1893 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

8 steuer hat zum Ansaß ge

Im Theater Unter den Linden gastirt morgen und an den nächsten beiden Abenden der erste Operetten⸗Tenor vom Residenz⸗ Theater in Hannover, Herr Emmerich Walther, in der Operette „Lachende Erben“ als Lieutenant William.

Im Concerthause wird morgen die Geigenvirtuosin Fräulein della Rocca Vieuxtemps’ „Air varié“ und Herx Steffens „The lost chord“ von Sullivan vortragen. .““ 8

Die Sängerin Fräulein Jenny Rosa und die Pianistin Frãäu⸗ lein Paula Wieler geben am Donnerstag Abend 7 ½ Uhr gemein⸗ ischaftlich im Saal Bechstein ein Concert. Der achtjährige Hof⸗ pianist Raoul Koczalski wird in seinem zweiten hiesigen Concert n der Sing⸗Akademie am 2. n. M., Abends 8 Uhr, Weber's Concertstück in F-moll, Mozart's Rondo A-moll, Liszt’s ungarische Rhapsodie, mehrere Gruppen S umann'scher, Chopin’'scher und Godard’scher Werke und ein eigenes Nocturne zu Gehör bringen.

Mannigfaltiges.

Das Grabmal des im vorigen Jahre hierselbst verstorbenen lügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Oberst⸗ ieutenants Cölestin von Zitzewitz, welcher seine letzte Ruhestätte auf dem Matthäi⸗Kirchhof gefunden hat, war an⸗ seinem gestrigen Sterbetage prachtvoll geschmückt. Unter den zahlreichen Kränzen und Blumen befand sich nach einer Mittheilung der „N. P. Z.“ ein von Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin gespendetes Palmen⸗Arrangement, von welchem weiße Seidenschleifen mit Goldfransen erabhingen mit den Namenszügen, einem „W“ und dem verschlungenen „AX V“, darüber eine Krone. as Hauptquartier des Kaisers hatte einen großen Kranz von Immergrün und lebenden Blumen (Rosen und Hyacinthen) gesandt, auf dessen Widmungsschleifen in Goldschrift die Worte standen: „Das Hauptquartier Seiner Majestät des Kaisers und Königs dem unvergeßlichen Kameraden.“

Der den Stadtverordneten vom Magistrat zugegangene Ent⸗ wurf zum Stadthaushalts⸗Etat für das Rechnungsjahr 1893/94 schließt, wie die „Nat.⸗Z.“ berichtet, ab im Ordinarium mit einer Einnahme von 77 897 456 ℳ, mit einer Ausgabe von 71 493 397 ℳ, im Extraordinarium mit einer Einna me von 6 637 558 ℳ, mit einer Ausgabe von 13 041 617 ℳ, balancirt also in Einnahme und Ausgabe mit 84 535 014 Von der obigen Einnahme ist abzurechnen die in Ansatz gebrachte Gemeinde⸗Einkommen⸗ steuer mit 21 585 593 ℳ, sodaß eine Einnahme von 62 249 421 ich ergiebt. Werden hiervon noch ausgeschieden die Beiträge der tädtischen Werke zur Anleihetilgung, die Beiträge, die aus An⸗ leihen entnommen werden sollen, die Anleiheverzinsung, so stellt si die eigentliche Einnahme in diesem Jahre im Ordinarium au 43 014 503 ℳ, im Extraordinarium auf 1 740 758 ℳ, in Summa also auf 45 635 261 ie eigentliche Einnahme im Etatsjahr 1892/93 (in dem 15 320980 Gemeinde⸗Einkommensteuer zu erheben waren) stellte sich im Ordinarium auf 42355 323 ℳ, im Extraordinarium auf 3 636 643 ℳ, in Summa also auf 45 991 966 ℳ, sie ist also gegen 1893,94 höher um 335 705 Der Magistrat bemerkt nun, daß, wenn er die Verhältnisse des gegenwärtigen Etats mit denen des vorjährigen Etats einer Vergleichung unterzieht, sich ergiebt, daß bei einem großen Kapitel der Einnahmen nicht uner⸗ hehliche Erhöhungen eingetreten sind, daß insbesondere die Dotation aus den landwirthschaftlschen Zöllen eine bedeutende Steigerung er⸗ fahren hat, daß jedoch alle diese Erhöhungen zur Deckung der Mebhr⸗ ausgaben nicht hinreichen und daß demzufolge gegen das Vorjahr ein eerbheblich höherer Beitrag an aufzubringender Gemeinde⸗Einkommen⸗

bracht werden müssen. Die laufenden Ein⸗ nahmen haben nach Maßgabe der Erhöhungen in den voraufgegangenen Jahren und der wachsenden Bedürfnisse insbesondere bei der Armenver⸗ waltung und durch Inkrafttreten des neuen Polizeikostengesetzes sich erheblich erhöht. Bezüglich der Mindereinnahmen und der Mehraus⸗

