[15682] Aufgebot.
Auf Antrag der Erben des verstorbenen Johann Nagel, nämlich des Bendix Nagel in Ellerhop und der Rebekka (oder Rebecca) Nagel in Audeich bei Uetersen, vertreten durch die Rechtsanwälte H. Mewes . und Dr. jur. S. Frank, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Alle — mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger —, welche an den Nachlaß des hierselbst unter cura des Rechts⸗ anwalts Dris jur. S. Frank gestandenen, am 7. Dezember 1892 zu Jersey City N. Y. ver⸗ storbenen Johann Nagel Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder der allei⸗ nigen Erbberechtigung der Antragsteller wider⸗ sprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. September 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ schlusses. . Hamburg, den 1. Juni 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. . Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
15508] Beschluß.
Nr. 7555. Das Gr. Amtsgericht hat unterm heutigen verfügt: Nachdem der Dienstmann Karl Friedrich Eckerle, zuletzt hier, der diesseitigen Auf⸗ vom 29. April 1892 Nr. 6608 keine Folge gegeben hat, wird derselbe hiermit für verschollen erklärt. 8 1““ Freiburg, den 25. Mai 1893.
Gr. Amtsgericht. (gez.) Armbruster. Ausgefertigt: Der Gerichtsschreiber: Gutmann.
Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Mai 1893. Kuhse, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direction zu Berlin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bärwalde N/M. durch den Amtsgerichts⸗Rath Geiger für Recht: Der Kur⸗ und Neumärkische ältere 3 procentige Pfandbrief Nr. 7595 über 150 ℳ, haftend auf dem Rittergute Schönfeld, wird für kraftlos erklärt, auch werden alle Ansprüche unbekannter Inhaber beziehungsweise Hrätendenten auf die mit 150 ℳ dem Asservaten⸗ Fonds des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Institus überwiesene Baarvaluta des oben⸗ bezeichneten Pfandbriefs ausgeschlossen.
[15485]
[15500]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. d. Mts. sind nachstehende Werthpapiere, als:
1) das Braunschweigische 20 Thaler Serie 9112 Nr. 20, 2) die Braunschweigischen Leihhausobligationen
a. Litt. A. Nr. 43 159, vom 18. Juni 1887, über 100 ℳ,
b. Litt. A. Nr. 48 489, vom 4. Juli 1888, über 100 ℳ nebst dem am 4. Juli v. J. fällig gewesenen Zinscoupon Nr. 4,
für kraftlos erklärt.
Braunschweig, den 24. Mai 1893.
.“ Herzogliches Amtsgericht.
W. Kulemann.
Prämienloos über
Namen des Königs! Neumann, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Spar⸗ assenbuchs Nr. 10 280 der Trebnitzer Sparkasse — . 1/91 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Trebnitz durch den Amtsrichter Dr. Jüngling für Recht: Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Trebnitz Nr. 10 280 über 306,33 ℳ, ausgefertigt für die Amtsbezirkskasse von Machnitz, wird
gsteller auferlegt.
15484] Das Sparkassenbuch Nr. 17 142 der hiesigen Kreis⸗ sparkasse ist durch Ausschlußbescheid des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 16. Mai 1893 für kraftlos erklärt. Lüdinghausen, 23. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.
Verkündet am 30. Mai 1893. Schierwagen, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse zu Schwedt ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs Nr. 18 691, lautend über 89,33 ℳ für die unverehelichte Marie Schulz, jetzt in Wollin i. P.
F. 7/92 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwedt, welches nach § 839, 19 C.⸗P.⸗O. zu⸗ ständig ist, durch den Amtsrichter Schütz für Recht: Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Schwedt Nr. 18 691 über 89,33 ℳ, ausgestellt auf den Namen der unverehelichten Marie Schulz wird für kraftlos erklärt.
[15489] m Namen des Königs! erkündet am 6. Mai 1893. Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 1) des Johannes Kaletsch zu Winnen, 2) des Ruppert Matthai und Frau zu Ockershausen, 3) der politischen Gemeinde Winnen, 4) des Acker⸗ manns Johannes Wißner und Frau zu Nordeck, 5) des Johann Krug und Frau daselbst, 6) des Handels⸗ manns Jacob Wolff II. zu Winnen, 7) der israeliti⸗ schen Gemeinde zu Nordeck, 8) des David Wilhelm Keßler und Frau zu Marburg, 10) des Georg Korne⸗ mann zu Nordeck, 11) des Gotthard Rühl und Frau daselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mar⸗ burg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppelbaum für Recht: Die Obligation vom 2. Februar 1839 über 200 Fl. für Conrad Klaar zu Ilschhausen, die Obli⸗
gtion vom 30. Juli 1810 über 120 Fl. für Jacob Schroder zu Ockershausen, die Obligation vom 11. No⸗ vember 1762 über 300 Fl. für Andreas Nau Wittwe u Bortshausen, die Obligation vom 2. Februar 1763 über 200 fl. für dieselbe, die Obligation vom 17. Ja⸗
uar 1835 über 100 Fl. für Eckhard Schneider zu
[15504]
Frauenberg, die Obligation vom 1. Mai 1800 über 297 Fl. für Johannes Kornmann zu Wermerts⸗ hausen, die Obligation vom 18. Januar 1849 über 172 Thlr. für Johannes Kornmann, die Obligation vom 15. August 1838 über 1000 Fl. für Moses Doiter zu Ebsdorf und die Obligation vom 14. No⸗ vember 1850 über 555 Thlr. 16 Sgr. 9 Hlr. für Ludwig Bingel zu Sichertshausen, die Obligation vom 18. März 1833 über 50 Fl. für Ludwig Hesse zu Marburg, die Obligation vom 8. November 1822 über 69 Fl. für die ö die Obligation vom 14. Oktober 1820 über 100 Fl. für Conrad Claar zu Ilschhausen, die vorstehend benannten und in der Bekanntmachung vom 17. Ja⸗ nuar 1893 unter Nr. 373 in Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cassel vom 1. Februar 1893 aufgeführten Urkunden werden für kraftlos erklärt. Die nach dem Inhalte dieser Urkunden berechtigten Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen aus denselben ausgeschlossen. Die wegen dieser Forderungen im Grundbuche bezw. den G. W. u. Hypothekenbüchern bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. .“ Poppelbaum.
