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von Schumann
C7
5 hsJettel UII. 8 Diese Verordnung tritt am 1. April 1893 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, Schloß, den 30. Januar 1893. 1 (L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen.
von Schelling. Miquel. Bosse.
5 Justiz⸗Ministerium.
“ “ 8 Dem Landgerichts⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath in Danzig ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Feldmann in Wald an das Amtsgericht in Montabaur, die Amtsrichter Wagner in Lieberoöse, Dr. Riedel in Köpenick und Brennecke in Hermsdorf u. K. an das Amtsgericht I in Berlin, der Amtsrichter Schulte⸗Uffelage in Bonn als Landrichter an das Landgericht daselbft⸗ der Amtsrichter Dr. Crome in Frankfurt a. M. an das Amtsgericht in Bonn und der Amtsrichter Dr. Lotze in Gumbinnen als Landrichter an das Landgericht in Braunsberg.
Der Se Gotthard von Wallenberg⸗Pachaly und der Kaufmann Adolf Grunwald zu Breslau sind zu Handelsrichtern bei dem Landgericht daselbst ernannt.
Der Privatier Scherbius und der Banquier Baer, beide zu Frankfurt a. M., sind zu Handelsrichtern bei dem Landgericht daselbst ernannt.
Der Banquier Grunelius und der Privatier Baer zu Frankfurt a. M. sind zu stellvertretenden Handelsrichtern bei dem Landgericht daselbst ernannt.
Der Staatsanwalt Wendelstadt in Köln ist in gleicher Eigenschaft an das Landgericht ick Bonn versetzt.
Dem Notar Dr. Ziese zu Tönning ist der Wohnsitz in Rendsburg angewiesen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Haack aus Danzig bei dem Amtsgericht in Werder, der Rechtsanwalt Heine, bisher bei dem Landgericht 1, bei dem Landgericht II in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Loewenhagen bei dem Amtsgericht in Blankenese.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, Professor Dr. Fuchs bei dem gemeinschaftlichen Thüringischen Ober⸗Landesgericht in Jena, der Amtsgerichts⸗Raͤth Rutenberg in Berlin, der Amtsgerichts⸗Rath Fabricius in Altona, der Amtsgerichts⸗ Rath Stamm in Nordhausen und der Rechtsanwalt Steg⸗ mann in Quedlinburg sind gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Friedrich Marx zu
Der ordentliche Professor Dr.
Greifswald ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische
Facultät der Universität Breslau versetzt worden.
Die Nummer 3 der Gesetz⸗Sammlung, welche von
heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9586 die Verordnung, betreffend die Cautionen von Beamten aus dem Bereich des Finanz⸗Ministeriums. Vom 18. Januar 1893; unter
Nr. 9587 die Verordnung, betreffend Abänderung der Ver⸗ ordnungen vom 9. September 1876 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelischen Lande kirche der neun älteren Provinzen der Monarchie (Gesetz⸗Samml. S. 395), vom 19. August 1878 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelisch⸗ lutherischen Kirche in der Provinz Schleswig⸗Holstein und der evangelischen Kirche im Amtsbezirk des Consistoriums zu Wiesbaden (Gesetz⸗Samml. S. 287), vom 25. Juli 1884 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelisch⸗ reformirten Kirche in der Provinz Hannover (Gesetz⸗Samml. S. 319), vom 24. Juni 1885 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover (Gesetz⸗Samml. S. 274), vom 10. Ja⸗ nuar 1887 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelischen Kirche im Bezirke des Consistoriums zu Cassel (Gesetz⸗Samml. S. 7) und vom 13. Januar 1891 über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber den evangelisch⸗lutherischen Kirchengemeinden Bornheim, Oberrad, Niederrad, Bonames, Niederursel und Hausen (Ges.⸗Samml. Vom 30. Januar 1893; unter
Nr. 9588 die Verordnung über die Ausübung der Auf⸗ sichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen. Vom 30. Januar 1893; unter .
Nr. 9589 die Verordnung über die Ausübung der Auf⸗
sichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden. unter
Vom 30. Januar 1893; und
Nr. 9590 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte
Wittlich, Mayen, Adenau, Andernach, Boppard, Sobernheim, Benosberg, Odenkirchen, Grumbach, Sulzbach, Sankt Wendel, Hermeskeil und Bitburg.
Düren, Bonn, Königswinter, Mörs, Zell,
Vom 13. Februar 18953. Berlin, den 25. Februar 1893.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
AAKNiichtamtliches.
Deutsches Reich. 1..“
Preußen. Berlin, 25. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen
heute Vormittag die Vorträge des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel, des Präaͤsidenten des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths Barkhausen, des Kriegs⸗Ministers, Generals von Kaltenborn⸗Stachau, des
Armee, Generals Grafen Schlieffen, des 5 1. Cavallerie⸗Inspection Generals von Krosigk, Chefs des Militärcabinets, Generals von Hahnke entgegen.
Chefs des Generalstabs der des Inspecteurs der sowie des
Um 1 Uhr fanden militärische Meldungen statt. Hierauf
empfingen Seine Majestät den Königlich sächsischen General⸗
sächsischen Division Nr. 24,
Lieutenant und General⸗Adjutanten Freiherrn von Hodenberg
anläßlich seiner Ernennung zum Commandeur der 2. Föniglich owie den Kaiserlich und Königli⸗
österreichischen Obersten Freiherrn von Steininger.
