[17712] Aufgebot.
Bei dem unterzeichneten Gerichte haben nach⸗ genannte I“ das Aufgebot der nachbezeichneten, von der Städtischen Sparkasse zu Posen ausgefer⸗ angeblich verlorenen Sparkassenbücher be⸗ antragt:
1) Die Wittwe Sarah Asch zu Dresden das Aufgebot: a. des für die minderjährige Hedwig de in Dresden am 29. Dezember 1887 ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 78 519 über 615,06 ℳ,
b. des für den minderjährigen Fritz Asch in Dresden am 4. Mai 1891 ausgestellten Spar⸗
keassenbuchs Nr. 93 582 über 122,76 ℳ
2) Der Gemeindevorstand Boguniewo, als Ver⸗ treter der Schulgemeinde Boguniewo, das Aufgebot des am 31. Mai 1851 für die Schulgemeinde Boguniewo ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 8481 über 335,37 ℳ Die Inhaber dieser Bücher werden aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte spä⸗ testens in dem auf den 5. Januar 1894, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, im hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäude, Sapiehaplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Posen, den 3. Juni 1893. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[68605] .
Das Kgl. Amtsgericht Höchstädt a. D. hat am 9. Februar 1893 folgendes Aufgebot erlassen:
Auf Antrag des Bauern Taver Häusler von Deisenhofen als Besitzer der Grundstücke Pl.⸗Nrn. 1141, 1208 und 1782 ½ in der Gemeinde Deisen⸗ hofen, auf welchen für den Josef Maier von Deisen⸗ hofen für 100 Gulden Forderung gemäß Kauf⸗ vertrag vom 20. November 1821 und Cession vom 20. Februar 1822 seit dem 4. Mai 1825 und für Wolf Heumann und Salomon Binswanger von Binswangen für 50 Gulden und für Löw Bins⸗ wanger von dort für 150 Gulden gemäß Kauf⸗ vertrag vom 24. Oktober 1827 und Cession vom 3. Oktober 1828 seit dem 25. Oktober 1822 Hypotheken eingetragen sind, werden diejenigen Per⸗ onen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber im Auf⸗ gebotstermin, der auf Mittwoch, den 20. Sep⸗ tember 1893, Vormittags 10 Uhr, dahier anberaumt wird, anzumelden, außerdem diese For⸗ derungen für erloschen erklärt und die Hypotheken hiefür gelöscht werden. . 8 Der Gerichtsschreiber: (L. S.) April, Kgl. Secretär. 17042 Aufgebot.
Es stehen eingetragen: —
1) Im Grundbuche von Rietberg Band XI. Hol. 3 in Abth. III. Nr. 1 zweihundert Thaler Abdicat ür die minorennen Caspar, Anna Maria, Adam, Franz Wenzel Westerdiekhoff zu Westerwiehe laut zerschreibung vom 1. Juni 1844 und zufolge Ver⸗ ügung vom 10. Juni 1844,
2) im Grundbuche von Möse Band I. Fol. 87 n Abth. III. Nr. 1 fünfzig Thaler Brautschatz und Abfindung für Johann LE11 und Johann Heinrich Lütkehakenkamp zu Möse aus dem Vor⸗ mundschaftsprotokoll vom 20. Februar 1817 und der Verfügung vom 7. Februar 1823.
Diese Posten sind angeblich getilgt und sollen im Grundbuche gelöscht werden.
Auf den Antrag der betreffenden Grundeigenthümer, Wittwe Wilhelmine Diekhoff zu Neuenkirchen und der Colonen Eberhard Becker und Caspar Rothfeld zu Möse, werden deshalb die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger aufgefordert, ihre . sprüche und Rechte auf die Posten spätestens im Aufgebotstermine, den 18. Oktober 1893, Vorm. 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausgeschlossen werden.
Rietberg, 6. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[17709] Aufgebot.
Behufs Löschung der auf Folium 91 des Hypo⸗ thekenbuchs für die Budigasser Mark Zwenkau laut Eintrags vom 6. September 1810 unter 1/1. für Johann Gottlieb Schindler und dessen Ehefrau Marie Rosine Schindler, geb. Rost, zu Zöbigker haftenden Hypothek von 200 bee Gülden Conv.⸗M. oder 179 Thlr. 25 Gr. 8 D. im 14 Thalerfuße, unbezahltes Kaufgeld, wird auf An⸗ trag des Grundstücksbesitzers, Franz Hermann Dieter in Zwenkau, das Aufgebotsverfahren eingeleitet. Aufgebotstermin wird auf den 4. August 1893, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Die unbekannten Inhaber der Hypothek werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die Hypothek gelöscht werden wird.
Zwenkan, am 12. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. Bauer.
[17734] Oeffentliche Ladung.
In Sachen, betreffend die Abstellung von Holz⸗ und Mastberechtigungen in den fiscalischen Forsten des Schöneberg⸗Complexes im 6 Northeim, und zwar insbesondere betreffend die Abfindung der Be⸗ rechtigten zu Lutterbeck und die Untervertheilung des ihnen gewährten Abfindungskapitals von 46 970 ℳ sowie die Abstellung der Berechtigungen des ehe⸗ maligen Ritterguts Lutterbeck (Götze'schen Hofes) und die Untervertheilung des für diese Berechtigungen Poreinbarten Abfindungskapitals von 4673 ℳ DD
1) Ue ttelung der Betheiligten und ihrer echte, 2) zur förmlichen Eröffnung und Vollziehung des Planrecesses über die Auseinandersetzung sowohl zwischen den Berechtigten und den Verpflichteten als auch unter den Einzel⸗ erechtigten ein Termin auf Dienstag, den 8. August 1893, Morgens 10 ½ Uhr, in dem Hartmann'schen Wirthshause zu Lutterbeck angesetzt.
