1893 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

schränkung aufzuerlegen, weil da der stufenweisen Be⸗ steuerung von dem Reichs⸗Parlament im Princip bereits an⸗ genommen sei. Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von ““ en verworfen.

Frankreich.

Der Deputirte Millevoye, der gestern Vormittag mit dem Minister des Auswärtigen Develle conferirte, erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, in den Wandelgängen der Kammer vor zahlreichen Deputirten und Journalisten, er sei im Besitz von Staatsgeheimnissen, die zahlreiche Personen in Mitleiden⸗ schaft ziehen könnten; er se jedoch entschlossen, im Ein⸗ vernehmen mit der Regierung vorzugehen und nur dasjenige auf der Tribüne vorzubringen, was daselbst vorgebracht werden könne, event. würde er auf eine Interpellation ver⸗ zichten. Falls jedoch Clémenceau Erklärungen verlange, würde er sie geben. Nach einer anderen Version hätte Millevoye hinzugefügt, er klage Clémenceau an, ein Pensionär der englischen Botschaft zu sein. Mehrere Blätter deuten an, Millevoye besäße Papiere von Cornelius Herz, durch die Clémenceau's Rolle in der egyptischen Politik Frankreichs bloßgestellt werde. Gestern Abend hatten Millevoye, Déroulède, Morès und Ducret eine längere Unterredung mit den Ministern Dupuy und Develle über die Angelegenheit der von der „Cocarde“ angekündigten Documente. Die Minister erklärten, sie könnten amtlich von den angeblich in der englischen Botschaft gestohlenen Schriftstücken keine Kenntniß neh⸗ men und diese auch nicht in Verwahrung nehmen. Der Ministerrath wird heute Vormittag über die in der heutigen Kammersitzung zu beobachtende Haltung Beschluß fassen. Die britische Botschaft in Paris erklärt, keinerlei Papiere zu vermissen, überhaupt von der ganzen, in der „Cocarde“ angekündigten Angelegenheit nicht die geringste Kenntniß zu haben. Der Erste Botschafts⸗Secretär Austin Lee ist gestern Nachmittag nach England abgereist; die gestern früh erfolgte Abreise des englischen Botschafters, Lord Dufferin, hat, wie „W. T. B.“ bemerkt, mit der Angelegenheit nichts u thun. b Liner den Blättern zugegangenen Mittheilung zufolge hätten die Minister Dupuy und Develle die Ent⸗ sendung der Doctoren Brouardel und Charcot nach Bournemouth infolge eines formellen wiederholten Ersuchens der englischen Regierung beschlossen, die, um allen Kritiken ein Ende zu machen, die Diagnose der englischen Gerichtsärzte in Bezug auf den Zustand des Cornelius Herz durch französische Aerzte controliren lassen wolle. Brouardel und Charcot würden das Ergebniß ihrer Untersuchung heute an den Minister⸗Präsidenten Dupuy tele⸗ graphiren.

Die heutigen Morgenblätter verlangen einstimmig, daß ofort erschöpfende Mittheilungen über die Schrift⸗ feforr gegeben werden. Wie verlautet, soll beantragt werden, wenn Millevoye zögern sollte, in der Kammer eine Debatte über die Schriftstücke zu eröffnen, daß die Kammer eine nicht öffentliche Sitzung abhalte. Man erwartet, daß die heutige Kammersitzung einen stürmischen Verlauf nehmen wird.

Nach dem Ausweis der Sparkassen überstiegen in der zweiten Decade des Monats Juni die Rückzahlungen die Ein⸗ lagen um 1 200 000 Fr. Rentenverkäufe fanden nicht statt.

Der Pariser Municipalrath hat dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß das französische Gebiet ein unverletzlicher C““ ort für politische Flüchtlinge werde. Ferner sprach der Municipal⸗ rath den Wunsch aus, es möchten die Papiere Savicki's (siehe Nr. 130 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 2. d. M.), dessen Familie übergeben werden.

v

Rußland.

einem Telegramm des „Staändard“ aus Tiflis von vorgestern hätte die russische Regierung die Zustimmung des Schah's von Persien zu einer Regulirung der Grenze von Khorassan erhalten. Durch das neue Abkommen gelange Rußland in den Besitz eines zur Errichtung eines Sanatoriums für seine Truppen in Askhabad brauchbaren Gebiets.

Der Senator Silvis Spaventa ist gestorben.

Spanien.

Der Ministerrath hat dem „W. T. B.“ zufolge be⸗ schlossen, den Budgetentwurf in seiner Gesammtheit aufrecht zu erhalten und die Session der Cortes soweit wie möglich zu verlängern, um die Abstimmung über das Budget herbeizuführen.

Nach einer telegraphischen Meldung aus Madrid hat die Polizei daselbst bei mehreren bekannten Anarchisten Haus⸗ suchungen abgehalten und einige Verhaftungen vor⸗ genommen. Wie sich herausgestellt hat, war der getödtete Urheber des vorgestrigen Attentats nicht der Director der „Anarquia“, sondern ein Redacteur dieses Blattes. Die beschlagnahmten Documente beweisen, daß ein Complott bestand, um in Madrid und Umgegend Explosionen herbeizuführen.

Luxemburg.

Gestern fand in dem bei Zell am See im Salzkammergut belegenen, der Fürstin zu Löwenstein und dem regierenden Fürsten zu Liechtenstein gemeinsam gehörenden Schloß Fischhorn die Vermählung des Erbgroßherzogs von Luxemburg mit der Prinzessin Maria Anna von Braganza statt. Die Trauung wurde durch den Fürst⸗Erzbischof von Salzburg vor⸗ ö. Der Feierlichkeit wohnten außer der Großherzog⸗ ich Luxemburgischen, der Herzoglich Braganza'schen und der Fürstlich Löwenstein'’schen Falmilie bei: der Erzherzog Karl Ludwig und die Erzherzogin Maria Therests nebst Töchtern, die Erzherzoginnen Maria Annunciata und Elisabeth, der Erzherzog Ludwig Viktor, der Infant und die Infantin Alfonso von Spanien, der Graf und die Gräfin Bardi, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Baden, sowie der großherzog⸗ lich luxemburgische Premier⸗Minister Dr. Eyschen. Die Stadt Luxemburg war zur Feier des Tages festlich beflaggt.

