späteren Nachrichten die entsprechenden Beschlüsse fassen. Aber nach Maßgabe der Verhältnisse, wie man sie am 26. Juni übersehen konnte, hat die Staatsregierung — und das hat der Herr Interpellant auch seinerfeits nicht für angezeigt gehalten — nicht für geboten ge⸗ halten, ihrerseits ins Auge zu fassen, mit irgend welchen Geldmitteln zur Beseitigung des Nothstandes an einzelnen Stellen einzutreten. Die Staatsregierung ist dabei von folgenden Erwägungen geleitet worden. Mit jeder Hergabe von Geldmitteln zur Bekämpfung der⸗ artiger Nothstände sind so viele Schäden und demoralisirende Folgen verknüpft, daß nur im äußersten Nothsalle zu einer derartigen Maßnahme geschritten werden kann. (Sehr wahr!) Es erlahmt dadurch die Energie und die Selbstthätigkeit der Bevölkerung, während das dringendste Interesse des betroffenen Landestheils er⸗ heischt, daß gerade die Betheiligten den Muth nicht verlieren, sondern mit eigenen Kräften und eigenen Mitteln nach Möglichkeit eintreten. Die Staatsregierung hat zu den Organen der Selbstverwaltung, zu den Kreisverbänden und Provinzialverbänden, sowie zu dem mit diesen Körperschaften Hand in Hand arbeitenden Behörden das volle Ver⸗ trauen haben können und haben müssen, daß diese Organe, die nach Lage der Verhältnisse in den einzelnen Kreisen nothwendigen Maß⸗ egeln, um vorhandener Noth zu steuern, treffen werden. Sie ist der Ansicht, daß bei diesen schwierigen Verhältnissen es Aufgabe der kreisverbände ist, denen Mittel zur Verfügung stehen, da, wo Noth ist, unächst selber Beschluß zu fassen, Hand anzulegen und einzutreten. Dabei at allerdings die Staatsregierung nicht verkannt, daß die Verhält⸗ isse sich derartig entwickeln können, daß später noch andere Mittel öthig sind. Sie ist aber der Ueberzeugung, daß, wenn wirklich die ituation derartig werden sollte und der Landtag dann nicht tagt, ie dann auch sehr wohl nach Lage der Verhältnisse außeretatsmäßige Mittel zur Hebung wirklich vorhandener Schäden und Nothstände ver⸗ wenden kann, ohne befürchten zu müssen, für die in dieser Beziehung von ihr für zweckmäßig erachteten Maßnahmen die Idemnität des Landtags nicht zu erhalten. (Beifall.)
Wenn ich nun dazu übergehe, was seitens der Staatsregierung bis jetzt geschehen ist, so hat bereits der Herr Interpellant die Herab⸗ setzung der Eisenbahnfrachten angeführt und verschiedene Wünsche an diese Maßregel geknüpft. Ich glaube, daß in dieser Beziehung der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten ihnen eine weitere Antwort ertheilen wird.
Er hat sodann meines Erachtens mit Recht hervorgehoben, daß es Aufgabe der landwirthschaftlichen Verwaltung sei, in so schwierigen Zeiten alles daran zu setzen, um den werthvollen Viehbestand unseres Landes ungeschädigt in bessere Zeiten hinüberzuleiten. Selbstverständ⸗ lich erkenne ich das an. Aber die Hauptsache müssen doch die Bethei⸗ ligten selber thun. Ich meinerseits habe bereits am 6. Juni d. 8 als mir zuerst auf einer Reise nach München eindringlich entgegengetreten war, in welchem Umfange in weiten Ge⸗ bieten die Wiesen keinen Ertrag verhießen, und daß schwierige Verhältnisse bevorständen, die Regierungs⸗Präsidenten in den hauptbetheiligten Provinzen, in Hessen⸗Nassau, Rheinland und West⸗ falen, ermächtigt, bezüglich der Abgabe von Streu und Gras, sowie Zulassung zur Weide in den Staatswaldungen wie auch den Ge⸗ meindewaldungen ebenso zu verfahren, wie es in früheren Fällen, zu⸗ letzt im Jahre 1880 geschehen war. Es sollte also mit der Abgabe möglichst freigebig vorgegangen werden, alle überflüssigen Formali⸗ täten bei der Abgabe vermieden, im großen Ganzen also der Wald für die Interessenten eröffnet werden.
