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e Beilage 8
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daran die im Laufe dieses Monats zu prämiirende Oper — es sind 121 Bewerbungen eingelaufen — in mustergiltiger Besetzung zur Aufführung gelangen. Vormerkungen für Billets sind bei der Firma Stephan Lenheim Nachfl., Hofbankgeschäft Gotha, einzureichen,
Mannigfaltiges.
Aus der Simon, Hermann und Ella Boehm'schen Stiftung sollen an alleinstehende, ganz oder theilweise erwerbs⸗
Capetown angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Doune Castle“ hat auf der Ausreise am Sonnabend Capetown passirt. Der Castle⸗Dampfer „Roslin Castle“ ist auf der Ausreise am Sonnabend von Southampton abgegangen. Der Union⸗ Dampfer „German“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von
Southampton abgegangen.
B “
Theater und Musik. 8
Im Königlichen Opernhause gelangt am Donnerstag 8 mit den Damen Leisinger und Rothauser, den Herren Rothmühl und Mödlinger in den Hauptrollen zur Aufführung. Angesichts der außerordentlichen Kosten, welche die Aufführungen von Verdi's „Falstaff“ verursachen, ist eine bedeutende Erhöhung der Eintrittspreise erforderlich; immer⸗ hin werden dieselben sehr erheblich hinter den Preisen zurückbleiben, welche in Mailand, Genua, Rom und Venedig, wo ‚Falstaff“ bisher gegeben wurde, gezahlt worden sind. Der Parketsitz, welcher in den genannten Städten 45 Fr. kostete, ist hier mit 20 ℳ berechnet. Der tägliche Ausgabe⸗Etat des Gesammtgastspiels der Mailänder Scala beträgt für Berlin 14 bis 15 000 ℳ „Im Neuen Theater werden vom Königlichen Schau⸗ spiel am Donnerstag die Fig „Vom landwirthschaftlichen Ball“, „Die Schulreiterin“ und „Eingeschlossen“ gegeben. Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen hat das Protectorat der am Sonnabend zum Besten der Verunglückten von Zante im Berliner Theater stattfindenden Vorstellung übernommen. — Demnächst wird Adrienne von Kola vom Hofburg⸗ Theater zu Wien als Maria Stuart ein auf Engagement abzielendes Gastspiel beginnen.
Im Lessing⸗Theater findet von Hermann Sudermann'’s Schau⸗ spiel „Heimath“ nur noch eine Aufführung in dieser Spielzeit, und zwar am Himmelfahrtstage möglich, statt, da Marie Reisenhofer zu einem Gastspiel an das Dresdener Residenz⸗Theater berufen worden ist. Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater gelangt am Mittwoch, Donnerstag und Freitag das Vaudeville „Mamvzelle Nitouche“ zur Aufführung. Am Sonnabend und Sonntag geht die Strauß'sche Operette „Der Zigeunerbaron“ neu einstudirt in Scene.
Im Concertpark findet am Sonntag das erste große, von drei Musikkapellen ausgeführte Concert statt.
Im Froll'schen Theater wurde das für morgen ange etzt gewesene Auftreten von Frau Moran⸗Olden als Leonore im „Fidelio“ verschoben; dafür geht Auber's „Fra Diavolo“ in Scene.
Das seinem Ende entgegengehende Gastspiel von Gemma Bellinciont und Roberto Stagno bringt am Donnerstag eine einmalige Aufführung von „Traviata“ mit den Künstlern in den Partien der Violetta und des Alfredo. Eine Wiederholung der Oper mit dem Künstlerpaar kann nicht mehr stattfinden. — Im Sommer⸗ garten beginnen von morgen an die täglichen Concerte.
Im Concerthause veranstaltet Kapellmeister Meyder morgen den letzten Componisten⸗Abend in dieser Spielzeit. Das Programm wird Werke von Dorn, Dethmann, Zepler, Radecke, Vierling, Schenc, Peters, Jacobi, Taubert, Fall, Köhler, Meyder u. s. w. ent⸗ halten.
Am 27., 29. und 30. Juli d. J. finden zu Gotha bei Gelegen⸗ heit der Erstaufführung einer von Seiner Hoheit dem Herzog Ernst von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha ausgeschriebenen Con⸗ ecurrenz für eine einactige deutsche Oper Aufführungen weier weiteren Opern unter “ Besetzung und unter eitung der angesehensten Kapellmeister statt. Am 27. Juli wird die Oper „Medea“ von Cherubini unter der Leitung des Großherzoglich badischen Hofkapellmeisters Felix Mottl aus Karlsruhe und unter Mitwirkung des Kammersängers .“ des Herrn Anthes, der Frau Mottl⸗Standhartner u. a. aufgeführt; am 29. Juli dirigirt der General⸗Musildirector Hermann Levi aus München die Oper „Rothkäppchen“ von Boieldieu, wobei Fe Scheidemantel, Fräulein Renard, Dr. Walther, Fräulein Borchers u. a. mitwirken. Am 30. Juli wird unter der Leitung des General⸗ Musikdirectors Hofrath Schuch die Liszt'sche „Faust⸗Symphonie“ und
„Der
dessen Inhaber Geheimer Commerzien⸗Rath Müller g” in ent⸗ deenmenden Weise dem Aufführungscomité zur Verfügung
gestellt hat; Preise der Plätze: Logen und I. Rang 20 ℳ, Parquet
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 188. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 15 000 ℳ auf Nr. 67 164.
