1893 / 95 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

24 000 Lire für Vollblutpferde italienischer Zucht vom Jahre 1890 „Festuca“, im Besitze Don Rodrigo’s. Als zweiter passirte das Ziel der „Jean sans peur“ des Herzogs von Marino. Nach dem Derby nahmen die Majestäten und Fürstlichkeiten auf der Tribüne Erfrischungen ein und kehrten sodann um 5 ¼ Uhr unter dem brausenden Jubel des Publikums nach dem Quirinal zurück. Die Rückfahrt nach der Stadt bot ein überaus prächtiges Bild. Um 8 Uhr fand, bei den Königlichen Majestäten im Quirinal Familientafel statt, an der Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sowie die italienischen und auswär⸗ tigen Fürstlichkeiten theilnahmen. 8 Um 10 Uhr begaben Sich die Kaiserlichen Majestäten mit dem italienischen Königspaar zur Aufführung der Oper ,Falstaff“ von Verdi nach dem Argentina⸗Theater. Das glänzend erleuchtete Theater bot einen imposanten An⸗ blick dar. Als die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten kurz vor 11 Uhr, nach Schluß des ersten Actes, eintraten, er⸗ hoben sich die Zuschauer von ihren Sitzen und begrüßten die Allerhöchsten Herrschaften mit enthusiastischen Zu⸗ rufen. Während darauf das Orchester die italienische und die preußische Nationalhymne spielte und der zweite Act be⸗ gann, nahmen die Kaiserin, die Königin, der Kaiser und der König, die Königin⸗Wittwe Maria Pia, die Großfürstin Wladimir, die Herzogin⸗Wittwe von Genua, sodann die übrigen italienischen und ö und Prinzen in der Königlichen Loge Platz. In der Mitte des dritten Actes zog sich der Hof zurück. Alle Anwesenden erhoben sich wiederum von den Sitzen und brachten erneute, enthusiastische Ovationen dar. Während das Orchester die Königsfanfare und die talienische Nationalhymne spielte, verließen die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten das Theater und begaben Sich um 12 ½ Uhr nach dem Quirinal zurück. 1. Seine Majestät der Kaiser Wilhelm ließ, wie „W. T. B.“ weiter berichtet, gestern durch einen Flügel⸗Adjutanten einen ranz auf dem Denkmal für die bei Dogali gefallenen Soldaten niederlegen. 1 Fusr gestrigen Jahrestage der Gründung Roms sandte der Kaiser ferner einen Flügel⸗Adjutanten zu dem Bürger⸗ meister, um diesem Seine besten Wünsche für die ewige Stadt u überbringen. 1 1 Ihre Majestät die Kaiserin ließ Sich bei Ihrem gestrigen Besuch des Forums von dem Secretär des Archäologischen Instituts Dr. Hülsen über alle Einzelheiten auf das ein⸗ gehendste unterrichten. Hierauf begab Sich die Kaiserin nach dem Colosseum, wobei die Polizei Ihr den Weg durch die dicht gedrängte Menge bahnen nußte. Ihre Majestät bewunderte lange Zeit die riesigen Dimensionen des antiken Bauwerks und äußerte dem italienischen Unterrichts⸗Minister Martini gegenüber, welchen überwältigenden Eindruck dieser monumentale Bau ausübe. Bei der Rückkehr nach dem Quirinal, welche über die Piazza delle Carrette erfolgte, nahm Ihre Majestät huldvollst die Bittschrift einer alten Frau entgegen. 1 Heute Vormittag um 10 Uhr besichtigten Ihre Majestäten er Kaiser und die Kaiserin mit dem Gefolge die Kirche San in Montorio und die Villen der Familien Corsini und oria Pamphili und kehrten um 11 Uhr über die Piazza del Popolo und den Monte Pincio nach dem Quirinal zurück. Ueberall, wo Sich die Kaiserlichen Majestäten zeigten, wurden Allerhöchstdieselben von dem Publikum enthusiastisch begrüßt. Mittag fand ein Familiendiner statt. Das Wetter ist fortdauernd prachtvoll.

In der am Donnerstag unter dem Vorsitz des Vice⸗ räsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Gewerbesteuer⸗Einschätzung, it den vom Landesausschuß beschlossenen Abänderungen ie Zustimmung ertheilt. Genehmigt wurden ferner die Anträge des Reichskanzlers, betreffend den Beitritt der Niederlande zu der Uebereinkunft bezüglich der zollsicheren Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr, owie wegen Zulassung gemischter Privat⸗Transitlager ohne mtlichen Mitverschluß für Getreide. Den zuständigen Ausschüssen urden zur Vorberathung überwiesen: die Vorlage, betreffend die uf den Eisenbahnen Deutschlandsnoch vorhandenen Abweichungen on dem Normalprofil des lichten Raumes, der Antrag wegen ollfreier Ablassung von Fischnetzbäumen für die Hochsee⸗ cherei und die Gesetzentwuͤrfe wegen Feststellung von Nach⸗ trägen zu den Reichshaushalts⸗Etats für 1892/93 und für 1893/94. Auf den Antrag des Ausschusses für Rechnungs⸗ wesen wurde bezüglich der Rechnung der Kasse der Königlich preußischen 113 fuͤr 1890/91, soweit sie den technungshof des Deutschen Reichs betrifft, die Entlastung rtheilt. Endlich wurde über mehrere Eingaben in Zoll⸗ ngelegenheiten Beschluß gefaßt. Heute fand wiederum eine Plenarsitzung des Bundesraths statt, der eine Sitzung des Ausschusses für Rechnungswesen -b“ 1

