1893 / 131 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

z,0, 11; 1 8 je ionalen Conferenz zu einer Milderung des bis⸗ 8 Anlage I. Titel VIII einen bedeutsamen Fortschritt dar, indem / a. Einfuhr. Titel 8. 8 ärztlichen Revisionen zu unterziehen, die am Tage einer internationalen ferenz z EE1“ mit dem System der Seequarabtäneh Gaeseest n 11““ 3

eden ten herigen strengen Systems beitragen werde. je in Anl ; 1b der un 82 kLoorgenommen werden. Jeden Morgen, zu einer bestimm egierun Die in Anlage I wieder dasselbe durch eine ärztliche Inspection ersetzt wird, wie sie 1 295 091 184 hkg 2290 118 717 hkg Seeverkehr. Maßnahmen in den Zeit, hat sich der Arzt g8-8g ö“ darn—n best ente vnasse 4 8 WW111 Nutg ferenz im b- (eos amah, 122 Vro gbrstliche n im auch 8 8 4 018 549 000 .“ sf 11 797 000 zet Schiff 8 ewissern, und er rauf 1 . b Seite mi ö ichisch⸗ungari Regie⸗ s 7 3 Ausfuhr.

Als verseucht gilt ein Schiff, welches entweder Cholera eeenesgeags hh. bgs Uhn gesammte Schiffspersonal für losigkeit verschiedener Absperrungsmaßregeln dem Auslande 85 n Se heeeh “”“ Deutschland geübt wurde. Die Herkunft aus einem verseuchten 198 911 367 hkg. 201 390 082 hkg an Bord hat oder auf welchem 5 der letzten sieben dento ahes gesund erachtet. Er hat dem Capitän oder dem gegenüber durch Berufung auf 89 1“ der Conferenz vertreten worden ist. Dieselben verfolgen nicht den L1““ Crniesch 1 8 1;. 2 8 178510 009, 8 1 Tage neue Cholerafälle vorgekommen sind. 1 gführer eine hei in Patent oder ein wissenschaftlichen Autoritäten un durch Mittheilung v ¹ 8 Seeeg e Sseu,t. Hinderniß für reier erkehr des Schiffes in ie Einfuhr ist also von 1891 auf 1892 der Menge nach um ¹c Als verdächtig gilt dn Schiff, auf welchem zur Zeit Jootsführer zuhaͤndi haaee hen edem atcnten Anlegen Bistaccha des Kaiserlichen Gesundheitsamts zu be⸗ Avec, fün ane eee gehhese. 1 53 herogeen sen Bestimmungshafen. Der Schwerpunkt ist vielmehr in die 1,7 0 gestiegen, dem Werthe nach aher um 3,2 % gesunken. der Abfahrt oder während der Reise Cholerafälle vorgekommen 1““ ea gründen. Dieses Versahren hatte vielfach Erfolg Abwehr und Unter allgrang 8 dnse fes zusezen, sie sanitären Verhältnisse des Schiffes selbst verlegt, indem Die Ausfuhr ist der Menge nach um 1,2 %, dem Werthe nach sind, auf dem aber während der letzten sieben Tage kein neuer des 8 findet lich statt gehabt. Von ganz anderem Gewicht mußte es indessen sein, be“ b 8 es vöthig zwischen verseuchten, verdächtigen und reinen Schiffen unter⸗ um 889 n ind b 19 118 17,9 Fall sich ereignet hat. Dee des Aufenthalts 8 Sulina soll für nicht wenn im gleichen Falle die Beschlüsse Ses 1“ ““ ““ ö 6 F“ d. auf 18 926 1“

Als rein gilt ein Schiff, wenngleich es aus einem ver⸗ , Aufe von drei Tagen nicht über⸗ Conferenz vorlagen, die sich als der Ausdruck der wissenschaft⸗ 1 1b Maßregel ete re ziehen, welche u welche bei der Ankunft Cho erg an Bord haben oder auf denen g seuchten Hafen kommt, in dem Falle, wenn es weder vor der verseuchte Schiffe den Zeitraum G 1 en be⸗ lichen und praktischen Erfahrungen nicht nur der Fachmänner den betheiligten Staaten bei ihren Anordnungen künftig nicht innerhalb der letzten sieben Tage neue Cholerafälle vorge⸗ 2 1 b 8 ünch b ei Ankunft steigen. Die Desinfection der mit Cholera⸗En 9 ;lj der Jach ꝛer überschritten werden soll, innerhalb deren aber jeder Staat die kommen sind, unterliegen strengeren Maßregeln. Die Kranken Evangelisch⸗Socialer Congreß. 8 Abfahrt noch während der Reise, noch auch bei der Ankunf schmutzten Wäschestücke ist sogleich nach der Ankunft vor⸗ eines, und zwar betheiligten Landes, sondern er Fachmanne! Bekämpfung der Cholera nach seinem Ermessen regeln kann men sind, unterlieg renge 8 aßreg. Sie 1. Bei der Erörterung des Themas „Die Annäherung der einen Cholera⸗Todes⸗ oder Krankheitsfall an Bord gehabt hat. v 98 8* sämmtlicher europäischen Staaten darstellen. Derartige Beschlüsse Nur r wenigen Punkten enthält die Uebereinkunft eine posi⸗ werden ausgeschifft und isolirt, die übrigen 8 Personen Stände in der Gegenwart“ in der gestrigen Sitzung (vgl. die gestr.

