1893 / 127 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Es sind alle diejenigen Titel der Jerien XX

Serie XXXIII.

(Nr. 1 23000).

0512 0542 068⸗ 0812¹ 0872 127 128* 185 2942 296“ 312 358 434 4352

489“

508*

511

548

559*

586 V 600*° 614 738 808“

865 944

V V 531²¹ I

88129

044

048* 123

150˙¹ 185⁷ 2162 243¹ 2852 386 491˙* 512²² 546

57

c) Restanten

Von den in den vorausgegangenen Ziehungen vollständig ausgeloosten 5 % 1 Zerien II, XVIII, XIX und XX sind die nachstehend aufgeführten Titel bis jetzt noch nicht eingelöst:

Serie XXXV.

Nr. 45001 67000).

29

X

Pfandbriefe

Gezogene Endnummern):

X III. XXXV-XILI (gleichviel welcher Litera) zur Heimzahlung berufen, deren Nummer in ihren letzten drei §Ftellen eine der hier ver⸗

zeichneten, durch Ausloosung bestimmten Endnummern ausweist.

058 113*°* 1212 125²° 132² 139 1800 255¹* 301** 339 3472° 371 3872* 41²²¹ 429

654: 6659 670 706* 722* 740 712 758⸗ 792 849 947 952 960

der vollstindig ausgelosten Pfandbriese der S

Serie XXXVI.

(Nr. 67001 99000).

446 * 562

5742 575² 624 ²⁰ 634 *

Serie

008²¹ 050*° 0572 058

101

156

1782 1882 2162 254

313² 324˙⁸ 326

370° 397“* 501 * 5292²° 531˙*

(Nr. 99001 —- 154000).

Serie XXXIX.

Nr. 207001 237000). 092²²⁰ 668 134 729*0⁰ 1462 788* 254 853 369 890* 383* 893* 3972²¹ 935² 457 9432 4772° 953 503 989* 6242*

Serie XL.

Nr. 237001 —250000). 2082 759 287 766* 289 * 894 405 926* 468 962² 615 974 q16111

Serie XLI.

(Nr. 250001 268000). 066 561 291 692

V 698

Serie XXXVIII.

(Nr. 154001 207000). 910 1 023819 485

05s8 503

138¹ 515¹*

1612 6412

1872 718*

312 72²

3699 751

1113156.

390“„ 8622

3912 9022

414 958˙

464 2b9

XXXVII.

567 594“ 6382 669 720*⁰ 722* 728 * 730

776*° 808

816*‧ 823 8572 880“* 926 * 9272 942²

435* 508* 524*

8

und 4 ½ % Pfandbriefen, sowie den 4 % Pfandbriefen der

Serie I. II G87

sgerie II. vnt D.

1910

Serie IV. Lit. D. 1509 ¹² 1. 89481:

Serie V. Lit. D. 97

11““

Serie VI. Lit. D. 18801¹⁷

Serie VII. Lit. D. U 1 37297 ¹¹ 51253* 41762¹⁰⁹ 417631¹2 41764 ¹⁰

Serie VIII. Lit. C. V 1 553511 V 67386¹²

68144¹1

82

Serie IX. Lit. K. 84043 ¹*⁷

Serie X. Lit. L. 108502¹³ 110940¹³

Lit. K.

Lit. L. 169037¹⁹

Serie XIX.

Ee 1,Sn V 293620 ¹⁸

2563981s 271932˙*½ 2861621 1.

1 2866991 Lit. L.

Lit. K. EHit. I. V 294074 ¹s 296130 ¹³⁴ V

Serie XI. Serie XVIII.

124365 ¹⁷

1 6

b“ 2659151 277444 1s Lit. K. 270803¹⁸ 28952718s] 296542 ¹³⁸ 270804 ¹s 29126818 299710 ¹s 2918941s

Serie Lit. K. V V

XX. Lit. L. 315340¹s 317195¹s

310768¹⁸

8

(Die beigedruckten kleineren Zahlen bezeichnen die Ziffer der Verloosung, in welcher die betreffende Nummer gezogen wurde.)

