118 Weise Anwendnng, wie auf die im § 91 des ersteren beziehungsweise Höhe der Schneedecke in Centimetern 11“ — 8 (Erster Absatz.) im § 32 des letzteren Gesetzes aufgeführten Personen. am Montag, den 13. Februar 1893, um 7 Uhr Morgens. 5 — 1 . 8— 8 8 w- 2 Beilage
1 öF“ 8
Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Reichs⸗, Staats⸗ Artikel 17. Mitgetheilt
uund C lbehörden, sowie bei ständischen oder solchen Instituten, 1) Personen des Soldatenstandes und Beamten des Reichsheeres 1““ 1 nd Communa schen oder so Inst ) Pers 8,55 auf Befehl einem „eehhedetne vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut.
ganz 1 Uum t den re 86 und aeri emseglichen ve aic; aufr 1“ 8 8 8 1 1
eemmeinden unterhalten werden, jedoch ausschließlich des Forstdienstes, ausländischen rmee oder Marine beiwohnen oder beigewohnt haben, (die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) D 2 2„ 2 2 „
werden nach Maßgabe der darüber von dem Bundesrath festzustellenden kann nach Bestimmung des Kaisers zu der wirklichen Dauer der G . 8 8 . 8 9 82 D K - V
— Grundsätze vorzugsweise mit Inhabern des Civilversorgungs. DDienstzeit ein Jahr und bei dergleichen Kriegen von längerer Dauer Ah 1H8 8 1 zum enj en 86 li N n el erx un onig 1 2 re n 1 en d-e, sil 2 nz emel (Dange) 35, Tilsi eme „Insterburg (Pregel) 25 B 8 40 8 3 “ v“ 8
. 8. ’ Berlin, Mittwoch, den 15. Februar
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1“
scheins (Militäranwärtern) besetzt. ein Zeitraum von zwei oder mehreren Jahren zugerechnet werden. 1 , 5 107. (§§ 23 und 60 des 18 vom 27. Juni 1871 und § 49 des Ge⸗ Heilsberg (Pregel) 10, Königsberg i. Pr. (Pregel) 16. 8
Den im Civilstaatsdienst, sowie im Communal⸗ und Instituten⸗ setzes vom 31. März 1872 Weichsel.
dienst ꝛc. angestellten Militäranwärtern und forstversorgungsberechtigten Inwiefern auf die vorbezeichneten Personen beziehungsweise deren “ 8 Personen des Jäger⸗Corps wird nach Maßgabe der Bestimmungen in Hinterbliebene die für die Theilnehmer an einem vaterländischen Feld⸗ M. Gro “ 8bs. Narew) 43, Czerwonken (Bobr, Narew) 38, 8 1 arggrabowa (Bobr, Narew) 33, Klaussen (Pissa) —, Neiden⸗ Personalveränderungen. im 2. Fuß⸗Art. Regt., unter Stellung à 56 8n dieses Regts, Wasser aus den Bergwerken der Mansfelder Kupfer bauenden adt; 8
Se 6 1e cgbs Zehmntengeheges 28 he. .“ bdi⸗ zuge und denen ö“ 18 85 vaspendung burxg gskra) 14, Osterode (Bremenz). Altstabr S 8 Vubh ilitärdienstzeit bei Ermittelung der Pension als pensionsfähige zu bringen sind, darüber wird in jedem Falle durch den Kaiser Be⸗ . rewenz) 13, † 1 zum ersten Art. Offizier vom Platz in Ingo ie H 2 8 p. I — Dienstzeit in Anrechnung gebracht, wenn und insoweit nach Landes⸗ ’ Fetrofken. Konitz (Brahe) 4, Bromberg (Brah) 1, Berent (Ferse) 31, 1 Königlich Preußische Armee 8 und Comp. Chefs: sWer⸗ w 9 In eJng Evindk 1 Haunptegute Gesellschaft zur Berathung stand, ist bereits in der Nummer recht eine Anrechnung der Zeit stattfindet, welche im Civildienst vor Die hierbei in Beelcictiqaas zu ziehen Fristen, welche vom Marienburg (Nogat) 8. 8 Regts. vacant Großherzog Ludwig 1V. von Hessen, — beide, unter vom Dienstag berichtet worden. Wir tragen hier nur noch Erlangung einer festen, mit Anspruch oder Aussicht auf Pension ver⸗ 11“ ab zu berechnen sind, beginnen mit dem Ablauf des Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen, Stellung à, la suite ihrer Truppentheile, zu Lehrern an der Kriegs⸗ die Rede, mit der der Minister für Handel und Gewerbe bundenen Anstehung verbracht wurde. 8 Monats, in welchem die Rückkehr vom Kriegsschauplatz erfolgt ift. Lauenburg i. P. (Leba) 18, Köslin (Mühlenb ch) 12, Schj “ Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. schule, Sedlmair, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts. König Albert Freiherr von Berlepsch die Interpellation beantwortete, Landesrechtliche Bestimmungen, welche hinsichtlich der Anrechnung 2) Personen des Soldatenstandes und Beamten des Reichsheeres (Rega) 18 g i. P. ühlenba „Schivelbein Beclin, 8. Februar. Schwabe, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Prinz von Sachsen, zum Zweiten Traindepot⸗ Offizier beim Traindepot sowie die im Laufe, der Debatte von dem Minister der geist⸗ der Militärdienstzeit günstiger sind, bleiben unberührt. und der Kaiserlichen Marine, welche, ohne zur Besatzung eines Schiffes 8 Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, unter Stellung à la.] II. Armee⸗Corps, — ernannt. lichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten Dr. Bosse § 108. 1 der Kaiserlichen Marine zu gehören, in den deutschen Schutzgebieten 11“ 1 suite des Regts., zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt com⸗ Abschiedsbewilligu ngen. Im activen Heere. 5. Fe⸗ gehaltene Rede im Wortlaute nach.
