1893 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

zu dem gleichen Resultat gelangen werde. Die Vorschriften des § 1166 über das Verkaufsrecht des nachstehenden Pfand⸗ gläubigers wurden sachlich genehmigt, ebenso die Vorschriften des § 1167 über die sog. lex commissoria. Der § 1168 enthält für den Fall, wenn Geld Gegenstand des Pfandrechts ist, besondere Bestimmungen über das Recht und die Pflicht des Pfandgläubigers, sich wegen seiner fälligen Forderung aus dem Gelde zu befriedigen. Die Mehrheit ent⸗ schied sich mit Rücksicht auf die Seltenheit der in Betracht kommenden Fälle für die Streichung des § 1168. Die §§ 1169 bis 1176 regeln die Art und Weise, wie der Verkauf des Pfandes zu bewirken ist. Der Entwurf macht das Ver⸗ kaufsrecht des Pfandgläubigers weder von einem vollstreck⸗ baren Titel noch von einer gerichtlichen Verkaufsermächti⸗ gung abhängig, sondern giebt dem Pfandgläubiger das Recht, das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder einen zu Versteigerungen befugten sonstigen Beamten oder öffentlich angestellten Auctionator im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen zu lassen. Auf Grund ines die Verpflichtung des Eigenthümers zur Ghestertung des Verkaufs aussprechenden vollstreckbaren Titels ist der Pfand⸗ läubiger auch befugt, den Verkauf nach den für die Zwangs⸗ vollstreckung geltenden Vorschriften herbeizuführen. Diesem Sostem des Entwurfs gegenüber war von einer Seite befür⸗ wortet, den Verkauf des Pfandes nur auf Grund eines voll⸗ streckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung zu ge⸗ statten; von anderen Seiten, die Zulässigkeit des Verkaufs, wenigstens dann, wenn der Eigenthümer innerhalb der im § 1170 Abs. 2 bestimmten Fristen Widerspruch gegen den Ver⸗ kauf erhebe, von richterlicher Bewilligung abhängig zu machen. Nach eingehender Erörterung billigte die Mehrheit unter Ab⸗ lehnung der Anträge den Standpunkt des Entwurfs. Auch darin trat die Mehrheit dem Entwurf 1169 Abs. 2) bei, daß der Pfandgläubiger, um den Verkauf nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften zu ermöglichen, einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigenthümer des Pfandes erwirken müsse, ein vollstreckbarer Titel gegen den Verpfänder mithin nicht genüge. Ein auf der ent⸗ gegengesetzten Auffassung beruhender Antrag, in den das Verkaufsverfahren regelnden §§ 1169 ff. das Wort „Eigenthümer“ durch „Verpfänder“ zu ersetzen, wurde abgelehnt. Auch im übrigen fanden die einzelnen, das Verkaufsverfahren regeln⸗ den Bestimmungen der §§ 1169 bis 1176 im vesentlichen Zustimmung. Eine Ergänzung erfuhr der § 1171 durch die Vorschrift, daß der Pfandgläubiger Waaren, die einen Markt⸗ oder Börsenpreis haben, auch nicht öffentlich durch einen Handelsmäkler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise verkaufen lassen kann. Ferner wurde die Vorschrift des § 1172 Abs. 1, nach welcher die Versteigerung in der Gemeinde zu bewirken ist, in der im Falle der Be⸗ friedigung des Pfandgläubigers das Pfand zurückzugeben sein würde, durch die Bestimmung ersetzt, daß die Ver⸗ steigerung an dem Orte, an welchem das Pfand aufbe⸗ wahrt wird, für den Fall aber, wenn von einer Versteigerung an dem Aufbewahrungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten ist, an einem anderen Orte erfolgen soll. Gegen den sachlichen Inhalt des § 1177, welcher die Verein⸗ barung einer von den Vorschriften der §§ 1169 bis 1176 ab⸗ weichenden Art des Verkaufs gestattet, erhob sich kein Wider⸗ spruch. Der § 1178, nach welchem, wenn eine von den Vor⸗ schriften der §S 1171 bis 1175 abweichende Art des Verkaufs den Interessen des Eigenthümers und des Pfandgläubigers entspricht, jeder von ihnen verlangen kann, daß der andere in diese Art des Verkaufs einwillige, ge⸗ langte mit der Abweichung zur Annahme, daß in Ermange⸗ lung einer Einigung darüber nicht im Prozeßverfahren, son⸗ dern in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ent⸗ schieden werden soll. Die näheren Bestimmungen über dieses Verfahren blieben dem in Aussicht genommenen Gesetz über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit vorbehalten. Die Vorschrift des § 1179 über die Anzei e⸗ pflicht des Pfandgläubigers nach erfolgtem Verkauf, sowie die Vorschriften der §§ 1180, 1181 über die Rechtmäßig⸗ keit des Verkaufs und über die Wirkungen des recht⸗ mäßigen Verkaufs wurden, unter Streichung des § 1180 Abs. 3 und des § 1181 Abs. 3, sachlich genehmigt. Zusätzlich wurde beschlossen, daß, wenn eine Sache als Pfand in öffentlicher Versteigerung verkauft wird, dem Käufer ein Anspruch auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache nicht usteht. Der sachliche Inhalt des § 1182, der besondere Be⸗ en zum Schutze des gutgläubigen Erwerbers der Pfandsache für die Fälle enthält, in denen dem Veräußerer ein Pfandrecht nicht zustand oder die Befugniß zur Ver⸗ äußerung fehlte, erfuhr keine Anfechtung, ebensowenig der § 1183, welcher das Recht an dem Erlöse aus dem Verkauf des Pfandes ordnet. Auch die besonderen Verschuiften der §S 1184, 1185 über das Pfandrecht an dem Bruchtheil einer Sache fanden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen Zustimmung. Die §§ 1186 bis 1188 regeln den Ueber⸗ ang des Pfandrechts im Falle der Uebertragung einer durch fand gesicherten Forderung, insbesondere die Haftung des bisherigen und des neuen Pfandgläubigers dem Eigenthümer des Pfandes gegenüber. Die Bestimmungen des Entwurfs wurden im wesentlichen gebilligt; doch soll der Abs. 3 des § 1187 als entbehrlich gestrichen und der § 1188 durch die als § 737 a in die Civilprozeßordnung einzustellende Vorschrift ersetzt werden, daß im Falle der hebe ge anc einer durch ein Faustpfand gesicherten Forderung der Schuldner zur erausgabe des Pfandes an den Gläubiger nur gegen Sicherheitsleistung für die Haftung verpflichtet ist, die aus einer Verletzung der gegen⸗ über dem Verpfänder ihm obliegenden Verpflichtungen durch den Gläubiger für ihn entstehen kann. Die Vorschriften der 1189 bis 1193 über die Aufhebung des Pfandrechts wurden sachlich nicht beanstandet; jedoch beschloß man, die Bestimmung des § 1192 Abs. 2 über die Wirkung einer der Forderung entgegenstehenden peremtorischen Einrede auf das Pfandrecht durch die Vorschrift zu ersetzen, daß, wenn dem Schuldner eine solche Einrede gegen die Forderung zusteht, der Verpfänder die Rückgabe des Pfondes verlangen kann. Abgelehnt wurde der Verfolgung des Pfandrechts an eine kurze wenn das Pjand ohne den Willen des Pfandgläubigers im Besitze eines Dritten ist, oder dies wenigstens für den Fall zu bestimmen, daß der Verpfänder oder der Eigenthümer den Besitz des Pfandes hat. Abgelehnt wurde ferner der An⸗ trag, als § 715a die Vorschrift in die Civilprozeßordnung auf⸗ zunehmen, daß, wenn die gepfändeten Sachen im Gewahrsam des Schuldners belassen oder in seinen Gewahrsam zurück⸗ gegeben worden sind, die Wirkungen der Pfändung erlöschen,

