1893 / 79 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

100 zahlbar an die Ordre des Ausstellers am 30. November 1892 zu Frankfurt a. M. lautenden, Blankogiro Peter Der In⸗ zaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in Sktober 1893, Vor⸗

unterzeichneten Ge⸗ anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Rückseite mit dem

auf der Wechsels beantragt.

Heil versehenen

dem auf Dienstag, den 10. mittags 10 Uhr, vor dem richte, Zimmer Nr. 29,

Urkunde erfolgen wird. 8 Frankfurt a. M., den 24. März 1893. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IV.

Das Kgl. Bavyerische Amtsgericht Mitterfels hat unterm Heutigen folgendes Aufgebot erlassen:

Auf dem Anwesen Hs. Nr. 5 der Bauerseheleute Alois u. Franziska Schedlbauer in Rattenberg sind für Wolfgang Deser, Bäckerssohn von dort, geb. den 29. Oktober 1789, auf Grund des Uebergabsvertrages v. 6. Nov. 1830 seit 20. April 1831 zur Erlernung einer Profession 25 Fl. und für die Zeit seines ledigen unversorgten Standes im Erkrankungsfalle auf die Dauer von 4 Wochen der unentgeltliche Auf⸗ enthalt mit Krankenkost im Anschlage von 5 Fl. hypothekarisch versichert. Nachdem die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen bisher fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf dieselben sich beziehenden Handlung an gerechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, wurde die Ein⸗

leitung des Aufgebotsverfahrens beantragt. Dem⸗ nach werden alle jene, welche auf obige Ansprüche ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche innerhalb 6 onaten, spätestens aber in dem auf Freitag, den 22. Sep⸗ tember 1893, Vorm. 9 Uhr, dahier anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht würden.

Mitterfels, den 28. Januar 1893. 8 Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[65512] (L. S.) Ortner.

[737] Aufgebot. ,

Der Colon Ludwig Schlür Nr. 9 in Heidenolden⸗ dorf hat das Aufgebot der Urkunde vom 8. Februar 1812, aus welcher auf seinem Colonate Nr. 9 in Heidenoldendorf, Bd. II. Blatt 39 des Grundbuchs für die Schule in Heidenoldendorf 30 Darlehn eingetragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 27. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. .

Detmold, den 29. März 1893.

Fürstliches Amtsgericht. III.

(L. S). (gez.) Eberhardt.

Begl.: Arnold, Secvretär.

[728]

Auf g.

ebot.

Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern der nachstehend aufgeführten Hypothek⸗ ““ fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen bezüglichen Handlungen

an gere

jenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, spätestens aber in dem auf Freitag, den 13. Oktober fertigten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin unter dem

net 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der betreffenden Pfandobjectsbesitzer alle die⸗

zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten, 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem unter⸗ Rechtsnachtheil aufgefordert, daß im Falle der

Unterlassung der Anmeldungen die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Datum V des Eintrages.

Hypothekenbuch, Band und Seite.

Laufende Nummer.

Bezeichnung der Forderungen.

Pfandobjectsbesitzer.

Natterholz 1. 60.

20. Dezember

1843. und in

ting. 27. September

Natterholz 18 1844.

Graisbach I. 427.

12. Januar 1857.

Monheim, 23. März 1893.

Einhundert Gulden unverzinsliches

10 Fl. zahlbares Naturalausgeding und Wohnungsrecht des Mathias 1““ SHerrmann, Austräglers in Dai⸗

Dreihundert Gulden Heirathsgut für Anna Maria Herrmann in Natterholz.

Fünfhundertfünf Kaufschillingsrest der Taglöhners⸗ eheleute Thomas Lautner zu Lechsend.

Johann u. Walburga Mayer, Söldnerseheleute in Nat⸗ terholz.

jährlichen Fristen zu

Dieselben.

Gulden 24 Xr. Walburga Mayer, geborene

Sattich, Anwesensbesitzerin in Lechsend.

und Antonie

Königliches Amtsgericht.

(L. S.) (gez.)

Fischer, K. A.⸗R.

Zur Beglaubigung der Gerichtsschreiber: (L. S.) A. Giehl.

Alulufgebot.

Restaurateur Wilhelm Hann zu Altona und die Ehefrau des Schneiders Witt, Sophie, geb. Nohm, ebendort, haben das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenscheins über die Fol. 3 des Grund⸗ und Hvpothekenbuchs der Büdnerei Nr. 13 zu Techentin für die Altentheilerin Hann, geb. Klieve, daselbst zinsenlos eingetragenen 100 Thaler Cour. be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ludwigslust, den 29. März 1893. 1 Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Kaven, Gerichtsschreiber.

[741] Oeffentliche Ladung.

In Sachen der Grundbuchanlegung für den Ge meindebezirk Merzig ist das auf den Namen des Anton Lorenz zu Besseringen im Kataster ein⸗ getragene Grundstück von anderen Personen in An⸗ spruch genommen worden. Der in Besseringen un⸗ bekannte Anton Lorenz oder dessen Erben werden hierdurch aufgefordert, spätestens im Termin vom 1. August 1893, Vormittags 10 Uhr, an der unterzeichneten Gerichtsstelle ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls das Grundstück den jetzigen Besitzern im Grundbuch zugeschrieben werden wird.

Merzig, 28. März 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Auf den Antrag der Ehefrau Caspar Schulte, Elisabeth, geborene Isenberg, zu Oberhenneborn, wird deren Vatersbruder, der am 3. April 1826, geborene Lambert Isenberg aus Oberhenneborn, e im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht am 30. Ja⸗ nnar 1894, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Fredeburg, den 7. März 1893.

[729] Königliches Amtsgericht.

[730] Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Petronella Karwacka, geborenen Nasiadek, zu Zmyslona parzy⸗ nowska, wird deren Ehemann, der Arbeiter Franz Paver Karwacki, welcher sich von seinem früheren Wohnort Zmyslona parzynowska vor länger als 10 Bacemn entfernt hat und von dessen Leben oder Tod eine Nachricht seitdem nicht eingegangen ist, aufgefordert, sich väͤtestens in dem Aufgebotstermin, am 21. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, zu widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Schildberg, den 25. März 1893.

Königliches Amtsgericht. von Francois.

