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zurückläßt. Mit Recht werden dann die Leistungen der Landwehr, die mit den Impulsen des Hasses gegen den Unterdrücker, des er⸗ wachten Nationalgefühls focht und durchschnittlich die auf sie gesetzten Erwartungen übertraf, anerkannt, diesem Ürtheil aber auch hinzu⸗ gefügt, daß die spätere Uebertreibung, wonach die Befreiung des Vaterlandes allein der Landwehr zugeschrieben wurde, während das gesammte Heer und Volk, Linie und Landwehr gemeinschaftlich als die Befreier angesehen werden müssen, nicht gebilligt werden kann. Die Landwehr hatte zuerst an den Schwächen aller mangelhaft aus⸗ gebildeten, ohne feste Stämme neu errichteten Truppentheile, wie lötzliche Panik im Unglück, mangelnde Disciplin bei großen An⸗ “ zahlreiche Marodeurs, hohen Krankenstand u. s. w. zu leiden, aber sie zeigte im Gefecht gleich zu Anfang guten Willen und erzielte in manchen Fällen wie bei Großbeeren und Hagelsberg große Erfolge und gab sogar auch Beweise glänzendster Tapferkeit. Später waren die Landwehrtruppen so zusammengeschmolzen, daß bei Leipzig nur 36 000, bei Laon 4000, in der Schlacht von Paris etwa 5000 Mann kämpften, ihre Mitwirkung an diesen Erfolgen war also eine sehr geringe. Außerdem hebt der Verfasser hervor, daß die Armeen Napoleon’s 1813 und 1814 lange nicht den kriegerischen Werth der Truppen von 1806 hatten, die Ansprüche an die preußische Landwehr also auch deshalb nicht so große waren. Um zu beweisen, eine wie große Bedeutung der festeren Organisation beigemessen werden muß, führt der Verfasser weiterhin an, daß die Landwehr der neuen Westprovinzen wie jede junge Truppe sich bei Ligny den Anforderungen einer verlorenen Schlacht durchaus nicht gewachsen zeigte, während die alten bereits erprobten Landwehr⸗Regimenter sich bei Ligny und bei Belle⸗Alliance ganz vorzüglich schlugen. Sein Urtheil über die Landwehr der Be⸗ freiungskriege faßt der General⸗Lieutenant von Boguslawski am Schluß des ersten Abschnitts in folgende Worte zusammen: „Die Landwehrmänner von 1813, 1814, 1815 besaßen zu Ende der Feldzüge Kriegserfahrung, Disciplin und den wahrhaften Kriegerstolz auf ihre Leistungen und ihre Thaten. Die Landwehr kehrte also mit Ruhm bedeckt aus den Freiheitskriegen in die Heimath zurück und war damit ein Lieblingskind des preußischen Volks geworden.“ .
Im zweiten Abschnitt „Die Landwehr nach Beendigung der Befreiungskriege bis zur Reorganisation von 1860* wird das bekannte Wehrgesetz vom 3. September 1814 mit seinen Wirkungen auf die Landwehr auseinandergesetzt und dabei nachgewiesen, daß die fälschlich dem Entwurf des 1813 bereits seinen Wunden er⸗ legenen Generals Scharnhorst zugeschriebene Organisation der Land⸗ wehr sich von der Landwehr der Befreiungskriege dadurch wesentlich unterschied, daß sie aus gedienten Mannschaften bestand, während jene aus ungedienten gebildet wurde, daß sie aber bei diesem unzweifelhaften Vorzug den Nachtheil des durchschnittlich höheren Lebensalters besaß und mit ihr den Mangel eines festen Rahmens an erfahrenen Offizieren und Unteroffizieren theilte. Die Organisation blieb also trotz der Aus⸗ bildung der Landwehrleute immer noch eine lockere, und dies ist in den Augen des Verfassers der Hauptübelstand des damaligen und des noch jetzt bestehenden Landwehrsystems. So war es ein großer Uebelstand, daß fast die Hälfte der gesammten Feldarmee aus Landwehr ersten Aufgebots bestand, ein Uebelstand, der sich noch mehr verschlimmerte, als man wegen Mangels an Cadres für alle Wehrpflichtigen auf den Gedanken der drei Monate dienenden Landwehrrekruten, eine der jetzigen Ersatzreserve ähnliche Einrichtung verfiel, die sich bei den Mobilmachungen von 1830 und 1831 ganz und garnicht bewährte. Da es sich hierbei nun zeigte, daß es dem stehenden Heere an ausge⸗ bildeten Reservisten und Wehrmännern für die Linie fehlte, so suchte man in der 1833 eingeführten zweijährigen Dienstzeit, die bis 1852. bestand, das Gegenmittel, jedoch ohne die durchaus nothwendige Er⸗ höhung und Vermehrung der Liniencadres, die aus ökonomo⸗ mischen Rücksichten unterblieb. Man hatte sich in der Täuschung befestigt, daß Preußens Wehrmacht, vermöge der Landwehreinrichtung, eine seiner Großmachtstellung entsprechende sei, während die Landwehr I. Aufgebots infolge ihrer fehlerhaften Organisation die ihr angewiesene Stellung bei einem ernsten Kriege, wie die Jahre 1848 und 1849 deutlich zeigten, nicht ausfüllen konnte. Einige anerkennenswerthe Maßregeln, die im Jahre 1852 zweifellos Verbesserungen herbeiführten, konnten das Grundübel, die mangelhaft organisirte Landwehr J. Aufgebots sofort ins Feld schicken zu müssen, und das Fehlen der Cadres zur Ausbildung der vorhandenen Wehr⸗ pflichtigen, nicht beseitigen.