Antrag,

allgemein die Frist zu knüpfen,

sofern die Zwangsvollstreckung infolge einer Bewilligung des Gläubigers länger als drei Monate einstweilen eingestellt ist. Einvernehmen herrschte, den § 1194, welcher das 2 behaltungsrecht des Gläubigers wegen einer anderen For erung als der durch das Pfand gesicherten Forderung ausschließt, zu streichen, da die Vorschrift, soweit richtig, selbstverständlich sei. Der § 1195 Abs. 1 stellt für das Verhältniß dem Pfandgläubiger und dem 2 zu Gunsten des letzteren die Vermuthung auf, daß dieser der Eigenthümer des süsürndn sei. Man war einverstanden, daß nach den früher gefaßten Beschlüssen ein Bedürfniß für diese Bestimmung nicht mehr vorliege; der Abs. 1 des § 1195 wurde daher gestrichen. Dagegen fand der Abs. 2, der dem gutgläubigen Pfand⸗ gläubiger in seinem Verhältnisse zu dem Eigenthümer des Pfandes S u gewähren bezweckt, in der Fassung Zu⸗ stimmung, daß der Pfandgläubiger berechtigt ist, den Ver⸗ pfänder als den Eigenthümer des Pfandes insolange anzusehen, als er nicht den Mangel des Eigenthums des Verpfänders er⸗ h

Bei den Verhandlungen der verstärkten Budgetcommission des Abgeordnetenhauses über den Betriebsbericht der Staatseisenbahnverwaltung für 1891/92, über welche der Bericht der Commission 8 zur Vertheilung gelangt ist, wurde von den Regierungs⸗Commissarien eine Erklärung über die Wir⸗ kungen des ungarischen Zonentarifs abgegeben, die in einem Punkte einen rechnerischen Irrthum enthält, welcher zu be⸗ richtigen ist. Unter Gegenüͤberstellung der Einnahmen aus der Personenbeförderung für 1888 und 1890 für den Gesammtverkehr einerseits und für den Verkehr der letzten (XIV.) Zone andererseits ist richtig dargelegt, daß der Procentsatz des Antheils der letzteren an jenem Gesammtverkehr um 9,8 (von 13,6 auf 23,4 Proc.) gestiegen sei, und daran die emerkung geknüpft, daß, da die Gesammteinnahme in beiden Jahren um 28,6 Proc. gewachsen sei, auf die übrigen Zonen 18,8 Proc. entfallen, namentlich auf den Nah⸗ verkehr. Hierin liegt ein Irrthum. Der Proöcentsatz des Einnahme⸗Antheils aller übrigen Zonen am Ge⸗ sammtverkehr ist um ebensoviel (9,8) gefallen, als der Antheil der XIV. Zone in seiner Procentzahl stieg. In⸗ dessen sind auch in dem nahen Verkehr der I. Zone die Einnahmen nicht nur für sich, sondern auch in ihrem Ver⸗ hältniß zur Gesammteinnahme gleichfalls nicht unerheblich ge⸗ wachsen, und zwar von 7,4 Proc. in 1888 auf 15,2 Proc. in 1890 od m 7,8 Proc. G

Der Kaiserliche Botschafter in Wien Prinz Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Erste Secretär, Legations⸗Rath Prinz von Ratibor als Geschäftsträger.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Kaiserliche Gesandte in Buenos Aires Dr. Krauel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Deutschland angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗ Secretär Freiherr von Heintze⸗Weißenrode als Geschäfts⸗ träger.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ober⸗Zoll⸗Director Oldenburg ist hier an⸗ gekommen. 86 1 8

S. M. S. „Arcona“, Commandant Corvetten⸗Capitän Hofmeier, ist am 1. Juni d. J. in Rio de Janeiro ein⸗ getroffen und beabsichtigte, an demselben Tage nach Montevideo in See zu gehen. 1

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren erledigte gestern den Etat der Steuern und beendigte damit die ganze Etats⸗ berathung. Die Steuererhöhung wurde nach lebhafter Erörterung im Sinne des Beitritts zu den Beschlüssen des anderen Hauses angenommen.

