1893 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Bestimmungsland

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en⸗ 2— Bemerkungen.

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Der beizufügen⸗

bis zum Gewicht von

Bestimmungsland

Betrag

Pf. 1ℳ Pf.

den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen Zahl Sprache

Bemerkungen.

75) Werthangabe zulassig bis 2D20.

0)Dänemark m.d. Faröer u. Island 31) Däuische Antillen 32) Deutsch⸗Neu⸗Gninea . . . . 33) Deutsch⸗Ostafrika, über Hamburg über Italien 34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika .. 35) Egypten über Triest 36) Erythrea (Italien. Kolonie am Rothen Meere) 37) Falklands⸗Inseln . . . . 38) Fidji⸗Inseln. 8 39) Frankreich direkt über Belgien 40) Franz. Besitzungen der Rivieères du Sud (Westafrika) 41) Französisch Guyana .. .. 42) Französisch. Kongogebiet. 43) Gibraltar 44) Griechenland a. d. Griech. Post b. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Irland 46) Guadeloupe 47) Hongkong über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 49) Kamerun 50) Kongostaat 51) Labnan 52) Lagos m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika) 53) Liberia 54) Luxemburg 55) Madagaskar(Diégo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien 57) Marokko über Hamburg. .. 58) Martinique 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 60) Mayotte 61) Mexiko 62) Montenegro 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu⸗Caledonien 65) Neue Hebriden 66) Neu⸗Fundland 67) Niederland 68) Niederländisch⸗Indien a. Hafenorte: Batavia, Padang, amarang und Soerabaya b. Eisenbahnstationen 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 70) Nossi⸗Be 71) Obock 72) Oesterreich⸗Ungarn 73) Oranje⸗Freistaat

8

Vorbemerkungen.

r 30 Pf.) Die Telegrammgebühren

ind im Voraus zu entrichten.

2 40 4

3 20

80

50

80

5 50 2 20

zc 1

280 591

1 60 2 80 280 3— 1,40 6 80 3 60 6 40 4

3 45 1

1 60 1 40 78en 2 80

2

2—

6—

1 1¹) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ tannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. (Zür Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr

Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz.

h gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege send bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas

und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutt, gelten als je 1 Ziffer.

3) Für dringende

den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. durch „D)“ angedeutet.

4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen

Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (RPD) zu setzen.

vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Die ner. ene et darf die Gebühr eines Telegramms

beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im

Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tari

Telegramms von 10 Wörtern berechnet.

eines vorangegangenen Telegramms.

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. 6) Für die Empfangsanzeige

lelegramme (0) Eenshae, d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor

5) Für die Vergleichung eines Telegramms (TC) (Vergleichung) ist ein Viertel ber Gebühr für das gewöhnliche

(CR) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch 7) Für die Nachsendung eines Telegramms (Fs) (Nachzusenden) innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs

zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt,

Punkt 9).

I15.

34) Nur nach Windhoek.

35) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und . OOber⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ , 2f. sschl., sowie nach Suakim. Werth⸗ sangabe bis 400 und Nachnahme . 2f. zulässig.

36) Nachnahme zulässig. Werth⸗ 2f. jangabe bis 800 nach Massaua sund Assab zulässig. 1

39) In der Taxe von 80 Pf. ist die

besond. Franz. Staatsabgabe gaße )

to bor

bo”ogne

o to co to o

v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme und Eilbestellung zulässig.

42) Nur nach bestimmten Orten.

44) Zu a. Nur nach best. Orten.

Zu b. Nur nach best. Orten.

Werthangabe unbegrenzt zulässig. Jedes in Griechenland einkommende f. Postpacket unterliegt zu Lasten des . Empfängers einer zur Zollkasse zu „o. f. entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs.