Verseuchte Schiffe unterliegen folgenden Bestimmungen: zune 8 Bord etwa vorhandene Wasser von zweifelhafter lassen sich widerstrebenden Regierungen gegenüber in viel Uin e Verpflichtung zu gewissen Vorkehrungen ( Mannschaft und Reisende) werden, wenn möglich, gleich⸗ Nr. d. Bl.) nahm nach dem Referenten Hofprediger D. Braun (Stutt⸗

1) Die Kranken werden sofort ausgeschifft und isolirt. Beschaffenheit ist durch gutes Trinkwasser zu ersetzen. eindringlicherer Weise verwerthen, als dies im ersteren Falle e 5 sst dies der Fall bei Fen im Pitel l ent⸗ falls ausgeschifft und sind einer Beobachtung für gart) Pfarrer Naumann (Frankfür a. M.) dos Wort und erklänfs⸗ 2) Die übrigen Personen müssen womöglich gleichfalls Beschaffen diel 8. ürd destat cirt möglich ist, und vermögen solchen Regierungen, welche zwar 9 82 übernehmen die Vertrags⸗ die Dauer von höchstens fünf Tagen zu unter⸗ Er könne dem Referenten nicht beistimmen. Die höheren Klassen

eschifft und einer Beobachtung unterworfen werden, deren Das Kielwasser wird desinsicirt. ur Herkünfte selbst auf einem gemäßigten Standpunkte stehen, ihre Auf⸗ haltenen Bestimmungen. Danach übernehmen die Vertrags⸗ werfen. Außerdem sind die erforderlichen Desinfectionsmaß⸗ besäßen im allgemeinen eine äͤsthetisch-philosophische, die Arbeiterklasse ausgeschiffe Esee- a Gesundheitstand des Schiffs und nach Die vorerwähnten l W1“ S bhe. Hinblick auf die Besorgnisse ihrer Bevölkerungen 1 staaten die Verpflichtung, sich über den Ausbruch und den regeln vorzunehmen dagegen eine ökonomisch⸗reale Bildung. Schon diese Verschiedenheit Dauer si - vb Gesunk 84 8en 1 5 Häfern endet werden, in dene g aber 88 esawhe 58 Verlauf einer C Epi ie, sowie über die z v1“ 1n 8 8 ine Annä er Stände. Die äußere L. 8 dem Zeitpunkt des letzten Krankheitsfalles richtet, die indessen dusr solchen Söc ba u“ 88 8 zu verwirklichen Bedenken tragen, als ein geeigneter Rückhalt zu E11“ Cöö“ Verdächtige Schiffe, das heißt solche, welche Cholera Kegiehte b f ee gs Eerebe be. den Zeitraum von fünf Tagen nicht überschreiten darf. d Ein Schiff, welches aus einem nicht verseuchten Hafen dienen. Insofern bot eine internationale Conferenz, ergriffenen Maßnahmen durch gegenseitige Benachrich⸗ an Bord gehabt haben, auf denen aber innerhalb der letzten— von dem Referenten vorgeschlagenen Mittel seien nicht im stande,

3) Die schmutzige Wäsche, die Bekleidungsgegenstände des d. h. aus einem Hafen, in dem kein Choleraherd vorhanden dieselbe ohne die Eingehung von bindenden Verpflichtungen ab⸗ tigungen, welche auf diplomatiscem Wege erfolgen sieben Tage kein neuer Fall vorgekommen ist, sind einer arzt⸗ einen Ausgleich der Stände herbetzuführen Eh⸗ dir bkictmehen Ber⸗ täglichen Gebrauchs und sonstige Sachen der Schiffs⸗ ist kommt darf falls es nicht sich den vorstehend bezeich⸗ schloß, immerhin die Aussicht auf Erreichung von gewissen, sollen. 8 ven gaufenbett. zu vaßaltsn lichen Besichtigung zu unterziehen; die Wäsche und Kleider der belin e Hhg Mne⸗ dh che hafchech gönde mannschaft und der Reisenden 888 Beschränkungen unterwerfen will, Reisende, die aus nicht zu unterschätzenden e verseuchtes Land angeordneten Verkehrsbeschränkungen ö oe⸗ Fge er find zc deünficirens so 5 Franae anäbenung kage eheede han. Negrne, der Ansicht der Hafengesundheitsbehörde als mit Cholera⸗ e e en Hafen kommen, nicht aufnehmen. Nun konnte aber nicht verkannt werden, daß die 1 5 9 S; eröffentli erde 7 ie örtliche Gesundheitsbehörde es für nöthig befindet; das brofessor Dr. Adol agner (Berlin): Er sei doch der Meinung, Entleerungen beschmutzt zu erachten sind, ebenso wie das Schif 114“ die sanitären deeehktungen in hältnisse für die Einberufung einer internationglen die detheilnshen Fneise soenset chie ““ Fenntuig Schiff ist mit neuem, guten Trinkwasser zu versehen; das EC Gii⸗, S oder auch nur der mit Cholera⸗Entleerungen beschmutzte Theil Sulna zu vervollkommnen dieselben mit den, den jetzigen Sanitätsconferenz im gegebenen Zeitpunkt günstiger b Bilgewasser wird nach erfolgter Desinfection entfernt. ee8 ¹

8 1“ bwe. . ¹ 8 7 . ¹ 3 8 5 9 on⸗ ben. desselhen desinficirt werden. Bestimmungen Anschauungen entsprechenden Vorrichtungen, namentlich auch lagen als früher, wo manche ähnliche on 2 B 8 8

