1893 / 78 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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1 B. Briefe und Kästchen mit Werthangabe. 8

orbemerkungen. erthbriefe dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn, Bei Werthbriefen muß zw den einzel verwend arken 1 enennun

Dänemark, ennc. Montenegro, sowie auf bestimmten auch mit Gerdien und der Türkei durch Vermittelung von Oester⸗— werden; auch dürfen die Freimarken v2 Ln we- n ar. ree jeten Freim ein Zwischenraum gelafsen B 94 9

2 - 1 3 erthbriefe unterliegen (aus⸗ in D. land i - 1 ·7

Ie Be aasesrnans rüGeAeÜEEEbebe˙ e das Mestgewicht af 1de AvZfe.. 30) Portugal (einschl. 8 Die Werthangabe muß in der Aufschrift in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein; Ausschabungen oder Abänderungen, Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit, der Versiegelung ꝛc. der Werthlä wie ber vi Azoren und Madeira)

selbst wenn dieselben anerkannt wären, sind nicht gestattet. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über dies Zuftesung der Werth⸗¶ Zahl der denselben beizufuͤgenden Zoll⸗Inhaltserklärungen ertheilen die Postämter Auskunft. 31) Rumänien .. ..

-reeSn er dies auf der Sendung durch den Vermerk „gegen Rückschein“ (avis de réception) auszudrücken. Der Ausstellung einer Begleitadresse bedarf es bei den Werthkästchen nicht.

1 für beträgt 20 Pf.

8

AMNxXX. BWre. Gebühr Die Ausstellung der 1 (vom Absender zu entrichten).] Postanweisung hat zu erfolgen b für se in sind zulässig: 8 8 20 s30) Milreis und Reis b 30) Telegraphisc Postanwelsungen nur nach Lissabon und Porto (1 Milreis = 4 55 ₰). v““ (Feo) zulässig. 31) Franken und Centimen 31) Postanweisungen auch telegraphische sind nur nach 88 Fr. = 81 20 ₰). größeren Orten zulässig. 2 32) Pesos und Centavos. Goldgeld. 32) Postanweisungen auch telegraphische nur nach der Hauptstadt San Salvador zuliffig. 1

33) Telegraphische Nosteweisungen zulässig. 1

Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen zulässig. auch telegraphische nur na

Auf dem

Meistbetra ¹ e g Abschnitte der Poftanweisung

einer Post⸗ anweisung. Pf. 90 Milreis. 20

20 20 20

der 500 Franken.

32) Salvador 100 Pesos. 20

kästchen. Werthkästchen. 20 20 Porto Versiche⸗ bis zum Gewicht

von 1 kg.] je 240

Pf. Pf. nur als [5 Pf. für je

500 Franken.

81) Sttwtrir sche Republits10 88 Eten 20 20 36) Südafrikanische Republi .Sterl. 2 20 G 8 b. London seb Lond. s. Bem. z.4)

Benennung der Länder.

Benennung betrag

der 1 6 der Porto 8 ½ Werth⸗ fur 8* je 15 g. 8

angabe. 8 , Pf. Pf.

¹ Deutschland (Reichs⸗] unbe⸗ ppostgebiet, Bapern und schränkt Württemberg.)

betrag Schweiz... der Porto Werth⸗ für je 15 g. Pf. 1) Meistgewicht der Werthbriefe 116) Norwegen ....... be⸗ Packete 300 ℳ, 250 g. Unfrankirte Briefe zulässig schränkt zuläfsig. mindestens mit 10 Pf. Bufchlag. Eilbestell⸗ 10 Pf. 15* im Fall der Voraus⸗17) Oesterreich⸗Ungarn. ezahlung bei Ueberbringung eines Briefes mit Werthangabe bis 118) Portugal .. . . ... 400 einschl. oder von Ab⸗ (einschl. der Azoren und lieferungsscheinen über Werthbriefe Madeira) nach Postorten 25 Pf., nach Orten 19) Portugiesische Kolo⸗ ““

(100 Kr. = 112 75 ₰). 8 9 34) Fr. u. Cts. (100 Fr. = 81 20 ₰). 35 35) Mark und Pfennig. 36) Wie Nr. 4.