Serbien. Wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, schweben augenblicklich zwischen den Führern der liberalen und fortschrittlichen Partei Verhandlungen zur Verschmelzung beider Parteien in eine neue conservative Hahen, die sich Volkspartei nennen soll. Sollten die Verhandlungen das gewünschte Ergebniß erzielen, so würden die Abgeordneten der fortschrittlichen Partei

aus der Skupschtina austreten.

*

1 Daänemark. v“ Wie „W. T. B.“ aus Kopenhagen berichtet, gilt es in den dortigen Hofkreisen für sehr wahrscheinlich, daß der König und die Königin am 29. d. M. Morgens von Esbjerg aus an Bord des „Danebrog“ nach England ab⸗ reisen. Der „Danebrog“ wird von der Kreuzer⸗Corvette „Valkyrien“ begleitet werden, an deren Bord Prinz Walde⸗ mar als Capitän an der Reise theilnehmen wird

Montenegro. 8

Wie den Wiener Blättern aus Cettinje vom 20. d. M. gemeldet wird, ist der Erbprinz Danilo aus Wien dort wieder eingetroffen.

Schweden und Norwegen.

Als Ersatz für die Aufhebung der directen Steuern be⸗ absichtigt, wie der „Hamb. Corresp.“ erfährt, die norwegische Regierung, als neue Steuern zunächst die Vermehrung der Abgaben auf Spirituosen um 30 Oere per Liter und die Er⸗ höhung der Einfuhrzölle zu beantragen. Weiter soll die Malz⸗ steuer um 4 Oere per Kilogramm ahöht werden, sodann wird eine Erhöhung des Malzzolles und eine fernere des Taback⸗ zolles um 25 Oere per Kilogramm beabsichtigt. Man ver⸗ anschlagt diese Einnahmen auf 1,4 Millionen Kronen.

Amerika.

Dem brasilianischen Gesandten in London ist das nachstehende Telegramm seiner Regierung vom 19. d. M. zu⸗ gegangen:

Die Insurgenten in Rio Grande sind vollkommen zer⸗ streut und haben ihre Zuflucht in Uruguay genommen. Die letzte von Gumersindo befehligte Bande wurde eingeholt und ergab sich. Ihr Führer rettete sich durch die Flucht, er schwamm über den Fluß Jaguary, um die Grenze zu erreichen. Die officiellen Telegramme vom 17. bestätigen diese Nachricht. Gezeichnet: Felisbetto Freira Minister des Auswärtigen. 8

Parlamentarische Nachrichten.

Die XI. Commission des Herrenhauses erledigte gestern noch die §§ 34 53 der Comm 8889ov894ubö durchweg unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses. In der heutigen Sitzung wurde die Berathung bis § 68 gefördert. An den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wurde auch hier nichts ge⸗ ändert, doch wurde im Ausdruck mehrfach eine präcisere Fassung ge⸗ wählt. Man gedenkt heute Nachmittag die erste und morgen die zweite Lesung zum Abschluß zu bringen. Den schriftlichen Bericht an das Plenum wird Ober⸗Bürgermeister Zweigert⸗Essen erstatten.

Die XII. Commission des Herrenhauses nahm im weiteren Verlauf ihrer gestrigen Situng den Rest des Ergänzungs⸗ steuergesetzes sowie den Entwurf, betreffend die Verbesserung des Volksschulwesens und des Diensteinkommens der Volksschullehrer, ohne Aenderung den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses gemäß an und trat sodann in die Berathung des Gesetzes wegen Aufhebung directer Staatssteuern. Von dieser Vor⸗ lage wurden die ersten 16 Paragraphen ebenfalls unverändert ange⸗ nommen. In der heutigen Sitzung wurden die folgenden beiden Paragraphen erledigt. Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses über die Grundsteuerentschädigungen wurden nach längerer Debatte unver⸗ ändert aufrecht erhalten F

der Centralcommission für die Rheinschiffahrt

Die Centralcommission für die Rheinschiffahrt war vom 24. Mai

bis zum 8. Juni l. J. in einer außerordentlichen Sitzung versammelt. Derselben gehören zur Zeit als Mitglieder an: für Preußen: Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Gamp, derzeitiger Vorsitzender, für Bayern: Geheimer Rath Freiherr von Völderndorff⸗Waradein, für Baden: Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schenkel, für Hessen: Geheimer Rath von Werner, für Elsaß⸗Lothringen: Regierungs⸗ Rath Munzinger, für die Niederlande: Staatsrath Professor Dr.

er.

Zunächst wurde der Jahresbericht für die Rheinschiffahrt im Jahre 1892 festgestellt; derselbe wird Anfang Juli im Druck er⸗

