Benennung der Gegenstände
Zollsatz
des
neuen Vertrags⸗
neuen allgemeinen tarifes arifes
„Dinare Dinare für 100 kgffür 100 kg
seitherigen Vertrags⸗ tarifes
Dinare
früheren allgemeinen arifes
Dinare für 100 kg
ündhölzchen aller Art (auch in Schachteln), 8 Lüheölcchen, Art (auch in Schachteln), Stärke⸗ gummi und Leim . . . . . E““
Tinte und Stiefelwichse aller Art . . . . . Dochte aller Art... “ arben: . remer⸗ und Pariserblau, sowie alle anderen Farben zur Imitation von Indigo . . . . Berlinerblau und Waschblau (Ultramarin ꝛc.), in Stücken, in Pulver oder auf Papier.. .. zubereitete: 8 gemeine, aus Erden und Mineralien gewonnene Farben in Stücken oder gepulvert: Ocker, Englischroth, Bolus, Mineralblau, Kupfer⸗ braun, Barpt, Rotherde, Umbra, Tripel (weiß und gelb), Wiener⸗, Brescia⸗ Vicen a⸗, Bo⸗ ꝛc.; ferner Graphit, Knochen⸗ und Fecchrrenfohle⸗ (Rußschwarz), Ruß und weiße eide ohne Papierumhüllung . . . . ..
2 . . — 83 . 8
4“¹“ . Alle anderen chemisch zubereiteten Farben, in Stücken, gepulvert oder flüs ig, einschließlich der bunten Feichenkreide und Kreide in Papier⸗ a* Putz⸗ und Polirmittel (Wienerkalk u. dgl.) in Umschließungen für den Detailverkauf.. .
Gruppe XII. Fette und Fettproducte.
Nicht wohlriechende Oele:
Oliven⸗, Samen⸗ und andere nicht besonders be⸗ nannte vegetabilische Oele, auch flüssiger Ter⸗ pentin und Firniß . . . . . . . ...
Cocosnuß⸗ und Palmöl; dicker Terpentin .. .
752525252à
Bh und andere Fettstoffe:
S gesalzen oder ausgelassen, auch Kunstbutter
Wachs, Stearin, Paraffin, Palmitin, Ceresin u. dgl. xettwaaren: vC111X“ eife:
nicht parfümirte
AAX“A“
Wachs⸗, Stearin⸗, Paraffin⸗, Ceresin⸗, Palmitin⸗ ͤa1111141X“
Gruppe XIII. Maschinen, Instrumente, wissenschaftliche Gegenstände und Waffen. Mesehüten bea- I,,E Maschinen und Maschinentheile aus Metallen, Holz oder irgend einem anderen gemeinen Materiale für Industrie, Gewerbe, Landwirthschaft, Brauereien und Destillerien, Transport zu Wasser und zu Lande, Bäder und andere ähn⸗ liche Zwecke; auch Näh⸗, Strick⸗ und Stick⸗ maschinen, Feuerspritzen und dazu gehörige “”“; “ Instrumente und Apparate: 1 Astronomische, optische, mathematische, mechanische, medizinische, chirurgische, physikalische und sonstige Instrumente zu vers iedenem wissenschaftlichen Gebrauch und für Laboratorien . . . .. Musikalische: b einfache, aus unpolirtem, unlackirtem Holz und ohne metallene Stimmschlüssel, wie: Flöten, Guslas, Dudelsäce c.. . . . Pianos, Pianinos, Harmoniums, Phisharmonikas, 111111114A1“*“
111“*“ B“ Alle anderen musikalischen Instrumente aus jedem Materiale, ferner die unter Nr. 52b. 1 ge⸗ nannten, wenn sie aus polirtem oder lackirtem Holz verfertigt und mit metallenen Stimm⸗ schlüsseln versehen i0 .. 766 Wissen chaftliche, literarische und Kunstgegenstände, wie: Bücher, Zeitschriften, Landkarten, Erd⸗ loben, Noten und andere gese riebene Hefte; Veee.vep Malereien, Gemälde, Stiche und arbendruckbilder, auf irgend welchem Materiale, und zwar uneingebunden oder nur geheftet, uneingerahmt, unaufgezogen ꝛc.. . . . Handwaffen aller Art, wie: Flinten, Pistolen, Revolver, Säbel, Degen, Yatagans, Handschars, eöö
Gruppe XV. Baumwolle, Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe.
