1893 / 131 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs⸗Anstalten.

Am Sonntag, 11. Juni, kommt ein Sonderzug zuermäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Coswig i. Anhalt (Park von Wörlitz) und Dessau zur Beförderung. Der Zug fährt

6,25 Vorm. vom Bahnhof am Askanischen Platz ab und trifft in

Coswig 8,57, in Dessau 9,35 Vorm. ein. Die Rückfahrt ist am 11. Juni nur mit dem Sonderzuge 10,5 Abends aus Dessau, 1,29 Nachts in Berlin zulässig, kann aber auch erst am 12. Juni mit sämmtlichen Personenzügen angetreten werden. Der letzte am 12. zur Benutzung mit Sonderzugfahr⸗ karten gültige Personenzug von Dessau, welcher in Wittenberg An⸗ schluß nach Berlin hat, fährt von Dessau 6,17 Nachm., von Coswig 6,50 Nachm. ab. Die Benutzung von Schnellzügen ist gänzlich aus⸗ geschlossen. Fahrkarten zu 5 für die II. und 3 für die 11 niasgs für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, werden am Sonntag früh von den Bahnhofs⸗Fahrkartenausgabestellen hier, Askanischer Platz und in Groß⸗Lichterfelde sowie auch schon vorher im Bureau des Invaliden⸗ dank, Markgrafenstraße 51 a, ausgegeben.

Am 1. Juli d. J. expedirt die Deutsche Colonialgesell⸗ schaft in Berlin den Dampfer „Professor Woermann“ der Afrikanischen Dampfschiffs⸗Actiengesellschaft Woermann⸗Linie in

iemlich directer Fahrt nach Deutsch⸗Sübwest⸗Afrika (Wal⸗ fischbai). Die Fahrtdauer beträgt gegen 30 Tage. Die Spedition der Güter und der Seeversicherung besorgt die Firma L. F. Mathies u. Co. in cs⸗. an welche bis spätestens den 25. Juni d. J. die zur Verladung kommenden Güter abgesandt sein müssen. Jedes Gepäckstück und Waarencolli muß deutlich mit dem Namen des Empfängers und des Bestimmungsorts (Walsfischbai oder Windhoek) versehen sein. Bei L. F. Mathies u. Co. in Hamburg oder bei der Deutschen Colonialgesellschaft in Berlin sind die ahrscheine für Passagiere zu lösen. Der Fahrpreis für I. Kajüte beträgt 750 ℳ, für II. Kajüte 500 und für Zwischendeck 250 ℳ; Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Für Frachten werden 50 für den Kubikmeter oder für 1000 kg nach Wahl des Rheders berechnet. Es empfiehlt sich, die 5* frühzeitig zu lösen und die Güter vor dem 25. Juni zur Spedition nach Fen ä zu senden. Die Passagiere haben sich zur Mitreise am 30. Juni Nachmittags an Bord einzufinden.

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3 amburg, 2. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanisce Palletfahrt⸗Actien⸗Gesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer „Columbia“ ist heute Morgen in New⸗York einge⸗ troffen. Der „Normannia“ ist heute Mittag auf der Elbe eingetroffen. an 2. Juni. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer Warwick Castle“ hat heute auf der Ausreise die Canarischen Der Castle⸗Dampfer „Dunottar Castle“ ist estern auf der Heimreise in Madeira angekommen. Der Union⸗ ampfer „Trojan“ ist auf der Heimreise heute in Southampton

Theater und Musik.

Kroll's Theater.

Gesttrn Abend gelangte eine ältere Oper Anton Rubin⸗ stein's, „Die Kinder der zur ersten Aufführung und fand bei dem gut besetzten Fegfe ungewöhnlich lebhaften Beifall. Das extbuch ist nach Carl Beck's poetischer frei bearbeitet nd bietet dem Componisten reichen Stoff, seine Macht über die emüther zu erproben. Eine edelmüthige Zigeunerin, die meihrer Liebe willen ihre glücklichere Nebenbuhlerin vom Verderben rettet, steht im Mittelpunkt der Handlung. Die Begabung des Componisten für das Romantische fand hier also weiten Spielraum nd seine lyrische Kraft, besonders sein Vermögen, im Liede einer nsten oder wehmüthigen Stimmung Ausdruck zu geben, tritt in dieser Oper noch entschiedener als in seinen letzten Arbeiten her⸗ vor. Charakteristisch für die Eigenart Rubinstein’s ist in den „Kin⸗ dern der Haide“ auch die Behandlung der Chöre, die zum theil von starker Wirkung sind, wie denn auch die treffende Charakteristik des

