1893 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Landw. Bezirks Lörrach, Rump, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. E., Heünß⸗ Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schlettstadt, Donner, Pr. Lt., Schmitz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, Günther, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, diesem mit der Landw. Armeeuniform, Troje, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Grunau, Rittm. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Baldamus, Sec. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bern⸗ burg, Büttner, Hauptm. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, mit seiner bisherigen Uniform, Spindl er, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Berlin, Ippach, Pr. Lt. von der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahn⸗ Brig., der Abschied bewilligt. G

Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat April 1893 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗ fügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 18. April. Dr. Brachmann, Unterarzt von der Kaiserlichen Marine, mit Wahrnehmung einer bei derselben offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Militär⸗Justizbeamte.

Durch Allerhöchste Bestallung. Neues Palais, 6. Mai. Krüger und Obenauer, Gerichts⸗Assessoren, zu Audi⸗ teuren ernannt. Denselben sind die Garn. Auditeurstellen zu Graudenz und Torgau vom 1. Juni d. J. ab übertragen worden.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 1

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 28. April. Marckscheffel, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 1. Garde⸗ Inf. Div., zur Corps⸗Intend. XV. Armee⸗Corps, Dr. Fuhrmann, Intend. Rath vom XV. zum VIII. Armee⸗Corps, Rei nsdorff, Intend. Assessor vom VIII. Armee⸗Corps, als Vorstand der Intend. der 1. Garde⸗Inf. Div., zum Garde⸗Corps versetzt. Drahl, Intend. Seeretariats⸗Assist. von der Intend. des I. Armee⸗Corps, zum Intend. Secretär, Schulz, Intend. Bureaudiätar von derselben Intend., zum Intend. Secretariats⸗Assistenten, ernannt. Horn, Keller, Pro⸗ viantamts⸗Rendanten in Weißenfels und Gardelegen, nach Gardelegen und Weißenfels versetzt. 8

29. April. Lindenau, Reimer, Proviantamts⸗Rendanten zu Darmstadt und Insterburg, zu Proviantmeistern, Ulrich, Anger, Proviantamts⸗Controleure auf Probe zu Bockenheim und Düsseldorf, zu Proviantamts⸗Controleuren, ernannt. b

4. Mai. Finger, Lazareth⸗Insp. in Spandau, nach Frank⸗ furt a. O. versetzt.

6. Mai. Paetzel, Lehrer an der Unteroff. Schule Ettlingen, zum 1. Juni 1893 an die Unteroff. Schule zu Biebrich versetzt. Otto, Lehrer in Czarlin, zum 1. Juni 1893 als Lehrer an der Unteroff. Schule zu Ettlingen angestellt.

8. Mai. Ahlemann, Pr. Lt. der Res., unter Ueberweisung zu der Corps⸗Intend. des I. Armee⸗Corps, zum etatsmäß. Militär⸗ Intend. Assessor, Wesener, Ober⸗Roßarzt, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Corps⸗Roßarztgeschäfte beim V. Armee⸗Corps, zum Corps⸗Roßarzt, Doenicke, Roßarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, zum Ober⸗Roßarzt beim 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Moehring, Unter⸗Roßarzt vom 1. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, zum Roßarzt, Frisch, Marschner, Unter⸗Roßärzte der Res., zu Roß⸗ ärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Feger, Roß⸗ arzt vom 3. Schlesischen Dragoner⸗Regiment Nr. 15, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, Matzki, Roßarzt vom Westpreuß.

Art. Regt. Nr. 16, zum Cür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.)

.3, Gisenschlag, Roßarzt vom 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, zum Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, versetzt.

9. Mai. Bartels, Gerichts⸗Referendar, zum Intend. Refe⸗ rendar beim III. Armee⸗Corps ernannt. 2

13. Mai. Geiling, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim

Garde⸗Corps ernannt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.

iere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, eför ungen und Versetzungen. Im activen Heere. . Mai. v. d. Decken⸗Ringelheim, Sec. Lt. vom Garde⸗ Reiter⸗Regt., unter Stellung à la suite dieses Regiments, auf ein Jahr beurlaubt. 8 . 19. Mai. Kunde, Major und Bats⸗Commandeur vom Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 12, unter Belassung in seiner jetzigen Dienststellung, zum Oberst⸗Lt. befördert. Schmaltz, Major und Bats. Commandeur vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Bezirksoffiziers bei dem Landw. Bezirk Borna (Melde⸗ amt Rochlitz) commandirt. Die Sec. Lts.: v. Kirchbach II. vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, B 8 vom 2. Gren. Regt.

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Ober⸗Bürgermeister

Bezirks Dresden⸗Altst., Menzel, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Plauen, Königsheim, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., Ro hde, Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bez. Bautzen, behufs Ueberführung in den Landsturm 2. Aufgebots, Leuthold, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., Körner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, der Abschied bewilligt. 1

