1893 / 51 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

325. 326

aus 394. 396.

Decken (Bett⸗ und Tischdecken ꝛc.):

ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit: gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt. 8 mit Posamentierarbeit oder genähtem Saum. Shawls (Umschlagetücher), Schärpen ꝛc. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. Wachstuch, gemeines, und sog. Oelleinwand, zu Verpackungs⸗

zwecken.

B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie ꝛc.

Garne aus Hanf:

bis und mit Nr. 10, einfach, roh und gebaucht. 8

Garne aus den unter Nr. 333 genannten

Spinnstoffen: auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den Detailverkauf hergerichtet. Gewebe aus den unter Nr. 333 genannten Spinnstoffen: Packtuch unter 9 Fäden auf 5 mm im Geviert. roh oder gebaucht, von 9—13 Fäden auf 5 mm im Ge⸗ viert. roh oder gebaucht, von 14 —22 Fäden auf 5 mm im Ge⸗ viert. roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 mm im Ge⸗ viert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. Seilerarbeiten:

Stricke, Taue.

andere Seilerarbeiten. C. Seide. Seide und Floretseide (Schappe):

roh: gezwirnte Seide und Floretseide, soweit nicht unter Nr. 357 fallend, sowie gefärbte Resten⸗ und Ausschußseide (Organ⸗ zine und Trame). 8 Näh⸗, Stick⸗, Cordonnet⸗, Posamentierseide und »Floretseide: roh und gefärbt. Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt: aus reiner Seide und Floretseide. aus Halbseide. Shawls (Umschlagetücher), Schärpen ꝛc., aus Seide oder Halbseide. Bänder und Posamentierwaaren aus Seide oder Halbseide. Stickereien und Spitzen. Alle unter Nr. 358 bis 362 genannten Waaren in Verbin⸗ dung mit edlen Metallen. D. Wolle rein und gemischt. Garne:

einfach oder doublirt; Watte.

drei⸗ oder mehrfach gezwirnt. 6

gebleicht, gefärbt: einfach oder doublirt. drei⸗ oder mehrfach gezwirnt. auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den Detailverkauf hergerichtet. vb“

Gewebe: roh:

Streichgarngewebe. Kammgarngewebe. 1 8 gebleicht, gefärbt, bedruckt: Streichgarngewebe. Kammgarngewebe.

Filztücher.

Decken (Bett⸗, Tischdecken ꝛc.) ohne Näharbeit. mit Näharbeit.

Bodenteppiche: grobe, ohne Fransen oder Näharbeit. 1 andere. 18 Shawls (Umschlagetücher), Schärpen ꝛc. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. Filzstoffe. Filzwaaren, ohne Näharbeit: roh. gebleicht, gefärbt, bedruckt. 8 E. Kautschuk und Guttapercha.

Kautschuk und Guttapercha, in Schläuchen, Röhren auch in Verbindung mit anderen Materialien. Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe; elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide ꝛc. und an⸗ dere nicht genannte Kautschuk⸗ und Guttaperchawaaren.

F. Stroh, Rohr, Bast ꝛc.

Besen aus Sorgho. 8 feine Waaren, sowie solche in Verbindung mit Pferdehaaren, Garnen, Geweben ꝛc.

G. Confectionswaaren. Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere nicht besonders genannte Confectionswaaren, zugeschnitten oder fertig: aus Baumwolle. aus Leinen, Jute, Ramie ꝛc. aus Seide oder Halbseide. aus Wolle oder Halbwolle.

Spitzenkleider und gestickte Kleider aller Art.

Wirkwaaren mit oder ohne Näharbeit: aus Baumwolle. aus Leinen. 8 5 aus Seide oder Halbseide. aus Wolle oder Halbwolle. Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepaßt, Besatz⸗ streifen ꝛc., Confectionsartikel aus Stoffen jeder Art mit Pelz⸗ oder Federbesatz.

Hüte aller Art, fertig geformt: nicht ausgerüstet (ungarnirt). 1 8 ausgerüstet (garnirt).

Regen⸗ und Sonnenschirme:

baumwollene. wollene und halbwollene, leinene. seidene und halbseidene. Schirmgestelle, Schirmstöcke mit oder ohne Federn.

Wagendecken (Blachen), fertige: aus Segeltuch mit oder ohne Imprägnirung. aus Kautschukstoffen.

Thiere und thierische Stoffe.

A. Thiere.

v

Ochsen. 8 Seestftisge Kühe und Rinder geschaufelt.

ungvieh, ungeschaufelt, soweit nicht unter Nr. 424 fallend. Mastkälber über 60 kg Gewicht. Kälber bis und mit 60 kg Gewicht. Schweine. Schafe.

B. Thieri Stoffe.

ferde⸗ und Büffelhaare: gereinigt, gesponnen, Bettfedern. 8 Daunen (Flaum). 8 Wachsarbeiten aller Art. 1 din Hörner: vorgearbeitet und in Blättern oder Platten Größe; Knochenplatten. 1“ Korallen, verarbeitet, ungef⸗ 8

1“

1 Waaren aus Thon, Steinzeng ꝛc., Töpferwaaren. Thonwaaren:

LE1“ geschiefert, getheert,

459. Röhren ohne Muffen, Fliesen und Platten aller Art, ein⸗ farbig, glatt: gedämpft, geschiefert, getheert, glasirt; architektonische Verzierungen, Terrakotten für Architektur und Gärten.

Fliesen, Platten, aller Art: mehrfarbig, bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen. Tiegel, Muffeln, Kapseln.

Steinzeugwaaren:

Fliesen, Platten: 3 geschiefert, geschliffen, glasirt: einfarbig, glatt oder gerippt, owie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe. bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen.

Töpferwaaren: 8 gemeine, mit grauem oder röthlichem Bruch, glasirt oder nicht glasirt; Steinzeugwaaren, gemeine (Krugwaare); Isolatoren aus Porzellan. mit weißem oder gelblichem Bruch; feines Steingut; Porzellan aller Art, Parian, Biskuit; ferner alle Töpfer⸗ waaren, die nicht unter eine der vorstehenden Positionen

fallen.

Verschiedene Waaren. Feine Quincaillerie⸗ und Galanteriewaaren aller Art, nicht besonders genannte. Gemeine Quincaillerie- und Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, nicht besonders genannte. Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandtheile von solchen, mit Ausnahme der Glaseylinder. Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug ꝛc.) aller Art. Bureaubedürfnisse, Schreib⸗ und E“ Malergeräthe: nicht anderswo genannt; Siegellack. Spielzeug aller Art.

