1893 / 78 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Eugen Müller in Nuß ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts in Königsberg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ruß,

der Rechtsanwalt Francke in Stendal zum Notar für den irk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg, mit Anweisung ser Lohnsitzes in Stendal, und

der Gerichts⸗Assessor Friedrich Meyer in Andernach zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Perl, ernannt worden

Finanz⸗Ministerium. 8 Der Regierungs⸗Rath Altwasser zu Magdeburg ist in die Stelle eines Mitglieds und Stempelfiscals bei der Pro⸗ vinzial⸗Steuer⸗Direction zu Stettin versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs⸗ und Forstrath Uth ist die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Minden mit den Inspectionsgeschäften für die Forstinspection Minden⸗ Paderborn übertragen worden. 3

Der Forstmeister Otto zu Goslar ist auf die Oberförster⸗ stelle zu Rehburg im Regierungsbezirk Hannover,

der Forstmeister Domeier zu Obernkirchen auf die Kloster⸗Oberförsterei Goslar in der Provinz Hannover,

der Oberförster Dreger zu Zerrin auf die Oberförster⸗ stelle zu Rüdersdorf im Regierungsbezirk Potsdam,

der Oberförster Dr. Jentsch zu Neuhof auf die Ober⸗ försterstelle Kattenbühl mit dem Amtssitz zu Münden im Re⸗ gicrungsbezirk Hildesheim und

der Oberförster Schladitz zu Neuhaus auf die Kloster⸗ Oberförsterei Ilfeld in der Provinz Hannover versetzt worden.

Die Forst⸗Assessoren Fricke, Gussone, Lemmel, Joseph von Raesfeld, Steuber und der Forst⸗Assessor, Premier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldzäger⸗ Corps Helm sind zu Oberförstern ernannt. 2

Dem Oberförster Fricke ist die Oberförsterstelle zu Zerrin im Regierungsbezirk Köslin,

dem Oberförster Gussone die Oberförsterstelle zu Neuhaus im Regierungsbezirk Hildesheim,

dem Oberförster Lemmel die Oberförsterstelle zu Obern⸗ kirchen in der Grafschaft Schaumburg und im Forstver⸗ waltungsbezirk der Königlichen Regierung zu Minden,

dem Oberförster Joseph von Raesfeld die Oberförster⸗ stelle zu Eschede im Regierungsbezirk Lüneburg,

dem Oberförster Steuber die Oberförsterstelle Altenbeken mit dem Amtssitz zu Forsthaus Durbeke im Regierungsbezirk Minden und

dem Oberförster Helm die Oberförsterstelle zu Neuhof im Regierungsbezirk Cassel übertragen worden.

Dem Kreis⸗Thierarzt Dr. Lothes zu Köln ist die von ihm bisher commissarisch verwaltete Departements⸗Thierarztstelle ür den Regierungsbezirk Köln definitiv verliehen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Das Königliche technische Ober⸗Prüfungsamt in Berlin ist für die Jahre vom 1. April 1893 bis dahin 1896 zusammengesetzt aus dem Ober⸗Baudirector Wiebe als Präsidenten, dem Ober⸗Baudirector Spieker als Stellver reter des Präsidenten, dem Wirklichen Geheimen Ober Baurath Baensch, dem Geheimen Ober⸗Baurath a. D. Franz, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Oberbeck, den Ge⸗ heimen Ober⸗Bauräthen Küll, Kozlowski, Stambke und Nath, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Persius, den Geheimen Ober⸗Bauräthen Jungnickel und Dresel, den Geheimen Bauräthen Lorenz, Wichert, Zastrau, Taeger, Keller, Dr. Zimmermann und Ehlert, dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Reuleaux, dem Ge⸗ heimen Bergrath Gebauer, den Geheimen Bauräthen Emmerich und Weber, den Regierungs⸗ und Bauräthen Hinckeldeyn und Schulze, dem Eisenbahn⸗Director Müller, dem Professor Hörmann, dem Baurath, Professor Kühn und den Professoren Meyer, und Müller⸗Breslau.

Der Regierungs⸗ und Baurath Bormann ist der König⸗ lichen Regierung in Arnsberg überwiesen.

Der Regierungs⸗ und Baurath Steinbrück, bisher in Stettin, ist an die Königliche Regierung in Lüneburg und der Regierungs⸗ und Baurath Delius, bisher in Lüneburg, an die Königliche Regierung in Stettin versetzt worden.

Der bisher im Ministerium der öffentlichen Arbeiten be⸗ schäftigte Wasser⸗Bauinspector Walter Körte in Berlin ist vom 1. April d. J. ab den Kaiserlichen Gesandtschaften im Haag und in Brüssel, unter Anweisung seines Wohnsitzes im Haag, zugetheilt worden.

Der bisher im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten angestellte Meliorations Bauinspector Gerhardt in Berlin ist, unter Beilegung des Dienstcharakters als Wasser⸗Bauinspector, in die Allgemeine Staats⸗Bauverwaltung wieder übernommen und dem technischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten überwiesen worden.