37) Mark und Pfennig. 39a) türkischer Goldwährung (türk.

Pfunden, Piaster und Para) (1 Pfd türk. = 18 40 ₰).

käͤstchen. werthkäfrchen. 34 Postanweisungen Bangkok zulässig.

36) Wie Nr. 4.

Versiche⸗ rungsgebühr

Porto bis zum Gewicht von 1 kg.

Pf.

wie Deutschland 8000 20] 2

20

gebühr.

Länder.

Einschreib⸗

angabe. (Transvaal).

t. 20 20

Werth. Bertööriefe b (1 Pefo Gold =4 7 ₰). Meist⸗ Werthbriefe. Werth⸗ erund .“ 8 V S. Meist⸗ Werthbriefe. Werth⸗) Wertͤöriefe . 1 88 Schweden . 360 Kronen. 20 20 33) Kronen und Oere

10 minde 10 mindest. 20

—, 8

37) Togo⸗Gebiet .... 400 38) Tripolis siehe Nr. 19. 39) Türkei: a. Constantinopel b. Adrianopel, Beirut, Caifa, Candia, Canea, Chios, Du⸗ 8 razzo, Jaffa, Jerusalem Kera⸗ 8” Franken und Centimen sunde, Metelino, Prevesa, 40) ]J (100 Fr. = 81 20 ₰). Retimo, Rhodus, Salonich, 1 8 Samsun, Santi Quaranta, 1 Smyrna, Trapezunt, Valona 500 20 40) Iuntits 500 Franken. 20 41) Urugnay 100 Pesos. 20 20

42) Vereinigte Staaten von 100 Dollars. Amerika. 8

b. 10 geogr. Meilen einschl. 20 Pf., über

10 Meilen

40 Pf.,

ohne Unter⸗ schied d. Gew. 8000 20 20 8000 20 20 (im Grenz⸗ bezirk 10) 8000 20 20

0‿ —₰¼½

16) Nachnahme zulässig. 2 17 Meistgewichtd Wertbbriefe 2509. Unfrank. Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestellg.u. ö““ zulässig. Die Einführung auslän⸗ deshe Lotterieloose ist verboten. ach Bosnien, Herzegowina, Sandschak Novibazar (Oesterr. Okkupationsgebiet) gelangt neben dem Deutsch⸗Oesterr. Porto no ein besonderes Porto zur Erhebung: a. Gewichtporto 40 Pf.; (nach bestimmten Grenzorten 20 Pf.) b. Versich.⸗Gebühr 10 Pf. für Werthangabe bis 100 ℳ, 20 Pf. über 100 bis 300 ℳ, 30 Pf. über 300 bis 600 u. s. w. je 10 Pf. mehr für je 300 18) Eilbestellung zulässig. 19) Nur nach bestimmten Orten. 20) Nachnahme zulässig. 21) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. 23) Nachnahme zulässig. 24) Eilbestellg. u. Nachnahmezulässig. 25) Außerdem sind Briefe mit un⸗ beschränkter Werthangabe durch E ischer Post⸗ q

40) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗ anweisungen. 1“ 1

41) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig.

42) Die Postanveifgung muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ namen enthalten; bei enügt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsork ist der Name des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen

für Briefe, 28

f. Kästchen

8000 28

. 8000 16 20

Argentinien...

1 11“ 42) Der Name und die Adresse des Ab⸗

senders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung können angegeben sein. Weitere An⸗ gaben sind nicht zulässig.

ohne Postanstalt 60 Pf. Nach⸗ nahme zulässig.

3) Eilbestellung und Nachnahme zulässig.

41) Pesos u. Centavos. Goldgeld (1 Peso Gold = 4 7 ₰). 42) Dollars⸗ und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).