gaben bei dem Extraordinarium sind es besondere Verhältnisse gewesen, die sie herbeigeführt haben. Bei den Mindereinnahmen liegt der Grund darin, daß in dem vorliegenden Etat ein geringerer Ueberschuß aus der Verwaltung des Jahres 1891/92 übernommen werden konnte, als dies beim Etat des Vorjahrs der Fall war. Bei den Mehr⸗ ausgaben liegen die Ursachen darin, daß zur Pflasterung von Straßen höhere Beträge und zur Freilegung der Gertraudtenstraße drei Millionen Mark angesetzt worden sind. Wenn auch die erwähnten Mehrausgaben in den eigenen Einnahmen und Steuern Deckung finden, so müssen doch die weiteren Ansätze beim Extraordinarium zur Vollendung der Bauten der Irren⸗Anstalt in Lichtenberg und einer Anstalt für Epilep⸗ tische auf der Feldmark Biesdorf, zum Ausbau der Dammmühlen, zur Deckung der Kosten für die Brückenbauten und die Spreeregu⸗ lirung, sowie zur Anlegung eines Hafens auf Gemeindebeschluß aus Anleihemitteln entnommen werden. Unter Berücksichtigung der vor⸗ aussichtlich bis Ende März 1893 aus Anleihen zu bestreitenden Aus⸗ gaben ist die Gesammt⸗Anleiheschuld zu dieser Zeit anzunehmen auf 256 147 058,64 Auf Grund früherer Etats bezw. Beschlüsse der Gemeindebehörden werden aus Anleihen zu deckende Beträge am 1. April 1893 in Restausgabe verbleiben 20 129 515,30 Hierne treten ferner die in den Entwürfen des Stadthaus⸗ alts⸗Etats und der Etats der städtischen Werke pro 1. April 1893/94 enthaltenen, aus Anleihen zu deckenden Ausgaben im Betrage von 11 617 319 Die Anleiheschuld erhöht sich hierdurch auf 287 893 832,34 Davon sollen jedoch im Etatsjahr 1893/94 etilgt werden 5 949 355 Die Anleiheschuld wird hiernach Ende ärz 1894 betragen 281 944 497,34 und sich vertheilen auf die Gasanstalten mit 25 892533,36 ℳ, die Wasserwerke mit 52 073 878,38 ℳ, die Kanalisationswerke mit 92 723 731,32 ℳ, den Central⸗Viehhof, Schlachthof mit 11 993 742,64 ℳ, die Markthallen mit 28 955 206,49 und die Stadt⸗Hauptkasse mit 70 295 405,75

Das Polizei⸗Präsidium hat, wie der „N. A. Z.“ mitgetheilt wird, 31 Halteplätze für Taxameterdroschken festgestellt.

Die mit der Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 20 jährlich beabsichtigte Wirkung, eine Verminderung der Hunde in Berlin herbeizuführen, ist eingetreten. Von den im Jahre 1891/92 versteuerten 35 176 Hunden wurden im Halbjahr 1. April/1. Oktober 1892 infolge der zum 1. April 1892 in Aussicht genommenen, jedoch erst am 1. Oktober 1892 in Kraft getretenen Erhöhung der Hundesteuer 6390 Hunde abgeschafft und die Ausschreibung der Steuer im zweiten Halbjahre 1892 hat eine weitere Verminderung um rund 2200 Hunde ergeben. Da vom 1. Oktober 1892 ab für die Steuerfreiheit von Hunden die Be⸗ stimmungen des neuen Hundesteuer⸗Regulativs Platz greifen, wird der durch Abschaffung der Hunde weiter eintretende Abgang für 1893/94 auf noch 1000 1500 geschätzt und angenommen, daß rund 25 000 Hunde im Jahre 1893 04 zu 20 zu versteuern sind. Gleichwohl konnten in den neuen Etat an Hundesteuer 500 000 ℳ, 100 000 mehr als im Vorjahre, eingestellt werden.

Verein der Fachpresse heißt eine im Januar in Berlin gegründete Vereinigung von Verlegern gewerblicher Fachblätter, welche die gemein⸗ samen Interessen fördern will. Der Vorstand besteht aus den Herren: Carl Hofmann, „Papier⸗Zeitung“, Berlin, als Vorsitzender, Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Dr. Scheibler, Berlin, „Neue Zeitschrift für Zucker⸗Industrie“, stellvertretender Vorsitzender, Geheimer Com⸗ missions⸗Rath F. C. Glaser, Berlin, „Annalen für Gewerbe und Bau⸗ wesen“, Schatzmeister, Dr. G. Hasse, Berlin, „Hutmacher⸗Zeitung“, Schriftführer, Paul Parey, Berlin, Landwirthschaftliche Presse und andere Blätter, Julius Springer, Berlin, „Der Seifenfabrikant“ und andere Blätter, B. Felisch, Berlin, „Baugewerks⸗Zeitung“, Georg D. W. Callwey, München, „Deutsche W und andere Si. Alexander Koch, Darmstadt, „Tapeten⸗Zeitung“ und andere

lätter.

om 28. Februar, Ober⸗Regisseur orgens.

Celsius

= 40 R.

Stationen. Wind.

Max Grube.

Temperatur

in 0

C.

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Mullaghinore SSW Aberdeen .. SW Christiansund WSW Kopenhagen. Stockholm. aranda. t Petersburg Moskau .. 767 Cork, Queens⸗ 1(161756 Cherbourg. 752 NO. lher . 752 NNH PP11ö1 mburg.. 751 winemünde 753 Neufahrwasser 757 Memel 758 ünster. 750 Karlsruhe .. 754 Wiesbaden 754 München. 755 Chemnitz .. 755 Berlin... 754 Wien .. 754 Breslau. 758 bedeckt Nöq1616 wolkig qP1b1öI11Iö1“ Regen Trhen 88“ bedeckt

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern über der Nordsee lag, ist nordwärts nach der mittleren norwegischen Küste fortgeschritten, während über den britischen Inseln ein Hochdruckgebiet in Entwickelung begriffen ist. Kleinere Depressionen liegen ůüber dem üölichen Nordseegebiete. Bei durchschnittlich mäßiger südlicher Luftbewegung dauert in Deutschland die milde und vorwiegend trübe Witterung fort, nur an dem ostpreußischen Küstengebiete herrscht noch leichter Frost. In ““ chland ist fast allenthalben Regen 7 Uhr. eefallen, in erheblicher Menge, 25 mm auf Borkum.

m Innern Rußlands ist es viel wärmer geworden, zu Moskau, wo noch leichter Frost herrscht, um 15 ½ Grad.

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fang 7 Uhr.

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Benutzung Sudraka. Matk Grube.

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Danischeffs.

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fang 7 ½ Uhr.

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Clémenceau.

Deutsche Seewarte. burg.

Hierauf:

Tvheater⸗Anzeigen. Asnigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗

haus. 53. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Acten von Georges Bizet. Text von H. Meilhac und 2. lévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. anz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom

Biquet.

Tetzlaff. Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 60. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, Benutzung der Dichtung des altindischen Königs

1 ber⸗Regi Ausstattung: Die Reise um

Donnerstag: Opernhaus.

Schauspielhaus. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, mit freier der Dichtung des altindischen Königs In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr.

Veutsches Theater. Mittwoch: Der Talis⸗ Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Zwei glückliche Tage.

