den Schullasten gehörten auch die Pensionen. Unvermögens solle der Staat eintreten;
denken sei es, da regelt und dadur
werden; das Centrum habe dazu noch keine
und Gemeinden wohl beseitigen müssen. Da zu prüfen.
Ministerial⸗Director Dr. Kuegler: befriedigendes Ergebniß erzielt werden.
“ auf andere Schultern als Legt. Es handelt sich aber nur um eine
wird.
zu erwarten, denn die Pensionirung erfolgt
von Lehrern, die no finden lassen. Das
Pensionsbeitrag für e Pension zahlt, wird vorzeitige Pensionirungen
zweifelte ist. Ersparnisse, die sie gemacht haben,
Schieben Sie also das Inkrafttreten weiter hinaus, Wir haben den Regierungsbezirk und Kassenbezüek
sonst zweckmäßig eine können, ist die Zahl der Pensionsfälle außerordentlich schwankend, und bei der Provinz müßten erst besondere Organe eingesetzt werden, denen diese Kassen⸗ Diese praktischen Gründe sprechen Die Stadtkreise können denn viele Stadtkreise t lbst nichts zu thun, und die behauptete Mehrbelastung der großen Städte durch die Vorlage ist verhältniß⸗ Ich bitte Sie auch, in der Commission die Vorlage einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen. Seine Partei Fegetung der Pensionirung der Lehrer auch innerhalb eines allgemeinen— 8
Lage verschlimmert.
nicht den Kreis oder die Provinz als denn in den einzelnen Kreisen, die solche Organisation hätten übernehmen
noch
verwaltung zu übertragen wäre. für den Regierungsbezirk als Kassenbezirk. wir nicht aus dem e herausnehmen; haben mit der Schule se
mäßig weit geringer, als es scheint. Abg. Conrad⸗Flatow (cons.):
ulgesetzes zu bewerkstelligen.
hier solle dafür aber eine neue leistungsfähige Corporation geschaffen werden. Ein weiteres Be⸗ 1 wieder eine einzelne Materie des Schulwesens ge⸗
das in der Verfassung verheißene Schulgesetz in
die Ferne geschoben werde. Auch die Frage, ob die besonderen Stadt⸗ kreise aus der Vorlage heraus zu lassen seien, müsse gründlich geprüft Stellung genommen. Daß die Lehrer das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit der Ge⸗ meinde verlören, werde auch in den Reihen seiner politischen Freunde behauptet, aber dieses Bedenken werde man im Interesse der Lehrer eine Unterrichts⸗
commission vorhanden, sei diese wohl am ersten berufen, die Vorlage
Nach der freundlichen Auf⸗ nahme der Vorlage im Hause wird hoffentlich in der Commission ein Man hat das Bedenken, ob die Vorlage mit der Verfassung vereinbar sei, insofern sie die die der einzelnen Gemeinden Novelle zum Pensionsgesetz, das interimistisch bis dahin gelten soll, wo die Bestimmung der Ver⸗ fassung über das Schulgesetz zur Geltung kommt. Es ist garnicht Aufgabe des Entwurfs, einen Gesammtverband zu schaffen, der an Stelle der einzelnen Gemeinden die Pensionslast übernehmen soll; die Pensions⸗ last bleibt wie jetzt bei den einzelnen Gemeinden, nur sollen diese jetzt gegen die Nachtheile einer plötzlichen Pensionirung Versicherung bei einer Kasse nehmen, welche für den Regierungsbezirk eingerichtet
Eine Vermehrung der Pensionirungen der Lehrer i nicht nicht seitens der Gemeinden, sondern seitens der Regierung, und diese, die 600 ℳ
Ueber die Betriebseinnahmen der französischen Hauptbahnen in den ersten
1114143“] 1893 und 1892 enthält das vom Finanz⸗Ministerium ausgegebene Bulletin de statistique vom April 1893 nachstehende
rühe Inkrafttreten des Gesetzes, am 1. Juli, ist wünschenswerth, weil die Lage der kleinen Gemeinden, die heute eine hohe Pension an die Lehrer zahlen müssen, eine wahrhaft ver⸗
Aber sie habe ihre Bedenken zurück⸗
2
Nur im Falle des gestellt, weil sie in der Vorlage eine Verbesserung des gegenwärtigen 8 Jetzt könne die Pensionsla
und namentli
ziehung des Lehrereinkommens zur Deckung der Pensionen sehr un⸗ In Zukunft werde die Penssonitung si
erfahrens erblicke. Gemeinde sehr drückend werden,
bequem. Ir m und die Versetzung älterer Lehrer sie
deshalb empfehle er namens seiner Unterrichtscommission.
mission überwiesen.
worden.