Erdient ein Militärpensionär im Reichsdienst eine Civilpension, und deren Hterländem im Dienste des Reichs Verwendung gefunden Leobschütz (Zinna) 9, Ratibor 14, Beuthen (Klodnitz) 2!, mandirt. bruar. Then, Pr. Lt. a. D., die Erlaubniß zum Tragen der 8 — 1 8 so erhält derselbe an Stelle dieser Civilpension die gesetzliche Inva⸗ haben, wird die daselbst zugebrachte Dienstzeit bei der Pensiontrung Oppeln 6, Wölfelsdorf (Gla er Neisse) 13, Brand (Glatzer Berlin, 9. Februar. Graf York v. Wartenburg, Major Uniform der aus dem 17. Inf. Regt. Orff verabschiedeten Offiziere em Interpellanten erwidert der Minister für Handel
lidenpension aus Militärfonds und daneben den etwaigen Mehrbetrag doppelt in Anrechnung gebracht, sofern sie mindestens sechs Monate Neisse) 61, Reinerz (Glatzer eisse) 65, Glatz (Glatzer Neisse) 2, vom Großen Generalstab, von seinem Commando bei der Botschaft, ertheilt. und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:
Görbersdorf (Glatzer Neisse) 62, Friedland (Glatzer Neisse) 40 in St. Petersburg entbunden. Lauenstein, Hauptm. vom General⸗ 1- Im Sanitäts⸗Corps. 6. Febr uar. Die Assist. Aerzte Meine Herren! Ueber die Größe der Calamität, die der Herr „Kl.: Dr. Kellermann vom General⸗Commando IlI. Armee⸗ Vorredner uns für die Stadt Magdeburg vorgeführt hat, kann ein
der Civilpension aus dem bekreffenden Civilpensionsfonds. ohne Unterbrechung gedauert hat. Seereisen außerhalb der Ost⸗ r 1 . Gleiches gilt für Militärpensionäre, welche im Staats⸗, Com⸗ und Nordsee rechnen hierbei der Verwendung in den Schutz. BWeigelsdorf (Glatzer Neisse) 1, Rosenberg (Stober) 30, Breslau 0, stab des L. Armee⸗Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstab — munal⸗ oder Institutendienst eine Civilpension erdienen, sofern dieselbe gebieten gleich. G “ Liegnitz (Katzbach) 0, Fraustadt (Landgraben) 0, Grünberg 0, zur Botschaft in St. Petersburg commandirt. Fuchs, Hauptm. aggreg. Corps, zur Res. des Sanitätscorps, Dr. Wolffh üge! vom 2. Feld⸗ Zweifel nicht b stehen. Jed der sich i 8 it mi denjenigen Betrag erreicht, welchen der Pensionär zu beanspruchen Ausgenommen von dieser Doppelrechnung ist die in solche Jahre— Krummhübel (Bober) 30, Eichberg (Bober) 20, Wang (Bober) 87, dem Generalstab der Armee, in dem Commando zur Diensilesstung Art. Regt. Horn, zum General⸗Commando 11. Armee⸗ Corps, estehen. Jedermann, der sich in der letzten Zeit mit haben würde, wenn sein. pe ionirung nach Maßgabe der für die fallende Dienstzeit, welche bereits als Kriegsjahr zu erhöhtem Ansatz Schreiberhau (Bober) 80, Warmbrunn (Bober) 3, Bunzlau (Bober) 1, von dem Großen Generalstab, zum Generalstab des I. Armee⸗ Dr. Hillenbrand vom 7 . Bat, zum 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, der Presse beschäftigt hat, der etwa einmal in Magdeburg gewesen ist, Reichsbeamten geltenden Vorschriften unter Zugrundelegung seiner kommt. Görlitz (Lausitzer Neisse) 0, Frankfurt 1, Ostrowo (Warthe) 3, Corps übergetreten. v. Michels, Hauptm. und Comp. Chef vom Dr. Port vom 9. Inf. Regt. Wrede, zum 7. Inf. Regt. Prinz weiß, daß es sich in der That um einen äußerst ernsten Zustand Gesammtdienstzeit erfolgte. h b - Artikel 18. 1 osen (Warthe) 1, Tremessen (Warthe) 2, Samter (Warthe) 3 Inf. 55 Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, zum Leopold, Dr. Rothhammer vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum handelt, der dadurch herbeigeführt worden ist, daß dasjenige Wasser Erreicht die Civilpension diesen Betrag nicht, so ist den 8. Die auf Grund der §§ 13, 56, 72 und 89 bis 93 des Gesetzes Haprotsch (Warthe) 0, Neustettin (Warthe) 12, Deutsch⸗Krone Flügel⸗Adjutanten des Fürsten zur Lippe Durchlaucht ernannt. Graf 9. Iunf. Regt. Wrede, — versetzt. Dr. v. Am mon, Unterarzt des welches die Stadt Magdeb Trink 86 Fe 8 nären bis zur Erreichung desselben die gesetzliche Invalidenpension vom . Juni 1871 gewährten Verstümmelungszulagen bleiben bei. (Warthe] 2, Landsberg (Warthe) 2, Stettin 6, Pammin (Ihna) 5 v. Hatzfeldt⸗Wildenburg, Sec. Lt. vom Schleswig⸗Holstein. . Inf. Regts. Prinz Leopold, zum Afsist.⸗Arzt 2. Kl. in diesem “ gdeburg zu Trink⸗ und Gewerbezwecken in ihre neben der Civilpension zu gewaͤ ren. der Veranlagung zu den Steuern und anderen öffentlichen Abgaben renzlau (Uecker) 4, Demmin (Peene) 2. 8 Ulan. Regt. Nr. 15 und commandirt bei der Botschaft in London, Truppentheil, Lang, Dr. Haymann, Schweitzer, Dr. Min ck, Stadt leitet, durch Zuflüsse von salzigem Gehalt derartig verunreinigt 3 jeder Art außer Ansatz. Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. unter la suite Regts., auf ein weiteres Jahr zur Seeieer ee hehbure85 (I. München), Banholzer (II. München), ist, daß es, wenn auch nicht direct gesundheitsschädlich, doch zum Genuß gedachten Botschaft commandirt nterärzte der Res., zu Assist. Aerzten 2. Kl. der Res., — befördert. so unangenehm ist, daß auf die Dauer allerdings dieser Zustand