scheinen.) Die Centralcommission war in diesem Jahre in drei aus

Schiffszusammenstößen erwachsenen Streitsachen als Berufungsinstanz angerufen worden. In einer Sache wurde 11“ in den zwei anderen Endurtheil erlassen. Bei der einen der durch Endurtheil erledigten Sachen handelte es sich um die örtliche Zuständigkeit des Rheinschiffahrtsgerichts; nach dem preußischen Gesetz vom 8. März 1879 ist in Fällen, wo der Züsammenfteh auf dem Strome statt⸗ gefunden hat, das Rheinschiffahrtsgericht des einen oder anderen Ufers zuständig; in dem Urtheil der Centralcommission wurde fest⸗ gestellt, daß sich die Bestimmung nach der Absicht des Gesetzes, welches die oft schwierigen Feststellungen über die Lage der betheiligten Schiffe zu der meist im I des Stromes laufenden Gerichtsgrenze vermeiden wollte, nur auf die im Strome selbst zwischen den beider⸗ seitigen Uferlinien stattgehabten Zusammenstöße, nicht auch auf die⸗ jenigen Vorkommnisse beziehe, welche sich im Gebiet eines sich in das Land hineinerstreckenden Rheinhafens ereignet haben. In dem andern Urtheil wurde in Auslegung der Art. II. Ziff. 2 und XI. der Schiffahrts⸗Polizeiordnung festgestellt, daß es einem lavirenden Schiffe, sobald es ein entgegenkommendes Dampfschiff herannahen sieht, das einen festen Curs an einem Ufer hat, verboten ist, beim Laviren den Curs dieses Dampfschiffes zu durchkreuzen, und zwar auch dann, wenn die Entfernung von dem Dampfschiff noch erheblich größer ist als die i ItI. ereih chiffe bezeichnete, von einer halben bezw. ganzen Strombreite. Aus Anlaß der bei Behandlung der Rheinschiffahrtssachen gemachten Erfahrungen wurde von der Centralcommission erwogen, ob und durch welche Maßnahmen es möglich sei, den Grund⸗ saß des Art. 36 der revidirten Röheis Fis esg acc, wonach das Ver⸗ ahren der Rheinschiffahrtsgerichte ein beschleunigtes sein soll, ent⸗ schiedener und allseitiger, als dies seither geschehen, durchzuführen. Es wurde namentlich die Unterlassung längerer Schriftenwechsel, ein thunlichst rasches Verfahren bei der Herbeiführung der Zeugen⸗ einvernahme sowie die Anerkennung dieser Civilstreitigkeiten als Feriensachen als wünschenswerth erklärt. Hinsichtlich der vor die Rheinschiffahrtsgerichte gehörigen Strafsachen wegen schiffahrtspolizei⸗ licher Zuwiderhandlungen wurde auf die von einer Uferregierung gegebene Anregung hin durch die Centralcommission festgestellt, daß es mit den Bestimmungen der Rheinschiffahrtsacte vollkommen im Einklang stehe, wenn in solchen Strafsachen zunächst die Erlassung eines Strafbefehls beim zuständigen Rheinschiffahrtsgericht herbeigeführt werde, und daß die Erlassung von polizeilichen Strafverfügungen nach der E nicht unzulässig sei, vorbehaltlich der Frage, ob überhaupt nach der Deutschen Strafprozeßordnung und dem Landesrecht das polizeiliche Strafverfahren Anwendung finde.

.“) Er kann vom Secretariat der Centralcommission in Mann⸗ heim bezogen werden. .—

Ferner wurden in der Centralcommission einige Beschwerdesachen verhandelt, von denen die Beschwerde eines Schiffervereins über die Art und Höhe der Gebührenerhebung im Rotterdamer Hafen von all⸗ gemeinerer Bedeutung ist. Auf Grund der ausführlichen Mittheilung, welche vom niederländischen Bevollmächtigten über die auf die Rotter⸗ damer Hafenanlagen gemachten Aufwendungen, über die laufenden Ausgaben für diesen Hafen, über den Gesammtbetrag der jährlich ein⸗ gehenden Hafengebühren und über das Verhältniß, in welchem die Seeschiffe, die Rheinschiffe und die sonstigen Binnenfahrzeuge in Rotterdam bei den Ausgaben und Einnahmen der Hafenanlagen betheiligt sind, in der Commission gemacht wurde, gelangte die Mehrheit der Centralcommission zu der An⸗ schauung, es sei nicht nachgewiesen, daß das in Rotterdam von den Rheinschiffen erhobene Entgelt im Widerspruch mit Art. 27 der revi⸗ dirten Rheinschiffahrtsacte den Betrag der nothwendigen Unterhal⸗ tungs⸗ und Beaufsichtigungskosten übersteige. Auch in einzelnen von den Beschwerdeführern beanstandeten Bestimmungen der Rotterdamer Gebührenordnung konnte man eine Verletzung der Rheinschiffahrtsacte nicht erblicken; wohl aber erachtete es die Centralcommission für billig, daß die nach dieser Gebührenordnung für einen bestimmten Zeitraum entrichtete Gebühr nicht zum zweiten Mal zu zahlen sei, wenn das Schiff während dieses Zeitraums vorübergehend seinen Aufenthalt gewechselt habe und noch vor Ablauf desselben zum Zweck der Fortsetzung des Ver⸗ oder Entladegeschäfts in den Rotterdamer Hafen zurückgekehrt sei.

Hinsichtlich des Befähigungsnachweises der Schiffsführer wurde in der Centralcommission vorbehaltlich der Genehmigung der Uferregierungen Uebereinstimmung darüber erzielt, daß eine Ver⸗ schärfung der derzeitigen Vorschriften geboten sei; in Zukunft solle ein Schifferpatent nur ertheilt werden, wenn die Zurücklegung des 21. Lebensjahres und ferner nachgewiesen ist, daß der Bewerber min⸗ destens sechs, beim Patent für ein Dampfschiff mindestens sieben Jahre im Schiffergewerbe praktisch thätig gewesen ist. Jedoch war die Mehr⸗ heit der Ansicht, daß den Führern von kleinen Schiffen mit höchstens 1000 Ctr. Feast ct wenigstens für die oberrheinische Strecke bis abwärts Mainz, sowie denjenigen Anwärtern, welche zwei Jahres⸗ curse einer Schifferschule besucht und die Abgangsprüfung be⸗ standen haben, eine Erleichterung bei Erwerbung des Schiffer⸗ patents zu gewähren sei. Ferner beschäftigte sich die Centralcommission mit der Frage, ob auch die zur Zeit an eine staatliche Genehmigung nicht gebundene selbständige Führung von Rheinflößen von einer besonderen Zulassung (Erwerbung eines Flößerpatents) auf Grund nachgewiesener Befähigung abhängig gemacht werden soll. Da ein entschiedenes Bedürfniß nach dieser mit Abänderung der Rhein⸗ schiffahrtsacte verbundenen Maßnahme nicht allseitig hervorgetreten ist, wurde beschlossen, diese Sache zunächst nicht weiter zu verfolgen. Im Zusammenhang hiermit ist in der Centralcommission angeregt worden, ob sich nicht die Verschärfung einiger polizeilicher Bestimmungen für die Floßfahrt empfehle. Dabei wurden von der Centralcommission Verschärfungen in der Richtung beschlossen, daß die Entfernung, in der der Wahrschaunachen dem Floße vorauszufahren hat, bestimmter (von bis 1 ½ Stunden) eingegrenzt und gleichzeitig das Anhängen des Wahrschaunachens an ein zu Thal fahrendes Schiff untersagt wurde.