Zur wirksamen Durchführung der von der Schweiz gegen französische Waaren eingeführten Differential⸗ zollsätze (vergl. Reichs⸗Anzeiger vom 13. Januar d. J.) hat der schweizerische Bundesrath am 14. d. M. beschlossen, daß alle Waaren, welche je nach ihrer Herkunft verschiedenen Zollsätzen unterliegen, vom 1. März 1893 ab mit Ursprungs⸗ zeugnissen versehen sein müssen, sofern die Verzollung nach dem Vertragstarif in Anspruch genommen wird.
In Deutschland können die Ursprungszeugnisse von Orts⸗ behörden, Handelskammern, Polizeibehörden, Zollämtern oder schweizerischen Konsulaten ausgestellt werden.
Den Wortlaut des Bundesraths⸗Beschlusses theilen wir nachstehend mit.
Art. 1. Für alle nach der Schweiz eingeführten Waaren, welche je nach ihrer Herkunft verschiedenen Zollansätzen unterliegen, ist durch gehörig ausgestelltes Ursprungszeugniß nach Formular das Erzeugungs⸗, beziehungsweise Ursprungsland nachzuweisen. Das Zolldepartement wird ermächtigt, ausnahmsweise auch andere Belege als gleichwerthig mit den Ursprungszeugnissen anzuerkennen, sofern aus denselben der Ursprung der Waare ganz zweifellos zu erkennen ist.
Art. 2. Für solche Waaren dagegen, deren Zollansätze weder durch Handelsverträge noch durch den Differentialtarif gegenüber Frankreich eine Veränderung erlitten haben, sind besondere Ursprungs⸗ ausweise nicht erforderlich.
Art. 3. Diejenigen Waaren der unter Art. 1 genannten Gattung, für welche weder ein gültiges Ursprungszeugniß noch sonstige von der Zollverwaltung als genügend erkannte Beläge beigebracht werden können, unterliegen den Ansätzen des gegenüber Waaren französischen Ursprungs zur Anwendung kommenden schweizerischen Höchsttarifs.
Art. 4. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß Frankreich der Schweiz Gegenrecht hält, werden solche aus meistbegünstigten Staaten herkommende und mit Ursprungszeugnissen versehene Waaren, welche im directen Transit durch Frankreich und unter französischem Zollverschluß nach der Schweiz gelangen, zu den Ansätzen des Mindest⸗ tarifs zugelassen. b
Das Nämliche gilt bezüglich solcher Waaren, welche direct und unter zollamtlicher Verbleiung aus französischen Zollfreilagern nach der Schweiz eingeführt werden, sofern durch eine Bescheinigung der zu⸗ ständigen französischen Amtsstelle oder durch andere genügende Aus⸗ weise nachgewiesen ist, daß die betreffende Waare aus einem Lande herkommt, welches von der Schweiz auf dem Fuße der Meist⸗ begünstigung behandelt wird. 3
Art. 15. Die Bestimmungen von Art. 4 treten sofort, die⸗ jenigen von Art. 1—3 mit 1. März 1893 in Kraft. Inzwischen ist die Zollverwaltung ermächtigt, wie seit 1. Januar, die Vorlage. von Ursprungsnachweisen zu verlangen. 3
1“1“
Formular der Ursprungszeugnisse. D.. Unterzeichnete ¹)
vexlässiger Nachweisungen der Firma 8 daß die von dieser letzteren unter der Adresse
nach der Schweiz versandten Waaren, nämlich:
Feichen Tarifgemäße 2 bezeichnung Nummer Verpackung 1“
Netto⸗ Brutto⸗ gewicht V gewicht
Erzeugnisse Amtlicher Stempel. 221) Ortsbehörde, Handelskammer, Polizeibehörde, Zollamt oder schweizerisches Konsulat. 8 1 2) Angabe des Productionslandes. Ist der Versender zugleich Erzeuger der Waare, so ist dies anzugeben. 8
“ 1
Für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Januar 1893 haben die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 206 856 948 ℳ (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres + 10 002 800 ℳ), und die Einnahmen der Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 49 498 000 ℳ (+. 1 358 000 ℳ) betragen.
Der Könhiglich sächsische General⸗Lieutenant Freiherr von Hodenberg, Commandeur der 2. Königlich sächsischen Di⸗ vision Nr. 24, ist mit kurzem Urlaub zur Abstattung persön⸗ licher Meldungen hier angekommen.
88
“ Bayern.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗ Wittwe Erzherzogin Stephanie von Oesterreich ist gestern zum Befuch des Prinzen und der Prinzessin Leopold in München eingetroffen. Zu Ehren Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit findet morgen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Tafel statt. .“
Württemberg.