„Die Pensions⸗ gund Verstümmelungszulagen (§§ 71 und 72) - 4d; 88 bleiben bei diesen Berechnungen außer Betracht imd werden unter Diese Pensionserhöhungen sind weder der Pfändung unterworfen, Putbus 0, Rostock (Warnow) 1, Kirchdorf auf Poel 5, Ses. bbeeen. der gaut 116“ 8 9. 3 8 — 8 Port. er Militär⸗Verwaltung. ür eine Sta on über inwohnern ni ertragen
allen Umständen aus Militärfonds bestritten. noch bei der Ermittelung, ob und zu welchem Betrage ein Einkommen Pera a 75 2 ; V irfonds 2 znnig, g (Trave) 9, Lübeck (Trave) 5, Eutin (Schwentine) 2 Schlesw E U. K liche Marine. der Pfändung unterliege, zu berechnen. 8 F ’1 ähnrs. in der Armee angestellt, und zwar: v. ( rf 8 1u “
88 G ri 1 Der Aicpeuc der Unteroffiztere auf die ihnen bei, ihrem Aus⸗ Ee —e Flencbueg, ,; (81gasen), 23 Westerland auf F dem Kaiser Alexander Garde⸗Gren. N. 8 F f. het eo, “ ℳ 9 a 34 Fenb, 2. Kl. vom 2. Schweren werden kann. “ An die Stelle der §§ 48, 49 und 52 des Geseßes vom 27. Juni scheiden gewährten Dienstprämien kann mit rechtlicher Wirkung weder 1 1 EI b . Unteroffiziere: v. Kietzell I. bei dem 3. Garde⸗Regt. z. F., von den Vekarfhiaten 6 “ Ar 9 eSoe; E on Hetge. Ich bin völlig einverstanden damit, daß die Staatsregierung alle 1871 treten, unter Fortfall des § 7 Absatz 2 und 3, sowie des § 8 echfänder. 1gch bertrag8 vüc⸗ “ 88 ist bei Torgau 0, Dessau (Mulde) 0 Rudolstadt (Saale) 0 Seeler I. bei e Elisabeth Garde⸗Gren. Regt. Nr. 3, vX Veranlassung hat, dieser Calamität ihre vollste Aufmerksamkeit zu⸗ des Gesetzes vom 4. April 882 folgende Vorschriften: Un T semn deseg nach 9 ee vs.S (Eaak⸗) a Zrzezan eaale) . Seabh (Sraeh 2e2S g9 fan 1 “ I Kolk “ 6 Genf Hkelea . “ XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. zuwenden und soweit als möglich diejenigen Mittel anzuwenden, die Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die ihr Gehalt aus worfen. 8 1 Sect f6 (Saale) 1, Soadere zusen (Saale) 1, Nord⸗ schles.) Nr. 23, Henz bei dem Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Offiziere, Portepeefähnriche ꝛc. Ernennungen Be⸗ 8 88 t ftehen. Sette i “ e. “ dem Marine⸗Etat beziehenden Offiziere, im Offizierrange stehenden Die im Absatz 2 und 3 festgesetzten Beschränkungen der Pfän⸗ Pusen (ESahlgh 1 2 0, Klostermansfeld (Saale) 1, Nr. 29, Boldt bei dem Inf. Regt. von der Goltz (7. Pomm.) förderungen und Versetzungen. Im detigen Heere. dieser Mittel auf ganz außerordentliche Schwierigkeiten stößt, daß dem Aerzte, Ingenieure des Soldatenstandes und die Deckoffiziere der dung finden keine Anwendung auf die im § 749 Absatz 4 der ivil⸗ Marndährg G age) düelis. 8 in urg Iö 2, Harzgerode I1, Nr. 54, v. Larisch bei dem 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, 10. Februar. Frhr. v. Hodenberg, Gen. Lt. und Gen Adjutant Interesse der Stadt Magdeburg andere Interessen gegenüberstehen, Kaiserlichen Marine und deren Hinterbliebene mit den nachfolgenden Prczeßorbnugg. 1’e Forderungen der Ehefrau und der ehelichen 8889 8 Gerlker 5 1 89” dane1, 3e, bott 6. (Leveh) Nea iep “ 85 Bes Maonstein he; Nr. 84, Sr. Meazeftat des Königs, zum Commandeur der 2. Div. Nnr 24 die eine Beseitigung des jetzigen Mißstandes nicht so leicht und „ 8 Lab n 1 Havel) —, rhr. v. ei dem Oldenburg. Inf. Regt. Nr. v. Britz . 6 ; 1 8 .“ § 49. b Artikel 19. pandau (Havel) 0, Heinersdorf (Kr. Teltow) (Havel) —, Potzdam Pübren Aabalt, ene enn üe 93 Mefer bei demz P. Vels benl cenagh hiedsbewilligun en. Im activen Heere. 10. Fe⸗ einfach geschehen lassen, als es der Fall ist, wenn man sich . Als pensionsfähiges Diensteinkommen wird in Anrechnung Die auf Grund der Reichs⸗Militärpensionsgesetze zuständigen An⸗ (Haven) 2, Brandenburg (Havel) 0, Kyritz e 4, Gardelegen Regt. Nr. 142, v. Rodewald bei dem Inf. Regt. Prinz Friedrich bruar. v. Tschirschn’tz, Gen. und Commandeur der 2. Div. lediglich auf die Frage stützt: was für gesetzliche Mittel stehen der gebracht: sprüche auf Rückstände an Pensionen, Beihilfen und sonstigen Be⸗ 2 land) 0, Jeetze (Aland) 0, Waren (Elde) 6, Marnitz (Elde) 7, der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Frhr. Schenck zu Schweins, Nr. 24, mit Pension der Abschied bewilligt. Scttaatsregierung zu Gebote, um den Salzzufluß aus der Elbe
1) für die Chargen vom Unter⸗Lieutenant zur See (ausschließlich weill angenf verhüseh 5 hr ö 18 Berjähenng “ Rehwcfin Cee. 9⸗ 11“ “ (Tlmeau) 3. berg beñ 8 5Großberzoac. Mecklenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 14, 8 Im Beurlaubtenstande. 28. Januar. Leavitt Sec. zu verhindern?
