1893 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 17 des „Centralblatts der Bauperwaltung“ herausgegeben im Ministeriumderöffentlichen Arbeiten, vom 29. April, hat folgenden Inhalt: Rund⸗Erlaß vom 22. April, 1893, betreffend die Ausführungsanweisung zu dem Gesetz über Klein⸗ bahnen. Nichtamtliches: Das „Deutsche auf der Ausstellung in Chicago. Die Kanalisirung der Fulda. Die Fluate. Gebrauch des logarithmischen Rechenstabes. Feuerhahn mit Schlauchtrommel. Vermischtes: Wettbewerb für das Kaiserin Augusta⸗Denkmal in Koblenz. Wettbewerb um ein Kreishaus in Marienburg. Magazinbibliothek aus dem Anfang unseres Jahr⸗ Pnderte Ueber Sandgleise. Rogers' Fischweg. Rudolf

ilert †.

Theater und Munsik.

Im Königlichen Opernhause werden am Donnerstag Leoncavallo's „Bajazzi“ und das Ballet „Die Rebe“ mit Musik von Anton Rubinstein gegeben. 1

Im Neuen Theater bringt das Königliche Schauspiel am Donnerstag „Vasantasena“ zur Aufführung.

Otto Erich Hartleben, dessen Komödie „Hanna Jagert“ morgen im Lessing⸗Theater wiederholt wird, hat der Direction für die nächste Spielzeit ein neues vieractiges Schauspiel übergeben, welches den Titel „Ein Ehrenwort“ führt. Das Stück, das seinen Stoff aus dem Berliner akademischen Leben schöpft, soll als eine der ersten Neuheiten der nächsten Spielzeit zur Aufführung gelangen.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater geht morgen Millöcker's „Bettelstudent“ in Scene. Am Donnerstag gelangt, wie schon kurz gemeldet, mit Ilka von Palmay die Oper „Stupida“ von Rich. Gense und F. Zell, Musik von Alexander Neumann, zur erst⸗ maligen Aufführung. Dazu wird der erste Aect der Offenbach'schen

Operette „Die schöne Helena“ mit Ilka von Palmay als „Helena“ gegeben. In der Oper „Stupida“ tritt Herr Edmund Hanno, das

ehemalige, langjährige Mitglied dieser Bühne, wieder zum ersten Mal⸗

auf. Die übrigen Hauptrollen sind mit Fräulein Collin, den Herren Wellhof, Steiner und Lieban besetzt. Die Vorstellungen beginnen um 92

7 ½ Uhr.

In dem Schwank „Die Sirene“ („La Flamboyante“) von Albin Valabroègue, der morgen im Residenz⸗Theater zum ersten Mal wieder aufgeführt wird, werden mit Richard Alexander von den älteren Mitgliedern Eugen Pansa, Hans Pagay, Hermann Haack in hervorragenden Rollen auftreten, während das in dem Stück be⸗ schäftigte Damenpersonal bis auf Sofie Pagay⸗Berg ganz neu ist. Ferner debütiren in dem Stück auf Engagement Therese Bojock, Francisca Hesse und Elsa Platen. 1

Das Programm des Concerts, welches der Componist Hans Pfitzner aus Frankfurt a. M. mit eigenen Werken am Donnerstag in der Sing⸗Akademie veranstaltet, lautet wie folgt: Vorspiel aus der Musik zu Ibsen's Drama „Das Fest auf Solhaug“, Dietrich's Erzählung (für Bariton mit Orchesterbegleitung) aus dem Musikdrama „Der arme Heinrich“, Sonate für Klavier und Cello Fis-moll; dann folgt eine Gruppe von Liedern, Vorspiel zum dritten Aet des Festes auf Solhaug“, „Herr Oluf“, Ballade für Bariton und großes Orchester, Scherzo für Orchester. Die Mitwirkung in diesem Concert übernehmen der Herzoglich sächsische Kammersänger Herr Max Büttner, der Klaviervirtuose Professor Dr. Ernst Jedliczka, der Cello⸗ virtuose Herr Heinrich Kiefer aus Ersurt und das Berliner Phil⸗ harmonische Orchester.

Mannigfaltiges.

SGßine der Kaiser hat, wie die „Voss. Ztg.“ be⸗ richtet, die in der hiesigen Kunst⸗ und Bautischlerei von G. Lange beschäftigten beiden ällesten Gesellen Gebrüder Miethner für ihre Leistungen an dem von der genannten Firma gestifteten geschnitzten Altaraufsatz für die Erlöser⸗Kirche zu Rummelsburg und bei der Anfertigung des für die Weltausstellung in Chicago bestimmten

sowie die Bahnhofsbrücke.

Kaiserin über den Vierwaldstätter See fand bei prächtigem

jubelnd begrüßte.

Beuthen O.⸗S., 28. April. Ein großes Ung lück hat sich, der „Bresl. Ztg.“ zufolge, am 26. d. M. auf der Heinitzgrube er⸗ eignet. An der Aschen halde einer Grube waren Leute eines Unter⸗ nehmers mit Wegfahren der Asche beschäftigt. Dabei wurde die etwa 18 m hohe Halde anscheinend zu weit unterminirt, die im Innern noch glühende Asche kam ins Rutschen und stürzte auf drei unten be⸗ schäftigte Frauen, die gräßlich verbrannt wurden. Eine von ihnen verstarb bereits, die beiden anderen dürften ebenfalls ihren Leiden er⸗ liegen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Flüelen (Vierwaldstätter See), 2. Mai.

