1893 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

am 2. Juli 10,25 Vorm., am 3. Juli 11,20 Vorm., am 4. Juli 11,35 Vorm., am 5. Juli 12,20 Nachm., am 6. Juli 1 Nachm., am 7. Juli 1,45 Nachm., m 8. Juli 2,45 Nachm., am 9. Juli 3,55 Nachm., am 10. Juli 5,10 früh, am 11. Juli 6,25 früh, am 12. Juli 7,25 früh, am 13. Juli 8,20 früh, am 14. Juli 9,25 Vorm., am 15. Juli

9,40 Vorm. 8 V. Nach Spiekeroog.

Von Esens Bhf. nach Spiekeroog über Neuharlingersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa 2 ½ Stunden:

am 1. Juli 12,15 Nachm., am 2. Juli 12,45 Nachm., am 3. Juli 1,15 Nachm., am 4. Juli 2 Nachm., am 5. Juli 2,45 Nachm., am 6. Juli 3,30 Nachm., am 7. Juli 4,15 Nachm., am 8. Juli 5 Nachm., am 9. Juli 7 früh, am 10. Juli 7,45 früh, am 11. Juli 8,30 früh, am 12. Juli 9,15 Vorm., am 13. Juli 10,30 Vorm., am 14. Juli 11,15 Vorm., am 15. Juli 12,15 Nachm.

VI. Nach Wangeroog und Spiekeroog.

Von Karolinensiel nach Wangeroog und Spiekeroog mittels Dampfschiffs in etwa 1 bezw. 2 Stunden: 3

am 1. Juli 1 Nachm., am 2. Juli 1,45 Nuchm, am 3. Juli 2,45 Nachm.*), am 4. Juli 3 Nachm., am 5. Juli 3,45 Nachm., am 6. Juli 4,30 Nachm., am 7. Juli 5,15 Nachm., am 8. Juli 6 Abends, am 9. Juli 7 Abends*), am 10. Juli 8. früh, am 11. Juli 9,15 Vorm.*), am 12. Juli 10,15 Vorm., am 13. Juli 11,15 Vorm.*), am 14. Juli 12,15 Nachm., am 15. Juli 1 Nachm.

Wegen der Verbindungen vom 16. Juli ab bleibt weitere Bekannt⸗ machung vorbehalten. 1

*) Bei günstigem Wasserstande werden die nächstliegenden Eisen⸗ bahn⸗ und Bahnpostanschlüsse abgewartet.

Oldenburg, den 15. Juni 1893. 1

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector. C“

am 1. Juli 9,50 Vorm.,

2

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdocent Dr. Oskar Israel zu Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Facultät der hiesigen Universität ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

FFMkianntmachung. 1

Nachdem die Tilgungsfondsrechnungen der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse und der betreffenden Provinzial⸗ kassen für das Etatsjahr 1890/91 von beiden Häusern des Landtags dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen Göen Staatsschuldendocumente, wie sie in der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1891 aufgeführt und in den Anlagen derselben nach Littern, Nummern und Beträgen ein⸗ eln verzeichnet sich finden, heute im Beisein von Commissarien de Staatsschuldencommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich:

Betrag.

7 152 000 9 300 146 400 22 500

1 342 500 559 800

Bezeichnung. Stück.

Staatsschuldscheine von 1842 .. 19 586 Staats⸗Anleihe 17 2 265 83 34 Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1855 ‧.. 4 475 Staats⸗Anleihe von 1862 . 782 2 168688 1 597] 3 234 150 Kurmärkische Schuldverschreibungen 500 344 850— Neumärkische 8 1 431 112 200,— Aetien und Obligationen der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn, und zwar: “]; Prioritäts⸗Actien Serie I und II 1 Prioritäts⸗Obligationen Serie I und II. 22313 39 000—- TII 149 44 700 1 31526 300 000 48 199 81 1 003 740—

1 2 3 4 5 6 F- 8 9 0

624 300

r9 20871 623 299—

1I

Schatzanweisungen Hannoversche Obligationen . . . . .. 22 Kurhessische 8 6 667 Nassauische 8 2786960]5 9018 361 24 Obligationen der Stadt Frankfurt a. M. 891] 763 115 63 zusammen . 46 390]46 802 841 68

Dies wird in Gemäßheit der Bestimmung im § 17 des 50 (Ges.⸗S. S. 57) zur öffent⸗

. in, den 17. Juni 1893. 1“ Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

8

ichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie aus Kiel gemeldet wird, heute Vormittag um 9 Uhr auf den Exercirplatz der Flotte, besichtigten an Bord des Flaggschiffs „Baden“ die Einzelschiffsübungen und kehrten

Nachmittags in den Hafen zurück. Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ kehr hielt heute eine Sitzung. 8 8

In einer Anlage zu Nr. 14 des „Marinc⸗Verordnungs⸗ blatts“ werden die von dem Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts unter dem 7. Juni d. J. erlassenen Vorschriften veröffentlicht, nach denen sich die Annahme und Prüfung der etats⸗ mäßigen Werkführer der Kaiserlichen Werften künftig regeln soll.

Der Groß erzoglich badische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Geheime Legations⸗Rath und Kammerherr von Jagemann hat einen ihm von seiner Regierung be⸗ willigten kurzen Urlaub angetreten.

9

Bayern. . 8 Die Königin und die Königin⸗Regentin der Niederlande besichtigten vorgestern die Sehenswürdigkeiten Nürnbergs und besuchten gestern das Germanische Museum. Am Abend erfolgte die Weiterreise nach Arolsen.

