Heute früh arbeiteten Seine Majestät von 7 Uhr ab mit dem Chef des Militärcabinets, General⸗Adjutanten von Hahnke und wohnten von 8 Uhr ab der Besichtigung des Garde⸗ Jäger⸗Bataillons, des Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons und der Unteroffizierschule auf dem Bornstedter Felde bei. Uhr fand im Stadtschloß zu Potsdam in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin die Taufe des jüngst geborenen Prinzen, Sohnes Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich L d, statt.
G Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von P eußen sind heute Vormittag nach Blankenburg abgereist.
Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Cabinetsordre, die Anlegung von Trauer für den verewigten Fürsten zu Waldeck und Pyrmont, Durchlaucht, betreffend: 1
Ich bestimme hierdurch: Zu Ehren des verewigten Fürsten zu
Waldeck und Pyrmont, Durchlaucht, bisherigen Chefs des Infanterie⸗ Regiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83, legen die Offiziere des Regimentsstabs sowie des 1. und 2. Bataillons des Regiments drei Tage Trauer — Flor um den linken Unterarm — an, während die Offiziere des 3. Bataillons bezw. der Garnison Arolsen sich der Landestrauer anzuschließen haben. Außerdem hat das Offiziercorps des Regiments eine “ zu den Beisetzungs⸗Feierlichkeiten zu entsenden, über deren Zusammensetzung das General⸗Commando zu befinden hat. — Ich beauftrage das Kriegs⸗Ministerium, Vorstehendes der Armee bekannt zu machen. Neues Palais, den 14. Mai 1893. Wilhelm. An das Kriegs⸗Ministerium.
Die Comm ission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 15. bis 17. Mai zunächst die Berathung der Vorschriften über den Nießbrauch fort. ür 88 cer bis 1037 handeln von dem Nießbrauch an Rechten. Die allgemeinen Vorschriften der 88 1021 bis 1025 über die entsprechende Anwendung der für den Nieß⸗ brauch an Sachen geltenden Bestimmungen, über die rechts⸗
eschäftliche Begründung des Nießbrauchs an Rechten, über die Verfügungsbeschränkung des Berechtigten und über die rechtsgeschäftliche Aufhebung des Nießbrauchs an einem Rechte wurden im wesentlichen nach dem Entwurf angenommen. Da⸗ gegen wurde der § 1026, welcher bestimmt, daß Ansprüche gegen Dritte, soweit sie zu den Nutzungen des dem Nießbrauch unter⸗ liegenden Rechts gehören, von dem Nießbraucher ohne Ab⸗ tretung erworben werden, als entbehrlich gestrichen. Zustim⸗
ung fand der § 1027, welcher die Frage, ob bei einem Nießbrauch an einer Leibrente, einem Leibgedinge u. s. w. die einzelnen Leistungen als Nutzungen des Rechts anzusehen sind, im bejahenden Sinne entscheidet. Die §§ 1028 bis 1032 regeln den Nießbrauch an Forderungen im allgemeinen. Gegen den sachlichen Inhalt des § 1028 (Einziehungs⸗
echt und Einziehungspflicht des Nießbrauchers) und des
1029 Abs. 1, 3 (Recht des Nießbrauchers an dem Gegenstand der Leistung) erhob sich kein Widerspruch. Gestrichen wurde der Abs. 2, welcher den Fall besonders regelt,
enn ein in das Grundbuch einzutragendes Recht den Gegen⸗ and der Leistung bildet. Man war der Ansicht, daß die egel des Abs. 1 in Verbindung mit den Vorschriften der § 843 bis 845 über den Anspruch auf Berichtigung des rundbuchs und die Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs zu einem praktisch ausreichenden Ergebnisse führe. Der § 1030 gewährt bei dem Nießbrauch an einer Forderung auf Leistung verbrauchbarer Sachen dem Nießbraucher das be⸗ sondere Recht auf Abtretung der fälligen Forderung. Die Mehr⸗ eit verneinte das Bedürfniß einer solchen Erweiterung der Rechte des Nießbrauchers und entschied sich deshalb für die Streichung des § 1030. Auch die Vorschriften der §S 1031, 1032 über den Nießbrauch an einer gegen den Nießbra bestehenden Forderung und über den Einfluß der Vereinigu von Forderung und Verbindlichkeit in derselben Persor en Fortbestand des exegeene wurden in Sinn trichen, daß es besonderer Bestimmungen inseweit nicht bedürfe. e-Jaane⸗ die Vorschriften der §8 1033 his 107 ber den Nießbrauch an einer auf . ehender Forderung sowie an einer Grundschuld 1 2 Ei thümerhypothek sachlich nach dem Entwurf zur Annahme ntrag, in den 8§ 1033 und 1034 die Worte „eine auf Zinser usstehende Forderung“ durch die Worte „eine als Kapitan anlage dienende Forderung“ zu ersetzen, murde abgelehmt- Von einer Seite war angeregt, als § 1034 a zusätzlich zu be⸗ stimmen, daß, wenn behufs allmählicher Kapitaltilgung ein
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Zinsen zu zahlen sei, die Zuschläge Maßgabe des § 1034 anzulegen seien und der Nietzbraucher
bis zur gänzlichen Tilgung des Kapitals die Zinsen des durch