(W. T. B.)

Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und die Kaiserin Auguste Victoria sind heute Vormittag

8 Uhr 20 Minuten bei prachtvollem Wetter hier eingetroffen. Der Bahnhof war überaus glänzend geschmückt; die Säulen der Bahnhofshalle waren mit Kränzen umwunden, eine über die Bahnanlage führende Passarelle in einen mächtigen Triumphbogen verwandelt und mit zahlreichen deutschen und schweizerischen Fahnen geschmückt. Dem Zuge entstiegen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, zwei Flügel⸗Adjutanten, der Staatssecretär Freiherr von Marschall, der Ober⸗Hof⸗Marschall Graf zu Eulenburg, Ober⸗Hofmeister Freiherr von Mirbach, Geheimer Cabinets⸗Rath Dr. von Lucanus, General⸗Arzt, Pro⸗ fessor Dr. Leuthold und das militärische Gefolge, ferner die Ihre Majestät die Kaiserin begleitenden drei Damen, die Oberhofmeisterin Gräfin von Brockdorff und die Hofdamen

Gräfin von Keller und Fräulein von Gersdorff. Am Bahnhof waren zur Begrüßung anwesend: der Commandant des

IV. Armee⸗Corps, Oberst Wieland, der Chef des Generalstabs

Keller, Oberst⸗Lieutenant Ruffy sowie der deutsche Ge⸗ sandte Dr. Busch, das Pernal der deutschen Gesandt⸗ schaft und viele Gleich nach

schweizerische e

der Begrüßung begaben Sich die Majestäten und Ihre Beglei⸗ tung sowie die zur Begrüßung Persönlichkeiten auf den mit Teppichen geschmückten Dampfer „Stadt Luzern“, dessen Fürstensalon und Cajüte 1. Klasse mit Blumen reich decorirt waren. Der Dampfer „Italia“ nahm das Gefolge und die Stadtmusik von Luzern auf.

Luzern, 2. Mai. (W. T. B.) In der Stadt herrschte schon gestern festliches Leben, heute wogt eine ungeheure Menschenmenge durch die Straßen. Die eintreffenden Dampf⸗ schiffe bringen große Volksmengen, auch die Eisenbahn⸗

züge sind überfüllt. Das Wetter ist wunderschön. Die Decoration der Seeufer bietet einen herrlichen Anblick.

Der Bahnhof ist mit kostbaren Teppichen geschmückt und bietet mit dem imposanten Eingangsthor einen prächtigen Anblick. An der Ehrenpforte stehen die „Statuen der Germania und der Helvetia, über einem Baldachin erhebt sich ein gekrönter Adler. Besonders prächtig ist die Ehrenpforte an der vor dem Schweizer Hof hergestellten Landungsbrücke,

Die Fahrt Ihrer Majestäten des Kaisers und der

Wetter statt. An allen Ortschaften am Ufer hatte sich eine große Volksmenge aufgestellt, welche die Allerhöchsten Herrschaften Der Blick auf das festlich geschmückte, in

Sonnenstrahlen glänzende Luzern war ein unbeschreiblich

„Stadt Luzern“ Hochrufe ausbrach. ationalhymne,

überreichten

Bundes⸗Präsident und Lachenal beiderseitige Begrüßung war Klängen der Musik wurden die Majestäten, Pundesräthen über die teppichbelegte Straße durch das Militärspalier in den Schweizer Hof geleitet.

den

vor dem Schweizer Hof in brausende

Die Musikkapelle spielte die preußische kleine Mädchen Ihren Majestäten Blumensträuße.

Schenk und die Bundesräthe gingen den Majestäten entgegen; sehr herzlich.

Der Frey

die gefolgt von

Im Gefolge

der Bundesräthe befand sich auch der schweizerische Gesandte in

Berlin, Oberst Roth.

Seine Majestät der Kaiser trug die

große Generalsuniform.

In dem die officielle stellung statt. Saale

des „Schweizer Ho

großen Lesesaale des „Schweizer Hofes“ fand Begrüßung und die gegenseitige Vor⸗

Sodann begann das Festmahl im großen

hes. Neben Seiner Majestät

dem vö. saß rechts der Bundes⸗Präsident Schenk, links neben Ihrer Majestät der Kaiserin hatte der Bundesrath Frey

Platz genommen.

Gegenüber saßen der Bundesrath Lachenal,

der General Herzog, der deutsche Staatssecretär des Aus⸗ wärtigen Freiherr Marschall von Bieberstein und der deutsche Gesandte Dr. Busch; insgesammt nahmen 42 Personen an

der Tafel theil.

Die Stimmung war eine sehr animirte. Der

Bundes⸗Präsident brachte während der Tafel folgenden Toast auf Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin aus:

Eure Kaiserliche Majestäten haben der Schweiz die hohe Ehre erwiesen, sie zu besuchen und dem schweizerischen Bundesrath damit

die sönlich zu voller

willkommene begrüßen Hochachtung er durchdrungen

Eure Majestäten per⸗ die Gefühle ehrfurchts⸗ auszusprechen, von denen freut sich einmüthig dieses

Gelegenheit gegeben, Vund Ihnen und Verehrung

ist. Die Schweiz

für sie bedeutungsvollen Tages und erblickt in dieser freundlichst ge⸗

botenen

Deutschen stehen.

persönlichen kräftigung der guten Beziehungen, Reich

Das Schweizervolk

gerne eine besondere Be⸗ welche zwischen dem mächtigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft be⸗ seine Behörden, wiewohl ent⸗

