hergestellten Arbeiterwohnungen gegen die früheren Jahre einen Rück⸗ ang erfahren hatte, sind im Jahre 1892 wieder erheblich weniger olcher Wohnungen hergestellt worden, als im Jahre vorher. Als eine besonders auffallende Erscheinung muß ausdrücklich registrirt werden, daß in der ersten Fabrikstadt des Landes, in Mannheim, nur eine der großen und gut situirten Fabriken der Stadt Arbeiter⸗ wohnungen hergestellt hat, obgleich die Wohnungen der Arbeiter in Mannheim ungünstiger sind als an irgend einem anderen Orte des Landes. Auch in der Umgebung der Stadt Mannheim haben die großen Fabriken, abgesehen von der Spiegelmanufactur Waldhof, nur in ungenügendem Maße Arbeiterwohnungen hergestellt. Es kommt auch vor, daß einzelne Gemeinden das Fmistee. von Arbeiterwohnungen unter allen möglichen Vorwänden zu hintertreiben suchen, um in der Befürchtung wachsender Armenlasten den Zuzug fremder Arbeiter in die Gemeinde fern zu halten. In jedem Jahre wird seitens der Auf⸗ 8 tsbeamten eine thunlichst große Zahl von Arbeiterwohnungen be⸗ ucht. Allgemein iß bezüglich aller dieser Wohnungen gesagt werden, daß ein Theil der Mißstände, welche bei den bezüglichen Erhebungen in den Wohnungsverhältnissen der Arbeiter des Mannheimer Industrie⸗ gebiets zu Tage treten, im übrigen im Lande nur selten angetroffen werden, dagegen geben manchmal in kleinen Orten mit rasch an⸗ gewachsener Industrie die Miethspreise denen großer Industriestädte nichts nach. —
Zur Arbeiterbewegung.
Dem Verband deutscher Schneider und Schneide⸗ rinnen lag, wie die Berliner „Volksztg.“ berichtet, am Mittwoch die Frage vor, wie er sich zu einem Abwehrstrike gegenüber den Lohn⸗ kürzungen und anderen Mißständen im Schneidergewerbe stelle. Eine von der Agitationscommission der Schneider einberufene öffentliche Versammlung hatte sich bereits für eine Lohnbewegung aus “ In einer Resolution stimmte dann der Verband dem Besch uß der össentlichen Schneiderversammlung über die Lohnforderungen bei.
Aus Prag wurde der „Frkf. Ztg.“ unter dem 15. d. M. ge⸗ meldet, daß die Brüxer Kohlenschächte die Forderungen der Ausständigen ablehnten und daß diese gestern Versammlungen abhalten wollten, in denen entschieden werden sollte, ob der Ausstand fortdauere oder beendet werden sollte. Wie nun dem „D. B. H.“ aus Wien vom gestrigen Tage telegraphirt wird, ist der Strike im Brüxer Kohlenrevier beendet.
Aus Lüttich berichtet ein Telegramm des „D. B. H.“ vom heutigen Tage: Die Arbeiter der Phosphat⸗Fabriken in Sainte⸗Walburge sind ausständig; sie zertrümmerten die Werk⸗ zeuge und die Fabrikeinrichtung und belagerten das Wohnhaus des Directors, der flüchten mußte. Von den wüthenden Ausständigen, Weibern und Kindern verfolgt, rettete sich der Director schließlich in die Kanonengießerei.
„ Zu dem Ausstand unter den Baumwollindustriearbeitern berichtet die Londoner „Allg. Corr.“: Die Manchester Baum⸗ wollspinner⸗Gesellschaft faßte einen sehr wichtigen Beschluß. Unter der Autorität der Gesellschaft stehen 18 Millionen Spindeln. Von diesen arbeiten 15 Millionen nicht. Jetzt wird nun von den Arbeitgebern angekündigt, daß 2 Millionen mehr außer Thätigkeit gesetzt werden und die übrigen nur kurze Zeit arbeiten sollen. — Der „Voss. Ztg.“ wird dem gegenüber aus London be⸗ richtet: Die ausständigen Spinner in Süd⸗Lancaster haben in einer Vertreterversammlung erklärt daß die gegenwärtige Lage der Spinnerei⸗Industrie den Actionären wieder reichlichen Gewinn abwerfe, und daß die Arbeiter daher jeglicher Lohnverkürzung den entschlossensten Widerstand entgegensetzen werden. 6
Kunst und Wissenschaft.
Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Sitzung vom 8. Februar 1893. Herr Dr. Hintze sprach über die Reform des Kammer⸗ gerichts durch Cocceji in den Jahren 1747 und 1748 auf Grund archivalischer Studien. Die Justizreform kam nach vielen vergeblichen Anläufen und unfruchtbaren Erörterungen erst in der reformfreudigen Zeit nach Abschluß des Dresdner Friedens in rechten Fluß, und zwar wurde der Anfang nicht mit den märkischen, sondern mit den pom⸗ merschen Gerichten gemacht. Es handelte sich neben einer Umgestal⸗ tung des Prozeßverfahrens, die durch Verkürzung der Fristen, strengere Ueberwachung der Advocaten ꝛc. eine schnellere Erledigung der Prozesse bewirken wollte, hauptsächlich um eine gründliche Reform der Gerichts⸗ verfassung, um die Reinigung des Richterstandes von untüchtigen und unredlichen Elementen, um die Einführung auskömmlicher fester Besoldungen unter Aufhebung des Sportelnbezugs, endlich um die Ordnung eines festgeregelten Instanzenzuges für den Civil⸗ prozeß bei den Landesgerichten unter Ausschluß der Aecten⸗ versendung an in⸗ und ausländische Juristenfacultäten und Schöffenstühle. Nach den gleichen Grundsätzen wie in Pommern wurde im September 1747 die Reform beim Kammergericht in An⸗ griff genommen. Cocceji übernahm selbst den Vorsitz und bildete mit der ihm zugeordneten Commission (unter der sich die beiden späteren Großkanzler Jariges und Fürst befanden) die Revisionsinstanz; auch ständische Deputirte betheiligten sich an dem Werk. Cocceji fand beim Kammergericht eine „greuliche Confusion“, deren Ursache weniger in der Beschaffenheit des Richterpersonals, als in den Miß⸗ “ des Prozeßverfahrens und in der damit zusammenhängenden Entartung des Advocatenstandes und seines Zubehörs zu suchen ist. Die Adpocaten, von deren Tüchtigkeit und gutem Willen der ganze Gang des Prozesses wesentlich abhing, verkehrten mit den Parteien in der Regel nicht mehr direct, sondern durch Vermittelung der Pro⸗ curatoren, die Cocceji als die „Pest der Justiz“ bezeichnet; und wo es sich um auswärtige Prozesse handelte, wie z. B. bei den außer⸗ ordentlich häufigen und langwierigen Rechtshändeln unterthäniger Bauern gegen die Gutsherrschaft, schob sich noch ein weiteres Mittel⸗ glied verwirrend und hemmend in den Gang der Justiz ein in der Person der berüchtigten „auswärtigen Consulenten“. Beide Kategorien wurden durch die neue Prozeßordnung beseitigt oder doch wenigstens in eine untergeordnete Stellung zurückgedrängt, während sie bisher die Advocaten zu ihren Handlangern und häufig genug auch die Richter durch Zuschiebung gewinnreicher „Commissionen“ sich verpflichtet hatten. Die erste Aufgabe der Reformcommission war die Erledigung der alten Prozesse, die in reißend schnellem Tempo vor sich ging. Von 936 Prozessen, die über ein Jahr lang schwebten, waren nach vier Monaten nur noch 90 übrig; auch die neu hinzu⸗ gekommenen 695 waren bis auf 137 1 ergleiche spielten dabei eine Hauptrolle. Dann ging es an eine pöllige Neugestaltung des Collegiums, und zwar in der Weise, daß das Kammergericht mit dem coordinirten (für die nicht zum Kammergerichtsbezirk gehörigen Provinzen als Appellationsinstanz fungirenden) Tribunal sowie mit dem Hof⸗ und Criminalgericht, dem Criminalcollegium und der Juden⸗ commission zu einem großen General⸗Justizcollegium in vier Senaten vereinigt wurde. Der erste Senat war außer den Criminal⸗ und Judensachen für Bagatellprozesse; der zweite und dritte Senat bildeten als zwei übergeordnete Instanzen das eigentliche Kammergericht im engeren Sinn unter dem Präsidium des Ministers von Bismarck; der vierte Senat behielt den Namen Tribunal bei und sollte fortan die oberste Revisionsinstanz für alle Gerichte der Monarchie bilden, was freilich hinterher eine Beschränkung zu Gunsten der Selbständigkeit
Verhältnisse einzelner Räthe vor und nach der Reform legte der Vor⸗
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ihren eigenen Ausführungen näher dar. so bemühte sich Cocceji sehr den König zu bestimmen, daß ihnen das Tragen des verhaßten, ihnen von Friedrich Wilhelm 1. strafweis 1 e kurzen Mantels erlassen würde; doch ohne Erfolg: der König wollte eine unanstößige, distinguirende Amtstracht daraus machen. Die ganze Reform hatte 8000 Thaler für Vermehrung der Besoldungen erfordert; 3000 davon gab der König, 5000 die Stände, die dafür in einer Königlichen „Versicherung“ eine Art von Aufsichts⸗ und Beschwerderecht in Justizangelegenheiten erhielten, sammt einer Be⸗ stätigung des freilich nicht mehr ausnahmslos geltenden Indigenats⸗ rechts bezüglich der Rathsstellen bei den Gerichten. Schließlich wurde noch durch Annahme von Auscultatoren und Referendarien der Vor⸗ bereitungsdienst einigermaßen geregelt.
Herr Archivar Dr. Meinardus besprach einen Bericht der Berliner Geheimen Räthe an den Großen Kurfürsten vom 2. April 1647, der einen Rangstreit zwischen Beamten des Kammergerichts, Consistoriums und der Amtskammer behandelte. Danach hatte der Präsident der Amtskammer von Arnim die Annahme eines an ihn, Otto von Schwerin und den Vice⸗Kanzler des Kammergerichts Andreas Kohl gerichteten Schreibens verweigert, weil sein Name in der Adresse dem des Vice⸗Kanzlers nachgestellt sei, während er als Adliger die erste Stelle beanspruchen könne. Die Geheimen Räthe erklären dem Kurfürsten, daß bei dieser Titulirung nicht die Person, sondern das Amt des Vice⸗Kanzlers gemeint sei und bezeichnen im übrigen Kohl als nicht adlig. Der Kurfürst entscheidet denn auch dahin, daß Arnim sich zu fügen habe. Da nun die Kohl nachgewiesener Maßen von einem altadligen Geschlecht aus der Gegend von Guben stammen (war doch auch der Gemahl der Magdalena von Arneburg, Tochter der „schönen Gießerin“, ein von Kohl), so ergiebt sich hieraus, daß dieser fremde Adel in der Mark nichts galt und daß der Vice⸗Kanzler Kohl dem landsässigen Adel gegenüber als Nicht⸗Edelmann angesehen wurde. Amtsrichter Holtze bestätigte diese Auffassung und gab zu⸗ gleich auch seinen Zweifeln an dem Adelstande des ꝛc. Kohl Ausdruck.