Volkstons, die der Componist überall bewiesen, in der rhythmischen Gestaltung wie in der Klangfarbe seiner Melodien schon in diesem älteren Werk glücklichen Ausdruck gewinnt. Vielleicht darf man sagen, daß das fehr theatralische Textbuch den Componisten verleitet hat, auch musikalisch die Farben zuweilen zu stark aufzutragen; aber der Gesammteindruck der Musik ist ein sehr angenehmer, und in Liedern, 1. und bietet die Oper sehr viel Schönes und ursprüngli mpfundenes. 1 9 di . Gnpfun der Oper auf der Kroll'schen Bühne verdient unbedingtes Lob. Die Solopartien waren ausnahmslos gut besetzt, die zum theil sehr schwierigen und complicirten Chöre sorgfältig ein⸗ studirt, und das Orchester zeigte sich seiner Aufgabe unter der Leitung des Kapellmeisters J. Ruthardt durchaus gewachsen. Im einzelnen haben wir die gesangliche Kraft und charakteristische Darstellung des Fräuleins Marie Tomschick an erster Stelle zu rühmen; es gelang der Sängerin, eine einheitliche und künstlerisch edle Gestalt zu schaffen und auf Gemüth und Seele eindringlich zu wirken; fast nicht weniger erfreulich war die Leistung des Fräuleins Johanna Gadski, die ihre minder sympathische Rolle mit schöner, voller Stimme sang und auch im Spiel alle Schwierigkeiten glücklich überwand. Von den mitwirkenden Herren hat Herr Aranyi wohl stimmlich, aber als Darsteller nicht völlig befriedigen können; recht gut war Herr Bertram, und auch die übrigen Solisten führten ihre Partien

wacker durch.

Seine Majestät der Kaiser hat nach der gestrigen Vor⸗ stellung der Oper „Das goldene Kreuz“ und des Ballets „Die Puppen⸗ fee“ im Königlichen Opernhausee sämmtlichen Mitwirkenden durch den General⸗Intendanten Grafen von Hochberg Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit aussprechen lassen.

Im Berliner Theater kommt „Die Waise von Lowood“ mit Agnes Sorma und Ludwig Barnay in den Hauptrollen morgen Nach⸗ mittag und am Donnerstag zur Aufführung. Das Lustspiel „Der Flüchtling“ und das Schauspiel „Die Eine weint, die Andere lacht“ gehen morgen Abend, am Mittwoch und am Sonnabend in Scene. Am Montag kommen nach längerer Pause Schiller's „Räuber“ zur Aufführung, und der Dienstag bringt mit Agnes Sorma, Nusha Butze, Ludwig Barnay und Ludwig Stahl in den Hauptrollen das Sardou'sche Schauspiel „Dora“. Für Freitag (39. Abonnements⸗ Vorstellung) ist Blumenthal's Schauspiel „Ein Tropfen Gift“ mit Agnes Sorma als Hertha angesetzt. -

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird bis Fi Sonnabend, 10. d. M., „Angot, die Tochter der Halle“

egeben.

g. Im Residenz⸗Theater findet, da nun auch der Rest der Gesellschaft sich nach Stettin zum Gastspiel im dortigen Bellevue⸗ Theater begiebt, morgen die letzte Aufführung von „Flattersucht’ statt.

Der Wochen⸗Spielplan des Kroll'schen Theaters lautet wie folgt: Sonntag: Erste Wiederholung von Rubinstein's Oper „Die Kinder der Haide“; Montag: „Der Troubadour“ (Luna: Signor de Anna als Gast); Dienstag: „Marie, die Tochter des Regiments“ von Donizetti (Marie: Marcella Sembrich); Mittwoch: „Die Kinder der Haide“; Donnerstag: „Das Glöckchen des Eremiten“; Freitag: Un⸗ bestimmt; Sonnabend: Zum ersten Male: „Die E.“ Oper in 3 Acten von Georges Bizet (Lelia: Marcella Sembrich).

Mannigfaltiges.

Der unter dem Protectorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich stehende „Verein für Kinderheilstätten an den deutschen Seeküsten“ hielt gestern Abend im Herrenhause unter Vorsitz des Präsidenten Rösing seine Jahresversammlung ab. Der Verein hat im letzten Jahre 1133 kranke und erholungsbedürftige Kinder in seine Hospize entsenden können: 44 weniger als im Vorjahre wegen gewisser durch die Cholera gebotener Beschränkungen, dagegen immer noch 64 mehr als im Jahre 1890. Gestorben sind nur drei, bei achtzehn Kindern trat eine Besserung nicht ein; die weitaus überwiegende Mehrzahl der Kranken konnte vollständig geheilt oder doch wesentlich gebessert die Femnreis⸗ antreten. Im einzelnen hat der Verein vier Hospize unter⸗