Begegnung

und und

schlossen, unter allen Umständen und mit allen Kräften die Freiheit und Ficat käng gthis des Landes zu vertheidigen, nehmen lebhaftesten

Antheil an a

len Bestrebungen und Thaten, welche darauf zielen, den

Völkern die unschätzbaren Wohlthaten des Friedens zu erhalten, und

schauen deshalb auch mit freudigen 1 and ( in welcher sie einen Hort und Schützer des Friedens ver⸗ trinke auf die Gesundheit und das Wohl Seiner Majestät

Majestät

ehren. J

mit freudigem Vertrauen auf die Hand Eurer

des Deutschen Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin.“ Seine Majestät erwiderte dankend den Toast. Nach der Aufhebung der Tafel hielten Ihre Majestäten

einen Cerecle ab. 1 die Eql Schweizer Hof vor, um die Allerhöchsten Herrschaften

Bahnhof zu der

dent, im

Schultheiß zweiten

Um 12 Uhr fuhren die Equipagen vor dem zum Wagen fuhren

Stadt⸗Präsi⸗ und der

ersten und der Ihre Majestäten

bringen. Im von Luzern Wagen

Bundes⸗Präsident; im ganzen waren es 13 Wagen, welche

von Cavallerie escortirt wurden. Vom Schweizer Hof bis zum Bahnhof bildete eine dichtgedrängte Menschen⸗ menge Spalier, welche das Kaiserpaar unausgesetzt sympathisch begrüßte; die Majestäten erwiderten die Grüße fortwährend huldreichst. Die Verabschiedung der Majestäten am Bahnhof von den Bundesräthen war eine sehr herzliche. Die Abfahrt erfolgte direct nach Karlsruhe ohne

Aufenthalt in Basel.

Bern,

Tagespresse d widmet Ihren Majestäten

Mai. (W K der verschiedensten 1 dem Deutschen Kaiser⸗

(W. T. B.) Die schweizerische

politischen Richtungen Begrüßungsartikel.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Ouv. sohn. Flöte und Horn von Titl. . von Sovanovici. Phantasie aus „La Praviata“ von Verdi. „Ständchen am Morgen“ für Piston von Wolff (Herr Steffens).

EXEI SDkgRIMexNIREN. IHIFRxxʒ Sen EgevMxHDANessreNxESa Familien⸗Nachrichten.

„Ein Sommernachtstraum“ von Mendels⸗ „Si j'étais roi“ von Adam. Serenade für „Donauwellen“, Walzer

Verlobt: Frl. Margarethe von Posern mit Hrn. Lieut. Vickor Graf von Rex (Dresden). Frl. Emmy Pogge mit Hrn. Rittergutsbesitzer Paul Möller (Roggow bei Lalendorf Phölitz bei Schlieffenburg). 8

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Heinrich Wirtz mit Frl. Josephine Brunsbach Hr. Bärgermeister Karl Simon mit Frl. Elise Langner (Fraustadt).

Hr. Regierungs⸗Rath Friedrich von Engelbrechten mit Frl. Erna von

Garmissen (Hannover). 2

Geboren: in Sohn: Hrn. Hauptmann Kurt von Lindemann (Flensburg). Hrn. Landgerichts⸗ Rath Althaus (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister a. D. Georg von Boddien (Zschachwitz). Hrn. Amtsrichter Krüger (Kottbus).

Gestorben: Fr. Rechnungs⸗Rath Bertha Laws, geb. Qualla (Berlin). Hr. Regierungs⸗Assessor Dr. Fritz Wolff (Elberfeld). Hr. Prediger em. D. Julius Müllensiefen (Wernigerode).

r. Historienmaler, Professor Franz Schubert Dessau). Hrn. Rittmeister a. D. Albert von Oertzen Sohn Manfred (Bethel bei Bielefeld). Hrn. Prem.⸗Lieut. von Arnim Sohn Jürgen Henning (Colmar i. E.). Pr. Staatsanwalt Ahlemeyer Sohn Georg (Charlottenburg). Hr. Major a. D. Hugo von Boddien (Meißen). Verw. Fr. Gräfin Sophie von Oriola, geb. Reichsgräfin zur Lippe⸗Weißenfeld (Görlitz). Hr. Oberst⸗Lieut. z. D. Oskar von Witzleben

(Baden⸗Baden).

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: 8 he Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32 Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffen 89

lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften anf Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 24. bis 29. April 1893.