tragende zum theil nach Was die Advocaten betrifft,
S. Für das Königliche Museum der Alterthümer in Berlin wird jetzt in Dresden der Abguß eines höchst beachtens⸗ werthen alten sächsischen Kunstwerks aus romanischer Zeit hergestellt Wund bemalt. Es ist das Grabmal des Grafen Wißprecht von Groitzsch († 1124), eines Fürsten, der sich um die Cultur seiner Grafschaft und eines großen Theils des Leipziger Kreises hochverdient gemacht hat, indem er seiner Zeit fränkische Colonisten herbeizog und die Klöster zu Pegau, Groitzsch und Lausigk gründete. Das Grabmal befindet sich im Erdgeschoß des nördlichen Thurmes der Lorenzkirche zu Pegau bei Leipzig. Dorthin ist es im Jahre 1556 aus der jetzt abgetragenen Klosterkirche, in welcher Wiprecht neben seiner ersten Gemahlin und seinem Sohne bestattet worden war, an seine jetzige Stelle übertragen worden. Bei einer Unterfahrung der Thurmmauern im Jahre 1805 stellte man das Denkmal in der mittleren Thurmhalle auf und übertünchte es leider. Im Jahre 1869 wurde es auf Kosten des Königlich sächsischen Cultus⸗Ministeriums, des Königlich sächsischen Alterthumsvereins und einiger kunstsinnigen Privatleute wiederhergestellt. Die zerstörten Theile der Figur wurden aus Cement ergänzt und das Werk auf Grund seiner farbigen Reste wieder bemalt und theilweise vergoldet. Wo die ursprünglichen Farben gänzlich fehlten, wie beim Kissen, beim Haupthaar und beim Fahnen⸗ blatt färbte man selbständig, auch wurden die ehemals auf Kleidung und Waffen vorhandenen Glasflüsse und Halbedelsteine durch ähnliche ersetzt. Das Werk ist aus einem 230 cm langen, 85 cm breiten und 40 cm. starken Blocke von festem, weißen Sandstein hergestellt. Die 1,85 m lange Gestalt ruht mit dem Haupte auf einem von dem Fahnenblatte theilweise bedeckten Kissen; das Fußkissen stützt eine Löwenfigur, deren fehlende Theile 1869 absichtlich nicht ergänzt worden sind. Der Fürst hält Streitfahne und Schild; ein kurzer Vollbart und starkes Locken⸗ haar umrahmen die milden Züge. Den langen, faltenreichen, blauen Leibrock umfaßt ein mit Steinen geschmückter Gürtel, die Schultern deckt ein mit Pelz ausgeschlagener rother Mantel. Der Schild ent⸗ behrt, entsprechend der Entstehungszeit des Grabmals, eines Wappen⸗ zeichens und zeigt an dessen Stelle Rankenornamente. Das be⸗ deutungsvolle Werk, das von den Hauptschriften über deutsche Kunst bisher nicht berücksichtigt worden ist, gehört der Blüthezeit der großen sächsischen Bildhauerschule an, deren andere Hauptwerke die berühmte goldene Pforte zu Freiberg und die Kreuzigungs⸗ gruppe im Dom zu Wechselburg sind. Es stammt aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts. Ueber den Besteller und den Meister des Werkes selbst liegen keine Nachrichten vor. Ebenso wenig wird das Werk von dem Pegauer Chronisten erwähnt. Seine Bedeutung liegt in der Größe der Auffassung, in der edlen Natürlichkeit der Wieder⸗ abe und in der farbig naturalistischen Wiedergabe der Tracht. In iesen Beziehungen ist es mit Dedo’'s Grabmal in der Schloßkirche zu Wechselburg verwandt, mit welchem es auch die Entstehungszeit theilt. — Den Abguß des Werkes besorgen Gebr. Weschke in Dresden, die schon durch den Abguß der großen goldenen Pforte in Freiberg ihre große Leistungsfähigkeit dargethan haben.
— Von dem Leiter des Provinzial⸗Museums in Trier wurde im September v. J. die genaue Untersuchung der römischen Stadtmauer in Trier fortgesetzt. Die Ausgrabungen erstreckten sich zunächst über einen Theil der Ostmauer an der Stelle, wo schon früher das Vorhandensein der Mauer in Kellern der angrenzenden Häuser festgestellt war. Das Mauerwerk zeigte hier eine Stärke von über 8 m, sodaß anzunehmen ist, daß es sich hier um einen Thurm oder einen Thorpfeiler handelt. Der Haupttheil der Untersuchung erstreckte sich auf die Südseite der Stadtmauer, deren Ver⸗ lauf von der Höhe südlich des Vororts Heiligkreuz gegen die Mosel an der Grenze zwischen Trier und St. Matthias schon früher im allgemeinen erkannt war. Hier wurden Reste des südlichen Stadtthores des römischen Trier gefunden. Die Thorpfeiler, von denen bisher nur einer genau untersucht werden konnte, sind bis auf die Grundmauer zerstört; vom Oberbau fand sich nur ein mächtiger Sandsteinblock vor von der Art, wie sie auch bei der Porta Nigra verwendet worden sind. Von dem Thore, welches dem Anschein nach im Grundriß der Porta Nigra an Ausdehnung nicht nachstand, erstreckt sich die Stadtmauer nach beiden Seiten geradlinig und ist gegen Osten in einer Länge von 371 m, gegen Westen zur Mosel in einer Länge von 308 m nachgewiesen. Auf beiden Strecken finden sich je drei Stadtthürme, welche als Hohlthürme auf der Stadt⸗ und Landseite über die Mauer vorspringen und mit Eingängen von der Stadtseite aus versehen sind. Der Durchmesser der äußeren Thurmrundung beträgt 20 m, die Entfernung der Thürme von einander ist wechselnd, die kürzeste bisher beträgt 85 m, die längste 114 m. Diese Verschiedenheit erklärt sich aus den Rücksichten, welche auf die Boden⸗ verhältnisse bei der Anlage der Befestigung genommen worden sind. Zwei Thürme zeichnen sich durch vortreffliche Erhaltung aus, indem das aufgehende Mauerwerk stellenweise noch fast 2 m hoch steht. Das Mauerwerk, im Innern aus Schiefersteinen bestehend, ist an den An⸗ sichtsflächen sehr sorgfältig mit vierkantigen kleinen Kalksteinen geblendet. — Gleichzeitig mit dieser Untersuchung fand bei Hermes⸗ keil im Hochwald eine Ausgrabung vorgeschichtlicher Hügelgräber
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Giganten), ein bemaltes Minervafigürchen aus Terrakotta. Außerdem wurde eine Reihe von Gräberfunden aus den ehemaligen Grabfeldern vor dem Nord⸗ und Südthore von Trier dem Museum zugeführt Bei Theley im Hochwald fanden sich in einem großen Grabhügel be⸗ deutende Reste einer etruskischen Schnabelkanne, sowie Bronzerad⸗ beschläge und Eisenreife von einem Wagen vor.