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Nach den im Reichs⸗Versicherungsamt angefertigten Zu⸗ sammenstellungen, welche auf den von den Vorständen der Versicherungsanstalten und der zugelassenen besonderen Kassen⸗ einrichtungen gemachten Angaben beruhen, betrug am 31. März 1893 die Zahl der seit dem Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes er⸗

obenen Ansprüche auf Bewilligung von Alters⸗ rente bei den 31 Versicherungsanstalten und den vorhanden Kasseneinrichtungen 235 620. Von diesen urden 184 749 Rentenansprüche anerkannt und 41 252 urückgewiesen, 4786 blieben unerledigt, während die übrigen 4833 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge⸗ funden haben. Von den erhobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien 27 098, Ostpreußen 21 712, Brandenburg 18 066, heinprovinz 15 639, Hannover 13 699, Sachsen⸗Anhalt 3 371, Posen 12 298, Schleswig⸗Holstein 8991, Westfalen 8897, Westpreußen 8871, Pommern 7913, Hessen⸗Nassau 5153, Berlin 2561. B 11“ 8 Auf die 8 Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern kommen 23 728 Altersrentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 9860, v 5263, Baden 4443, Großherzog⸗ thum Hessen 3907, beide Mecklenburg 4831, die Thüringischen Staaten 4928, Gldenburg 852, Braunschweig 1648, Hanse⸗ städte 1626, Elsaß⸗Lothringen 7010 und auf die 9 zugelassenen Kasseneinrichtungen insgesammt 3255 8

Die Zahl der während desselben Zeitraums erhobenen Ansprüche auf Bewilligung von Invalidenrente betrug bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 Kassen⸗ einrichtungen insgesammt 46 901. Von diesen wurden 25 253 Rentenansprüche anerkannt und 13 972 zurückgewiesen, 5335 blieben unerledigt, während die übrigen 2341 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den geltend gemachten Invalidenrentenansprüchen entfallen auf Schlesien 6535, Rheinprovinz 3689, Ostpreußen 3613, Hannover 2474, Brandenburg 2292, Sachsen⸗Anhalt 2050, Westpreußen 2037, Posen 1718, Westfalen 1692, Pommern 1587, Hessen⸗Nassau 1014, Schleswig⸗Holstein 694, Berlin 661. Auf die 8 Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern kommen 6035 Invalidenrentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 1626, Württemberg 1298, Baden 1359, ““ ogthum Hessen 550, beide Mecklenburg 536, die Thüringischen Staaten 803, Oldenburg 129, Braunschweig 286, Hansestädte 239, Elsaß⸗Lothringen 961 und auf die 9 Kassen⸗ einrichtungen insgesammt 3023.

Unter den Personen, die in den Genuß der Invaliden⸗ rente traten, befanden sich 795, welche bereits vorher eine Altersrente bezogen.

Die Nr. 8 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 15. April 1893 ent⸗ hält folgende Recursentscheidungen und Bescheide:

Der Entschädigungsanspruch des Verletzten verjährt nicht, wenn versäumt worden ist, die Entschädigung festzustellen, so⸗ fern nur eine gehörige Anmeldung des Anspruchs statt⸗ gefunden hat. Diese Anmeldung ist allerdings weder in einer bloßen Mittheilung des Unfalls an einen der dem Arbeiter vorgesetzten Beamten zu finden, noch auch kann sie durch die Erstattung einer Unfallanzeige gemäß § 51. des Unfallversicherungsgesetzes ersetzt werden.

Die Anmeldefrist des § 59 Absatz 1 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes wird im Falle der Betheiligung mehrerer Berufsgenossenschaften dadurch gewahrt, daß sich der Fepat vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls an den Vorstand derjenigen Genossenschaft wendet, welche er bei seiner naturgemäß oft ungenauen Kenntniß der einschlägigen Verhältnisse füglich wohl für die zuständige halten

Privatrechtliche Verjährungsvorschriften sind gegenüber den Bestimmungen des § 59 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes nicht anwendbar. Eine Verjährung des Ent⸗ schädigungsanspruchs durch weiteren Zeitablauf kann, nachdem er einmal rechtzeitig angemeldet worden ist, nicht mehr eintreten.

Der Absatz 2 des § 59 des Unfallversicherungsgesetzes steht dem Verletzten auch dann zur Seite, wenn ihm zwar ein die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigendes Leiden, das sich später objectiv als die Folge eines Unfalls darstellt, erkennbar ge⸗ worden ist, er aber das Leiden nicht gerade als eine solche Folge, also in seiner Zurückführbarkeit auf einen Unfall erkannt hat und auch bei Anwendung der pflicht⸗ gemäßen Sorgfalt nicht erkennen konnte. 1

In den Ausnahmefällen des § 59 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes beginnt von dem Zeitpunkte ab, seit dem die Folgen des Unfalls bemerkbar geworden, oder die Verhältnisse, welche bisher die Vesegeh des Anspruchs gehindert haben, in Wegfall gekommen sind, nicht eine neue

zweijährige ““ zu laufen; die Erhebung

des Anspruchs muß vielmehr binnen einer Frist statt⸗ finden, welche nicht länger zu bemessen ist, als dies die Sachlage im Einzelfalle nothwendig macht.