In der Kammer der Abgeordneten gab der Minister⸗ Präsident Dr. Freiherr von Mittnacht gestern eine Er⸗ klärung ab über die vor einigen Monaten im „Beob.“ publicirten Wahlausschreiben an Beamte bei politischen Wahlen insbesondere den Septennatswahlen vom Jahre 1887. Es entspann sich nach der Rede des Minister⸗Präsidenten eine längere Debatte. Die Abgeordneten Haußmann und Ge⸗ nossen brachten einen Antrag ein, worin die Königliche Staatsregierung aufgefordert wird, dahin zu wirken, daß bei politischen Wahlen den Beamten jede Wahlbeeinflussung zu Gunsten bestimmter Kandidaten untersagt werde. Der Abgeordnete von Göz stellte den Gegenantrag: im Hinblick auf die befriedigenden Erklärungen des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums über die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten bei politischen Wahlen über den Antrag Haußmann u. Gen. zur Tagesordnung überzugehen. Dieser Gegenantrag wurde, wie der „St. A. f. W.“ berichtet, mit 63 gegen 12 Stimmen angenommen. Im weiteren Ver⸗ lauf der Sitzung beantragte der Abgeordnete Schnaidt, nach einem Telegramm des Wolff'schen Bureaus, die Regierung möge wegen des herrschenden Noth⸗ standes auf die Aufhebung der diesjährigen Kaiser⸗ manöver hinwirken. Nach einer Rede des Kriegs⸗ Ministers, der ausführte, daß die Anordnung der Manöver Sache Seiner Majestät des Kaisers sei, wurde der An⸗ trag Schnaidt abgelehnt, dagegen ein Antrag Sandberger, der das Vertrauen busspricht die Regierung werde, wenn nöthig, für die Bedürfnisse des Landes eintreten, mit 39 gegen 35 Stimmen angenommen. Heute sollte der Landtag ver⸗ tagt werden.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Das Großherzoglich sächsische Staats⸗Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses, macht bekannt, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog genehmigt hat, daß Seine der Prinz Bernhard, zweiter Sohn Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, neben dem Namen Bernhard auch den Namen Heinrich führe.

Oesterreich⸗Ungarn

Der Marine⸗Ausschuß der ungarischen Delegation

hat in seiner gestrigen Sitzung das Ordinarium und das Extraordinarium des Marine⸗Budgets unverändert an⸗ genommen.

Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe ist gestern Vor⸗ mittag zu längerem Aufenthalt von Wien nach Ellischau abgereist.

Aus Graz mandanten, Feldzeugmeisters Baron gemeldet.

wird der Tod des ehemaligen Corps⸗Com⸗ von Ringelsheim

Großbritannien und Irland.

Der Geburtstag der Königin hat, wie das amtliche Blatt meldet, den Anlaß gegeben zur Ernennung von fünf neuen Pairs, neun Baronets, darunter mehrere Unterhaus⸗ Mitglieder und sechzehn Knights. Unter den letzteren befinden sich 8e Zeichner des „Punch“ John Tenniel sowie die Redac⸗ teure der „Daily News“ und der in Liverpool erscheinenden „Daily Post“. 1 b

Das Unterhaus lehnte in seiner gestrigen Sitzung mit 283 gegen 245 Stimmen ein von Byrne beantragtes Amendement zum § 3 der Homerule⸗ gill ab, welches die irische Legislatur hindern sollte, Gesetze über das Tragen und den Gebrauch von Waffen und die Bildung solcher Ver⸗ eine zu erlassen, deren Zweck die Uebung mit den Waffen ist. Bei der Bekämpfung dieses Amendements erklärte der Premier⸗ Minister Gladstone, die Regierung werde ein anderes Amendement vorschlagen, welches das von Byrne beabsichtigte Verbot auf militärische Zwecke beschränke; denn die trische Legislatur müsse für den Nothfall Befugnisse haben, durch welche sie Gesetz und Ordnung aufrecht zu erhalten im stande sei. Später wurde, wie „W. T. B.“ meldet, ein Amende⸗ ment des Obersten Lockwood mit 294 gegen 254 Stimmen abgelehnt. Nach diesem Amendement sollte der irischen Legislatur verboten sein, Gesetze zu erlassen, welche die Fabrikation, den Verkauf oder den Ankauf von Waffen, Kriegsmunition und Sprengstoffen betreffen. Während der Debatte erklärte der Deputirte für York Butchers, er habe eine telegraphische Mittheilung gelesen, laut welcher heute Nachmittag im Corridor des Dubliner Ge⸗ richtshofs eine Höllenmaschine gefunden worden sei. Der Ober⸗Secretär für Irland Morley erwiderte, seinem Dafür⸗ halten nach werde sich die Nachricht als ein Scherz erweisen. Aus der Donnerstagssitzung des Unterhauses ist noch eine Anfrage MeFarlane's bemerkenswerth, der, wie die „Allg. Corr.“ erwähnt, zu wissen wünschte, ob die Regierung angesichts der neunzig noch angemeldeten Unteranträge zur irischen Vorlage Schritte zu thun gedenke, welche die Gesetzgebung überhaupt möglich mache. Der Premier⸗Mlnister Gladstone antwortete, er wundere sich um so weniger über die Frage, als er sel bst wegen der Zeit sich ein weni enttäuscht fühle Aber er vertraue auf das Billigkeitsgefühl des Hauses und das Bewußtsein von der Verantwortung, die es gegenüber dem Lande trage. Unter diesen Umständen gedenke die Regierung, wie bisher sich zu verhalten, d. h. durch Erläuterungen und Nachgiebigkeit die Discussion zu verkürzen.