28 värts das im 8 10 fe em usse des Kalenderjahres, für welches der a 2 2, . Koschemba — . 8 .Regt. 3, Lt. von der Res. des 2. Königin⸗ weaesn „ Hfg on 8 ““ .
“ Soldatenstandes) aufwärts das im § 10 festgesetzte enderj hes kückstand zu zahlen “ 8 Haße ” “ Hehhe9 H.eas,, Negf 1“ 8 dü winhn. der Res. des 2. Königin⸗Hus. Regts. Nr. 19, der Abschied Meine Herren, die Stadt Magdeburg klagt bereits seit Ende der 1 Artikel 20. Meiningen (Werra) 2, Liebenstein (Werra) —, Fulda (Fulda)?2 bei dem Posen. Feld⸗Art. Regt. 88 20, Jany bei dem 2. H m Sanitätscorps. 8. F Assi siebziger Jahre über den Zustand des Elbwassers. Damals war von 3 y Hann. 1 p Februar. Dr. Wagner, Assist. b . einem Wasserabfluß des Mansfelder Bergbaues in die Saale noch
2) für sämmtliche Chargen der Ingenieure des Soldatenstandes “ 1 b das vn dürsan Wlhe. und 8 mittiere ghargen Serbsobuichs für Militärpersonen, welche eine Dienstbeschädigung erlitten haben, Altmorschen (Fulda) 1, Schwarzenborn (Fulda) 7, Cassel (Fulda) 1, Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, Hevelke bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 35, Arzt 1. Kl. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zu den Sanitätsoffizieren die Chargen der Ober⸗Ingenieure, Ingenieure und Unter⸗Ingenieure oder deren Hinterbliebene haben ge⸗ en die Militär⸗ und die Marine⸗ Bielefeld (Werre) —, Herford 0, Scharfenstein (Aller) —, „Ilsen⸗ Kegel I. bei dem Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm) Nr. 2, der Res., Dr. Damm, Assist. Arzt 2. Kl. vom 4. Inf. Regt. nicht die Rede, wenigstens nicht annähernd in dem Maße, wie jetzt. Die außerdem eine Entschädigung für Bedienung und für die Chargen der verwaltung nur die auf den Pensionsgefetzen oder dem Gefetze, be⸗ burg (Aller) 1, Braunschweig (Aller) 0, Celle (Aller) 0, Göttingen Retzlaff bei dem Hess. Pion. Bat. Nr. 11. Nr. 103, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, — versetzt. Fabrikationsstätten, welche das Elbwass 82 t g8 Ingenieure und Unter⸗Ingenieure der Werth der ihnen zustehenden treffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes (A 3 0, Herzberg (Aller) 4, Klausthal (Aller) 108, Seesen Berlin, 11. Februar. Heydenreich, Hauptm. und Battr. Beamte der Militär⸗V. 1b 1 he das Elbwasser verunreinigten, Berechtigung zur Aufnahme in das Lazareth gegen eine billige Durch⸗ infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 beruhenden (Aller) 2, Hannover (Aller) 0, Bremen 0, Oldenburg (Hunte) 0, Chef vom Könial. Sächs. 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zur Dienst⸗ I“ 1ö1.““ erwaltung. vor allem die Zuckerfabriken, die Braunkohlenwerke. schnittsvergütung; W“ Militärp haben st Elsfleth 0. 1 ö“ bes der E““ v. 8* 11, 1n70 aeg ea2cbi Ftti er kamen nun die Kaliwerke hinzu, und letztere
gen ilitärpersonen haben sie nur dann einen Anspruch, A; 2 Sec. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, als Comp. 5 der, Ober⸗Roharz e arde⸗Reiter⸗Regts., unter jejenig 8 ; Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Offizier zur Unteroff. Schule in Ettlingen, — eommandirt. v. dem zl. Januar 1893 infolge erlangter Anstellung als Bezirksrhierarit “ “ . 5
3) für die Deckoffiziere das etatsmäßige Gehalt, der mittlere 1 —
Chargen⸗Serviszuschuß, die zuletzt bezogene Seefahrzulage und der wenn durch strafgerichtliches Urtheil festgestellt worden ist, daß diese 8 0 .“ 1 Sch nand 1b 8 2 Jever 0. 1ö1ö Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, zur Landw. 2. Aufgebots entlassen. 8 8 18
1. Februar. Zschocke, Roßarzt im 1. Königs⸗Hus. Regt. einigermaßen abzuhelfen, hat man sich entschließen müssen, die Kal
Werth der ihnen zustehenden VBerechtigung zur Aufnahme in das die Beschädigung vorsätzlich herbeigeführt haben, oder wenn diese E t Lazareth gegen eine billige Durchschnittsvergütung; Feststellung wegen des odes oder der Abwesenheit des Beschädigers 8 E m 8. 8 5. 9. “ Frhr. v. Kirchbach, Major à la suite des 5. Bad.
zc 8 09 - 8 de neae . chschn Ebgisgesehe gebührenden oder aus einem anderen in der Person desselben liegenden Grunde Gätersloh (Dalke) 2, Münster i. W. 3, Lingen 0, Osnabrück Inf. Regts. Nr. 113 und commandirt nach Württemberg, unter Nr. 18, zum des Garde⸗Reiter⸗Regts. befördert. fabrikation unter die Concessionspflicht der Gewerbeordnung zu
Zulagen. nicht erfolgen kann. (Haase) 3, Löningen (Haase) 8 Aurich 0, Emden 0. von diesem Commando, mit Pension und seiner bis⸗ S füh 8 E1““ in die Klasse der oberen bringen. Es wurde also sowohl den bereits bestehenden, wie auch den
1 hHerig er 2 1 villigt. v. Weste . — Militärbeamten über 1 Ver 1. Königs⸗Hus. 3 1 1“ 8 u
hein rigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Westernhagen, Hauptm. Frilils iberführt, unter Versetzung zum 1. Königs⸗Hus. Regt. neu zu errichtenden Kaliwerken die Verpflichtung auferlegt,
§ 52. FE. Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen. b 8 ; 8 1““ Mr.