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das Tilgungsverfahren verringerten und des durch die Zu⸗ schläge angesammelten Kapitals, nach vollständiger Zllgung aber nur die Zinsen dieses Kanitals erhalte. Die Mehrheit entschied sich jedoch gegen die Aufnahme dieser Bestimmung, da deren Inhalt sich aus den übrigen Vorschriften des Ent⸗ wurfs von selbst ergebe, eine besondere Regelung auch durch ein praktisches Bedurfniß nicht geboten sei Die 1026, 1037 enthalten besondere Vorschriften über den Nießbrauch an Inhaberpatkeren Die von einer Seite beantragte Ausdebnung Baricheist auf alle Werthvaviere fand einen Anklong. Der Stanbdrvankt des Emmurfe, daß das Recht auf den Besitz des Paꝛzbers nur dem Egernthümer und dem Nieshraucher ge⸗ ich zunest, erfuhr grundsätzlich keine Anfechtung; Seicher vem dem Entwurf — viese Negel sich ach, aaff vie zm dem Barüere gehörenden Zins⸗, Nenten⸗ Lbes eee aneten, Der Hinierlegung be Seex laaches Sernverlegamgssseche wurbe die Hinerlegung E ver SBeshsend Kche get, Ein Antrag, statt ver Hinter⸗ wzumg vmh Aim mfichae eng, de, Batherns auf ben 2¶ Bhewes, wes iüche sadasig its, ur zenütenb zu itser, wenhe demt Brvsermhmden Hehesid, dven Aoh. 3 vh e Mgeʒeseme Benthmit zin eezen, bBetz per. Sigen⸗
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In seitper Harhenngen ezaemesen, weiche pench me orgh⸗ mwmexʒesshe Versxeann mealsvan, geannn, inh, An Slehe ee, i eeeeh ee xges—e, ouf vpen Mehr. At Shaberxsghersen, e Pes theihin, Fer EEEe
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Vorschrift beschlossen, daß für die Anlegung des zurückgezahlten Kapitals und einer mit der bg verbundenen Prämie die Vorschriften des § 1034 maßgebend sind. Die besondere Bestimmung des § 1037 über die Begründung des Nießbrauchs an einem Inhaberpapier wurde von verschiedenen Seiten für entbehrlich erachtet. Die Mehrheit entschied sich jedoch für die Beibehaltung. 8
Die “ wandte sich sodann den Vorschriften über den Nießbrauch an einem ganzen Vermögen (§S§ 1038. bis 1043) zu. Ein Antrag, den § 1038, welcher den Grundsatz ausspricht, daß der Nießbrauch an einem ganzen Vermögen als Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen gehörenden Gegenständen zu beurtheilen ist, als überflüssig zu streichen, fand keine Zustimmung. Die auf die Begründung des Nieß⸗ brauchs sich beziehende besondere Vorschrift des § 1039. wurde in Consequenz der früher beschlossenen Streichung des § 313 gestrichen. Von einer Seite war vorgeschlagen, den Entwurf durch die Bestimmung zu ergänzen, daß der Nießbrauch an einem Vermögen sich auch auf die Gegenstände erstrecke, welche der Eigenthümer auf Grund eines zu dem Vermögen ge⸗ hörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Be⸗ schädigung oder Entziehung eines zu dem Vermögen gehören⸗ den Gegenstandes erlangt oder mit Zustimmung des Nießbrauchers als Ersatz für einen solchen Gegenstand an⸗ geschafft habe. Die Mehrheit hielt jedoch einen derartigen Zu⸗ satz nicht für erforderlich. Der § 1040, welcher die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Eigenthümers und des Nießbrauchers in Ansehung der auf dem Vermögen ruhenden Schulden regelt, gelangte im wesentlichen nach dem Entwurf zur Annahme. Neu hinzugefügt wurde aber die Vorschrift, daß die Gläubiger des Eigenthümers wegen ihrer vor der Bestellung des Nießbrauchs begründeten Forderungen auch aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen, sowie aus einem dem Eigenthümer gemäß § 1018 gegen den Nießbraucher nach Beendigung des Nießbrauchs zustehenden Anspruch auf den Ersatz des Werths verbrauchbarer Sachen ohne Rücksicht auf den Nießbrauch Befriedigung verlangen können, und daß andererseits der Nießbraucher berechtigt ist, die fälligen Schulden durch Verwerthung von Gegenständen des Vermögens zu tilgen, zu diesem Zwecke jedoch nur die dazu vorzugsweise geeigneten Gegenstände verwenden soll. Ob mit Rücksicht auf das den Gläubigern des Eigenthümers dem Nießbraucher gegenüber eingeräumte Recht eine Ergänzung der Civil⸗ prozeßordnung nach Maßgabe der im ehelichen Güterrechte gegebenen Vorschriften der §§ 1314, 1315 angezeigt sei, blieb späterer Prüfung vorbehalten. Der § 1041, welcher dem Nießbraucher die Verpflichtung zur Verzinsung der bei der Begründung des Nießbrauchs auf dem Vermögen ruhenden verzinslichen Schulden dem Eigenthümer gegenüber auferlegt, wurde mit der Erweiterung genehmigt, daß der Nießbraucher wegen der Zahlung dieser Zinsen auch den Gläubigern des Eigenthümers persönlich haften soll. Der von der Aufnahme eines 1“ handelnde § 1042 war bereits durch die zu § 993 beschlossene Erweiterung er⸗ ledigt. Der § 1043 fand insoweit Zustimmung, als er die §§ 1038 ff. auch auf den Nießbrauch an einer Erbschaft für anwendbar erklärt. “
Die Vorschriften der §§ 1044 bis 1050 über die be⸗ schränkten persönlichen Dienstbarkeiten wurden mit einigen nicht erheblichen, aus den Beschlüssen zum Nießbrauch sich ergebenden Aenderungen sachlich gebilligt. Verschiedene Anträge, die einige besondere Bestimmungen für den Fall zu geben bezweckten, wenn einer Gemeinde zu Gunsten der Ge⸗ meindemitglieder eine Dienstbarkeit bestellt wird, fanden keinen Anklang.
