gleichliche Gesangskunst, die sich auch in dieser Rolle wie in den eingelegten „Variationen“ von Proch und in dem „Wiegenlied“ auf das herr⸗ lichste entfaltete, machte den 88 zu einem vollkommenen. Herr Riechmann als Gast gab — wie schon oft — den Falstaff sehr wirkungsvoll, Herr Fricke zeichnete sich als Herr Fluth aus, und schließlich sei noch Herr Pauli erwähnt, dessen Tenor in der Rolle des Fenton gut zur Geltung kam.
Im Königlichen Opernhause geht am Mittwoch Verdi's „Falstaff“ zum letzten Mal mit den Mitgliedern der Mailänder Scalagesellschaft in Scene. Kapellmeister Mascheroni hat dem König⸗ lichen Orchester in den wärmsten, schmeichelhaftesten Ausdrücken seine Anerkennung für die liebevolle Sorgfalt und künstlerische Hingabe bei der Einstudirung und Interpretirung des „Falstaff“ ausgesprochen.
Im Neuen Theater wird vom Königlichen Schauspiel am Mittwoch „Vasantasena“ gegeben.
Im Berliner Theater findet morgen eine Wiederholung von Sardou's „Dora“ mit Agnes Sorma, Nuscha Butze, Ludwig Barnay und Ludwig Stahl in den Hauptrollen statt. Nachdem die Frist für die Erneuerung der bisherigen Abonnements für die Freitags⸗Vorstel⸗ lungen abgelaufen ist, werden die Anmeldungen neu hinzutretender Abonnenten für die nächste Spielzeit — die letzte unter der Direction Ludwig Barnay's — im Bureau des Theaters täglich von 10 bis 2 Uhr entgegengenommen.
Anton Rubinstein hat den Director Engel vom Kroll'schen Theater beauftragt, allen Mitwirkenden für den Erfolg der Oper „Die Kinder der Haide“ seinen herzlichsten Dank auszusprechen. Die genannte Oper wird zunächst am Mittwoch wiederholt. Morgen geht mit Marcella Sembrich in der Titelrolle Donizetti's „Regiments⸗ tochter“ in Scene, während am Sonnabend, wie schon gemeldet, mit ü Künstlerin Bizet's „Perlenfischer“ zum ersten Mal zur Aufführung gelangen.
m Theater Unter den Linden beginnt das bereits an⸗ gekündigte Gastspiel des Fräuleins Clara von Küry vom ungarischen Volks⸗Theater in Budapest am nächsten Sonnabend in der an diesem Tage zur ersten Aufführung gelangenden Conti'schen Operette „Der Taugenichts“. Außer dem Gast treten in den weiteren Hauptpartien die Damen André, Grimm⸗Einödshofer, Hastert und die Herren Steinberger, Fröden, Drucker und Strampfer auf. Den Schluß der Vorstellung bildet, wie immer, das Ballet „Columbia“.
Im Belle⸗Alliance⸗Garten (Bictoria⸗Theater) beginnen morgen die historischen Concerte der Kapelle des Badischen Leib⸗Grenadier⸗ Regiments unter Leitung des Königlichen Musikdirectors A. Boettge, der es unternommen hat, 1“ Aufführungen zu veranstalten, welche ein möglichst treues Bild von der historischen Entwicklung der Militärmusik geben sollen. Das Unternehmen sucht diesen Zweck da⸗ durch zu erfüllen, daß es nicht allein eine Reihe von hervorragenden Musikstücken von den ersten primitiven Versuchen bis zur glänzendsten modernen Ausgestaltung umfaßt, sondern auch diese Musikstücke in der ihnen eigenthümlichen Instrumentirung und mit den hierfür berech⸗ neten Instrumenten vorführt. Verschiedene dieser Instrumente ge⸗ langten s. Zt. bei dem Heidelberger Universitäts⸗Jubiläum zur Ver⸗ wendung und stammen aus der Zeit der ersten Versuche auf dem Gebiete der Militärmusik.
Mannigfaltiges.
Die Einweihung der Himmelfahrtkirche, der im Hum⸗ boldthain belegenen Tochterkirche der Elisabethgemeinde, hat am Sonntag Vormittag in Gegenwart Ihrer Majestäten des
Kaisers und der Kaiserin, Ihrer Königlichen Hoheiten des
Prinzen und der Prinzessin Albrecht, des Prinzen Friedrich Leopold, sowie Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand zu Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg in feierlichster Weise stattgefunden. Die Brunnenstraße und die nächste Umgebung der neuen Kirche hatten reichen Schmuck angelegt, viele Tausende füllten die Straße. Im Gottes⸗ hause sammelten sich mit der Gemeinde die Ehrengäste, die Staats⸗ Minister Dr. von Boetticher, Dr. Miquel und von Henden, der Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch als Vertreter des Cultus⸗Ministers, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, der Ober⸗Hofmarschall Graf Eulenburg, die Präsidenten Dr. Barkhausen und Schmidt, der Propst D. Freiherr von der Goltz und die General⸗Superintendenten D. Dryander und Döblin, Ober⸗ Bürgermeister Zelle und Stadtverordneten⸗Vorsteher Dr. Langerhans mit Mitgliedern beider städtischen Behörden, Polizei⸗Präsident Frei⸗ herr von Richthofen, der Präsident der Ministerial⸗Baucommission Geheime Regierungs⸗Rath Kayser u. a. Vor der Kirche nahm die vom GardeFüsilier⸗Regiment gestellte Ehren⸗Compagnie mit der Regimentsmusik Aufstellung. Kurz nach 10 ¾ Uhr erschienen Prinz und Prinzessin Albrecht und um 10 ½ Uhr erfolgte unter Glocken⸗