über das Wahlgesetz.
sei zu wünschen, daß das Gesetz möglichst bald in
Abg. Arendt (fcons.) hält es ebenfalls für geeignet, daß die Unter⸗ richtscommission diesen Entwurf vorberathe, und spricht den Wunsch aus, daß die Vorlage möglichst bald Gesetz werde.
Die Vorlage wird hierauf an die Unterrichtscom⸗
Inzwischen ist die Zusammenstellung der Beschlüsse zum Communalabgabengesetz fertig gestellt und vertheilt
Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Dr. Freiherr von Heereman stimmung auszusetzen bis zum Abschluß der Verhandlungen
Gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der
für die einzelne
de. die gelehnt.
Heran⸗
leichter vollziehen besser Fe lassen. Es
raft trete, und raction die Ueberweisung an die
werde.
Schluß 4 12 Uhr.
(Centr.) die Ab⸗
schaften ꝛc.)
Die Vorlage wird sodann im ganzen
Ein Antrag des Abg. Dr. Eckels (nl noch die Frage der Staffeltarife zu behandeln, wird vom Hause mit lebhaftem Widerspruch aufgenommen.
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.) hält die gründ⸗ liche Berathung dieser Frage für nothwendig, aber dazu sei jetzt wohl nicht die geeignete Zeit.
Abg. Eckels (nl.) verzichtet hierauf auf seinen Antrag.
(Interpellation des betreffend die Maßregeln gegenüber der Choleragefahr, in Verbindung mit der Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln; zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die im Geltungs⸗ bereich des Rheinischen Rechts bestehenden Pfand⸗
Freisinnigen wird jedoch die Aussetzung der Abstimmung ah⸗
Darauf erklärt Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.), daß das Centrum auf die Beantragung der nament⸗ lichen Abstimmung verzichte und sich der Abstimmung enthalten
“ ), am Mittwoch
Uhr. Nächste “ 30. Mai,
bg. Grafen Douglas,
Denkschrift über die gegen die
Uebersicht.
Verkehrs⸗Anstalten.
8
drei Monaten der Jahre
sind zu Ende. so wird ihre Bezeichnung
statuirt; der
Da tptbahn enNn.
Betriebslänge.
Betriebseinnahme.
Unterschied [Für das Kilometer von
1893
1893 1892 1893
km Francs
zu Gunsten
Francs %
1892
Francs
EEE111““ höne⸗Mont⸗Cénis⸗Bahn Nordbahn
Westbahn
Orléansbahn (und Sarthebahn) Ostbahn
Südbahn
wünsche die Staatsbahnen
8 365
133 3 632 5 185 6 432 4 713 3 045 2 687
79 820 243
1 030 446 43 964 000 31 715 527 38 575 523 32 644 000 21 310 940
8 627 660
76 750 722
1 016 495 43 241 000 31 478 048 38 433 706 31 470 000 20 108 482
8 386 881
3 069 5211 3,99 13 951 1,37 723 000% 0,90 237 479 . 141 817 1 174 000 1 142 458 240 779
0,72 4,90 2,03
4222229
34 192 33
Zusammen.
257 688 339
250 945 334 6 743 005
+
.Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. “
10. Verschiedene
ekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen
[9719] Steckbrief. 8
Gegen den unten beschriebenen Schlächtergesellen Gustav Hoffmann von hier, geboren am 16. Januar 1868 zu Kranovel (Granowo?), welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist in den Acten UI. R. II. 218. 93 die Untersuchungshaft wegen wiederholten schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 12 a abzuliefern.
Berlin, den 6. Mai 1893.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I.
Beschreibung: Alter: 25 Jahre. Größe: 1 m 72 cm, Statur: untersetzt, Haare: schwarz, Stirn: hoch, Bart: dunkelblonder Schnurrbart, Augen⸗ brauen: schwarz, Augen: dunkel, Nase: klein, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn: rund, Gesicht: rund, dick, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch, Kleidung: graublau carirter Sommerüber⸗ zieher, dunkelgrau gestreifte Hose, Stiefeletten, gelb⸗ brauner steifer niedriger Filzhut, weißes Chemisett mit Stehkragen, und dunkle Schleife.