739]

Die Wittwe des Müllers Jakob Bergmann aus Kalden, Anna Gertrude, geb. Henze, hat als Vor⸗ münderin ihrer Kinder, als der nächsten Verwandten der am 12. November 1817 zu Kalden geborenen jetzt aber verschollenen Anna Elisabeth Bergmann beantragt, diese für todt zu erklären.

Die Anna Elisabeth Bergmann wird deshalb,

wenn sie noch lebt aufgefordert, spätestens in dem

auf den 29. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine von ihrem Leben glaubhafte Kenntniß zu geben oder selbst zu erscheinen, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird. Grebenstein, den 17. März 1893. Königliches Amtsgericht. öS.

Forkel. [732] Aufgebot. 1“

Auf den Antrag des Eigenthümers Jacob Rzanny aus Kobylnik wird dessen Bruder Caspar Rzanny aus Kobylnik bei Grätz, welcher im Jahre 1863 nach Russisch⸗Polen zwecks Theilnahme am Aufstande ge⸗ gangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 21. März 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Grätz, den 29. März 1893.

Königliches Amtsgericht. [734] Aufgebot behuf Todeserklärung.

1) der am 2. Oktober 1812 zu Lippoldshausen ge⸗ borene Johann Friedrich Ludwig Stockmann, Sohn des Ackermanns Johann Justus Stockmann, und seiner Ehefrau Catharine Sophie, geb. Laspe, daselbst, welcher Anfang der fünfziger Jahre nach Amerika ausgewandert ist,

2) die am 24. August 1832 zu Oberode geborene Tochter des Krugwirths Carl Ludwig Giese und gg Ehefrau Marie Elise, geborene Stamm, da⸗ selbst, Namens Auguste Margarethe Giese, spätere Ehefrau des Fabrikarbeiters Heinrich Thiele zu Lippoldshausen, welche seit dem Sommer 1882 ver⸗ schollen ist,

werden, und zwar der ꝛc. Stockmann auf Antra seiner Nichte, der Ehefrau des Bahnwärters Friedri Rosenthal, Charlotte, geb. Stockmann, zu Hede⸗ münden, die ꝛc. Thiele auf Antrag der Ehefrau des Briefträgers Christian Hobein, Elise, geb. Giese, zu Allendorf, der Ehefrau des Kutschers Johannes Saft, Louise, geb. Giese, zu Witzenhausen, sowie auf An⸗ trag der Ehefrau des Fabrikarbeiters Eduard Zies, Emilie, geb. Giese, zu Allendorf, der Schwestern der Verschollenen hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. April 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberͤäumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihre Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Rechts⸗ Kasee gert überwiesen werden sollen. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben der Ver⸗ schollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, auch für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗Berechtigte zur An⸗ meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll, auf⸗ gefordert.

Münden, den 26. März 1893.

Königliches Amtsgericht. II.

[73858 Aufgebot.

Die Hausbesitzerstochter Franziska Kainz, geboren am 6. Oktober 1820 in Innstadt⸗Passau, hat sich im Jahre 1852 mit dem Schneidergesellen Josef Andreß in Würzburg verehelicht und ist mit diesem sofort nach der Trauung nach Philadelphia in Nord⸗ Amerika ausgewandert; über deren Leben ist seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden und hat deren Schwester, die Zimmermannsfrau Adelheid

8*

Christl, geborene Kainz, in Beiderwies beantragt, dieselbe für todt zu erklären.

Infolgedessen ergeht hiemit die Aufforderung

1) an die Verschollene, spätestens in dem auf Donnerstag, den 15. März 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 18/I. anbe⸗ raumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, .

3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Passau, am 29. März 1893.

Der Königliche Ober⸗Amtsrichter: Ober⸗Landesgerichts⸗Rath (gez.) Thürauf.

Vorstehendes Aufgebot wird hiermit gemäß §§ 825 und 187 R.⸗C.⸗P.⸗O. öffentlich bekannt gemacht.

Passau, am 30. März 1893. 1 Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Passau.

(L. S.) Scherer, K. Secr.

[736] Aufgebot. W Der Johannes Zacharias II. von Herzhausen hat das Aufgebot des vor langen Jahren nach Amerika ausgewanderten und daselbst verschollenen Johann Paul Zacharias, geboren den 25. März 1808 zu Herzhausen, zum Zwecke der Todeserklärung bean⸗ tragt. Der Johann Paul Zacharias wird daher

(aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch,

den 21. Juni l. J., Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin schriftlich oder persönlich zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß derselbe im Nichtmeldungs⸗ fall wird für todt erklärt werden. Biedenkopp, 25. März 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[742]

Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 9. Februar 1893 wurden Margaretha Diehl, Ehefrau von Jakob Rinck, Ackerer, in Winden wohnhaft, und Consorten, welche bei diesem Gerichte gegen Philipp Peter Diehl, Schmied, und Ludwig Diehl, Schmied, beide früher in Winden wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, das Abwesenheitsverfahren betreiben, zu dem contradictorisch mit der K. Staats⸗ anwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen: „daß Philipp Peter Diehl und Ludwig Diehl, beide Hufschmiede von Winden, ausgangs der 1840er Jahre nach Amerika ausgewandert sind und seitdem keinerlei Nachrichten weder an ihre Ver⸗ wandten noch an andere Personen in ihre Heimath gelangen ließen“.

Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf Samstag, den 6. Mai 1893, Vormittags e im Commissionszimmer des K. Landgerichts ahier.

Landau i. d. Pfalz, den 29. März 1893.

Der K. I. Staatsanwalt: Boecking. [731] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Messerschmidt zu Rügenwalde vertretenen Bauern Ludwig Schmidt zu Damshagen als des Pflegers für den Nachlaß der am 12. September 1848 ver⸗ storbenen ersten Ehefrau des Büdners und Tischlers Karl David Ulrich, Katharina Luise, geb. Arndt, zu Damshagen, werden die Erben der vorerwähnten Frau Ulrich aufgefordert, spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine am Montag, den 22. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiscus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig sein wird, weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Her⸗ ausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen. Rügenwalde, den 22. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

[79133] Oeffentliche Ladung.

Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 15. Januar 1893 zu Frankfurt a. M. verstorbenen Wittwe des Architekten Wilhelm Bern⸗ hard Brofft, Caroline Auguste, geb. Backes, zu⸗ stehen, haben solche vor dem 22. April 1893 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

Frankfurt a. M., den 10. März 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II 1. Berninger.

[410]

In dem auf Antrag der Näherin Ida Behrens hierselbst eröffneten Aufgebotsverfahren behufs Kraft⸗ loserklärung des Einlegebuchs der Sparkasse hier⸗ selbst Nr. 94 424 ist durch Ausschlußurtheil hiesigen Amtsgerichts vom 24. März 1893 das bezeichnete Sparkassenbuch für kraftlos erklärt.

Bremen, 28. März 1893.

Der Gerichtsschreiber: Stede.

[402] Bekaunntmachung.

Das Königliche Amtsgericht Wasserburg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. März l. Js. Ausschlußurtheil dahin erlassen, daß der dem Weber Martin Lammel von Kernpoint, Gemeinde Ammerang, zu Verlust gegangene Schein der städtischen Spar⸗ kasse Wasserburg Nr. 322/24274 Litt. L. vom 26. Juni 1882 im Restbetrage von 200 ursprünglich lautend auf 300 für kraftlos erklärt werde, sowie daß der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen habe⸗

Wasserburg, am 27. März 1893.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Spitzeder. [399]

Die über die auf der Anbauerstelle Nr. 26 der Weberstraße zu Linden sub Nr. 148 des alten Ka⸗ tasters zu Gunsten des Kaufmanns Louis Herms in Linden im Hypothekenbuche des II. Bezirks Linden, Abtheilung I. Band 5, Fol. 26, pag. 132, laufende Nr. 6 eingetragene und später in das Grundbuch von Linden Band XI. Blatt 421, Abtheilung III. Nr. 7 übertragene Hypothekenpost von 900 aus⸗ gestellte Hypotheken⸗Urkunde (Obligation vom 19. Ok⸗ tober 1875 mit angehängtem Eintragungsvermerk

vom 1. November 1875) ist durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. 1 Hannover, den 24. März 1893. Königliches Amtsgericht. V. J.

[398]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14. März 1893 ist das über die Post Nr. 2. Abth. 3 Band 7 Blatt 37 a Grundbuch von Ströhen: Darlehn von 300 für den Altentheiler Friedrich Meier Nr. 23 Nordel auf Grund der Schuldurkunde vom 6. Juli 1874 demnächst an Schuhmacher Niemeyer zu Ströhen resp. Heuerling Tacke daselbst abgetreten gebildete Hypothekendocument vom⸗ 12. Juni 1875 für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht zu Rahden.

[405] m Namen des Königs!

Verkündet am 17. Februar 1893. Güldenpfennig, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Handelsmanns Friedrich⸗ Schmoock gen. Scheewe zu Neuermark erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sandau durch den 1 zeichneten Amtsrichter für Recht: Die Hypotheken⸗ urkunde über die im Grundbuche von Neuermark Band I. Blatt Nr. 30 Abtheilung III. sub Nr. 1 eingetragenen und von da auf das Grundbuchblatt von⸗-Neuermark Band III. Blatt Nr. 92 über⸗ tragenen

a. 5 Thaler jährliche Termingelder,

b 50 Thaler unverzinsliche Ueberlassungsabfindung un „ec. ein Altentheil für die Wittwe Catharine Elisabeth Neue, geb. Posscl, auf Grund des Uebergabe⸗Contracts vom 1. November 1846 zufolge Verfügung vom 1. Oktober 1846, ein⸗ getragen am 5. Oktober 1846, und gebildet aus der

Ausfertigung des gedachten Vertrages, der Eintragungs⸗

note und dem Hypothekenschein vom 3. Oktober 1846⸗

wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗

verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Niedenführ. 3

[396] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Landwirths Caspar Risse, gt. Neisse zu Niederoesbern, vertreten durch den Rechtsanwalt Stehling zu Menden erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Menden durch den Amtsrichter Maas für Recht: Das über nachstehende, Abthlg. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Oesbern Bd. II. Art. 72. eingetragene Post: „Eine Abfindung von je 40 Thlr. von dem mütterlichen Vermögen für jedes der Geschwister Neisse, nämlich: 1) Maria Carolina, 2) Maria Franziska, 3) Johann Heinrich, sowie die übrigen Rechte und Naturalabfindnngen derselben nach Maßgabe des § 2 Litt. B. des Uebertragsvertrages vom 6. Februar 1858, eingetragen auf Grund der Verfügung vom 13. Oktober 1862“ gebildete Hypo⸗ theken⸗Document wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen.

Menden, den 25. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

[394] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 15. Februar 1893 sind

1) der Hypothekenbrief vom 19. Januar 1877 nebst Ausfertigung des Urtheils des ehemaligen Königl. Stadt⸗ und Kreisgerichts I. Abtheilung. zu Magdeburg vom 6. September 1876 und Re⸗ quisition des Prozeßrichters vom 21. Dezember 1876, lautend über 72 35 Kostenforderung für den Arbeiter Joachim Steffen zu Magdeburg⸗Neustadt, eingetragen im Grundbuche von Magdeburg⸗Neustadt Band III. Blatt 146 Abtheilung III. Nr. 12 auf dem dem Tischlermeister Louis Thomas daselbst gehörigen Grundstück,

2) die Schuld⸗ und Hypothekenurkunde vom 26. August 1819, 5. Mai und 30. Oktober 1829 nebst Hypothekenschein vom 29. Juli 1831 und 12. August 1845, lautend über 300 Thaler Courant nebst 5 % jährlichen Zinsen und den Kosten, zahlbar

nach 3 monatlicher Kündigung, eingetragen im Grunda-

buche von Magdeburg Neustadt Band 9 Blatt 484 Abtheilung III. Nr. 1 auf Jacob Heinrich Gottlieb Muthwille und dessen Ehe⸗ frau Henriette, geb. Ziemer, hier, gehörigen Gründstück für den Schneidermeister Ludwig Bartholomäus Berg⸗ zufolge Verfügung vom 29. Juli 1831 und um⸗ geschrieben auf die unverehelichte Marie Karoline Berg hier, zufolge Verfügung vom 9. August 1845, 3) der Hypothekenbrief vom 24. April 1886 nebst Ausfertigung des Kaufvertrags vom 28. August 1877, lautend über 9300 Kaufgeld, vom 1. Juli 1877 mit jährlich 5 % in vierteljährlichen Raten ver⸗ zinslich und zahlbar nach 3monatlicher Kündigung, eingetragen im ö von Magdeburg⸗Neustadt Band 16 Blatt 906 Abtheilung III. Nr. 6 auf dem dem Schlossermeister Walter Benecke hier gehörigen, hier Schmidtstraße Nr. 52 belegenen Gründstück für die in ungetheilter Gemeinschaft befindlichen Wattenfabrikanten Wilhelm Reuter hier, nämlich 1) die Witte Reuter, Louise, geb. Ehrecke und 2) die 3 Geschwister