alten. In Norderney fanden 289 Knaben, 333 Mädchen und außer⸗

dem 43 Pensionäre, zusammen 665 Kinder an 33 177,. Tagen Aufnahme. Die Ausgaben betrugen 95 493 Das Friedrich Franz⸗ Hospiz in Müritz hatte 222 Kinder zu verpflegen, die Aus⸗ aben beliefen sich auf 17 896 In Wvck auf Föhr waren 163 Kinder, darunter allein 70 aus Berlin; die Gesammtausgaben betrugen 12 805 In Zoppot endlich wurden 83 Kinder auf⸗ genommen, die 3167 Tage dort verblieben; Ausgaben erwuchsen in Gesammthöhe von 6294 Recht gut bewährt hat sich die in Norderney eingerichtete Winterpflege, die 89 Kindern zu theil wurde. Die Gesammtausgabe des Vereinz erreichte die Höhe von 161 733 ℳ, ihr standen 167 527 Ein⸗ nahme gegenüber. Die Kinder hatten 10 bis 20 für die Woche, die Pensionäre 4,50 bis 7 für den Tag zu zahlen, doch wurden 13 744 für Freistellen verwendet. Der Krsenbeftand hat sich von 16 581 auf 22 326 erhöht, die Bilanz schließt mit 889 115 gegen 870 797 im Vorjahre. Gegen 800 000 beträgt allein der Werth der Hospize mit ihrem Inventar. Die Zahl der Mitglieder beträgt zur Zeit 550. Dem Hauptverein stehen außer⸗ dem vier Zweigvereine zur Seite. Der Dresdener Zweigverein sandte 62 Kinder nach Norderney, der Braunschweiger 19 ebendorthin, der vSeea n. widmete sich vorwiegend der Ueberwachung der Trans⸗ porte; der hatte, sandte 201 Kinder aus.

Der Magistrat hat, wie wir der „N. A. Ztg.“ entnehmen,

in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, zur Errichtung einer Volks⸗ Bad wne im Süden bei der Stadtverordneten⸗Versammlung die Genehmigung zur Erwerbung des Grundstücks Wasserthorstraße 46 für den Preis von 380 000 zu beantragen. Der unlängst ver⸗ storbene ärztliche Director des Krankenhauses Moabit Dr. Gutt⸗ mann hat der Stadtgemeinde zwei Legate mit zusammen 15 000 letztwillis vermacht. 10 000 von dieser Summe sind für das städtische Krankenhaus Moabit bestimmt; aus ihren Zinsen sollen solche bedürftige Kranke unterstützt werden, die aus dem Krankenhause entlassen werden. Die übrigen 5000 sind für das städtische Obdach in der Falene Allee bestimmt. Nach dem Wunsche des Verstorbenen sollen die Zinsen aus diesem Kapital an vier Feiertagen des Jahres eine solche Verwendung finden, daß an die Personen, welche an diesen Tagen das Obdach verlassen, je ½ kg Brot verabreicht wird. Der Magistrat hat be⸗ schlossen, die Legate anzunehmen und die staatliche Genehmigung dazu nachzusuchen.

Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Mai d. J., 49 Familien mit 158 Personen, darunter 16 Säuglinge; am 1. Juni war der Bestand 63 Familien mit 212 Personen, darunter 18 Säug⸗ linge. Das Asyl für nächtliche Obdachlose daselbst benutzten im Laufe des Monats Mai 21 530 Personen, und zwar 20 306 Männer, 1224 Von diesen Personen wurden 7 dem Krankenhause Friedrichs⸗ hain, 37 dem Krankenhause Moabit, 9 der Charité überwiesen, 584 (551 Männer, 33 Frauen) der Polizei vorgeführt.

Der Director des Wolff'schen Telegraphischen Bureaus Dr. phil. Emanuel Rosenstein ist am Freitag Morgen in seiner Wohnung, Magdeburgerstraße 23, am Herzschlag gestorben. Er war seit etwa Jahresfrist herzleidend und hatte sich zur Wiederherstellung nach San Remo begeben, von wo er vor einigen Wochen zurückkehrte und bis Donnerstag Abend seinem Dienst nachging. Dr. Rosenstein gehörte der Gesellschaft seit 30 Jahren an, seit 1890 als Mitglied des Auf⸗ sichtsraths. Er hat ein Alter von 57 Jahren erreicht.

Rom, 2. Juni. Heute früh 6 Uhr 45 Minuten wurden, wie „W. T. B.“ meldet, am Aetna starke Erdstöße in der Richtung von Südosten nach Nordwesten verspürt; die Bewohner der Gegend haben ihre Behausungen verlassen. In Giarre wurden um 7 Uhr 3 Minuten Erdstöße von Nordosten nach Südwesten, in Catania um 8 Uhr 43 Minuten und um 11 Uhr 46 Minuten solche in der Richtung von Norden nach Süden beobachtet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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¹) Thau. ²) Thau, Dunst. Uebersicht der Witterung. Die Depression, welche gestern südwestlich von Irland lag, ist nordwärts Fecfaejchntsen während

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und Ostseegebiete. In Deutschland ist bei schwacher das Wetter vorwiegend heiter, trocken und, außer im st überall noch unter dem Mittelwerthe, im west⸗

a. Hastt ber Binnenlande bis zu 4 ½ Grad. Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗

Théatre par6. Carme per

Georges Bizet. Text von H. Meilhac und L. Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Fessi lern Se taf 8 Z1 der Halle. artner. armen: Signora Bellincioni, Don José: S; . S6n 8 E. nor Stagno, als Gäste.) Anfang 7 ½ Uhr. Er⸗ vine, Stigudin 8g Fening. S Fen 8 I Frau Venus. Anfang 7 ½ Uhr. 18 gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapell⸗ Concert Anfa Die Billets für den I. Rang und das Parquet meister Krones. Anfang 7 ½ Uhr.

werden nur unter der Bedingung verkauft, daß die Besucher im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen (Herren

wolkig 150. Vorstellung. Ein Schritt vom Wege. Lust⸗

spiel in 4 Aufzügen von Ernst Wichert. In Scene

bedeckt peießt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang r.

Montag: Opernhaus. Mit aufgehobenem Abonne⸗ 1 Gesammt⸗Gastspiel des Teatro alla V wolkig Scala von Mailand. b es Ori Commedia lirica in 3 atti di A. Boito. halb bed. di Giuseppe Verdi. Direttore Uoreh . wolkig Edoardo Mascheroni. Anfang 7 ½ Uhr. Extra⸗ In Herhn nügends sonft zu seten. .— Cletrisch heiter Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). ö Sämmtliche Sehenswürdigkeiten

151. Vorstellung. Vasantasena. Drama in5 Auf⸗ sind geöffnet. zügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der fang 7 ½ Uhr. 1 1 Dichtung des altindischen Königs Sudraka. In wolkenl. ¹) Scene gscstt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗ berg „eFre;imn Frida von Bodenhausen mit Hrn. N Hdie e Auftreten der Wiener Lieder⸗ Erich Freiherrn von Bodenhausen aus dem Hause pernhaus. 141. Vorstellung. Die sängerin Anna Fiori. Anfang 6 Uhr.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund 2 (am Schiffbauerdamm ⁴5). burg. Sonntag: Letzte Vorstellung in dieser Saison. um 16. Male: Flattersucht. (La papillonne.)

Acten von Richard Wagner. Diri⸗

Walküre in 3 gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

1 Neues Theater

vürerlos 1a2- Horstegung Iehig gie gn Köcs 3 piel in ufzügen von Goethe. In Scene gese *

heiter vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Ubr. Iuftshte Feister cennnenh heen. Deutsch von Opernhaus. Mittwoch: Mit aufgehobenem Abon⸗ sahsraesaeg ac nement und unter Fortfall sämmtlicher Dienst⸗ und Freiplätze. Gastspiel der alla Scala von Mailand. Zum 4. Male: Falstaff. Anfang 7 ½ Uhr.

Berliner Theater. Sonntag: Nachmittags —N8́ Uhr: Die Waise von Lowvod. (Agnes Sorma, Sonntag: Zum 17. Male mit vollständig neuer Aus⸗ (Ludw. Barnay.) Abends 7 ½ Uhr: Der Fiachiinn stattung: Fraun Venns. Modernes Märchen (großes Die Eine weint, die Audere lacht. Aussta unhn ic) mit Gesang und Ballet in 12 Montag: Die Räuber. Anfang 7 ½ Uhr.

Dienstag: Dora. (Agnes Sorma, Nuscha Butze,

haus. 140. Vorstellung. Au lerhöchsten Besehl: Ludw. Barnan, Luw. Suaͤl)

omische Oper in 3

Im prachtvollen Park:

um 3. Male: Falstaff. 5 Uh

Im prachtvollen Park:

mental⸗Künstler.

esellschaft des Teatro Extra⸗Preise. Donnerstag: Der poetischer Erzählung e

Sembrich.) Anfang 7 Uhr.

Bildern. Anfang 7 ½ Uhr.

Doppel⸗C

Großes d 1 Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗ wolkig im Frack und weißer Binde). Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Mikado. Burleske Operette von V., S. Gilbert. Regen Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Guthschmidt, und dem vollständigen Orchester des Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung 68. Male: Die Welt⸗Ausstellung in Chicago des Concertmeisters Herrn Stiemer. 1. Auftreten und Die deutsche Abtheilung in dem populären der Wiener Liedersängerin Anna Fiori, Auftreten Ausstattungs⸗Ballet Columbia. Anfang präcise der Wiener Liedersängerin Mirzl⸗Kirchner, der 7 ½ Uhr. Wiener Original⸗Duettisten Lipp und Litt (zum ersten Male in Berlin), des Damen⸗Terzetts Oriella, inal⸗Gesangs⸗Humotisten Alfred Bender, Musica der Costum⸗Soubrete Elsa Rucinska. Anfang

Montag: Angot, die Tochter der Halle. An⸗ Großes

Montag: Der Troubadour. Anna, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 1b h Dienstag: Gastspiel von Marcella Sembrich. S Marie, die Regimentstochter. (Marie: Frau

Im Belle⸗Alliance⸗Garten: ese internationales bte Sen⸗ Instru⸗

jodrich mWoi äzti rühmter und beliebter Specialitäten: Gesang, Friedrich dhe öüdTte⸗ Theater. Ungarische Magnaten⸗ ö 8 Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗

Tanz, Jongleure. Kapelle. Anfang 4 Uhr.

eten von Clair⸗ flammen.

ng 5 Uhr.

