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er, um die Richter hinzuhalten und außerordentlich Sensationelles zu behaupten, sagt: ich habe da und da noch Zeugen, gebt mir die Zeit, sie zu holen. Genau dasselbe Spiel! Er könnte doch einmal eine Abwechselung in die Methode bringen. Die Commission soll sich nicht durch irgend welche dilatorische Einreden abhalten lassen. Sie hat die Aufgabe, in kürzester Zeit ein für alle Male diesen Menschen für den Reichstag und für die Oeffentlichkeit abzuthun, und hat die Aufgabe, dem moralischen Ekel Ausdruck zu geben (sehr richtig!), den wir empfinden, alle anständigen Personen und die Vertreter der Re⸗
gierung übereinstimmend. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Rickert (dfr.): Ein tiefes Gefühl der Scham kann ich
nicht unterdrücken darüber, daß wir schon den dritten Tag den Be⸗
schuldigungen dieses Menschen widmen müssen. Soll der Reichstag jetzt noch 21 Mitgliedern zumuthen, diese Makulatur zu prüfen? Wir müssen uns vor allem dagegen verwahren, daß hier ein Präjudiz ge⸗ schaffen wird. In welche Zustände würden wir dann gerathen? Dann
ürden allerdings die Revolvermenschen die Situation beherrschen. Wir verlangen ferner, daß der Abg. Ahlwardt sämmtliches Material, welches er noch hat, dem Präsidenten unverzüglich übermittelt. Der Abg. Ahlwardt ist allerdings ein Gewählter eines Wahlkreises. Sehr, sehr eigenthümlich sieht es auch in den amtlichen Kreisen dieses Wahl⸗ kreises aus. Das „Arnswalder Kreisblatt“ spricht von dem Abg. Ahlwardt, der sein Recht nicht erlangen könne, weil ihm der “ nicht entgegenkomme, und spricht von der unge⸗ euren Aufregung, die darüber vorhanden sei. Nach dem Vor⸗ angegangenen beschränke ich mich auf die persönliche Bemer⸗ kung: ich soll mich für 12 000 ℳ als Director der Judenschutz⸗ truppe verkauft haben; ich erkläre diese Behauptung für eine infame, gewissenlose Lüge und Verleumdung. (Präsident von Levetzow ruft den Redner für diesen Ausdruck zur Ordnung.) Ich beuge mich dem Ordnungsruf, kann aber nicht schweigen, wenn man sich erfrecht, so zu sprechen. (Präsident von Letzow: Ich halte die Sache für erledigt.) Ich halte sie auch für erledigt, Herr Präsident! (Große Heiterkeit.) Der Abg. Ahlwardt kann nicht begreifen, daß man auch aus Ueberzeugung für angegriffene Verfolgte eintreten kann.
Abg. Dr. Horwitz (dfr.): Die Behauptung, daß in den General⸗ versammlungen der Rumänischen Gesellschaft Strohmänner verwendet worden sind, zu denen ich und der Abg. Munckel gehört haben sollen, steht ganz auf der Höhe seiner sonstigen Behauptungen. Bei der Berathung des Actiengesetzes 1884 bin gerade ich es gewesen, der einen Antrag eingebracht hat, der die Strohmännerwirthschaft bei solchen General⸗ versammlungen unmöglich machen sollte. Redner geht auf die Ge⸗ schichte des Disciplinarverfahrens gegen den Rector Ahlwardt näher ein, und citirt eine Eingabe desselben an die Schuldeputation, worin Ahlwardt ausführt, daß er in der Nase einen Polypen habe, der ihm bei entzündlichen Vorgängen jede Fähigkeit nehme, klar zu denken. Redner knüpft daran die Folgerung, daß ein Mann, der selbst an seiner Zurechnungsfähigkeit zweifelt, nicht ernst genommen werden kann.