Rej Schiff sch 1“ shaf 1 stimme er dem hge de Steuerreform bei und . . im . ; ie V gsotz oael Reine Schiffe, welche weder im gangshafen, noch er müsse bekennen: er habe mehrfach gefunden, daß in den desiꝛ t werden. . tung ich 1 ;5 1 8 Ric Im Titel II sind die Voraussetzungen angegeben, unter ee, 88 8 . 8 L enl SsʒISeer Verdächtige Schiffe sind nachstehenden für die Desinfection zu versehen und den dortigen Zustand ferenzen ohne positives Ergebniß geendigt. E11u161““ 11““ Beirt ale der uc i heheen hat, während der Neise Cholera an Bord gehabr haben, werden, befitenden leasfe bisweilen vollständig salsche Begüffe über unterworfen: zu verbessern, daß Kranke von einem verseuchten Schiffe, nur in Deutschland war die ö 11A“ 1 sodaß gegen ihn mit Schutzmaßregeln vorgegangen wie auch ihr Gesundheitspaß lauten mag, ohne weiteres zum die (Steuerreform obwalten, ja daß bisweilen den besitzenden 1) Aerztliche Revision. 18 Nolt 8⸗ sowie andere Reisende ans Land gesetzt und isolirt werden können. getreten, sondern eine ganze Anzahl der übrigen europqj sche werden darf Nur die Biͤdung eines Cholera⸗ freien Verkehr zugelassen, unbeschadet einer ärztlichen Besichtigung, Klassen jedes Pflichtgefühl fehle. Im weiteren stimme er dem Re⸗ 2) Desinfection: die schmutzige Wäsche, die Bekleidungs⸗ sowie 1 öu.““ Staaten hatte in gleicher Weise sowohl unter der Krantheit, 1 8 1“ chtige vereinzelt bleibende der für nöthig be undenen Desinfectionsmaßregeln, entsprechender ferenten bei, daß eine Annäherung der verschiedenen Stände stattge⸗ gecenstände des täglichen Gebrauchs und sonstige Sachen der II. Maßregeln an den Ufern des Flusses. wie unter den übertriebenen Verkehrserschwerungen ihrer b 9 so llen nact 1e geh . einsen Vrt ls Behandlung des Bilgewassers und der Versorgung mit autem unden habe. Die Zustände hätten sich gegen die Zeiten, wo die Schiffsmannschaft und der Reisenden sollen, sofern An den Ufern des Flusses sind Sanitäts⸗Stationen Absatzländer zu leiden gehabt, und alle LE11.““ EEe 1“ ht nissr Pe s Trinkwasser. Eine fünftägige gesundheitspolizeiliche Ueber⸗ 11“ b der er Hafenges eitsbehörde als mit Cholera⸗ 1““ er Weise einzurichte daß etwa au ch F n der Mäöglichkeit eines Wieder⸗ 9 1 V fenthalte shgyn. . .z 2. 6. 8 1““ Fral⸗ nach der Ansicht der EEöu“ . minderer Ordnung in der Weise e“ sich gleichmäßig ee der damit Fall gilt der betreffende Ort wieder als rein. wachung, welche mit Aufenthaltsbeschränkungen nicht ver⸗ gegen früher eine bessere geworden, und zwar sowohl bezüglich der Entleerungen beschmutzt zu erachten sind, 18e tion dem Schiffe befindliche Kranke dort ans Lan Lö“ d ausbruchs der Cholera in Fsheri Systems Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß die angeordneten bunden ist, darf für Mannschaft und Reisende der verdäch⸗ Kleidung als auch der Nahrung. Ein wesentlicher Unterschied sei nur 11’““ ö6 9 können. Diese Stationen müssen mit gutem Trinkwasser „und zugleich, bei einem Weiterbestehen des H 6 be⸗ Maßregeln räumlich nicht zu weit ausgedehnt werden; ins⸗ tigen und reinen Schiffe angeordnet werden. Die Dauer der in der Wohnung vorhanden. In dieser Beziehung empföhlen sich und Ersatz des an Bord befindlichen Wasservorraths durch den nöthigen Desinfectionsmitteln versehen sein. In dieser Ze⸗ von der Möglichkeit einer Verschließung ihrer Absatzwege ge⸗ besondere ilt es zu verhindern daß beim Ausbruch der gesundheitspolizeilichen Ueberwachung rechnet dabei bei ver⸗ Reformen bezüglich der Baugesetzgebung und der Grund⸗ gutes Trinkwasser. . in ziehung wird zwischen der russischen und der rumänischen Re⸗ droht. Die hierin liegende Interessengemeinschaft sollte sich 1 Cholera 88 einzelnen Ort ohne weiteres alle dächtigen Schiffen von dem Tage der Ankunft, bei reinen und Bodenfrage. Er verkenne allerdings nicht, daß die Es empfiehlt sich, die Mannschaft und die Reisenden in gierung eine Verständigung stattzufinden haben. alsbald in günstiger Weise geltend machen. 1 Ferküntte b betreffenden Lande beschränkenden Schiffen von dem Zeitpunkt ihrer Abfahrt von dem verseuchten Lebenshaltung der Besitzenden relativ mehr als die der Bezug auf ihren Gesundheitszustand während eines Zeitraums Auf jeder Sanitäts⸗Station sowie auf jedem bedeutenderen Als naͤmlich die Kaiserliche Regierung auf Grund der Herkünfte b f. der. i. ender Ausgangshafen. Der Mannschaft kann bei beiden Arsen nen Nichtbesitenden gestiegen dser „Eine gewisse Ungleichheit werde von fünf Tagen seit der Ankunft des Schiffes einer gesundheits⸗ Haltepunkt wird ein Arzt stationirt vorstehenden Erwägungen sich bereits dazu entschlossen hatte, öe mwiese a Zu di Schiffen das Anlandgehen, soweit es nicht durch den Schiffs⸗ 2 stets negeghr denn, die Hesh üeens einmal 81 Tagen seit Arn des S L Halten t wird ein Arzt statit orstehenden gunge 8 1““ 1 in T ese or 2 8 2 8 Anl. 18 8 hr vertheilt. nschensw äre es nfalls, wern polizeilichen Ueberwachung zu unterziehen. Eö“ Auf jeder Station muß ein gehörig isolirter Raum bereit die Einberufung einer internationalen oG Herkünfte 1 Been 1“ dienst geboten ist, unterfagt werden. Für gewisse Schiffe cr beeehbe higenfeheites 32 . vfenb. . 868 onsp g seh 28 s 3 2 n! ogeh 1 1 . staho drirU S ruüur er übr 8 vop 2 Staate 8 18 8 8 * 8 9 8 Geg⸗ 8 8- 8 9 ee J.SS. 1 3 6 28 „ꝙf 8 w22⁷ 3 „8 1⸗ 2 Ebenso empfiehlt es sich bas Ar ““ Se Non⸗ stehen. b der webet ahte dieser vertrauliche Sondirungen der 1“ finden sollen. Die Gewährung dieser Vergünstigung ist jedoch (Auswandererschiffe, Schiffe in besonders schlechtem gesundheit⸗ ökonomischen Fragen beschäftigen würden. Er stimme dem Referenten zu verhindern, es sei denn, daß Gründe des Dienstes das An⸗ Alle Fahrzeuge haben bei der 8gb beifahrt an diesen anzubahnen, trat 8b die dleseichsfeh Arnncrise von der Bedingung abhängig gemacht, daß in dem von der lichen Zustande) sind Ausnahmemaßregeln vorbehalten. auch darin bei, daß viel zu wenig für die Kunst gethan landgehen nothwendig machen. 4 tationen einer ärztlichen Revision zu unterwerfen. unter Hinweis auf die der österreichisch⸗ungarischen Mona 1 88 ge- 1e IIIWZ.“ spol - übrigen sei er ebenfalls der Meinung, daß die Geis 8 Neine Schiffe sind sofort zum freien Verkehr zuzulassen, Wenn sich cholerakranke oder ⸗verdächtige Personen an während der Cholera⸗Epidemie von Osten her bereiteten— G Festdi en L.“ 8 1““ Waa W 11““ zur Annähtrung der Stände beitragen könnten. Amntarchte . ie auch immer ihr Gesundheitspaß lauten mag. Bord befinden so sind dieselben ans Land zu schaffen und zu Schwierigkeiten mit der Frage heran, wie man G der Cholera geeigneten Gegenstände aus dem verseuchten Bezir eege n der 1““ Schiffe Ich g 1l n 6 „mann (Braunschweig) stimmt dem Vorredner in letzterer Be⸗ Bestimmungen, welche die Behörde des An⸗ St 9 deutscherseits über eine internationale Regelung der verhindert wird. seuchte und verdächtige S Hiffe önnen ihre La ung ohne ziehung zu. Man gebe den Socialdemokraten eine schlimme ibn n gegenuͤber treffen darf, bestehen in den auf oltre ie anderen Personen müssen gleichfalls ans Land ge⸗ im Falle des Ausbruchs der Cholera an der Hand der Am empfindlichsten haben sich im vorigen Jahre während weiteres löschen; letztere unterliegt ausschließlich denjenigen Angriffswaffe in die Hände, indem man die arme Bevölkerung von n een 8 8 N 1 8 8 g