geläut die Ankunft des Kaiserpaares, das von einer Schwadron des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments unter Führung des Rittmeisters von Bockelberg begleitet wurde. In einem zweiten Wagen folgten der Herzog Friedrich Ferdinand von Glücksburg mit Gemahlin, in einem dritten der Prinz Friedrich Leopold. Als der Kaiser sich dem Portal der Kirche näherte, nahm als Vorsitzender des Engeren Ausschusses des Evangelisch⸗kirch⸗ lichen Hifsvereins der Landes⸗Director von Levetzow das Wort zu einer Ansprache, um den Majestäten für ihr Erscheinen zu danken. Sodann überreichte Baurath Orth dem Kaiser den goldenen Schlüssel der Kirche, den dieser dem General⸗Superinten⸗
denten Dryander weitergab, der nunmehr vom Pastor Flashar die
Kirche öffnen ließ. Beim Einzug in die Kirche führte Prinz Albrecht die Kaiserin, der Kaiser die Prinzessin Albrecht, dann folgten die übrigen hohen Herrschaften. Eröffnet wurde der Gottesdienst durch den Choral „Lobe den Herrn“, den Weiheact vollzog im Anschluß an das von der Kaiserin in die Altar⸗Bibel geschriebene Wort aus Joh. 17, 11 General⸗Superintendent Döblin, die Liturgie hielt Superintendent Leonhardt; die Predigt des Pastors Flashar knüpfte an Psalm 24, 7— 8 an, Gebet und Segen sprach General⸗Superintendent Dryander. Mit dem Gesang „Nun danket Alle Gott' schloß die Feier. Aus Anlaß der Einweihung hat Seine Majestät eine Reihe von Auszeichnungen verliehen. Es er⸗ hielten den Königlichen Kronen⸗Orden 3. Klasse: der König⸗ liche Landes⸗Baurath, Geheime Baurath Bluth, als tech⸗ nischer Vertreter und Berather des Evangelisch⸗kirchlichen Hilfs⸗ vereins; den Königlichen Kronen⸗Orden 4. Klasse: der Ingenieur Bernhard Baare, der Königliche Musik⸗Director Gustav Gabler, der städtische Gartendirector Mächtig, der Buchbindermeister Paul Schulze, der Rathszimmermeister Ernst Meyer, der Maurermeister Carl Köppen; das Allgemeine Ehrenzeichen: der Maurerpolier Friedrich Köppen, der Zimmerpolier Albert Gieddecke. Der erbauer der Kirche, Königliche Baurath Orth erhielt von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin eine große Photographie mit Allerhöchsteigenhändiger Unterschrift und kunstvollem Bronzerahmen. Der Königliche Regierungs⸗Baumeister Schaller sowie der Bauführer Cordier erhielten von Ihrer Majestät schöne Tuchnadeln. Außer⸗ dem haben Ihre Majestät Photographien der Kirche in einem Rahmen mit Adler und Allerhöchsten Namenszug be⸗ stimmt für die Mitglieder des Engeren Ausschusses des Ervangelisch⸗ kirchlichen Hilfsvereins, für die beiden bei der Einweihung fungirenden General⸗Superintendenten Dryander und Döblin, den Pfarrer Flashar, sowie für eine Anzahl Donatoren, für den Ober⸗Bürgermeister Zelle und den Stadtverordneten⸗Vorsteher Dr. Langerhans als Vertreter der städtischen Behörden, welche den schönen Platz schenkten. Der Königliche Commerzien⸗Rath und General⸗Konsul Eduard Schmidt, der Schatzmeister des Evangelisch⸗ kirchlichen Hilfsvereins, erhielt für seine besonderen Verdienste noch eine Photographie beider Majestäten mit Namensunterschrift.
Ueber die Kirche wird uns Folgendes berichtet: Die Bauarbeiten begannen am 13. April 1891. Die Kirche ist ein Centralbau mit anschließendem Langhaus, dem sich ein Thurm von 72 m Höhe über Straßenpflaster vorlegt. Von allen Sitzen, deren Zahl 822 im unteren Kirchenraum, 402 auf den Emporen (einschließlich 110 auf der Orgelempore), also im ganzen 1224 beträgt, kann man den Prediger sehen und hören. Auf den Füllungen der von Ihrer Majestät der Kaiserin gestifteten Kanzel ist vorn Christus lehrend, zu beiden Seiten Luther und Melanchthon abgebildet. Der Altar ist ein Geschenk der Mitglieder der kirchlichen Körperschaften der St. Elisabethgemeinde, zu welcher die Himmelfahrtkirche bis zur Bildung einer eigenen Gemeinde gehört. Das Crucifix, durch die Figur des Gekreuzigten und vier Engelsköpfe in vergoldeter Bronze geschmückt, stifteten die Geistlichen von St. Elisabeth. Die silbernen
Altargeräthe und das Taufbecken schenkten Ihre Majestät, während
das reiche Antipendium von dem Frauen⸗Hilfsverein für Kirchenschmuck gestiftet wurde. Der Taufstein ist eine Schenkung des Herrn Apo⸗ thekenbesitzers von Brockhusen. Zunächst ist außer dem Oberlicht nur ein farbiges Fenster, welches, für die Himmelfahrt⸗Kirche bezeichnend, Christus gen Himmel fahrend darstellt. Auch dieses ist eine Stiftung Ihrer Majestät der Kaiserin. Die Orgel, ein Geschenk des Fabrik⸗ Fähees C. Schwanitz hierselbst, steht in dem weiträumigen Thurm. Die größte Länge im Innern der Kirche be⸗ trägt 48,344 m, die größte Breite 27,80 m, die größte vöhe 24,90 m. Die Kirche ist durchweg gewölbt und sind alle rchitekturtheile in einem sorgfältig durchgebildeten Rohbau aus⸗ eführt, während die Flächen gepußt und gemalt sind. An der oberen Hec. herrscht ein lichtes sternbedecktes Blau mit reichen Einfassungen, an den unteren Gewölben der Emporen eine tiefere blaugrüne Farbe vor, während die Wände in den Hauptflächen ein gedämpftes Purpur⸗ roth erhalten haben. Die Brüstungen der Emporen werden durch
ge sind zwei Gedenk⸗ inlegung durch Ihre Das Hauptportal öffnet sich wo man auf 6 Mittelpfosten des
en Renaissance mit Zwerg⸗ seilern im Ziegelrohbau in ückliegenden Flächen mit ihren Architekturtheile klarer heraustreten. sich Chor, Lang⸗ der Kreuzung. a Erleuchtung.