Der bisherige ö Herzig in Verden a. d. Aller ist als Land⸗Bauinspector an die Königliche Re⸗ gierung in Hildesheim versetzt und ihm die Stelle eines tech⸗ nischen Mitgliedes dieser Regierung verliehen worden.

Der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Linker zu Rintein ist in gleicher Amtseigenschaft nach Bartenstein Ostpr.,

der bisher bei der Königlichen Regierung in Arnsberg. beschäftigte Bauinspector Lauth als Kreis⸗Bauinspector nach Meseritz,

der bisher bei den Gestütsbauten in Braunsberg beschäftigte Bauinspector de Ball als Kreis⸗Bauinspector nach Torgau, Regierungsbezirk Merseburg, und

der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Noßkothen zu Burg⸗ steinfurt in gleicher Amtseigenschaft nach Rinteln a. d. Weser versetzt worden.

Der frühere Garnison⸗Bauinspector Thielen in Köln ist zum Kreis⸗Bauinspector ernannt und mit der Verwaltung der Kreis⸗Bauinspectorstelle in Elberfeld, und

der bisherige Kreis⸗Bauinspector Willert zu Neumarkt i. Schl. als Bauinspector nach Siegburg versetzt und mit der Leitung des Neubaues einer Strafanstalt daselbst betraut

Dem Wasser⸗Bauinspector Delion in Elbing ist die stän⸗ dige Wasser⸗Bauinspectorstelle dortselbst und 8

dem bei den Netzeregulirungsbauten beschäftigten Wasser⸗ Bauinspector Sievers in Czarnikau die von Filehne dorthin verlegte ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle verliehen worden.

Der Wasser⸗Bauinspector Hippel in Brieg a. d. Oder ist nach Ohlau versetzt und mit der speciellen Leitung des dortigen Schleusenneubaues betraut worden.

Der bisher bei der Rheinstrom⸗Bauverwaltung in Koblenz angestellte Wasser⸗Bauinspector Düsing ist in die Wasser⸗ Bauinspectorstelle zu Stettin und

der Wasser⸗Bauinspector Fragstein von Niemsdorff in Halle a. S. nach Stralsund versetzt worden.

Dem Wasser⸗Bauinspector Frey in Genthin ist die daselbst neu errichtete ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle ver⸗ liehen worden.

Der bisher bei der Königlichen Kanal⸗Commission in Münster beschäftigte Wasser⸗Bauinspector Duis ist nach Leer versetzt und ihm die dortige ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle verliehen worden.

Der bisher bei den Elbstromregulirungsbauten beschäftigte Wasser⸗Bauinspector Peter Stolze zu Lauenburg a. d. Elbe ist in die ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle zu Neuhaus a. d. Oste versetzt worden. 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Charakter Professor ist beigelegt worden

in der Provinz Hessen⸗Nassau):