Im Sanitäts⸗Corps. 19. Mai. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Engel v. Landw. Bezirk Zittau, Dr. Chelius, Dr. Fernbacher vom Landw. Bez. Plauen, Rühle, Dr. Otto, Dr. Weigel, Dr. Klix, Dr. Lehmann, Dr. Schwerdt, Dr. Loewenhardt, Dr. Gunz, Dr. Hennig, Dr. Polz, Dr. Wagner vom Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Hoffmann vom Landw. Bezirk Wurzen, Dr. Schönefeld vom Landw. Bezirk II. Chemnitz, Dr. Lehmann, Dr. Wehle, Dr. Strehlow, Dr. Burkhardt I. vom Landw. Bezirk Dresden⸗Altst., Dr. Goepel vom Landw. Bez. Dresden⸗Neust.; die Assist. Aerzte 2. Kl. d. Landw. 1. Auf⸗ gebots: Dr. Kindler vom Landw. Bezirk Schneeberg, Dr. Wicke, Dr. Stärker vom Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Siebers vom Landw. Bezirk II Chemnitz, Dr. Richter vom Landw. Bezirk Dresden⸗Altst., zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Res.: Dr. Roßbach vom Landw. Bezirk Wurzen, Dr. ald, Dr. Oppelt vom Landw. Bezirk Dresden⸗Altst, Dr. Hacker, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Leipzig zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 19. Mai. Duvernoy, Hauptm. und Comp. Chef im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, dem Regt. aggreg. und zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes commandirt. Strölin, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, commandirt als Adjutant bei der 54. Inf. Brig. (4. Königl. Württemberg.), Bendler, Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Belassung in dem Commando zur Dienstkeistung bei dem Großen Generalstabe, zu über⸗ zähligen Hauptleuten, Schimpf, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, unter Enthebung von dem Commando als Adjut. der 52. Inf. Brig. (2. Königl. Württemb.) und Versetzung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Hauptm. und Comp. Chef, befördert. Frhr. v. Hügel, Pr. Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Stellung à la suite des Regts., als Adjutant zur 52. Inf. Brig. (2. Königl. Württemberg.) commandirt. Freuling, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn, zum überzähl. Pr. Lt., Kauffmann, Sec. Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Pr. Lt., befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

19. Mai. Wagner, Unter⸗Roßarzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Roßarzt ernannt. Rieger, Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwaltung Ludwigsburg, seinem Ansuchen entsprechend auf 1. September d. J. mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Neues Palais, 22. Mai. Walther I. Capitän⸗Lt., Commandant S. M. Kanonenboot „Hyäne“, zum Corv. Capitän, Jacobs, Goette I. Wund Stromeyer, Lts. zur See, letzterer Assistent bei der Torpedowerkstatt zu Friedrichsort, zu Capitän⸗ Lts., Fuchs, Jacobi, Kopp und Dyes, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, Goetze, Siemens, Tielitz, Widenmann, Retzmann, v. Schönberg, Ewers, Seebohm, v. Klitzing, Schade, Hoffmann 1., Reiche, Dominik, Wurmbach, Maurer, Stoelzel, v. Schwartz, Bene, Zembsch, Schultze I., Lebahn, Prasse, Foerster, Schir⸗ macher, Lüdecke, v. Lessel, Rößler, Richter, Eberius, v. Hornhardt, Kühne, Schönfeld, Kettner, Berger, Meidinger, Frhr. v. Müffling, Erdmann, v. Lengerke, Rosenstock 11.“ v. Meuron, Frielinghaus, Gyg as und Boland I., Seecadetten, zu Unter⸗Lts. zur See, unter Vor⸗ behalt der Patentirung, Seydell, Maschinen⸗Ober⸗Ingen., zum Stabs⸗Ingen., Bartsch, Maschinen⸗Ober⸗Ingen., zum Maschinen⸗ Ober⸗Ingen., Gansch, Maschinen⸗Unter⸗Ingen., zum Maschinen⸗ Ingen., Krause, Ober⸗Maschinist, zum Maschinen⸗Unter⸗Ingen., Morgenstern, Czech, Eichhorn und Kaulen, Unter⸗Lieutenants zur Ser der Reserve im Landwehr⸗Bezirk 11 Bremen bezw. Döbeln, I. Oldenburg und Neuß, zu Lts. zur See der Res. der Matrosenart., Mangelsdorff und Stelling, ÜUnter⸗Lts. zur See der Res. im Landw. Bezirk Hamburg bezw. I. Bremen, zu Lts. zur See der Res. des See⸗Offizierceorps, Bruns, Zimmer und Frhr. Raitz v. Frentz, Vice⸗Seecadetten der Res. im Landw. Bezirk Teltow bezw. Burg und Koblenz, zu Unter⸗Lts. zur See der Res. der Matrosenart., Bonath, Vice⸗Seecadett der Res. im Landw. Bezirk Neuhaldensleben, zum Unter⸗Lt. zur See der Res. des See⸗Offizier⸗ corps, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Fuchs, Corv. Capitän, Art. Director der W haven, unter Belassung in dieser Stellung, mit der gesetz⸗ lichen Pension zur Disp. gestellt. Frhr. v. Werthern, Seecadett, zur Res. der Marine entlassen. Gresser, Oberst⸗Lt., Commandeur des 2. See⸗Bats., mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt.

Im Sanitäts⸗Corps. Neues Palais, 22. Mai. Dr.

iffer, Dr. Maurer, Heinzmann, Frantz und Dr. Dose, Assist. Aerzte 2. Kl. der Marine⸗Res. im Landw. Bezirk Torgau bezw. Frankfurt a. M., Hamburg, Straßburg i. E. und Kiel, zu Assistenz⸗ Aerzten 1. Kl. der Marine⸗Res. befördert. Dr. Sander, Marine⸗ Stabsarzt, mit der gesetzl. Pension der Abschied bewilligt. Dr. Paulun, Marine⸗Stabsarzt, scheidet mit Ablauf des Monats Juni d. J. aus dem activen Sanitäts⸗Corps aus, unter Uebertritt zu den Sanitätsoffizieren der Marine⸗Res. und mit der Aussicht auf Wiederanstellung, sofern

ies innerhalb dreier Jahre nachgesucht wird. Dr. Henrici, sarzt der Marine⸗Res. im Landw. Bezirk I Altona, Dr. Drost,

Sarzt der Seewehr 2. Aufgebots im Landw. Bezirk II Altona

schied bewilligt.