[15499] Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Mai 1893. Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 1) der Eheleute Bornscheuer zu Bad⸗Nauheim, 2) des Vorstands der hiesigen Graben⸗ gesellschaft, 3) des Kaufmanns Wolf zu Nordeck, 4) der Eheleute Hopp von da, 5) der Eheleute Johannes Dietz von Wermertshausen, 6) der Ehe⸗ leute Heinrich Rudolf von Heskem, 7) der Eheleute Heinrich Scherer von Ockershausen, 8) der Wittwe Huth von da, 9) der Erben der Wittwe Emmerich zu Heskem, 10) der Wittwe Nicol zu Ockershausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppelbaum für Recht:
1) die Obligation vom 13. Oktober 1840 über 25 und 50 Thlr. für das Schullehrerseminar Schlüchtern,
2) die Obligation vom 9. April 1867 über 166 Thlr. 20 Sgr. für den Bäckermeister Heinrich Frank zu Marburg,
3) die Obligation vom 20. Mai 1853 200 Thlr. für Hilda Lion zu Nordeck,
4) die Obligationen vom 2. September 1802 über 30 Fl. für Johannes Löwer zu Ebsdorf und vom 22. August 1816 über 140 Thlr. für Lehrer Hermann Hofmann in Reddehausen,
5) die Obligation vom 5. März 1822 über 300 Fl. für Conrad Kornemann in Wermertshausen,
6) die Obligation vom 10. Oktober 1775 bezw. 1.“ 1820 über 170 Fl. für Ludwig Walther in Heskem,
7) die Obligation vom 23. November 1847 über 211 Thlr. 3 Sgr. 4 Hlr. und 22 Thlr. 18 Sgr. 5 Hlr. für Carl Bopp in Marburg,
8) die Obligation vom 16. Februar 1867 50 Thlr. für Jacob Brauer von Marburg,
9) die Obligation vom 22. Juni 1807 100 Thlr. für Rath Hille zu Marburg,
10) die Obligation vom 31. Mai 1813 über 80 Fl. für die Dysing'schen Erben in Marburg werden für
kraftlos erklärt.
über
über
über
Poppelbaum
[15727] Im Namen des Königs!
Auf Antrag der Kinder des Fuhrmannes Georg Heinrich Frank in Marburg, vertreten durch ihren Vormund, den Rentier Philipp Matthai in Mar⸗ burg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mar⸗ burg durch den Gerichts⸗Assessor Gleim für Recht: Die Obligation vom 14. September 1812 über 185 Gulden für die Seip'sche Stiftung wird für kraftlos erklärt. Etwaige aus der Urkunde hergeleitete Ansprüche werden für erloschen erklärt. Die wegen der Forderung im Grundbuch oder G. W. und Hypothekenbuch bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens zur Last.
Gleim.
Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1893.
Appel, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag: 1) des Nikolaus Grün von Dreihausen als Vormund des minderjährigen Hein⸗ rich Grün in Nordeck, 2) der Wittwe des Johannes Sonneborn, Katharina, geb. Karthäuser, in Winnen, 3) des Jonas Stern in Ockershausen, 4) des Peter Schmidt, Andreas Sohn, in Winnen, 5) des Acker⸗ manns Georg Krieb und dessen Sohnes Kaspar in Winnen, 6) der Wittwe des Jakob Pfeiffer, Elisa⸗ beth, geb. Schnell, in Ockershausen, 7) des Acker⸗ manns Philipp Wisker und dessen Ehefrau, geb. Wißner, in Nordeck, 8) des Gotthard Rein und dessen Ehefrau Katharina, geb. Dietz, und des Heinrich Wißner und dessen Ehefrau Helene, geb. Wisker, in Winnen, erkennt das Kgl. Amtsgericht zu Marburg durch den Gerichts⸗Assessor Gleim für Recht:
1) die Obligation vom 29. April 1823 70 Gulden für Löb Lion in Nordeck,
2) die Obligation vom 5. Oktober 1827 30 Gulden für denselben,
3) die Obligation vom 24. Juli 1841 über 33 Thlr. 8 Sgr. für den Pfarrer C. F. E. Soldau in Winnen,
4) die Obligation vom 4. März 1863 über 105 Thaler für Manus Stern in Ockershausen,
5) die Obligation vom 26. Oktober 1844 über 138 Thaler 16 Sgr. 6 Heller für Conrad Escher in Erbenhausen,
6) die Obligation vom 8. Januar 1810 über 300 Gulden für das Hospital St. Jakob in Marburg,
7) die Obligation vom 15. November 1775 über 61 Gulden 18 Albus ⁄½ Heller für den Kirchen⸗ kasten in Winnen,
8) die Obligation vom 26. Juni 1852 über 350 Thaler für Heinrich Schrott in Marburg,
9) die Obligation vom 9. September 1802 über 80 Gulden für Johannes Kling in Wermertshausen,
10) die Obligation vom 31. Dezember 1814 über 100 Thaler Darlehen für den Amtmann Stroh⸗ meyer in Fronhausen,
11) die Obligation vom 18. Oktober 1834 über 200 Gulden für Andreas Löwer in Ebsdorf,
12) die Obligation vom 22. November 1822 über 100 Gulden für Heinrich Eberhard in Marburg
werden für kraftlos erklärt. Die aus diesen Ur⸗ kunden berechtigten Gläubiger werden mit ihren An⸗
[15729]
über
über
sprüchen aus den Urkunden ausgeschlossen. Die wegen der Forderungen bewirkten Eintragungen im Grund⸗ buch und General⸗Währschäfts⸗ und Hypothekenbuch sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens Ur Last.
