unter Nr. 7 und Bd. II. Art. 56 Abth. IIL unter
Grundeigenthum des Schreines Wilhelm Gliem und Frau im Grundbuch von Bischhausen Artikel 3 und Waldkappel Artikel 28, 369 für kraftlos erklärt worden.
[264808 Durch Urtheil des Amtsgerichts Bischhausen vom 28. März 1893 ist die Obligation vom 16. Sep⸗ tember 1809 über 200 Thaler Darlehn für das Stift Oberkaufungen, eingetragen auf dem Grund⸗ eigenthum des Schuhmachers Friedrich Andreas Meister und Frau im Grundbuch von Wichmanns⸗ hausen Art. 221, für kraftlos erklärt worden.
[2654] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Hadersleben vom 5. April 1893 ist der Contract vom 23. September 1881 über die im Grundbuch von Bramdrup Band I. Blatt 25 Abthl. III. Nr. 1 für die Ehefrau M. C. Schmidt, verw. Rasmussen, geb. Möller, in Hadersleben ein⸗ getragene Kaufgeldforderung von 1800 ℳ für kraft⸗ los erklärt. “ Hadersleben, den 5. April 1893. “ Königliches Amtsgericht. Abth. II.
Verkündet am 6. April 1893.
Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Taglöhners Philipp Rösser und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Kuhl, zu Nordeck erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppelbaum für Recht:
Die Pfand⸗ und Schuldverschreibung vom 3. Juni 1857, inhaltlich welcher sich die Eheleute Heinrich Kuhl und Frau Barbara, geb. Kuhl, zu Nordeck zum Empfange eines Darlehns von 68 Thaler von Forstlaufer Johannes Pfaff zu Nordeck bekannt haben, wird für kraftlos erklärt. 6 8 Königliches Amtsgericht.
Poppelbaum.
[2649]
[2658]
In Sachen, betreffend das von der Colona Anna Elisabeth Bohnenkämper, geb. Elbert, in Hollage beantragte Aufgebot von Hypothekenurkunden, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht III. zu Osnabrück in der öffentlichen Sitzung vom 1. April 1893:
1) die Urkunde vom 10. Juni 1880 über eine Hvpothek von 1800 ℳ selbstschuldnerische Bürgschaft für den vormaligen Colon Gerhard Feldmöller in Hollage, eingetragen auf Grund der Bürgschafts⸗ urkunde vom 2./3. Juni 1880 zu Lasten der Antrag⸗ stellerin und zu Gunsten der politischen Gemeinde zu Hollage, ““
2) die Urkunde vom 1eruan 1885 über eine
Hypothek von 240 ℳ, Rest einer eingeklagten Forde⸗ rung mit 4 % Zinsen, eingetragen auf Grund des Urtheils. des Königlichen Landgerichts, Civilkammer I., zu Osnabrück vom 19. November 1883 zu Lasten der Antragstellerin und zu Gunsten des Heuermanns Joseph Hüdepohl in Beesten bei Ankum, werden für kraftlos erklärt.
Osnabrück, den 1. April 1893. 1“
[2652] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts in Liegnitz vom 5. April 1893 ist die Hypothekenurkunde vom 8. November bezw. 28. Ok⸗ tober 1876 über die auf den Grundstücken Vorstadt Liegnitz Nr. 32b und 597 in Abtheilung III. Nr. 3 bezw. 1 für den Partikulier Karl Wähner in Liegnitz eingetragene Darlehnsforderung über 2100 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Liegnitz, den 5. April 1893.