Die Commission ging sodann, indem sie die Berathung der Vorschriften über die Reallasten (8S 1051 bis 1061) und über das Pfandrecht an Grundstücken (§§ 1062 bis 1144) aussetzte, zu den das Pfandrecht an beweglichen Sachen betreffenden Vorschriften (§§ 1145 bis 1205) über. Der § 1145, welcher den Begriff und Inhalt des Faustpfand⸗ rechts im allgemeinen festsetzt, geht davon aus, daß ein Pfand⸗ recht nur für eine bestimmte Person bestellt werden kann. Die Commission war der Ansicht, daß die Möglichkeit der Bestellung eines Pfandrechts für den Gläubiger aus einem Inhaber⸗ oder Ordrepapiere nicht ausgeschlossen werden dürfe; es wurde des⸗ halb beschlossen, das Wort „bestimmte“ zu streichen. Im übrigen erhob sich gegen den sachlichen Inhalt des § 1145 kein Widerspruch. Die Vorschrift des § 1146, daß auch an einem Bruchtheil der Sache ein Pfandrecht begründet werden könne, wurde, weil selbstverständlich, gestrichen. Die Vor⸗ schriften des § 1147, welche die Voraussetzungen für die rechts⸗
eschäftliche Begründung des Faustpfandrechts regeln, fanden it den aus den früheren Beschlüssen zu den §§ 803, 804, 20, 874 bis 880 sich ergebenden Aenderungen Zustimmung. Eine 111 ergab sich nur darüber, ob und inwieweit für die Begründung des Pfandrechts auch die Besitz⸗ bbergabe im Wege der Anweisung zugelassen werden solle. Die Mehrheit entschied sich für die Zulassung. Befindet sich die zu verpfändende Sache im mittelbaren Besitze des Ver⸗ pfänzers, so soll die Uebergabe der Sache dadurch ersetzt rden können, daß der Verpfänder dem Pfandgläubiger den ipruch auf Einraäumung des Besitzes der Sache abtritt und dem Besitzer die Verpfändung anzeitt.
ohische Amt des Reichs⸗Marineamts“ hat binets⸗Ordre vom 8. Mai d. J.
Terx Kaiserliche Botschafter am Königli italienischen Hofe, Wirkliche Gebeime Nath Graf zu Solms⸗Sonne⸗ walge hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub an⸗ getreien. Waͤhrend seiner Abwesenheit fungirt bis auf weiteres der Ernte Tecretir bder Kaiserlichen Botschaft, Legations⸗Rath v9 „ Matzenbecher als Geschaftstraͤger.
Ter hiesige französische Botschafter Jules Herbette Hot Nöu—— um sich auf kurze Zeit nach Frankreich u begetzen. Mohrend seiner Abwesenheit fungirt der Bot⸗ 2 gRoth Soulange⸗Bodin als Geschäftsträger.
Per Genetol ber Infanterie von Rauch, Chef der Lonbernbarmerle, ist hierher zurückgelehrt.
Per Böniclich boherische Gesandte am hiesigen Aller⸗
getreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗ Rath Freiherr von und zu der Tann⸗Rathsamhausen
als Geschäftsträger.
Der Königlich württembergische Gesandte am heger Allerhöchsten Hoöofe, Staatsrath von Moser hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten kurzen Urlaub angetreten.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayeri⸗ schen Ministerial⸗Räthe von Heller und Geiger sind von Berlin abgereist.
S. M. Kreuzer⸗Corvette „Alexandrine“, Commandant Corvetten⸗Capitän Galster, beabsichtigt heute, 20. Mai, von Capstadt nach Montevideo in See zu gehen. S. M. Fahrzeug „Loreley“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Grolp, ist am 16. Mai in Jaffa eingetroffen und an demselben Tage nach Haifa in See gegangen.
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Württemberg.
Die Kan gest Art. 10 des Finanzgesetzes u. a. über die Forderung für Staats⸗ beiträge zur Unterhaltung der Corporationsstraßen. Auf das Gerücht hin, daß die Finanzcommission der Kammer der Abgeordneten beschlossen habe, die vorgeschlagene Steuer⸗ erhöhung nicht zu genehmigen, erhob, wie wir dem „St.⸗A. f. W.“ entnehmen, Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg die Frage, ob diese Forderung genehmigt werden könne, solange man nicht die Gewißheit zureichender Deckungsmittel habe, und be⸗ antragte, die Beschlußfassung vorerst auszusetzen. Andere Redner sowie die Staats⸗Minister des Innern und der Finanzen traten für die unmittelbare Beschlußfassung ein, worauf schließlich Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg seinen Antrag zurückzog und die Forderung genehmigt wurde. — Der Gesetzentwurf über die Entschädigung für Verluste an Maul⸗ und Klauenseuche wurde einstimmig, derjenige über das landwirthschaftliche Nachbarrecht mit allen gegen eine Stimme angenommen.
Waldeck und Pyrmont.