48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 49) Nur nach Bibundi, Kamerun, Victoria. Werthangabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch nur nach Kamerun und Victoria. 50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulässig. 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und WTanger. 62) Werthangabe bis 800 zul. 67) Werthangabe bis 800 ℳ, Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. f. 68) Zu jedem Packet besondere Packetadresse. 69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulässig. 72) Für den sog. Grenzverkehr .o. f. bes. Tare. Werthangabe unbegrenzt, .o. f. Nachnahme u. Eilbestellung zulässig. 73) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 74) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom⸗

bo cStotdocoto Coe⸗

wü’e'EN’do

80 do

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ddoScS⸗Id

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f.; men werden.

709 Pondichery, Chandernagor, Karikal, Mahé, YPanaon 75) Portugal

5 kg 3 kg

3 kg 3 kg 5 kg 5 kg 5 kg

über Hamburg oder

88 Festland d nkreich⸗Spanien oder kankreich ab Bordeaux

b. Azoren zur See. c. Madeira über Hamburg direkt 76) Réunion 77) Rumänien 78) Salvador über Hamburg . . 79) Samoa⸗Inseln über Bremen direkt 5 kg 80) Sarawak (Borneo) 3 kg 81) St. Helena 3 kg 82) Ste Marie de Madagaskar 5 kg 83) Schweden 3 kg 84) Schweiz 5 kg 85) Senegal 5 kg 86) Serbien 3 kg 87) Siam über Bremen 5 kg 88) Sierra Leone 3 kg 89) Spauien mit Balearen und Canarischen Inseln 3 kg 90) Straits⸗Settlements über Bremen direkt... 91) Südafrikanische Republik .S2. ,e12 86“ 92) Tahiti 93) Togogebiet 94) Tonga⸗Inseln über Bremen 95) Tonkin 96) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 97) Türkei: a. Constantinopel über Varna. über Triest b. Hafenorte ¹) über Triest ... über Varna... c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und süber Triest IJerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 98) Tunis: i tber Fanreich ...... b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten. 99) Urugnuay über Hamburg oder Bremen 100) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

= 8 9 92

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F. Telegramme.

Nach welchen

Soll eine andere Wortzahl alle des Verlangens der Wiederholung

sofern

(MP) bezeichneten Ländern zulüssig.

bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf.

Sprache gebräuchlich ist.

13) Für jedes Telegramm, welches einem

bem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (CR) ist daher nicht erforderlich.

10) Die Zeichen (D) (RP) (T0C) u. s. w. (vgl. 3—8) zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegr bebeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden,

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für We

für jedes Telegramm durch den die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen.

280

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dwWdoSSddonde

bo feaeoco⸗e bordo—do d0 bO0 dO0 0 do do 00 d0 00 dd

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83 bestellung zulässig.

jedoch nur über Hamburg.

77) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zulaͤssig.

78) Nur nach bestimmten Orten. „In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.

79) Nur nach Apia. Werthangabe bis 400 zulässig.

83) Werthangabe unbegrenzt,

. Nachnahme zulässig.

84) Werthangabe unbegrenzt,

f. Nachnahme und Eilbestellung zu⸗

lässig. 87) Nur Eil⸗ 89) Postpackete nach den Balearen und den Canarischen Inseln werden

nach Bangkok.

if.snur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ ffördert, von wo aus die Benach⸗

richtigung der Empfänger behufs Abnahme der Sendungen erfolgt.

91) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen.

93) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.

94) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 400 zulässig.

95) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Halphong abzunehmen.

96) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 und Nach⸗ nahme zulässig.

97) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

a, b u. cbei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

c 2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

1) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich, Samsun, San Giovanni

di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios),

Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.

98) b 1. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse

(89) u. Tunis. Werthangabe bis

00 und Nachnahme zulässig.

der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden. 8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (R0) bz.

iterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote Aufgeber vorausbezahlt werden; findet Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten Fuür Telegramme mit Empfangsanzeige nach

Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines verselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.