Als die Verhältnisse sich verschärften, habe ich am 17. Juni diese Bestimmungen auf die ganze Monarchie ausgedehnt (Bravo!), und weil bald darauf bei der anhaltenden Dürre es augenscheinlich war, daß die Situation immer kritischer werden mußte, habe ich am 21. Juni 1893 sämmtliche Regierungs⸗Präsidenten unter Bezugnahme auf die früheren Erlasse dahin verständigt, daß es meiner Absicht ent⸗ spreche, wenn zur Linderung der Futternoth seitens der Staats⸗ Forstverwaltung in möglichst umfassender Weise und mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln beigetragen werde; soweit dies nicht schon geschehen, seien die Oberförster mit den nöthigen Anweisungen zu versehen. (Bravo!)
Hierbei ist selbstverständlich, daß bei dieser Eröffnung der Forsten jeder Gedanke an eine fiscalische Ausnutzung durch zu hochgeschraubte Preise für die Waldnebenproducte, welche an die nothleidende Be⸗ völkerung abgegeben werden sollen, ausgeschlossen ist. Dagegen muß natürlich seitens der Forstverwaltung auf Ordnung im Walde gesehen werden und das Ganze so geleitet werden, daß nicht einzelne wohlhabende Leute die Hauptsache an sich ziehen, son⸗ dern daß die Abgabe freihändig zur Taxe an die einzelnen Gemeinden und Bedürftigen herbeigeführt wird.
Mehrfach liegen mir bereits die Mittheilungen vor, daß meine Anordnungen ausgeführt sind, und soweit mir diese Mittheilungen bisher nicht zugegangen sind, habe ich nach Lage der Verhältnisse nicht den geringsten Grund, daran zu zweifeln, daß meinen Wünschen und Anordnungen seitens der betheiligten Behörden entsprochen ist und entsprochen wird. Dies bezüglich der Forsten.
Es ist sodann seitens des Herrn Vorredners mit Recht darauf aufmerksam gemacht worden, daß ein wesentliches Mittel zur Milde⸗ rung der Streunoth in der Verwendung von Torfstreu liege. Es wird den Herren bekannt sein, daß wegen des nicht immer regelmäßigen Bedarfs an Torfstreu die Production der⸗ selben nur eine beschränkte ist, und man in Nothlagen die Production nicht beliebig steigern kann, weil zur Herstellung von Torfstreu be⸗ sondere umfangreiche Anlagen erforderlich sind und diese nicht so schnell hergestellt werden können —, deshalb habe ich angeordnet resp. die erforderliche Einleitung getroffen, daß das Rohmaterial, welches dem⸗ nächst zu Torfstreu verarbeitet werden kann, auf fiscalischen Mooren in Hannover in der Nähe der Eisenbahnstationen ausgiebig gewonnen werde, um es demnächst zur Verfügung zu haben; denn die Noth an Streu ist nicht bloß in diesem Augenblick da, sondern wird sich bis weit in das nächste Jahr hinein fortsetzen.
Der Herr Interpellant hat weiter angeregt, es sei nothwendig, die landwirthschaftlichen Vereine zu einer energischen Thätigkeit anzuregen. Es ist mir ferner von anderer Seite der Gedanke nahe⸗ gelegt, man sollte von der Centralstelle aus durch die Presse resp. durch eine Broschüre anregend und belehrend bezüglich der nöthigen wirthschaftlichen Maßnahmen vorgehen. Ich habe nach reiflicher Ueberlegung von diesem letzteren Gedanken vollständig Abstand ge⸗ nommen. Es ist unmöglich, von einer Centralstelle aus für so ver⸗ schiedenartige Landestheile, wie sie unser Vaterland umfaßt, gleich⸗ mäßig brauchbare Rathschläge zu ertheilen, die für alle Verhältnisse
(passen; auch würde die Ausarbeitung so viel Zeit erfordern, daß sie
zu spät kämen. Dagegen habe ich, weil mir ein genauer Ueberblick darüber fehlte, oab in den betheiligten Landestheilen die Thätigkeit der landwirthschaftlichen Vereine so rege ist, wie sie meines Erachtens sein muß, Veranlassung genommen, dem landwirthschaftlichen Centralverein ans Herz zu legen, überall die energischste Thätigkeit zu entfalten und durch Versammlungen und durch Entsendung von — ich will den gewöhnlichen Ausdruck ge⸗ brauchen — Wanderlehrern in diesem Augenblick in den einzelnen Ortschaften mit den einzelnen Wirthen unmittelbar Fühlung zu nehmen und Belehrung zu ertheilen über das, was unter Ausnutzung der noch vor uns liegenden Zeit jetzt im einzelnen Falle wirthschaftlich zweckmäßig geschehen muß, was namentlich jetzt zu säen ist für das Herbstfutter resp. für das nächste Frühjahr. Ich habe darauf auf⸗ merksam gemacht, daß es nicht darauf ankomme, theoretisch gebildete Wanderlehrer auszuschicken, sondern daß es die Aufgabe sein würde, praktische Landwirthe für diesen Zweck zu verwenden. Ich habe schließlich Gelder zur Verfügung gestellt, wenn zu diesem Zweck die eigenen Mittel der Vereine nicht ausreichen. Ich hoffe, daß diese Anregung von Nutzen sein kann, obwohl ich nicht zweifelhaft bin, daß auch ohne diese Anregung da, wo in einzelnen Kreisen die Noth dringend ist, die landwirthschaftlichen Vereine ihre Schuldigkeit ge⸗ than und mit voller Energie den Kampf gegen die Calamität auf⸗ genommen haben.