Freitag: Der Talisman.

onnerstag: Zum 1. Male: Die Danischeffs. Freitag: 27. Abonnements⸗Vorstellung. Die Die Sirenen⸗Insel.

Lessing-Theater. Mittwoch: Heimath. An⸗ meister Herrn

onnerstag: Heimath. Freitag: Heimath.

Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Der Fall Clémenceau. Freitag: Die Großstadtluft. .“

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. 25. Mittwoch: Zum 8. 82 8 Aeceten von n Masit Con R. ellinger. In Scene gesetzt vom Regisseur Epstein. Dirigent: Herr Kape herter Federmann. Graselli.

Donnerstag: Zum 9. Male: Don Cesar.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ Mittwoch: Gläubiger. Tragikomödie in 1 Act von August Strindberg. Zum 69. Male:

iquet. Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson. Deutsch von Max Schönau. Sigmund Lautenburg. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Glänbiger. Hierauf: Familie Pout⸗

In Vorbereitung: (Champignel malgrée Iui.)

Dirigent: Kapellmeister Kroll's Theater.

Sgra. Nevada. 1 Sgra. Nevada.) Anfang 7 Uhr.

mit freier

54. Vorstellung. Die die Welt in achtzig

Deutsch von s ebillemont und C. A. Raida.

n⸗

Welt in achtzig Tagen.

61. Vorstellung. Vasautasena.

Donnerstag: Tosca.

3 Acten von Horst und Stein.

Weinberger.

Binder. Dirigent: Kapellmeister

Berliner Theater. Mittwoch: gean. An⸗ militär. Evolutionen im 3. Act

Gundlach. Vollständig neue Aus Regel.

Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Anfang 7 ½ Uhr.

Zum 5. Male:

Müller. Anf Uh

Mittwoch: Gastspiel von Die Nachtwandlerin.

Victoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8.

Tagen. 1 4 scagni. stattungsstück mit Ballet in 5 Acten (15 Bildern) Rantzan. Oper in 4 Acten von Pietro Mascagni. f 3 S, re

Text von G. Targioni⸗Tozzetti und G. M von A. d'Ennery und Jules Verne. (Nach Erkmann und Chatrian.) Kahlbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regi Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner.

enasci. girt vom Balletmeister C. Severini. Musik von Anfang 7 ½ Uhr. 8 ve Beß Donnerstag u, folgende Tage: Die Reise um die 7 ¼ Uhr: Große außerordentliche Vorstellung.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Mittwoch (letzte Woche): Zum 19. Male: Schauspiel in 4 Acten von Victorien Sardou. (Frl. Barkany als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.

Theater Unter den Linden. Zum 46. Male: Lachende Erben. Operette in Musik von Carl nscenirt durch den artist. Leiter Ed. A. Ferron. Die arrangirt von 2. stattung an Deco⸗ rationen und Kostümen. Hierauf: Zum 67. Male: Ballet in 1 Act von H. Musik von R. Mader. Der choreogr. Theil von Jos. Haßreiter. Inscenirt durch den Ballet⸗ (Sensationeller Erfolg.)

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

1114“ Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Zum K Mittwoch: 67. Male: Modernes Babylon. Gesangsposse in

Wallner-Theater. Mittwoch: Der Fall

Couplets theilweise von G. Görß. Musik von

G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. ale; Don Cesar. Operette Mittwoch: Gesammt⸗Gastspiel des Wiener En⸗ semble unter Leitung des Directors Franz Josef nfan Eulenspiegel, ober:

g Schabernack über Schabernack. sang in 4 Acten von Johann Nestroy. Regie: Franz deee

an 9. 8. Donnerstag: die elbe Vorstellung.

Der 65. Unterrichtscursus in der vereinfachten Stolze'schen Stenographie der letzte vor der Sommerpause unter Leitung des Herrn L. Loepert wird im Hörsaal der Königlichen Bau⸗ Akademie, am Schinkelplatz 6 I, am Freitag, Abends 8 ½ Uhr, seinen Anfang nehmen. Der Cursus umfaßt zwoͤlß Lectionen, die Dienstag und Freitag, Abends von 8 bis 9 ½ Uhr, stattfinden. Eintrittskarten für Herren, Damen und Schüler, sind bei Beginn im Hörsaal, vor⸗ her in der Königlichen Bau⸗Akademie beim Hauswart und im Ab⸗ geordnetenhause, Leipzigerstraße 75, beim Pförtner zu entnehmen.

Am Mittwoch hält der Director der Urania, Herr Dr. M. Wilhelm Meyer noch einmal seinen mit außerordentlichen Bei⸗ fall aufgenommenen Vortrag „Aus dem Lande der großen Dimen⸗ sionen“, worauf gewissermaßen als Fortseßung des genannten Vor⸗ trags Herr Regierungs⸗Baumeister alter Körber, bekanntlich der Begleiter des Herrn Dr. Meyer auf dessen letzter amerikanischen Reise, am nächsten Donnerstag über „die Columbische Welt⸗ ausstellung in Chicago 1893“ sprechen und diese in ihrer historischen Entwickelung, sowie hauptsächlich nach ihrer architektonischen Seite hin schildern wird. Eine Reihe an Hrt und Stelle aufgenommener Bilder wird auch diesen Vortrag glänzend illustriren. Der Ausstattungsvortrag „Eine A merikafahrt 1492 und 1892“ wird Freitag, Sonnabend und Sonntag seine letzten Auf⸗ führungen im Urania⸗Theater erleben, um durch eine neue weitere Reise in die Welt der Planeten hinaus „Die Kinder der Sonne“ abgelöst zu werden.

Greifswald, 28. Februar. Der Fenigaüs Amertkanische Packetfahrtdampfer „Polaria“, der mit voller Ladung von Gütern

von Swinemünde nach New⸗York unterwegs, am Sonnabend bei

Prerow auf einer Bank gestrandet war, ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend 6 ½ Uhr durch den Bergungsdampfer „Rügen“ wieder abgebracht worden und alsbald nach Swinemünde zurückgekehrt.