[9720] Steckbriefs⸗Erneuerung.
GSFegen den unten beschriebenen Hausdiener Eduard Julius Hensel, geboren am 20. August 1858 zu Marienwerder, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Acten 89. D. 321/29. 83. ver⸗ hängt. Es wird ersucht, heceeche zu verhaften und in das Königliche Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 2. Mai 1893. Königliches Ni . gt I. Abtheilung 130.
olff.
Beschreibung. Alter: 34 Jahre, Größe: 1,65 m, Statur: untersetzt, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Bart: rasirt, Augenbrauen: blond, Nase: ge⸗ ; Mund: qewõ nlich, Zähne: gesund, Kinn: oval, Gesicht: voll, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: an der linken Hand fehlt das erste Glied vom Daumen.
[76587]
Die nachgenannten Personen:
1) Paul Gustav Springer, am 13. Januar 1871 zu Damm, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
2) Otto Friedrich August Keller, am 9. Juni 1871 zu Nabern, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
3) Ernst Berthold Schwoche, am 4. Januar 1871 zu Vorwerk Neudamm, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
4) Friedrich Wilhelm Buchholz, am 9. Mai 1871 zu Zorndorf, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
5) Albert August Emil Zimmermann, am 30. Januar 1871 zu Bellinchen, Kreis Königs⸗ berg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
6) Karl Hermann Feuerhelm, am 18. Mai 1871 zu Wartenberg, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
7) Gustav Adolf Vorpahl, am 18. Januar 1871. zu u““ Kreis Königsberg Nm., geboren, e“ halt Alt⸗Küstrinchen, Kreis Königs⸗
erg Nm.,
8) Ernst Fritz Muhs, am 22. Januar 1871 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm,., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,
Oeffentliche Ladung.
9) Hellmuth Max Albert Mucks, am 12. April 1870 zu Groß⸗Mantel, Kreis Königsberg Nm., ge⸗ boren, letzter Aufenthalt Fhig h Nm.,
10) Johann Wilhelm Ernst Linke, am 11. Mai 1868 zu dle anh Kreis Züllichau⸗Schwiebus, ge⸗ u letzter Aufenthalt Küstrin, Kreis Königs⸗
erg Nm.,
werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebiets aufzuhalten. Vergehen gegen § 140 Nr. 1 Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 22. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. ei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 472 der Strafprozeß⸗Ordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Ersatz⸗Commissionen der Kreise Kö igoberg Nm. und Züllichau⸗Schwiebus über die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M2 15/93.
Landsberg a. W., den 6. März 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[98188 Zwangsversteigerung.
Im Wege der agshdel treckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 31 Blatt Nr. 1251 auf den Namen des Bau⸗ und Maurer⸗ meisters Heinrich Albert Herold hier, eingetragene, in der Manstein⸗Straße, angeblich Nr. 6, belegene Grundstück am 3. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstr. 13, Hof, Klügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.
as Grundstück ist mit 4,68 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 7,96 a nur zur Grundsteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das rundstück betreffende Nach⸗ weisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zim⸗ mer 41, seanen werden. Alle Realberechtigten
werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ fücher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forde⸗ rungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden oder Kosten, im Ver⸗ teigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Päessgsern Gebots nicht Fressich h⸗ werden und bei
ertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Erundstücs beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Henfteigetings. termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des
uschlags wird am 3. Juli 1893, Nachmit⸗
tags 12 ¾⅞ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben an⸗ gegeben verkündet werden. Berlin, den 29. April 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[9811] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 90 Blatt Nr. 3685 auf den Namen der Elise Martha, geb. 27. Juni 1886, und des Ernst Heinrich Fritz, geb. 16. September 1888, Geschwister Schaefer, eingetragene, in der Wil⸗ helmshavenerstr., nach dem Kataster Nr. 27 belegene Grundstück am 10. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C.,
arterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗
tück ist mit 12 650 ℳ Nutzungswerth für das Etatsjahr 1893/94 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ FPrnche deren Vorhandensein oder Betrag aus dem
rundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des vaih gslen Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten 9 brüche im Range zurücktreten. Diejenigen, ach das Eigenthum des Grundstücks bean⸗
en, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗
A w spru . steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach Se hge Zuschlag
das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Juli 1893, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 29. April 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85. [9814] Zwangsversteigerung. . Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 149 Blatt Nr. 6669 auf den Namen des Kaufmanns Conrad Haack in Berlin eingetragene, in der Forsterstraße Nr. 39 belegene Grundstück am 7. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Erifenbötage Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 12 000 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Föeiigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sandfre Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ chreiberei, ebenda Flügel D., Zimmer 41, ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst 2 den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein⸗ tzegung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital,
Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten,
spätestens im ö13““ vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des ’ erungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na
erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juli 1893, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an
Berlin, den 2. Mai 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85
[9813] Zwangsversteigerung.