Abg. Ahlwardt (b. k. F.): Der preußische Finanz⸗Minister be⸗ schäftigte sich sehr viel mit meinem „Helfershelfer’ Meißner. Dieser ist eine Reihe von Jahren directer Untergebener des Herrn Miquel gewesen. Bei mir ist er höchstens fünfmal gewesen. Er hat mir die Acten weder verkauft, noch habe ich Interesse daran, ob er die einzelnen Stücke gestohlen hat oder nicht. Für mich war nur wichtig, daß mir ein Material vorlag, aus dem ich ersehe, daß ein Eingreifen nothwendig war. Wenn nun eine Notiz aus einem Briefe dieses Mannes vorgelesen wird, wo er aus Verzweiflung zum Revolver
reifen will, so ist diese Stelle jedenfalls unzweideutig. Was hier der Finanz⸗Minister sagt, liegt in der Aeußerung gar nicht drin. Nicht ich, sondern der Finanz⸗Minister ist Jahre lang mit ihm umgegangen. Ich glaube gar nicht, daß der Mann Antisemit ist; er will sich nur Genugthuung verschaffen. Herrn Dr. Strousberg zu vertheidigen habe ich nicht den mindesten Grund; ich will die aus⸗ ewucherten und ausgebeuteten Volkskreise vertheidigen. Herr Mi uel war zuerst Director, später aber Aufsichtsrath der Disconto⸗
esellschaft. Es bleibt dabei, sein Name steht da: Ich, Johann Miauel, zeichne 100 000 Thaler. Ich habe nicht erklärt, daß meine Aecten etwas für den Invalidenfonds beweisen. Ich habe vom Inva⸗ lidenfonds gesprochen, auch davon, daß die Börse ein Interesse daran hat, ihn so gestaltet zu wissen, weiter nichts. Als ich die Acten brachte, übergab ich sie dem Director mit der Erklärung: „Solange bis die Commission beschlossen ist, hat niemand das Recht, diese Acten zu benutzen“. Gleichwohl haben die Herren der Linken die Acten sofort eingesehen. Es ist sehr bedauerlich, daß so etwas trotz ausdrücklicher Erklärung geschehen konnte. (Vice⸗Präsident Graf Ballestrem: Die Acten waren Eigenthum des Hauses in dem Augen⸗ blick, als sie übergeben wurden. Das wollte ich dem Redner bemerken.) Von Hannover⸗Altenbeken habe ich garnicht behauptet, daß noch kein Spatenstich geschehen sei, als das Darlehen gegeben wurde, sondern bei den Linien, für welche das Darlehen gebraucht wurde, war noch kein Spatenstich geschehen. Ich befinde mich nicht auf der Flucht vor dem Abg. Richter, dieser Ausdruck macht sich zwar gerade in seinem Munde sehr schön, aber er stimmt nicht mit den Thatsachen. Der Abg. Richter beruft sich auf Volks⸗ versammlungen und zieht darüber her; nachher wirft er mir vor, ich behandle die Sache dilatorisch. Der Abg. Richter greift zu den schlimmsten Mitteln der Verleumdung. (Vice⸗Präsident Graf Ballestrem ruuft den Redner für diese Aeußerung zur Ordnung.) Der Abg. Richter lenkt immerfort die Aufmerksamkeit von der Hauptsache auf Nebendinge ab. Der Abg. Rickert bringt eine ganz harmlose Notiz aus dem „Arnswalder Kreisblatt“ vor; was will er damit nach⸗ weisen? Ich muß ferner dabei bleiben, daß von Strousberg 34 000 Pfund gezahlt worden sind für Hannover⸗Altenbeken; ob und was Herr von Bennigsen, Herr Adickes u. s. w. erhalten haben, weiß ich nicht; aber ich weiß, daß die Bahn einen weiten Umweg macht, um an dem Gut des Herrn von Bennigsen vorbeizuführen. (Stürmische, andauernde Unruhe links; der Präsident kann nur durch starkes Läuten endlich die Ruhe wiederherstellen; er ruft darauf den Redner zur Sache und macht ihn auf die geschäftsordnungsmäßigen Folgen dieses Schrittes aufmerksam.) Was der Abg. Dr. Horwitz aus dem Disciplinarverfahren anführt, stimmt auch mit den Thatsachen nicht über⸗ ein. Es war mir aus dem Provinzial⸗Schulcollegium gerathen worden, meine Pensionirung nachzusuchen. Daraufhin ließ ich durch einen Physikus meinen Gesundheitszustand untersuchen, und dieser constatirte einen Polypen in meiner Nase. Bei der ganzen Lage meiner Ver⸗ hältnisse mußte ich wohl den Versuch der Pensionirung machen. Der Reichstag muß sich doch klar machen, welch ein Kampf gegen mich geführt wird. Daß für die Versammlung, wo ich spreche, Entrée erhoben wird, ist doch kein Gegenstand des Vorwurfs. Versamm⸗ lungen kosten Geld, der Anschlag allein 15 ℳ Ebenso wenig kann ich es ungeheuerlich finden, daß ich für das von mir geschriebene Buch auch Geld genommen habe. Ich weiß, daß ich das Beste will, und mit ruhigem Gewissen trete ich Ihrem Hohn und Spott sowie den Angriffen der ganzen Presse entgegen.
Präsident von Levetzow verweist es dem Redner, auf Aeuße⸗ rungen in Privatgesprächen sich in der Debatte zu beziehen.
Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Der Herr Abg. Ahlwardt hat in seiner letzten Rede sich ge⸗ wundert, daß ich ihm den Vorwurf mache, mit Herrn Meißner zu verkehren, mit dem ich doch persönlich viel länger verkehrt habe. Einmal habe ich mit Herrn Meißner nicht verkehrt, denn er war Bote der rumänischen Direction, und ich bin kaum, wie mir die Direction jetzt noch erklärt, nur selten auf dem Bureau gewesen. Ich kannte also den Mann nicht, jedenfalls nicht genau. Wenn er aber zu mir ge⸗ kommen wäre mit Acten, die zweifellos seiner Herrschaft gestohlen waren, dann hätte ich dem Mann einen Fußtritt gegeben und ihn hinausgeworfen (lebhaftes Bravo!), und wer das nicht thut, giebt sich selbst einen moralischen Fußtritt. (Sehr gut!)