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Weinernte.
Aus dem Regierungsbezirk Köln wird geschrieben: Der rothe Wein hat einen quantitativ dürftigen, qualstatib recht guten Herbst gegeben, der weiße läßt nach keiner Richtung zu wünschen übrig. Im Regierungsbezirk Trier wird die letztjährige Weinernte auf die Hälfte bis zwei Drittel eines sogenannten vollen Herbstes ge⸗ schätzt. Was die Güte des Wachsthums betrifft, so übersteigt diese im allgemeinen erheblich das Mittelmaß, doch wird neuerdings viel⸗ fach angenommen, daß der 1892er die auf ihn gesetzten Hoffnungen nicht vollständig erfüllen und den 1886er Jahrgang kaum übertreffen werde. Die hohen Preise, welche während der Traubenlese bei den Trauben⸗ und Mostverkäufen erzielt worden sind, dürfte der Wein nach der jetzt Platz greifenden Beurtheilung kaum noch erreichen. Das Rebholz ist gut ausgereift und gesund, aber infolge der Dürre des Sommers kurz geblieben, sodaß ein Mangel an Setzholz vorhanden ist, welcher aus den Weinbergen an Mosel und Saar nicht überall gedeckt werden kann, weshalb vielfach Blindreben von auswärts bezogen werden müssen. Es wird jedoch auch der Befürchtung Raum gegeben, daß die Rebstöcke unter der strengen Kälte des Januar gelitten haben und namentlich ältere Stöcke zahlreich eingehen werden. Inwieweit diese Befürchtung zutrifft, läßt sich zur Zeit noch nicht beurtheilen.
Stand der Saaten.
Im Regierungsbezirk Köln hat die durchweg milde und feuchte Witterung des Oktober und November die Aussaat wie die Ent⸗ wickelung der Winterfrucht begünstigt und letztere so sehr gefördert, daß den Winterfrösten ohne Sorge entgegengesehen wurde. Auch die in den Weihnachtstagen ohne vorgängigen Schneefall eingetretene stärkere Kälte dürfte Schaden nicht verursacht haben.
Im Regierungsbezirk Trier sind die Wintersaaten rechtzeitig bei günstiger Witterung bestellt worden und zeigen durchweg einen sehr schönen Stand. Sie haben sich kräftig bestockt und eröffnen bei guter Ueberwinterung und Weiterentwickelung günstige Aussichten für dieses Jahr; zu wünschen wäre jedoch gewesen, daß Schneefall frühzeitiger eingetreten wäre, indem die Saaten längere Zeit der schützenden Schneedecke entbehrten und jedenfalls stellenweise Schaden gelitten haben.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 10 624, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Verstetigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 16. Februar das Grundstück in der Sellerstraße 2, der Frau Maurer⸗ und Zimmermeister Wilhelmine Feldtmann (ehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 8180 ℳ; Mindestgebot 78300 ℳ; für das Meistgebot von 127 500 ℳ wurde der Kaufmann Hugo Rexleben, Potsdamerstraße 106 b, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks Barnimstraße 4/5, dem Maurermeister Carl Quaast gehörig.
— In der gestrigen Generalversammlung des Börsen⸗Handels⸗ Vereins zu Berlin wurde die Bilanz und Gemionde ng. nehmigt. Die Herren Aufsichtsräthe Johannes Kaempf und Emil Hecker wurden wiedergewählt. Die Dividende von 6 ½ % für 1892 gelangt von heute ab zur Auszahlung.
— Die Direction und der Verwaltungsrath der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen haben beschlossen, der bevor⸗ stehenden Generalversammlung für das Jahr 1892 die Vertheilung einer Dividende von 6 % (1891: 5 %) vorzuschlagen neben Tilgung des Disagio⸗Restes von 100 000 ℳ und Dotirung des Special⸗ Reservefonds mit dem gleichen Betrage.
— Wie die „Köln. Volksztg.“ meldet, erzielte der Mechernicher Bergwerks⸗Actien⸗Verein einen Bruttogewinn von 823 417 ℳ und einen Reingewinn von 409 707 ℳ; es wird eine vierprocentige Dividende in Vorschlag gebracht. Der Vertrag bezüglich des rheinisch⸗westfälischen Kohlensyndikats ist der „Rhein. Westf. Ztg.“ zufolge gestern notariell vollzogen worden. Dem Syndikat werden nicht beitreten: die Zechen „Berneck“, „Friedlicher Nachbar“, C“ „Paul“, „Prinz Friedrich“, „Richradt“, „Roland“ und „Westhausen“. Die gestrige Versammlung der Zechenvertreter beschloß, ohne die genannten Zechen das Syndikat zu gründen. Nicht vertreten waren die Zechen „Mont⸗ Cenis“, „Meiderich“ und „Wiesche“. Der Beitritt der Zeche „Mont⸗ Cenis“ wurde als wünschenswerth bezeichnet, weil sonst der „Kölner Bergwerks⸗Verein“ und die „Gelsenkirchener Bergwerks⸗Actien⸗Gesel—⸗ schaft“ ebenfalls nicht beitreten werden. Die Versammlung beschloß, daß der Abschluß des Syndikatvertrages gültig für alle Betheiligten sein solle unter der Bedingung, daß er hinfällig werde, wem die Zeche „Mont⸗Cenis“ nicht bis Montag Mittag 12 Ulr zu Händen des Directors Unckel ihren Beitritt anzeige. Mit der Erklärung des „Kölner Bergwerks⸗Vereins“ und der E1118 Bergwerks⸗Actiengesellschaft“ erklärte sich die Versammlung einverstanden. Der Kohlenverkauf findet vom 1. März d. J. ab durch das Syndikat statt; bis dahin verkaufen die Zechen selbst. Der Vertrag wurde von den anwesenden Vertretern der Zechen unterzeichnet, worauf die Wahlen erfolgten. Als Wohnsitz des Syndikates wurde mit bedeutender Majorität Essen a. d. Ruhr bestimmt. Zum Vorsitzenden wurde Krabler, zu dessen Stell⸗ vertretern wurden Pieper und Müser gewählt.