Was die für die Eehissomannschaften auf deutschen Rheinschiffen vorgeschriebenen Dienstbücher anbetrifft, so war schon auf der letzten Tagung der Commission ein Einverständniß darüber erzielt worden, daß auf strenge Handhabung der betreffenden Vorschriften, insbesondere auch gegenüber dem ausländischen, auf deutschen Fahrzeugen verwendeten Schiffspersonal zu halten und der Besitz des Dienstbuchs durch perio⸗ disch wiederkehrende Revisionen in den hauptsächlichen Hafenorten zu controliren sei. Die von einer Regierung aufgeworfene Frage, ob die Steuerleute, welche auf einem h Rheinschiff als Schiffsgehilfen in ein festes Dienstverhältniß eingetreten sind, auch dann ein Dienstbuch zu führen haben, wenn sie ein Patent als Schiffsführer besitzen, wurde zwar von der Commission bejaht, zu⸗ gleich aber wurde beschlossen, es solle im Hinblick auf die in dieser Beziehung bisher vielfach beobachtete en weende und von erheblichen Mißständen nicht begleitete Praxis, zunächst von einer strengeren Durchführung der Dienstbuchpflicht gegenüber den mit Patent ver⸗ sehenen Steuerleuten Abstand genommen und eine weitere Prüfung der Frage einer Aenderung der bezüglichen Vorschrift bis zur Revision der Schiffahrts⸗Polizeiordnung vorbehalten werden.

In Bezug auf die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auf dem Rhein wurde von einer Regierung bei der Centralcommission angeregt, ob es nicht zweckmäßig wäre, übereinstimmende An⸗ ordnungen sämmtlicher Rheinuferstaaten dahin zu treffen, daß beim Vorkommen von Schiffszusammenstößen, sonstigen Unfällen und Be⸗ schädigungen auf dem Rhein sowie von schiffahrts⸗ und floßpolizeilichen Zuwiderhandlungen mit gegenseitiger ctentc g der Behörden aller Rheinuferstaaten der Thatbestand sofort durch die mit der unmittel⸗ baren Schiffahrts⸗ und Stromaufsicht betraute Behörde und ihre Beamten festgestellt werde und daß von diesen Behörden, soweit erforderlich unter Einziehung von Erkundigungen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, nach einheitlichem Muster Verzeichnisse über diese Vorkommnisse zu führen seien, welche alljährlich der Oberbehörde und dem Rheinschiffahrts⸗Inspector vorzulegen sind, damit daraus das Material für die Unfallstatistik im Jahresbericht der Centralcommission und geeigneten Falls auch der Anlaß zu veiteren Maßregeln, insbesondere auch zur Einleitung des Verfahrens wegen Zurückziehung des Patents gegen die schuldigen Schiffer und Lootsen, entnommen werde. Man beschloß diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Cine weitere die Sicherung des Rheinverkehrs betreffende Frage, welche die Centralcommission auch in dieser Sitzung beschäftigte, bezog sich auf die Erlassung einer gemeinsamen Polizeiordnung über den Transport feuergefährlicher, nicht zu den Sprengstoffen zu rechnender Gegenstände. Der Entwurf solcher gemeinsam für die TG des Rheins zu erlassenden Vorschriften wurde von der Central⸗ commission durchberathen, vor der endgültigen Feststellung soll derselbe aber einer nochmaligen Durchsicht unterworfen werden, um die Be⸗ stimmungen thunlichst mit denjenigen in Einklang zu setzen, welche nach der internationalen Berner Vereinbarung von 1890 hinsichtlich der Beförderung von leicht entzündlichen Stoffen auf den Eisenbahnen

elten. 8 Im Laufe der nächsten Jahre wird die Frage eines einheitlichen Lichtersignalwesens für den ganzen Rhein (zur Zeit gelten verschiedene Bestimmungen bis zur niederländischen Grenze und von da abwärts) zu erledigen sein. Außerdem ist auch noch in einigen anderen Punkten eine Abänderung und Ergänzung der gemeinsamen Polizei⸗Ordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein angeregt worden, insbesondere was die Vorkehrungen gegen die sich aus der elektrischen Beleuchtung der Dampfschiffe fuͤr die Sicherheit der Wasserstraße ergebenden Gefährdungen, die Behandlung der Motorenboote, die Maßregeln in Bezug auf Farbenblindheit der Schiffer anbetrifft. Die Centralcommission erwog in dieser Tagung insbesondere, in welcher Form die Erhebungen für die bevorstehenden Abänderungen und Er⸗ Fängung der schiffahrtspolizeilichen Vorschriften durchzuführen sein möchten.

Von den übrigen Gegenständen, welche auf der Tagesordnung standen, ist noch hervorzuheben, daß die niederländische Regierung er⸗ sucht wurde, die Stelle, an welcher bei Goreum und Krimpen, Wag und Leck und damit der Geltungsbereich der gemeinsamen schiff⸗ fahrtspolizeilichen Vorschriften ein Ende hat, durch ein äußerlich sicht⸗ bares Zeichen den Betheiligten kenntlich zu machen, und daß das Secretariat der Centralcommission angewiesen wurde, den Bethei⸗ ligten auf Ersuchen von den daselbst aufbewahrten schiffahrtspolizei⸗ lichen Vorschriften, welche für nicht conventionelle von Rheinschiffen befahrene Wasserstraßen (namentlich in den Niederlanden) F Einsicht zu geben und, soweit thunlich, auch den Bezug derselben zu vermitteln oder die Bezugsquelle anzugeben. 8

ja monatelang aufgehalten haben kann (da er

Zur Arbeiterbewegung.

Die letzten Nachrichten des „Prag. Abendbl.“ von gestern aus Kladno melden, daß der Strike nun im steten Nieder⸗ gange begriffen ist und daß sich die Zahl der Bergarbeiter, welche zu der gestrigen Morgenschicht sich eingefunden haben, wieder wesentlich vermehrt hat, doch haben nach einem Telegramm des „H. T. B.“ vom heutigen Tage infolge des Strikes in Dux in Kladno verschiedene Arbeiter aufs neue die Arbeit eingestellt. Gelegentlich einer Versammlung der Arbeiter mußten mehrere Agitatoren, welche socialistische und anarchistische Schriften vertheilten, verhaftet werden.