weö“““ Baumwolle, roh oder kardätscht . . . . .. Baumwollgarne, einfach oder gezwirnt, auch in Detailadjustirung: b roh oder gebleicht, nicht gefärbt, nicht 99 mit anderen Materialien: a. bis Nr. 30 englif J 1 8 über Nr. 30 englisch 1 gefärbt oder bedruckt: a. bis Nr. 30 englisch 111““ 8 1er Re.80 eu 114“ Anmerkung: Nähfaden, Nähzwirne in üt lag igrrngh an Spulen, Kärtchen u. dgl. fallen, je nach Beschaffenheit, unter Nr. 56 b. 22 oder 2 . in Verbindung mit Fäden aus gemeinen Metallen Baumwollwaaren: 8 Barchent ae g) und andere ähnliche Stoffe, roh Alle anderen nicht besonders tarifirten Baumwoll⸗ C161311“ Baumwollwatte in Tafeln . . . . . . .. Barchent vag cns, und andere ähnliche Stoffe (Kalmuk u. dgl.), Zwilch und Drillich, Orforde, Zephyre und Gradl, Schöckl, d. i. farbig ge⸗ webte, carrirte Bettzeuge; Decken und S e ohne Unterschied der Erzeugung; alle diese Waaren ohne Unterschied, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt. . . . . Ä11 Hosenzeuge, de deg. iquets und dergleichen
Gewebe; alle diese ohne Unterschied gebleicht, efärbt, buntgewebt oder bedruckt Tischzeu e und 8 er (Taschen⸗, ags und Kopf⸗ — buntgewebt oder bedruckt. ..
Futterorgandine und Steifappretts . ..
100 kg 50,—
vom Werthe
vom Werthe 8 %
8 %
„%
8 %
Nummer des serbischen General⸗ tarifes vom 9./14. April 1892
Zollsatz des
5
Benennung der Gegenstände
seitherigen früheren Vertrags⸗ aFäegfhen tarifes arifes Dinare Dinare für 100 kgffür 100 kg
neuen allgemeinen arifes
Dinare für 100 kg
neuen Vertrags⸗ tarifes
„Dinare für 100 kg
1. Tlrlis und anderen Halbedelsteinen .. . .
Alle anderen dichten Gewebe aus Baumwolle, nicht bestickt (Sammt ausgenommen): 4X“ . gefärbt oder farbig gewebt... ..
Felne und leichte Gewebe aus Baumwolle, wie: Jaconat, Linon, Wußselim Tüll zu Fet eänaen und anderem Gebrauch, Sammte, Gewebe mit eingewebten, Stickerei nachahmenden Mustern: ꝑ14“ ß. S EEEEEb1A“; 1111114A41“
Anmerkung: In Nr. 56 c. gehören alle Baumwollgewebe, welche eine seringe Bei⸗ mischung von Seide als An pfhs aben, ebenso wie alle Baumwollgewebe in Verbindung mit anderen nicht textilen Materialien. 8
Gaze, Blonden, Telge englischer Tüll, Bobbinet, Petinet (mit Ausnahme der Futter⸗ organdine und der Steifapprets) . . . .
Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit Nagaprge der Baumwolle:
Garne (mit Ausnahme der Seilerwaaren), einfach oder gezwirnt, auch in Detailadjustirung:
roh, nicht gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien. v““
gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Verbindung mit 11“X*“
gefärbt, bedruckt oder in Verbindung mit anderen e*“ b
Gewebe aus Hanf, Flachs und anderen vegetabi⸗ lischen Spinnstoffen mit Ausnahme der Baum⸗ wolle:
5 und Packstoffe, grobe, sowie fertige Säcke
v11A1AAX“X“
Pflaumensäcke, schwere, im Gewichte von 1 kg und mehr per Stück b “
Anmerkung: Die zu Nr 57 c. 1 gehörigen Waaren, sowie die zu Nr. 57 c. 2 gehörigen Sackzwilche und Säcke daraus können auch mit einzelnen farbigen Streifen versehen sein.