D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. vG

b hungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Betrage der Landes⸗ Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben währung osaßste Ienl⸗ die Aabfeattn Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. .--le s 5299 Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden eines jeden eingelösten Werthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehu ngsgebühr durch die mit der Einziehung be⸗ Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von auftragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf. 8 deig. den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung

gCostanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ weiterzugeben ist. Ebbö 88 Ueber dieses Umwanklungsverhältniß k.8.1S2 die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in a; g. und geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr üͤberhaupt ausgeschlossen. 8 8 S Französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach (Name der Postanstalt), 18 66 verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal bz. Valeurs à recouvrer, Bureanau de poste à (Name der Postanstalt) Recommandéê, zu versehen, im Vereins⸗

(einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders. . ZZ dem Uefener des E“ ü Postanweisung übersendet. Postauserüge ohne Anlagen, sowie solche mit Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Post⸗ Briefen als Anlagen sind unzulässig. aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Benennung Meistbetrag Meistbetrag Taxe: bent ; 1 der eines Porto. eines Porto. Gebühr.

8 ( 2 8 8 9 Sa 2 2 8 8 8 2 1

Kafftttethaeasige. Peribrrkedus Länder. Postauftrags.] Pf. völläclliie8 Te6ct 4estäd3,

27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ 77 Densschland 1 30 züglich andererLeitwege ꝛc. ertheilen (Reichspostgeb., für je 15 g 3 die Postämter nähere Auskunft. Bayern und 20 . 20

Württemberg) für je 15 g 28) Nach den italienischen Postan⸗ 2) Belgien... mGrenzbezirk stalten in La Goulette (Goletta), W“ 10 für je 15 g) Sousse (Susa) und Tunis beträgt 730 Kronen 20 n das Porto f. Werthkästchen nur 2 vAX““ 1 nken 20 für se15 14““ für je 15 g . 1 Brie z . 1 3) C. 1.. anken 20 für je 15 g Im Falle der Annahme werden von de JN ö.“ Werthangabe nicht zuläffig 4) Ferblrrich 1000 Ssten 20 8 gezogenen Betrage 10 Pf. fhr je 20 ℳ, höchstens aber 400 Gulden 10. mit Algerien .“ 40 Pf. als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. ö. W. bis 15 einschl. 8 Zselproteste werden vermittslt (auch auf 6gher 3 1 d80 zahl der unweit der französischen Küste belegenen Inseln); über 15 250g 1 vostau S Vermerk 88 auf 8 89 Auftrage, 180 Milreis 20 nach Portugal müssen an das Postamt in Lissabon außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders für je 15 g adressirt sein. Zins⸗ und Dividendenscheine, zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. sowie abg elaufene Werthpapiere dürfen nicht Zinsscheine u. abgelaufene Werthpapiere ausgeschlossen. beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 5) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, 1000 Franken 20 11) Nur nach größeren Orten. Wechselproteste Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. für je 15 g werden nicht vermitteslt. 8 ausgeschlossen. Wechselproteste werden vermittelt; 200 Pesos 20 12) Nur nach der Hauptstadt San Salpador. hierzu Vermerk „Protêt“ oder „Protêt immédiat“ Gold S werden nicht vermittelt. auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Ver⸗ 730 Kronen 13) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene pflichtung des J1 zur Zahlung entstehender Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ Protestkosten erforderlich. Die Italienischen Post⸗ proteste werden nicht vermittelt. anstalten sind ermächtigt, bei Einziehung von Beträgen 14) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungspflichtigen bez. Papiere, Zins⸗ und Dividendenscheine, somie ab⸗ auf dessen Verlangen Quittung über die geleistete Zah⸗ 6. gelaufene Werthpapiere dürfen n icht beige ügt sein. lung auszustellen. In diesem Falle gelangt eine Stem⸗ Postaufträge mit dem Vermerk „Zum robet, oder velgebühr von 5 Cent. zur Berechnung. Quittungen, 15) Türkei 1 „Sofort zum Protest“ sind zulässig. Postaufträge mit 1 1 . e Rechnungen, welche mit der Quittung oder au a. Constantinope dem Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ werden in der gebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzu gebracht. nur mit der Unterschrift des Forderungsberechtigten (Deutsch. Post⸗ für je 15 g Schweiz an besondere Betreibungsämter weitergegeben. Wünscht der Absender auch diese Gebühr zu tragen, 1 muß er oder mit Vermerken, wie saldirt, bezahlt, entlastet, aus⸗ amt). 15) a. u. b. Wechselproteste werden nicht vermittelt. den Betrag der Postanweisung entsprechend höher . geglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen nach wIe. b. Adrianopel, 1000 Franken 20 15 b) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗ 5) Wie Nr. 4. 88 Postanweisungen an Personen indisiher 8 3 der Größe des Papiers einer Ital. Stempelgebühr: Beirut, Salo⸗ für je 15 g mungsort der Vermerk Seftence Postamt oder Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des 1G 1 von 0,60 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, nich u. Smyrna Bureau de poste autrichien“ hinzugefügt sein. Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. 8 8 V10 Son 14 0bG (Oestr. Postanst) 16) Nur nach bestimmten Orten. We Feneenn