kasäulchen gestützt. Im Ein tafeln angebracht, welche sich auf die Grundste Majestät und die Einweihung beziehen. weit nach der Brunnenstraße breiten Stufen
as Aeußere ist in einer reichen romanist alerien, Maßwerksfenstern und Strebep ederrother Farbe durchgeführt, die zur dunkelrothen Ziegeln lassen die Die Kirche selbst baut sich im Quadrat auf, dem haus und Kreuzschiff vorlegen, und hat als Brüstung ein Glasdach zur besseren imes, sobald die später zu erwartende farbige weniger kräftig ist mit Falzziegeln gedeckt, und ist der construction aus Eisen. Achteck stark durchbrochen. n durch ein reiches eisernes ausschließlich innerer Ein⸗ Die Kosten der Geschenke gegen
blaugrüne Ma
Vestibül aufsteigt. Christusstatue
innerhalb äeiner reichen des inneren Centralrau Verglasung der wirken lassen wird. Das Dach ganze Dachstuhl in seiner Haupt ist bis in die Spitze massip, in seinem oberen ie die vier Seitenthürmche Die Anschlagsumme
Licht derselben
Er wird ebenso w Kreuz abgeschlossen. richtung von 383 500 ℳ wird nicht erre inneren Einrichtung werden einschließlich der reichen Kosten des Kirchbaues wurden gedeckt geschenke Ihrer Majestäten S Königlichen Hoheit
Der Rest ist
icht werden.
47 000 ℳ betragen. die Allerhöchste
Albrecht von ℳ seitens der St. Elisabeth⸗Gemeinde. en Hilfsverein aufgebracht worden, wo⸗ Marien⸗, Neue h Werderschen Gemeinde und giums befinden. Zur inneren Einrichtung stifteten Erwähnten noch: Ihre Majestät die Kaiserin und Allerhöchst
n Gnaden
des Prinzen von 100 000 durch den Evangelisch⸗kirchlich die reichen Spenden Kirchen⸗, St. Petri⸗, Sophien⸗, Friedrich des Dom⸗Kirchen⸗Colle außer den bereits Königin die silberbeschlagene Altar⸗ und Kanzelbibel mit gen und das vom Hofgraveur Otto angefertigte Himmel fahrenden Heiland auf ein Ihrer Majestät getragen wird, dar⸗ Bochumer Verein die gestickten Linnendecken für Brockhusen; die gestickte Altar⸗ Verein von St. Elisabeth. lag in den Händen des Regierungs⸗Baumeisters Die Maurerarbeiten wurden die Zimmererarbeiten vom Raths⸗ am Dachstuhl vom und Druckenmüller),
Malerarbeiten
dicolai⸗, St.
eigenhändigen Widmun Kirchensiegel, den gen⸗ der von dem Alliancewappen
em Sockel,
s aus Gußstahl der für Bergbau und Gußstahlfabrikation; Altar und Taufstein Fräulein von Velen u. s. w. der Armen⸗Näh⸗ Die Localbauleitun Schaller und des 2 vom Maurermeister Zimmermeister Ernst Meyer, Druckenmüller Schlosserarbeiten schmiedeeisernen
Bauführers Cordier. (Firma Pfeiffer
Tischlerarbeiten der und Kühne in Ullersdorf sind die Formsteine, der Fries Maßwerke der Fenster vom Com⸗ die Verblendsteine Die Kanzel, Altar und Orgelgehäuse st von Gebr. Dinse. (lempnerarbeiten aus, Rietschel und Beleuchtungsgegenstände, die Firma Wasserzu⸗ und abführung.
8 ausgeführt. merzien⸗Rath Hersel unter der Zwergg merzien⸗Rath March in Ch Schreiber in Penig geliefert.
Bildhauer Seelig, die Orgel selb Klempner Westphal führte die K He die Heizung, Rixius die 2 Aird Nachf. die Gasleitung,
alerie und die arlottenburg,
Den hundertsten Geburstag feierte richtet wird, gestern die hier lebende Rent⸗ Hoheit der sem seltenen Jubelfest und ließ der wünschen einen Blumenstrauß über⸗
Münch en, 2. Juni. wie der „M. Allg. Z.“ be beamtenwittwe Barbara Müller. Prinz⸗Regent hörte von die
Jubilarin mit den besten Glück
Nimes, 3. Juni. Bei dem heutigen Exereciren des 19. Ar⸗ uer platzte dem „W. T. B.“ zufolge bei
tillerie⸗Regiments im Fe nzegeschütz
dem sechsten Schuß Offiziere fanden dabei den Tod
“ In Jagodina fand nach einer Meldung .“ vorgestern Abend wieder ein heftiges Erdbeben viele Häuser zerstört und beschädigt wurden, darunter auch öffentliche Gebäude, namentlich die Schulen. hat in ihrer Angst die Stadt verlassen und
VBelarad, . He 1u statt, wodurch Die Bevölkerung im Freien Baracken auf⸗
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
0 —
Z—₰ 8 8
27 mm Regen
eeressp.
Stationen. Wind. Wetter.
cht vom 5. Juni, nach Ungarn erstreckt, herrscht trübe Witterung. In Morgens. Westdeutschland ist vielfach Regen gefallen, wobei t n n
— zahlreiche Gewitter niedergingen. Budapest meldet Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem vollständigen Orchester des Deutsche Seewarte. Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung des Concertmeisters Herrn Stiemer. — 3. Auftreten der Wiener Liedersängerin Anna Fiori (tritt um
gr. auf 0 Gr.
red. in Millim. Temperatur in 0 Celsius
50 C. = 40R.
B u. d. M
Belmullet.. 768 SW 1 bedeckt Aberdeen.. 769 O 2 halb bed.