Neues Palais, 22. Mai. Werft zu Wilhelms⸗

Herrenhaus. 16. Sitzung vom 26. Mai 1893. 8

Im weiteren Verlauf der Sitzung (s. d. Anfangsbericht in der gestr. Nummer d. Bl.) wurde auf Antrag des Ober⸗Bürger⸗ meisters Becker⸗Köln ohne Widerspruch beschlossen, die erste Berathung des Entwurfs eines Ergänzungssteuer⸗ gesetzes und eines Communalabgabengesetzes als er⸗ fnet zu betrachten und nach Schluß derselben die Vorlage

an Commissionen zu verweisen. Eraf von der Schulenburg⸗Beetzendorf wendet sich gegen die vom Grafen 6 entwickelte Theorie Diese Theorie beruhe auf einer ganz unrichtigen ffung der Geschichte dieser Steuer. Die ganze Rede des 2 berg jei nicht geeignet, den künftigen Commissions⸗ verhand eine Directive zu geben. Es handle sich hier um ein großes Reformwerk, das zu fördern auch eine Aufgabe des Herrenhauses sein müsse; auch der Ausgleich mit den Ober⸗Bürger⸗

meistern werde zu finden sein.

ister Becker⸗Köln: Ich bin als Ober⸗Bürger⸗ in allen Hauptpunkten einverstanden; nur ir weniger sympathisch, doch erkenne ich

auch hier an, daß ein Manco von einigen Dutzend Millionen zu decken ist. Ich würde der Erbschaftssteuer als dem kleineren Uebel den Vorzug geben. Die Vorzüge der Vermögenssteuer sind nur theo⸗ retische; praktisch ist sie die unbequemste Steuer, die sich denken läßt. Unzweifelhaft kann sie auch, zumal in politisch erregter Zeit, viel mehr den Charakter der Vermögensconfiscation annehmen, als das je mit der Erbschaftssteuer möglich 18 Wenn auch ein großer Theil der Mitglieder des Hauses für den Plan des Finanz⸗Ministers ein⸗ genommen sei, so bittet Redner doch dringend, sich die Sache nochmals zu überlegen. 8 8 8—

Finanz⸗Minister Nr. Miquel

Meine Herren! Ich möchte gleich an die Bemerkungen des letzten Herrn Redners anknüpfen. Er sagt: die Erbschaftssteuer ist das Prak⸗ tische, die Vermögenssteuer dagegen ist eine schöne Theorie. Praktisch ist doch bei der Steuerreform vor allem, eine Steuerreform durchzu⸗ bringen, und wenn die Staatsregierung sich auf den Standpunkt der Praxis stellte, müßte sie von vornherein wissen, daß die Erbschafts⸗ steuer weder in diesem Hause noch im anderen Hause eine Mehr⸗ heit finden würde. Die Erfahrung haben wir gemacht im Jahre 1890, und, auf dieser Erfahrung basirend, mußten wir, von allem Anderen abgesehen, wenn wir diese Steuerreform durch⸗ führen wollten, schon von der Erbschaftssteuer abstrahiren. 8

Aber nun ist diese Gegenüberstellung auch durchaus nicht zu⸗ treffend. Meine Herren, wir wollen und das will auch Herr Ober⸗Bürgermeister Becker das fundirte Einkommen unterschiedlich vom Arbeitseinkommen besteuern. Das entspricht auch der Resolution des Herrenhauses, welches damals mit vollem Recht davon ausging: eine scharf veranlagte, nicht niedrige, die Grundlage der ganzen directen Staatssteuer bildende Einkommensteuer ist auf die Dauer eine unhaltbare Ungerechtigkeit, wenn das Arbeits⸗ einkommen, welches sich nicht vererbt, ganz gleich besteuert wird dem Besitzeinkommen, welches sich vererbt und das Leben des bisherigen Besitzers überdauert. Aber wir wollten nicht bloß dies, wir wollten eine gleichmäßige Besteuerung al les fundirten Einkommens, in welcher Besitzform der betreffende fundus auch besteht; wir wollten das Kapital, das gewerbliche Anlage⸗ und Betriebskapital, und den Grund und Boden gleichmäßig besteuern. Nun, das thut die Erbschaftssteuer aber nicht oder nur unvollkommen; sie begünstigt be⸗ stimmte Formen des Eigenthums und überlastet andere Formen des Eigenthums. Meine Herren, das ist auch die Klage in den Ländern, wo man eine hohe Erbschaftssteuer hat. Das gewerbliche Einkommen im Gegensatz zum Einkommen aus Grundbesitz wird seltener wirklich vererbt, sondern geht mehr unter Lebenden über. Welcher große Gewerbetreibende läßt es darauf ankommen, wie es mit seinem Geschäft, seinem Großbetrieb nach seinem Tode wird? Er sorgt schon bei Lebzeiten für den Uebergang und entzieht sich also der Erbschaftssteuer. Meine Herren, aber noch weiter: auch gewisse Arten des Grundbesitzes selbst im Gegensatz zu anderen Arten gehen auch in der Regel unter Lebenden über. Ich brauche nur an die Vergebung von Todeswegen beim bäuerlichen Besitz zu erinnern, und die Sitten sind in dieser Beziehung vollständig ver⸗ schieden: in manchen Landestheilen ist eine ganz andere Art des Ueber⸗ gangs üblich und herkömmlich als in anderen, und bei uns um so mehr, als wir ja ganz verschiedene Rechtssysteme in Beziehung auf die Vererbung des Grundbesitzes haben, indem wir hier die Untheil⸗ barkeit, das Anerbenrecht, dort vollständig gleiche Naturaltheilung unter den Erben haben. Man kann also nicht behaupten, daß die Erbschaftssteuer gerade, praktisch genommen, eine so gleichmäßige Besteuerung aller Besitzformen ist als die Ergänzungssteuer. Aber, meine Herren, für den Grundbesitz hat die Sache noch eine andere Bedeutung. Die Erbschaftssteuer nämlich, wenn sie hoch ist, und ich habe ja schon im anderen Hause genügend gezeigt, daß wir, um den Bedarf von 35 Millionen zu decken, eine Erbschaftssteuer bei Descendenten, Ascendenten und Ehegatten von 2 % des ganzen Werths einschließlich des Mobiliars nehmen müßten wenn die Erbschaftssteuer hoch ist, hat sie zwar, wie Herr Ober⸗Bürger⸗ meister Becker sagt, den Vorzug, daß sie nicht jährlich er⸗ hoben wird, sondern nur ad hoc, bei Todesfällen, aber gerade darin liegt die Schwierigkeit, denn sie fordert vom Grund⸗ besitz nicht eine jährliche Rente, sondern sie fordert Kapital; dann wird diese Steuer eine Kapitalsteuer, die, wenn sie erheblich hoch ist, sehr drückt und nicht bloß den Grundbesitz, sondern auch mittelmäßig begüterte Klassen. Das ist nun das dritte Moment. Meine Herren, eine sehr reiche Erbschaft da, wo die Lage der Descendenten, der Kinder, sich wesentlich durch die Erbschaft verbessert, weil sie in ein großes Vermögen, welches bisher in der Hand des Vaters war, kommen, da kann leicht ein solches Kapital gezahlt werden. Aber wir sind unglücklicher Weise in Preußen und Deutschland nicht so reich. Die große, überwiegende Zahl der Erbschaftsfälle ist von der Beschaffenheit, daß beim Wegfalle des persönlichen Erwerbs des Vaters die Lage der Kinder eine schlechtere und ungünstigere wird. Gerade in diesem Falle also sollen die Kinder die erhöhte Kapital⸗ zahlung leisten, wo noch andere Kapitalzahlungen in der Regel auch zu leisten sind? Ich glaube, eine niedrigere Erbschaftssteuer, wie wir sie vorgeschlagen hatten, mit ½ %, die mehr eine Controle sein sollte für die Einkommensteuer, wäre wohl erträglich. Aber eine Erb⸗ schaftssteuer, wie wir sie brauchen, wäre drückend, wenigstens drückender als die allmählichen jährlichen Zahlungen, wo die Zahlungen doch zum großen Theil aus dem Arbeitseinkommen des betreffenden Zahlungspflichtigen aufgebracht werden können.

