1893 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

street, London. Lieferung von: 1) Eisernen Kurzwaaren, Metallen, Eisen, Lederwaaren, Oel und Farben, Waaren aus Baumwolle und Penf. Glas, Telegrapheneinrichtungen ꝛc., 2) von stählernen Achsen, chmierbüchsen, Kurbelstangen, eisernen und kupfernen Platten, Spiral⸗ federn, Röhren aus Messing, stählernen Reifen für Locomotivräder, 3) Papier, Drucksachen, Tinte, Fahrkarten ꝛc. Lastenhefte in den Bureaux der Gesellschaft gegen Zahlung von 20 Sh. für jedes der Loose 1 und 3 und 10 Sh. für Loos 2. Italien. 30. Mai, Mittags. Schiffsbau⸗Direction des ersten Marine⸗ Departements in Spezia: Lieferung von Schrauben und Draht⸗ stiften aus Eisen und Messing. Kostenanschlag 83 500 Fr. Caution 8350 Fr. Definitiver Zus⸗

lag am 14. Juni, Mittags. 30. Mai. Artillerie⸗- und Torpedo⸗Direction. 2. See⸗Departe⸗ ment zu Neapel:

Lieferung von Papier und verschiedenen Bureau⸗ artikeln. Kostenanschlag 13 900 Fr. Caution 1390 Fr.

Definitiver Zuschlag am 22. Juni. b Artillerie⸗Direction für das Landheer in

31. Mai, 10 Uhr. lection Rom: Lieferung von verschiedenen Feilen. Kostenanschlag 9969 Fr.

Caution 997 Fr. 1 31. Mai, 3 Uhr. Direction des Militär⸗Arsenals in Turin:

Größere Lieferung von Leder verschiedener Art, von ausgewählten Roßhaaren und von rohem Hanfgewebe. Rumänien. .

7. Juni. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: 37 000 Riemen für das neue Infanteriegewehr.

21. Juni, ebenda: Lieferung von 30 000 kg Leder und 20000 kg Sohlleder.

26. Juni, ebenda: Lieferung von 36 200 Feldkesseln mit Koch⸗ löffeln aus gepreßtem, verzinntem Blech; 25 100 Feldflaschen aus ge⸗ preßtem, emaillirtem Blech, mit Segeltuch überzogen.

30. Juni, ebenda: Lieferung von 1000 Pferdedecken und 4000 Decken für die Truppe.

1. Juli, ebenda: Lieferung von 400 000 m amerikanischer Lein⸗ wand für Hemden und Unterhosen.

Dänemark. 1.t, 12 Uhr.

Lieferung von

Kjöbenhavns Magistrat, Raadhusets Tegnestue, Vesterbrogade l1. A., Kopenhagen V.: Lieferung von rothen Fagadesteinen, Klinkern und geflammten Steinen für das neue Rathhaus in Kopenhagen. Beschreibung und Bedingungen an Ort und Stelle und beim Eär cie.Antgeiger⸗ (in dänischer Sprache).

gypten.

21. Juni. Verwaltung der Eisenbahnen, der Telegraphen und des Hafens von Alexandrien in Kairo: Lieferung und Errichtung des metallenen Belages (sowie der Drehvorrichtung der neuen Drehbrücke an den Schleusen über den Kanal Mahmoudieh zu Kabbari. Lieferung

und Aufstellung des eisernen Geländers für die beiden festen Brücken an den beiden Enden dieser Drehbrücke unter den Bedingungen des Lasten⸗ heftes und nach den im Technischen Bureau der Wegebauverwaltung in Kairo hinterlegten Zeichnungen, woselbst auch Abschrift gegen Zahlung von

30 türkischen Piastern zu erhalten ist. Die Bieter müssen vor dem Zu⸗ schlag eine Caution in Höhe von 10 % ihres Angebots in baar oder in Schuldtiteln der egyptischen Schuld stellen. Die Angebote, be⸗ gleitet von einem 30 m. m. Stempelbogen, müssen unter doppeltem Umschlage an den Präsidenten des Ministerraths in Kairo adressirt werden; der innere Umschlag muß die Aufschrift tragen: „Offre pour la construction de la travée tournante du pont des 6cluses etc.“ Die Verwaltung behält sich für den Zuschlag voll⸗ ständig freie Hand vor. 8

Theater und Musik. 8

Im Königlichen Opernhause gelangt am Sonntag Wagner's „Tannhäuser“ mit den Damen Sucher und Hiedler, den Herren Sylva, Bulß und Stammer in den Hauptrollen zur Aufführung.

1 Im Neuen Theater werden vom Königlichen e am Sonntag die Lustspiele „Die Schulreiterin“, „Eingeschlossen“ und

Herrn Kaudel's Gardinenpredigten“ zur Aufführung gebracht

Mannigfaltiges.

