spätestens im Termine am 25. November 1893, Vormittags 11 Uhr, bei Gericht, Zimmer Nr. II., sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Reusalz, den 21. April 1893. Königliches Amtsgericht.
[6590] Aufgebot. Nachstehend bezeichnete Sparkassenbücher: 1) der Wernigeröder Commandit⸗Gesellschaft auf
Aecetien Fr. Krumbhaar: a. K. 189 zu Gunsten des Zimmermanns Elias
Voß sen. zu Veckenstedt, am 1. Oktober 1892 über 1000 ℳ lautend,
b. E. 96 zu Gunsten der Ehefrau Johanne Foerster, geb. Voß, zu Ilsenburg, am 1. Oktober 1892 über 300 ℳ lautend,
1 5) der Fürstlich Stolberg⸗Wernigerödischen Spar⸗
asse:
a. Nr. 7991 zu Gunsten des Walzwerksarbeiters Ehristian Foerster in Ilsenburg, am 1. Ok⸗ tober 1892 über 50 ℳ lautend,
Nr. 3754 zu Gunsten des Ernst Foerster in in Veckenstedt, am 1. Oktober 1892 über
1 ℳ lautend, 1 3) der städtischen Sparkasse zu Wernigerode Nr. 4886 über 900 ℳ vom 29. Januar 1890, zu Gunsten der Johanne Schneevoigt zu Ilsenburg, sind bescheinigtermaßen verloren gegangen. Auf Antrag der legitimirten Gläubiger: ad 1 a. des Zimmermanns Elias Voß sen. zu Veckenstedt, ad 1 b. der Ehefrau Johanne Foerster, Voß, zu Ilsenburg, 1 ad 2 2a. u. b. des Walzwerksarbeiters Christian Foerster zu Ilsenburg, ad 3 des Pastors Orthmann zu Ilsenburg, als Vorstehers des Alterstübchens daselbst, werden die unbekannten Inhaber der vorstehend unter 1 bis 3 bezeichneten 11“ aufge⸗ fordert, ihre Rechte an diesen Büchern unter Vor⸗ legung derselben spätestens in dem auf Dienstag, den 14. November 1893, Morgens 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden, unter der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung von Rechten und unter⸗ lassener Vorle ung der Sparkassenbücher, diese Bücher für kastlos erklärt werden. I“ ernigerode, 19. April 1893. Koönigliches Amtsgericht. Meiners.
geb.
[6599] Aufgebot. Der Zimmergeselle Leon Karasch zu Angermünde hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches des Kreises Marienwerder Nr. 255 über 578 ℳ 71 ₰ beantragt. Dasselbe war auf den Namen des Leo Karasch aus Jellenthal aus⸗ gestellt. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. No⸗ vember 1893, h. 11, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, “ dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Marienwerder, den 18. April 1893. Königliches Amtsgericht.
1 Aufgebot. 9 Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin:
a. des für den Arbeiter Hermann Hahn aus⸗ gefertigten Sparkassenbuches Nr. 180 952 mit einem Guthaben von 51,38 ℳ, von dem Arbeiter Hermann Hahn hier, Landsbergerstr. 113,
b. des für den Frig Krakauer ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 567 285 mit einem Guthaben von 177,53 ℳ, von dem Vormunde des Fritz Fratauer Herrn Julius Rosenheim hier, Pariser
atz 2,
c. des für Frau Marie Doehring, geb. Borchert, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 126 462 mit einem Guthaben von 90,83 ℳ, von Frau Marie Doering, geb. Borchert, hier, Reinickendorferstr. 142,
d. des für Fräulein Elise Lüdtke (Liedtke) aus⸗ Seet Sparkassenbuches Nr. 527 096 mit einem Guthaben von 170,46 ℳ von der Näherin Elise Liedtke (Lüdtke) hier, Pücklerstr. 55,
e. des für den Goldarbeiterlehrling Carl Bartel ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 316 757 mit einem Guthaben von 112,86 ℳ, von dem Schankwirth Carl Bartel hier, Friedenstr. 67.
1. des für die Wittwe Johanna Jehge, geb.
Hermann, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 180 713 mit einem Guthaben von 50 ℳ, von der Wittwe Fohanng Jehge, geb. Hermann, hier, Eisenbahn⸗
raße 18,
g. des für Frau Helene Konopka, geb. Lohoff, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 135 287 mit einem Guthaben von 146,11 ℳ, von Frau Helene Konopka, geb. Lohoff, hier, Schwedterstr. 5,
h. des für die Wittwe Minna Böhm, geb. Rose, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 100 681 mit einem Guthaben von 252,13 ℳ, von der Wittwe Minna Böhm, geb. Rose, hier, Andreasstr. 77 II.,
i. des für den Musiker Max Bargob aus⸗ gefertigten Sparkassenbuches Nr. 210 550 mit einem Guthaben von 235,56 ℳ und des für den Tischler Otto. Bargob ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 210 547 mit einem Guthaben von 225,06 ℳ, von dem Musiker Max Bargob hier, Zionskirch⸗ straße 42,
beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue tenescfetrae 13, Hof Flügel B., part., Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berliu, den 8. April 1893.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 81.
