1893 / 133 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft. 8

Strafrecht und Strafprozeß im Jahre 1892. Sypstematisch geordnete Uebersicht über diesbezügliche Gesetze und Ver⸗ ordnungen im Deutschen Reich und Preußen, sowie die Entscheidungen des Reichs⸗ und Kammergerichts von Dr. Felisch, Landrichter zu Berlin. Berlin 1893, Carl Heymann's Verlag. Im ee an die Paragraphen des Strafgesetzbuchs, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, sodann zu den einzelnen Gesetzen in der Zeitfolge, ist in kurzen, scharf und sicher gefaßten Sätzen angegeben, was aus der Rechtsprechung zur Erläuterung entnommen werden kann. Eingefügt ist die Gesetzgebung, welche eingreift. Es ist damit eine Ergänzung für die vorhandenen Commentare gegeben in einer Voll⸗ ständigkeit, welche die größte Sorgfalt erkennen läßt. In etwas anderer Form war bereits für 1891 eine gleiche Arbeit vom Verfasser veröffentlicht, und es liegt in der Absicht, für jedes Jahr eine solche Sammlung folgen zu lassen.

Die Amtsführung der Gemeinde⸗, Guts⸗ und Amtsvorsteher in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie, von A. von Borries, Königlichem Landrath. Berlin, Carl Heymann’s Verlag. 1893. Das vorliegende Handbuch ist dazu bestimmt, den ländlichen Gemeinde⸗ und Polizeibeamten ihre Amtsführung dadurch zu erleichtern, daß es ihnen einen Wegweiser durch das in Erlaßen, Verfügungen, Bekanntmachungen bestehende, in der Gesetz⸗Sammlung und den amtlichen Blättern weit zerstreute Material darbietet, und kann ihnen so als Rathgeber auf den mannigfaltigen Gebieten ihrer Wirksamkeit dienen. Der Verfasser hat bereits ein ähnliches Handbuch ausschließlich für die Provinz Hannover erscheinen lassen, das sich gut bewährt hat. Er hat es auch in dem neuen Werk verstanden, den umfangreichen Stoff geschickt zusammen zu drängen, und auf die den ländlichen Be⸗ hörden zugänglichen Quellen, Gesetzsammlungen und Amtsblätter stets sorgsam hingewiesen. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß auch das neue Handbuch in den Kreisen, für die es bestimmt ist, Beifall finden und sich nützlich erweisen wird. 8

Jahrbuch der Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen, herausgegeben von Reinhold Johow, Geheimem Ober⸗Justiz⸗Rath a. D. Berlin 1893. Franz Vahlen. 8. S. 411. 6 ℳ, gebunden 7,20 Die Entscheidungen des, Kammergerichts sind bearbeitet von den Räthen Giese, Hadlich, Dr. Jäckel, Dr. Mencke, Dr. Scholz und Ziegler; es sind 39 aus der nichtstreitigen Gerichts⸗ barkeit, 74 aus Strafsachen. Ferner sind mitgetheilt 13 Ent⸗ scheidungen anderer preußischer Ober⸗Landesgerichte und 10 von Land⸗ gerichten. Einen werthvollen Anhang bilden fünf Abhandlungen aus den Rechtsgebieten, denen die Zeitschrift gewidmet ist. Ein Sach⸗ register und ein Legalregister, d i. ein Verzeichniß der erläuterten und bezogenen Gesetze, machen den Abschluß. Wenn zunächst das Rechts⸗ gebiet Königreich Preußen betreffend, so sind die mitgetheilten Ent⸗ scheidungen auch darüber hinaus beachtenswerth, weshalb denn auch das Jahrbuch sich einer Verbreitung über das Reich überhaupt erfreut.

Der Gerichtssaal, Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechts⸗ literatur. Herausgegeben von M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath zu Leipzig. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1893.) Bd. 48. Heft 2, 3 enthalten: I. Abhandlungen. Der strafbare Bankerott. Von J. Reichart, Rechtspraktikant in München. (Historischer Theil). Die gesetzliche Regelung des Strafvollzugs. Gutachten für die Versammlung der deutschen Strafanstalts⸗Beamten. Von Regierungs⸗Rath Böhmer, Anstalts⸗Director in Zwickau.