Der Herr Abg. Ahlwardt hat wiederum von einer Auswucherung der Gesellschaft durch die Banquiers gesprochen. Nun, die Actionäre
haben sich nicht beklagt; alle Beschlüsse dieser Gesellschaft von Anfang bis zu Ende sind, wenn ich recht unterrichtet bin, einstimmig gefaßt worden.
Aber, wie drückt sich hier in dem Prozeß Gehlsen der Herr Staatsanwalt aus? — das möchte ich doch noch mittheilen. Es war Herr Simon von Zastrow. Er sagte:
Ich glaube, wir haben alle die Ueberzeugung gewonnen, daß die Gründung der rumänischen Eisenbahngesellschaft nicht, wie sonst der Fall zu sein pflegt, Speculationen waren auf die Taschen der Actionäre, sondern daß in der That es sich um ein großes Staats⸗ interesse handelte, insofern es sich um die Erhaltung eines Kapitals von 60 Millionen Thalern handelte, die unwiderbringlich verloren ge⸗ wesen wären, wenn die rumänische Regierung in die Lage gekommen wäre, die Confiscation der Bahn auszusprechen.
Das ist doch ein klares, bestimmtes Zeugniß.
Was die Auswucherung anbetrifft, so sagt derselbe Herr Staats⸗
anwalt:
wenn man alles dies erwägt, so muß man acht Procent doch für
einen sehr mäßigen Procentsatz halten. Und was sagt der Herr Vertheidiger, der hier vielleicht anwesende Herr Rechtsanwalt Munckel? — Er plädirt nicht für Nichtschuldig für Herrn Gehlsen, er bestreitet auch garnicht die unglaublichen Lügen und Verleumdungen: er plädirt auf mildernde Umstände! Und wie motivirt er in fein ironischer Weise diese mildernden Umstände? er sagt: diese Verleumdungen hätten nun diesen Prozeß herbeigeführt, und so hätte die Sache doch einen guten Zweck gehabt, denn infolge dieses Prozesses würden die Actien der rumänischen Eisenbahngesell⸗ schaft unzweifelhaft steigen (Heiterkeit); es würde also alle Welt zufrieden sein. .“
Staatssecretär Freiherr von Maltzahn:
Der Abg. Ahlwardt hat soeben zum dritten Mal seine Be⸗ hauptungen] wiederholt, daß der Gründung des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds Verhandlungen hinter den Coulissen vorangegangen wären, welche auf Bemessung der Höhe dieses Fonds einen Einfluß gehabt hätten. Zum ersten Mal hat heute der Herr Abgeordnete versucht, einen Beweis für diese Behauptung anzutreten; aber dieser Beweis ist hinfällig.
Als solchen Beweis hat der Herr Abgeordnete angeführt, daß bereits einige Monate vor dem Erlaß des Gesetzes über den Reichs⸗Invalidenfonds in einem deutschen Blatte die Mittheilung enthalten gewesen sei, daß für diesen zu gründenden Reichs⸗Invalidenfonds Papiere angeschafft worden seien. Das Gesetz über die Gründung des Reichs⸗Invalidenfonds datirt, wie den Herren bekannt ist, vom 23. März 1873. Es hätte dem Herrn Abgeordneten aber wohl bekannt sein können, daß nicht zuerst in diesem Gesetz von der Absicht die Rede gewesen ist, für die Invaliden dauernd zu sorgen, sondern daß bereits das Gesetz vom 8. Juli 1872 ausdrücklich festsetzt, daß ein Theil der damals aus der französischen Kriegscontribution reservirten Summe von 1 ½ Milliarden Franken zur dauernden Ver⸗ sorgung der Invaliden bestimmt sein solle. Es konnte auch das dem Herrn Abgeordneten bekannt sein, daß über den Anschaffungstermin der sämmtlichen bei Gründung des Invalidenfonds in demselben vorhandenen Papiere dem Reichstag ganz genaue Mittheilungen vorliegen. Ich verweise Sie in dieser Beziehung auf das Actenstück Nr. 185 aus der Session des Jahres 1875.
Nun, meine Herren, vom Juli 1873 ist das Gesetz über den Invalidenfonds. Die Acten des früheren Reichskanzleramts über diesen Fonds beginnen mit dem Dezember 1872, und aus dem ersten Schriftstück dieses Actenstücks ergiebt sich, was dem Herrn Abgeordneten auch vielleicht hätte bekannt sein können, daß der Bundesrath am 23. Juni 1871 im Princip bereits die Versorgung der Invaliden durch einen für diesen Zweck zu gründenden Fonds beschlossen hatte. Es ist also durchaus nichts Auffallendes an der Thatsache, daß bereits vor dem Erlaß des betreffenden Gesetzes vom Juli 1873 Anschaffungen für diesen Fonds gemacht sind, sondern das Reichskanzleramt handelte dabei einfach in Erfüllung einer ihm verfassungsmäßig obliegenden Pflicht und im wohlverstandenen Interesse auch der Invaliden. Diese Anschaffungen haben übrigens keineswegs besonders früh begonnen. Bei einer flüchtigen Durchsicht des vorher erwähnten Actenstücks des Reichstags, Nr. 185 vom Jahre 1875, finde ich, daß die ersten An⸗ schaffungen gemacht sind im Dezember 1872, also zu derselben Zeit, zu welcher die mir hier vorliegenden Acten der Verwaltung beginnen, und nicht früher.
Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Ich bin noch einmal von dem Abg. Ahlwardt und zwar mit einer neuen Verdächtigung angesprochen worden. Ich soll veranlaßt haben, im eigenen Interesse die Bahn einen Umweg von einer Meile machen zu lassen. Dieser Vorwurf ist schon früher in einer Broschüre erhoben worden. Ich habe diese Ver⸗ dächtigung amtlich widerlegen lassen können. Die Bahn macht von Hannover bis zur Weser einen erheblichen Umweg um den südöstlichen Kamm des Deistergebirges herum; durch diesen Umweg führt die Bahn nicht bloß bei dem Dorf Bennigsen, wo mein Gut liegt, vorbei, sondern es ist auch ein Bahn⸗ hof dort angelegt worden. Das Project der Bahn war alt; schon die hannoversche Regierung hat das Project gehabt und eingehend bearbeitet. Die preußische Regierung hat die Arbeit wieder aufgenommen, desgleichen die Gesellschaft selbst. Alle drei sind zu demselben Resultat gekommen. Der Umweg bewies sich als viel billiger als die Führung eines Tunnels durch den Deister. Mir zu Gefallen hätten die hannoversche Regierung und der Minister Graf Borries sicher nicht den Umweg eintreten lassen. Lediglich zur Be⸗ lehrung für den Abg. Ahlwardt und seine Hintermänner verweise ich auf die amtliche Erklärung, welche von der Eisenbahndirection von Hannover erlassen worden ist.
Abg. Dr. Lieber (Centr.): Eines abschließenden Urtheils zur Sache werden wir uns wohl bis zur Berichterstattung der Commission zu enthalten haben. Wir wollen dem Antrage Folge geben. Wollten wir unseren persönlichen Eindrücken Rechnung tragen, dann würden wir ihn kurz von der Hand weisen. Allein wir sind dem Deutschen Reichstag schuldig, daß er gereinigt werde von dem Vorwurf, den Abg. Ahlwardt vergewaltigt zu haben. Nachdem der preußische Finanz⸗Minister den Wunsch geäußert hat, daß die Commission eingesetzt werden möge, halten wir es für eine politische Anstandspflicht, dem schwer ange⸗ griffenen Mitgliede des Bundesraths Gelegenheit zu geben, sich glänzend vor der Mit⸗ und Nachwelt zu rechtfertigen. Wir vertrauen, daß die Verhandlungen der Commission ein solches Ergebniß haben, daß demnächst dem Abg. Ahlwardt aus dem Reichstag und aus allen anständigen Kreisen Deutschlands das einstimmige Verdiect entgegen⸗ schallen wird: „Häufen Sie nur das Maß Ihrer Verleumdungen, Sie werden nie das Maß unserer Verachtung erreichen!“ (Lebhafter Beifall.)
Abg. Freiherr von vkanegaer (deons.): Der Senioren⸗ Convent braucht wohl gegen die Behauptungen des Abg. Ahlwardt nicht noch besonders geschützt zu werden. Auch was der Abg. Graf Ballestrem seinerzeit als die Gefühle des Senioren⸗Convents zum Aus⸗ druck brachte, entsprach lediglich der Auffassung desselben von den Be⸗
bauptun ten und den angeblichen Beweifen, die er zu prüfen hatte⸗ Dem Abg. Ahlwardt ist durch die heutige Debatte viel zu viel Ehre angethan worden. Seine heutige Rede und die Citate aus seinen früheren Reden lassen ihn auf einem viel niedrigeren Niveau erscheinen, als es bisher schien. Der Abg. Richter bemängelt, daß der Abg. Ahlwardt seine Acten, soweit sie Hannover⸗Altenbeken betreffen, nicht elesen hat. Ja, was hätte es denn geholfen, wenn er sie gelesen hätte? Er hätte sie entweder nicht verstanden, oder wenn doch, dann falsch wiedergegeben. Wenn wir auch keine Nothwendigkeit für eine Commission sehen, folgen wir doch dem Vorschlag aus dem Gesichts⸗ punkte, welchen der Abg. Dr. Lieber hier angeführt hat. Aber auch wir wollen unter keinen Umständen ein Präjudiz aus dieser Sache erwachsen lassen, namentlich nach der Richtung hin, daß der Reichs⸗ tag über Mitglieder des Bundesraths zu Gericht sitzt. Der Abg. Ahlwardt hat noch nicht gesagt, ob diese Acten alles sind, was er zur Verfügung hat. Wenn die Commission erst berathen hat und dann erklärt, daß auf Grund der vorgelegten Acten nichts erwiesen sei, und der Abg. Ahlwardt sagt dann: „Ja, die besten habe ich ja noch, dies werde ich Euch dummen Kerls doch nicht geben!“ — dann wäre es doch wohl besser, die Commission träte erst garnicht zusammen. Nur wenn der Abg. Ahlwardt eine solche Erklärung abgiebt, stimmen wir für eine Commission. Die Arbeit der Commission muß so schleunig wie möglich, natürlich bei voller Sachlichkeit, betrieben werden.