[57552] Aufgebot. Auf den Antrag des Rentiers Peter Eichler zu
Graudenz wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen unauszefüllten Primawechsels, der nur
dem unterzeichneten
gebotstermin den 14. Juli Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. 8
Graudenz, den 18. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[6588] Bekanntmachung.
Nachstehende Hypothekendocꝛumente:— 9
1) Die gerichtliche Urkunde vom 26. April 1860 über 80 Thlr. Darlehn nebst 5 % jährlichen, am 1. 1860 zu zahlenden Zinsen sowie Hypo⸗ thekenbuchsauszug vom 1. Mai 1860 mit Ingrossa⸗ tionsnote vom 8. Mai 1860,
2) die gerichtliche Obligation vom 27. November 1845 und Cession vom 21. November 1853 über 50 Thlr. Darlehn sowie Hypothekenbuchsauszug vom 25. November 1853 und Ingrossationsnote vom 9. Dezember 1853 für den Schulzen Karl Lins aus Wachstedt eingetragen
a. auf den Grundstücken der Wittwe des Han⸗ ddelsmanns Christoph Kalbhenn, Margaretha, 1 geb. Jaeger, in Wachstedt in Abtheilung III.
Nr. 4 und 6 Band II. Blatt 621 des Grund⸗
buchs von Wachstedt — K. 70 —,
b. auf den Grundstücken der Ehefrau des
Handelsmanns Eduard Lerch, Louise, geb. Jaeger, zu Wachstedt Abtheilung III. Nr. 1 und 2 Band III. Artikel 143 desselben
Grundbuchs,
Hauf den Grundstücken der Frau Anna Marie Boehm, geb. Jaeger, in Doehren Abthei⸗ lung III. Nr. 1 und 2 Band III. Artikel 142. des gedachten Grundbuchs,
3) die Obligation vom 22. April 1780 sowie
ypothekenbuchsauszug vom 2. März 1868 und Lessionsurkunde vom 27. April 1859 über ein Rest⸗ darlehn von 24 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf.
von den Erbeserben des Meier Loewenthal dem Schulzen Karl Lins in Wachstedt abgetreten und auf dessen Namen zufolge Verfügung vom 2. März 1868 eingetragen auf Haus 9b. zu Wachstedt des Handels⸗ manns Eduard Lerch daselbst in Abtheilung III. Nr. 1 Band V. Blatt 376 des gedachten Grundbuchs,
sind verloren gegangen und sollen auf Antrag der enannten Eigenkhümer zum Zwecke der Löschung der Posten amortisirt werden.
Es werden deshalb die Inhaber der vorerwähnten Hypothekenurkunden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 1. Dezember 1893, Vor⸗ mittags 8 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die ÜUrkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Dingelstädt, den 19. April 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
8 8
[6600] Aufgebot.
Zu Folium I. des Grund⸗ und Hypothekenbuches der Häuslerei Nr. 1 zu Boiensdorf ist unterm 17. April 1860 für die minderjährige Christine Elisabeth Friederike Scharfs zu Boiensdorf eine
orderung von einhundert Thalern Crt. nebst 4 % Zinsen eingetragen. Bezüglich dieser Forderung ist von dem Häusler Johann Scharfs, dem Vater und Universalerben der Gläubigerin, dem Besitzer der Häuslerei Nr. 1 Johann Radloff Quittung ertheilt und die Tülgung bewilligt, der Höpotherenschein jedoch verloren. Auf Antrag des Johann Radloff wird der Inhaber des Hypothekenscheins in Gemäß⸗ heit des § 841 der Civilprozeßordnung und des § 20 der Domanial⸗Hypothekenordnung hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. November 1893, Vorm. 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den Hypothekenschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Scheins er⸗ folgen wird. 1 Neubnkow, den 24. April 1893.
Großherzogliches Amtsgericht.
8 8 [6593] Aufgebot. Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Friedrich rötzel zu Esbeck, welcher als Eigenthümer des da⸗ elbst belegenen Ritterguts „Burg Esbeck“ glaubhaft gemacht hat, daß die bei demselben für den Gold⸗ und Silberarbeiter Wilhelm Leusmann zu Braun⸗ schweig unterm 29. Juni 1830 hypothekarisch ein⸗ getragenen 3600 Thaler Darlehn aus der Schuld⸗ urkunde vom 9. Mai 1830 lange vor dem 1. Oktober 1878 zurückgezahlt sind, werden die unbekannten In⸗ haber des betreffenden Hypothekendocuments, sowie Alle, welche auf dasselbe bezw. die Hypothek An⸗ sprach machen können und wollen, hierdurch aufge⸗ ordert, solche spätestens in dem auf den 31. Ok⸗ tober 1893, Morgens 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte hierdurch anberaumten Termine unter Ueberreichung des Hypothekendocuments anzu⸗ melden, widrigenfalls dasselbe dem Eigenthümer des belasteten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werden wird. Schöningen, den 15. April 1893. Herzogliches Amtsgericht.
1““
[6602] Aufgebot.