40 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 7171. 7546. 13 935. 34 161. 35 650. 65 709. 71 645. 74 106. 79 152. 81 330. 81 633. 82 461. 98 743. 99 054. 100 074. 102 557. 105 120. 107 633. 110 769. 113 482. 114 881. 124 942. 135 473. 136 969. 143 224. 144 696. 145 089. 148 073. 150 372. 151 768. 153 370. 156 623. 157 919. 159 722. 182 431. 165 970. 172 732. 175 901. 176 745. 180 543.
24 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 26 155. 40 011. 47 097. 54 687. 56 516. 57 302. 65 223. 66 208. 80 255. 89 286. 107 904. 114 807. 115 833. 115 979. 123 586. 128 441. 131 578. 144 648. 145 280. 149 996. 162 632. 173 558. 178 586. 186 921.
44 Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 301. 2896. 7430. 10 826. 18 991. 20 533. 21 360. 23 095. 29 753. 32 186. 37 932. 52 826. 57 954. 62 426. 64 695. 68 210. 69 091. 77 902. 79 539. 79 752. 87 371. 91 707. 95 413. 96 289. 108 797. 111 385. 112 139. 116 821. 124 311. 125 951. 129 649. 130 249. 141 808. 142 168. 142 628. 149 872. 165 038. 169 689. 174 196. 174 279. 179 989. 183 830. 186 007. 187 634.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse der 188. Königlich preußischen Klassenlotterie fielen in der Vor⸗ mittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 600 000 ℳ auf Nr. 18 5988.
1 Gewinn von 15 000 ℳ auf Nr. 75 182.
1 Gewinn von 10 000 ℳ auf Nr. 58 599. X“
4 Gewinne von 5000 ℳ auf Nr. 95 843. 111 709. 129 753. 132 557.
20 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 5140. 11 616. 19 429. 30 664. 39 824. 51 596. 59 744. 64 777. 64 859. 75 489. 83 036. 95 196. 95 816. 100 402. 126 151. 129 240. 143 335. 157 144. 161 002. 165 764.
35 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 4378. 13 228. 13 652. 15 857. 20 076. 20 408. 26 933. 31 456. 32 340. 37 603. 47 712. 50 874. 53 435. 59 747. 62 862. 76 192. 76 671. 81 922. 91 426. 98 108. 99 286. 125 153. 129 598. 131 822. 136 571. 137 146. 137 285. 141 044. 144 458. 149 525. 155 229. 157 740. 160 640. 162 439. 170 493..
52 Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 3579. 3743. 4264. 6080. 7735. 14 302. 14 589. 16 741. 18 310. 22 067. 23 483. 23 982. 28 478. 29 332. 34 263. 40 023. 47 209. 48 291. 49 387. 51 213. 55 955. 58 028. 59 970. 63 633. 71 271. 71 827. 75 610. 80 588. 108 972. 115 885. 115 991. 116 641. 119 634. 120 333. 123 769. 126 562. 134 922. 135 698. 137 355. 145 242. 146 868. 153 337. 153 757. 155 763. 157 781. 158 546. 161 742. 169 755. 172 900. 183 268. 185 320. 186 532.
-* S 8 8 —
Wetter cht vom 9. Mai,
Morgens.
Neues 125. Vorstellung.
esetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. apellmeister Weingartner.
Theater
Sonntag: Parks. Elite⸗Concert. und Instrumental⸗Künstler. —
Dirigent: Anfang 7 Uhr.
(am Schiffbauerdamm 4/5). Vasantasena. Drama in 5 Auf⸗
12. Juni und 5. August d. J., sowie am 10. Januar 1 J. und zwar in Raten von 100 — 400 ℳ derart, daß zwei Drittel des verfügbaren Betrages Personen christlichen Glaubens und confessionslose Personen, ein Drittel Personen jüdischen Glaubens erhalten. Meldungen sind innerhalb acht Tagen an das Curatorium der Stiftung im Rathhause einzureichen. — Aus dem Legat der Lüddeke⸗Kaumann⸗Stiftung wurden am 6. d. M., dem Hochzeitstage der Stifterin, im Donatorensaale des Rathhauses die Zinsen an 26 bedürftige Bürger, bezw. Bürge⸗ rinnen in Raten von 30 ℳ vertheilt. — An Geschenken und Vermächtnissen sind im Monat April d. J. bei der Haupt⸗Stif⸗ tungskasse des Magistrats eingegangen 26 355 ℳ, an Collectengeldern 4,50 ℳ, aus schiedsmännischen Vergleichen und Cessionen 1348,50 ℳ, aus herrenlosen Erbschaften 5929,01 ℳ, von einem Ungenannten für die Insassen der städtischen Siechenanstalt 150 ℳ, zusammen 33 787,01 ℳ
Naugard. Der ältere Bruder des Fürsten Bismarck, Königlicher Kammerherr, Geheimer Regierungs⸗Rath Bern hard von Bis⸗ marck, früher Landrath des Kreises Naugard, auf Külz bei Naugard, ist im Alter von fast 83 Jahren gestorben.
Bern, 8. Mai. Aus allen Landestheilen laufen Berichte über den durch Frost angerichteten bedeutenden Schaden ein.
Antwerpen, 8. Mai. Eine große Feuersbrunst legte, laut Meldung des „W. T. B.“, heute früh in den Depots für afri⸗ kanische Producte, welche der General⸗Magazin⸗Gesellschaft am Kattendyck⸗Bassin gehören, mehrere mit Wolle, Baumwolle und Zucker gefüllte Magazine in Asche. Der Schaden beträgt mehr als eine Million Francs; Verluste an Menschenleben sind nicht zu beklagen.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Bückeburg, 9. Mai. (W. T. B.) Die Beisetzung des verstorbenen Fürsten findet im Mausoleum zu Stadthagen am Montag statt. .