Koönigliches Amtsgericht
[2656] Im Namen des Königs! Verkündet am 24. März 1893. Parey, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 1) der Wittwe Bartsch, Elisabeth, geb. Conrad, für sich und als Vormünderin ihrer Kinder Louise und Wilhelm Bartsch zu Hundisburg, 2) des Oekonomen Andreas Lehrmann zu Enden, 3) des Müllermeisters Philipp Schaefer zu Alt⸗ haldensleben, zu 2 und 3 vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Heym zu Neuhaldensleben, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Neuhaldensleben durch den Amtsrichter Demelius für Recht: Folgende Urkunden:
1) Das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Hundisburg Bd. II. Art. 78 Abth. III. unter Nr. 2 und 3 (früher Bd. II. Nr. 50 Rubr. III. Nr. 2 und 3) für den Ackermann Johann Friedrich Heinrichs zu Hundisburg aus der Schuldurkunde vom 2. April 1839 und vom 7. Juni 1860 eingetragenen 85 Thaler Courant und 163 Thaler Courant, ge⸗ bildet aus der gerichtlichen Urkunde vom 2. April 1839 und 7. Juni 1860;
2) das Hyvpothekendocument über die im Grund⸗ buche von Emden Bd. II. Art. 70 Abth. III. unter Nr. 4 (früher Bd. I. Bl. 3 Rubr. III. Nr. 10 c) für die verehelichte Ahrendt, Dorothee Elisabeth, geb. Lehrmann, aus der Urkunde vom 4. Mai 1836 ein⸗ getragene Abfindungs⸗ Competenz von 200 Thaler Ceurant, gebildet aus der gerichtlichen Urkunde vom 4. Mai 1836 und dem Hypothekenschein vom 7. Mai 1836;
3) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Althaldensleben Bd. VI. Art. 261 Abth. III. unter Nr. 8 (früher vol. V. Fol. 69) für die Ebefrau des Maurers Heinrich Lutter, Dorothee, geb. Mahl⸗ feld, zu Althaldensleben aus dem Ehebekenntniß vom 7. November 1854 eingetragenen 200 Thaler Courant Eingebrachtes, gebildet aus dem Ebebekenntniß vom 7. November 1854 und dem Hypothekenbuchauszuge vom 30. Dezember 1854;
4) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Althaldensleben P d. VI. Art. 261 Abth. III.
Nr. 7. (früher Bd. V. Fol. 69 Abth. III. Nr. 3)
für die Gemeinde Mammendorf aus der Urfunde
vom 7. Dezember 1854 eingetragenen 300 Thaler
Courant rückständiges Kaufgeld
E zum Zwecke der Löschung für kraftlos art. 2— Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden nach
Im Namen des Königs! Verkündet am 5. April 1893. Niemann, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot der Urkunde über die im Grundbuch von Ritterhude Blatt 87 und 361 in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 1710 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterholz durch den Amtsrichter Daniel für 858 Fr zrs und Pfandverschreibung vom . Dezen 187 11“ über die im Grundbuche von Ritter⸗ hude Blatt 87 und Blatt 361 Abtheilung III. Nr. 1 u Gunsten der geisteskranken Rebecka Leopold in itterhude unverzinslich eingetragene Abfindung von 1710 ℳ wird für kraftlos erklärt. 1 Daniel.
[2915]
Im Namen des Königs! Verkündet am 5. April 1893. Pischke, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Zimmermeisters Teschke in Bischofswerder, als Vormund der Carl Zander'schen Minorennen, vertreten durch den Rechtsanwalt Wogan in Rosenberg W./Pr. erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Rosenberg W/Pr. durch den Amtsrichter Kalbfleisch für Recht: Die Urkunde über die im Grundbuch von Freystadt Band 9 Blatt 361 Ab⸗ theilung III. Nr. 3 für den Schäfer Johann Matscholl in Neu⸗Vorwerk eingetragene Hypothek von 200 Thaler nebst 6 % Zinsen, bestehend aus a. der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung d. d. Rosenberg, den 17. Juli 1858, b. dem Sola⸗ wechsel der Eheleute Abramowski vom 17. Januar 1858 über 200 Thaler per 17. Juli 1858, c. dem E“ vom 17. August 1858 wird ür kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots haben die Antragsteller zu tragen.
Rosenberg Wpr., den 5. April 1893.
Königliches Amtsgericht. I. [2914] Im Namen des Königs! Verkündet am 24. März 1893. Weber, Actuar Gerichtsschreiber.
In der Königstedt'schen Aufgebotssache von Stegelitz F. 7/92 erkennt das Königliche Amtsgericht Burg durch den Amtsrichter Steinhausen für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 366 Thlr. 20 Sgr. Darlehn, eingetragen aus der Obligation vom 15. August 1848 zufolge Verfügung vom 23. Ja⸗ nuar 1850 für den Amtmann Heinrich Bussenius zu Stegelitz in der Abth. III. Nr. 14 des dem Kossath Friedrich Königstedt zu Stegelitz gehörigen, im Grundbuche von Stegelitz Bd. I. Nr. 13 verzeich⸗ neten Grundstücks, gebildet aus dem Ablösungs⸗ Recesse vom 11. November 1846 de confirm. den 8. März 1848 mit darauf befindlichem Ingrossations⸗ vermerk vom 23. Januar 1850, der Schuldurkunde vom 15. August 1848 und Hypothekenschein wird für kraftlos erklärt. x2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Antragsteller Königstedt zu tragen.
Steinhausen.