den Oberlehrern Dr. Johann Balthasar Wagner am Real⸗Progymnaäsium zu Fulda, Franz Ruetz am Real⸗ Peß mnasium zu Schmalkalden, Joseph Johannis am eal⸗Progymnasium zu Fulda, Dr. Ju lius Scheer an der Realschule zu Hanau, Dr. Abraham Sulzbach an der Realschule der israelitischen Religions⸗Gesellschaft zu Frank⸗ furt a. M., Christian Israel an der Realschule zu Hanau, Hugo Simon am Real⸗Progymnasium zu Schmalkalden, Richard Foertsch an der Realschule II zu Cassel, Wil helm Schmitthenner an der Ober⸗Realschule zu Wies⸗ baden, Dr. Robert Hoburg an der Wöhlerschule zu . a. M., Dr. Hugo Cuers am städtischen bymnasium zu Frankfurt a. M., Dr. Theobald Epstein an der Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Dr. Bernhard Spieß am Gymnasium zu Wiesbaden, Dr. Valentin Kramm am Realgymnasium zu Cassel, Johann Peter Schmitz am Gymnasium zu Montabaur, Dr. Hermann Siebert am Real ymnasium zu Cassel, Karl Heinrich Meyer am Real⸗ Hreedee nne zu Geisenheim, Dr. Eduard Weber an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Otto Range am Gymnasium zu Fulda, Friedrich Werner Held am Real⸗ Progymnasium zu Diez, Dr. Joseph Wahle am Gymnasium zu Montabaur, Dr. Joseph Ferwer an der Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Robert Zwirnmann am Realgymnasium zu Cassel, Dr. Karl Zeidler an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Alfred Berlit am Gymnasium zu Rinteln, Karl Kegel am Gymnasium zu Dillenburg, Friedrich Stange am Realgymnasium zu Cassel, Adolf Wagenknecht am Gym⸗ nasium zu Hanau, Dr. Bernhard Pontani an der Friedrich⸗ Wilhelmsschule zu Eschwege, Johann Püttgen am Friedrichs Gymnasium zu Cassel, Dr. Albert Becker am Gymnasium zu Hersfeld, Dr. Anselm Braun am Gymnasium zu Hadamar, Gustav Wertheim an der Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Licentiat Richard Oertel am Gymnasium zu Hersfeld, Dr. Ferdinand Friedrich Schantz am Realgymnasium zu Cassel, Dr. Rudolph Neumann an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Dr. Hermann Adolf Zimmermann am Real⸗Progymnasium zu Limburg, Julius Fröling am Real⸗Progymnasium zu Homburg, Dr. Karl Steiger am Gymnasium zu Rinteln, Johann Feitel an der Real⸗ schule I zu Cassel, Dr. Karl Theodor Israel⸗Holtzwart an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Dr. Ernst Trommershausen seéen. am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M., Johannes Bosing am Gymnasium zu Hadamar, Anton Güth an der Ober⸗Real⸗ schule zu Wiesbaden, Karl Wagner am Wilhelms⸗ Gymnasium zu Cassel, Dr. Ernst Reuß am städtischen zu Frankfurt a. M., Dr. Karl Müller am Gymnasium zu Weilburg, Dy. Otto Wackermann am Gymnasium zu Hanau, Karl Vogt am Gymnasium zu Marburg, Dr. Oskar Kius am Friedrichs⸗Gymnasium zu Cassel, Christian Langsdorf am Kaiser Friedrichs Gymnasium zu Frankfurt a. M., Armand Caumont am städtischen Gymnasium zu Franksurt a. M., Dr. Hermann Maué an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Hermann Marx an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Dr. Eduard Wilhelm Wolff an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Dr. Roderich Schwartze an der Realschule der israeliti⸗ schen Religions⸗Gesellschaft zu Frankfurt a. M., Dr. Eduard Hartmann am Gymnasium zu Rinteln, Dr. Karl Eberhard am Wilhelms⸗Gymnasium zu Cassel, Jakob Loeber am Gymnasium zu Marburg, Peter Johann Blömer am Gymnasium zu Montabaur, Hermann Reichard an der Klingerschube zu Frank⸗ furt a. M., Dr. Georg Wesener am Gymnasium zu Fulda, Licentiat Dr. Albert Krebs am Kaiser Friedrichs Gymnasium zu Frankfurt a. M., Dr. Emil Römer am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M., Hermann Schaub am Gymnasium zu Hanau, August Schmidt am Realgymnasium zu Wiesbaden, Dr. August Brittner an der Klingerschule zu Frankfurt -a. M., Dr. Theodor Weistenbach an der Klingerschule zu Frankfurt a. M., Georg Siebert an der Ober⸗Realschule zu Wiesbaden, Dr. Albert Richters an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Jüulius Esau am Real⸗Progymnasium zu Biedenkopf Kaspar Hesse am Realgymnasium zu Wiesbaden, Adolf Stoll am Friedrichs⸗Gymnasium zu Cassel, Dr. Wilhelm Wilhelmi am Gymnasium zu Marburg, Dr. Ernst Höbel an der Realschule II zu Cassel, Dr. Franz Höfler an der Klingerschule zu Frankfurt a. M., Dr. Hermann Spranck am Real⸗Progymnasium zu Homburg v. H., Wilhelm Wiske⸗ mann am Wilhelms⸗Gymnasium zu Cassel, Past. extraord. Dr. Christian Gotthold ander Klingerschule zu Frankfurt a. M., Karl Mannß am Gymnasium zu Rinteln, Richard Gro⸗ pius am Gymnasium zu Weilburg, Dr. Karl Kühn am

orden.

*) Vgl. Nr. 77 d. Bl. v. 30

Realgymnasium zu Wiesbaden, Friedish Harff am Real⸗ Progymnasium zu Biedenkopf, Dr. Frl Jakob Krickau am Nal⸗Progymnasium zu Hofgeisgt, Dr. Christian Baier am städtischen Gymnasium Frankfurt a. M., August Fritze am Gymnasium zu esbaden, Dr. Han Primer am Kaiser Friedrichs⸗(Ghnasium zu Frank⸗ furt a. M., Dr. Wilhelm Hassescum an der Real⸗ 58 1 zu Cassel, Arthur Scht an der Real⸗ chule I zu Cassel, Dr. Adalber Rost am Wilhelms⸗ Gymnasium zu Cassel, Dr. Luigi hrte an der Muster⸗ schule zu Frankfurt o. M., Dr. on Lückenbach am Gymnasium zu Montabaur, Dr. Karl Gran an der Adlerflychtschule zu Frankfurt a. 9 Dr. Albert Ulrici am Realgymnasium zu Cassel, Pert Leiß am Real⸗ gymnasium zu Wiesbaden, Ludwe Stelz an der Real⸗ schule zu Bockenheimn, Dr. Arthu Bernhard Sonntag an der Realschule zu Boctheim, Dr. Gustav Vomberg am Gymnasium Julius Wilhelm Merz an der Fealschule zu Bocken⸗ heim, Dr. Ferdinand Rosenbägger an der Musterschule zu Frankfurt a. M., August Smhitz am Gymnasium zu Hanau, Karl Kraatz am nnasium zu Hersfeld, Dr. Gustav Schneider an deWöhlerschule zu Frankfurt a. M., Julius Bücheler am himnnasium zu Wiesbaden, sowie dem stellvertretenden Insckor der Selectenschule zu Frankfurt a. M. Dr. Heinrich hormann.