Im dritten Abschnitt „Die Landwehr der Reorganisation von 1860 in den Kriegen von 1866 und 1870/71“ werden zunächst die Vorzüge der von König Wilhelm 1. vorgenommenen Reorganisation hervorgehoben, die es ermöglichte, durch erdoppelung der Cadres den größten Theil der wehrfähigen Männer Preußens militärisch auszubilden, das wehrpflichtige Alter vom 40. auf das 32. Lebensjahr herabzusetzen und der Landwehr, die bis dahin in erster Linie zur Feldarmee gehört hatte, mehr die Rolle einer Besatzungs⸗
truppe und eines strategischen Rückhalts anzuweisen. Ohne daß auf ihre Mitwirkung zur Verstärkung des mobilen Heeres ganz verzichtet wurde, war doch damit das Mißverhältniß beseitigt, daß die jungen Leute zu Hause blieben und die älteren für sie ins Feld rücken mußten. Der Ver⸗ fasser bespricht dann die Thätigkeit derLandwehr während des österreichischen und des französischen Krieges, die 1866 wegen des schnellen Verlaufs des Krieges eine kaffenft geringe war, aber doch nicht ganz vermieden werden konnte. r knüpft daran die Bemerkung, daß man im Kriege die Verwendung der Truppen niemals ganz in der Hand hat, ein Recht auf eine bestimmte Verwendung darum auch keinem Jahrgang zugebilligt werden darf. Aehnlich wie 1866 war die Thätigkeit der Landwehr auch im Anfang des Feldzugs von 1870/71, wo in den Schlachten vom 4. 11 bis zum Erscheinen der Deutschen vor Paris nicht ein einziges Landwehr⸗Bataillon betheiligt war. Daß ihre Theilnahme an den aber auch im weiteren Verlauf des Feldzugs keine sehr be⸗ deutende war, beweist der Verfasser durch Angabe ihrer Verluste im Verhältniß zu dem Verlust des ganzen deutschen Heeres. Von dem Gesammtverlust an Todten, Verwundeten und Vermißten von 127 867 Mann entfielen auf die Landwehren 4338 Mann, darunter 1038 Vermißte. Aus den Ereignissen dieses Krieges geht jedoch für den Verfasser hervor, daß die Landwehr sich als ein un⸗ entbehrliches, seine Aufgabe vollkommen ausfüllendes Glied des Heeres erwiesen hat, da sie bei Lösung einzelner Kampfaufgaben, wie Belagerung von Festungen, Besetzung eroberter Landestheile und Sicherung der Etappenlinien sehr nützliche Dienste leistete und deshalb nach Beendigung des Krieges mit berechtigtem Selbstbewußtsein auf ihre Thätigkeit zurückblicken konnte. Die Ansicht da⸗ gegen, daß die Landwehr an fast allen Schlachten des Krieges ihren Antheil beanspruchen könnte, weil in die Linien⸗ truppentheile eine Anzahl Landwehrleute eingestellt gewesen seien, be⸗ zeichnet der General von Boguslawski als ungerechtfertigt, da der in den Linientruppentheil eingereihte Mann, vermöge der Einflüsse der Cadretruppe, eben ein Soldat des Truppentheils wie jeder andere Mann sei und man von Landwehr nur da sprechen könne, wo die Truppe nach dem Landwehrprincip zusammengesetzt sei. Die Schwächen der Organisation der Landwehrtruppen haben sich auch 1870/71 an manchen Stellen gezeigt. trotzdem man ihnen längere Zeit gewährt hatte, sich auf kriegerische Thätigkeit vorzubereiten. Der Verfasser stellt deshalb als ersten Glaubenssatz hin, daß in der Organisation der Truppe der wichtigste äußere Faktor und die beste Bürgschaft für ihr Verhalten zu suchen ist. Er stellt die gute Organisation sogar über die Vortheile, die eine größere Jugend verleiht, da die Nachtheile eines zu hohen Lebensalters dadurch bis zu einem gewissen Grade wirksam aus⸗ geglichen werden. Die Organisation der Truppe müsse deshalb so beschaffen sein, daß sie eine Durchschnittstüchtigkeit verbürgt. Dies sei bei einer Truppe, die im Frieden ein festes Cadre hat, der Fall. Seine Ansicht über den Werth der Landwehr von 1870/71 spricht der Ver⸗ fasser in folgenden Worten aus: „Von einem geringeren moralischen Werth des einzelnen Mannes der Landwehr im Vergleich zur Linie kann keine Rede sein, und davon hat man auch in Bezug auf 1870 nicht sprechen können und auch wohl nirgends die Absicht gehabt zu sprechen, um so weniger, als die Landwehr⸗Bataillone von 1870 aus Mannschaften bestanden, die alle größtentheils Feldzüge mitgemacht und Kriegserfahrung und kriegerisches Selbstbewußtsein besaßen.“ 3