Sackzwilche und Säcke daraus. . .
Gemeine Hausleinwand und andere ähnliche starke Leinwand aus Flachs oder Hanf wiee Flane, Firesasch Kalameika u. dgl.); Zwillich für Militärbekleidung, Segelleinen und andere starke Leinengewebe; alle diese auch gebleicht, jedoch 1A4X“*“ “
Die unter Nr. 57 c. 2 genannten Gewebe gefärbt, ferner Gradl, das ist geköperte Leinwand für Bettzeug, Matratzen, Strohsäcke, Möbelüber⸗ züge; Kannefaß und Schöckl (das ist gefärbte Futterleinwand und farbige karrirte Bettzeuge); Decken und Teppiche aller Aare ..
Drille 5 Kleidungsstücken, gebleicht oder farbig
Andere dichte Gewebe, roh, gebleicht, gefärbt, farbig gewebt, bedruckt, nicht bestickt .
Feine und leichte Gewebe, wie Linon, Battist, Tüll zu Vorhängen und anderem Gebrauch, vhch mit eingewebten, Stickerei nachahmenden fd14 ½ 1 ⁸U1JZJZJZJZJZI MWMW144A“
Anmerkung: In Nr. 57 c. 5 gehören alle Gewebe, welche eine geringe Beimischung von Seide als Aufputz haben, ebenso wie alle Ge⸗ webe in Verbindung mit anderen gemeinen, nicht textilen Materialien. 8
Undichte Gewebe, wie: Maschinenspitzen, englischer Tüll, Bobbinet oder Petinet, Schleier ꝛc. . .
Seilerwaaren: 8
Seile, Taue und Stricke (auch Pferdehalfter, 1e4“
Andere (Spagat, Schläuche, Gurten, Eimer,
Ache, Feuerlösch⸗ und Turnrequisiten u. dgl.),
auch in Verbindung mit anderen gemeinen eeb1“
Gruppe XVI. Seide. Seidengarne aller Art, auch in Verbindung mit gememnen Materialten.. 11“
Gewebe:
Halbseidene, d. i. Waaren aus Seide oder Floret⸗ seide, gemischt mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen Thierhaaren, soferne dieselben nicht unter die Gruppe der Wollen⸗, Baum⸗ wollen⸗, Hanf⸗, Flachs⸗ ꝛc. Gewebe gehören, mit Ausnahme der in Nr. 58 c. 2 benannten D4“*“
Gehagseibrhe⸗ (auch mit Aufputz von irgend einem anderen Material) mit Ausnahme der Bänder.
Gantethene Händet ....ö“
alblfelbene Sammies. lbseidene Bänder, auch aus Sammt. . . . ndichte halbseidene Stoffe, wie: Blonden, Schleier, englischer Tüll, Spitzen ꝛc. oder der⸗ leichen mit goldenen, vergoldeten oder Glas⸗ faden gemsschie Gewebe....
Gruppe XVII. Schmuckgegenstände und Kurzwaaren.
SSmucoeeist lide für Herren und Frauen, wie: Ringe, Ohrgehänge, Armbänder, Hals⸗ und Uhrketten, ee, 5. (Tepeluk), Agraffen,
chmuckknöpfe, nicht zum Annähen geeignete, Medaillons, Schmucknadeln und Brochen,
Aus gemeinen Materialien, ohne Unterschied der Bearbeitung (ebenso aus Imitationen von Edelsteinen, Perlen, Gold, Platina, Silber, oldenen Gespinnsten, Elfenbein, Schildpatt,
orallen, Granaten, Karneol, Türkis und anderen Halbedelsteinen)..
Aus gemeinen, t vergoldeten oder verfilberten Metallen ohne Unterschied der Bearbeitung. Anmerkung: Derlei “ nur theilweise echt vergoldet oder versilbert fallen unter Nr. 59 a. 1. Aus Silber und Aluminium . . . .... Aus Perlmutter, Meerschaum, Elfenbein und Schirdbatt. . . . .. ... “ Aus Bernstein und Bernsteinmasse .. Aus Menschenhaar, Korallen, Granaten,
Karneol,
150,— 150,— 15
400,—
25,— 25,— 80,—
vom Werthe
8 %
100 kg 350,—
vom Werthe
100 kg 350,— 350,—
vom Werthe 8 %
Schluß in der Zweiten
Beilage.
zum D
153.