Die Beisetzung des verstorbenen Fürsten Georg Victor im Erbbegräbniß zu Rhoden wird, dem „Staats⸗ Anz. f. W.“ zufolge, am 23. Mai stattfinden. Am Dienstag Abend traf die Leiche aus Marienbad in Arolsen ein und wurde in feierlichem Trauerconduct unter militärischer Ehren⸗ escorte mit großem Gefolge, an dessen Spitze sich Seine Durchlaucht der Fürst Friedrich und der Landesdirector von Saldern befanden, nach dem Schlosse geleitet, vo die Aufbahrung erfolgte.
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Oesterreich⸗Ungarn
aus Wien gestern Vormittag den Militär⸗Attaché bei der deutschen Botschaft, Obersten von Deines in Privataudienz.
Der Großherzog von Hessen traf gestern Morgen in Linz ein und inspicirte dort das ihm von dem Kaiser ver⸗ liehene 14. Infanterie⸗Regiment. Hierauf unternahm er eine Rundfahrt durch die Stadt, besichtigte den neuen Dom und nahm an einem Dejeuner theil, zu welchem auch der Statt⸗ halter, die Generalität sowie die Stabs⸗ und Oberoffiziere ge⸗ laden waren. Der Großherzog brachte dabei einen Toast auf den Kaiser Franz Joseph aus, welcher ihn zum Chef eines so vortrefflichen Regiments ernannt habe. Gestern Mittag setzte der Großherzog die Reise von Linz nach München fort.
Der galizische Landtag nahm, wie „W. T. B. aus Lemberg unter dem gestrigen Tage meldet, eine Resolution an, in welcher die Regierung und der Landesausschuß auf⸗ gefordert werden, in dem mit Ungarn schwebenden Grenz⸗ streit entschieden zu Gunsten Galiziens zu interveniren. Es wurde die Entsendung einer Landtags⸗Deputation an den Kaiser beschlossen, die den Beschwerden und der Be⸗ unruhigung der Bevölkerung über die ungarischen Grenz⸗ ansprüche Ausdruck verleihen soll. .
Das ungarische Oberhaus nahm gestern die Dele⸗ gationswahlen vor und genehmigte den Handels⸗ vertrag und die Veterinärconvention mit Serbien. Der Handels-Minister hatte vorher die Erklärung ab⸗ gegeben, der Vertrag wahre vollständig die wirthschaftlichen und Handelsinteressen Ungarns und sichere dem Lande Stabilität der Handelsverhältnisse und Concurrenzfähigkeit. — Die Unabhängigkeitspartei des ungarischen Unterhauses hat an Stelle Eoetvoes’ Justh zu ihrem Präsidenten gewählt und beschlossen, in kirchenpolitischen Fragen den bisherigen Stand⸗ punkt festzuhalten. Der Antrag Eoetvoes’, mit aller Kraft gegen die drohende Reaction anzukämpfen, wurde verworfen.
Großbritannien und Irland.
Ihre Majestät die Königin Victoria hat, wie die amt⸗ liche „London Gazette“ mittheilt, die Genehmigung zur Ver⸗ ehelichung des Herzogs von York mit der Prinzessin Victoria Mary von DTeck gegeben. — Am Donnerstag empfing die Königin der „Frkf. Ztg.“ zufolge den außer⸗ ordentlichen Gesandten Serbiens, der mit der formellen Anzeige der Thronbesteigung des Königs Alexander be⸗ traut ist.
n Unterhause wurde die dritte Lesung der Bill zur Ausführung der Convention über den Handel mit Spirituosen auf der Nordsee angenommen. Alsdann vertagte sich das Haus bis zum 29. d. M. Der Kanzler der Schatzkammer Harrourt erklärte im Laufe der Debatte über den Vertagungsantrag, er habe erfahren, daß die Arbeiten 98 Commission, die mit der Prüfung der indischen Wäh⸗ rungsfrage betraut ist, beendigt seien. Ihre Entscheidung stehe unmittelbar bevor. 8 Einer Mittheilung des „Standard“ zufolge soll ein Theil der englischen Besatzungstruppen in Egypten von dort wieder abberufen werden. Ein zur Zeit daselbst besind⸗ liches Bataillon habe bereits Befehl erhalten, sich einzuschiffen,
Die „Times“ meldet aus Rangoon: Nach einem * eingegangenen Telegramm aus Ban kok herrsche unter 5 daselbst ansässigen Europäern großer Beunruhigung. 8 fran ösischen Einwohner hätten vorgeschlagen, Bangkok 1g- Blodabegustand zu versetzen, da die Chinesen, mosche ng Majorität der Bevölkerung ausmachen, mit einer Erhebung drohten.
5 of vpon SrEvv einen Spas, seimer Regierung bewilligten kurzen Urlaub an⸗
Entsendung eines Kriegsschiffes zum Schutze der Europäer.
imer der Standesherren berieth gestern bei
Der Kaiser empfing laut Meldung des „W. T. B.“
Die in Bangkok ansässigen Engländer verlangten de mit dem
Frankreich.
Die Commission der Deputirtenkammer, welche die von den Gerichten verlangte Auslieferung des Abg. Baudin zu prüfen hat, gab, wie ein Wolff'sches Telegramm meldet,
ie Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung des Ab⸗ geordneten. — Wie der „Köln. Ztg.“ mitgetheilt wird, begann die Deputirten kammer vorgestern die Berathung der Vorlage über die Verantwortlichkeit für Unfälle von Ar⸗ beitern während der Arbeit und die Einrichtung einer Zwangsversicherung.