68 8 erbz öner. i dem Nahe - Kaiserlichen Schiffe erschallte Modells der Gnaden⸗Kirche dadurch ausgezeichnet, daß Allerhöchst⸗ schöner Bei dem Nahen der 1 8 derselbe ihnen durch den Königlichen Baurath Spitta, kostbare Uhren. Kanonendonner von den Höhen v ““ mit Namenszug und Krone nebst Ketten überreichen ließ. harrte eine nach vielen Tausenden zählende Menschen⸗ 11“ menge, welche bei dem Eintreffen des Kaiserschiffes ͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤZͤͤͤͤͤͤͤͤZͤͤZͤss̊41211 Wetterbericht vom 2. Mai, Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ 8 Uhr Morgens. Erzählung August Apel 8). Neu in Scene gesetzt burg. Mittwoch: Neu einstudirt: Die Sirene. (La 111““ 8 —— vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Flamboyante.) Schwank in 3 Acten von Albin S8˙5 88 Weingartner. Anfang 7 Uhr. Valabréque. In Scene gesetzt von Sigmund Lauten⸗ S88 882 Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). burg. Anfang 7 ¼ Uhr. 11 Stationen. S.=8 Wind We SSII 118. Vorstellung. Die Anna⸗Lise. Schauspiel in Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. 88.E S8=8 5 Aufzügen von Hermann Hersch. (Anna⸗Lise: Frl. 80 88 8.8 Plan, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 1 8 Donnerstag: Opernhaus. 112. Vorstellung. Bajazzi Kroll's Theater. Mittwoch: A Santa Belmullet. 756 SSO Z bedeckt 11 (Pagliazzi). Oper in 2 Acten und einem Prolog. Lucia. Melodraäͤma in 2 Acten von Tasca. (Ro⸗ Aberdeen. 761 SO. Uhalb bed. 8 Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch sella: Gemma Bellincioni; Ciccillo: Roberto Stagno, Christiansund 759 NNW. 1 wolkig 5 von Ludwig Hartmann. In Scene gesetzt vom als Gäste.) Anfang Uhr. Kopenhagen. 761 WSW ZRegen 4 Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Bei günstiger Witterung: Vor, während und nach Stockholm . 760 W Abedeckt 1 Sucher. Die Rebe. Ballet in 2 Acten der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗ aparanda . 763 NS 4 bedeckt 1 (5 Bildern) nach dem Text von Taglioni, Grand⸗ Garten. Anfang 5 ½ Uhr. tPetersburg 751 NNO. 2 Nebel 1 mougin und Hansen, von Emil Graeb. Musik von Donnerstag: Fritzchen und Lieschen. Darauf: Moskau. 756 WSW lI bedeckt 2 Anton Rubinstein. Dirigent: Musikdirector Stein⸗ Der Trompeter von Säkkingen. Cork, Queens⸗ mann. Anfang 7 Uhr. towcwn 758 SW AMRegen 11 Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Cherbourg 764 SW Jbalb bed. 11 119. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Auf- Victoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Helder 764 W lwolkig 9 zügen von Emil Pohl, mit freier der Mittwoch: Mit neuer Ausstattung: Die Reise ylt 762 W 2halb bed. 9 Dichtung des altindischen 1“ In Scene um die Welt in achtzig Tagen. Großes . 763 SW Regen 2 gesetzt vom Ober⸗Regisseur Maxr Grube. Anfang Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Acten (15 Bil⸗ Swinemünde 762 SW Z wolki .üm dern) von A. d'Ennery und Jules Verne. Ballet Neufahrwasser 762 N. 2balb bed. 4 arrangirt vom Balletmeister C. Severini. Musik Memel8 760 NNW. bedeckt 1 svon Hebillemont und C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr. 766 D wolkenlos 9 Deutsches Theater. Mittwoch: Der Talis⸗ Donnerstag: Die Reise um die Welt in achtzig Münster.. 763 WSW 2Regen 8 manu. Anfang 7 Uhr. Tagen. Karlsruhe. 767 SW 4 wolkenlos 11 Donnerstag: Don Carlos. MNrur noch 12 Aufführungen! 268 F gmns 8 Freitag: Der Talisman. ““ 8 künchen .. 767 SW. FIbeiter Sonnabend: Zwei glückliche Tage. 8 ee .. 7S . 1 11 h Theater Unter den Linden. Mittwoch: . 7548 76 b 8 6. Male (vollständig neu inscenirt): Der Wien 1767 WNW lwolkenlos 11 Berliner Theater. Mittwoch: Graf Walde⸗ .— Male gee ee von V. En) irdder Breslau 765 W 3 bedeckt 4 (Agnes Sorma. Nuscha 512 Ludw. Barnay, Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 39. Male⸗ Ile d'Aix . 762 OSO Fz3 bbeiter 11 Ferdinand Suske.) Anfang 7 ½ Uhr. Die Welt⸗Ausstellung in Chicago und Die 176888 hheiter 15 Donnerstag: Viel Lärm um Nichts. „deutsche Abtheilung in dem populären Aus⸗ q1617658 1wolkenlos 18 Freitag: 34. Abonnements⸗Vorstellung. Uriel stattungs⸗Ballet Columbia. Anfang präc. 7 ½ Uhr. Uebersicht der Witterung. Acosta. (Ludwig Barnay.) D tag: Dieselbe Vorstelling. Ein va-2en. liegt e. 8 18 —— 8 Alpengegend, Depressionen westlich von den britischen b Wägs 1 F8. .8 etter ist in Deutschland andauemnd kühl, im Anfang 7 ¼ Uhr. 32. Male: Goldlotte. Gesangsposse in 3 Acten von Norden bei schwacher westlicher Luftströmung ziemlich Donnerstag: Brave Leut’, vom Grund. Ed. Jacobson und W. Fesangepoff Couplets theil⸗ trübe, im Süden bei leichten meist südlichen bis Freitag: Brave Leut’ vom Grund. weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In füdwestlichen Winden vorwiegent In Nord⸗ Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. .⸗Een Jn ist fast Kiedri wülhelmgädtisches Theater Donnerstag und feigeche Tage: Vvn eaüeraen 8 friedrich- 1 1 . Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. westlichen und centralen Deutschland fanden stellen⸗ ich Chausseestraße 25. 8 2. —— ngn e ist Mittwoch: Der Bettelstudent. Operette in 1 demnächst auftlarendes Wetter vasrscenlch 3 Acten ven F. Zell und Richard Gence. Musik Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Decntsche Scewarte von Carl Millscker. Anfang Ir Landes. Augftelungg⸗Part Eehrter Babnbof tag: 19. Gastvorstellung von Ilka von Geöffnet von 12—11 Uhbr. 2 Palmav. Die schöne Helena. 1. Act. (Helena: Theater⸗Anzeigen. Ilta von Palmay.) Vorher; Zum 1. Male: 888 belhe Zültit Zravida. Opéra Bufta in 1 Act 88 Richard Concerte. Be-res üöe 8 eeq wndas Aaen Miyfit von Alerander Neumann. (Concert⸗Hans, Leivigerstraße 49. Mittwoch, zische Oper in 2 Acten ven Carl Maria von Weber. Anfang 7 Uhr: Karl Meyder⸗Concert.

