1893 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Regts. Wrede, in den genannten Truppentheil versetzt. Hinter⸗ mayr, Pr. Lt. à la suite des Ingen. Corps, unter Belassung in diesem Verhältniß, eine dreimonatliche Urlaubsverlängerung bewilligt. 5. Juni. Meinel, Major und Bats. Commandeur im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Stabsoffizier beim Bezirkscommando 1 München, Riederer, Major vom 2. Inf. Regt. Kronprinz, im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Bats. Commandeur, Arnold, Pr. Lt. des 16. Inf. Regts. vacant König Alfons von Spanien, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent. in diesem Regt. zum Comp. Chef, Frhr. v. Reitzenstein, Major a. D., beim Bezirks⸗ commando Mindelheim, Koch II., Hauptm. a. D., beim Bezirks⸗ commando Weiden, beide unter Einreihung in die Kategorie der mit Pension zur Disp. stehenden Offiziere zu Bezirksoffizieren, ernannt. Wisner, Hauptm. und Comp. Chef vom 16. Inf. Rgt. vacant König Alfons von Spanien, auf die erste Hauptmannsstelle im 2. Inf. Regt. Kronprinz. versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 1. Juni. v. Fabrice, Gen. Major z. D., mit Pension der Abschied bewilligt. 5. Juni. v. Wendland, Oberst⸗Lt. z. D. und Stabsoffizier beim Bezirkscommando I München, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine. Danzig, 31. Mai. Kn. orr, Vice⸗Admiral, Chef der Marine⸗ station der Ostsee, unter Belassung in dieser Stelle, zum Admiral befördert.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Abend Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe, Erzherzogin Stephanie von Oesterreich auf der Wildparkstation und geleiteten Höchstdieselbe nach dem Neuen Palais sowie nach Aufhebung der Tafel, an der die Erzherzogin theilnahm, wieder nach der Station urück.

Heute Morgen 7 ½ Uhr nahmen Seine 1 kajestät den Vortrag des stellvertretenden Chefs des Militärcabinets, Obersten von Lippe entgegen und wohnten von 9 Uhr Vor⸗ mittags ab der Besichtigung des Regiments der Gardes du Corps und des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments auf dem Born⸗ stedter Felde bei. v

S

Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist gestern in Athen eingetroffen.

8

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sißungen vom 5. bis 7. Juni zunächst die Berathung der Vors riften über das Pfand⸗ recht an beweglichen Sachen (§8 1145 bis fort.

Zu den in der letzten Sitzung beschlossenen Vor chriften über den Schutz des gutgläubigen Pfandgläubigers gegenüber dem Eigenthümer des Pfandes 1195 Abs. 2) war noch der Zusatz beantragt, daß, wenn in einem zwischen dem Pfandgläubiger und dem Verpfänder als Eigen⸗ thümer des Pfandes anhängig gewordenen Rechts⸗ streit über einen auf dem Pfandrechtsverhältnisse be⸗ ruhenden Anspruch ein rechtskräftiges Urtheil ergangen ist, das Eigenthum an dem Pfande aber einem Dritten zusteht, dieser das Urtheil gegen sich gelten lassen muß, sofern nicht der Pfandgläubiger bei dem Eintritt der Rechtshängigkeit den Mangel des Eigenthums des Verpfänders ekannt hat. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da ein Bedürfniß, den gut⸗ gläubigen Pfandgläubiger auch in dieser Richtung zu schützen, nicht vorliege.

Die Commission ging sodann zur Berathung der von der Verpfändung eines in das Schiffsregister ein⸗ getragenen Schiffs handelnden §S§ 1196 bis 1205 über. Von einer Seite war der Antrag gestellt, diese Vorschriften zu streichen und die Regelung des vertragsmäßigen Pfand⸗ rechts an einem registrirten Schiff der Revision des Handels⸗ gesetzöbuchs und dem in Aussicht genommenen Gesetz über die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt oder einem be⸗ sonderen Neichsgeset über die Verpfändung registrirter See⸗ oder Flußschiffe zu uͤberlassen. Nach eingehender Erörterung ent⸗ schied sich jedoch die Mehrheit dafür, das vertragsmäßige Pfandrecht an registrirten Schiffen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, da es sich insoweit nicht um ein dem Seerecht Wund dem Binnenschiffahrtsrecht eigenthümliches Institut, sondern um ein Institut des bürgerlichen Rechts handle, welches sowohl wirthschaftlich als rechtlich vorwiegend mit dem bürgerlichen Recht, insbesondere mit den Vorschriften über das Pfandrecht an unbeweglichen bezw. an beweglichen Sachen, im Zusammenhang stehe. Man ging dabei von der Erwartung aus, daß spätestens bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs das In⸗ stitut der Schiffsregister auch für Flußschiffe reichsgesetzlich ein⸗ geführt sein, die Geltung der zu beschließenden Vorschriften sich daher auch auf die registrirten Flußschiffe erstrecken werde. Anlangend die einzelnen Bestimmungen, wurde der Standpunkt des Entwurfs, daß ein vertragsmäßiges Pfandrecht an einem registrirten Schiffe nur durch Eintragung in das Schiffsregister entstehe 1196 Satz 1), von der Mehrheit gebilligt.- Ein Antrag, daneben die Verpfändung eines