Die Anstifter der Ruhestörungen, welche Ende März in der Kirche zu Saint⸗Denis stattfanden, wurden zu Gefängnißstrafen von vierzehn Tagen bis drei Monaten verurtheilt. Unter den Verurtheilten befinden sich vier Municipal⸗Räthe.
Italien.
Bei der gestern in der Deputirtenkammer vorge⸗ nommenen Abstimmung über das Justizbudget in seiner Gesammtheit, welches in seinen einzelnen Artikeln durch Auf⸗ stehen und Sitzenbleiben genehmigt war, wurde dasselbe mit 13D9 gegen 138 Stimmen abgelehnt. Diese Ablehnung rief, den Meldungen des „Wolff'schen Bureaus“ aus Rom zufolge, lebhafte Bewegung im Hause hervor und veranlaßte den Minister⸗Präsidenten Giolitti, noch gestern Abend den Ministerrath zu einer Sitzung zusammenzuberufen. Die gestrige „Opinione“ verzeichnete das in parlamentarischen Kreisen verbreitete Gerücht, wonach das gesammte Kabinet demissioniren werde. Man erwartet für heute in der Kammer sowohl wie im Senat darauf bezügliche Mittheilungen der Regierung.
Bei der gestrigen Berathung des Budgets des Aus⸗ wärtigen in der Deputirtenkammer äußerten sich Giovagnoli und Barzilai mißbilligend über die Haltung Oesterreich⸗Ungarns gegenüber Italien. Barzilai bedauerte ferner, daß Frankreich bei der silbernen Hochzeit des Königs⸗ paares nicht durch eine Specialgesandtschaft vertreten worden sei. Die Debatte sollte heute fortgesetzt werden.
Spanien. 1
Die gestrige Truppenschau in Madrid nahm einen glänzenden Verlauf; der König wurde wie „W. T. B.“ meldet, mit jubelnden Zurufen begrüßt.
Portugal.
Die Pairskammer hat, wie dem „W. T. B.“ aus Lissabon gemeldet wird, gestern nach kurzer Berathung den Gesetzentwurf über die äußere Schuld angenommen. Man erwartete für heute die Unterzeichnung des Gesetzes durch den König.
Amerika. 8
Nach halbamtlichen Meldungen, die bei dem Departement des Auswärtigen in Washington gestern aus Nicaragua eingegangen sind, ist es zwischen der Regierung von Nicaraguag und den Insurgenten zu einem Einvernehmen über einen Waffenstillstand gekommen.
Wie dem „R. B.“ aus Rio de Janeiro gemeldet wird, sollen in Rio Grande do Sul Telegramme eingetroffen sein, denen zufolge es bei Ponche Verde zu einer Schlacht zwischen den Nationaltruppen unter General Telles und den Föderalisten unter General Tavares gekommen wäre. Erstere seien in einen Hinterhalt gelockt worden und hätten eine Niederlage mit schweren Verlusten erlitten. Artillerie, Waffen und Munition seien in die Hände der Insurgenten gefallen. Diese letzteren sollen auf Bage marschiren. Eine Depesche des „New⸗York Herald“ aus Valparaiso meldet, nach dort eingegangenen Nachrichten aus Rio de Janeiro habe die brasilianische Central⸗Regierung beschlossen, den Gouverneur von Rio Grande do Sul General Castilho abzuberufen, um auf diese Weise der aufständischen Be⸗ wegung ein Ende zu machen.
Drahtmeldungen der Londoner „Times“ deuten die Möglichkeit an, daß Argentinien sein Angebot wegen der auswärtigen Schuld erhöhen werde.
Australien. Aus Samoa über Auckland hergelangten Nachrichten des
„W. T. B.“ zufolge hätte sich Mataafa schriftlich an Ma⸗
lietoa gewandt und eine friedliche Regelung der bestehenden Differenzen dahin vorgeschlagen, daß ihre beiderseitigen An⸗ sprüche auf die Königswürde der Entscheidung der Be⸗ völkerung unterbreitet würden.
8 Konrad Schottmüller †. 8
Mit dem Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Schott⸗ müller, dessen Tod wir bereits kurz gemeldet haben, ist ein Mann dahingeschieden, der durch seltene Vorzüge des Geistes und des Charakters ausgezeichnet war.
Waldemar Konrad Schottmüller wurde am 23. Sep⸗
tember 1841 zu Berlin geboren. Sein Vater, der Professor Adolf Schottmüller, hatte sich aus engen Verhältnissen heraus — er fing seine Laufbahn als Lehrling bei einem Instrumenten⸗ macher an — zu einer angesehenen Stellung in den literarischen Kreisen Berlins emporgearbeitet. Trotz seiner völligen Er⸗ blindung hatte er es doch, unterstützt durch die Munificenz König Friedrich Wilhelm's III., mit eisernem Fleiße erreicht, daß er das Abiturientenexamen bestehen und nach Beendigung des Universitätsstudiums den Doctor⸗ grad erwerben konnte. Er hatte darauf als Privatlehrer einen ausgezeichneten Ruf erlangt und war auf die Empfehlung Wilhelm von Humboldt's auch mit dem Unter⸗ richt der Königlichen Prinzessinnen betraut worden. Durch seinen gottesfürchtigen, in keiner Noth des Lebens beirrten Sinn hatte er sich die Liebe und Dankbarkeit aller erworben, denen es vergönnt war, ihm näher zu treten. Eine seiner Schülerinnen, Frau Helene von Fücsers hat dem trefflichen Mann in einer von warmer Empfindung getragenen kleinen Schrift: „Erinnerungen an einen Heimgegangenen“ ein blei⸗ bendes Denkmal gesetzt.