2 *

1 Wilhelm Großmann Gymnasiums in Rasten⸗

Dem Gymnasial⸗Director ist das Directorat des Königli burg übertragen werden.

Der bisherige Director anReal⸗Progymnasium zu Eis⸗ leben, Professor Dr. Richte als Oberlehrer an das Gymnasium zu Schöneberg beigerlin berufen worden.

Den wissenschaftlichen Leern Dr. Leon Wespy und Dr. Alfred Brunswick der höheren Mädchenschule zu Wiesbaden ist der Titel Otlehrer verliehen worden.

Felix Mendelssohn⸗Barzbldy⸗Staats⸗Stipendien für iker.

Am 1. Oktober cr. ko zwei Stipendien der Felir Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Kiftung für befähigte und streb same Musiker zur Verleihung Fedes derselben beträgt 1500 Das eine ist für Componiste das andere für ausübende Ton künstler bestimmt. Die Verchung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat sswentionirten musitkalischen Ausbildungs⸗Institutohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion uder Nationalität.

Bewerbungsfähig ist; derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an inem der genannten Institute ge⸗ macht hat. Ausnahmsweistönnen vrea. e d gas h gehörige⸗ ohne daß sie diese Bedgungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das torium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund einer Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualificirt erach

Die Stipendien wem zur Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staatübventionirten Institute ertheilt, das Curatorium ist aber lUrchtigt, hervorragend begabten Be⸗ werbern nach Vollendutz ihrer Studien auf dem Institut ein Stipendium für Jahrfrist zu weiterer Ausbildung (auf Reisen, durch Besuch iswärtiger Institute ꝛc.) zu verleihen.

Sämmtliche Bewerüngen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gechten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebislauf, in welchem , der Studiengang hervorgehfen wird, sind nebst einer Bescheinigung der Reife zur Concurrih durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß der zuletzt besuchten Anstalt bis zum 1. Juli cr. an das uckrzeichnete Curatorium Berlin W., Potsdamerstraße Nr. 20 einzureichen.

Den Bewerbunge zum das Stipendium für Componisten sind eigene Compositigen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗ licher Versicherung, doh die Arbeit ohne fremde Beihilfe aus⸗ geführt worden ist, belfügen.

Die Verleihung s Stipendiums für ausübende Ton⸗ künstler erfolgt auf (tund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Curtprium abzuhaltenden Prüfung.

Berlin, den 1. Arll 1893.

Das Curatoriumfür die Verwaltung der Felir Mendelssohl Bartholdy⸗Stipendien.

1 Bekifsnntmachung. Anläßlich des 50 dhrigen Künstler⸗Jubiläums des Pro fessors Dr. Joseph JFhchim, Kapellmeisters der Königlichen Akademie der Künste und Mitglieds des Directoriums der Königlichen Hochschule für Musik, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist unbemittelten Schülern der in Deutsch⸗ land vom Staat oder von Stadtgemeinden errichteten oder unterstützten musikalischen Lehranstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staatsangehörig⸗ keit Prämien in Gestalt von Streichinstrumenten (Geigen und Celli) oder in Geld zu gewähren.

Bewerbungsfähig 8 nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat.

Die Prämien werden in diesem Jahre in Geld bestehen.

Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke ein⸗

ichen:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

2) eine schriftliche Auskunft des Vorstandes der vom Be⸗ werber besuchten Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, sowie die Genehmigung derselben zur Theil⸗ nahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Bewerber mindestens in halbes Jahr der Anstalt angehört hat.

Die Ausantwortung der zuerkannten Prämien erfolgt am 1. Oktober cr.

Eine Benachrichtigung der nicht beucksichtigten Bewerber sowie eine Rücksendung der eingereichtn Schriftstücke findet nicht statt.

Geeignete Bewerber haben ihre Geuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Schriftstücken biszum 1. Juni 1893 an den Inspector Blankenberg, Behn W., Potsdamer⸗ straße 120, einzureichen.

Berlin, den 31. März 1893.

Der Vorsitzende des Curtoriums. Joseph Joachm

8

Bekanntmachung

Dem Markscheider August Gehrke aus SeS sngihulen ist von uns heute die Concession zur Verrichtung von Mar⸗ scheiderarbe iten fuͤr den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 1

8 Klausthal, den 28. März 1893.

Königliches Ober⸗Bergamt. Siemens.

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domä⸗ und Forsten von Henden, nach Schlesien.

NNNBerlin, 1. April. Beide Kaiserlichen und Königlichen Majestäten besuchten sehen gemeinsam den Gottesdienst in der Dom⸗ Interims⸗Kirche.

Heute Morgen hörten Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee, conferirten darauf mit dem Chef des Militärcabinets und nahmen sodann eine Reihe militärischer Meldungen entgegen.

Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht nachstehende Ellerhöchste Cabinetsordre, betreffend die zukünftige Aus ildung des Offizier⸗Ersatzes.

Ich bestimme:

1) Die Länge der Unterrichtscurse auf den Kriegsschulen wird all⸗ gemein auf 35 Wochen, denen sich 4 Wochen Ferien für die Offiziere der Kriegsschulen T festgesetzt.