solchen Schiffs durch Errichtung einer gerichtlich oder notariell be⸗ glaubigten Pfandurkunde zuzulassen, fand keinen Anklang. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag, in Ansehung des Schutzes des guten Glaubens bei dem Erwerbe des Pfandrechts die Eintragung in das Schiffsregister der Besitzübergabe wenigstens dann gleichzustellen, wenn der Verpfänder zur Zeit der Ver⸗ pfändung sic im Besitz des Schiffs befinde. Der § 1196 Satz 2, welcher wegen der PrFerdegriss des Verpfändungs⸗ vertrages im übrigen auf die Vorschriften des § 828 Abs. 2 bis 4 und der §§ 829 bis 831, 833 verweist, wurde dahin angenommen, daß die Vorschriften der §§ 828, 831 in der früher beschlossenen Fassung auf die Begründung des Pfandrechts entsprechende Anwendung finden sollen. Die Bezugnahme auf die §§ 829, 830 und auf den § 833 Abs. 1 hatte durch die Streichung dieser Vorschriften ihre Er⸗ ledigung gefunden. An Stelle der Bezugnahme auf den § 833 Abs. 2, 3 soll der § 658 der Civilprozeßordnung, welcher nach den fruͤheren Beschlü en durch die Vorschrift er⸗ setzt worden ist, daß ein auf Bewil igung einer Eintragung in

für vorläufig vollstreckbar erklärtes einer Vormerkung vollzogen wird, leiche gilt, wenn auf Bewilli⸗ er Löschung eines Pfandrechts

das Grundbuch lautendes ch Eintragun den Zusatz erhalten, daß gung der Eintragung oder d im Schiffsregister Grundsatz Schiffsregister

Urtheil dur

ausspricht, Pfandrecht

eingetragene Anwendun

Faustpfandrecht m Umstande, daß das Schiffs verbunden ist, nderes ergiebt, wurde s

g finden, Pfandrecht nicht und aus den achlich nicht be⸗ die das Verfahren bei rechts betreffenden Vor⸗ der §§ 1200, 1

soweit sich nicht aus de mit dem Besitze des §§ 1198 bis 1204 ein a Einvernehmen gung und Löschung des Pfand n des § 1198 Abs. 1, 2 und in Aussicht genommenen Gesetz ü freiwilligen Gerichtsbarkeit 3, welcher den wesentlichen g des Gläubigers und der wurde dahin ergänzt, daß die Ein⸗ einer Hypothek

anstandet.

streichen und dem Verfahren in Angel zu überweisen.

egenheiten der Der § 1198 Abs. Inhalt der Eintragung (Bezeichnun Forderung) bestimmt,

Grundbuch den Zinssatz enthalten mu schlossen, daß auf eine nachtr lichkeit oder einer Erhöh thek an Grundstücken g sprechende Anwendun der Pfandhaftung, Hinsicht die V maßgebend sind, daß also die Forderung in dem jew der auf Gesetz oder Zinsen und der Conventionalstr Kündigung und Rechtsverfolgu Die Mehrheit hielt es jedo § 1148 die Vorschrift des an einem Grundstück ohn tragung sich nur sowie auf die aus dem Grund auf das Schiffs die für die Hy des § 1067 Nr. 3 und des weitere Ergänzung, daß das S Zubehör des Schiffs mit Aus die nicht in das Ei sind, daß jed werden, bevor sie zu Gunsten des sind, ihre Haftung ubehörstücke vor ihrer Entfernung sollen die Vorschriften der §S gutgläubigen Erwerbers gegenüber dem ein⸗ dgläubiger keine Anwendung finden. daß das Schiffspfandrecht den Besitz des Schiffes bere Gegen den sachlichen Inhb das Pfandrecht im Schiffs⸗ Schutz des der §§ 878, schließt und andererseits e gelöscht mmungen Neu hinzu⸗ Rangordnung der einge⸗ für das Rangverhältniß ngetragener Hypotheken geltenden amen soll. Der von der handelnde § 1

Eintragung 1064) vorgeseh Außerdem wurde der Zusa Eintragung der Verzins⸗ für die Hypo⸗ orschriften des § 1065 ent⸗ Anlangend den Umfang avon aus, daß in die des § 1148 über das Faustp auch das Schiff kraft Ges eiligen Bestande und auf Rechtsgeschäft beruhenden afen, sowie für die Kosten der ng haftet. ch für angemessen, § 1066, nach welcher die Bewilligung und Ein⸗ Zinsen der Forderung, ung und der die Befriedigung en Rechtsverfolgung erstreckt, Im Anschluß an Vorschriften

ung des Zinssatzes die geltenden V g finden solle geht der Entwurf d orschriften

Umfange, mit

e besondere auf die gesetzlichen Kosten der Kündi stück bezwecken pfandrecht zu ül pothek an Grundstücken geltenden W 1068 erfuhr der Entwurf die iffspfandrecht sich auch auf das Zubehörstücke erstreckt, seigenthümers gelangt von dem Schiffe entfernt in Beschlag

zert oder 878, 1152 über

genthum des Schiff och, wenn Zubehörstücke Pfandgläubigers genommen mit der Ent verpfändet, so den Schutz des getragenen Pfan

Pfandgläubiger nicht zum wurde als entbehrlich des § 1201, welcher, eingetragen betreffenden gegenüber aus 3 1 andrecht unzulässiger Weis erber durch besondere Besti Widerspruch.

gestrichen.