in den Landestrachten

Unter den

8S

1

zum

N 104.

pflichtigen zu Hand⸗ nach Verhältniß der Handdiensten alle Steuerpflichtigen gleichmä Steuerpflichtigen nac

Zugthiere unter Tage arbeitenden Pferde sollen nicht angerechnet werden.

Fälle,

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

72. Sitzung vom Montag, 1. Mai. Bei der fortgesetzten zweiten Berathung des Communa abgabengesetzes (s. den Anfangsbericht in der gestrigen Nummer d. Bl.) nahm zu § 48a und dem dazu eingebrachten Antrage des Abg. Goldschnädt (dfr.) das Wort der Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Meine Herren! Herr Abg. Goldschmidt hat eine Rede gegen die besondere Existenz der Betriebssteuer bezw. gegen die Rechte, die in Form der Betriebssteuer den Gemeinden in diesem Gesetz eingeräumt sind, gehalten; aber dieser Paragraph spricht davon nicht. Die Frage ist bereits erledigt. Hier ist lediglich davon die Rede: wenn die Ge⸗ meinden eine besondere Betriebssteuer erheben, soll sie eingerechnet werden bei der Vertheilung der Gesammtsteuerlast auf Realsteuern und Personalsteuern nach Maßgabe der §§ 45 u. flgd. Also die Frage der Rechte der Gemeinden in Beziehung auf die Einführung oder Umgestaltung der staatlichen Betriebssteuer wird hier garnicht berührt. Sofern eine solche Betriebssteuer erhoben wird, so hat die Commission, nicht die Staatsregierung den Beschluß gefaßt. Sollte diese Steuer nicht auf die Gewerbesteuer zu vertheilen oder einzurechnen sein behufs richtiger Feststellung des Gesammtantheils, welchen die Realsteuer und die Personalsteuern haben diese Frage allein kommt hier in Betracht —, da ist die Commission von der Anschauung ausgegangen, wie auch die Staatsregierung bei Vorlage des Gewerbesteuergesetzes, daß die Erhebung einer Betriebssteuer ebenso wie einer besonderen Bauplatzsteuer nicht lediglich von den Gemeinden aus finanziellen Gründen erhoben zu werden braucht, sondern daß besondere polizei⸗ liche oder andere Gründe hier die Gemeinden veranlassen können, eine derartige Steuer zu erheben; es sich daher nicht empfehle, diese Steuer der allgemeinen Gewerbesteuer gleichzustellen, sondern im Auge zu be⸗ halten, daß dies eine Steuer ist, die aus anderweiten, nicht finanziellen Gründen zur Erhebung kommt.

Ich bitte daher, den Antrag Goldschmidt abzulehnen.

Im ferneren Verlauf der Discussion desselben Paragraphen

erwiderte dem Antragsteller Abg. Goldschmidt auf dessen Frage,

ob die Gewerbesteuer mehr, die Betriebssteuer weniger, als man berechnet, eingebracht habe, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Letztere Frage kann ich nicht beantworten, weil ich das Material

nicht vor mir habe.

Die ersten Fragen würde ich im wesentlichen mit Ja beantwor⸗

ten. Die Gewerbesteuer ich habe die genaueren Zahlen auch schon

hier mitgetheilt hat mehr eingebracht, als ursprünglich vorgesehen war, als das Veranlagungssoll betrug. Wenn ich nicht sehr irre, ist

es auch richtig, daß die Betriebssteuer dagegen etwas weniger eingebracht hat, als ursprünglich angenommen war. Wir

würden ja zweifellos aus dem Mehraufkommen des Veranlagungs⸗ betrages der Gewerbesteuer verpflichtet sein, die Gewerbesteuer zu reduciren, weil dieselbe für das erste Jahr der neuen Veranlagung

contingentirt war. Das Haus hat aber in Uebereinstimmung mit der Staatsregierung beschlossen, davon abzusehen, eben weil die Ge⸗ werbesteuer bereits am 1. April 1895 aufhört, eine staatliche Steuer zu sein, und der Grund also, der damals zur Contingentirung führte,

hinweggefallen ist.

Was die Betriebssteuer betrifft, so möchte ich noch einer Be⸗ merkung des Herrn Dr. Meyer entgegentreten. Er sagte: die Gewerbe⸗ treibenden sind nunmehr den Gelüsten der communalen Vertretung, möglichst viel Geld aus ihm herauszubringen, schutzlos preisgegeben. Das trifft doch nicht zu. Die Gemeinden haben diese Betriebssteuer zu erheben nach Maßgabe der staatlichen Veranlagung und den Ertrag an die Kreise abzuführen.