Mecklenburg⸗Schwerin. 8

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist am Sonn⸗ tag Feüins 1 on wieder in Schwerin eingetroffen. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie und Ihre Hoheit die Herzogin Elisabeth kehren, den „Meckl. Nachr.“ zufolge, morgen von Kissingen zurück und werden sich direct nach Rabensteinfeld begeben, um dort Aufenthalt zu nehmen. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der Landtag des Herzogthums Gotha genehmigte in seiner gestrigen Sitzung den Erlaß von drei Terminen der Klassen⸗ und Einkommensteuer sowie die Uebernahme der Alterszulagen für Lehrer auf die Staatskasse. b Elsaß Lothringen. Miit Rücksicht auf die herrschende Futternoth hat das Ministerium die Staatsdepositenverwaltung angewiesen, den öffentlichen Vorschußkassen zur Gewährung von Dar⸗ lehen an kleine Landwirthe, welche Futter zu kaufen gezwungen sind, die Betriebsmittel gegen zwei Procent Ver⸗ zinsung zur Verfügung zu stellen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der „Wiener Zeitung“ zufolge hat der Kaiser den Fürstbischof von Breslau, Cardinal Dr. Kopp zum Stell⸗ vertreter des Landeshauptmanns im Schlesischen Landtag ernannt.

Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe ist heute früh aus Ellischau wieder in Wien eingetroffen.

Die österreichische und die ungarische Delegation sind gestern nach Erledigung ihrer Arbeiten und nachdem die Uebereinstimmung der beiderseitigen Beschlüsse constatirt worden war, unter Hoch⸗ und Eljenrufen auf den Kaiser und König geschlossen worden.

In Prag haben einer Meldung des „Prag. Abdbl.“ zu⸗ folge vorgestern Abend die Theilnehmer an einem zu Gunsten des czechischen Schulvereins abgehaltenen Fest Excesse vor dem deutschen Casino begangen. Es wurden Steine gegen das Casino geschleudert und vier Polizeidiener getroffen, aber nicht verletzt. Die Demonstrationen wiederholten sich vor dem Jungmann⸗Denkmal und der adeligen Ressource. Die Polizei zerstreute schließlich die Menge und nahm zwei Verhaftungen vor.

Frankreich.

Die Besserung im Befinden des Präsidenten Carnot schreitet nach einer Meldung des „W. T. B.“ fort, jedoch ist der Präsident noch sehr der Schonung bedürftig.

Der Senat hat gestern einen Antrag zu Gunsten der Aufhebung der Zölle auf Futtermittel bis zum 1. Januar 1894 angenommen. Dagegen hat sich der oberste Landwirthschaftsrath nahezu einstimmig gegen die Aufhebung oder Herabsetzung der Zölle auf Gerste, Hafer und Mais ausgesprochen.

In der Deputirtenkammer kam es gestern aus Anlaß der vorgeschlagenen partiellen Erneuerung der Kammer zu stürmischen Auftritten. Der Minister⸗Präsident Dupuy wandte sich gegen diesen Vorschlag, indem er auf die Unzuträglichkeiten des Vorschlags hinwies, durch dessen Ver⸗ wirklichung die Wahlagitation noch heftiger entfacht und die Einheitlichkeit der Kammer gestört werden würde. Man solle das allgemeine Wahlrecht nicht verstümmeln und das gegenwärtige Wahlsystem nicht ändern; es würde das gleichbedeutend sein mit dem Ausdruck des Mißtrauens diesem gegenüber. Rivet trat für den Gesetzentwurf ein. Als hierauf Clémenceau die Rednertribüne bestieg, riefen ihm Millevoye und Dérouléède heftig zu'. „Sie haben fremde Gelder unterschlagen! Sie sind ein ausländischer Agent! Sie haben kein Recht zu sprechen!“ (Lebhafter Tumult.) Nachdem die Ruhe wiederhergestellt war, sprach Clé⸗ menceau, von Döérouléède und Millevoye wiederholt unter⸗ brochen, gegen den SI Hierauf lehnte die Kammer mit 323 gegen 214 Stimmen ab, in die Einzelberathung des entwurfs einzutreten. Déroulséde erklärte, er habe jene Rufe gegen Clémenceau gerichtet, weil das, was in Bournemouth vorgehe, Gladstone die Handhabe biete, sich der bei Herz beschlag⸗ nahmten Schriftstücke gegen Frankreich zu bedienen. (Lebhafter Wortwechsel zwischen Clémenceau und Dérouléde, der unter lebhafter Bewegung der ganzen Kammer die Tribüne verließ.) Millevoye verlangte, die Regierung am nächsten Donnerstag über den Stand der Unterhandlungen zwischen Frankreich und England bezüglich der Auslieferung von Herz befragen zu dürfen. Der Minister⸗Präsident Dupuy erklärte sich zur Beantwortung der Interpellation bereit. Die Sitzung wurde darauf aufgehoben. Clémenceau hat Dérouleède und Millevoye seine Zeugen geschickt. Diese haben es jedoch abgelehnt, die Forderung anzunehmen. Die Mehr⸗ zahl der heutigen Morgenblätter constatirt, die Haltung der republikanischen Majorität, welche nicht die geringste Miene

emacht habe, Clémenceau vor den Insulten Déroulèdes und illevoye’'s in der Kammer zu schuͤtzen, komme einer end⸗ gültigen moralischen Hinrichtung Clémenceau's gleich.