Auf Antrag Johann Christian Städter's aus Zwochau, als Mitbesitzer der auf den Fol. 1, 50. und 51 des Grund⸗ un Hypothekenbuchs für Groß⸗ vela e Serhht eingetragenen Grundstücke ist von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht wegen Löschung der auf gedachten Hypothekenbuchsfolien in III. Rubrik unter dem 5. Dezember 1848 unter Nr. 2/IIa. eingetragenen zehn Thaler Vatererbtheil der Johanne Rosine verehel. Wäschin, geb. Städter, (Wohnortsangabe fehlt im Hypothekenbuche) das Auf⸗ gebotsverfahren zu eröffnen beschlossen und als Auf⸗ gebotstermin der 12. Juni 1893, Vormittags 711 Uhr, bestimmt worden. Es ergeht daher an obengenannte Gläubigerin, bez. deren etwaige Erben oder Rechtsnachfolger die Aufforderung, in dem vor⸗ gedachten Termine an hiesiger Amtsgerichtsstelle persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Ver⸗ treter zu und ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Termine anzumelden, widrigenfalls auf gestellten Antrag die Löschung der bezeichneten Hypothekenbuchseinträge erfolgen wird. Markranstädt, am 24. April 1893. 9
mit Querschrift versehen „Angenommen für vier⸗ hundert Mark, Andreas Mau“, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf den Wechsel spätestens im Auf⸗
Das Königliche SE pi gn daselbst. ohr
1893, 11 Uhr
[6667] bezeichneten Grundstücke eingetragenen
dem Aufenthaltsorte nach Vormittags 10 Uhr — M. E. Z.
Bekanntmachung.
Bei den Verhandlungen, die Anlegung des Grundbuchs betreffend, haben die in nachstehender Uebersicht genannten, im Flurbuche als . Personen nicht ermittelt werden können. Absatz 2 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden diese Artikel⸗Eigenthümer resp. deren, der Person und unbekannte Erben hiermit zu dem auf Mittwoch, den 5. — bestimmten Termine vor das hiesige Königliche Amtsgericht Abtheilung IIa. nach Much in das Gemeindehaus geladen mit der Aufforderung, spätestens in diesem Termine ihre etwaigen Ansprüche an den fraglichen Grundstücken anzumelden, widrigenfalls die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 58 Absatz 1 1. c. ohne Einwilligung der Geladenen erfolgen wird.
für die Katastergemeinde Miebach Eigenthümer der unten In Gemäßheit des § 58
Juli 1893,
Artikel
Bezeichnung der Grundstücke
Bezeichnung
der im Flurbuche genannten Eigenthümer
der Grund⸗ steuer⸗ mutter⸗ rolle
Flur
Nummer 1 der zeichnung Kulturart
2 Parzelle der Lage u. s. w. V “
Jacob, Johann Heinrich, Wittwe, 107 Tagelöhnerin, zu Scheid Nohl, Johann Christian, Ackerer 201 zu Scheid Lutter, Johann Heinrich, Wittwe, 173 Ackerrerin, zu Scheid Witscher, Josef Friedrich, 299 Schreiner, zu Scheid Steinbach, Wilhelm, Tagelöhner, zu Oberste⸗Heinenbusch Heuser, Wilhelm, Handelsmann, zu Oberbusch Eitorf, de 22. April 1893.
Königliches Amtsgericht.
Acker Y 6 Hofraum V 1 5
Acker 3
Holz
Acker
3 733/199 878 372 540
vorm alten Garten am Sträußchen oben im Hof Scheid daselbst im Klöschesgarten
oben auf der Küppels⸗ heide auf der Hofen
648/63
usch Garten V
Abtheilung II a.
[6589) Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht Straubing hat mit Be⸗ schluß vom 11. April I. Js., nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, unter Verbindung der Aufgebote gemäß Art. 123 3v des Ausf. Ges. zur R. C. P. O., und §§ 823, 824, 825, 836 R. C. P. O. nachstehendes Aufgebot erlassen:
1) Im Hypothekenbuche für Ittling Bd. I. S. 538 u. f., S. 415 u. f. sind auf dem Anwesen der Schuhmachers⸗ und Gütlerseheleute Franz und Anna Hausladen Nr. 29 in Ittling seit 24. August 1842 ein jährliches Geldreichniß von 50 Kreuzer im Kapi⸗ talsbetrag zu 16 ⅞ Gulden und auf der Pl. Nr. 2761 des Bauern Josef Wolf in Ittling ein jährliches Geldreichniß zu 4 Gulden 20 Kreuzer im Kapitals⸗ betrag zu 86 1 Gulden für die Austragseheleute Martin und Walburga Pellkofer von Oberalteich,
2) im Hypothekenbuche für Pönning Bd. I. S. 144 u. f. auf dem Anwesen der Söldnerseheleute Jakob und Maria Roßmaier Nr. 34 in Gunting ein Fristenkapitalsrest von 50 Gulden der Therese Hetzkofer von Pönning seit 23. April 1825 und 9. Februar 1837 eingetragen. 16“
ie Nachforschungen nach den rechtmäßigen In⸗ habern dieser Forderungen sind fruchtlos geblieben.
Auf Antrag der Hypothekenobjektsbesitzer Franz und Anna Hausladen, Josef Wolf und Jakob und Maria Roßmaier werden jene, die auf die Forde⸗ rungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung binnen sechs Monaten, spätestens im Aufgebots⸗ termine vom 18. Dezember 1893, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungszimmer Nr. 6 dahier, unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß im Fall der Unter⸗ lassung der Anmeldung die Forderungen als erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.