Christiansund 768 NO 1 Dunst haus. 141. Vorstellung. Kopenhagen. 767 O 2 wolkig von Richard Wagner. Stockholm. 770 OSO 2 balb bed. Sucher. Anfang 7 Uhr. S bedeckt Neues Theater
t Petersburg 769 1 wolkenlos 152. Vorstellung. Jphigenie auf Tauris. Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von Goethe. Cork, Queens⸗ vom Ober⸗Regisseur Max Grube. 171 2halb bed. 17 Mittwoch: Opernhaus. Mit aufgehobenem Abonne⸗ Cherbourg. 771. 4 wolkig 14 ment und unter Fortfall sämmtlicher Dienst⸗ und Plder 768 2 halb bed. 15 Freiplätze. Gesammt⸗Gastspiel des Teatro alla SGolt 767 1halb bed. 14 Scala von Mailand. Zum 4. Male: mburg.. 767 1 Regen 11 Commedia lirica in 3 atti di A. Boito. winemünde 766 3 heiter ¹) 12 di Giuseppe Verdi. Neufahrwasser 766 1 heiter 14 Edoardo Mascheroni.
paranda. 770. 2
Moskau 763 1 bedeckt
Memel 766 3 wolkenlos 17 Preise.
nn I11“ 2 wolkig 14 Neues Theater 1 ) ünster. 768 2 wolkig 12 153. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Auf⸗ Karlsruhe. 770 4 Dunst ²) 16 zügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Wiesbaden 769 1 halb bed. ³) 14 Dichtung des altindischen Königs Sudraka. 2. München. 770 5 wolkenl.) 13 Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.
Chemnitz. 768 2 Regen 12 Anfang 7 Uhr. Berlin... 766 2 heiter 14 Wien.. 764 W 3 bedeckt 14
Breslau .. . 765 2 bedeckt 12 Berliner Theater. Dienstag: Dora. (Agnes Ile d'Aix. 771 2 wolkenlos 15 Sorma, Nuscha Butze, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.) EF.. 765 . 2wolkenlos 18 Anfang 7 ½ Uhr. 3 NCq7633 still halb bed. 20 Mittwoch: Der Flüchtling. weint, die Andere lacht.
¹) Nachts Thau. ²) Gestern Gewitter und Regen. Donnerstag: Die Waise von Lowood. (Agnes ³) Gestern Gewitter und Regen. ⁴) Nachts Regen. Sorma, Ludw. Barnay.)
Uebersicht der Wistterung.
Ueber ganz West⸗Europa der ist Luftdruck hoch und Friedrich t xeööö“ Theater. eestraße 25. he. Angot, die Tochter
gleichmäßig vertheilt, am höchsten vor dem Kanal,
wo er etwa auf 775 mm angestiegen ist; eine De- Dienstag: Zum 4. Male: ression unter 750 mm liegt über Ungarn. Bei der Halle. Komische Oper in 3 Acten von Clair⸗ chwacher Luftströmung aus verschiedener Richtung ville, Straudin und Koning. Deutsch von Anton ist das Wetter in Deutschland vorwiegend heiter und, Langer. Musik von Charles Lecocq. außer an der ostdeutschen Küste, kühl; nur in einem gesetzt von Julius Fritzsche. Strreif lcher sich von der Nordsee südostwärts, meister Krones. Anfang 7 ½ Uhr.
Theater⸗Anzeigen.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗
Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗ Thenter Unter den Linden.
Zum 40. Male (vollständig neu inseenirt): .
Burleske Operette von V. S. Gilbert.
Musik von Arthur Sullivan. —
Die Welt⸗Ausstellung in Chicago⸗
und Die deutsche Abtheilung in dem populären
1““ Columbia. Anfang präcise v.
Montag: Zum 71. Male: Columbia.
Hierauf: Zum 70. Male:
10 Uhr auf), Auftreten der Wiener Liedersängerin Mirzl⸗Kirchner, der Wiener Original⸗Duettisten
Königliche Schanspiele. Dienstag: Opern⸗ Die Walküre in 3 Acten Kapellmeister
(am Schiffbauerdamm
In Scene gesetzt Anfang 7 Uhr.
Falstaff.
d'orchestra:
Anfang 7 ½ Uhr. (am Schiffbauerdamm 4/5).
Die Eine
In Scene t: Herr Kapell⸗
Lipp und Litt, des Damen⸗Terzetts Oriella, des Original⸗Gesangs⸗Humoristen Alfred Bender, 1 Costum⸗Soubrette Elsa Rneinska. Anfang
18
Um 10 Uhr: Die Fontaine lIlumineuse. In Berlin nirgends sonst zu sehen. — Elektrische Illumination. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten sind geöffnet.
Mittwoch: Angot, die Tochter der Halle. An⸗ fang 7 ½ Uhr.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗ Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗ mental⸗Künstler. Auftreten der Wiener Lieder⸗ sängerin Anna Fiori. Anfang 6 Uhr.
Kroll'’s Theater. Dienstag: Gastspiel von Marcella Sembrich. Marie, die Regiments⸗ tochter. (Marie: Frau Sembrich.) Anfang 7 Uhr.
Täglich: Vor, während und nach der Großes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 ½ Uhr.
Mittwoch: Die Kinder der Haide. Oper in 4 Acten, frei nach Carl Beck's poetischer Erzählung Iünco. Musik von Anton Rubinstein. Anfang
8. —
Victoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Dienstag: Zum 19. Male mit vollständig neuer Aus⸗ stattung: Frau Venns. Modernes Märchen (großes xö. mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 7 ½ Uhr. 3
Im Belle⸗Alliance⸗Garten:
Die berühmten militärischen Historischen Con⸗ certe der Kapelle des 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗ Regiments, Auftreten vorzüglicher Speciali⸗ täten. Anfang 5 Uhr.
Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗ flammen.
Mittwoch: Frau Venus. Anfang 7 ½ Uhr. Concert Anfang 5 Uhr.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.