Paris, 9. Mai. (W. T. B.) Das Blatt „Le Journal“ veröffentlicht eine Zuschrift eines Deputirten, in welcher darauf hingewiesen wird, daß Frankreich nach halbjähriger steriler Agitation alle Gefahren und Schwierigkeiten über⸗ wunden habe und in die Phase des Friedens und der Ein⸗ tracht getreten sei. Die Regierung und das Parlament möchten diese Situation erfassen, an die Stärke denken, welche die nächsten Wahlen der inneren und äußeren Politik Frankreichs verleihen würden und rasch entschlossen dem Wahrspruch des Volks entgegengehen. Das „Journal des Déebate fordert in einem ein⸗ gehenden Leitartikel die Deputirtenkammer auf, end⸗ lich mit der hochwichtigen Cadres⸗Vorlage zu be⸗ schäftigen; der geeignete Zeitpunkt hierzu sei gekommen. Das Cadresgesetz muͤsse möglichst rasch in Kraft treten. Das Parlament glaube immer, Zeit zur Verhandlung zu haben; die nationale “ habe aber keine Zeit zu warten.
Rom, 9. Mai. (W. T. B.) Der Deputirte und ehe⸗ malige Minister Seismit⸗Doda ist gestorben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Eröffnung des prachtvollen Concert⸗ Auftreten erster Gesangs⸗
(berechtigend zum Besuch des Parks und Theaters)
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes⸗ W „Park (Lehrter Bahnhof). r.
Saison⸗Billets Geöffnet von 12— 11
3 S tationen. Wind. Wetter.
ar. auf 0 Gr. %
u. d. Meeressp. red. in Millim.
in ° Celsius 50 C. = 40R.
Temperatur
B.
2 halb bed.
I heiter
1 wolkenlos
4 wolkenlos still wolkenlos still bedeckt
1 bedeckt
1 halb bed.
Belmullet.. 773 NW Aberdeen .. 777 O Christiansund 777. Kopenhagen. 775 Stockholm. 778. aparanda. 781 t Petersburg 775 Moskau. 772
Cork, Queens⸗ 171743 Cherbourg. 766 717371 7233 mburg. 772 winemünde 771 Neufahrwasser 773 NNO Memel 774 ONO
“ vI1I111““ Münster. 768 O
Karlsruhe. 765 NO Wiesbaden 766 N₰ München. 765 Chemnitz. 769 770 9 Wien.. 766 Breslau. 769 O Fle d Ar . 761 S Nizza 763 9 bedeckt 11 eCqCEEEEE wolkig 15
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum, welches gestern über Ungarn lagerte, hat sich ausgeglichen. Unter der Wechselwirkung des barometrischen Maximums über Nord⸗Europa und des niedrigen Luftdrucks im Süden des Erdtheils wehen über Deutschland ziemlich leb⸗ hafte nordöstliche Winde bei vorwiegend heiterer und trockener Witterung. Die Wärmeverhältnisse sind in Central⸗Europa durchschnittlich normal. In Oesterreich⸗Ungarn haben fast überall Niederschläge stattgefunden; Odessa meldet 33 mm Regen.
Deutsche Seewarte,
— O — +bdo — bo
— 00 ☛ œ—
3 heiter 14 4 heiter 12 5 wolkenlos 11. Z heiter 10 Z wolkenlos 11 3 heiter 8 2 wolkenlos 8 3 wolkenlos 14
bedeckt 19 halb bed. 13 wolkenlos 13 heiter 14 wolkig 6 wolkenlos 12 wolkenlos 12 bedeckt 8 wolkenlos 10
heiter 12
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Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 118. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Acten von Richard Wagner. In Scene
zügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Dichtung des altindischen Königs Sudraka. In Scene Fesest vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 119. Vorstellung. Der Freischütz. Romantische Oper in 3 Acten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung von August Apel's.) Neu in Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An⸗ fang 7 Uhr.
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). 126. Vorstellung. Vom landwirthschaftlichen Balle. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 müchc von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube — Eingeschlossen. Lustspiel in 1 Auf⸗ 8 von Karl Niemann. In Scene Füsett vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Talis⸗ man. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Freitag⸗ Der Talisman. onnabend: Zwei glückliche Tage.
Berliner Theater. Mittwoch: Graf Walde⸗ mar. (Agnes Sorma, Nuscha But⸗ Ludw. Barnay, Ferdinand Suske.) Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Nachmittags 2 ⅛ Uhr: Die Räuber. Abends 7 ½ Uhr: Viel Lärm um Nichts. (Nuscha Butze, Ludw. Barnay.)
Freitag: Der Freund des Fürsten.
oranzeige. Sonnabend: Zum Besten der Ver⸗ unglückten in Zante. Neu einstudirt: Die Waise von Lowood. (Agnes Sorma, Ludw. Barnay.)
Lessing⸗Theater. Mittwoch: Brave Leut' vom Grund. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Heimath. (Letzte Wiederholung in dieser Saison.)
Freitag: Falsche Heilige.
Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25.
Mittwoch: Mamselle Nitouche. Vaudeville mit Gesang in 3 Acten von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch von Richard Genée. Musik von! Hervé. Anfang 7 ½ Uhr. 1“
Donnerstag: Mamselle Nitouche.
Sonnabend: Der Zigennerbaron.
zu 6 ℳ sind an der Theaterkasse zu haben.
Residenz⸗Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Neu einstudirt: Die Sirene. (La Flamboyante.) Schwank in 3 Acten von Albin Valabroͤgue. In Scene gesetzt von Sigmund Lauten⸗ burg. — Vorher: Nach zwei Jahren. Lustspiel in 1 Act von Almasi Tihamér. Deutsch von Josef Jarno. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Kroll’'s Theater. Mittwoch: Fra Diavolo. Anfang 7 Uhr.