88 Seereisen nachweislich infolge einer militärischen Action 8 b 3 Darmstadt 1, Coburg (Main) 2, e (Main) 34, g. D., zuletzt Comp. Chef im jetzigen Inf. Regt. Herzog Friedri Nr. 18. 2 8⸗ F “ ich inforg Einflüsse, dirischens bei 8— Artikel 21. Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden —, Geisenheim 0, Birkenfeld Wilhelm von Braunschweig (Sftsriesg Nr. 78, die Erhogs gh 8 2 ö1“ ihre Abwässer unschädlich zu machen. Zuletzt kam man längerem Aufenthalt in den Tropen, invalide und zur Fortsetzung des Die in den Artikeln 4, 5, 6 und 10 des Cesennͤeeh gen Gesetzes 9, 1, Schweinsberg (Lahn) 0, Rauschenberg (Lahn) 4, Mar⸗ Tragen der Uniform des 4. Garde⸗Regts. z. F. ertheilt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. als definitive Maßregel darauf hinaus, die Fabriken zu nöthigen, Seedienstes ohne ihr Verschulden unfähig gewordenen Sertsete Nerzte enthaltenen Bestimmungen finden auch g diejenigen ehe⸗ urg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 2⁰, Im Beurlaubtenstande. Berlin, 7. Februar. Pinzger, Offiziere, Port 3 einen großen Fluthgraben anzulegen, mit dem sämmtliche La im Offizierrange, Ingenieure des Soldatenstandes und Deckoffiziere maligen Militärpersonen Anwendung, über deren Versorgungsansprüche Bitburg (Mosel) —, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 0, Trier Major a. D., zuletzt Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw⸗ Hr “ er Fähnriche c. Ernennungen, aus dem Bergwerksbetriebe und aus d ffabri “ haben auf die im § 12 festgesetzten Pensionserhöhungen Naffaiere unter Zugrundelegung des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bereits ent⸗ (Mosel) 0., Neuwied —, Siegen (Sieg) 2, Hochenburg. (Sieg) 2 Bezirks Meiningen, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der 10. Februa 928 aöff Sea⸗ Lbungen, 58 mactiven Heere. — aus dem Bergwerksbetriebe und aus den Kalifabriken abfließen, an
9 schieden ist, beziehungsweise zu entscheiden war. Köln 0, Krefeld 0, Arnsberg (Ruhr) 2, Brilon (Ruhr) 10, Landw. Inf. Offiziere im Bezirk der 12. Inf. Brig. ertheilt. Urga Nr. 25, im 8e Die st 18 113 82 Drag. Regts. Königin] einer Stelle unterhalb Magdeburgs der Elbe zugeführt werden sollten
g 1“ tonst als Sec. Lt. in dem genannten Dieser Kanal wurde projectirt; er hatte eine sehr bedeutende Länge,
edoch nur dann, wenn dieser Anspruch innerhalb sechs Jahren nach 3 1 5 w. Inf. Offiz zirk . 8. Rückkehr in die Heimath oder nach der im Auslande erfolgten Artikel 22. Lüdenscheid (Ruhr) 7, Alt⸗Astenberg (Ruhr) —, Mülheim (Ruhr) 0, „Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 9. Februar. Dr. Richter, 11 19 i 1 1 1 Entlassung beltend h und 188 verselbe daraufhin Tfe.. , Die durch Artikel 7 des gegenwärtigen Gesetzes festgesetzte Er⸗ Kleve 0, Ellewiek (Bssel) —, Aachen (Maaß) 0. Assist Arzt 1. Kl. vom Bezicks, Commando 1. Berlin, unter Stellung Beu 65 Leigent Mebertgen Patzut 28 ggtent Die v und es stellte sich heraus, daß die Kosten 25 Millionen betragen obersten Marine⸗Verwaltungsbehörde als begründet anerkannt wird. höhung der Fusaae für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins Der Höhe vonl em Schneedecke entsprachen: 1111“ zur Dienstleistung bei dem Aus⸗ Bayern, zum Sec. Lt, mit einem Patent vom 20. Jannar 1893, sollten. Es stellte sich weiter heraus, daß die technische Ausführung
b Freiherr v. Crailsheim, Hölder im Gren. Regt. König Karl ] dieses Kanals mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden war, und vor
Den Wittwen der durch Schiffbruch verunglückten, sowie der in⸗ (§ 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871) von 9 auf 12 ℳ monatlich 12. Feb 1893 in C k 9 Schme
der obengedachten Ursachen Seereisen vor Ablauf von sechs ist den bereits vorhandenen Empfängern dieser Zulage insoweit zu am 12. Februar 1893 in Czerwonken 2.5 mm Schmelz⸗ 8 ““ Nr. 123 Sec b ffizerg⸗ 8.c — 9 “ ge Pötene nrfach die Ca e 88 18 der bhge gewähren, als dieselben am Kriege 1870/71 theilgenommen haben oder 82 . „ „ Marggrabowa (Weichsel) 8 Uasse. Senm Fer Milttät⸗ Verwaltung. Fren Ien. Nr. 19, “ terf Fnein allen Dingen, daß man nicht sicher war, daß man mit diesem großen erfolgten Entlassung verstorbenen Offiziere, Aerzte im Offizterrange, seit diesem Kriege durch eine militärische Action oder durch Seereisen 13. . Altstadt . Durch Allerhöchsten Abschied. 26. Januar. Kelch, flucht im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Wen SeSin Inf. Kostenaufwand zu einem Mittel mit dauernder Abhilfe käme. Die Ingenieure des Soldatenstandes und Deckoffiziere sind die im § 41, invalide geworden sind. 3 CEI““ ee Intend. Rath vom XVII. Armee⸗Corps, auf seinen Antrag zum R Kaiser Wil Nönig Pre zen N. vIn, ZInf. S 1 ; 8 1 8 eh eaa Uhnis 42 fentgesetzten Bet⸗ Artikel 23. 12. . „ Schivelbein (Rega) 7. April 1893 mit Pension in den Ruhestend versent g 3 Regt. Kaiser 2S König von Preußen Nr. 120, Müller im tadt Magdeburg würde allerdings bedeutend erleichtert, dafür aber hilfen zu gemähren. Dse Wittmen und gander zaben sebosseaf diese Die in den Artikeln 2, 3, 11 und 12 des gegenwärtigen Gesetzes 9. . „Jeobschütz Durch Verfügung des Kriegg⸗Ministeriums, 12, Ja⸗ Frht. v. i cgkgttnberf. Nrent. Nolor Dort. Phee bgföszert. an einer anderen Stalle unterhalb Magdeburgs in viel concentrirterem Beihilfen nur dann Anspruch, wenn die Ehe schon zur Zeit der See⸗ enthaltenen I“ finden auf die bereits aus dem Militärdienst 8 . .Pang (Oder) nuar, Dr. Schmädt, Professor beim Cadektenhaufe Wahlstatt, Ins. Regts. r. 119, von der Süllun lalz Bats. Commenden ien ꝗMaße als bisher die Abwösser in die Elbe geführt worden sein. Es reise bestanden hat. nrahe 1A“ Vöesschtr virauh Anvenda n de. nüach 3 b “ Wendt, wißfenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Oranienstein, Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125 mußte unter diesen Verhältnissen von dem vorgeschlagenen Mittel der
Artikel, 14 1 ledoch mit 1eö Maßgabe: 68 9 13. „Nordhaufen † S in gleicher Eigenschaft zur Haupt⸗Cadettenanstalt, Barth, Im Beurlaubtenstandc. 10. Februar. Die Vice⸗Feld⸗ Anlage eines großen Vorfluthskanals abgesehen werden.
