bis zum
Bestimmungsland Gemsice
von ℳ
82 Iö11œ—‧
Betrag
Der den
ℳ Pf. Zahl Sprache
Bemerkungen.
gen⸗ oll⸗Inh.⸗
rungen
Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen Zahl Sprache
Bestimmungsland
Bemerkungen.
31 32) Deutsch⸗Neu⸗Guinea .... 33) Deutsch⸗Ostafrika, über Hamburg .. .. über Italien 34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika .. 35) Egypten über Triest . .. .. 36) Erythrea (Italien. Kolonie am Rothen Meere) .. . ... 37) Falklands⸗Juseln . . . . .. 38) Fidji⸗Inseln .. 39) Frankreich direkt über Belgien.. 40) Franz. Besitzungen der Rivières du Sud (Westafrika) 41) Französisch Guyana . .. 42) Französisch. Kongogebiet. 43) Gibraltar ... 1 44) Griechenland a. d. Griech. Post b. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Irland 46) Guadeloupe. .. 47) Hongkong über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 49) Kamerun .. 8 50) Kongostaat ... .. 51) Labuan ... 52) Lagos m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika) 53) Liberia. 54) Luxemburg 55) Madagaskar (Diégo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien 57) Marokko über Hamburg. .. 58) Martinique 1 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 60) Mayotte ..... 69) Mexiko Eeee 63) Natal und Echowe (Zululand) 68) Neu⸗Caledonien .. 65) Neue Hebriden 66) Neu⸗Fundland 67) Niederland 68) Niederländisch⸗Indien a. “ Batavia, Padang, amarang und Soerabaya b. Eisenbahnstationen.... 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark .. über Hamburg ) Nossi⸗Be O
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1
9 Oesterreich⸗Ungarn 3) Oranje⸗Freistaat
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Vorbemerkungen.
T1““ P2⸗ Dänische Antillen . . . . .. —
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20
1—e Sbog=geSoedo Srorochtororeo
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188gSgSgS 00
erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege
gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 1 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas
und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.
3) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet. 1“
4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen ird eine dringende Antwort verlangt, so ist (RPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl ie Se darf die Gebühr eines Telegramms
Telegramms von 10 Wörtern berechnet.
vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im
eines vorangegangenen Telegramms.
5) Für die Vergleichung eines Telegramms (T0C) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche
Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.
6) Für die Empfangsanzeige (OR) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). 1
7) Für die Nachsendung eines Telegramms (S) (Nachzusenden) — innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs zulässig — wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern
3
1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. (Für Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr 30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu
ch
2
2
2
3 2d. 3 sd., 2f. zulässig. 3
2
3
2
3
34) Nur nach Windhoek. 35) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und d. Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ 1d., 2f. schl., sowie nach Suakim. erth⸗ angabe bis 400 ℳ und Nachnahme
d. 1d., 1f. d.
36) Nachnahme zulässig. Werth⸗ 1d., 2f. jangabe bis 800 ℳ nach Massaua und Assab zulässig. d. e. o. f.] B39) In der Taxe von 80 Pf. ist die f besond. Franz. Staatsabgabe (impot) sp. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme f. und Eilbestellung zulässig. 8 42) Nur nach bestimmten Orten. G 44) Zu a. Nur nach best. Orten. d. e. o. f.!] Zu b. Nur nach best. Orten. 1d., 2f.] Werthangabe unbegrenzt zulässig. d. Jedes in Griechenland einkommende d. e. o. f. 2e. unterliegt zu Lasten des 8 mpfängers einer zur Zollkasse zu d. e. o. f. entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs. 8 1d., 1f. 48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ d. angabe bis 800 ℳ 8 49) Nur nach Bibundi, Groß⸗ d. e. o. f. Batanga, Kamerun, Victoria. Werth⸗ angabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch d. e. o. f. nur 1 Kamerun und Victoria. 1d., 2e. 50) In der Taxe sind die Kosten — ffür die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach 5. Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes. Tavxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulsfcg. 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ an, Mogador, Rabat, Saffi und
anger. 89 Werthangabe bis 800 ℳ zul. 67) Werthangabe bis 800 ℳ, Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. f. 68) Zu jedem Packet besondere Packetadresse. 69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulässig. 72) Für den sog. Grenzverkehr o. f. bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, .o. f. Nachnahme u. Eilbestellung zulässig. 73) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 74) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom⸗ men werden.