Straubing, 17. April 1893.
Der K. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts:
(Unterschrift), K. Secretär. [6591] Aufgebot. 1 Auf den Antrag des Ackermanns und Schöppen Carl Thrien und seiner Ehefrau Barbara, geb. Franke zu Kreuzeber werden alle Eigenthums⸗ prätendenten aufgefordert, spätestens im Termine am 26. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgericht ihre Ansprüche und Rechte auf folgende im Grundbuch bisher nicht eingetragenen Grundstücke anzumelden: Kartbl. 2 Parz. 1104/996, Unterm Dorfe, Acker, 4 a 50 am — 0,16 Thlr. R.⸗E., Parz. 1105/997, Unterm Dorfe, Acker, 1 a — 0,06 Thlr. R.⸗E., Kartbl. 6 Parz. 328, in der Struth, Acker von 6 a 60 am — 0,05 Thlr. Reinertrag, Kartbl. 6 Parz. 329, ¼ Acker oben im Siechen, Acker von 6 a 40 qam — 0,05 Thlr. R.⸗E. Im Falle nicht erfolgter Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Eigenthums der Antrag⸗ steller erfolgen. 8 Dingelstädt, den 19. April 1893. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
[6598] Nr. 3213. Das Großh. Amtsgericht Ettlingen hat heute folgenden Vorbescheid erlassen: Betreffs des am 15. April 1828 zu Pfaffenroth geborenen und zuletzt daselbst wohnhaft gewesenen Engelbert Weingärtner, welcher seit den 1840er Jahren ver⸗ mißt ist, ist die Verschollenerklärung beantragt. Es ergeht die Aufforderung an den Vermißten, binnen Jahresfrist Nachricht von sich hierher gelangen zu lassen, und an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, hienon binnen Jahresfrist hierher Anzeige zu er⸗ atten. Ettlingen, den 21. April 1893. Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Gut.
8 28 8 8
[6597] Aufgebot zwecks Todeserklärung.
Auf Antrag seines Brudersohns, des Hausmanns und Landwirths Otte Martens Saathoff zu Ihlower⸗ hörn wird der am 27. März 1844 zu Westersander als Sohn des Warfsmanns Otte Martens Saathoff und dessen Ehefrau Aaltje Engelberts zu Wester⸗ sander geborene Ulfert Saathoff, der im Jahre 1863 mit dem Schiff Anna Henriette, Capitän Dirk Saathoff, von Petersburg nach der Weser in See gegangen, aber ebenso wie das Schiff seitdem ver⸗ schollen sein soll, — hiermit aufgefordert, sich läng⸗ stens in dem auf Dienstag, den 3. April 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneken Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für todt erklärt werden kann und sein Vermögen seinen Erben als angefallen gilt.
Die vom Verschollenen etwa bekannten Erben und Erbnehmer haben sich zu diesem Termin ebenfalls zu melden, widrigenfalls se später
urückgelassenen un⸗
Bekannt gemacht durch: Brü ckne Ger ichtsschreiber.
die über die Erbschaft des Verschollenen 1ecene Verfügungen anzuerkennen schuldig und weder Rech⸗
nungslegung noch Ersatz der Nutzungen z berechtigt sind, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken, was von der Erbschaft demnächst vor⸗ handen sein möchte. Aurich, den 20. April 1893. Königliches Amtsgericht.
[6594] Bekanntmachung.
Am 12. Juni 1884 ist zu Hochstadt die Wittwe des Jacob Strohl, Anna Elisabeth, geb. Müller, verstorben, ohne, soweit dahier ersichtlich, letztwillig verfügt zu haben. Als Erbin derselben ist die Wittwe des Peter Brosch II., Elisabeth, geb. Hügel, von Hochstadt, Tochter der Anna Margarethe Hügel von da, einer Halbschwester der Erblasserin, auf⸗ getreten und hat Ausstellung einer Erbbescheinigung dahin, daß sie die alleinige gesetzliche Rechtsnach⸗ folgerin der Wittwe des Jacob Strohl, Anna Elisa⸗ beth, geb. Müller, von Hochstadt sei, beantragt. Es werden nun alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 16. September 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins die Ausstellung der beantragten Erbbescheinigung er⸗ fdlgen wird.
anau, den 10. April 1893. Königliches Amtsgericht Hahn.
[6596] Aufgebot.
Auf Antrag der Rentnerin verwittweten Mathilde Heider, geb. Schramm, zu Koppen, Kreis Brieg, als Benefizialerbin, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 8. Juni 1892 zu Sternalitz, Kreis Rosenberg O.⸗S., verstorbenen Königlichen Amtspächters und Landesältesten Rudolf Heider aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 27. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des⸗ seltben bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 11), anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Be⸗ neficialerbin ihre Ansprüche nur noch insoweit gel⸗ tend machen können, als der Nachlaß mit Aus schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Rosenberg O.⸗S., den 21. April 1893.
Koönigliches Amtsgericht. Marx. 1
[66721 Oeffentliche Aufforderung.