Gehorsams bei dem widerspenstigen Adel gebrauchten „Faulen Grete“, dem ersten in Brandenburg zur Anwendung gekommenen Geschütz, welches an einem Tage nur vier bis fünfmal abgeschossen werden konnte und doch genügte, um die dicken Mauern der festen Schlösser von Friesack, Plauen u. s. w. einzuschießen; er gedenkt sodann der Verdienste des Großen Kurfürsten, der zuerst Pferde für die Artillerie aushob und Offiziere bei dieser Waffe einstellte und der in der drei⸗ tägigen Schlacht bei Warschau vom 28. bis 30. Juli 1656 seinen ruhmvollen Sieg wesentlich der Antheilnahme der bereits auf 38 Geschütze gebrachten Artillerie verdankte, ebenso des glän⸗ zenden Tages von Fehrbellin im Jahre 1675, wo 13 branden⸗ burgische Geschütze gegen 38 feindliche siegreich fochten. Weiter wird die Vermehrung und Verbesserung der Artillerie unter den Nachfolgern des Großen Kurfürsten erwähnt, die es dem König Friedrich dem Großen ermöglichte, bei Mollwitz mit 94, im zweiten schlesischen Kriege mit 226, 1759 sogar mit 580 Geschützen aufzu⸗ treten und seinem Nachfolger die Artillerie in der Gesammtstärke von 10 000 Köpfen und 6000 Geschützen zu hinterlassen. Nachdem sodann die vielen unter der Regierung des Königs Friedrich Wilhelm II. versuchten Neuerungen, die kriegerische Thätigkeit der Artillerie in dieser Zeit, die auch für die Artillerie so verhängnißvolle Katastrophe im Jahre 1806 mit den Heldenthaten der Gneisenau, Kalck⸗ reuth, Courbiére u. A. bei der Vertheidigung von Kolberg, Danzig, Graudenz und anderen Festungen geschildert, geht der Ver⸗ fasser zu einer eingehenden Beschreibung der Reorganisation der Artillerie unter dem Prinzen August von Preußen in der die Wieder⸗ erhebung Preußens vorbereitenden Zeit von 1807 bis 1813 über und schließt daran ein übersichtliches Bild über die während der Be⸗ freiungskriege mit Hilfe der Artillerie erkämpften Erfolge. Die lange unermüdliche Friedensarbeit in der Artillerie vom Jahre 1815 bis 1864, welche die Waffe den übrigen Waffengattungen gleichwerthig erscheinen ließ, und die glänzenden Ergebnisse dieser Arbeit in den Kriegen von 1864, 1866 und 1870/71 werden zum Schluß ausführlich gewürdigt; dabei wird besonders derjenigen Männer gedacht, die hervorragenden Antheil an der Erhebung der Artillerie zu ihrer jetzigen Bedeutung hatten und deren Namen auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers im Jahre 1889 durch Be⸗ nennung mehrerer Artillerie⸗Regimenter nach ihnen für alle Zeiten bei der Armee in ehrendem Andenken erhalten werden. Das auch manche Züge von Tapferkeit einzelner Offiziere und Mannschaften enthaltende Buch kann zur weiteren Verbreitung unter allen denen, welche Interesse für die Artillerie haben, empfohlen werden, und wird dann seinen Zweck zur Erweckung und Erhaltung der Liebe zur Waffe, zum König und zum Vaterland beizutragen, nicht verfehlen.

Musik.

Die „Neue Musik⸗Zeitung“ (Stuttgart, Carl Grüninger) überraschte ihre Leser im neuen Quartal mit einer sorgfältig zu⸗ sammengestellten, reich illustrirten „Richard Wagner⸗Nummer“, welche auch ein Brieffacsimile und ein werthvolles Notenautogramm des Meisters enthielt. Auch die Nummern, die darauf folgten, be⸗ kunden das ernste Streben der Redaction, die Abonnenten mit allem Wichtigen, was das musikalische Gebiet betrifft, auf der Höhe der Zeit zu erhalten. Ein interessanter Aufsatz von Jörgen Malling wendet sich gegen gewisse zu Tage getretene Bestrebungen, die Grenzen der Tonkunst zu erweitern. Beachtenswerth ist der Artikel „Gottfried Keller über Gesangsfeste“ von Ad. Keßler, sowie die interessante Charakteristik „Dr. O. Elben und der volksthümliche deutsche Männer⸗ esang“. Den Violinspielern wird ein pädagogischer Aufsatz über die Stricgarten der. Violintechnik aus der Feder von A. Eccarius⸗Sieber von Interesse sein. Hieran schließen sich Novellen, Humoresken, eine Reihe kleinerer Artikel und Mittheilungen, gediegene Musikbeilagen, sowie die Fortsetzung von William Wolf's „Aesthetik der Musik“.

Roman Namen bekannt wärtig noch liegt uns die erste Lieferung vor. Trotzdem der Preis dieser Ausgabe in dankenswerthem Entgegenkommen von der Deutschen Ver Anstalt in Stuttgart so niedrig bemessen ist (jede fünf starke Lieferung kostet 60 ₰), daß jedes seiner Werke dabei nur die Hälfte des Preises ist doch des egyptischen krieges, t in Zwischenräumen von vierzehn Tagen erscheinende, auf 105 Lieferungen berechnete Ausgabe f

„Homo sum“, „Die Schwestern“, „Der Kaiser“, „Serapis“, „Die Nilbraut“, „Josua“,

Idyll, „Elise“,

Königstochter“, der den des Verfassers in der gesammten gebildeten Welt und beliebt gemacht hat und der auch gegen⸗ überall mit dem größten Interesse gelesen wird,