Der „Figaro“ glaubt, daß die Neuwahlen zur Kammer am 24. September stattfinden würden, dagegen hält der „Temps“ seine frühere Ansicht aufrecht, daß dies erst am 2. Oktober der Fall sein werde.

Graf d’'Haussonville hielt vorgestern bei einem monarchistischen Bankett der Provinzialpresse eine Wahl⸗ programm-Rede unter scharfen Anspielungen auf die in die Panama⸗Affaire verwickelten Politiker und die Prozeß⸗ verhandlung. Er erklärte, dem gegenwärtigen scrupellosen System müßte eine Liga anständiger Leute entgegengestellt werden. Die zur Republik bekehrten Monarchisten möchten sich mit dem Minimum religiöser und politischer Concessionen

begnügen; die reinen Monarchisten dagegen müßten ihre Ziele 1

ungeschmäͤlert aufrecht erhalten.

Schweden und Norwegen. Die Kronprinzessin⸗Wittwe Erzherzogin Stephanie von Oesterreich ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Vor⸗ mittag 11 Uhr 45 Minuten in Stockholm eingetroffen und

von dem österreichischen Gesandten Freiherrn Pfusterschmidt

von Hartenstein und dessen Gemahlin, dem Gesandts vee onal sowie dem österreichischen General⸗Konsul empfangen worden. Die Erzherzogin nahm im Grand Wohnung, woselbst ihr der König um 2 Uhr einen Besuch abstattete. Heute wird zu Ehren der Kronprinzessin⸗Wittwe im Königlichen Schlosse Drottningholm ein Diner stattfinden, dem auch der Kronprinz, die Prinzen Carl und Bernadotte sowie die verwittwete Her⸗ zogin von Dalekarlien beiwohnen werden. Außerdem wird der König mit der Erzherzogin morgen einen Ausflug nach Schloß Gripsholm unternehmen.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus New⸗York’ hätte das englische Kriegsschiff „Melpo⸗ mene“ wegen der politischen Situation in Peru den Befehl erhalten, nach Callao in See zu gehen. Der „New⸗York d. theilt mit, der chilenische Kreuzer „Almirante

ochrane“ sei beordert worden, den der peruanischen Haupt⸗ stadt nächst gelegenen Hafen anzulaufen.

Commission des Herrenhauses erledigte im weiteren Verlauf ihrer gestrigen Sitzung die ersten beiden Titel des Communalabgabengesetzes bis § 12, welche die „allgemeinen Bestimmungen“ und „Gebühren und Beiträge“ behandeln. Sämmt⸗ liche Paragraphen wurden in der vom Hause der Abgeordneten be⸗ schlossenen Fassung bestätigt; nur in § 9 wurde auf Antrag des Ober⸗Bürgermeisters Struckmann der zweite Absatz gestrichen, welcher lautet: „Beiträge müssen in der Regel erhoben werden, wenn andern⸗ 89 die Kosten, einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und

ilgung des aufgewendeten Kapitals, durch Steuern aufzubringen sein würden.“ In der heutigen Sitzung führte die Commission die Berathung der Vorlage bis § 23 weiter. Sämmtliche vorschläge wurden zurückgewiesen und die vom anderen Hause be⸗ schlossene Fassung durchweg bestätigt. Damit sind die Abschnitte über die indirecten Gemeindesteuern und die allgemeinen Bestimmungen über die directen Gemeindesteuern erledigt.

Die XII. Commission des Herrenhauses begann heute unter dem Vorsitz des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel⸗Piesdorf diez Berathung des Entwurfs eines Er⸗ gänzungssteuergesetzes.

Das Bureau des Hauses der Abgeordneten hat ein Ver⸗ zeichniß der bisher noch unerledigten Vorlagen herausgegeben. Dazu gehören: 1) die Berathung der Verhandlungen des Landes⸗Eisenbahn⸗ raths; 2) die Berathung des Berichts über die Ergebnisse des Be⸗ triebes der preußischen Staatseisenbahnen im Betriebsjahre 1891/92; 3) die zweite Abstimmung über den vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurf, betreffend Aenderung des Wahlverfahrens; 4) die zweite und dritte Berathung der allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1889/90; 5) die zweite und driste Berathung der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1891/92; 6) die zweite und dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Deckung von Ausgaben des Rech⸗ nungsjahres 1891/92; 7) die Berathung der Denkschrift über die gegen die Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln; 8) die zweite und dritte Berathung der Rechnungen der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1891/92; 9) die zweite und dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Stadterweiterungen und Zonenenteignungen; 10) die zweite und dritte Berathung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen; 11) die erste, zweite und dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs wegen Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Mai 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 97) auf das Gebiet der Volme und ihrer Nebenflüsse. Außerdem stehen noch einige Interpellationen, Anträge und Commissionsberichte zur Berathung.

Wahlangelegenheiten.

Das amtlich ermittelte Ergebniß der Reichstagswahlen ist in der Ersten Beilage zur heutigen Nummer veröffentlicht. Es ergiebt sich daraus, daß 180 Stichwahlen erforderlich und 217 Abgeordnete endgültig gewählt sind. Die Gewählten vertheilen sich auf die verschiedenen Parteien, wie folgt: ““ Conservative . . —. 49 8

Deutsche Reichsp. Nationalliberale. Centrum Freis. Vereinigung. Freis. Volkspartei Socialdemokraten .. 5 Süddeutsche Volkspartei 4, 112111““ Welfen. Antisemiten Elsässer 6“ bei keiner Fraction .