Im letzten Abschnitt „Die Stellung der Landwehr in der neuesten Zeit“ werden die durch das Heranwachsen der Heere in den Nachbarstaaten gebotenen Veränderungen in der Organisation der deutschen Landwehr, die zum theil in Reserve⸗Divisionen ähnlich wie vor der Reorganisation von 1860 wieder zum sofortigen Aus⸗ rücken ins Feld bereitgestellt werden und deshalb eine festere Gliederung erhalten muß, kurz erörtert. Den geplanten vierten Bataillonen, welche dieser festeren Gliederung als Grundlage dienen sollen, und die viferde bestimmt sind, die von den Linien⸗Bataillonen nicht mehr ohne Störung der eigenen Dienstthätigkeit zu bewältigende Aufgabe der Ausbildung der Reserve⸗ und Landwehr⸗ Offiziere zu übernehmen, wird die größte Bedeutung beigelegt: ein⸗ mal, weil ohne diese Cadres den aus Landwehr⸗Mann⸗ schaften IJ. Aufgebots zusammengesetzten Reserve⸗ Divisionen, die vielleicht zwei bis drei Tage nach vollendeter Mobilmachung mit der Eisenbahn an die Grenze geworfen und vor den Feind geführt werden müssen, unmöglich die dazu erforderliche Festigkeit gegeben werden kann; dann aber auch, weil ohne die durch die vierten Bataillone beabsichtigte Entlastung der übrigen Bataillone in ihren dienstlichen Verrichtungen die Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht an⸗ gängig ist. Da die Verwendung eines Theils der Landwehr 1. Auf⸗ gebots bei einem künftigen Kriege zur unumgänglichen Nothwendigkeit wird, soll durch verstärkte Rekruteneinstellung wenigstens dahin gewirkt werden, daß nicht Hunderttausende brauchbarer jüngerer Leute zu Hause bleiben, während die älteren baldigst insFeld rücken müssen zsoll die Möglich⸗
kriegerischen Ereignissen
keit geschaffen werden, die älteren Jahrgänge des I. Aufgebots und das II. Aufgebot in zweiter Linie zu verwenden und nur im äußersten Nothfall, wenn die Feld⸗ und Reservetruppen das Eindringen des Feindes in das eigene Land nicht mehr zu hindern vermöchten, sie zum Gebrauch im freien Felde heranzuziehen. Die durch die beabsich⸗ tigten Veränderungen zu erreichenden Vortheile kennzeichnet der Ver⸗ fasser mit folgenden Worten: „Die bessere Organisation der Reserve⸗ truppen; die Verjüngung der Feld⸗ und Reservetruppen durch eine verstärkte Aushebung; die nur theilweise Verwendung der Landwehr I. Aufgebots zum Femeeaut; die Verwendung des Restes des 8 und des ganzen II. Aufgebots in zweiter Linie; Zeitgewinn für die Festigung der Truppenverbände.“ 8 88
Handel und Gewerbe.
Magdeburg, 15. Februar. (W. T. B.) Kornzucker excl., von 92 % 15,10, Kornzucker excl., 14,40, Nachproducte excl., 75 % Rendement 12,00. Ruhig. Brod⸗ raffinade I. 27,75. Brodraffinade II. 27,50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis I. mit Faß 26,25. Ruhig. Rohzucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. 14,22 ½ Gd., 14,27 ½ Br. pr. März 14,22 ½ Gd., 14,27 % Br., pr. April 14,30 Gd., 14,35 Br.⸗ pr. Mai 14,40 bez., 14,42 ½ Br. Stetig. 1
Leipzig, 15. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,60 ℳ ver März 3,60 ℳ per April 3,62 ½ ℳ, per Mai 3,65 ℳ, per Junk 3,67 ½ ℳ, per Juli 3,70 ℳ, per August 3,72 ½ ℳ, per September 3,72 ½ ℳ, per Oktober 3,75 ℳ, per November 3,77 ½ ℳ, per Dezember 3,77 ½ ℳ, per Januar —. Umsatz 55 000 kg.
Mannheim, 15. Februar. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. März 16,80, pr. Mai 16,75, pr. Juli 16,90. Roggen pr. März 14,45, pr. Mai 14,50, pr. Juli 14,75. Hafer pr. März 14,65, pr. Mai, 14,65, pr. Juli 14,80. Mais pr. März 11,40, pr. Maj 11,25, pr. Juli 11,20.
London, 15. Februar. (W. T. B.) Wollauction. Preise fest, unverändert, Scoured eher fester.
An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.
96 % Japazucker loco 16 ½ fest, Rüben⸗Rohzucker 14 ¼ ruhig. Chile⸗Kupfer 45 ½, pr. 3 Monat 46.
In der heutigen Versammlung der hervorragendsten Garanten der Baring⸗Masse wurde: der Vorschlag der Bank von England wegen der Verlängerung der Garantie günstig aufgenommen; von den anwesenden Vertretern der Actiengesellschaften wurde indeß der Wunsch ausgesprochen, sie möchten vor der Annahme des Vorschlags zunächst ihre Verwaltungsräthe um Rath fragen.