[15716]
Die Hypothekenurkunden
1) über die auf dem Johanna Glaeser'schen Grundstück Nr. 3 “ Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen väterlichen Erbegelder der Ge⸗ schwister Carl und Susanna Pelka von 75 Thlrn. 2 Sgr. und Ausstattung des Carl Pelka (Ochse, Vorderwagen, ein paar Eggen),
2) über das auf dem von Reinersdorff'schen Grundstück Nr. 55 Ober⸗Stradam Abtheilung III. Nr. 1 für den Wirthschafts⸗Inspector Fritz Linke aus Schwierse eingetragene Darlehn von 150 Thlrn.,
3) über das auf dem Josef und Pauline Schnitzer⸗ schen Grundstück Nr. 28 Cammerau Abtheilung III. Nr. 2 für das Depositorium des Stadtgerichts zu Wartenberg eingetragene Darlehn von 100 Thlrn.,
4) über die auf den Grundstücken
a. der Johanna Olejnik,
b. des Albert Kuropka,
c. des Franz Latussek,
d. des Vincent Perniok,
e. des Philipp Perka,
Nr. 61, 162, 163, 11, 203 Trembatschau Abthei⸗ lung III. Nr. 21, 1 ²¹, 5 21, 1 5 21, für den Cantor Josef Hirsch Landau aus Poln. Wartenberg einge⸗ tragenen 20 Thlr. 12 Sgr.,
5) über die auf dem Johanna Glaeser'schen Grundstück Nr. 11 Distelwitz⸗Ellguth Abtheilung III. Nr. 5 für die Geschwister Robert, Anna, Hermann und Carl Parsiegla aus Distelwitz eingetragenen Erbe⸗ gelder von 64 Thlrn.,
6) über die auf dem Michael und Johanna Gottschling'schen Grundstück Nr. 26 Schreibersdorf Abtheilung III. Nr. 3 für die Geschwister Rosina und Christiane Mosch zu Schreibersdorf eingetragenen Kaufgelder von 414,58 ℳ und für die unverehelichte Maria Schikora ebendort eingetragenen Kaufgelder von 207,28 ℳ,
“ durch Urtheil vom 30. Mai 1893 für kraftlos erklärt. 8
Gr. Wartenberg, den 1. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[15718 Im Namen des Königs! Verkündet am 31. Mai 1893. Referendar Gerber, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der minderjährigen Kinder und Erben der Elisabeth Ernestine Marie Wenck aus Niedermarschacht, späteren Ehefrau des Lehrers und Cantors Hinze zu Moringen, als a. Else Hinze, b. Agnes Hinze, beide zu Moringen, vertreten durch ihren Pfleger, den Gerichts⸗Secretär Freese daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Winsen a. Luhe durch den Amtsgerichts⸗Rath Lauenstein für Recht: Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Niedermarschacht Band I. Blatt 5. Abtheilung III. unter Nr. 1 zu Gunsten der Elisabeth Ernestine Marie Wenck, späteren Ehefrau des Lehrers und Cantors Hinze zu Moringen, laut 27. August 1““ 1. September 1876 eingetragene
ärt.
Vertrages vom
Im Namen des Königs!
Verkündet am 25. April 1893.
Müller, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot einer Hypo⸗ thekenurkunde, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts⸗Assessor Levison für Recht erkannt:
a. Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Bendorf, Band 32 Art. 1528, Abth. III. sub Nr. 1 eingetragene Hypothek von 238 ℳ 66 ₰ nebst 5 % Zinsen von 230 ℳ 27 ₰, ausgestellt auf Grund einer für die Handlung Simon Fleischer zu Stuttgart am 28. Januar 1884 geschehenen Judicat⸗ eintragung über 230 ℳ 27 ₰ nebst Zinsen, wird für kraftlos erklärt.
b. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ steller Joseph Thewald zu Bendorf zur Last.
[15724]
[154965 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirths Johann Klinik in Neu⸗Bruczkow, vertreten durch den Rechtsanwalt Czypicki in Koschmin, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Koschmin durch den Ametsrichter Frydrychowicz für Recht: Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grundbuch von Neu⸗Bruczkow Nr. 1 Abthl. III. Nr. 1 für den Wirth Simon Brill daselbst eingetragenen, demnächst auf Neu⸗ Bruczkow Nr. 7 290 Thaler — jetzt nur noch 190 Thaler — Darlehn nebst Zinsen aus der gerichtlichen Verhandlung vom 26. Juni 1857, dem Hypothekenbuchsauszuge von Neu⸗Bruczkow Nr. 1 vom 18. Juli 1857 sowie dem Ingrossationsvermerke vom 30. Juli 1857 gebildet worden, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
[15482
Durch Ausschlußurtheil vom 30. Mai 1893 ist die Hypothekenurkunde über die für Carl Grabolle in Groß⸗Duppine auf dem Grundstücke Nr. 37 Lasko⸗ witz in Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen 150 Thlr. zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.