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. baüx 8 1 V 5 e orschriften, welche über den Waarenverkehr mei der e Kirchenstühle ausschließe. Er sei der Mei daß

I1““ Frailiche Ne⸗ 6“ WIII111AX“ . Verkehrs⸗ der G c 2 en Aus del die weitgehenden Vorschriften, welche über den Waarenverkehr im allgemeinen der Benutzung der Kirchenstühle ausschließe. Er sei der Meinung, daß

anwendbaren Maßregeln IIö schafft und fünf Tage lang isolirt werden. bisherigen Erfahrungen als zulässig zu 11“— ö sintt. v11“ eine vollständige Verwischung der Stereenserlehsde ee,

Des ion, Auspumpen des Kielwassers und Ersatz des an Die Kabinen, Schlafräume und anderen Räumlichkeiten, beschränkungen für Personen und Waaren denke. Da die 8 11.1“ t Miroffe Leünder de e führbar sein werde; es dürfte aber durch die vom Referenten gegebenen

er. asservorraths durch gutes Trinkwasser). d welche mit Cholera⸗Entleerungen in Berührung gekommen sind, diese Frage sich anknüpfenden Bemerkungen ie bie 70 ür fenen L 1 haben. daß Die Grundsätze i Anregungen möglich sein, den socialen Gegensätzen ihre Schärfe zu

ich, die Reisenden und die Schiffsmannschaft sowie die Wäsche, die gebrauchten Kleidungsstücke und sonstigen ließen, daß sich die Auffassung des Wiener Cabinets 1 auf ie vorjährigen Erfa Frungen gegründete eberzeugung, da Anlage I. Feehmen. An der Debalte betheiligten sich noch die Herren Hof⸗

g auf ihren Gesundheitszustand bis zum Ablauf eines Gegenstände, welche von Cholera⸗Entleerungen beschmutzt sind, in ihrem Hauptziele völlig mit der Auffassung der durch Handelswaaren die Cholera nicht verschleppt wird, hat in 8 1 1 8 8 8 prediger a. D. Stöcker, Pastor Küntzel und Candidat Wange⸗

is von ünf Tanen dessen T eginn von dem Tage der desinficirt: ebenso der Kielraum; das Wasser von Kaiserlichen Regierung deckte, so erklärte sich letztere der Uebereinkunft Ausdruck gefunden, indem der Erlaß von stellen die Lösung einer Frage dar, welche im vorigen Jahre mann. Die Thesen des Referenten Braun lauteten:

Schiffs as dem verseuchter Hafen gerechnet zweifelhafter Besch affenheit an Bord wird durch gutes Trink⸗ bereit der österreichisch ⸗- ungarischen Regierung Einfuhrverboten im Titel anf wenige, für den inter⸗ zwischen Rußland und Ruͤmänien zu Zweifeln Anlaß ge⸗ .1) Thatsächlich vollzieht sich in der Gegenwart 1 Anschluß

8 Fund heitavolizeilichen Ueberwachung zu unter⸗ 9. 8 be 8 88 Initigteie iet der Angelegenheit zu überlassen. Die öster⸗ 8 nationalen Handelsverkehr nahezu bedeutungslose Gegenstände geben hatte, und die deshalb der Conferenz unterbreitet an die rechtliche Gleichstellung und vermehrte persönliche Berührung

“] 1 ee1 che keine kranken oder verdächtigen rei ch⸗ ische Regierung hat darauf die Vorverhandlungen heeiingeschränkt worden ist, nämlich auf Leibwäsche, getragene wurde. Wie weit diese Grundsätze thatsächlich zur An⸗ eine Annäherung, der verschiedenen Stände auf den Gebieten der all⸗

1 f Auf den Fahrzeugen, welche keine kranken ode achtig reichisch⸗ungarische Regierung hat darauf die T 8 d. 8 2 I e gh gemeinen Geistesbildung und der äußeren Lebenshaltung. 2) Aber

Edenso empftehlr ich, das Anlandgehen der Mannschaft Personen an Bord haben, sind die Aborte und der Kielraum wegen der Beschickung der Conferenz mit den einzelnen Kleider, gebrauchtes Bettzeug und solche Lumpen, welche noch wendung kommen werden, muß einstweilen dahingestellt diese Annäherung bleibt, wenn sie nicht auf festere und tiefere

2 mo ADPsies 8 5⸗ 8 8 8. 5* * d 8 88 g X 1 8 8G 5 es 8 es 118 . 4 884 4 8; 5 3 68 4 2 1 9 4 3 4 8 . I1u“ 8 7„ 2 2 8 +% Ue dn 8 ibe Anf 8 —— 89 wser. zu verbindern, es sei n, daß Gruͤnde des Dienstes das An⸗ zu desinficiren, das an Bord befindliche Wasser, welches etwa europäischen Regierungen geführt und dabei auf allen Seiten nicht in der im Großhandel üblichen Weise hergerichtet und bleiben, da ihre Durchführung nicht allein von den Betheiligten,

bbb 8129 2 2 d 2 89 28 8

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8 g 1 ⸗. 2 2 Grundlagen gestellt wird, eine ungenügende und widerspruchs⸗ landgehen nothwendig m verdorben sein könnte, ist durch gutes Trinkwasser zu ersetzen. die größte Bereitwilligkeit gefunden, sich an dem geplanten voerpackt sind. Zur Vermeidung von Zweifeln ist außerdem be⸗ sondern auch von der Rücksicht auf deren Nachbarstaaten .