St. Petersburg, 15. Februar. (W. T. B.) Producten⸗ markt. Talg loco 57,00, per August —. Weizen loco 11,25. Roggen loco 8,50. Hafer loco 4,90. Hanf loco 43,̃00. Leinsaat loco 15,25.
Amsterdam, 15. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 55. — Bancazinn 55 ¼.
Pera, 15. Februar. (W. T. B.) Die Verträge über den Bau der neuen Eisenbahnlinien in Kleinasien sind heute vom Minister der öffentlichen Arbeiten und vom Banquier Kaulla unterzeichnet worden. Gleichzeitig wurde die Caution von 30 000 Pfund hinterlegt.
New⸗York, 15. Februar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete mit rückgängigen ⸗Cursen, erholte sich im weiteren Verlauf und schloß fest. Der Umsatz der Actien betrug 295 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 560 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt. Die Silberankäufe für den Staats⸗ schatz betrugen 271 000 Unzen zu 84,15 à 84,40.
Mit dem Dampfer „Elbe“ sind 1 ½ Millionen Dollars Gold nach Europa verschifft; man nimmt an, daß am Sonnabend mit dem Dampfer „La Bourgogne“ vier oder fünf Millionen Dollars Gold nach Europa abgehen werden.
Weizen in sehr erregter und nervöser Stimmung, da die Haussepartei zu sehr belangreichen Realisirungen schritt. Schluß schwach. — Mais eröffnete niedriger und schwächte sich im Verlaufe noch weiter ab, da die Haussepartei in Uebereinstimmung mit Weizen große Neigung zu Realisirungen zeigte. Schluß schwach. 1
Der hiesige „Sun“ veröffentlicht eine Depesche aus Was hington, nach welcher der zukünftige Schatzsecretär Carlisle die Emission von dreiprocentigen Obligationen begünstige. Carlisle habe erklärt, er werde verhindern, daß eine Prämie auf Gold eintrete.
Chicago, 15. Februar. (W. T. B.) Weizen war einem unregelmäßigen Geschäftsgange unterworfen; schließlich gewann, der allgemeinen Stimmung Rechnung tragend, auf belangreiche Verkäufe für hiesige und auswärtige Rechnung die Baissepartei die Oberhand. Schluß schwach. — Mais war den ganzen Tag niedriger, da die An⸗ künfte größer als erwartet. Schluß schwach. 8
Zuckerbericht. 88 % e
loco
.Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
V effentlicher Anzeiger. 3
6.
7. Erwerbs⸗ und ) 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
emmendtt Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. i
schafts⸗Genossenschaften.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[68986] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Arbeiter Wilhelm Meißner am 17. Januar 1893 wegen Unterschlagung in den Acten J. III. B. 32. 93 erlassene Steckbrief wird zurück⸗ genommen.
Berlin, den 11. Februar 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft. I. 8—
[68985] Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen den Böttchermeister Louis Salzwedel 1.2 40/92 wegen Urkundenfälschung soll die verehelichte Kaufmann Elise Pichler, geborene Oppermann, zuletzt in Wiesbaden aufhältlich, als Zeugin vernommen werden, deren Aufenthalt un⸗ ekannt ist. Es wird ersucht, Mittheilungen über den Aufenthalt derselben zu obigen Acten gelangen u lassen.
Potsdam, den 9. Februar 1893.
Der Erste Staatsanwalt. 168984] 1“
In der Strafsache gegen den Peter Nicolai Brandt aus Husum, unbekannten Aufenthalts, wegen Verletzung der Wehrpflicht wird, da der Angeschul⸗ digte Brandt des Vergehens gegen § 140 Absatz 1 — Nr. 1 — des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§ 480, 325 — 326 — der Strafprozeß⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe von 120 ℳ in das für den Angeschuldigten auf das Grundbuchblatt des Grundbuchs von Drelsdorf Bd. IX. Blatt 479 Abth. IIL Nr. 1 eingetragene Kapital von 120 ℳ — mütterliches Erbtheil — Besitzer der Stelle Peter Sörensen in Drelsdorf angeordnet. Durch Hinter⸗ legung von 120 ℳ (in Buchstaben: Einhundert⸗ zwanzig Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes sgehemmt und der zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Flensburg, den 4. Februar 1893.
Königliches Landgericht, Strafkammer II.
Mannhardt. v. Hartwig. Doering.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[69070] Zwangsversteigerung. ““ Im Wege der ““ soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreife Nieder⸗Barnim Band 91 Nr. 3711 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Steinberg zu Berlin eingetragene, hierselbst in der Emdenerstraße Nr. 26 a. belegene Grundstück am 15. April 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 0,57 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 2 a 93 qm zur Grundsteuer und vom Etatsjahr 1894/95 ab mit 4920 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle,
beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige t wirthschaft zu Watenstedt angesetzt, in welchem die
Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe⸗ dingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Ule Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von vr. auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringster Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes geßen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ enf nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in . auf den Ans an die Stelle des nd⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. April 1892, Mittags
12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 6. Februar 1893. 8 1 königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[69071] 3
In Sachen des Kothsassen Heinrich a-g Fe⸗ Watenstedt, Klägers, wider die Ehefrau des Arbeits⸗ manns Carl Jürges, Marie, geb. Everding, zu Watenstedt, Beklagte, wegen Hypothekkapitalzinsen wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des der Beklagten gehörigen rer erwesens No. ass. 11 zu Watenstedt nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. Februar 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Mai 1893, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte in der Karsten'schen Gast⸗
die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Schöningen, den 13. Februar 18c3. vüice ve. v cas Reinbeck.