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold und der drei ältesten Kaiserlichen Prinzen, sowie unter Betheiligung eines zahlreichen Publikums hat gestern Nach⸗

mittag auf der Trabrennbahn Berlin⸗Westend das seit längerer Zeit angekündigte Corsofest, dessen Reinertrag zum Besten der Armen⸗ und Krankenpflege hiesiger Stadt bestimmt ist, stattgefunden und bei prächtigem nicht zu warmem Wetter einen sehr glänzenden Verlauf genommen. Die Thiergartenverwaltung hatte die schönsten Blumen herausschaffen und vor dem Zelt der Kaiserin aufstellen lassen; links davon standder Gabentisch mit einer Fülle des kostbarsten Silbergeräths. Unter den Theilnehmern an dem um 2 ½ Uhr begonnenen Festl befanden sich außer den eingangs genannten Mitgliedern der Königlichen Familie noch Seine Großherzog⸗ liche Hoheit der Prinz Max von Baden, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin und Seine Durchlaucht der Prinz Aribert von Anhalt. Beim Ein⸗ treffen Ihrer Majestät der Kaiserin ging die Purpurstandarte auf dem Kaiserzelt in die Höhe, während die Musik die Nationalhymne anstimmte. Das Fest nahm mit einer von achtzehn Offizieren ge⸗ rittenen Parforcejagd seinen Anfang. Den drei zuerst ans Ziel gelangten Herren, Lieutenant von Kummer, Lieutenant von Behr und Lieutenant Freiherr von Senden, überreichte Ihre Majestät die Ehrenpreise. Darauf folgte ein zweispänniges Herrenfahren, aus welchem Lieutenant von Helldorf als Sieger hervor⸗ ging. Ein einspänniges Trabfahren, ein besonders die Kaiserlichen Prinzen sehr unterhaltendes Pony⸗Reiten und ein vierspänniges Herren⸗ fahren bildeten den Schluß des interessanten sportlichen Theils des Corsofestes. Darauf begann unter den Klängen sämmtlicher Musik⸗ corps der Blumencorso, den Ihre Majestät die Kaiserin in der herrlich mit Marschall⸗Niel⸗Rosen geschmückten, von sechs Rappen gezogenen Equipage einleitete, als befriedigender Abschluß des glänzenden und für. seinen wohlthätigen Zweck voraussichtlich recht ertragreichen

estes.

Eine Conferenz der deutschen Vieh⸗ und Schlachthof⸗ Directoren zur Berathung einheitlicher Marktpreisnotirungen und zur Besprechung verschiedener anderer Fragen der Fleischversorgung großer Städte hat gestern im kleinen Sitzungssaale des Rathhauses begonnen. Vom Handels⸗Ministerium waren dabei die Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Räthe Dr. Sieffert und von der Hagen, vom Fandesisef chafts Wien erium der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel, vom Polizei⸗Präsidium der Regierungs⸗Rath Messerschmidt anwesend. Mit dem Vorsitz wurde der Oekonomie⸗Rath Hausburg⸗Berlin betraut. Die Conferenz ist aus allen deutschen Städten zahlreich besucht, auch Wien, Wiener⸗Neustadt und Graz haben Delegirte her⸗ gesandt. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat eine Reihe von Herren zu der Conferenz abgeordnet. Endlich ist eine Anzahl von Sachverständigen, wie die Altmeister der Berliner Innung, mehrere Vieh⸗Großhändler ꝛc. eingeladen. Die Conferenz, mit der Besichtigungen verknüpft werden, wird drei Tage dauern.

Ft beeeee re. 26. Meär. T. B. meldet: Seit heute früh fällt hier ein warmer anhaltender Landregen.

Graudenz, 23. Mai. Seine Majestät der Kaiser hat, wie der „Gr. Ges.“ berichtet, der Gemeinde Piasken⸗Rudnick zum Bau einer Kirche 18000 geschenkt.

Pforta, 25. Mai. Ueber die 350 jährige Jubelfeier der Begründung der Landesschule Pforta (vergl. Nr. 123 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ weiter berichtet: An den heutigen Gottesdienst schloß sich ein Festactus an, in welchem Vertreter der Staatsbehörde, der Universität Halle, der alten Pförtner, des Naumburger Domkapitels, der sächsischen Fürstenschulen Meißen und Grimma sowie einer großen Anzahl preußischer Gymnasien ihre Glück⸗ wünsche darbrachten. Dann wurden die von den alten Pförtnern gestifteten Kirchenfenster übergeben. Von besonderem Eindruck war die Ueberreichung einer von sämmtlichen höheren Lehranstalten des Reichslandes Elsaß⸗Lothringen gewidmeten Votivtafel durch den Ge⸗ heimen Schulrath Albrecht. Den Dank für alle diese Kundgebungen faßte der zeitige Rector Dr. Volkmann in einer Antwortrede zu⸗ sammen. Später waren die Theilnehmer an der Feier zu einem Festmahl vereinigt, bei welchem der Ober⸗Präsident von Pommer⸗ Fsche cEEVee ausbrachte. Im Anschluß daran sandte die Festversamm⸗ lung folgendes Telegramm an den Kaiser ab: „Eurer