20) 21)

Rumänien . ...

4) Bulgarien 5) China: a. Shanghai (Deutsche Postagent.) s8000 20 20] 2

b. Kalgan, Peking, .

Tientsin, Urga (ü.] unbe⸗ 6) Eilbestellung nur nach Post⸗

„»Rußland). .. schränkt 20 6) Dänemark nebst Island Bunbe⸗ 20 orten zulässig und mit Aus⸗ schluß von Island und Faröer.

unbe⸗ 8 schränkt 8000 - 28

öö“ 11““ 1“ 8

unbe⸗ 20 schränkt unbe⸗ 20 8 schränkt s(im Grenz⸗

bezirk 10) 8000 20 8000

und den Faröer schränkt (im Grenz⸗ 7) Dänische Kolonien: bezirk 10) Nachnahme zulässig. 8 a. in Westindien. 8000 20 7) a. Nachnahme zulässig. b. Grönland 8000 20 8) Nachnahme zulässig. unbe⸗ 9) Nur nach Assab und Massaua. 25) schränkt 11) Guadeloupe, Martinique, Frz. f. 8 Guyana, Libreville im Franz. sSo00o o 20 20 dang ebiet, Senegal, Réunion,

Serbien

8) Egypten über Triest

b 26) und Alexandrien ..

Spanien (einschl. der Balcaren u.

Canarischen Inseln)

27) Türkei über Triest .. (durch Vermittelung von Oesterreichischen Postanstalten)

28) Tunis a. über Italien b. überFrankreich

Benennung „der Länder.

6) Luxemburg.

7) Niederland. und Niederl.⸗ Ostindien.

8) Norwegen

f Werth⸗ Hondichery, Cochinchina, Annam, Taxe:

8 tüsichen LConkin, Neu⸗Caledonien, Obock, 9) Erythrea, Ital. Kolonie 8000 20 20 Mayotte, Nossi⸗Bé, Diego Suarez, 10) Frankreich m. Algerien8000 20 20 Ste. Marie de Madagascar u. frz. 11) Französische Kolonien 8000 20 20 Postanstalten auf Madagascar. 12) Italien 8000 20 20 12) Eilbestellung und Nachnahme 13) Kamerun.. 8000 20 20. zulässig.

14) Luxemburg 8000 ℳ/ 20 20 13) Nur nach Kamerun und Victoria. 15) Niederland 8000 20 20 14) Eilbestellung und Nachnahme (e zreg 15 ug se. 1

1 bezir Eilbestellung zulässig.

Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland und Montenegro ist be ’.

1 2 8 C ostanweisungen Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ei . P büischer Sprache 82 a ein besonderes Formular (in Deutscher und Fran⸗ oder Abänverungen. er Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ift dasselbe mit arabischen Ziffern und mit lat einischen Schriftzeichen ohne EvEE 8

Ben 88 nung Meisthetrag Die Ausstellung 25 85 einer 888 ftrich der 6 hat zu erfolgen bbis 100 [1) Mark und Pfennig. 1) üb. 100 200 2) Pesos und Centavos (Goldgeld 85 (1 Peso Gold = ₰).