An den Stichwahlen sind betheiligt: Conservative. 18” Reichspartei

Nationalliberale. Genewa reis. Vereinigung. Freis. Volkspartei ocialdemokraten. . . Süddeutsche Volkspartei Polen ““ Welfen.. Antisemiten... L bei keiner Fraction.

d. Berlin finden die Stichwahlen äm Elberfeld und Frankfurt a. M. am 23. Juni, in Bayern am 26. Juni statt.

11“

Im Wahlkreise Saalkreis⸗Halle haben die conservativen

Parteien eine öffentliche Erklärung erlassen, worin sie für die

Stichwahl nachdrücklich zu Gunsten des Dr. Alexander Meyer

(freis. Verein.) gegen den Socialdemokraten Kuhnert eintreten⸗

Herr Liebermann von Sonnenberg fordert in einer öffentlichen Erklärung alle Antisemiten auf, bei den Siüch wahlen, bei denen sie nicht selbst betheiligt sind, unter Zurück⸗ drängung aller parteipolitischen Erwägungen Mann für Mann für denjenigen Candidaten zu stimmen, der sich verpflichtet, für die Heeresvorlage zu stimmen.

24. Juni, in

Gesundheitswesen,

Nr. 24 des „Centralblatts der Bauverwaltung“,

herausgegebenim Ministeriumderoͤffentlichen Arbeiten,

om 17. Juni hat folgenden Inhalt: Fahrkartenprüfung auf den

Beahnhöfen und Absperrung der Bahnsteige. Brandproben feuer⸗

sicherer Bauconstructionen in Berlin (Schluß). Die Architektur au der Berliner Kunstausstellung. Vermischtes: Preisbewerbun

m ein Kinderhospital in Riga. Neubau des bayerischen National⸗ Museums in München. Erbauung eines Künstlerhauses in München. Die deutsche Abtheilung auf der Ausstellung in Chicago. Bromberger Architekten⸗ und Ingenieurverein. Verwendung von S zur Beseitigung des Kesselsteins. Die Geheimen Ober⸗ Bauräthe Lentze und Lohse beim Bau der alten Dirschauer und Marienburger Brücken. Abänderung der Puffer der Eisenbahn⸗ fahrzeuge. Wasserversorgung von London. Druckhöhenverluste bei Dückern. Bremsversuche auf amerikanischen Eisenbahnen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Verfügung eines Erblassers, daß seinen Erben nicht ihr Erbtheil, sondern nur die laufenden Zinsen des Erbschaftskapitals zum freien Verbrauch nach ihrem Gutdünken zur Verfügung gestellt werden mit der Maßgabe, daß diese laufenden Einkünfte von den Gläubigern der Erben in keinem Falle mit rechtlicher Wirkung gepfändet werden dürfen, ist, nach einem (im Ge 88 zu einem früheren Urtheil desselben Senats ergangenen) Urtheil es Reichs⸗ erichts, IV. Cipilsenats, vom 29. März 1893, rechtswirksam, en nur durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers die Möglichkeit geschaffen ist, den Willen des Erblassers gegenüber dem Bedachten zur Geltung zu bringen.

Die bewußte Verschweigung der Schwammverdächtig⸗ keit eines Hauses seitens des Verkäufers dem Käufer gegenüber berechtigt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, Vv. Civilsenats, vom 22. April 1893, im Gebiet des preußischen allgemeinen Landrechts den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrage wegen Betruges.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

England.

Aus London, 19. Juni, wird gemeldet: Die andauernde Trockenheit veranlaßt eine außergewöhnliche Ansammlung von Fleisch⸗ vorräthen auf dem Londoner Central⸗Fleischmarkt, da viel Vieh wegen Futtermangels geschlachtet werden mußte. Aus Harlingen bei Rotterdam sind in den letzten Tagen hunderte von geschlachteten Schafen eingetroffen, die fast alle wegen eingetretener Fäulniß für unbrauchbar zum Genuß erklärt wurden.

Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. .“ 8 Cholera. Montpellier, 19. Juni. „W. T. B.“ meldet: Gestern sind hier zwei, heute Vormittag drei Todesfälle an Cholera vor⸗ gekommen. Alexandria, 19. Juni. In Mekka sind nach einer Meldung des „R. B.“ in der Zeit vom 13. bis 16. Juni 317 Personen an der

Cholera gestorben.

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 8. d. M. sind aus Anlaß der in Südfrankreich ausgebrochenen Cholera folgende sanitäre Maßnahmen getroffen worden:

Im Anschluß an die Verordnungen vom 31. v. und 3. d. M., nach denen Provenienzen aus Cette und Marseille nach dem Lazareth⸗ hafen zu schicken sind (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 136 und Nr. 137 vom 9. und 10. d. M.), ist die Königliche Verordnung vom 22. Februar d. J., betreffend die an den Grenzeisenbahnstationen Port Bon und Irun gegenüber Reisenden und Waaren zu beobachtenden Maßregeln (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 57 vom 7. März d. J.), wieder in Kraft worden. Die in dieser Verordnung angeordnete ärztliche Untersuchung hat sich auf alle Provenienzen aus Frankreich zu erstrecken.

Türkei. Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths zu Konstantinopel vom 9. d. M.