Die Discussion wird geschlossen.
„Im Schlußwort bemerkt Abg. Ahlwardt: Die Vergewaltigung meiner Person lag darin, daß ich trotz meiner Erklärung, ich würde nach Ostern mein Material vorlegen, gezwungen wurde, schon am nächsten Tage den Beweis für meine Behauptungen zu führen. Auf die Frage des Abg. Freiherrn von Manteuffel erkläre ich, daß aller⸗ dings im Augenblick noch einige Acten rückständig sind, daß aber in dem Augenblick, wo die Commission zusammentritt, diese Acten Ihnen zugänglich gemacht sein werden. 1
Der Antrag Ahlwardt wird fast einstimmig angenommen.
„Präsident von Levetzow schlägt die nächste Sitzung für Mittwoch 11 Uhr vor: Nachtrags⸗Etat und Rest der heutigen Tagesordnung.
Abg. Graf Ballestrem (Centr.): Ich bitte den Präsidenten, daß er den morgigen Tag für den Initiativ⸗Antrag reservirt, da meine Freunde und ich den höchsten Werth darauf legen, wie ich schon am 7. März erklärt habe, daß der von uns gestellte Antrag betreffs der Aufhebung des Jesuitengesetzes nunmehr noch zur Berathung kommt, ehe wir auseinander gehen.
„Präsident von Levetzow: Der Autrag würde doch morgen auf die Tagesordnung noch nicht kommen. Ich habe die mitgetheilte Tagesordnung beantragt mit Rücksicht auf unsere Geschäftslage, will aber jetzt abstimmen lassen, ob die Tagesordnung abgeändert werden soll.
Scteaatssecretär Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Ich möchte dringend bitten, daß Sie es bei der Tagesordnung für morgen belassen, welche der Herr Präsident die Güte gehabt hat vorzuschlagen. Es befindet sich nämlich unter den Nummern, die der Herr Präsident für die morgige Tagesordnung in Aussicht nimmt, auch die Berathung des dem Hause zugegangenen Nachtrags⸗Etats, und in diesem Nachtrags⸗Etat ist eine Position ent⸗ halten, welche nothwendigerweise vor dem 1. Mai der Beschlußfassung des Hauses unterworfen werden muß. Nur bis zu diesem Termin ist eine Offerte für den anderen Contrahenten, mit dem das Reich ein Kaufgeschaͤft abschließen will, bindend. Ich glaube kaum, daß es möglich sein wird, die hierdurch gebotene Frist innezuhalten, wenn nicht morgen dieser Nachtrags⸗Etat wenigstens in erster Lesung seine Erledigung findet, und ich erlaube mir deshalb, den Vorschlag des Herrn Präsidenten zu befürworten.
Das Haus verwirft sodann die vom Präsidenten zuerst vorgeschlagene Tagesordnung.
Schluß 5 ½ Uhr. .“
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der preußische Fiscus muß, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, V. Civilsenats, vom 14. Dezember 1892, im Fall der er⸗ löschenden Verjährung die Kenntniß von Rechtsverletzungen gegen sich gelten lassen, die seine Beamten bei Ausübung ihrer Verwal⸗ tungs⸗ und Vertretungsbefugnisse erlangt haben. So ist der Anspruch des Eisenbahnfiscus auf Ersatz eines durch Bergbau an dem Bahn⸗ damm verursachten Schadens innerhalb dreier Jahre, nachdem das Dasein und der Urheber des Schadens zur Kenntniß des Eisen⸗ bahn⸗Betriebs⸗Inspectors oder des Bahnmeisters gelangt sune⸗ dürch gerichtliche Klage geltend zu machen, widrigenfalls er ver⸗ jährt ist.
— Die Alimentationspflicht gegen Großeltern bezw. der Großeltern gegen Enkel ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 16. Januar 1893, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts der Alimentationspflicht zwischen Eltern und Kindern völlig gleichgestellt, und demnach gehört, falls die Revenuen des Alimentationspflichtigen nicht ausreichen, das Kapital⸗ vermögen desselben zu den zur Erfüllung der Alimentationspflicht zu verwendenden Mitteln, soweit nicht die eigene Existenz des Ver⸗ pflichteten dadurch unmittelbar gefährdet wird.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 9. bis 15. April ein der Vorwoche ähnlicher und auch die Sterblich keit nahezu die gleiche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 21,5). In großer Zahl kamen auch in dieser Woche acute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein und nahmen auch in ansehnlich gesteigerter Zahl (in 89 Fällen) einen tödt⸗ lichen Verlauf. Auch Erkrankungen an Grippe wurden nicht selten beobachtet; aus der der Berichtswoche vorangegangenen Woche wurden 3 Todesfälle an Grippe gemeldet. Dagegen haben acute Darm⸗ krankheiten abgenommen und eine Peringere Zahl von Todes⸗ fällen (fast nur Kinder unter 2 Jahren) veranlaßt. Die Betheili⸗ gung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine ge⸗ ringere als in der orwoche: von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 65 Säuglinge. Das Vorkommen der Infectionskrankheiten blieb meist ein ähnliches wie in der vor⸗ hergegangenen Woche. Erkrankungen an Masern und Scharlach blieben in beschränkter Zahl; Erkrankungen an Diphtherie (die aus dem Stralauer Viertel und dem Wedding am häufigsten zur Anzeige kamen) wurden etwas mehr zur Meldung gebracht. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben selten; Erkrankungen an Kindbettfieber ge⸗ langten 4 zur Kenntniß. Ansehnlich gesteigert waren rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut. Erkrankungen an Keuch⸗ husten kamen seltener zum Vorschein, die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle war jedoch eine größere als in der Vorwoche. Erkran⸗ kungen an rheumatischen Beschwerden aller Art, namentlich Er⸗
krankungen an acutem Gelenkrheumatismus wurden zahlreicher zur
ärztlichen Behandlung gebracht.