Glaubens dem Pfandgläubiger für den Fall, daß das P äubigen Erw zweckt, erhob sich kein die Vorschrift, daß die tragenen Pfandrechte sich nach den mehrerer in das Grundbuch ei Vorschriften des § 840 bestin tigung des Schiffsregisters zur Erhaltung eines beste

Vorschriften

ist, den gut

zu schützen gefügt wurde

203 erhielt den henden, aber unzulässiger nach Maßgabe der §§ 844,

die Vorschriften 2 über den Schutz ers keine Anwendung finden. Die läubiger seine Be⸗ und eines vollstreck⸗ Zwangsvollstreckung gel⸗ erfuhr keine Anfechtung. rörterung führte dagegen der § 1205, über das Pfandrecht an einem ein⸗ 8 Pfandrecht an einer

Zusatz, daß gelöschten Pfandrechts Widerspru

daß, solange der Widerspru der §§ 878, 1152 und d eines gutgläubigen Erwerb Vorschrift des § 1204, d f gung aus dem Schiffe nur auf Gr baren Titels im Wege der für die tenden Bestimmungen Zu einer eingehenden E welcher die Vorschriften getragenen Schiffe auf da part für entsprechend an von einer Seite beantragt, zu bestimme part ein Pfandrecht nicht durch register begründet werden könne, bei der Begründun erforderliche Ueber dem Mitrheder von de thumsacte über seinen Anth diese Eigenthumsacte ab sehen sein

eingetragen ch eingetragen ist, es § 1201 Abs.

der Pfandg suchen kann,

Schiffs⸗ Demgegenüber war n, daß an einer Schiffs⸗ Eintragung in das Schi 8⸗ hinzuzufügen, daß nach § 1147 Uebergabe der

wendbar erklärt.

g eines solchen Pfandrech der Sache durch die gisterbehörde ausgestellten Eigen⸗ eil an dem Schiffe ers er mit dem Vermerk der Be zum Zwecke der Be⸗ daneben sollten

etzt werde, hörde ver⸗ sse, daß die Eigenthumsacte eines Pfandrechts die Erkennbarkeit fahrensvorschriften in

Verfahren barkeit eingestellt

ausgestellt sei; des Pfandrechts das in Aussicht genommene Gesetz Angelegenheiten Die Mehrheit trat Anträge dem Entwurf bei. Ab⸗ ntrag, die Bestimmun

willigen Gerichts jedoch unter Abl lehnt wurde ferner der A fandrecht an eingetragene chiffe mit der Maß nden zu lassen, daß die dazu bestimmtes besonderes nach der Berathung der

Grundstücken auf die Fra noch die eine oder andere tragung auf das Pfandrecht eingetragenen Schiffe eigne.

Die Berathung

Rechten“ (§§ 1206 vertagt. Dagegen trat man, der Erledigung dieses Titel rathung der Vorschriften über das stücken und die Grunds winnen, noch in eine all

Kapitalbelast

Kapitalbelastung ek, die Briefhypothek, die schuld. Den drei ersten F ätzlich als ein

ehnung der gen über das f noch im Bau be⸗ sprechende Anwendung ndrechts in ein orbehalten blieb, Hypothek an b und inwieweit ur Ueber⸗

n Schiffen au

Register erfolge. Vorschriften uüͤber d ge zurückzukommen, o er Vorschriften sich an einem in das Schiffsregister

„Pfandrecht an zur nächsten Sitzung um eine Grundlage für die nach Aussicht genommene Be⸗

fandrecht an Grund⸗ chuld (§§ 1062 bis 1144 rage ein, ob

des folgenden Titels: bis 1226) wurde bis

gemeine Erörterung der verschiedenen beibehalten verschiedene Grundstücken: Sicherungshypo ormen ist gemeinsam, daß accessorisches, von dem

ntwurf geregelten Grundstücken

thek und

die Belastung grund

Bestehen einer zu sichern en Forderung abhängiges dingliches

Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gestattet ist.

Während aber bei der Sicherungshypothek die Forderung nicht durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs geschützt ist, soll bei der Buchhypothek und bei der Briefhypothek sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs auch auf die persönliche Forderung erstrecken. Die Briefhypothek aber unterscheidet sich von der Buchhypothek dadurch, daß über die erstere ein Hypothekenbrief ertheilt wird, der ver⸗

möge seiner rechtlichen Ausgestaltung der Briefhypothek den

Charakter eines verkehrsfähigen Werthpapiers verleiht. Im Gegensatz zu der Hypothek in den E drei Formen stellt sich die Grundschuld als eine selbständige, von dem Be⸗ stand einer Forderung unabhängige dingliche Belastung dar, welche dem Grundschuldgläubiger das Recht gewährt, die Bei⸗ treibung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu verlangen. Im übrigen unterscheidet sich die Grundschuld, abgesehen von einzelnen Besonderheiten (§§ 1137 bis 1142), materiell von der Briefhypothek nicht. In den Fällen der Eigenthümerhypothek stimmt die Briefhypothek auch darin mit der Grundschuld überein, daß sie von dem Be⸗ stande einer Forderung nicht mehr abhängig ist, also materiell den accessorischen Charakter völlig abstreift. Dieser Regelung des Entwurfs gegenüber bezweckte eine Reihe von Anträgen eine Vereinfachung der Formen der Kapitalbelastung. Von einer Seite war beantragt, nach dem Vorbilde des mecklen⸗ burgischen Hypothekenrechts nur eine einheitliche, als Real⸗ obligation auszugestaltende Hypothek mit Hypotheken⸗ brief aufzustellen, den durch die verschiedenen Formen des Entwurfs verfolgten Zwecken aber dur die Zulassung verschiedener Modalitäten der Eintragung zu genügen. Von anderer Seite wurde befürwortet, neben der Sicherungshypothek des Entwurfs nur noch eine Verkehrshypothek in der Form der Grundschuld zuzulassen. Ein dritter Antrag ging dahin, die Briefhypothek des Entwurfs auszuscheiden, im übrigen aber an dem ntwurf festzuhalten. Nach eingehender Erörterung entschied sich die Mehrheit unter Ablehnung sämmtlicher Anträge für die Beibehaltung der vier von dem Entwurf geregelten Formen der Kapitalbelastung. Die Frage, ob daneben die Rentenschuld als besonderes Institut ausgestaltet werden soll, blieb späterer Prüfung bei Gelegen⸗ 9 1 Berathung des Abschnitts über die Reallasten vor⸗ ehalten.