SMRrR MexexaeSerUHETIEEAMNA,LAm. AxERexxxxnʒxPeeAEEvEE
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Röschen Starcke mit Hrn. Haupt⸗ ans von Malachowski (Berlin).
icht: Hr. Lieut. Hans von Seeckt mit Frl. Dodo Fabian (Berlin). — Hr. Regierungs⸗ Aschoff mit Frl. Minnie
Hrn. Staatsanwalt Delbrück (Halle a. S.). — Hrn. Hauptmann Erich von Wunsch (Erfurt). — Hrn. Baron Alexander von Rahden (Seebad Assern bei Riga). Geh. Regierungs⸗Rath Caroline Krüger, geb. Riegel (Berlin). — Hr. Alexander von Frankenberg und Hr. Graf Eduard von Poninski (Schloß Wreschen). — Hr. Geh. Re⸗ gierungs⸗Rath Carl Rudloff (. Hr. Ludwig Fo Lilienthal (
Rothe (Minden — Berlin).
Geboren: Ein Sohn:
Gestorben:
Verw. Fr.
Oberst z. D. roschlitz (Berlin).
„Reg.⸗Bez
Redacteur: Dr. H. Klee, Dir Berlin: — — Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗
Kriegs⸗Ministerium.
Ausführungsbestimmungen u dem Gesetz vom 22. Mai 1893, betreffend einige vvxZbö und Ergänzungen der Militär⸗ Pensionsgesetze vom 27. Juni 1871 und 4. April 1874 -c.
A. Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzte (Sanitätsoffiziere.) 0) Ju Artikel 1.
Die bezüglichen Angelegenheiten werden durch das Kriegs⸗ Ministerium geregelt.
2) Zu Artikel 2. §§ 33 und 37.
Die im Reichs⸗, Staats⸗ oder im Communaldienste angestellten oder beschäftigten — (Art. 23) gleichviel nach welchen Gesetzen pensionirten — Offiziere ꝛc., denen auf Grund der abgeänderten §§ 33 und 37 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 ein A auf anderweite Regelung ihres Pensionsbezugs vom Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. Mai 1893, nämlich (Art. 27) vom 1. April 1893 ab zusteht, haben sich mit ihren Anträgen an die für die Pensions⸗ regelung zuständige Behörde (Königliche Regierung — Königliche Intendantur XIV. Armee⸗Corps — Kaiserliches Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen — für Berlin Pensions⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums) zu wenden.
Die betreffenden Anträge müssen enthalten: den vollen Namen, die gegenwärtige und die vor der Pensionirung bekleidete Charge,
—
den Truppentheil, welchem der Pensionär damals angehört hat, eine
Angabe über die zuerkannte Militärpension und, falls letztere gänzlich
ruht, derjenigen Regierungs⸗Haupt⸗ ꝛc. Kasse, aus welcher die Pension zuletzt bezogen worden ist, sowie die gegenwärtige Civildienststellung des Pensionärs. Auch sind den Anträgen die in Händen des Pen⸗ sionärs befindlichen, seine Militärpension betreffenden Schriftstücke bei⸗ zufügen.
Außerdem haben die im Reichs⸗ oder Staatsdienste befindlichen Pensionäre eine von der unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde aus⸗ gestellte Bescheinigung über ihr Diensteinkommen beizubringen. Sind dieselben im Reichs⸗ oder Staatsdienste nicht angestellt, sondern nur beschäftigt, so muß die Bescheinigung noch die Angabe enthalten, ob die Beschäftigung eine dauernde, bezw. mit Aussicht auf eine feste Anstellung verbundene oder nur eine vorübergehende ist, und ob dem Beschäftigten Beamteneigenschaft innewohnt oder ob ein rein privat⸗ rechtlicher Dienstmiethvertrag die Grundlage des Verhältnisses bildet.
Eine Kürzung der Militärpension neben einem Communaldienst⸗ einkommen findet vom 1. April 1893 ab nicht mehr statt.
9) Zu Artilel 2. 8 35.
Die veränderten Vorschriften für die aus dem Reichs⸗, Staats⸗ oder Communaldienste pensionirten Offiziere ꝛc. finden (Art. 23, 1 und Art. 27) nur auf diejenigen Pensionäre Anwendung, welche nach dem 1. April 1893 aus dem Civildienst ausgeschieden sind oder künftig ausscheiden. Wegen Wiederzahlbarmachung theilweise oder vollständig ruhender Militärpension gilt sinngemäß das oben zu den §§ 33 und 37 unter Absatz 2 und 3 Gesagte. Den diesbezüglichen Anträgen ist ferner ein amtlicher Nachweis darüber beizufügen, von welchem Zeit⸗ punkt ab die Civilpension zuerkannt worden ist.
Betreffs der in dem § 35 Absatz 2 erwähnten, nach dem 1. April 1893 mit Pension aus dem Gendarmevriedienst ausgeschiedenen Offiziere wird das Erforderliche seitens des Kriegs⸗Ministeriums veranlaßt
werden. B. Militärpersonen der Unterklassen. 4) Zu Artikel 4.
Der Vorschrift dieses Artikels ist rückwirkende Kraft (Artikel 21) beigelegt. Es sind daher die danach zuständigen Gebührnisse auch den bereits entlassenen Mannschaften vom 1. April 1893 ab zu gewähren.
8 5) Zu Artikel 5.
Allen zur Kriegszulage des § 71 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bereits anerkannten Invaliden ist diese Zulage vom 1. April 1893 ab in der Höhe von 9 ℳ monatlich zu bewilligen. Bei Neuanerkennungen auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871 ist diese Zulage gleich⸗ falls im Betrage von 9 ℳ monatlich zuständig.