Die Frist des § 59 Absatz 1 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes läuft nicht gegen geisteskranke Personen, solange ihnen ein Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Rechte nicht bestellt ist. 8

Eine lediglich zu dem Zwecke erhobene Feststellungs⸗ klage, der Verjährung des Entschädigungsanspruchs vorzu⸗ beugen, ist unzulaͤssig. 1

Die Fristbestimmungen des § 59 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes kommen für die Fälle des § 65 Absatz 1 daselbst nicht zur Anwendung, sodaß dem Antrage eines Verletzten auf Wiedergewährung einer Rente, weil seine Erwerbsfähigkeit in⸗ folge des Unfalls wieder beeinträchtigt sei, der Einwand des Ablaufs der Frist für Anmeldung des Anspruchs nicht ent⸗ gegengestellt werden kann.

auarbeiter, welche gelegentlich in ihren freien Stunden oder in den Wintermonaten kleinere Bauarbeiten zur selbständigen Ausführung unmittelbar übernehmen, sind von den Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften zur Selbstversiche⸗ rung nicht heranzuziehen, namentlich dann nicht, wenn sie diese Arbeiten, wie es in der Regel der Fall ist, nur gegen den üblichen Tagelohn eines Bauarbeiters verrichten.

Bauhandwerker sind der statutarischen Selbst⸗ versicherung nach § 2 Absatz 2 des Bauunfallversicherungs⸗ gesetzes nicht unterworfen, sofern sie in einem anderen ver⸗ sicherungspflichtigen Betriebe oder Betriebszweige regelmäßig einen oder mehrere Arbeiter verwenden, selbst wenn sie in ihrem Baubetrieb nicht an 250 Tagewerken einen Lohnarbeiter beschäftigen.

Nr. 8 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nach⸗ richten des Reichs⸗Versicherungsamts, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung“ vom 15. April d. J. enthält folgende Revisionsentscheidungen:

Das im Falle des Todes des Rentenbewerbers unterbrochene Rentenfeststellungsverfahren kann insoweit, als es sich um die bis zum Todestage fällig gewordenen Renten⸗ beträge handelt, durch und gegen die Erben des Ver⸗ storbenen als dessen Rechtsnachfolger aufgenommen werden.

In der Mitwirkung an einer Sitzung des Schieds⸗ erichts seitens eines Nichtdeutschen, der schon zur Zeit einer Wahl als Schiedsgerichts⸗Beisitzer die preußische Staats⸗ angehörigkeit verloren hatte, ist eine Verletzung des § 71 Absatz 3 in Verbindung mit § 50 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes und zugleich ein wesentlicher Mangel des Verfahrens erblickt worden. 8

In einem Einzelfall hat der Vorstand der Versicherungs⸗ anstalt im Laufe des Berufungsverfahrens es unterlassen, eine für die Entscheidung des Schiedsgerichts sachlich be⸗ deutungsvolle Eingabe mehrerer Zeugen, welche eine im Vorverfahren erklärte Zeugnißverweigerung widerriefen, die Eingabe war nach ihrem Inhalt für die demnächst zur Entscheidung berufene Instanz, also das Schiedsgericht,

estimmt und augenscheinlich nur infolge Kenntniß der Vorschriften des Verfahr den Vorstand gelangt

an das Schiedsgericht weiterzugeben. Das Schieds⸗ Hericht hat demgemäß seine Entscheidung getroffen, ohne von er schriftlichen Erklärung der Zeugen Kenntniß zu haben. Hierin ist ein edGGer Nanznet des er ge⸗ sehen worden 8 der „Deutschen Volkswirthschaftlichen Correspondenz“ vom 14. April 1893 enthaltenen Artikel heißt es unter Hinweis auf die von dem Minister für Handel und Gewerbe im Ab⸗ geordnetenhause über die Vorgänge im Saarrevier ab⸗ gegebenen Erklärungen: 1 „Man war in den gewerblichen Kreisen um so mehr uüͤber diese Erklärungen erfreut, als dort nicht unbekannt geblieben, daß noch vor wenigen Monaten das Staats⸗Ministerium mit einem doch wohl aus dem Ministerium für Handel und Gewerbe hervorgegangenen Antrage befaßt worden war, der nichts Geringeres bezweckte, als den Staatsrath, der ja auch bei dem Arbeiterschutzgesetzentwurfe Pathenstelle vertreten hatte, mit der Begutachtung einer gesetzlichen Regelung der Arbeits⸗ zeit für erwachsene Arbeiter zu betrauen. Der im Staats⸗Ministerium gescheiterte Vorschlag wollte also den socialistischen „Gedanken“ einer Maximal⸗ oder Normalarbeits⸗ lage gesetzgeberisch verwerthen.“

Diese Mittheilung entbehrt jeder thatsächlichen Unterlage.

Seine Hoheit der Erbprinzvon Sachsen⸗Meiningen, General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Division, hat sich mit Urlaub nach Meiningen begeben.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Infanterie von Rauch hat Berlin auf längere Zeit verlassen.

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Wilczeck, bisher Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, welcher zum Commandeur der 9. Division ernannt worden ist, hat sich zum Antritt seiner neuen Stellung nach Glogau begeben.