8
s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
üsschen
ö.“
Berlin, Donnerstag, den 29. Juni
serbischen General⸗ tarifes vom
Zollsatz des Zollsatz des
n
Vertrags⸗ tarifes Dinare
für
serbischen General⸗ tarifes vom 2./14. April 1892
seitherigen Vertrags⸗ a — tarifes vom Werthe
neuen Vertrags⸗ all tarifes 8— Dinare für 1 kg
seitherigen früheren
Vertrags⸗ allgemeinen tarifes arifes vom Dinare Werthe für 1 kg
euen neuen allgemeinen Tarifes Dinare ür 1 kg
neuen emeinen arifes—
Dinare
früheren emeinen arifes
Dinare
1 kg
Aus Gold, Platin, Edelsteinen und Perlen.
Künstliche Blumen: Aus gemeinen Materialien, ohne
Aus
Leonischer Draht, Gespinnste, Plätte,
Aus unedlen Metallen ...
Aus echt versilberten oder vergoldeten Metallen “
Kurzwaaren 1 Aus gemeinen Steinen, Glas, Porzellan, Stein⸗
Als Kurzwaaren pisje Nummer sind nur zu
Kurzwaaren aus Papier, Pappendeckel, Pappmasse
Als Kurzwaaren dieser
Luxuspapeterie auch in Verbindung mit anderen
Als Luxuspapeterie sind nur zu tarifiren: Cotillon⸗
Kurzwaaren aus Holz, Flechtarbeit und anderen
Als Kurzwaaren dieser Nummer
Die unter 1 genannten Kurzwaaren aus Holz mit
Kurzwaaren aus Eisen, Stahl, Kupfer, Messing,
8 ü oder nur in ge⸗ ringer Verbindung mit Webe⸗ und Wirkwaaren ebe⸗ und Wirkwaaren: EbXX“
h. andere ..
7e. Lahn, Kraus, Bouillons, Blattmetall, auschgold und Rauschsilber:
Anmerkung: Hierher gehört auch Bronze⸗ pulver.
gut, Thon, Lava, Mosaik und Gips, Wachs, Stearin, Paraffin, Ceresin und anderen der⸗ gleichen Compositionen, ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit gemeinen Materialien.
tarifiren: Künstliche Früchte aus Wachs und ähnlichen Compositionen; Statuetten, ssüaür. chen und ähnliche kleine Nippestisch egenstände, ferner Tabackpfeifen (mit Ausnahme 18 irdenen Ffeifen), Vorhän gerosetten; Lithophanien, Ziffer⸗ lätter, optische Linsen, Gläser für Taschenuhren, künstliche Glasaugen. Ausnahmsweise gehören hierher auch Briefbeschwerer, Leuchter, Tinten⸗ fässer u. dgl. plastische Arbeiten aus Alabaster und Marmor im Einzelgewichte unter 5 kg.
oder Papiermaché, ohne Unterschied der Bear⸗ beitung, in oder ohne Verbindung mit anderen * Nummer sind nur zu tari⸗ firen: Albums, Notizbücher (ausgenommen die in Papier, Wachsleinwand oder Buchbinder⸗ leinwand gebundenen), Papierwischer, Fächer, Löschrollen, Siegelblättchen, Skizzenbü er, Mappen, Etuis, Futterale; ferner: Tabackdo en, Perspective in Fassungen aus Papier, Rahmen, Handspiegel, Knöpfe, Cigarrenspitzen, Tombola⸗ spiele und Nähkissen, .“ und ähnliche kleine Nippestischgegenstände.
gemeinen Materialien .. .
orden u. dgl. Carnevalsartikel, Papierlampions, Abziehbilder, Gratulationskarten, Menukarten, Bonbonnièren u. dgl. mit farbigen Bildern, Malereien, Spitzenpapier ꝛc. ausgestattet; die⸗ selben können ausnahmsweise au theilweise mit Seide ausgestattet sein.