Die Zahl der Strikenden in Dux übersteigt, wie dem⸗ selben Bureau heute gemeldet wird, bereits 10 000; auch im Teplitzer Revier schlossen sich einige Schächte dem Strike an. Im Brüxer Revier wird garnicht gearbeitet. Gestern Abend sammelten sich vor dem Plutoschacht mehrere 1000 Strikende an, sie wurden aber von zwei Bataillonen Infanterie und einer Escadron Cavallerie zerstreut. Die Fabriken beginnen bereits ihren Betrieb einzustellen, weil die strikenden Berg⸗ arbeiter auch die Arbeiter in den Fabriken bedrohen.

Wie wir dem „Vorwärts“ entnehmen, sind 7—800 Ziegelei⸗ Arbeiter in Damm⸗Hast wegen 25procentiger Herabsetzung des Accordlohns ausständig.

Aus Bern wird dem „W. T. B.“ unter dem gestrigen Tage gemeldet: Der von der hiesigen Arbeiterunion zur Wahrung ihrer Interessen angestellte Arbeitersecreätär Wassilieff ist verhaftet worden. Die bei einer Haussuchung bei ihm vorgefundenen Papiere sollen sehr gravirend sein. Wassilieff ist naturalisirter Russe.

Kunst und Wissenschaft.

Der Director des Astrophysikalischen Observatoriums auf dem Telegraphenberge bei Potsdam, Geheime Regierungs⸗Rath, Prof. Dr. Vogel hat die endgültigen Ergebnisse der auf dem ge⸗ nannten Observatorium angestellten Beobachtungen über den neuen Stern im „Fuhrmann“ nunmehr der Königlichen Akademie der Wissenschaften vorgelegt, welche dieselben soeben veröffentlichte. Prof. Vogel ist, der „Nat.⸗Ztg.“ zufolge, der Ansicht, die Erscheinung des neuen Sterns sei dadurch veranlaßt worden, daß ein durch den Raum eilender Weltkörper in ein dem unseren ähnliches Sonnensystem eindrang und durch den nahen Vorüber⸗ gang an einem größeren oder an mehreren kleineren Körpern dieses Systems, vielleicht auch durch directen Zusammenstoß mit kleineren Körpern, plötzlich in hohen Glühzustand versetzt wurde. Zur Zeit, als auf der Erde die spektroskopischen Beobachtungen des Sternes angestellt wurden, befand sich dieser nach Vogel'’s Ansicht in einem Theile des supponirten Sonnensystems, welches dicht mit kleinen Körpern angefüllt war. Diese haben durch den nahen Vorübergang und durch theilweises Zusammentreffen zunächst den hohen Glühzustand der Oberfläche und der Atmosphäre des eindringenden Körpers aufrecht erhalten. Sie haben hierbei theilweise selbst große Erhitzung und eine mehr oder minder große

eschwindigkeit erhalten. Durch unausbleibliche Störungen der

Kiveauflächen und dadurch bedingte Eruptionen sind auch Er⸗ itzungen in den Atmosphären des Centralkörpers und größerer laneten des Systems erfolgt. Im Herbst 1892 leuchtete die Nova ochmals auf. Dies kann nach Vogel auf eine Begegnung des das pponirte Sonnensystem durcheilenden Körpers mit einem einzelnen ußeren Gliede (einem entfernten Planeten) desselben zurückgeführt werden. „Ich will mich jedoch“, sagt Professor Vogel zum Schluß, „nicht weiter in Einzelheiten verlieren, da es mir in der Hauptsache nur darauf ankam, zu zeigen, daß die Wahrscheinlichkeit des Zusammenstoßes eines im Weltraum umherirrenden Körpers mit einem geregelten System von Körpern keine zu geringe ist, indem gegen die Annahme eines Planetensystems bei einem Fixstern nichts eingewendet werden kann; und daß durch die Annahme eines solchen Systems, in welchem sich ein Körper, der sich mit der enormen Geschwindigkeit von 90 100 Meilen bewegt, wochen⸗, - 1 beispielsweise zur Durchschreitung unseres Sonnensystems volle fünf Monate gebrauchen würde), die wichtigsten bei dem neuen Stern beobachteten Erscheinungen eine ungezwungene Erklärung finden können.“ Sonach haben wir also aller Wahrscheinlichkeit nach in dem Aufleuchten des neuen Sterns ein ungebeures kosmisches Ereigniß vor Augen gehabt: das Zusammen⸗ treffen eines Weltkörpers mit den Planeten eines fremden Sonnen⸗ stems. Was in jenem fernen Weltenraum sich ereignete, ist auch unserem Sonnensystem nicht unmöglich. Die Vorstellung einer für alle Zeiten katastrophenfreien Existenz kann auch für die Glieder unseres Planetensystems nicht mehr aufrecht erhalten werden. Vieclleicht haben sich auch hier schon in grauer Vorzeit, vor Millionen von Jahren, Ereignisse abgespielt, die wahre Weltkatastrophen waren. Vielleicht war Ss Erde auch einst Zeuge, wenn nicht mitbetheiligt an solchen Vorgängen, die, wenn sie sich dereinst wiederholen würden, den Untergang alles organischen Lebens hienieden verursachen müßten. In Straßburg ist, wie die „Nat.⸗Ztg.“ meldet, vor einigen Tagen der bekannte Historiker Professor Baum⸗ garten im Alter von 68 Jahren gestorben. r hat vom Jahre 1872 bis 1889 an der Universität Straßburg als Lehrer der Geschichte gewirkt und sich seitdem im Ruhestande mit schriftstellerischen Arbeiten beschäftigt. Seine „Geschichte Karl's V.“, zu welcher er umfassende archivalische Vorstudien, namentlich auch in Italien und Spanien, ge⸗ macht hat, ist unvollendet geblieben. Neben ihr ist als sein Haupt⸗ werk zu nennen die „Geschichte Spaniens vom Ausbruch der französi⸗ schen Revolution bis auf unsere Tage“ (drei Bände 1865—71). Außerdem veröffentlichte er eine Reihe politischer Schriften.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Oesterreich⸗Ungarn. Einer Verfügung der Seebehörde zu Triest zufolge ist die s. Z. gegen Provenienzen aus den arabischen Häfen des Rothen Meeres von Kunfuda bis Bab⸗el⸗Mandeb angeordnete siebentägige Quarantäne (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 243 vom 14. Oktober v. J.) aufgehoben, und sind infolge des Ausbruchs der Cholera in Mekka gegen Herkünfte aus allen arabischen Häfen des Rothen Meeres Maßregeln im Sinne der Dresdener Uebereinkunft getroffen worden. .