S. M. Kreuzer „Falke“, Commandant Corvetten⸗Capitän Becker, ist am 20. April in San Paolo de Loanda ein⸗ getroffen und beabsichtigt am 25. April nach Kamerun in See zu gehen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Abendpost“ von gestern hebt die glän⸗ zende Betheiligung der befreundeten Fürstlichen Höfe sowie die freudige Antheilnahme des italienischen Volks an der schönen Feier, die das Königliche Haus begehe, hervor. Dieselben verliehen dem Fest einen weit über den Familienkreis hinaus⸗ reichenden Charakter. Auch Oesterreich⸗Ungarn begleite die Feier mit warmer Sympathie. Eingedenk der Bande der Ver⸗ wandtschaft zwischen den erlauchten Herrscherhäusern Habsburg und Savoyen, eingedenk des den europäschen Frieden sichernden Dreibundes und eingedenk der leuchtenden Tugenden, die den ritterlichen König von Italien sowie dessen erlauchte Gemahlin zieren, hege man in Oesterreich⸗Ungarn die besten Wünsche für Italiens edles Königspaar.

Das heutige „Fremdenblatt“ schreibt aus Anlaß der silbernen Hochzeit des italienischen Königspaares:

„König Humbert zählt zu denjenigen Fürsten, welche das monarchische srhaats in Europa neu stärkten. Der König von Italien trug durch eine Stetigkeit auf dem Gebiete der äußeren Politik wesentlich zur Erhaltung des europäischen Friedens bei und wußte in den ersten Jahren des Bestehens des Dreibundes den auftauchenden wechselnden Strömungen gegenüber die Staatsraison geltend zu machen. Italien gehört jetzt ganz dem Friedensbunde an, welchen die ein⸗ sichtige Mehrheit der Abgeordneten gebilligt hat. Dies bo⸗ weist neuerlich die herzliche Aufnahme des Erzherzogs Rainer und der begeisterte Empfang des deutschen Kaiserpaares. Die Bevölkerung Italiens ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß das Festhalten am Dreibunde die beste Bürgschaft für die Weltstellung Italiens und die Erhaltung des Friedens ist. Es ist das Verdienst König Hum⸗ bert's, an diesem großen Culturwerke mitgearbeitet zu haben.“

Der ungarische Minister⸗Präsident Dr. Wekerle hatte, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gestern eine eineinhalb⸗ stündige Conferenz mit dem Staats⸗Minister Dr. Steinbach. Mittags fand in dem Ministerium des Auswärtigen ein gemeinsamer Ministerrath unter Theilnahme der beider⸗ seitigen Minister⸗Präsidenten und Finanz⸗Minister zur end⸗ gültigen Feststellung der gemeinsamen Budgets statt.

In der Commission des böhmischen Landtags für Bezirks⸗ und Gemeindeangelegenheiten beantragte gestern der Abg. Dr. von Plener bezüglich der Errichtung eines Kreis gerichts in Trautenau die Abgabe eines Gutachtens im Sinne der Regierungsvorlage. Der Jungczeche Pacak beantragte dagegen eine achttägige Vertagung der Sache behufs Studiums der Acten. Nachdem dieser Antrag verworfen worden war, wurde ein Antrag des deutsch⸗liberalen Abg. Funke auf eine fünftägige Vertagung angenommen.

Großbritannien und Irland. 8 Im Oberhause erklärte gestern, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, der Lord⸗Präsident des Geheimen Raths Earl of Kimberley, die Arbeiten der Commission, die mit der indischen Währungsfrage betraut sei, näherten sich dem Ende. Der Be richt sei bald zu erwarten. ¹ Das Unterhaus setzte gestern die Debatte über die Homerule-⸗Bill fort. Der Premier⸗Minister Gladstone erklärte, er beabsichtige, die Einzelberathung der Homerule⸗Bil auf den 4. Mai anzusetzen. Der Antrag, die Debatte über Mitternacht hinaus zu führen, wurde ohne Abstimmung angenommen. Henry James hob sodann hervor, es gäbe jetzt kein Unrecht, unter dem Irland leide und für das ein demokratisches Parlament nicht Abhilfe schaffen könne. Glad— stone könne das Unrecht der Vergangenheit nicht durch die jetzig Bill der Ungerechtigkeit auslöschen. Grattan’'s Parlament üf Irland sei micht ehrenhaft gewesen und gewähre kein Beispie für die jetzige Politik der Regierung. Wenn man von 68 Opposition verlange, Vertrauen in die Vertreter der Majorität zu setzen, so sei es ihre Pflicht, deren früheres Verhalten 6 erwägen. Wenn die Bill angenommen werde, bedeute Aufhebung der Union. Die Grabschrift der Suprematie 22 Reichsparlaments sei in der Einleitung zur Bill enthalten. 9 Redner führte dann weiter aus, wenn es sich bei der Bill v8 eine Friedensmaßregel handle, werde es ein bewaffneter Friehe