Theater Unter den TLinden. Sonntag:

Doppel⸗ zdum 38. Male (vollständig neu inscenirt): Der

Montag: Zum 69. Male: Columbia.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof).

2 Um 10 Uhr: Die Fontaine lumineuse. Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Herrcke mit Hrn. Ritter⸗

Doppel⸗ utsbesitzer Hugo Graßmann (Stettin—- Münster⸗

8 Arnstein (Burgkemnitz). 8 Verehelicht: Herr Lieut. Gustav Feiterr von uten.- Beodenhausen mit Freiin Luise von Bodenhausen (Büra gncit, Herr Landrathsamts⸗Verwalter uno Graf von Westarp mit Gräfin Ada von Plein und Klein⸗Ellguth (Berlin). Hr. Major inst von Dassel mit Frl. Fanny von Alvens⸗ leben (Langendorf). Hr. Hauptmann Adolf

Kroll's Theater. Sonntag: Die Kinder von Carlowitz mit Frl. Priska von Stieglitz

der Haide. Oper in 4 Acten, frei nach Carl Beck’s Musik von Anton

reischütz. itag: Die Tochter des Regi⸗ Rubinstein. Anfang 7 Uhr. eine andere, ziemlich tiefe jenseits der Alpen erschienen ben. egFrrchas Ie e 3 Sonnebeng: Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung ist, welche nordostwärts fortzuschreiten scheit. Am Oberon. Sonntag: Bastien und Bastienne. Großes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang höchsten ist der Luftdruck über dem südlichen Nord⸗ Bajazzi. Die Rebe. Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 ½ Uhr.

Luftbewegung aus vorwiegend nordöstlicher Richtung vennig Schrin ven bene Künchn Bane

1 Nordosten, wärmer; indessen liegt die Temperatur b55 Nathan der

(Dresden). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrath von

Krosigk (Gröna). est 1 8n * 8. Ober⸗Amtmann Rudolf Hacker Görlitz). Verw. Fr. Geh. Bergrath Agnes harlotte Ihle, geb. Hillig (Leipzig). Verw. r. Landrath von h heft geb. von Blücher Berlin). Hr. Major a. D. Friedrich Weiß (Seen g). Hr. Amtsrath Emil von Gansauge (Lebus).

(Luna: Sgr. de

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Victoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen t b (einschließlich Börf en Heilag)

Berliner Frauen⸗Hilfsverein, der 21 876 Einnahme

zehnten April eintausend achthundert und drei un neunzig.

Maßregeln,

Ausbreitung und seuchenfreie Gegenden angewandten Mittel auf

Erste Benachrichtigung und weitere Mittheilungen.

Regierungen Nachricht geben, sobald sich ein Choleraherd ge⸗ bildet hat. Diese Maßregel ist von besonderer Bedeutung.

betreffende Regierung selbst von dem Auftreten von Cholera⸗ und choleraverdächtigen Krankheitsfällen auf ihrem Gebiet stets zuverlässig unterrichtet ist. Die Einführung der Anzeige⸗ pflicht für die Aerzte bei Cholerafällen kann den verschiedenen Regierungen deshalb nicht genug empfohlen werden.

ist das Vorhandensein eines Choleraherdes, der Ort, wo er 88 ö hat und der seines Entstehens, die Zahl der

Todesfälle. mitgetheilt zu werden.

konsularischen Vertretungen in der Hauptstadt des verseuchten

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. Juni.

Dem Bundesrath ist die auf der Internationalen Sanitätsconferenz zu Dresden am 15. April d. J. von den Bevollmächtigten Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, Montenegros, der Niederlande, Rußlands und der Schweiz unterzeichnete Uebereinkunft zur Beschlußfassung zugegangen. Wir geben nachstehend den Wortlaut der Uebereinkunft in deutscher Uebersetzung wieder und schließen daran die Denkschrift an, welche die Vorlage der Uebereinkunft an den Bu desrath