In Sachen, betr. die Zwangsvollstreckung in das Wohnbaus Nir. 157 d. n. Ch. hieselbst — bisher dem Restaurateur A. Fruth hieselbst gehörig — hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters Termin auf Dienstag, den 14. März 1893, Mittags 12 Uhr, be⸗ stimmt. Die Rechnung des Sequesters ist zur Ein⸗ sicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei ausgelegt.
Ludwigslust, den 11. Februar 1893.
Der Gerichtsschreiber.
i I. Ausfertigung. In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Postsecretär a. D.
Friedrich Weyl in Berlin aus dessen Pension bei⸗ getriebenen und hinterlegten Betrages von 390,41 ℳ ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 10. April 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier⸗ selbst, Zimmer 91, bestimmt worden. Der Theilungs⸗ plan liegt vom 1. April cr. ab auf der Gerichts⸗ schreiberei 1V., Zimmer 92, zur Einsicht der Be⸗ theiligten aus Zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladen mit dem Bemerken, daß die Masse abzüglich der Kosten den Geschwistern Steinberg — als Rechtsnachfolgern des Kaufmanns David Steinberg — nach dem auf⸗ gestellten Plane zufällt. Breslau, den 7. Februar 1893.
Schur, Verichts Fseche⸗ des Königlichen Amtsgerichts. n
1) die Schuhmacher A. Silcherodt'schen Erben aus Berlin — jetzt unbekannten Aufenthalts,
2) den Agenten Herrn August Daniels — an⸗ geblich in England. .
169083] Aufgebot.
Der Handelsmann Georg Ludolph von Langen hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der hiesigen Frank urter Sparkasse (Polytechnische Gesellschaft)
r. 44 473 a, ausgestellt auf seinen Namen und 82 seiner Ehefrau Katharina, geb. Heerdt, und fata⸗ über einen Betrag von 3615 ℳ 71 ₰, beantrag 1 Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 16. September 1893, mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerich 2 Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine b Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde folgen wird.
raukfurt a. M., den 4. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
8 Aeere gunge⸗ Ehchen. . Aufgebote, ustellungen u. dergl.
Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Dritte Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 16. Februar
Oeffentlicher Anzeiger.
11
6. Fennadt Z. auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und 9 8
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. W““ 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmahungen.
irthschafts⸗Genossenschaften.
[64288] “ 8 Bekannt Es ist bei uns das Aufgebot der nachstehen lorenen Sparkassenbücher beantragt worden: A. Der Sparkasse Nr. 2762 für Otto Karl
2763 für Therese Anna
Nr. 2764 für Minna Therese
Nr. 2765 für Emma Therese . 2766 für Martha Therese
. 2767 für Helene Therese
. 2768 für Hedwig Therese . 2769 für —
Friedrich Karl Nr. 62 601 für Karl Otto Kürschner
Wö—
B. der Stadtsp
E1“
Nr. 31 127 für den Adolph Zetsche in Minkwitz „
Die Inhaber dieser Spar tember 1893, Vormittags 9 Uhr, termine ihre Rechte anzumelden und die derselben erfolgen wird.
Zeitz, den 14. Januar 1893.
aassenbücher werd
Königliches
an hiesiger Gerichtsstelle, 5 G Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
machung. 1 8 id näher bezeichneten, ezw. ver⸗ des Zeitzer Kreises: mit 137,03 ℳ Einlagebestand, 8— 117,90 b * 121 ,21
82 89,37 S
60,22 63,57 „ 124,04
mit 9,01 ℳ Einlagebestand,
. 61,67 „ en aufgefordert, spätestens in dem
66s arkasse in Zeitz:
auf den 18. Sep⸗ immer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗
Amtsgericht.
u.“ X“X“ 11“ [64287) Bekanntmachung.
Es ist bei uns das Aufgebot des Wechsels, d. d. Zeitz, den 15. Dezember 1892, über 113 ℳ 62 ₰, fällig am 1. April 1893 und zahlbar in Zeitz beim Bankgeschäfte F. M. Müller, gezogen vom Zimmermeister Hugo Schunke in Zeitz auf den Tischlermeister Wilhelm Reichardt daselbst und von letzterem angenommen, welcher abhanden gekommen ist, beantragt worden. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf den 18. September 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine geltend zu machen und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Zeitz, den 16. Januar 1893.
Königliches Amtsgericht.
[69082] Aufgebot.