Wien, 28. Februar. In der Nähe der Station Ziersdorf der Franz⸗Josef⸗Bahn stießen, nach einer Mittheilung des „W. T. B.“, heute fräüh zwei Güterzüge zusammen; beide Locomotiven wurden zertrümmert, sechs Waggons beschädigt. Drei Personen sollen schwer, mehrere leicht verletzt sein.

Pest, 27. Februar. Nach Depeschen des „W. T. B.“ von der unteren Donau sind infolge des andauernden Steigens des Wassers mehrere Ortschaften in der größten Gefahr, einzelne sind infolge von Dammbrüchen bereits überschwemmt.

Probstzella. 28. Februar. In dem benachbarten Boxberg sind, wie „D. B. H“ meldet, in einem Schieferbruch fünf Ar⸗ beiter durch hereinbrechendes Gestein verschüttet; drei von ihnen sind todt, zwei wurden verwundet gerettet.

82

„Temesvar, 28. Februar. Die Flüsse Bega und Tomes sind nach einer Meldung des „H. T. B.“ im Steigen und haben bereits große Strecken überschwemmt. Bei Stelek durchbrachen Bauern die Dämme, um die eigenen Felder zu schützen. Die Brücke über die alte Bega mußte durch Militär in die Luft gesprengt werden, um den Eisstoß frei zu machen. Der niedrigere Theil Temesvars steht unter Wasser. 68

I11“ Februar. Die letzten Stürme haben, wie „H. T. B.“ berichtet, an der Küste großen Schaden angerichtet. Viele Austern⸗Fischerboote sind gescheitert und sieben Fischer ertrunken.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Ouv. „Ludovic⸗ von Herold. „Robespierre“ von Litolff. Zweite Orchestersuite aus der Musik zu gPeer Gynt“ von Grieg. „Air varié“ für die Violine von Vieurtemps (Frl. della Rocca).

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Mittwoch,

(Amine:

Großes Aus⸗ Louise Bailey.

Ballet arran⸗ Circus Renz (Carlstraße.) Mittwoch, Abends

8 Ein Künstlerfest. n

Große Ausstattungs⸗Pantomime vom Hofballet⸗ meister A. Siems. Mit überraschenden Licht⸗ und TC Wassereffecten und auf das Glänzendste inscenirt

osca. vom Director Franz Renz. Costume, Requisiten, Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des ge⸗ sammten Personals. Neue Einlagen mit groß⸗ Ctigen teech e fetfg. allet Fon⸗ 1 roßartiger, in solcher Pracht noch niemals gesehener Mittwoch: Blumencorso. Zum Schluß: Großes Brillant⸗ euerwerk. Ferner: Mr. James Fillis mit dem

chulpferde „Markir“. 4 Damenschulen, geritten von den Damen Frls. Clotilde und Helga Hager, Oceana Renz und Zephora. 1. Auftreten der Reitkünstlerin Mlle. Wally. dam 1. Auftreten der Equilibristen Marietta und Belloni ꝛc.

Donnerstag, Abends 7 ¼ Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm und Ein Künstlerfest.

ISsseeEeRee mersasssse hnak EeersnMeseesengstss-exkü-xeSs-TeEAFee. Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Nitze mit Hrn. Amts⸗ richter Max Wienskowski (Berlin-— Peitz).

Verehelicht: Hr. General⸗Lieutenant von Jena mit Frl. Marie Gräfin Baudissin (Bordesholm).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. F. v. d. Linde (Hameln). Hrn. Obersten Georg von Perbandt (Berlin). Hrn. Adolf von Krosigk (Hohenerx⸗ leben). Hrn. Lieutenant von Köckritz (Münster i. W.) Eine Tochter: Hrn. Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Kessel (Potsdam).

Gestorben: Hr. Oberst z. D. Ernst Corsep (Berlin). Fr. Major a. D. und Postdirector Gustav Frei⸗ err von Boenigk (Warmbrunn). Hr. Gra Alexander von Bennigsen (Banteln, Reg.Bez⸗ Hildesheim).

annstädt.

Posse mit Ge⸗

Regie :

Familie Pont⸗ Geöffnet von 12 11

. Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. ans Meery. Am dandes.Aisfe lungg⸗ Pac (Lehrter Bahnhof). r.

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt. Bederutschen Wilbhelmstraße Nr. 32.

In Scene gesetzt von

Anfang 7 Uhr.

Concerte.

Concert-Hjaus, Leipzigerstraße 48. Mittwoch: Die beiden Champignol. Karl Meyder⸗Concert unter freundlicher Mit⸗ wirkung der Violin⸗Virtuosin Fräulein della Rocca.

Neun Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilageh) sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffen 8 Anzeigers (Commanditgesellschaften

auf Actien und Actiengesellschaften) für die Ehan vom 20. bis 25. Februar 1893.

Anfang 7 ½ Uhr: Concert der Pianistin Marie

8⸗Anzeiger und Königlich Preußischen S

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 28. Februar

e! maenee.

Deutscher Reichstag. 53. Sitzung vom Montag, 27. Februar, 1 Uhr.

Ueber den 21 der Sitzung haben wir bereits in der Montags⸗Nummer berichtet.

Die Etatsberathung wird fortgesetzt beim Special⸗ Etat der Reichs⸗Justizverwaltung. Das Reichs⸗ Justizamt erfordert an Besoldungen 528 630 Abg. Dr. von Bar e(dfr.): Ein neuerdings vorgekommener Fall, in welchem ein Staatsanwalt einen Landgerichts⸗Director infolge eines Wortstreits in öffentlicher Verhandlung später zum Zweikampf herausforderte, muß hier zur Sprache gebracht werden. Der Land⸗ gerichts⸗Director rief das Ehrengericht an, dessen Entscheidung eben zur Herausforderung führte. Der Staatsanwalt war Reserve⸗Offizier. Solchen Vorkommnissen muß evenz uell durch Abänderung der gesetz⸗ lichen Vorschriften vorgebengt werden. Es darf nicht sein, daß sich eine Civilperson plötzlich in eine Militärperson verwandelt und den bürgerlichen Gesetzen unerreichbar wird. Das Uebertragen der militärischen Einrichtungen auf das bürgerliche Leben kann von niemand für richtig gehalten werden. Redner fragt ferner, was auf den Beschluß des Reichstags vom vorigen Jahre in Betreff der Fest⸗ stellung allgemeiner Grundsätze über die Bekleidung, Beköstigung und sonstige Behandlung Gefangener bis jetzt geschehen sei. Der Reichstag beschäftige sich jetzt mit Gesetzen, welche die Sittlichkeit fördern sollen, und „auch mit der Verschärfung gewisser Strafen, während ein Gesetz über den Strafvollzug noch immer ausstehe, und die Strafvollstreckung in den verschiedenen Einzelstaaten noch immer durchaus verschieden sei, namentlich soweit sie die jugendlichen Straf⸗ gefangenen betreffe. Es müsse gefordert werden, daß die verbündeten Regierungen thunlichst bald einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Behandlung von Strafgefangenen betreffe, die wegen nicht ehrenrühriger Strafthaten verurtheilt worden sind, und wenigstens einige Grund⸗ sätze über die Strafvollstreckung festlege.