Wenn sie besondere Betriebssteuern für sich einführen wollen, so bedürfen sie nach Maßgabe dieses Gesetzes der Genehmigung der verordneten Aufsichtsinstanzen. Es steht also in dieser Beziehung genau so wie bei sonstigen indirecten oder directen Steuern; besondere Steuern bedürfen der Genehmigung, und das Gewerbe ist also in dieser Beziehung des Schutzes durchaus nicht verlustig gegangen, wie das Herr Dr. Meyer hier beklagt.

Die Berathung gelangt dann im weiteren Fortgang (vgl. d. gestr. Nr. d. Bl.) zu dem vierten Titel des Gesetzes (S 59) der die Naturaldienste betrifft. Danach können die Steuer⸗ und Spanndiensten herangezogen werden, und zwar zu Spanndiensten die gespannhaltenden Grundbesitzer Anzahl der Zugthiere, welche zur Be⸗ Grundeigenthums ist, zu

ig.

Abgg. Freiherr von Erffa und Ge⸗ Spanndienste von den gespannhaltenden ach Verhältniß der von ihnen gehaltenen heranzuziehen. Die in den Bergwerken dauernd

wirthschaftung ihres

Die conservativen nossen beantragen, die

beantragt, nur die für das in

Abg. Schultz⸗Lupitz (freicons. 71n erforderlichen Zugthiere anzu⸗

der Gemeinde liegende Grundeigent rechnen.

Abg. von Tiedemann⸗Bomst (freicons.) will, während nach der Vorlage Abweichungen hinsichtlich der Vertheilung der Ge⸗ nehmigung bedürfen, solche Abweichungen nur aus besonderen Gründen gestattet wissen.

Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Ich kann zunächst die Antrag auf

Minister des Innern

Ich Abänderung, welche der Nr. 204 in seinem Eingang erfahren hat, nur als eine

völlig zutreffende bezeichnen; er ist dadurch verbessert. Nichtsdestoweniger

glaube ich rathen zu müssen, daß Sie diesen Antrag ablehnen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß die Gesichtspunkte, welche von dem letzten Herrn Vorredner vorgetragen sind, in manchen Gegenden und in manchen Ge⸗ meinden zutreffen können und auch zutreffen werden; aber, meine Herren, man muß doch Gesetze machen nach der großen Mehrzahl der

Deutschen Reichs⸗An

Erste Beilage

üe.

Berlin, Dienstag, den 2. Mai

tzeiger und Königlich Preußi

taats⸗Anzeige

16

haben soll, und in dieser Beziehung verdient die Regierungsvorlage nach meinem Dafürhalten den Vorzug. Ich mache Sie darauf auf⸗ merksam, daß dieselben Erörterungen bereits stattgefunden haben bei Gelegenheit des Erlasses der Landgemeindeordnung von 1891, und daß ein analoger Antrag wie der jetzige vor dieser verhältnißmäßig kurzen Zeit in diesem Hause abgelehnt ist. Ich mache Sie aber weiter darauf aufmerksam, daß der Grundsatz, auf welchem dieser Paragraph der Regierungsvorlage beruht, der Grundsatz des Allgemeinen Land⸗ rechts ist. Daraus ist er hervorgegangen, und er hat die innere Be⸗ rechtigung, daß bei den Leistungen, welche durch Spanndienste zu er⸗ füllen sind, der Grundbesitz eben vorwiegendes Interesse hat und des⸗ halb auch derjenige ist, der die betreffende Belastung vorwiegend zu tragen hat.

Nun aber, meine Herren, praktisch betrachtet, unterscheidet sich die Regierungsvorlage von dem Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Erffa und seiner Freunde nur dadurch, daß der Antrag das zur Regel machen will, was die Regierungsvorlage als Ausnahme hinstellt, und freiläßt das, was die Regierungsvorlage will, als Ausnahme einzuführen. Praktisch also wird der Unterschied kein bedeutender sein; denn ich mache darauf aufmerksam, daß in dem § 57 ausdrücklich steht, daß Abweichungen von den Vorschriften des Absatzes 2 zulässig sind mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wo also die Ver⸗ hältnisse so liegen, wie der Herr Abg. von Jagow auseinandergesetzt hat, wird es auch bei Annahme der Regierungsvorlage möglich sein, diesen Rechnung zu tragen. Deshalb glaube ich, daß man von der Annahme des Antrags von Erffa absehen kann, um so mehr dann, wenn zugleich der Antrag des Herrn von Tiedemann angenommen wird, welcher es noch klarer stellt, daß die Ausnahmen, welche zu⸗ gelassen werden sollen vom Absatz 2, sich nicht bloß auf den Ver⸗ theilungsmodus, sondern auch auf die Vertheilungsgrundlage beziehen.

Endlich habe ich noch ein Wort über den Antrag Schultz⸗Lupitz zu sagen. Dieser drückt meines Erachtens nur deutlicher aus, was die Regierungsvorlage ohnehin beabsichtigt. Es wird deshalb von meiner Seite aus ein Bedenken gegen den Antrag nicht zu erheben sein.

§ 57 wird darauf mit dem Antrage von Erffa ge⸗ nehmigt.

Der fünfte Titel: „Rechtsmittel“ (§§ 58—61) wird ohne erhebliche Debatte angenommen.

Der sechste Titel (§§ 62 und 62 àä) handelt von der „Aufsicht“. § 62 wird genehmigt. § 62a bestimmt: Bestehen bei dem Inkrafttreten des Ge⸗ setzes in einzelnen Gemeinden Ordnungen über die Aufbrin⸗ gung von Gebühren, Beiträgen, indirecten, directen Steuern oder Diensten, welche den Vorschriften oder den Be⸗ steuerungsgrundsätzen dieses Gesetzes zuwiderlaufen, oder werden derartige Gemeindebeschlüsse gefaßt, so ist die Auf⸗ sichtsbehörde befugt, deren Abänderung oder Ergänzung unter Angabe der Gründe anzuordnen.

Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) beantragt, die Worte „oder den Besteuerungsgrundsätzen“ zu streichen, weil die bessere Ausgestaltung des Gesetzes überall festere Vorschriften gebracht habe, sodaß man von Besteuerungsgrundsätzen so allgemein kaum mehr sprechen könne. Die Gemeinden hätten sich besonders über diese Bezeichnung „Besteuerungsgrundsätze“ beschwert.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ich muß zugeben, daß namentlich nach den Ver⸗ vollständigungen, die der Entwurf in verschiedenen Beziehungen durch die Commissionsfassung erhalten hat, die Aufrechterhaltung der Be⸗ stimmungen in § 62a in Betreff der Besteuerungsgrundsätze nicht mehr von der Bedeutung seien, wie das ursprünglichtin der Regierungs⸗ vorlage enthalten war.

Nichtsdestoweniger ist es dennoch nützlich, die Bestimmung beizu⸗ behalten, jedenfalls nicht schädlich. Denn alle die Besteuerungsgrund⸗ sätze müssen sich doch aus dem Inhalt des ganzen Gesetzes ergeben, aus den Grundgedanken, von denen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes ausgehen.

Mannigfach haben ja die Bestimmungen des Gesetzes nur allge⸗ meine Gesichtspunkte angegeben. Wir konnten nicht alle einzelnen Fälle besonders entscheiden. Wenn wir z. B. in § 3 davon sprechen:

Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grundsätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durch die Unternehmung der Gemeinde erwachsenden Ausgaben, ein⸗ schließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, auf⸗ gebracht werden

und wenn es weiter heißt:

Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zugleich einem öffentlichen Interesse dient, welches andernfalls nicht befrie⸗ digt wird gzg, g.

so ist ein allgemeiner Grundsatz ausgesprochen in dieser Bestimmung, und diesem Grundsatz gemäß müssen diese Bestimmungen eingerichtet werden. Man kann, wenn man weiter gehen will, allerdings auch deduciren: es ist dies zugleigh eine Vorschrift, und wenn man die Be⸗ stimmungen der einzelnen Vorschrift weiter auslegt, so kann man vielleicht die Besteuerungsgrundsätze fallen lassen. Die Behörden müssen sich so in das Gesetz hineinleben, daß sie die Entscheidungen im einzelnen Falle nach Maßgabe des allgemeinen Inhalts der Vor⸗ schriften in ihrem Zusammenhang eben den Besteuerungsgrundsätzen, die dem ganzen Gesetz zu Grunde liegen, gemäß treffen.

Ich bitte daher, diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.

Was den zweiten Antrag des Herrn von Zedlitz betrifft, so würde diesseits gegen die Annahme desselben kein Bedenken vorliegen. Er entspricht in dieser Beziehung wesentlich der ursprünglichen Re⸗ gierungsvorlage.

Die Abgg. Dr. Sattler (nl.) und Brüel (Hosp. b. Centr.)

erklären sich für den Antrag von Zedlitz, während Abg. von. Buch

(cons.) es bei den Vorschlägen der Regierung belassen will. Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich wollte bloß die Interpretation meiner Bemerkung seitens

des Herrn Abg. Dr. Sattler berichtigen.

nach der Regel und nach der Bedeutung, die die Bestimmung

““

Ich habe keineswegs gesagt, die Aufrechterhaltung der Bestim⸗

mung wegen Verstoßes gegen die Besteuerungsgrundsätze sei nicht nothwendig, sondern ich habe gesagt, es ist zuzugeben, daß nach der detaillirten Durcharbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs in manchen Beziehungen durch die Commission die Nothwendigkeit nicht mehr in dem früheren Grade vorhanden sein mag.

Meine Herren, die Staatsregierung hat sich gesagt bei der Ent⸗ scheidung der Frage, wie man sich verhalten soll gegenüber den be⸗ stehenden buntscheckigen Steuerordnungen der Gemeinden, daß die Behörden namentlich bei der ersten Einfügung der bestehenden Steuer⸗ ordnungen eine gewisse Freiheit haben müssen, daß sie sich von dem ganzen Geiste dieses Gesetzes durchdringen lassen müssen und demnach einwirken müssen, um diese Grundgedanken der jetzigen Gesetz⸗ gebung in die seit Altersher bestehenden und meistens durchaus grundsatz⸗ losen Gemeindesteuer⸗Vertheilungsordnungen hineinzubringen. Ich glaube, eine Gefahr liegt darin nicht, und es ist durchaus zutreffend, was Herr von Buch gesagt hat, daß es jedenfalls erwünscht ist, in dieser Beziehung nicht zu sehr unter eine wörtliche Interpretation der Gesetzgebung durch das Ober⸗Verwaltungsgericht zu gerathen. Ich glaube, die Grundgedanken des Gesetzes werden richtiger zur Ausfüh⸗ rung kommen, wenn der Paragraph unverändert bleibt, als wenn das nicht der Fall ist.

§ 62 a wird alsdann mit dem Antrage angenommen.