f. 1d., 1
99) “ (über Bremen oder
70 Vondschery⸗ Thandernagor, Karikal, Mahé, Yanaon
75) Portugal über Hamburg oder
a. Festland ankreich⸗Spanien oder
hankreich ab Bordeaux b. Azoren zur See.
c. Madeira über Hamburg direkt 9 Réunion .. 81
2
II65“ 78) Salvador über Hamburg .. 79) Samoa⸗Inseln über Bremen direkt 29 Sarawak (Borneo) 81) St. Helena 82) Ste Marie de Mada 83) Schweden 84) Schweiz 85) Senegal . . . 86) Serbien .... 87) Siam über Bremen . . . .. 89 Sierra Leone 1 89) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln ..... 90) Straits⸗Settlements über Bremen direkt .. .. 91) Südafrikanische Republik (Transvaal) .. 92) Tahiti 93) Togogebiet 94) Tonkin 95) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich..... 96) Türkei: a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte ¹) über Triest .. . über Varna... c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna Janina und süber Triest 8 Jerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 97) Tunis: a. über Frankreich... b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten. 98) Urugnay über Hamburg oder Bremen
— 1a.
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Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden) .. „ 8—
75) Werthangabe zulässig bis 400 ℳ jedoch nur über Hamburg.
77) Werthangabe bis 400 ℳ und Nachnahme zuläͤssig.
78) Nur nach bestimmten Orten. „Ju der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.
79) Nur nach Apia.
83) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme zulässig.
84) Werthangabe unbegrenzt,
6 Nachnahme und Eilbestellung zu⸗ slässig. 87) Nur nach Bangkok. Eil⸗
bestellung zulässig. 89) Postpackete nach den Balearen
und den Canarischen Inseln werden
nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗
o. ffördert, von wo aus die Benach⸗ if.richtigung der Empfänger behufs
Abna me der Sendungen erfolgt. 91), Die Tarxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt.
.f. Die Kosten für die Weiterbeförd.
von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗
den vom Empfänger eingezogen.
93) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.
94) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Halphong abzunehmen.
95) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 ℳ und Nach⸗ nahme zulässig.
96) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postentftalte⸗ in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.
a, b u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.
c². Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.
¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mittiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.
97) b 1. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis 800 ℳ und Nachnahme zulässig.
F. Teleg
darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz.
le des Verlangens der Wiederholung
ram me. 8 der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und
(MP) bezeichneten Ländern zulässig.
bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (Ck) ist daher nicht erforderlich.
zuschreiben.
Sprache gebräuchlich ist.
sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. 13) Für jedes Telegramm, Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die ve vee. für Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote
lelegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die
derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt.
. sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden.
8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (R0) bz.
ndet osten
10) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3—8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche
gleich⸗
11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil
Im Verkehr mit Amerika ertheilt.
welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das
4. Die Wartlänge ist fetgesetzt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
Wort⸗ taxe ℳ ₰
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im
Wort⸗
erkehr mit: tare
Wort⸗
B. Die Wortlänge ist Fftgeseßt auf 8
10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 38 — 8
Wort⸗
taxe
iffern im Verkehr mit: v
Deutschland (D) (RO) (MP). . . . .
— 5
Afrika, Westküste(westlicher Weg); (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Infeln u. Senegal: ö11.4“A““ Bissao und Bolma... Canarische Inseln (via Cadix).. .. Gabon (Gaboon) Grand Bassam. Konakry 8 Kotonou (Porto no b1111“; Mossamedes...
ue68 “
664*
Senegal (via Teneriffa). übrige Länder s. unter B. Afrika.