Es fragt sich nun weiter: was kann noch geschehen? Und da gebe ich dem Herrn Vorredner vollständig Recht, wenn er darauf hin⸗ gewiesen hat, daß der Wald nicht bloß als Streu⸗, sondern auch für Futtermittel ganz Erhebliches zu leisten vermag. Die Abgabe von Laubfutter findet schon jetzt statt; aber es läßt vsich meiner Ueberzeugung nach noch bis in den Winter hinein das Reisig, welches in großen Massen in den Wäldern vorhanden ist, als Viehfutter verwenden, nutzbar, sowie die Noth dazu zwingt. Es wird Ihnen bekannt sein, daß in weiten Districten des Landes jahraus jahrein Blätter und Zweige von Pappeln, Ulmen, Weiden u. s. w· zu Viehfutter regelmäßig benutzt werden, daß wissenschaftliche und auch praktische Kreise sich seit Jahren mit der Frage beschäftigen, wie das ungezählt im Walde vorhandene geringe Reisigmaterial zu nutzbarem Viehfutter umgesetzt werden kann. Nach den Ermittelungen des Pro⸗ fessors Bramann in Eberswalde ist kein Zweifel darüber, daß dieses Reisigfutter vollständig den Werth des mittleren Heues hat; es ver⸗ trägt bloß zur Zeit keinen weiten Transport. Auf Veranlassung der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung sind Versuche mit dem Reisigfutter auf der Akademie in Poppelsdorf angestellt, welche ganz dasselbe Resultat ergeben haben. Wer sich dafür interessirt, findet Näheres in Band 21 der Landwirthschaftlichen Jahrbücher pro 1892. Es liegt nur eine Schwierigkeit dabei vor: die Maschinen zur Verarbeitung des Reisigs sind etwas theuer und es ist ein Patent auf die Herstellung des Futters genommen. Nichtsdestoweniger, glaube ich, bezüglich der Länge der Zeit, während welcher die Viehbestände ernährt werden müssen bis zur nächsten Ernte, daß doch dieser Angelegenheit noch eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden kann und muß.
Ich habe vorhin gesagt, daß das, was die Staatsregierung an⸗ gesichts der Nothlage gethan und beschlossen hat, sich auf den Stand vom 26. Juni bezieht. Ich recapitulire mich dahin: Die Staats⸗ regierung ist davon überzeugt, daß in erster Reihe die Kreise berufen sind, dem Nothstand zu steuern da, wo er vorliegt, und daß sie nach Lage der jetzigen Verhältnisse dazu im stande sind. Wo die Kreistage noch nicht in Function getreten sind und über diese Angelegenheit be⸗ schlossen haben, da ist es wünschenswerth und meines Erachtens ge⸗ boten, daß dies schleunigst geschieht und die nothwendigen Beschlüsse seitens der Kreisversammlungen gefaßt werden. Es ist nothwendig, daß sich unser Genossenschaftswesen stärkt, und die genossenschaftliche Thätigkeit in die ganze Angelegenheit eingreift.
Ich verkenne nun nicht, daß seit dem 26. Juni die Nachrichten, die mir zugegangen sind, allerdings die Verhältnisse in der Rhein⸗ provinz und in Hessen⸗Nassau dringlicher erscheinen lassen als damals, und daß die Noth sich zu steigern scheint. Trotdem ist nach dem heutigen Stand die Regierung nach wie vor der Ansicht, daß es zu⸗ nächst Sache der betheiligten Kreise ist, mit eigener Kraft zu arbeiten, um die Schwierigkeiten zu überwinden.
Auf das, was der Herr Vorredner sonst angeregt hat, möchte ich nur mit wenigen Worten eingehen. Zunächst wenn er auf eine in der Presse verbreitete Aeußerung Bezug genommen hat, die ich in diesen Tagen gemacht haben soll oder gemacht habe, so kann ich allerdings die Wiedergabe in den Zeitungen nicht als richtig aner⸗ kennen, sondern muß sie als vielfach meine Ausführungen nicht richtig darstellend bezeichnen. Ich glaube, das, was ich in dieser Beziehung zu sagen hatte, Ihnen heute ausführlich dargelegt zu haben.