Magdeburg, 16. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % 15,10, Kornzucker excl., 88 %, Rendement 14,40, Nachproducte excl., 75 % Rendement 12,00. Stetig. Brod⸗ raffinade I. 27,75. Brodraffinade II. 27,50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis IJ. mit Faß 26,25. Ruhig. Rolzucker f. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Febr. 14,25 Gd., 14,30 Br., pr. März 14,25 Gd., 14,30 Br., pr. April 14,35 Gd., 14,37 ½ Br. pr. Mai 14,45 bez., 14,47 ½ Br. Stetig.
Leipzig, 16. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,60 ℳ, per Maͤrz 3,60 ℳ, per April 3,62 ½ ℳ, per Mai 3,65 ℳ, per Jun 3,67 ½ ℳ, per Juli 3,70 ℳ, per August 3,72 ½ ℳ, per September 3,72 ½ ℳ, per Oktober 3,75 ℳ, ver November 3,77 ½ ℳ, per Dezember 3,77 5 ℳ, per Januar —. Umsatz 20 000 kg. tt
Mannheim, 16. Februar. (W. T. B.) roductenmarkt. Weizen pr. März 16,60, pr. Mai 16,70, pr. Juli 16,80. Roggen pr. März 14,40, pr. Mai 14,40, pr. Juli 14,70. Hafer pr. März 14,90, pr. Mai, 14,60, pr. Juli 14,75. Mais pr. März 11,40, pr. Mai 11,20, pr. Juli 11,15.
London, 17. Februar. (W. T. B.) Der Rath der S haber auswärtiger Obligationen hat am 15. d. M. an die
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1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
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b Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweis⸗ 10. Verschiedene
2 Belanmtmachunhen
1) Untersuchungs⸗Sachen.
169212]
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Paul Karstedt aus Berlin, geboren am 27. März 1864 zu Polckritz, Kreis Osterburg, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls, Unterschlagung und Urkundenfälschung in den Acten J. II. C. 1564. 92 verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ efängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzu⸗ jefern. Berlin, den 7. Februar 1893. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgerichte I. Beschreibung: Alter 28 Jahre, Größe 1,70 m, Statur mittel, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn gewöhnlich, Besasgt rund, Ge⸗ sichtsfarbe röthlich, Sprache deutsch. Kleidung: brauner Winterüberzieher, grauer Hut, dunkelblauer Rock und Weste, graue Hose, Gummi⸗Zugstiefel.
[67847] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kaufmann Arthur Wetterling unterm 2. November 1885 wegen Sittlichkeits⸗ verbrechens in den Acten U. R. II. 866. 85 — J. IV E. 906. 85 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.
Berlin, den 26. Januar 1893. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
v1“ [69211] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der unterm 3. August 1888 hinter den Haus⸗ diener Gustav Ecker, geboren am 29. Mai 1874 zu Danzig, in den Acten J. 10 631/88 erlassene und unter dem 17. November 1890 erneuerte Steck⸗ brief ist erledigt.
Berlin, den 8. Februar 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft. I.
[69363] ““
In der Strafsache gegen den Rekruten Karl Schuffenecker, geb. am 11. Oktober 1871 zu Rodern, Fabrikarbeiter, wegen Fahnenflucht, wird, da der genannte ꝛc. Schuffenecker beschuldigt ist, sich von seiner Truppe unerlaubt entfernt zu haben, — Vergehen gegen 64 des Militär⸗Str.⸗G.⸗B. welches nur mit Geldstrafe bezw. Freiheitsstrafe be⸗ droht ist — da der Angeschuldigte im Sinne des § 318 der Strasprozeßordnung als abwesend anzu⸗ sehen ist, da mithin eine Hauptverhandlung gegen denselben stattfinden kann, auf Grund des § 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe von 3000 ℳ in das dem Beschuldigten gehörende Mobiliar⸗ und Immobiliar⸗Vermögen an⸗ geordnet. Durch Hinterlegung von 3000 ℳ (in Buchstaben: Dreitausend Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arr berechtigt.
Thann, den 14. Februar 1893.
Das Grundstück ist weder Gebäudesteuer veranlagt.
Abschätzungen und andere treffende Nachweisungen, dingungen können in der Zummer 41, eingesehen werden. tigten werden aufgefordert, zuf den Ersteher übergehenden Ansprüche, Vorhandensein oder Betrag aus dem zur Zeit der Eintragung des vermerks nicht hervorging, Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkeh Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteige termin vor der Aufforderung zur Abgabe vo
Alle Real
Versteige
widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu m widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Gebots nicht berücksichtigt werden und bei V lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigte sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, das Eigenthum des Grundstücks Becriprugh
aufgefordert, vor Schluß des
die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,
stücks tritt. Zuschlags wird am 19. April 1893, 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie werden.
Berlin, den 8. Februar 1893.
oben, ver
[69295] durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch A
Proclam finden zur Zwangsve rsteigerung der Bü Nr. 9 zu Zernin mit Zubehör Termine
abend, den 6. Mai 1893,
zum Ueberbot am Montag, den 29. 189 , Vormittags 11 Uhr,
zur Anmeldung dinglicher Rechte an Grundstück und an die zur
abend, den 6. Mai 1893, rmi 10 Uhr, Fgfiht im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsge gebäudes statt. 1
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 21. Apri
welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger
statten wird.
Bützow, den 11. Februar 1893. roßherzogliches Amtsgericht.
[69305] Aufgebot.
Die Wittwe Heh Brockers,
Steinstraße 45, hat das Aufgebot des auf
Namen ausgefertigten Sparkassenbuches
der städtischen Sparkasse hierselbst über 295,
Kaiserliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Koch. Zur Beglaubigung:
Amtsgerichts⸗Secretär: Drautz
“
Der
[69279) Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Karl Rieck aus Aalen wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Rieck gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Ver⸗ 1““ der Rechte Dritter mit Beschlag egt sein.