Algerien und Tunis (D) (RO) (MP).
Pelgien (D) (RO0) (MP) ..
Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) (MP).
und Ost⸗Rumelien (D) (RO)
Dänemark (D) (RO) (MP)))...
E VENö. ibraltar .. 1
Griechenland (D) (RO) (MP).
rland.
bb990
„ „ „ 22„2„2„22„2722272„
Großbritannien und Italien (D) (RO) (MMP)... Luxemburg (D) (MP).... 1I1“q“]; Marokko: Tanger (D) (RO)... Montenegro 1 Niederland (D) (RO) (MP) . . . .. Norwegen (D) (RO) (MMP) .. Oesterreich⸗Ungarn 2 (RO) (MP). ee (D) (RO) (MP) . . umänien (D) (RO) (MP) hlans (D) (MP) europäisches und kau⸗ AEI1u“ 88 Schweden 8 (RO) (MP). . . Schweiz (RO) (MP). . Serbien (D) Spanien und die spanischen Besitzungen an der nordafrikanischen Küste (D) (RO) .. Tripolis (D) (RO) (MP). . . Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien) Ee1öö..]
SESSlgS
— -—- 2OS900
b
EIIIIIII
— 20 — 15 — 10 — 20
n 1
— 45
Afrika, Süd⸗; 821. (MP), ausg.engl. Kol.: Durban in N. V
Betschuanaland: Anstalten d. British South African Comp.
übrige Anst. in ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗ land) Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik. Republik (Transvaal) é(östlicher westlicher Weg) ..
Afrika,
(MP), ausgenommen englische Assab Deutsch⸗Ostafrika.. Lamu, Malindi und Witu. ..
Zanzib
Afrika, Westküste (westlicher Weg)
Accra an der Goldküste
übrige Anstalten an der Goldküste
Bathurst (Senegambien) ...
Bonny u. Braß (Nigerdelta)
Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St. D4“*
Lagos (Sklavenküste)
““
übrige Länder s. u. A. Afrika.
Annam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)
Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz 55 Vemen ..
Argent. Republik (RO) . . . 95
Australien (via Bushire, vean: Süd⸗Australien (MMP) u. West⸗Australien 90 Victoria 80) “ 29% Neu⸗Süd⸗Wales ... 3 95 Neu⸗Seeland (RO)... Z“ Queensland 3
0†Bolivien (via Galveston) (RO) 5 [Brasilien (D) (MP):
ernambuco (Recife) . . . . . . I übrige Anstalten...... 81
ℳ ₰
atal (östlicher oder westlicher s(äftrich 1 8 870
atal u. Betschuanaland,
oder
olonien:
Ostküste (östlicher We9) (RO)
6vö6 b65
ar u. Mombassa
30 55 4
45 35
5 55
5 95
Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP):
Chile (via Galveston) (RO) . .. China und Corea (D via Amur) (RO)
Cochinchina u. den annamitischen Anstalten
Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗
85*“ Ecuador (via Galveston) (RO) . . . . .. Egypten: (via Triest) 0 Alexandrien ..
Guatemala und Honduras (RO). .. Guyana, Britisch⸗ (via Key
2 1 2 Guyana, Franz.⸗ (via S Bahama⸗Ins.
Bermuda (Insel)... 15 die übrigen Orto... Westindien (RO): Antigua .. . . .
Guyana, Niederländisch⸗ (via Key West) Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗
75 [Madeira (D) (RO) (MP) .. . . . . . .. 30 Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang)
Paraguay (RO) St. Vincent, Insel San Thiago, Insel
[Pers. Golf (via
(MP): Macao übrige Anstalten
n iet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗ rang (via Bushire, Moulmein) (RO) (AP)
hara.
ventura .. Bo
übrige Anstalten.
