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EWWWD1I6 der Bekanntmachung
Nr. Datum
des Reichs⸗ und Staats⸗
Anzeigers
Vereinigte Radeberger Glashütten (vorm. W. Rönsch & Gebr. 4“ Vorschußkasse Crainfeld⸗Bermuthshain — Krainfeld..
Waaren Credit Anstalt — Köln a. Rhein.. eeeeeheeeeeeeeeee.¹; Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft — Meiningen. . . . . . .. I’ er Braunkohlen⸗Aktien⸗Gesellschaft in Weißen⸗
v1111464*“ Westerftelber Eisenbahn⸗Gesellschaft — Westerstede. W Wilhelma in Magdeburg Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesell⸗
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Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn⸗Gesellschaft — Zittau.. vN(A(Act. Gei. Srbbel .. . ..... Zuckerfabrik Offstein — Offstein bei Worme . n“]; ““ um alten Posthause in Wandsbek, Actien⸗Gesellschaft in Liqui⸗ 111““; Zwickauer Steinkohlenbau⸗Verein — Zwickau..
Bezugsrecht auf Actien
Beendigung d. Liquidation Verloosung, Restanten
Bilanz 115 Generalversammlung
Bilanz, Dividende 120 Generalversammlung 1
Generalversammlung
Bilanz
Generalversammlung
117
Bilanz 114
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mäßigem Stabsoffizier des Leib⸗Cürassier⸗Regiments Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1, früher im Gro
Berlin: Redacteur: Dr. H. Klee, Director. ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,
Verla
der Expedition (Schol erlin Sw Wilhelmstr.
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.“ * Um den Geschäftsverkehr zwischen den Civil⸗ und Militär⸗
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aats⸗Anzeiger.
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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate
nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major von Strauß und Torney, Flügel⸗Adjutanten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaum⸗
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“ den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter asse,
dem General⸗Major z. D. und Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen von Nickisch⸗Rosenegk den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem dienstthuenden Kammerherrn Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, Haupt⸗ mann im 1. Garde⸗Landwehr⸗Regiment von Trotha den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoyeit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, Premier⸗Lieute⸗ nant von Luck, à la suite des 1. Garde⸗Regiments z. F., den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen
kajestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur
Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkre uzes erster Klasse mit Eichen⸗
laub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem General⸗Major von Falkenhausen, à la suite
der Armee und behufs Verwendung als Ober⸗Quartiermeister
dem Chef des Generalstabs der Armee zur Verfügung gestellt;
des Offizierkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: Rechenberg,
Oberst⸗Lieutenant Freiherrn dem Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. Kohlhardt, Regiments⸗Arzt des 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 9, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Functionen bei der 33. Division; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem Stabsarzt Dr. Reinhardt beim medizinisch⸗chirur⸗ gischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut; sowie 8 des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse:
dem Major Grafen Yorck von Wartenburg, etats⸗ Großer en Generalstab.
dem von
Abtheilungs⸗Chef im Großen Generalstab, und
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vice⸗Konsul in Shanghai Maximilian von Loehr zum Konsul in Valparaiso zu ernennen geruht.
Dem zum Kaiserlich russischen Consul in Königsberg i. Pr. ernannten Collegien⸗Assessor Paul Melnikow ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten ange⸗
stellten Geheimen Registrator Raguse den Charakter als 1
Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
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8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
das bisherige Mitglied des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths, Ober⸗Consistorial⸗Rath Doeblin in Berlin zum General⸗Superintendenten der Provinz Westpreußen zu er⸗
nennen.
Zusätzliche Erklärung zu den mit Rußland am 4. Februar/ 23. Januar 1879 und 29./17. August 1883 wegen des unmittel⸗ baren Geschäftsverkehrs zwischen den preußischen und den russischen Justizbehörden geschlossenen Abkommen (Gesetz⸗Samml. für 1879 S. 138 und für
1884 S. 72).
Vom 28./16. Januar 1893.
(Uebersetzung.) 8
Fherthten der deutschen Grenzprovinzen einerseits und den erichten der Gerichtsbezirke Libau, Kowno, Grodno, den
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„Abends.