2) Die Kriegsschulcurse folgen sich hierbet ununterbrochen, sodaß bei einer Kriegsschule in 3 Jahren 4 Unterrichtscurse stattfinden können. 8 Die Kriegsschulen werden hierzu in 3 Gruppen getheilt, deren erste im Aprik, die zweite im Juli, die dritte im Oktober 1893 ihren

1. Cursus beginnt. Die erste Gruppe fängt dann ihren 2. Cursus im Januar 1894 an und so fort.

3) Ich habe dem General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens die Zutheilung der Kriegsschulen zu den einzelnen Gruppen Aberlaffen, wobei er befugt ist, Kriegsschulen von einer Gruppe zur anderen zu überweisen und bei etwa hierdurch entstehenden größeren Zwischenpausen eine Dienstleistung der betheiligten Offiziere

bei der Truppe herbeizuführen. Auch habe Ich demselben die Regelung der inneren Eintheilung der Unterrichtscurse einschließlich der Ab⸗ grenzung des Lehrstoffes übertragen.

4) Kein Offizier⸗Aspirant darf vor Zurücklegung einer sechs⸗ monatlichen Dienstzeit bei der Truppe zum Besuch einer Kriegsschule zugelassen werden. Ich mache es den Truppenbefehlshabern erneut

zur besonderen Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Offizier⸗Aspiranten vor dem Besuch der Kriegsschule nicht nur im Dienst als Gemeiner, einschließlich des Fgseeen Unterrichts, sondern auch in den wesent⸗ lichen Zweigen des Unteroffizierdienstes genügend ausgebildet sind.

5) Hinsichtlich der Ertheilung der Reifezeugnisse und der Beför⸗ derung zum Portepeefähnrich und Offizier soll es bei den bisherigen Bestimmungen verbleiben.

6) Die Ziffern 6 und 8 Meiner an das Kriegs⸗Ministerium gerichteten Ordre vom 13. November 1890 behalten auch ferner Gültigkeit.

7) Zum 1. Oktober 1896 hat Mir das Kriegs⸗Ministerium zu berichten, ob und in welchem Umfange regelmäßig größere Pausen, in

welchen die Offiziere der Kriegsschulen zur Dienstleistung bei der Truppe zu commandiren sind, zwischen die einzelnen Kriegsschulcurse ein geschoben werden können. 1

Indem Ich das Kriegs⸗Ministerinm beauftrage, diese Meine Ordre nebst den erforderlichen Ausführungs⸗Bestimmungen zur Kennt niß der Armee zu bringen, lasse Ich demselben in der Anlage Abschrift Meiner unter dem heutigen Tage an den General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens ergangenen Ordre zugehen.

In der Nummer 6 des „Marineverordnungsblatts“ wird folgende Allerhöchste Cabinetsordre, betreffend die Führung der deutschen Kriegsflagge und der Reichs⸗Dienst⸗ flagge der Marine, verfffentlicht:

Ich genehmige in Verfolg Meiner Verordnung vom 8. November 1892, betreffend Reichsflaggen, anliegende Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und Reichs⸗Dienstflagge der Marine unter Aufhebung aller entgegenstehenden älteren Verfügungen und Vorschriften über 9” Führung der Kriegsflagge.

Sie haben im Einvernehmen mit dem commandirenden Admiral die nöthigen Ausführungsbestimmungen für Meine Marine zu erlassen, und zur weiteren Veranlassung für die im unmittelbaren Reichsdienst befindlichen Behörden und Anstalten des Heeres von dieser Meiner Ordre dem Königlich preußischen Kriegs⸗Ministerium Kenntniß zu geben. Alle bisherigen deutschen Kriegsflaggen mit besonderen Ab⸗ zeichen sind durch diese Meine vrdre abgeschafft und alle zur Führung

derartiger Flaggen ertheilten Ermächtigungen u gaheh Berlin,

den 27. März 1893. Wilhelm. An den Rei⸗e Marine⸗Amt).

Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und

der Reichs⸗Dienstflagge der Marine.

A. Zur Führung der deutschen Kriegsflagge sind berechtigt: a. ain Lande: 1) Die Behörden und Anstalten der Kaiserlichen Marine mit Ausnahme der unter B, a aufgeführten, aber einschließ⸗

lich der Marine⸗Signalstationen. 2) Die im unmittelbaren Reichs⸗ dienst befindlichen Behörden und Anstalten des deutschen Heeres. 3) Die Küstenbefestigungen.

b. auf dem Wasser: 1) Die Souveräne der deutschen Bundes⸗ staaten, die Prinzen regierender deutscher Königlicher Häuser und die Ersten Bürgermeister der freien Hansastädte auf den ihnen eigen⸗ thümlich gehörenden Privatfahrzeugen. 2) Die Kriegsschiffe und Kriegsfahrzeuge der Kaiserlichen Marine nebst ihren Beibooten. 3) Die übrigen Schiffe, Fahrzeuge und Boote der Kaiserlichen Marine, sobald auf ihnen eine Standarte weht oder ein activer oder zum activen Dienst herangezogener Offizier dienstlich eingeschifft ist, oder sobald sie militärisch besetzt oder belegt sind. (Hulks.) 4) Die von der Kaiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Ver⸗ fügung gestellten Schiffe und Fahrzeuge gebst Beibooten), sofern sie von einem activen oder zum activen Dienst herangezogenen Seeoffizier der Kaiserlichen Marine befehligt werden. Nach jedesmaliger vorheriger Einholung der Allerhöchsten Erlaubniß.