„Eine egyptische

lags⸗ Bogen

der bisher erschienenen Einzelausgaben erreicht, so Druck und Papier gediegen und eine anziehende Darstellung des Zeit des persischen Eroberungs⸗ Außer diesem Roman wird die

die Ausstattung an Inhalts, bekanntlich Volkslebens f durchaus würdig. folgende Romane enthalten: „Uarda“,

noch „Per aspera“, „Die Frau Bürgermeisterin“, „Ein Wort“ und „Die Gred“, ferner die Dichtungen: „Eine Frage“, eine Novelle in Versen, „Drei Märchen“ und als Ab.- schluß die Selbstbiographie: „Die Geschichte meines Lebens“. Die am 3. Juni 1893 im Verlag von J. J. Weber in Leipzig erschienene Nr. 2605 der „Illustrirten Zeitung“ enthäl folgende Abbildungen; Das am 18. Mai enthüllte Denkmal Kaiser Wilhelm's I. in Görlitz. Das 450 jährige Jubiläum der Leipziger Schützengesellschaft, 4 Abbildungen. F

Nach den Entwürfen von J. F. C. Westphal, gezeichnet von O. Gerlach. Medaille zur Erinnerung an das 450 jährige Jubiläum der Leipziger Schützengesellschaft. Justus Jonas. (Zum 400. Geburtstage.) Ein Beethoven⸗Still⸗ leben, nach einer im Besitze des Herrn Grafen Gallenberg in Wien befindlichen Zeichnung von der Hand der Gräfin Giulietta Gallenberg⸗ Guicciardi. General⸗Lieutenant Hugo von Winterfeld, comman⸗ dirender General des preußischen Garde⸗Corps. Das neue Imperial Institute in London. In der Thierbude, nach dem Gemälde von Paul Meyerheim. Von der Weltausstellung in Chicago. 2 Ab⸗ bildungen, Originalzeichnungen von E. Limmer. Anton Ritter von Schmerling, †am 23. Mai. Hermann Masius, am 22. Mai. Jakob Moleschott, †am 20. Mai. Die Korallenriffe. 5 Ab⸗ bildungen aus „Weber's Naturn issenschaftlicher Bibliothek. Moden.

Verschiedenes. Nord⸗Ostsee⸗Kanal, seine Entstehungsgeschichte, und seine Bedeutung in wirthschaftlicher und Hinsicht“ von C. Beseke. Mit drei Karten, so⸗

wie zahlreichen Skizzen, Tabellen und graphischen Darstellungen. Kiel und Leipztg 1893. Lipsius u. Kischet. 6148 G. 3,60 Diese Darstellung ist dazu geeignet, die Großartigkeit und Bedeutung des Kanalbaues zu erkennen für Friedens⸗ und Kriegszeiten. Eine Karte veranschaulicht in überraschender Weise die jährlichen Strandungen auf der Nord⸗Ostseefahrt; eine zweite Karte ist der wirthschaftlichen Bedeu⸗ tung des Kanals gewidmet, indem sie den Verkehr auf den verschiedenen, in Betracht kommenden Wasserstraßen und die Steigerung im Sundverkehr gegenüberstellt. Eine dritte Karte zeigt den Kanal von der Elbe bis zum Kieler Hafen. Möge dieser Hinweis der Schrift, welche keineswegs ausschließlich fachtechnisch ist, die sich vielmehr durch ihre gemeinverständliche Darstellung an das große Publikum wendet, zahl⸗ reiche Leser zuwenden.

Zeitschrift für deutsche Sprache, herausgegeben von Professor Dr. Daniel Sanders (Alt⸗Strelitz). 2. Heft. Mai 1883. (Paderborn Ferdinand Schöningh.) Preis vierteljährlich 3 Für die stets steigende Verbreitung der Zeitschrift ist der Briefkasten, dessen Inhalt von allgemeinem Interesse ist, ein erfreulicher Beweis.

Die „Zeitschrift für Gerichtsvollzieher“, Organ über Vollstreckungsrecht und Zustellungswesen, in Verbindung mit deutschen

1, sein Bau militärischer

Die Beschimpfung des Andenkens eines Verstorbenen. 189 St.⸗G.⸗B.) Von Dr. Rudolf Mumm, Rechtsanwalt in Straßburg i. E. II. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtspflege.

dargestellt von Amtsgerichts⸗Rath Mau in Wetzlar. Es folgen

iterarische Anzeigen. Militärisches.

Das Artilleriebuch, Geschichte der brandenburg⸗preußischen Zwenger, Hauptmann und Batterie⸗Chef im

Artillerie von Hans nger, He 2. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 17. von Julius Püttmann.

„Artilleriebuch“ vor, das in ähnlicher Weise, besprochene „Ulanenbuch“, für diejenigen

1 Angehörigen der Waffe, die nicht sich in größere Geschichtswerke zu vertiefen,

aber doch erschöpfenden und klaren Ueberblick über die Geschichte der Der Verfasser beginnt mit der Geschichte der von

Artillerie giebt.

Preis 1 Von der an dieser Stelle bereits erwähnten Sammlung „Preußischer Soldatenbücher“, welche die Einzeldarstellung des preußischen Heeres, nach Waffen⸗ gattungen gesondert, zur Aufgabe hat, liegt uns gegenwärtig dieses

wie das kürzlich hier jetzigen Gelegenheit haben,

Ein Rechts⸗

Köln, Verlag

Feith, ferner Lieder

und ehe⸗

Die vor einiger Zeit an einen kurzen,

gonnen.