um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
z 99
Berlin, Mittwoch, den 26. April
Deutsches Reich.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund des § 52 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung Vor⸗ der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 gerichts. sitzenden (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 132 ff.) werden die Veränderungen, welche in Bezug auf die Namen 8
des stell⸗ vertretenden Vor⸗ sitzenden.
und Wohnorte der Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Beisitzer und stellvertretenden Fegnip. Beisitzer der errichteten Schiedsgerichte für die mir unterstellten, für Rechnung des preußischen —— V worden, seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 1. Mai 1891 (Erste Beilage zum „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ vom 11. Mai 1891 Nr. 109) ein⸗ getreten sind, nachstehend bekannt gemacht. 8
Berlin, den 17. April 1893.
Dier Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forste
Im Auftrage: Donner.
Oppeln.
Magdeburg.
des stell⸗ vertretenden Vor⸗
sitzenden. Königsberg..] ie.
1 Sta n d Merseburg. Lucke,
8 Regierungs⸗ chieds⸗ Vor⸗ der stellvertretenden Beisitzer.
gerichts. sitzenden.
Erfurt.
1. Nitschke, Königl. Forstmeister zu Fritzen. Dr. Engelhard 2. Jaeschke, Königl. Ober⸗ 11. Wohlfromm, Königl. Forstmeister Regierungs⸗ förster zu Eichwald. zu Brödlauken. Assessor zu 2. vacat. Gumbinnen. 4 2. Rudigkeit, Heinrich, Haumeister v zu Pötschkehmen. Fleischauer, 1. Hintz, Königl. Oberförster 1. Ulrich, Königl. Oberförster Regierungs⸗ zu Kielau. Karthaus. Assessor 2. Gies, Königl. Oberförster zu Danzig.
Gumbinnen.
Schleswig.
Foerster, Regierungs⸗ essort zu Danzig.
Hannover.
1 Pelplin.
2. Knoblauch, Domänen⸗Ad⸗ —
ministrator zu Stutthof.
3. Zybulla, Joseph, Holz⸗ 1. Hebel, Theodor, Waldarbeiter zu
schlägermeister zu Hoch⸗ Sagorsch.
stüblau. 2. Wrobel, Johann, Waldarbeiter 1 1“ zu Lusin.
1. Haß, Adam, Holzhauermeister zu Neu⸗Summin.
2. Marx, Theophil,
8 Elgieszewo.
1. Kopp, Königl. Forstmeister 1. Boden, Königl. Forstmeister zu
zu Falkenhagen. Freienwalde a 0H.
Assessor
Auffahrt, Regierungs⸗ Affessor zu Marienwerder Potsdam. 2. Klotzsch,
Regierungs⸗ von Ellerts, Assessor Regierungs⸗ zu Potsdam. ö 1 Rath .8 Dr. Richter, 1. 1. Voß, Königl. Forstmeister zu Regierungs⸗ Regierungs⸗ Reppen. “ Stade. Rath zu Assessor zu 2. von Brauchitsch, Königl. Frankfurt a. O. Frankfurt a. O. Oberförster zu Hangelsberg. 4. Riepert, Wilh., Holzhauer⸗ 1. Köppen, Friedrich, Waldarbeiter meister zu Damm. zu Alt⸗Drewitz. 2. Toepfer, Friedrich, Holzhauer⸗ meister zu Alt⸗Blessin.
Marien⸗ werder. Arbeiter zu
Lüneburg.
Dr. Pollack, Dickhut, Hiersem Regierungs⸗ Assessor zu Stade.
3 Ninden. Hobrecht, 2. Wiederhold, Königl. Ober⸗ Regierungs⸗ förster zu Falkenwalde. Rath 3. Gierke, Haumeister zu 1. Gutglück, Karl, zu Stettin. Golchen. Golchen. 2. Salchow, Wilhelm, Arbeiter zu V Welzin. Schmiedt, Königl. Forst⸗ 1. Wagner meister zu Neukrakowv. Borntuchen. 2ö.ee Königl. Ober⸗ 11. Euen, Königl. Oberförster zu Oberfier. 2. vacat. 3. Köller, Wilh., Holzhauer⸗ 1. Borchardt, Karl, Holzhauermeister meister zu Altenhagen. zu Altenhagen. 2. Vegelahn, Friedrich Holzhauer⸗ meister zu Abbau Neuenhagen. 4. Dally, August, Holzhauer⸗ 71. Jäger, Peter, Holzhauermeister meister zu Vangerow. zu Abbau Zanow. 2. Volbert, Ferdinand, Holzhauer⸗ meister zu Wandhagen. zu 1. von Schütz, Königl. Forst⸗ — von Preistel, meister zu Abtshagen. Regierungs⸗ Assessor zu Düsseldorf
Stettin.