[2942] Bekanntmachung.
die heute verkündeten Auͤsschlußurtheile ind:
a. der Schneider Friedrich Hilliges und seine Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Zäckerick Band V. Nr. 181 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 a. eingetragene Theilpost von 100 Thalern nebst Zinsen ausgeschlossen und
b. die Hypothekenurkunde über die auf den Grund⸗ stücken Alt⸗Lietzegöricke Band I. Nr. 39 Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 für Martin Feuer und Louise Feuer haftenden 229 Thaler 23 Sgr. 2 Pf. Erbgelder, zum Zwecke der Löschung der Post für raftlos erklärt worden.
Zehden, den 7. April 1893.
““
“
[2655] Ausschlußurtheil.
Die Gläubiger der Hypothek von 300 ℳ, die auf
dem im Grundbuche von Zedlitzfelde Band 1. Blatt 50
und Band II. Blatt 97 verzeichneten Grundstücken
in Abtheilung III. unter Nr. 3 und Nr. 6 für
Fräulein Johanna Diestel zu Stettin eingetragen
steht, sind durch Ausschlußurtheil mit ihren An⸗
sprüchen ausgeschlossen worden.
Pölitz, den 24. März 1893. Königliches Amtsgericht.
[2913] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 30. März d. Js. werden auf den Antrag des Häuslers Heinrich Benning zu Straupitz die unbekannten Rechtsnachfolger des verstorbenen Oekonomie⸗Inspectors Gottlob Hornung zu Straupitz, welche ihre Ansprüche nicht angemeldet haben, mit denselben hinsichtlich der auf dem Grundstück Straupitz Blatt Nr. 46 in Abtheilung III. unter Nr. 10 eingetragenen Hypothekenpost von 75 ℳ Darlehn ausgeschlossen. Dem von dem Antragsteller angezeigten Rechtsnachfolger Dr. Paul Weise zu eezier werden seine Ansprüche auf die Post vor⸗ behalten. Lübben, den 6. April 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [2905] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Mathilde Elise Schroeder, geb. Stark, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Hugo Lustig II. hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Techniker Carl Andreas Otto Schroeder, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen un⸗ überwindlicher Abneigung infolge Trunksucht, Ver⸗ sagung des Unterhalts und Bestrafung, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung: 1) das zwischen den Parteien bestehende Band
der Ehe zu trennen, 2) den Beklagten für den allein schuldigen Theil
zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗ straße 59, Saal 119, auf den 24. Juni 18932, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
§ 89 G. K. G. den Antragstellern auferlegt. Von Rechts wegen. Demelius.
Berlin, den 31. März 1893. 5 unke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22.
[2906] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneidermeisterfrau Amalie Wolk, geb. Trams, zu Kranz, vertreten durch den Rechtsanwalt Rau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider⸗ meister Friedrich Wolk, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ihm die Kosten des Verfahrens aufzuer⸗ legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Se Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 11. uli 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 30. März 1893.
Gruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2908] Oeffentliche Zustellung.
Die Bäckergesellenfrau Bertha Groppler, geb. Borowski, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Rechtsanwalt Arnheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäckergesellen Johann Gottlieb Groppler, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 11. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 30. März 1893.
Gruschka,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2909] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Georg Wilhelm Hempel aus Harburg, Karoline Dorothea Louise Hempel, geborene Schönemann, in Harburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Nagel und Stünkel in Stade, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Trunkfällig⸗ keit, Mißhandlung und böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Februar 1893 zu Schöningen geschlossene Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer I. des Königlichen Landgerichts zu Stade auf Donnerstag, den 29. Juni 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 10. d. M. bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stade, 28. März 1893.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
[2903]
In Sachen der Ehefrau Rosalie Bormaß, geb. Wronker, in Kähme, Klägerin, gegen den Schneider Simon Hirsch Bormaß, früher in Zirke, später in Borstel, Kreilhes Jork, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, wird der Beklagte zu dem auf Donnerstag, 1. Juni 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der Civilkammer I. des König⸗ lichen Landgerichts Stade anstehenden ferneren Ver⸗ handlungstermine damit geladen. Klägerin beantragt Abnahme des durch rechtskräftiges Urtheil vom 2. Fe⸗ bruar d. J. für sie festgestellten Eides durch Ersuchen des Königlichen Amtsgerichts Birnbaum. Die öffent⸗
liche Zustellung dieser Ladung ist durch Gerichts⸗
beschluß vom 3. d. M. bewilligt. Stade, 5. April 1893. Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.