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien vom 12. d. M. ist das „Réglement sur le retour du poèlerinage“ auch für die Küste des Yemen wie für den Hedjaz in Kraft gesetzt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 145 vom 20. d. M.) Doch soll gegen Schiffe mit reinem Gesundheitspaß und ohne Pilger oder ähnliche Massen an Bord, welche die Häfen der arabischen Küste des Rothen Meeres vor dem 24. Juni verlassen, nur das „Réglement contre le choléra“ angewandt werden. „Das „Réglement contre le choléra“ ist gleichfalls gegen Her⸗ künfte von Bassorah, Mohammara und Fao in Kraft gesetzt worden.

Unter demselben Datum ist die Dauer der Quarantäne für die aus dem Hedjaz zurückkehrenden Pilger festgesetzt worden, und zwar für fremde Pilger auf 15 Tage in Tor und daran sich schließende Quarantäne während der Fahrt durch den Kanal, und für egyptische Pilger auf 15 Tage in Tor und 3 Tage in Ras Mallap. Ferner wurde beschlossen, daß das großhe Gepäck der fremden Pilger ausgeladen und erst nach gehöriger Desinfection des Schiffs⸗ raums dort wieder eingepackt und verschlossen werde. Auf dem Ge⸗ sundheits 1 ist zu vermerken, daß das große Gepäck, welches sich in

den verschlossenen Räumen des Schiffes befindet, nicht desinficirt wor⸗ den ist. Außerdem sind die Effecten und das Gepäck der Pilger jeder Section, in welcher ein Cholerafall während der Quarantäne vorgekommen ist, vor der Abreise wie bei der Ankunft zu desinficiren.

8

Wie dem „R. B.“ aus Jeddah gemeldet wird, sind in Mekka in der Zeit vom 16. bis 20. Juni 830 Personen an der Cholera gestorben.

Frankreich. Unter den westlich gelegenen Departements hatte zufolge einem in den „Veröffentlichungen des Deutschen Kaiser⸗ lichen Gesundheitsamts“ Bericht über die Sitzung des Gesundheitsraths am 29. Mai Finistoère seit dem 7. Mai neue Cholera⸗Erkrankungen nicht mehr aufzuweisen. Im Depaͤrtement Morbihan wurden vom 15. bis 29. Mai 47 Erkrankungen und 23 Todesfälle in sechs Gemeinden fest⸗

estellt, vom 29. Mai bis 5. Juni elf bezw. drei in vier Gemeinden.

n Nantes sind (nach einer Meldung vom 7. Juni) innerhalb der letzten drei Monate fünfzehn „choleraartige“ Todesfälle angezeigt worden. In der Vendée sind angeblich seit dem 12. Mai neue Todesfälle nicht mehr zur Beobachtung gelangt.

In der Zeit vom 27. Mai bis 3. Juni (n. St.) sind 36 Cholera⸗Erkrankungen und dreizehn Todesfälle amtlich ange⸗ meldet worden, die sich im Gouv. Podolien vom 27. April bis 13. Mai ereigneten.

Gelbfieber.

In Havang sind, wie in den „Veröffentlichungen des Deutschen Kaiserlichen Gesundheitsamts“ berichtet wird, vom 5. bis 11. Mai sechs Podessche und etwa dreizehn Neu⸗ erkrankungen, vom 12. bis 18. Mai fünf bezw. vierzehn, in Cien⸗ fuegos vom 14. bis 20. Mai drei Todesfälle festgestellt worden. Aus Pernambuco wurden für die Zeit vom 13. März bis 9. April vier Todesfälle, aus Para vom 24. April bis 7. Mai vier, aus 1“ vom 6. bis 12. Mai fünf, vom 13. bis 19. Mai sieben gemeldet.

v1“

Handel und Gewerbe. 8

.“ Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 9782, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 3648, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen, am 20. d. M. gestellt 3353, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 21. Juni das dem Fuhrherrn Johannes Spieß gehörige, in der Straße 12 a Nr. 9 belegene Grundstück zur Versteigerung. Fläche 6,94 a. Mindestgebot 800 Für das Meistgebot von 130 100 wurde der Kaufmann Georg Pinoff, Königstr. 55, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in den nachbenannten Grundstücken: Engel⸗Ufer 1, 1a und 1b, der ver⸗ wittweten Frau A. C. E. Mayer, geb. Merschley, gehörig. Mulackstraße 8, dem Paul Wirth gehörig.

Königsberg i. Pr., 21. Juni. (W. T. B.) Der Woll⸗ markt ist bis auf 1000 bis 1200 Ctr. zu hoch limitirter Wolle geräumt. Da die Hauptkäufer den Platz verlassen haben und von der gestern eröffneten Wollauction in London weichende Tendenz ge⸗ wird, sind die Angebote um 6 niedriger geworden als isher. Magdeburg, 21 Iuni. (W. T. B.) Zmnebdericht. Kornzucker excl., von 92 % 19,70, Kornzucker excl., 88 % Rendement —,—, Nachproducte excl., 75 % Rendement 16,10. Ruhig. Brod⸗ raffinade I. 31,00. Brodraffinade II. 30,75. Gem. Raffinade mit Faß 30,50. Gem. Melis I. mit Faß 30,25. Fest. Roh⸗ zucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni —,— Gd., —,— Br., pr. Juli 18,95 Gd., 19,00 Br., pr. August 19,17 ½ bez., 19,20 Br., pr. September 17,45, Gd., 17,50 Br. Alte Ernte ruhig,

neue schwach. 1

21. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zufuhr betrug 3050 Ctr. Stimmung gedrückt. Wäsche mittelmäßig. Gezahlt wurde für ordinäre Wollen 85—90 ℳ, für mittlere 95 100 ℳ, für feine 100 105 ℳ, für feinste 110 In Döhrener Kunstwäsche betrug die Zufuhr 300 Ctr. Das Meiste blieb un⸗ verkauft. Gezahlt wurde für ordinäre Wollen 120 ℳ, für mittlere 140 ℳ, für feine 160

Leipzig, 21. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Juni 3,70 ℳ, per Juli 3,72 ½ ℳ, per August 3,75 ℳ, per September 3,77 ½ ℳ, per Oktober 3,80 ℳ, per November 3,80 ℳ, per Dezember 3,82 ½ ℳ, per Januar 3,85 ℳ, vper Februar 3,87 ℳ, per März 3,87 ½ ℳ, per April 3,87 ½ ℳ, per Mai 3,87 ½ Umsatz 50 000 kg.