(MP) I. Region übrige Anstalten II. Region 8
8 Uruguay (RO) Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim...
Vereinigte Amerika (mit
EboO9O9OGEnn ᷑
est, Ja⸗
— 10
maica) (RO) ee
Ꝙ
Teneriffa) 8
— —¼
(RO)
Indien und Kaschmir .. 10 Barbados...
J11664* 35 Ce 20 Isthmus von Panama (RO). .. 15 apan (D) (RO) 70
Curagao ..
Grenada .. (RO) (MP) Guadeloupe eX“ 70
Belatn. Pahang Selangor u. Sungei Ujong 5 80 Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, 85—
ö“ Matamoros in Tamaulipas,
Konterey, Sabinas, Saltillo, Sauz... Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. 60 S5 Rico
übrige Anstalten 1 75]] St. Christoph
Nicaragua (RO): San Juan d 15,/% Ste. Croix 1I11161A1“; 40 ꝑSt. Lucia Niederl. Indien (via Bushire, Penang)
(RO) (MP): J “ 15 h*²“ 65
Cap Haltien
Jamaica Marie⸗Galante
Penang (via Bushire) (RO) (MP.) . . .. Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf
(MP) Bushire ... übrige Anstalten Peru (via Galveston) (RO Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO): Luzon (Manila)
Rußland, asiatisches (D) (MP): I. Reg,, westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Feslen. östlich von demselben ....
Salvador a: be““
Siam (via Bushire, ““
Singapore (via Bushire, Penang
Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)
Venezuela (via Hatti) (RO) . taaten v. Amerika, Britisch⸗
Ins.) u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): 22 York gbl Cämmtllche Anstalten)
l Cuba, und zwar: Hfbgns
Dominica (kleine A
Harti⸗San Domingo: Moöle S
Puerto Plata und übrige Martinique.... St. Thomas ...
St. Vincent (Westindien) . . . . . . . . . q“
95 10 25
45 65 35
85
40 35 65 10 35
95 15 95
Persien, Bushtre) (RO)
s e
(RO)(MP)
SSGAmIEEE Odn b Sehde —
—
Bahama⸗ u. Bermuda⸗
: New⸗Providence : 1 ℳ 5 Pf. bis
—,—
gienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten ....
—
vine.. nstalten ..
und Port au
—
(St. Kitts)..
SSSUSSSSSSSõSUne*⅓½eeee*
—
“
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholny).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
8
Anm heutigen Tage werden eröffnet:
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 2 8 81. .“
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Inser
Insertionspreis für den Raum kiner Druckzeile 30 ₰. ate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landgerichts⸗Rath Helhwig zu Duisburg, dem preußischen Staatsangehörigen, praktischen Arzt Dr. Beeck zu Buenos⸗Aires, dirigirendem Arzt des Deutschen Hospitals da⸗ selbst, dem Kanzlei⸗Rath Pohle zu Berlin, bisher Kanzlei⸗ vorsteher bei dem Polizei⸗Präsidium daselbst, und dem Steuer⸗ Einnehmer erster Klasse Pape zu Spandau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, b
dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Mayer im Finanz⸗ Ministerium den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Eisenbahn⸗Bahnmeister erster Klasse Niemack zu Nordstemmen im he; Gronau, dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse Günther zu Lüchow und dem Salzsteuer⸗Einnehmer zweiter Klasse .,1 zu Kampe im Kreise Stade den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den Lehrern Grünefeldt zu Rosenthal im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde, Frohneberg zu Marienfels im Kreise St. Goarshausen, Seib zu Oberliederbach im Kreise Höchst und Butzbach zu Frücht im Kreise St. Goarshausen den 8888 der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern,
dem Küster 8 an der evangelischen St. Andreas⸗ kirche zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Fabrikarbeiter (Schleifer) Kaspar Baume ister zu Lüdenscheid im Kreise Altena das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Schlichting, comman⸗ direndem General des XIV. Armee⸗Corps, und dem Obersten
Muͤller, Flügel⸗Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs von Baden, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes mit der Krone in Gold des Großherzoglich mecklenburgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone, — letzterem: des Comthurkreuzes erster Klasse des Groß herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Gro müthigen.