- 500 Franken. 20 3) Franke „Centi 4) Brit. Besitzungen bz. Brit. 10 fund TPT116161661656 . 1 20 ₰). Postanst. in außereurop. Sterling. bis London (ab London 4) Pfd. Sterl. (), Schillinge (s), AEEbböb sieh B merkungen). Pence (d), (10 £ = 204 .. u 88 3 50 ₰). (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗] C 1 aits ders) und die süche Adresse desselben

lonic, Pritisch⸗Betschuana⸗ ““

land, Mauritius, Natal, Goldküste, Zanzibar Stadt, Neu⸗Fundland, Brit. West⸗ e n,,g. Auftralien.

5) Britisch⸗Indien (Vorder⸗ 20 Pfd. Sterl. Indien, n d. nicht⸗Brit. Pf Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗ gegen m. Ausschl. von Ceylon wegen Ceylon s. Nr. 4 —, ferner Indische Postanst. in Bagdad, Basra, Bunder⸗ EE 1u 8

(Dschask), Linga u. Mascat).] 6) Franken und Centimen

6) Bulgarien 500 Franken. G Franken = 81 20 ₰).

Bemerkungen.

ste 8 3 8 osplse 1X““

Pf.

unbe⸗

schränkt

6) Wechselproteste werden d. d. Postanst. vermittelt. 7) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Na Niederl.⸗Ostindien nur nach bestimmten Orten.

8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt. 1

9) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 8 10) Nur nach größeren Orten. Alle Postaufträge

1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag nach...“ Wechselproteste werden durch die Post vermittelt.

2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ merk „Protêt“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auf⸗ 20 trage sich befindet. für je 15 g 3) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ (im Grenzbezirk gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt

10 für je 15 g) sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

500 Gulden

[== bovdoe

8000 20

—’=

9) Oesterreich⸗ Ungarn ..

Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungsgebl b. di Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort, 87 1e.heg⸗ nna e S. Auf dem Abschnitte der Saeö Bemerkungen. sind zulässig:

Gebuͤhr 1 (vom Absender zu entrichten). anweisung. Pf

400

10) Portugal“) 3 (einschl. d. Azoren und Madeira).

1) Deutschland (Reichspost⸗ gebiet, Bayern und Würt⸗ temberg.)

2) Argentinien

3) Belgien

5) Italien nebst 11) Rumänien.

Kolonie Ery⸗ 111““

1000 Franken 20

1) Nalbe ge bkgeebuhe ü6 Tarif A. Telegr. cfüchürh zul. 19.srg.

2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung zulässig. 2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 3 Eilbestellung u. telegraphische ö“ narzelafsg

4) Das Postanweisungsformular außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der erfolgten E des Betrages durch ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen.

Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Britischen Postverwaltung, welche die Ueber⸗ weisung der Postanweisungsbeträge nach dem eg

t

12) Salvador .. 13) Schweden..

100 Pesos. 20 für je 15 g

20

für je 15 g

1000 Franken 20

für je 15 g

(im Grenzbezirk

10 für je 15 g)

800 20

4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗

buchstabe eines Vornamens des Absenders 14) Schweiz..

5) Wie Nr. 4

6) Nur nach bestimmten Orten. Telegr. Postanweisungen zulässig. von 2,40 Fr. bei einer Größe von 20 —30 qdem, [16) Tunis . 1000 Franken 20 werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie bei

7) Wie Nr. 4. Dem Bestimmungsort ist der Name der b 4,80

Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen. 3 *) Der Dienst ist vorübergehend eingestellt. 8) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig. 9) Die Umwandlung in die Landeswährung (Mexikanische 1 3