K 4 unterliegen Herkünfte von Hedjaz und Jemen einer Quarantäne von 10 Tagen.

Dänemark. Durch Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz⸗Ministe⸗ riums vom 1. Juni 1893 sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Juli 1880 über gesundheitspolizeiliche Untersuchungen auch für alle von London nach Island und den Faröern kommenden Schiffe in Kraft gesetzt worden. (Vergl. „Reichs⸗Anz.“ Nr. 124 vom 26. Mai 1893.)

Brastlien.

Nach einer im „Diario Official“ vom 24. v. M. veröffentlichten Verfügung der brasilianischen Regierung vom 20. v. M. sind die französischen Häfen von Morlaix am Kanal bis Saint Michel en l'Herm am atlantischen Ocean für choleraverdächtig erklärt worden. Die seit 13. v. M. aus den betreffenden Häfen abgegangenen Schiffe haben sich bei ihrer Ankunft in Brasilien zuerst na Flha Grande zu begeben und unterliegen dort der vorschriftsmäßigen sanitären Be⸗ handlung. (Vergl. auch 8 1. 111 vom 10. v. Mts.)

gypten.

Infolge des Ausbruchs der Cholera in Mecca ist der ganze Hedjaz für unrein erklärt und das „Réglement de retour du pélerinage“ in Kraft gesetzt worden.

Das Auftreten der Cholera in Süd⸗Frankreich hat zu folgenden Maßnahmen Anlaß gegeben:

1) vom 10. d. M. ab sind alle Ankünfte aus Cette zum freien Verkehr in Egypten erst zuzulassen, nachdem fünf volle Tage seit Ab⸗ fahrt des Schiffes vom genannten Hafen verflossen sind und die ärzt⸗ liche Besichtigung günstig ausgefallen ist;

2) alle Ankünfte aus den anderen französischen Mittelmeerhäfen

aben sich der ärztlichen Besichtigung zu unterwerfen. Handel und Gewerbe.

Die Beschränkungen,, denen in Rußland die Ein⸗ fuhr von thierischen Rohproducten aus Preußen et g ist (vgl. Nr. 84 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 10. April 1893), erstrecken sich auf: rohes Fleisch jeder Art, ungeschmolzene Kuhbutter und Talg; ungekochte Milchproducte; Rohhäute von Hornvieh und Schaffelle; Hörner und Hufen; ungewaschene Wolle und Rohborsten.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 10 165, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 2892, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen.

18 Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 19. Juni das Grundstück in der Skraße Nr. 2 Abtheilung 131 belegen, dem Bauunternehmer Seges Schulze gehörig, zur Ver⸗ steigerung. Fläche 5,62 a. Für das Meistgebot von 265 000 wurde der Kaufmann Berthold Jacoby, Greifswalderstr. 208, Er⸗ steher. Aufgehoben wurde das Verfabren der Zwangsversteige⸗ rung, betreffend das Grundstück Kottbuserstr. 19, dem Maschinen⸗ techniker Wilhelm Klinger gehörig.

„Berliner Wollmarkt. 19. Juni, Abends. Auf dem Vor⸗ mittags etablirten Preisniveau ist die Tendenz eine entschieden feste geblieben. Von dem dem offenen Markt zugeführten Quantum dürfte gut ꝛz verkauft sein; der geringe augenblicklich noch gebliebene Rest,

meist aus minderwerthiger Waare bestehend, wird voraussichtlich morgen Vormittag noch Nehmer finden oder zurückgezogen werden. f den Stadtlägern hat das Seschüft im Laufe des Nachmittags sich ziem⸗ lich rege gestaltet. Die hiesigen Commissionshäuser und Woll⸗ händler, die ständiges Lager halten, stellen, um sich ihre Kundschaft zu sichern, schärfere Ansprüche an die Condition der ihnen angebotenen Wollen, sortiren sie besser, wissen zumeist, was dem betreffenden Re⸗ flectanten wohl besonders zusagen dürfte, fügen sich auch in Betreff der Zahlungsweise williger als die Producenten und können demnach auch bessere Preise erzielen, als für die Wollen im offenen Markt erreichbar sind. So bezifferte sich denn der Werthabschlag hier durchschnittlich nur auf 4 —6 ℳ, vereinzelt darüber oder darunter, je nachdem die Wäsche und Behandlung der Wollen besser oder geringer als im Vorjahre war. Schmutzwollen waren heute auffallend vernachlässigt, trotzdem Fheösh größeres Entgegenkommen bewiesen. Als gezahlt und augenblicklich maßgebend sind folgende Preise zu verzeichnen: Schmutzwollen 39 46 (1892 45 51 ℳ, 1891 57 61 ℳ). Bauern⸗ wollen wenig vorhanden, 86 97 (90 105 resp. 117 126 ℳ), geringe Tuch⸗und Stoffwollen, vornehmlich westpreußische Stämme, 99 110 (105 115 resp. 130 138 ℳ), mittlere do. do. 112 124 (120 bis 133 resp. 130 146 ℳ), bessere do. do. 127 140 (135 bis 146 resp. 148.— 156 ℳ), feinste do. do. 142 152 ℳ, in einem 8 158 (148 160 ℳ, in einem Fall 165 resp. in 1891 62 172 ℳ). Die Verpackung der Wollen, die in früheren Jahren bekanntlich vielfach zu wünschen ließ, entsprach diesmal fast voll⸗ ständig den Wünschen der Abnehmer.