Die weitverbreitete Zeitschrift „Nusikalische Jugend⸗ post“ (Stuttgart, Carl Grüninger) enthält in den ersten 3 Nummern des zweiten Quartals vortreffliche, meist mit musikalischem Hinter⸗ grund versehene Erzählungen von C. Haaß, Marion, Schlegel, Fritz Ludwig, Fanny Roemer u. a., dann sinnige, mit Illustrationen ge⸗ schmückte Gedichte, in denen die Frühlingsstimmung entsprechenden Ausdruck findet, sowie lehrreiche Aufsätze, Spiele, Anekdoten u. a. Die zahlreichen, sorgfältig für Kinder gewählten Musikbeilagen ent⸗ halten gefällige Klavierstücke von Lehnert, Sauer, Kügele, Petersen, von Bantlin, Franck und A. Schefer. „Musikalische Jugendpost“ bietet den jungen Musikbeflissenen somit guten Stoff zur Verarbeitung in Fülle.

Unterhaltung. dieser Stelle angekündigte Heraus⸗ gabe der gesammelten Werke von Georg Ebers hat nunmehr be⸗ Von dem ersten und auch wohl gelungensten der Werke des 8 berühmten Egyptologen, dem seit dem Jahre 1864 in dreizehn Auf⸗ lagen erschienenen, in vierzehn fremde Sprachen übersetzten historischen

Rechtsgelehrten

von Heinrich in Berlin SW., vom 1. Juni 1893

bayerischen Staat

Die befreit sind.

des § 712

und

Fachmännern begründet und herausgegeben Walter (Verlag: Siemenroth und Worms 48), hat in der Nr. 11 des VII. Jahrgangs folgenden Inhalt: Fürstlich schwarzburgisches Gesetz

vom 22. November 1892, betreffend die Erweiterung der Geschäfts

verhältnisse der Gerichtsvollzieher. anntn es s⸗Ministeriums des Königlichen Hauses und des

Bekanntmachung des Königlich

Aeußern sowie des Königlichen Staats⸗Ministeriums der Justiz vom 5. April 1893, betreffend die Vornahme von Zustellungen in den Wohnungen von Personen, die von der inländischen Gerichtsbarkeit Allgemeine Verfügung des vom 8. Mai 1893, betreffend Aufhebung der in einem Theil der Rheinprovinz bisher bestehenden ausschließlichen Amtsbefugniß der Notare zu Güterversteigerungen. Absatz 2 fändung dadurch bedingt, daß das zur Ersichtlichmachung der fändung verwendete Siegel an Pfandstücks angebracht wird?

preußischen Justiz⸗Ministers

Ist im Fall

der Civilprozeßordnung die Gültigkeit der

der Vorderseite (Lichtseite) des

dem Kurfürsten Friedrich IJ. von Brandenburg zur Erzwingung des

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

.Aufgebote, 1“ u. dergl.

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .Bank⸗Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[152341 K. Amtsgericht Balingen. 1 Johann Braun, Parfümeriehändler, angeblich von Köln, hat unterm 23. Juli 1891 behufs seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft eine Caution von 100 baar dahier hinterlegt. Nach erfolgter Einstellung der Untersuchung ist die Caution zurück⸗ zugeben und wird daher ꝛc. Braun zur Anzeige seines Aufenthalts und Empfangnahme des Geldes auf⸗ efordert. Die Behörden, welche von dem Aufent⸗ balt des ꝛc. Braun Kenntniß erhalten, werden um Mittheilung hierher ersucht. Den 29. Mai 1893. 8 Ober⸗Amtsrichter Mayer.

[15235] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Fäbeng vom 31. Mai 1893 wurde das im Deutschen Reichsgebiete befindliche Ver⸗ mögen des der Verletzung der Wehrpflicht ange⸗ klagten Karl Schneider, geboren zu Erlach in Baden am 18. April 1870, zuletzt in Wasselnheim wohnhaft, mit Beschlag belegt.

Zabern, den 31. Mai 1893.

Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Hasemann. [15236] Beschluß.

In der Strafsache gegen den Gastwirth Franz Eduard Bernhard Bonin aus Wusterwitz, Kreis Dramburg, zur Zeit in Chicago, wegen straf⸗ baren Eigennutzes, wird die durch den Beschluß der Ferien⸗Strafkammer des unterzeichneten Landgerichts vom 10. September 1892 angeordnete Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Angeschuldigten gemäß § 335 St.⸗P⸗O. aufgehoben, weil der Angeschuldigte außer Verfolgung gesetzt und somit der Grund der Beschlagnahme weggefallen ist. b

Stargard i. Pomm., den 29. Mai 1893.

Königliches Landgericht. II. Strafkammer.