12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wir

zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ ammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil

Im Verkehr mit Amerika

d gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. . Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das

Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

4. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder Fiffern im Verkehr mit:

taxe 4₰

R Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: tare;

Wort⸗ taxe

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Wort⸗

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 858 3 10 Buchstaben oder 3 8

Wort⸗

iffern im Verkehr mit: tare

Deutschland (D) (RO) (MP)

v 0

Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische In feln u. Senegal:

Benguela

Bissao und Bolama

Canarische Inseln (via Cadix) . . Gabon (Gaboon) . Grand Bassam

Konakry

Kotonou (Porto novo)

Loanda

Mossamedes

Principe

San Thome

Senegal (via Teneriffa)

übrige Länder s. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (RO) (MP) . .

Belgien (D) (RO) (MP)

Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) (MP).

88;”ness und Ost⸗Rumelien (D) (RO) MP

Dänemark (D) (RO) (MP)

Frankreich (D) (RO) (MP)

Gibraltar

Griechenland (D) (RO0) (MP)

Großbritannien und Irland . . . . . . .

Italien (D) (RO) (MP) .

Luxemburg (D) (MP) . . .

Malta

Marokko: Tanger (D) (RO)

Montenegro

Niederland (D) (RO) (MP)

Norwegen (D) (RO) (MP)

Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MP) . . .

Portugal (D) (RO) (MP)

Rumänien (D) (RO) (MP)

Rußland (D) (MP) europäisches und kau⸗

kasisches....

Schweden (D) (RO) (MP) . . . .

Schweiz (RO) (M P) 1

Serbien (D) 8

eer und die spanischen Besitzungen an eer nordafrikanischen Küste (D) (RO)

Tripolis (D) (RO) (MP)

Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien) (D) (RO) (MMP)...

85 9 6 89966 5 5

9˙80 4 45 70 6/65 5

4/ 50 6 20 8 45 10 65

4 6 45 1 40

2— 10 20

20 10 12 25 30 —15 15 —40 40 20 —10 15

5 20 20

20 15 10 20

20 15

Afrika, Süd⸗(D)(RO)CM P), ausgen. engl. Kol.: Durban in Natal (östlicher oder westlicher

Weg) Betschuanaland: Anstalten d. British Soutn

A

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Deu Lam

übri

Bon

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übri

(R Arab

Vic

45

übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griquag⸗ land) Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik.

westlicher Weg) Afrika,

(MP), ausgenommen englische Kolonien: Assab

Massaua . Mozambique u. Lourenço⸗Marques (Delggoa⸗

0 Zanzibar u. Mombassa. Afrika, Westküste (westlicher Weg) Accra an der Goldküste . ..

Bathurst (Senegambien)

Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St. Vincent) (RO) (MP) Lagos (Sklavenküste)...

Annam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein)

Yemen Argent. Republik (via Teneriffa) (RO). Australien (via Bushire, Pezanh. 8 Süd⸗Australien (MP) u. West⸗Australien

e eeeeeeeeeee“ Neu⸗Seeland (RO). .. Tasmania Queensland 1 Bolivien (via Galveston) (RO) Brasilien (D) (MMP): Pernambuco (Recife) *) (via St. Vincent oder Teneriffa) . übrige Anstalten (via Teneriffa) *) nach allen Anstalten Brasiliens via Gal⸗ V veston 6,35

frican Tel. Comp.

epublik (Transvaal) (östlicher oder

Ostküste (östlicher Weg) (RO)

tsch⸗Ostafrika u, Malindi und Witu

0 00289⸗

ge Anstalten an der Goldküste

imny u. Braß (Nigerdelta)

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rra Leone. . ge Länder s. u. A. Afrika.