Sein Sohn Konrad wuchs in unbegrenzter Verehrung 8 den Vater auf. Im Alter von 16 Jahren widmete er sich der militärischen Laufbahn; doch erwies sich sein Körper den An⸗ strengungen des Dienstes nicht gewachsen, und als er dann infolge der Errettung eines Knaben aus dem Eisgang der Havel am Typhus erkrankt war, faßte er den Entschluß, sich wissenschaftlichen Studien zu widmen. Er nahm den Abschied, etzte sich nochmals auf die Schulbank und wurde 1864 Zeugniß der Reise entlassen. Auf den
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Universitäten Berlin und Göttingen widmete er sich dem Studium der Philologie, Archäologie und Geschichte. Unter den Gelehrten, die bestimmend auf seine Entwicklung ein⸗ gewirkt haben, sind namentlich Waitz, Droysen, Jaffé und Ernst Curtius zu nennen. Von Göttingen führte ihn sein begeisterter Patriotismus 1866 in das Feldlager der Main⸗ Armee, er mußte aber infolge eines Blutsturzes schon vor Beendigung des Krieges in die Heimath “ Im Jahre 1868 erlangte er mit der Abhandlung: „Die Ent⸗ stehung des Stammherzogthums Bayern“ die philosophische Doktorwürde. Er trieb dann in München noch weitere histo⸗ rische Studien und genoß von der Königin Marie, welche sein Vater einst zu unterrichten die Ehre gehabt hatte, zahl⸗ reiche Beweise der Gnade. Im folgenden Jahre kehrte er nach Berlin zurück, bestand die Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, absolvirte das Probejahr am Sophiengymnasium und wurde 1870 zum Lehrer an der Haupt⸗Kadettenanstalt ernannt, wo er in den oberen Klassen Unterricht in der Ge⸗ schichte und im Deutschen mit ausgezeichnetem Erfolge ertheilte. Zugbeich hatte er den Vorzug, durch das Vertrauen des Prinzen Friedrich Karl zu historischen Vorträgen bei dem Prinzen Friedrich Leopold berufen zu werden. Während dieser Zeit legte er auch den Grund zu seinen literarischen Arbeiten, von denen namentlich das Werk über den Untergang des Templerordens in weiten Kreisen Beachtung gefunden hat. Von besonderem Werth ist diese Arbeit durch die darin nieder⸗ gelegten Ergebnisse der Studien in italienischen Archiven. Den Zutritt zu diesen Fundgruben wissenschaftlicher Forschung, welche damals nur schwer zugänglich waren, verdankte er der Empfehlung des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen. Er knüpfte dabei zahlreiche Beziehungen an, welche ihn für eine spätere wissenschaftliche Thä⸗ tigkeit in. Rom besonders geeignet machten. Zugleich erwachte in ihm der von dem Kronprinzen lebhaft geförderte Gedanke, in Rom für das Studium der deutschen Geschichte ein besonderes Institut zu begründen. Dieser Gedanke kam im Jahre 1888 auf Antrag der Akademie der Wissenschaften zur Ausführung, nachdem inzwischen durch die Hochherzigkeit Papst Leo’s XIII. das Vatikanische Archiv der gelehrten Forschung eröffnet war. Mit der Leitung der neuen Anstalt wurde Schottmüller betraut. In voller Hingebung widmete er sich dieser Aufgabe; während die Gattin und die Kinder in Deutsch⸗ land zurückblieben, arbeitete er unermüdlich im vaticanischen Archiv, und es gelang ihm unter dankenswerther Unterstützung des damaligen Königlichen Gesandten beim päpstlichen Stuhl, Herrn von Schlözer, die für das Gedeihen des Instituts so wichtigen näheren Beziehungen zu den leitenden Persönlich⸗ keiten in angenehmster und nachhaltigster Weise anzuknüpfen, sodaß auch in dieser Beziehung sein Name mit der Geschichte des historischen Instituts dauernd verknüpft bleiben wird.
Durch Gesundheitsrücksichten genöthigt, kehrte Schott⸗ müller 1890 in die Heimath zurück. Im Vordergrunde der öffentlichen Besprechung standen damals die Bestrebungen zur Reform des höheren Unterrichts. Mit lebhaftem Interesse betheiligte er sich an der Lösung dieser großen Frage, und es ist zum guten Theil seiner Mitwirkung zu verdanken, daß die Vorarbeiten zu einem so raschen Abschlusse kamen. Eine Felge war 86 88 vortragenden Rathe im Unterrichts⸗Ministerium ernannt wurde. In dieser neuen Stellung widmete er sich mit Eifer und Erfolg der Ausführung des Reformwerkes und den sonstigen Angelegenheiten des höheren Schulwesens; außerdem machte er sich um einzelne Aufgaben des Universitäts⸗ und Medizinal⸗ wesens, so namentlich um die Frage der Umgestaltung oder Verlegung des Charité⸗Krankenhauses in Berlin dank seiner Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen seiner Vater⸗ stadt, wesentlich verdient. Diese angestrengte Thätig⸗ keit wurde aber schon im Jahre 1892 durch einen heftigen Anfall von Influenza unterbrochen. Bald trat ein schweres Nierenleiden hinzu]. Nach mehreren Schwankungen, die immer wieder die Hoffnung auf Genesung zu geben schienen, wurde er den Seinigen und seinen zahlreichen Verehrern am 16. d. M. im Alter von noch nicht 52 Jahren entrissen.