Mannheim, 21. Juni. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. Juli 17,00, pr. November 17,50, Roggen pr. Juli 15,60, pr. November 15,85. Hafer per Juli 17,50, per November 15,85. Mais pr. Juli 11,95, pr. November 12,25.

Wien, 21. Juni. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 21. Woche (vom 21. Mai bis 27. Mai 1893) 212 407,31 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 11 369,62 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 27. Mai 1893) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 4 890 671,89 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 594 770,02 Fr.

22. Juni. (W. T. B.) Bei den sowohl in diesem, wie in den früheren Jahren im Betriebe gestandenen 298 km langen Local⸗ bahnen der österreichischen Local⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ chaft betrugen die provisorisch ermittelten Einnahnen im

onat Mat d. I. 161 423 Fl., und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Mai 1893 782 908 Fl. während die definitiven Einnahmen in der gleichen Periode des Vorjahres 145 381 Fl., bezw. 694 039 Fl. betragen haben. Die er⸗ mittelten, oben nicht inbegriffenen Einnahmen der 75 km langen Localbahn Budweis⸗Salnau betrugen in der Zeit vom 1. Januar bis

Ende Mai 1893 71 554 8 Pest, 21. Juni. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. Herbst 8,42 Gd.,

ruhig, pr. Mai⸗Juni 8,42 Gd., 8,45 Br., G 8,44 Br. afer pr. Herbst 6,41 Gd., 6,43 Br. Mais pr. Mai⸗ Juni 5,14 Gd., 5,16 Br., per Juli⸗August 5,15 Gd., 5,16 Br. Kohlraps pr. August⸗September 15,20 Gd., 15,40 Br. London, 21. Juni. (W. T. B.) Wollauction. besucht, jedoch lebhaftere Betheiligung. Preise unverändert. An der Kuste 7 Weizenladungen angeboten. 6 % Javazucker loco 19 stetig, Rüben⸗Rohzucker loco 19 ruhig. Chile⸗Kupfer 45 ⅜4, pr. 3 Monat 457⁄16. Paris, 21. Juni. (W. T. B.) Fondsbörse. Curse infolge fortgesetzter Geschäftslosigkeit vielfach abbröckelnd. Stimmung recht gedrückt. Rio Tinto matter auf Realisationen. Russische Fonds

nachgebend.

Amsterdam, 21. Juni. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. Bancazinn 55 ⁄¾.

New⸗York, 21. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete lustlos, zeigte im weiteren Verlauf günstigere Stimmung und schloß lustlos, aber fest. Der Umsatz der Actien betrug 171 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 200 000 Unzen geschätt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt. Die Silberankäufe für den Staats⸗ schatz betrugen 100 000 Unzen zu 82,20 à 82,40.

Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf befürchtete Geldknappheit und günstige Ernteberichte, später trat Besserung ein. Schluß stetig. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf Geldknappheit und günstige Ernteberichte, später, entsprechend der Festigteit des Weizens, erholt. Schluß sehr fest. 1

hicago, 21. Juni. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf matte Kabelmeldungen, günstige Ernteberichte, sowie auf Berichte aus Frankreich, daß die dortigen Ernteschäden nicht so erheblich, als ursprünglich gemeldet, später auf gute Plegas frace erholt. Schluß stetig. Mais fallend einige Zeit nach Eröffnung, dann Feöhafte Reaction auf große Käufe und Kaufordres, später ieder fallend.

Spärlich

Verdingungen im Auslande. Oesterreich⸗Ungarn. 30. September, Mittags. Commandant des Kriegshafens von Pola. Größere Lieferung von Geweben aus Wolle, Leinen und Baumwolle. Italien.

26. Juni. Präfectur von Avellino. Anlage der Wasserleitun für den öffentlichen Springbrunnen „Piazza“, 8 der 1 Tanarosa. Ausführungsfrist 6 Monate. Kostenanschlag 17 117,27 Fr. Vorläufige Caution 1000 Fr., definitive 2000 Fr. Definitiver Zuschlag am 17. Juli.

. 26. Juni, 4 Uhr. Direz. Opif. Arredi militari in Turin. Lieserung von 11 000 kg Leder für Schuhsohlen, das Kilogramm zu 81gr. Kostenanschlag 33 000 Fr. Vorläufige Caution 3300 Fr. Lieferungsfrist 40 Tage.

27. Juni, 3 Uhr. Artillerie⸗Direction der Geschütz⸗Gießerei in Genua. Lieferung von 5400 kg⸗Kupfer in Blöcken. Kostenanschlag 9180 Fr. Caution 950 Fr.

27. Juni ebenda. Lieferung von 3000 kg Kupfer in Blöcken L —; desgl. 2400 kg M —, das Kilogramm zu 1,70 Fr. Kosten⸗ 1escg 9180 Fr. Vorläufige Caution 950 Fr. Lieferungsfrist

age.

28. Juni, 2 Uhr. Artillerie⸗Direction der Geschützgießerei in Neapel. Lieferung von 1) 3000 kg Zinnblöcken, das Kilogramm zu 3,05 Fr. Kostenanschlag 9150 Fr. Vorläufige Caution 915 Fr., 2) 18 000 kg Kupferblöcken, das Kilogramm zu 1,50 Fr. Kosten⸗ anschlag 27 000 Fr. Vorläufige Caution 2700 Fr. uskunft bei der vorerwähnten Direction. v“

Portugal. . 27. Juni. Königlich portugiesische Eisenbahngesellschaft in Lissa⸗ bon. Lieferung von 6187 m Röhren aus gewalztem Eisen. Auskunft in Lissabon. Station Caes dos Soldados.