etzes 13 „Potsdam (Elbe) b. vhefr und charakteris. Professor beim Cadettenhause Köslin, webel⸗ Jehle vom Landw. Bezirk Eßlingen, zum Sec. Lt. der Res. Es wurde dann versucht, den Kalifabriken durchbestimmte Vorschriften — 8 er g eichzeitiger Ernennung zum etatsmäß. Professor des Cadetten⸗ des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Mattes vom Landw. eine Klärung ihrer Abwässer aufzuerlegen. Es stellte sich dabei heraus Lorps, zum Cadettenhause Wahlstatt, Drx. Metger, Oberlehrer Bezick Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser daß die Abwässer der Kalifabriken nur durch Destillation urschädlich
Die §§ 53 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und 9 des Ge⸗ 1j 1 . 1 .April 1874, § 57, §§ 82 B 83, 55 116 1) Die veränderten Einkommenssätze, bis zu welchen die Pension 1 vom F. Apri 8 88 85 s des Getehes bei Anstellung im Civildienst zahlbar bleibt (§ 33 Absat 2 und 89. „ „ “ (Weser) 24 1 beim Cadettenhause Wahlstatt, in gleicher Eigenschaft zum Cadetten⸗ riedrich König von Preußen Nr. 125, Ihm v La Bezi 24 8 hause Köslin, Dr. Oehler, wissenschaftlicher Lehrer bei der Haupt⸗ Fitedriche 88 Sec. sen der Res. 8 Inf⸗ Nndes en gemacht werden konnten, und daß, um ein tägliches Quantum von
8 i 1871 werden, wi lgt, abgeändert bezi wei 1 8 — 1 1 “ Süs verden, wie folgt, abgeändert beziehungeweise § 103 des Gesetzes vom 27. Juni 1871), finden auf die bereits aus 1 .Klausthal In den §§ 53 des Gesetzes vom 39 Juni 1871 und 9 des Ge⸗ vem Mtardichft Seee E1 der 885 198 „ 8 Sheg lot Grube 8 etzes vom 4. April 1874 treten an Stelle der Worte: „Maschinen⸗ ihnen früher etwa erworbenen öheren Ansprüche — nur insowei wet -. EEE11A“ SPpoe: x 8 Cadettenanstalt, unter gleichzeitiger Ernennung zum etatsmäß. Ober⸗ Großher iedrich von Baden, — “ e; Ingenieuren: die Worte: Unwendung, afs diese Pellonen am Kricge 19707 fheilgenommen . 3. 66 lehrer des Cadetten⸗Corps, zum Cadettenhause Wahlstatt. — vom 11“ CE “ Bestr, das von einer Kalifabrik täglich durchschnittlich ab⸗ „Ingenieuren des Soldatenstandes“. haben oder seit diesem Kriege durch eine militärische Action oder 1u „ „ I1““ 8 Schneedecee 1. April 1893 ab versetzt. Coester, Hilfslehrer bei der Haupt⸗ Hrug ErlLich 952 m S sben Heere. 10. ge⸗ teßt, zu estilliren, d tägliche Summe von 700 ℳ nöthig sein 53 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 aufgezählten durch Seereisen invalide geworden sind. Während der letzten Woche ist die Höhe der Schneedec Cadettenanstalt, unter Verleihung einer etatsmäß. Lehrerstelle beim Köni „ H 8 Nr. 25. v 1ch 9. chte C dte im G Regt. würde. Das Resultat dieser Betrachtung war, daß ganz ohne Zweifel Personen treten außerdem noch die Ober⸗Mechaniker und Mechaniker denst hsßen Sae “ ’. auf nnn. shangen Debie vv suecgeganaen⸗ ufe⸗ 92 Cadetlenhause, Oraniensten, Nä wissenschaftlichen Lehrer Dienst Mnshct “ Sehene cen 1ce äö die ganze Kalifabrikation geschlossen werden mußte, wenn man zu diesem hHinzu. EEb anbe 298 „den am weitesten östlich gelegenen Gegenden, sowie auf es Cadetten⸗Corps vom 1. Apri ab ernannt. 2 e ers e TE Mittel griff, weil der Koste 8 S.g⸗ e 8 88 8- 68 oder sogar, allerdings nur ganz vereinzelt, etwas größer ge⸗ „Armee⸗Corps, Laue, Intend. Rath vom Garde⸗Corps, behufs Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn, von d 4 ; 9 hinzu. auf diejenigen Personen Anwendung, welche nach dem Inkrafttreten 8.7e.dah- m übrigen ist ganz Rorddeu sestand schneefrei Wahrnehmung der Militär⸗Intendantenstelle zm Xv Armer⸗Corps, Stell 8 1 1— nig garn, von der Es sind dann wiederholt Gutachten vom Reichs⸗Gesundheitsamt 8 . , 2 8 X2 3 „ 8 d 2 B Me 1 1 ndheitsam 8. gen ist ganz sch schneef llung als Commandeur des Landw. Bezirts Mergentheim enthoben. erfordert worden, die die Wasserbeschaffenheit der Elbe bei Magde⸗
Schiffsführer und Steuerleute vom Leuchtfeuerpersonal — e wen⸗ — nach fttro In den §§ 82 B und 83 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten dieses Gesetzes aus dem Civildienst beziehungsweise Gendarmeriedienst Hafner, Intend. Rath vom VIII. Armee⸗Corps, zum Garde⸗Corps, v. Zimmerle, Oberst⸗Lt. z. D., zuletzt Commandeur des Landw. elmke, Intend. Rath vom XVI. zum VIII. Armee⸗Corps, Bezirks Stuttgart, mit der Erlaubni zum ferneren Tragen der burg betrafen. Das erste Gutachten ist im Jahre 1889 abgegeben und