Auf die Frage des Ausfuhrverbots, die der Herr Vorredner be⸗ rührt hat, glaube ich an dieser Stelle nicht eingehen zu sollen, ebenso⸗ wenig mich des weiteren über die von ihm berührte Aufhebung des Zolls auszulassen. Namens der Staatsregierung kann ich darüber nicht sprechen; soweit aber meine persönliche Ansicht in Frage steht, kann ich der Ansicht Ausdruck geben, daß ich mir von einer Aufhebung des Zolls keinerlei Nutzen für die Landwirthschaft versprechen würde.
Schon jetzt in die Erwägung einzutreten, ob in den nothleidenden Landestheilen die militärischen Uebungen einzustellen seien, würde, glaube ich, verfrüht sein, wir sind jetzt im Juli. Seinerzeit wird selbstverständlich die Frage erwogen werden, und ich bin nicht zweifel⸗ haft, daß die zur Prüfung dieser Sache berufene Instanz Seiner Majestät die erforderlichen Vorträge halten wird.
Wenn der Herr Vorredner weiter gewünscht hat, es sollte den Domänenpächtern die Erlaubniß gegeben werden, im Interesse der Bereitstellung von Futtermitteln ihr Stroh verkaufen zu dürfen, nun, so steht allerdings in den Verträgen, daß die Domänenpächter ihr Stroh und Heu nicht verkaufen sollen. Wenn aber der Herr Vorredner dies als einen alten Zopf bezeichnet hat, so glaube ich doch dem nicht ganz beistimmen zu sollen. Wenn die Domänen⸗ pächter Stroh verkaufen wollen und gleichzeitig Ersatz in das Gut hineinstecken, so bekommen sie auch jetzt die Erlaubniß dazu; wir ver⸗ langen nur das zu wissen, und wir wollen nicht, daß Heu und Stroh von den Domänen verschwinden, ohne daß dafür Ersatz stattfindet. Ich glaube, es ist auch vollständig nothwendig, daß in dieser Be⸗ ziehung einige Controle auch für die Folge ausgeübt wird. (Sehr richtig!)
Meine Herren, ich komme zum Schluß. Ich habe ausgeführt und erkenne bereitwilligst an, daß die Ernährungsverhältnisse für das Vieh in größeren Theilen des Landes schwierig sind, sogar in ein⸗
zelnen Provinzen ein Nothstand auf diesem Gebiete vorliegt. Die
Hauptsache ist, daß die Betheiligten selber Hand anlegen, und nament⸗ lich in den betroffenen Kreisen die erforderlichen Organisationen ge⸗ troffen werden.
Aber lassen Sie mich noch eine Hoffnung daran knüpfen: ich hoffe, daß auf diesem Gebiet, wo Politik nicht mitspricht und wo die Behörden und Selbstverwaltungskörper mit den Betheiligten Hand in Hand arbeiten können und Hand in Hand arbeiten müssen, diese gemeinsame Arbeit eine neue Veranlassung sein wird zur Gewinnung gegenseitigen Vertrauens zwischen der Ein⸗ wohnerschaft und den Behörden. (Bravo!)
Ich glaube, daß es auf diesem Gebiet noth thut, daß von allen Seiten dazu beigetragen wird, diese Angelegenheit nicht etwa zu irgendwelchem Nebenzweck nutzbar zu machen (Bravo), sondern lediglich sachlich zu behandeln, und bemüht zu sein, hier, wo eine Ge⸗ legenheit gegeben ist, wirklich durch gemeinschaftliches Arbeiten das oft erschütterte Vertrauen neu zu kräftigen. (Bravo!)
Wenn ich hier den Schwerpunkt auf das Vertrauen lege, so komme ich auf das zurück, was ich bereits vorher erwähnte: wenn die Staatsregierung durch die weitere Entwickelung der Verhältnisse ge⸗ nöthigt sein sollte, auch ihrerseits mit Mitteln eintreten zu müssen, so wird sie das Vertrauen hegen können, daß sie demnächst bei der Landesvertretung in dieser Beziehung keine Zurückweisung erfährt. (Bravo!)