fünzigjährigen Jubelfest der Landesschule Pforta mit den Vertretern der ihr vorgesetzten Behörden, dem Rector und Lehrer⸗Collegium der Anstalt 600 ehemalige Pfortenser ehrfurchtsvollen Gruß und das Gelübde unwandelbarer Treue dar, indem sie sich zu dem Wunsche vereinigen: Domine, salvum fac regem imperatorem!“

Würzburg, 25. Mai. Die XVIII. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege wurde heute im Weißen Saale der hiesigen Residenz eröffnet und namens der Regierung durch den Medizinal⸗Rath Schmitt, namens der Stadt durch den Bürgermeister Steidle, namens der Universität durch den Rector Scholz und namens der medizinischen Fakultät durch den Professor Michel begrüßt. Die Versammlung wählte den Baurat Stubben⸗Köln zum Vorsitzenden, den Bürgermeister Steidle⸗Würz⸗ burg und den Medizinal⸗Rath Merkel⸗Nürnberg zu Beisitzern. An⸗ wesend sind 225 Mitglieder. Der Verein zählt zur Zeit 1324 Mit⸗ glieder. Zum Ehrenmitglied wurde der Geheime Rath von Petten⸗ kofer in München gewählt.

Leipzig, 25. Mai. In der heutigen letzten Plenarversammlun der 30. allgemeinen deutschen Lehrerversammlung hielten dem „W. T. B.“ zufolge der Abg. Rickert und der Lehrer Tews⸗ Berlin Vorträge über die Stellung, welche die Lehrerschaft zu den freiwilligen Bildungsbestrebungen und Veranstaltungen der Gegenwart einzunehmen habe. Die von den beiden Referenten aufgestellten Thesen wurden einstimmig genehmigt. Der letzte auf der Tagesordnung stehende Antrag, betreffend die Fortbildungsschule, wurde zurückgezogen. Sodann wurde der Lehrertag mit Gesang und einem von der Versammlung enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser geschlossen.

Wien, 25. Mai. Vom Philologen⸗Congreß wird folgen des Weitere berichtet: Heute Vormittag traten die Sectionen zu sammen. Die archäologische Section wählte den Professor Conze Berlin zum Ehren⸗Präsidenten, die englische Section wählte Professor Schipper⸗Wien, die Säterischegensra isthe Professor Oberhummer⸗ München zum Vorsitzenden. Darauf wurde die Plenarversamm lung durch den Präsidenten Hofrath von Hartel mit der Verlesung der Antwort des Kaisers auf das an Seine Majestät abgesandte Huldigungs⸗Telegramm des Congresses eröffnet. Die Ant⸗ wort hebt hervor, der Kaiser werde die Berathungen des Congresses mit reger Theilnahme und mit dem Wunsche begleiten, daß daraus

ein wesentlicher dauernder Gewinn erwachsen möge. Heute wurden die Theilnehmer des Congresses am empfangen. Dem Empfange wohnten bei: die obersten Hofchargen, der deutsche Reuß, der bayerische Gesandte Graf Bray, der sächsische Gesandte Graf Wallwitz, der Graf Käͤlnoky, die anderen gemein⸗ samen Minister, der Unterrichts⸗Minister Dr. Freiherr von Gautsch, der Statthalter Graf Kielmansegg, der Bürgermeister Dr. Prix, die Mitglieder der Familie des Grafen Thun⸗Hohenstein und etwa 700 Theilnehmer des Philologentages. Gegen 8 ½ Uhr erschien der Kaiser und wandte sich zuerst an den Minister Freiherrn von Gautsch und alsdann an den Vorsitzenden des Philologentages, bei welchem er sich über den Fortgang der Arbeiten des Congresses er⸗ kundigte. Hierauf ließ sich Seine Majestät die Obmänner der ein⸗ zelnen Comités vorstellen und verweilte dann noch etwa eine Stunde in der festlichen Versammlung.

Athen, 25. Mai. Nach den letzten Nachrichten des „W. T. B.“ aus Theben sind daselbst bei dem juüngsten Erdbeben im ganzen etwa hundert Häuser eingestürzt und andere stark beschädigt worden. Eine Person wurde getödtet, zwei Personen wurden verletzt.

mehrere Botschafter Prinz

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. Coburg, 26. Mai. (W. T. B.) Der Herzog Ernst ist heute Nacht 3 Uhr aus Frankreich hierher zurückgekehrt.