Staatssecretär Hanauer:

Zum ersten Punkt, den der Herr Vorredner angeführt hat, kann ich mich nur auf das beziehen, was er selbst geltend gemacht hat. Es ist das eine Frage der Millitärgerichtsbarkeit resp. die Frage, in welchem Umfange die Militärgerichtsbarkeit platzzugreifen hat, und das ist eine Frage, die durch die Militär⸗Strafprozeßordnung mit zu erledigen sein wird. Sie wissen, meine Herren, ich brauche das dem hohen Reichstage nicht zu wiederholen, daß Einleitungen getroffen sind zur Neuregelung der militärprozessualen Bestimmungen im Reiche. Ich beziehe mich in dieser Hinsicht auf das, was der Herr Reichskanzler vor kurzem Ihnen selbst hier erklärt hat.

Ich möchte dem Herrn Vorredner nur noch bemerken: wenn ich den Fall, der mir persönlich ganz unbekannt ist, nach seinem Vortrag richtig erfaßt habe, dann handelt es sich nicht sowohl um eine Collision der Ausübung von Militär⸗ und Civil⸗Gerichtsbarkeit, oder wenigstens

cht allein darum, sondern um eine Wirkung der Verschiedenheit der uffassung über Zweikampf, über die Verpflichtung zum Zweikampf, über die Frage, ob der Zweikampf erlaubt oder strafbar sein soll; eine Auffassung, die in den verschiedenen Kreisen der Bevölkerung eine verschiedene ist, und welcher gegenüberzutreten der Gesetzgeber vielleicht Veranlassung hat; welche zu hindern und zu beseitigen der Gesetz⸗ geber aber kaum im stande sein wird. In dieser Richtung kann der Gesetzgeber, wie der Herr Vorredner, nur fromme Wünsche haben. Ich glaube nicht, daß in Aussicht genommen werden kann, daß in dieser Hinsicht eine durchgreifende Aenderung sobald zu erzielen sein werde.

Was den zweiten Punkt anlangt, so kann ich mich auf das beziehen, was vor zwei Jahren hier erwähnt worden ist. Die Sach⸗ lage hat sich inzwischen nicht geändert. Das Bestreben der Reichs⸗ Justizverwaltung wie der verbündeten Regierungen ist auf Regelung des Strafvollzugs fortwährend gerichtet. Ich wüßte nicht, daß in dieser Richtung eine Aenderung eingetreten ist; allein die Schwierigkeiten, die einer baldigen Regelung entgegenstehen und entgegenstanden, bestehen zur Zeit auch noch fort. Ich erinnere einfach daran, daß eine Strafvollzugsregelung vor allem mit den Fragen zu rechnen hat, die gegenwärtig noch flüssig sind und in der Neuzeit noch mehr flüssig geworden sind, als sie vor einiger Zeit waren. Bis diese Fragen sich etwas ausgeglichen haben, bis man in ihnen klarer sieht, glaube ich nicht, daß es opportun wäre, wenn nun mit der Regelung der Strafvollstreckung im Gesetzesweg alsbald vorgegangen würde. Ich glaube, dem hohen Hause wird es genügen, wenn ich erkläre, die Reichs⸗Justizverwaltung ist in derselben Weise wie bisher bestrebt, die Frage der Regelung des Strafvollzugs zu einer allseitig befriedigenden Lösung zu bringen.

Ich kann erwähnen, daß wir, ehe ein Strafvollzugsgesetz erlassen ist und wo unserer Ansicht nach ein solches auch in nächster Zeit nicht erlassen werden kann, versuchen, durch Benehmen mit den Einzelregierungen, durch Verhandlungen im Bundesrath wielleicht schon inzwischen zu einer wenigstens theilweisen einheitlicheren Re⸗ gelung des Strafvollzugs zu kommen, als derselbe bisher stattge⸗ funden hat. Von welchem Resultat diese Bestrebungen begleitet sein werden, kann ich natürlich jetzt noch nicht bestimmen; ich hoffe aber in dieser Hinsicht auf einen ganz guten Erfolg, der vielleicht manche Wünsche, die an ein Strafvollzugsgesetz geknüpft werden, im voraus schon zu erledigen im stande sein wird.

Abg. Freiherr von Münch (b. k. F.): Nicht nur für die jugendlichen Verbrecher, sondern auch fuͤr die Erwachsenen ist der Erlaß eines Strafvollstreckungs⸗ Gesetzes sehr dringend nothwendig. Ebenso nothwendig aber ist auch die Abänderung mancher nur zu vager Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung, welche die, Rechtsanwalte nur darin bestärken müssen, diejenige S eite ihrer Thätigkeit, welche auf Geldverdienen gerichtet ist, allzusehr in den Vordergrund treten zu lassen. Zu Klagen Veranlassung giebt auch der jetzt bei vielen Gerichten I der Rechtsprechung herpor⸗ tretende subjective Zug, gegen den en der preußische Justiz⸗ Minister einen allgemeinen Erlaß hat richten müssen. Nicht bloß in Preußen und auch nicht in Preußen vornehmlich ist dieser Vorwurf berechtigt. Diese subjectipe Auffasfung, ein Verstoß gegen die richter⸗ lichen Amtspflichten, hat sich auch beim Landgericht in Stuttgart sehr emerkbar gemacht. Die Erfahrungen, die ich in eigener Gache vor diesem Gericht gemacht habe, lassen zu der Vermuthung kommen, in der württembergischen Rechtspflege Zustände herrschen, welche selbst das Ministerium sich scheut, an das polle Tggetlicht zu giehen. Der Fehler liegt aber in der Construktion der Irstiggesetze, die es mir unm 69 hat, zu meinem Rechte zu gelangen. Ich bin als der eschlagene aus biesem Kampfe hervorgegangen und