[2890]
Die Ehefrau des Korbmachers Wilhelm Schmitz, Anna Sofia, geb. Löhr, zu Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Hahn zu Düsseldorf, klagt gegen den Korbmacher Wilhelm Schmitz, zuletzt zu Düsseldorf wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, Königliches Land⸗ gericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Ehe trennen und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegen. und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 7. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2891] Oeffentliche Ladung.
Mit Klage vom 1. d. M. beantragt Rechtsanwalt Keller dahier, namens der Mechanikersehefrau Marie Baumbach daselbst, gegen deren unbekannt wo? sich aufhaltenden Ehemann Karl Baumbach von hier zu erkennen:
1) Die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach getrennt.
2) Der Beklagte Mechaniker Karl Baumbach wird für den allein schuldigen Theil ertlärt, in die gesetz⸗ liche Ehescheidungsstrafe gemäß § 745 ff. des Allg. Preuß. Landrechts sowie zur Tragung der Streits⸗ kosten verurtheilt.
Zur mündlichen Verhandlung über die Klage ist die Sitzung des Königl. Landgerichts Nürnberg, I. Civilkammer, vom Donnerstag, den 22. Juni 1893, Vormittags 8 Uhr, im Sitzungssaal 41 des Justizgebäudes dahier bestimmt und wird der Beklagte hiermit aufgefordert, in diesem Termine durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu erscheinen.
Nürnberg, den 30. März 1893.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
Der Königl. Ober⸗Secretär: (L. S.) Eckardt.
[2904] Deffentliche Zustellung.
Die Zieglergesellenehefrau Sabine Schell, geb. Hartmann, in Roßbach, im Armenrechte vertreten durch den K. Adpocaten Mörschell in Würzburg,
ihren Ehemann, den Zieglergesellen
klagt gegen 7 Jakob Schell, früher wohnhaft in Roßbach,
nunmehr unbekannten Aufenthalts, auf E
mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Die am 4. No⸗ vember 1877 vor dem Standesbeamten zu Weißen⸗ bach geschlossene Ehe der Streittheile wird dem Bande nach geschieden; 2) der Verklagte wird für den allein schuldigen Theil erklärt; 3) derselbe hat die Kosten zu tragen. den Beklagten unter der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte elasene Anwalt für sich zu be⸗ stellen, zum Zwecke der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem vom Gerichte hierfür an⸗ beraumten Termine vom Freitag, den 30. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr (Sitzungssaal für Civilsachen im neuen Gerichtsgebäude zu Würzburg, Ottostraße, I11. Obergeschoß, Zimmer Nr. 19), an die Gerichtestelle. Behufs öffentlicher Zustellung an den Beklagten wird dieser Klagsauszug hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Würzburg, den 9. April 1893.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Würzburg. (L. S.) Zink, K. Ober⸗Secretär.
[2888] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Fritz Bathe zu Dortmund, vertreten durch seinen Vormund, den pensionirten Locomotivführer Fritz Bathe, zu Dortmund, prozeß⸗ vertreten durch Rechtsanwalt Blumenthal, klagt gegen den Carl Düsing, früher zu Dortmund, z. Zt. in Hakata, Kinschin⸗Railway, Japan, wegen Alimentation, mit dem Antrage: den Beklagten für den Vater des von der Elfriede Bathe am 25. Ja⸗ nuar 1890 geborenen Kindes, Namens Fritz Bathe — des Klägers — zu erklären und ihn kostenpflichtig zu verurtheilen, an Alimenten für den Klaͤger bis zu dessen vollendetem 4. Lebensjahre monatlich 10 ℳ 50 ₰, von da an bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 15 ℳ, in den gesetzlichen Fällen noch länger, in vierteljährlichen pränumerando zahl⸗ baren Raten zu entrichten und zwar die bereits ver⸗ haltenen sofort, endlich dem Kläger das gesetzliche Erbrecht in den Nachlaß des Beklagten vorzu⸗ behalten, und ladet denselben zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Dortmund auf den 25. September
1893, Vormittags 11 ½8 Uhr, Zimmer Nr. 23, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
“ Schneider,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2889] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Emma Drogaß und deren un⸗ eheliches Kind Namens Heinrich Fritz Drogaß, beide vertreten durch den Vater bezw. Großvater, den Ar⸗ beiter Rudolf Drogaß, sämmtlich zu Potsdam wohnend, im Prozeß vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Geilen in Schwelm, klagt gegen den Bäcer⸗ gesellen Fritz Brinkmann zu Hiddinghausen 1. bei Haßlinghausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus außerehelicher Schwängerung, mit dem Antrage, den Beklagten für den Vater des von der Mitklägerin geborenen Kindes zu erklären u. s. w. und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schwelm auf den 5. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Kammeyer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [2887] Oeffentliche Zustellung.