Ihre Königlichen Hoheiten die Herzoge Wilhelm und Nikolaus von Württemberg sind gestern in Stuttgart eingetroffen. 6
Zur Vorfeier des heutigen Geburtstags Seiner Majestät des Königs fand gestern Abend in Stutt⸗ gart ein großer Zapfenstreich, ausgeführt von sämmt⸗ lichen Spielleuten und Musikcorps der Stuttgarter Garnison, heute früh ein großes Wecken statt, während dessen von einer aus Ludwigsburg in Stuttgart eingetroffenen Batterie fünfzig Kanonenschüsse gelöst wurden. Um 10 Uhr wurde ein Gottesdienst in der Schloßkirche abgehalten, dem Ihre Majestäten beiwohnten. Während des Segens wurden von der Batterie weitere 51 Kanonenschüsse abgegeben. Nach Schluß des Gottesdienstes fand Parole⸗Ausgabe statt. Am Nachmittag giebt der commandirende General, General der Infanterie von Wölckern ein größeres militärisches Diner. Die öffentlichen und zahlreiche Pechatzebaube hatten reichen Flaggenschmuck angelegt. “ 88
Die Zweite Kammer hat sich gestern bis zum 6.
“““ Mecklenburg⸗Schwerin.
82 Fuüͤr den Staatsrath Dr. von Buchka, der wegen Kränklichkeit zum 1. April d. J. seinen Abschied erbeten 5 wird der derzeitige Landgerichts⸗Präsident von Amsberg zu Güstrow das Justiz⸗Ministerium mit dessen Abtheilungen für Unterrichts⸗, geistliche und Medizinal⸗Angelegenheiten über nehmen. Herr von Amsberg ist auf Befehl Seiner Königlichen
Hoheit des Großherzogs zu Höchstdemselben nach Cannes
gereist und wird daselbst mit dem Staats⸗Minister von Bülow,
er zur Zeit zum Vortrage bei dem Großherzog weilt, zusammen-⸗
treffen. Herr von Amsberg, der seit der Errichtung des Land⸗
gerichts Güstrow, am 1. Oktober 1879, dessen Präsident ist, ist
1830 geboren, war von 1877 bis 1879 Ministerial⸗Director im Großherzoglichen Justiz⸗Ministerium und vorher einige Zeit Director im Reichskanzleramt zu Berlin. Derselbe hat herdor⸗ ragenden Antheil an der Bearbeitung der Reichs⸗Justizgesetze und der Ausführungsverordnungen zu diesen Gesetzen für das Großherzogthum genommen. “
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe wurde dem „W. T. B.“ zufolge gestern zu seinem sechzigsten Geburtstage von dem Erzherzog Carl Ludwig und besen Gemahlin, sämmtlichen Ministern und zahlreichen Abgeordneten beglück⸗ wünscht, obschon er von vornherein jede Ovation dankend ab⸗ gelehnt hatte.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Berathung über das Budget⸗Provisorium fort. Im Verlauf der Debatte führte der Abg. Gregr (Jungczeche) aus, daß der deutsch⸗böhmische Ausgleich nur auf gs Gleichberechtigung für beide Volksstämme möglich sei, und hob ferner hervor, daß die Rücksichten auf den Dreibund den föderalistischen Ausbau der Verfassung hinderten. Der Abg. Dr. von Plener erklärte, die Deutschen seien noch immer bereit zum Ausgleich; da jedoch ein allgemeiner Aus⸗
gleich unmöglich sei, so müsse ein solcher wenigstens theilweise wozu geneigt seien. Er zweifle nicht an der Ermöglichung einer gedeihlichen Coexistenz
angestrebt werden, wozu die Deutschen Nationalitäten. Der Abg. Herold (Jungczeche) Mäßigung und das Entgegenkommen Plener's an, doch müßten den Worten auch Thaten folgen, welche allein den nationalen Frieden zum Gewinn beider Nationalitäten und der ganzen Monarchie herstellen könnten. Der Abg. Ruß erklärte, es bedürfe vor allem der Einstellung der Agitation von Seiten der Czechen, um beiderseits die Stimmung herzustellen, welche die Beachtung der eingetretenen Mäßigung ermögliche. Er fordere die
beider erkannte die
Czechen auf, sich mit ganzer Kraft in den Dienst des Staats 1
zu stellen. dritter Lesung die Verlängerung des Budgetprovi Ende März.
Der böhmische Landgemeindebezirk Reichenberg wählte den deutschfortschrittlichen Candidaten Augsten mit 220 von 362 Stimmen zum Reichsraths⸗Abgeordneten. Der Socialist Adler erhielt 103 Stimmen.
Großbritannien und Irland.
Bei der Ersatzwahl zum Unterhause in Ciren⸗ cester (Gloucester) wurde der Gladstoncaner Harry Lawson gegen den Conservativen Chester Master mit 242 Stimmen Majorität gewählt. In Gateshead wurde an Stelle des zum Peer ernannten Gladstoneaners James der Gladstoneaner Allan mit 868 Stimmen Majorität gewählt. Die Gladstoneaner haben somit einen Sitz gewonnen. 5
Die vorgestern in Midlothian, dem Wahlkreise Gladstone’s, zusammengetretene Liberale Vereinigung verwarf die in Nr. 46 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 22. d. M. mitgetheilte Kesolution des Executiv⸗Ausschusses über die
Schließlich genehmigte das Haus in weiter und meiems bis
Homerule-⸗Bill und nahm ein Vertrauensvotum für
Gladstone an. Frankreich.