Ludwigsburg, den 14. Februar 1893.
52. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.). [69280] Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Gottlieb Christian Meidele aus Warmbronn, O.⸗A. Leonberg, wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär⸗ Revisionsgericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Meidele gegen⸗ wärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗ legt sein.
Ludwigsburg, den 14. Februar 1893.
52. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.).
[69278] Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Jakob Flitsch aus Wurmberg, O. A. Maulbronn, wegen Fahnenflucht, hat das K. Militär⸗Revisions⸗ gericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Flitsch gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 14. Februar 1893. 6 52. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.).
[69281] Bekauntmachung.
Die unter dem 8. März 1892 in Nr. 69 pro 1892 ub Nr. 75 831 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers ver⸗ öffentlichte Beschlagnahme des Vermögens des zu 83 genannten Heerespflichtigen Arbeiters Friedrich Nuske aus Nekla⸗Hauland wird hiermit aufgehoben.
Posen, den 11. Februar 1893.
Der Erste Staatsanwalt.
z
zum
[54684] Das Sparkassenbuch Nr. 2680 der Stadtsparkasse zu ’8 640 ℳ nebst Zinsen und für Pilawa, August, Kaufmann in Domb, ausgefertigt, ist angeblich verloren
lautend, beantragt. 20.
unterzeichneten Gerichte, Marienstraße 2, Zimm anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte melden und nachzuweisen, kassenbuch für erloschen erklärt Brockers ein neues ausgefertigt werden wird. Düsseldorf, den 7. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.
[69300] Aufgebot. Auf Antrag des Gastwirths Franz Schym Zaborze wird das Sparkassenbuch Nr. 3688 Kreissparkasse Zabrze über 402,33 ℳ auf den N des Antragstellers lautend, welches angeblich loren gegangen ist, hiermit aufgeboten. Der haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert,
den 16. September 1893, Vormit 58 Uhr. bei dem unterzeichneten Gericht, Zin Mr. 3, widrigenfalls wird. Zabrze, den 2. Februar 1893. 8 Königliches Amtsgericht.
(69301 Aufgebot. Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse
und soll auf den Antrag
Zwecke der neuen Ausfertigung
bei dem unterzeichr
Kulm, den 13. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. — u Beuthen O.⸗S., lautend über
egan
insbesondere derartige
boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger
geringsten
Bbeans en, werden Versteigerungstermins
genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ Das Urtheil über die Ertheilung des Mittags
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach
in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Sonn⸗
r 1 zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonn⸗
an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Se⸗ quester bestellten Herrn Schulzen Topp zu Zernin zelcher Kau 2 ger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗
Düsseldorf, Nr. 16 118
lauten, Jeder, der an dem verlorenen Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeint,
aufgefordert, spätestens in dem auf den tember 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem
widrigenfalls das Spar⸗ und der Wittwe
Rechte auf dasselbe spätestens im Aufgebotstermine
unter Vorlegung des Buches anzumelden, dasselbe für kraftlos erklärt werden
d zu Kulm Nr. 9192 über 1360 ℳ, ausgefertigt für das Fräu⸗ lein Stanislawa Jedrzejewska zu Kulm ist ange verloren gegangen Eigenthümerin Fräulein Stanislawa Jedrzejewska amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens den 29. September 1893, Vormittags 10 Uhr, Gericht (Zimmer Nr. 12) ihre Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. F. 4/93.
zur C. noch zur — m Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige das Grundstück be⸗ sowie besondere Kaufbe⸗ Gerichtsschreiberei, ebenda,
berech⸗
die nicht von selbst
deren
Grundbuche
rungs⸗ renden rungs⸗ n Ge⸗ lachen, erthei⸗ n An⸗
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meisters Jos. Horstkott zu Ochtrup, bezw. leute Jos. Horstkott und Anna, geb. Altemühl,
Blatt 148 auf den Henrich Wesseling zu Neuenkirchen und dessen CEhe⸗ frau Catharinc, Flur XIV.
Theodor Feltkamp jun. zu Neuenkirchen,
bis III. und der ad IV. genannte durch den Hellraeth zu Burgsteinfurt vertreten werden, haben daher das Es wird deshalb Aufgebotstermin auf den 21. April 8 Vormittags 9 Uhr, bestimmt, und werden sprüche und Rechte auf die Aufgebotstermine anzumelden und zwar unter der Warnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des rechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten machen, und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗
steller erfolgen wird. 8
[69304]