Meine Herren, nun ist gesagt worden, diese Vermögenssteuer im Gegensatz zur Erbschaftssteuer kann leicht so, in die Höhe geschroben werden, daß sie zu einer Vermögensconfiscation wird. Der in der Französischen Republik in diesem Augenblick berathene Steuergesetz⸗ entwurf, betreffend die Erbschaftssteuer, schlägt vor bei einer Erbschaft von einer Million eine Steuer bis zu 17 % und cassirt die Erbschaft überhaupt im vierten Gliede. Da können Sie sehen, wie leicht es gerade bei der Erbschaftssteuer ist, zu den gefürchteten Consequenzen zu gelangen, die die Herren beklagen. Wenn wir eine Vermögenssteuer haben, die wirklich eine Ergänzungssteuer ihrer Natur nach ist, die unterscheidet zwischen fun⸗ dirtem und unfundirtem Einkommen, die sogar nach dem Beschluß des Abgeordnetenhauses gesetzlich in ein bestimmtes Verhältniß zur Einkommensteuer gesetzt ist, so ist eine Hinaufschiebung viel schwieriger, und ein großer Widerstand aller besitzenden Klassen wird sich dagegen sträuben, weil alle Klassen hier nicht mehr durch Interessengegensätze getrennt sein würden, als wenn es sich um Hinaufschraubung von ein vaar Procenten bei der Erbschaftssteuer handelt, Ich glaube, diese ganze Deduction des Herrn Grafen von Frankenberg, daß es sich hier eigentlich um eine Vorbereitung zur allgemeinen Vermögenstheilung handelt

und daß die Erbschaftssteuer deswegen vorzuziehen sei, ist darnach un⸗ haltbar. Wir wollen uns doch darüber klar sein, eine jede Steuer ist eine Vermögensverminderung und nur die Höhe der Steuer entscheidet, wie sie schließlich wirkt, und in Bezug auf die Höhe kann jede Steuer, welcher Art sie auch sei, ungemessen durch eine verkehrte Regierung oder durch einen verkehrten Landtag in die Höhe geschroben werden. Das hängt von der Natur der Steuer nicht ab, sondern von anderen Umständen. Meine Herren, wenn man aber einmal pon Vermögensconfiscation sprechen will, dann, möchte ich glauben, sind die Grundsteuer, die Gebäudesteuer und die Gewerbesteuer viel eher mit diesem Wort zu bezeichnen. Denn die Vermögenssteuer besteuert nur Reinvermögen bezw. das daraus abgeleitete Reineinkommen. Die Grundsteuer kümmert sich gar nicht um den wirklichen Besitz, sondern sie besteuert denjenigen gleich, der zu“ % verschuldet ist, und denjenigen, der überhaupt keine Schulden hat. Wenn man daher von einer Vermögensconfiscation sprechen will im Gegensatz zur Vermögenssteuer, dann kann man dies Wort auf die Grund⸗ und Gebäudesteuer, überhaupt auf die Realsteuern viel eher anwenden. Ein Gewerbetreibender, der ausschließlich mit fremdem Kapital arbeitet und denselben Umsatz hat als ein anderer, der mit eigenem Kapital wirthschaftet, wird viel eher das Gefühl haben, daß ihm das schwerste Unrecht geschieht, als derjenige, der bei der Ver⸗ mögenssteuer das fremde Kapital, d. h. die Schulden abzuziehen be⸗ rechtigt ist und nur den Rest zu versteuern braucht.

Meine Herren, ich glaube über die Erbschaftssteuer nicht weiter sprechen zu brauchen, denn Herr Ober⸗Bürgermeister Becker, ihr Ver⸗ theidiger, hat ja selbst schon das Vorgefühl gehabt, daß seine Rede eine mehr theoretische Bedeutung habe, praktisch aber wohl keine, und ich möchte daher das Haus damit nicht länger aufhalten.