) Zu Artikel 7. § 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871. 1 Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins.
a. Denjenigen Invaliden, welche am 1. April 1893 die Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gemäß des § 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bezw. des § 12 des Gesetzes vom 4. April 1874 bezogen haben oder gegenwärtig beziehen, ist diese Zu⸗ lage vom 1. April 1893 ab in der Höhe von 12 ℳ monatlich zu be⸗ willigen, sofern sie (Artikel 22) am Kriege 1870/71 oder an einem Kriege vor 1870/71 theilgenommen haben oder seit diesem Kriege durch eine militärische Action oder durch Seereisen invalide geworden sind (Marine) und sofern sie nicht im Genusse einer Verstümmelungs⸗ zulage (§ 72 des Gesetzes vom 27. Juni 1871) sich befinden. (In⸗ valide, welche die Zulage auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 beziehen, sind von der Erhöhung ausgeschlossen.)
8 En⸗ Für Neuanerkennungen nach dem 1. April 1893 ist zu eachten:
1) Die Zulage ist fortan in Höhe von 12 ℳ monatlich zuständig, neben dem Bezuge einer Verstümmelungszulage (§ 72 des Gesetzes vom 27. Juni 1871) aber nur in Höhe von 9 ℳ
2) Das bisherige Erforderniß, wonach die Epilepsie oder das anderweite, die Untauglichkeit zur Verwendung im Civildienst be⸗ hülbende Leiden durch Dienstbeschädigung verursacht sein mußte, ällt weg.
3) Desgleichen fällt weg die bisherige Vorschrift, wonach die Zulage bei anerkannter dauernder Ganzinvalidität nur gewährt werden durfte, wenn beim Ausscheiden aus dem activen Dienst Untauglichkeit für den Civildienst vorgelegen hatte. — An die Stelle dieser Vor⸗ schrift tritt die neue Festsetzung, nach welcher die Bhlsge — unter Voraussetzung des gesetzlichen Anspruchs auf den Civilversorgungs⸗ schein — zuständig 88 „für den Fall, daß die Unfähigkeit zur Ver⸗ wendung im Civildienst in dem Zeitraum eines Jahres entweder nach der Anerkennung des Anspruchs auf den Civilversorgungsschein oder nach der erfolgten Aushändigung desselben sich ergiebt.“
Für invalide Unteroffiziere, welche den Schein schon vor ihrem Ausscheiden aus dem activen Dienst auf Grund zwölfjähriger Dienst⸗ zeit erhalten haben, beginnt die einjährige Frist für den Nachweis der Untauglichkeit für den Civildienst mit dem Tage des Ausscheidens aus dem activen Militärdienst. G“
§ 11 des Gesetzes vom 4. April 1874.
Anstellungsentschädigung. Die neue Frist von einem Jahre zur Wahl des Civilversorgungs⸗
scheins an Stelle der Anstellungsentschädigung gilt nur für Neu⸗
anerkennungen von Invaliden aus dem Kriege 1870/71 nach dem 1. April 1893. 7) Zu Artikel 8. Die Vorschrift dieses Artikels findet nur auf diejenigen Mann⸗ schaften Anwendung, welche nach dem 1. April 1893 aus dem activen
Militärdienst ausgeschieden sind, oder künftig ausscheiden. In ander⸗ weiten Fällen, welche nicht schon wegen Ablaufs der gesetzlichen
von E.
Erste Beilage
eiger und Königlich Preußischen Staat
Berlin, Montag, den 5. Juni
ee];
Präclusipfrist unberücksichtigt bleiben müssen, ist die Entscheidung des Kriegs⸗Ministeriums herbeizuführen. . 8) Zu Artikel 9.
Die Fristerweiterung von 6 Monaten auf 1 Jahr zur Geltend⸗ machung von Versorgungsansprüchen auf Grund einer im Frieden er⸗ littenen Dienstbeschädigung gilt auch für die am 1. April 1893 bereits ausgeschieden gewesenen Mannschaften, sofern ihre Entla sung aus dem activen Militärdienst nach dem 1. April 1892 stattgehabt hat.
9) Zu Artikel 10.
Die Klasseneinschränkung der bisherigen §§ 84 und 85 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 ist für alle Invaliden, welche auf Grund dieses Gesetzes bereits anerkannt worden sind, beseitigt. — Sämmt⸗ liche auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871 infolge von Dienst⸗ beschädigung anerkannten Invaliden haben daher fortan stets die dem Grade ihrer Erwerbsunfähigkeit entsprechende Pension zu beziehen. Diejenigen unter ihnen, welche sich am 1. April 1893 in Pensions⸗ einschränkung befunden haben, sind von diesem Tage ab zu der dem Grade ihrer Erwerbsunfähigkeit entsprechenden Pension umanzuer⸗ kennen. Einer erneuten ärztlichen Untersuchung bedarf es zu diesem
Zwecke nicht. 10) Zu Artikel 11.
Diejenigen — (Art. 23) gleichviel nach welchen Gesetzen ꝛc. ensionirten — Invaliden, welche im Civildienst angestellt oder be⸗ chäftigt sind, haben sich mit ihren Anträgen auf anderweite Regelung ihres Pensionsbezugs vom 1. April 1893 ab auf Grund der Ab⸗ änderungen der §§ 103 und 106 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 unter Vorlegung ihrer Pensionsquittungsbücher durch Vermittelung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde an die zuständigen Königlichen Re⸗ gierungen bez. im Großherzogthum Baden an die Königliche Inten⸗ dantur des XIV. Armee⸗Corps, in Elsaß⸗Lothringen an das Kaiser⸗ liche Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen, in Berlin an das Königliche Polizei⸗ Präsidium, zu wenden.
Neben einem Diensteinkommen im Communal⸗ oder ständischen Dienst sind die Invalidenpensionen vom 1. April 1893 ab unverkürzt
zahlbar. 19) Su b198
Die Vorschriften des § 108 finden — (Art. 23,1 und Art. 27) — nur auf diejenigen Invaliden Anwendung, welche nach dem 1. April 1893 aus dem Reichs⸗, Staats⸗ oder Communaldienste ꝛc. ausgeschieden sind oder künftig ausscheiden. — Die Zahlbarmachung der den ge⸗ dachten Personen neben der Pension aus Reichs⸗, Staats⸗ oder Communaldiensten ꝛc. nach der näheren Bestimmung des § 108 zu⸗ ständigen Invalidenpension wird nach wie vor durch Vermittelung der betreffenden Civilbehörden erfolgen.