Ohlau, den 2. Juni 1893.
Königliches Amtsgerich
[15483]
Durch Ausschlußurtheil vom 1. Juni 1893 ist die Hypothekenurkunde vom 21. April 1883 über ein mit 4 % verzinsliches und gegen halbjährige Kündigung rückzahlbares Darlehn von 900 ℳ für den Anbauer Wilhelm Schär zu Holzhausen, eingetragen im Grund⸗ buche von Holzhausen Band III. Blatt 67 Abth. III. Nr. 5, für kraftlos erklärt. 1“.“
Stolzenau, den 1. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. I.
[15507]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 26. Mai 1893 ist das Hypothekendokument, welches über die im Grundbuche von Freienwalde a. O. Band V. Blatt Nr. 174 in Abtheilung III. unter!
8 2
Nr. 6 für Louis Simon eingetragene Post von “ = 450 ℳ gebildet ist, für kraftlos er⸗ ärt. Freienwalde a. O., den 28. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. [15488] 132 Die Hypothekenurkunde über folgende im Grund⸗ buche von Warstein, Band XIX. Blatt 15, Abth. III. Nr. 3, eingetragene Post: Vierzehn Thlr. 16 Sgr. Darlehn nebst 5 % Zinsen zu Gunsten des manns Jakob Becker zu Warstein, aus der Obligation vom 18. Februar 1868, ist durch heute erlassenes Urtheil für kraftlos erklärt worden. Warstein, den 2. Juni 1893. Königliches Amtsgericht.
8
[15498] . Namen des Königs! erkündet am 26. Mai 1893. Bode, Assistent als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Franz Szymanski zu Gogolewo, vertreten durch den Rechtsanwalt Glogowski zu Rawitsch, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Rawitsch durch den Gerichts⸗Assessor Weckwerth für Recht:
I. Das über die im Grundbuche von Gogolewo Nr. 4 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene und auf die Folien der Grundstücke Gogolewo Nr. 68 und Nr. 71 mitübertragene Forderung der Francisca Blaszyk von 31 Thalern 15 Sgr. 84 Pf. gebildete Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des in der Augustin Blaszyk'schen Nachlaßsache auf⸗ genommenen 1“” genehmigten Frb ses po 25. Okto ber 831 : H& sa⸗ Erbrezesses vom 5.FeeZer1852 mit Ingrossa tionsnote und Hypothekenbuchsauszug, wird für kraft⸗ los erklärt.
II. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller
zu tragen. Weckwerth.
[15717]
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Grimmen vom 26. Mai 1893 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Trib⸗ sees Band IX. Blatt 408 in Abtheilung III. sub Nr. 13 eingetragene Post von 4500 ℳ nebst Zinsen für kraftlos erklärt.
Grimmen, den 26. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht. II.
[15491] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Hypothekenbrief vom 3. Juni 1875 über die auf dem Grundstücke Lands⸗ berg a. W., Mauerhaus Band V. Blatt Nr. 8 in Abtheilung III. Nr. 6 für das Fräulein Anna
Schlottke eingetragenen 600 ℳ für kraftlos erklärt. 8
Landsberg a. W., den 30. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.
[15494] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1893. Kriewitz als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Gemeindekirchenraths zu Drebkau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts⸗Assessor Lichtenstein für Recht: das über die im Grundbuche von Peters⸗ hain Band II. Nr. 28 Abtheilung III. unter Nr. 5. eingetragenen 50 Thlr. = 150 ℳ gebildete Hypo⸗ theken⸗Document, welches gebildet ist aus der Aus⸗ fertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 2. Januar 1863 mit darauf gesetztem Ingrossationsvermerke vom 7. Januar 1863 und angehängtem Hypothekenbuch⸗ Auszuge und auf den Actuarius Wilhelm Schulz zu Kottbus lautet, wird für kraftlos erklärt.
[15728] Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Mai 1893. Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des 1) Rentiers Carl Friedrich August Kolbe zu Lensingbourgk, 2) der Ehefrau des Jacob Neust dahier, 3) der Ehefrau Weißhaupt dahier, 4) des Kaufmanns Wilhelm Schuchhardt und Ehefrau dahier, 5) des Ludwig Schmidt und Frau dahier, 6) der Helene Scheidt hier, 7) des Richard Holzmüller und Frau dahier, 8) der Eheleute Fey zu Ockershausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppel⸗ baum für Recht:
1) Die Obligation vom 6. April 1853 über 300 Thlr. für den Mühlenbesitzer Georg Sander zu Marburg,
2) die Obligation vom 8. März 1787 über 391 Fl. für den lutherischen Kirchenkasten zu Marburg,
3) die Obligation vom 17. Mai 1835 über 140 Fl. ür Conrad Brög zu Marburg bezw. die Margaretha üller daselbst,
4) die Obligation vom 3. November 1832 über 200 Fl. für Philipp Bersch zu Marburg,
5) die Obligation vom 29. September 1806 über 600 Fl. für Amtmann Tassius modo Falk Erlanger zu Marburg,
6) die Obligation vom 11. April 1860 über 200 Thlr. für Dr. Carl Jeanrenand zu Frankfurt a. M.,
7) das Cautionsinstrument vom 8. Mai 1824 über 200 Fl. für die General⸗Postdirection zu Hannover, 6
8) die Obligation vom 20. Juni 1803 über 40 Gulden für den lutherischen Kirchenkasten zu Marburg
werden für kraftlos erklärt. Etwaige aus den auf⸗ gebotenen Urkunden hergeleitete Ansprüche werden für erloschen erklärt.