*

werde es noch lange sein. Aber seit Jahren, so lange ich selbst⸗ ständig thätig bin, währt mein Kampf gegen das, was ich als unge⸗ recht in der württembergischen Rechtspflege erkannt habe; freiwillig gebe ich auch nicht den Tupfen auf dem i meines Rechtes Preis. Redner empfiehlt seine Anregungen den gesetzgebenden Factoren; alle, die an dem bestehenden Staat Interesse haben, würden gut thun, seine heutigen Erinnerungen gegen die Gesetzgebung und Rechtspflege nicht unberücksichtigt zu lassen. Wenn seine Stimme hier im Reichstag ungehört verhalle, so möge sie wenigstens die Regierung und die Presse hören.

Königlich württembergischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Director Dr. von Stieglitz: Ich habe nach den früheren Vor⸗ gängen dem Abg. Freiherrn von Münch manches Ueberraschende zu⸗ getraut; aber daß er den Fall württembergischer Rechtspflege, nämlich seinen Fall, hier vor dem Reichstag zur Erörterung bringen wird, das hat mich wirklich überrascht. Man kann einem Verurtheilten das ist der Abg. Freiherr von Münch nicht zumuthen, daß er seine Schuld unumwunden eingesteht; aber daß er auch noch vor diesem hohen Hause Recht behalten will, das ist doch etwas Neues. Der Abg. Freiherr von Münch hat der württembergischen Rechtspflege vorgeworfen, sie sei eine ungerechte, sie befleißige sich eines unzulässigen subjectiven Verhaltens kurz, es herrsche in Württemberg eine Rechtspflege, wovon in parlamentarischer Weise zu sprechen man sich scheuen müsse. Ich weise diese Vorwürfe als gänzlich

unbegründet zurück, und glaube nicht, daß der Reichstag sich zu der An⸗ nahme neigen wird, daß die württembergischen Justizbehörden einen Unschuldigen, als welchen sich der verfolgen und bestrafen, während sie die Schuldigen laufen lassen. Doch wird es gut sein die allgemeinen Ausführungen des Aog. Freiherrn von Münch waren wenig verständlich ich gehe darauf nicht ein wenn ich die Thatsachen klarstelle, die den sogenannten Fall „Münch“ darstellen. Es handelt sich um die Privatklagesache des Bank⸗Directors, Geheimen Hofraths Colin von der Württem⸗ bergischen Vereinsbank gegen den Abg. Freiherrn von Münch wegen Beleidigung. Diese Privatklagesache wurde zunächst anhängig gemacht bei dem Schöffengericht zu Stuttgart und endete hier theils mit Frei⸗ sprechung, theils mit Verurtheilung des Abgeordneten zu einer Geld⸗ strafe von 300 Das schöffengerichtliche Erkenntniß wurde später in der Berufungsinstanz durch das Erkenntniß der II. Strafkammer zu Stuttgart vom Oktober/ November 1892 aufgehoben und der An⸗ geklagte wegen eines Vergehens der Beleidigung zu zwei Monaten Gefängniß und wegen eines weiteren Vergehens der Beleidigung zu 300 Geldstrafe verurtheilt. Dieses Erkenntniß der Strafkammer wurde rechtskräftig dadurch, daß die von dem damaligen An⸗ geklagten erhobene Revision in der Revisionsinstanz durch den Strafsenat des Ober⸗Landesgerichts verworfen wurde. Dat letzte Urtheil datirt vom 7. Januar dieses Jahres, und auf dieses Er⸗ kenntniß bezieht sich der Beschluß des Reichstags vom 6. Februar d. J., in welchem der Reichskanzler ersucht wurde, das angeblich noch schwebende Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Münch ein⸗ zustellen. Dieser Beleidigungsklage liegt folgender Thatbestand zu Grunde. Der Abg. Freiherr von Münch hat im Oktober 1888 als Vertreter seiner Mutter der Württembergischen Vereinsbank 49 Stamm⸗ aetien der Ludwigsburger Brauerei zum Verkauf übergeben, mit der Aufforderung, sie nicht unter 92 ½ % zu verkaufen. Nun hatte die Württembergische Vereinsbank schon vorher von der Spar⸗ und Vor⸗ schußbank in Ludwigsburg zur Kenntniß gebracht, daß derartige Stücke zu 95 % gehandelt worden seien, aber ein Käufer nicht leicht zu finden sei. Sie sandte 10 dieser 49 Stücke an die genannte Bank, mit dem Auftrage, sie zu 94 zu verkaufen, und den Abg. Freiherrn von Münch benachrichtigte sie, daß sie seinen Verkaufsauftrag nicht unter 92 ½, bis Widerruf gültig, vorgemerkt habe. Ich will mich darüber nicht des weiteren auslassen; die Einzelheiten interessiren das Haus nicht. Nun sind im Laufe des Ver⸗ fahrens verschiedene Sachverständige über dieses Vorgehen der Württembergischen Vereinsbank gehört worden und haben es für vollständig ordnungsmäßig angesehen und als im Interesse des Abg. Freiherrn von Münch gelegen. Es ist auch im Hinblick auf die an⸗ erkannte Zuverlässigkeit der Württembergischen Vereinsbank und des Privatklägers ein solches Vorkommniß, wie es der Abg. Freiherr von Münch dem Bankdirector vorwirft, bei der Einrichtung, die die Württembergische Bank hat, ganz unmöglich; es hätte den Director unbedingt vor seinen Untergebenen bloßgestellt. Die Absicht einer unredlichen Gewinnentziehung ist hier unbedingt ausgeschlossen. Nun hat der Abg. Freiherr von Münch trotz alledem den Bankdirector Colin und seine zwei Bureauvorsteher zunächst bei der Staatsanwalt⸗ schaft denuncirt und die Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat die Klage zurückgewiesen und dem Antrage keine Folge gegeben mit der Begründung, daß die Württembergische Vereinsbank hier bei diesem Vorgehen lediglich im Interesse des Eigenthümers der Stammactien gehandelt habe; daß irgend welcher Anhalte⸗ punkt für die Annahme eines Betruges oder einer anderen straf⸗ baren Handlung wie Untreue nicht vorliege, und daß die Unter⸗ stellung, als hätte die Württembergische Vereinsbank den Mehrerlös über 92 ½ % für sich behalten und dem Eigenthümer entziehen wollen, eine willkürliche, durch nichts begründete Unterstellung sei. Seine Beschwerde an die Ober⸗Staatsanwaltschaft war ohne Erfolg, ebenso wenig fand das angegangene Justiz⸗Ministerium Grund zu einem Einschreiten von Dienstaufsichtswegen. Das war im Jahre 1890. Nun ging im Jahre 1891 der Tanz von neuem los. Da hatte der Abgeordnete erfahren, daß der Director Colin Mitglied des deutschen Colonialraths geworden war, und nun wandte er sich wiederum an die Staatsanwaltschaft, ohne Erfolg; dann an die Ober⸗Staatsanwaltschaft, gleichfalls ohne Erfolg. Inzwischen hat er aber auch den Strafsenat des Ober⸗Landesgerichts angegangen, damit das Einschreiten erfolge gegen den angeblichen Betrüger Colin. Auch dieses Gesuch ist zurückgewiesen worden. Die Antwort auf eine weitere Beschwerde bei dem Ober⸗Landesgericht und bei dem Justiz⸗ Ministerium war gleichfalls ablehnend. Man sollte nun glauben, daß durch diese verschiedenen motivirten Bescheide der Angeklagte Anlaß gehabt hätte, sich von der Grundlosigkeit der Be⸗ zichtizung der Betrügerei zu überzeugen; aber dei dem Abg. Freiberrn von Münch traf das nicht zu. Die Folge davon war denn seine Bestrafung, die inzwischen erfolgte. Er dat dann als Beispiel des subleetiben Verhaltens der Gerichte in Württemberg, namentlich des Gerichts, das ihn verurtheilt hat, einen Passus aus der Entscheidung des Gerichts verlesen; aber er hat darin sehr unrecht gethan, daß er nur einen Theil verlesen hat. Ich werde den anderen Theil verlesen, und daraus wird hervorgeben, daß die Strafkammer durchaus obiectiv geurtheilt hat. Die Strafkammer bat trotz alledem, was vorgegangen ist, die Ueberzeugung nicht ge⸗ wonnen, daß der Angeklagte den Director Colin wider besseres Wissen der Betrügereien bezichtigte. Zu dieser Annahme gelangte die Strafkammer lediglich dadurch, daß sie hierfür die ganze Persoͤn⸗ Uchkeit des Abg. Freiherrn von Munch sür maßgebend erachtete. „HPerselbe hat sich in seine Aufsassugg wahrscheinlich in einer Weise festgervannt, daß er für eine andere Auffassung, sie mag kommen, woher sie will, unzugänglich ist; und wenn der I geklagte erklärt, auch jedem gerichtlichen Urtbeile gegenüber seine Ansicht sef zubalten, so vermochte man nnht die Nebengeu gung zu gewinnen, daß dieses Vorbringen lediglich ein leeres Vertdeide ungsnetktel set.“ Das Uedrtge bat der N Feiherr von Münch 8 ig verlesen. Ich dade dein nichts weiter edwen. s, daß meiner Ansicht unch das, wad