Ich will nur noch einige Bemerkungen gegen den Herrn Grafen Frankenberg machen. Er hat öfter die Gewohnheit, große, schwierige, sach⸗ liche Fragen mit persönlichen Spitzen zu untermischen; im großen und ganzen gehe ich darauf nicht gern ein, weil die Sache doch zu ernst und zu bedeutend ist, um die es sich handelt, als daß die Per⸗ sonen hierbei irgendwie in Betracht kämen. (Sehr gut!) Aber, wenn er mich als einen Hannoveraner bezeichnet, der die preußische Tradition nicht kenne und die preußische Tradition bestehe darin, daß die Grund⸗ steuer als ein festes Fundament des Staats unter allen Umständen aufrecht zu erhalten sei, so muß ich sagen, habe ich Beschwerden über die Grundsteuer in Hannover nicht viel gehört, was auch ganz natürlich war, denn in Hannover gab es neben der Grundsteuer keine Ein⸗ kommensteuer. Da war die Klage der Doppelbesteuerung gar nicht in der Weise begründet. Diese Klagen über die Doppelbesteuerung, die Klagen über die Ueberlastung des Grundbesitzes gegenüber dem Kapitalbesitz habe ich hier erst in Preußen gehört, und ich glaube, wenn ich diesen Klagen gefolgt bin, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß sie berechtigt waren, so handelte ich, wenn ich auch hier nicht in Preußen geboren bin, einer preußischen Auffassung gemäß. (Bravo!) Das hat auch der Erfolg bewiesen. Wie hat denn das hohe Haus sich zu der Frage gestellt, Herr Graf Frankenberg? In dem ersten Ent⸗ wurf der Einkommensteuer hatten wir, weil wir damals garnicht er⸗ warten konnten, daß wir 1 ½ Milliarden Einkommen unversteuert finden würden, daß also ein Mehrüberschuß an Steuer von 40 Millionen Mark herauskommen würde nicht weiter zu gehen gewagt, als zu sagen, das Mehraufkommen über den bis dahin fixirten Betrag der Einkommensteuer soll verwendet werden zur Ueberweisung von Theilen der Grundsteuer. Und was hat das hohe Haus gethan? Das hohe Haus hat dies geändert und hat ausdrücklich in den § 82 aufgenommen, indem es zwar den Ausdruck „Ueberweisung“ stehen ließ, die Worte: bezw. Verzicht auf die Realsteuern. (Sehr richtig!)

Was die Staatsregierung hier thut, ist daher nichts Neues. Sie führt lediglich den Wunsch und Beschluß dieses hohen Hauses aus. Wie kann man mir da vorwerfen, daß ich mit ganz umstürzenden, radicalen Plänen umgehe, wenn das hohe Haus selbst die Directive gegeben und selbst die Initiative ergriffen hat?

Der Herr Graf von Frankenberg bezieht sich auf einen Artikel, für den ich nicht verantwortlich bin, den ich weder vorher noch nachher gelesen habe, den ich noch garnicht kenne, des Freiherrn von Zedlitz, der dort ausführt, daß allerdings das neue Steuersystem, welches wir auf Grund dieser Steuerreform bekommen würden, elastischer sei für den Staat, wie das Bestehende. Darin hat er vollständig recht und es ist eine kleine, möchte ich sagen, privatrechtliche Auffassung, die von einem Vertreter doch auch des Staats und nicht bloß der Steuer⸗ pflichtigen nicht so ausschließlich in den Vordergrund geschoben werden sollte, diesen Vorzug als einen Nachtheil zu bekämpfen. Nein, meine

Herren, ein Staat, dessen Finanzen wirklich solide sich gestalten sollen,

der in der Lage sein soll, seine staatlichen Bedürfnisse durch Steuern zu befriedigen nach Maßgabe dieser Bedürfnisse, für den ist es allerdings ein wesentlicher Vorzug, nicht solche unbewegliche, den Ver⸗ hältnissen garnicht nachfolgende Steuern, wie Grund⸗ und Gebäude⸗ teuer zu haben, sondern elastische Steuern, d. h. solche, die sich nach den jeweilig veränderten Verhältnissen richten.

Was ist denn die große Ungerechtigkeit der Grundsteuer? Sie soll eine Steuer von dem Reinertrag sein. Ist denn die Grundsteuer eine Steuer vom Reinertrag? Sie ist es ursprünglich nicht gewesen sie ist es jetzt gar nicht mehr, auch ganz abgesehen von der Verschuldungs⸗ frage. Diese Ungerechtigkeit der Grundsteuer aber mußte stärker her⸗ vortreten mit dem Moment, wo die Einkommensteuer schärfer heran⸗ gezogen wurde.

Dagegen folgt die Vermögenssteuer den veränderten Verhältnissen! Wenn einmal dauernd, was ja leider schon zum großen Theil ein⸗ getreten ist und ich weiß nicht, ob dies vielleicht nicht fortdauert oder gar sich noch steigert die Reinerträgnisse des Grundbesitzes heruntergehen, so bleibt die Grundsteuer immer dieselbe; dagegen die Vermögenssteuer geht mit den Erträgnissen des Grundbesitzes auch herunter. Wenn das mobile Kapital sich noch mehr ansammelt, so steigt die Vermögenssteuer vom mobilen Kapital, und wenn der Groß⸗ betrieb im Gewerbe sich noch mehr entwickelt nun gut! die Ver⸗ mögenssteuer folgt ihm. Das ist eine elastische Steuer, d. h. eine ge⸗ rechte Steuer, weil sie den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt und sich denselben anpaßt. (Sehr richtig!)

In den beweglichen Zeiten, in denen wir leben, wo die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse sich so gewaltig ändern, wo solche gewaltigen Verschiebungen der Besitzformen stattfinden, muß jede unbewegliche, nur einmal veranlagte und immer dieselbe bleibende Steuer ohne Rücksicht auf die Veränderungen der Zustände schließlich eine im höͤchsten Grade ungerechte Steuer werden. (Sehr richtig!)