Bei der gestern vorgenommenen Wahl des Präsidenten erhielt Jules Ferry 148 von den abgegebenen 249 Stimmen. Auf den Gouverneur der Bank von Frank⸗ reich Magnin fielen 26 Stimmen. Die Wahl Ferry's wurde, wie „W. T B.“ mittheilt, mit Beifall aufgenommen. Die an den Zugängen zum Senatsgebäude aufgestellte Menge verhielt sich vollkommen ruhig.
Die Deputirtenkammer setzte die Berathung des Gesetzentwurss über die Besteuerung der Börsen⸗ geschäfte fort. Der Deputirte Felix Faure beantragte eine Abänderung des Artikels 1 der Vorlage und führte aus, durch diesen Artikel werde die Coulisse vernichtet. Er hob die Bedeutung der Coulisse hervor und meinte, es sei natürlich, daß es auf dem Markte für die ausländischen Werthe Ausländer gebe. Der Finanz⸗Minister Tirard erwiderte, die Annahme des Antrages Faure würde gleichbedeutend mit der Anerkennung der Coulisse sein. Man könne diese nicht unterdrücken, aber man dürfe sie nicht gesetzlich anerkennen. Es sei unmöglich, die Steuer durch die Coulisse selbst einziehen zu lassen. Die neue Steuer werde dem französischen Markte in keiner Weise schaden. Der Antrag Faure wurde darauf mit 417 gegen 78 Stimmen abgelehnt und die Regierungsvorlage mit 436 gegen 41 Stimmen angenommen.
Der Cassationshof hat nach langer Berathung die von den Angeklagten Charles Lesseps, Fontane und Sans⸗ leroy eingelegte Beschwerde gegen den Beschluß der Anklage⸗
kammer zurückgewiesen und die Angeklagten vor die Ge⸗
schworenen verwiesen. Rußland. I“ Der General⸗Lieutenant Hahn, Inspector der Grenz⸗ wache, ist laut Meldung des „W. T. B.“ zum Conseilmitglieo im Finanz⸗Ministerium ernannt worden. Sein Nachfolger wird General⸗Lieutenant Swinjin, der Commandeur des Garde⸗Artilleric⸗Corps, werden. Die Grenzwache wird in ein selbständiges Corps umgewandelt werden. Dem „Regierungsboten“ zufolge hat der Minister des Innern bei den ihm unterstellten Behörden die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung gebracht, nach denen die jüͤdische Secte der Karalmen nicht denjenigen Rechts⸗ beschränkungen unterliegt, die hinsichtlich der übrigen Juden festgesetzt sind. “
Der „Tribuna“ zufolge hofft die Regier die In⸗
spection, sämmtlicher Emissions⸗Institute beendigt ist, berea, 1
der Lage sein, einen Gesetzentwur
rund der
Senats-⸗
Resultate dem Parlament zu Anfang des künftigen Monats
dürfte bis dahin auch in über die Organisation der Emissions⸗Institute mit einem vollständig flüssigen Kapital einzubringen.
Die leichte Erkältung des Papstes dauert noch an; auf Anordnung des Arztes muß er heute und morgen das Zimmer 8 Sonntag wird der Papst die Audienzen wieder aufnehmen und den österreichischen Botschafter Grasen Revertera empfangen. Für Montag ist, dem „W. T. B.“ zufolge, der Empfang des Generals Freiherrn von Loë in Aussicht genommen. v
vorlegen zu können; die Regierun
Wie „W. T. B.“ aus Lissabon berichtet, verlautet da⸗ selbst, daß am Montag ein Decret erscheinen werde, durch das die Cortes auf 7 Wochen vertagt werden, um dem Cabinet
die Ausarbeitung neuer Gesetzesvorlagen zu ermöglichen.
Schweiz.
Der Bundesrath hat dem „W. T. B.“ zufolge an den französischen Botschafter Arago eine Note gerichtet, worin er sein Bedauern darüber ausspricht, daß der Präsident der französischen Republik Carnot, für den er alle Hochachtung hege, bei der Baseler Fastnacht verhöhnt worden sei.
Belgien.
In Brüssel hatte gestern, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, die Liberale Vereinigung wegen des morgen statt⸗ 1ex Volksreferendums über das allgemeine Stimmrecht ein Meeting veranstaltet, woran etwa 10 000 Personen theilnahmen. Mehrere Brüsseler Deputirte hielten dabei Ansprachen. Nach dem Meeting fanden Straßenkundgebungen statt, bei denen es wiederholt zu Zusammenstößen mit der Polizei kam. Zwei Personen wurden verhaftet. 8 Serbien.
Nach einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“ aus Belgrad haben die der radicalen Partei angehörenden Gerichts⸗Präsidenten es abgelehnt, den Regierungs⸗Commissaren, die zur Untersuchung der vorgekommenen Mißbräuche an verschiedenen Orten entsandt waren, Rede zu stehen. Wie in Pozarevatz, so mußten auch an anderen Orten Gendarmerie und Militär einschreiten.