2 2
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihren Minister⸗Residenten in Luxemburg Grafen
von Wallwitz behufs anderweiter dienstlicher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.
Den nachstehend aufgeführten Krankenkassen: der Charlottenburger Fabrik⸗- und Handarbeiter⸗ Krankenkasse (E. 9 der Kranken⸗Unterstützungskasse der Schiffer zu Havel⸗ berg (E. H.), der Kranken⸗Unterstützungskasse für die Maurer⸗,
Zimmer⸗ und Schiffbauer⸗Gesellen von Lehnin und
Umgegend (E. H.),
der Schiffer⸗Kranken⸗ und Lehnin (E. H.),
) e 1111“ zu Bockenem ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 379) die Bescheinigung ausgestellt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 a a. a. O. genügen.
erlin, den 1. Juli 1893.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Unterstützungskasse zu
8 “ 8 Bekanntmachung.
““
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Hannover die Haltestelle Dollern für den Gepäck⸗, Eil⸗ und Frachtstück⸗ gut⸗Verkehr und
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elber⸗ feld die 8,2 km lange Bahnstrecke Marienheide — Gum⸗ mersbach mit den Stationen Kotthausen und Gummersbach ür den Gesammtverkehr. Zugleich wird der bisherigen Station Gummersbach an der Strecke Siegbur — Derschla im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction cecerheinäch zu Köln die Benennung „Niederseßmar ( bach)“ beigelegt.
Ferner werden
am 8. d. M. bei den Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen an der Strecke Mülhausen —Basel der Haltepunkt
ummers⸗
2 ½ Stunden.
am 15. d. M. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Altona an der Strecke Lüneburg —Wittenberge der Haltepunkt Bavendorf und— am 1. August d. . im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direction zu Erfurt an der Strecke Halle — Bebra der Haltepunkt Eisenach⸗West für den Personenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 1. Juli 1893. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.
Bekanntmachung.
Die “ nach den Badeorten auf den Nordsee⸗ Inseln Föhr, Amrum und Sylt gestalten sich während der Monate Juli und August wie folgt:
A. Nach Föhr (Wyk):
1) von Husum nach Föhr mittels des in der Zeit vom 3. bis 9. Juli, am 17. und 18. Juli und vom 20. bis 23. Juli sowie vom 2. bis 7. August, am 15. und 16. August und vom 18. bis 22. August täglich, in der übrigen Zeit jeden zweiten Tag von Husum nach Wyk (Föhr) abgehenden Dampf⸗ schiffs „Wyk⸗Föhr“. 1
Briefsendungen, welche mit dem um 5 Uhr 40 Min. Vorm. von 8 (Klosterthor) abgehenden Eisenbahnzuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof um 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein. 89
Das Dampfschiff wird postseitig nur zur Geförderngg von Brief⸗
8
sendungen benutzt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 ½ Stunden.
8 b
2) Ueber Dagebüll nach Föhr:
I. von Niebüll nach Dagebüll 8 für — jeder Art mittels täglich zweimal verkehrenden ersonenfuhrwerks zum unmittelbaren Anschluß an die nach
Zyk (Föhr) fahrenden Dampfschiffe. “
II. Von Dagebüll nach Wyk (Föhr “ täglich zweimal mittels des Dampfschiffs „Stephan“ für Postsendungen jeder Art. Der Abgang des Schiffs ist vom Eintritt der Fluth gbhängig; die Ueberfahrt dauert ungefähr ¾ Stunden. Am 11. und 25. Juli und am 24. August fällt die zweite Fahrt von Dagebüll nach Wyk Föhr) aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt.