20. Juni, Mittags. Der eigentliche Wollmarkt kann als vollständig beendet betrachtet werden. Von den bis gestern Abend un⸗ verkauft gebliebenen ca. 1200 Ctr. sind über 1000 Ctr. noch unter⸗ gebracht worden zu Preisen, die allerdings den letztgezahlten nachstanden: der Minderertrag gegen das Vorjahr belief sich auf 10 bis 15 Es darf dies nicht Wunder nehmen, wenn man bedenkt, daß die betreffenden Wollen in ihrer Beschaffenheit meist sehr zu wünschen ließen. Unverkauft sind nur noch fünf bis sechs in Besitz von Händlern befindliche kleine Posten. Ein Posten Handwäsche schwarzgeschorene, dann mit der Hand ge⸗ waschene Wollen brachte 110 ℳ, ein anderer gleicher Abstammung, aber Rückenwäsche 112 Käufer im offenen Markt waren, wie schon in den letzten Berichten erwähnt, ausschließlich Fabrikanten, und hat neben der Lausitz, Luckenwalde, Finsterwalde, Glauchau und Meerane auch Kamenz und Wittstock größere Thätigkeit im Einkauf entwickelt. Kleinhändler aus der Provinz, die von den Bauern oft nur die Schur weniger Schafe aufgekauft hatten, zeigten sich mehrfach im Markt, hatten aber mit ihren Offerten keinen sonderlichen Erfolg, denn solche zusammengestoppelte Waare entspricht bei ihrer Verarbeitung meist den nicht in sie gesetzten Er⸗ wartungen, trotzdem sie billig zu haben ist. Das Schurgewicht wird im allgemeinen etwas geringer angegeben als im Vorjahre, auf 3 ½ 4 Pfd. pro Kopf. Kleine Staubtheile, durch die andauernde Trocken⸗ heit bei der Schur hervorgerufen, beeinträchtigten vielfach die Qualität der Rückenwäschen, wenngleich dieselbe immerhin noch als zufrieden⸗ stellend gelten konnte. Auf den Stadtlägern, die sich bis zum gestrigen Abend durch neuere Zufuhren auf 55 884 Ctr. gehoben hatten, machte sich eine verhältnißmäßig gute Bedarfsfrage geltend. In dem Preis⸗ stande der einzelnen Qualitäten ist keine Veränderung eingetreten, vielmehr sind unsere letzten Notirungen maßgebend geblieben. Das abgesetzte Gesammtquantum dürfte 7000 bis 8000 Ctr. umfassen, wobei als Käufer wiederum fast nur Fabrikanten erschienen.

Für den Hafen von Dünkirchen ist die Lösch⸗ und Lade⸗ zeit nach Ortsgebrauch bisher in der Weise bemessen gewesen, daß den Schiffen eine Frist von zehn oder vierzehn Tagen, je nach der größeren oder geringeren Entfernung des Herkunftshafens, bewilligt wurde. Diese gewohnheitsrechtlich feststehende Praxis hat sich als unzweckmäßig erwiesen, weil sie auf die Größe des Schiffes und seine Gattung ob Dampfer oder Segelschiff keine Rück⸗ sicht nahm. Von der Handelskammer in Dünkirchen ist daher in Uebereinstimmung mit den Vertretern der Rhedereien eine Verordnung erlassen worden, die im Anschluß an den Ortsgebrauch in Hävre die Lösch⸗ und Ladefristen anderweitig festsetzt und zum 1. Ja⸗ nuar 1894 in Kraft treten soll. Danach werden sich die Fristen folgendermaßen bestimmen:

für Segelschiffe:

a. die vom europäischen Festland aus Häfen zwischen Gibraltar und der Elbe oder aus dem Vereinigten Königreich oder von den Inseln innerhalb derselben Grenzen kommen,

bei 1 bis 100 t Gehalt: 5 Tage, und für jede weiteren 25 t ein Tag mehr; .die aus anderen Häfen kommen, 8

bei 1 bis 300 t Gehalt: 8 Tage, NJ und für jede weiteren 250 t 1 Tag mehr;

für Dampfer: (ohne Unterschied des Herkunftshafens)

bei 1 bis 250 t Netto: 4 Tage LEPELT 1161¹ 8o1

““

und für jede weiteren 400 t Netto: 1 Tag mehr.

Die Fristen werden nach fortlaufenden Tagen berechnet, Sonn

und gesetzliche Feiertage ausgenommen.

Wer mit Zinsen und Zinsberechnungen zu thun hat, dem dürften die Voigt'schen Zinstabellen III. Auflage von großem Vortheil sein. Das uns vorliegende Werkchen ist in 10 Zinsfüßen 1, 2, 3, 3 ½, 3 ½, 3 ¼, 4, 4 ¼, 4 ½ und 5 % für 1 Tag bis 360 Tage, für 1 bis 100 000 Kapital bearbeitet. Der Druck der Tabellen in klarster Uebersicht der Zahlen ist ein ausgezeichneter zu nennen. Als Anhang enthält dieses Werkchen eine abgekürzte Methode der Zins⸗ berechnung, z. B.: e“

72.— in 121 Tagen à 4 ½ % 3 7 in 7,2 = 1,03 Zinsen. 1“

Der Schlüssel zur schnellen und sicheren Berechnung von Zinsen, für jeden Betrag und für ca. 40 Zinsfuße anwendbar, 9” im Anhange gründlich erklärt. Der Preis, 1 40 für das gebundene und 1 für das geheftete Exemplar, ist billig zu nennen und dürfte diesem Werkchen viele Käufer verschaffen. Es ist durch alle Buch⸗ handlungen sowie auch direct von dem Verfasser Gustav Voigt, Merseburg, Winkel 2, zu beziehen.