Bei günstiger Witterung: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗ Garten. Anfang 5 ½ Uhr.
Donnerstag: La Traviata. (Getmchs Bellin⸗ cioni und Roberto Stagno als Gäste.)
Freitag: Gastspiel der Frau Moran⸗Olden. Fidelio. (Leonore: Frau Moran⸗Olden.)
Virtoria-⸗Theater. Belle⸗Alliancestraße 78. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen. Großes dasete che mit Ballet in 5 Acten (15 Bil⸗ dern) von A. d'Ennery und Jules Verne. Ballet arrangirt vom Balletmeister C. Severini. 2. von Debillemont und C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen.
Bei günstiger Witterung: Entrée 50 ₰.
Concert im Garten.
Theater Unter den Linden. Mittwoch: Zum 13. Male (vollständig neu inscenirt): Der Mikado. Burleske Operette von V. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. — Hierauf: Zum 44. Male: Die Welt⸗Ausstellung in Chicago und Die deutsche Abtheilung in dem populären Ausstattungs⸗Ballet Columbia. (Wiederauftreten der Prima Bellerina Signorina Carolina Elisa. Anfang präc. 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Zum 40. Male: Goldlotte. Gesangsposse in 3 Acten von
Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theil⸗
weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In
Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Goldlotte Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
Concerte.
Concert⸗-Haus, Leipzigerstraße 48. Mittwoch, Anfang 7 Uhr: Karl Meyder⸗Concert. Letzter Componisten⸗Abend. Die bis zum 1. April ausgegebenen Abonnement⸗ Billets behalten bis zum 14. Mai cr. Gültigkeit.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ida Brasche mit Hrn. Prediger
Egbert Michalik (Insterburg — Steegen, Kreis Niederung). — Frl. Elsa Kleinhans mit Hrn. Arthur von Blanckensee (Marburg a. L. — Neu⸗ dorf bei Graudenz). — Frl. Vally von Lekow mit Hrn. Prem. Lieut. von Türk I. (Berlin — Span⸗ dau). — Frl. Ida Schaubode mit Hrn. Lieut. Heinrich Warnecke (Hannover — Brandenburg).
Verehelicht: Hr. Haupteaen Ervin von Kleist mit Frl. Rena von Hake (Ohr).
Geboren: Eine Tochter: Glisczinski (Klein⸗Loitz).
Gestorben: Stiftsdame Freiin von der Osten, en. Sacken (Kolberg). — Hr. Pastor em. Hermann Hilmers (Stralsund). — Fr. Ober⸗ Rechnungs⸗Rath Agathe von Bülow, geb. von Sydow (Potsdam). — Hrn. Kammerherrn und Landgerichts⸗Rath Frhrn. Otto Stockhorner von Starein Tochter Hildegard Adelheid (Freiburg 18 81 — Hr. Major 886 Schuler von Senden Gnesen). — Hr. Regierungs⸗Rath Albrecht üdemann (Bromberg). — Hr. Kammerherr und Hof⸗Jägermeister a. D. August Olze von Holleben Frankenhausen).
Hrn. Hans von
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilageh,
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗
lichen An 3 Se (Commanditgesellschaften auf Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 1. bis 6. Mai 1893.
haushalts⸗Etat von großer Bedeutung.
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unfähige mündige Personen weiblichen Geschlechts, für welche Mittel 4 „ 9 „ 1 „2 II11*“*“ schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa z 6 ö114“ 8 1A“
8
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 77. Sitzung vom Montag, 8. Mai 1893.
In der dritten Berathung des Communalabgaben⸗ gesetzes (s. den Anfangsbericht in der gestrigen Nr. d. Bl.) erklärte sich, wie noch nachzutragen ist, bei der Specialdiscussion über § 9 der
Abg. von Strombeck (Centr.) für das Princip, zur Ver⸗ meidung allgemeiner Steuern für gewisse Anlagen, die nicht im all⸗ gemeinen Interesse erforderlich sind, von denjenigen Gewerbetreibenden und Grundbesitzern, denen sie zu Gute kommen, Beiträge einzuziehen. Bedenken aber trage er wegen der Möglichkeit, daß diese Interessenten in einem ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Maße herangezogen werden; es würde sich empfehlen, eine Grenze dafür festzusetzen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 1.
Meine Herren! Ich bedauere, daß ich hier den Zweifel des Herrn
on Strombeck bei der Unruhe des Hauses nicht ganz verstanden habe. Wenn ich ihn recht verstanden habe, so hat er Bedenken in Betreff der Durchführung dieses Paragraphen in den einzelnen Gemeinden, ohne daß die Bestimmung selbst ihm unklar erscheint. Meine Herren, ich erkenne vollkommen an, daß eine unvernünftige Handhabung dieser weitgehenden Rechte zur Erhebung von Gebühren und Beiträgen seitens der Gemeinden die schwersten Nachtheile herbeiführen kann. Aber ich glaube, es sind doch auch die nöthigen Garantien gegeben gegen einen etwa möglichen Mißbrauch der Gemeindevertretung durch das Verfahren, welches hier vorgeschrieben ist bezüglich der Beiträge und anderntheils durch das Erforderniß der höheren Genehmigung, ohne welche der⸗ artige Beiträge ja überhaupt nicht erhoben werden können. Daß die Beiträge in denjenigen Fällen, wo es ganz unrichtig sein würde, das gesammte aufzubringende Kapital der Gegenwart aufzubürden, auch den Charakter der Rente, des allmählich herbeizuschaffenden Kapitals⸗ betrags annehmen müssen, erscheint mir zweifellos, wie dies auch jetzt schon vielfach praktisch geworden ist.