Die Strecke des Nord⸗Ostsee⸗Kanals von Holtenau bis Rendsburg ist soweit hergestellt, daß Fahrzeugen mit einem Tiefgang bis zu 2,68 m der Verkehr auf dieser Strecke gestattet werden kann. Hierdurch wird nach Einstellung des Betriebs auf dem schleswig⸗holsteinischen Kanal die Wasser⸗ verbindung zwischen Ost⸗ und Nordsee auf dem Wege Holtenau Tönning mittels einer für die Uebergangszeit hergestellten Schleuse bei Holtenau und der bereits fertiggestellten Schleuse zum Abschluß des Kanals gegen die Unter⸗Eider für die kleine Schiffahrt auf⸗ recht erhalten. Dem Bundesrath ist nun vom Reichskanzler,

emäß § 3 des Gesetzes vom 16. März 1886, betreffend die

des Nord⸗Ostsee⸗Kanals, der Entwurf eines Ge⸗ bührentarifs für die Strecke Holtenau Rendsburg zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Der Entwurf ist den zur Zeit für den schleswig⸗holsteinischen Kanal bestehenden Tarifbestimmungen nachgebildet, dabei ist aber beruͤcksichtigt worden, daß vier Schleusen fortgefallen sind

Sachsen.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich August ist, wie das „Dr. J.“ meldet, vorgestern Nachmittag von Berlin wieder in Dresden eingetroffen und zunächst im Taschenberg⸗ ö abgestiegen. Heute begiebt 8 der Prinz nach Wachwitz zurück.

Württemberg.

Wie der „St.A. f. W.“ erfährt, ist für die diesjährigen

Manöver vorläufig folgende Zeiteintheilung in Aussicht

genommen worden: Dienstag, 12. September, Parade des

XIII. Armee⸗Corps bei Stuttgart. Mittwoch, 13. September Corpsmannöver des XIII. Armee⸗Corps in zwei Partien gegern einander. Donnerstag, 14., Freitag, 15., und Sonnabend 16. September, Manöver des XIII. gegen das XIV. Armee Corps. Wo die Manöver sich abspielen werden, läß

sich jetzt mit Bestimmtheit noch nicht sagen. An den

Manoͤvern wird auch das zum XV. Armee⸗Corps ab⸗

commandirte 8. Württembergische Infanterie⸗Regiment Nr. 126

Großherzog Friedrich von Baden, das von Beginn des Regi⸗ mentsexercirens an zur 54. Infanterie⸗Brigade uüͤbertreten wird, theilnehmen. Sodann wird für die Zeit der Corps⸗Manöver auf 14 Tage eine weitere Division, bestehend aus 12 Reserve⸗ Infanterie⸗Bataillonen, welche in 4 Regimenter und diese in 2 Brigaden eingetheilt werden, formirt. Cavallerie und Feld⸗ Artillerie wird diese Division aus den Linientruppen zugetheilt erhalten.

Mecklenburg⸗Strelitittzt. Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin Anastasia

traf am Donnerstag Abend mit Ihrer Hoßeit der Herzogin

Alexandrine in Schwerin ein und wurde auf dem Bahn⸗

hofe von Ihren Königlichen Hoheiten dern Ch roßherzog und

dem Erbgroßherzog begrüßt.

““

Desterreich⸗Ungarn.

Der CeFler hog Albrecht ist gestern Nachmittag aus t

Kaschau in Budape eingetroffen.

Der Budget⸗Ausschuß der österreichischen Dele⸗ gation nahm gestern einstimmig den Bericht des Referenten Dumba über das Budget des Ministeriums des Aus⸗ wärtigen an. Der Bericht hebt die uneigennützige, stets auf die Erhaltung des Friedens bedachte, aber auch der Macht⸗ stellung des Reichs volle Rechnung tragende Politik hervor, die unerschütterlich an dem Dreibund festhalte und gleich⸗ zeitig bemüht sei, die Beziehungen zu allen Mächten immer freundlicher zu gestalten. Diese Politik finde die leb⸗ hafteste, rückhaltlose Zustimmung der ganzen Bevölkerung.

Vollkommen im Einklange hiermit sei der Budget⸗Ausschuß

veranlaßt gewesen, dem Minister Grafen Kaͤlnoky ein⸗ stimmig das volle Vertrauen und die warme An⸗ erkennung für 88 ausgezeichnete, erfolgreiche Thätigkeit auszudrücken. er Minister des Auswärtigen Graf

Kälnoky sprach darauf, wie

Großbritannien und Irland. te gestern, wie „W. T. B.“ he ffend die Ausfü⸗ n Robbenfan uis von Salisbury

ehrende Anerkennung aus und um noch einige er die politische anden seien, wie s des Ausschusses worden seien.

seinen wärmsten Dank für die erklärte, er wolle die Gelegenh Worte zu seinen früheren Au Lage hinzuzufügen, die nicht sie gesprochen und ge als in Oesterreich⸗U

eit ergreifen, sführungen üb überall so verst

Das Oberhaus richtet, die zweit des Abkommens Berings⸗Meer sich für die Vorlage

Im Unter Colonialamts B das Swaziland aber noch nicht den neur des Caplandes unterzeichnen, als

e Lesung der mit Rußland über de Der Marq

hause erklärte der Parlaments⸗ rton, der Entwurf einer Con sei bereits vereinbart, vollen Wortlaut erhalt Loch werde die Convention zu von der Regierun fortgesetzten

dacht und sowohl seiten ngarn aufgefaßt

Secretär des vention über die Regierung habe Der Gouver⸗ nicht früher g ermächtigt Berathung das Haus hiteley's ab, abriken, Werk⸗ Regulirung der