Louise T-

Wilhelm ¼ Reuter

Albert

dem dem Zimmermann

und zwar die Urkunde Nr. 1 oben zum Zweck der

Löschung, die Urkunden Nr. 2 und 3 zum Zweck der Ausfertigung neuer Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt worden. 8

Magdeburg⸗Neustadt, den 24. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 17.

Bach.

[406] 8

Die gerichtliche Schuldurkunde vom 18. September 14. November 1867 über die am 10. Januar 1868 in das Hypothekenbuch Bezirk III. Abth. I. Band I. Fol. 9 pag. 185 Nr. 1 zu Gunsten des Heinrich Christoph Brockmann und des Heinrich Peter Wilhelm⸗ Brockmann in Wietzendorf eingetragenen, später in⸗ das Grundbuch von Band 1. Blatt 9; Abth. III. Nr. 1 übertragenen Hofesabfindungen von je 100 Thaler oder 300 ist durch Ausschlußurtheil⸗ vom 17. März für kraftlos erklärt.

Soltau, den 17. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

[408] Bekanntmachung. 1

Auf den Antrag des Eigenthümers Johann Kucz in Rose Dorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Bar⸗ tecki zu Neutomischel, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler für Recht: Die eingetragenen Gläubiger bezw. deren

1”n

1409]

ausgeschlossen.

[404]

2

Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Wonsowo Nr. 100 in der dritten Abtheilung unter Nr. 4 für die Eigen⸗ thümer Anton und Marianna Janeczek'schen Ehe⸗ leute in Rose Dorf eingetragene Hypothekenpost von 84 Thalern nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1866 ausgeschlossen. Der Inhaber des über diese Post gebildeten Hypothekendocuments wird mit seinen Ansprüchen und Rechten auf die bezeichnete Urkunde ausgeschlossen. Diese Urkunde, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 8. Januar 1862, dem Hypothekenauszuge und dem Eintragungsvermerk, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Neutomischel, den 25. März 1893. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Apothekers Dr. Max Eduard Weiß zu Neutomischel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Bartecki in Neutomischel, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amts⸗ richter Köhler für Recht: Die eingetragenen Gläubiger, bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Glinau Nr. 128 in der dritten Abtheilung einge⸗ tragenen Posten, und zwar:

a. die unter Nr. 1 für die Geschwister Lehmann, Johanne Emilie, Johann Karl August, Johann Heinrich, Johanne Ernestine Emilie, laut Erbrezeß vom 4. März 1844 eingetragenen 77 Thaler 8 Pf. nebst 5 % Zinsen, die unter Nr. 2 für die Geschwister Lehmann, Johanne Emilie, Johann Karl August, Johann Heinrich, Johanne Amalie Ernestine und Marie Agnes Rosalie, aus dem gericht⸗ lichen Eebraehe vom 16. März 1850 einge⸗

haler 14 Sgr. 115*12 Pf.,

tragenen 46 T.

Der Inhaber des über die voraufgeführte in Ab⸗ theilung III unter Nr. 1 eingetragene Post gebildeten Hypothekendokuments wird mit seinen Ansprüchen und Rechten auf die bezeichnete Urkunde ausgeschlossen. Das über die Post ad a gebildete Hypothekendokument, bestehend aus dem Eintragungsvermerk der Ausferti⸗ bung des Erbrezesses vom 4. März 1844 und dem

eigehefteten Hypothekenschein, wird für kraftlos er⸗ klärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem An⸗ tragsteller zur Last.

Neutomischel, den 25. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

1740

Das Königliche Amtsgericht zu Katscher hat durch

Urtheil vom 23. März 1893:

IJ. die unbekannten Berechtigten der nachstehend bezeichneten Hypothekenpost:

140 Thlr. 14 Silbergroschen 7 Pfennig als Rest⸗ betrag von den ursprünglich eingetragenen 3333 Thlr. 8 gute Groschen Kgl. preuß. 1764 er Courant, welche die Gemeinden Dirschel und Ehrenberg behufs der Abzahlung des vor die erkauften Dominialrealitäten und Robotfreiheit schuldigen Kaufschilling gegen fünf Procent halbjährlich abzuführende Zinsen, Ver⸗ pfändung ihrer Stellen in solidum und halbjährlich jedem Theile freistehende Aufkündigung von dem Bürger und Fleischer Florian Neuber aus Katscher erborgt und worüber sie den 21. Juni 1806 ein ge⸗ richtliches Schuldinstrument ausgestellt haben, sind auf den Antrag der Schuldner ex decreto vom 23. ejusdem hier und auf sämmtlichen Besitzungen der Gemeinden Dirschel und Ehrenberg eingetragen worden. Dieser Restbetrag haftet nur noch als Caution zur Deckung etwaiger Correalschuldenaus⸗ fälle und ist auf den Antrag des Regulirungs⸗Com⸗ missarius vom 12. Juli 1847 durch Verfügung vom 19. desselben Monats eingetragen, haftend in Ab⸗ theilung III. Nr. G auf Blatt 1 Ehrenberg possesion, ht ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen, un

II. die Hypothekenurkunde über die auf Blatt 1 Ehrenberg poss. in Abtheilung III. Nr. 13 für die Thekla, verehelichte Anbauer Otte zu Gröbnig aus dem Vergleich vom 1. Oktober 1816 zufolge Ver⸗ fügung vom 13. Februar 1817 eingetragenen 80 Thaler, bestehend aus der Ausfertigung des ge⸗ richtlichen Vergleichs vom 1. Oktober 1816 nebst Eintragungsvermerk vom 13. Februar 1817 und dem Hypothekenschein vom 17. Februar 1817 für kraftlos erklärt.