„B. Nach Amrum (Wittdün, Nebel) von Wyk (Föhr) täglich zweimal mittels des Dampfschiffs „Stephan“ für Postsendungen jeder Art. Das Schiff fährt von Wyk (Föhr) etwa 15 Minuten nach seinem Eintreffen aus Dagebüll nach Amrum weiter; die Fahrt⸗ 5 zwischen Wyk (Föhr) und Amrum beträgt ungefähr eine Stunde. Am 11. und 25. Juli und am 24. August fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt.
C. Nach Sylt (Groß⸗Morsum, Keitum, Wenningstedt, Westerland) über Hoyer⸗Schleuse: I. bis Hover⸗Schleuse auf der Eisenbahn von Tondern nach Hoyer⸗Schleuse; 8 „II. von Hoyer⸗Schleuse nach Sylt mittels der Dampf⸗ schiffe „Nordsee“, „Sylt“ und „Westerland“ am 14. und 29. Juli sowie am 12. und 28. August einmal, in der übrigen Zeit tä lich zweimal für Postsendungen jeder Art; außerdem wird am 27. Juli sowie am 8. und 11. August noch ein drittes Schiff zur Post⸗ beförderung benutzt. Die Abfahrt von Hoyer⸗Schleuse ist vom Ein⸗ tritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa 1 ¾ Stunden. Bei der Benutzung des um 7 Uhr 50 Min. Vorm. von amburg (Klosterthor) cbgeßenden Eisenbahnzugs (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 25 Min. Nachts) treffen Briefsendungen noch an demselben Tage bezw. in der Nacht auf Sylt ein. D. Zwischen Föhr und Sylt nur für Briefsendungen mittels der zwischen Wyk (Föhr) und Munk⸗ marsch (Sylt) verkehrenden Dampfschiffe „Germania“ und „Hamburg’. Die Schiffe verkehren an folgenden Tagen: a. in der Richtung von Wyk (Föhr) nach Sylt: am 1., 3. bis 15., 17. bis 27., 29. und 31. Juli sowie am 1. bis 10., am 12, 14. bis 26. und 28. bis 31. August; b. in der Richtung von Sylt nach Wyk (Föhr): am 2., 4. bis 6., 8., 9., 11. bis 16., 18. bis 23., 25. bis 28., 30. und 31. Juli sowie am 1. bis 6., 8. bis 11., 13. bis 31. August. Am 5. und 31. Juli sowie am 14., 21. und 28. ugust finden in der Richtung von Wyk (Föhr) nach Sylt, am 4., 6., 9. und 23. Juli sowie am 6. und 20. August in der Richtung von Sylt nach Wyk (Föhr) je 2 Fahrten statt. Die Abgangszeit der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa
Kiel, den 12. Juni 1893. 8 Der eiee Ober⸗Postdirector. asche
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“ Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor D. Johannes Fatbhäter u Dorpat zum ordentlichen Professor in der theologischen Facultat der Universität zu Greifswald zu
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Superintendentur⸗Verweser Pfarrer Syring in Fees zum Superintend özese Flatow, Reg.⸗Bez. Marienwerder, und
darf nur
den Superintendentur⸗Verweser Pferzer Plath in Karthaus zum Superintendenten der Diözese Karthaus, Reg.⸗ Bez. Danzig, zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdocent und Gymnasiallehrer Dr. Adelbert Matthaei zu Gießen ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Facultät der Universität zu Kiel ernannt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Proskau ist der Lehrer Milde aus Riemertsheide als Hilfslehrer angestellt worden
Polizei⸗Verordnung.
rund der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der §§ 5 ff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. S. 265) wird hierdurch nach Zustimmung des Gemeind
vorstandes für den Stadtkreis Brsr Folgendes verordnet.