Zu demselben werden alle unbekannten Theil⸗ nehmer sowie alle unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, denen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehensherren als Lehens⸗ und Födeitommißfolgern oder aus sonstigem Grunde eine
Linwirkung in Bezug auf die Ausführung der Sache zusteht, oder welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an den Theilungsgegenstand und die Abfindungen zu machen haben unter Freistellung
[17704]
[17703]
Emden und berichtigung das Haus an der Westerbutrenne Nr. 6 “ mit Hofraum und Kayung hiermit auf⸗ geboten. 4. Oktober cr., Vorm. 10 Uhr, hier anzumelden.
[77629]
Wittwe des Cigarrenmachers rina, geb. Dorst, und der Ehefrau des Kapellmeisters Hüiscr geb. Scholl, zu Cassel ergeht an den in un⸗ e
einer vorgängigen Einsicht oder Abschrift des Plan⸗ recesses, mit der Aufforderung, ihre Ansprüche oder Widersprüche spätestens in diesem Termine anzu⸗ melden und klar zu machen, und mit dem Ver⸗ warnen vorgeladen, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Be⸗ ziehungen als zustimmend angesehen werden, daß sie auch mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung ausgeschlossen werden und der Planreceß als vollzogen angenommen wird. Ferner werden gemäß der §§ 164 bis 168 und 309 der Hannoverschen Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833 und des § 25 des Forsttheilungsgesetzes vom 13. Juni 1873 alle diejenigen dritten Personen, welche Ansprüche an den abgelösten Rechten und den Kapitalabfindungen zu haben vermeinen oder der Befugniß der Berechtigten zur Vollziehung des Planrecesses glauben widersprechen zu können, zur Angabe und Wahrnehmung dieser Ansprüche oder Widersprüche im obigen Termine unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß die in demselben nicht an⸗ gemeldeten Rechte und Ansprüche weder gegen den Eigenthümer der belasteten Grundstücke, noch gegen die Berechtigten weiter geltend gemacht werden
können, vielmehr ohne Aussicht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen werden. gleiche Ladung ergeht an die aus dem Grundbuche bekannt gewordenen Pfandgläubiger, Ehefrau Paul Görwitz, Louise, geb. König, Wilhelm und Heinrich Ahlborn in Amerika, deren Aufenthaltsort unbe⸗ kannt ist, und an deren etwaige Erben oder Rechts⸗ nachfolger.
Eine
Einbeck, den 10. Juni 1893.
Der Special⸗Commissar: v. Nordheim, Regierungs⸗Rath. Aufgebot. Auf Antrag der Erben des Küsters H. E. Berg⸗
mann in Emden wird zum Zwecke der Titelberichti⸗
Pannewarf Nr. 14 zu Emden
ung das Haus am , Ansprüche sind bis zum Ter⸗
iermit aufgeboten.
mine am 4. Oktober d. J., Vorm. 10 Uhr, hier anzumelden.
Emden, den 10. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. II.
Aufgebot. des Particuliers J. C. Loesing in
Auf Antra chwester wird zum Zwecke der Titel⸗
Ansprüche sind bis zum Termine am Emden, den 10. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. II. 8 chlu
eschluß. Weise gestellten Antrag der
B Auf den zulässiger Heusler, Catha⸗
kannter Ferne abwesenden Johann Gottfried Adolph
Dorst, geb. am 30. Januar 1823 zu Cassel, oder dessen etwa vorhandene Leibeserben die Aufforderung, in dem auf den 22. September 1893, Vor⸗
mittags 11 Uhr, bestimmten Termine entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu er⸗ scheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und wegen Verabfolgung Vermögens an die präsumtiven öö“.“ das Weitere verfügt werden wird. Cassel, den 9. März 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) v. Bardeleben. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Sommer [17710] Aufgebot.
Auf den Antrag der verehelichten Agnes Blazejewska, geb. Nowak, in Gnesen, wird deren Ehemann, der Wirthschaftsschreiber Joseph Blazejewski, zuletzt in Wszemborz wohnhaft, welcher im Jahre 1874 nach Polen gegangen sein soll, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 26. April 1894, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 6 “
Wreschen, den 7. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[17706] Aufgebot.
Auf Antrag des Schiffsbaumeisters Carl Wolff zu Nebra a. Unstrut, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Meyer zu Landsberg a. W., wird der Halb⸗ bruder des Antragstellers Johann Friedrich Ferdinand Bandelow, welcher am 29. Juni 1839 zu Pyrehne geboren und seit länger als 15 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 29. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, II. Treppen, zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird.