455. Dachziegel, roh. aus 456. Feuerfeste Steine. 457. Backsteine, Platten, Fliesen: roh. 458. Dachziegel, Backsteine: gedämpft, glasirt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der im Zwangsversteigerungsverfahren eines Grund⸗ stücks vom Gericht bestellte Sequester (Administrator) ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 12. Dezember 1892, zur Stellung des Strafantrags wegen strafbaren Eigennutzes aus § 289 des Str.⸗G.⸗B. gegen jeden während der Sequestration „rückenden“ Miether berechtigt, gleichviel ob der Miethsvertrag vor Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens und Bestellung des Sequesters oder während der Sequestration abge⸗ schlossen war.

Hat eine Versicherungsgesellschaft ihrem Agenten Quittungen über die Beitragsraten zum Zweck der rechtzeitigen Ein⸗ kassirung der letzteren gegen Aushändigung der Quittungen übersandt und hat der Agent pflichtwidrig vom Versicherungsnehmer eine verspätete Zahlung gegen Aushändigung der Quittung an⸗ genommen, so kann die Versicherungsgesellschaft nach einem ÜUrtbeil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 14. Januar 1893, die Un⸗ gültigkeit der Versicherung wegen verspäteter Zahlung dem gut⸗ gläubigen Versicherungsnehmer gegenüber nicht geltend machen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Ueberseeische Auswanderung im Jahre 1892. Nach dem ersten Vierteljahrsheft zur „Statistik des Deutschen

Reichs“ wanderten im Jahre 1892 über deutsche Häfen, sowie Ant⸗

werpen, Rotterdam, Amsterdam und französische Häfen 112 271 Deutsche aus, gegen 120 089 im Vorjahre. Seit dem Jahre 1871 also in 22 Jahren haben im ganzen 2 200 651 Deutsche ihr Vaterland verlassen, wovon etwa 2 005 000 allein nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika gingen. Nach der amerikanischen Ein⸗ wanderungsstatistik ist indeß die Zahl der eingewanderten Deutschen in allen Jahren und so auch im Jahre 1892, wo 118 278 Ein⸗ wanderer in Amerika gezählt wurden größer. An der Einwanderung in die Vereinigten Staaten überhaupt hat Deutschland einen erheb⸗ lichen Antheil, der nur von Großbritannien und Irland wesentlich übertroffen wird.

Von den im Jahre 1892 aus Deutschland ausgewanderten 112 271 Personen haben sich 107 803 nach den Vereinigten Staaten gewandt. Was die Herkunftsgebiete im Reich betrifft, so liegen nur Nachweise vor über die Auswanderer, welche deutsche und holländische Häfen benutzt haben. Die größten Antheile haben die Provinzen Posen mit 15 211, Westpreußen mit 13 491, Pommern mit 9854, Hannover mit 7255, Brandenburg und Berlin mit 6692 und Rhein⸗ land mit 5877 Auswanderern gestellt.

Die überseeische Auswanderung aus Deutschland hat in den letzten Jahren rund 0,2 % der Bevölkerung betragen; aber in Westpreußen und Posen hat sie im Jahre 1892 nahezu ein volles Procent be⸗ tragen. Von den Ausmanderern im Jahre 1892 kamen 61 882 auf das männliche, 49 512 auf das weibliche Geschlecht, bei 814 Personen war das Geschlecht nicht angegeben; von den deutschen Auswanderern über französische Häfen liegen keine näheren Angaben vor. Die stärkste Auswanderung fand in den Monaten Februar, März und April statt; in den Monaten Januar, September und Oktober war die Auswanderung am geringsten; in Hamburg betrug die Zahl der deutschen Auswanderer während des September und Oktober nur 243. bezw. 254.

9 Die Zahl der deutschen und fremden Auswanderer, die deutsche Häfen benutzten, belief sich im Jahre 1892 auf 241 595; hiervon waren aus Deutschland 90 183, aus fremden Ländern 151 412; den stärksten Antheil von letzteren hatten Rußland mit 74 861 und Oesterreich⸗Ungarn mit 51 672 Auswanderern. Von den 241 595 Aus⸗ wanderern wurden über Hamburg 108 748, über Bremen 129 418, über andere Häfen 3429 befördert. Bremen befördert zumeist die deutschen, Hamburg die fremden Auswanderer.

Die Verschuldung des ländlichen Allodial⸗Grundbesitzes in Preußen und ihre Zunahme von 1882 bis 1892. Obgleich eine zuverlässige Statistik über die Gesammtverschuldung

des Grundbesitzes immer noch nicht besteht, so bietet doch die bekannte

Arbeit des Geheimen Raths Dr. A. Meitzen von 1883 in Verbindung

mit der seit dem 1. April 1886 geführten Statistik der Hypotheken⸗

bewegung sehr schätzbare Anhaltspunkte dafür. Auch auf einige bisher sehr zweifelhafte Punkte dieses Gebiets, insbesondere das Verhältniß der buchmäßigen zu der wirklichen Verschuldung, beginnt seit kurzem,

Dank den freiwillig von einer Anzahl von Amtsgerichten eingereichten

Nachweisungen hierüber, allmählich etwas mehr, freilich noch bei

weitem nicht hinreichendes Licht zu fallen. 8 1 Nach Meitzen waren, wie die „Statistische Corresp.“ ausführt,

im Jahre 1882/83 in 42 Amtsgerichtsbezirken, die sich auf alle Ober⸗

Landesgerichte mit Ausnahme von Cassel, Hamm und Köln vertheilten,

buchmäßig verschuldetet

mit Proc. des auf je 1

Schätzungs⸗ Ertrag

werthes mit

588 21.

18,0

der allodiale Besitz von mindestens 1500 Reinertrag bäuerliche Besitz von mindestens 300 bis unter 1500 Reinertrag. . .