1. August 1886. 19. Verloosung

und

Arnswalde das Allgemeine e sowie

Der Artikel 53 der Reichsverfassung Fassung:

Der Kezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

für Herlin außer den Post⸗Anstalten auch die Exprdition

V Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den naum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate

nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Verlin, Dienstag, den 30. Mai, Abends.

IFrxsn8.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Besitzerg der Standesherrschaft Muskau, Legations⸗ Rath a. D. Grafen von Arnim den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Königlichen Krone, der Schleife und Schwertern am Ringe, dem Major a. D. Schülein zu Berlin, beschäftigt in der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des Großen Generalstabs, dem Hauptzollamts⸗Rendanten, Hauptmann a. D. Schlacht zu Pillau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Bürgermeister Knollzu Muskau, dem kaufmännischen

Director der Berliner Maschinenbau⸗Actiengesellschaft vormals L. Schwartzkopff Karl Serno und dem Kriegervereins⸗Vor⸗

sitzenden, Förster a. D. Buge zu Feldberg bei Fehrbellin im Kreise Osthavelland den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den emeritirten Lehrern Bonde zu Atzer⸗Balligholz im Kreise Sonderburg und Dubberke zu Bernsdorff im Kreise Neustettin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern, b

dem Förster Kobicke zu Forsthaus Kölzigerberg im Kreise

dem Musketier Adolf Hoffmann IJ. im Infanterie⸗ Regiment Graf Kirchbach (1. Niederschlesisches) Nr. 46 und dem Musketier Borus im Infantere⸗Regiment Nr. 128 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8

—“ Deutsches Reich. betreffend die Ersatzvertheilung. Vom 26. Mai 1893.

9 ““ ir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel I. erhält folgende

Artikel 53.

Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zu⸗ sammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind. 8

Der Kieler Hafen und der Jadehafen sind Reichs⸗ Kriegshäfen.

Der zur Gründung und Erhaltung der Kriegsflotte

Für die Zutheilung der auszuhebenden Rekruten an die Truppen des Reichsheeres ist im übrigen das militärische Be⸗ dürfniß maßgebend. 3

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Zu demselben Zeitpunkte treten der § 9 des Gesetzes, be⸗ treffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. Nopember 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 131 ff.) und der § 9 des Reichs⸗ Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45 ff.) außer Kraft.

Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze erläßt der Kaiser. § 4.

Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrags vom 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III § 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärconvention vom 21./25. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1870 S. 658) zur ö rj

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Hochsts

Gegeben Prökelwitz, den 26. Mai 1893.

Wilhelm.

von Boetticher.

1 Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen: 1) der Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Ravensburg (E. H.) zu Ravensburg, 2) der Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Kaufmännischen Vereins (E. H.) zu Annaberg im Erzgebirge die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 29. Mai 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Am 1. Juni d. J. werden im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elberfeld an der Strecke Meinerzhagen —Marienheide die Station Holzwipper für den Gesammtverkehr und an der Strecke Cassel —-Mönchehof der Haltepunkt Harles⸗ hausen für den Personenverkehr,

Nr. 2106 die Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗ barung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem⸗ burgs, rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zu⸗ gelassenen Gegenstände, in Gemaßheit des § 1 letzter Absatz der Ausführungs⸗Bestimmungen zum internationalen Ueber⸗ ih ühie über den Eisenbahnfrachtverkehr. Vom 29. Mai 893.

Berlin, den 30. Mai 199b9.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. In Vertretung:

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den General⸗Major zur Disposition, bisher Commandeur der 17. Feld⸗Artillerie⸗Brigade Ulrich, sowie den Oberst⸗Lieutenant zur Disposition Christian Oskar Normann zu Darmstadt unter dem Namen „von Nor⸗ mann⸗Loshausen“ in den Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät und Director des Geographischen Instituts der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Ferdinand Freiherrn von Richthofen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath zu verleihen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Wittenberge getroffenen Wahl den gegenwärtigen unbesoldeten Beigeordneten dieser Stadt, Kaufmann Johannes Runge in gleicher Eigenschaft für eine fernermweite Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. med. Geßner in Memel ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Memel, und 8

der praktische Arzt Dr. Bruhn in Segeberg zum Kreis⸗ physikus des Physikatsbezirks Segeberg ernannt worden.