Im Wege der SFeeee eh ereeng. soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 8b. Blatt Nr. 266 auf den Namen 1) des Kaufmanns Hermann Friedrich Wilhelm Kühne und 2) der geschiedenen Frau Registrator Eckstein, Emmy, geb. Franzke, beide zu Berlin, zu gleichen Antheilen eingetragene, in der Schlegelstraße angeblich Nr. 11 und Eichendorffftraße Nr. 17 belegene Grundstück, am 3. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Eö“ Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschanh
aal 40, versteigert werden. Das Grundstü⸗ ist 5 a 10 qm groß und mit 12 360 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aussug, aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzun en und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von fähs auf den Erseher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige “ von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu 1e widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗
enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in
Zezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juli 1893, Nachmittags
werden. Berlin, den 3. Mai 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[9816] Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 98 Nr. 3923 auf den Namen des Zimmermeisters Andreas Gericke zu Berlin eingetragene, an der Ecke der Wiesen⸗
und Uferstraße Nr. nach dem Kataster Wiesen⸗
besondere
Unterschid’d’
Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet
ftaaß Nr. 27, Ecke Uferstraße, belegene Grundstück, Grundstück am 11. Juli 1893, Vormittags
vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück, welches 10 a 28 qm groß ist, ist weder zur Grund⸗ steuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere
8 Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer
r. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten
erden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des erhigsaen Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens Here gafadreg widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 4. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[9815] Zwangsversteigerung.
Im Wege der böb soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 37 Blatt Nr. 1874 auf den Namen des Schmiedemeisters Andreas Oster⸗ land zu Berlin eingetragene, in der Wiesen⸗ straße Nr. 24 belegene Grundstück am 7. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich, straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück, welches 5 a 4 qFm groß ist, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 6340 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das
rundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige “ von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerbingsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verfteite es te gee die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Fuschla das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des “ tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des uschlags wird am 11. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an⸗ gegeben, verkündet werden. Berlin, den 4. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[9812] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Seseete soll der auf den Namen des Kaufmanns Gustav Bernhard Lorenz Gendelmeyer hierselbst eingetragene ideelle Viertel⸗ Antheil an dem im Grundbuche von der Königstadt Band 33 Nr. 1626 C. verzeichneten, in der Waß⸗ mannstraße Nr. 17 a. belegenen Grundstück am 7. Juli 1893, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Cö“ Nr. 13, Hof Flügel GC., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, dessen Größe nicht bekannt, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 2340 ℳ Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaitze Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden ege die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur eit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht ervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Eö’ zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ 1 Ja; bei Feststellung des geringsten Gebots nicht erücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. b welche das Eigenthum des ideellen Viertel⸗Antheils des Grundstücks bean⸗ spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ llgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den nn pruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das r 11
eil über die Ertheilung des Zuschlags wird am
Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an
Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 4. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
([9817] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstrecens soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 8 Nr. 449 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Troplowitz hierselbst Fes⸗. tragene, Thurmstraße Nr. a, nach dem Kataster Thurmstraße und Thurmstraße 20 und 20 a belegene
Juli 1893, Vormittags 10 ¾ Uhr, 10 ¼
10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, welches 1 ha 35 a 69 qm groß ist, ist mit 41,55 ℳ Reinertrag zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ 8. betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ edingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des ö. die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 5. Mai 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[9819]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Schmiedemeister Fr. Saß gehörigen Häuslerei Nr. 11 zu Jördenstorf mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Sonn⸗ abend, den 22. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 19. August 1893, Vormittags 9 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse
desselben gehörenden Gegenstände am Sonn⸗ 8 abend, den 22. Juli 1893, Vormittags
. 8₰ Uhr. im Schöffengerichtssaal des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. Juli d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Segquester bestellten Schulzen Herrn Jenß zu Jördenstorf, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.