Dollars und Cents) erfo in She i bz. Tientst . 8 b . 1 8 8 3 8 6. Maßgahe 8 rihh fäfolgt air Fhersah bz. Tientsin nach I. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe naßp Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn. 7) Canada (einschl. Britisch 100 Dollars. 5 7) Dollars und Cents g se urses auf Ham urg. 8 A. Das Porto beträgt für Packete auf Entfernungen (in geographischen Meilen): Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Porto⸗Zuschlag von Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Columbien Neu⸗Braun⸗ 2 6 10) Eilbestellung im Ortsbestellbezirk u. mit Ausschlu von Über über über— uüber 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück sch ig, N X. ttlan (100 Doll. = 424 ℳ). Island u. Faröer zulä sig. Telegraphische Postanwei ungen bis 10 20 50 100 über Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der das Porto berechnet. weig, eu⸗Scho tt and und mit Ausschluß von Island u Farö äss g 10 bis bis bis V bis 150 Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. Prinz Edward⸗Inseln). 8) Pesos u. Centavos (Gold eld) 5 „u. Farber zulä sig. 7 1— 88 20 50 100 150 alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 1 ½ m üverschreiten, oder welche in einer B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) das für Packete ohne 8) Chile Vo. ö3“ 9 11) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ Zone 1 Zone 2 Zone 8 Zone 4 Zone 6 Zone 6 Ausdehnung 1 m, in einer anderen ½ m Üüberschreiten und dabei weniger als 10 kg. Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A.). 2) Versicherungsgebühr gleich⸗ 9EChing⸗: r 3 843 (1 Peso Gold = 3 90 ₰). sted und Frederikssted auf Ste. Croix und St Jean 88 Pf Pf Pf. Pf. 8* Pf wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum, bz. eine mäßig 5 Pf. für je 300 oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens 12. 10 Pf., ohne 9) China: Shanghai u. Tientsin 12) Nur nach Friedrich Wilhelmshafe Ei 2 8 . 8 besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. lebende Thiere, Feörbe mit Pflanzen Unterschied der eee. (Deutsche Postagenturen) .. 9) Mark und Pfennig e - 6e 9 ) ich 88 EET1I1öö“ e füͤr 5 kg enscteztic 25 50 50 V 89 680 7790 tund Gesträͤuchen, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte b 0. . 8 29. Svr R. v zagie9 batagng mussen frankirt wegen and. Orte s. u. Nr. 4 2 n 9 2 ochen ni mehr a⸗ an ein un en⸗ bis jedes weitere Kilogr. mehr E6166 30 80 u. dergl. 8 1 ein. Besondere Gebühr außer Porto und etwaigem botenlohn 1 10) nebst weslant selben Empfänger aufliefern. II. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 kg („Postpackete“) nach dem Auslande. 25 Is 8 13) 8 ⸗s⸗S indi Ei 1 Vorbemerkungen. Für Packete nach überseeischen Ländern sind im Allgemeinen nur die Taxen für den Hauptweg Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Postpackete“ nach einzelnen Ländern ertheilen Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salaam, Lindi, Kilwa, Pangani und den Faroer. Saadani nnd Tanga. „L gani, 2 die Postanstalten Auskun 14) ö8 sind zulässig nach allen Orten Unter⸗

2 * Weitere Auskunft ertheilen die Postanstalten. 1 t; ebenso über „Postfrachtstücke“ nach dem Auslande (Pachetsendungen, welche den Bedingungen für „Postpackete“ 11) Dänische Antillen nicht entsprechen). Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa üce sowie

für jede weitere Größe. Frankreich. Zinsscheine u. abgel. Werthpapiere ausgeschl.

E. Packetsendungen.

——Z——

Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Wie Nr. 4

un

im Gewichte

100 Pesos. 400

360 Kronen.

20 20 20

. 20 1

10, mindest. 20 20 1 s

1

10, mindest. 20 10, mindest. 20

360 Kronen. 20 400 400

500 Franken.

500

10) Kronen und Oere (100 Kr. 112 75 3).

)

) Mark und Pfennig.

) Mark und Pfennig. Fraseen und Centimen

1 (100 Fr. ⸗81 20 3)

angegeben. Packete nach Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn können jedoch

8 Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. 6 6 9 di 8 8 12) Deutsch⸗Neu⸗Guinea 1“ Im Verkehr mit einzelnen Ländern ist die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender sowie das Verlangen der nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen nach Alexan⸗

auch unfrankirt abgesandt werden. gitbesan viemmie deilen den 18. 9 2 884 ilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erforderliche Auskunft. 13) Deutsch⸗Ostafrika 8 wwrrrra- drien, Cairo, Ismailia, Port⸗Said und Suez zulässig.

Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zulässig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark festgesetzt. 14) Egypten 8 [ 8 Franko 15) Telegr. Postanw. zulässig nach Frankreich und Algerien.

Betrag Pf. 2 20 bis 3 20 bis 2 60 bis

Der beizufüͤgen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen Pf. Zahl Sprache 3 80 2 sd. e. o. f. 5 —12 d. e. o. f.] 15) 4 80 3 d. e. ‧.f.] 16) für je bassa) und Lamu. ½ kg 1— 2 d. o. e. 18) Antigua, Barbados, Domi⸗ 20 bis 3/80 2 d. e. o.f. jnica, Grenada, Jamaika, Mont⸗ serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, 1/ 80 1 5b., 3. 80 bis 5

Franlo

Gewicht Betrag von Pf. Pf. für je IuIu“

an

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen

Zahl Sprache

10, mindest. 20 20 20 20

ranken. 20 20 Bemerkungen.

8 . Bestimmungsland Hn samn b 8 3 von

1 14 Britisch Fondehee (Belize) kg , S . 15) Britisch Nord⸗Borneo .. . 3 kg. In der hae 16) Britisch⸗Ostafrika 3 kg mann'schen Dampf. (Bathurst nach Bagida, h 17) Britisch⸗(Ost⸗) Indien [Gambia] 8 u. 9, Kamerun s. u. ABatanga und rutsch, LEo11““ 49, Kongostaat s. u. 50, Lagos Kiüe 8 eng de c 18) Britisch⸗Westindien... u. 52, Liberia s. u. 53, Sierra 2 ehasc 3 19) Bulgarien und Bulgarische Leone s. u. 88, Togogebiet s. u. 93). .= pollaͤndisch. ostanstalten in Ost⸗Rumelien 3) L““ 4) Annam .. 21) Cap⸗Kol., Br. Betschuanaland

Bestimmungsland Bemerkungen.

8

1) Aden über Bremen od. Hamburg (mit Deutschen Postdampfern) ) Afrika. Westküste m. Woer⸗

15) Frankreich mit Algerien sow. frz. Postanst. in Tanger (Marokko) und Zanzibar.

16) Großbritann. u. Irland.

17) Hawai (Sandwich⸗Inseln)

8

Nur nach bestimmten Orten.

210 20 20 Nur nach Mombas (Mom⸗

100 Dollars. 20 20 bis San Francisco (ab San e s. Bem

5 kg

16) Wie Nr. 4. 5 kg

16) Wie Nr. 4. 17) Dollars und Cents 17) Wie Nr. 42 (100 Doll. = 424 ℳ). ngen). 8 20 18)] Franken und Centimen 18) 20 19) (100 Fr. = 81 20 ₰). [19)

16) Wie Nr. 4.

17) Wie Nr. 42. Für die Beförderung ab San Francisco wird von der Amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗

bühr von ½ % des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet.

18) Eilbestellung zulässig, telegraphische Postanweisungen nach

Tokio u. Pokohama zulässig.

19) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien

und San Marino zulässig.

1—2 e. 1 40 y2 f. 9e⸗ 8 2 mit SvV 19) Italien mit San Marino, Tripolis (Ital. Postamt) u. Kolbonie Erpthrea. 20) Kamerun⸗Gebiecet . . ..

5 kg 3 kg

3 kg 3 kg

500 500

ranken. ranken. 20

f. St. Vincent, Tobago, Tortola, d. e. o.f. Trinidad. 1t 21) Die Taxen beziehen sich nur auf

400 fennig. 20) 4) Es ist Sache der Adressaten,

*“

22) Luxemburg wie Nr. 1, jedoch ist das besondere Auslands⸗ formular zu verwenden.

23) Malta und Gibraltar ..

24) Marokko (Tanger) s. Nr. 15 25) Niederland..