Dem Ersten Lehrer der städtischen höheren Mädchenschule in 8 Albert Thimm ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Franzburg ist der Lehrer Krüger zu Anklam als Hilfslehrer angestellt worden.

: Zinsende 1. August 1890. 20. 9 1891. 21. 8 22. W

und der damit zusammenhängenden Anstalten erforderliche Aufwand wird aus der Reichskasse bestritten. Die gesammte seemännische Bevölkerung des Reichs,

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden die von dem 22. General⸗ Landtag der Westpreußischen Landschaft beschlossenen

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Hannover

1887. an der Strecke Osnabrück— Brackwede die Haltestelle

1888. 1889.

7 : Zinsende 1. August 1878. h“ y

71. Verloosung: Zinsende 1. August 1882. 15. Verloosung: Zinsende 1884. ““ 1885 G

13.

8 8 8

9 10.

Die aus den vorausgegangenen Verloosungen eingelösten Pfandbrief

11FA

I. 8 *1 1 71 e sind annull

irt worden; die in den ersten sechs Verloosungen gezogenen Pfandbriefe sind sämmtlich zur Einlösung gelangt.

Die Heimzahlung der gezogenen Nummern erfolg den nicht verfallenen Coupons und den Talons 18

bei unjserer Cassa in München, den Herren Merck, Finck & Cie. in München der Königl Hauptbank in Nürnberg, sowie

in Abzug g

den Königl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg,

8

Schweinfurt, Straubing und Würzburg,

den Herren Friedr. Schmid & Cie. in Augsburg, dem Herrn F. Benkert⸗Vornberger in Würzburg, den Herren von Miedel & Schüller in Bayreuth und Hof, der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt, der Bank für Handel und Industrie in Berlin (Schinkelplatz), den Herren Adelssen, Bürgers & Cie. in Berlin,

der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., b der Württembergischen Bankanstalt, vormals Pflaum & Cie., in

Stuttgart,

den Herren Rümelin & Cie., in Heilbronn, Nach dem 1. August des betreffenden Verloosungsjahres verfallene oder verfallende, fehlende Coupons werden mit den entsprechenden Beträgen am Capital

8

bei

t zum Nennwerthe zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen spesenfrei gegen Rückgabe der Pfandbriefe mit

Köster's Bank (Aktiengesellschaft) in Mannheim und Heidelberg, den Herren Wingenroth, Soherr & Cie. in Mannheim,

den Herren G. Müller und Cons. in Karlsruhe,

dem Herrn Veit L. Homburger in Karlsruhe, der Bankrcommandite Kauffmann, Engelhorn & Cie. in Straßburg i. El den Herren Schmitz, Heidelberger & Cie. in Mainz, dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Köln, den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Köln, der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig, den Herren Albert Kuntze & Cie. in Dresden, 8 den Herren Hermann Arnhold & Cie., Bank⸗Command schaft in Halle a. S., dem Herrn L. Pfeiffer in Kassel, 6 den Herren Eduard Frege & Cie. in Hamburg, der k. k. priv. üsterreich. Creditanstalt für Handel u. Gewerb den Herren Dutschka & Cie. in Wien.

ebracht. Am 1. August 1893 treten die in der 22. Ziehung ausgeloosten Pfandbriefe aus der couponsmäßigen Verzinsung. Auf alle nach dem 1. Auaust

des betreffenden Verloosungsjahres zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wird ein 1 ½ % iger Depositalzins gewährt. Vinkulirte Pfandbriefe sind von dem betreffenden 1 Eigenthümer⸗(mit beglaubigter Unterschrift) abzuquittiren. Bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen ist außerdem die Genehmigung der zuständigen

Curatelbehörde erforderlich. Gedruckte Verloosungslisten sind in unserem Effekten⸗Bureau, sowie bei sämmtlichen Pfandbrief⸗Verkaufsstellen und Couponszahlstellen zu Der Umtausch der verloosten Titel in % ige Pfandbriefe wird au

M

ff Wunsch

von der Bauk zum Tagescours besorgt.

einschließlich des Maschinenpersonals und der Schiffs⸗ handwerker, ist vom Dienste im Landheere befreit, dagegen

zum Dienste in der Kaiserlichen Marine verpflichtet 8 1 ““ 8

Der Kaiser hestimmt für jedes Jahr die Zahl der in das Heer und in die Marine einzustellenben Rekruten.