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: 1
Meine Herren! Gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg Schultz⸗Lupitz bezüglich der gewährten Tarifermäßigungen möchte ich mich auf die kurze Erklärung beschränken, daß ich gern bereit sein werde, im wesentlichen den geäußerten Wünschen zu entsprechen. Ins⸗ besondere bin ich gern bereit, durch eine Instruction an die Eisenbahn⸗ Directionen zu bewirken, daß das Kartoffelfülbel, was wir irrthümlich im Tarif als Preßrückstände bezeichnet hatten, auch in den Tarif auf⸗ genommen wird.
Zweitens bin ich gern bereit, Verfügungen dahin zu treffen, daß auch die Hundertecentnerladungen Heu im Tarife Ermäßigungen genießen.
Drittens bin ich gern bereit, auch die Korbweidenschößlinge unter die Futtermittel mit aufzunehmen, und zwar durch eine Declaration zu dem bereits aufgenommenen Reisigfutter.
Der Herr Abg. Schultz⸗Lupitz hat sich nun darüber beklagt, daß seit der Publikation der Tarifermäßigungen eine sehr erhebliche Preis⸗ steigerung der betreffenden Futtermittel sowohl als der Streumittel eingetreten sei. Ich glaube, daß die Tarifermäßigung im großen und ganzen dabei unschuldig ist, daß diese Preissteigerung auch sonst ein⸗ getreten wäre infolge der immer mehr bekannt gewordenen Noth in weiten Landstrichen.
Der Herr Abg. Schultz⸗Lupitz hat dann endlich noch geglaubt, es würde vielleicht zweckmäßiger gewesen sein, die Tarifermäßigungen in Form von Rückerstattungen eintreten zu lassen, anstatt daß sie, wie es geschehen ist, als eine allgemeine Tarifermäßigung hergestellt worden sind. Meine Herren, es ist das mit Rücksicht darauf geschehen, daß es bedenklich erschien, gewisse Bezüge von Streu⸗ und Futter⸗ mitteln auszuschließen. Es würde ausgeschlossen gewesen sein der Handel; es würden ausgeschlossen gewesen sein namentlich auch der kleine Viehhalter in den Städten und andere, welchen es zu be⸗ schwerlich gewesen wäre, sich erst ein Attest vom landwirthschaftlichen Verein oder vom Landrath u. s. w. zu verschaffen. Wir sind von der Erwägung ausgegangen, daß die wirksamste Hilfe doch durch de Handel erfolgen muß, und daß es deswegen nicht zweckmäßig ist, de Handel in irgend einer Weise zu beschränken. Das ist das Motiv gewesen, warum wir die allgemeinen unbeschränkten Tarifermäßigungen haben eintreten lassen. 8
Auf Antrag des Abg. Rickert, den mehr als 50 Mit glieder unterstützen, findet eine Besprechung der Inter pellation statt.
Abg. Rickert (dfr.): Wir haben immer den Standpunkt ver treten, daf die Betheiligten selbst in erster Linie dazu berufen sind, an der Beseitigung solcher Nothstände zu arbeiten. der entsprechenden Stellungnahme der Regierung. Es wird allerdings wesentlich auf die Art der Ausführung der ergangenen Anordnunge durch die angeordneten Organe ankommen. Sollten die angeordnete Organe nicht ganz billig in dieser Beziehung vorgehen, so wird c8 jedem freistehen, sich bei dem Minister zu beschweren. Di wichtigste Frage hat aber der Minister heute nicht berührt; es ist das Ausfuhrverbot. In der Kreuz⸗Zeitung“ wird als Aeußerung des Ministers selbst angeführt, daß er das Ausfuhrverbot für Her und Kleie für nothwendig halte. Sollte der Minister nicht Anlaß haben, sich hier darüber auszusprechen? Sonst kann doch die vertheuernde Wirkung der auf diese Aeußerung gestützten Börsenmanipulation nicht ausbleiben.
ar die Meinung des Abg. Schultz, der sich absolut gegen das Aus⸗ sebrverpot ausgesprochen hat. 1 1 es freilich; weitere positive Leistungen hat er noch nicht aufzuweisen. Was soll werden, wenn Rußland mit einem Ausfuhrverbot antwortet? Wir reizen nur die anderen Staaten mit einer absolut wirkungs⸗ losen Maßregel. Will die Regierung die Durchfuhr auch verbieten? Wie soll die Durchfuhr von der Ausfuhr unterschieden werden? Dabei muß auch der amtlichen Behandlung der Kleie gedacht werden, die jetzt vielfach als
Mehl verzollt wird, wenn die Beamten durch eine Art von Sieberei ermittelt haben, ob der zulässige Procentsatz von Mehl überschritten ist. Die Ablehnung des Ausfuhrverbots ist nur die Consequenz der
bisherigen correcten Haltung der Regierung. Helfen kann nur ein
Mittel: Suspendiren Sie die Zölle! In den letzten Tagen ist der
Hafer bis zu 30 ℳ theurer als Weizen gewesen: das sind doch abnorme Posih. 25 Millionen trägt heute die Landwirthschaft für die Futter⸗ mittelzölle. Wir sind bereit, diese Zölle aufzuheben, um die Land⸗
wirthe um diese 25 Millionen zu erleichtern; Sie (nach rechts) aber wollen es nicht. Daran merkt man, wie sehr Ihnen und dem Bund 3
der Landwirthe die Noth der Landwirthschaft am Herzen liegt!