44“

in16

Sdeine Mafestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs; Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen ꝛc. ꝛc. und apostolischer König von Ungarn; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König von Italien; Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg; Seine Hoheit der Fürst von Montenegro; Ihre Majestät die Königin der Niederlande und in Ihrem Namen Ihre Majestät die Königin⸗Regentin des Königreichs; Seine Majestät der Kaiser von Rußland; der schweizerische Bundesrath,

haben in der Absicht, zum Schutze der öffentlichen

Gesundheit in Zeiten des epidemischen Auftretens der

Cholera gemeinsame Maßregeln zu vereinbaren, durch

welche dem Handels⸗ und Reiseverkehr keine unnöthigen

Schranken auferlegt werden, zu Ihren Bevollmächtigten

EE Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen

11111“ welche nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

Was die auf den Reise⸗ und Waarenverkehr anwendbaren internationalen Vorbeugungsmaßregeln anlangt: so sollen fortan die in Anlage I zu der gegenwärtigen Uebereinkunft aufgeführten und näher bezeichneten Maßnahmen in 1“ kommen. 1

Was das Sanitätswesen an der Donaumündung (Sulina⸗ mündung) betrifft: so sind die in Anlage II enthaltenen Bestimmungen zur Annahme gelangt. 1 II

Die beigefügten Anlagen haben dieselbe Geltung, als wären sie in die gegenwärtige Uebereinkunft mit aufgenommen. 1.

Ddie gegenwärtige Uebereinkunft soll vom Tage der Rati⸗ fication ab fünf Jahre in Geltung bleiben. Dieselbe wird durch stillschweigende Erneuerung von fünf zu fünf Jahren verlängert, wenn nicht seitens eines der hohen vertragschließenden Theile b8 vor Ablauf dieses Zeitraums eine Kündigung erfolgt.

Landes oder derjenigen Länder, welche dieselbe eingelegt haben. Für die übrigen Staaten bleibt die Uebereinkunft verbindlich. Auch behalten sich die hohen vertragschließenden Theile das Recht vor, in der Uebereinkunft und ihren Anlagen Aende⸗ rungen, welche fc als nothwendig erweisen sollten, im Wege diplomatischer Verhandlungen herbeizuführen. Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratificirt und die Ratificationsurkunden sollen sobald als möglich und spätestens innerhalb einer mit dem fünfzehnten April eintausend achthundert und drei und neunzig beginnenden sechsmonatlichen Frist in Berlin niedergelegt werden. Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten die Uebereinkunft vollzogen und ihre Insiegel beigedrückt.

So geschehen in zehn Exemplaren in Dresden, am fünf⸗

Anlagen zu der Uebereinkunft.

n, um die der Uebereinkunft beigetre⸗ tenen Regierungen über den Stand einer Cholera⸗ Epidemie sowie über die zur Verhütung der Verschleppung derselben in

dem Laufenden zu erhalten.

Die Regierung des verseuchten Landes muß den übrigen

Von wirklichem Werth ist dieselbe nur dann, wenn die

Gegenstand der Benachrichtigung unter den Regierungen

linisch festgestellten Krankheitsfälle, sowie die Zahl der Die vereinzelt bleibenden Fälle brauchen nicht

Die Benachrichtigung erfolgt an die diplomatischen oder

Die Kündigung hat nur Wirksamkeit bezüglich desjenigen

Landes. Für die Länder, welche dort nicht vertreten sind, soll die Benachrichtigung direct auf telegraphischem Wege an die betreffenden fremden Regierungen ergehen.

Dieser ersten Benachrichtigung müssen demnächst weitere regelmãäßige Mittheilungen folgen, welche geeignet sind, die Regierungen über die Entwickelung der Epidemie auf dem Laufenden zu erhalten. Diese Mittheilungen haben mindestens wöchentlich einmal zu erfolgen.

Die Angaben über das Auftreten und die Entwickelung der Krankheit müssen so vollständig wie möglich sein. Die⸗ selben sollen namentlich auch die zur Verhütung der Ausbrei⸗ tung der Epidemie ergriffenen Maßregeln umfassen und im einzelnen die Bestimmungen aufführen, welche erlassen sind: bbbezüglich der gesundheitspolizeilichen Inspection oder 8 der ärztlichen Untersuchung,

bezüglich der Isolirung, bbezüglich der Desinfection, 8 sowie die Anordnungen für die Abfahrt der Schiffe und die Ausfuhr von Gegenständen, welche Träger des Ansteckungs⸗ stoffs sein können.

Den an einander grenzenden Ländern bleibt es vorbehalten, durch besondere Abkommen einen directen Nachrichtenaustausch zwischen den Vorständen der Verwaltungsbehörden an der Grenze einzurichten.

Die Regierung jedes Staats soll gehalten sein, diejenigen Schutzmaßregeln sofort zu veröffentlichen, deren Anordnung sie bezüglich der Herkünfte aus einem verseuchten Lande oder aus einem verseuchten örtlichen Bezirk*) für erforderlich hält.

Die E muß sie ö dem in der Haupt⸗ stadt ihres Landes residirenden diplomatischen oder konsularischen Vertreter des verseuchten Landes mittheilen. In Ermangelung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung in der Hauptstadt hat die Mittheilung direct an die Regierung des betheiligten Landes zu erfolgen.