Der Gesammtbedarf an Rekruten wird für das unter preußischer Verwaltung stehende Reichs⸗Militärcontingent durch das preußische Kriegs⸗Ministerium, für die übrigen Reichs⸗ Militärcontingente durch die betreffenden Kriegs⸗Ministerien auf die Armee⸗Corps⸗Bezirke vertheilt, und zwar nach dem Verhältniß der im laufenden Jahre in diesen Bezirken vor⸗ handenen, zur Einstellung in den activen Dienst tauglichen Militärpflichtigen ausschließlich derjenigen der seemännischen Bevölkerung. 8

Die Vertheilung des Ersatzbedarfs für die Marine findet durch das preußische Kriegs⸗Ministerium nach Maßgabe der vorhandenen, zur Einstellung in den activen Dienst tauglichen Militärpflichtigen der seemännischen Bevölkerung statt. Beim Mangel an Ersatzmannschaften der seemännischen Bevölkerung wird der Bedarf durch Hinübergreifen auf geeignete Militär⸗ pflichtige der Landbevölkerung unter Zurechnung zu den für das Landheer aufzubringenden Rekruten gedeckt.

Vermag ein Armee⸗Corps⸗Bezirk seinen Rekrutenantheil nicht aufzubringen, so wird der Ausfall auf die anderen Armee⸗Corps⸗Bezirke desselben Reichs⸗Militärcontingents nach Maßgabe der vorhandenen Ueberzähligen vertheilt.

Hie unter selbständiger Militärverwaltung stehenden Armee⸗Corps⸗Bezirke können im Bedarfsfalle im Frieden zur Rekrutengestellung für Armee⸗Corps anderer Reichs⸗Militär⸗ contingente nur in dem Maße herangezogen werden, als An⸗ gehörige der betreffenden Contingente bei ihnen in Gemäßheit des § 12 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 in der Fassung des Gesetzes vom 6. Mai 1880 (Reichs⸗Gesetzbl.

103) zur Aushebung gelangen. Bezüglichen Ausgleich regeln die Kriegs⸗Ministerien unter einander.

Hankenberge sowie an der Strecke Harburg—Stade die Haltestelle Dollern für den Personen⸗ und den Frachtgutverkehr in Wagenladungen,

Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction (links⸗ rheinische) zu Köln die bisherige Personen⸗Umsteigestation Lommersweiler als Station für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie

IEEEEEö im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Erfurt die Haltestelle Tzschecheln auch für den Wagenladungs⸗

verkehr eröffnet werden. Berlin, den 28. Mai 1893. 8 Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnam Schulz.

Die Nummer 20 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von

heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2103 das Gesetz, betreffend die Ersatzvertheilung. Vom 26. Mai 1893; und unter Nr. 2104 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 25. Mai 1893. Berlin, den 29. Mai 1893. sMNaaaiserliches Post⸗Zeitungsamt. In Vertretung: 8 WW

Die Nummer 21 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2105 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendun der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll⸗ ermäßigungen auf die spanischen Boden⸗ und Industrie⸗ erzeugnisse. Vom 28. Mai 1893; und unter—

Nachträge zu dem revidirten Reglement der Westpreußischen Landschaft vom 25. Juni 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 523) und u dem Pensionsreglement für die Beamten der Westpreußischer Landschaft vom 9. August 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 642), sowie die auf Grund der Beschlüsse des General⸗Landtags vom 23. November 1892 aufgestellte Fürsorge⸗Ordnung, betreffend die Wittwen und Waisen von Beamten der Westpreußischen und der Neuen Westpreußischen Landschaft und der land⸗ schaftlichen Darlehnskasse, veröffentlicht.

Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. Mai.

Die vereinigten Ausschuͤsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von den Brincken hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗ Rath Freiherr von

8

Mentzingen als Geschäftsträger. 8