Abgeordnete hinstellt, ungerecht.

Anzeiger.

1893.

die Strafkammer in diesem Theil ihrer Entscheidung sagt, vollkommen der Wahrheit entspricht.

Abg. Münch (dfr.): Der württembergische Bevollmächtigte hat

wiederholt von dem Abg. Münch gesprochen. Ich betone, um kein Mißverständniß aufkommen zu lassen, daß es sich nicht um mich, sondern um den Abg. Freiherrn von Manch handelt. Abgg. Payer (V.⸗P.): In die Details des einzelnen Falles lasse ich mich nicht ein. Der Abg. Freiherr von Münch hatte nur das Bedürfniß, nachdem er in dem Rechtsstreit unterlegen ist und die von ihm zunächst gewählte Art der Veröffentlichung ihm nicht genügte, seine Händel an eine noch größere Glocke zu hängen und sie hier zur Sprache zu bringen. Wir sind nicht eine höhere Instanz, welche entscheidet, ob das württembergische Ober⸗Landesgericht das Rechte getroffen. Die Sache ist rechtskräftig und damit entschieden. Der Abg. Freiherr von Münch ist gewiß die letzte unter den lebenden Personen, welche berechtigt ist, der württembergischen Regierung den Vorwurf zu machen, daß sie sich scheuen müsse, mit ihren Hand⸗ lungen an das volle Licht der Oeffentlichkeit zu treten. Er hat verlangt, daß dem Rechte eine Gasse gemacht werden solle, und auf der anderen Seite stand auch einer, der verlangte, daß dem Recht eine Gasse geschaffen werde; und wenn beim Schaffen dieser Gasse der Abg. Freiherr von Münch etwas abbekommen hat, so ist das seine Schuld. Wenn ein College von mir einmal Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Abg. Freiherrn von Münch ausgesprochen hat, so wird das wohl daher rühren, daß dieser sich nicht aller Wege der nöthigen Vorsicht beflissen hat. Man muß sich immer so halten, daß man nicht die geringste Veranlassung dazu giebt, daß Zweifel in die Zurechnungs⸗ fähigkeit des Einzelnen gesetzt werden können. Allerdings hat der betreffende Rechtsanwalt gegen den Abg. Freiherrn von Münch eine Strafe von sechs Monaten als Vertreter des Klägers beantragt. Nachdem das Gericht einen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Abg. Freiherrn von Münch abgelehnt hatte, war der Rechtsanwalt sehr wohl berechtigt, ein hohes Strafmaß zu beantragen. Wie sehr er Recht gehabt hat, geht daraus hervor, daß die zwei Monate, die der Abg. Freiherr von Münch damals erhalten hat, durchaus nicht nützlich auf ihn gewirkt haben. Wäre das Gericht damals dem Rechtsanwalt gefolgt, vielleicht wäre es besser gewesen, da wäre der Abg. Freiherr von Münch mit der einen Strafe weggekommen, jetzt geht es vielleicht noch weiter. Am gravirendsten ist der Vorwurf, der Rechtsanwalt habe alles um des Erwerbes willen gethan. In Ausübung seines Berufs hat er es gethan.