Die Abladung und Lagerung folgender aus den Häusern be von den Grundstücken innerhalb des Weichbildes von Berlin weg⸗ gebrachten Stoffe, und zwar:
von Küchen, und Fleischabfällen, Knochen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Kehricht, Modder, Scherben, abrikabgängen und anderen ähnlichen sowie allen übelriechenden Stoffen mit Ausnahme von reinem thierischen Dünger, arf nur auf den zur Zeit bestehenden, von Seiten der Stadtgemeinde eingerichteten oder auf den gemäß nachstehender Bestimmungen an⸗ gelegten Abladeplätzen erfolgen. vG
“
„Jeder Unternehmer, welcher einen Abladeplatz einrichten will, hat spätestens mit Eröffnung des Betriebes dem Königlichen E unter Beifügung eines Planes in doppelter Aus⸗ ührung, aus welchem Lage, Ausdehnung und Umgebung des Platzes deutlich zu ersehen sind, Anzeige zu machen, auch eine Erläuterun mit einer Abschrift derselben beizulegen, aus welcher genau erfichtlich ist, daß und wie die in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Be⸗ stimmungen bei dem Betriebe n E EH werden sollen.
Jeder Abladeplatz muß von allen öffentlichen Straßen bezw. Plätzen, Wegen, Durchlässen und Brücken mindestens 100 m und von den nächsibele eenen Wohnstätten mindestens 500 m entfernt sein.
Als „öffentlich“ gelten alle Straßen ꝛc., welche gemäß § 55 ff. des Gesetzes über die Zuständigkeit der altungs⸗ und waltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (G.⸗S. S Aufsicht der Wegepolizei unterstehen.
8
§ 4.
Die Ausdehnung eines Abladeplatzes Quadratmeter Flächenraum betragen.
Jeder Abladeplatz muß mit einem festen, mindestens 2 m hoben, durch dicht an einander schließende Bretter hergestellten Zaun um⸗ friedigt sein, in welchem mindestens ein jederzeit in brauchbarem Mu⸗ snh⸗ befindliches, in eisernen Angeln hängendes, verschließbaresgs ahrtsthor angebracht sein muß.
Die Abladestelle muß durch den Zaun derartig abgeschlossen sein, daß eine Staubentwickelung sowie ein Umherfliegen von 3 schnitzeln u. s. w. über die Grenze der Abladestelle hinaus aus⸗ geschlossen bleibt.
Die abgeladenen Stoffe sind bei eintretendem Bedürfniß zu desinficiren. 4 §
Die Zufahrten nach einem Abladeplatz, sowie die Ein⸗ und Aus⸗ Fürten nach und von demselben müssen feste, das Erdreich bedeckende Fahrbahnen bilden. D. Seene sind in einem dem beabsichtigten Zweck
Eüaücan b und zu erhalten.
§ 7.
diug ees v. 8 min eine vom anzustellende Person während derjenigen Zeit, während welcher dort abgeladen wird, zum Anweisen, Ausrucherhalten der Ordnung und dergleichen ununterbrochen anwesend sein. 6 Se. .een Zeit hat der Unternehmer in seiner Anzeige (§ 2) anzugeben.
Etwaige später eintretende Aenderungen sind dem Polihei⸗Präsidium
anzuzeigen. 8
§ 8. Auf jedem Abladeplatz ist für Trinkwasser und müsen der Amabl E 1
ll. ꝛc.
entsprechenden Zustande
Bedürfnißanstalten in ausrei
§ 9.
Dem Polizei⸗Präsidium bleidt es verdedalten, Ausnahmen be⸗
züglich der in den §§ 3 bis 8 an 8 Bedi 8 eeedeeesgrüünh
Die Höhe der Feh Stoffe darf 6 m nicht üb It diese Höhe erreicht, so ist der Unternehmer verpflichtet, die Massen mit einer mindestens 0,3 m hohen Sande, Wies.
Grus⸗ oder Erdschicht zu bedecken. 6
Wenn ein Abladeplaß den in den forderungen nicht mehr entspricht, so ist derselde auf Anordermncg Poltgei⸗Präsidimms zu schließen. 8
8 Auf die bereits bestehenden, von Seciten der St gerichteten Abladeplätze (§ 1) findet We insoweit Anwendung, als es um
handelt.
§ 13. Das Aussuchen und Wiederfor lagernden Stoffe, das sogenannte