1 (Auszug.)
1) Die ledige großjährige Taglöhnerin Karolina Eisele von Hochwang;
2) der Schuhmacher Josef Sontheimer von Burgau, als Vormund des von der ersteren unterm 17. Dezember 1886 außerehelich geborenen Kindes „Georg“,
haben unterm 4. April I. Irs. beim Königl. Amts⸗
gerichte Günzburg Klage gegen den Dienstknecht Alois Fritz von Großkötz, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts eingereicht, wegen Vaterschaft und Anderem, welche die Bitte enthält:
Kgl. Amtsgericht wolle erkennen:
1) Der Beklagte hat die Vaterschaft zu dem von der Karolina Eisele außerehelich unterm 17. Dezember 1886 geborenen Kinde „Georg“ an⸗ zuerkennen; .
.2) für dieses Kind von der Geburt desselben an bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre einen jährlichen in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Alimentationsbeitrag von 60 ℳ zu bezahlen;
.3) die Leichenkosten zu bezahlen, falls dieses Kind innerhalb der vorbezeichneten Alimentationsperiode versterben sollte;
4) derselbe hat an die Kindsmutter eine Tauf⸗ 1 Kindbettkostenentschädigung von 10 ℳ zu be⸗ zahlen;
5) die sämmtlichen Prozeßkosten zu tragen bezw. zu erstatten;
6) dieses Urtheil ist gemäß § 648 Ziff. 6 und § 649 Ziff. 4 der R.⸗C.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbar.
Dieses wird dem Alois Fritz mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß unter Zulassung der Klags⸗ partei zum Armenrechte Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf Montag, den 29. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, beim Königl. Amtsgerichte Günzburg anberaumt ist und daß er hiermit zu diesem Termine von Seiten der Klagspartei ge⸗ laden wird. 8
Günzburg, den 7. April 1893.
Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. (L. S.) Schmidt, K. Secretär.
[2886] Oeffentliche Zustellung.
Der Barbier und Friseur Wilhelm Fröhlich zu Görbersdorf, vertreten durch Rechtsanwalt Friederici zu Waldenburg i. Schl, klagt gegen den Haushälter und Sattlergehilfen Wilhelm Dittrich, früher zu Görbersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen des Restkaufpreises für eine im Laufe des Jahres 1893 empfangene Taschen⸗Cylinderuhr mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 6 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Fried⸗ land, Reg.⸗Bez. Breslau, auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Friedland b. W., den 7. April 1893. . Räffer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
1 Aufent Ehescheidung bei dem Kgl. Landgerichte Würzburg, Civilkammer I.,
Der klägerische Vertreter ladet
1
3
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
8
— aas
Oeffentlicher Anzeiger.
Anzeiger und Königlich Preußisch
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwäl 9. Bank⸗Ausweise. 1 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
*
2) Aufgebote, Zustellungen
und dergl.
[2603] Amtsgericht Hamburg. 8 Oeffentliche Zu tenlunß. 8
Die Firma Becker & Franck Nachf., kl. Reichen⸗ straße 7, hierselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilh. Behrens, Hamburg, klagt gegen den Droguenhändler Otto Fürst, früher in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen seitens des Beklagten von der Klägerin im Jahre 1892 ge⸗ kaufter und empfangener Farbwaaren im Gesammt⸗ betrage von 131 ℳ 69 ₰ mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 131 ℳ 69 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem Klagetage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung III., Dammthorstraße 10, Zimmer 14, auf Montag, den 5. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 7. April 1893.
Bohn, Gerichtsschreibergehilfe des Amtsgerichts Hamburg. Civil⸗Abtheilung 3.
[2867] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Jacob Kaphan zu Tremessen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt von Konopka zu Tremessen, klagt gegen 1) den Eigenthümer Franz Piotrowski, jetzt in Amerika, unbekannten Aufent⸗ halts, 2) die Eigenthümerfrau Piotrowska, zu Tremessen, wegen 50 ℳ Hinterlegungsgeld, mit dem Antrage auf: 1) kostenpflichtige Verurtheilung der Beklagten in die Auszahlung der von dem Kläger in der Arrestsache Kaphan ⁄9%2 Piotrowski — I. G. 6/92 — bei der Königl. Renierungee Henbega she ee. stelle zu Bromberg hinterlegten Sicherheit von 50 ℳ nebst den aufgelaufenen Zinsen an Kläger zu willigen, 2) Erklärung des Urtheils für vorläufig vollstreckbar, und ladet den Beklagten Franz Piotrowski zur münd⸗ lichen Verhandlung des vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Tremessen auf den 22. Sep⸗ Zum Zwecke Auszug der
tember 1893, Vormittags 9 Uhr. der öffentlichen Zustellung wird dieser Klage bekannt gemacht. 8 Tremessen, den 6. April 1893. Lams, Assistent, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [2910] Oeffeutliche Zustellung.