Königsberg i. Pr., 19. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zufuhr beträgt bis heute circa 3000 Ctr. 8 schleppend bei einem Preisabschlag von 10 bis 15 Die Haupt⸗ käufer haben am Sonnabend den Platz verlassen, man vermuthet, daß einige derselben morgen zurückkehren.

Magdeburg, 19. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % 19,70, Kornzucker excl., 88 % Rendement 19,00, Nachproducte excl., 75 % Rendement 16,15. Fest Brod⸗ raffinade I. 31,00. Brodraffinade II. 30,75. Gem. Raffinade mit

a Gem. Melis I. mit Faß 30,25. Fest. Roh⸗ zucker I. Produet Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 18,90 Gd., 19,10 Br., pr. Juli 19,05 Gd., 19,17 ½ Br., pr. August 19,25 bez., 19,30 Br., pr. September 17,77 ½ bez. und Br. Alte Ernte ruhig, neue sehr fest.

Leipzig, 19. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Uans Grundmuster B. per Juni 3,70 ℳ, per Juli 3,70 ℳ, per August 3,72 ½ ℳ, per September 3,75 ℳ, per Oktober 3,77 ½ ℳ, per November 3,80 ℳ, per Dezember 3,80 ℳ, per Januar 3,82 ½ ℳ, per Februar 3,85 ℳ, per März 3,85 ℳ, per April 3,85 ℳ, per Mai 3,85

„London, 19. Juni. (W. T. B.) Wie das „Reuter'sche Bureau“ meldet, hat die argentinische Regierung dem Rothschild⸗Comité mitgetheilt, daß sse bereit sei, betreffs der garantirten Eisenbahnen Arrangements zu treffen, welche sich für alle Parteien annehmbar erweisen würden.

Das Geschäft bleibt

Eine heute abgehaltene Versammlun Inh tinischer Bonds nahm einstimmig die Vorschläge des Roths Comités an, die Zinsen soweit herabzusetzen, wie dies von de Comité provisorisch vereinbart war. Die Auszahlung der herab gesetzten Zinsen wird fünf Jahre lang durch Vermittelung de Bank von England erfolgen.

London, 19. Juni. (W. T. B.) An der Küste 6 Weizen ladungen angeboten.

6 % Javazucker loco 19 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loco 19 fest. Chile⸗Kupfer 441 ⁄6, pr. 3 Monat 45516.

Glasgow, 19. Juni. (W. T. B.) Die Verschiffunge von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5767 Tons gegen 5834 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. 1

Bradford, 19. Juni. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, man wartet die Eröffnung der Londoner Auction ab, Mohair garne, Superlustres ziemlich thätig. Worsted stetig, ruhig. 8

Paris, 19. Juni. (W. T. B.) Das Geschäft an der heutigen Börs e war auf den meisten Gebieten anhaltend gering, woran zum theil die drückende Hitze schuld war. Die Curse blieben stagnirend, nur 8 Rio Tinto herrschte größere Kauflust. Banque de Paris erholt. 1

St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B.) Vom 1. Sep tember ab werden zu Börsenoperationen in Fonds, Wechseln, Valut nur Besitzer oder Vertreter handelsindustrieller oder Banquier⸗ Etablissements an der Börse zugelassen. Commis, Comp⸗ toiristen von Kaufleuten können Börsenoperationen nu für Rechnung des Principals vornehmen und müssen desse Vollmacht haben. Wegen Verletzung der Börsenordnung, Ver breitung falscher Gerüchte, Betheiligung an ungesetzlichen Geschäfte kann das Börsencomité bis zu einem Jahr vom Börsenbesuch aus schließen. Appellation dagegen ist nur an die Versammlung de Börsenältesten zulässig. Die Bücher der Börsenmakler in Wechsel und Geldumsatz unterliegen der Revision des Finanz⸗Ministeriums Der Finanz⸗Minister kann die Börsenmakler aus dem Amt entfernen Um die Speculationsgeschäfte auf den Curs des Creditrubels z verhindern, sollen Termingeschäft im Kauf und Verkauf von Gold valuta, Tratten, auf Goldvaluta ausgestellten Werthen u. s. w verboten werden, wenn solche ausschließlich den Zweck haben, die Differenz zu erhalten, und wenn die Art und Weise der Realisirung des Geschäftes beim Abschluß desselben in das Belieben eines der beiden Contrahenten gestellt ist. Bezüglich aller Operationen von Privat⸗ und Communal⸗ Creditinstituten, die auf Grund bestätigter Statuten operiren, und von Bankier⸗Etablissements, welche nach der Ueberzeugung de Finanz⸗Ministers das Spiel auf den Curs fördern, hat der Finanz⸗ Minister das Recht, die Vorlegung der nöthigen Daten und Erklärungen zu fordern und kann zur Nachprüfung der gegebenen Erklärungen oder, wenn solche nicht stimmten Fristen erfolgen, zur Einsichtnahme der Bücher und der Geschäftsführung dieser Institute Bevollmächtigte abordnen. Stellt die Untersuchung fest, daß irgend ein auf Grund von Statuten operirendes Creditinstitut das Spiel auf den Curs fördert, so kann der Finanz⸗Minister, wenn er eine gerichtliche Ver⸗ folgung nicht für angezeigt hält, von der Verwaltung derselben die Einstellung solcher Operationen fordern. Wird diefer Forderung nicht Folge geleistet, so hat der Finanz⸗Minister das Recht, binnen dreimonatlicher Frist die Entfernung des anordnenden Directors und der Mitglieder der Verwaltung von ihren Posten zu fordern, und zwar in der Ordnung, in welcher ihre Wahl oder Ernennung stattgefunden hat. Der Finanz⸗Minister hat das Recht, die Liquida- tion solcher Banquier⸗Etablissements, welche das Cursspiel fördern, binnen einer bestimmten Zeit festzusetzen. Termingeschäfte im Kauf und Verkauf von Goldvaluta, Tratten und auf Goldvaluta geschrie⸗ benen Werthen unterliegen, wenn sie lediglich den Zweck haben, die Cursdifferenz zu erhalten und der Modus ihrer Realisation in das 8 Belieben eines der Contrahenten gestellt wurde, einer Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 % der Summe, auf welche das Geschäft abge⸗ schlossen wurde.