Justizkammern zu St. Petersburg und Wilna — diesen beiden letzteren, soweit es sich um Sachen handelt, die von den Ge⸗ richten der drei erstgenannten Gexichtsbezirke ausgehen, — sowie dem Militärgericht des Gerichtsbezirks Wilna und dem bei diesem Gericht die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte ver⸗ sehenden Beamten andererseits zu erleichtern und zu regeln, haben die deutsche und die russische Regierung folgende Be⸗ stimmungen vereinbart:
Das Kammergericht zu Berlin, die Ober-⸗Landesgerichte zu Breslau, Königsberg, Marienwerder, Posen und Stettin und die Ober⸗Staatsanwälte bei diesen Gerichten, die zu den Bezirken des Kammergerichts und der genannten Ober⸗Landes⸗ gerichte gehörigen Landgerichte und die Ersten Staatsanwälte bei den letzteren, das Corpsgericht des Garde⸗Corps zu Berlin, des I. Armee⸗Corps zu Königsberg, des II. Armee⸗Corps zu Stettin, des III. Armee⸗Corps zu Berlin, des V. Armee⸗ Corps zu Posen, des VI. Armee⸗Corps zu Breslau und des XVII. Armee⸗Corps zu Danzig sowie die bei ihnen die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte versehenden Beamten einer⸗ seits — und die Bezirksgerichte zu Libau, Kowno, Grodno, die Staatsanwälte bei diesen Gerichten, die Assisenhöfe bei den Friedensgerichten der vorgenannten Bezirke, die Justizkammern zu St. Petersburg und Wilna und die Staatsanwälte bei diesen Justizkammern, das Militärgericht des Gerichtsbezirks Wilna und der bei diesem die staate⸗ anwaltschaftlichen Geschäfte versehende Beamte andererseits — werden in Zukunft die zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Sachen sowohl unter sich, als auch mit den auf Grund der Abkommen vom 4. Februar /23. Januar 1879 und 29./17. August 1883 zum unmittelbaren Geschäftsverkehr be⸗ fugten beiderseitigen Gerichten und Staatsanwälten auf dem Wege des unmittelbaren Geschäftsverkehrs erledigen.
Dieser Geschäftsverkehr wirh in allen Punkten den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 7 des Abkommens von 1879 gemͤß und in Uebereinstimmung mit Artikel 3 des Abkommens von 1883 portofrei geführt und unterhalten werden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diese Erklärung unterzeichnet und mit dem Abdruck ihrer Wappen versehen.
Geschehen zu Berlin, den 28./16. Januar 1893.
(1. S.) FreinmWMnall. (I. Graf Schuwalow.
Der Austausch dieser Erklärung hat am 28. Januar 1893 zu Berlin stattgefunden.
Sie tritt nach der zwischen den vertragschließenden Theilen getroffenen Verständigung mit dem dreißigsten Tage, nachdem ie von beiden Seiten gemäß den durch die Landesgesetzgebung vorgeschriebenen Formen veröffentlicht worden ist, in Kraft und bleibt ebenso lange in Geltung, wie die Abkommen, deren Zusatz sie bildet. 1*““
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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Landmesser Nebelung zu Frankfurt a. O. ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernannt worden. 8
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Kellner in Kaukehmen ist in gleicher Amtseigenschaft nach Neustettin versetzt worden.
Der Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Hennieg Hartwich u. Co. zu Berlin ist die Erlaubniß zur nfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Uckro über Lübben nach Beeskow ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Witte ist zum Kreis⸗Schulinspector ernannt worden.
Die Nummer 13 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 1
Nr. 9611 die zusätzliche Erklärung zu den mit Rußland am 4. Februar/ 23. Januar 1879 und 29,/17. August 1883 wegen des unmittelbaren Geschäftsverkehrs e scen den preußischen und den russischen Justizbehörden geschlossenen Abkommen (Gesetz⸗Samml. für 1879 S. 138 und für 1884 S. 72). Vom 28./16. Januar 1893.
Berlin, den 24. Mai 1893.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Abgereist:
8 Seine Excellenz der General der Infanterie von Hahnke, vortragender General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Chef des Militärcabinets, nach
Karlsbad;
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Bosse, nach Karlsbad;
Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗
Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Barkhausen.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. Mai.