Ich möchte Herrn von Strombeck beispielsweise anführen, daß eine Reihe von Städten Kanalbeiträge zur Deckung der Kosten der ersten Kanalanlage nicht in Form von Kapital erhoben haben von den Grundbesitzern, sondern in Form von Renten, die sich allmählich selbst amortisiren. Wenn die Gemeinden in dieser Beziehung ver⸗ ständig verfahren, so kann ein Mißbrauch sehr wohl vermieden werden; es werden in den meisten Fällen nach meiner Meinung diese Beiträge für neue Unternehmungen der Gemeinden nur dann zur Erhebung kommen, nur dann rationell sein, wenn diejenigen, von denen die Beiträge erhoben werden, selbst dem Unternehmen zustimmen und be⸗ greifen, daß es sich um ihre eigenen besonderen Interessen handelt. Eine Majorisirung der Nächstbetheiligten und eine schwere Benach⸗ theiligung derselben kann somit, glaube ich, durch eine vernünftige Handhabung dieser Bestimmung sehr wohl verhütet werden.
Dem Abg. Dr. Avenarius (nl.) erwiderte auf dessen Frage, ob die Gemeinden berechtigt seien, eine Steuer auf Singvögel einzuführen, der Finanz⸗Minister Miquel:
Die Frage kann ich dahin beantworten, daß eine solche Steuer, wie der Herr Vorredner sie im Auge hat, ob man sie nun wissen⸗ schaftlich klassificiren würde unter den Begriff der Aufwandssteuern, oder unter den Begriff der indirecten Steuern, eine Frage, die ja auch bei der Hundesteuer zweifelhaft ist, — durch das Gesetz nicht aus⸗ geschlossen ist, sondern durch rite zu stande gekommene Steuerordnung allerdings rechtlich eingeführt werden kann.
Alsdann trat das Haus in die Berathung des zweiten Abschnitts, welcher die directen Gemeindesteuern etrifft.
Im § 23 ist in der zweiten Lesung die Bestimmung auf⸗ genommen, daß die bestehenden Mieths⸗ und Wohnungs⸗ steuern spätestens am 1. April 1900 außer Kraft treten.
Die Abgg. Funck (dfr.) und W eber-Halberstadt (nl.) beantragen, diese 1’“ wieder zu streichen. Letzterer will außerdem die Vorschrift streichen, daß Miethssteuern nicht neu eingeführt werden dürfen. ““
Abg. Funck⸗Frankfurt (dfr.): Die Verhältnisse der Stadt Frank⸗ furt und ihre Petition betreffs der Miethssteuer sind bei der zweiten Berathung nicht in dem Maße berücksichtigt worden, wie es gerecht⸗ fertigt gewesen wäre. Die Miethssteuer ist im Frankfurter Stadt⸗ Was hier im allgemeinen gegen die Miethssteuer vorgebracht worden ist, bezog sich hauptsächlich auf die Berliner Verhältnisse, trifft aber für uns absolut in keiner Weise zu. Wir erheben nur 2 % Miethssteuer mit einer starken
rogression. Wohnungen von 300 ℳ sind miethssteuerfrei. Der Fort⸗ bestand oder die Einführung derartiger rationell gestalteter Miethssteuern sollte durch dieses Gesetz nicht verhindert werden. Redner beantragt deshalb, gemäß der auch vom Berliner Magistrat eingereichten Petition den dritten Absatz des § 23 zu streichen. 3 8
Abg. Dasbach (Centr.) bittet, es bei den Beschlüssen zweiter Lesung zu belassen. Allerdings, so führt Redner aus, ist in Frank⸗ furt die Miethssteuer viel rationeller gestaltet als in Berlin. Wenn wirklich, wie es in der Berliner Petitien ausgesprochen ist, die Zu⸗ schläge zur Einkommensteuer nach Aufhebung der Miethssteuer auf 125 % steigen müßten, so ist das ein Verhältniß, welches für eine Stadt wie Frankfurt nicht zu beklagen wäre. Giebt es doch Städte, welche 200 % Zuschlag erheben. Die Petition des Magistrats zu Berlin faßt alle Gründe zusammen, welche sich überhaupt nur zu Gunsten der Miethssteuer auftreiben lassen. Sie meint, eine so gebräuchliche, der Einwohnerschaft so gewohnte Steuer sollte nicht be⸗ seitigt werden. Infolge des Dreiklassenwahlsystems ist es der ärmeren Bevölkerung nicht möglich, im Sinne der Aufhebung der Miethssteuer auf die Stadtverwaltung einzuwirken. Die Berliner Petition führt aus, daß infolge unserer Beschlüsse zweiter Lesung eine
rschütterung des städtischen Haushalts⸗Etats eintreten würde. Berlin hat im vorigen Jahre nur 70 % Zuschläge zur Einkommensteuer er⸗ oben, im laufenden werden 85 % erhoben. Danach ist eine Er⸗ schütterung des Haushalts⸗Etats nicht zu befürchten. Nach der Steuer⸗ reform bleibt auch der Grund⸗ und Gebäudebesitz in den Communen stark belastet, und der Gebäudebesitzer wälzt die ihm auferlegten Lasten in der Form der Miethe auf den kleinen Mann ab. Da nun die Ergänzungssteuer principiell von den communalen Abgaben frei⸗ bleibt, das Kapital in Form von Werthpapieren und Hypotheken nicht zur Gemeindelast angezogen wird, so läuft die communale Be⸗ steuerung, wenn bie Miethssteuer beibehalten wird, darauf hinaus, daß nicht die Leistungsfähigen herangezogen werden, sondern diejenigen, die schon übermäßig belastet sind. Allerdings eist in diesem Gesetz die Aenderung der be⸗
Berlin, Dienstag, den 9. Mai
stehenden Miethssteuern vorgesehen. Nachdem aber die Regierung in dieser Vorlage ursprünglich vorgesehen hatte, daß die städtische Einkommensteuer ganz oder zum theil durch Aufwands⸗, Wohnungs⸗ und Miethssteuern ersetzt werden solle, habe ich nicht das Vertrauen, daß die Revision der bestehenden Miethssteuern eine ehr harte sein wird. In der Berliner Petition und auch vom lbg. Meyer ist behauptet worden, daß die Miethssteuer die Möglichkeit biete, die großen Hotels, Theater, Concert⸗ und Tanzsäle, Bierpaläste zu den Gemeindeausgaben heranzuziehen; die Miethssteuer habe für Berlin die Einführung einer besonderen Lustbarkeitssteuer entbehrlich, gemacht. Das mag sein, aber gerade weil man das Bedürfniß fühlt, die genannten Locale zu den Gemeindelasten scharf heranzuziehen, hat man keinen Grund, auch die kleinen Leute in drückender Weise heranzuziehen. Man sollte lieber eine besondere Lustbar⸗ vesestegehn einführen, wozu im Communalabgabengesetz die Handhabe geboten ist.