Frankreich.

Vor dem Zuchtpolizeigericht in Paris begann gestern die Verhandlung gegen den Deputirten Baudin und zehn Genossen, die angeklagt sind, am 1. Mai Polizeibeamten beleidigt und geschlagen zu haben. (Vgl. Nr. 104 u. flgd. d. Bl.) Baudin, der zuerst verhört wurde, leugnete der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Beamten wörtlich oder thätlich beleidigt zu haben; die Beamten hätten vielmehr ihn geschlagen und beleidigt. Die Zeugenaussagen waren Baudin ungünstig.

Nach einer den Blättern zugegangenen Mittheilung der „Agence Havas“ hat das Marine⸗Ministerium bisher keinerlei Nachricht über einen Besuch eines russischen oder eines englischen Geschwaders in Brest bei Gelegenheit der bevoistehenden Reise des Präsidenten Carnot nach der Bretagne erhalten.

Rußland.

In St. Petersburg ist gestern die erste allrussische Hygiene⸗Ausstellung in Gegenwart des Großfürsten Paul Alexandrowitsch sowie des Ministers des Innern Durnowo und zahlreicher Würdenträger eröffnet worden.

Italien. 8

Im Senat wurde gestern bei der Fortsetzung der Be⸗ rathung des Pensionsgesetzes das von der Regierung nicht acceptirtes Amendement der Senatscommission, wonach die Pensionsgebahrung der Depositenkasse durch einen in drei Jahresraten von dieser Kasse dem Staatsschatz zu gewährenden Vorschuß von 92 Millionen ersetzt werden sollte, abgelehnt und sodann der erste Artikel des Gesetzentwurfs mit 152 gegen 132 Stimmen angenommen. Im Laufe der Ver⸗ handlung wies, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister⸗ Präsident Giolitti nach, daß die Finanzlage in den letzten vier Jahren sich gebessert und der Fehlbetrag abge⸗ nommen habe. Wolle man keine Ersparungen im Budget ein⸗ führen, so müsse man zu neuen Steuern greifen. Bei Schaffung von neuen Steuern aber wäre eine progressive Ein⸗ kommensteuer die einzig mögliche. Kein italienischer Politiker hätte den Muth, die Wiederherstellung der Mahlsteuer zu beantragen. Die Opposition gegen die Vorlage habe einen politischen Charakter. Der Minister besprach alsdann die „Nothwendigkeit einer Lösung des Problems, betreffend den Geldumlauf. Nach der Regelung der Emissions⸗Institute müsse man die Organisation des Staatsschatzes regeln. Die Hilfsmittel zur Beseitigung der gegenwärtigen Situation beständen darin, keine Verpflichtung zu neuen Ausgaben einzugehen, diejenigen der Vergangenheit

liquidiren, die Ausgaben zu vermindern, die Ersparungen

u zu gestalten und eine starke Politik nach außen und

innen zu befolgen.

Spanien. 6“ Die Deputirtenkam mer beschloß, wie dem „W. T

aus Madrid berichtet wird, gestern von der ursprünglich

beabsichtigten Vertggae abzusehen und die Sitzung zu ver⸗

längern, um so noch gestern die Abstimmung über die Adresse

an die Königin ⸗Regentin auf die Thronrede (vergl. Nr. 128 d. Bl.) zu ermöglichen. Die Annahme der Adresse erfolgte mit 20. egen 58 Stimmen. Die Anhänger Castelar's sprachen sich sür die Annahme aus. Im der h über die Adresse wurden insgesammt 51 Reden gehalten

Dänemark, Schweden.)

Nach einer Meldung aus Pampe lona vom heutigen Tage

hat in der Stadt Puente Reino eine Zusammenrottung

tattgefunden, welche die Wiederherstellung der Privilegien der Provinz Navarra bezweckte.

Dem „Heraldo“ zufolge soll in Cuba von neuem eine separatistische Bewegung ausgebrochen sein. Dem Colonial⸗Ministerium ist indessen eine darauf bezügliche Nach⸗ icht nicht zugegangen. 8

Belgien.

Wie gestern telegraphisch gemeldet, hat die Repräsen⸗ antenkammer auf Antrag der Regierung folgenden Zusatz u § 48 des Grundgesetzes über den ahlzwang beschlossen: Die Eintheilung der Wahlkreise wird durch das Gesetz ge⸗ Feen. Die Wahl geschieht in der Gemeinde Die Theilnahme an den Wahlen ist obligatorisch“. Aus der Rede, mit der der Minister⸗Präsident Beernaert für den Wahlzwang eintrat, hebt die „Köln. Ztg.“ Folgendes hervor: Der Minister stellte sich auf den Standpunkt, den u. a. Stuart Mill vertritt, daß die Ausübung des Wahlrechts eine Bürger⸗ pflicht sei. Das Gesetz, also der Wille der Nation, bestimme, welche Bürger an der Ausübung der Volkssouveränetät theil⸗ nehmen so en, und zwar im Interesse des Gemeinwesens. Demnach sei das Wahlrecht ein Amt. Sodann fuhr der Minister fert