Kaiserlichen und Königlichen Majestät bringen am dreihundert⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 26. Mai, 8 Uhr Morgens.

haus.

sp. im

-

Wind. Wetter.

Stationen. Neues

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ 135. Vorstellung. 2 Acten mit Tanz von W. Mozart. Text von Daponte. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Theater

Im prachtvollen Park:

Guttschmidt, und dem vollständi Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theat des Concertmeisters Herrn Stien

Don Juan. Oper in

Anfang 7 Uhr.

(am Schiffbauerdamm 4,5). Wiener Original⸗Duettisten

Großes Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗ Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn

der Wiener Liedersängerin Mirzl⸗Kirchner, der Lipp und Litt,

Doppel⸗

Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend (letzte Woche): Goldlotte. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theil⸗ weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Goldlotte. - Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Schluß der Saison: Mittwoch, 31. Mai.

gen Orchester des ers, unter Leitung ner. Auftreten

des

verordnen im Namen des Reichs, nach Füsegst Zustimmung

für Beruf und Wissenschaft ein gemeinsames geistiges 1““

end Kaiserlichen Hofe Erzherzoge,

mindestens zehn Jahren mit jedem weiter erfüllten Dienstjahre

““

zum Deutschen Reichs

No. 124.

Gesetz, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Militärpenstonsgesete vom 27. Jun 1821 6 vom 4. April 1874, sowie des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 und des Gesetzes Reichs⸗Invalidenfonds vom 11. Mai

Vom 22. Mai 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deut König von Preußen ꝛc. H des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Die Gesetze vom 27. Juni 1871. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 275 und vom 4. April 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25), betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Be⸗ willigungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, und vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61), betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der Reichsbeamten, sowie ferner das Gesetz über den Reichs⸗Invalidenfonds vom 11. Mai 1877 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 495) werden durch nachstehende Vorschriften abgeändert be⸗

ziehungsweise ergänzt.

und im Offizierrange stehend Militarärzie

An die Stelle der §§ 8, 16 des durch Artikel I des Gesetzes vom 21. April 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. 8 geänderten § 21 und des § 29 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten, unter Fortfall des § 3 des Gesetzes vom 4. April 1874 folgende Vorschriften:

Die Offiziere und im Offizierrange stehenden Militärärzte des Beurlaubtenstandes, sowie die ohne Pension ausgeschiedenen zum activen Militärdienst venc hg wieder herangezogenen Offiziere und im Offizierrange stehenden Militärärzte erwerben den Anspruch auf eine Pension nicht auf Grund der Dienst⸗ zeit, sondern lediglich durch eine im Militärdienst erlittene Verwundung oder Beschädigung (§§ 2 und 3). Die Be⸗ willigung ist nur statthaft, wenn der Anspruch innerhalb sechs Rahven b ü1 von . Dienstleistung, bei welcher ie die Verwundung oder Beschädigung erli elte ““ 29), schädigung erlitten haben, geltend

§ 16.

:1) Ein Anspruch auf die im § 12 aufgeführten Pensions⸗ er höhungen ist nur vorhanden, wenn derselbe innerhalb sechs Jahren nach dem Friedensschlusse geltend gemacht und seine Begründung bis zur Entscheidung der obersten Militärver⸗ waltungsbehörde des Contingents beigebracht ist.

r.2) Die Bewilligung der im § 13 aufgeführten Pensions⸗ erhöhungen ist auch nach erfolgter Pensionirung zulässig, wenn die Verstümmelung oder Pflegebedürftigkeit in ursäch⸗ lichem Zusammenhang mit der Dienstbeschädigung steht, welche bereits bei der Pensionirung beziehungsweise beim Ausscheiden aus dem activen Dienst bestanden hat. Die Bewilligung unter⸗ liegt keiner G

§ 1

Die Zeit, während welcher ein mit Pensionsansprüchen aus dem activen Dienst geschiedener Offizier oder im Offizier⸗ range stehender Militärarzt im Frieden wieder zum activen Militärdienst oder unter Beibehalt der Pension (an Stelle von Gehalt) zum Dienst in der Militär⸗ oder Marineverwaltung herangezogen worden ist und in einer etatsmäßigen Stellung Verwendung findet, begründet bei einer Gesammtdienstzeit von

über den

in ° Celsius 50 C. = 40R.

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u. d. Meeres

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NNW 2 bedeckt NW 3 bedeckt WSW 3 Regen WNW L2 bedeckt W 2 wolkenlos still bedeckt SSW 2 bedeckt SO 1 heiter

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b “*“ Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum westlich von den Britischen Inseln, welches 770 mm überschritten hat, verursacht in Wechselwirkung mit einer über Süd⸗ schweden liegenden Depression, im südlichen Nordsee⸗ gebiet ziemlich lebhafte nordwestliche Winde, während im übrigen Central⸗Europa schwache westliche Luft⸗ strömung vorherrscht. Bei nahezu normalen Wärme⸗ verhältnissen ist das Wetter in Deutschland vor⸗ herrschend trübe; stellenweise ist etwas Regen ge⸗ fallen. Auf der Strecke Warschau— Pest gingen

roße Regenmengen nieder, Warschau meldet 22, 19 25, Krakau 49 mm Regen. Gewitter werden nicht gemeldet.

e1““ Deutsche Seewarte.