Abg. Dr. Weber⸗Halberstadt (nl.): Die Beschlüsse der zweiten Lesung widersprechen den ganzen Grundlagen und Absichten dieses Gesetzentwurfs. Zunächst wird vollständig außer Acht gelassen, daß nach den gefaßten Beschlüssen die Miethssteuer künftig einer Revision zwangsweise unterworfen werden soll und muß und daß die Ge⸗ staltung der Steuer ganz in die Hand der Regierung gelegt ist. Was die bestehende Miekössteuer betrifft, so würde es ein ganz exorbitanter Eingriff in die bestehenden Verhältnisse sein, wenn man mit einem Federstrich eine seit Anfang des Jahrhunderts bestehende Steuer beseitigen wollte. Das würde in grellem Widerspruch mit der Bestimmung des Gesetzentwurfs stehen, welche die Con⸗ sumabgaben aufrecht erhält, soweit sie gegenwärtig bestehen. Es liegt in der Absicht, die bestehende Miethssteuer einer gründ⸗ lichen Revision zu unterziehen. In Berlin ist bereits die Ab⸗ stusfung von 2 bis 6 ½ % eingeführt, wobei die kleinsten Wohnungen ganz steuerfrei sind. Die Steuer läßt sich leicht so ein⸗ richten, daß man nicht allein die Wohnungen bis 3 — 400 ℳ vollständig steuerfrei läßt, sondern den Bedürfnissen des Mittel⸗ standes noch dadurch Rechnung trägt, daß man diesen Betrag, der das Minimalwohnungsbedürfniß repräsentirt, auch bei den höheren Miethen von 1 — 2000 ℳ in Abzug bringt. Es läßt sich nicht leugnen, daß eine rationelle, der Leistungsfähigkeit angepaßte Miethssteuer sehr leicht durchzuführen ist, daß man hierin weiter gehen kann als bei der Einkommensteuer, und man sie leicht in Beziehung setzen kann zu der Kopfzahl der betreffenden Fami⸗ lien. Bestehende Steuern auf Brennstoffe und Lebens⸗ mittel hat man aufrechterhalten, trotzdem sie doch viel ungleicher wirken als die Miethssteuer und nicht abgestuft werden können wie diese. Es liegt gar kein Grund vor, die bestehenden Mieths⸗ steuern aufzuheben; im Gegentheil müßte den anderen Communen die Möglichkeit gegeben werden, unter staatlicher Controle auch ihrerseits aus den besonderen gegebenen Verhältnissen heraus eine Mieths⸗ und Wohnungssteuer einzuführen. Gerade die Klagen über die enorm hohen Zuschläge zur Einkommensteuer haben wesentlich mit Anlaß gegeben zu dieser ganzen Steuergesetzgebung, die darauf ausgeht, den Gemeinden neue Steuerwege zu eröffnen, um die hohen Zuschläge zu beseitigen. Es soll keiner Gemeinde eine solche Steuer aufoctroyirt werden, sondern nur die Möglichkeit dazu geboten werden, wenn die Verhältnisse, dazu gegeben sind. Die Gemeinden sollen die Miethssteuer einführen dürfen, wenn die Ressort⸗Minister gründlich geprüft haben, ob ein Bedürfniß dazu vorhanden ist. Redner bittet deshalb, diesen Paragraphen in Einklang zu bringen mit dem ganzen Gesetz.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich kann mich nicht der Täuschung hingeben, in dieser Frage noch viel Neues sagen zu können, und glaube, daß ich nicht in der Lage sein werde, die im großen und ganzen wohl feststehende An⸗ schauung im Hause irgendwie noch wesentlich zu beeinflussen.
Ich kann mich daher im wesentlichen darauf beschränken zu er⸗ klären: die Staatsregierung bleibt auf dem Standpunkt stehen, den sie in diesem Entwurf eingenommen hat: sie hat nicht die Absicht und auch nie die Absicht gehabt, die Miethssteuer — das sage ich allerdings im Gegensatz zu dem Herrn Vorredner — zu einer regelmäßigen Communalsteuer zu machen; sie ist der Ansicht, daß die Miethssteuer nur gerechtfertigt sein kann bei einer sehr starken progressiven Entwickelung derselben, daß sonst eine Ueberlastung der unteren Volksklassen gegenüber den besser situirten eintreten wird. Aber auf der anderen Seite glaubt sie, daß die bestehende Miethssteuer sehr wohl in der Richtung reformirt werden könne, daß ihr Bestand diejenigen Bedenken abstreift, die die gegenwärtige Construction der Miethssteuer in mehreren Staaten hat.