[401] Bekanntmachung. 1 1““ Durch Ausschlußurtheil vom 17. März 1893 ist die Hypothekenurkunde über die in Band I. Art. 28.

rundbuch von Zierenberg unter dem Titel des Handelsmannes Josef Schartenberg zu Cassel ein⸗ getragene Post: 35 Thaler zu 5 % verzinslich an Johannes Brake unter Curatel des Joh. Mösta zu Zierenberg nach Obligation vom 28. Dezember 1837, für kraftlos erklärt, und sind die etwaigen Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die Post für ausgeschlossen erklärt.

Zierenberg, am 17. März 1893.

Königliches Amtsgericht. Henning.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Februar 1893. Gälenpfennig, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Schröder zu Berlin, Havelberger⸗Straße Nr. 2, vertreten durch

den Rechtsanwalt Wodtcke zu Havelberg, erkennt das

Königliche Amtsgericht zu Sandau durch den unter⸗ zeichneten Amtsrichter für Recht: Die etwaigen Be⸗

rechtigten der nachstehend näher bezeichneten angeblich

getilgten Hypothekenpost, nämlich: der im Grund⸗ buche von Kuhlhausen Band 1. Blatt Nr. 40 in Abtheilung III. sub Nr. 1 für den Häusler Christian Meier zu Kuhlhausen aus dem Uebergabe⸗Contracte vom 23. November 1797 noch eingetragenen unver⸗ zinslichen Restkaufgelderforderung von 9 Thaler

2 Sgr. gleich 28 20 werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die vorbezeichnete Post ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.

Niedenführ.

Im Namen des Königds! Verkündet am 17. Februar 1893. Göüldenpfennig, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackermanns Christoph Zechlin zu Warnau, vertreten durch den Rechtsanwalt Wodtcke zu Havelberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sandau durch den unterzeichneten Richter für Recht:

Die etwaigen Berechtigten der nachstehend näher be⸗ zeichneten, angeblich getilgten Hypothekenposten, näm⸗ lich: der im Grundbach von Warnau Band I. Blatt Nr. 13 in Abtheilung III. eingetragenen:

a. sub Nr. 1 (früher 8) 284 Thaler (kalkulatorisch richtig 285 Thaler) 10 Sgr. 75⁄⁄1 Pfg. Muttererbtheil der beiden Geschwister Schwarz:

Marie Elisabeth und

Johann Friedrich Wilhelm, zum Betrage von je 142 Thaler 20 Sgr. 36⁄1 Pfg. aus dem Recesse über den Nachlaß der Mutter der Gläubiger, Marie Dorothee, geb. Wendt, vom 15. September 1826, reg. ad decr. vom 8. Dezem⸗ ber 1826, den 26. März 1827.

b. sub Nr. 2 (früher 9) 154 Thaler 7 Sgr. 11 Pf. Vatererbtheil für Johann Friedrich Wilhelm Schwarz aus dem Recesse vom 2. August 1834, zu 4 % vom 3. Dezember 1853 verzinslich und zahlbar bei er⸗ reichter Großjährigkeit bezw. Errichtung einer eigenen Wirthschaft des Gläubigers reg. ad decr. vom 21. De⸗ zember 1834 am 28. ejusd., wobei bemerkt ist, daß, falls der Gläubiger krank werden sollte, er auf dem Hofe zur Verpflegung aufgenommen werden muß, da⸗ gegen sein Erbtheil im Hofe zurückzulassen hat,

werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Niedenführ.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. März 1893. Bandlow, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bauerhofsbesitzers Wilhelm Wießmann zu Daberkomw, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wittstock zu Regenwalde, erkennt das König⸗ Amtsgericht zu Regenwalde durch den Amts⸗ richter von der Linde für Recht:

Folgende bäuerlichen Wirthe von Daberkow, nämlich:

a. Gottlieb Schulz und dessen Ehefrau Louise, geb. Leitzke, 11 1 b. Michael Köpp und dessen Ehefrau Louise, geb. Winkelmann, c. Michael Pribbernow Sophie, geb. Steffen, oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An sprüchen auf das im Grundbuche von Daberkow Band 1. Blatt 43 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 für die bäuerlichen Wirthe von Daberkow aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 7. Oktober 1847 und der gerichtlichen Schuldurkunde vom 18. April 1850 eingetragene, zu fünf Procent verzinsliche Restkaufgeld von 200 Thalern ausgeschlossen.

Dem Antragsteller werden die Kosten des Ver

fahrens auferlegt.] von der Linde.

[400]

und dessen Ehefrau

393] Das unt tzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes Ausschlußurtheilerlassen: Die eingetragenen Gläubiger oder deren unbekannte Rechtsnachfolger, welche auf die Post Abth. 11I Nr. 3 Grundbuchs von Fürstenau Bd. 15 Fol. 769 über

a. 5 Sgr. 10 Pfg. für Lisette Marie Mathilde Evers zu Brenkhausen,

p. 5 Sgr. 10 Pf. für Friedrich Wilhelm Evers zu Brenkhausen, 8 .“

c. 5 Sgr. 10 Pf. für Mathilde Evers zu Brenk hausen, 1

d. 5 Sgr. 10 Pf. für Friedrich Carl Heinrich Evers zu Brenkhausen, 1 3

e. 5 Sgr. 10 Pf. für Joh. Joseph Xaver Evers zu Brenkhausen,

f. 5 Sgr. 10 Pf. für Johann Heinrich Evers zu Brenkhausen

aus dem Rezeß vom 23. April 1856, Ansprüche erheben könnten, werden mit solchen ausgeschlossen, auch wird die Eigenthümerin der belasteten Grund⸗ stücke ermächtigt, die Löschung der aufgebotenen Post im Grundbuch zu beantragen. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Höxter, den 16. März 1893.

8 Königliches Amtsgericht.

Verkündet am 24. März 1893. Hering, Gerichtsschreibergehilfe. Im Namen des Königs! In der Rathje Möller’schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freiburg a. E. durch den unterzeichneten Richter für Recht: ꝛc. zc. ꝛc. Der unverehelichten Dorothee Möller in Dornbusch werden die angemeldeten Rechte auf den bezeichneten Nachlaß vorbehalten, alle übrigen unbekannten Erben des weiland Schiffers Rathje Möller aus Dornbusch werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den Nachlaß desselben ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlaß vorweg

zu nehmen. 3 Tennstedt.