Wir haben ein sehr demokratisches Wahlverfahren angenommen, indeß haben wir die Frauen, die Einwohner unter 25 Jahren und die verschiedenen Gruppen von Unwürdigen außerhalb der Wähler⸗ schaft gelassen. Nun, das Gesetz ist bindend für alle, folglich auch für diejenigen, denen die Verfassung aufträgt, das Wohl der Nichtwähler wahrzunehmen so gut als ihr eigenes; ist es daher nicht billig und vernünftig, die Theilnahme an der Wahl für pflichtmäßig zu erklären? Das parlamentarische System fußt auf dem Willen der Nation. Da⸗ mit aber das Gesetz diesen Willen ausdrücke, muß er bekannt sein also dürfen keine Enthaltungen vorkommen, wodurch der Ausdru dieses Willens gefälscht werden kann. Diese Erwägungen scheinen mir besonders maßgebend, wenn es sich um das ausgebreitetste, um das allgemeine Wahlrecht handelt. Hier ruht der Verfassungsbau am treffendsten auf dem Gedanken, daß es rathsam ist, alle an der Aus⸗ übung der Volkssouveränetät theilhaft zu machen. Bei dem verall⸗ gemeinerten Wahlrecht sind die Enthaltungen am meisten zu be⸗ fürchten, vor allem aus Gleichgültigkeit. Wie viele Wähler bleiben da nicht zu Haus, weil es ihnen so gefällt, weil es auf dem Lande angenehm ist, weil es vornehm scheint, sich zu enthalten, weil man nicht neben seinem Knecht stimmen will? Das erlebt man in Frankreich und anderswo. In Deutschland fehlen bei Reichstagswahlen 28 %, in Italien fehlen 50 und in Spanien gar 65..Die Erfahrung zeigt, daß unter einem solchen Wahlrecht fast stets die staatserhal⸗ tenden Elemente wegbleiben. Aufgeregte Leute und Zwietrachtsschürer gehen unaufgefordert wählen, behutsame Wähler aber bleiben zu Hause und bedenken nicht, daß sie durch ihr Fernbleiben den Einfluß der andern vermehren und ausschlaggebend machen. Wie oft hat man nicht erlebt, daß selbst eine unansehnliche Minderheit sich der Ver⸗ Pälttuns größerer Gemeinden bemächtigte? Dies ist namentlich in Marseille und Roubaix vorgekommen .... In Marseille haben die Wahlen inmitten einer ungewöhnlichen Aufregung stattgefunden, und in Frankreich kommt es besonders häufig vor, daß die besitzenden Klassen sich enthalten. Wie Herr Froͤre⸗Orban einst beredt sagte, es giebt verschiedene Arten, übles zu thun; doch die schlechteste von allen ist, durch Enthaltung das Uebel geschehen zu lassen.

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Schweden und Norwegen.

Im norwegischenStorthing erfolgte gestern die Ver⸗ nehmung des Admirals Koren und des Werft⸗Chefs in Horten Otto wegen der in Horten Anfang Mai vorgenommenen Ausrüstung von Torpedobooten und Kanonen⸗ booten. Beide weigerten sich, dem „W. T. B.“ zufolge, die über die Ausrüstung an sie gerichteten Fragen zu beantworten. Die Debatte über die Angelegenheit wurde hierauf vertagt.

Wahlangelegenheiten. 8

Der „Schlesischen Volkszeitung“ zufolge hat eine vom Klerus zahlreich besuchte Vertrauensversammlung der Centrums⸗ partei fast einstimmig den Freiherrn von Huene zum Reichs⸗ tagscandidaten für Breslau⸗Land⸗Neumarkt aufgestellt.

reiherr von Huene nahm auf telegraphische Anfrage die andidatur an. Freiherr von Huene ist auch in Militsch⸗ Trebnitz sowie in Oppeln als Candidat aufgestellt.

Nr. 22 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 31. Mai hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten. Sterbe⸗ fälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern einzelner Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Gesundheitsverhältnisse Wiens 1887/90. Gesetz⸗ shan u. s. w. (Preußen). Gasglühlicht. (Sachsen). Fleisch und Fen kranker Thiere. (Mecklenburg⸗Schwerin). Apotheker⸗Lehr⸗ zeugnisse. (Oesterreich). Lungenseuche. (Dänemark). Viehausfuhr. (Kapcolonie). Medizinalpersonen und Giftverkehr. (Schluß). Thierseuchen in Oesterreich, 4. Vierteljahr. Desgl. in den Nieder⸗ landen, April. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. (Preuß., Reg.⸗Bez. Trier, Mecklenburg⸗Schwerin, Bremen, Oesterreich,

Rechtsprechung. (Berlin). Führung eines nicht medizinischen Doctortitels durch Zahnärzte ohne Erläuterung des⸗ selben. Vermischtes. (Deutsches Reich). Aerztliche Prüfungen 1891/92. Ort und Zeit des Studiums der 1891/92 geprüften Candidaten der Medizin. Zahnärztliche Prüfungen 1891/92. (Preußen. Berlin.) Krebse. (Hongkong). Gesundheitswesen 1891.

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Statistik und Volkswirthschaft.

Weltausstellung in Chicago.