Die wegen dieser Forderungen im Grundbuch bezw. dem G. W. H. B. bewirkten Eintragunge löschen. 1 8
Poppelbaum.
[15481] Im Namen des Königs! 1 Auf den Antrag der verwittweten Gerbermeister Mann, Emilie, geb. Nicolaus, zu Kirchhain i. L.⸗ vertreten durch den Gerbermeister August Mann ebenda, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kirch⸗ ain i. L. durch den Amtsrichter Müller für Recht: as Hypotheken⸗Dokument über die Eintragung Häckelbusch Band II. Blatt Nr. 45 Abtheilung III. Nr. 2 von 49 Thlrn. 147 ℳ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen⸗ Verkündet am 30. Mai 1893. Lamche, als Gerichtsschreiber.
sind zu
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 7. Juni
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Se Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
.Kommandit⸗Gesellschaften au Aktien u. Aktien⸗G
1893.
esellsch. 1
irthschafts⸗Genossenschaften.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen
und dergl.
[15480] Bekanntmachung.
Im Aufgebotsverfahren ist die Hypothekenurkunde vom 24. April 1862 über ein im Berggrundbuch des Amtsgerichts Hattingen Bd. 5 S. 637 ff. Abth. III. Nr. 1 auf noch 2 ½ Kuxen des Steinkohlenbergwerks Freudenberg eingetragenes mit 5 % verzinsliches Darlehn von 3500 Thalern für den Banquier Heimann Herz zu Bochum durch Ausschlußurtheil vom 13. Mai 1893 für kraftlos erklärt worden.
Hattingen, 31. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht.
[15719% Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Eigenthümers Holle und Genossen hat das Königliche Amtsgericht zu Ibbenbüren in der Sitzung vom 13. Mai 1893 für Recht erkannt:
I. Die eingetragenen Gläubiger nebst deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die nachbezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen:
1) bezüglich einer Caution von 250 Thaler, ein⸗ getragen für die Eiler'schen Kinder erster Ehe auf Grund des Protokolls vom 29. März 1824 im Grundbuch von Schale⸗Halverde Band III. Blatt 7 Abth. III. Nr. 1, Band III. Blatt 97 Abth. III. Nr. 13, Band I. Blatt 163 Abth. III. Nr. 7 und im Grundbuch von Halverde Band I. Blatt 14 Abth. III. Nr. 3, Band II. Blatt 2 Abth. III. Nr. 1, Band 1. Blatt 28 Abth. III. Nr. 4,
2) bezüglich eines Darlehns von 400 Thaler nebst 4 % Zinsen und Kosten, eingetragen für die Wittwe Dr. Stelzner zu Bevergern aus der notariellen Obligation vom 25. Juni 1846 im Grundbuch von Hopsten Band IV. Blatt 7 Abth. III. Nr. 88
II. die Hypothekendocumente, gebildet:
1) über die im Grundbuch von Recke Band II. Blatt 82 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Caution von 150 Thaler, welche der Johann Carl Landwers als angemeldeter Auctionscommissar laut gericht⸗ lichen Documents vom 11. Juni 1844 bestellt hat, 2) über die im Grundbuch von Mettingen Band IX. Blatt 33 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Post von 500 Thaler Kaufpreis nebst 4 % Zinsen ex obligatione vom 26. Mai 1869 für den Colonen Johann Friedrich Haverkamp gent. Eßmeyer zu t Gem. Mettingen, werden für kraftlos er⸗
ve a ““
[157233 Im Namen des Königs! Verkündet am 25. April 1893.
Müller, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ theken bezw. einer Hypothekenurkunde, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts⸗ Assessor Levison für Recht erkannt:
A. 1) Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Niederhammerstein Bd. 9 Art. 435 Fol. 223 Abth. III. Nr. 1 eingetragenen Post von 25 Thaler mit 5 % Zinsen vom 1. November 1871 zu Lasten des Simon Jungbluth zu Bendorf und zu Gunsten des Michael Mehren in Niederhammer⸗ stein, aus dem Hypothekenbuche von Niederhammer⸗ stein Vol. I. Fol. 68 Nr. 127 bezw. aus Bd. I. Art. 20 mit dem angeblichen ideellen des Simon Jung⸗ bluth, soweit die verstorbene Ehefrau des Joh. Jung⸗ bluth Eigenthümer gewesen sein soll, übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung
) Der über die vorstehend erwähnte Post gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.
3) Die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag⸗ stellern, Eheleuten Anhäuser, abgesehen von den Kosten der Insertion, welche sie nur zu † zu tragen haben, zur Last.
B. a. Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Rodenbach Bd. 13 Art. 625 Abth. III. sub Nr. 1 eingetragenen Post von 210 Thaler 29 Sgr. nebst 6 % Zinsen seit dem 29. Dezember 1863, zu Lasten des Carl Joseph Damen zu Irlich und zu Gunsten des Heinrich Maas zu Kobern, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen.
b. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ steller Elberskirch, abgesehen von den Insertions⸗ kosten, welche derselbe nur zu ½ zu tragen hat, zur Last.