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.): Das Hineinziehen der Polemik gegen den Bund der Landwirthe schädigt nur die Objectivität der Verhandlungen. Einzelne Landstriche befinden sich thatsächlich jetzt schon in großer Noth und Bedrängniß, die auch durch Regen nicht mehr beseitigt werden kann und den nächsten Winter hindurch an⸗ dauern wird. Die Eifel, der Hunsrück, einige Theile des südlichen Westfalen, der Westerwald kommen hier in Betracht. Der kleine zer⸗ splitterte Grundbesitz kommt dort bei den kleinsten Schäden in Bedrängniß und directe Nothlage. Diese Districte müssen also von der Regierung besonders scharf im Auge behalten werden. Zunüchst sind allerdings Kreise und Provinzen zum Eingreifen berufen. Ob ein Nothstand für Nahrungsmittel droht, kann man zur Zeit noch nicht sagen; Futter⸗ und Streumittel aber fehlen vielfach schon ganz, und da werden sowohl die Gemeinden wie auch die Kreise sehr bald mit Geld einzugreifen haben. Was den Wald betrifft, so wird der Minister die Beamten direct anzuweisen haben, daß sie den Betheiligten wohlwollend entgegenkommen. Die fraeshherifbeat. setzung wird allerdings zum vrgeen Theil den Speculanten zum Vor⸗ theil gereichen; es wäre also den Ministern zu empfehlen,
verkauft werden müssen.
Eyxport⸗Musterlager
Wir freuen
Ich theile ganz und 21067]
betrügl.
) 9 bj e ( 8. 18 8 8 8 Der Bund der Landwirthe verlangt 1 vdee-; Steckbrief wird zurückgenommen.
21065 neuen zoll⸗ 21065]
wegen Betruges, F. m. F 612. 56
Stlaatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
Pbilixg Völker von nnutzes,
Lerichte zu Limburg in ihrer Sitzung vom 28. Juni schaft vom 22. Juni 1893 beschlossen:
ie Verhinderung eines solchen Ausganges in gründliche Erwägun zu Aufhebung der Zölle kann wohl zur Zeit keine Rede sein. Der Bund der Landwirthe ist eine maßgebende Autorität ür mich nicht. Wenn die Verhältrisse in den bedrängten Kreisen ch so ungünstig gestalten, daß eine Setactzunterstügung nöthig wird, dann wird auch der Minister das Haus hinter sich haben, wenn er mit erheblichen Geldmitteln den Bedürftigen beispringt. Diese Be⸗ fugniß mag der Minister ruhig in Anspruch nehmen; er wird der
u sicher sein können. Wir thun diesen Schritt ohne alles
edenken. “ ¹ 8 Abg. Dasbach (Centr.) unterstützt die Anregung, daß die
Manöver in den Nothstandsbezirken ausfallen möchten und bittet, die betreffende Bekanntmachung recht frühzeitig ergehen zu lassen, wenn man an maßgebender Stelle sich zu dieser Maßregel entschließe. Das Aushülfsmittel des Ausrückens der Truppen mit voller Verpflegung habe sich schon früher nicht bewährt; es belästige die Bauern gerade so, als wenn sie auch die Verpflegung zu übernehmen Sehe hätten. Die Eifelbauern seien dadurch schon ganz erheblich geschädigt
worden, und hätten sich deswegen sogar schon petitionirend an den Reichstag
Des weiteren ersucht Redner um
eine wohlwollendere Behandlung der bedürftigen Gemeinden durch 8 Förster und Oberförster bei der Abgabe von Wald⸗ streu; er führt Beispiele an, wo die Behörden die Bitten der Ge⸗ meinden abgewiesen und lediglich auf den Wald als fiscalisches Besitz⸗ thum Rücksicht genommen hätten. Die Förster ließen die Be⸗ dürftigen einfach nicht in den Wald hinein unter der Behauptung, keine dazu vom Oberförster zu haben. Die Noth sei stellenweise so groß, daß eine Kuh von 300 ℳ%ℳ Werth für 60 ℳ habe Das Vertrauen der Bauern zu der Re⸗ ierung sei durch jene Vorgänge ungemein erschüttert und die letzten ahlen hälten zahlreiche socialdemokratische Stimmzettel aus diesen
Bezirken in die Wahlurne gelangen lassen. Der Nothstand sei viel größer, als der Regierung bekannt geworden. In Hessen und anderen deutschen Ländern seinen Nothstandsvorlagen bereits eingebracht; hier werde damit in sonderbarer Weise gezögert.