Ich habe die Ueberzengungt wenn mir vorgeworfen wird, wir

unklaren

thäten hier in Preußen etwas, was geradezu unerhört wäre, was in keinem anderen Staate noch geschehen sei was übrigens nicht zu⸗ trifft, denn in Holland ist noch vor kurzem eine Vermögenssteuer ein⸗ geführt, die genau dieselbe ist wie die unserige —, so habe ich vielmehr die Ueberzeugung, daß, wenn wir dieses Steuersystem, welches wir hier beabsichtigen, zur Durchführung bringen, nach und nach die großen Culturstaaten uns folgen müssen. Wir sind schon in der Entwickelung auch in Deutschland. Das Königreich Sachsen z. B. hat schon seit längerer Zeit damit begonnen, Schritt für Schritt seine Grundsteuer als Staatssteuer abzustoßen; je mehr die Einkommensteuer sich ent⸗ wickelt hat und zutreffend veranlagt wurde, desto mehr sind Steuereinheiten der Grundsteuer, wie sie es dort nennen, vom den Communen überwiesen. Die jetzt vorliegenden Vorlagen in Oesterreich sagen ausdrücklich: Die Mehrerträgnisse der dort soge⸗ nannten Erwerbssteuer, die sie dort einführen wollen, sollen zur Ent⸗ lastung der Communen, zur Ueberweisung von Realsteuern verwendet werden.

Wir sehen also, daß wir garnicht allein dastehen: der Grund⸗ besitz in Frankreich hat seit Jahrzehnten dafür gekämpft, daß endlich, wie es dort heißt, die Realsteuern decentralisirt werden sollen, d. h., daß der Staat sie aufgiebt, daß sie Communalsteuern werden sollen, und daß das Kapital entsprechend herangezogen wird, um mittels der Einkommensteuer Mittel zu gewinnen. Von dort aus sind mir von Grundbesitzern, von Gelehrten Zustimmungen geworden, wo gesagt ist: wenn das in Preußen gelingt, so werden wir auch endlich einmal das große Ziel erreichen. Wir thun also nichts, was gegen die Entwickelung ginge; wir lassen uns tragen von einer naturgemäßen Entwickelung des Steuerwesens, die bedingt ist durch die ganze sociale und wirthschaftliche Entwickelung der modernen Zeit. Woran haben denn in Preußen im wesentlichen unsere Steuern ge⸗ krankt? Daran, daß unser Steuersystem noch beruhte auf wirthschaft⸗ lichen Zuständen, die gar nicht mehr existirten, längst verschwunden waren. Nehmen Sie die Gewerbesteuer, sie beruht auf dem Gesetz von 1820, das man allerdings hier und da durch kleine Novellen ver⸗ bessert hatte, von Grund aus ist die Frage aber niemals in Angriff genommen worden. Im Jahre 1820 hatte man keine Großbetriebe, die Millionen Anlage⸗ und Betriebskapital hatten, da war der Hand⸗ werker der wohlhabendste, und allmählich hatte sich die Sache so ent⸗ wickelt, daß der kleine Handwerker 3 bis 4 % von seinem Brutto⸗ ertrag an Gewerbesteuer zu zahlen hatte, und große gewaltige Unter⸗ nehmungen, große Banken kaum 1/10 %; war es da nicht die höchste Zeit, die Gewerbesteuer auf neue Grundlagen zu bringen? (Sehr richtig!)

Nun, wenn das hohe Haus diese Reform in ihren Grundzügen will, wie ich annehme, so wird man sich doch auch klar machen müssen, daß in einer so großen, durchgreifenden Reform⸗ gesetzgebung jeder einzelne und jeder Stand irgend etwas findet, was ihm unbequem ist, was er gern ver⸗ ändert haben möchte. Wie die geschäftliche Lage der Sache aber heute ist, wenn Sie heute die Erbschaftssteuer acceptirten und die Vermögenssteuer ablehnten, so ist die Steuerreform darüber können Sie sich doch garkeinen Täuschungen hingeben für dieses Jahr gescheitert. (Sehr richtig!)

Nun hat Herr Graf Frankenberg das für mich bedauerliche Wort ausgesprochen: das Abgeordnetenhaus sei nicht competent, diese Steuerreform durchzuführen, denn es sei daraufhin nicht gewählt. (Heiterkeit.) Ja, das ist ausdrücklich ausgesprochen. (Zustimmung.)

Nun, meine Herren, haben wir die fünfjährigen laturperioden glücklicherweise eingeführt, ohne welche solche zusammenhängende, mehrere Jahre bedeutende große Gesetzgebungsarbeit überhaupt nicht zu machen ist. (Sehr richtig!) Wir haben heute ein Abgeordnetenhaus, welches, in den ersten Anfängen mitwirkend, sich in die Grundgedanken der ganzen Reform hineingearbeitet hat, wo gewissermaßen beim ersten Schritt man das Ende schon vor sich sah und ein bestimmtes Ziel verfolgt wurde. In dem Augenblick, wo dieses Abgeordnetenhaus auseinander⸗ geht und Neuwahlen kommen, weiß niemand, was aus der Steuer⸗ reform wird, und wenn der Grundbesitz nicht die Gelegenheit beim Schopfe ergreift, die ihm heute geboten wird, von dieser Doppel⸗ besteuerung sich zu befreien, so geht er einen sehr gefährlichen Weg, und er weiß nicht, ob er es jemals erreichen (Sehr richtig!)