C. a. Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Melsbach Bd. 6 Art. 297 Fol. 247 eingetragenen Post von 238 Thaler 3 Sgr. 3 Pf. zu Gunsten des Hüttenbesitzers Arnold Fuchs zu Melsbach, aus dem Hypothekenbuche Bd. I. Nr. 105 bezw. Bd. II. Art. 64 hierher übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
b. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ steller „Wilhelm Sager I., abgesehen von den Insertionskosten, welche derselbe zu ½ zu tragen hat, zur Last.
0 —
[15503. Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 28. April 1893 ist die Hypothekenurkunde über 28 Thlr. 6 Sgr. 4 Pfg. Muttererbtheil, eingetragen aus dem Recesse vom 2. Juli 1841 zufolge Verfügung vom 19. Oktober eJ. a., für die beiden Geschwister Schulle, Sophie und Johann August, zum Betrage von je 14 Thlr. 3 S r. 2 Pfg. in Abtheilung III. sub Nr. 1 (früher Nr. 7) des Grundstücks Neuermark Band I. Blatt Nr. 20 und gebildet aus der Ausfertigung des ge⸗ dachten Recesses und dem Hypothekenschein vom 20. Oktober 1841, für kraftlos erklärt.
Sandau, den 2. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht.
[154977 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag 1) des Kaufmanns Hiller T. Mamlok in Koschmin als Cessionar der Thekla Jercha 2) des Wirths Franz Foltynowicz in Galewo als Vormund der Marianna Jercha, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Czypickt in Koschmin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowiez für Recht: die Hypotheken⸗ urkunde, welche über die im Grundbuch von Galewo Nr. 23 Abth. III Nr. 12 b und 14 b (früher auch auf Galewo Nr. 110 Abth. III Nr. 15 b) für die Geschwister Jercha
a. Thekla, jetzt verehelichte Gorzelana
b. Marianna eingetragenen unverzinslichen Kaufgelder von je 600 ℳ = 1200 ℳ aus den Verhandlungen vom 24. und 26. Januar 1884 sowie den Hypotheken⸗ briefen von Galewo Nr. 23 und 110 vom 10. März 1886 gebildet werden, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
[15501] Bekanntmachung. Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes erkannt worden: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke des Bauern Wilhelm Lutter zu Schönow eingetragene Post: Schönow Band I. Blatt 4 Abtheilung III. Nr. 4 von noch 350 Thlr. Restkaufgeld nebst 4 % Zinsen für die Bauernwittwe Caroline Lutter, geb. Maeß, aus Schönow, aus dem Kaufvertrage vom 8. Juli und 9. November 1857 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens trägt der Antragsteller.
Bernau, den 16. Mai 1893.
Dickow
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[15492] Bekanntmachung. Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königl. Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes er⸗ kannt worden: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke der Arbeiter Wilhelm Körner'schen Eheleute von hier, eingetragene Post: Bernau Band VI. Blatt 254 Abth. III. Nr. 3 von noch 176 Thlr. 29 Sgr. 4 ¾ Pfg. Muttererbtheile nebst 4 % Zinsen sür Henriette Friederike und Friedrich Wilhelm — Geschwister Neumann — aus dem Erbrezesse vom 28. Januar 1846 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens tragen Antragsteller.
Bernau, den 16. Mai 1893.
Dickow, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[15506] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 31. Mai 1893 sind folgende Urkunden:
1) Ausfertigung des am 24. Januar 1838 eröff⸗ neten Testaments des Amtsverwalters Karl Friedrich Voigt mit Ausfertigung des Erbvergleichs über dessen Nachlaß vom 15. Februar 1839 mit Hypothekenschein vom 20. Februar 1839,
2) Ausfertigung des am 19. Juni 1846 eröffneten Testaments der verehelichten Reuter, Friederike Wil⸗ helmine, verw. gewesenen Voigt, geborenen Hädicke, mit Ausfertigung des über deren Nachlaß am 27. No⸗ vember 1846 geschlossenen Erbrezesses mit Hypotheken⸗ schein vom 27. November 1846,
über die im Grundbuche von Kütten Band 1 Blatt 16 für Alexandrine Hermine Bertha Voigt zu Kütten, zu 1) in Abtheilung III. Nr. 7 eingetragenen 2000 Thaler, zu 2 in Abtheilung III. Nr. 8c. früher auch Kütten Nr. 9 Abtheilung III. Nr. 14c. ein⸗ getragenen 5000 Thaler für kraftlos erklärt.
Zörbig, 1. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
11g922- Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 17. Mai 1893 ist für Recht erkannt worden:
1) Alle diejenigen, welche 8
a. auf die im Grundbuche von Kaltenmark Nr. 42 in Abtheilung III. unter Nr. 12 auf Grund des Kaufvertrages vom 23. März 1866 für den Lein⸗ weber Christian Gottfried Lüttig und nach dessen Ableben für dessen Ehefrau Christine Marie, geb. Büchner, zu Kaltenmark eingetragenen 100 Thaler rückständigen Kaufgelder,
b. auf die im Grundbuche von Schlettau Nr. 2. in Abtheilung III. unter Nr. 1 infolge Verfügung vom 25. November 1825 für Zacharias Jaenicke ein⸗ getragenen, auf dessen Erbtheil angewiesenen 2000 Thaler rückständigen Kaufgelder
An Prüche zu haben glauben, werden mit denselben
ausgeschlossen. 2) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern antheilig zur Last gelegt. 1 Königliches Amtsgericht zu Loebejün. Im Namen des Königs!
[15726] Verkündet am 30. Mai 1893.