Der Schuhmacher Gustav Simon in Görberödorf, vertreten durch Rechtsanwalt Friederici in Walden⸗ burg i. Schl., klagt gegen den Haushälter und Sattlergehilfen Wilhelm Dittrich, früher in Görbersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der Vergütung für im Laufe des Jahres 1893 ge⸗ lieferte Schuhmacherarbeiten mit dem Antrage, auf Verurtheilung zur Zahlung von 6 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedland, Reg.⸗Bez. Breslau, auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Friedlaud, Reg.⸗Bez. Breslau, den 7. April 1893.
Rüffer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2865] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Elias Krayn zu Pudewitz klagt gegen den Sattlermeister Adolf Noerenberg, früher zu Pudewitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 31 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juli 1892 Forderung für im Jahre 1892 entnommene Waaren und 1.70 ℳ Kosten des Mahnverfahrens mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 31 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juli 1892 sowie 1,70 ℳ Kosten des Mahnverfahrens kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Pudewitz auf den 29. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pudewitz, den 4. April 1893. Wronski,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2885] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Stephan Seidel zu Görbers⸗ dorf, vertreten durch Rechtsanwalt Friederici zu Waldenburg, klagt gegen den Haushälter und Sattler⸗ gehilfen Wilhelm Dittrich, früher in Görbersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen des Kaufpreises für einen am 26. Februar 1893 gelieferten blau carrirten Kammgarnanzug mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung zur Zahlung von 55 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 26. Februar 1893, und ladet den Beklagten zur Ründlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedland, Reg.⸗Bez. Breslau, auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Friebland, Reg.⸗Bez. Breslau, den 7. April 1893.
8
b Rüffer, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
“
[2893]
Die Ehefrau des Füefriatersegt. Heinrich Baldus, Helene, geb. Müller, 8 Düsseldorf, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Otten, klagt gegen den Fuhrunternehmer Heinrich Baldus, zu Düssel⸗ dorf, guf Gütertrennung und ist Termin zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
rtsch
Ba 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2894]
Die Ehefrau Josef Münks, Maria, geb. van Els⸗ berg, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Busch, klagt gegen ihren Ehemann, Josef Münks zu Düsseldorf, auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
artsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2895] Die Ehefrau des Bäckers Wilhelm Bongards, Margaretha, geb. Färber, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Stapper hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 20. Juni 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. Düsseldorf, den 7. April 1893.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2897]
Die Ehefrau des Friseurs Hermann Andreh, Justina, geb. Rahlmeyer, zu Neuß, vertreten durch Rechtsanwalt Welter hier, klagt gegen ihren ge⸗ nannten daselbst wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 20. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 7. April 1893.
rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [2899] 8 Die Ehefrau des Kaufmanns Karl Lauterer, Thekla, geb. Uschold, zu Köln, Brunostraße 21, rozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Mannheim i Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 14. Juni 1893, Vormistags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, II. Civil⸗ kammer. “ 8 Köln, den 7. April 1893. 8
2892] — Die Ehefrau des Tapezierers Robert genannt Rudolf Korff, Anna, geb. Grumsch, zu Düßseldorf⸗ vertreten durch Rechtsanwalt Frings, klagt gegen den Tapezierer Robert genannt Rudolf Korff zu Düsseldorf auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 6. Juni 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumt. Bartsch
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [2896] 3
Die Ehefrau Peter Heinrich Schmitz, Henriette, geborene Schütz, zu Krefeld, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Stapper hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 20. JIunni 1893, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 7. April 1893.