Das Amende⸗ Gorst glaubte,

abe mit lebhaftem Bedauern einigen Zeitungen Deutschlands meine fuhren, die ihnen durchaus nicht entspri ger verletzenden Imputationen

Mißverständniß W Auffassungen

unser Verhältniß

gesehen, daß namentlich in Worte eine Interpretation er⸗ Ich will nicht auf die mehr oder weni einiger Blätter ein⸗ über unsere Politik

in Deutschland bis er da

§ 3 der Hom gegen 268 Stimmen ein die irische Legislatur Bergwerke eins

erule-Bill Amendement sich nicht auf F chließlich der selben erstrecken solle. Regierung bekämpft. ß der Gegensta quem sein, wenn er von Lubbock „legalen Geldes“ das Wort zler der Schatzkammer Sir mendement und erkl g sei, die Notenausgabe ubbock das Amendement über § 3 abgestimmt Nach einem weiteren ie Banken zuschließen seien, wurde die B Im weiteren Verlauf der S mung ein Antra

unsere Bündnisse

deutlich aus und daß beiden Delegationsbericht fest und unverände dauer der innigen Be

1 Ausführungen sie klar waren, beweist die Art, wie sie in aufgenommen wurden —, rt fortbestehen,

ziehungen keine Aenderun hieran zu zweifeln. en Zweifel wollte

ausgesprochenen hoffnungen chen Beziehungen zu iner Cabinet eingen assung, die unbegründ haltung des Friedens nicht auf besondere Erei sondern auf d achten läßt. J die Fortbildung und Kräft ine, sondern ich habe im die energische F gen Maßregel päischen Friedens wüns ann erreichbar ist,

stätten und

Arbeitsstunden ment wurde seitens de angesichts des Umstand nationale Frage sei, eegislaturen beh e des Wortes

daß auch in der Fort⸗ g eingetreten ist. Worten herausinterpretirt darauf basiren, bezüglich der Aeußerungen id einen Ge ommenen Standpun

betrifft, so

Ueberzeugung beantragte an Stell „Circulation“ zu s Wo Harcourt be Regierung werde zu begrenzen.

zurück. Mac Gregor Der Antrag wurd Antrage Lubbocks, Legislatur aus Montag vert sodann ohne

züglich unserer freundli zu dem von dem Berl blicken will, eine Auff Zuversicht auf die Er ich schon sagte,

Schwenkung zurü nach und nach sich überall beob rung gezogen, daß gestellt werden jedes Abrüstungs rung der Machtstellung no wir die Sicherung des euro verständlich, daß dies nur d eigenen Sicherheit in de von den höchsten militär erklärt wird, daß gewi werden müssen, um das Gefüh so halte ich dafür und glaube in der Durchführung diese des Friedens erblicke.

Beruhigung sich festigen vor den noch nicht Die anderen Hinweise, die Aeußerungen über unser V ruhen ebenfalls auf Mi kündigung einer politisch den alliirten Regierunge mit dem Deutschen R anderen der doch den

kämpfte das A erwägen, ob es nöt ierauf zog L rderte, das

die wachsende ist dieselbe, wie gnisse oder eine politi as allgemeine Gefühl, 1 ch habe hieraus nicht die F igung der Wehrmacht nu Gegentheil unter

ckzuführen,

Abweisung der für die Siche⸗

chen, so ist es selbst⸗ wenn dieses Gefühl der aaten selbst Platz greift. Wenn gierung Deutschlands Heere durchgeführt erheit zu behalten, dürfen, daß ich dene Garantie jenes allgemeine Gefühl der g der eigenen Sicherheit er jeden Zweifel erhaben u Blättern

itzung wurde angenommen,

g dahingehend Pachtgüter

ländlichen

n verbündeten St ischen Autoritäten geln im deutsch l der eigenen Sich es auch aussp r Maßregeln Erst dann kann „wenn die U geschwundenen Ge die in deutschen Verhältniß zu Rußland gem deutung meiner Worte,

en Schwenkung sehen w n stets daran

hinreichende Pachtgutes,

ferner das Execution vorne von Entschädigt Gutsherren und m Der Präses des Laufe der Debatte, d an der landwirt sei, daß die L werde, nicht aber durch S Regierung unterstütze den Dcer antiparnellitische De sein Deputirtenmandat nie

Entschädigung größere Sicherheit der

vorzunehmen, besitzers, we

rbesserungen des Pacht und die

gen des Pachtzinses die oben und die deren Differenzen und billiger gemacht Gardner erklärte nicht Schuld ch abzuhelfen Basis gestellt

Recht des Guts hmen zu lassen, ungsfällen Pächtern verein Ackerbauamts as betreffende Ge hschaftlichen Noth, andwirthscha

eine entschie

über meine acht wurden, be⸗ in denen man eine An⸗ Es wurde von das Bündniß gute Beziehungen zu den Bismarck selbst, t, hat stets aus⸗ zu Rußland

der nur dadur ft auf eine gesunde chutzzoll und Bimeta

hat beschlossen,

festgehalten, d

chten durchaus nicht ausschließe Grundstein zu der Bündni daß möglichst freunds beste Gewähr für di

putirte Sexton derzulegen.

Frankreich.

hatte beschlossen erordentlichen Botschafter Herzogs von York na W. T. B.“ meldet, rung, daß bei de durch außerordentliche endung abgesehen.