91

Sö=SÖS

9) MP) ien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz

—+ boS

Eese

toria (RO) (MP)

55

5 95

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP): St. Vincent, Insel San Thiago, Chile (via Galveston) [RO) China und Corea (D' via Amur) (RO) (MP) 1 Cochiunchina u. den annamitischen Anstalten Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗ S- (via Bushire, Moulmein) (RO) MP) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ ventura übrige Anstalten Costa Rica (RO) Ecuador (via Galpeston) (RO) Egypten: (via Triest) Alexandrien.. (MP) 1. Region übrige Anstalten II. Region Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .. Guatemala und Honduras & Guyana, Britisch⸗ (via Key West, Ja⸗ maica) (RO) Guyana, Franz.⸗ (via Key West, Hatti) (RO): Cayenne übrige Anstalten Guyana, Niederländisch⸗ (via Key West) (RO) Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ Indien und Kaschmir Birma Ceylon Isthmus von Panama (RO) Japan (D) (RO) Madeira (D) (RO) (MP) Malaccea, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (MP): Malacca, britisch

Perak Peranr Pahang Selangor u. Sungei Ujong Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, Hermosillo, Matamoros in Tamaulipas, Monterey, Sabinas, Saltillo, Sauz... Mexico City, Tampico u. Veracruz City übrige Anstalten .. Nicaragua (RO): San Juan del Sur .. übrige Anstalten. Niederl. Indien (via Bushire, Penang) (RO) AfP): Java

übrige Inseln....

5 5 6 6

2 70 3 68

60

75 15 40

15

Paraguay (via

Bokhara Salvador (RO)

Urugnay (via Venezuela (via

Ins.)

Barbados

Curaçao

Grenada Guadeloupe

Jamaica

Martinique Porto Rico St. Christoph⸗ St. Croix St. Lucia St. Thomas

65

Teneriffa) (RO)...

Penang (via Bushire) (RO) (MP) .

Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf

Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire

übrige Anstalten

Peru (via Galvpeston) (RO)

Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO):

Luzon (Manila) . ..

Rußland, asiatisches (I. 1. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk

II. Region, östlich von demselben ...

Libertad . übrige Anstalten

„[Siam (via Bushire, Moulmein) (RO).. Singapore (via Bushire, Penang) (RO) (MP) (Tonin Moulmein) (RO) (MP)

Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): New⸗York City (sämmtliche Anstalten) Bahama⸗Ins.: New⸗Providence Bermuda (Insel) die übrigen Orte.. Westindien (R0.

Cuba, und zwar:

Dominica (kleine Antillen⸗Insel)

Halti⸗San Domingo: 1 Cap Haftien und Port au Prince ... Puerto Plata und übrige

Marie⸗Galante

St. Vincent (Westindien Trinidad, Insel

(D) (M;Pj:

eneriffa) (RO) Harti) (RO)

SüeSnmgn

u1u

1 5 Pf. bis 9): Antigua

Havana.

Cienfuegos .. Santiago de Cuba... übrige Anstalten ....

SMSSSSSSS õ ***eSSsos 5 S

Mole St. Nicolas

Anstalten

(St. Kitts)

sttragendem Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗

—Belag der Köͤnlglichen Gwpedition des Deutschen Reichs⸗ und Kal. Preuß. Staatz⸗Anreigers (Scholy)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Insertiongpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. 11““ Inserate für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition rö. vh

nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigerg

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

82 b; 8

Berlin, Dienstag, den 4. April, Abends.

ImCEMeES

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kanzlei⸗Rath Wilke zu Lauenburg i. Pomm., dem Eisenbahn⸗Secretär Hermann Müller zu Ratibor und dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse Walther zu Bärwalde im Kreise Königsberg N.⸗M. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, Geheimen Rechnungs⸗Rath Steinberg beim Reichs⸗ Marineamt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Stadtsecretär Heinrich Feesche zu Einbeck den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den evangelischen Lehrern Schalow zu Stettin und Gutsche zu Nieder⸗Herzogswaldau im Kreise Freystadt den 8— der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern,

dem Kreisboten Andreas zu Rotenburg a. F. und dem Revierförster Goohs zu Bremerhagen in der Gberförsterei Abtshagen, Regierungs Bezirk Stralsund, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie

den Gewehrfabrikarbeitern Dregler und Stolpe zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Königlich bayerischen Hauptleuten Gottgetreu vom Eisenbahn⸗Bataillon und Mühlholtzer von Mühlholtz, à la suite des Ingenieur⸗Corps, Lehrer an der Kriegs⸗ Akademie, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

v1

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Königlich bayerischen Maximilians⸗Ordens 1 für Wissenschaft und Kunst: dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Auwers, ständigem Secretar der Akademie der Wissenschaften zu Berlin, und dem Professor Bruch zu Friedenau bei Berlin, Vorsteher einer Meisterschule für Composition an der Akademie der Künste zu Berlin; es Ritterkreuzes zweiter Klasse des König lich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Wenige zu Berlin; der Königlich württembergischen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande des Friedrichs⸗Ordens: dem Bildhauer Jahn zu Berlin; des mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ ünd Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Kirchner zu Eydtkuhnen; des Comthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Althoff, vor⸗

und Medizinal⸗Angelegenheiten;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Geheimen Sanitäts⸗Rath, Professor Dr. Paetsch,

Lehrer der Zahnheilkunde am Zahnärztlichen Institut der

Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin

ferner:

des Comthurkreuzes des Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Franz Joseph⸗Ordens mit dem Stern:

dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von der Leyen, vortragendem Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Groß⸗Offizierkreuzes des Königlich nieder⸗

ländischen Ordens von Oranien⸗Nassau:

18 dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Fleck, Ministerial⸗Director im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Geheimen Ober⸗Baurath Jungnickel, vortragendem Rath in demselben Ministerium;

des Ritterkreuzes des Koniglich schwedischen Nordstern⸗Ordens:

dem ordentlichen Professor in der juristischen Facultät Universität zu Kiel Dr. Pappenheim

der Königlich rumänischen goldenen Verdienst⸗ Medaille: dem Eisenbahn⸗Wagenmeister Niessen zu Köln; sowie des Venezolanischen Bolivar⸗Ordens vierter Klasse:

dem Königlichen Müller zu Berlin.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Christian Sandberg zum Vice⸗ Konsul in Moß (Norwegen) zu ernennen geruht.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Reichsbank⸗Director Hartung zum Geheimen Ober⸗ Finanz⸗Rath zu ernennen, und dem Buchhalter Stahlberg bei der Reichs⸗Hauptbank den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen b

Bekanntmachung. 8

Postdampfschiffverbindung Lübeck —Kopenhagen Malmö.

Die zwischen Lübeck einerseits, Kopenhagen und Malmö andererseits vom 1. April ab täglich verkehrenden Dampfer der Halland'schen Dampfschiffs⸗Actien⸗Gesellschaft werden in diesem Jahre, gleich wie in den Vorjahren, wieder bis zum 30. September zur Poscheförderung benutzt werden. Der Fahr⸗ plan für diese Dampfer ist wie folgt festgesetzt:

aus Lübeck um 5,17 Uhr Nachmittags, nach Empfang der Post von den aus Berlin, Lehrter Bahnhof, um 9,31 Uhr Vormittags bzw. aus Hamburg um 3,40 Uhr Nachmittags abgehenden Ferbeh aen;

in Kopenhagen am folgenden Tage gegen 8 Uhr früh;

in Malmö spätestens 1,30 Uhr Mittags, zum Anschluß an den um 3 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Schnellzug;

aus Malmö Vormittags gegen 11 ¼ Uhr,

aus Kopenhagen spätestens 4 Uhr Nachmittags, nach Empfang der schwedischen Post vom Schnellzuge aus Stockholm,

in Lübeck am folgenden Tage gegen 7 Uhr früh, zum Anschluß an die Frühzüge nach Berlin und Hamburg. 8 Berlin W., den 24. März 1893.