1 1 n u. 1 daß neue Fabrikabfälke d0 Kunstwolle nicht unte I . hvolle und hindert nicht die innere Entfremdung zwischen den Die zuständige Behörde des Ankunftshafens ist unter allen Nach Vornahme der ärztlichen Revision empfängt der Unternehmen zu betheiligen. stimmt, daß neue Fabrikabfälle un Kunstwolle nicht unter abhängig ist. Deutschland hat an der Frage kein näheres Ständen und die Schärfung des Klassenbewußtseins. 3)

. 3 . . v 8 8 jsf . 8 S 9 8 8 5 2 Fs 45 1 77 8 2 8 8 sänden berechtigt, eine Bescheinigung darüber zu ver⸗ Capitän oder Schiffsführer ein Zeugniß über die angewendeten Für das Gelingen des Werkes war es von besonderer deen Begriff der Lumpen fallen. Soweit Gegenstände der vor⸗ Interesse, da die deutsche Schiffahrt an der unteren Donau erthvolle und fruch 1. ngen, daß auf dem iff im Abgangshafen keine Cholera⸗ Vorsichtsmaßregeln und die stattgehabte Desinfection; dieses Bedeutung, durch die Aufstellung eines Programms diejenigen bbezeichneten Art sich 68 von 8 nur von geringer Bedeutung ist. 858 zu nothwendiger Tee —g eine de gekommen find. Zeugniß soll im übrigen auch die Zahl der Reisenden und Fragen zu bezeichnen, zu deren Lösung die Conferenz berufen Umzugsgut befinden, fallen sie nicht unter das Einfuhrver ot, materiellen Lage lieder aller Stände rändige Hafenbehörde soll bei der Anwendung ugn 8

3 1 8s eh vSn e der Desinferti Auf M. sder Sicherheit und Befriedigung ermöglicht, un Schiffsbesatzung enthalten. werden sollte, und von diesem Programm alle Fragen auszu⸗ ondern unterliegen nur der Desinfection. Auf Waaren, g glich

121 Sa . . D 3 . 19 9 2 28 8 2 Eeee * hn 82 2 g. 8 . . 5 57 5 8 9 u 7. 8 8 15 3 2 2 2 8 2 1 T 96 90 2* 9 8 ) de * Epn 9 Uebermuth der Boden ent. een wird, b. den innerlich verbindenden aßregeln den Umstand in Rechnung ziehen, ob sich Dasselbe ist auf den verschiedenen Stationen vorzuzeigen. cheiden, deren Erörterung zu Weiterungen und Meinungs welche nachweislich fünf age vor Ausbruch der Epidemie Besitz idealer insbesonder⸗ venigiöser Güter Uüün An. Esger 2 ren Besprec⸗ sch bgesandt waren, sollen die erlassenen Einfuhrbeschrän - umg der vorberbezeichneten drei Kategorie Wenn das Fahrzeug in einen neuen Bezirk kommt, so ist verschiedenheiten Anlaß geben konnte und deren Besprechung hon abges 48 9 Me Anord Irbeschrän⸗ 8 1 und Vertrauen als Grundton aller persönlichen Beziehungen. 49 Hr 7 fectt 8 8 jöeiner neuen ärztlichen Revision zu unterziehen. deshalb im Interesse der Erzielung eines Ergebnisses im Augen⸗ kungen nicht angewendet werden. ie Anordnung einer nach wird der Annäherung der Stände, wenn auch nur mittelbar. Besondere Maßregeln können getroffen werden für mit Der Kielraum wird von neuem desmficirt, wenn das blick besser zu vermeiden war. Auf den Wunsch der Weaarenquarantäne ist nicht zulässig. so doch um so grünzlicher gedient, a⸗ durch mergische Thaten somders f setꝛe Schiffe, namentlich für Aus⸗ Kielwasser nicht mehr in unzweifelhafter Weise Sublimat oder österreichisch⸗ungarischen Regierung, daß ihr die Kaiserliche 1 b Um den Nachtheilen vorzubeugen, welche vielfach durch Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1892. E“ 12 idealen Sactoren alle anderen Schiffe, welche ungünstige Kalk mit alkalischer Reaction enthält. Regierung ihre Ansichten über das aufzustellende Programm die Desinfectionen herbeigeführt worden sind, ist ferner vor⸗ neler den auswartigen Handel des deutschen Zollgebiets im Fehr⸗ vaftvonl Anknär guns tlichen liche Berhänmife aufweisen. mittheilen möchte, wurde deutscherseits ein Fragebogen aus⸗ gesehen, daß für Waaren mit Ausschluß derjenigen, deren 1992 bringt das zweite Vierteljahrsheft zur Stakistit des Deutschen liche Pflege versönlicher Beziebungen, mie sie sich im 2 Fer See ankrammenden dür . 8 gearbeitet, den die österreichisch⸗ungarische Regierung nach ge⸗ Einfuhr verboten werden kann eine allgemeine Desinfection Reichs die definitiven Zahlen für die Ein⸗ und Ausfuhr im Ge⸗ täglichen Leben ergeben. 5) In zweiter Linie —* ge5 he- sunecCicmm, Einfuhrverbote, Durn gfuhrverbote und I 1 ch IIf meinsamer Vorberathung mit einigen geringen Aenderungen nicht 8 angeordnet werden darf: nur solche Waaren sind zu sammt. Eigenhandel und Specialhandel, sowie die Durchfuhr, nachdem die son er Veraustaltangen. di⸗ en. K. . Iüme mücht anders behandelt w 8 d and Fragebogen wurde österreichisch⸗ungarischer⸗ desinficiren, von denen anzunehmen ist, daß sie thatsächlich vorläufigen Ergebnisse für den Specialhandel bereits im Januar d. J. im 8 5