[15232 Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme. Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen Kaiserlichen Landgerichts vom 17. Juni 1890 angeordnete, in Nr. 158 2. Beilage des Reichs⸗ Anzeigers vom 2. Juli 1890 veröffentlichte Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Johann Daniel Schneider, geboren am 12. November 1866 in Straßburg, ist wieder aufgehoben worden. Straßburg i. E., den 2. Juni 1893. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[15386] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund⸗ buche von der Louisenstadt Band 5 Nr. 294 auf den Namen des Theater⸗Directors Emil Tobias genannt Thomas zu Berlin eingetragene, in der alten Jacob⸗ straße Nr. 30 und Nr. 32 belegene Grundstück am 22. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, persteigert werden. Das Grund⸗ stück, dessen Größe nicht bekannt, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 38 170 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf Aerdert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren or⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

Oeffentlicher Anzeiger.

termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in ezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 30. Mai 1893. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[15385] Zwangsversteigerung. 1 Im Wege der 11” soll das im Grundbuche von den Berlins im Kreise Niederbarnim Band 97 Nr. 3872 auf den Namen des Kaufmanns Gustav de le Roi zu Berlin ein⸗ getragene, in der Schulstraße (Nr. —), nach dem Kataster angeblich Schulstraße Nr. 64, belegene Grundstück am 25. Juli 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an vohrce, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Klügel G., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. as Grundstüch ist mit 1,29 Reinertrag und einer Fläche von 5 a 44 qkm zur Grund⸗ steuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer Fensnt . Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige dggchchangen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 17, einges⸗ ehen werden. Alle Realberechtigten werden Füfas erdert die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗

steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, ver⸗ kündet werden. 8

Berlin, den 30. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[15387] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 76 Nr. 3257 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Rogge zu Berlin ein⸗ etragene, in der Reinickendorferstraße Nr. 23 a. be⸗ egene Grundstück am 28. Juli 1893, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd 8 Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3 Reinertrag und einer Fläche von 12 a 77 qm zur Grund⸗ steuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst 1n den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ trag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im

von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden eebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗

kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗

Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗

Von Heinrich Walter. Rechtsprechung.

gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei F est⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Angust 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. 8 Berlin, den 30. Mai 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[15388] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 154 Nr. 6839 auf den Namen des Fuhrherrn Ludwig Ruhnke hier eingetragene, in der Petersburgerstraße (Nr. —) belegene Grundstück am 1. August 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstreße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 10,14 Reinertrag und einer Fläche von 14 a 40 qm zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige WB und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowid besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. August 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. .

Berlin, den 31. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[15384]

In Sachen des Landwirths Christian Grashoff zu Eitrum, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Adolf Schmalbruch daselbst, Beklagten, wegen Hypothek⸗ zinsen wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen sub No. ass 3 zu Eitrum belegenen Brinksitzerwesens nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. Mai 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 16. dess. Mts. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteierung auf Freitag, den 22. September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Schöppenstedt in der Schrader'schen Gastwirthschaft zu Eitrum angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.

Schöppenstedt, den 29. Mai 1893.

Herzogliches Amtsgericht. H. Lindemann

In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braunschweig, Implorantin, wider den Buchdrucker Hermann Schulz und dessen Ehefrau Johanne, geb. Lamberti, hierselbst, Imploraten, wegen rückständiger Gerichtskosten, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlag⸗ nahme des den Imploraten gehörigen Nr. 685 II. Blatt IV. des Feldrisses Altewiek an der Ecke der Gertraudenstraße und Limbecker Straße belegenen Grundstücks zu 22 579 wm sammt Wohnhause Nr. 5099 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 17. Mai 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 18. Mai 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 29. September 1893, Morgens 10 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, August⸗ straße 6, Zimmer Nr. 39 angesetzt, in welchem die vevothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überrei aben. Braunschweig, den 23. Mai 1893. Herzogliches Amtsgericht. VII A. Heise.

[15381]

In der Zwangsvollstreckungssache des Kaufmanns

„Diedrich in Braunschweig, Klä ers, wider den nbauer Carl Schünemann in Bodenstedt, Be⸗ lagten, wegen Hypothekzinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des etrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben⸗ forderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Verthei ungsplan, sowie zur Vertheilung er Kaufgelder wird Termin auf den 22. Junt 893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Bethei⸗ igten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Vechelde, den 15. Mai 1893.

Herzogliches Amtsgericht. Dr. Schilling. 8

[15382)

In Sachen, betr. Zwangsversteigerung des dem Posthilssboten F. Timm gehörigen Wohnhaufes r. 348 (Brand⸗Nr. 571), an der kleinen Bach⸗ raße zu Teterow, ist zur Erklärung über den heilungsplan, zur Abnahme der Rechnung des equesters und zur Vornahme der Vertheilung ermin auf Freitag, den 23. Juni 1893,

und die Rechnung des Sequesters liegen zur Einsicht der Betheiligten auf der sehe, hegentgn aus. „Das Honorar des Sequesters ist auf 20 ℳ, sein Verlag auf 5 61 festgesetzt. 8 Teterow i. Meckl., den 28. Aprih 1893. Großherzogliches Amtsgericht.

[15397] Aufgebot. „Der Wagner Bernhard Holz von Lautern als Bevollmächtigter des Jos. Ohnewald, Schumachers daselbst, hat das Aufgebot eines am 13. Nov. 1835 von der Unterpfandsbehörde Lautern ausgestellten Pfandscheins des ꝛc. Ohnewald gegen den Kaufmann Zoiff in Gmünd für ein zu 4 ½ % verzinsliches Darlehen von 900 Fl. (N.⸗B. von Lautern Bd. 3 Bl. 201), welcher Pfandschein angeblich verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Gmünd, den 31. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. Hilfsrichter Beck. Veröffentlicht durch: Hilfsgerichtsschr iber Haidlen.