Landsberg a. W., den 5. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
WV Aufgebot. Der ledige Gürtler Johann Michael Rudolf Füct, Schele⸗ geboren am 5. Oktober 1835 in
ürth, Sohn des am 19. Februar 1893 verstorbenen
ürtlermeisters Johann Wilhelm Theodor Falkens⸗ doerfer und dessen am 3. Oktober 1838 verstorbenen Ehefrau Margaretha Barbara, geb. Schlözer, dahier, ist im Jahre 1851 oder 1852 nach Indien aus⸗ gewandert. Die Buchbindermeistersehefrau Lisette Wirth dahier hat, da über sein Leben seit dem 13. Juli 1857 keine Nachricht vorhanden ist, be⸗ antragt, denselben für todt zu erklären.
Es ergeht nunmehr die Aufforderung:
1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei dem unter⸗ fertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen.
Der Aufgebotstermin wird auf Samstag, den 31. März 1894, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, des unterfertigten Gerichts anberaumt.
Fürth, den 89-
Keohnigliches Amtsgericht.
(get) Mayer. Flche gahg⸗
Hellerich, K.
(L. S.) ecretär.
[1770858 Aufgebot.
Auf Antrag des Häuslers August Freydank zu Mügeln als bestellten Vormundes der minderjährigen Kinder und Miterben des am 30. März 1893 an seinem Wohnorte Mügeln verstorbenen Gastwirths Gottlob Joseph Güntner, Namens Anna
mma Minna und Martha Geschwister Güntner, werden alle diejenigen, welche als Gläubiger oder Vermächtnißnehmer an den Nachlaß des genannten Gastwirths Güntner Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 26. September 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben dieselben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß der seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Schweinitz (Elster), den 10. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
[17711] Bekanntmachung. 8 Auf den Antrag des Pflegers des Kaufmann Adolf Oswald'schen Nachlasses, Gasanstaltsbesitzers Julius Grützner zu Gogolin, werden die Nachlaßgläubiger des am 18. November 1892 zu Gogolin verstorbenen Kaufmanns Adolf Oswald aufgefordert, spätestens im Aufgebotsterminm am 12. August 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Ein⸗ reichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem 18. November 1892 aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird.
Krappitz, den 10. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. [17760] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 9. Juni 1893 sind nachstehende Urkunden:
a. die von dem Magdeburger Bank⸗Verein Klinck⸗ siek, Schwanert & Co. unter dem 1. Juli 1892 für Otto Bertling zu Fermersleben ausgestellte Quittung über den Empfang folgender als Unterpfand er⸗ haltener Werthpapiere: ℳ 6000 Magdeburg. 3 ½ % Stadtanleihe nebst Coupons und Talons, ℳ 1000 Preußische 3 ½ % Consols nebst Coupons und Talon,
b. die Lebensversicherungspolice Nr. 6600 der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗Actien⸗Ge⸗ sellschaft vom 28. August 1878 über ℳ 10 000, ver⸗ sichert auf das Leben des Brauereibesitzers Otto Hollmann, Westkotten bei Barmen.
für kraftlos erklärt worden.
Magdeburg, den 9. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6
[17767] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Ausloosungsscheine zu den von der Pommerschen Hypotheken⸗2 etien⸗Bank zu Berlin ausgegebenen 5 % igen Pfandbriefen Serie I. Nr. 271 1340 1341 über je 1500 ℳ, ver⸗ loost per 2. Januar 1892 und Serie II. Nr. 2958 über 600 ℳ, verloost per 1. Juli 1891, fuüͤr kraft⸗ los erklärt.
Berlin, den 9. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht I.
Abtheilung 82.
[17759] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Juni 1893. Bernhardi, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Lehrers C. Rademacher zu Magdeburg⸗Sudenburg erkennt das Königliche Amts⸗ ericht zu Frankfurt a. O. durch den Amtsgerichts⸗ Rath Kaphengst für Recht:
1) Die Actie Nr. 2302 der Frankfurter Allgemeinen Rückversicherungs⸗Aktien⸗Bank zu Frankfurt a. O. über Fünfhundert Thaler im dreißig⸗Thalerfuße vom 1. Juli 1870, demnächst herabgesetzt auf Sieben⸗ hundertundfünfzig Reichsmark am 1. September 1876,
wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
steller auferlegt. Kaphengst.
[17764] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 1. Juni 1893 ist der Auszug aus dem Depositen⸗Conto des Vorschuß⸗ Vereins zu Insterburg Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht über 900 ℳ, Litt. C. 234, ausgefertigt am 10. Januar 1891 für die Wittwe Anna Motzkus, für kraftlos erklärt. .
Insterburg, den 7. Juni 1893. Königliches Amtsgericht.