Teterow, den 6. Mai 1893. G
Großherzogliches Amtsgericht
[9810]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der der Anna Potaß, geb. Lüth, bisher gehörigen Häuslerei Nr. 15 zu Trebs hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf den 28. Juni 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, be⸗ stimmt.
Lübtheen, den 8. Mai 1893. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts.
[8598] Aufgebot.
Auf Antrag der Firma W. H. Ladenburg & Söhne hier, vertreten durch R.⸗Anwalt Bassermann, erläßt das Gr. Amtsgericht V. hierselbst das Aufgebot der über Tausend Mark lautenden Actie der Brauerei⸗ gesellschaft Eichbaum (vormals Hofmann) dahier Serie D. Nr. 3668.
Der Inhaber dieser Actie wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Ok⸗ tober 1897, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termine seine Rechte bei dem diess. Gerichte an⸗ zumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen würde. “ 28. G 8
erichtsschreiber Gr. Amtsgerichts:
116“
[67427] Aufgebot.
Die verwittwete Frau Charitas Gumprecht, geb. Richter, in Altstadt⸗Waldenburg als Erbin des ver⸗ storbenen Privatiers Julius Gumprecht aus Alt⸗ stadt⸗Waldenburg hat das Aufgebot der auf den Namen des letzteren von der Versscherungsgesellschaft Thuringia zu Erfurt ausgestellten Lebensversicherungs⸗ Police Nr. 35 416 Litt. A., d. d. Erfurt, den 4. Februar 1865 beantragt. Der Inhaber der Lebensversicherungs⸗ Police wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Erfurt, den 31. Januar 1893.
Königliches Amtsgericht. Abt
Das der Kuhkasse der Tagelöhner zu Greese ge⸗ hörige, von der Ersparnißanstalt zu Wismar am 22. Januar 1865 ausgestellte Einlagebuch Nr. 32 574/57 387, groß zu Antoni 1893 = 53 ℳ 99 ₰, ist angeblich verloren gegangen. Nachdem die Guts⸗ herrschaft zu Greese, als Verwalterin der Kuhkasse, das Aufgebot dieses Einlagebuches beantragt hat, werden alle, die dessen Mortification glauben wider⸗ sprechen zu können, aufgefordert, ihre Rechte spä⸗ testens in dem auf den 23. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, angesetzten Termin unter dem Nachtheil anzumelden, daß sie mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen werden, und das gedachte Einlagebuch für raftlos erklärt wird. 8
Wismar, den 5. Mai 1893.
“ ööö Amtsgericht.
[51905] Aufgebot. Der Vorstand des Vorschuß⸗Vereins zu Mirow e. G. m. u. H. hat das Aufgebot des von demselben auf den Namen des Schuhmachermeisters Ernst Traeger zu Mirow unter Nr. 713 ausgestellten Guthabenbuchs beantragt. Der Inhaber des Gut⸗ habenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. Juli 1893, Vormit⸗ tags 10 ¼ ÜUhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Guthabenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mirow, den 2. Dezember 1892. 1“ Großherzogliches Amtsgericht I11“
[75292] »Aufgebot. “ 8
Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Goldap Nr. 4191, am 1. April 1892 über 705 ℳ 85 ₰ lautend, ausgefertigt für Johann Metzdorf in Iszlaudszen, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. s wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. September 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt — Zimmer Nr. 7 — sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Goldap, den 4. März 1893.
Königliches Amtsgericht.
[74960] Aufgebot.
„Auf den Antrag des Hauptmanns von Goßler hierselbst wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Spar⸗ kasse zu Brandenburg a. H. Nr. 17613 über 51 ℳ, lautend auf den Namen „Wilhelm von Goßler“ aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. September 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 46, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Brandenburg a. H., den 27. Februar 1893.
Königliches Amtsgericht.
[7829) Aufgebot. 1“
Das Sparfasseghlch. der Sparkasse des Kreises Münster zu Münster Nr. 4269 über 418 ℳ 94 ₰, ausgefertigt für den Ackersmann Joseph Röttger⸗ mann zu Wentrup, Kspl. Greven, ist angeblich ver⸗ loren und soll auf den Antrag des genannten Eigenthümers für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Buchs wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 27, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dieses wird für kraftlos erklärt werden. — F. 35. 92.
Münster, den 21. April 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[74035] Aufgebot.