. Zur Führung der Reichs⸗Dienstflagge der Marine sind berechtigt; a. am Lande: 1) Die Leuchtthürme und alle zum

hskanzler (Reichs

Ressort des Lootsen⸗ und Seczeichenwesens gehörigen Gebäude und Anstalten der Marine. 2) Die Seewarte mit ihren Nebenstellen und die Observatorien der Marine.

b. auf dem Wasser: 1) Die nicht zur Führung der Kriegsflagge berechtigten Schiffe, Fahrzeuge und Boote der Kaiserlichen Marine. 2) Die von der Kaiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellten Schiffe und Fahrzeuge (nebst Beibooten), sofern die Führung der Reichs⸗Dienstflagge von dem Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts anggeordnet ist.

Ferner enthält das „Marine⸗Verordnungs⸗Blattt“ Allerhöchste Cabinetsordres über die S6 S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Stein“ von der Marinestation der Nord⸗ see zur Marinestation der 5g an Stelle S. M. Kreuzer⸗ Corvette „Carola“, über die Bildung einer IV. Matrosen⸗ Artillerie⸗Abtheilung und über die Steuerleute bei Torpedo⸗Abtheilungen. Die beiden letzteren Ordres auten:

Ich bestimme: Es ist eine aus zwei Compagnien bestehende IV. Matrofen⸗Artillerie⸗Abtheilung mit der Garnison Cuxhaven zu formiren. Eine Compagnie ist neu zu bilden, die andere ist der III. Matrosen⸗Artillerie⸗Abtheilung zu entnehmen. Bis in Cuxhaven geeignete Unterkunft vorhanden ist, verbleibt die neu zu bildende Compagnie in Lehe. Den Zeitpunkt der Formirung der neuen Com⸗ pagnie und der Abtheilung, sowie den Zeitpunkt der Verlegung der einen Compagnie von Lehe nach Cuxhaven haben Sie zu o. Berlin, den 27. März 1893. Wilhelm. In Vertretung des Reichs⸗ kanzlers. Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).

Ich bestimme: 1) Vom 1. April 1893 ab haben geeignete Ober⸗ maate der Torpedo⸗Abtheilungen in Grenzen des Etats in den Rang der Deckoffiziere mit der Chargenbenennung „Torpedo⸗Steuermann“ und „Torpedo⸗Obersteuermann“ aufzurücken. Die Festsetzung der Be⸗ förderungsbedingungen überlasse Ich Ihnen. 2) Die Torpedo⸗Steuer⸗ leute und „Obersteuerleute beziehen die Fachzulage der Ober⸗ Steuermannsmaate der Torpedo⸗- Abtheilungen von lährlich 300 weiter. 3) Die Uniform der Torpedov⸗Steuerleute und Torpedo⸗Obersteuerleute ist die für die Steuerleute und Ober⸗Steuerleute der Matrosen⸗Divisionen vorgeschriebene, jedoch haben dieselben unter den Achselklappen Futter von carmoisin⸗ rothem Tuch zu tragen. 4) Diese Achselklappen haben auch die Torpedo⸗Maschinisten und Torpedo⸗Ober Maßchinisten, sowie die Torpedo⸗Feuermeister und die Torpedo⸗Ober⸗Feuermeister zu tragen. Berlin, den 27. März 1893. Wilhelm. An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt)

8 8 1 8 1 Di rste Commission der in Dresden tagenden inter⸗

nationalen Sanitätsconferenz hat, dem „Dresdn. Journ.“ zufolge, die Prüfung des allgemeinen Theils des Programms beendet. Der betreffende Bericht wurde in der sechsten Plenarsitzung durchberathen und ergab eine vollständige Uebereinstimmung der Mehrzahl der Delegirten. Der Bericht der zweiten Commission, welcher sich mit Einzelfragen des Programms beschäftigt, gelangt unmittelbar nach Ostern in der Plenarsitzung zur Berathung.