*

Vom 1. April 1886 bis dahin 1892 haben nun in regelmäßigem Anwachsen die Buchschulden des gesammten ländlichen Grund⸗ besitzes um über 883 Millionen Mark zugenommen; dies würde für 10 Jahre (seit 1882) gegen 1500 Millionen Mark ergeben, etwa das Z ‧fache des ländlichen Grundsteuer⸗Reinertrages, der sich mit Einschluß der Staats⸗ und Gemeindegrundstücke auf 409 Millionen, für den allein also jedenfalls auf weniger als 400 Millionen kark beziffert. Vertheilt sich diese Zuwachsziffer, wie nach dem gleichmäßigen Wachsthum der Verschuldung in den Gegenden des großen wie denjenigen des kleineren Besitzes durchaus wahrscheinlich ist, auch gleichmäßig auf die Besitzklassen, so würde am 1. April 1892 verschuldet gewesen sein der größere Alllodialbesitz mit dem 31,85 fachen Ertrag = 60,98 % bäuerliche . E““ 33 71 % kleinbäuerliche „11“ = 28,93 % 1 8 zusammen 27,45 fachen Ertrag = 45,63 %. Wahrscheinlich sind diese Ziffern noch etwas zu niedrig, da in der obigen Zuwachsziffer auch der Fideicommißbesitz (nach Conrad in den sieben östlichen Provinzen 6 % des Grundsteuer⸗Reinertrags) enthalten ist, welcher die durchschnittliche Zuwachsziffer vermuthlich nicht er⸗ reicht, sodaß der Allodialbesitz über sie hinausgehen muß. Hiernach würde sich (fast genau, wie auf anderer Grundlage, nämlich bei Werth⸗ berechnung nach den Kaufpreisen ländlichen Grundbesitzes im ganzen Staatsgebiet von 1871 bis 1881, im Jahrgang 1892 der „Zeit⸗ schrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ berechnet worden ist,) ergeben, daß seit zehn Jahren der bäuerliche und an⸗ nähernd auch der kleinbäuerliche Besitz die Verschuldung des ersten Werthdrittels vollendet hat, während der größere mehr und mehr schon von dem zweiten heruntergeschoben und auf das dritte, unsicherste beschränkt worden ist immer noch unter der Annahme, daß in diesem Zeitraum der Verkaufswerth ländlichen Grundbesitzes sich nicht vermindert hat. 5 „Versuchen wir dieselbe Berechnung für die Ober⸗Landesgerichts⸗ bezirke, soweit sie in der Erhebung für 1882/83 berücksichtigt waren, so ergiebt sich in Procenten des Verkaufswerths a. eine Verschuldung 1882/83, b. eine Zunahme derselben bis zum 1. April 1892, c. eine Verschuldung am 1. April 1892 8

8 beim zuerli; klein⸗ für Großbesitz bäuerlichen bäuerlichen V

Ppb C a b. c. . von 66,4 8,7 75,1 37,9 8,0 319

56,0 5,7 61,7 425 42 38,3 53,0 9,5 62,5 17,0 8,3 29,4 63,9 70,2 26,1 4,0 27,8 60,8 61,0 35,8 0, 28,5

Königsberg V V

48,9 97,5 81,0 V 31,8 6,3 38,1 V .

Marienwerder

WI Stettin. 1A 2

Breslau . 7,8

Naumburg⸗Jena 29,798,7 38 4 150 75 22,6

L1““ 4,0 36,5 19,2 8,6 27,8 14,4 5,8 1blööö Für den Bezirk Frankfurt a. M. sind die zur Berechnung erforder⸗ lichen Grundsteuer⸗Reinerträge nicht zur Hand.

Der größere Grundbesitz würde hiernach gegenwärtig in allen obigen Bezirken mit Ausnahme von Naumburg⸗Jena (Provinz Sachsen) zu mehr als der Hälfte, mit weiterer Ausnahme von Breslau (Provinz Schlesien) zu mehr als drei Fünfteln, in Ostpreußen sogar zu drei Vierteln buchmäßig verschuldet sein. Bei dem bäuer⸗ lichen und kleinbäuerlichen Besitz liegen allerdings die Ziffern günstiger; sie erreichen nirgends die Hälfte des Werthes; aber es ist wohl zweifellos, daß bei diesen Besitzklassen, theils wegen der größeren Schwierigkeit des Realcredits, theils wegen der Abneigung des Bauernstandes gegen die gerichtliche Offenlegung der Vermögens⸗ hsshe eine ziemlich beträchtliche Personalverschuldung hinzu⸗ kommt. 8

Nun würden trotzdem die obigen, ohnehin ja nur mit Zuhilfe⸗ nahme von Schätzungen gewonnenen Ziffern aufhören, bedenklich zu sein, wenn sich ergäbe, daß ein entsprechender Theil der Buchschulden des Grundbesitzes thatsächlich schon abgezahlt und nur noch ungelöscht ist, oder daß den Real⸗ und Personalschulden der Grundbesitzer ein beträchtliches bewegliches Vermögen gegenübersteht. Ueber diese erstere Frage sind für das Jahr 1891/92 aus vier Amtsgerichten der Provinzen Brandenburg, Sachsen und Schleswig⸗Holstein Angaben geliefert worden, welche sich im ganzen auf 411 Besitzungen mit einem Flächeninhalt von 3192 ha beziehen. Hier belief sich die buchmäßige Verschuldung auf 923 000 ℳ, wovon sich 79 513 = 8,62 % beim Besitwechseln als schon abgezahlt erwiesen. Bei drei Amtsgerichten blieb dieser Antheil indeß unter 3 %, nur bei dem brandenburgischen wird er durch eine einzelne größere Post bis auf rund 16 % gesteigert. Aus dem Jahre 1890/91 liegt eine Nach⸗ weisung für ein ostpreußisches Amtsgericht vor, laut welcher durch Besitzwechsel 812 ha, fast durchweg in kleineren Besitzungen, in andere Hände übergegangen sind; dieselben waren buchmäßig mit 170 928 verschuldet, wovon sich hier 20,3 % als thatsächlich ab⸗ gezahlt erwiesen. In diesem Bezirk zeigte sich ferner bei den allerdings nur neun landwirthschaftlichen Nachlaßregulirungen, daß die Personalverschuldung der Besitzer ihr bewegliches Vermögen um etwa ein Fünftel übertraf und mehr als ein Viertel der Realschulden ausmachte. Bei einem sächsischen Amts⸗ gericht, welches eine gleiche Nachweisung für 1891/92 angelegt hat, wobei es sich aber nur um vier Erbfälle handelt, stand die Per⸗ sonalverschuldung des Erblassers fast in demselben Verhältniß zur Realverschuldung; aber das bewegliche Vermögen überwog die Per⸗ sonalschulden hier eines Einzelfalles wegen beträchtlich. Natürlich eignen sich die Ergebnisse solcher kleinen Proben nicht zu irgend welcher Verallgemeinerung, am wenigsten diejenigen über die persönliche Verschuldung und den beweglichen Besitz. Es wäre er⸗ wünscht, daß diese Untersuchungen zahlreicher werden, damit sich all⸗ mählich ein Urtheil darüber gewinnen läßt, ob die obigen, an sich vielfach und namentlich im Osten bedenklichen Ziffern über die buch⸗ mäßige Verschuldung wirklich in solchem Maße auch der thatsächlichen entsprechen, wie dies nach den wenigen vorliegenden Proben angenommen werde müßte.

Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen in Baden 1892. 8

Unter den zahlreichen Einrichtungen, die im Großherzogthum Baden seitens des Staats, der Gemeinden und Vereine ins Leben gerufen worden sind und unterhalten werden, um die Gewerbthätigkeit zu heben, nehmen die Gewerbeschulen und gewerblichen Fortbildungsschulen nicht den letzten Platz ein. b Die Gewerbeschulen haben den Zweck, jungen Leuten, die sich einem Handwerk oder einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische und wissenschaftliche Bildung erfordert, und das sie praktisch zu erlernen bereits begonnen haben, die zum verständigen Betriebe dieses Gewerbes erforderlichen Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten beizubringen. Sie knüpfen in ihrem Unterricht an die Volksschule an und lehren technisches Zeichnen, Elementar⸗ und Real⸗ fächer, industrielle Wirthschaftslehre mit Anleitung zur einfachen Buchführung, Mechanik, angewendet auf die Gewerbe mi Beschreibung und Berechnung einzelner Maschinen. Wo Be⸗ Wentt vorhanden ist, Modelliren. Die Schulen sind Gemeindeanstalten mit Staatsunter stützung. Die Beihilfe des Staats umfaßt neben Bezahlung de

Leistungen sich gegenwärtig auf rund 89 000 beziffern. Der Fefamüitauswand für die Gewerbeschulen einschließlich der Leistungen durch Gemeinden und Stiftungen beträgt rund 265 000 Außerdem kamen nach dem Staatsvoranschlag für 1892 für die Gewerbeschul⸗Inspection sowie zur Ausbildung von Gewerbe⸗ und Zeichenlehrern, zur praktischen Weiterbildung von Gewerhelel recn und zur Abhaltung von Uebungscursfen für Zeichen, und Gewerbe⸗ lehrer 21 100 zur Verwendung. Der gesammte Aufwand für dis

kleinbäuerliche Besitz von mindestens 90 bis unter 8 zusammen mit

gewerbliche Unterrichtswefen aus Staatsmitteln beträgt für 1892 im

8 ordentlichen Etat rund 376

gehilfen am vorigen Sonnabend

umfaßt der Unterricht auch Uebungen im

Wohnungsgeldes der etatsmäßigen Lehrer sowie der Umzugskosten bei Versetzungen von Lehrern die Leistung von ständigen und unständigen, nach der Höhe der Gehälter der Lehrer wandelbaren Beiträgen, welche

und und im außcrordentlichen Etat rund 266 000 Die Zahl der Gewerbeschulen ist 43; an denselben wirken 63 etatsmäßige Gewerbe⸗ und Zeichenlehrer, 18 Gewerbe⸗ und Zeichenlehr⸗Candidaten und 17 Hilfs⸗ und Nebenlehrer.

Neben diesen eigentlichen Gewerbeschulen bestehen zur Zeit noch 40 gewerbliche Fortbildungsschulen (fünf weitere sind in der Errichtung begriffen) an Orten, deren wirthschaftliche Verhältnisse nicht derart sind, daf sie den Aufwand einer Gewerbeschule bestreiten können, oder in welchen die Zahl der Lehrlinge nur eine geringe ist. Der Unterricht wie der Lehrstoff derselben sind, wenn auch den ört⸗ lichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechend, wesentlich be⸗ scheidene, im allgemeinen doch denjenigen der Gewerbeschulen gleich. Neben gewerblichem Rechnen und Geschäftsaufsatz mit Buchflßrung und Calculation werden Freihand⸗, geometrisches Projections⸗ und Fecheichnen gepflegt. „Auch diese Schulen erhalten seitens des Staats jährliche Zuschüsse, welche sich um 240 bis 400 für eine Schule bewegen. Der Unterricht wird von sich hierzu eignenden Volksschullehrern ertheilt, welche zur Erlangung der erforderlichen technischen Kenntnisse vier⸗ bis fünfwöchige Uebungscurse zu besuchen haben. Die Zahl der Lehrer an diesen 40 Schulen beträgt 55.

Der Besuch der angeführten Anstalten weist nach der „Badischen Gewerbezeitung“ (Nr. 1 und 2 von 1893) für 1892 folgende Schüler⸗ ahlen auf: bei den Gewerbeschulen 5612 Schüler und 1546 Hospitanten, ei den gewerblichen Fortbildungsschulen 907 Schüler und 94 Hospitanten. Dieselben vertheilen sich auf die wichtigsten Gewerbe⸗ bezw. Berufsgruppen wie folgt:

Gewerbliche

Gewerbeschule Fortbildungsschule Schüler Hosp. Schüler Hosp. 1 II“ 8 Metall⸗ und Edelmetallbearbeitung . 2 143 713 Keeeeeeeq11212132152* 204 usstattungsgewerbe... 432 62 Seeeeee11“¹“ 159 9 Gärtnerei und Landwirthschaft. 113 8 Nahrungs⸗ und Genußmittel . . . 102 4 Bekleidung und Reinigung ... 267 11 Beherbergung und Erquickung ... 8 Polygraphische und künstlerische Gew. 401 131 Sonstiges Kleingeweree 232 9 42 5 M110 18 39 Alle diese Anstalten stehen unter der oberen Leitung und Aufsicht

des am 1. Juli 1892 ins Leben getretenen Großherzoglichen Gewerbe⸗ schulraths, auf sämmtliche, das gewerbliche Unterrichtswesen betreffende Befugnisse und Obliegenheiten, für welche früher das Ministerium des Innern und der Ober⸗Schulrath zuständig waren, übergegangen sind.

Baugewerbe.