Dänemark. 8
Das Landsthing hat nach dem „D. B. H.“ den Gesetz⸗ entwurf wegen Einführung einer Einheitszeit in dritter deg angenommen und geht dieser jetzt an das Folkething.
er Ausschuß des Folkethings hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Erhebung einer Steuer von dem Nettogewinn der Actiengeselkschaften und zwar im Betrage von 2, Procent für die inländischen Actiengesellschaften und im Betrage von 3 Procent für die ausländischen Actiengesell⸗ schaften, soweit diese im Lande Einnahmen erzielten, bean⸗ tragt. Der Finanzausschuß des Folkethings bewilligte die für die telephonische Verbindung zwischen Kopenhagen und Malmö G Credite, sowie die Credite für zwei große Eisbrecher zur Freihaltung von Sund und Belt in künftigen eisreichen Wintern, und für ein neues Panzerschiff. Abgelehnt wurde die Errichtung einer dänischen Gesandtschaft in Madrid, sowie beantragte die Absendung einer Kreuzer⸗ Corvette zur Flottenrevue bei New⸗York.
Amerika.
Wie der „Frkf. Ztg.“ aus Washington gemeldet wird, hat der Senat den Auslieferungsvertrag zwischen Ruß⸗ land und den Vereinigten Staaten ratificirt.
Parlamentarische Nachrichten. — Deutscher Reichstag.
„Der Bericht über die 51. Sitzung vom 24. Februar befindet sich in der Ersten Beilage.
52. Sitzung vom Sonnabend, 25. Februar, 1 Uhr. Der Sitzung wohnen die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Dr. von Stephan, Freiherr von Marschall und Hanauer bei. Auf der Tagesordnung steht die dritte Lesung des von dem Abg. Rintelen eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die edeitessng des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich.
Abg. Rintelen (Centr.) beantragt, seinen in zweiter Berathung unverändert angenommenen Antrag in folgender redactionell veränderten Fassung anzunehmen:
„Der § 69 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich wird durch nachstehende Bestimmung ersetzt: Die Verjährung ruht wäh⸗ rend der Zeit, in welcher auf Grund gesetzlicher Vorschrift die Strasverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Ist der Beginn oder die Fortsetzung eines Strasverfahrens von einer Vorfrage abhängig, deren Entscheidung in einem anderen Verfahren erfolgen muß, so ruht die Nerjagrung bis zu dessen Beendigung. Ist zur Strafverfolgung ein Antrag oder eine Er⸗ mächtigung nach dem Strafgesetz erforderlich, so wird der Lauf der Verjährung durch den Mangel des Antrags oder der Ermächtigung
nicht gehindert.“ 8
Nach kurzer Befürwortung dieser Fassung durch die Abgg. Rintelen und Hartmann wird der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte definitiv angenommen. „Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Er⸗ bänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffsver⸗ indungen mit überseeischen Ländern von 1885 und 1887.
Die Vorlage ermächtigt den Reichskanzler, gegen Wegfall der Anschlußlinie im Mittelländischen Meer und der dafür ausgesetzten Beihilfe von 400 000 ℳ dem Unternehmer der Verbindungen mit Ost⸗Asien und Australien für das⸗Anlaufen von Neapel jährlich 100 000 ℳ Beihilfe zu bewilligen. Für überseeische Anschlußlinien darf ausnahmsweise eine Fahrt⸗ geschwindigkeit von weniger als 11 ½ Knoten im Durchschnitt gestattet werden. 3 Staatssecretär Dr. von Stephan: Nach den bisherigen Erfah⸗ rungen ist die besondere Anschlußlinie im Mittelmeer überflüssig geworden. Faeseh soll außer Genua noch Neapel angelaufen werden. Dieses An⸗ 8 deht erfordert jährlich 100 000 ℳ oder etwas mehr. Für die Reichskasse 64 b Gsich eine jährliche Ersparniß von netto 300000 ℳ Die Zweiglinie dinch H amoa soll fortfallen und durch eine an die ostasiatische Haupt⸗ Inle anschließende Zweiglinie von Singapore über Niederländisch⸗ keiche nach Neu⸗Guinea ersetzt werden. Für ac9 Linie 8 man auch mit einer geringeren Geschwindigkeit aus. er Norddeutsche Lloyd hatte is 1900 den Anspruch
8
8 8 “
auf Bewilligung von jährlich 250 000 ℳ für die Samoa⸗Linie. Er hat uns aber den erwähnten anderweitigen Vorschlag gemacht, und wir sind darauf eingegangen. Weitere Ausführungen hierüber behalte ich mir für die Debatte vor. Die Vorlage wird Ihnen von den verbündeten Regierungen zur Annahme empfohlen.
Bei Schluß des Blattes hat der Abg. Dr. Bamberger das Wort. v
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. “ 1 Der Bericht über die gestrige Sitzung befindet sich in der Ersten Beilage. 8 1
h — . ““ Der Sitzung wohnen der Minister für Handel und Ge⸗ werbe Freiherr von Berlepsch und der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse bei.
Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1893/94 wird fortgesetzt, und zwar bei dem Etat des Ministeriums der geistlichen ec. Angelegen⸗ he.