[15400] Ausfertigung. Aufgebot. „Amortisation einer Urkunde.

Der Bäckermeister Johann Wallner in Regens⸗ burg hat am 23. Januar l. J. bei der K. Filial⸗ bank Regensburg den Betrag von 500 hinterlegt und hierüber einen Bankschein Nr. 17 914 ausgestellt erhalten. Dieser Bankschein ist dem ꝛc. Wallner abhanden gekommen. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Uhlfelder dahier als durch Voll⸗ macht legitimirten Vertreters des Johann Wallner wird hiemit der Inhaber der bezeichneten Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, 11. Dezember 1893, Vorm. 10 Uhr, Civil⸗ sitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die bezügliche Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Regensburg, 30. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht Regensburg I. (L. S.) (gez.) Lechner, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung:

Regensburg, am 3. Juni 1893.

Gerichtsschreiberei am Königlichen Amtsgericht

Regensburg I. Der geschäftsl. K. Secretär: (L. S.) S arg.

[8600] Bekanntmachung.

Der durch den Rechtsanwalt Dr. Lohmann zu Hagen vertretene Hotelbesitzer Wilhelm Lohmann zu Elberfeld hat das Aufgebot des unter dem 1. Dezember 1874 ausgestellten Kuxscheins über den pag. 55 des Ge⸗ werkenbuchs der Gewerkschaft des Steinkohlen und Eisensteinbergwerks Julius Philipp auf den Namen 1) des Kaufmanns Carl Ludwig Lohmann zu Bommern, 2) des Amtmanns Rudolph Theodor Lohmann zu Wengern, 3) des Kaufmanns August Lohmann zu Witten, 4) des Fabrikinhabers Julius Constanz Wilhelm Lohmann zu Witten, 5) der Wittwe Carl Friedr. Wilh. Lohmann, Henriette, geb. Grollmann, auf Zeche ver. Engelsburg, jetzt in Bochum, 6) der Frau Dr. med. Fried. Schmieding, Wilhelmine Theodore, geb. Lohmann, zu Witten, jetzt zu Bonn, 7) der Frau Oberstl. Marcard, Emma Helene Theodore, geb. Lohmann, zu Düssel⸗ dorf, 8) Wilhelm Lohmann zu Barmen, jetzt zu Elberfeld, 9) des Maschinenwerkmeisters Gustav Lohmann zu Witten, 10) der Frau Kaufmann Friedrich Knipping, Julie Auguste, geb. Lohmann, zu Remscheid, 11) der Frau Betriebsführer Gustav Nagel, Adolfine Friederike Mathilde, geb. Lohmann, zu Bommern, jetzt zu Wengern, 12) des Otto Loh⸗ mann zu Witten, 13) der Anna Mathilde Lohmann zu Witten, jetzt verehelichten Fr. Hüssen zu Elber⸗ feld eingetragenen Kux der Zeche Julius Philipp be⸗ antragt. Der Inhaber der bezeichneten Urkunde wird hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bochum, den 26. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15395] Aufgebot.

Die Wittwe Catharina Margarethe Hückels, geb. Icks, und die Näherin Catharina Friederika Adele Hückels, beide zu Krefeld, haben das Aufgebot der auf das Leben der Catharina Friederika Adele Hückels in Krefeld, geboren am 24. April 1871 in Krefeld, ausgestellten Police Nr. 12 346 Versicherungs⸗ Register Nr. 1905 Fol. 1747 der Allgemeinen Eisenbahn⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Berlin, d. d. Berlin, den 22. Dezember 1871, über 100 Thlr. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. De⸗ zember 1893, Nachmittags 12 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B parterre, Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 24. Mai 1893.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 81.

[15401] Aufgebot. Die Privatschuldurkunde über das von der Wittwe Knoch, Therese, geborene Köber, zu Eckartsberga er⸗ haltenes Darlehn über 800 ℳ, welches in Höhe von 670 nach dem Anerkenntniß des Schuldners noch validirt, ausgestellt am 9. Oktober 1892 von dem Vorschuß⸗Verein zu Eckartsberga Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Gläubigerin für kraftlos erklärt worden. Der In⸗ haber der vorgedachten Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 29. De⸗ zember 1893, Vormittags 10 Uhr, an hie⸗ c Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine eine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzu⸗ lücgen. öö dieselbe für kraftlos erklärt wer⸗ den wir Eckartsberga, den 25. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15406]

[15396]

Radlin hat Ende März 1893 auf ihrem Grundstü⸗ Hyp. Nr. 34 Radlin beim Kochofens eingemauert 100 Thaler in vorwiegend preußischen, zum Theil sächsischen und hannoverschen, württembergischen, badensischen Einthalerstücken gefunden, deren Fahreszahlen von 1871 bis 1786 zurückreichen. Antrag der Finderin im Beistande ihres Ehemannes, Thomas Iskierka zu den Rechtsanwalt kannte Eigenthümer aufgefordert, spätestens in dem auf den 10 Uhr, termine seine denen Schatz geltend zu nur der Anspruch auf Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, Recht aber ausgeschlossen wird. 1.