Die am 28. März I. J. verstorbene Heinrich s Wittwe, Friedericke, geborene Pilger, zu Neu⸗ tadt i. Odenwald hat mittels Alimentationsvertrag vom 4. Dezember 1891 ihrem Bruder Georg Pilger 1. und ihres verstorbenen Bruders Kindern ihr Vermögen zugewiesen. Auf Antrag der in diesem Vertrage Bedachten, nämlich Georg Pilger I., sr. Pilger I., Georg Heiprich Rodenhauser IV., owie des Curators Heinrich Heinbüchner, sämmtlich zu Neustadt i. O., werden die mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsorte in Amerika abwesenden übrigen Brüder der Hild Wittwe, nämlich Johannes, Karl und Michael Pilger, unter dem gesetzlichen Präjudiz des Verzichts 1 ihr Erbrecht aufgefordert, bis spätestens im Aufgebotstermin Mittwoch, den 2. August 1893, Vormittags 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte bei dem unerseichaenen Gericht anzumelden. Nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins wird die Erbschaft den oben bezeichneten Personen überlassen werden.
Höchst, den 21. April 1893. “
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Höchst. Frey, Gerichts⸗Assessor.
Pfeiffer, Gerichts
3 reiber
[6587] Oeffentliche Bekauntmachung.
Der am 29. März 1893 zu Berlin verstorbene
Feufmams Richard Neidhardt hat in dem mit seiner Ehefrau Franziska, geb. Häßlein, errichteten und am 21. April 1893 erdstneien estament vom 27. Mai ö Sohn Hans Neidhardt in Süd⸗Amerika edacht. Berlin, den 21. April 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 97
[6520] Bekanntmachung. Durch Beschluß des Großherzoglichen Amts erichts zu Schönberg vom 24. April 1883 wurde der ulze Heinrich Oldörp zu Lockwisch für einen er⸗ schwender erklärt und entmündigt. Schönberg, den 24. April 1893. Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Amtsgerichts⸗ Veröffentlicht: H. Diederich, Gerichtsschreiber.
16414
väterlichen Erbegeldern
1. Untersuchungs⸗Sachen. 3 2. Aufgsbote, ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Wesiicherung⸗
4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 1
Zweite Beilage eichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Donnerstag, den 27. April
Oeffentlicher Anzeiger.
ischen Staats⸗Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwäl 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene
enossenschaften.
ekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[66311 Bekauntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 18. April 1893 ist der am 27. Sep⸗ tember 1842 zu Bischofstein geborene Herrmann Lingnau für todt erklärt. Heilsberg, den 19. April 1893. Königliches Amtsgericht. 8 [6632] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Zoppot vom 19. April 1893 ist der am 20. November 1849 außerehelich geborene Sohn der am 25. Februar 1890 zu Zoppot verstorbenen Wittwe Marie Grunert, geborenen Grocholl: „der Bäcker⸗ geselle Friedrich Heinrich Carl Grocholl“ für todt
erklärt. den 19. April 1893. Königliches Amtsgericht Verschollenheitsverfahren. Endbescheid. Nr. 7039. Der Schneider Peter Karl Kool, zu⸗ letzt in Mannheim wohnhaft gewesen, wird für ver⸗ schollen erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Verschollene zu tragen. 8 6 Mannheim, 23. April 1893. Gr. Amtsgericht. V. (gez.) Morath. Dies veröffentlicht: 8 Die Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
Henn.
[6630] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. April 1893 ist die Hypothekenurkunde vom 1./27. Oktober 1883 über die im Grundbuche von Kröte Band I. Artikel 5 Abtheilung III. unter Nr. 1 zu Gunsten der Marie Schermer, jetzt verehelichten Prehm, in Plathe bei Brunau eingetragene Sicher⸗ heitshypothek in Höhe von 1200 ℳ für kraftlos erklärt.
Lüchow, den 12. April 1893.
Königliches Amtsgericht. I.
6627] Durch Ausschlußurtheil von heute ist für Recht erkannt: Der Zweighypothekenbrief vom 16. Mai 1879. über die von der Post Abth. III. Nr. 30 des Ritter⸗ guts Lewitz von 25 000 Thalern — eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 1. April 1874 am 2. Mai 1874 — abgezweigten und der Frau Ritter⸗ gutsbesitzer Marie Gräfin Raczyüska, geborenen Gräfin Krasiüska, in Rogalin abgetretenen 4500 ℳ Abth. III. Nr. 30 g wird zum Zwecke der Ausfertigung eines neuen Zweighypothekenbriefs für kraftlos erklärt. Meseritz, den 18. April 1893. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
In der Boleslaus Szymankiewicz'schen Aufgebots⸗ sache F. 3/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Margonin in der Sitzung vom 22. April 1893 durch den Amtsrichter Strickstrack für Recht erkannt, daß das Hypothekendocument, bestehend aus dem Erbrecesse vom 19. Juli 1844, dem Hypotheken⸗ schein und der Ingrossationsnote vom 5. Februar 1845 sowie der Subingrossationsnote vom 15. Januar 1858 über die im Grundbuche von Ratschin Band 33 Blatt Nr. 13 A. Abth. III. Nr. 1 für Ernestine Friederike Rehbein eingetragenen und von dieser an Michael Heinrich Rehbein abgetretenen 40 Thaler elterliche Abfindung für kraftlos zu erklären.