Der bisher in Cassel stationirte Specialcommissar, Oekonomie⸗Commissions⸗Rath von Heppe ist an die General⸗ Commission in Breslau als außeretatsmäßiges Mitglied des Collegiums versetzt. Die fernere Leitung der von ihm bisher verwalteten Specialcommission Cassel III ist dem bis⸗ her in Rinteln stationinten und von dort nach Cassel versetzten Regierungs⸗Rath Zie mann übertragen. Die von dem zꝛc. Ziemann bisher verwaltete Specialcommission Rinteln I. ist aufgelöst und die Geschäfte derselben sind mit der Special commission Rinteln II zu einer Specialcommission vereinigt. Die hiernach bestehende Specialcommission in Rinteln wird von dem Regierungs⸗Rath Korb geleitet.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich Niederländischen Hof Graf zu Rantzau hat einen ihm Allerhöchst’ bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit vom Haag fu

Gescha

Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist, wie die „Karlsr. Ztg.“ mittheilt, ein in verbindlichen und schmeichel⸗ haften Ausdrücken gehaltenes Schreiben Seiner Heiligkeit des Papstes zugegangen, worin dieser seinen tiefgefühlten Dank für das ihm aus Veranlassung des fünfzigjährigen Bischofs Jubiläums übersandte Geschenk und seine innigsten Wünsche für das Wohl des Großherzogs und der Großherzoglichen Familie ausspricht.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.

Der, gemeinschaftliche Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. v. M. die Berathung des Etats begonnen. Vor Eintritt in die Specialberathung wurden folgende Anträge der Finanzcommission ohne Debatte angenommen: 1) Der gemein⸗ schaftliche, Landtag erachtet die Abkürzung der vierjährigen Finanzperiode zur Sicherung eines geordneten Etatswesen owohl für die Gemeinschaft wie für die Sonder⸗ Staatskassen als dringend geboten. 2) Das Herzog⸗ liche Staats⸗Ministerium wird ersucht, zur Beseitigung der nach den Erläuterungen zum Etat über die Grenzen der Ge⸗ meinschaft bestehenden Unklarheit dem Landtag in besonderer Vorlage diejenigen Angelegenheiten zu bezeichnen, die nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis als gemeinschaftlich zu bertrachten sind.

Elsaß Lothringen.

Nr. 7 des 5 es.n hntt für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht das Gesetz über die Feststellung des Landes⸗ haushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1893/94. Der diesem Gesetz beigefügte Landes haushalts⸗Etat wird dadurch in Ausgabe auf 52 818 105 ℳ, in Einnahme auf 52 818 105 sätaegelt und zwar: im ordentlichen Etat in Ausgabe auf 49 647 620 ℳ, nämlich: auf 46 229 423 an fortdauernden und 3 418 197 an einmaligen Ausgaben, in Einnahme au 51 479 105 ℳ; im au Ferordentlichen Etat in Ausgabe auf 3 170 485 und in Einnahme auf 1 339 000

1“ Frankreich. . Der Conflict zwischen dem Senat und der Deputirten⸗ kammer über das Budget, der bereits in der vorgestrigen Nummer dieses Blattes erwähnt worden ist, hat zu einer Ministerkrisis geführt. Das Ministerium Ribot hat in⸗ folge der Abstimmung in der vorgestrigen Sitzung der Depu⸗ tirtenkammer seine Entlassung eingereicht. Ueber den Verlauf dieser Sitzung und die augenblickliche Lage in Paris liegen nachstehende telegraphische Berichte vor:

Bei Beginn der Sitzung der Deputirtenkammer con⸗ statirte der, General⸗Berichterstatter der Budgetcommission Lockroy, das vom Senat zurückgekommene Budget sei ein neues Budget, aus dem alles eliminirt sei, was die Kammer eingefügt habe. Der Senat habe hierbei die constitutionellen Grenzen überschritten. Die durch das allgemeine Stimm⸗ recht gewählte Kammer 8 nicht zurückweichen, sondern müsse zeigen, daß im Conflictsfalle das letzte Wort ihr gehöre. Der Senat müsse den Boden der Einigung finden; darum möge man ihm das Budget zurücksenden, nachdem man die einzelnen Artikel durchberathen. Der Finanz⸗Minister Tirard wies darauf hin, daß zum ersten Male beantragt werde, das Budget im ganzen an den Senat zurückzuverweisen. Lockroy erwiderte, die Kammer werde sämmtliche Artikel in Berathung ziehen, hinsichtlich deren zwischen der Kammer und dem Senat Meinungsverschieden⸗ heiten beständen. Der Finanz⸗Minister Tirard machte sodann darauf aufmerksam, daß der Senat keines⸗ wegs systematisch die vorgeschlagenen Reformen ab⸗ gelehnt habe. Die Regierung werde bemüht sein, die Ideen, welche die Kammer acseec erhalten zu müssen glaube, zur Geltung zu bringen; es sei aber durchaus nothwendig, das Budget sofort zu berathen. Die Kammer beschloß hierauf, zur Berathung der einzelnen Artikel überzugehen. Hierbei wurden die Kapitel des Budgets größtentheils in der Fassung der Kammer wiederhergestellt, nur die Piano⸗ und Livréesteuer wurde abgelehnt. Darauf folgte die Verathung der Artikel über die Getränkesteuerreform. Der Finanz⸗Minister Tirard ersuchte die Kammer, die Ausscheidung der Getränkesteuer aus dem Budget entsprechend dem Verlangen des Senats zu beschließen. Der Senat werde hier nicht nach⸗ geben; die Reform werde dadurch nur vertagt. Eine rasche Fertigstellung des Budgets sei ein unabweisbares Bedürfniß; wenn aber die Kammer die Ausscheidung ablehne, werde die Regierung neue provisorische Zwölftel verlangen müssen. Salis bekämpfte die Ausscheidicng⸗ die Kammer dürfe sich nicht vor dem Senat beugen; die Regierung möge demissioniren, wenn sie wolle. pes Guyot . 8. die Ausscheidung der Getränkesteuer, indem er die Hoffnung aussprach, die Re⸗ gierung werde sie dem Budget von 1894 einverleiben. Jamais ersuchte die Kammer dringend, nicht so nahe vor dem Ziel zurück⸗ zuweichen und die Reform nicht auszuscheiden. Der Minister⸗ Präsident Ribot constatirte, niemals, seit die Verfassung bestehe, seien mehr als drei provisorische Zwölftel votirt worden. Diese Maßnahmen brächten überdies große Verwirrung in die Ver⸗ waltung. Da die Kammer im Begriffe sei, vor den Wählern zu erscheinen, könne sie nicht das Budget für 1893 und 1894 gefährden. Die Vorrechte der Kammer seien nicht gefährdet, da es sich nicht darum handele, vor Prätentionen des Senats zurück⸗ zuweichen. Die Regierung sei bereit, vor dem Senat die von der Kammer soeben vorgenommenen Voten zu vertheidigen. Die Getränkesteuer könne im nächsten Budget oder durch Specialgesetz wieder aufgenommen werden; nur zwischen heut und morgen sei eine Einigung zwischen dem Fena⸗ und der Kammer darüber unmöglich. Die Kammer könne nicht die Regierung ohne Budget lassen, eine Einigung über das Budget sei nöthig für die Sache der Republik. Wenn die Kammer eine Eini⸗ gung vereitelte, lehne die Regierung jede Verantwortung ab. Lockroy erklärte die Ausscheidung des Gesetzes für un⸗ möglich; die Regierung brauche nur ein wenig energisch zu dem Senat zu sprechen, um eine Einigung herbei⸗ zuführen. Der Minister⸗Präsident Ribot erwiderte, die Regierung verlange die Ausscheidung des Gesetzes; die politischen Consequenzen des Votums habe er soeben kundgegeben. Die Ausscheidung wurde mit 247 gegen 242 Stimmen abgelehnt. Die Majorität bestand aus 120 De⸗ putirten der Rechten, 30 Boulangisten und 97 Republikanern. Després Eris Die Kammer ist reif für die Auflösung. Der Minister⸗Präsident Ribot erklärte hierauf, die Kammer werde begreifen, daß die Regierung nach diesem Votum die Dis⸗ cussion über das Budget nicht fortsetzen könne. Aber um unmittelbare Maßnahmen im Interesse des Landes treffen zu können, möge die Kammer Abends eine Sitzung halten. Die Minister verließen hierauf den Saal, und die Kammer beschloß, eine Abendsitzung zu halten.

Nach einer kurzen Berathung in einem Zimmer des Palais Bourbon begaben sich die Minister nach dem Elysée und reichten dem Präsidenten der Republik Carnot ihre Demission ein.

Die Abendsitzung der Deputirtenkammer wurde unter großer Bewegung um 9 Uhr eröffnet. Der Finanz⸗ Minister Tirard theilte zunächst mit, daß das Ministerium 9n Entlassung gegeben habe und mit der Erledigung der laufenden Geschäfte betraut sei. Er brachte so⸗ dann einen Gesetzentwurf über die Bewilligung zweier weiterer provisorischer Zwölftel des Budgets ein, der alsbald an die Budgetcommission verwiesen wurde. Die Sitzung wurde aufgehoben. Nach ihrer Wiedereröffnung er⸗ stattete der General⸗Berichterstatter der Budgeteommission Lockroy Bericht, worauf die Kammer nur ein weiteres provisorisches Zwölftel des Budgets bewilligte. Der betreffende Gesetzentwurf ging sofort an den Senat. Die Verlesung eines von dem Deputirten Letellier eingebrachten Antrags auf Auflösung der Deputirtenkammer wurde vom Präsidenten Casimir Périer, als mit der Verfassung im Widerspruch stehend, verweigert. Die Kammer vertagte sich darauf bis zum nächsten Dienstag. 1 1 1

Der Senat stimmte in seiner vorgestrigen Vormittags⸗ sitzung der Verlängerung der gegenwärtigen Zolltarifsätze auf Petroleum bis zum 31. Mai zu und dewilligte sodann die beantragte Pension für die Wittwe Ernest Renan's sowie einen Credit von 6 230 000 Fr. für die Expedition in Dahomey. In der Abendsitzung nahm der Senat den Gesetzentwurf wegen Bewilligung eines weiteren provisorischen Zwölftels des Budgets an und vertagte sich hierauf bis heute.

Gestern Vormittag empfing der Präsident Carnot den Präsidenten des Senats und der Deputirtenkammer Challemel Lacour und Casimir Périer, um sich mit ihnen über die Mittel zur Lösung der Krisis zu berathen. Heute wird. wie verlautet, der Präsident Carnot im Laufe des Vor⸗

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mittags ein Mitglied des Parlaments mit der Bildung des