Die Allerhöchste Anerkennung seines Kaisers und Königs, dem er mit unvergleichlicher Hingebung und Treue diente, ist ihm in reichem Maße zu theil geworden. Im Jahre 1882 erhielt er den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 1887 den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und noch in diesem Jahre das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern. Zu seinen schönsten Erinnerungen ge⸗ hörte es, daß es ihm 1888 vergönnt war, Seiner Majestät dem Kaiser bei Allerhöchstdessen Besuch in Rom an den Stätten als Führer zu dienen, wo Wicenschäst und Kunst des Alterthums in lebendigster Anschaulichkeit hervor⸗ treten. Auch auf seinem Krankenlager wurde er noch durch mehrfache Beweise Allerhöchster Theilnahme und Huld von Seiten Beider Majestäten erfreut und aufgerichtet.
Nach schwerem Kampfe ist er heimgegangen in Frieden, getragen von dem tiefen Gottvertrauen, welches ihm von dem erblindeten Vater als schönstes Erbtheil hinterlassen war und das ihn sein ganzes Leben hindurch sicher geführt hat. Sein Andenken wird bei allen, die ihm näher standen, in Segen fortleben.
Wahlangelegenheiten
Im Verlage von W. Moeser, Berlin, Stallschreiberstr. 34/35, ist eine Broschüre unter dem Titel „Waffen zum Wahlkampf⸗“ soeben erschienen. Sie bringt das ganze auf die Militärvorlage be⸗ zügliche Material und bietet in knapper Form ein Compendium, in welchem sämmtliche einschlägigen Fragen ihre Beantwortung finden.
— Das Arbeiterorgan „Peuple“ veröffentlicht, wie die „Voss. Ztg.“ aus Brüssel mittheilt, einen Aufruf an die Socialisten Belgiens, die deutschen Brüder, die in zweihundert Wahl⸗ bezirken socialistische Candidaten aufstellen, beim Wahlkampf durch Gelder zu unterstützen.
Nr. 20 des „Centralblatts der Bauperwaltung', herausgegeben im Ministeriumderöffentlichen Arbeiten, vom 20. Mai hat folgenden Inhalt: Fortschritte im Bau der Schiffs⸗ schleusen. — Zur Frage der Schienenbefestigung. — Königliches West⸗ Gymnasium in Berlin. — Oberlichte ohne Schweißwasserrinnen. — Feste Wehre in Bewässerungskanälen in Indien. — Vermischtes: Umbau der Sophienkirche in Berlin. — Ausstellung im Kunstgewerbe⸗ Museum in Berlin. — Ausstellung für Maltechnik in München. — Klassen’s Einsteck⸗Schloß. — Aufnahme der Kunstdenkmäler Deutsch⸗ lands. — Fischteiche auf den Rieselfeldern Berlins. — Seife zur Beruhigung des Wellenschlags. 8
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Kunst und Wissenschaft. In München ist dieser Tage gelegentlich eines dortigen
Besuchs der bekannte Historiker und pocfeslor der Geschichte an der
Universität Göttingen Dr. von Kluckhohn gestorben. Er war ö der Historischen Commission und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und hat sich durch zahlreiche historische Schriften, darunter eine von der Historischen Commission gekrönte Preisschrift „Friedrich der Fromme, Kurfürst von der Pfalz“ sowie durch seine Monographien über die Königin Luise und den Feldmarschall Blücher einen geachteten Namen erworben.
— Die Jury für die bevorstehende Jahres⸗Ausstellung 1893 im Königlichen Glaspalast zu München ist nunmehr gewählt und folgendermaßen zusammengesetzt: (Maler) A. Andersen⸗ Lundby, Prof. H. von Bartels, W. von Czachorski, K. Eilers, J. Ekenaes, M. Grönvold, Prof. N. Gysis, Prof. G. Hackl, E. Kubierschky, W. Lindenschmit, L. Putz, Ph. Röth, Prof. F. Roubaud, Schleich, Prof. A. -Wagner; (Bildhauer)
Dennerlein, Prof. J. von Kramer, O. Lang; (Architekten) Prof. J. Bühlmann, Prof. L. Romeis, E. Seidl; (Graphiker) Th. Knesing, prof E. Obermayer, A. Schultheiß. Diese Jury fungirt als Aufnahmejury und Hängecommission; die Preisjury wird erst später gewählt werden. 6
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Stand der Saaten. Aus dem Reg.⸗Bez. Köln wird geschrieben: Während der Kälte⸗
periode im Januar hat eine starke Schneedecke die Saaten zugedeckt,
sodaß zur Zeit die Wintersaaten fast durchgehends gut stehen. Nur der Weizen und stellenweise auch der Raps haben gelitten, doch all⸗ gemein nur der englische Weizen, der allerdings seines größeren Er⸗ trages wegen sehr beliebt war. Da das Erfrieren des ausländischen Weizens nun schon mehrere Jahre hintereinander eingetreten ist, bricht sich jetzt die Ansicht Bahn, daß die Landwirthe gut thun werden, wieder zum Anbau des deutschen Weizens zurückzukehren. Einige zwar wollen den modernen Kunstdüngermitteln einen nachtheiligen Einfluß auf die jungen Pflanzen zuschreiben. Die betroffenen Felder werden jetzt zum theil neu bestellt. Der Klee hat gut überwintert und steht meistens gut. Beim Obst sind nur hier und da Frostschäden bemerkt worden, dagegen haben die Weinberge in den niederen Lagen im Landkreise Bonn und Siegkreise sehr er⸗ heblich gelitten; vielfach müssen die jungen Reben ganz am Erdboden abgeschnitten und die alten Stöcke ganz ausgehauen werden.