Abg. Schrader (dfr.): Ich komme auf den Fall zurück, welchen der Abg. Dr. von Bar erwähnt hat. Es liegt die dringendste Ver anlassung vor, daß der Staatssecretär des Reichs⸗Justizamts dafür Fürsorge trifft, daß die Gepflogenheiten der Militärs in Sachen der Ehrengerichte nicht in die bürgerliche Sphäre der Gerichte über⸗ greifen, daß nicht ein Staatsanwalt einen Landgerichts⸗Directo zwingen kann, ein Verbrechen zu begehen. Das Duell ist verboten, und der Landgerichts⸗Director begeht ein Verbrechen, wenn er der Herausforderung des Staatsanwalts entspricht. Hält der Chef des Justizamts die Fortdauer eines solchen Zustandes für zulässig 2 Auch die Frage des Vollzugs der Gefängnißstrafen scheint an entscheidender Stelle nicht für so dringlich gehalten zu werden, wie vo uns. Der Staatssecretär verweist auf die großen Schwierigkeiten. welche der Regelung entgegenstehen. Ich sehe solche Schwiertgkeiten nicht, es liegt also lediglich am guten Willen. Die einzige Schwierig⸗ keit ist der Kostenpunkt, und dieser darf bei einer Angelegenbeit von solcher Wichtigkeit und Dringlichkeit nicht ausschlaggebend sein. So lange nicht ein gutes Strafvollzugsgesetz besteht, hilft es nichts. Gesetze zur Besserung der jugendlichen Verbrecher zu machen. Etwas mehr Eifer für diese gesetzgeberische Materie müssen wir also de Bundesrath empfehlen.

Abg. Kunert (Soc.): Das Duell ist strafgesetzlich verboter und das Uebertreten dieses Verbots unter schwere Strafe gestellt. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind nicht bloß in dem —— der von den Abgg. Dr. von Bar und Freiherrn von Münch angeregten Fragen reformbedürftig. Redner berichtet ausführlich über dimen Fall. in welchem Polizei, Staatsanwalt und Gerichte eimne Perfönlichteit. die ihren Namen in der durch das Gesetz vorgeschriebenen Weise hatte abändern lassen, ein ganzes Jahr lang verfolgten und schließlich ver⸗ haften ließen, ohne daß der geringste Grund dazu vo 5 berührt Redner die Immunitätsfrage der Abgeordneten. den Antrag Rintelen absolut nicht erledigt sei. Die Erfahrungen, die er selbst in dieser Beziehung gemacht habe, bewiesen, daß gewi Formen des Strafverfahrens nach Auslegung der Gerichtr die der⸗ fassungsmäßige Immunität einfach aufheben können. Er fet in d Zeit der Vertagung der Session, während welcher die Immnunität natürlich fortdauerte, vor Gericht gefordert und, weil er dieser Aus⸗ forderung unter Berufung auf seine Immunität nicht entsprach, dor⸗ geführt worden. Wie das Gericht in Breslau, habe idm auch das Amtsgericht in Köpenick mitgespielt. Das Gericht in Breslau habe nicht gewußt, daß er Abgeordneter sei.

Abg. Gröber (Centr.): Die Ausführu der Abgg. Freiderm von Münch und Kunert waren ein Misbrauch des Mandats umd der Redefreiheit. Der Abg. Freiherr von Münch ündet in Fanz Württem⸗ berg keinen vernünftigen Menschen, der ihm beistimmt. Der Kunert hat Dinge vorgebracht, die mit der Immumität much üh mehr im Zusammenhange stehen. Wenn er gegen Vels beamte, die bei ihm eine Haussuchung dernehmen, edent. Fewant anwenden will, so übersieht er ganz, daß dafür der Aus Beamten verantwortlich ist. Was geht uns übreens der Polizei in Breslau hier im Neichstag and bedauern, daß mit der Frage des Strafvol vorgegangen wird. In der lex Heinze dat a der einen Theil der Strafvollzugsvorschriften de grisfen; er. maß also doch wohl auch mit dem ganzen geden. In der Fomezhfhom an die lex Heinze werden wir hoffentlich in Reßer ain Stalk weiter kommen.

Staatssecretär Hanauer: 8 v1141“

Meine Herren! Man hat meine Aeußerungen, die ich in Betresf der beiden Punkte, die der erste Herr Neduer des Hansen, Abxh. von Bar, vorgebracht hatte, für wenig Mfriedigend erkkärt, desdald weil ich üder die Punkte so darz wegsegangen bi. Iah haam der⸗ sichern, daß ich im stande wäre, mich länger mit den erden Dunkden zu befassen, daß ich ader das nicht gethan dade, weil anen wark⸗ lich zu großen Respect der der Geadald ds doden Deauses dade und im Erfolg, meine Herren, würde ich doch zu deinem anderen e⸗ sultat weder in dem einen noch in dem anderen Panlde mAn kommen könmen.

Was den Strafvolzug andelangt, so sode ch en d da Aeußerungen des letzten erm T s wa deer MWebeae nicht einerlei Ansicht sind. Memner Aufsaßhuns nacd dat de Fera⸗ gesetzduch das Strafenfdstem in der Mecoe Zerepelt daß es . gemeinen Jngen angegeden dat. was ͤdeeran, n Gefängnisstrafe, was Hast und Fesbengüdakt . Han üdrige ist den Hamsordnnmgen, den adetheüheretden Aeneoen üderlassen; ader edenso den ich der Awlaht daß dar Stweüsenedsem de