Die Differenzen wegen der Vertheilung der Ausstellungs⸗ preise sind beigelegt. Es ist, wie „W. T. B.“ berichtet, nunmehr ein System ähnlich demjenigen der Jury angenommen worden. Die Commission der Preisrsate erklärt die Meinung für unrichtig, daß einem einzelnen Preisrichter die Befugniß zustehen solle, die Preise in jedem Falle soll die endgültige Entscheidung in des Departements⸗Comités der internationalen Preisrichter liegen. G Comité wird die Functionen einer Jury ausüben und das Recht haben, den Bericht des mit der Vorprüfung beauftragten Richters abzuändern oder zu verwerfen. Die ameri⸗ anische Preiscommission wird auf Verlangen des Departements⸗ Comités drei oder mehr Preisrichter zur Vorprüfung ernennen. Es ist der Plan angeregt worden, die Ausstellung in er Francisco fortzusetzen und Weihnachten zu eröffnen. 3000 Aussteller sollen sich schon bereit erklärt haben, nach Schluß der Ausstellung in Chicago sich nach San Francisco zu begeben.

Das Ende Mai d. J. vom Kaiserlichen Statistischen Amt Se. ebene zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des Deut Reichs (Jahrgang 1893) enthält zunächst eine Arbeit über die Vertheilung der Bevölkerung nach dem Geburtsort und daran anschließend die inneren Wanderungen der Bevölkerung auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1890, ferner vor⸗ läufige Angaben über die Production der Bergwerke, Salinen und en während des Jahres 1892, eine Darstellung des Ver⸗ ehrs auf den deutschen Wasserstraßen in den Jahren 1872 bis 1891 und eine Nachweisung der überseeischen Auswanderung im ersten Vierteljahr 1893. Ueber den Aus⸗ wärtigen Handel im Jahre 1892 enthält das Heft die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nach Waarengattungen und Mengen, sowie Ein⸗ und Ausfuhrwerthe. Schließlich wird die Statistik der Brannt⸗ weinbrennerei und die Besteuerung im deutschen Branntwein⸗ steuergebiet und in Luxemburg während des Betriebsjahres 1891/92 gegeben.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21. Mai bis incl. 27. Mai cr. zur Anmeldung gekommen: 327 Ehe⸗ schließungen, 944 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 721 Sterbefälle.

Kunst und Wissenschaft.

Die Ausstellung des englischen Malers Walter Crane im Lichthof des Kunstgewerbe⸗Museums erweckt fort⸗ dauernd bei Künstlern und Kunsefreunden lebhaftes Interesse. Um diese lehrreiche Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und Illustra⸗ tionen des eigenartigen Zeichners in möglichst weiten Kreisen bekannt zu machen, wird die Ausstellung noch bis über die Mitte dieses Monats offen gehalten werden. Ein kleiner Führer (Preis 20 ₰) orientirt über den Künstler und seine Werke und enthält eine Reihe charakte⸗ ristischer Illustrationen von seiner Hand. 8 2

Der dänische Dichter und Romanschriftsteller H. P. Holst Verfasser des „lille Hornbläser“, ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Kopenhagen gestern im Alter von 81 Jahren gestorben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Stand der Saaten.

Saaten, welche, durch eine hinreichend starke Schneedecke geschützt, den Winter zwar im allgemeinen gut überdauert hatten, haben unter den wiederholten, zum theil 1 Nachtfrösten des Frühjahrs und den am Tage vorherrschenden Nord⸗ und Nordostwinden vielfach nicht unerheblich gelitten. Speciell bezieht sich dies auf die südliche bergige Hicfe des Vezirks⸗ während in der nördlichen mehr ebenen Hälfte eine olche ungünstige Erscheinung weniger zu Tage tritt. Bei der jetzt wärmeren Witterung würde sich sowohl das Wintergetreide noch möglichst erholen und auch eine gute der Frühjahrssaaten eintreten können, wenn was allerdings bisher leider nicht der Fall gewesen ist ein längerer intensiver Regen sich einstellen sollte. Die Bestellung der Sommersaaten hatte wegen der Kälte zwar erst etwas später als gewöhnlich begonnen werden können, ist indessen durch den infolge des Frostes gelockerten Boden überaus erleichtert worden. Im Regierungsbezirk Köslin kann der Stand der Wintersaaten im allgemeinen als ein guter nicht bezeichnet werden. Durch den starken Schnee, welcher Ende Dezember v. J. den angefrorenen Erd⸗ boden mit einer hohen Schicht bedeckte, und durch den späteren un⸗ gewöhnlich harten Frost hat namentlich der stark gesäete, üppig auf⸗ gegangene Roggen in einem großen Theil des Bezirks sehr gelitten; stellenweise ist er ausgewintert. Nur die weniger gut ent⸗ wickelten Saaten auf leichtem Boden kamen gut durch den Winter. Die lange anhaltende Trockenheit hält die Vegetation sehr zurück; es ist zu befürchten, daß, wenn nicht bald ein nachhaltiger warmer Regen eintritt, die Saaten weiter sehr leiden müssen. Die Frühjahrsbestellung konnte bei der trockenen Witterung gut von statten gehen, fruchtbarer Regen thut aber Noth. 8

ischerei. 8

Die diesjährige Lachsfischerei in der Ostsee war eine selten günstige und hat den Fischern guten Verdienst gebracht. Auch gegen⸗ wärtig währt der Lachsfang noch an, sodaß ein absch jeßendes Urtheil über das Gesammtresultat des diesjährigen Frühjahrsfanges noch nicht abgegeben werden kann. Die Fischereivereinigungen in den Häfen Kolbergermünde, Rügenwaldermünde und Stolpmünde haben mit ihren, zum größten Theil unter staatlicher Beihilfe beschafften schwedischen bezw. Hochseefischerbooten (zur Zeit circa 70) im Jahre 1892 folgende Resultate erzielt: 8725 Stiege Heringe, 676 Stiege Dorsche, 126 530 Stiege Flundern und 8229 Stück Lachse; im Jahre 1891 wurden: 85 588 Stiege Flundern und 2774 Stück b gefangen. Auch in der Stadt Leba sind, angeregt durch die Erfolge in den vorgenannten Strandorten, in letzter Zeit Fischereivereinigungen zu stande gekommen, denen staatliche Beihilfe zur Anschaffung von Hochseefischerbooten gewährt ist. Bis jetzt sind fünf derartige Boote in Leba angeschafft. 1 e auch für Leba eine gedeihliche Hebung der Hochseefischerei in Aus⸗ sicht steht.