[6410]
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Zoppot vom 19. April 1893 ist die Hypothekenurkunde über ursprünglich 750 Thaler Muttererbtheil der fünf Geschwister Johann, Anna, Magdalena, Joseph und Anton Gurski, verzinslich zu 5 %, eingetragen auf Grund des Erbrecesses vom 18. September 1852 in III. Nr. 1 des Grundstücks Gdingen Band 56 I. Blatt 5 und ge⸗ bildet aus:
a. der gerichtlichen Verhandlung vom 18. Sep⸗ tember 1852,
1 dem Eintragungsvermerk vom 28. November
52,
c. dem .“ vom 28. No⸗ vember 1852,
d. den Auszügen aus dem Hypothekenbuche Gdingen Band 56 I. Blatt 5 vom 26. März 1869 und vom 1. März 1870 18
und noch lautend auf 225 Thaler für kraftlos er⸗ I . 19. Abait 1896
Zovppot, den 19. Apri 93. 8 Königliches Amtsgericht. 8 [6413] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Namslau vom 15. April 1893 sind das Heugteestinftrumeg, sowie das Zweigdocument über die Antheile der Geschwister Heinrich und Ernestine Auguste Emilie Klemm an der auf den Grund⸗ stücken Blatt 2 bezw. Blatt 14 Simmelwitz in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 11 bezw. 9 noch einge⸗ tragenen Restpost von 421 Thlr. 12 Sgr. 10 1 Pf. für kraftlos erklärt worden. Namslau, den 22. April 1893. 6 8 Königliches Amtsgericht.
11I1“
[6416] Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil vom gestrigen Tage ist die Hypothekenurkunde über die für den Hofbeslhsr Julius Wolff zu Schönau auf dem Grundstücke Schönau Blatt 20 Abtheilung III. Nr. 16 einge⸗ tragene Darlehnsforderung von 200 Thalern zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt worden. Marienburg, den 19. April 1893. Khnigliches Amtsgericht 8 ————————
[6426] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 12. April 1893 ist das Hypotheken⸗ document vom 13. Mai 1871, betreffend die für den Viertelbauer Jacob Hajok zu Ostroppa in Abthei⸗ lung III. Nr. 8 des Blattes 75 Ostroppa auf Grund des Kaufvertrags vom 27. Dezember 1868 in Höhe von 228 Rthlr. 15 Sgr. 1en g nach Löschung eines Theilbetrags von 58 Thlr. 15 Sgr. am 16. April 1873 nach Nr. 206 Ostroppa zur Mithaft übertragene und daselbst noch in Abthei⸗ lung III. Nr. 68 haftende, auf dem Stammgrund⸗ stück 75 Ostroppa aber bereits am 27. März 1876 elöschte Kaufgelderrestforderung von noch 170 Rthlr., für kraftlos erklärt worden.
Gleiwitz, den 13. April 1893.
Königliches Amtsgericht.
[6412] Auf Antrag des Gastwirths Jacob Eduard Sand⸗
srock von Datterode ist nach Beobachtung der Ge⸗
setzesbestimmungen im Termin am 3. März l. J. seitens des Königlichen Amtsgerichts Netra das nachstehende Ausschlußurtheil erlassen worden: Die über die in Abtheilung III. des Grundbuch⸗ artikels 140 von Datterode zu Gunsten des Leder⸗ fabrikanten George Werner zu Eschwege eingetragene Hypothek von 6000 ℳ gebildete Urkunde vom 1. Dezember 1873 wird für kraftlos erklärrtt. (gez.) Kindermann. Veröffentlicht: “ Netra, 18. April 1893. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts: Nauhaus.
[6409] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. April 189539. Gockel, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Ackerers Franz Caspar Hempelmann zu Oesbern, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Stehling zu Menden, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Menden durch den Amtsrichter Maas für Recht: Die über nachstehende sub Nr. 2 des Grundbuchs von Oesbern Bd. I. Art. 20 (früher Bd. II. Bl. 23) eingetragene Post: .15 Thlr. 22 Sgr. 6 Pfg. Abfindung vom mütter⸗ lichen Nachlaß für die Geschwister Heinrich Wilhelm und Helene Friedericke Hempelmann zu Oesbern, zahlbar zur Zeit deren Großjährigkeit oder Verhei⸗ rathung aus dem gerichtlichen Receß vom 29. Mai 1856, eingetragen auf Grund der Verfügung vom 15. Januar 1858“ gebildete Hypotheken⸗Document wird für kraftlos erklärt. 8