Der Rentner Louis Stolze in Leipzig, Katharinen⸗ straße 27, vertreten durch den Rechtsanwalt Meyer zu Liegnitz, hat das Aufgebot des ihm gehörigen durch Blanco⸗Indossament von August Boesken in Liegnitz auf ihn übergegangenen Wechsels folgenden Inhalts: über 50,30 ℳ lautend, zahlbar am 9. März 1892 an eigene Ordre des Ausstellers C. F. Weber in Geldern, gezogen auf W. Schanze in Steele und von diesem acceptirt, versehen mit zwei Indossa⸗ menten, nämlich von C. F. Weber in Geldern und von August Boesken in Liegnitz, zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. August 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Steele, den 30. Januar 1893.
Königliches Amtsgericht.
[69077] Bekanntmachnung. Aufgebot.
Auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 84 in Stadtbergen, bisher den Oekonomenseheleuten Josef und Wal⸗ burga Stegmann gehörig, ist im Hypothekenbuche für Stadtbergen, Bd. II. Seite 12 in III. Rubrik für die minderjährigen Maurerskinder Johann, Michgel und Karl Schmölz von Stadtbergen seit 29. Mai 1845 eine vom 18. Lebensjahre derselben ab mit 4 % verzinsliche Kapitalsforderung von 23 Fl. 48 Kr., Werthsanschlag für den Kasten der Mutter dieser Kinder, hypothekarisch ver⸗ ichert. Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern dieser Forderung fruchtlos geblieben und seit der letzten hierauf sich beziehenden Handlung mehr als 30 Jahre verstrichen sind, wird auf An⸗ trag des Kaufmanns Nathan Leopold Baldauf dahier als Käufers obigen Anwesens und im Hypotheken⸗ buche vorgemerkten Besitzers Aufgebotstermin auf Dienstag, den 12. September 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, dahier, Zimmer Nr. 12 rechts, bestimmt, und ergeht an diejenigen, welche auf obenbezeichnete Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotstermine dahier anzumelden, widrigenfalls die fragliche orderung für erloschen erklärt und im Hypotheken⸗ uche gelöscht würde.
Augsburg, den 11. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht.
„
Grün.
[69079] Aufgebot. Auf Antrag:
1) der Firma Theod. Ebeling zu Braunschweig, ) des Bergn hhern Friedrich Meder zu Kl.⸗ Dahlum,
3) des Brinksitzers und Wegewärters Friedrich
Langkopf zu Sambleben, velche den Vertat nachstehender Urkunden glaub⸗ alt gemacht haben: zu 98 des voebente e briefs vom 3. Dezember 1890 nebst Schuldurkunde vom 30. Oktober dess. J., laut deren für die Firma Theoöd. Ebeling zu Braun⸗ schweig auf den im Grundbuche von Schöppenstedt d. VI. Bl. 38 eingetragenen, dem Kreis⸗Maurer⸗ meister Friedrich Angerstein daselbst gehörigen Trenn⸗
3 88
3 6““ ö111“ 8 stücken von den Plänen Nr. 455 und 456 „am An⸗ bau“ zu resp. 6 a 32 qm und 6 a 14 gm (Wohn⸗ haus No. ass. 378) eine Cautionshypothek zu 20 000 ℳ haftet,
zu 2: des Hypothekenbriefs vom 31. Oktober 1890 nebst Schuldurkunde vom 16. dess. Mts., läut deren für den Halbspänner Friedrich Meder zu Kl.⸗Dahlum auf dem dem Kothsassen Christian Lodahl zu Gr.⸗ Dahlum gehörigen, sub No. ass. 31 daselbst be⸗ legenen Kothhofe eine Hypothek zu 6700 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Oktober 1890 haftet,
zu 3:; der Schuldurkunde vom 9. November 1865 bezw. Abtretungsverhandlung vom 31. März 1887, laut deren für den Kothsassen und früheren Ge⸗ meindevorsteher Wilhelm Bosse zu Sambleben als Rechtsnachfolger des weiland Schullehrers Carl Rasch hierselbst auf dem dem Brinksitzer und Wege⸗ wärter Friedrich Langkopf zu Sambleben gehörigen, sub No. ass. 55 daselbst belegenen Brinksitzerwesen unterm 9. November 1865 bezw. 12. April 1887 eine Hypothek von 100 Thaler nebst 4 ½ % Zinsen eingetragen ist,
werden die unbekannten Inhaber vorstehender Urkunden damit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. November 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmten Termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung den Z“ der verpfändeten Grund⸗ stücke bezw. den Schuldnern oder deren Rechtsnach⸗ folgern gegenüber erfolgen wird. 1
Schöppenstedt, den 9. Februar 1893.
Herzogliches Amtsgericht., Glindemann.
[69078] Aufgebot. Auf Antrag des früheren Kothsassen, jetzigen Rentners Andreas Möhlenkamp zu Wolfenbüttel, welcher den Verlust der Schuldurkunde vom 24. Ja⸗ nuar 1867, derzufolge für ihn auf dem Hause Nr. ass. 201 hierselbst eine Hypothek zu 1650 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Oktober 1866 haftet, glaub⸗ haft gemacht hat, werden die unbekannten Inhaber jener Urkunde damit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. No⸗ vember 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, be⸗ stimmten Termin hier anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks, bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolger gegenüber für kraftlos erklärt werden soll. Schöppenstedt, den 11. Februar 1893 Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.