Beim Kapitel Medizinalwesen fragt
Abg. Jerusalem (Centr.), wann die Reform des Medizinal⸗ wesens durchgeführt werden solle. Die beamteten Aerzte müßten jetzt auf ihre Praxis sehr große Rücksicht nehmen und könnten deshalb ihre Amtspflichten nicht so erfüllen, wie man es im Interesse der Gesundheitspflege verlangen müsse.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Der Gedanke, die Medizinalreform durchzuführen, ist ein Schmerzenskind in meinem Ministerium. Die Frage habe ich schon als im Flussc be⸗ findlich vorgefunden. Aber am Gelde hängt, nach Gelde drängt doch alles! Ich kann nicht ohne weiteres vom Finanz⸗Minister Geld ver⸗ langen, sondern ich muß von vornherein Rücksicht nehmen auf das, was der Finanz⸗Minister thun kann. Das Auftreten der Cholera wies uns im vorigen Jahre besonders darauf hin, wie weit wir mit unseren Kräften in der Medizinalverwaltung kommen würden. Es zeigte sich, daß für die Maßregeln, die wir von Gottes⸗ und Rechtswegen treffen mußten, unser Personal nicht ausreiche. Das ist beschämend; aber wir müssen dankbar sein, daß es mit Hilfe des Entgegenkommens der Militärverwaltung uns gelungen ist, die Cholera, wo sie sich zeigte zu localisiren. Das ist immerhin ein Erfolg. Ueber diese Frage werden die Herren Auskunft erhalten in einer besonderen Denkschrift. Von den Beamten die mit 900 ℳ Gehalt angestellt sind, kann man nicht verlangen, daß sie eine umfassende amtliche Wirksamkeit ausüben können. Unsere Physiker sind nicht auf die 900 ℳ allein angewiesen, sie haben auch Nebengebühren, aber ich habe auch den Wunsch, daß sie besser gestellt werden mögen. Die Frage ist: wie weit soll die Privatpraris der Phpsiker beibehalten werden. Sie hindert die amtliche Thätigkeit, aber sie hat auch einen Werth, indem sie die Physiker in Verhäͤltzisse hineinführt, die sie sonst wohl schwerlich kennen lernen würden. Die Ermittelungen über alle diese Verhältnisse sind angestellt werden, aber noch nicht abgeschlossen. Sobald das der Fall sein wird, werde ich Vorschläge machen. Ganz leicht ist die Sache nicht, denn es handelt sich dabei um die ganze Stellung der Physiker und ihre Ein⸗ reihung in die Organe der öffentlichen Verwaltung. Ein bestimmtes Versprechen, bis zu welchem Zeitpunkt die Organisation fertig sein wird, kann ich noch nicht abgeben. Die Verhältnisse selbst drängen uns, die Sache mit allem Ernst in die Wege zu leiten. Eins will ich aber bemerken: trotz der geringen Besoldung drängen sich die Aerzte zu den Physikatsstellen. Ich muß auch anerkennen, daß die Physiker Großes geleistet und ihre Amtspflicht mit großer Hingebung und Treue erfüllt haben. 8
Abg. Dr. Langerhans (dfr.): Ich⸗ theile auch den Wunsch, daß bald eine Reform des Medizinalwesens herbeigeführt werden möge; aber damit bin ich nicht einverstanden, daß die Privatpraxis der Physiker beschränkt werde. Sie müssen in der praktischen Arbeit stehen, wenn sie ihr Amt richtig versehen sollen. Die Kreisphysiker genießen ein großes Ansehen, sie werden wohl auch in der Privatpraxis mehr bevorzugt als andere Aerzte. Daher kommt auch wohl der große Andrang zu diesen Stellen. Aber wenn gerade auf die Cholera hin⸗ gewiesen wird, so muß doch bemerkt werden, daß die meisten Physiker nicht im Besitz der Mikroskope sind, die sie gebrauchen, um die Ba⸗ eillen zu erkennen. Man solle die Physiker mit den nöthigen Instrumenten versehen und ihr Gehalt so erhöhen, daß sie einen Theil ihrer Privat⸗ praris aufgeben können, um mehr Zeit für ihre Amtsthätigkeit zu ge⸗ winnen. ann handelt es sich aber auch um die Kompetenz. Die Kreis⸗Physiker müssen etwas mehr Macht haben den Verwaltungs⸗ behörden gegenüber, um bei Epidemien durchgreifende Anordnungen treffen zu können.
Abg. Brandenburg (Centr.) hält dafür, daß man bezüglich der Ausdehnung der Kompetenz der Physiker recht vorsichtig sein müsse. Das dem Bundesrath neu vorliegende Reichs⸗Seuchengesetz gehe darin wohl zu weit.
Das Kapitel wird genehmigt, ebenso ohne Debatte das Kapitel „Allgemeine Fonds.“
Es folgen die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben.
Für die Universität Breslau sind nur 6000 ℳ zur Aus⸗ rüstung des neuen pathologischen Instituts ausgeworfen.
Abg. von Itzenplitz (cons.) bedauert, daß die Wünsche, die er
im vorigen Jahre vorgetragen habe, nicht berücksichtigt seien. Es
handele sich dabei um den Ankauf von weiteren Grundstücken für Universitätszwecke in der Nähe des Margartens. Wenn die Anatomie abgebrochen werde, werde ein werthvolles Grundstück mitten in der Stadt frei; das Grundstück sei auf 1 Million Mark bewerthet worden; wenn wirklich die Neubauten im Marxgarten eben⸗ falls eine Million Mark kosteten, so werde der Staat doch kein Opfer zu bringen haben. Wenn trotzdem die Sache nicht gefördert sei so scheine hier eine garnicht begründete Hartherzigkeit des Finanz⸗ Ministers vorzuliegen oder eine übergroße Bescheidenheit des Cultus Ministeriums.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Die Uebelstände in Betreff der Anatomie erkennen wir vollständig an, aber es handelt sich nicht bloß um das anatomische Institut, sondern um eine ganze Reihe von Instituten. Ob diese Institute sämmtlich nach dem Maxgarten verlegt oder zum theil in der Stadt belassen werden sollen, darüber schweben noch Verhandlungen, die aber jetzt zum Abschluß kommen dürften. Ich hoffe, daß im nächsten Jahre bereits eine Forderung in den Etat eingestellt werden wird.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar erklaͤrt, daß auch der Finanz⸗Minister dieser Angelegenheit wohlwollend gegenüber steht.