[17770] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das auf den Namen der Felix, Johann und Marianna, minderjährigen Geschwister Zychlinski lautende Sparkassenbuch Nr. 1140 der Kreis⸗Sparkasse zu Tuchel über 104,50 ℳ nebst den aufgelaufenen Zinsen für kraftlos erklärt worden. — F. 6/92. —
Tuchel, den 10. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 8. Juni 1893. Eisenbart, Gerichtsschreibergeh. 8
Auf den Antrag des Vollmeiers Johann Heinri Meyer Haus Nr. 2 in Felde erkennt das Königliche Amtsgericht zu Syke Abth. I. durch den Amtsrichter v. Lütcken, da ꝛc. ꝛc. ꝛc., für Recht: Die von dem Anbauer. Johann Heinrich Schlüsselburg Haus Nr. 54 in Felde unterm 4. August 1883 zu Gunsten des Vollmeiers Johann Heinrich Meyer Haus Nr. 2 in Felde wegen einer aus dem Kaufvertrage vom 13. März 1883 restirenden Forderung von 450 ℳ ausgestellte gerichtliche Schuldverschreibung, einge⸗ tragen in das Hypothekenbuch des Königlichen Amtsgerichts Syke für den 4. Hypothekenbuchsbezirk Abth. I. Band II. Pag. 172 Fol. 54 Nr. 8, über⸗
[17757]
steller zur Last vC
tragen ins Grundbuch von Felde Band II. Blatt 49 Abth. III. Nr. 5, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
v. Lütcken. .
[17752]
Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Mai 1893. Appel, Aetuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 1) des Ackermannes Carl Kirchhain zu Schönstadt, 2) des Philipp Kornemann, 3) des Steinhauers Hieronymus Schaaf und Frau, 4) des Ackermanns Johannes Schneider zu Nordeck, 5) der Eheleute Johannes Naumann zu Winnen, 6) des Steinhauers Gotthard Arnold und Frau, 7) der Eheleute Johann Adam Rühl zu Nordeck erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppelbaum für Recht: Die Obligation vom 21. August 1787 über 500 Fl. für Mathäus Hermann zu Marburg; die Obligation vom 19. Juni 1789 über 300 Fl. für Behring's Ehegattin zu Marburg; die Obligation vom 21. Februar 1852 über 115 Thlr. 23 Sgr. 4 Hlr. Darlehn für Johannes und Philipp Wißner zu Nordeck; der Hypothekenbrief vom 11. April 1876 über 300 ℳ Hauptgeld, 12 ℳ und 57,67 ℳ Kosten für die Wittwe des Heinrich Wagner, geb. Schmidt, in Wehrda werden für kraftlos erklärt. Die nach dem Inhalte obiger Urkunden berechtigten Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotenen Hypothekenforderungen ausgeschlossen. Die wegen dieser Forderungen bewirkten Eintragungen in den Grundacten bezw. General⸗Währschafts⸗ und Hypo⸗ thekenbüchern sind zu löschen. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Poppelbaum.
[17776] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai 1893 ist der Kaufvertrag vom 19. September 1859 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 31. Oktober 1859, aus welchem für die drei minorennen Kinder Christoph, Marie, Andreas Ahrenholz im Häusergrundbuch von Eilsdorf Band II. Blatt 241 Abtheilung III. Nr. 4 50 Thlr. rückständiges Kaufgeld zu gleichen Antheilen zufolge Verfügung vom 31. Oktober 1859. eingetragen stehen, für kraftlos erklärt.
Halberstadt, den 27. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[17762] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Schwiebus vom 12. Juni 1893 ist das Hypothekeninstrument vom 2. Juli 1855 über die auf dem Grundbuch von Schwiebus Band IV. Blatt Nr. 159 (früher Viertel I1II. Seite 346) für den Fleischermeister Friedrich Wilhelm Nonn zu Schwiebus eingetragene Darlehnsforderung von 100 Thalern für kraftlos erklärt worden.
Schwiebus, den 12. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. [17758]
Durch unsere Urtheile vom 27. Mai ist erkannt worden:
I. Die Rechtsnachfolger der Christiane Sophie Therese Röder zu Neussen werden ausgeschlossen mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 25 Tha⸗ lern väterliches Erbtheil, die aus dem Kaufvertrage vom 10. März 1856 für die Röder unter 10 Abthei⸗ lung III. Band 2 Blatt 32 des Grundbuchs Neussen auf Grundstücken eingetragen sind, welche gegen⸗ wärtig dem Arbeiter Johann Friedrich Wilhelm Hermann Selig zu Neussen gehören.
II. Die Hypothekenurkunde über ursprünglich 600, jetzt noch 480 Thaler Vermächtnißgelder der Wittwe Amalie Capito, geb. Capito, zu Mühlberg a. E. und ihrer fünf Kinder Wilhelm Robert, Wilhelmine Auguste, Wilhelm Oskar, Minna Helene und Bertha Emilie aus dem am 16. Juli 1861 eröffneten Testa⸗ mente der Ehefrau Christiane Sophie Philipp, zu⸗ folge Verfügung vom 9. März 1867 unter 5 Abthei⸗ lung III. Band 1 Blatt 44 des Grundbuchs Pauß⸗ nitz, eingetragen auf Grundstücken früher des Land⸗ wirths Karl Gottfried Schreiber, jetzt des Land⸗ wirths Karl Emil Schreiber zu Paußnitz, kraftlos erklärt.
Belgern, den 27. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht.
Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Juni 1893. Joth, als Gerichtsschreiber.