5 Niederlande. . 28. Juni, Mittags. De directeur der Artillerieinrichtingen in Delft im Directionsbureau am van Leeuwenhoeksingel: Lieferung von folgenden Gegenständen in zwei Abtheilungen:

1. Abtheilung: 7050 kg Antimoon Regulus,

2. Abtheilung: 99 000 kg Blei in Barren, Lieferungsbedingungen von dem genannten Director zu beziehen.

4. Juli, 2 Uhr. Justiz⸗Ministerium im Haag in einem der Bureaus des Ministeriums: Die Lieferung von Band⸗L⸗ und T., Stab⸗ und Platteneisen, Bolzen u. s. w. für 240 Zellen für Ge⸗ fängnisse und staatliche Erziehungsunstalten.

Bedingungen sind für 0,30 Fl. bei den Buchhändlern Gebrüder van Cleef im Haag, Spui 28a, erhältlich.

Rumänien.

1. August, 11 Uhr. Verwaltung der Bürger⸗Hospitäler in Bukarest. Wasserleitung für die Stadt Sinara. Vorläufige Caution 5 % des Werthes der Arbeiten. Ohne Datum. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest. Lieferung von 100 000 kg grauem Tuch, 25 000 kg braunem Tuch.

Dänemark.

11. Juli, 1 Uhr. Maskinchefen for Statsbanedriften (Staats⸗ bahnverwaltung), Colbjörnsensgade Nr. 6, Kopenhagen: Lieferung von 52 100 t Kohlen zum Heizen von Locomotiven. Bedingungen an Ort und Stelle und beim „Reichs⸗Anzeiger“ (in englischer Sprache).

30. Juni, 12 Uhr. Trafikchefen for Statsbanedriften (Staats⸗ bahnverwaltung), Prafikafdelingens Magasin Bahnhof, Kopen⸗ hagen: Lieferung des Bedarfs an Tuch, Kirsey und wollenen Futter⸗ stoffen für Uniformen und Bekleidungsstücke sowie Lieferung und Ver⸗ fertigung von verschiedenen Uniformen ꝛc. für das Personal der Staats⸗ bahnen auf Seeland⸗Falster in den Betriebsjahren 1893/94 und 1894/95. Bedingungen an Ort und Stelle und beim ‚Reichs⸗ Anzeiger“ (in dänischer Sprache).

30. Juni, 12 Uhr. Trafikchefen for Statsbanedriften (Staats⸗ bahnverwaltung), Trafikafdelingens Contor, Hauptbahnhof, Aar⸗ hus: Lieferung des Bedarfs an Tuch, Kirsey und wollenen Futter⸗ stoffen für Uniformen und andere Bekleidungsstücke für das Personal der Jütland⸗Fühnenschen Staatsbahnen im Betriebsjahre 1894/95. Bedingungen an Ort und Stelle.

3. Juli, 4 Uhr. Aarhus Gasvaerk in Aarhus: Lieferung und Zufuhr von ca. 7000 Tonnen Gaskohle. Bedingungen zur Ein⸗ sicht an Ort und Stelle.

1. Juli. Verwaltung der Daira Sanieh in Kairo. Lieferung von 3100 Vignoleschienen im Gewicht von ungefähr 272 000 kg, 3600 Laschen im Gewicht von ca. 8300 kg, 8500 Bolzen mit Schraubenmuttern im Gewicht von ca. 3000 kg, 12 800 Klammern im Gewicht von ca. 2650 kg, 2000 Bolzen mit Schraubenmuttern im Gewicht von ca. 380 kg, 200 Laschen⸗Bolzen mit Schraubenmuttern im Gewicht von ca. 182 kg, 600 Laschen im Gewicht von ca. 360 kg.

Egypten.

Verkehrs⸗Anstalten

Der Staatssecretär des Reichs⸗Postamts Dr. ephan ha die Herstellung einer Telephonlinie Erfurt Halle Leipzig genehmigt. Der Bau der Linie soll noch im laufenden Etatsjahr erfolgen.

Bremen, 22. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ ist am 20. Juni von Neapel abgegangen. Der Postdampfer „Baltimore“, nach dem La Plata bestimmt, hat am 20. Juni St. Vincent passirt. Der Reichspostdampfer „Habsburg“, nach Australien bestimmt, ist am 20. Juni in Neapel angekommen. Der Schnell⸗ dampfer „Lahn“, von New⸗York kommend, hat am 21. Juni Hurst Castle passirt. Der Postdampfer „Amerika“ ist am 21. Juni von Baltimore nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Havel“ nach New⸗York bestimmt, hat am 21. Juni Dover passirt. Der Schnell⸗ dampfer „Spree“ ist am 20. Juni von New⸗York via Southampton nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Fulda“, von New⸗York kommend, ist am 21. Juni in Genua angekommen. Der Postdampfer „Weimar“, von Baltimore kommend, hat am 21. Juni Lizard passirt. Der Postdampfer „Frankfurt“, vom La Plata kommend, ist am 21. Juni in Antwerpen angekommen.

London, 21. Juni. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Spartan' ist heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Lismore Castle ist heute auf der Heimreise in London angekommen.

Theater und Mufik.

Königliches Opernhaus.

Die Königliche Oper brachte gestern, noch kurz vor den Ferien und nach einer an Neuheiten besonders reichen Spielzeit, ein neues vieractiges Werk von Richard Stiebitz, betitelt „Der Zigeuner“ zur Auf⸗ führung, dem eine freundliche Aufnahme bereitet wurde. Der Text ist nach einer Erzählung von O. Glaubrecht (Pseudonym für R. L. Oeser, Pfarrer in Lindheim i. d. Wetterau, gest. 1859) frei bearbeitet und die düster⸗romantische Handlung, die in Schlesien um Pfingsten 1745, also zur Zeit des zweiten schlesischen Krieges spielt, an packenden Scenen nicht arm. Zu letzteren gehören die Ueberrumpelung eines österreichischen Lagers durch preußische Truppen, eine Feuersbrunst, der Mord des Zigeuners durch die Hand der eigenen Mutter ꝛc. Der Componist, der in Spandau lebt und sich in dortigen musikalischen Kreisen als Leiter eines Gesangvereins Ansehen erworben hat, erweist

ch in der ganzen Factur der Oper als ein tüchtiger, kenntnißreicher usiker, der auf der Höhe neuzeitlichen Kunststrebens sich bewegt und namentlich den dramatisch⸗pathetischen Ausdruck in der vocalen Erfin⸗ dung und Ausgestaltung sowohl wie in der Orchestration 8,— be⸗ h t und damit ße Wirkungen zu erreichen versteht oran es