V. R. W Menden, den 20. April 1893. Königliches Amtsgericht.
[6408] Bekanntmachung. 8
In der Hackbarth, Radke, Boese, Braunspan’schen Aufgebotssache hat das unterzeichnete Amtsgericht unterm 12. April 1893 für Recht erkannt: Es werden folgende Hypothekenurkunden:
1) Zweighypothekenbrief über 500 Thlr., eingetragen Abtheilung III. Nr. 64 des Grundbuches von Bruch⸗ mühl Band I. Blatt 1 für das Fräulein Elise Marie Wilhelmine Haase in Dt. Krone, bestehend aus beglaubigter Abschrift des Namensdocumentes beziehungsweise der Verhandlung vom 14. Februar 1861, dem Hypothekenauszuge und dem Eintragungs⸗ vermerk vom 20. Januar 1871,
2) über 2300 Thlr. und Betten oder 50 Thlr. Vatererbe, eingetragen Abtheilung III. Nr. 22 des Grundbuchs von Schrotz Blatt 8 für die Geschwister Ida, Amanda, Paul, Emil Arndt, bestehend aus dem Erbreceß vom 12. November 1870 und einem Aus⸗ zuge aus dem Hypothekenbuche vom 18. Sep⸗ tember 1892,
3) über zweimal 650 ℳ Vatererbe, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 5 bezw. Nr. 1 des Grund⸗ buchs von Brotzen Band I. Blatt 23 und bezw. Band V. Blatt 121 für die Geschwister Ernst Christoph und Emil Hinz, bestehend aus den Ver⸗ handlungen vom 24. Mat und 14. Juli 1876, dem Auszug aus dem Hypothekenbuche und dem Ein⸗ tragungsvermerke vom 9. August 18760,
4 iber 410 Thlr. Erbtheilsforderung, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuches von Neugolz Blatt 6 für die Geschwister Drews, be⸗ stehend aus der Verhandlung vom 19. März 1858, einem Auszuge aus dem Hypothekenbuche und dem Eintragungsvermerk vom 20. April 1858,
ad 1—3 zum Zwecke der Löschung, ad 4 zum Zwecke der Ausfertigung für kraftlos er klärt.
Dt. Krone, den 12. April 1893.
Königliches Amtsgericht.
[6415] Im Namen des Königs!
In der Salinger'schen Aufgebotssache F. 4/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Margonin in der Sitzung vom 22. April 1893 durch den Amtsrichter Strickstrack für Recht erkannt, da die unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche von Liepe Blatt Nr. 25 B. Abth. III. Nr. 2 eingetragenen 60 Thaler überwiesener Ueberlassungs⸗
preis a den minorennen August Ferdinand Gatzke nebst Verpflichtung, den elben bis zum vier⸗ 8 ““ 88 “
1 [6615]
zehnten Jahre in allen Lebensbedürfnissen zu unter⸗ halten und den übrigen in § 3 des Ueberlassungs⸗ vertrages vom 3. Juni 1868 stipulirten Pflichten resp. Zahlung von 25 Thalern, auszuschließen.
[6616] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Auguste Gucknischke, geb. Thiel, zu Zeche Minister Stein bei Dortmund, bei Berg⸗ mann Rino wohnend, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kamm, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Friedrich Gucknischke, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg auf den 26. September 1893, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
ruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Oeffentliche Zustellung. Die Johanna
Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Johann Peter Schweitzer, früher zu Sötrich, jetzt ohne bek. Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen schwerer Mißhandlung und Beleidigung, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Verurtheilung des Beklagten zu den Kosten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 13. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[6617] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Jastrzembski, geb. Hinz, hier, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Rosenstock hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Johann Jastrzembski, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 12. Juli 1893, Vormittags 11 ½ Uhr, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 21. April 1893.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts I. Civilkammer 21.
[6618] Oeffentliche Zustellung.
Elise Marie verehel. Franke, geb. Schönfeld, in Weida, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Büttner in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Stuhlmeister Heinrich Eduard Franke, vormals in Gera, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Mißhandlung und böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 19. September 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .“
Gera, den 24. April 1893. 6 Buckel, 11““ Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.
[6619] Oeffentliche Zustellung.
Der Hausknecht Gerhard Jansen zu M.⸗Gladbhach, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Blöm hier, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud, geborene Pilates, früher zu Düsseldorf sich aufhaltend, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Laseerhge zu Düsseldorf, auf den 11. Juli 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6612] Oeffentliche Bekanntmachung. (Auszug.) “ In Sachen der ledigen großjährigen Weberstochter Margaretha Barbara Klein von Prühl und der Curatel über deren außereheliches Kind Georg Friedrich, vertreten durch seinen Vormund Georg Friedrich Klein, Weber von dort, gegen den groß⸗ jährigen Bauernsohn Konrad Schaad von Happurg, .Zt. unbekannt in Amerika, wegen Vaters 8 un
limenten wird mit Klage vom 20. April 1893
aenerle, gewerblose Ehefrau von Johann Peter Schweitzer zu Sötrich, vertreten durch
beantragt, das Königl. Amtsgericht Hersbruck wolle mit vorläufig vollstreckbarem Urtheil erkennen:
1) der Beklagte sei schaldeg. die Vaterschaft zu dem am 19. Februar 1893 geborenen Kinde „Georg Friedrich“ der ledigen Weberstochter Margaretha Barbara Klein von Prühl anzuerkennen, 122) derselbe habe für dieses Kind von der Geburt bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre einen jähr⸗ lichen, in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von 100 ℳ zu zahlen,
3) die Hälfte der Kleidungskosten, des seinerzeitigen Schulgeldes und der allenfallsigen Kur⸗ und Leichen⸗ kosten zu tragen,
4) an die Kindsmutter eine Kindbettkostenentschädi⸗ gung von 25 ℳ zu bezahlen und
5) sämmtliche Streitskosten zu tragen.