n die Stelle der Worte: „nach der Rückkehr in den ersten heimath⸗ ausscheiden. . ikels ichen Hafen“ die Worte: 3) Die Vorschriften des Artikels 2 § 32 und des Artik'els 1⁄ — “ Steffen, Intend. Registrator von der Intend. II. Armee⸗Corps „Art. 2 in die Kategorie der mi s 8 b langch 98 die Heimath oder der erfolgten Ent⸗8 Rhafteier dces Geeieg eag tefnn die Verurtheilung vor dem Entscheidungen des Reichsgerichts. duf seg Lhürag mi önige “ kaübeland 6 veseht 8 Un dorm der F vats hathr Nr 13, in die Kategorie der mit Pension “ be. döe ots. geeee .e. wesvegen 8 ung i B 3 solg . 88 1 Intend. ecretariats⸗Assist. von der Intend. der Div., zum üht zu 8 “ In den 88 55 und 116 des Gesetzes vom 27. Juni 187. treten 111111“*“ In Bezug auf § 724 Th. II Tit, 1 des Preuß. Allg. Land⸗ Pncsnd. Secretzr, Hempel, Burezu⸗Hätar von der Intemz. der pon den Zen leubttehste “d 4018 Lbse.. Ceihels, Hauphn. selben aber niht zu behaupten sein 8 38 Füeh vhr e „dem beziehungsweise das Marine⸗ hebt 28 8 2 N; h 1 5 e e 1 188 redasselbe ö rechts: „Wenn die Scheidung aus Gründen gesucht 34* die el 1. Dip., zum Intend, Seecretariats⸗Assistenten, — ernannt. Erlaubniß zum e cG Arnren Uniforan Secsr Nun trat im Laufe des Sommers ein Uebelstand hinzu, der die 1. Se b st beziel sweise die oberste Marine⸗Verwaltungs⸗ langt. Ansprüche auf Nachzahlungen für eine vor Eintritt der ver⸗, dem Leben oder der Gesundheit 6 8 daß v 8b Schmidt, Ober⸗Roßarzt vom Ulanen⸗Regt. Lt. der Res. des Inf⸗ Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Calamität allerdings sehr erheblich vermehrte, ein Uebelstand der sich „der obersten beziehungsweise die oberste Marine⸗Verwaltung binblichen Kraft dieses G liegend it kö demselb drohende Gefahr enthalten, so kann der Richter gestatten, on midt (1. Pomm.) Nr. 4, auf seinen Antrag mit Pension in Nr. 120, — der Abschied bewilligt im L f zehörde. b belicsen kraf 8. esetzes liegenden Zeit können aus demselben die Parteien während des Prozesses von einander getrennt leben“ —, den Ruhestand versetzt. . itä bebuech- neehsgber. 1“ EoFeszc 6cs Artikel 15. 1 Eöö“ Artikel 25 hat das Reichsgericht 1V. Ewil enat, durch ÜUrtheik vom 29. Oktober 5. Februar. Weinhold, Zahlmstr. vom 3. Bat. 4. Oberschles. In. Sanitäts⸗ Horps. 10, Fehrugr. Die Unterätzte] dadurch herbeigeführt, daß der Mansfelder Bergbau genöthigt murde Für die Hinterbliebenen der Militärpersonen der Unterklassen der 9 89 1 ed Fr. b ch d 1892 ausgesprochen, daß nicht nur im Falle der Scheidungsklage Inf. Regts. Nr. 63, auf seinen Antrag zum 1. März 1893 mit der Res.: Dr. Gerok om Landw. Bezirk Ludwig sburg, Dr. in erheblichem Maße salzige Abwässer durch den sogenannt b Marine wird die im § 94 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 be⸗ M Für 2 Iretelabr 8 dürfieh. 82 . . 5 nach wegen Nachstellungen nach dem Leben, sondern in allen Fällen, n Pension in den Ruhestand versetzt. 6 Fifc rius vom Landw. Bezirk Stuttgart, — Assist gierznen Schlüsselstollen der Saale fül n.nh 8 ge * en immte Frist gleichfalls Knf sechs Jahre nach der Rückkehr in die Ieaggüche derd, zur Kast fallesden C“ den Kapital⸗ welchen die Scheidung hegen eines objectiv die GC 3 66 4*“ Ilitav, Inn bekannt geworden sein, d 8” Pr.- hee, gegbe -V. nae eimath oder nach der im Auslande erfolgten Entlassung 6 der Rhiendan bes feitirran Uis er eehen vHher Mitgel bis zum Höchstbetrage Lebens oder der Gesundheit bedrohenden Zustandes verlang deren 8 Königlich Bayerische Armee. G“ Millitär⸗Justizbeamte. “ 1ss ein, daß im Frühfommer dieses Jahres im § 52 Absatz? dieses Gesetzes enthaltenen Beschränkung für die von dert Weiheene Perf über die im Reichshaushalts⸗ Etet beispielsweise e“ eines andauernden ansteckenden Leidens des angerdt 8 Offiztere, Ggrnennage 10. Februar. v. Ebensperger, Ober⸗Kriegsrath und Rechts⸗ plötzlich bedeutende Wasserdurchbrüche im Mansfeldischen sich Wittwen und Kinder festgesetzt. (Kapitel 18 der Einnahmen) vorgesehenen Summen hinaus flüssig ge⸗ Eefgftten, dee eherng bet he . Beförderungen und Versetzungen. Im activen Se ferent des General Commandos, sämem d entsprechend, mit ““ ““ “ werden kann. 2, Februar. Graf zu Törring⸗Jettenhach, Sec. Lt. von der Pension in den Ruhestand versetzt. das früher schon geschehen ist, unschwer bewältigen zu können, indem .— man die Wasserpumpmaschinen erheblich verstärkte. Leider war es