gemeinen Pflanzenstoffen (mit Ausnahme der unter 2 dieser Tarifnummer besonders be⸗ nannten), ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materiallen. 1““
. snd nur zu tarifiren: Weberkämme, Weberzähne, Weber⸗ räder, Weberschiffe; Federstiele; Dosen; Näh⸗ kissen, Handspiegel, Photographierahmen, Maler⸗ paletten; Blei⸗ und Farbstifte in Holzfassung; Billardkegel und Billardqueues; Fächer; Lineale, Zoll⸗, Visir⸗ und Maßstäbe, kleine, für den Bureaugebrauch und zum Zeichnen; Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind); Buchdruckerei⸗ verzierungen; Falzbeine; Messerscheiden (Kanien); Nadelbüchsen; Geigensättel; Bürsten und Pinsel mit Holz montirt; Kreuzchen, Figürchen und brliche kleine Nippestischgegenstände; Tombola⸗ Schach⸗ und Dominospiele (auch mit Bein belegt); Pfeifen, Pfeifenrohre, Cigarren⸗ und Cigarettenspitzen; Spazierstöck⸗ 2 Regenschirm⸗ gestelle; Peitschen und Reitgerten; Löffel und Gabeln für den feineren Tafelgebrauch; Korb⸗ flechterwaaren mit Webe⸗ und Wirkwaaren montirt, zum Luxusgebrauch (Arbeitskörbchen, Bouquethälter, Bonbonnioͤren und ähnliche kleine Nippestischgegenstände).
fein eingelegter (intarsirter oder Boule⸗) Arbeit
Tombak, Bronze, Blei, Zinn, Britanniametall,
Zink und Legirungen daraus, ohne Rücksicht
auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung
mit anderen gemeinen Materialien:
a. Messerschmiedwaaren und Eßbestecke (Messer und Gabeln) auch mit Griffen aus diesen Metallen oder aus Holz, Porzellan, Glas, Bein, Horn, Elfenbein⸗ und Schildpattimi⸗ tationen; Metallknöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind); Näh⸗, Strick⸗, Stick⸗, Steck⸗ und Haarnadeln (mit Ausnahme der Schmuck⸗ nadeln) auch vergoldet oder versilbert
¹) 6 % vom Werthe entrichten: Tabackpfeifen, St
kleine Galanteriewaaren aus den oben angegebenen Materialien.
2) 60 mit anderen Materialien; Becher und Faͤcher aus H
bindung
% vom Werthe entrichten:
feifenrohre, Tabackpfe chbretter und Figuren;
cha
olz, letztere auch mit
“
wie Schmuck⸗ Ugegenstände
atuetten,
thr. Ci tatu Papier oder Geweben: 8
25,— 1500,— 200,— Ringe,
afteln und 8 “ ““ 8 8 EEEEE““ 88 1 ““
8 % für einige Artikel 6 % *)
8183““ Als Kurzwaaren 811, 2 5 sind nur zu tari⸗ firen: Kleine Glocken für Tisch⸗ und Bureau⸗ ebrauch; Taschen⸗ und Reiseschreibzeuge; chreibfedern, Stahlperlen, Uhrschlüssel, Fisch⸗ angeln, Schlüsselhaken und Kettchen, Finger⸗ hüte; Sporen; Maulkörbe und Halsbänder für Hunde; Uhrenpendel, Zifferblätter für Taschen⸗ und Wanduhren; Spielmarken; Messerscheiden (Kanien); Cigarren⸗ und Cigarrettenspitzen, Plesfens; Taschenlaternen; Etuis (Futterale); ulverhörner; Planchettes, fertige, mit Oesen und Knöpfen; Nadel⸗ und Schreibfederbüchschen, Tabackdosen, Taschenfeuerzeuge; Petschafte, Line⸗ ale, kleinere für Bureaux und zum Zeichnen, Schreibtischgarnituren, fescen und ähnliche kleine Nippestischgegenstände. 8 Kur waaren aus Alpacca, Packfong und Nickel, vhne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Mate⸗ rialien. r.. Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tari⸗ firen: Messer und Gabeln mit Griffen aus Alpacca, Packfong und Nickel, ferner die unter 1 Fnseüne⸗ Gegenstände, wenn sie aus Alpacca, ackfong und Nickel hergestellt sind. Anmerkung: Unter Waaren aus Nickel werden die aus reinem Nickel oder aus Nickel⸗ legirungen hergestellten verstanden, während die bloß vernickelten Gegenstände ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zu tarifiren sind.