12) Allgemeine Bestimmungen.
Die auf Grund der Artikel 4, 5, 7 und 10 erforderlichen Um⸗ anerkennungen haben die Königlichen General⸗Commandos in Betreff aller im Corpsbezirke vorhandenen Invaliden (außer den Invaliden der Marine und der nicht unter preußischer Verwaltung stehenden Contingente, deren Umanerkennung in der bisherigen Weise zu ver⸗ anlassen ist) zu bewirken und alle erforderlich werdenden weiteren An⸗ ordnungen selbständig zu treffen.
Es ist nach Möglichkeit dahin zu streben, daß die berechtigten Invaliden so schnell als thunlich in den Genuß der erhöhten Gebühr⸗ nisse treten, ohne daß dieselben vorher zu persönlichen Vorstel⸗ lungen u. s. w. veranlaßt werden.
Zur Vermeidung von Irrthümern wird noch aus⸗ drücklich hervorgehoben, daß solche Invaliden, welche nicht auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871, sondern auf Grund früherer Gesetze anerkannt sind, höhere Gebührnisse auf Grund des neuen Gesetzes vom 22. Mai 1893 nicht zu beanspruchen haben.
Berlin, den 27. Mai 1893.
Der Kriegs⸗Minister.
von Kaltenborn.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der Diebstahl aus der Wohnung eines Miethers, wobei zur Eröffnung derselben ein im Besitz des Vermiethers verbliebener Hauptschlüssel benutzt worden, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, III. Strafsenats, vom 26. Januar 1893, nicht ohne weiteres als ein schwerer Diebstahl aus § 243 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.
— Ein Irrthum des Käufers eines geschäftlichen Unter⸗ nehmens über die Ertragsfähigkeit entkräftet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 15. Februar 1893, im Gebiete des Preuß. Allgem. Landrechts den Kaufvertrag nur dann, wenn bei Abschluß des Vertrages die Ertragsfähigkeit, bezw. ein gewisses Maß derselben ausdrücklich vorausgesetzt worden war, wenn also der Käufer zum Ausdruck gebracht hatte, dc er die Sache nur unter der Voraussetzung eines von ihr gewährten Ertrages erwerben wolle.
Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.
Wie der „Vorwärts“ mittheilt, stehen die Maler und die An⸗
gebörigen verwandter Berufe in Swinemünde in einer Lohn⸗ ewegung.
In den Hutfabriken von Blumenstock u. Damask in Wien, und Loewy, sowie der Werkstätte von Kraus, beide in Breitensee bei Wien, haben, nach einer Mittheilung desselben Blattes, die Ar⸗ beiter wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt.
Aus Mohacs wird dem „D. B. H.“ unter dem 3. d. M. gemeldet, daß ein beim Kohlenwerks⸗Unternehmer der Donauschiff⸗ fahrts⸗Gesellschaft Freund bediensteter Arbeiter beim Abladen eines Kohlenwaggons eine Dynamit⸗Bombe auffand, welche unter Kohlen von strikenden Kohlenarbeitern versteckt gewesen. Die Bombe explodirte und verletzte den Arbeiter sehr schwer.
In Armentidres (Dep. Nord) fanden, wie der „Mdgb. Z.“ gemeldet wird, am 3. d. M. Abends wieder blutige Unr uhen (vergl. Nr. 129 u. 131 d. Bl.) statt. Das Militär schoß auf die Arbeiter, die mehrere Läden plünderten. Mehrere Personen wurden getödtet.
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1 I1 “ 8 Gleichzeitig mit dem Nachtrage zur Rang⸗ und Quartier⸗ liste der Kaiserlich Deutschen Marine, welcher alljährlich die Stellenbesetzung der Kaiserlichen Marine für den Sommerdienst mittheilt, ist in diesem Jahre zum ersten Mal eine Rangliste von Beamten der Kaiserlich Deutschen Marine, nach amtlichen Quellen zusammengestellt, im Verlage der Königlichen ofbuchhandlung &. Mittler u. Sohn in Berlin erschienen. Sie enthält genau nach der Einrichtung der Rang⸗ und Quartierliste der Käiserlich Deutschen Marine und als Ergänzung derselben die Stellenbesetzung und die Anciennetätsliste aller Marine⸗Beamten, deren Wirkungs⸗ kreis für den Dienstverkehr der Kaiserlichen Marine von Belang ist. Aus derselben wird die Menge und Verschiedenheit der dem Civil⸗
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personal der Marine obliegenden Berufsgeschäfte ersichtlich; — es sind darin verzeichnet die Beamten folgender Dienstgeschäfte: Reichs⸗ Marineamt. — Seewarte und Observatorien. — Stations⸗Inten⸗ danturen. — Rechtspflege. — Seelsorge und Garnisonschule zu Friedrichsort. — Naturalverpflegung. — Bekleidung. — Garnison⸗ verwaltung. — Sanitätswesen (Marine⸗Lazarethe). — Bildungs⸗ wesen der Marine. — Instandhaltung der Flotte und der Werft⸗ anlagen. — Waffenwesen und Befestigungen. — Schiffs⸗ Prüfungs⸗ commission. — Kassen⸗ und Rechnungswesen. — Lootsenwesen. — Der Preis der Beamten⸗Rangliste beträgt ℳ 2,—, der des erst⸗ genannten Nachtrages zur Offizier⸗Rangliste ℳ 0,50.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Durch Verfügung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom 25. v. M. ist den Commissaren der Königin in den verschiedenen holländischen Provinzen wieder die Ermächtigung ertheilt worden, von dem Verbot der Ein und Jurchuhr von frischen Häuten, einschließlich der frisch gesalzenen Häute, von Mist und von frischen (nicht ge⸗ trockneten) Klauen und Hörnern Dispens zu ertheilen (vgl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 57 vom 5. März 1892).