8 b Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Spanien.

*Nach einer in der „Gaceta de Madrid“ vom 30. v. M. ver⸗ öffentlichten Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29. v. M. werden Provenienzen aus Cette, gleichviel wann dieselben von dort abgegangen sind, in den spanischen Häfen einer dreitägigen Beobachtungs⸗ quarantäne unterworfen. Ist in dem Gesundheitspaß ein Fall epidemischer Cholera verzeichnet, so soll das betreffende Schiff nach dem Lazarethhafen gesandt werden.

Portugal.

Durch eine unter dem 25. Mai 1893 im „Diario do Governo“ (Nr. 117) veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden die Häfen der Insel Porto Rico für „rein“ vom Gelbfieber erklärt.

Bulgarien.

Die fünftägige Quarantäne für Reisende von der türkisch⸗ asiatischen Küstenstrecke des Schwarzen Meeres ist durch eine strenge ärztliche Untersuchung ersetzt; das Gepäck solcher Reisenden wird desinficirt. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 27. v. M. Nr. 125).

8 Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Mai d. J. 1 722 068 200 abgerechnet gegen 1 683 206 600 im * 8 1 379 280 200 im Man 1892 und 1 338 052 000 im Mai 8

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 9755, nicht rechtz gestellt keine Wagen.

Iwange⸗Versteigerungen. 8 Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 1. und 2. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Straße 12a Nr. 13, dem Kaufmann Julius Jorke Khörig; läche 8,13 a; mit dem Gebot von 130 000 blieb der Director scar Schuster für die Norddeutsche Handelsbank, Kronenstr. 65, Meistbietender. Der Zuschlag wurde bis zum 5. Juni cr. vertagt. E 46, der Frau Kaufmann Anna Schröder gehörig; Nutzungswerth 13 730 ℳ; für das Meistgebot von 190 000 wurde der Kaufmann Leopold Hammerstein, Nieder⸗

wallstraße 2, Ersteher. Vertagt auf den 10. Juli cr., Vormittags

Aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen wird geschrieben: Die

Weitere Vereinigungen stehen dort bevor, sodaß

10 ½ Uhr, wurde das Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen des Grundstücks Teltowerstraße 26, der Frau geeeee ulda 1agsc, z Schmechel, gehörig. Die Termine am 12. Juni cr. allen fort. Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 1. und 2. Juni die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Grundbuch von Weißensee Band 38 Blatt Nr. 1109 auf den Namen des Arbeiters August Ihrke eingetragene, zu Neu⸗Weißen⸗ see, Elsasserstraße 14, belegene Grundstück, Fläche 3,60 a, Nußun s⸗ werth 1200 ℳ, 300 ℳ. Für das Meistgebot von 17 900 wurde der Kaufmann Julius Unglaube zu Reu⸗ Weißensg⸗ Metzerstraße 47, Ersteher. Grundbuch von Reinicken⸗ dorf Band 15 Blatt Nr. 457 auf den Namen des Fuhrmanns Carl Callies eingetragene, zu Reinickendorf, Justusstraße 56 be⸗ 1 Grundstück; Fläͤche 7,22 a, Nutzungswerth 152 ℳ. Für das eistgebot von 11 600 wurde die Handelsfrau Emilie Lazarus, geb. Bergemann, hier, Kolbergerstraße 25, Ersteherin.

Berlin, 2. Juni. (Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter. (Im Großhandel franco Berlin an Producenten bezahlte Abrechnungspreise.) Hof⸗ und Ge⸗ nossenschafts⸗Butter la. 93 —- 95 ℳ, IIa. 90 92 ℳ, III a. —,—, do. abfallende 87 89 ℳ, Land⸗, 15 80 83 ℳ, Netzbrücher 80 83 ℳ, Pommersche 80 83 ℳ, 2* nische 80 83 ℳ, Bayerische Sennbutter —,— ℳ, do. Landbutter —,— ℳ, Schlesische —,— ℳ, Galizische 73 75 ℳ, Margarine 4 70 Käse: Schweizer, Emmenthaler 80 87 ℳ, Bagyerischer 55 65 ℳ, Ost⸗ und Westpreußischer Ia. 60 65 ℳ, do. II a. 50 60 ℳ, Holländer 77 85 ℳ, Limburger 35 40 ℳ, Quadrat⸗Mager⸗ käse Ia. 16 20 ℳ, do. IIa. 8 —- 10 Schmalz: Prima Western 17 % Tara 60 ℳ, reines, in Deutschland raffinirt 60 ℳ, Berliner Bratenschmalz 63 64 Fett, in Amerika raffinirt 47 48 ℳ, in Deutschland raffinirt 45,00 46,00 (Alles pr. 50 kg). Tendenz: Butter: Trotz belangreicher Ein⸗ blieben doch bei guter Nachfrage Preise unverändert. Schmalz: unverändert fest.

Die für die Einlösung des Juli⸗Coupons und die Amorti⸗ sation der 6 % mexicanischen äußeren Anleihe von 1888 und 1890 bestimmten Fonds sind, wie „W. T. B.“ meldet, bereits bei der Berliner Zahlstelle eingetroffen.