Arbeiter zu
Arnsberg.
Köslin.
ö V ssessor zu Cassel. Melior, Kant Regierungs⸗ Assessor Asse
2. Berlin, b förster zu Altkrakow.
Wiesbaden.
Assessor
Stralsund. Dr. von Behr, Regierungs⸗
Wessor 2. zu Stralsund.
2. von Raesfeld, Königl. Ober⸗ förster zu Born a. Darß.
4. Röpke, Karl, Arbeiter zusl. Schurig, Fritz, Arbeiter zu
Eichholz. Emmerow⸗Haide.
2. Brakenwagen, Friedrich, Arbeiter zu Eichholz.
1. Kirchner, Königl. Ober⸗ — förster zu Grünheide.
8—
Köln.
u“
1. Meyer, Königl. Oberförster zu Bucharzewo.
2. von Schrader, Königl. Ober⸗ förster zu Heidchen.
3. Otto, Albert, Arbeiter zu — Laubhorst.
3. Czeszynski, Karl, Arbeiter
zu Grocholl.
Dr. Schröter, von Uklanski, 4. Loeffler, Franz, Holz⸗1. Jendroch, Gustav, Holzschläger
Regierungs⸗ Regierungs⸗ schläger zu Kottwitz. zu Tschechnitz. 8 1 Assessor Assessor 2. Michalke ., Heinrich, Holzschläger
zu Breslau. zu Breslau. zu Zedlitz. 8
Bromberg.
Breslau. Gerbaulet,
Regierungs⸗ Assessor zu Aachen.
zu Aa
Reich, Staats verwalteten Betriebe, insoweit diese Betriebe den Berufsgenossenschaften nicht angeschlossen Rath — zu Liegnitz.
Seydel, ieru Regierungs⸗ Assessor Ahslesser zu Merseburg. zu Mer eburg.
Dr. Voigt, 2. Wickel, Regierungs⸗ förster zu Schleswig. zu Schleswig.
von Kemnitz, Dr. Blanken⸗ Regierungs⸗ born, Regierungs⸗ zu Hildesheim. Rath
zu Hildesheim. 3. Hauenschild,
Regierungs⸗ Assessor zu Stade.
Richter, Regierungs⸗ Assessor zu Minden. 1 Dr. von Reiche, 2. Bollig, Regierungs⸗ “ Assessor Königl. Oberförster zu zu Arnsberg. “ Dr. v. Doetin⸗ von Heinz, 4. chem de Rande, Regierung⸗-⸗ Assessor zu Cassel.
Regierungs⸗
zu Wiesbaden. zu Wiesbaden. leischauer, Dr. Friedheim, Regierungs⸗ Regierungs⸗ Assessor Koblenz. zu Koblenz.
Walther, Regierungs⸗ Assessor
2 Klüber, Königl. Oberförster zu Ullersdorf. Klafterschläger zu Sacken.
1. Boldt, Königl. Forstmeister 8 zu Magdeburg.
2. Pfannstiel, Königl. förster zu Dietzhausen.
hauer zu Goldlauter.
Königl.
8
Friedrich, Waldarbeiter zu Graste.
arbeiter zu Lauterberg.
Bammel, 1. V Regierungs⸗ Assessor zu Lüneburg. zu Lüneburg.
4. Fricke, August, Vorarbei⸗ ter zu Hülptingsen.
enzel, 1. Rautenberg, Königl. Ober⸗ förster zu Rotenburg.
2.
1 Gaalch, Königl. örster zu Minden.
Ober⸗
Königl. Ober⸗
förster zu Rumbeck.
el, 3. Hoffmann, Wilhelm, Holz⸗ hauermeister zu Nauroth. or
1. Aumann, Königl. Forst⸗ meister zu Kleve.
4.
1 Zie S
8 2. vacat. 4. Landskron, Gottlieb, 1. Niewalda,
Christian, Klafter⸗
schläger zu Grabczok.
2. Woschnik, Simon, Klafterschlä
zu Friedrichsthal.
2. Brecher, Königl. Forstmeister zu
Grünwalde.
1. Wischeropp sen., Holzhauermeister
zu Farsleben.
sclc Königl. Forstmeister zu
uhl
4. Weiß, Peter, Oberholz⸗ 1. Grimm, Andreas, Oberholzhauer
zu Kleinbartloff.
2. Mai, Ignaz, Oberholzhauer zu
Birkun
en. Ober⸗2. “ Königl. Oberförster zu
Rendsburg.