Der Senat hat Organisation der Colo kammer genehmigten besagt, daß die Col

ßpolitik geleg che Beziehungen ltung des Friedens

Die Regierung den General de Gallifet Vermählung des n, hat aber, wie ng der englischen verwandten Höfe

vertreten sein würden, von

betreffend die r Deputirten⸗ Der Gesetzentwurf Freiwilligen rekrutirt

ist also widersinnig, ungen zu Rußland freundliche sind, was eine Entfernung von nur nochmals con⸗ unverändert auf dem⸗ chtigkeit und Loyalität fest⸗ h in defensives, zur

ch London zu entsenden infolge einer Mittheilu r Vermählung nur die Botschafter

constatiren, daß unsere Bez lätter darin etwas Bündnißverhältniß bed bezüglich unseres Bündnisses hen, es mit der daß dieses

ser Richtung gemachten Auffassungen, rden können; da

selben Boden ste halten wie bisher;

selben Aufri

gestern den Gesetzentwurf,

meine in die nialarmee, in der von de

im Gegensatz zu schen Reich hat, ge betrifft, freundliche Beziehr

zu unseren Bündnissen mit aller Klarheit und Conse keinerlei Schwenkung bedeuten

Aeußerungen unmö man hierüber endlich, was Ruß⸗ ungen zu demselben nicht in Wider⸗ olitik, die wir bisher stehen und auch diese Aufklärungen darauf legen

eitere Kreise im Deu dschaftlichsten Gefühle und

Delegirten, betreffend die in olt auftauchenden Vor⸗ er Entfaltung und Aus⸗ ichen Maße wie Bundesver⸗

Fassung angenommen. onialtruppen aus

Ausschuß der liberalen Linken Jounart ein Festmahl, legte: er wolle weder eine Trennung von Kirche und ch zuwendenden Monarchisten s, wünsche jedoch eine Arbeit

und zu jener quenz verfolgt haben, können. Ich glaubte

tern gab der Deputirten von Pas wobei dieser sein

Programm dahin dar Revision der V

erfassung noch eine Staat, er nehme die der Republik si an und bekämpfe

schutzgesetzgebung.

gewisse falsche Inte

rpretationen nicht w an welches uns die freun

große Interessen den Socialismu

die Bemerkung eines deutschen B. würfe, als ob Oesterre bildung seiner Weh 1 fortschreiten pflichtungen nicht genügend nachko

daß diese Behaup s ist mir nicht bekan en Autoritäten in Berlin Blättern zu finden ist, der gegenseitigen Loyalität selben für seine Pfli so weit zu in der Stärkung Schlagfertigkeit sein verlangt werden können. hauptung keine sachliche

Spanien. Der Präsident des Mini T. B.“ zufolge, te die vorgeschlagenen Aus La C zahlreich besuchten Meetin der Statthalte die Geschäfte geschlossen, behangen. In den Straß

ättern wiederh ich⸗Ungarn in d rkraft nicht im gle

und den

hes Sagasta erklärte, dem er Kammer, die Re Budgetreformen aufrecht.

gestern gemeldet: bhaft gegen die Die Truppen die Häuser mit sch en werden Broschür englischen Protectorat“,

sind gestern ana n verhaftet.

Schweiz.

technische aut Meldun

gleichen gestern in d diesbezüglichen mmen würde, erwiderte Graf orunna wird von

Kälnoky: g wurde le

die Aufhebung sind consignirt, warzen Stoffen en, betitel feilgeboten.

che Unruhen ausgebrochen.

tung eine ganz willkürliche und nt, daß von den competentesten ein ähnlicher Einwurf, wie worden wäre. eten selbstverständlich, daß es militärischen Maß⸗ eben zulassen, Entwickelung Mehr wird von niemandem daß diese Be⸗ zwar nicht immer

ungerechte i rschaft protestirt. militärische Es ist b

Es ist bei der Verbünd In Valencia

jeder dersel re Personen wurde

als seine Kräfte Wehrmacht, glichstes zu thun.

Basis hat u

internationale

8 Eisenbahncon⸗ ferenz in Bern beendigte l

des „W. T. B.

nur wiederholen, nd daß bei uns

deutschen Volkes. Ganz besonders ist aber die ländliche Bevölkerung,

weil sie die meisten Dienstpflichtigen stellen muß, bei dieser Forderun interessirt. In der That ist es eine Ungerechtigkeit und ein 8.,Hoeef⸗s G ustand, daß die alten Landwehrmänner, diese Kerntruppe, bestimmt, den eind im Innern und an der Grenze des Landes zu bekämpfen, jetzt ei ausbrechendem Kriege sofort Haus und Hof, Frau und Kind ver⸗ lassen, in der Feldarmee treten, den Kugeln des Feindes sich preisgeben müssen, während junge, taugliche Männer, weil nicht aus⸗ gebildet, zu Faunse bleiben. Das ist ein schwerer persönlicher und wirthschaftlicher Schaden. Die Annahme des Antrages von Huene hätte diesem größten Uebelstande abgeholfen. II1 dem Antrage: „Einführung der zweijährigen Dienstzeit innerhalb der jetzigen Präsenzstärke“, welchen Dr. Lieber und die Mehrheit des Centrums stellte, war das nicht zu erreichen, da die ver⸗ bündeten Regierungen einem solchen Vorschlage, der eine innere Verschlechterung des Heeres und unserer Wehrkraft gegenüber dem Feinde zur Folge hatte, ihre Zustimmung versagten und versagen mußten. G Der Antrag von Huene widerspricht auch nicht der oft berufenen,

vom Reichstag angenommenen Resolution Windthorst, wonach die verfassungsmäßige Wehrpflicht aller Diensttauglichen nicht zur vollen Ausführung kommen soll. Denn die Resolution Windthorst richtete sich gegen die im Jahre 1890 bekannt gewordenen Verdy’schen Pläne, wonach, unter Beibehalt der dreijährigen Dienstzeit, alle wehrfähigen Männer ausgebildet werden sollten, was einen jährlichen Kostenaufwand von 120 Millionen, also mehr wie das Doppelte des Antrages von Huene erforderte. Auch bleiben, wenn, nach dem Huene'schen Antrage, bei zweijähriger Dienstzeit die Einstellung der Rekruten erfolgt, immer noch nahezu 50 % der, wenn

auch mit geringen Fehlern behafteten, aber doch tauglich Befundenen, von der Einstellung frei. Also von einer Ein stellung des letzten Mannes ist garnicht die Rede.