sein. Kein echter Liberaler könne ohne tiefes Bedauern die

In einem unter der Ueberschrift „Wo hinaus?“ in Nr. 29

genehmig

K Zustände sehen, unter denen die Executive in Irland ins Leben

gerufen worden sei, und über welche die einzige Controle eine

militärische Action sei. Das Volk in Irland würde ein Recht haben, seine Executive gegen die Truppen, die gegen dasselbe gesandt seien, und die fremde Truppen sein würden, zu vertheidigen. Die vorgeschlagene Verfassung sei daher ein Blendwerk, eine Schmach für das Reichs⸗ parlament und eine Demüthigung für England. Hätte das Land gewußt, daß achtzig irische Abgeordnete an den britischen Angelegenheiten theilnehmen sollen, während die englischen, schottischen und wallisischen Deputirten keinen Antheil an den irischen Angelegenheiten haben sollen, so wäre das jetzige Cabinet nicht im Amt. Er frage diejenigen, welche darauf beständen, diese Bill Leuten aufzuzwingen, die gegen sie seien und die keine Verbrechen begangen hätten, ob sie durch ihr Vorgehen nicht eine Rebellion provocirten. Und wenn nach dieser Provocation ein Bürgerkrieg entstehe, würde jeder vergossene Blntstropfen die jetzige Regierung mehr beflecken, als diejenigen, die das Blut vergossen hätten. (Lauter, anhaltender Beifall). Die Gegner der Vorlage würden, falls sie geschlagen werden sollten, den Trost haben, zu wissen, daß sie nicht geschlagen worden wären, wenn man keinen Verrath an ihnen begangen hätte. (Großer Beifall.) Hierauf ergriff Balfour das Wort und führte aus: Was die im Laufe der Debatte angedeutete Idee der Föderation betreffe, so habe bisher kein ver⸗ antwortlicher Mann auszusprechen gewagt, daß er der Zeit ntgegensehe, zu der innerhalb der engen Grenzen des Landes vier Legislaturen, vier Executivgewalten und über diesen noch eine andere erhabene Versammlung und noch eine Executiv⸗ gewalt vorhanden sein werde. Das britische Volk werde nie⸗ mals dafür sein. Zu der Homerule⸗Bill selbst übergehend, bemerkte er, daß sehr wenige Argumente zu Gunsten derselben vorgebracht worden seien; als Hauptargument habe man hingestellt, daß es sich um ein Zwangs⸗ gesetz handle und daß die Union gescheitert sei. Er bestreite dies. Die agrarischen Verbrechen hätten seit er Union abgenommen, die Zustände sich seit der Union wesentlich gebessert. Obwohl noch viel für die kleinen Grund⸗ besitzer zu thun übrig bleibe, so sei es doch Heuchelei, wenn nicht Unwissenheit, zu sagen, daß England allein für mehr als die Hälfte der Uebelstände in Irland verantwortlich sei. Gesetz und Civilisation in Irland seien Englands Werk; durch die Gewährung eines irischen Parlaments werde kein altes Privilegium wieder hergestellt, denn die Nation, welche das Parlament verlange, habe nie ein Parlament besessen. Durch die Vorlage verliere England die finanzielle Freiheit. Weder auf dieses Argument, noch auf eines der vorgebrachten militärischen oder geographischen Argu⸗ mente habe die Regierung geantwortet. Was die Suprematie des Reichsparlaments angehe, so sei das letztere gesetzlich aller⸗ dings suprem; wenn aber die Bill unverändert bleibe, so sei die Suprematie illusorisch. Die Opposition müsse bei der Einzelberathung Amendements einbringen, durch welchedie Supre⸗ matie erst zur Wirklichkeit werde. In Bezug auf die Beibehaltung der irischen Deputirten habe Gladstone gesagt, er glaube, sie würden nicht sehr oft anwesend sein, aber er (Redner) und seine politischen Freunde wünschten ein beruhigenderes Argument. Wenn der betreffende Paragraph unverändert bleibe, werde das System des parlamentarischen Gouvernements zerstört. Durch die Reden der Irländer selbst sei es erwiesen, daß die Homerule⸗ Bill das Problem nicht endgültig löse. Die Irländer accep⸗ tirten die Bill als Compromiß. Welche Aussicht sei aber vorhanden, daß das Compromiß gehalten werde? Serton habe das Haus vor den Folgen gewarnt, falls die Bill verworfen würde; meine er damit vielleicht eine Vermehrnng der Verbrechen, die Verstümmelung des Viehes, das Erschießen noch einiger hilfloser Personen? (Sex⸗ ton unterbricht den Redner mit der Bemerkung, er habe der⸗ artiges niemals gesagt.) Balfour fährt fort: In Betreff der Finanzen habe Gladstone erklärt, die Bill behandle Irland generös, die Irländer behaupteten aber das Gegentheil. Es sei klar, daß die Schwierigkeit, diese Frage zu lösen, sehr groß sei; aber die irischen Steuerzahler seien nicht so ver⸗ liebt in die Vorlage, um Für das Privilegium, die⸗ selbe huum Gesetz zu machen, einen hohen Preis 8 ahlen. Hierauf vertheidigte Balfour seine Bel⸗ aster Rede. Da den Maännern von Ulster die Bill verhaßt sei, so sei es nicht seine Aufgabe, die Lehre des Nicht⸗ widerstandes zu predigen. In der Vorlage vom Jahre 1886 habe Gladstone sich bemüht, die Grundbesitzer Irlands zu schuͤtzen; in der jetzigen Bill sei nichts zum Schutze gegen eine Confiscirung gethan. Er bekämpfe die Bill nicht nur im Interesse der Minorität, sondern auch im Interesse der Majorität selbst; wenn die Bill zur Annahme gelange, werde das irische Volk im britischen Parlament einen fremden und geschlagenen Körper erblicken. Die Protestanten von Irlan seien gegen die Union gewesen, aber jetzt, nach 90 Jahren, vertheidigten sie diese. Weshalb solle nicht ein anderer Theil Irlands in einer späteren Generation sich auch mit der Union aussöhnen? „Begeht Ihr aber so schlo Balfour dieses große politische Verbrechen und macht hia für dieses Nationalunheil verantwortlich, dann ist jede Hoff⸗ nung auf ein geeintes friedliches Irland auf ewig ver⸗ schwunden.“ (Beifall.) Sodann ergriff der Premier⸗ Minister Gladstone unter lauten Beifallsbezeugungen das Wort: Die Opposition sei der Bill mit kühnen Behauptungen, extremen Uebertreibungen, fortwähren⸗ den Mißdeutungen und vielen grundlosen Prophezeiungen entgegengetreten; er aber behaupte, die Bill werde zum ersten