Qonta Legis⸗

eine

wird. Soll es denn dahin kommen, daß die gewählten Vertreter des Landes bei jeder großen Vorlage, die ihnen gemacht wird, sich sagen müssen, unsere Wähler haben uns dafür noch nicht instruirt? (Heiterkeit.) Sie haben das vorher noch nicht gekannt, wir müssen also die Sache ablehnen, oder es muß jedesmal bei einer solchen Gelegenheit das Haus aufgelöst werden. Dann würde ich lieber das Schweizer Referendum nehmen, das wäre dann wirklich viel einfacher, als wenn man zu einer solchen Art von Verfassung gelangte. Ich umgekehrt freue mich darüber, daß wir soviel Zeit hatten, eine Reform in allen ihren Theilen mit diesem Abgeordnetenhausfe zur Durchführung zu bringen, welches nund glücklicherweise in allen Grundprincipien auch mit diesem hohen Hause einverstanden ist, was ja keineswegs sonst immer der Fall ist. (Heiterkeit.) Daher, glaube ich, müssen wir die Zeit benutzen, und ich hoffe, das Haus wird nicht bloß die Grundzüge festhalten, sondern auch in den Einzelheiten sich thunlichst beschränken, und die Commission wird sich ein Verdienst erwerben, wenn sie bei der Gesammtlage und gegenüber den Zwischen⸗ fällen, die passiren können, nicht bloß gründlich was ja leicht ist nach der höchst gründlichen Vorberathung im Abgeordnetenhause sondern auch schnell arbeitet. (Bravo.)

Damit schließt die Generaldiscussion. Das Verm ögens⸗ steuergesetz und das Communalabgabengesetz werden jedes an eine besondere Commission von 15 Milgliedern üder⸗ wiesen. Der ersteren Commisston soll später auch das Gesetz über die Aufhebung directer Staatssteuern übergeben werden. 8

Darauf beschäftigt sich das Haus mit Petitionen.

Ueber die Petition des Dr. Ster nberg, Stahsarztes a. D., und dessen Chefrau, zu Charlottenburg, welche sich üder Gin⸗ leitung des Entmündigungsverfahrens uUnter mehrfachen Rechts⸗ verletzungen beschweren, berichtet Freiherr von Duͤrant. Dde Petitionscommisston beantragt;

Die Petition der Regierung als Material fähr eine des im Inli 1892 verössentlichten Aufrufes. vor im Sime eines wirksameren Schuges als das freie Ermessen des ichters und die Katae⸗ der 8 m oder von der Poltzeihehörde „Sachverständigen“ dadurch, sterbei nicht jurtstische Uvnlsce, sondens egde de danehen Ceöhherse 4½α 222

Hilflosigkeit oder Gefährlichkeit ausschlaggebend sein dürfen“, zu veranlassende Reform des Irrenwesens zu überweisen.

Geheimer Justiz⸗Rath Vierhaus legt ausführlich den kortgang der Angelegenheit bei den Gerichten dar und nimmt die Justizverwaltung gegen die Unterstellung in Schutz, als ob ihr in dieser Beziehung irgend eine Verfehlung zur Last fiele. Es stehe am Sonnabend (heute) in der Sache ein weiterer Termin vor Gericht an. Den Commissionsantrag werde der Justiz⸗Minister zur Kenntniß nehmen und die darin angeregten Vorschläge einer Prüfung unterziehen; bedenklich sei aber, daß der Prüfung sofort eins ganz bestimmte Richtung gegeben werden solle. Die Fassung des Aufrufs von 1892 sei ohne weiteres zu gesetzgeberischem Vorgehen nicht verwerthbar.

Ober⸗Bürgermeister Struckmann⸗Hildesheim beantragt den Uebergang zur Tagesordnung.

Graf Pfeil hält die Reformbedürftigkeit des heutigen Irren⸗ wesens durch den Fall Sternberg für erwiesen. Trotz seiner gerichtlich erklärten Unzurechnungsfähigkeit prakticire Herr Sternberg als Arzt weiter. Die Einzelvorgänge in diesem, Nhre dauernden Verfahren böten von dem letzteren ein wahres Zerrbild. Redner bittet um An⸗ nahme des Commissionsantrages.

Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Skrzeczka theilt mit, daß im Staats⸗Ministerium zwischen den betheiligten Ressorts Erörterungen über eine Reform des Irrenwesens unter gleichzeitiger Erwägung einer etwaigen Aenderung des Entmündigungsverfahrens bereits seit geraumer Zeit schweben. 1

Graf Klinckowström hält mit dem Grafen Pfeil dafür, daß bei dem vorliegenden Falle sehr wunderbare Dinge vorgekommen und daß der Commissionsantrag durchaus gerechtfertigt sei.

Wirklicher Geheimer Rath, Landesdirector von Levetzow be⸗ antragt, die Bezugnahme auf den Aufruf vom Juli 1892 aus dem Commissionsantrage wegfallen zu lassen. 1

Der Commissionsantrag wird mit dieser Aenderung an⸗

genommen.

Der Vorstand des Oberschlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins zu Kattowitz bittet das Haus, bei der Regierung die Wiederaufhebung der für Be⸗ förderung gberjch tesischer Kohlen nach den Breslauer Wasserumschlagstellen eingetretenen Tariferhöhung zu erwirken.

Die Commission beantragt, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung unter besonderer Be Sugnahme auf das Protokoll des Bezirks⸗Eisenbahnraths zu Breslau vom 9. De⸗ zember v. J. mit dem Antrage zu überweisen, event, den Sen⸗ dungen niederschlesischer Kohlen nach den Wasserumschlagstellen dieselben Tarifvergünstigungen wie den oberschlesischen einzu⸗ räumen.

Geh. Reg⸗Rath Möllhausen erklärt, daß das bisherige wirth⸗ schaftliche Ausnahmebedürfniß, welches zu dem Ausnahmetarif für Oberschlesien geführt habe, nicht mehr bestehe, die bisherige Vergün stigung also mit Recht zurückgenommen und der reguläre Tarif allgemein eingeführt sei. Der oberschlesischen Kohlenindustrie sei nich eine Schädigung zugefügt, sondern nur eine Bevorzugung entzogen worden. Der Ausschuß des Landes⸗Eisenbahnraths habe die Petitton gleichfalls zurückgewiesen.