Reichs⸗Postamt, I. Abtheilung. Sachse.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Consistorial⸗Präsidenten und Universitäts⸗Curator Dr. Heinrich Chalybaeus in Kiel den Rang der Räthe zweiter Klasse, und dem Landes⸗Oekonomie⸗Rath Bokelmann zu Kiel den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen, sowie den Landrath Gumprecht zu Mußadt W.⸗Pr. zum Reg ierungs⸗Rath, und den bisherigen Seminar⸗Director Dr. Waschow zu Rosenberg O.⸗S. zum Regierungs⸗ und Schulrath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landes⸗Bauinspectoren Rubarth in Aachen, Leis in Elberfeld und Marcks in Düsseldorf und dem Professor an der Technischen Hochschule zu Berlin Fritz Wolff den Charakter als Baurath, dem Fabrikanten Ernst Fritz Wolff zu Erfurt den Charakter als Commerzien⸗Rath, und dem Kaufmann Wilhelm Berg zu Berlin den Charakter als Commissions⸗Rath zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsrichter Bünte in Templin an das Amtsgericht in Dortmund, der Amtsrichter Opolski in Schönlanke an das Amtsgericht in Posen, der Amtsrichter Probst in Passenheim an das Amtsgericht in Muskau, der Amtsrichter Hundrich in Schildberg an das Amtsgericht in Hermsdorf u. K. und der Amtsgerichts⸗Rath von der Decken in Itzehoe als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Kiel.

Der Fabrikbesitzer Georg Friedrich Ernst Matthes

in Düsseldorf ist zum Handelsrichter bei dem Landgericht da⸗ selbst ernannt.

Die Staatsanwälte Dr. Hertzsch in Altona, Dr. Eger in Marburg und Schweigger in Posen sind in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht I in Berlin versetzt.

Dem Notar, Justiz⸗Rath Hennig in Breslau und dem Notar, Justiz⸗Rath Pinckert in Erfurt ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Bischoff aus Berlin bei dem Amtsgericht in Drossen, die Gerichts⸗Assessoren Dr. Max Staub und Stachowski bei dem Landgericht I in Berlin und der Heinrich Walter bei dem Landgericht in

eisse.

Der Amtsrichter Iwicki in Schlochau, der Rechtsanwalt, 1““ in Wiesbaden, der Rechtsanwalt und otar, Justiz⸗Rath Linden in Braunsberg und der Rechts⸗ anwalt und Notar Wollheim in Krossen sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Grebin zu Rummelsburg ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Kolberg⸗Körlin, mit dem Amtssitz in Kolberg, versetzt worden.

6 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Waschow ist der Regierung zu Bromberg überwiesen worden.

Dem Privatdocenten in der huüosapzischen Facultät der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Gym⸗ nasial⸗Director a. D. Dr. August Döring, sowie

dem Dr. phil. Hermann Sprengel zu London ist das Prädicat Professor’ und

dem Gesanglehrer des Königlichen Domchors Hermann Prüfer in Berlin das Prädicat Königlicher Musik⸗Director beigelegt worden.

kan

Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung für den 1eeeöb en und englischen Sprachunterricht an. mittleren und höberen 1— wird in Berlin im Locale der Sophienschule, Weinmeisterstraße 16/17, vom 4. Dezember d. J. ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen 5 Potsdam und zu Frankfurt a. O. sowie das hiesige „Intelligenz⸗

Berlin, den 17. März 1893.

Königliches 1““

Bekanntmachung.

Die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Hand⸗ arbeiten wird in Berlin in der Elisabeth⸗Schule, Kochstraße 65, daselbst vom 7. September d. J. ab stattfinden. G

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen sn Potsdam und Frankfurt a. O. sowie das hiesige „Intelligenz⸗

att“.

Berlin, den 17. März 18903. 86

Königliches Provinzial⸗Schulcollegium. Tappen.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister d öffentlichen Arbeiten Thielen, nach Straßburg i. PfH.

Preußen. Berlin, 4. April.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge der Chefs des Militär⸗ und des Marinecabinets und nahmen darauf militärische Meldungen entgegen.