Saatenstand in Rußland. Meueren Nachrichten aus Odessa zufolge ist in letzter Zeit in Südrußland reichlicher Regen gefallen, welcher den Saaten sehr wohlgethan hat (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 117 vom 18. d. M.)
Saatenstand in der Türkei.
In der europäischen Türkei und dem nördlichen Klein⸗Asien hat die rauhe Witterung, welche bereits im März von nachtheiligem Einfluß auf die Feldbestellung und die Saatenentwickelung war (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 90 vom 17. v. M.), auch im vergangenen Monat fortgedauert. Dazu machte sich dann auch noch Trockenheit fühlbar, da es während des April fast nirgends geregnet hat. Sollten bald ausgiebige Niederschläge eintreten, so hofft man indessen immer noch auf eine Mittelernte. Die Frühlingsüberschwemmungen haben sich größtentheils verlaufen, ohne erheblichen Schaden zu hinterlassen.
Saatenstand in Norwegen. G
Im Bezirk Christiania stehen die Saaten recht gut, in Bergen leiden dieselben unter der anhaltenden Trockenheit, ebenso wie in Moß; doch liegt kein Grund zur Besorgniß vor, falls im Mai noch Regenwetter eintritt. Im Bezirk Laurvig lassen die Wintersaaten trotz der Trockenheit nichts zu wünschen übrig. Die Frühjahrs⸗ bestellung ist fast überall in vollem Gange.
Gesund Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
Brasilien. Die neuerdings wieder gestattete Einfuhr deutscher Mineral⸗ wasser („Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 117 vom 18. d. M.) gilt vom 10. März ab
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Köln (Rhein) hat die zweite englische Post über Ostende vom 19. d. M. in Köln den Anschluß an Zug 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreicht. Grund: Schiff ist in Ostende mit einer Verspätung von 45 Minuten gelandet.
Die Königlich sächsischen Staatsbahnen hatten im Dezember 1892 eine Einnahme von 6 944 189 (+ 230 315) ℳ; bis Ende Dezember 1892 betrug die Einnahme überhaupt 84 706 131 (— 125 262) ℳ Die Eisenbahn Zittau —Reichenberg ver⸗ einnahmte im Dezember 1892 58 825 (+ 2482) ℳ; im ganzen Jahre 1892 743 289 (— 9783) ℳ — Die Altenburg⸗Zeitzer Eise bahn vereinnahmte im Dezember 1892 73 943 (— 3143) ℳ und bis Ende Dezember überhaupt 939 685 (+ 4901) ℳ — Die Eisenbahn Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorf vereinnahmte im Dezember v. J. 3000 (— 192) ℳ, bis Ende Dezember überhaupt 90 579 (— 910) ℳ
Die „Zeitschrift für den Internationalen Eisen⸗ bahntransport“, die von dem Central⸗Amt in Bern heraus⸗ gegeben wird, hat in der Nr. 5 (Mai⸗Nummer) folgenden Inhalt: Internationales Uebereinkommen: Aenderungen in der Liste der Eisen bahnen. — Gesetze und Reglemente in verschiedenen Ländern: In⸗ struction für die Abfertigung der Güter von und nach Italien im Verkehr mit dem Auslande. — Entscheidungen des Central⸗Amtes: Administrative Angelegenheiten. — Mittheilung allgemeiner Natur. — Bücherschau.
Bremen, 20. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd Der Schnelldampfer „Spree“ ist am 18. Mai Mittags in New⸗ Vork angekommen. Der Postdampfer „Ohio“ hat am 18. Mai Nachmittags die Reise von Santa Cruz nach dem La Plata fort⸗ gesetzt. Der Postdampfer „Gera“ ist am 18. Mai Morgens von Baltimore nach der eser abgegangen. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“, von Australien kommend, ist am 18. Mai Nach⸗ mittags in Colombo angekommen. Der Dampfer „Gulf of Mexico“ hat am 18. Mai Nachmittags Lizard passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Habsburg“, von Australien kommend, hat am 19. Mai Vormittags die Reise von Southampton nach Ant⸗ werpen fortgesetzt. Der Postdampfer „Darmstadt“ ist am 18. Mai Abends von New⸗York in Baltimore angekommen. 8
Hambörs 19. Mai. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri kanische Packetfahrt⸗Actien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer „Suevia“ ist heute Morgen auf der Elbe eingetroffen. Der Schnelldampfer „Normannia“ ist heute Morgen in New York eingetroffen. Die Postdampfer „Thuringia“ und „Galicia“ sind heute in St. Thomas angekommen. Der Schnelldampfer „Columbia“ ist Abends auf der Elbe eingetroffen.
London, 19. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Norham Castle“ ist heute, der Castle⸗Dampfer „Lismore Castle“ am Mittwoch auf der Ausreise in Durban (Natal) an⸗ kommen. Der Union⸗Dampfer „Spartan“ ist gestern auf der Ausreise in Capetown angekommen