Auf Antrag:
1) des Rittergutsbesitzers R. Mecke zu Borken⸗
dorf, 2) des Knechts Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) des Voigts Friedrich Gust zu Dammlang werden die Inhaber folgender angeblich verloren gegangener Sparkassenbücher der hiesigen Kreis⸗ Sparkasse: 1) Neue Folge Nr. 1576, lautend über 2006,76 ℳ für den „Gutsbezirk Borkendorf“, 2) Neue Folge Nr. 17 254, lautend über 213,41 ℳ für Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) Neue Folge Nr. 13 252, lautend über 168,06 ℳ für Friedrich Gust zu Kesburg, aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Dt. Krone, den 3. März 1893. 8 Königliches Amtsgericht.
[68618] Aufgebot.
Die Sparkassenbücher der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse des Kreises Grafschaft Hohenstein hier
a. Nr. 39 003 über 8200 ℳ, Nr. 42 520 über 6300 ℳ, Nr. 45 680 über 8140 ℳ, Nr. 50 867 über 9410 ℳ, ausgefertigt für den Handelsmann Fritz Hühne zu Hohegeiß,
b. Nr. 42 543 über 2260 ℳ, ausgefertigt für die Wittwe Karoline Hühne zu Hohegeiß,
sind angeblich verloren gegangen und sollen die⸗ selben auf Antrag des Handelsmanns Fritz Hühne zu Hohegeiß zum Zwecke der Ertheilung neuer Aus⸗ fertigungen für kraftlos erklärt werden. Demgemäß werden die Inhaber der bezeichneten Sparkassenbücher hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 5. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, bei uns in unserem Geschäftszimmer Nr. 14, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, Paece Gesesahs die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Nordhausen, den 7. Februar 1893. 1b
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[6603] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Neusalz Nr. 16 303 über 524 ℳ 2 ₰, ausgefertigt für den Former Johann Muche zu Erkelsdorf, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, des genannten Formers Johann Muche, jetzt zu Neusalz, zum Zwecke der neuen Aus⸗ fertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 25. November 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II., sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. “
Neusalz, den 21. April 1893. Königliches Amtsgericht.
[68610] Aufgebot eines Sparkassenbuchs. Das Quittungsbuch Nr. 8995 der Sparkasse Böhle⸗Hagen, über eine Spareinlage von 150 ℳ lautend, welche bis zum 5. Dezember 1892 349 ℳ 75 ₰ betrug, ausgefertigt für den Rentner Wilhelm Stahlschmidt zu Hagen, ist angeblich durch Diebstahl verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigen⸗
thümers aufgeboten und für kraftlos erklärt werden. Es wird baher der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. November 1893, Vormittags 11 ½ uh bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1 seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgt. Hagen, den 2. Februar 1893. Känigliches Amtsgericht.
[638909) Aufgebot. J111“ Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers grich Werkmeister zu Ostrawe in Schlesien, vertreten durch den Rechtsanwalt Sonnenfeld in Berlin, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Blanco⸗ wechselaccepts über 19 000 ℳ, datirt Berlin, de 2. Juli 1892, zahlbar am 10. April 1893, ausge⸗ stellt an eigene Ordre, nicht versehen mit einer Unterschrift des Wechselausstellers, gezogen auf den Dr. Wilhelm Böhlendorff in Charlottenburg, Schillerstr. 33, von Dr. Böhlendorff acceptirt, auf⸗ efordert, seine Rechte auf dieses Blancowechselaccept spateftens im Aufgebotstermine den 24. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte — Berlinerstraße 77 — anzu⸗ melden und das Blancowechselaccept vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Charlottenburg, den 17. April 1893. Koönigliches Amtsgericht.
[982421 Aufgebot. 6 Auf den Antrag der Reichsbankstelle zu Thorn wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. d. Posen, den 15. April 1893, über 1355 ℳ, zahlbar am 30. April 1893 an die Ordre des Isidor Kantorowicz, ausgestellt von der Firma Selig Auerbach & Söhne, mit dem Accept der 8 „J. G. Adolph“, welche in Thorn ihren Sitz at, und mit dem Vollindossament des Isidor Kan⸗ torowicz an die Ordre der Antragstellerin versehen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 31. Ja⸗ nuar 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. 1“ 8 Thorn, den 1. Mai 1893. 1 Königliches Amtsgericht.