(15399]

zu Bannesdorf a. F. buchs für Spareinlagen Nr. 175, nach welchem verstorbene Tochter 928 30 ₰, zu 3 ½ % jährlich seit dem 1. April 1892 verzinslich, bei der Fehmarnschen Bank (A. G.) zu Burg a. F. belegt sind, beantragt. dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember

vor dem unterzeichneten Gerichte, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Urkunde erklärung der Urkunde erfolgen wird.

[15389]

das Aufgebot der Sparkass enbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Inowrazlaw, welche angeblich verloren gegangen sind, beantragt:

Strelno, Kwieciüski zu Strelno, Nr. 3778, neue Nummer 1815, Bestand 1891 279,99

Erle bei

[1088]

auf die Forderung ein Recht zu h längstens aber im Termine v zu machen, widrigenfalls

Beschluß. Auf Antrag des Präsidenten des 8

Köntglichen Kammergerichts werden behufs Heraus⸗ gabe schreibers und Kassenrendanten, gemäß § 171 d. Theil I. Geri htsordnun tichtegasse 2 ieselbe aus solchen Rechtsgeschäften haben, für wel⸗ die Caution haftet, ohne daß aus den Wene f 9 vnh Se eht oder noch unbezahlt ist, aufgefordert, sprüche und Rechte 18 am 10 Uhr, beim unterzeichneten Gericht, Zi Nr. 9, anzumelden, . ““ biger, welche sich nich die Kasse verlustig Henigen, mit . 2 haben oder der ie ihnen zu leistende Zahlung in E und haednn lüft g in Empfang genommen werden. Arnswalde, den 29. Mai 1893. 1 Lhin

der Amtscaution des entlassenen Gerichts⸗ Seecretärs Vahte

51 der Allgemeinen

der Königlichen Ge⸗

welche eine Forderung an

die Gläubiger rnswalde,

Büchern ist, daß die Forderung be⸗ lt i 1b ihre An⸗ spätestens im Aufgebotstermine 29. September 1893, Vormittags

widrigenfalls diejenigen Gläu⸗ hht melden, ihres Anspruchs an sein und bloß an die Person des⸗

gehörig befriedigt hat, verwiesen

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. .

Die verehelichte Häusler Ludwina Iskierka zu

hessischen, bayerischen und meinin⸗ Auf

„Radlin, beide vertreten durch Zibell zu Loslau, wird der unbe⸗

25.

September 1893, Vormittags Schöffensaal, anberaumten Aufgebots⸗ Rechte und Ansprüche auf den gefun⸗ machen, widrigenfalls ihm Herausgabe des durch den

den 28. Mai 1893.

Loslau Kbönigliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Maurer Johann griedrich Ferdinand Stern hat das Aufgebot des Conto⸗ n der Fehmarnschen Bank für seine am 15. Juni 1892

Katharina Christine Steen

Der Inhaber 1893, Vorm. 10 Uhr,

Rechte widrigenfalls

anzumelden und die vorzulegen, die Kraftlos⸗ Burg a. F., den 29. Mai 1893. 21. „Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Neumann, Actuar

mit vier P befundenen An Burg⸗Schlitz Mortification sprechen zu könn ihre Widerspruchsrechte spätestens in dem auf Sonn⸗ Juli 1893, Vorm. 9 Uhr, vor eten Gerichte anberaumten Termin zu begründen, widrigenfalls sie damit b lossen und das eingetragene Recht für erloschen wird erklärt werden.

Teterow i. Meckl., 31. Mai 1893. Großherzogliches Amtsgericht.

1 Aufgebot. 8 Die nachstehend näher bezeichneten Personen haben nachstehend näher bezeichneten

a. Probsteipächter vertreten

Smoniewski zu

Ludwig v. Rechtsanwalt

durch den

h, b. Bergmann Joseph Patyk aus Soykowo,

jetzt in Buer, vertreten

durch den Rechtsanwalt

d. Frau Stettin: Nr. Ende 1892 117,95 Die unbekannten werden aufge 3. Januar 1894, dem hiesigen Amt beraumten Aufgebo Gericht anzumelden zulegen, widrigenfalls erfolgen wird. Inowrazlaw, den 26. März 1893.

vertreten Inowrazlaw: stand Ende 1890 84 01 Emma Gnoth,

öppinghaus in Buer in Westfalen: ummer 119, Bestand Ende 1891 30,66 ℳ, c. der katholis⸗ durch den Nr. 682,

413, neue Nummer

fordert,

Nr. 681

e Schulvorstand Rechtsanwalt

zu „Gocanowo, Miernicki in neue Nummer 120, Be⸗

1, geb. Vittinghoff, in 66, Bestand

Inhaber dieser Sparkassenbücher spätestens in dem auf den Vormittags 10 Uhr, vor sgericht, Zimmer Nr. 14, an⸗ tstermine ihre Rechte bei dem und die Sparkassenbücher vor⸗ die Kraftloserklärung derselben

Königliches Amtsgericht.

[15404]

Bekanntmachung. Die Handlung Mundt &

Co. zu Berlin, König⸗

e 31, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr.