142. Vorstellung. Vom landwirthschaftlichen Balle. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Die Büste. Lustspiel in 2 Acten nach der gleichnami en Novelle von Edmond Abouts, von F. Zell. dinsan 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 136. Vorstellung. Tann⸗ häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ burg. Romantische Oper in 3 Acten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. In Scene ge⸗ setzt vom Shzer . t iflene Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). 137. Vorstellung. Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube Eingeschlossen. Lustspiel in 1 Aufzug von Karl Niemann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Herrn Kaudel’s Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Auf⸗ zug von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.

Auf Allerhöchsten Befehl findet die erste Auf⸗ führung von „Falstaff“ nicht am 2. Juni statt. Die Tage der vier Vorstellungen sind nunmehr 1., 3., 5., 7. Juni. Donnerstag, den 1. Juni, zum 1. Mal: Falstaff.

Der Verkauf der Billets zu den vier Falstaff⸗ Aufführungen findet vom 23. Mai ab täglich von 10 bis 12 Uhr im Königlichen Opernhause an einer besonderen Kasse (Eingang Thür Nr. 3) statt.

Berliner Theater. Sonnabend: Der Freund des Fürsten. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Kaufmann von Venedig. Abends 7 ½ Uhr: Die Waise von Lowood. (Agnes Sorma, Ludwig Barnay.)

Montag: Der Hüttenbesitzer.

Lessing-Theater. Sonnabend: Brave Leut'

vom Grund. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Die Orientreise. (Schluß der Saison.)

Friedrich - Wilhelmstüdtisches Theater.

Chausseestraße 25. Sonnabend: Operette in Musik

Damen⸗Terzett Oriella, des Gesangs⸗Humoristen Alfred Bender, der Costum⸗Soubrette Elsa Ru⸗

einska. Anfang 6 Uhr.

Sonntag: Der Bettelstudent.

Im prachtvollen Park: Großes Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ mental⸗Künstler.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 8. Male: Flattersucht. (La papillonne.) Lustspiel in 3 Acten von Zanbon. Deutsch von August Förster. Anfang

2 r.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Kroll’'s Theater. Sonnabend: Erstes Gast⸗ spiel von Marcella Sembrich. La Traviata. (Violetta: Frau Sembrich; Alfredo: Bernardo Zerni; Germont: Inno de Ana als Gäste.) Anfang 7 Uhr.

Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung gezzes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang

2 Sonntag: Die Zauberflöte.

Virctoria⸗Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Sonnabend: Zum 7. Male mit vollständig neuer Aus⸗ stattung: Frau Venus. Modernes Märchen (großes Ausstattungsstück) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 7 ½ Uhr.

Im Belle⸗Alliance⸗Garten:

Großes internationales Vocal⸗ und Instru⸗ mental⸗Doppel⸗Concert und Auftreten be⸗ rühmter Specialitäten. Anfang 5 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗

flammen.

Sonntag: Frau Venus.

Doppel⸗ Instru⸗

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Zum 30. Male (vollständig neu inscenirt): Der Mikado. Burleske Operette von V. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 60. Male: Die Welt⸗Ausstellung in Chicago und Die deutsche Abtheilung in dem populären Columbia. Anfang präcise

12 8

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde, Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Sihler mit Hrn ““ Joachim von Tresckow (Frankfurt 8ꝙSW

Verehelicht: Hr. Bürgermeister Fritz Müller mit Frl. Milli Gebühr (Wiehl). Hr. Ober⸗ Forstmeister a. D. Max Hildebrandt mit Frl. Helene Hildebrandt (Aschaffenburg). Hr. Regierungs⸗Assessor Carl Rieß von Scheurnschloß 888 Magda von der Malsburg (Esche⸗ erg.

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Pastor Reichardt (Haferungen). Hrn. Capitän⸗Lieut. von Usedom (Berlin).

Gestorben: Seine Durchlaucht Prinz Ferdinand Heinrich Erdmann von Carolath⸗Beuthen (Saabor). Hrn. Oberst von der Lippe Tochter Dora (Düsseldorf). Hr. Landrath a. D. Otto von Jagow (Berlin). Hr. Rittergutsbesitzer und Amtsrath Louis Diederichs (Rheinstedt). Hr. Oberst⸗Lieut. a. D. Eduard von Vangerow (Quedlinburg). Verw. Fr. Kammerherr Klara von Byern, geb. von Britzke (Charlottenburg). Gräfin Eleonore von Keyserlingk⸗Rautenburg (Pallanza, Ober⸗Italien).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32.