[348] Inn Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892. Hülpert, Gerichtsschreiber.

In Sachen betreffend das Aufgebotsverfahren nach⸗ stehender Hypothekenforderungen:

Nr. 1. Die im Grundbuch von Fischingen Band I. Art. 190 Blatt 38 Abth. III. Nr. 1 im Artikel des Johann Hipp, Metzger, von Fischingen, für den Samuel Herz in Dettensee eingetragene Hypotheken⸗ forderung in Höhe von 28 Gulden.

Nr. 2. Die im Grundbuch von Weildorf Bd. XIII. Art. 530 Blatt 4 des Fridolin Söll in Weildorf für die Pflegschaft Johann Binz in Weildorf einge⸗ tragene Hypothekenforderung von 149 Fl. 15 Kr.

Nr. 3. Die im Grundbuch von Empfingen Bd. 24 Bl. 9 Artikel 206/1 Abthl. III. Nr. 2 ein⸗ getragene Hypothek von 170 Fl. in dem Artikel des Pius Kleindienst, Ziegler in Empfingen, für den Josef Hellstern, ledig, des Michael in Empfingen.

Nr. 4. Die im Grundbuch von Empfingen Bd. 31 Bl. 6 Art. 923 Abthl. III. Nr. 3 eingetragene Hypothek von 55 Fl. 30 Kr. in dem Artikel des Josef Gaus, Steinhauer in Empfingen, für die Kasse von Schöle in Blaubeuren.

Nr. 5. Die im Grundbuch von Empfingen Bd. 24 Art. 125/1 Bl. 8 Abthl. III. im Artikel des Josef Roman Gaus, Händler, in Empfingen, eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 6 150 Fl. für die Wittwe Friedrich Schäfer in Bittelbronn, b. Nr. 7— 422 Fl. 30 Kr. für die Gantmasse Gregor Kreher 27 Fl. 10 Kr. und 50 Fl. für Sase Hipp, c. Nr. 8 550 Fl. für die Auerbachische Privatverwaltung des Kauf⸗ manns Fröhlich in Rexingen, d. Nr. 9 420 Fl.

8

48 Kr. für Kaufmann Fröhlich in Rexingen, 2 Fl. 28 Kr. für Sonnenwirth Hinger in Empfingen“ 1 F. 18 Kr. für Kaufmann Fröhlich in Rexingen, 1 Fl. 32 Kr. für Lammwirth Ziegler in Mühlheim, 3 Fl. 31 Kr. für Rößlewirth Zimmermann daselbst, 41 Kr. für Adlerwirth Hellstern zu Empfingen, 5 Fl. 58 Kr. für Wittwe Jakob Hauner daselbst, e. Nr. 10 132 Fl. für die Hofkammerräthin Mok in Haigerloch, f. Nr. 11 150 Fl. für die Wittwe Friedrich Schäfer in Bittelbronn, g. Nr. 12 77 Fl. 21 Kr. für Jonas Hirsch in Haigerloch, 8 Fl. 47 Kr. für Abraham Elias Weil daselbst, 14 Fl. 23 Kr. für Abraham Hirsch in Dettensee, 2 Fl. 10 Kr. für Kaufmann Mok in Haigerloch, 4 Fl. 13 Kr. für Nikolaus Baiker, 29 Fl. 17 Kr. für Anton Raible in Weildorf, h. Nr. 14 100 Fl. für Friedrich Schmidt in Weildorf, i. Nr. 15 44 Fl. für die Sparkasse Andelfingen, k. Nr. 16 77 Fl. 10 Kr. für Josef Hipp in Empfingen, l. Nr. 17 300 Fl. für Bürgermeister Hipp und Nikolaus Baiker in Empfingen.

Nr. 6. Die im Grundbuch von Empfingen Band 39 Artikel 1160 Blatt 26 Abthl. III. Nr. 5. und 6 in dem Artikel des Constantin Gaus, Maurer, des Josef in Empfingen eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 5 550 Fl. für die für die Auerbachische Privatverwaltung des Kaufmanns Fröhlich in Rexingen, b. Nr. 6 14 Fl. 24 Kr. für Martin Weigand in Haigerlach.

Nr. 7. Die im Grundbuch von Empfingen Band VXII. Artikel 935 Abthl. III. Nr. 7 in dem Artikel des Georg Hellstern, Froscher, zu Empfingen, eingetragene Hypothek von a. 17 Fl. 16 Kr. für Anton Baiker, ledig, und b. 11. Fl. 44 Kr. für Anna Singer in Empfingen.

Nr. 8. Die im Grundbuch von Empfingen Band XXIX. Artikel 384/1 Abthl. III. Nr. 2 in dem Artikel der ledigen Maria Reich eingetragene

Hypothek von 70 Fl. 16 Kr. für die Zielerkasse Blaubeuren.

Nr. 9. Das im Grundbuch von Empfingen Band 32 Art. 468/4, in dem Artikel des Nikolaus Walter, Händler, von Empfingen in a. Abthl. II. Nr. 1 eingetragene Mitbenutzungsrecht für die Kinder des Anton Kreiser und dessen Ehefrau Emerentia, geb. Fechter, in Empfingen, b. die in Abthl. III. Nr. 12 eingetragene Hypothek von a. 6 Fl. 39 Kr. für Rößlewirth Zimmermann, Nr. 121 1 Fl. 15 Kr. für alt Bürgermeister Baum in Empfingen, Nr. 12 g 7 Fl. für Michael Baum, Nr. 12 h 11 Fl. 76 Kr. für Advocat Walk in Haigerloch, aus dem Eintrag vom 27/1. 1874; c. Abthl. III. Nr. 1 50 Fl. für Wittwe Kuß Eger in Haigerloch, Nr. 9 110 Fl. für die Zielerkasse Weil im Schönbuch, Nr. 20 553 58 für den Bauer Ignaz Bossenmaier in Empfingen.

Nr. 10. Die im Grundbuch von Empfingen, Band 27 Art. 70/2 Blatt 19 in Abthl. III. Nr. 5 im Arkikel des Hartmann Brändle, Schmied, in Empfingen, eingetragene Hypothek von 53 Fl. 19 Kr. für die Leihkasse Weil im Schönbuch.