b . behandelt . . 2 größere erschiedenen Ständ ĩ Krr errrmert en erse dende 1““ 1 8 6 9 3 d annahm. Der zrößerer, den verschieden Ständen 8 befürdernen Wamnem. (Vergl. Tit. 4) Die schweren Schädigungen, welche die aus Anlaß der herbeiführen und zunächst auf geselligem Boden

seits 8 Proagram -Conferenz ie betheiligten it Cholera⸗Entleerungen besch mutzt sind. Die Desinfection Dezemberheft der „Monatlichen Nachweise“ veröffentlicht worden waren. ruxen Warren 4. 8 Die 11 ein- seits als Programm der Conferenz an die betheiligte mit Cholera⸗ g 9 sind 1 ꝛctio⸗ ezembe r „Mo a⸗ 1 nächst au lige melches sich den von der Hafenbehörde ihm vorjährigen Cholera⸗ Epidemie in Deutschland ha üü 111“ und hat nachmals die Grundlage für des Reisegepäcks und Umzugsguts ist eingeschränkt auf die Diese E 1 in Zusammenkünfte, Vereine, Feste) verwirklichen wollen, .“ 8 7 v g . 111 rrrS9r Pogior 1 edne 8 ehe 8 8 ; j0 Fee 9 818, 2 8 Hüblic Sw V Fe jnsbes ere 3 egengewis gegen Vereimnsbäl damxen