1. Becker, Wilhelm, Waldarbeiter zu Alversrode.
1. Strüver, Königl. Oberförster zu Liebenburg.
2. von Alten, Königl. Oberförster zu Kupferhütte.
1. Rögener, Heinrich, Waldarbeiter zu Lauterberg.
2. Otte, Ernst, Waldarbeiter Lauterberg.
4. Füllgrabe, Karl, Wald⸗ 1. Reupert, Fritz, Waldarbeiter
Lauterberg.
2. Bönhold, Ernst, Waldarbeiter zu Lauterberg.
2. Lodemann, Königl. Forstmeister zu Medingen.
2. Bormann, Ludwig, Vorarbeiter zu Wettmar.
1. Heinzmann, Königl. Oberförster zu Hagen i. Br.
2. Scholz, Königl. Oberförster zu
Bederkesa.
2. Prömpeler, Königl. Oberförster zu Lingen.
1. Koch, Königl. Oberförster zu Hessisch⸗Oldendorf.
2. von und zur Mühlen, Königl. Oberförster zu Neu⸗Böddeken.
11“ “
2. Möller, Kilian,
Niederkalbach.
1. Schneider, Wilhelm, Holzhauer⸗ meister zu Seitzenhahn.
2. Sandhöfer, Karl, Holzhauer zu Knorppach. .“
1. von Sobbe, Königl. Forstmeister zu Benrath.
2. Roelen, Königl. Forstmeister zu Panten.
2. Krost, Peter, Holzhauermeister zu
2. Reusch, Königl. Forst⸗ meister zu Siegburg.
3. Mammel, Ludwig, zu Poppelsdorf.
chen.
Unter⸗Ruthenbeck.
1. Kettner, Königl. Forstmeister zu Bensberg.
2. Kettner, Königl. Forstmeister zu
Bensberg.
1. Knott, Gottfried, Arbeiter Endenich.
2. Schätzer, Ludwig, Arbeiter
Ppoppelsdorf.
2. Eberts, Königl. Oberförster Osburg.
1. Lorscheider, Nikolaus, Holzhauer⸗
meister zu Malstatt⸗Burbach.
1. Weckbecker, Königl. Oberförster zu Wenau.
2. Hüger, Königl. Oberförster
bis zur Grenze des Kreises West⸗Sternberg in der Richtung auf Rampitz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank⸗ furt a. O. Nr. 14 S. 99, ausgegeben am 6. April 1893;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 6. März 1893, betreffend Ab⸗
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. änderung des § 16 Absatz 2 des Statuts der Centrallandschaft für EET1“ reußischen Staaten vom 21. Mai 1873, durch die Amtsblätter
S. 357) sind bekannt gemacht: G sdie preußis 1 1) das am 22. Februar 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für der Königlichen Regierungen die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Eggstedt im Kreise Süder⸗ zu Danzig Nr. 13 S. 148, ausgegeben am 1. April 1893, Dithmarschen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu zzu Marienwerder Nr. 13 S. 101, ausgegeben am 30. März 1893, Schleswig Nr. 16 S. 187, ausgegeben am 25. März 1893; 1 zu Potsdam Nr. 14 S. 131, ausgegeben am 7. April 1893, 8 2) der Allerhöchste Erlaß vom 1. März 1893, betreffend die zu Frankfurt a. O. Nr. 13 S. 83, ausgegeben am 29. März 1893, Verleihung des Enteignungsrechts sowie des Rechts zur Chausseegeld⸗ zu Stettin Nr. 13 S. 91, ausgegeben am 30. März 1893, erhebung an den Kreis Krossen für die von ihm zu bauende Chaussee zu Köslin Nr. 13 S. 127, ausgegeben am 30. März 1893, von der Berlin⸗Breslauer Provinzial⸗Chaussee bei dem Dorfe zu Stralsund Nr. 13 S. 57, ausgegeben am 30. März 1893, Güntersberg über Mess Schönfeld, Mü⸗ d Siebenbeuthen zu Liegnitz Nr. 13 S. 135, ausgegeben am 1. April 1893,
Königreich Preußen.
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2½
zu Magdeburg Nr. 12 S. 125, ausgegeben am 25. März 1893, zzu Merseburg Nr. 12 S. 127, ausgegeben am 25. März 1893,
zu Erfurt Nr. 12 S. 103, 4) der Allerhöchste Erlaß v Verleihung des Enteignungsrechts
ausgegeben am 25. März 1893; om 6. März 1893, betreffend die sowie des Rechts zur Chausseegeld⸗
erhebung an den Kreis Kulm für die von ihm zu bauenden Kreis⸗ chausseen: 1) von Zeigland über Baiersee, Baumgarth und Stablewitz
nach Unislaw, 2) von Baiersee
Thorner Kreisgrenze in der Richtung auf den Bahn
über Adl. Sh bis zur of Nawra, 3) von
Baiersee nach Adl. Dorposch, 4) von Kokotzko über Borowno, Dorf Althausen und Kaldus nach Brosowo und 5) von Podwitz nach
das Amtsblatt der Königli
Nr. 16 S. 119, au
Marienwer
88 Regierung zu sgegeben am 20. April