Gewiß ist anzuerkennen, daß die Kosten der Armee schwer auf dem Vaterlande lasten und jede Vermehrun derselben zu scheuen ist.

Aber einmal bleibt der Betrag dieser Kosten fast ganz im Lande,

dann steht dieser Belastung die Entlastung durch die zweijährige

Dienstzeit und die Schonung der älteren Jahrgänge der Land⸗ wehr gegenüber. Und andererseits, wenn unsere Feinde fortwährend ihre Heeresmacht verstärken, soda Frankreich allein uns jetzt schon überlegen ist, dann können wir, ohne Gefahr für den rieden,

ohne Gefahr, schwere Niederlagen zu erleben, mit unseren Rüstungen

nicht zurückbleiben. Der bewaffnete, wenn auch sehr kostspielige Frie⸗ den ist immer noch billiger als der Krieg, der uns mit Milliarden

nehmen würde, was jetzt in Millionen gefordert wird. Die jährlichen Mehrkosten nach von Huene’; Antrag mit rund

55 Millionen Mark (gegen rund 65 Millionen der Regierungsvorlage,

also 10 Millionen Mark weniger) können durch eine hohe Börsen⸗

steuer, durch Uebertragung auf die Matrikularbeiträge behufs Auf⸗ bringung durch Buschlaͤge zur Einkommensteuer, durch eine Wehrsteuer a

für die wohlhabenden, zum Dienst nicht Tauglichen, durch Luxus⸗

steuern, kurz durch verschiedene Reichssteuern, ohne den ärmeren Theil der Bevöͤlkerung zu belasten und zu bedrücken aufgebracht werden. Eine „Nation von Bettlern“, wie man gesagt hat, würden wir darum gewiß nicht werden.

Wenn die productiven Stände, insbesondere Bauern und Hand⸗

werker, geschärt. die Hindernisse für ihre Entwickelung beseitigt, die Wege zu erhö 1— . deutsche Volk eine Mehrbelastung auf sich nehmen und tragen können.

ter Production ihnen eröffnet werden, dann würde das

„Bettler“ werden wir aber, oder doch viele, wenn wir, was jetzt

der Fall, nicht einmal mit unserer Armee der französischen ebenbürtig sind, dabei noch an der Ostgrenze den Krieg mit Rußland zu führen hätten; eine Doppelgefahr, gegen welche uns der Dreibund nicht genügend schützt und sichert. Können wir nämlich, wenn Frantreich K überziehen, nicht den Kriegsschauplatz durch unsere Offensive in Feindesland verlegen, und dazu sind wir ohne die Reorganisation und Verstärkung der Armee nicht im stande, dann müssen wir den Krieg in unserem Lande führen. Dabei ist es dann wieder die Land⸗ bevölkerung, welche durch Verwüstung ihrer Felder, Plünderung, Brand, Wegnahme ihres Viehes u. s. w. das Meiste zu leiden und zu tragen hat, die offenen Städte, selbst die befestigten und ihre Be⸗ wohner erfahrungsgemäß viel weniger. Was kostet uns aber der

Wund Rußland uns mit Krieg

Krieg, wenn wir ihn, wegen Schwäche unserer Armee, im eigenen Lande führen müssen, abgesehen von verlorener Ehre, verlorenem Land und allem sonstigen Elend.

Die Mobilmachung und Unterhaltung des deutschen Heeres in

g

seiner vollen Stärke, mit allen begleitenden Umständen, kostet per Monat mindestens eine Milliarde, wahrscheinlich mehr. Können wir den Krieg in Feindesland bringen, so vermindert sich diese Last erheblich, und muß sie bei siegreichem Vordringen der Feind fast ganz tragen. Geht das aber nicht, weil unsere Wehrkraft zu gering, so haben wir schon in vier Monaten bei Krieg in unserem Lande vier Milliarden für unser Heer aufzubringen, abgesehen von dem, was der Feind an Contributionen erhebt.

Was sind dagegen die 55 Millionen, die jetzt mehr vom Lande

&

gefordert werden, die erst in zwanzig Jahren auf eine Milliarde,

h. auf den vierten Theil von dem anwachsen, was wir sonst in

vier Monaten aufbringen müssen.

Nach dem Ausgeführten, im Hinblick auf die bedrohte Lage des

Vaterlandes, zur Wahrung der Ehre, Größe und Unverletzlichkeit des Deutschen Reichs, für welche tausende unserer Brüder und Söhne in den Tod gegangen sind und ihr Blut vergossen haben, vor allem im Interesse der Erhaltung des für unsere wirthschaft⸗ liche Entwickelung so nothwendigen esicherten Friedens, kann ich nur wünschen und hoffen, daß die M.