[9622] 1 1) Nachstehend aufgeführte Hypothekendocumente über Eintragungen: a. auf dem Grundstücke der Wittwe Wilhelmine Seegert zu Wormsfelde, Band I. Blatt Nr. 2 Ab⸗ theilung III. Nr. 3 für zwei Geschwister Heinriette und Ferdinand Rabe, je 100 Thaler Hypothek, zu⸗ sammen 200 Thaler, eingetragen aus dem Kaufver⸗ trage vom 11. März 1844 zufolge Verfügung vom 30. April 1844, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 11. März 1844 nebst Hypotheken⸗ schein und Eintragungsvermerk vom 30. April 184 (Antragstellerin is die Grundstücks⸗Eigenthümerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kunckel zu Lands⸗ berg a. W.), 8 b. auf dem Grundstücke des Eigenthümers Franz Pählicke, Briesenhorst Band III. Blatt Nr. 105 Abtheilung III. Nr. 2 für den Eigenthümer Carl Friedrich Klinke zu Briesenhorst 200 Thaler gleich 600 ℳ, eingetragen aus der gerichtlichen Schuldver⸗ schreibung vom 31. Juli 1858 zufolge Verfügung vom 5. August 1858, bestehend aus der Ausfertigun der Verhandlung vom 31. Juli 1858, dem Hyp thekenbuchsauszuge und der Eintragungsacte vorn 10. August 1858 (Antragsteller ist der Grundstücks Eigenthümer, vertreten durch den Rechtsanwa Hembd zu Landsberg a. W.), G c. auf den Grundstücken Lorenzdorf Band I. Blatt Nr. 28 dessen eingetragener Eigenthümer Car Schleusener zu Lorenzdorf und Band II. Blat Nr. 81, wovon eingetragener Eigenthümer Juliu Höhne zu Lorenzdorfer Wiesen Abtheilung II Nr. 11 bezw. Nr. 9 für den Ausgedinger W Su aus dem Kaufvertrage .Augu vom u“ 1849: 225 Thaler rückständige un verzinsliche Kaufgelder, wovon alljährlich zu Micsas fünf Thaler gezahlt werden sollen, eingetragen zufolg Verfügung vom 8. Oktober 1849, Hülebeg aus de Ausfertigungen des Vertrages vom 4. August 1849 mit dem Protokolle vom 28. September 1849, dem HenotG und dem Eintragungsver⸗ merke vom 8. Oktober 1849 (yAntragsteller, di Grundstücks⸗Eigenthümer sind vom Rechtsanwal Lasker zu Landsberg a. W. vertreten), d. auf dem Grundstücke Schützensorge Band I. Blatt Nr. 12, dessen eingetragener Eigenthümer Arbeiter Friedrich Riegel der Jüngere zu Schützen⸗ sorge, Abtheilung III. Nr. 10: 75 Thaler 23 Sgr. 9 Pfg. für den Kaufmann Hermann Schnepel zu Sonnenburg eingetragen auf Grund der Erkenntnisse
28. M. 1861 und 5. November 1860 und
März vom 20. Juni 23. Mai 1861, sowie der Requisition vom 20. Juni 1861, eingetragen zufolge Verfügung vom 10. Jul 1861, bestehend aus dem Auszuge aus dem Hypo thekenbuche und Schuldurkunden nebst Eintragungs noten vom 26. September 1861,
sind angeblich verloren gegangen und sollen au die vorangestellten Anträge zum Zwecke der Löschun der Posten für kraftlos erklärt werden, wobei be⸗ merkt wird, daß der Antrag zu d. von der verehe lichten Tischlermeister Kliemann, Anna, geb. Sasst
u Vietz im ehelichen Beistande, vertreten durch den
ustiz⸗Rath Pohl zu Landsberg a. W., als der früheren Eigenthümerin des Grundstücks in folge eingegangener Verpflichtung gestellt worden Die Inhaber dieser Urkunden werden daher aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine am 25. August 1893, Vormittag 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, II Treppen, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird, falls weder Rechte angemeldet, noch die Urkunden vorgelegt werden. 8
2) Nachstehend aufgeführte Hypothekenposten
a. 50 Thaler rückständiges Kaufgeld, welches der Besitzer Carl Friedrich Puhle seinem Vater gleicher Namens und beziehlich seiner Mutter Anna Sophie geb. Herrmann, nach Bestimmung des Vertrage vom 17. Februar 1853 stückweise zu zahlen hat, ein getragen zu gleichen Rechten mit dem Ausgeding rubr. II. Nr. 6 am 19. Februar 1853 im Grund buche von Liebenow Band I. Blatt Nr. 8 soll au
Antrag des Ausgedingers Carl Puhle zu Liebenow