Helmchen, Assistent, als Gerichtsschreiber Auf den Antrag des Bürgers Victor Gintrowski zu Czempin, vertreten durch den Rechtsanwalt Meißner zu Kosten, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kosten für Recht: Der eingetragene Gläubiger der nachstehend bezeichneten Post sowie dessen Rechtsnachfolger werden mit allen ihren An⸗ prüchen und Rechten auf diese auf dem Grundstücke Czempin Nr. 33 Abtheilung III. Nr. 1 haftende „Post von 75 Thlr., welche Besitzer Mathias Kuczmerowichz laut notarieller Obligation vom 23. No⸗ vember 1843 von dem naturalisirten Schneider⸗ meister Isaak Lask zu Czempin erborgt, dies Kapital von diesem Tage alljährlich mit 5 % zu verzinsen, die Zinsen in halbjährlichen Raten zu zahlen, das
Darlehn selbst aber zu Michaelis 1844 zurück⸗ zuzahlen sich verpflichtet und zur Sicherheit für Ka⸗ pital, Zinsen und Einziehungskosten mit Einwilligung seiner Ehefrau Helene Kuczmerowicz, geb. Dab⸗ kiewicz, dies Grundstück verpfändet hat, nachdem der Gläubiger Isaak Lask das Kapital nebst Zinsen laut notarieller Cessionsurkunde vom 30. November 1843 dem Amtsmann Macigj Sliwinski zu Kurza⸗ göra abgetreten hat, auf den Antrag des letzteren de praes. 4. Dezember 1843 für diesen ex decreto vom 1. März 1844 eingetragen“ ausgeschlossen. Die Keften des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur ast.
von Wesiers ki.
[15720]
Durch Urtheil vom heutigen Tage sind die un⸗ bekannten Berechtigten zu der auf dem Blatt des dem Bauer Josef Herzig zu Ober⸗Hausdorf gehörigen Grundstücks Nr. 10 Ober⸗Hausdorf, Abtheilung III. Nr. 2, aus der Schuldurkunde vom 26. Oktober 1804 für die Hausdorfer Waisenkasse, namentlich die Hornig'sche, eingetragenen, angeblich längst getilgten Hypothekenpost von 12 Thlr. 10 Sgr., Rest von 158 Thlr. Darlehn, übergegangen durch Cession vom 8. Januar 1811 auf die Friedrich Hornig'schen Erben und nach einer in der über die Post gebildeten Hypotheken⸗ urkunde befindlichen gerichtlichen Registratur unterm 13. März 1823 der Johanna, verehel. Tholl, über⸗ wiesen, mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen worden.
Neurode, den 2. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[15490] Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Mai 1893. Appel, AOctuar als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Ackermanns Heinrich Mengel II und dessen Ehefrau Catharina, geb. Groß, in Goß⸗ felden erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mar⸗ burg durch den Gerichts⸗Assessor Gleim für Recht: Die Obligation vom 16. Februar 1857 über 200 Thlr. Darlehn für Elisabeth Kranz in Sarnau wird für kraftlos erklärt. Die Gläubigerin wird mit ihren Ansprüchen aus der Urkunde ausgeschlossen. Die wegen der Forderung im Grundbuch und Hypotheken⸗ buch bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens zur Last.
Gleim. [15495] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Amtsgericht am 26. d. M. erkannt und verkündet: Im Grundbuche des dem Wirth Michael Mieloch in Gr. Kempa gehörigen Grundstücks, Gr. Kempa Nr. 9, sind Abtheilung III Nr. 7 für die Wittwe Anna Regina Jerke und deren Sohn Friedrich Jerke in Santomischel 81 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1841 und Eintragungs⸗ kosten auf Grund des Ersuchens des Prozeßrichters in Sachen Jerke c./a. Wichlacz vom 17. November 1854 und des Erkenntnisses vom 17. März 1854 zufolge Verfügung vom 28. Januar 1855 eingetragen, und zwar ist diese Post bei Zuschreibung des Grundstücks Gr. Kempa Nr. 10 zum Grundstück Gr. Kempa Nr. 9 als Zubehör dorthin aus Abtheilung III Nr. 6 im Oktober 1889 übertragen worden. Mit ihren An⸗ sprüchen an diese Post werden sowohl die ein⸗ getragenen Gläubiger, wie deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger ausgeschlossen. Das über die Post gebildete Hypotheken⸗Document wird für kraftlos erklärt.
Schroda, den 30. Mai 1893.
Koönigliches Amtsgericht
[15487] Bekanntmachung. 1 Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes erkannt werden:
Der Altsitzer Ludwig Haase und seine Ehefrau Anna Dorothee, geb. Grothe, resp. deren Rechtsnach⸗ folger, sowie der Altsitzer Gottlieb Zeitz resp. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück des Bäckermeisters Wilhelm Modrow, zu Reinickendorf im Grundbuch von Prenden Band I. Blatt 26 in Abtheilung III. unter Nr. 1 und 2 aus dem Kaufvertrage vom 8. April 1811 bezw. 18. August 1811, sowie aus dem Contracte vom 28. Juli 1842 eingetragenen Posten von 30 Thlr. (dreißig Thaler) sowie 100 Thlr. (hundert Thaler) rückständiger Kaufgelder ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem Eigenihümer Modrow zur Last. 1
Bernau, den 16. Mai 1893.