Antrage von Huene im nächsten Reichstag angenommen werde.

ilitärvorlage nach dem

Kriegsverwaltung wünschen mochte, Anspannung uns

ehrlich und voll

alles geschehen konnte, daß wir aber mit großer Theil an der

genstände, sports, wurde Einigkeit Unterzeichnung

die Berathungen. genommen die Frage des Dynamittran Montag findet die protokolls statt.

Der Nationalrath hat ein Basel angenommen, t von Eisenbahn⸗ Tödtungen

Machtentw durchführen. auf unsere eigene Kraft st f die eigene Kraft das dauerlichen Interpretat f eingenommenen Partei

den innigen Bezieh

stimmig die Anträge von eine Verschärfung und Dampfschiff⸗ und Verletzungen be⸗

Hauptgewicht leg onen sind wohl die im und andere Standpunkte ungen der beiden Monarchien egenseitige Loyalität und Treue eichenden Mißverständniß über

mba erklärte hierauf, die Mit⸗ s hätten die Worte des⸗Mi sehr bedauerlich, ie Ausführungen eien, welche von hnt worden seien. rathung des Heeres⸗ nister Freiherr von cher Ausführung die orderlichen Ausbaues der und bezeichnete als e, die Verwendung jedes Mannes ngen, welche ein Krieg, unabweislich erheische. f heute vertagt.

itsch, der vorgestern bei hnhof von ruthenischen ist gestern in nd ruthenischen Ein Mitglied des auen der Ruthenen Entrüstung über den

jeder Verbün Wahlkamp dem vollen V

kann wohl von einem alle diese wichtige

Brenner aus der Haftpfl unternehmungen bei

Schweden und Norwegen. hristiania 9 gegen 42 Stimm

n Fragen nicht die R Berichterstatter D u Budget⸗Ausschusse mißverstanden.

W . Storthing gestern mit 66 angenommen, durch die weitere 80 000 Krone Expedition des Dr. Nansen bewilligt we

meldet, hat das en eine Vorlage

glieder des 1 n für die Polar⸗

in keinerlei von gewissen Seiten im des Ministers Momente keinem Ausschußmitgliede

Der Ausschuß trat s ordinariums

Nothwendi

Auslande in d hineininterpretirt s im entferntesten gea

odann in die Be Der Kriegs⸗Mi gerer vertrauli

d. J. (Erste Beilage, Rubrik: Handel und lichten Verzeichniß zweifelhafter Firmen in den Nieder⸗ landen ist die von den niederländischen Polizeibehörden als weifelhaft bezeichnete Firma „van den Be rgh & Co. Import⸗Export in Amsterdam“ versehentlich als Firma „van den Berg“ (also ohne h) aufgeführt worden.

Wahlangelegenheiten.

telegraphisch kurz erwähnte E Schorlemer⸗Alst lie

gründete in län gkeit der inf ehrmacht eingestellten em er jederzeit fol reuzers für die

r derselbe eintreten möge, erhandlungen wurden Metropolit Sembratow e von Wien auf dem Nor hätlich angegriffen worde ngetroffen und von dem Clerus u ich empfangen worden.

sses gab dem vollsten Vertr hirten und der

rklärung des

Die gestern . gt jetzt im Wortlaut

Freiherrn von vor; wir entnehmen ihr fol Die Militärvorla daß dieselbe, in der Mehrheit des Reichst eine Ablehnung,

großer Freude be⸗ gleich, welcher, ohne eine u zweijährige Dienstzeit, gleichende Verstärkun rung für die älteren ürtigkeit unserer Arm riedens sicherte.

ie Einführung der zweijährigen Dien e der Landwehr ist ei

alge des erf Etatserhöhungen Grundsatz, d böung und jedes K wann imme

spreche ich mein Bedauern aus, es Antrages von Huene, von der rums abgelehnt worden ist, s Erbfeindes Frankreich mit Huene bot einen Aus⸗ ung des Volkes, die n, eine aus⸗ ige Erleichte⸗ rte, die Eben⸗

chränkung d Lags und des Cent welche seitens unsere grüßt wurde. nerträgliche Bela Verbesserung der Organi Armee und die so nothwe ahrgänge der Landwehr herbeifüh ee gegenüber dem Feinde, damit die Erhaltung

stzeit und die Erleichterung ne dringende Forderu

hierauf au seiner Abreis emberg ei

Roheisen in den Stores rem geist 443 089 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind⸗

en Ober len Ueber 1

fall Ausdr

der älteren

und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Belgien. tz der seit drei Monaten herrschenden, nur während der letzten

vier Wochen durch einige leichte Niederschläge unterbrochenen Dürre stehen Roggen, Weizen, Gerste und Hafer auf schwerem Boden noch verhältnißmäßig günstig. Auf leichtem Boden aber haben besonders Roggen und Hafer stark gelitten.

8

18 Ernte in Egypten. Die Weizen⸗ und Gerstenernte hat begonnen und verspricht für

erstere einen in Qualität wie Quantität vorzüglichen Ertrag, für letztere den einer guten Mittelernte.

8 Handel und Gewerbe

In dem in Nr. 101 des zon vee icas Gewerbe) veröffent⸗

Manchester, 9. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5

30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ⅛, 30 Water Clayton 7 ⅞, 32r Mock Brooke 7 ¼, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Wilkinson 8 ¾, 32r Warpceops Lees 7 ½, 361 Rowland 7 ⅛, 36r Warx cops Wellington 8 ½, 40r Double

Qualität 11 %, 32“ 116 YJards 16 % 16 grey Printers aus 321/461 162. Anziehend.

eston 88¾, 60r Double courant

Glasgow, 9. Juni. 2 T. B. Die Vorräthe von 1 elaufen sich auf 337 324 Tons gegen

Hochöf trägt 71 gegen 77 im vorigen Jahre.