In der Krause'schen Aufgebotssache XVI. F. 1/93 erkennt das Königliche Amtegericht XVI. zu Königs⸗ berg durch den Gerichts⸗Assessor Cohn für Recht:
I. die Hypothekenurkunde über 3400 ℳ Darlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 14. Januar 1887 am 28. Januar 1887 für die Pfarrer Herrmann und Emilie, geb. Stern,
[17763]
Schrage'schen Eheleute in Abtheilung III. Nr. 9
des Grundbuchs des dem Postsecretär 9. D Heinrich Krumhaar gehörigen Grundstücks Huben Nr. 112, jetzt Mittelhuben Nr. 83, und zur Mithaft eingetragen gewesen in lung III. Nr. 10 des Grundbuchs Königsberg Steindamm 1I. District, Neuroßgärter⸗Kirchenquer straße Nr. 6, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 28. Januar 1887, der Schuldurkunde vom 14. Ja⸗ nuar 1887 und dem Erxnexuationsvermerke vom 27. Juni 1891, wird zum Zweck der Erlangung einer neuen Ausfertigung, für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Bauunternehmer August und Emma, geb. Domnick, Krause'schen Eheleuten hierselbst auferlegt.
1 [17774] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai 1893 ist das Hypotheken⸗Document über die im Hänser⸗ grundbuch von Büblingen, Band II. Blatt 91 (Schwanebeck Nr. 290) Abtheilung III. Nr. 1 für den Ackerbürger Andreas Thölert aus der Schuld⸗ verschreibung vom 2. März 1868 eingetragenen doreh Darlehn, verzinslich zu 5 %, für kraftlos erklärt. 8 Halberstadt, den 25. Mai 1893. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[17775] Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai 1893 ist das Hypothekendocument über die im Hausgrundbuche von Wegeleben, Band 9 Blatt 505 Abtheilung III. Nr. 5 für die Wittwe des Cantors Recht, Marie
Elisabeth, geborene Söchting, zu Wegeleben aus der
Obligation vom 6. April 1846 eingetragenen de. Thlr. Courant, verzinslich zu 4 ½ %, für kraftlos erklärt. Halberstadt, den 27. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
wird für
2. Aufgebote,
von Wurmb in Elsterwerda, erkennt das König
“
zum Deutschen 142.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
Bustellungem u. dergl. 8
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. b 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Oeffentlicher Anzeiger.
10. Verschiedene
9. Bank⸗Ausweise.
Lekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
17771] Bekanntmachugg. Durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai 1893 sind ie Hypothekeninstrumente vom 2. Dezember 1871 und 26. Februar 1874 über die im Häusergrundbuch von G Band 33 Blatt 229 Abtheilung III. Kr. 15 und 16 eingetragenen Hypotheken: a. von 600 Thlr. Darlehn, verzinslich zu 5 Prozent aus der Schuldverschreibung vom 13. November 1871, b. von 75 Thlr. rückständigen Kaufgeldern, ver⸗ zinslich zu 5 Prozent aus dem Kaufvertrage vom 3. Dezember 1873 für kraftlos erklärt. Halberstadt, den 27. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[17514] Im Namen des Königs!
Verkündet am 30. Mai 1893. Tomaszewski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Valentin Gzyl in C hojno erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wronke durch den Amtsrichter Boetticher für Recht: Die drei Documente, welche über die auf dem Grundstücke Chojno Band 1 Blatt Nr. 24 in Abtheilung III. Nr. 1 und 23 eingetragenen beiden Posten, nämlich:
A. 1) das Hauptdocument über 281 Thlr. 12 Sgr. 3 ½ Pf. Vatererbe der Geschwister Marianna, Bartholomgeus, Josefa, Anna und Chrysostom Stanko mit je 56 Thlr. 8 Sgr. 5 ½ Pf. nebst 5 % Zinsen aus dem Erbreceß vom 4. Mai 1846,
2) das Zweigdocument über den durch Erbreceß vom 13. April 1860 in Höhe von 32 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf. auf die Katharina Sobota verehelichte Konieczny übergegangenen und noch in Höhe von 20 Thlr. bestehenden Antheil der Marianna Stanko;
B. das Document über 14,75 ℳ außergerichtliche und 2 ℳ fernere Kosten des Salomon Selka in Zirke aus der Verfügung vom 30. November 1877,
werden zwecks Löschung dieser Posten für kraftlos erklärt. Die Kosten dieses Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
“
[17520)0) Im Namen des Königs!
Verkündet am 2. Juni 1893. 8
Bernhardi, Referendar, als Gerichtsschreiber.
In den vereinigten Aufgebotssachen 8 1) Richter F. 15/92,
2) Gedicke F. 1/93
erkennt das Königliche Amtsgericht Abtheilung IV. zu Frankfurt a. O. in öffentlicher Sitzung am 2. Juni 1893 durch den Amtsgerichts⸗Rath Kap⸗ hengst für Recht:
1) Nachstehende Hypothekenurkunde über:
a. 40 Thaler — vierzig Thaler — unverzinslicher Kaufgelderrest für den Büdner Johann Gottlieb Jädicke und dessen Ehefrau Dorothee Luise Jädicke, geb. Zesch, zu Kersdorf. Eingetragen auf Grund des Vertrages vom 29. Januar 1853 durch Verfü⸗ gung vom 5. Mai 1862 auf dem Antheile des Jo⸗ hann Friedrich Jädicke im Grundbuch von Kersdorf Band I. Nr. 20 Abthl. III. Nr. 4,
b. 100 Thlr. — einhundert Thaler — Courant Darlehn verzinslich zu fünf Procent seit dem 1. Ja⸗ nuar 1860 in Hetezahrtgen Raten aus der Verschret⸗ bung vom 4. Januar 1860 für den Postboten Carl Carl Ludwig Jädicke zu Briesen. Eingetragen auf Verfügung vom 11. Januar 1860 im Grundbuche von Briesen Band 2 Nr. 71 Abthl. III. Nr. 3 auf dem Grundstücke des Halbbüdners August Richter zu Briesen werden für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗
stellern auferlegt. 1 Von Rechts Wegen.