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8 b b 3 S LPI ; ie wiede vei Bänden Band 1 nach Waarengattungen, einseitiger S Sgrundlage aber nur 1 ihre Halth ichum, mürder im Ser zu ge⸗ üur unser So vorbereitet, trat die Conferenz am 11. März d. J. in seuchten Bezirken kommenden Personen, soweit die fraglichen die wiederum in zwel 2 ; et er⸗ finseitiger Standesgrundlage aber nur wenn ihre Haltung dam 7 trhem, meder im Se Seheern. 8 f 1 48 serlichen Regier So vorbereitet, trat die Con 9 1 8 hten Bez 2 8 1 Band 2 nach Herkunfts⸗ und Bestimmungs⸗Ländern geordn etrt gezei esichtspunk immt ist, und vem Das Schüff kamm jedoch die Erlaubmniß erhalten, ge gehabt haben, mußten 88 Dresden zusammen. Auf derselben waren durch Delegirte Gegenstände nach dem Urtheil der örtlichen Gesundheitsbehörde 1“ 8 K. Cer alde gchechneten Geschtenunten destheman de mm meen * b. 9 . IE. EIöFr. H &r⸗ 9 6 2 2 2 . 8 8 X₰‿ . u 8 27 b 8 8. . 8 8 8 8 8 8 8 alles S 9 1 wahre Mex De⸗ Warren fa lisschen, mochdem die erforderlichen Vorsicht Erwägung der Frage nahe E vertreten: Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Däne⸗ als mit Cholera⸗Entleerungen beschmutzt zu erachten sind. Bei der Ein⸗ und Ausfuhr sind die Waaren nach Gattung, tonung ihrer sorialen Bedeutung vermieden wird, 5) Irn Bem 10 vngelm etresssen wemdem sind, mämlich 8 ionale Verständigun über das Maß er der Wi derkehr mark, Spanien, Frahnkreich, Großbritannien, Griechen⸗ 8 Der Briefpostverkehr soll von Einfuhrverboten sowie von Menge und mit den Werthen angegeben, welche nach den von der die Annäherung der Stände wie alle socialen Aufgahen de Sougen- .“ drs Schiffees. 8 8 schaft und der Cholera zulässigen Verkehrsbeschränkungen der Wiederkeh Italien, Luxembur Montenegro, die Nieder⸗ onstigen Beschränkungen frei bleiben; die Behandlun von Sachverständigencommission für die Schätzung der Handelswerthe in wart haben wir ohne Rücksicht auf den Erfolg t em I) Frlmmng des 12 .; ür die Zukunft vorgebeugt werden land, Italien, Lr. urg, 1 g1b, 8 8 gen ngen 8 1 ' ö v IZEEEE11““ - h. Kücksi 8 ncntmwegt Fn ankamden Frürmhen⸗ ““ mli ter Unzutrglichkeiten für die Zukt 18 - F 801 licher, lande, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden⸗ Postpacketen richtet sich, je nach ihrem Inhalt, nach den für ihren Sitzungen im Februar und März d. J. festgestellten Einheits⸗ in Pflichtgefühl und brüderlicher Liebe.- 1 B 2) WgxEn vDes Kirlmessers nach erfoloter Desin eczon⸗ unne. Die Prüfung dieser Frage erschien um so g 3 4 Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Nach einer im Jaaren im allgemeinen gegebenen Bestimmungen. sätzen berechnet wurden. d ine Werthberech icht statt Hierzu wurde beschlossen: „Der Congres erblückt im dem Wer⸗ 2) Ersmg des an Sred beftndlichen Wasservorraths durch 8 die Cholera in Europa noch nicht erloschen ist un 8 9 her Plenum stattgehabten Generaldiscussion, bei welcher die Ver⸗ Die Durchfuhr von Waaren und Gegenständen, welche 8 Bei der Hitestabe fin et 8s b Hecführang d.a. schlägen des Referenten die gerigneten e. 122 Ammäderung der 24. Trakwüfrr der centralen Lage Deutschlands für das laufende Jahr treter der einzelnen Staaten die principielle Auffassung ihrer Träger des Ansteckungsstoffes sein können, aus choleraver⸗ ö 8. iccc als G n.,] Stände und damit die Möglichkeit, die sociale Frage im fräaklüther Euch tmmm dem Schüff gefürtter werdem, die Keiserden, mit der Möglichkeit eines neuen Erscheinens der Krankheit ge Regierungen darlegten, wurde das vorhandene Material in seuchten Gebieten, ist bei geeigneter Verpackung derselben zu⸗ stände in Betracht kommenn ““ Peene eeee binete.: Das Sonmtagsgesetz meche dürs müenschhen, an Bumd jm sepen, nnner der Bedingung rechnet werden muß. 8 dem Gedanken der Ein⸗ drei Commissionen vertheilt, deren Beschlüsse der Con⸗ zulassen; unter der gleichen Voraussetzung soll die Durchfuhr Die Generalsumme beträgt im Gesammt⸗Eigenhandel und seine Konflikte im Volksleben“. Der Ierßenene heae vrsß die beessemdemn Mersemdem sich den von der localen Be⸗ Benn somit den Anlaß zu dem Ge 5 5 Bestreben ferenz zur Genehmigung unterbreitet wurden. Am derartiger Gegenstände durch ein verseuchtes Gebiet für die des Jahres 1892 (in welchem der Niederlage, und der Veredelungs⸗ prediger ga. D. Stöcker (Berlin) befürwortete f gende T hHirne nF üHrrxem Wre umtferwerfen. 8 Aner internationalen Conferenz 19 lan die 15. April d. J. schloß die Conferenz ihre Berathungen Einfuhr in das Bestimmungsland kein Hinderniß bilden. verkehr eingeschlossen ist) bei der Einfuhr 305 338 699 hkg 1) Die Sonntagsruhe in ihrer menestem gesetzlüt Irhes wei ee wemigstems cimen Hasen an der Küste Falle des Wiederausbruchs 5 g. durch mit der Unterzeichnung der vorliegenden Uebereinkunft ab, an Im Interesse einer ungestörten Abwickelung des Eisenbahn⸗ (1,bkg = 100 kg) mit einem Gesammtwerthe von 44167 g 73000 ℳ: deutet einen Fortschritt gegen früder, aber nech n Eis, ver Mrere mit errüichendemn Einrich und An⸗ welche die Krankheit fordert, nicht noch 82 welcher sich Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Frank⸗ verkehrs in Cholerazeiten sind im Titel Bestimmungen ge⸗ bei der Au 8 fu hr 210 548 688 hkg mit einem Gesammtwe rthe Zustand, welcher erst mit der Befreiuna des Frhertr . v2rrf.gasar. Ihas Schiffe a5 n 1 Gesund⸗ ung der wirthschaftlichen Beziehungen vermehrt zu die Niederlande 3 Die Reisenden dürfen künftig nicht mehr Land ⸗-⸗ von 3 476 977 0.0 ℳ, sodaß ein Einfuhr⸗Ueberschuß von unumgänglich nothwendigen Ardeit derdamdem dt. ttulttem merffechem, um Schüffee vhme Nücksicht wacht sich doch dieses Bestreben selbstverständlich nur reich, Italien, Luxemburg, Montenegro, die 85 8e ie: vg⸗ 8 Seer 8 ig nich welch Choler. 990 996 000 verbleibt, während der Gesammt⸗Eigenhandel des 2) Die aus dem ärtigen Irftande im HandelAgxemenke ond⸗ Serws asim ememem zn hümmen. . onnte si E Fdag ds ue⸗ Fnf 8 8 d die Schweiz, im anzen also zeh änen unterworfen, sondern nur diejenigen, welche an Cholera 94 Finf⸗ it 307 456 671 hkg mit einem Werth .2)„Tis aus dem gegemmärtigen Irstamde im Hundelgon . remsnam wm 2 88 sehen, gee b 8 5 Rußland un le 822 ganz 55b ZAZI - EE18 8,2. 