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Inserate nimmt an: die Königliche Expeditio
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten a. D. Fleck zu Halle a. S., bisher von der 1. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 9. Festungs⸗ Inspection, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe, dem Obersten z. D. Wichert zu Wiesbaden, bisher von der 4. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 5. Festungs⸗ ö den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der eife, dem Hauptmann a. D. Löbbecke zu Iferlohn, bisher on der 1. Ingenieur⸗Inspection, und dem Hauptmann a. D. oelkerling zu Charlottenburg, bisher Compagnie⸗Chef im chleswig⸗Holsteinschen Pionier⸗Bataillon Nr. 9, den Rothen dler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Bergschuldirector, Bergrath Schütze zu Walden⸗ burg i. Schl. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und General⸗Major Freiherrn von Silvatici, So Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des rzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und Rittmeister Freiherrn von Lilien im Nieder⸗ österreichischen Dragoner⸗Regiment Albert König von Sachsen Nr. 3, zugetheilt dem Hofstaat Seiner Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Geheim⸗Secretär Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Groß⸗ herzogs von Toskana, Bogdan den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Keller den bisherigen Vice⸗Konsul Albert Hamburger zum Konsul in Patras (Griechenland), sowie den Kaufmann Pe Bucherer zum Vice⸗Konsul in Piräus zu ernennen geruht.
betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93. Vom 10. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 wird in Ausgabe 1
auf 6500 000 ℳ an fortdauernden Ausgaben und 3 1nn in Einnahme “ auf 6 500 000 ℳ 1 festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 30. März 1892 Reichs⸗Gesetzbl. S. 343) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 hinzu. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893. SI Wilhelm. 8 Graf von
Caprivi.
betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erRath Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Nachtrag zum
Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94 wird
in Ausgabe 1“ auf 1 468 000 ℳ, nämlich auf 50 400 ℳ an fortdauernden und
auf 1 417 600 ℳ an einmaligen Ausgaben ordentlichen Etats, 8
festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 26. März 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 97) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für 1893/94 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Instegel
Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893. (L. S.) Wilhelm.
Graf von Caprivi.
a.
1 1 8 8 .“ “ In Nr. 158 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 7. Juli 1892 ist bekannt gemacht, daß die zwischen dem Deutschen Reich und Serbien geschlossenen Verträge, nämlich das Abkommen, betreffend den gegenseitigen Marken⸗ schutz, vom 30. Juni 1886 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1886 — R.⸗G.⸗Bl. S. 231) und die Uebereinkunft, betreffend den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle, vom 3. Juli 1886 (R.⸗G.⸗Bl. 1887 S. 151 ff.), seitens der Königlich serbischen Regierung am 16. Mai 1892 gekündigt worden sind und daß die gedachten beiden Verträge demzufolge am 16. Mai 1893 außer Kraft treten würden. Im Einverständniß mit der Kaiserlichen Regierung ist diese Kündigung von der Königlich serbischen Regierung am 15. Mai 1893 dahin abgeändert worden, daß die Frist für das Außerkrafttreten der beiden Verträge erst mit dem 31. Dezember 1893 abläuft. XX“ 8
Bekannimoachung. e“
Durch Verfügung des Kaiserlichen Patentamts vom 9. Oktober 1877 („Reichs⸗Anzeiger“ 1877 Nr. 239, Patentblatt S. 27) ist den gewerblichen Kreisen zur Erleichterung der Er⸗ kennbarkeit patentirter Gegenstände der Gebrauch bestimmter Bezeichnungen (Deutsches Reich. Patent oder D. R. P.) empfohlen worden. Diese Bezeichnungen haben im Verkehr inzwischen allgemein Geltung gewonnen. Da das Bedürfniß einer solchen einheitlichen Uebung, wie mehrfache Anfragen aus den betheiligten Kreisen erkennen lassen, auch für die nach dem Gesetze vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzblatt 1891 Seite 290) geschützten Gebrauchsmuster besteht, so wird den Inhabern von Gebrauchsmustern die Aneignung folgender Bezeichnungen empfohlen: Deutsches Reich. G Gebrauchsmuster. oder D). H. GgG 1 Die Bezeichnung würde auf den geschützten Gegen
selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, 1 der Verpackung anzubringen sein. Auch empfiehlt es sich, der Bezeichnung die Nummer 1e Gebrauchsmusterrolle beizufügen, z. B. ISGI.