Meine Herren, eine große Garantie haben ja diejenigen Herren, welche Bedenken gegen die Miethssteuer überhaupt haben, in dem Absatz 2 des § 23, in welchem es heißt: Aufwandssteuern — und zu diesen gehört die Miethssteuer — dürfen grundsätzlich die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher als die größeren belasten.
Wenn dieser Grundsatz durchgeführt wird, der doch jedenfalls der Staatsregierung bei der nach Absatz 4 des § 23 eintretenden Revision der bestehenden Miethssteuer zur Richtschnur dienen muß, so wird dies schon eine Reform der bestehenden Miethssteuer in der angedeuteten Richtung von selbst erzwingen. Allerdings fasse ich diesen Absatz 2 nicht in dem Sinne auf, daß nun bei jeder bestehenden Steuer ge⸗ prüft werden müsse, ob genau adäquat der Steuerkraft die be⸗ stehenden Steuern veranlagt sind, und ich würde nicht so weit gehen, wenn diese Frage etwa verneint werden müßte, daß hier unbedingt
das Verhältniß des Absatzes 2 vorläge, daß dann die Staatsregierung
gegen die bestehenden Steuern einschreiten müßte auf Grund des § 60a. Ausdrücklich hat die Commission gerade, um dies zu verhüten, den Ausdruck „grundsätzlich gebraucht; man soll nicht systematisch und absichtlich die geringeren Einkommen auch bei Aufwandssteuern höher belasten als die größeren Einkommen. Das ist der Sinn dieses Para⸗ graphen, und daß derselbe auch bei der Revision der bestehenden Mieths⸗ steuer naturgemäß als Grundsatz dienen müßte und von der Staats⸗ regierung und den Gemeinden Beachtung finden müßte, das kann gar keinem Zweifel unterliegen. Wenn dies aber der Fall ist, so ist damit von selbst gegeben, daß bei der Revision derjenigen Miethssteuern, welche gegenwärtig einen progressiven Charakter noch nicht haben, diese progressive Natur durchgeführt wird.
Außerdem würde es zweifellos billig und gerecht sein und den allgemeinen socialpolitischen Aufgaben des Staats und der Gemeinden und der großen Bedeutung der Wohnungsfrage und der Erleichterung des gesunden und billigen Wohnens entsprechen, wenn neben dieser pro⸗ gressiven Natur der Miethssteuer auch eine erhebliche Freiheit gegeben wird, von der Miethssteuer in allen denjenigen Verhältnissen, wo man sagen
kann: Der Charakter einer Aufwandssteuer verschwindet hier, hier wird des Lebens Nothdurft, das Wohnen, besteuert, — von der Miethssteuer Abstand zu nehmen. Man wird also in Berlin jedenfalls prüfen müssen, ob man nicht Wohnungen — ich will mal sagen von 600 oder 1000 ℳ — gänzlich freiläßt und von da hinauf progressiv eine angemessene Steigerung eintreten läßt. Dann hat die Miethssteuer nicht so schwere Bedenken, nicht um nunmehr in alle hergebrachten, bestehenden Verhältnisse, in die ganzen Etatsverhältnisse von Berlin so plötzlich und radical einzuschneiden, wie das die Beschlüsse der zweiten Lesung thun.
Die Staatsregierung kann daher nur wünschen, daß der Absatz 3 gänzlich gestrichen wird; jedenfalls aber der zweite Satz des Absatzes 3, nach welchem auch die bestehenden Miethssteuern unbedingt vom 1. April 1900 außer Kraft zu setzen sind.
Meine Herren, die Frage, wer die Miethssteuer trägt: ob der Eigenthümer oder der Miether, ist gewiß sehr zweifelhaft und contro⸗ vers; nach meiner Meinung kann sie grundsätzlich überhaupt nicht ent⸗ schieden werden, sondern die Frage, wer der eigentliche Träger der Miethssteuer ist, wird abhängig von den wirthschaftlich veränderlichen Verhältnissen. Heute wird der Eigenthümer sie tragen, morgen der Miether. Die Frage ist aber hierbei nicht entscheidend. Darüber kann gewiß kein Zweifel sein, daß es ganz etwas Anderes ist, neue Miethssteuern einzuführen, als eine bestehende aufzuheben. Es kann da die Ausgleichung schon in der Weise stattgefunden haben, daß man garnicht mehr ermitteln kann, wem nun schließlich die Aufhebung zu gute kommt, ob dem Grundeigenthümer oder dem Miether. Auch von diesem Gesichtspunkt aus muß die Frage der Befeitigung bestehender Steuern ganz anders behandelt werden als die Neu⸗ einführung derartiger Aufwandssteuern, wie es die Miethssteuer dar⸗ stellt. Ich bitte also, die Regierungsvorlage wiederherzustellen, dem Antrage Funck beizutreten und mindestens den zweiten Satz des § 23 zu streichen. Im höchsten Grad erwünscht würde es für uns auch sein, wenn der erste Satz gleichfalls gestrichen würde und daher die Möglichkeit geschaffen würde, in besonderen Verhältnissen, in welchen sich einzelne Gemeinden befinden können, auch für die Zukunft ver⸗ nünftig gestaltete Miethsteuern einzuführen.