„Der General⸗Adjutant des hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm I., Präͤses der General⸗Ordens⸗Commission, General der Cavallerie von Rauch feiert heute sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Als Sohn des im Jahre 1850 in Berlin verstorbenen General⸗Adjutanten des Königs Friedrich Wilhelm IV., General⸗Lieutenants von Rauch am 1. April 1824 zu Potsdam geboren, erhielt der Jubilar seine Erziehung im Cadetten⸗Corps, wurde am 9. August 1842 dem Regiment der Gardes du Corps als aggregirter Second⸗Lieutenant überwiesen und 1846 in dieses Regiment einrangirt. Im Dezember 1855 wurde ihm der Charakter als Rittmeister, bald darauf das Patent dieser Charge verliehen. “ wurde er zum Chef der 4. Compagnie, am 14. Juni 1857 zum Commandeur der Leib⸗ Compagnie des Regiments der Gardes du Corps ernannt. Am 11. August 1857 zur Dienstleistung als Flügel⸗Adjutant beim König Friedrich Wilhelm IV. befohlen, erhielt er am Neujahrs⸗ tage 1858 seine Ernennung zum Flügel⸗Adjutanten. Im Jahre 1859 zum Major, 1863 zum Oberst⸗Lieutenant befördert, nahm Herr von Rauch an dem Kriege von 1864 in Dänemark im Hauptquartier des General⸗Feldmarschalls Grafen von Wrangel theil und erhielt im Juni desselben Jahres das Com⸗ mando des jetzigen Cürassier⸗Regiments Kaiser Nicolaus I. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6, das er auch während des Feldzugs von 1866 führte. Im Jahre 1869 wurde dem inzwischen zum Obersten beförderten Herrn von Rauch das Commando der 17. Cavallerie⸗Brigade übertragen, an deren Spitze er in der Armee⸗Abtheilung des Großherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin an dem Feldzuge von 1870/71 hervorragenden Antheil nahm. Seit 1870 General⸗Major, wurde er 1875 in das Kriegs⸗Ministerium commandirt und bald darauf zum Chef der Abtheilung für das Remontewesen ernannt. 1875 zum General⸗
Lieutenant befördert, wurde er 1883 mit dem Charakter als .
ernannt. Am 18. September 1886 erhielt er ein Patent seiner Charge als General der Cavallerie. Der jetzt im 69. Lebens⸗ sahre stehende Jubilar erfreut sich einer außerordentlichen Rüstigkeit des Körpers und Frische des Geistes.
Seine Majestät der Kaiser verlieh dem Jubilar am heutigen Tage Allerhöchstsein Bildniß in der Parade⸗Uniform des Regiments der Gardes du Corps, Ihre Majestät die Kaiserin ließ ihn durch den Cabinets⸗Rath mreiheran von der Reck beglückwünschen. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich übersandte telegraphische Glückwünsche von Schloß Kronberg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander ließ dem Jubilar durch seinen General à la suite, den General der Infanterie von Winterfeldt seinen Glückwunsch aussprechen. An der Spitze einer Abordnung des Regiments der Gardes du Corps . der neu⸗ ernannte Commandeur dieses Regiments, Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold der catac in der Wohnung des Generals von Rauch. Auch das Cürassier⸗Regiment Kaiser Nicolaus IJ. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6 war durch eine Abordnung vertreten. Der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg überbrachte dem Jubilar persönlich seine Glückwünsche, während die Mitglieder der General⸗Ordens⸗Commission und des Hof⸗ staats Ihrer Majestäten den General durch Uebersendung kost⸗ barer Blumenspenden erfreuten.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird der Bericht des Kaiserlichen Statistischen Amts über den Saatenstand in Deutschland für Mitte Mai veröffentlicht. Diese Berichte sind auf Be⸗ treiben des Deutschen Landwirthschaftsraths und von Handels⸗ kammern seit diesem Frühjahr eingerichtet und werden regel⸗ mäßig von April bis November — in den letzten Monaten als vorläufige Ernteberichte — ie werde
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