Der siebente Titel: „Strafen“ (§§ 63 bis 66), der achte Titel: „Nachforderungen und Verjährungen“ (§§ 67 bis 72) und der neunte Titel: „Kosten und Zwangsvollstreckung“ (8§§ 73 und 74) werden genehmigt; ein Antrag, das Minimum der Strafen von 20 auf 3 zu ermäßigen, wird ab⸗ gelehnt, nachdem der Finanz⸗Minister Dr. Miquel sich da⸗ gegen folgendermaßen geäußert hatte:

Meine Herren! Ich bitte im Interesse der Sache dringend, diesen Antrag abzulehnen. Nach meiner Ansicht ist die Sache garnicht von der Schwierigkeit und der Tragweite, daß nicht, wenn noch Wünsche auf Abänderung der §§ 63 bis 65 laut werden, diese in der dritten Lesung erledigt werden könnten. Welche Frage liegt denn hier vor? Einmal sagt der Herr Vorredner, daß hier eine zu hohe Minimal⸗ strafe von 20 vorgeschlagen ist. Nun, dann kann ja der Herr Vor⸗ redner beantragen, daß eine Minimalstrafe von 1 festgesetzt werde. Aber deshalb braucht man die Sache doch nicht an die Commission zurückzuverweisen. Wenn aber der Herr Vorredner den Absatz 3 des § 65 unbedingt beibehalten will, daß der Gemeindevorstand ermächtigt ist, eine mildere Strafe als 20 festzusetzen, so muß er auch die vorläufige Festsetzung der Strafe seitens des Gemeinde⸗ vorstandes beibehalten; denn der Gemeindevorstand wird doch nicht eine Strafe mildern können, die das Gericht erkannt hat. Ich ver⸗ stehe überhaupt nicht, welche Sorge namentlich Herr Abg. Bohtz in Bezug auf die vorläufige Festsetzung hat. Ich glaube, er macht sich nicht genügend klar, daß es sich hier doch nur um eine vor⸗ läufige Festsetzung handelt. Man wollte eben die Weiterungen eines Gerichtsverfahrens möglichst vermeiden. In vielen Fällen kann es sich nur um ganz kleine Interessen handeln, da macht man die Sache in der Gemeinde ab; greift aber der Gemeinde⸗Vorsteher fehl, so kann der Betroffene immer noch an das Gericht gehen. Außerdem⸗ in wie vielen Fällen wird es vorkommen? Der Herr Regierungs⸗ commissar hat schon mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß ein Bedürfniß, Fragen zu stellen, eine Art Declaration zu erfordern, in den Landgemeinden ja in sehr seltenen Fällen vorkommen wird, denn die Landgemeinden werden besondere Gewerbestenern und besondere Grund⸗ und Gebäudesteuern sehr selten einrichten; da haben sie also nichts zu fragen; bei der Einkommensteuer haben sie auch nüchts zu fragen⸗ da können sie nur Zuschläge zur staatlichen Einkommen⸗ steuer erheben. Es wird also wesentlich nur in den größeren Ge⸗ meinden vorkommen, wo besondere Steuern veranlagt werden, beispiels⸗ weise bei der Miethssteuer oder in denjenigen Fällen, mwo es sich um eine Theilung der Steuern handelt, etwa bei Veranlagung der Frrensen. Das sind doch im ganzen seltene Fälle. Ich meine, die Commifstem hat ganz das Richtige getroffen, und ich bitte, bei den Commifstoms⸗ beschlüssen stehen zu bleiben. Wollen Sie aber zar dritten Lefumng die bezeichneten gewünschten Aenderungen machen, so steht jn mihts entgegen, dies zu beantragen; aber ich glande, die große Verzüögermng, die uns erwachsen würde, wenn wir die Sache wärder an die Cem⸗ mission zurückverweisen, sollte uns davon abhalten.

Der zweite Theil des Gesetzes betrifft die Kreis⸗ und Brus acs eshete eg di. k. . . ..31 47 § 75 bestimmt, ie bei schri Aufbringung der Kreis⸗ Provinzialstenern underührt

und bleiben mit folgenden ere

1) Wie den Städten, dleibt auch den Landgemeinden die Beschlußfassung darüber vorbehalten, in welcher Weise ihre Antheile an den Kreissteuern D“ sollen.

2) Bei der Vertheilung der Krei sind die Grund⸗, Gebäude⸗ und die Gewerbesteuer der Klassen I und II in der Regel mit dem gleichen Betrage b-- Sea-ae Proc herau⸗ zuziehen, mit welchem die Staatseinkommensteuer delastet wird.

.3) Die Mehr⸗ oder Minderbelastung ei r Kreistheile mit Kreissteuern, und einzelner Kreise mit i dae auch nach einem anderen Maßstabe als nach der

Kreissteuern bezw. der directen Staatssteuern

§ 75 a, welcher neu eingeschaltet ist, gi die Befugniß, das Halten von Hunden mit einem Brtrage bis zu 5 jährlich zu besteuern, ohne daß dadurch die der Gemeinden 8. Erhebung einer e. derüdrt werden. 3 Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) beantragt, dem § 78 in Runsn 2 in Betreff der 4—— 5 Zusaßz geben: „Die zur Ausführung der vorstehenden Besti erforderlichen Beschlüsse der Kreistage und können bereits innerhalb eines Jahres vor dem des gegenwärtigen Gesetzes gefaßt werden. Mit dem für die Vertheilung

neten Zeitpunkte treten Maßstäbde Kreisabgaben, welche den Bestimmungen dieses entsprechen oder die darnach erforderliche Ges⸗

erhalten haben, außer Kraft.“