[9236] Nachdem die Ehefrau des Elisabeth, geb. Kausche, und Friederike Nieschmidt hieselbst als des hier belegenen gemacht haben, daß eine daselbst a 25. November 1820 in N.

ch I. zu Aufgebot des

am 10. April 189 Wechsels d. d. Berlin, ber 97,10 ℳ, welcher von der H ausgestellt und auf A. Schön und von diesem angenommen Es wird daher der unbekannte Inhaber des bezeich⸗ neten Wechsels aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 29. Dezember 1 Uhr, im Nr.

ihr, Gerichtsgebäude 53, seine Rechte anzumelden vorzulegen, widrigenfalls derselbe werden wird.

Görlitz, den 27. Mai 1893.

Königstr. 31 I., hat das 3 fällig gewesenen 15. März 1893 über andlung Mundt & Co. berger in Görlitz gezogen worden ist, beantragt.

1893, Vormittags hierselbst, Zimmer und den Wechsel für kraftlos erklär.

Königliches Amtsgericht.

n ordsteimke eingetragene Hypoth längst zurückgezahlt, der Inhabe ausgestellten Urkunde aber ih 8 werden die unbekannten Inhaber der Urkunde und 85 alle, welche auf die Hypothek durch aufgefordert, 1. Dezember er., zeichnetem

Amtsgerichte anberaumten Vorlegung der Urkunde zu melden, diese den Eigenthümerinnen gegenüber erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.

Vorsfelde, den 22. April 1893.

8

Zimmermanns Jacobs, und die Geschwister Betty Eigenthümer Nr. 48 glaubhaft aselbst aus der Obligation für die Wittwe Harsleben ek von 150 r der etwa darüber nen unbekannt sei, so

Reihewesens

Hypothek Anspruch machen, hier⸗ sich spätestens in dem auf den Morgens 10 Uhr, vor unter⸗ Termine unter widrigenfalls für kraftlos

EW Amtsgericht.

(gez

ꝛ„ Dam kohler. Veröffentlicht:

Bode, Reg.⸗Geh., als Gerichtsschreibe

[15405] Zum Hypothekenbuche des dem Grafen von Bassewitz⸗ Burg⸗Schlitz gehörenden Gutes Burg⸗Schlitz

Karstorff und Görzhausen

Aufgebot.

8

steht Fol. 2 seit dem

Oktober 1841 für die Gräflich von Schlitzsche

abend, den 22 dem unterzeichn anzumelden und werden ausgesch

Ausfertigung.

8 Aufgebot.

Bezü

Gemäß Art. 123 3. 3 des

aben glauben, die Auffo e vom Dienstag, 24. Oktober die Forderungen für erloschen erklärt

lich nachfolgender Hypotheken haben die jetzigen Be⸗ hauptung, ihre Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber der Aufgebotsverfahren beantragt, nachdem vom Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind. Bayr. Ausf.⸗Gesetzes

Debitmasse eine Forderung von 1500 Thlr. N. ½ (Tausend fünfhundert Thalern rocent Zinsen eingetragen. trag des gedachten Grafen von Bassewitz⸗ werden dieses eingetragenen Rechts en vermeinen,

Neue zwei Drittel) Auf begründet

welche der s wider⸗ hiedurch aufgefordert,

alle diejenigen,

sitzer der Pfandobjecte unter der Be⸗ Forderungen seien Tage der letzten mit diesen Forderungen sich beziehenden

zur R.⸗C.⸗P.⸗O. ergeht an

fruchtlos geblieben,

diejenigen, welche

therasng. ihre Ansprüche binnen 6 Monaten,

.J., Vormittags 11

Uhr, dahier geltend

und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

des de Pfandobjectes.

Hypothekenbuch

Gemeinde Band V Seite

Datum

Eintrags.

——

Betrag der Forde⸗ rung

·—VTM———V

Gläubiger und

Lonnerstadt

Heuchelheim

Thüngfeld

orm. 9 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan

Roth, Martin, von Lonnerstadt

VII

Sebastian, von Rambach

Sendner, Georg, zu Rambach

Meier Lehmann von Aschbach und Amalie Künstler, Kauf⸗ mannswittwe in Nürnberg

u“

1893. Königliches Amts (gez.) Schmid,

8 öchstadt a. A., den 27.

r Beglaubigung: 1.“

e 8

17. Dezem⸗ ber 1831

14. April 1840

2

18

(L. S.) Dauth, Königlicher Seeretär

8

5 % verzinsliches Kapital für den Landarzt Albrecht in Ka⸗ dolzburg lt. Vertrags vom 3. Mai 1831.

40 Fl. mit 5 % verzinsl. Kapital

und 2 Fl. gleichfalls mit 5 % verzinslich und 16 Fl. 24 Kr. verfallene Zinsen aus obigen 42 Fl. bis 3. Nov. 1830 der Margareta Dotterweich älter nach Prot. vom 3. November 1830 und 22. Juli 1831.

5 % verzinsl. Kaufschilling der Erben der Ignatz Spiwazeck's Wittib zu Aschbach lt. Vertrags vom 9. Dezember 1831.

Caution für die 5. Erbtheils⸗ rate an 712 Fl. aus dem Ver⸗ mögen des abwesenden Veit Herderich von Thüngfeld für den Fall, daß die präsumtiven Erben des Verschollenen das in Händen habende Vermögen des⸗ selben wieder herauszahlen müß⸗ ten nach Rec. Schein de hod.