[690800) Aufgebot.
1. Eduard Heyn und Clara Heyn, geb. Diemar, in Manebach, haben das Aufgebot folgender angeb⸗ lich verlorener Urkunde: eines Hypothekenscheines über eine Forderung des verstorbenen Schuhmachers Johann Michael Kühnhold in Ilmenau über 150 ℳ lt. Obligation vom 6. November 1867, eingetragen im Grundbuch für Manebach Bd. C. Bl. 862, 865 auf den den Antragstellern gehörigen Grundstücken 7,1 a Land und Laite Flurbuch Nr. 885 und 6,5 a desgl. Flurbuch Nr. 887 beantragt.
1I. Friedrich August Morgenbrod in Frankenhain hat das Aufgebot folgender Urkunde: eines Im⸗ missionsscheines vom 11. Januar 1871 mit weiterer Erklärung vom 12. Dezember 1871 über 938 ℳ 91 ₰ Forderung des Antragstellers, haftend auf den der Frau Dorette Sommer, verw. gew. Morgen⸗ brod, geb. Röser, in Frankenhain gehörigen Grund⸗ tücken:
a. 11,6 a Wohnhaus nebst Zubehör und Garten
Flurbuch Nr. 173 Grundbuch Bl. 196,
v. 70,4 a Land auf dem Kirchberg Flurbuch
Nr. 199 Grundbuch Bl. 481, c. 10,0 a Land und Wiese in der b Flur⸗
buch Nr. 730 Grundbuch Bl. 822 beantragt. Von unterzeichnetem Amtsgericht ist die Eröffnung des Aurgebotsverzabrens zwecks Löschung der gedachten Pfandrechte beschlossen worden und es wird hiermit Aufgebotstermin auf Mittwoch, 17. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzt. Die Inhaber der oben bezeichneten Urkunden 8 diejenigen, welche Ansprüche auf die darin verbrieften Pfandrechte zu haben glauben,
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werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem Termin vom 17. Mai ihre Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden auf Antrag durch Ausschlußurtheil erfolgen wird. Gegen dieses Urtheil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt. Liebenstein, den 9. Februar 1893. Herzogl. S. Amtsgericht. II. Schaaff.
[40694] Aufgebot.
Der Weber und Oekonom Andreas Zanzinger von Winnetten hat bezüglich nachgenannter Hypothek unterm 14. September Ifd. Js. diesgerichtlich Antrag auf Einleitung des Amortisationsverfahrens gestellt, und es ergeht deng an sämmtliche Ferfenen welche auf die im Hypothekenbuch für Die erstetten Band I. Seite 179 unterm 27. November 1845 eingetragene Hypothekforderung von 200 Fl. Heirathsgut der Ehefrau des damaligen Besitzers Georg Zanzinger, Namens Anna Maria Zanzinger, geb. Kraus, von Winnetten Ansprüche oder Rechte zu haben glauben, die Aufforderung, diese bei dem gefertigten Gerichte binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem am 10. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht werden würde.
Dinkelsbühl, den 1. Oktober 1892.
Königliches Amtsgericht. Correll.
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[69075] Aufgebot. Auf den Antrag der verehelichten Schmied Kube, Louise, geb. Wornast, früher in Egeln, jetzt in Kroppenstedt, vertreten durch den Geschäftsagenten H., Kühne in Egeln, wird deren Ehemann, der Schmied Heinrich Kube, früher in Bukowce wohn⸗ haft, welcher seit dem 1. April 1875 seine Familie verlassen hat und über dessen Verbleib seitdem nichts mehr bekannt geworden ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, am 13. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Birnbaum, den 11. Februar 1893 Königliches Amtsgericht.
[69081] Aufgebot. Behufs Todeserklärung des am 18. April 1846 zu Neusalza geborenen Drechslers Carl Ferdinand Krug,
bezüglich dessen seit dem Jahre 1871 jede Nachricht ehlt und für welchen hieramts ein mütterliches Erb⸗ theil von 226 ℳ 16 ₰ verwaltet wird, ist auf An⸗ trag seines Neffen, des Feldwebels Karl Hermann Krug in Bautzen, von dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte das Aufgebotsverfahren eröffnet worden. Es wird daher der genannte Karl Ferdinand Krug hier⸗ mit geladen, in dem auf den 19. September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine entweder in Person oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten zu erscheinen und seine An⸗ sprüche an das erwähnte mütterliche Erbtheil geltend zu machen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für todt erklärt und über das Erbtheil zu Gunsten seiner Rechtsnachfolger anderweit verfügt werden wird. Neusalza, am 11. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Richter.
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Der Tischler Heinrich Heckmann in Gutsgemeinde Stockum hat das Aufgebot des seit dem Jahre 1849 verschollenen Gerhard Heinrich Bierbaum aus Stockum, und der Vollerbe Johann Viktor Hindricker in Lüstringen hat das Aufgebot des seit dem Jahre 1878 verschollenen, am 23. November 1853 geborenen Johann Friedrich Viktor Heinrich Voß aus Lüstringen beantragt. Bierbaum und Voß werden aufgefordert. sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden. Im Nichtmeldungsfalle werden dieselben für todt erklärt, und wird ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden. Alle Personen, welche über das Fortleben der Ver⸗ schollenen Kunde geben können, werden zur Mitthei⸗ lung aufgefordert. Etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigte werden zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.