Ober⸗Landforstmeister Donner verliest die von dem Minister an die Forstverwaltung erlassene Instruction, welche diese anweist, in jeder Weise und mit allen Mitteln der Aufforderang, dem Noth⸗ stande innerhalb des Rahmens ihres Ressorts zu steuern, zu ent⸗ sprechen. 4
Abg. Mooren (Centr.) hält au auf die unteren Forstbeamten dahin, da bisher entgegenkommen, für erforderlich. 8
Abg. von Plötz (cons.) erklärt sich mit den bisherigen Maß⸗ nahmen nur theilweise zufrieden. Den in Noth Gerathenen müsse baldigst baare Unterstützung gewährt werden, da die Kreise die Mittel so schnell nicht herbeischaffen könnten. Eine Zollbeseitigung sei nicht wünschenswerth, wohl aber ein Ausfuhrverbot, welches namentlich Süddeutschland zu gute kommen würde. Der Aerger des Herrn Rickert über den Bund der Landwirthe (Redner ist Vorsitzender des Bundes) sei heute sehr deutlich geworden; dieser Bund müsse ihm doch sehr unbequem sein. Allerdings habe der Bund der Landwirthe dazu mitgewirkt, bei den Wahlen den Freisinn zu völliger Bedeu⸗ tungslosigkeit zu zerreiben.
Darauf wird ein Schlußantrag angenommen.
Abg. Friedrichs⸗Lüneburg (nl.) bemerkt zur Geschäftsordnung,
gewendet.
besonders eine Einwirkung sie den Gemeinden mehr als
daß es ihm durch den Schluß der Dehatte unmöglich gewesen sei,
Buezusorechen, daß in vielen Theilen Hannovers derselbe Nothstand errsche.
Präsident von Köller erklärt, daß ein solcher Versuch, die Debatte wieder aufzunehmen, keine Bemerkung zur Ge⸗ schäftsordnung sei, und ist zu derselben Erklärung auch nach
einer ähnlichen Bemerkung des Abg. Schroeder (Pole) ge⸗
nöthigt. Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr.
Handel und Gewerbe.
F Stuttgart. Dem Geschäfts⸗ bericht für 1892/93 entnehmen wir, daß auch das letzte Geschäftsjahr wieder ein befriedigendes war, obgleich der Export nach verschiedenen überseeischen Ländern theils durch ungünstige Cursverhältnisse, theils durch innere Unruhen sehr erschwert wurde. Die Zahl der Käufer sowie der Aufträge war in fortwährendem Steigen begriffen; aller⸗ dings war die Zunahme in der Zahl der Aufträge nur durch eine gegen frühere Jahre wesentlich gesteigerte Propaganda, die viel Arbeit
und Geld kostete, zu erreichen. Das ager wurde durch große Muster⸗
collectionen verschiedener württembergischer und anderer deutscher Fabrikanten bereichert und ist nunmehr insbesondere in der Uhren⸗, Metallwaaren⸗, Spiel⸗ und Galanteriewaarenbranche aufs reichhaltigste
1 sortirt. Auch von Holzwaaren, sowohl von Phantasie⸗ als Haus⸗
Oeffentlicher
.Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, ustellungen u. dergl.