Seecchs Beilagen

Der Bettelstudent. 3 Acten von F. Zell und Richard Genée. v Carl Millöck

Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Zum 61. Male: Columbia. 8

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

den Anspruch auf Erhöhung der bisher bezog enen Pension um ein Sechzigstel des derselben zum Grunde fähigen Diensteinkommens bis zur Erreichung des im 899 Absatz 2 bestimmten Höchstbetrages.

Findet eine Wiederheranziehung zum activen Militärdienst oder zum Dienst in der Militär⸗ oder Marineverwaltung aus Veranlassung einer Mobilmachung oder einer militärischen Action bei der Kaiserlichen Marine, und zwar mindestens in der Dauer von sechzig Tagen, statt, so tritt eine Erhöhung der Pension um ein Sechzigstel des pensionsfähigen Dienst⸗ einkommens innerhalb der gesetzlichen Grenze § 9 Absatz 2 auch dann ein, wenn durch die Zeit der Wiederverwendung ein weiteres Dienstjahr nicht dollendet ist.

§ 29. 1 Das Gesuch um Gewährung von Pension muß in dem Abschiedsgesu enthalten und begründet sein; eine nachträgliche Forderung von Pension ist unzulässig; nur in dem Falle, daß die Art der Invalidität gleichzeitig den Anspruch auf Pensions⸗ krhühung ee Fanns eine 1“ Bewilligung statt⸗ unden, insofern eine solche innerhalb sechs Jahren nach Verabschiedung beantragt wird. . Artikel 2.

An die Stelle der §§ 32, 33, des ersten Satzes des § 34, sowie an die Stelle der §§ 35 und 37 des Gesetzes 27. Juni 1871 treten felgeee Vorschriften:

Das Recht auf den Bezug der Pension einschließli Pensionserhöhungen erlischt⸗ 8 G h

a. durch den Tod des Pensionärs,

b. durch rechtskräftige Verurtheilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimnisse.

8 33. Das Recht auf den Bezug der eigentlichen Pension ruht:

a. wenn der Pensionär das deutsche Indigenat verliert, bis zu etwaiger Wiedererlangung desselben;

„b. mit der Wiederanstellung im activen Militärdienst während ihrer Dauer in Höhe des gewährten Dienst⸗ einkommens; 18

c. wenn und solange der Pensionär im Reichs⸗ oder im Staatsdienst ein Diensteinkommen bezieht, insoweit als der Betrag dieses Diensteinkommens unter Hinzurechnung der

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Mai

des vor der Pensionirung bezogenen sionsfähi jenst⸗ einkommens übersteigt; W““ d. wenn gegen den Pensionär wegen Ho verraths Landesverraths, Kriegsverraths oder Wochbe mili⸗ tärischer Geheimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben, oder im militärgerichtlichen Verfahren die Ein⸗ leitung der Strafverfolgung angeordnet ist, solange der Pensionär sich im Auslande aufhält, oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt, wenn der Pensionär rechtskräftig freigesprochen oder zu geringerer als Zuchthausstrafe verurtheilt ist, oder dem straf⸗ 18. Verfa sf Uhebe L“ Verdachtsgründe en mangelnder Strafbarkeit kei h ige ge⸗

aösn ng g f it keine weitere Folge ge⸗ Hat in den Fällen der Litt. c das vor der ensionirun bezogene pengonssesien Diensteinkommen nicht che 1000 9 jährlich betragen, so ruht das Recht auf den Pensionsbezug Prsaweit 11“ unter Hinzurechnung Bension, ausschließlich der Pensionserhöhu ieser Vetra hee. Fließlich Pensionserhöhungen, diesen

u“ (Erster Satz.)

as Recht auf den Bezug der Pensionserhöhungen 12 und 13) ruht in den Fällen des § 33 unter 18 nn-ec. 8s IErdient ein Militärpensionär im Reichs⸗ eine Civilpension, so erhält derselbe pension die ganze früher erdiente lebenslänglich zuerkannt war wieder aus Militärfonds und daneben den etwaigen Mehrbetrag der Civilpension aus dem betreffenden Civilpensionsfonds. Die gesetzlich zuständigen, im 11“ Pensionserhöhungen (§§ 12 und 13)

i bei dieser Berechnung außer Betracht h aus Militärfonds zahlbar. 1“ 11 gleiche Verfahren findet statt, wenn ein mit lebens⸗ länglicher Pension aus dem Militärdienst geschiedener, dem⸗ b Ctssc eines Bundesstaats oder Elsaß⸗ Lothringens angestellter Offizier mit einer nach d ür di Offiziere des Reichsheeres u“ Pension in den Ruhestand Penstonserhöhung gemãäß K esammtpension geregelt.