Nr. 11. Die in dem Grundbuch von Empfingen Band 39 Art. 1140 Blatt 6 Abthl. I11. in den Artikel des Josef Schindler, des Lorenz in Empfingen eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 2 38 Fl. für die Pflegschaft Anton Wolf in Empfingen, b. Nr. 3 120 Fl. für die Sparkasse zu Gauingen O.⸗A. Münsingen, c. Nr. 5 160 Fl. für die ö Weil im Schönbuch.

Nr. 12. Die in dem Grundbuche von Empfingen auf den Artikel der Wittwe Max Gauß, Maurer, von Empfingen Band 21 Artikel 126/1 eingetragene Hypothek in Abthl. III. Nr. 4 von 68 Fl. für die Pflegschaft Lehmann Hilb in Haigerloch.

Nr. 13. Die im Grundbuch von Empfingen, in dem Artikel des Quido Josef Hipp in Empfingen Band 28 Artikel 318/1 Abthl. III. eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 1 750 Fl. für Isaak Bach in Hechingen, b. Nr. 5 40 Fl. für die Sparkasse Andelfingen, O. A. Riedlingen.

Nr. 14. Die in Grundbuch von Empfingen in dem Artikel des Reinhard Briegel von Empfingen Band XXV. Artikel 99/3 Blatt 13 eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 2 300 Fl., b. Nr. 3 100 Fl., c. Nr. 4 100 Fl. für die Privatleihkasse Weil im Schönbuch.

Nr. 15. Die im Grundbuch von Empfingen, Band 39 Artikel 1161 Abth. III. Nr. 3 auf den Artikel des Magnus Kleindienst in Empfingen eingetragene Hy⸗ pothek von 64 Fl. für die Sparkasse Andelfingen.

Nr. 16. Die im Grundbuch von Empfingen, in dem Artikel des Max Gaus, Händler in Empfingen, Band 19 Artikel 121/1 Abth. III. eingetragenen Hy⸗ potheken von a. Nr. 1 116 Fl. für die Zielerkasse Blaubeuren, b. Nr. 2 260 Fl. für die Privat⸗ sparkasse Andelfingen, c. Nr. 3 130 Fl. 15 Kr. und zwar 6 Fl. 30 Kr. für die Gantmasse Gregor Kreher in Empfingen, und 123 Fl. 45 Kr. für die Leihkasse nhge d. Nr. 4 67 Fl. 42 Kr. für Kaufmann Fröhlich in Rexingen, e) Nr. 9 1000 Fl. für Friedrich Schmidt in Weildorf.

Nr. 17. Die im Grundbuch von Empfingen in dem Artikel des Anton 1 des Thomas in Empfingen Band XVI. Artikel 140, 2 Blatt 4 Abthl. 111. eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 2 40 Fl. für die Kösi'sche Pflegschaft in Haigerloch, b. Nz. 3 71 Fl. 28 ½ Kr. für die Kinder I. Ehe⸗ des Xaver Schindler in Empfingen.

Nr. 18. Die im Grundbuch von Empfingen auf den Artikel des Augustin Hellstern, Bartlis in Empfingen Band XVI. Art. 261/3 Blatt 16 Abthl. III. eingetragenen Fopotheken von a. Nr. 2. 58 Fl. für die Leihkasse Weil im Schönbuch, b. Nr. 5 10 Fl. für Josef Eßlinger von Mühringen.

Nr. 19. ie im Grundbruche von Empfingen in dem Artikel des Thomas Baiker, Maurer in Em⸗ pfingen und Jakob Hellstern, Maurer von da, Band XXIV. Art. 10/1 Abthl. III. Nr. 9 bezw. Band XXV. Artikel 201/2 Abthl. III. Nr. 3 eingetragene Hypothek von 140 Fl. für die Wittwe Franz Wolf in Empfingen.

Nr. 20. Die im Grundbuch von Empfingen Band 11 Artikel 25 Abthl. III. auf den Artikel der Prudentia Karl von Empfingen eingetragenen Hypo⸗ theken von a. Nr. 1 30 Fl. für die Hermann Geßler'sche Pflege in Horb, b. Nr. 2 105 Fl. für Sophie Hiener in Empfingen.

Nr. 21. Die im Grundbuche von Dießen in dem Artikel des Anton Rapp in Haidenhof Band V. Artikel 72 Blatt 9 Abthl. III. eingetragene Hypo⸗ thek von Nr. 1 10 Fl. für den Kanzleirath Gaißheimer in Stuttgart.

Nr. 22. Die im Grundbuch von Empfingen auf dem Artikel des Karl Henger, Steinhauer in Em⸗ pfingen eingetragene Hypothek in Band 22 Artikel

304/1 Blatt 19 Abthl. III.

Nr. 2 50 Fl. für die Pflegschaft Lehmann Hilb in Haigerloch.

Nr. 23. Die im Grundbuch von Empfingen, Band 31 Blatt 8 Artikel 163/1 Abthl. III. auf den Artikel des Josef Walter des Nikolaus von Empfingen eingetragene Hypothek als Nr. 10 31 Fl. für die Zielerkasse Blaubeuren. 3 Nr. 24. Die im Grundbuch von Empfingen, auf den Artikel des Gebhard Blocher, Wagner in Em⸗ pfingen eingetragene Hypothek in Band 6 Artikel 1233 Abthl. III. Nr. 2 67 Fl. für die Pflegschaft Anton Schindler in Empfingen.

Nr. 25. Die im Grundbuch von Empfingen, Band XVIII. Artikel 398 Blatt 12 Abthl. III. eingetragenen Hypotheken in dem Artikel des Josef Reich, Zimmer⸗ mann, in Empfingen als a. Nr. 2 5 Fl. 12 Kr.

für alt Aron Weil in Haigerloch, b. Nr. 6 10 Fl. 42 Kr. für die Leihkasse Weil im Schönbuch. c. Nr. 7 120 Fl. für die Leihkasse Gauingen, O.⸗A. Mün⸗ ingen.