[54624] Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Urkunden: a. des auf den Namen des Theodor Drietchen zu Hannover lautenden Sparkassenbuchs Nr. 52 891 der hiesigen städtischen Sparkasse über 600 ℳ Kapital und 12,55 ℳ Zinsen, 8 gder ö b. der auf den Namen der Marie Frosch zu Merseburg lautenden Sparkassenscheine 8 bichezn Sparkasse des Saalkreises Nr. 213 815, Nr. 215 892 und Nr. 220 853 über die in gleicher Reihenfolge am 22. August 1889, 12. Oktober 1889 und 15. Ja⸗ nuar 1890 von Marie Frosch zum Sparkassenbuch Nr. 26 961 dieser Sparkasse Pos. 1, 2 und 3 ein⸗ gezahlten 550 ℳ, 40 ℳ und 60 ℳ, von Marie Frosch, c. des auf den Namen des Tischlers Theodor Hartwig zu Giebichenstein lautenden Sparkassen⸗ scheins der hiesigen Sparkasse des Saalkreises Nr. 230 759 über die am 11. September 1890 von Theodor Hartwig zum Sparkassenbuch Nr. 28 691 dieser Sparkasse eingezahlten 60 ℳ, von Theodor Hartwig beantragt. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 8. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, kleine Stein⸗ straße Nr. 8, Zimmer Nr. 31, ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden sollen. Halle (Saale), den 3. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[68273] Aufgebot. Die Ehefrau des Fabrikanten Adolf Heyn, Maria, geb. Wöhlert, zu Cassel hat das Aufgebot des Preußischen Hypothekenbriefs über die Band 120 Artikel Nr. 3051 Abth. III. des Grundbuchs der im Kreise Cassel belegenen Stadt Cassel unter Nr. 4 eingetragenen Hypothek von 40 000 ℳ vom 23. April 1888 beantragt, nachdem sie eine Abschrift der Ur⸗ kunde beigebracht und den Verlust derselben glaub⸗ haft gemacht hat. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1893, Vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 21, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkuͤnde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 3. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2. [69299) Aufgebot. Die folgenden Grundstücke sollen und zwar I. die im Grundbuche von Emsdetten Band VII. Blatt 124 auf den Namen des Hermann Heinrich Schumann zu Emsdetten eingetragenen 8 1) Flur XVIII. Nr. 700/186 Dorf, Hofraum mit Wohnhaus Nr. 209 Dorf, 1 a 84 qm 45 ℳ Reinertrag, 2) Flur XVIII. Nr. 713/186, Dorf, Hofraum, 28 qm, der Steuergemeinde Emsdetten auf den Namen des Antragstellers Kolons August Prenger zu Dorfbauerschaft Emsdetten, II. die im Grundbuche von Nordwalde Band VII. Blatt 33 auf den Namen der Eheleute Maurer Franz Anton Hünteler und Maria Gertrud, geb. Kock, eingetragenen 1) Flur 14 Nr. 360/202, Kamp, Acker, 9 a 14 qm 0,96 Dez. Thlr. Reinertrag, 2) Fee 14 Nr. 362/203, Kamp, Hofraum, — a 50 qm, 28 qm, 4) Flur 14 Nr. 205, Kamp. Hausg., 21 a 63 qm, auf den Namen des Antragstellers Maurers Anton Kötters zu Nordwalde, Bauerschaft Suddorf, 9. 1II. der im Grundbuche von Ochtrup Band II. Blatt 22 auf den Namen der Eheleute Schneider i Bernard Schepers und Anna, geb. Altemühl, zu i Ochtrup eingetragene Antheil an der Parzelle s Flur IV. Nr. 272/47, auf den Namen des Antragstellers Schneider⸗
IV. die im Grundbuche von Neuenkirchen Band III. Namen des Schneiders Joh.
geb. Otten, eingetragene Parzelle XIV. Nr. 481/962 “ auf den Namen des Antragstellers Anstreichers
im Grundbuche eingetragen werden. Die erwähnten Antragsteller, von denen die ad I. genannten durch den Rechtsanwalt Dupré, Rechtsanwalt
Aufgebot der qu. Grundstücke beantragt.
Eigenthumspraͤtendenten aufgefordert, ihre An⸗ gedachten Grundstücke im 0
vermeintlichen Widerspruchs⸗
Nachrichten über dessen Fortleben oder ersucht, welche folche zu geben im stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.
Ansprüche gegen den Nachlaß 3) Flur 14 Nr. 427/204, Kamp, Hofraum, 1 a Gegenstandes und des Grundes spätestens in dem
vor dem unterzeichneten Gerichte ( Vorderhaus, eine Treppe hoch, den anberaumten Nachlasses, welche die Anmeldung unterlassen, können
gekommenen Nutzungen durch gemeldeten Ansprüc e nicht erschöpft wird. Die Ein⸗ der Ehe⸗ sicht des über den Nachlaß aufgenommenen Inventars ist Jedermann in Nr. 20, Die Zwangsvollstreckung gegen den v. Nachlaß wird einstweilen eingestellt.
[68841]
s als Pflegers Urtheil vom 29. Dezember 1891 für todt erklärten Geschwister Anton, L . Elisabeth von Kijenski, gewesenen Miteigenthümer des Ritterguts Gu Thecla von Kijenski'schen Eheleute, werden alle die⸗ jenigen, an den Nachlaß der gedachten Geschwister Ansprüche 8 Vormittags 9 Uhr Gericht 9
geschlossen werden und der Nachlaß den
welche Ansprüche an die e. Berechtigung resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf Mittwoch, den 19. April 1893, Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Antragstellerin gegenüber ausge⸗ schlossen werden sollen. Seesen, am 13. Februar 1893. Herzogliches Amtsgericht. W. Haars.
[69302] Aufgebot.
Auf Antrag des Altsitzers Jacob Wittkopf zu Netzeband bei Rägelin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Blumenthal zu Wittstock, wird dessen Sohn, der am 4. Januar 1835 geborene Wirthschafts⸗ inspector Johann Friedrich Wilhelm Wittkopf, welcher sich im April 1876 von dem Gute Wilsnack heimlich entfernt hat, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 12. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 1) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Wittenberge, den 10. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.
[69444) Aufgebot behuf Todeserklärung.