Abg. Dr. Friedberg (nl.) macht darauf aufmerksam, daß es in der vorjährigen Budgetverhandlung mißbilligt worden sei, daß die Universität allein die Straßenpflasterungskosten tragen solle. Darin hätte die Stadtverwaltung von Breslau der Universität wohl ent⸗ gegenkommen können. Redner bittet den Minister, sich deshalb mit der Stadt in Verbindung zu setzen.
Der Titel wird genehmigt. 8 Zum Neubau des Friedrichs⸗Gymnasiums in Breslau sind als erste Rate 100 000 ℳ ausgesetzt.
Abg. Tschocke (nl.) empfiehlt die Annahme der Pofition, ob gleich er sich damit in Widerspruch setze mit den betheiligten Eltern und Lehrern, die nicht mit dem Neubau, wohl aber mit dem Bauplatz unzufrieden seien, da er sich in einer entfernten Vorstadt befinde. Redner fragt dann an, ob sich der Minister über die Verlegung der Ferien schon schlüssig gemacht habe. 1
Minister der vehtllchen Angelezenheiten Dr. Bosse: Ich fand bei meinem Amtsantritt verschiedene Anregungen in Bezug auf die Ferien vor; zum Theil wurde die Verlegung der Ferien bis in den August
.“
kehrswesens:
verlangt. Ich habe zunächst die Provinzial⸗Schulcollegien befragt; deren Berichte gehen weit auseinander. Außerdem ist eine Menge Material eingegangen von Eltern, pon astwirthen in den Sommer⸗ frischen, von Badeverwaltungen, Lehrercollegien u. Da es wünschenswerth war, ist bald zu einer Entscheidung zu kommen, habe ich von großen Aenderungen für dieses Jahr Abstand genommen und den Beginn der Ferien auf den 14. Juli festgesetzt, eine kleine Abänderung, mit der man aber allgemein zufrieden zu sein scheint. Die Frage wird nochmals eingehend geprüft werden, denn sie hängt mit wichtigen Fragen des Unterrichtsbetriebes zusammen, namentlich die vorgeschlagene anderweitige Semestereintheilung würde tief eingreifen auch in den Unterrichtsbetrieb der Universitäten. Zur gründlichen Erledigung habe ich bisher noch keine 1.;5 gefunden. Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden im übrigen ohne Debatte bewilligt.
Es folgt der Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe. (Schluß des Blattes.) 8 898
— Bei der im 6. Liegnitzer Ne ichss gent (Liegnitz⸗Goldberg⸗Haynau) vollzogenen Ersatzwahl für den verstorbenen Stadtrath Lange haben von 23 579 abgegebenen Stimmen Rentner Jungfer in Liegnitz (freisinnig) 10 667, Rechtsanwalt Hertwig in Charlottenburg (deutschsocial) 6586 Stimmen erhalten, sodaß, da die absolute Majorität 11 790 Stimmen beträgt, eine Stichwahl erforderlich ist. Die übrigen 6326 Stimmen fielen auf den conservativen und den socialdemokratischen Kandidaten.
z.— In der gestern Abend abgehaltenen Sitzung der 9. Com⸗ mission des Reichstages wurde, nachdem das Gesetz über die Ab⸗ zahlungsgeschäfte durchberathen ist, der Antrag Ackermann, welcher vom Gewerbebetrieb der Abzahlungsgeschäfte außer den Staats⸗ und sonstigen. Werthpapieren, sowie den LCotterieloosen ꝛc. auch die Gold⸗ und Silberwaaren ausschließen will, mit großer Mehrheit abgelehnt, dagegen ein Antrag des Abg. Spahn angenommen, durch welchen der Verkauf von Lotterieloosen und Inhaberpapieren mit Prämien im Wege des Abzahlungsgeschäfts bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1000 ℳ verboten wird.
88 — Der Abg. Schwartz (Soc.) hat den Entwurf einer neuen Seemanns⸗Ordnung im Reichstag als Antrag eingebracht.
— Der Versicherungsdirector Köhne, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 1. Potsdamer Wahl⸗ bezirk (Westprignitz⸗Ostprignitz), ist vorgestern gestorben.