8 Die „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ haben in den Num⸗ mern 537 bis 541 vom Februar 1893 folgenden Inhalt: Die Zwangs⸗ veräußerungen von Liegenschaften und die Zu⸗ und Abnahme des auf dem Grundbesitz ruhenden, in den öffentlichen Büchern eingetragenen Schuldenstandes im Großherzogthum Hessen 1889. Einnahme aus Stempelmarken im Ghee Hessen 1891/92. Eisenbahnen Dezember 1892. Meteorologische Beobachtungen zu Darmstadt, Schweinsberg und Cassel Januar 1893.

8 Zur Arbeiterbewegung. Am letzten Sonntag fanden wieder an verschiedenen Orten des westfälischen Kohlenreviers Bergarbeiter⸗ versammlungen statt. In einer Versammlung in Essen wurde der „Köln. Ztg.“ zufolge über die Bochumer Beschlüsse (pgl. Nr. 39 d. Bl.) berichtet, die Organisationsfrage besprochen und zum Eintritt in den Verband aufgefordert. In Leipzig beschäftigte sich eine Versammlung der Drechsler⸗ f mit der künftigen Form der Arbeiterorganisationen. Die Versammlung beschloß, im allgemeinen die Errichtung eines deutschen Arbeiterbundes anzustreben; da sich aber ein solcher gegenwärtig nicht herstellen lasse, Industrieverbände feste Vereinigungen der zu einem Industriezweige gehörenden Berufsarten unter den verwandten Gruppen eines Industriezweiges zu schaffen. Dieser Beschluß der Versammlung soll, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, auf der nächsten Generalversammlung des Deutschen Drechslervereins und zwar entgegen dem Beschlusse der letzten Conferenz der sächsischen Drecheler in Chemnitz, die sich für Cartellverträge ausgesprochen hatte, vertreten werden. Die Müller⸗ ehilfen Leipzigs erörterten gleichfalls in einer Ver⸗ die Organisationsfrage. Der für Anfang April ein⸗ berufene Verbandstag in Frankfurt a. M. beabsichtigt die Gründung eines Cartells aller Arbeiter der Nahrungsmittelindustrie. Die Ver⸗ sammlung beschloß, den Leipziger Vertreter gegen diesen Cartell⸗ verband stimmen zu lassen. Eine Versammlung der Leipziger Korbmachergehilfen beschloß, auf der Generalversammlung des Verbandes deutscher Korbmacher für Cartellverbände einzutreten. In Roßwein wollen einer Mittheilung des „Lpz. Tabl.“ zu⸗ folge die Schuhmachergesellen Sachsens laut Beschluß des 8 ten deutschen Schuhmachergesellen Congresses am Sonntag nach Sstern d. J. eine Landesversammlung abhalten, um den Ausbau der rganisation der sächsischen Mitglieder des Verbandes deutscher Schuhmachergesellen zu berathen und Stellung zu dem internationalen Schuhmachercongreß in Zürich zu nehmen.

Hier in Berlin baben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Putzer in der Schuhwaarenfabrik von Fürstenheim u. Co. wegen Lohnabzugs die Arbeit niederlegt. In der Fabrik von Simon u. Co. haben die Filzschuharbeiter wegen angeblicher »Maßregelung“ eines Mitarbeiters die Arbeit ein estellt. Eine Ver⸗ ammlung von Maurern und Putzern beschloß am letzten Sonntag, die socialdemokratischen Stadtverordneten zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die städtischen Behörden bei Vergebung von Arbeiten jeder Art die privaten Unternehmer verpflichten, ihren Arbeitern den Lohn zu zahlen und diejenige Arbeitszeit inne zu halten, die von den Gewerk⸗ schaften für das laufende Jahr festgesetzt sind. Es handelt sich hierbei nach der Berliner „Volksztg.“ um die neunstündige Arbeitszeit und einen Stundenlohn von 60 ₰.

8

Kunst und Wissenschaft.

Der Königliche Hofmaler Friedrich Richter ist am Sonn⸗ abend nach langen schweren Leiden im 66. Lebensjahre gestorben. Die Trauerfeier findet morgen Mittag 1 Uhr im Trauerhause, Hede⸗ mannstraße 12, statt. Die Beerdigung erfolgt auf dem Alten Jerusalemer Kirchhof in der Belle⸗Alliancestraße.

Der für Chicago bestimmte Aufbau des Pestalozzi⸗Fröbel⸗ Hauses im Kunstgewerbe⸗Museum, dessen mannigfacher Inhalt und überaus reizvoller plastischer und malerischer Schmuck den leb⸗ haften Wunsch hat entstehen lassen, die Ausstellung in Berlin ver⸗ längert zu sehen, muß nothwendiger Weise schon jetzt an den Ort seiner Bestimmung transportirt werden, sodaß Sonntag der letzte Tag der Ausstellung war. Die Gruppe der Ehrengeschenke innerhalb der Ausstellung im Museum ist noch in den letzten Tagen um einige der herrlichsten Gold⸗ und Silberarbeiten süddeukscher Meister vermehrt worden. Da diese Schätze mit einem besonderen Schiff expedirt werden, so wird die Ausstellung im Kunstgewerbe⸗Museum bis zum 5. März verlängert werden.

Die Commission für die Große Berliner Kunst⸗Aus⸗ stellung 1893 hat sich nach einer Mittheilung der „N. Pr. Z.“ am Freitag in den Räumen des Cultus⸗Ministeriums constituirt, indem sie den Professor Karl Becker zum Vorsitzenden und den Pro⸗ fessor Hans Meyer zum Schriftführer erwählte. Als Delegirte sind aus Düsseldorf Professor E. Hünten, Maler Ernst Bosch und Pro fessor Fritz Röber eingetroffen. Die Ausstellung findet in den Räumen

*

des Landes⸗Ausstellungspalastes am Lehrter Bahnhof in der Zeit vom

14. Mai bis 30. Juli statt.

.—. Das Preisgericht über die Entwürfe für den Neubau des Märkischen rsenn. hat, wie die „N. A. Z“ erfährt, in folgender Weise seine Entscheidung getroffen: 1. Preis (4000 ℳ) Regierungs Baumeister Wilh. Möller, Berlin, Motto: Joachim Hektor, 2. Preis (2500 ℳ) Regierungs⸗ und Baurath Eggers,

iesbaden, Motto: Roland, 3. Preis (1500 ℳ) die Architekten Zaar und Vahl, Berlin, Motto: Brandenburgs Adler. Fecner wurden zum Ankauf empfohlen: Nr. 48, Motto: „Märkisch“, Nr. 51, Motto: „Auf märkischer Erde aus märkischer Erde“, und Nr. 67, Motto: „1640“. Die Arbeiten werden in den Festräumen des Rath⸗ hauses bis Dienstag ausschließlich für die städtischen Behörden, von da ab bis zum 15. März öffentlich ausgestellt sein.