Auf Antrag der Ehefrau des Maschineninspectors Theodor Heinrich Carl Hirsch, Mathilde Louise Henriette Clara, geb. Pagel, hierselbst, wird deren genannter Ehemann, geboren am 23. März 1841 zu Rawicz, Sohn der Eheleute Ernst August Hirsch und Juliane Christiane, geb. Kadler, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Frei⸗ tag, den 20. April 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Ver⸗ mögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der hinterlassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Er⸗ mittelungen zufolge der Theodor Heinrich Carl Hirsch in der Nacht vom 1. zum 2. November 1892 hehne
86
sein Haus hierselbst verlassen und wahrscheinlich
seinen Tod. in der Weser gefunden hat, jeden⸗ falls aber seitdem verschollen ist, werden um weitere Tod Alle
Bremen, den 10. Februar 1893. Das Amtsgericht. „(gez.) Völckers. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
(69298] Aufgebot. 1“ Der Rechtsanwalt Dr. Legder zu Potsdam, welcher zum Pfleger des Nachlasses der zu Potsdam am 25. August 1892 verstorbenen Wittwe des Generals
z. D. Albert Friedrich August Franz von We
Dorothea Maria borenen Freiin von Berswordt, bestellt worden ist, hat das Aufgebot der unbekannten Nachlaßgläubiger beantragt. Nachlasses der
ge⸗
emgemäß werden alle Gläubiger des vorgenannten Wittwe von Werder, Berswordt, aufgefordert, ihre Rechte und unter Angabe des
geb. von
(Lindenstraße 54/55, Zimmer Nr. 10) auf ai 1893, Vormittags 10 Uhr, Termine anzumelden. Gläubiger des
15. Mai
hre Ansprüche gegen den Beneficialerben nur noch nsoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Aus⸗ chluß aller seit dem Tode der Erblasserin auf⸗ Befriedigung der an⸗
in der Gerichtsschreiberei I., Zimmer werktäglich von 10 bis 12 Uhr gestattet. Werder'schen
Potsdam, den 7. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. 884. Aufgebot. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Michaelsohn des Nachlasses der durch
Leon und Modesta Faustina
Gultowy, Kinder der Ignaß und
welche als Erben oder Vermächtnißnehmer u haben glauben,
8 hierdurch aufgefordert, solche in dem
am 29. Dezember 1893, vor dem unterzeichneten anstehenden Aufgebotstermin geltend zu widrigenfalls sie mit denselben werden aus⸗ sich melden⸗
Burgsheefurt. den 13. Februar 1893. I
—
1“
1 Unfgehbgtl. Mittelst Rezesses Nr. 22 809 vom 1 5 Dete 1 — 7. Januar 1893,
858 9 Ftchsteesdes Erben, teit er dem Königlich preußischen Fiseus wird verab⸗
aeg Verfügungen 8 und Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen. 3
in deren Ermangelung
später meldende Erbe alle des “
anzuerkennen
weder Rechnungslegung noch
Schroda, den 27. Januar 1893.
portugiesische Regierung eine neue Note gerichtet, in der gegen gegend 1 3 das Decret LI1“ 1n 8s. die grrabsezung der Zinsen für Während eine Gruppe nur spärliche Funde lieferte, gestaltete sich die die auswärtige Schu rotest erhoben wird. 8 Untersuchung einer anderen insofern ergebnißreich, als von zwei Hügeln St. Petersburg, 17. Februar. (W. T. B.) Die Ausführung in dem einen außer einer Reihe von Urnen aus grauem Thon elf zum des Hafenbaues in Eupatoria und der „Verbindungsbahn e 8 Theil sehr schöne Bronzeringe, eine kleine vergoldete Bronzefiebel, in dem übrigen Bahnnetz wurde einem französischen Consortt dem anderen acht Urnen und eine Lanzenspitze gefunden wurden. — An übergehen. — 1 Telenramm Einzelfunden und Erwerbungen des Museums verdienen Erwähnung: die New⸗York, 17. Februar. (W. T. B.) Nach einem Te egrelom Reste eines großen Mosaikbodens, welche in Trier bei einem Neubau ent⸗ des Blattes „Sun“ aus Washington hat P räsident lal deckt wurden, sowie eine vortrefflich erhaltene fränkische Gürtelschnalle, die den 11“ Foster ermächtigt, Obligationen jede 1 Penfall zum Vorschein kam. Beim Schlachthausbau auf dem linken zu verkaufen, wenn er es zur A ufrechterhaltung der Moselufer bei Trier fanden sich unter anderem bedeutende Bruchstücke reserve der Regierung nöthig erachte.
einer sogenannten Gigantengruppe (galoppirender Reiter über einem
statt. Diese Hügelgräber liegen in vier Hauptgruppen in der Um⸗
von Hermeskeil, von welchen drei Gruppen untersucht wurden. Auf Antrag des Kaufmanns August Pilawa zu
Domb wird der Inhaber des Buches aufgefordert spätestens im Aufgebotstermin am 8. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Gerichtsstraße Nr. 5 (Zimmer Nr. 6) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches er⸗ folgen wird.
Beuthen O.⸗S., den 10. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
2) Aufgebote, Zustellungen und 8- 8
2 Zwangsverstei
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im hrundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 4 b. Nr. 135 auf den Namen des Hauptmanns z. D. Alfred von Santen hier eingetragene, in der Chaussee⸗
von Preußen und Schlesien erfuhr. Die Gerichtsbarkeit des Con⸗ sistoriums wurde dem II. Senat übertragen, der Geheime Justizrath wurde 1749, das Ravensbergische Ober⸗Appellationsgericht 1750 mit dem Kammergericht vereinigt. Waren vor der Reform beim Kammer⸗ ericht 28 Räthe vorhanden, die insgesammt nur 4460 Thlr. Gehalt so wiesen der II. und III. Senat nach der Reform nur 14 Räthe mit über 11 000 Thaler fester Besoldung auf; die Neben⸗ ämter und Commissionen waren beseitigt; die Sporteln wurden in er Ferptigc zur Besoldung der Subalternen verwandt. Bei Aus⸗ wahl der Räthe war Cocceji nach specieller Anweisung des Körn mit rücksichtsloser Consequenz verfahren und hatte die untüchtigen der übel beleumdeten Räthe ohne weiteres entfernt, was in deren Krreisen bekanntlich viel böses Blut gemacht hat. Die persönlichen
bestätigt am 13. Januar 1893, ist zwischen og⸗ licher Kammer, Direction der Faene u Henog. schweig und den Erben weiland Brink itzers und Schuhmachers Heinrich Friedrich Biskmeyer in Olden⸗ rode die vb ghang der dem zu Gittelde sub No. ass. 118 belegenen Gehöfte zustehenden Berechtigung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzog⸗ lichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 830 ℳ% 79 ₰ nebst Zinsen zu 4 % pro anno vom 20. November 1892 an gerechnet, vereinbart worden. Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direction der Forsten in Braunschweig, werden alle Diejenigen,
Königliches Amtsgericht.
111“
erung. [69297] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 27. Dezember 1892 zu Berlin verstorb Professor Karl. Friedrich Hermann von — brecht und dessen Ehefrau Jeanette Margarethe Sophie, geb. Pfeiffer, haben in ihrem, am 9. Fe⸗ bruar 1893 eröffneten wechselseitigen Testament 88 98. Oktober 1891 ihre Tochter Katharina ev. Berlin, den 9. Februar 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[69296]
Nr. 93 belegene Grundstück am 19. April 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part ee 40, versteigert werder