Der Commissionsantrag wird darauf angenommen.

Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Verbesserung der Handelsbilanz.

Wiee schon gestern kurz erwähnt, zeigt das Aprilheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen „Monatlichen Nach⸗ weise über den Auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ aufs neue die A Verbesserung unserer Handelsbilanz.

Die Einfuhrmenge im April 1893 belief sich auf 23 628 657 Doppel⸗Centner, im April 1892 auf 24 340 114 D.⸗Ctr. sodaß im April des laufenden Jahres um 711 457 D.⸗Etr. weniger eingeführt

wurden.

Im ersten Drittel des Jahres 93 wurden zusammen 83 249 960 D.⸗Ctr., im gleichen Zeitraum des Vorjahres 86 278 997 D.⸗Ctr. eingeführt, sodaß für die Monate Januar bis April des Jahres 1893 eine Mindereinfuhr von 3 029,037 D.⸗Etr. zu ver⸗ zeichnen ist.

Die Ausfuhr dagegen hat im April des Jahres 1893 die Höhe von 17 210 784 D.⸗Ctr. erreicht, während im gleichen Monat des Vorjahres nur 14 889 555 D.⸗Etr. ausgeführt wurden; und im ersten Drittel des Jahres 1893 wurden 65 918 763 D.⸗Etr. gegen 58 718 537 D.⸗Ctr. des gleichen Zeitraums im Vorjahre, also um 7 200 226 D.⸗Ctr. mehr ausgeführt. Die Einfuhr ist alfo pro Ja⸗ nuar bis April 1893 um 3,5 % gesunken, die Ausfuhr aber um 12 0% gestiegen.

Am meisten zurückgegangen ist die Getreide⸗Einfuhr, indem im ersten Drittel des Jahres 1892 16 612 866 D. Etr. Getreide und sonstige landwirthschaftliche Erzeugniffe, im gleichen Zeitraum des Jahres 1893 aber bloß 9 091 941 D.⸗Ctr. eingeführt murden. An Holz und Holzwaaren sowie sonstigen de etabilischen Schnitzstoffen wurden in den Monaten Januar bis April des Jahres 1893 gleich⸗ falls über eine Million Doppel Centner weniger eingeführt, indem im Vorjahre (Januar bis April) 7 432 038 D.⸗Etr., in diesem Jahre 6 402 565 D.⸗Etr. eingebracht wurden. Auch Qel

Dagegen wurden

und Fette wurden im Jahre 1893 weniger importirt.

Baumwolle, Baumwollwaaren, Wolle und Wollwaaren, Flachs und Hanf, Seide und Seidenwaaren in den ersten 4 Monaten dieses Jahres mehr eingeführt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, ebensu wurden um mehr als 4 Millionen D.⸗Etr. Stein. und andere Kohlen mehr emgeführt. Auch die Petroleum⸗Einfuhr stieg von 2735 819 D.⸗Etr. auf 2910 636 D.⸗Z. Bei der Anuns⸗ fuhr ist die Mehr⸗Ausfuhr von Strine und Braunkohlen (36 338 843 D.⸗Ctr. gegen 31 952 820 D.⸗Ztr.) und von Speceret; und Materialwaaren (4 606 881 D. Ctr. gegen 310 180 D.⸗Etr.), sodann der größere Ervort an Droguerie⸗. Farbe- und Apothekerwaaren (2020 101 D.⸗Ctr. gegen 1 688 892 D.⸗Ctr.), sowie von Wollwaaren (240 863 D.⸗Etr⸗ gegen A5 195 D.⸗Ctr.) und Seidenwaaren (24 2599 D.⸗Cty. gegen 2 335 D. Ctr.) hemerkenswerth. Die Ausfuhr von Erzen, Erden und edien Metailenr stieg von 10 512 218 D.⸗Etr. auf Il 297 254 D.⸗Etm, in der Eisen⸗ industrie von 3638 681 D „Etr. auf 3 721 128 D.⸗Etr. Auch die

Ausfuhr der landwirthschaftlichen Producm und don ieh ist ent⸗ sprechend gestiegen.

Weltausstellung in Chicaga Die National⸗Commisstom fün die Weitausstellung erhielt eine Mittheilung von dem Genevaldirectan Davirs mit einem Schreiben, welches von den Aunstellungs⸗Commissaven Oersterreich-Ungarns, Bra⸗ säliens, Daͤnemanks, Frankreichs, Doutk Hhlands, Englands, Ftalitens. Japans, Norwegeng, Portagalch, Rußlands, Siams, Schwedens und der Schreiz unterzeichnen ist. Darin wird nach dem Vericht des. W. T8. B.* Erklärt, daß die Antmwont auf die Mittheilung hinsichtlich der Preise⸗ Jurd (GGergt. Nr he d ) mi ausreichend sei und, daß tros der seit mehn als einem Jahre wiederholten Nufforderungen den Commissaven beine Mirꝛtheiungen Rexüther zugsgangen seien. Jetzt set es zu spaät, enne indennatinmale Dury cimusegest, sie. zügent. daher die zusgestellren Gegenstaide ührer Sehmchten, deü der Preisbemerhung zurüch Die Mittheilung gah, Ver⸗ nlassung zut einer lobhaften Berathung in der Tocemzissivne. S Gazr.

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der Veutreber West⸗Virginien, füchrte aus, die Angelegenheit er sehr ennst; wen d nicht geregeit würde, würde daraus ein Unerfetze⸗ liches S enn die Ausstellung und eine Schande uͤr das Sand es⸗ wachsemn. Die Mittheilung Preizvertheitung Übermirsen.

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Doapies wurde der Sommissiong. fim die Mehrere hundert, amzeritatztsche Ings. ailg an Foster an Schrethen, in welchesg, ie rtheiung Protest erhehe und, en