E11“ [17521) Verkündet am 6. Juni 1893. Benecke, Gerichts⸗Assistent, als Gerichtsschreiber. m Namen des Königs!
Auf den Antrag:
1) des Zimmermanns Wilhelm Walther in Gorden,
2) der verehelichten Ackerbürger Freigang, Amalie, geb. Sucher, verw. gewesene Scheack, zu Elsterwerda,
3) des Häuslers Gottlob Bock in Merzdorf,
4) des Eisenwerksarbeiters Hermann Schobert in
Dolstheida, . August Muschter in
5) des Maurers Friedrich Mückenberg, zu 2—5 vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Uün. e Amtsgericht zu Elsterwerda durch den Gerichts⸗ Assessor Lose für Recht:
I. Die nachbezeichnete Urkunde:
Das Hypothekendocument vom 7. April 1853 über die im Grundbuch von Gorden Band I. Blatt 30 Abtheilung III. unter Nr. 2 für den 8ö Jahn in Hohenleipisch aus dem rechtskräftigen Er⸗ kenntniß vom 15. Juli 1852 eingetragenen zweiund⸗ achtzig Thaler sechzehn Silbergroschen Hauptstamm,
insen und Kosten und fernere Zinsen zu 4 % von 0 Thlr. und 1 Thlr. 20 Sgr. Intabulationskosten,
wird für kraftlos erklärt.
II. Die Rechtsnachfolger der Gläubiger folgender
hekenposten:
1) der im Grundbuche von Elsterwerda Band III. Blatt 120 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Johann Gottlob Scheack aus der Urkunde vom 13. März 1806 eingetragenen 18 Thlr. Restkaufgeld,
2) der im Grundbuche von Merzdorf vol. 1. pag. 753 in Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund des Zugestã dniss om 18. b
tragenen 25 Thlr. Conventionsgeld und einer Kuh, eheweibliches Einbringen der Anna Elisabeth, verehel. Obenaus, geb. Wilhelm,
3) der im Grundbuche von Dolsthaida Band I. Blatt Nr. 11 in Abtheilung III. Nr. 1 laut Kauf⸗ contract bezw. Erbreceß vom 19. September 1839 ein⸗ Ftragenen 2 Thlr. für August Lindner und 11 Thlr. ür Gottlob Lindner,
4) der im Grundbuche von Mückenberg Band IV. Blatt 165 in Abtheilung III. unter Nr. 3 auf Grund der Verhandlung vom 20. August 1822 zu⸗ folge Verfügung vom 1. November 1840 für den früheren Pächter Tschendel in Mückenberg einge⸗ tragenen 25 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. rückständige
Zinsen,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Lose. Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Juni 1893. Sackewitz, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag
3 1) des Hüfners Peter Mittelhaus und dessen Ehefrau Karoline, geborene Bräsicke, zu
Gömnigk, 2) des Arbeiters Johann Friedrich Wilhelm Haseloff zu Brück, 3) des Tischlermeisters Emil Paul zu Brück,
zu 1 vertreten durch den Rechtsanwalt Winkler zu Belzig,
zu 2 und 3 vertreten durch den Justiz⸗Rath Graß⸗ hoff ebenda,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Belzig durch den Gerichts⸗Assessor von Grolman für Recht:
Das über die im Grundbuch von Gömnigk Band I. Blatt Nr. 25 und den Landschaftswiesen zwischen Brück und Plane in der III. btheilung Nr. 11 bezw. Nr. 1 für den Ackersmann Peter Otto zu Rottstock aus dem Vertrage vom 16. Dezember 1851 eingetragenen 115 Thaler Kaufgelder und über das unter Nr. 14 für denselben eingetragene Zubereis gebildete Document, bestehend aus der Nlus ertionng des notariellen Vertrages vom 16. Dezember 1851 nebst daran gehefteten Hypothekenscheinen vom 15. April 1852,
2) die über die im Grundbuch von Brück Band IV. Blatt Nr. 167 und Band IX. Blatt Nr. 360 (früher Landungen Band IX. Blatt Nr. 428)
a. in der III. Abtheilung Nr. 1 bezw. Nr. 1 a. für den Tagelöhner Andreas Gensicke zu Brück aus dem Vertrage vom 5. September 1831 eingetragenen 50 Thaler, bestehend aus der Ausfertigung dieses Vertrages nebst Hypothekenschein vom 16. Sep⸗ tember 1831, und
b. in der III. Abtheilung unter Nr. 2 bezw. Nr. 2 b. für die fünf Geschwister Gensicke aus dem Vertrage vom 5. September 1831 eingetragenen 25 Thaler, bestehend aus dem Vertrage vom 5. September 1831 nebst Hypothekenschein vom 16. September 1831 ge⸗ bildeten Documente,
werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens zu 1 werden den Hüfner Peter Mittelhaus⸗ schen Eheleuten, zu 2 dem Arbeiter Haseloff und dem Tischlermeister Paul auferlegt. 1
“ [17761]
[17755) Im Namen des Königs!