D. Allgemeine Bestimmungen. emFaaait werden. Artikel 16.23 8 h Artikel g 11“ “ hach § 8 ng. 8 des Perugischen Etejonangzgefeggn 8* ndes 1. Srchperen 1“ peins Karl von Bayern, mit
Auf die im Offizierrange stehenden Verwalter des Cadettencorps n die Stelle der Bestimmung im zweiten Absatz des § 1 des ersetzende Minderwer es Restgrundstücke, ersetniform dieses Regts. zu den Offizieren à la suite der Armee icht w finden di dichin dere higr ihe⸗ die Bestimmungen des 1. Theils des Gesetzes vom 11. Mai 1877 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 88 tritt folgende eignung eines Theils des Grundstücks ist, nach einem den. 1 versetzt. . nvdisch 8 88 See daß nur einzelne Schlotten, die sich unter⸗ 1 Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 12. November 1892, nach F. fbpuar Millauer, Oberst⸗Lt., bisher à la suite des 8 “ s elfach in dem Terrain das Mansfeldischen Bergbaues vor⸗ h des e 1. Fuß⸗Art. Ss vacant Bothmer und erster Art. Offizier vom Preußzischer Landtag. finden, angehauen waren und Wasser in die Bergwerke ergossen, son⸗ I dern es stellte sicheheraus, daß eine unterirdische Verbindung durch
Gesetzes vom 27. Juni 1871 nebst Ergänzungen mit der Maßgabe Bestimmung: “ C
Anwendung, daß bei Bemessung der Pension der Betrag des wirklich Dem Königreich Bayern wird alljährlich aus den Mitteln des f elben Grundsätzen zu bemessen, wie der Werth Werthe⸗ — elegt wird (§ 6 des Ge⸗ Reichs⸗Invalidenfonds eine Summe überwiesen, welche sich nach dem eigneten Theilgrundstücks. In beiden Fällen ist für die g den⸗ atz in Ingolstadt, als Bats. Commandeur zum 2. Fuß⸗Art. 8 Haus der Abgeordnet
e und der au b egt.; die Hauptleute und Lehrer an der Kriegsschule: Böhm, .““ Feovaneten. “ dieses System von Schlottenzügen stattfand welches die Wasser de
ommen gesiche in das 19. Inf. Regt., Röger, à la suite des 18. Inf. Regts. S Sitzung vom 14. Februar. sogenannten salzigen Sees bei Eisleben direct den Bergwerken zu⸗
Ueber den Seee. der Sitzung, wo die Inter⸗ führte, und zwar in um so bedenklicherer Qualität, weil dieses Wasser
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bezogenen etatsmäßigen Gehalts zu Grunde g 3 1 ähigkeit d undstück Range der Fü ejoffigere Reschs.üvar Aufwande für die unter a, b und c bezeichneten Aus⸗ berechnung die Benu Bngsfehigiteher Se v 8 so, daß nter 11““ d Sedechaleulee Shm, ß, sein Kapitz Prinz Ludwig Ferdinand, in das 5. Inf. Regt, vacant Großherzog sv, pellation des Abg. ardt⸗Magdeburg über die Verun⸗ große Salzlager passirte und, nachdem es den See verlassen
etzes vom 4. April 1874). Auf die im . — b — 1 tehenden Verwalter des Cadetten⸗Corps finden hinsichtlich ihrer gaben für Angehörim e, der Landarmee und deren Hinterbliebene im selben zu erzielende Ertrag ma — 1
ensionirung die Bestimmungen des II. Theils des Gesetzes vom Verhältniß der Kopfstärk⸗ des Königlich hae; Militärcontingents allen Umständen dem Expropriaten das bisherige Ein 27. Juni 1871 nebst Ergänzungen, hinsichtlich ihrer Hinterbliebenen zu jener der übrigen Theile des Reichsheeres emißt. 11 bleiben und er deshalb in den Stand gesetzt werden mu⸗ bleipielsweis 1 r die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Juni 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. Artikel 27. 1 „, WMuaeeumn, sicherer als bisher, aber mit. leichem Ertrage anzule en, ie is gadtrg IV. von Hessen, — beide als Comp. Chefs, v. Haa y, 1 S. 237), betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1893 in Kraft.] in Staatspapieren oder pupillarisch sicheren Hypothe fa zu 7 18 Arr. Ft. vom 1. Inf. Regt. König, alg außeretatsmäͤß. zum 5. Feld⸗ reinigung des Wassers der Elbe bei Magdebur⸗ durch die Ab⸗ hatte, unterirdisch sich mit Salz fättigte in einer ganz unge⸗ Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, in gleicher eEEl ! immer nur der dem Expropriaten entzogene 6 Swerth. rt. Regt., — versetzt. Müller, Major und Bats. Commandeur] flüsse der Soda⸗ und Kalifabriken an der Saale und die] heuren Menge, wie es bisher noch nicht der Fal b
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„Neidenburg
1.“
Odo doUSSNen
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