26) Niederländ. Kolonien.. (Ostindien, Antillen, Guyana) Seerees 1“ 28) Oesterreich⸗Ungarn nebst Okkupationsgebiet (Bosnien, zegowina und Sandschak

Npovi 29) Oranje⸗Freistaat

v

400

10 Pfd. Sterl.

250 Fl. (Guld.) Ndrl. 250 Fl. (Guld.) Ndrl. 360 Kronen.

10 Pfd. Sterl.

10, mindest. 20 20

20

20 20 20

20

20

bis London (ab London s. Bemerkungen zu Nr. 4).

20 20 20

20

10, mindest. 20 20

20 bis London (ab London s. Bemerkungen zu Nr. 4)

20 29 Mark und

21 Mark und Pfennig.

25) Gulden und Cents 26) (100 Fl. = 169 50 ₰).

27) Kronen und Oere (100 Kr. 112 75 Z).

21)

c Etzzn stanine Bist.hanernengen agan

22) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 23) Wie Nr. 4. Wegen der btlche pestantne nach Malta durch italienische Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft. 25) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig. 1

26) Nur nach bestimmten Beten. Von einem Absender da an denselben Fetslenger in Niederl. Ostindien innerha

8 Tagen kein höherer 2 etrag als 250 Fl. mit Postanweisung übersandt werden.

29 Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten ulässig. 28) Die Fe arrs die Oesterr. Währ. hachth in Se- Ungarn auf Grund des Wiener bz. des 2 kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern. Eilbestellung in Oesterreich⸗Ungarn allgemein, telegr. Postanweisungen nur nach bestimmten Orten Oester⸗ rei deeeeng zulässig.

129) W 4. Nur nach bestimmten Orten zulässig.

20) Nur 1 Kamerun und Victoria.

udapester Börsen⸗ 1—

5) Argentinien lüber Hamburg od. Bremen qF4“ 7) Australien. a. Neu⸗Süd⸗ Wales u. Tasmanien (dir. m. Deutschen Postdd)) b. Süd⸗Australien und Victoria (direkt mit Deutschen Post⸗ h11144*2* c. West⸗Australien, Queensland u. Tasmanien über England. d. Neu⸗Seeland über England 8) Zahrese Fcgleiß 9) Bathurst (Gambia) 19 Z 11) Bermudas⸗Inseln 12) Br.⸗Betschuanalandn. Schutz⸗ geb. u. Maschonaland s. Cap⸗Kol. 13) Britisch⸗Guyana 8*

8 +½**2

die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane) lin Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter befördern zu lassen.

10) Werthangabe unbenxegs Nachnahme u. Eilbestellung zulässig

*

n. Schutzgeb. u. Maschonaland

22) Ceylon über Bremen (direkt

mit Deutschen Postdampfern)

23) Chile über Hamburg . . . ..

24) China. a. Shanghai u. Tientsin

- Seeess ö“

b. Shanghai (Franz. vöftanstalt

c. Shanghai Brit. ostanstalt)

d. Amoy, Canton, Foo⸗Chow

Futf au), nkow, Hoihow

Kiung⸗Schow), Makao,

Ningpo, Swatom, sowie Orte

im Innern Chinas, wohin Post⸗

ackete zul. sind, über Bremen

25) Cochinchina .. . . .. 1 26) Columbien . . . . .

hö“;

28) Costa⸗Rica

13) Nur nach bestimmten Orten. l

3 kg 5 kg 5 kg

5 kg 5 kg

d. e. o.f. die Beförderung bis Capstadt. Für 81 nach weiterhin belegenen d. e. o. f. Orten ist das Porto von Capstadt

d. sab vom Empfänger zu entrichten. Außerdem sind noch für jedes Packet d. e. o. f. besondere Gebühren vom Empfänger

f. zzu entrichten.

d. e. o. f.] 23) Eilbestellung zulässig.

849 Werthangabe bis 10 000 nach Shanghai zulässig.

30) Werthangabe unbegrenzt; Nachnahme (ausgenommen nach Is⸗ land), Eilbestellung zulässig.

31) St. Thomas, St. Jean und St. Croix.

33) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗ es⸗Salaam, Kilwa, Lndi, Pangani, Saadani und Tanga.

bis

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