Dickow, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[15486] Bekanntmachung. Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes erkannt worden: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke des Büdners Gottlieb Römer zu Uetzdorf eingetragene Post: Uetzdorf Band I. Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 5 von noch 179,92 ℳ Vatererbtheile nebst 4 % Zinsen der Auguste Wilhelmine Henriette, Caroline Louise, Christian Friedrich, Carl Wilhelm und Heinrich Albert Franz — Geschwister Römer — aus dem Erbrezesse vom 9. September 1856, wird für kraftlos erklärt und die Auguste Wilhelmine Henriette, Caroline Louise, Christian Friedrich, Carl Wilhelm und Heinrich Albert Franz — Geschwister Römer — resp. ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem p. Römer (Antragsteller) zur Last. “ b Bernau, den 16. Mai 1893. Dickow, 8
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
*8
[15502] Bekanntmachung.
A. Die Jette Muskiel und Sohre Gembitzer, sowie ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Hypothekenpost von 13 Thlr. 12 Sgr., eingetragen in Abth. III. Nr. 2,
B. der Moses Gembitzer und seine Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypotheken⸗ 4 Thlr. 14 Sgr., eingetragen in Abth. III. Nr. ?
des dem Kaufmann Abraham Ponsch in Wreschen gehörigen Grundstücks Wreschen Nr. 184 aus dem Erbrezesse vom 10. Juli 1837 auf Grund der Ver⸗ handlung vom 1. März 1838 zufolge Verfügung vom 25. Januar 1840 ausgeschlossen.
Wreschen, den 29. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht. 1 Beschluß.
In der Ponsch'schen Aufgebotssache I. F. 1/93 wird das Urtheil vom 29. Mai 1893 dahin berichtigt, daß es „Sohre Salomon“ statt Sohre Gembitzer heißen muß.
Wreschen, den 1. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[15493] Bekanntmachung. 8
Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes erkannt worden:
1) Die Kaufleute Krey und Draeger zu Stettin resp. deren Rechtsnachfolger,
2) der Kaufmann Scalla zu Stettin resp. dessen Rechtsnachfolger,
3) die Handlung Scalla et Comp. zu Stettin resp. deren Rechtsnachfolger,
4) der Kaufmann Otto Bittelmann resp. dessen Rechtsnachfolger,
5) der Kaufmann und Stadtrath Gueßfeld zu Berlin und dessen Rechtsnachfolger
werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück des Kaufmanns Tiede, von hier, im Grundbuch von Bernau Band VI. Blatt 273 in Abtheilung III. unter Nr. 5 aus dem Erkenntnisse vom 7. Dezember 1847, unter Nr. 6 aus dem Fest⸗ setzungsdecrete vom 8. August 1848, unter Nr. 7 in dem Bagatellprozesse des Kaufmanns Scalla wider Juncker, zufolge Verfügung vom 21. August 1846, unter Nr. 8 aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 8. Februar 1848, unter Nr. 9 aus der gericht⸗ lichen Obligation vom 27. September 1848, unter Nr. 10 aus dem Erkenntnisse vom 14. August 1848 eingetragenen Posten von 1) 24 Thlr. 3 Pf. nebst 5 % Zinsen seit dem 30. Juni 1847, 2) 1 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., 3) 18 Thlr. 19 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit dem 1. März 1848, 4) 101 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen von 32 Thlr. seit dem 11. No⸗ vember 1846, von 28 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. seit dem 9. Mai 1847 und von 39 Thlr. seit dem 15. August 1847, sowie 5 Thlr. 19 Sgr. Prozeßkosten und 3 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Mandatariengebühren aus⸗ geschlossen. Die Kosten fallen dem p. Tiede zur Last.
Bernau, den 16. Mai 1893.
Dickow, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
zu Berlin
[15505] Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Mai 1893. Bandlow, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Malermeisters Reinhar Schulz zu Regenwalde erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Regenwalde durch den Ametsrichter von der Linde für Recht: Sämmtliche Eigenthums⸗ prätendenten werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Regenwalde Band 4 Blatt 246 verzeichneten Garten vor dem Colberger Thore von 0 ha 05 a 40 qm Größe ausgeschlossen. Dem Antragsteller werden die Kosten des Verfahrens zur Last gelegt.
von der Linde.
[15725] Im Namen des Königs! Verkündet am 31. Mai 1893. Karger, Gerichtsschreiber, i. V.
In Sachen, betreffend das Aufgebot
a. eines Instruments über einen auf Freyhan Stadt 38 haftenden Hypothekenantheils,
b. eines andern auf demselben Grundstück haftende Hypothekenantheils,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Militsch durch den Amtsrichter Trewendt für Recht: Da Hypothekeninstrument vom 10. Februar 1893 über denjenigen 300 ℳ betragenden Antheil an der Kauf⸗ geldhyppothek Freyhan⸗Stadt Nr. 38 Abth. III. Nr. 2, als dessen Gläubigerin Rosa von Teichmann im Grundbuch eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt. Die unbekannten Berechtigten an dem auf den Namen Adelma von Teichmann eingetragenen ebenfalls 300 ℳ betragenden Antheile an der Kauf⸗ geldhyppothek Freyhan⸗Stadt 38 Abth. III. Nr. 2 sowie Fräulein Rosa von Teichmann zu Pfaffendorf. werden mit ihren Ansprüchen auf diesen Hypotheken⸗ antheil ausgeschlossen. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
[15713] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Amalie Caroline Sophie Zimmer, geb. Firnhaber, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Lazarus daselbst. klagt gegen ihren Ehemann, Pferdehändler Johann Joseph Zimmer, unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Ver⸗ lassens, mit dem Antrage auf Treunung der zwischen den Parteien beste Ebe unte Schuldigerklärung des Beklag und ladet den letzteren zur mündlichen Verb des Rechts⸗ streits vor die zweite Civdilkammer des Königlichemn Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den . No⸗ *