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Mal seit 90 Jahren eine Suprematie des Parlaments ein⸗ richten, die auf Recht begründet sei und auf Macht sich stütze. Die Regierung habe hinlänglich Vorkehrungen getroffen. um alle Zusagen und Verpflichtungen, die das Reichs⸗ Varlament hinsichtlich der Landfrage eingegangen sei, einzu⸗ ösen. Werde die Bill verworfen, wie solle dann Irland regiert werden? Lasse es sich denn gegen den Willen einer großen Majorität des Volks regieren? Die Politik der dorigen Regierung, sei nach sechs Jahren zusammengebrochen; 8 Politik der jetzigen Regierung werde von Irland acceptirt. ses glaube, die Bill werde sich als einer der dauerndsten und egensreichsten Siege der liberalen Partei erweisen. (An⸗ altender Beifall.)

sod Hierauf wurde der Schluß der Debatte angenommen und odann ie weite Lesung der Bill mit 347 gegen 304 Stimmen

Der Earl of Derby ist gestern Abend gestorben.

Frankreich. 8 7 .ePege?: 2 Die 8 inanzcommission des Senats hat gestern, wie .“ berichtet,- das von der Kammer angenommene

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Budgetkapitel, betreffend die Umgestaltung der Controle über die Eisenbahnen, Das Princip der Börsensteuervorlage wurde gutgeheißen; es wurden nur einige unerhebliche Abänderungen des Regierungsentwurfs be⸗ schlossen. In der von der Commission beschlossenen Fassung wird die Coulisse in keiner Weise als zu Recht bestehend an⸗ erkannt und es wird die Forderung aufgestellt, daß die Cou⸗ lissiers von Geburt oder durch Naturalisation Franzosen seien.

Der T“ Dupuy empfing gestern, einer

Meldung der „Magd. Ztg.“ zufolge, den Ausschuß der socialistischen Partei in der Angelegenheit der Mai⸗ feier. Der Minister⸗Präsident erklärte, der hauptstädtische Verkehr könne durch Straßenumzüge nicht unterbrochen werden, und warnte die Veranstalter der Maifeier nachdrück⸗ lich davor, das polizeiliche Verbot zu mißachten, da die Regierung sehr entschieden zu handeln entschlossen sei. Der Ministerrath hat die Beschlüsse der socialistischen Gemeinde⸗ räthe von Marseille und Roubaix, die der Maifeier einen amtlichen Charakter zu geben beschlossen hatten, um⸗ gestoßen. Das Annuaire de l'armée française für 1893 ist soeben erschienen und gibt eine Uebersicht über den Stand des activen Heeres an Offizieren und diesem im Range Gleich⸗ stehenden vom 31. Januar d. J., mit welchem Tage die Rang⸗ liste abgeschlossen worden ist. Die Generalität zählt nach der Rangliste 2 Marschälle von Frankreich, 4 Divisions⸗ Generale, welche über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus im activen Dienststande belassen sind, ferner 98 Divisions⸗ und 198 Brigade⸗Generale, zusammen 302. Nach dem Etat sollen 100 Divisions⸗ und 200 Brigade⸗Generale vorhanden sein, sodaß die über die Altersgrenze hinaus beibehaltenen Divisionäre hierbei angerechnet sind und nur die beiden Marschälle über den Etat geführt werden. Der Service d'état-major d. h. der Generalstabsdienst mit Einschluß der höheren Adjutantur und der brevetirten Offiziere zählt von der Infanterie 62 Obersten, 79 Oberst⸗Lieutenants, 210 Majors, 344 Hauptleute und 56 Lieutenants, zusammen 751 Offiziere: von der Cavallerie 13 Obersten, 21 Oberst⸗Lieutenants, 33 Majors, 73 Rittmeister und 10 Lieutenants, zusammen 150 Offiziere; von der Gendarmerie 3 Hauptleute; von der Artillerie 16 Obersten, 21 Oberst⸗Lieutenants, 82 Majors und 205 Hauptleute, zusammen 324 Offiziere; vom Genie 2 Obersten, 5 Oberst⸗Lieutenants, 17 Majors und 31 Hauptleute, zusammen 55 Offiziere. Es giebt somit 1283 Offiziere, welche den Befähigungsnachweis für den General⸗ stabsdienst geführt haben, davon 93 Obersten, 126 Oberst⸗ Lieutenants, 342 Majors, 656 Hauptleute und 66 Lieutenants. An Offizieren umfaßt die Infanterie 193 Obersten, 220 Oberst⸗Lieutenants, 1064 Majors, 4360 Hauptleute, 5325 Lieutenants und 1284 Sous⸗Lieutenants, zusammen 12 446 Offiziere; die Cavallerie 86 Obersten, 81 Oberst⸗Lieutenants, 281 Majors, 1014 Rittmeister, 1753 Lieutenants und 366 Sous⸗ Lieutenants, zusammen 3581 Offiziere; die Artillerie 86 Obersten, 103 Oberst⸗Lieutenants, 391 Majors, 1569 Ritt⸗ meister, 1230 Lieutenants und 523 Sous⸗Lieutenants, zusammen 3902 Offiziere; das Genie 38 Obersten, 42 Oberst⸗Lieutenants, 159 Majors, 494 Hauptleute, 193 Lieutenants und 58 Sous⸗Lieute⸗ nants, zusammen 984 Offiziere; der Train 4 Oberst⸗Lieute⸗ nants, 20 Majors, 164 Hauptleute, 134 Lieutenants und 41 Sous⸗ Lieutenants, zusammen 363 Offiziere; die Gendarmerie 16 Obersten, 15 Oberst⸗Lieutenants, 96 Majors, 280 Hauptleute, 290 Lieutenants und 41 Sous⸗Lieutenants, zusammen 738 Offiziere. Die französische Armee des activen Dienst⸗ standes beträgt an Offizieren der voraufgeführten Verbände und Waffen 2 Marschälle von Frankreich, 102 Divisions⸗, 198 Brigade⸗Generale, 419 Obersten, 465 Oberst⸗Lieutenants, 2011 Majors, 7881 Hauptleute, 8925 Lieutenants, 2313 Sous⸗ Lieutenants, zusammen 22 316 Offiziere, die den Stäben und den Truppentheilen zugewiesen sind.