. Der „N. A. Z.“ wird mitgetheilt: In dem Wettbewerb für die Marcuskirche in Chemnitz waren 86 Entwürfe eingegangen. Die Architekten Abesser u. Kröger in Berlin erhielten den ersten Preis.

Die letzten Durchforschungen des Freiburger Münsters haben die interessante Entdeckung ergeben, daß der Erbauer dieses herrlichen Domes, den man eine Zeit lang für identisch mit dem Straßburger Meister Erwin von Steinbach hielt, die steinernen Trag⸗ balken der ersten Thurmgalerie dazu benutzt hat, um sich und die Seinen im Bilde zu verewigen. Die Bildnisse waren wegen der Höhe, in der sie schwebten (ca. 100 Fuß), bisher nicht genauer durch⸗ forscht worden. Sie sind jetzt mittels pneumatischer Auslösung von der Galerie aus photographisch aufgenommen worden und werden nicht ermangeln, in der Kunstwelt Aufsehen zu erregen.

Das weltberühmte Löwen⸗Denkmal in Luzern, das nach einem Modell von Thorwaldsen in eine Felsenwand gemeißelt ist, hat unter den Unbilden der Witterung stark gelitten. Mit Rücksicht darauf hatte der Stadtrath ein Gutachten darüber eingeholt, welche Maßnahmen zur Erhaltung des Monuments getroffen werden können. Die Sachverständigen (die Professoren Gerlich und Tetmayer und Bildhauer Kißling in Zürich) sind zu dem Ergebniß gelangt, die Zer⸗ störung sei soweit vorgeschritten, daß ihr nicht mehr wirksam Einhalt gethan werden könne; es müsse auf eine völlige Erneuerung des Denk⸗ mals Bedacht genommen werden.

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Kr. Zur Feier des Gedäachtnisses an B. Windscheid und R. von Ihering. Vortrag, gehalten in der juristischen Ge⸗ sellschaft zu Berlin am 17. Dezember 1892 von Dr. Ernst Eck, Professor der Rechte. Berlin 1893. Carl Weymann'’s Verlag. 8. 43 S. Die Standbilder zweier Männer in einem Denkmal zu verbinden, ist eine bisher fast noch nicht gelöste Schwierigkeit; eine gleiche Schwierigkeit ist es, die Gedächtnißrede für zwei Männer zu vereinigen, diese in ihrer Besonderheit darzustellen, sie zu vergleichen, ohne sie gegen einander in ihrer Bedeutung zu mindern, ihre Vorzüge in Dankbarkeit hervorzuheben, daneben aber auch ihre Schwächen nicht zu verheimlichen. Zu einer solchen Leistung benöthigt es zunächst einer vollen Kenntniß der Thätigkeit und des Wirkungskreises des zu Feiernden, der Wahrheitsliebe, der Wahr⸗ haftigkeit eines Geschichtsforschers, der einem sinnigen Gemüth inne⸗ wohnenden dankbaren Anerkennung. Nehme man Hfer noch Sicher⸗ heit und Schönheit der Form, so wird eine ausdrucksvolle und eindrucksvolle Festrede entstehen Eine solche Festrede hat der Geheime Jusftiz⸗Rath Professor Dr. Eck geboten. Die bei der Gedächtnißfeier am 17. De⸗ zember v. J. anwesenden Mitglieder der Familien Windscheid und Ihering, Verehrer und Schüler der Gefeierten waren ergriffen, eine lautlose Stille folgte dem Schlußwort, beweisend, daß im Sinne aller gesprochen worden. Gleichviel, welcher nächste Grund (Vorwort) die Veröffentlichung der Festrede durch den Druck veranlaßt haben mag; das flüchtige Wort ist nunmehr erhalten, auch denen zugänglich gemacht, welche es zu hören nicht in der Lage waren. Hiermit sei auf diese Schrift aufmerksam gemacht. Windscheid und Ihering sind von Dr. Eck würde⸗ voll gewürdigt worden.

Das Interregnum. Eine staatsrechtliche Untersuchung von Dr. Heinrich Triepel. 8. 117 S. 3 Mit dem Ausdruck „Interregnum“ bezeichnet der Verfasser die Fälle einer Zwischenherrschaft oder provisorischen Regierung, welche eintreten durch Wegfall der Monarchen in der Wahlmonarchie, Aussterben der Dynastie ohne Successionsberechtigten, Verzicht des oder der letzten lebenden Sprossen eines Fürstengeschlechts unter Ermangelung anderer Folgeberechtigter, Wegfall des Monarchen ohne successionsberechtigte Descendenz mit Hinterlassung einer schwangeren Wittwe (der letzte Fall wird in der Regel als ein Fall der Reichsverwesung oder Regent⸗ schaft behandelt). Alle diese Fälle haben das Gemeinsame, daß in einer Monarchie der Monarch wegfällt, ohne daß ihm unmittelbar ein anderer folgt. Daß von einem Interregnum begrifflich nur in einer Monarchie gesprochen werden kann, ist auf S. 5 ff. in überzeugender Weise dargelegt (vgl. von Stengel in von Kirchenheim's Centralorgan Bd. 12 S. 172). Die Schrift zerfällt in einen geschichtlichen Theil (S. 16 bis 49) und einen dogmatischen Theil (S. 49 bis 117). Hier giebt der Verfasser einen Ueberblick über die Ansichten verschiedener Schrift⸗ steller hinsichtlich der Fragen, wem die Staatsgewalt während des Interregnums zusteht. § 11, der Gewaltträger im Zwischenreich. § 12, Staat und Staatsgewalt im Interregnum. § 13, die provi⸗ sorische Regierung. § 14, das Interregnum und die Staatenverbin⸗ dung, insbesondere im Deutschen Reich (S. 97). § 15, die Beendi⸗ gung des Interregnums. Es darf der Schrift eine volle Beherrschung des Stoffs nachgerühmt werden und eine vollständige, selbständige Neubearbeitung desselben mit vorsichtiger Untersuchung und Erörterung der Staatsfragen. Dem Urtheil von Stengel’s a. a. O. kann zu⸗ gestimmt werden, wonach die Ergebnisse, zu denen der Verfasser auf Grund seiner Untersuchungen kommt, durchweg als richtig und zu⸗ treffend zu erachten sind.