'ss⸗ oder Staatsdienst lbe an Stelle dieser Civil⸗ Militärpension sofern sie

geltenden Vorschriften bemessenen versetzt wird. Die zuständige 12 wird in diesem Falle nach der

Die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung der Pension auf Grund der Bestimmungen in den §§ 32 bis 35 tritt mit dem Beginn desjenigen Monats ein, welcher auf das eine solche Veränderung nach sich ziehende Ereigniß folgt.

Im Falle vorübergehender Beschäftigung im Reichs⸗ oder Staatsdienst gegen Tagegelder oder eine anderweite Entschädi⸗ gung wird die Pension für die ersten sechs Monate dieser Be⸗ schäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Betrage gewährt. Bei Dienstverrichtungen, in welchen der Pensionär lediglch 8 E11“ Verhältniß zu der ihn be⸗ schäftigenden Behörde steht, findet eine Pensi überhaupt nicht statt 1 .“ 8 1“

8 1f

Die Vorschrift des § 36 des Gesetzes vom 27. Juni 187 tritt außer Kraft. 8

B. Militärpersonen der Unterklassen.

Artikel 4. . Bei der Versorgung der Militärpersonen der Unterklassen findet eine Doppelrechnung der Kriegsjahre nach Maßgabe des § 23, sowie der Seereisen nach Maßgabe des durch Artikel I und Cenge 86 8 1““ (Reichs⸗Gesetzbl. S. 149) abgeänderten § 50 des 27. Juni e san g S esetzes vom 27. Juni

„Ausgeschlossen ist eine solche nur bei Berechnun der zwölfjährigen Dienstzeit behufs Gewährung des scheins an nicht invalide Unteroffiziere gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. April 1874. 1

Artikel 5. Die im § 71 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bezeichnete Pensionszulage Kriegszulage wird auf 9 erhöht. CX““ Artikel 6.

—, Die Vorschriften des § 75 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 finden nur auf die als dauernd 8 anerkannten Invaliden Anwendung. 8

An die Stelle des S Fertshe b setzes

An die Stelle des § 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und des § 11 des Gesetzes vom 4. Nöri⸗ 1874 unter Fortfall des § 12 des letzteren Gesetzes, folgende Vorschriften: —88§ 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871. Invalide, welche an der Epilepsie leiden, dürfen den Civil⸗ versorgungsschein nicht erhalten. Den zum Civilversorgungsschein berechtigten, aber wegen Epilepsie oder anderer körperlicher Gebrechen zur Verwendung im Civildienst untauglichen Invaliden wird fuͤr den Fall, daß die Unfähigkeit zur Verwendung im Civildienst in dem Zeit⸗ raum eines Jahres entweder nach der Anerkennung des An⸗ spruchs auf den Civilversorgungsschein oder nach der erfolgten Aushändigung desselben sich ergiebt, an Stelle des Civil⸗ versorgungsscheins eine Pensionszulage von 12 monatlich (Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins) gewährt. Neben einer auf Grund des § 72 zuständigen Verstümme⸗ lungszulage ist die Zulage für Nichtbenutzung des Civil⸗ versorgungsscheins nur im Betrage von 9 monatlich zu

gewähren. „§ 11 des Gesetzes vom 4. April 1874.

8 Ganzinvaliden, deren Invalidität durch eine in dem Kriege von 1870/71 erlittene Dienstbeschädigung herbeigeführt worden ist und welche Anspruch auf den Civilversorgungsschein haben, wird nach ihrer Wahl an Stelle des Civilversorgungs⸗ scheins eine Pensionszulage von 6 monatlich gewährt (Anstellungsentschädigung). G

G Das Recht zur Wahl erlischt ein Jahr nach der erfolgten Anerkennung der Invalidität beziehungsweise durch Annahme

Pension, ausschließlich der Pensionserhöhungen, den Betrag

88*

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Anzeiger und Königlich Preußisch

Die Anstellungsentschädigung und die Zula N. 2 benutzung des Civilversorgungsschei ü d einander düe80h ““ „In dem Falle des § 74 des Gesetzes vom 27. Juni 187 ist die Anstellungsentschädigung beziehungsweise die Zun⸗ b Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins neben einer dem gesammten .“ Pension zahlba

rtikel 8.