Kr. 26. Die im Grundbuch von Empfingen in den Artikel des Leonhard Baum in Empfingen, Band XXXVIII. Artikel 1125 Abthl. III. Nr. 2 eingetragene Hypothek von 21 Fl. 17 Kr. für die Zielerkasse Justingen. G

Nr. 27. Die im Grundbuch von Imnau, Band IX. Artikel 355 Blatt 107 in den Artikel des Fridolin Binder, Wagner, in Imnau eingetragene Hypothek Abthl. III. Nr. 1 mit 263 Fl. für den Mathias Winz in Imnau.

Nr. 28. Die im Grundbach von Empfingen, Band XX. Artikel 142/1 Blatt 22 Abthl. III. in den Artikel des Franz Gfrörer, Maurer, in Empfingen eingetragene Hypothek Abthl. III. Nr. 1 mit 36 Fl. für die Leihkasse Weil im Schönbuch.

Nr. 29. Die in den Artikel des Xaver Hinger, Schuster, in Empfingen Band XX. Artikel 293 Blatt 9 Abthl. II1I. im Grundbuch von Empfingen eingetragene Hypothek Nr. 4 107 Fl. 51 Kr. für die Zielererwerbskasse von Johann Schöll und Theil⸗ haber in Blaubeuren.

Nr. 30. Die im Grundbuch von Empfingen auf den Artikel des Josef Pfeffer jung in Empfingen Band XXV. Artikel 375/3 Blatt 19 Abth. III. ein⸗ getragenen Hypotheken von a. Nr. 1 50 Fl. für Anton Baiker ledig, 17 Fl. 16 Kr. für Rosina Baiker, 6 Fl. 49 Kr. für Sophie Baiker, b. Nr. 92 301 Fl. und zwar: 8 Fl. 33 Kr. für die ledige Maria Hell⸗ stern, 15 Fl. für die Kinder des Michael Hellstern, Namens Johann und Thomas Hellstern, 79 Fl. 30 Kr. für die Kinder des Josef Hellstern, Namens Pauline und Hedwig Hellstern, 225 Fl. 44 Kr. für Xaver Hellstern in Empfingen, c. Nr. 95b 313 Fl. und zwar: 21 Fl. 36 Kr. für Payer Hellstern, 217 Fl. 9 Kr. für Ferdinand Hellstern.

Nr. 31. Die im Grundbuch von Empfingen auf den Artikel des Christian Gaus, Posthalter, in Empfingen Band XXIX. Artikel 134/1 Blatt 15 Abthl. III. eingetragenen Hypotheken von a. Nr. 8. 15 Fl. für die Gantmasse Michael Hellstern von Empfingen, b. Nr. 9 2 Fl. 56 Kr. für die ledige Anna Hellstern in Empfingen.

Nr. 32. Die im Grundbuch von Empfingen, Band XV. Artikel 275/1 Blatt 4 Abthl. III. in den Artikel der Kinder des Rößlewirths Constantin Hinger in Empfingen eingetragene Hypothek Nr. 4

93 Fl. 15 Kr. für die Masse Josef Hipp Clemens.

Nr. 33. Die im Grundbuch von Empfingen Band XIX. Artikel 397 Blatt 7 Abthl. III. in den Artikel der Wittwe Josef Rebmann in Empfingen eingetragene Hypothek von als Nr. 1 94 gl ür die Barbara Walter'sche Pflege in Empfingen

hat das Königliche Amtsgericht zu Haigerloch durch den Amtsrichter Hodler in seiner Sitzung vom 20. September 1892 in Erwägung, daß nach den begründeten Anträgen

1) des Johann Hipp, Metzger, von Fischingen,

2) des Fridolin Söll von Weildorf,

3) des Pius Kleindienst, Ziegler, von Empfingen,

4) des Josef Gaus, Steinhauer, von da,

5) des Josef Roman Gaus von da,

6) des Konstantin Gaus, Maurer, des Josef, von da,

7) des Georg Hellstern, Froscher, von Empfingen,

8) der Maria Reich, ledig, von da,

9) des Nikolaus Walter, Händler, von da,

10) des Hartmann Brändle, Schmied, von da,

11) des Josef Schindler, des Lorenz, von da,

12) der Wittwe Max Gauß, von da,

13) des Quido, Josef Hipp, von da,

14) des Reinhard Briegel, von da,

15) des Magnus Kleindienst, von da, 8

16) des Max Gaus, Händler, von da,

17) des Anton Gfrörer, des Johann, von da,

18) des Augustin Hellstern, Bartlis, von da,

19) des Thomas Baiker, Maurer, von da, für sich und Jakob Hellstern, Maurer, von da, des Albert Hauser, Maurer, von da, für die Prudentia Karl, von da, des Alois Ege von Dießen für die Erben Anton Rapp von Haidenhof,

2) des Magnus Kleindienst von Empfingen für die Erben Karl Henger, Steinhauer, von da, des Josef Walter, des Ritolaus, von Empfingen, des Gebhard Blocher, Wagner, von da, des Josef Reich, Zimmermann, von da, des Leonhard Baum von da, des Fridolin Binder, Wagner, voen Imnau, des Franz Gfrörer, Maurer, von Empfingen, des Xaver Hinger, Schuster, von da, des Josef Pfeffer jg., von da, des Hermann Kreher von da für die Erben Christian Gaus, Posthalter, von da,

32) des Egidius Göͤttler von da für die Kinder

des verstorbenen Rößlewirths Hinger von da.

33) der Wittwe Josef Rebmann von da, die in dem Aufgebot vom 2. April 1892 bezeichneten Posten im öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Sigmaringen vom 29. April 1892 aufgeboten sind unter dem Präjudiz, daß wenn die Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger ihre Ansprüche auf die Posten spätestens im Aufgebots. termin vom 20. September 1892 nicht anmelden mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden; in fernerer Erwägung, daß weder vor noch in dem Aufgebotstermin sich jemand gemeldet hat. gemäß § 839 ff. der C. P. O. und § 20 des Ausf. Ges. zur C. P. O. für Recht erkannt: Die Gläubiger der unter Nr. 1 bis 33 aufgeführten Hypothekenposten werden mit ihren Ansprüchen auf dieselben aus⸗ geschlossen und können die fraglichen Hypotheken gelöscht werden. Die Kosten des Verfahrens sind von den Antragstellern zu tragen.

V. R. W Hodler.

20)

21)

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