Arand, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2898]
Die durch Rechtsanwalt König II. vertretene Bertha Küpper zu Loosen Häuschen bei Weyer, Gde. Ohligs, Chrfran des Messerreiders Carl Schmidt daselbst, hat gegen den letzteren beim Königlichen Land⸗ gericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 29. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Gutmann, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2672]
Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 1. März 1893 ist zwischen den Eheleuten Spezereihändler Leonhard Schouren und Maria Huberta, geb. Hündgen, zu Krefeld die Gütertrennung mit Wirkung vom 28. De⸗ zember 1892 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [2673]
Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 1. März 1893 ist wie en den Eheleuten Kupferschmied Anton Leonards und Laura, geb. Grosch, zu M. Gladbach die Gütertrennung mit Wirkung vom 22. Dezember 1892 an ausgesprochen worden.
Sesgerbs, den 30. März 1893. 7
[2675] Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des Königl. Landgerichts hier vom 28. Februar 1893 ist zwischen den Eheleuten Wirth Peter Würz und Wilhelmine, geb. Heger, zu Traar die Gütertrennung mit Wirkung vom 19. Dezember 1892 an aus⸗ gesprochen worden.
Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[2676] 3 88 Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 28. Februar 1893 ist zwischen den Eheleuten Kaufmann Floren Mallet und Johanna, geb. Busch, zu M.⸗Gladba die Gütertrennung mit Wirkung vom 20. Dezember 1892 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand
Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[2669]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Kleve vom 17. März 1893 ist die zwischen den zu Homberg wohnenden Eheleuten Johann Nohlen, früher Schenkwirth und Bierbrauer, jetzt Platzmeister, und Johanna Mar⸗ garetha, geb. Becker, durch die am 15. August 1873 zu Holten vollzogene Ehe begründete Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt und Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen worden.
Kleve, den 6. April 1893.
Hebenstreit, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[2666]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 16. März 1893 ist ie zwischen den Eheleuten Anstreicher Wilhelm Bonner zu Barmen und der Maria, geb. Brümer, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 3. Januar 1893 für aufgelöst erklärt worden. Schmidt, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[2667]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 16. März 1893 ist die zwischen den Eheleuten Bandwirker Ferdinand Stiefeling zu Barmen und der Anna, geb. Stadler, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 3. Januar 1893 für aufgelöst erklärt worden.
Schmidt, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[2668]
Durch rechtskräftiges Erkenntniß der II. Civil⸗ kammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 8. März 1893 ist die zwischen den Eheleuten Josef Linke, Bäcker, und Katharina, geb. Kölschbach, beide zu Dreisel, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Secretär.
2670] Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 1. März 1893 ist zwischen den Eheleuten Dampfziegeleibesitzer Her⸗ mann Massau und Amalie, geb. Heine, zu Rath, die Gütertrennung mit Wirkung vom 28. Dezember 1892 an ausgesprochen worden. X1X“X“
Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2671 S11ch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 1. März 1893 ist zwischen den Eheleuten Fuhrmann Martin Pol⸗ manns und Anna, geb. Toll, zu Krefeld, die Güter⸗ trennung mit Wirkung vom 29. Dezember 1892 an ausgesprochen worden. 8 8
Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2674] Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 28. Februar 1893 ist zwischen den Eheleuten Handelsmann Jacob Süßkind und Charlotte, geb. Hollerbaum, zu Rheydt, die Gütertrennung mit Wirkung vom 23. Dezember 1892 an ausgesprochen worden. 8 .“
Düsseldorf, den 30. März 1893.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2900] Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 1. März 1893 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Ehe⸗ leuten Schreiner Gustav Pricken und Helene, geb. Kramer, zu Köln, Blaubach 66, aufgelöft worden.
Köln, den 6. April 1893.
Der Gerichtsschreiber: Küpper 8.
[290¹] .
Durch rechtskräftiges Urtheil der 1. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 6. März 1893 wurde zwischen dem Ackerer und 2ö Andreas Kestler aus Rosheim, z. Zt. im Bezirks⸗ gefängnisse zu Straßburg, und dessen in Rosheim wohnhatlen Ehefrau Magdalena I die Güter⸗ trennung ausgesprochen.
Jabern, den 5. April 1893.
[2902] Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer
des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 21. Fe⸗
bruar 1893 wurde zwischen den zu Dinsheim wohnen⸗
den Eheleuten Xaver Heßz, Ackerer, und Elise Rudloff die Gütertrennung ausgesprochen. Zabern, den 5. April 1893.
Der Landgerichts⸗Secretär: Berger.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung.
[2833] 1 Südd. Textil-Berufsgenossenschaft, Section II. Nordbayern. Gesetzlicher Vorschrift gemäß geben wir bekannt, daß die durch Ableben des Herrn Procuristen Julius Aub in Bamberg vacant gewordene Vertrauens⸗ manns⸗Stellvertreterstelle des V. Bezirks von uns provisorisch in eigener Competenz wieder besetzt wurde und zwar in der Person des Directors der Firma J. J. Weber & Co. in Bamberg, Herrn Dr. E. Schäfer daselbst. 8— Hof, den 10. April 1894. Th. W. Schmid, Vorsitzender.
4) Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen ꝛc.
[1578] Auction.
Am Montag, den 17. April d. J., Vor⸗ mittags von 10 Uhr ab, sollen auf der hiesigen alten Pulverfabrik verschiedene unbrauchbare Gegen⸗ stände und Geräthe, alte Metalle und Materialien⸗ abfälle öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Die Gegenstände ꝛc. können werl⸗ täglich von 8 bis 12 Uhr und von 3 bis 6 Uhr besichtigt werden. Die Verkaufsbedingungen werden vor Beginn der Auction bekannt gemacht, au können dieselben vorher in unserem Geschäftszimmer eingesehen werden.
Königliche Tirection der Pulverfabri zu Spandau.
[1741]
Günstiger Gelegenheits⸗Kauf.
he Don
Hanngpor in Faänüibboer in
In der Provinz H Han burg an 2 Fluß und Bahn, sowie in korn⸗ reicher Gegend belegen, soll erbschaftstheilungshalber eine Besitzung verkauft werden, event. ist dieselbe zum Taxwerth zu übernehmen, bestehend aus:
a. einer Handels⸗ und Kundenmühle mit aus⸗
edehnter Kundschaft; die Einrichtung derselben be⸗
steht aus einer 60 pfd. Ventil⸗Dampfmaschine, einem Dampfkessel von 84 qm Heizfläche, 6 Walzenstühle, 4 Mehlgänge, doppelte Reinigungsmaschine (für Weizen und Roggen getrennt), complet mit Trieure, sowie selhstthätiger Beschüttung sämmtlicher Mafchinen, continuirlich arbeitend. Tägliche Leistung 100 Ctr. Weizen für die Handelsmühle, sowie 120 Ctr. Ge⸗ treide für die Kundenmühle;
b. einer Dampfkornbranntweinbrennerri mit Preßhefefabrikation. Vor 4 Jahren ist dieselbe mit neuesten Apparaten, der Neuzeit entsprechend, eingerichtet. Contingent 4600 Liter. Dieselbe erfreut sich einer ausgedehnten guten Kundschaft sowie eines vorzüglichen Absatzgebiets und wird schon seit reichlich 100 Jahren mit gutem Erfolg betrieben;
c. ein Gasthof, welcher sich eines besonders guten Zuspruchs erfreut;
d. ein im guten baulichen Zustande befindliches Wohnhaus sowie die nöthigen Stallgebäude. Evtl. kann auf Wunsch noch Wiese und Weide bei⸗ gegeben werden. Zur Uebernahme sind ca. 60 000 ℳ erforderlich. Der Verkauf kann auch evtl. getrennt erfolgen. Der Antritt kann jederzeit erfolgen. Vor⸗ stehendes Etablissement eignet sich befonders zur Er⸗ richtung einer Actien⸗ oder Commandit Gesellschaft.
Reflectanten erfahren Näheres unter G. 8398 durch die Annoncen⸗Exped. Heinr. Eisler, Da
[79099] Domänen Verpachtung.
Die im Kreise Oschersleben, unmittelbar neben der Kreisstadt belegene Königliche Domäne Oschers⸗ leben, enthaltend ein Gesammtareal von 57 ¼,7760 ha, worunter 480,3049 ha Acker und 71,9630 ha Wiesen, soll mit Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden auf 18 Jahre, von Johannis 1894 ab his Johannis 1912, anderweit öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Zu diesem Bebufe haben wir einen Termin vor unserem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Bodenstein, auf
Dienstag, den 2. Mai d. JL., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Ny. 3 hier⸗ selbst, anbemaumt, zu welchem mwirn Pachtlustige mmt dem Bemerken einladen, daß der jetzige Pachtzind 76 533 ℳ 60 ₰ und der Grundsteuer⸗Reinertrag rund 25 432 ℳ beträgt.
Die Bewerder um diese Pachtzeng haben den Besitz eines eigenen verfügkanen Nermögens von 200 000 ℳ, sowie ihre Undmirthschaftliche Be⸗
nannten Deyartements⸗Rath recht⸗ Termine selhst nachzuweisen.
Arand, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. SunII11“
Der Landgerichts⸗Secretär; Berger.
das Vermessungs⸗Register und die Furbante können
ngs⸗ und Wietungsbedingungen,