W. T. B.) Zuckerbericht.

Magdeburg, 2. Juni. Kornzucker excl., von 92 % —,—, Kornzucker excl., 88 % Rendement 18,50, Nachproducte excl., 75 % Rendement 15,80. Fest. Brod⸗ raffinade I. 31,00. Brodraffinade II. 30,25. Gem. Raffinade mit Faß —,—. Gem. Melis I. mit Faß 29,75. Ruhig. Roh⸗ zucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 18,42 ½ bez., 18,45 Br., pr. Juli 18,65 bez. u. Br., pr. August 18,75 bez., 18,77 ¼ Br., pr. September 17,05 bez., 17,07 ½ Br. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 26 000 Ctr.

2. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Juni 3,75 ℳ, per Juli 3,75 ℳ, per August 3,80 ℳ, per September 3,80 ℳ, per Oktober 3,85 per November 3,85 ℳ, per Dezember 3,85 ℳ, per Januar 3,87 ½ ℳ, per Februar 3,87 ½ ℳ, per März 3,87 ½ ℳ, per April 3,87 ½ ℳ, per Mai Umsatz 50 000 kg.

Karlsruhe, 2. Juni. (W. T. B.) Prämienziehung der Badischen 100 Thlr.⸗Loose. 300 000 Nr. 5848, 48 000 Nr. 76140, 18 000 Nr. 76103, 4800 Nr. 97995; je 2400 Nr. 17776 55303 114869; je 1200 Nr. 5805 5842 44043 44757

48648 75208 114890.

Wien, 2. Juni. (W. T. B.) Gewinnziehung der öster⸗ reichischen 1864 er Loose: 150 000 Fl. Ser. 366 Nr. 88, 20 000 Fl. Ser. 2647 Nr. 69, 10 000 Fl. Ser. 758 Nr. 20, je 5000 Fl. Ser. 758 Nr. 11, Ser. 2408 Nr. 37. Weitere Serien: 243 382 448 615 1263 2214 2221 2260 2458 2535 2595 2659 2803 3020 3297 3330 3393 3502 3514 3699 3834 3857.

London, 2. Juni. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten.

6 % Javazucker loco 19 fest, Rüben⸗ Rohzucker loco 18 ⅛, später 18 ⅛⅞ fest. Centrifugal⸗Cuba 18 ¾ fest. Chile⸗Kupfer

435⁄16, pr. 3 Monat 431 ⁄16.

Liverpool, 2. Juni. (W. T. B.) (Baumwollen⸗Wochen⸗ bericht.) Wochenumsatz gegenwärtige Woche 53 000 (vorige Woche 29 000), do. von amerikanischen 48 000 (26 000), do. für Speculation 1000 (1000), do. für Export 3000 (1000), do. für wirklichen Consum 44 000 (24 000), do. unmittelb. ex. Schiff 46 000 (34 000), wirklicher Export 5000 (8000), Import der Woche 50 000 (34 000), davon amerikanische 35 000 (25 000), Vorrath 1 573 000 (1 574 000), davon amerikanische 1 315 000 (1 321 000), schwimmend 129, 1“ 79 000 (87 000), davon amerikanische 70 000

75 8

Manchester, 2. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ¼, 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ½, 30r Water Clayton 7 5, 32r Mock Brooke 7 ½, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Wilkinson 8 ¼, 32r Warpcops Lees 6 ¾, 361 Rowland 7 ¼, 36r Warpcops Wellington 8 %, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courant 32“ 116 Yards 16 %✕ 16 grey Printers aus 32r1,461

2. Fest.

Glasgow, 2. Juni. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 337 797 Tons gegen 448 843 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Hochöfen beträgt 71. gegen 77 im vorigen Jahre. 8

St. Petersburg, 2. Juni. (W. T. B.) Producten markt. Talg loco 59,00, pr. August —, Weizen loco 11,25, Roggen loco 8,60, Hafer loco 5,25, Hanf 44,00. Leinsaat loco 14,25. Trübe.

Amsterdam, 2. Juni. (W. T. B.) Javpa⸗ Kaffe good ordinary 51 ½. Bancazinn 52 ¼.

Die Börse verlie betru

New⸗York, 2. Juni. (W. T. B.) matt und schloß stetig. Der Umsatz der Actien 240 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 280 000 Unzen g. schätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt. Die Silberankäufe für den Staatsschatz betrugen 620 000 Unzen zu 83 à 83,05. 8

Weizen eröffnete Ee dann etwas . auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten und Deckungen der Baissiers; später auf Reglisirungen abgeschwächt. Schluß schwach. Mais steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe und nassen Wetters im We⸗ . später Abschwächung und fallend auf große Ankünfte in Chicago und entsprechend der Mattigkeit der Weizenmärkte.

Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ häfen 23 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 17 000 Ballen, di uhr nach dem Continent 9 000 Ballen. Vorrath 474 000

allen.

Chicago, 2. Juni. (W. T. B.) Weizen eröffnete sehr fest auf Deckungen der Baissiers, fiel aber bald wieder infolge finanzieller Störungen. Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung, später Reaction; Schluß träge.

Verdingungen im Auslande.

Großbritannien. b 30. September (unter Aufhebung des früher s. „Reichs⸗

Anzeiger“ Nr. 11 vom 13. Januar 1893 auf den 30. Juni an⸗ beraumten Termins). Secretary to the Government 6f India, Military Department, Calcutta: Concurrenz für die Construction von Maulthierkarren zu militärischen Transportzwecken. Für die fünf besten Modelle Preise von 750, 500, 375, 250 und . Sterl. Auskunft bei dem Director of stores India office, Westminster, London SW. Näheres auch beim „Reichs⸗Anzeiger“ in englischer

Sprache. Rumänien.

19. Juni. General⸗Direction der Posten und Telegraphen in Bukarest. Lieferung von 10 000 kg geschmiedetem Kupferdraht.

Privatvertretung am Platz erforderlich.