Die Vorschrift des § 80 d 7. Juni 187 Flchni 8 K es Gesetzes vom 27. Juni 187

Die nachstehend b

Die ehend bezeichnet .“ h zeichneten Fristen

1) die des § 82 des Gesetzes vom 27.

unter B auf sechs Jahre, uunter GC auf ein Jahr, 2 die des § 83 jenes Gesetzes, sowie 3) die des § 13 Absatz 1 des Gesetzes auf je sechs Jahre. 1 1 Artikel 10. 1) Die auf Grund erlittener Dienstbeschädigung (8

erkannten Invaliden erhalten bei Zusammenhang gerung ihrer Invalidität beziehungsweise die dem Grade derselben entsprechende

späterer in ursächlichem

Pension ohne Ein

der im Artikel 9 dieses Gesetzes festgesetzten Fristen eintritt Bezüglich der übrigen als erkannten Invaliden ist eine Steigerung der Pensionsgebuͤhrnisse nach der Entlassung aus dem activen Dienst ausgeschlossen. 8 2) Die Vorschriften der §§ 84, 85, 86 27. Juni 1871 treten außer Kraft. Artikel 11. An die Stelle der §§ 100, 101, vom 27. Juni 1871 treten folgende 5 100

Das Pensionszulagen erlischt:

1 18 Tod, 2) im Falle temporärer Anerkennung mit Abl⸗ Zei für welche die Bewilligung erfolgt I it 1 Voraussetzungen erwiesen

; nen die Bewilligung der Kompeten :

Bh Zuch Bssteaigs g petenz stattgefunden hat, wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsv 8 Verraths militärischer Geheierrgths

101 „Das Recht auf 8 lich sämmtlicher Zulagen ruht: a. wenn der Pensionär das bis zu etwaiger Wiedererlangung b. mit s während kommens; c. wenn gegen den Pensionär wegen Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militä⸗ rischer Geheimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerichtlichen Verfahren die Einleitung der Strafverfolgung angeordnet ist, solange der Pensionär sich im Auslande aufhält oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt, wenn der Pensionär rechtskräftig freigesprochen oder zu geringerer Strafe als Zucht⸗ haus verurtheilt ist oder dem strafgerichtlichen Verfahren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Straf⸗ barkeit keine weitere Folge gegeben wird. Erreicht das Diensteinköan ed rrei as Diensteinkommen eines im Civildienst ange⸗ stellten oder beschäftigten Pensionärs nach Abzug des 1es miteinbegriffenen Betrags zu Ausgaben für Dienstbedürfnisse nicht den doppelten Betrag der Invalidenpension, ausschließlich

103 und 106 des Gesetzes Vorschriften:

deutsche Indigenat verliert, e. desselben;

t der Wiederanstellung im activen Militärdienst ihrer Dauer in Höhe des gewährten Dienstein⸗

Hochverraths,

des Civilversorgungsscheins vor Ablauf dieser F. 6““

der Pensions⸗ und Verstümmelungszulagen, oder

a. bei einem Feldwebel nicht. . . . 1 200 b. bei einem Sergeanten oder Unteroffizier b c. bei einem Gemeinen nicht C““ d. bei einer Militärperson des Unter⸗ offizierstandes, welche sich mindestens zwölf Jahre im activen Militärdienst befunden öcc1”“ so wird dem Pensionär, je nachdem es günstiger für ihn ist, die Pension bis zur Erfüllung des Doppelbetrags oder bis zur

Erfüllung jener Sätze belassen. . Unter Civildienst im Sinne des vorstehenden Paragraphen ist jeder Dienst beziehungsweise jede Beschäftigung eines Beamten zu verstehen, für welchen ein Entgelt (die Naturalien nach ihrem Geldwerth gerechnet) aus einer öffentlichen Reichs⸗ oder Staatskasse gewährt wird; ferner der Dienst bei solchen Instituten, welche ganz aus Mitteln des Reichs oder Staats

unterhalten werden. gegen stückweise Bezahlung, geger

1 400

Dienstverrichtungen Boten⸗, Tage⸗ oder Wochenlohn, auch wenn die Verwendung des Pensionärs zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit Aussicht auf dauernde Beschäftigung erfolgt, gehören nicht hierher. 8 Artikel 12.

An die Stelle des ersten Absatzes des Stelle der §§ 107 und 108 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten, unter Fortfall des § 16 des Gesetzes vom 4. April 1874, folgende Vorschriften: (Erster Absatz.)

Ddie Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Reichs⸗, Staats⸗ und Communalbehörden, bei den Invaliditäts⸗- und Altersversicherungsanstalten, sowie bei ständischen oder solchen Instituten, welche ganz oder zum theil aus Mitteln des Reichs, Staats oder der Gemeinden unterhalten werden, jedoch aus⸗ schließlich des Forstdienstes, werden nach Maßgabe der darüber

NM

von dem Bundesrath festzustellenden allgemeinen Grundsätze

§ 77, sowie an die

Erwerbsunfähigkeit

schränkung auch dann, wenn die Steigerung erst nach Ablauf

Gesetzes vom 27. Juni 1871) als versorgungsberechtigt an⸗

mit der Dienstbeschädigung stehender Stei⸗

an⸗

des Gesetzes vom

8S Recht auf den Bezug der Pension einschließlich der

Verurtheilung zu Zuchthausstrafe

den Bezug der Invalidenpension einschließ⸗