Zürich, 19. Juni. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Mai 1893 für den Personenverkehr 707 000 (im Mai 1892 672 481) Fr., für den Güterverkehr 1 000 000 (im Mai 1892 892 902) Fr., diverse Ein⸗ nahmen im Mai 1893 87 138 (im Mai 1892 72 401) Fr. Total⸗ Einnahme im Mai 1893 1 794 138 (im Mai 1892 1 637 784) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Mai 1893 883 901 (im Mai 1892 884 285) Fr. Demnach Ueberschuß im Mai 1893 910 237 (im Mai 1892 753 499) Fr.

Amsterdam, 19. Juni. (W. T. Java⸗Kaffee

Die Betriebs⸗

good ordinary 52. Bancazinn 54 ½.

Konstantinopel, 19. Juni. (W. T. B.) einnahmen der Anatolischen Eisenbahn betrugen im Avpril d. J. 260 989,37 Fr. oder 452,20 Fr. per Kilsmeter; die Betriebs⸗ ausgaben stellten sich für denselben Monat auf 168 424,63 Fr. oder 291,82 Fr. per Kilometer. Für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April d. J. betrugen die Betriebseinnahmen 1 228 714,28 Fr. oder 2128,93 Fr. per Kilometer, die Betriebsausgaben 662 413,63 Fr. bezw. 1147,73 Fr.

New⸗York, 19. Juni. (W. T. 8 ie Börse eröffnete träge, war im weiteren Verlauf lustlos und matt und schloß eben⸗ falls lustlos. Der Umsatz der Actien betrug 85 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 200 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt. 1

Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf unerwartet ungünstige Kabelberichte, günstige Ernteberichte und Geldknappheit, später erholt infolge Abnahme der sichtbaren Vorräthe. Schluß stetig. Mais sehr fest und einige Zeit steigend nach Eröffnung auf Käufe für Rechnung des Auslandes, dann lebhafte Reaction infolge Geldknappheit, worauf auf bessere Exportnachfrage Erholung folgte. Schluß fest. 1 1

Visible Supply an Weizen 66 376 000 Bushels, do. an Mais 8 165 000 Bushels. .

Chicago, 19. Juni. (W. T. B.) Weizen schwächte sich ab infolge finanzieller Störung in Minneapolis und auf schwächere Kabelberichte, später erholt auf Abnahme der sichtbaren Vorräthe. Schluß stetig. Mais steigend auf große Käufe und Kaufordres für 8. und ausländische Rechnung, sowie auf festere auswärtige Berichte.

B.)

erdingungen im Auslande.

1. Juli. Ministerio de Marina, Direccion del Material, Madrid: Lieferung von 260 bis 300 t Stangenstahl zum Preise von 250 Pesetas jede Tonne franco Arsenale Carraca, Ferrol und Cartagena. Näheres an Ort und Stelle.

8 Rumänien.

12. August. General⸗Direction der rumänischen Eisenbahnen in Bukarest: Lieferung von 82 000 Stück halbrunden Normalschwellen. Näheres an Ort und Stelle.

Am Sonntag, 25. Juni, kommt ein Sonderzug zuermäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Coswig i. Anhalt (Park von Wörlitz) und Dessau zur Beförderung. Der Zug fährt 6,25 Vorm. vom Bahnhof am Askanischen Platz ab und trifft in Coswig 8,57, in Dessau 9,35 Vorm. ein. ie Rückfahrt ist am 25. Juni nur mit dem Sonderzuge 10,5 Abends aus Dessau, 1,29 Nachts in Berlin zulässig, kann aber auch erst am 26. Juni mit sämmtlichen Personenzügen angetreten werden. Der letzte am 26. zur Benutzung mit Sonderzugfahr⸗ karten gültige Personenzug von Dessau, welcher in Wittenberg An⸗ schluß nach Berlin hat, fährt von Dessau 6,17 Nachm., von Coswig 6,50 Nachm. ab. Die Benutzung von Schnellzügen ist gänzlich aus⸗ geschlossen. Fahrkarten zu 5 für die II. und 3 für die III. Klasse, für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, werden am Sonntag früh von den Bahnhofs⸗Fahrkarten⸗Ausgabestellen hier, am Askanischen Platz, und in Fras di ehe sowie auch schon vorher im Bureau des Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a, ausgegeben.