Osnabrück, den 11. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht. III.
[69086] Oeffentliche Se. Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 26. Januar 1893 zu Frankfurt a. M. verstorbenen Rentiers Leopold Goldschmidt zu⸗ stehen, haben solche vor dem 21. März 1893 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig an⸗ zumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. Frankfurt a. M., den 2. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II1. [69085 Aufgebot. Nachdem der Rechtsanwalt V. Hampe hierselbst als Curator für den noch in verschiedenen Grund⸗ stücken auf hiesiger Feldmark bestehenden Nachlaß der am 24. Januar 1892 zu St. Petersburg ohne Lesta⸗ ment verstorbenen unverehelichten Julie Wernecke das Aufgebot der unbekannten Erben beantragt bat,.
so werden alle diejenigen, welche an dem Nachlaßse
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ein Erbrecht zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 28. April d. Js., Morgens 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gerichte anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet wird, daß der nach dem Aus⸗ schlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen an⸗ zuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, son⸗ dern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden ist. Holzminden, den 9. Februar 1893. Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.
[69076] Bekanntmachung.
Auf Antrag der verehelichten Engel, Ottilie, geb. Kolbe, zu Eisleben werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 4. Juni 1892 hier ver⸗ storbenen Böttchermeisters Karl Kolbe aufgefordert, ihre Ansprüche an dessen Nachlaß in dem auf den 4. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 2 hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficial⸗ erben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Nordhausen, den 3. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[69074] Oeffentliche Bekanntmachung. Der am 4. Januar 1893 zu Berlin verstorbene Geigenmacher Karl Heinrich August Riechers hat in seinem am 20. Januar 1893 eröffneten Testamente vom 13. März 1879 seinen Sohn Albert Riechers bedacht. Berlin, den 6. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[68679] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 20. Januar 1893 bezw. 1. Fekruar 1893 sind folgende Urkunden: 1
1) das Document über die im Grundbhuch des Landbezirks Vol. XV. Fol. 364 v. (Forf Nr. 18. zu Pöhlen), jetzt Grundbuch doen Pöhlen Band III. Nr. 65 Abtheilung III. Nr. 1 für Al⸗ wine Pauline Louise Schulz eingetragenen 80 Thlr.,
2) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buch von Pöhlen Band I. Nr. 7 Ahbtheilung III. Nr. 8 für den Rentier Wilhelm Lewin zu Pöhlen eingetragenen, zu 4 ½ % verzinslichen 2400 ℳ.
3) das Zweigdocument über diejenigen 1500 ℳ. die der Emilie Passoth als der dem August Her⸗ mann Passoth zustehende Antheil an den im Grund⸗ buch von Altenwalde Band I. Blatt 16 Abthei⸗ lung III. Nr. 4 für die Geschwister August Richard. August Hermaun und Emilie Henriette Passoth ein⸗ getragenen 4500 ℳ nebst Spind, 9 Thlr. werth. zwei Kleidern, 12 Thlr. werth, einem zweischläfrigen Bett, 50 Thlr. werth, und freier Hechzeit, 12 Thlr. werth, abgetreten sind,
für kraftlos erklärt und zwar zu 1 und 3 zum Zweck der Löschung der Posten und zu 2 zum Zweck der Erlangung einer neuen Ausfertigung
Tempelburg, den 6. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 6. Februar 1893. Pfefferkorn. als ichtsschreiber.
Auf den Antrag des Grundstückseigenth 8 Ackerwirths Carl Oelke zu Karlsbach, vertreten durch den Rechtsanwalt Koeppen in Lobsens, hat das Königliche Amtsgericht zu Lobsens in der vom 6. Februar 1893 durch den Amtsrichter W für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Karlsbach Nr. Sl in Abther⸗ lung III. Nr. 4 für den Pächter Franz Grochowart zu Dzwierschno bei Kulmsee umgeschriebene Post de 660 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 16. Oktoder 1885 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Februar 1888. Herrmann, Gerichtsschreider.
Auf den Antrag des Schreiners Heinetuh Bies und des Fabrikarbeiters H. Albert . Gssen das Königliche Amtsgericht zu Gssem duarad Dem Amtsrichter Mareus für Recht: De H. urkunde über die nachstehende en G.
Essen Band 8 Blatt 142 Abeh. nnn getragene Post: Auf Nr. 2 und 3 d tausend dreihundert acht und Wehze nebst 5 % Zinsen vom 1. Neven Erben des Bauunternehmers Fese Wäd 1) die Wittwe Johanna eh. We
2) deren Tochter Henriette Marim V
beide zu Essen.
Die Zinsen und eine Abschhabehe auf das Kapital sind aͤdr . zablen. Das Kapital U wedee Zögerung in Zahlung der m zablung auf das Kapttal Wes aus der Schuldurkande de 2. März 188I1, wied zum Post für kraftles erküant.
Antragstellerw zuoe Laß
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[68862]
[68858]