Ehescheidungsrecht und Ehescheidungsprozeß ein⸗ schließlich Eherichtigkeit und Eheungültigkeit im Gel⸗ tungsbereich des preußischen Landrechts unter Berücksichti⸗ gung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich von Julius Erler, Landgerichts⸗Rath. Berlin 1893. H. W. Müller. In systematischer Anordnung ist das wichtige Gebiet, dem sonst in dem umfassenden Lehrbuch des preußischen Privatrechts von Förster⸗Eccius (jetzt 6. Auflage, Berlin, Georg Reimer) eine erschöpfende Darstellung nicht gewidmet werden konnte, abgehandelt unter sorgfältigster Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Erörterungen, welche außer Stölzel und Peters allerdings wenig bieten. In den Anmerkungen sind die benutzten Quellen verzeichnet und ist eine vorsichtige Kritik gegen die Rechtsprechung geübt, ebenso gegen den Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, dessen Inhalt für das Ehescheidungsrecht allerdings noch durchaus ungemwiß ist. Ein ausgiebiges Sachregister macht den Abschluß. Die sorgfältige Arbeit sei hiermit empfohlen.

Blätter für Gefängnißkunde. Organ des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten, herausgegeben von Dr. jur. Oskar Wirth, Königlich preußischem Geheimen Justiz⸗Rath und Strafanstalts⸗Director zu Plötzensee und Rummelsburg. Heidelberg 1893. G. Weiß. Bd. XXVII. Heft 1 und 2 enthält: Verwort des Vorsitzenden des Vereinsausschusses und neuen Redacteurs Dr. Wirth. Ekert’s Nekrolog von Kirn in Freiburg. Der Gefängniß⸗ congreß der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. Von Winter. Fortschritte in der New⸗Yorker Besserungsanstalt zu Elmira. Von Winter. Weitere Mittheilungen aus der Literatur der Verbrecher⸗ Anthropologie. Von Kirn in Freiburg. Kurze Mittheilungen über den Stratvollzug an Jugendlichen. Von Wirth in Ploöͤtzensee. Mittheilungen aus der Strafanstalt Gospic. Von Sabliak. Bericht über den Gefängnißlehrcurs bei dem Landesgefängniß in Freiburg i. B. Von Krauß in Freiburg. Löhlein’s Nekrolog.

Gesetz über Einzelhaft in. Schweden vom 29. Juli 1892. Gesetz uͤber Deportkation in Portugal vom 25. April 1892.

Correspondenz. Insbesondere: ängnissen. Saprol, ein neues Desinfectionsmittel. 3. Congreß für nthropologie in Brüssel. Seefische als Nahrung für Gefangene. Revolten in Gefängnissen. Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes. Aus und über eaesgalen; Zehn Jahre Gefängn prediger. Von Koblinski. Literatur. Schutzwesen. Vermischich Personalnachrichten. Vereinsangelegenheiten. Neues Mit gliederverzeichniß.

„Unterhaltung. Nr. 13 der illustrirten Familien⸗Zeitschrift „Zur Guten Stunde“ (Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co.) enthält einen Aufsatz von Eugen Schmitt über die „Gefährlichen Gewerbe“, worin gezeigt wird, wie der decker, Telephon⸗Arbeiter, Eisenbahnschaffner ꝛc. mit verachtung ihren Beruf ausfüllen. Einige fein in Farben ausgeführte Illustrationen von C. Becker begleiten den Tert der von jedermann mit Interesse gelesen werden wird. Im gleichen

Todes⸗

Aquariums Dr. Hermes über den jüngst verstorbenen Gorilla des ge nannten Instituts. Auch hier unterstützen die Bilder des. Malers P. Neumann das Verständniß des Textes aufs wirksamste. Interessant Romane von Fedor von Zobeltitz und H. Heiberg, brillante Kunst blätter, reichhaltige kleine Mittheilungen ꝛc. machen wie immer den Inhalt des Heftes sehr vielseitig und amüsant. Vortrefflich ist der Aquarellfacsimiledruck „Vedette“ von Th. Rochbll, der als Kunst⸗ beilage v ist. In der gleichfalls beiliegenden Illustrirten Klassiker⸗Bibliothek erscheint jetzt eine mit Bildern reich geschmückte Ausgabe von Ludwig Uhland's Dichtungen und Dramen. Der 8. eines Vierzehntagsheftes von „Zur Guten Stunde“ beträgt nur 8

Von der kürzlich an dieser Stelle erwähnten neuen Illustrirten Wochenschrift für die Jugend von zehn bis sechzehn Jahren, „Jugendfreund“, die vom Rector Max Hübner in s herausgegeben wird (Verlag von Franz Goerlich in Breslau) sind uns Heft 2 und 3 zugegangen. Der reiche Inhalt dieser Monats⸗ ausgaben beweist von neuem das Geschick des Herausgebers, den Lesestoff in einer so mannigfaltigen Zusammenstellung zu geben, daß das Interesse der Jugend stets rege erhalten wird. Außer der Fortsetzung

erzählt von M. Hübner, finden wir darin ein Lebensbild des Feldmarschalls

von Dr. Walter, eine Humoreske aus der Mädchenschule von Elit Felson, etwas aus der Volkswirthschaftslehre, mehrere Weihnachts⸗ geschichten und Weihnachtsgedichte, eine Schilderung von Schiller's Geburtshaus, Beschreibung eines Besuchs auf dem Vesuv von Joseph

aus Solon’s Gedichten, übersetzt von W. C. Weber, ein Märchen aus der Neuzeit nach dem Französischen „Der Enkel des kleinen Däumlings“ von M. Berger u. s. w. Der mäßige Preis von 75 vierteljährlich wird dazu beitragen, die empfehlenswerthe Wochenschrift bald in weiten Kreisen bekannt zu machen.