88 Jahres 1891 in der Einfuhr mit 307 456 671 hkg mit einem Werth e Scbwieriakrähn öerl m. G Ser Rirttenfränzenge untersürgen besomderen, zwischen den oweit bethätigen, als durch die von 95 1188 betheiligt haben. Die, Delegirten der übrigen oder unter choleraverdächtigen Erscheinungen erkrankt sind, von 122 000 F ö Ausfuhr mit 213 970 880 r vi eenen SV“ daden [ r ; AIPEEeöö“ d dccc 1 888 hr neun auf der Conferenz vertretenen Staaten nahmen der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Bei Reisenden, einem Werth von 3703 846 000 abgeschlossen hat, sodaß pro 1891 und werden wit der Gernen des Veldes almädlnch aufü tetm. 1“ 8 werden mußte, sich gegen das Eindringen 2ee.gb0 ützen. das Ergebniß ad referendum. Denselben ist durch welche aus Cholera⸗Orten kommen, ist nach ihrer Ankunft am ein Einfuhr-Ueberschuß von 1 132 276 000 zu constatiren war. Fine Abä ist vm damn menn sir dur Gerchifas und n den Grenzen in wirksamer 89 zu sch 5 eine Erklärung im Unterzeichnungsprotokoll der Beitritt zu der Bestimmungsort eine fünftägige vom Tage der Abreise zu Im Specialhandel hat das Jahr 1892 in der Einfuhr mit Ardeitszeit deß t. Die gesctläch erlandten Amemamam findd dnncm owenig wie die Kaiserliche Regierung gelonnen ist, in ft offen gehalten worden. rechnende gesundheitspolizeiliche Ueberwachung zulässig. Letzterer 295 099 123 hkg und einem Werthe von 4 227 004 000 und in der zu bemessen. 1 Fhol remden Lande Uebereinkunft offen geh n ende ge eitspolizeili ichung; 8 G Zhkg und ein 1227 90 messen. 8 8 rseucht Fall bes ftretens der Cholera in 11-- 16 z Fhts Die Uebereinkunft wird zwischen denjenigen Staaten, Begriff schließt eine Internirung der Reisenden aus, gewähr⸗ Ausfuhr mit 198 916 146 hkg und einem Werthe von 3 150 104 000 S8) Die lande/gefetzlachen Vere für dar Semnnagranihm imn mpregelm uim Betreff d 4 - erIenxeren der Anwendung der als nothwendig erkannten Vorsichts⸗ 19⸗ erzeichne erst nach erfolgter leistet ihnen vielmehr, abgesehen von einer olizeilichen Melde⸗ abgeschlossen, sodaß ein Einfuhrüberschuß don 1 076 900 000 Industrie und Hamdmerk fünd mMlüchst In lefam und we dan e zuh b ezn stromaufmäürts von 2 sh: übrigen Staaten welche dieselbe unterzeichnet haben, erf ) gte eistet ihnen vielmehr, abgesehen polizeilichen 2 gesch Im Jahre 1891 hat die Einsuhr im Specialhentet] dee emeeneüne de Smaakededündem chmßid de Mem wemmmemem wm büie 88 1“ aßregeln abzusehen, war bei den ü⸗ rißcte erade Ratification in Kraft treten, für deren Vornahme in pflicht, volle Bewegungsfreiheit. 88 E“ b die ehe ee 11“ vemn; 4 Pbenkfe 8 wens nfwasser 2 v v in Deutsch⸗ Art. Iv, eine Frist von sechs Monaten seit dem Page Die Regelung des reaiveeehsn und de Schiffsverkehrs Aus fuihr 201 898 755 3 889 75 000 b 9) Der 8 a in Bet der Senmtagtrtih in Orendeild⸗ Are 2 & 2 en Ja res 2 2 2 8 2f. 4%„ Pe 49 8 b ö 412 4 Ti 7 -g 2I. 8 Aus. ) 2* 393 7950 1 C 1 1 8 48 999699 8 Perxerduangen 2 58 4 * wm 8 8 Sulint mit Tr n, 8278 8 Zeise Sas Beweis geliefert, der Unterzeichnung vorgesehen gist.H Die Delegirten 6 auf Binnenwässern ist im Titel X 1 und VII betragen, sodaß ein Einfuhrüberschus von 1 063 649 000 verdanden werde entsprechen mar damm dem Ge der Gefiezgecumg. man fird vwrsfeimen sein mnsd, füllen vie Fulhrgzuge, Welche stromaufwurts 1 ter ender f rster Linie an den Deutschland, Oesterreich⸗Un arn, Belgien, Frankreich, Ita ien, barung zw schen den jeweils in Betracht kommenden Nachbar⸗ war. Es bezißert sich also der Einfuhrüberschuß des Jahres dem Handlumggedilhem 8. n Uisie undd m geirer maltar, 4iner freenger gesunngeselizeilichen Sehandlung daß die Cholera nicht hauptsächlich und Sdan bindungen des Rußland und der Schweiz haben jedoch bei der Unterzeichnung staaten uͤberlassen. 1 1892 um 13 251 000 höber als im Jahre 1891. Morngen die Arbesbeheit und w R üeen de untermmaeer mwedver 1b Grenzen, und namenitlich nicht bur nae 88 8 2 bereits bvie Erklärung abgegeben, daß ihre Regierungen Im Seeverkehr hat während des Vorjahres der Handel Die Edelmetallbewegung gestaltete sich im Specialhandel Gertedcensden Elnes 4 8 eimn zu sfcck Werepung ver Schüffe mit Meisenden ist Verkehrs, sondern vielmehr durch siete Ver kheung ve⸗ für den Fall des Wiederauftretens der Cholera, und die Schiffahrt namentlich darunter zu leiden ge⸗ Deutschlands in der Einfuhr pro 1892 auf 1939 hhr mit einem Die Ortestadacd in Stadt und Iend llhn ded Snmwernüxh stveng weebmten. 8 sanitren Verhältmisse im Innern und durch rastlose Be⸗ soweit es ihnen möglich ist, schon vor der Ratification habt, daß in verschiedenen. Staaten des Auslandes Werthe von 208 455 000 ℳ, waͤhrend im Jahre 189l an Cdel. des Kachmähdahn mache Neintrütaem. Din Sreßtesda Wrain eman W“ thätigung efiner umsichtigen. BGesundheitspolizei zu der Uebereintunft die Bestimmungen der letzteren in An⸗ die aus Ländern, in denen die Cholera aufgetreten war, metallen, auch semängt; 8471 vrs mit einem Werthe vam derkenmem tee sermüd raßpen, wem in dm BaneülMepzanlder Te l. Im Sullim Zu ergreifende Moußregeln. betbanpfen ist, und daß viele von den v ens wendung bringen werden kommenden Schiffe ohne Ruͤcksicht auf ihren sanitären gu⸗ 202 990900 elnefährt worden smd Sn. g en üeeset der buss e ASmen CS ggasgh b 8 1 878 A b. . igher i internationalen 8 b eac. .7 zadb.⸗ 84 8 pro 1892: 4779 hkg mit einem Werthe von 199 994 000 gegen . Am Ueen ene ün egreten, une Smizurr zau erhtffeme De Famnuge, weise f der eim müch Aumünien ichwenenden laßregeln, L-9⸗ dnn9s2 abistn Beziehung Die Beschlüsse der Conferenz sind der Ueberelnkunft in stand einer kürzeren oder längeren Wartntäne unterwor en 38673 nkg mit einem Wertde von 164 249 900 dos JFahees 1. meehe de egee vb dde de Vrehne ddn besns zweeifigrern malder, müüsten uer mnch Lenvigung der ürgtlichen Verlehr angewen A- achschafüliche Beziehung aber zwei Anlagen beigefügt, welche dieselbe Geltung haben sollen, und waͤhrend der Dauer derselben an jedem Verkehr mit dem Fs war also im Jahre 1891 ein Einfuhr ⸗Uederschus an Fdelusetalk]—demtors ver vepsiiher, m ee, wah lüscnmiser Vormahme ver Des⸗ von gor keinem Nuten, 1-Sv. en et 22 baß in als wenn sie in bie Uebereintunft selbst aufgenommen Lande, namentlich am Loͤschen der Ladung und an der von 88 362 000 im Jahre 1892 von nur 12 461 000 ℳ. 1 ) Dr S. de. haeamn mi nh mertitmr⸗, vagecen ausruttgeimtten werbwen. vöchst schädlich sind. Er vurfte er warte: es 82 nacht, worden wären, und über die im einzelnen Folgendes zu be⸗ Landung der Passagiere gehindert wurden. In dieser Be⸗ Für die eigentlichen Handelswaaren ergsden ich demnach vee 8 ’1 Heuntanhan ANüiehhe Nafüg;. 888 tecenmaine . anderen Staaten Klei 15 ober e,e erate. v, 1 C⸗ ziehung stellen die Bestimmungen der Uebereinkunft in [und 1891 folgende Einfuhr⸗ und Ausfuhrzl ist deur ehn der Sehadwagen in Pusthes worden sind und doß der Austausch dieser Erfahrungen . .“.