Abg. Dr. F riedberg (nl.) hält den Antrag Weber für gänzlich aussichtslos. Von einer Beeinträchtigung der Gemeindefreiheit, sei hier nicht die Rede. Anders stehe es mit dem Antrag Funck. Dieser bedeute die Wiederherstellung der Commissionsbeschlüsse. Wenn die Commissionsbeschlüsse angenommen würden, so würde thatsächlich das erreicht, was er (Redner) mit seinem Antrage in der zweiten Lesung gewollt habe. Nach dem § 23 dürfen die Aufwandssteuern grundsätzlich die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher belasten als die größeren. Das gelte auch von der Miethssteuer. Sie sei ihrem Charakter nach eine Verbrauchssteuer und müsse die kleineren Einkommen weniger belasten als die größeren. Auch der § 57 enthalte einen Einbruch in die bestehende Miethssteuer, denn er bestimme, daß Miethssteuern von gewerblich benutzten Räumen auf die Gewerbesteuer zu verrechnen seien. Damit bleibe eigentlich von der jetzigen Miethssteuer so gut wie nichts übrig. Sie verliere damit ihren Charakter als Wohnungs⸗ und Miethssteuer und werde eine reine Einkommensteuer. Man habe auf den Widerspruch der Städte hingewiesen. Ihm sei aus seiner Stadt, Halle, nicht eine einzige Kundgebung zugegangen, aus der ersichtlich wäre, daß man dort den Standpunkt des Hauses gegenüber der Miethssteuer miß⸗ billige. Er könne das Haus nur bitten, bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zu bleiben. 3
Abg. Lückhoff (freicons.): Seine, Redners, Angriffe gegen die Miethssteuer richteten sich weniger gegen das Princip als gegen den Modus, welcher in Berlin für die Vertheilung der Miethssteuer bisher gegolten habe. Er habe gesagt, daß sie die geringen Einkommen verhältnißmäßig höher belaste als die größeren, daß sie progressiv nach unten wirke, daß sie geradezu den Kinderreichthum besteuere und in der Besteuerung der gewerblichen Räume ungleich wirke. Eine Miethssteuer, wie sie z. B. in F ltat a. M. wird, könnte ihm recht wohl gefallen. Die Petition des Magistrats von Berlin ver⸗ schaffe ihm die Ueberzeugung, daß hier in Berlin eine Reform der Mieths⸗ steuer eintreten werde nach der Richtung, wie er sie wünsche, und er hoffe daß die Staatsregierung bei der Umgestaltung der Miethssteuer na denjenigen Grundsätzen verfahren werde, wie sie der Finanz⸗Minister ausgesprochen habe. Er werde also für den Antrag Funck stimmen, und zwar mit mehreren seiner Freunde, welche in der zweiten Lesung für den Antrag Friedberg gestimmt haben. Dann sei Gewähr vor⸗ handen, daß die Mängel der Miethssteuer recht bald beseitigt würden, während nach den Beschlüssen zweiter Lesung diese Mängel bis 1900 bestehen bleiben würden.
Abg. Dr. Wuermeling (C., Berichterstatter der Commission) berichtet über zwei Petitionen der Stadtbehörden von Berlin und Frankfurt am Main, welche für die Aufrechterhaltung der Mieths⸗ 8gs eintreten. Redner erklärt sich aber aus socialpolitischen Gründen gegen die Miethssteuer, weil dieselbe das nothwendige Wohnungsbedürfniß besteuere, aber die wohlhabenden Leute nicht genügend treffe. 8 8
Abg. Meyer (dfr.): Ich erkenne an, daß in den großen Städten ungesunde Wohnungsverhältnisse vorhanden sind. Aber niemand wird sich der Illusion hingeben, daß durch Annahme dieses Paragraphen die Wohnungsverhältnisse verbessert werden. Man ist in Berlin zunächst einig darüber, die Miethssteuer bei kleinen Wohnungen ganz aufzu⸗ heben. Bisher war sie aufgehoben für Wohnungen bis zu 200 ℳ Man wird erheblich höher gehen; ob bis zu 600 oder bis zu 1000 ℳ, darüber kann ich natürlich keine bindende Erklärung abgeben. Man wird höher gehen in dem Satz, bis zu welchem die Miethssteuer erleichtert wird, sodaß sie ungefähr gleich wird demjenigen Betrag, der bei der Einkommensteuer sich ergiebt. Man fragt uns nun: warum erhöht Ihr denn nicht lieber gleich die Zuschläge zur Einkommensteuer? Man erreicht ja auf diesem Wege genau dasselbe, wie auf dem Wege der Mieths⸗ steuer. Das ist ein schwerer Irrthum. Eine solche Einkommen⸗ steuer würde die Paläste der Actiengesellschaften u. dgl. nicht ge⸗ nügend treffen. Täusche ich mich nicht, so wird in Berlin der sechfte Theil der ganzen Miethssteuer allein aus Wohnungen über 10 000 ℳ erbracht. Wenn Sie den Ausfall der Steuer durch die Einkommensteuer decken, so treffen Sie zugleich jenen Mittelstand, der durch das Einkommensteuergesetz von 1891 gegen Ihren Wunsch besonders belastet worden ist. Gerade der Mittelstand bedarf aber des Schutzes vorzugsweise, nachdem wir den arbeitenden Klassen geholfen haben. ir können diesen Mittelklassen nicht über 125 % der Einkommensteuer aufbürden, um die Bierpaläste, Theater zweifelhafter Qualität, poßen Schaustellungen u. s. w. von der Miethssteuer zu befreien. Man will doch sonst immer Rück⸗ sicht nehmen auf die bestehenden Verhältnisse; in diesem Gesetz ver⸗
fährt man nicht so. Bei der Hauptstadt des Staats handelt es sich
um ein Centrum, in welchem der Geldverkehr am größten ist.