Verkündet am 13. Mai 1893.
Auf den Antrag des Ackermanns Johannes Nuh und Ehefrau, geb. Grau, zu Heskem, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Poppelbaum für Recht: Die Obligation vom 25. Februar 1795 über 170 Thlr. für Heinrich Fischer zu Heskem wird für kraftlos er⸗ klärt. Die aus dem Hypothekeninstrumente her⸗ zuleitenden Ansprüche werden für erloschen erklärt. Der deshalbige Pfandrechtseintrag ist zu löschen. Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Poppelbaum.
m Namen des Königs!
Anf den Antrag der Firma Spierling Meyer & Co. zu Wegeleben, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justiz⸗Rath Kreis und Dr. Franke in Halberstadt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halberstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Huth für Recht: Die unbekannten Berechtigten der im Flur⸗
rundbuch von Wegeleben Band I. Blatt 163 Abthe II. Nr. 1 laut Erbvergleichs vom 12./17. März 1818 für die Geschwister Marie Elisabeth und Wilhelm August Oppermann eingetragene Hypotheken⸗ post in Höhe von noch 158 Thlrn. 8 Pf. Muttergut werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.
Von Rechts Wegen.
[17756] Bekanntmachung. h 1 Sachen, betreffend Aufgebote, welche beantragt aben:
1) Der Colon Hermann Frische zu Hövelhof be⸗ züglich der im Grundbuche von Hövelhof Band 17 B. 55 Abth. III. Nr. 8 eingetragenen Post:
a. 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zenfen und Kosten für Abraham Borgzimmer zu Haustenbeck. Eingetragen aus der Obligation vom 11. Mai 1861, b. die über vorstehende Post gebildete Urkunde,
2) der Ackerwirth He. Brüggemeier bu Hövel⸗ hof bezüglich der Urkunde vom 30. Oktober 1766, aus welcher Band 48 Blatt 233 des Grundbuchs 8 Hövelhof Abth. III. Nr. 4 für die Küsterei zu
[17777]
euenbeken 27 Thaler mit 5 % Zinsen eingetragen stehen, vAA“
3) der Colon Heinrich Scheips Nr. 115 zu Hövel⸗ hof bezüglich der im Grundbuche von Hövelhof Band 17 Bl. 26 Abth. III. eingetragenen Posten:
a. Nr. 6: 60 Thaler Conventionsmünze für Elisabeth Schier, ex obligatione de 11. November 1808, mit 5 % Zinsen und 2 Monate Kündigung,
b. Nr. 10: 8 Thaler Berl. Cour. für Georg Joachim Schier, Darlehn zu 5 % und halbjährige aus der Urkunde vom 11. November
c. Nr. 11: 20 Thaler Cour. für die Eheleute Rieksmeier zu Hövelhof, Darlehn zu 5 % und 1“ Kündigung aus der Urkunde vom 1. Mai
d. bezüglich der über vorstehende 3 Posten gebil⸗ deten Urkunden erkennt das Königliche Amtsgericht 8 u“ durch den Amtsgerichts⸗Rath Grasso für
echt:
Die Posten ad Ta., IIIa., b., c. werden für er⸗ loschen erklärt und die Gläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen,
die Urkunden ad Ib., II., III d. werden für kraft⸗ los erklärt. 8
Delbrück, 7. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht.
B
[17768) Bekanntmachung “ Durch Urtheil vom heutigen Tage sind die unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger der verstorbenen Ludwig und Johanna Louise, geb. Hebbe, Komitsch'schen Eheleute zu Romanshof mit ihren Ansprüchen auf diejenigen 475 Thlr. 9 Sgr. — Rest von 500 Thlr. — Restkaufgeld ausgeschlossen worden, welche auf Romanshof U.⸗G. Nr. 14 Abth. III. Nr. 3 aus dem Vertrage vom 12. Oktober 1860 für die Ko⸗ mitsch'schen Eheleute eingetragen innd. Czarnikau, den 10. Juni 1893.
Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.
Königliches Amtsgericht.
[177652 Im Namen des Königs!
Verkündet am 10. Juni 1893. Kriewitz, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Viertelhüfners Christian Siccora zu Proschim erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Senftenberg durch den Gerichts⸗Assessor Lichtenstein für Recht: Der Fleischer Johann Carl Sieccora, sowie die Erben der Wittwe Elisabeth Siccora, geborene Boensch, und der verehelichten Brähmig, ö Sieccora, werden mit ihren
nsprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Senftenberg Nr. 241 walzend in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragenen Post von 200 Thlr. = 600 ℳ ausgeschlossen.
[17772]7 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Hotelbesitzers Emil Grunert zu Halberstabt vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Kreis und Dr. Franke daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halberstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Huth, für Recht: die unbekannten Berechtigten der im Häusergrundbuch von Halber⸗ stadt Band XV. Blatt 289 (Halberstadt, Breite⸗ weg Nr. 640, jetzt 42, 43) Abtheilung III. Nr. 8 aus dem Vertrage vom 4. April und 3. September 1861 für den Gastwirth Ernst Thormann zu Halber⸗ stadt, zufolge Verfügung vom 24. Oktober 1861 ein⸗ getragene Hypothekenpost von 192 Thlr. Courant 5 Groschen Restkaufgelder, verzinslich zu 5 Procent 8 8 15 Fnhrs 1861, werden mit ihren An⸗ prüchen ausgeschlossen.