Die sechs marokkanischen Douars, die sich in Ma⸗ gura niedergelassen hatten und deren Ausweisung, wie gestern gemeldet, von dem Kriegs⸗Minister verfügt worden war, sind nach einer in Paris eingetroffenen Meldung freiwillig wieder nach Marokko zurückgekehrt. ö1““

Italien

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Die gestrige „Gazzetta ufficiale“ schreibt in ihrem

amtlichen Theil: „Morgen vollendet sich das 25. Jahr der Ehe unseres erhabenen Königspaares. Das König⸗ liche Haus feiert einen Festtag. Der Freude der Königlichen Familie entsprechen wie immer die einstimmigen Glückwünsche des italienischen Volkes, welches gern der hochherzigen Anregung des Monarchen Folge leistet und in Werken einer erleuchteten Wohlthätigkeit das unvergängliche An⸗ denken des glücklichen Ereignisses bekunden wollte. In der Hauptstadt des Königreichs Jlalien, das seine Existenz dem ruhmreichen Hause Savoyen, sowie dem ausdauernden und einmüthigen Streben des italienischen Volkes verdankt, sind die Souveräne und die Vertreter der regierenden Häuser und der befreundeten Nationen anwesend, um unser Königspaar zu beglückwünschen. Die Ehren⸗ bezeugungen, die dem Königlichen Hause gelten, werfen ihren leuchtenden Abglanz auf das italienische Volk, denn zwischen dem Königshause und der Nation besteht eine innige Gemein⸗ schaft der Gesinnungen und der Zuneigung.“

Der Papst empfing gestern 500 Pilger aus Belgien. Auf eine an ihn gerichtete Begrüßungsadresse erwiderte dem „W. T. B.“ zufolge der Papst: Er habe zu seinem großen Bedauern von der jüngsten Störung des öffentlichen Friedens und von drohenden Vorgängen in Belgien gehört. Um eine Wiederkehr der Bewegung hintanzuhalten, sei es nothwendig, daß die Arbeiter im Einverständniß mit den Arbeitgebern unter der Leitung der geistlichen Hirten, wie es die Kirche lehre, vorgingen. ecG

Der Cardinal Giordani ist gestern gestorben.

Der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Sachsen⸗Coburg sind gestern an Bord des Lloyddampfers „Amphitrite“ von Spezia nach Varna abgereist. Gutem Ver⸗ nehmen nach werden die Neuvermählten in Malta und wahr⸗ scheinlich auch in Konstantinopel kurzen Aufenthalt nehmen. Die bulgarischen Minister Stambulow und Grekow, sowie der Präs'dent der Sobranje Petkow haben sich gestern von Florenz nach Venedig begeben.

Belgien.

Der Revisionsausschuß des Senats hat, wie der „Frkf. Ztg.“ mitgetheilt wird, gestern die Berathung des durch die Deputirten am Dienstag angenommenen Antrags Nyssens über das Wahlrecht begonnen. Die drei Senatoren Crocq, Finet und Van Put sprachen heftig gegen die Annahme.

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Rumänien.

Die Deputirtenkammer beschloß gestern dem „W. T. B.“ zufolge mit 80 gegen 33 Stimmen, den Gesetz⸗ entwurf über die Verzehrungssteuer in Erwägung zu ziehen. Im Senat beantworteten der Minister⸗Praͤfiden und der Justiz⸗Minister eine Interpellation Sturdza's über die Ereignisse der letzten Tage. Sie erklärten, daß die Verantwortung für die Ereignisse auf die Liberalen falle. Der Senat setzte darauf die Berathung des Gesetzentwurfs über das Sanitätswesen fort. Die Ruhe ist gestern in Bukarest nicht gestört worden.

Bulgarien.

Der Tag der Vermählung des Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗Coburg ist laut Meldung des W. TX N in ganz Bulgarien feierlich begangen worden. In allen Städten fanden officielle Festgottesdienste und Truppenrevuen statt, überall veranstaltete, man. Volksbelustigungen. Der Exarch von Bulgarien sandte dem Prinzen Ferdinand tele⸗ graphische Glückwünsche zur Vermählung.

