festgestellt
3
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne NUummern kosten 25 ₰.
No. 114.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Obersten a. D. Fleck zu Halle a. S., bisher von
der 1. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 9. Festungs⸗
Inspection, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe,
dem Obersten z. D. Wichert zu Wiesbaden, bisher von
der 4. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 5. Festungs⸗
Inspection, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der
Schleife,
dem Hauptmann a. D. Löbbecke zu Iserlohn, bisher von der 1. Ingenieur⸗Inspection, und dem Hauptmann a. D. Voelkerling zu Charlottenburg, bisher Compagnie⸗Chef im Schleswig⸗Holsteinschen Pionier⸗Bataillon Nr. 9, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem Bergschuldirector, Bergrath Schütze zu Walden⸗
burg i. Schl. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. 8 G
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und General⸗Major Freiherrn von Silvatici, Hofentecschar Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des rzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und Rittmeister Freiherrn von Lilien im Nieder⸗ österreichischen Dragoner⸗Regiment Albert König von Sachsen Nr. 3, zugetheilt dem Seiner Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Geheim⸗Secretär Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Groß⸗ herzogs von Toskana, Bogdan den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Keller den bisherigen Vice⸗Konsul Albert Hamburger zum Konsul in Patras (Griechenland), sowie den Kaufmann verü. Bucherer zum Vice⸗Konsul in Piräus zu ernennen Sec
Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93. Vom 10. Mai 1893.
König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 wird in Ausgabe auf 6 500 000 ℳ an und
in Einnahme auf 6 500 000 ℳ ““ und tritt dem durch das Gesetz vom 30. März 1892 Reichs⸗Gesetzbl. S. 343) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 hinzu.
Urkundlich unter Unserer
fortdauernden Ausgaben
Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893.
(. S) Wilhelm. 8 Graf von Caprivi.
Ge z betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. t verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Der (diesem Gesetz als Anlage. beigefügte) Nachtrag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94 wird in Ausgabe auf 1 468 000 ℳ, nämli auf 50 400 ℳ an fortdauernden und auf 1 417 600 ℳ an einmaligen Ausgaben des .“ ordentlichen Etats,
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
in ⸗ Einnahme 8 auf 1 468 000 ℳ
festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 26. März 1893 [Reichs⸗Gesetzbl. Seite 97) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für 1893/94 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen⸗ i
Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893.
(I. S) Wilhelm. Graf von Caprivi.
FIFn Nr. 188 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 7. Juli 1892 ist bekannt gemacht, daß die zwischen dem Deutschen Reich und Serbien geschlossenen Verträge, nämlich das Abkommen, betreffend den gegenseitigen Marken⸗ schutz, vom 30. Juni 1886 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1886 — R.⸗G.⸗Bl. S1 261) und die Uebereinkunft, betreffend den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle, vom 3. Juli 1886 (R.⸗G.⸗Bl. 1887 S. 151 ff.), seitens der Königlich serbischen Regierung am 16. Mai 1892 gekündigt worden sind und daß die gedachten beiden Verträge demzufolge am 16. Mai 1893 außer Kraft treten würden. GI Einverständniß mit der Kaiserlichen Regierung ist diese Figag von der Königlich serbischen Regierung am 15. Mai 1893 dahin abgeändert worden, daß die Frist für das Außerkrafttreten der beiden Verträge erst mit dem 31. Dezember 1893 abläuft. “
8b
g.
Durch Verfügung des Kaiserlichen Patentamts vom 9. Oktober 1877 („Reichs⸗Anzeiger“ 1877 Nr. 239, Patentblatt S. 27) ist den nlsn Kreisen zur Erleichterung der Er⸗ kennbarkeit patentirter Gegenstände der Gebrauch bestimmter Bezeichnungen (Deutsches Reich. Patent oder EE1“ empfohlen worden. Diese Bezeichnungen haben im Verkehr inzwischen allgemein Geltung gewonnen. Da das Bedürfniß einer solchen einheitlichen Uebung, wie mehrfache Anfragen aus den betheiligten Kreisen erkennen lassen, auch für die nach dem Gesetze vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzblatt 1891 Seite 290) geschützten Gebrauchsmuster besteht, so wird den Inhabern von Gebrauchsmustern die Aneignung folgender Bezeichnungen empfohlen:
Deutsches Reich. Gebrauchsmuster. oder D. R. C. M.