No. 10 000. Berlin, den 12. Mai 1893. 4 Kaiserliches Patentamt. von Koenen.
1“ “ “
Bei dem Kaiserlichen Gesundheitsamt ist der Dr. Albert
Maaßen zum technischen Hilfsarbeiter ernannt worden. .
In Leer wird am 24. Mai d. J. mit einer See⸗
schiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
Die Nummer 17 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter . Nr. 2099 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats⸗ jahr 1892/93. Vom 10. Mai 1893; und unter 1 Nr. 2100 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893. Berlin, den 14. Mai 18903. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 16 Weberstedt.
In der Ersten Bo „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird eine N. j an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schluß des April 1893 veröffentlicht. vI
Veitat6 ur heutigen Nummer des ““ der 8 ür die onats
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn Grafen von Kanitz, unter Entbin⸗ dung von dem Amt als Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, zu Allerhöchstihrem Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister und den General⸗ Major z. D. von ““ zum Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen zu ernennen. 1 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aauf Grund der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Biebrich⸗Mosbach getroffenen Wahl den Stadtrath Georg Schreiner daselbst zum Zweiten (unbesoldeten) Beigeordneten dieser Stadt auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. v“ v
8
Der Königliche Hof legt heute für Seine Durch⸗ laucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont die Trauer auf acht Tage an.
Berlin, den 13. Mai 1893.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Finanz⸗Ministerium.
Die Kataster⸗Controleure Käng ner zu Pillkallen und Rüden zu Neutomischel sind in gleicher Diensteigenschaft nach Sprottau bezw. Stettin versetzt und
die Kataster⸗Assistenten Harasim in Königsberg i. Pr. und Riediger in Posen zu Kataster⸗Controleuren in Pillkallen und bezw. Neutomischel bestellt worden. ““
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisher mit der commissarischen Verwaltung des Physikats des Kreises Strelno beauftragte Stabsarzt a. D. Dr. Janssen in Strelno ist zum Kreisphysikus dieses Kreises ernannt worden. h1 .
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg Dr. Leo Koenigsberger und den ordentlichen Professor an der Universität Leipzig Dr. Karl Gottfried Neumann zu correspondirenden Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt. h
Abgereist:
Seine Excellenz der General der Cavallerie von Versen, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des III. Armee⸗Corps, nach Karlsbad;
der 1141“ und Ministerial⸗Director im Ministerium für Handel und Gewerbe Freund, nach Ober⸗
schlesien.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Morgen von 7 Uhr an den “ des Chefs des Militärcabinets entgegen und wohnten von 8 Uhr an der Besichtigung der drei Bataillone des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, sowie des Garde⸗Pionier⸗Bataillons auf dem Tempelhofer Felde bei. Abends 6 ½ Uhr empfingen Seine Majtstät im hiesigen Königlichen Schlosse den Königlich serbischen Special⸗Gesandten Obersten Pantelitsch
Gestern Abend begaben Sich Seine Majestät der Kaiser u den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Bückeburg, wo Allerhöchst⸗ ieselben heute Morgen 9 Uhr wohlbehalten eingetroffen sind. Heute Abend gedenken Seine Majestät wieder nach Berlin zurückzukehren
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9.
Der Bundesrath ertheilte in der am dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abge⸗ haltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ersatzvertheilung, in der durch den Reichstag abgeänderten
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Freitag unter