Nr. 8 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 22. Februar hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern einzelner Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasser⸗ stand und Bodenwärme in Berlin und München, Januar. — Maß⸗ regeln gegen Cholera u. s. w. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich). Arzneitaxe. — (Sachsen). Viehseuchen⸗Uebereinkommen. (Soluß) — (Mecklenbur „Schwerin). Rindvieh⸗Einfuhr. — (S warzburg⸗Rudolstadt). Morphin und dessen Salze. — (Hamburg). Vieh⸗Ein⸗ und Durchfuhr. — (Elsaß⸗Lothringen). Vieheinfuhr. — Ausfuhr von Marsala. — (Portugal). Weinausfuhr. — hierseuchen in Großbritannien, 2. Jull bis 1. Oktober 1893. — Desgl. in Belgien, 2. Vierteljahr. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Grenß. Reg.⸗Bez. Oppeln, Oesterreich). Rechtsprechung. (Landgericht
assel). Müiges ent einer Kranken durch ihren Arzt. — Verhand⸗ lungen von ge zSgebenden Körperschaften, Vereinen, Congressen u. s. w. (Deutsches Reich). Viehseuchen⸗Gesetzentwurf. — 21. “ lung des Deutschen Landwirthschaftsraths. — (Ungarn). Kunstweine. (Rußland). Viehseuchen. — Vermischtes. (Preußen. Berlin). Deutsche Krankheitsnamen auf Todtenscheinen. — (Württemberg). Bewegung der Bevölkerung 1890. — Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungs⸗ mittelgesetz (Backwaaren, Kartoffeln, Eier, Obst).
Nr. 3 des „Archivs für Post und Telegraphie“ (Beiheft zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts, heraus begeben im Auftrage des Reichs⸗Postamts) hat folgenden Inhalt: I. ctenstücke und Aufsätze: Entwickelung des Tarifwesens bei der preußischen und der Reichs⸗Postver⸗ waltung seit 1824 (Fortsetzung). — Isolatoren für elektrische Leitungen. — Das Königliche Commerz⸗Collegium in Altona. — Beabsichtigte Aenderung der Reichs⸗Postdampferlinien. — Reise um die Erde in 64 Tagen. — II. Kleine Mittheilungen: Verbesserung der Copir⸗ telegraphen von Bain. — Die Schiffahrt auf der 2 olga. — Die Trockenlegung des Zuidersees. — Ein Zeitungsjubiläum. — Ver⸗ wendung von Schneeschuhen im Postdienst. III. Literatur des Ver⸗ Deutscher Colonial⸗Atlas. 30 Karten mit vielen hundert Nebenkarten, entworfen, bearbeitet und herausgegeben von Paul Langhans. Gotha: Justus Perthes. 1893.
Theater und Musik.
1 Kroll's Theater. 1
„Signora Emma Nevada sang gestern Abend mit großem Er⸗ folge die Rolle der Lucia von Lammermoor“. Die Stimme klang zart und frisch, duftig und rein, und ihr größter Reiz lag wieder in dem Piano, das die Sängerin mit seltener Virtuosität anwendet und behandelt. Die große Arie der Wahnsinnsscene ge⸗ lang, was die Technik und den Wohlklrng anbetrifft, vorzüglich; das feine Organ reichte für diese glänzende Coloraturpartie völl 8 aus; hingegen, was an starkem dramatischen Leben und an Leiden⸗ schaft in der Rolle liegt, ließ die Künstlerin kaum schwachen Umrissen erkennen; dazu fehlt ihr die Kraft. Das künstlerische Vermögen der Sängerin scheint daher fast ausschließlich auf den Ausdruck lieblicher Anmuth beschränkt. Der Edgardo des Herrn Pandolfini war zu schwankend im Ton, um gefällig zu wirken. Dagegen erfreute Herr Hermann Gurag 8 durch die Ausdrucksfülle des Spiels und den angenehmen Klang und die gute Schulung der Stimme. Besonderen Beifall verdiente und erwarb das Harfensolo des ersten Acts.
Saal Bechstein.
Herr Professor Max Schwarz, einer der besten Lehrer der Tonkunst in Frankfurt a. M. dessen künstlerische Leistungen auch hier bereits bekannt sind, gab gestern einen Klavier⸗Abend, der za blreich besucht war. Er begann mit Schumann’s Carnaval (op. 9), in welchem die große Sicherheit im Technischen und die klare Wiedergabe des Inhalts zu erkennen waren, Vorzüge die auch im Vortrabse der Etüden und des Walzers von TChopin, sowie in den schwierigen Phantasien von Brahms wirksam iemt Geltung kamen, und die durch den modulationsreichen Anf lag noch unterstützt wurden. Mitunter wäre für den Ausdruck eine etwas freiere Tempobewegung zu wünschen gewesen, da ja nicht jeder Componist alle Nüancen der Schattirungen in seinen Werken angiebt, vielmehr manches der Interpretation des Spielers überläßt. Mit L ezug hier- auf erschien zuweilen das Didaktische allzu vorherrschend. Den Be chluß des Abends machten kleinere Stücke von Cui, Tschaikowski und C rieg. denen noch zwei beliebte Piecen von Liszt folgten. Lauter Beiß scholl nach jedem der Vorträge.
In der Montagsvorstellung im Königlichen Opernhause (Zweiter Gesellschaftsabend) sind in den „Bajazzi“ Frau Herzog sowie die Herren Sylva, Bulß, Philipp und Fränkel, in der darauf folgenden „Puppenfee? die Damen dell'Era, Urbanska, Stoßmeister u. A. be⸗ schäftigt. Am Dienstag findet eine Aufführung von Enna’s. „Here“ mit den Damen Pierson, Dietrich und Deppe, sowie den Herren