Dänemark. „Der bisherige dänische Gesandte in Wien, Kammerherr Löwenörn ist laut Meldung des „W. T. B.“ nunmehr

zum dänischen Gesandten in St. Petersburg ernannt worden.

Amerika.

Der von dem Secretär des Schatzes Carlisle erstattete Bericht über die Finanzlage ist, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr erschienen. Der Secretär des Schatzes erklärt darin, er werde fortfahren, Gold für die zum Ankauf von Silber⸗ barren ausgegebenen Schatzscheine so lange zu dae als Gold dazu disponibel sei. Die Regierung werde ihren Credit un⸗ geschmälert zu behaupten suchen. Die Aufrechterhaltung der Gleichwerthigkeit beider Metalle werde nicht aufge⸗ geben werden. Es seien Schritte gethan behufs weiterer Be⸗ chaffung von Gold aus dem Westen; man hoffe, auf diese Weise die Goldreserve intact belassen zu können. Im Lande sei hin⸗ reichend Gold, jedem Bedarf entsprechend, vorhanden. Falls alle, denen wirklich daran gelegen sei, eine gesunde stabile Währung aufrecht zu erhalten, dem Schatzamt nach Kräften Beistand leisteten, werde die Schwierigkeit bald gelöst sein.

Afrika.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Kapstadt meldet, haben der Gouverneur des Kaplandes und der Prä⸗ sident der Südafrikanischen Republik Krüger gestern Coles⸗ berg verlassen, wo sie seit dem 18. d. M. über die Ein⸗ verleibung des Swazilandes in die Suͤdafrikanische Republik conferirt hatten. Das Resultat der Unterhandlungen ist noch nicht bekannt. Man vermuthet, daß noch kein definitiver Be⸗ schluß gefaßt worden sei.

Nach einem gestern Nachmittag bei der Regierung des Congostaats in Brüssel eingegangenen Telegramm aus La g hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Afrikaforscher D’ Hanis Mitte Februar Niangwe erobert. D'Hanis be⸗ fehligte damals 450 Mann reguläre Truppen und Eingeborene; die letzteren waren Unterthanen des Häuptlings Mgongo Lutete.

Der Berich Ersten Beilage.

81. Sitzung vom Sonnabend, 22. April, 1 Uhr.

Der Sitzung wohnt der Staatssecretär Dr. von Boetticher bei.

‚Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die heang gemeingefährlicher Krankheiten, wird

ortgesetzt.

„Abg. Dr. Langerhans (dfr.): Die Vorlegung dieses Entwurfes erklärt sich aus der Besorgniß, daß die Cholera auch in diesem Jahre zahlreiche Opfer fordern wird. Ich begrüße das Gesetz mit Freuden, weil es einer einheitlichen Medizinalreform in den einzelnen Staaten die Wege ebnet. Die beamteten Aerzte werden jetzt viel zu schlecht bezahlt. Hier muß Wandel ge⸗ schaffen werden, wenn diese Aerzte den hygienischen Aufgaben ge⸗ wachsen sein sollen. Die Competenz des Gesundheitsraths müßte näher präcisirt und erweitert werden, namentlich in Bezug auf sein Zusammenarbeiten mit dem Kaiserlichen Gesundheitsamt. Die Anzeigepflicht der Haushaltungsvorstände könnte bedenklich er⸗ scheinen. Sie tritt aber doch nur dann hervor, wenn die Epidemie einen größeren Umfang erreicht hat. Es müßte überall, auch in Preußen, die obligatorische Leichenschau eingeführt werden, wenn man der Seuche gleich von an energisch zu Leibe gehen will. Streitigkeiten zwischen dem behandelnden und dem beamteten Arzt werden gewiß vorkommen; ein Obmann würde aber den Streit nur verschärfen und verlängern. Es wird gut sein, wenn die Verwaltung sich vorher von den Qualificationen des beamteten Arztes über⸗ zeugte. Die Aufnahme von gelbem Fieber und der Pest in dieses Gesetz ist nur ornamentales Beiwerk. Man hat die Aufnahme von Diphtheritis, Scharlach und Typhus vermißt. Diese Krankheiten haben nur einen localen Charakter und ihre Bekämpfung kann dem Einzelstaat über⸗ lassen werden. Die Aerztevereine, welche gegen dieses Gesetz Gegen⸗ vorschläge gemacht haben, sind in dem Irrthum befangen, als wenn dieses Gesetz eine Medizinalreform bedeute. Diese Reform wird nur vorbereitet. 8

(Bei Schluß des Blattes nimmt der Staatssecretär Dr. von Boetticher das Wort.)

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 66. Sitzung vom 22. April. Der Sitzung wohnen der Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei.

uf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des

Entwurfs eines Communalabgabengesetzes Theil I (§S 1 bis 74) betrifft die Gemeindeabgabens. Der hür. Titel: „Allgemeine Bestimmungen“ umfaßt die §§ 1 bis 3. .8. lautet: „Die Gemeinden sind berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben und Bedürfnisse nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes Gebühren und Beiträge, indirecte und directe Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern.“ 8 „Berichterstatter Abg. Dr. Wuermeling (Centr.) weist darauf hin, daß die Vorlage ausgegangen sei von dem Wunsche, im Anschlußz an die Reform der Staatssteuern auch die Gemeindesteuern zu refor⸗ miren, und dabei sei auch gewünscht worden, die indirecten Gemeinde⸗ steuern mehr, als bisher, zu entwickeln.

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