Kurzwaaren der Nr. 61 d. 1, wenn sie echt ver⸗ silbert oder vergoldet sind ... Anmerkung: Derlei Gegenstände weise echt vergoldet Nr. 61 d. 1.
6 % Kurzwaaren der Nr. 61d. 2, wenn sie echt ver⸗ silbert oder vergoldet siind.. 16 . Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theil⸗ 1 8 Fe oder versilbert, fallen unter
Kurzwaaren aus Bein, Horn, Kautschuk, Gutta⸗ percha, Hartgummi, Celluloid u. dgl. Compo⸗ sitionen, ohne Rücksicht auf die in oder ohne Verbindung mit anderen Materialien:
Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche
nicht zum Annähen geeignet sind) . . . ..
nur theil⸗
8 % — oder versilbert, fallen unter
einige Artikel ²)
gemeinen
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Bürstenbinderwaaren, welche mit den oben genannten Stoffen montirt sind; Kämme; eer Cigarren⸗ und Cigarretten⸗ pitzen; Billardkugeln, Schach⸗ und Domino⸗ spiele, Billardkegel; Tabackdosen, Büchschen, Figürchen und ähnliche kleine Nippestischgegen⸗ stände; Fächer, Peitschen und Reitgerten mit Griffen aus diesen Materialien, Radirgummi, Pulverhörner, Zollstäbe, Zahnstocher, Rahmen, “ lanchettes, fertige mit Oesen und dnöpfen; Schreibtischrequisiten, Spazierstöcke aus den obgenannten Materialien allein, sowie Stockgriffe aus denselben; Gabeln; Mundstücke für Saugflaschen. Hierher gehören die genann⸗ ten Artikel aus den oben angeführten Stoffen, auch wenn dieselben Elfenbein, Schildpatt zc. imitiren.
Kurzwaaren aus Leder oder behaarten Fellen, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Ledergalanteriewaaren (Cigarren⸗ und Cigarrettentaschen, Portemonnaies, Brieftaschen,
Mappen, Portefeuilles); Fächer; Lederwischer;
Vassekten oder Etuis aus Leder oder mit Leder überzogen; Damengürtel; dieselben können auch mit Beschlägen aus unedlen, vergoldeten oder versilberten Metallen oder mit Futter und der⸗ gleichen Zuthaten von Seide versehen sein.
Anmerkung: Die in den vorstehenden Positionen a. bis f. nicht S aees⸗ aufgeführten Gegenstände sind nicht als Kurzwaaren, sondern als Waaren jener Tarifgruppen zu behandeln, welchen sie nach dem Materiale ihres Haupt⸗ bestandtheiles angehören.
Kurzwaaren aus Webe⸗ und Wirkwaaren, in Ver⸗ bindung mit gemeinen Materialien, ohne Rück⸗ sicht auf die Bearbeitung, soweit dieselben nicht zur Gruppe XVIII gehören und nicht speciell tarifirt sind:
Aus Seide oder Halbseide oder Gold⸗ oder Silberfäden gewirkt 1“
“
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Fächer, Riech⸗ und Toilettepölster, 1 Schmucketuis, Portemonnaies, Tabackbeutel.
aus
1X“ .“ Etuis, Schmuckkästchen und ähnliche *) 6 % vom Werthe entrichten: Tabackpfeifen, Statuetten, Etuis, Schmuckkästch ähnli . kleine e mee:; 8. 8* vhn ange e.eeeanees e 1 o vom Werthe entrichten; Pfeifenrohre, Tabackpfeifen, Cigarrenspi bindung mit anderen Materialien; Scha säien und Figuren; Statuelken 9 Becher und Fächer aus Holz, letztere auch mit Papier oder Geweben ꝛc.
ien und Stöcke in Ver⸗
arrenspitzen und Stöcke in Ver⸗ nis und Schmuckkäftchen;
ten, Etuis und Schmuckkästchen;