Die Aufhebung sowie etwaige Abänderungen dieser Maß⸗ regeln sind auf demselben Wege bekannt zu geben

Voraussetzungen, unter denen ein örtlicher Bezirk als verseucht oder als rein anzusehen ist.

Als verseucht wird jeder örtliche Bezirk angesehen, in welchem das Vorhandensein eines Choleraherdes amtlich fest⸗ gestellt worden ist.

Als nicht mehr verseucht wird jeder örtliche Bezirk ange⸗ sehen, in welchem zwar ein Choleraherd bestanden hat, in dem aber zufolge amtlicher Feststellung seit fünf Tagen weder ein Todesfall noch ein neuer Erkrankungsfall an Cholera vor⸗ gekommen ist, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Desinfections⸗ maßregeln zur Ausführung gelangt sind.

Die Schutzmaßregeln Fose gegen das verseuchte Gebiet von dem Zeitpunkt an in Wirksamkeit treten, wo der Ausbruch der Epidemie amtlich festgestellt ist.

Diese Maßregeln sind außer Wirksamkeit zu setzen, sobald der Bezirk amtlich wieder für rein erklärt worden ist.

Als Grund zur Anwendung dieser Maßregeln soll es nicht gelten, wenn in einem örtlichen Bezirk vereinzelte Fälle vor⸗ gekommen sind, die keinen Choleraherd bilden Nothwendigkeit, die zur Verhinderung der Aus⸗ breitung der Epidemie bestimmten 2 aßregeln auf diejenigen örtlichen Bezirke zu beschränken,

welche verseucht sind.

Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßregeln aus⸗ schließlich auf die von der Cholera betroffenen Gebietstheile zu beschränken, sollen die Regierungen dieselben nur für Herkünfte aus verseuchten Bezirken in Anwendung bringen.

Indessen braucht diese Beschränkung der Schutzmaßregeln

auf den verseuchten Bezirk nur unter der Voraussetzung eingehalten zu werden, daß die Regierung des verseuchten Landes die erforderlichen Anordnungen trifft, um die Ausfuhr solcher Gegenstände, welche Träger des An⸗ steckungsstoffs sein können, aus dem verseuchten Bezirk zu verhüten. Ist ein Bezirk verseucht, so sollen keine Vorbeugungs⸗ maßregeln gegen diejenigen Herkünfte ergriffen werden, welche aus demselben mindestens fünf Tage vor dem Ausbruch der Epidemie ausgeführt worden sind.

I

Waaren oder Gegenstände, welche Träger des An⸗ steckungsstoffs sein können und als solche für den Erlaß von Ein⸗ und Durchfuhrverboten sowie für die Anordnung b Desinfection in Betracht ommen.

1) Ein⸗ und Durchfuhr. Die einzigen Gegenstände oder Waaren, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können und als solche von der Ein⸗ fuhr ausgeschlossen werden dürfen, sind: -1) Leibwäsche, alte und getragene Kleidungsstücke (Be⸗ .““ des täglichen Gebrauchs), gebrauchtes ettzeug.

Wenn diese Gegenstände als bE oder infolge eines Wohnungswechsels decn ugsgut zur Versendung kommen, so unterliegen dieselben besonderen Bestimmungen.

2) Hadern und Lumpen.

Es dürfen nicht verboten werden: a. hydraulisch zusammen⸗ epreßte Lumpen, welche in eisenbeschlagenen Ballen im Groß⸗ handel versendet werden und mit Ursprungsmarken und Nummern versehen sind, die von den Behörden des Bestim⸗

.*) Unter „Bezirk“ wird ein Gebietstheil verstanden, welcher einer bestimmten Verwaltungsbehörde unterstellt ist, wie zum Beispiel eine Provinz, ein Gouvernement, ein District, ein Departement, ein Canton, eine Insel, eine Gemeinde, eine Stadt, ein Dorf, ein Hafen,

ein Polder u. s. w., welches auch immer die Ausdehnung und die Bevölkerung dieses Gebietstheiles sein mag.

Axr

aus Spinnereien, Webereien, sowie aus Confections⸗ und Bleichanstalten kommen; Kunstwolle (Shoddy) und neue Papierschnitzel. .

„Die Durchfuhr von Waaren und Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, darf nicht untersagt werden, sofern dieselben so verpackt sind, daß unterwegs eine Berührung damit nicht möglich ist.

Ebenso soll der Umstand, daß Waaren oder Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, durch einen verseuchten örtlichen Bezirk be⸗ fördert worden sind, kein Hinderniß für ihre Einfuhr in das Bestimmungsland bilden, sofern die Beförderung so erfolgt ist, daß unterwegs eine Berührung mit von Cholera⸗Entleerungen beschmutzten Gegenständen nicht hat stattfinden können.