Unter Genehmigung der öffentlichen Zustellung dieser Klage wurde Termin zur mündlichen Verhandlung derselben auf Mittwoch, den 12. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königl. Amtsgerichts Hersbruck anberaumt, wozu der Be⸗ klagte hiermit vorgeladen wird.
Hersbruck, den 25. April 1893.
Königliche Amtsgerichtsschreiberei. UÜhl, Königl. Secretär.
[6613] Oeffentliche Zustellung. 1
In Sachen der Dienstmagd Minna Engel zu Kiel, jetzt wohnhaft Bergstraße 11 bei Färber Conrad, Klägerin, gegen den früheren Torpedomaaten Josef Linde, früher in Ockenheim b. Bingen a. R., jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ansprüche aus außerehelicher Schwängerung ladet die Klägerin den Beklagten mit dem Antrage, wie solcher in der bereits zugestellten Klagschrift vom 31. Oktober 1892 enthalten ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung IVb., zu Kiel auf den 27. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Actenzeichen IVb. C. 4170/92. 8
Kiel, den 24. April 1893.
AX“
als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IVb
[6610] Bekanntmachung.
In Sachen der Kuratel über Martine Selch, fn. der früheren Dienstmagd Marie Selch, nun ver⸗ ehelichte Maurersfrau Marie Schöpf in Penzberg, vertreten durch den Vormund Andreas Selch, Wagner in Freiham, und der Kindsmutter, letztere ebenfall durch vorgenannten vertreten, Klagetheil, gegen de Metzgergesellen Johann Friedrich Hellwarth vpon Pappenheim, zuletzt in Caim, nun unbekannten Auf enthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimen tation, wird letzterer nach erfolgter Bewilligung de öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung de K. Amtsgerichts München II, Au⸗Mariahilfplatz 17 vom Dienstag, den 20. Juni 1893, Vor mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 2, parterre, ge laden. Klagetheil wird beantragen, in einem — 6 weit gefetzlich zulässig — für vorläufig vollstreck erklärten Urtheile auszusprechen, Beklagter sei schuldig die Vaterschaft zu dem am 25. Januar 1890 vo Marie Schöpf außerehelich geb. Kinde „Martine“ anzuerkennen, für dieses Kind für die Zeit von der Geburt desselben bis zu dessen zurückgelegtem 14. Le⸗ bensjahre einen monatlich vorauszahlbaren Unterhalts⸗ beitrag von 10 ℳ, die Hälfte der Kleidungskosten, des seinerzeitigen Schulgeldes und der allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten, zu entrichten, an die Kinds⸗ mutter eine Kindbettkosten⸗Entschädigung von 20 ℳ zu bezahlen und die Streitskosten zu tragen.
München, den 24. April 1893. b Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts München. II.
Soyter, Seecretär.
[6606] Oeffentliche Zustellung. “ In der Vollstreckungssache des Carl Joseph von Gargan, Eigenthümer in Luxemburg, Gläubiger, gegen Charles de Téral, Civilingenieur in Brüssel, Schuldner, werden zum Zwecke der Vertheilung von 6748 ℳ 7 ₰ als Erlös der gegen den Schuldner gepfändeten und veräußerten Mobilien die Gläubiger aufgefordert, binnen zwei Wochen eine Berech⸗ nung der Se einzureichen. Die Forderung eines Gläubigers, welcher bis zur Anfertigung des Plans der Aufforderung nicht nachkommt, wird nach der Anzeige und deren Unterlage berechnet. Zur Erklärung über den Plan, sowie zur Ausführung der Vertheilung ist Termin bestimmt auf Dienstag, den 27. Juni 1893, Morgens 9 Uhr, beim K. Amtsgerichte dahier. Der Plan liegt 3 Tage vor dem Termine hier auf. Dieser Auszug des Beschlusses des K. Amtsgerichts Dürkheim vom 20. April 1893 wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht an den ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesenden Jean Paul Stefan Denis, Miterbe des pfändenden Gläubigers Julius Denis, lebend Rentner in Frankfurt am Main und Straßburg. 1
Dürkheim, den 21. April 1893. Der Gerichtsschreiber: Stolleis, St.⸗V.
[66111 Oeffentliche Zustellung.
Der Eigenthümer und Schlossermeister W. Kunz zu Stettin, Falkenwalderstraße 80a, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Wehrmann zu Stettin, klagt gegen den Bäckermeister F. Dittmer unbekannten Aufenthalts, b Berlin, Thurmstraße 49 aus dem Vertrage vom 3. Februar 1891 wegen Mieths⸗ forderung für das IV. Quartal 1892 und I. Quar⸗ tal 1893 für den von ihm im Hause Falkenwalder⸗ 8 80a gemietheten Laden nebst Wohnung und
Beklagten zur Zahlung von 600 ℳ nebst 5 % Zinsen
Bäckerei mit dem Antrage auf Verurtheilung des von 300 ℳ seit 1. Januar 1893 und von 8 ℳqℳ⸗6