„Der Bär“, illustrirte Zeitschrift für die Geschichte Berlins und der Mark, herausgegeben von Friedrich Zillessen und Richard George, hat in Nr. 19 vom 4. d. M. folgenden Inhalt: Der historische Roman „Verrath und Treue“ aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges von E. H. von Dedenroth wird bis zum Beginn des vierten Kapitels fortgesetzt; beschlossen werden: „Der Fernemüller und sein Weib“, ein Stück märkischer Geschichte von Rudolf Eckert, und die Mittheilungen über die französische Colonie in Berlin bis zum Edict von Nantes von Dr. R. Béringuier; außerdem werden Jugenderinnerungen von Marie Helwing.⸗Pinto, geb. Gräfin Pinto, über das Dorf Marquardt, als Herrensitz der Familie von Bischoffwerder veröffentlicht. Besonderes Interesse erregt in dieser Nummer eine sehr gut ausgeführte Abbildung, die den ein Jahr alten Prinzen Wilhelm, Seine Majestät den jetzt regierenden Kaiser, nach einer Originalzeichnung von Hähnisch aus dem Jahre 1860, gestochen von R. J. Laue, darstellt.

Verschiedenes.

Aus Natur und Wissenschaft. Wanderblätter und Slizzen von Victor Meyer. Heidelberg, Karl Winter's Univer⸗ sitäts. Buchhandlung, 1892. Kl. 8o, S. X u. 206. Pr. 4 Der berühmte Gelehrte, welcher unter den Chemikern der Gegenwart einen hervorragenden Platz einnimmt, erstattet in dem vorstehenden Werke recht beachtenswerthe, unter dem frischen Eindruck des Erlebten niedergeschriebene Mittheilungen über Erlebaisse, Lese⸗ früchte und ernstere Studien aus dem Schatze seines Wissens und seiner Gelehrsamkeit. Ungeachtet dieses verschiedenartigen Ursprungs sind die sämmtlichen Aufsätze „buntscheckigen Inhalts“, in allgemein verständlicher. ansprechender wie anregender Form abgefaßt. Der Verfasser, früher Director des chemischen Laboratoriums der Universität Göttingen, jetzt zu Heidelberg, erscheint in den neun Ab⸗ handlungen theils als einfacher, aufrichtiger, naturbegeisterter Wanderer, theils als technisch tüchtiger Anwalt der exacten Wissenschaften. Er versteht, aus dem Reichthum persönlicher Erfahrung prak⸗ tische Lehren zu gewinnen, an denen mancher einen Haltepunkt finden wird. Die erste Erzählung (S. 1 32) die „Jungfrau“ wird vielleicht gelindes Gruseln verursachen, weil die Besteigung des in der Schweiz bei Lauterbrunn belegenen Berges über Eis und Schnee eine absolute Sicherbeit des Kopfes und Fußes verlangt. Aber nach dem Urtheil des Verfassers (S. 23) kann kaum etwas Reizvolleres geboten werden, als das Erklimchen des Gipfels über den Roththalsattel. Durch den zweiten Aufsatz „Der blaue Strahl“ (S. 33 40) werden wir belehrt, daß dieser nicht mit den Sinnen allein erfaßt werden kann; erst das geistige Auge vermag der Pracht Wesenheit zu verleihen. Der blaue Strahl, von einem Poeten Eugen Rambert früher als von einem Naturforscher entdeckt, ist das nämliche, für welches der Natur⸗ forscher Bunsen einen reinirdischen Ursprung, die natürliche Farbe des reinen Wassers, nachgewiesen hat, während der Dichter ihn als vom Himmel stammend auffaßte. Die Lehre Gustav Jäger’s über die Seele, welche sich in den Riechstoffen finden soll, ist in den Be⸗ merkungen über Substanz und Seele (S. 47—55) mit feiner Satire abgefertigt, bezüglich der Versuch einer Lösung der letzten pfpchologischen und naturwissenschaftlichen Räthsel als Dunstmaterial bezeichnet. Das bedeutungsvollste Problem der physiologischen Chemie, das der Ernährung und Arbeitsleistung des menschlichen Körpers, ist (S. 56 77) dem Verständnisse der Gebildeten recht dankenswerth zugänglich gemacht. Die dem Gedächtnisse des früh geschiedenen Chemikers Wilhelm Weith ge⸗ widmeten ausführlichen Worte (S. 78—113) lassen dessen wissenschaft⸗ liche Bedeutung klar erkennen. Die Erinnerung an den 1882 zu Göttingen gestorbenen Chemiker Friedrich Wöbler ist von der pietätvollsten Verehrung eingegeben für einen der größten Entdecker aller Zeiten, zugleich den anspruchslosesten Mann, den bescheidensten Gelehrten, welcher in der Stille seines Laboratoriums das Aluminium enkdeckte und dessen Antheil bei den gemeinsamen Arbeiten mit Liebig an gedanklicher und experimentelle Arbeit demjenigen Liebig's voll und ganz ebenbürtig war. (S. 11 und 116.) Die beiden Aufsätze, die „Umwälzung in der Atom lebre“ und „Chemische Probleme der Gegenwart“ er gänzen sich gegenseitig, sie gewähren dem Laien eine sicherlich willkommene, das Interesse fesselnde Belehrung über einige neuere naturwissenschaftliche Entdeckungen, bezüglich über rationelle Lösung wichtiger, der chemischen Wißfenschaft gestellten Aufgaben. Nach dem Urtheile des Verfassers (S. 2094) muß „die Holzfaser ein Quelle Fr Nahrung werden.“

ehre liefert, und erwägt man weiter, daß die Holzfaser genau dies chemische Zusammensetzung besitzt, wie die Stärke, so bietet die Moͤglichkeit einer ins Unermehliche gesteigerten Nahrungsprod in der Lösung der Aufgabe: Tellulose in Stärkesmehl wandeln. Das Holz der Wälder, das Grus, selbft 8. Spreu sie würden eine E1“ Ouelle menschlichen;

stoffes bilden, ware dies Probsem gelöst. Die außerli voll. tung des Buches in Papier und Druck ist gediegen und

Zimmermann, Dach⸗

Hefte finden sich interessante Mittheilungen des Directors des Verliner

Posen

des Zeit⸗ und Sittenbildes aus dem Anfang des fünfzehnten Jahr⸗ hunderts. Nachtund Morgen“ nachKlöden’8: „Die Quitzow's und ihre Zeit⸗

Fürst Blücher zu seinem 150 jährigen Geburtstag, 16. Dezember 1892

Lehmann, eine Erinnerung an Stockholm von M. Eitner, Sinnsprüche

edenkt man, wo.. ering das Onantum brodgebenden Stärkemehls ist, welches uns ...—