Auf die Waaren oder Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, finden die erlassenen Einfuhr⸗ verbote alsdann keine Anwendung, wenn der Behörde des Bestimmungslandes nachgewiesen wird, daß sie mindestens fünf Tage vor Ausbruch der Epidemie zur Absendung ge⸗ langt sin

Es ist nicht statthaft, daß Waaren an den Landgrenzen in Quarantäne zurückbehalten werden. Der einfache Ausschluß

zigen zulässigen Maßregeln.

2) Desinfection.

Reisegepäck. Der Desinfection sollen in allen Fällen unterworfen werden schmutzige Wäsche, alte und getragene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände, welche zum Gepäck eines Reisenden oder zum Mobiliar eines Umziehenden (Um⸗ zugsgut) gehören und die aus einem für verseucht erklärten örtlichen Bezirk stammen, sofern dieselben nach der Ansicht der localen Gesundheitsbehörde als mit Cholera⸗Entleerungen be⸗ schmutzt zu erachten sind.

Waaren. Die Desinfection darf nur bei solchen Waaren und Gegenständen angewendet werden, welche nach der Ansicht der localen Gesundheitsbehörde als mit Cholera⸗ Entleerungen beschmutzt zu erachten sind oder deren Einfuhr verboten werden kann.

Die Entscheidung darüber, in welcher Weise und wo die Desinfection stattzufinden hat, steht den Behörden des Bestim⸗ u zu.

ie Desinfection muß so ausgeführt werden, daß sie die Gegenstände möglichst wenig beschaͤdigt. 8 . Die Regelung der Frage, ob der aus einer Desinfection sich ergebende Schaden zu einem Ersatzanspruch berechtigen soll, wird jedem einzelnen Staat überlassen.

Briefe und Correspondenzen, Drucksachen, Bücher, Zeitungen, G eschäftspapiere u. J. w. (ausschließlich der Postpackete) sollen weder einer Einfuhrbeschränkung noch auch einer Desinfection unterliegen. 8 .

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Maßregeln an den Landgrenzen. Eisenbahndienst. Reisende.

Die für die Beförderung der Reisenden, der 8 und des Reisegepäcks bestimmten Wagen dürfen an der renze nicht zurückgehalten werden.

Wenn ein solcher Wagen mit Cholera⸗Entleerungen be⸗ schmutzt ist, so soll er an der Grenze oder an der nächsten Haltestelle, sobald dies möglich ist, zum Zweck der Desinfection vom Zuge abgehängt werden.

benso ist mit den Güterwagen zu verfahren.

Landquarantänen sollen in Zukunft nicht mehr errichtet werden.

Nur die an Cholera oder unter choleraartigen Erschei⸗ nungen erkrankten Personen dürfen zurückgehalten werden. „Es ist von Wichtigkeit, daß die Reisenden in Bezug auf ihren Gesundheitszustand einer Ueberwachung durch das Eisen⸗ bahnpersonal unterzogen werden.

Das ärztliche Eingreifen soll sich auf eine Besichtigung der Reisenden und die Fürsorge für die Kranken beschränken. Wenn eine ärztliche Besichtigung stattfindet, so soll dieselbe thunlichst mit der Zollrevision verbunden werden, damit die Reisenden möglichst wenig aufgehalten werden. Es wäre von der größten Wichtigkeit, die aus einem verseuchten Ort kommenden Reisenden nach ihrer An⸗ kunft am Bestimmungsort einer fünftägigen, vom Tage der Abreise an zu rechnenden gesundheitspolizeilichen Ueberwachung in vmgee heh e g b 8 ie bezüglich des Grenzüberganges für das Personal der Eisenbahn und der Post zu treffenden sind Sache der betheiligten Verwaltungen und sollen so eingerichtet sein, daß sie den regelmäßigen Dienst nicht stören.

Die Regierungen behalten sich das Recht vor, für gewisse Kategorien von Personen, insbesondere 1 für Zigeuner und Vagabunden, sowie b. für Auswanderer und reisen oder die Grenze überschreiten,

besondere Maßnahmen zu treffen.

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Besondere Bestimmungen für die Grenzbezirke.

Die Regelung des Grenzverkehrs und der damit zusammen⸗ hängenden Feaee sowie die Anordnung besonderer Ueber⸗ wachungsmaßregeln in dieser Beziehung bleiben den besonderen zwischen den aneinander grenzenden Staaten überlassen.

iiel— 8 Flußläufe, Flüsse, Kanäle und Seen „Die gesundheitspolizeiliche Regelung für die Flußläufe bleibt den besonderen Vereinbarungen medichen den Uferstaaten überlassen. Es werden in dieser Beziehung die im Jahre 1892 er lassenen deutschen Reglements empfohlen, deren Anwendung

günstige Ergebnisse gehabt hat.

mungslandes anerkannt sind; b. neue Abfälle, welche direct

derselben von der Einfuhr oder die Desinfection sind die ein⸗

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