Von Rechts
— Huth. [17518] Bekanntmachung. 1
Durch Ausschlußurtheil des unterfertigten Gerichts von heute sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Buer Band 3 Blatt 541 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4 für die Geschwister Johann Hermann, Johann und Heinrich Aldieck aus dem Uebertragsvertrag vom 5. Oktober 1861 eingetragenen Abfindungen und Rechte mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. 8
Buer i. W., den 25. Mai 1893.
Königliches Amtsgericht.
Wegen.
[175162 Bekanntmachunng.
Durch “ des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Erfurt vom 6. Juni 1893 sind die ein⸗ getragene Gläubigerin und deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger der im Grundbuche von Erfurt auf dem Hausgrundstück Reglermauer Nr. 20 in Abthei⸗ lung III. sub Nr. 15 für die Wittwe Friederike Wilhelmine Emilie Müller, geb. Kummer, aus Erfurt eingetragenen Post von 700 Thlr. mit ihren Ansprüchen auf diese Föraekagh ausgeschlossen worden.
Erfurt, den 10. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.
[17753] Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Juni 1893. Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Conrad Mank von Winnen, z. Z. in Bochum, und dessen Ehefrau, Elisabeth,
geb. Bietz, in Winnen, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Marburg durch den Gerichts⸗Assessor
Gleim für Recht:
Die Obligation vom 12. Februar 1800 über 50 Gulden für den Bäcker Georg Klein in Mar⸗ burg wird für kraftlos erklärt. Die aus der Ur⸗ kunde berechtigten Gläubiger werden mit ihren An⸗ sprüchen aus der Urkunde ausgeschlossen. Die wegen der Forderung bewirkten Eintragungen im Grund⸗ buch und General⸗Währschafts⸗ und Hypothekenbuch sind zu saschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens zur Last.
Gleim.
[17778] Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Oekonomen Wilhelm Schrader zu Groß⸗Quenstedt, vertreten durch den Rechtsanwalt Krüger zu Halberstadt, erkennt das Königliche Amts⸗
grict zu F durch den Amtsgerichts⸗Rath Huth für Recht: Die unbekannten Berechtigten der im Häusergrundbuch von Groß⸗Quenstedt Band III. Blatt 337 (Groß⸗Ouenstedt Nr. 124 jest 160) in der III. Abtheilung Nr. 8 für den Oekonomen Adolph Siehe zu Halberstadt zufolge Verfügung vom 5. September 1854 und 20. Dezember 1858 eingetragene Hypothekenpost von 500 Thlr. verzinslich zu 5 Procent, werden mit ihren Ansprüchen aus⸗
geschlossen Von Rechts Wegen. 1 Huth.
[17524] Bekanntmachung. .“ In der Prochnow'schen Aufgebotssache, F. 3. 93, hat das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. W. am 10. Juni 1893 für Recht erkannt: der ein⸗ getragene Gläubiger der auf dem Grundstück Lands⸗ berg a. W. Stadt Band IV. Blatt Nr. 308 in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragenen Post von 30 Thlrn. = 90 ℳ bezw. dessen Rechtsnachfolge werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete e111““ Die Kosten des ufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller, Maurer⸗ meister Hermann Prochnow in Danzig zur Last
[17744] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Catharina Philipp, geb. Lehr, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Winterwerb daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Kunstgärtner Friedrich Wilhelm Philipp, früher zu Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen fortgesetzter grober Mißhandlung und Be⸗ leidigung, verschuldeten Ruins der Familie und unüberwindlicher Abneigung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe unter Schuldigerklärung des Be⸗ klagten, und ladet den letzteren zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 9. November 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 10. Juni 1893.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[17743] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinist Julius Schadewald hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Boerne hierselbst, klagt gegen seine Ehefrau Emma Schadewald, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zimmer 119, auf den 14. Oktober 1893, Nachmittags 1 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fhn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 6. Juni 1893.
Seffert, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22.
[17742] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte dhe eac Wittmann, Wil⸗ helmine, geb. Wohlgemuth, zu Rothemühl, vertreten durch den Rechtsanwalt Lorentz in Neustrelitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Stabschläger Wittmann, früher zu Neubrandenburg, jeßt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus dem Grunde böslicher Verlassung, mit dem Antrage, ihre Ehe mit dem Beklagten zu scheiden, letzteren für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts auf Donnerstag, den 2. November 1893, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neustrelitz, 13. Juni 1893.
Brandt, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[17741] Oeffentliche Zustellung.
Die Wirthsfrau Viktoria Pawlaczyk, geborene Rebelska, zu Alt⸗Obra, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kutzner zu Ostrowo, klagt gegen den Wirth Ignatz Pawlaczyk zu Noskow, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ostrowo auf den 28. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ 8 Fagiewicz, Assistent, für den Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[17736] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Mit Klage vom 5. Juni cr. beantragen die ledige roßjährige Arbeiterin Marie Zeeh in Fürth und der acker Christof Reinwald von Fürth als Vormund
über das von der Erstgenannten außerehelich geborene