Die Bezeichnung würde auf den geschützten Gegenständen selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung anzubringen sein. Auch empfiehlt es sich, der Bezeichnung die Nummer der Gebrauchsmusterrolle beizufügen, z. V. IIN.
No. 10 000. 1 Berlin, den 12. Mai 1893/. Kaiserliches Patentamt. von Koenen.
Bei dem Kaiserlichen Gesundheitsamt ist der Dr. Albert Maaßen zum technischen Hilfsarbeiter ernannt worden.
In Leer wird am 24. Mai d. J. mit einer See⸗ chiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden
Die Nummer 17 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter — .
Nr. 2099 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines weiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats⸗ jahr 1892/93. Vom 10. Mai 1893; und unter
Nr. 2100 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893.
Berlin, br Rent 1898. 3
sMaaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
i8s. Hef St
“ zur heutigen Nummer des chweisung der Einnahme Deutschen Reich für die zum Schluß des Monats
In der Ersten Hehah. „N. wird eine Na an Wechselstempelsteuer im Zeit vom 1. April 1893 bis
Apr il I 1893 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn Grafen von Kanitz, unter Entbin⸗ dung von dem Amt als Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, zu Allerhöchstihrem Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister und den General⸗ Major z. D. von Nickisch⸗Rosenegk zum Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen zu ernennen.
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1“ 1 8 “ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Biebrich⸗Mosbach getroffenen Wahl den Stadtrath Georg Schreiner daselbst zum Zweiten (unbesoldeten) Beigeordneten dieser Stadt auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. — “
Der Königliche Hof legt heute für Seine Durch⸗ laucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont di f acht Tage an. 3. Mai 1893. Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Finanz⸗Ministerium.
Die Kataster⸗Controleure Langner zu Pillkallen und Rüden zu Neutomischel sind in gleicher Diensteigenschaft nach Sprottau bezw. Stettin versetzt und
die Kataster⸗Assistenten Harasim in Königsberg i. Pr. und Riediger in Posen zu Kataster⸗Controleuren in Pillkallen und bezw. Neutomischel bestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisher mit der commissarischen Verwaltung des Physikats des Kreises Strelno beauftragte Stabsarzt a. D.
Dr. Janssen in Strelno ist zum Kreisphysikus dieses Kreises ernannt worden.
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Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg Dr. Leo Koenigsberger und den ordentlichen Professor an der Universität Leipzig Dr. Karl Gottfried Neumann zu correspondirenden Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt. ““
Abgereist:
Seine Excellenz der General der Cavallerie von Versen, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des III. Armee⸗Corps, nach Karlsbad;
der Ober⸗Berghauptmann Ministerium für Handel und
schlesien.
und Ministerial⸗Director im Gewerbe Freund, nach Ober⸗
Nichtamtliches.
1 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Morgen von 7 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärcabinets entgegen und wohnten von 8 Uhr an der Besichtigung der drei Bataillone des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, sowie des Garde⸗Pionier⸗Bataillons auf dem Tempelhofer Felde bei. Abends 61 Uhr empfingen Seine Majestät im hiesigen Königlichen Schlosse den Königlich serbischen Special⸗Gesandten Obersten Pantelitsch
Gestern Abend begaben Sich Seine Majestät der Kaiser zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Bückeburg, wo Allerhöchst⸗ dieselben heute Morgen 9 Uhr wohlbehalten eingetroffen sind. Heute Abend gedenken Seine Majestät wieder nach Berlin zurückzukehren. 6“ ““
Der Bundesrath ertheilte in der am Freitag unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abge⸗ haltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ersatzvertheilung, in der du ch den Reichstag abgeänderten