Der Ernteertrag des Jahres 1892 in Preußen sowie in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.
Das Ergebniß der sogenannten endgültigen, sich auf den Ertrag der wichtigsten Getreide⸗, Hülsen⸗ und Hackfrüchte, die Handelsgewächse und Futterpflanzen, das Wiesenheu und den Wein erstreckenden Er⸗ hebung ist für 1892 soeben abgeschlossen. Die zu dem Zwecke vor⸗ zunehmenden Ermittelungen haben in Preußen in der zweiten Hälfte des Monats Februar des laufenden Jahres wie in den Vorjahren in lannähernd 55 000 Gemeinde⸗ und Gutsbezirken stattgefunden). Infolge der weiten Hinausschiebung des Erhebungstermins beruhen die jetzt vorliegenden Endergebnisse der Mehrzahl nach auf den Erdruschzahlen der einzelnen Früchte. Was die bei der Berechnung in Frage kommenden Flächen betrifft, so mußten die durch die letzte Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung von 1883 nachgewiesenen Anbauflächen, soweit nicht inzwischen Veränderungen bei den Ernteaufnahmen festgestellt wurden, zu Grunde gelegt werden. Um diese Nachweisung zu erleichtern, werden im Erhebungs⸗ formular ziffermäßige Angaben über etwaige Anbauverschiebungen in einer besonderen Spalte verlangt. Die auf solche Weise über die Anbauflächen der verschiedenen Früchte ermittelten Ziffern, denen wir die des Vorjahres gegenüberstellen, ergeben, daß angebaut “
a. mit Getreide und 1891 1892 mehr(P)od. .“ weniger(—) ha ha- ha Winterweisen 6608 0%% Scinierweisen u1 127 133 37 130 Winterspelz und ⸗Emer.. 16 440 16 887 447 Sommerspelz und ⸗Emer ... 225 219 veeö“ 554 64 89 EanIn 1 6 5 Winterrooggert. . ... 0 181 712 Somenerr gen . .... 1 94 229 84 639 9 590 WIW11“ 8 11 779 13 661 1 882 Sommergerste. 11“ 963 459 886 274 77 185 “ . . 2 787 663 2 649 957 — 137 706 “*“ 161 795 8 871 1“ 335 247 313 909 21 338 III 114“” 117 653 3 817 “”“ 145 264 — 945 o 148 283 146 843 — 1 440 1892 b. mit Hackfrüchten: “ 8 e 1 991990 5 840 Futterrähen ... 1 210 037 213 447 3 410 ““ 27 602 27 575 27 woiße “ 123 955 123 310 645 D4“ 91 007 92 627 1 620 c. mit Handelsgewächsen: Winte 60 818 65 956 5 138 Sommerraps u. d-l.... 3 561 2 872 689 111“ 3 506 3 356 150 d. mit Futterpflanzen: Klee 1 623 4AX““ 71 927 71 397 530 11A1“ 34 440 34 190 250 andere Futterpflanzen .... 304 693 302 577 2 116 8. al InI1“ 2 302 f. als Weinberge... 17 193 17 204 + 11
Die für 1892 hervortretende bemerkenswerthe Zunahme im An⸗ bau von Winterweizen und Winterroggen (11,5 bezw. 4,5 v. Hundert) dürfte im wesentlichen dem Umstande zuzuschreiben sein, daß 1891, durch die außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisse des Winters 1890/91 veranlaßt, das Wintergetreide in vielen Gegenden stark geschädigt worden war. So zeigte damals die Anbaufläche des Winterweizens und ⸗Roggens infolge der Auswinterung eine Abnahme von 12,4 und 7,1 v. Hundert, die, abgesehen von anderen Früchten, insbesondere durch stärkeren Anbau von Sommergerste und Hafer 91 1,5 und 8,6 v. H.) wieder ausgeglichen wurde. Die Abnahme der Anbauflächen der beiden letztgenannten Früchte 1892 um 8,0 und 4,9 v. H. kann daher nicht auffallend erscheinen, ebensowenig wie die Zu⸗ nahme des Anbaues des Winterweizens und ⸗Roggens. Es bekundet dies nur eine Rückkehr zu dem im bisherigen Umfange stattfindenden Anbau dieser Früchte.
Den auf Grund der Oktober⸗Ermittelung des vorigen Jahres ge⸗ hegten Erwartungen über den guten Ausfall der 1892 er Ernte gegen⸗ über ergiebt die endgültige L. im Februar 1893 bei den ein⸗ zelnen Früchten zwar theils Ueber⸗, theils Unterschätzungen; sie bestätigt aber im wesentlichen die bereits im Juli vorigen Jahres erwartete, im Oktober von den zur Abgabe eines sachverständigen Urtheils berufenen Landwirthen festgehaltene günstige Annahme einer reichen Ernte der wichtigsten menschlichen Nahrungsmittel, des Winterweizens und Winter⸗ roggens, sowie der Erbsen und Kartoffeln, während anderseits die un⸗ günstigeren Schätzungen bezüglich der Ernte des Hafers und der Sommer⸗
*) Die Ergebnisse der bisher neben der endgültigen Ernteaufnahme durch Vermittelung der landwirthschaftlichen Vereine noch im Laufe des Erntejahres selbst kreisw ehh e bewirkten Schätzungen des vor⸗ aussichtlichen Ernteertrages, deren eine im Juli die Ernteaussichten in Antheilen einer Mittelernte (diese = 100 angenommen), die andere im Oktober auf Grund vorläufigen Erdrusches bezw. nach beendigtem Schnitte für die Futterkräuter den Ernteertrag vom Hektar zu er⸗ mitteln versucht, sind vom Königlichen statistischen Bureau neben be⸗ sonderer Ausgabe im Heft 119 des amtlichen Quellenwerks der „Preußischen Statistik“, welches die endgültigen Ernteergebnisse für 1891 behandelt, sowie in einer Sondernummer der „Statistischen Correspondenz“ vom 13. November 1892 veröffentlicht worden.
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