.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
8 Vertäufe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
11“ 11 1 114““ “ haltungsartikeln, sind in unserem Lager große Muster⸗ sortimente ausgestellt, sodaß die Käufer der betreffenden Branchen ihren ganzen Bedarf decken können. Die Interessenten der Textilindustrie finden eine große Auswahl in Tricotagen wollenen und baumwollenen Decken, Tischzeug, Stickereiartikeln, Corsetten, Herren⸗ und Damenkleiderstoffen ꝛc. Besondere Erwähnung verdient noch die in Württemberg stark vertretene Fabrikation von Holzwerkzeugen und Maschinen aller Art, von optischen Artikeln, wissenschaftlichen und Musikinstrumenten, insbesondere von Pianos, Flügeln und Harmonikas, von Chemikalien, Papier, Leder ꝛc. Die Silberwaarenbranche ist durch hervorragende Firmen, die Bijouterie⸗ branche durch einzelne Specialisten vertreten; zum Einkauf von Bijouterie hatten wir, theilweise in Begleitung fremder Käufer, wiederholt Veranlassung, die Hauptproductionsplätze Gmünd, Pforzheim und Hanau zu besuchen. Daß unsere Ausstellung vielseitig und den Bedürfnissen entsprechend ist, beweist der sich von Jahr zu Jahr steigernde Besuch von Einkäufern aus allen Welt⸗ theilen; ebenso liefert die fortwährende Zunahme der schriftlichen Aufträage sowohl von europäischen „Erporteuren als von überseeischen Importeuren, worunter viele Firmen, welche schon seit der Begründung im Jahre 1882 mit uns in Verbindung stehen, den Beweis dafür, daß die uns anvertrauten Ordres stets zur Zufriedenheit erledigt werden. Die Zahl der Käufer betrug 1891 245, 1892 295. Aufträge wurden ertheilt am Lager und schriftlich 1891 1281, 1892 1346, durch Agenten 1891 50, 1892 35, durch die Hamburger Filiale 1891 304, 1892 331, im ganzen 1891 1635, 1892 1712. Die am Lager und schriftlich ertheilten 1346 Auf⸗ träge vertheilen 9 auf 162 Fabrikanten in Württemberg, 173 Fa⸗ brikanten im übrigen Deutschland, 7 Fabrikanten in der Schweiz. Da alle Aufträge bei der Verschiffung regulirt wurden, kamen im letzten Jahre keinerlei Verluste vor. Ueberseeische Credite wurden nicht gewährt; die Aufträge müssen von Check oder Accreditiv auf Europa zur Deckung der Facturenbeträge, Fracht⸗ und Versicherungs⸗ kosten begleitet sein. Die Zahl der Vertreter im europäischen Aus⸗ land beträgt zehn; neue Vertreter wurden engagirt in Belgrad und Sofia. Die besten Resultate erzielten wie in früheren Jahren unsere Agenten in Athen und Beirut. Die Hamburger Filiale hat der großen Heimsuchung, welche diese Stadt im vorigen Jahre durch die Cholera erfahren und welche das Geschäft während längerer Zeit ungemein erschwerte, nur einen unbedeutenden Rückgang im Umsatz zu verzeichnen. Schon in den letzten Monaten des vorigen Jahres hat sich das Geschäft in Hamburg wieder wesentlich gehoben und ist bisher ganz befriedigend.
— Das, Gewerbeblatt aus Württemberg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart, hat in Nr. 2½ vom 2. Juli d. J. folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Prüfungsanstalt für Handfeuerwaffen. —. Die Vertretung der Interessen des Kleingewerbestandes. — Conserviren des Fleisches. — Verschiedene Mittheilungen. — Ausstellungswesen. — Literarische Erscheinungen. — Beilage: Reichs⸗Patente von Erfindern aus Württemberg. — Gebrauchsmuster.
Magdeburg, 1. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht Kornzucker exel., von 92 % —,—, Kornzucker ercl., 88 % Rendement 18,50, Nachproducte excl., 75 % Rendement 15,70. Stetig. Brot⸗ raffinade I. 31,00. Brotraffinade II. 30,75. Gem. Raffinade mit Faß 30,50. Gem. Melis I. mit Faß 30,25. Ruhig. Rohzucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Juli 18,35 bez., 18,40 Br., pr. August 18,55 bez., 18,62 ½ Br., pr. September 17,05 Gd., 17,15 Br., pr. Oktober⸗Dezember 14,95 bez., 15,05 Br. Anfangs schwach, Schluß fest.
Cassel, 1. Juli. (W. T. B.) hessischen 40 Thaler⸗Loose: 32 000 Thlr. Nr. 148061, 8000 Thlr. Nr. 119089, 4000 Thlr. Nr. 95597, 2000 Thlr. Nr. 131875, 1500 Thlr. Nr. 21180 131749, 1000 Thlr. Nr. 16741 113483 160559.
Leipzig, 1. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Jull 3,65 ℳ, per August 3,65 ℳ, per September 3,67 ½ ℳ, per Oktober 3,70 ℳ, per November 3,70 ℳ, per Dezember 3,72 ½ ℳ, per Janvar 3,75 ℳ, ver Februar 3,77 ½ ℳ, per März 3,80 ℳ, ver April 3,80 ℳ, per Mai 3,80 ℳ, per Juni —,—. Umsatz 65 000 kg.
Mannheim, 1. Juli. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. Juli 16,50, pr. November 17,10, pr. März 17,̃60. Roggen pr. Juli 15,20, pr. November 15,35, pr. März 15,50. Hafer per Juli 17,40, per November 15,55, pr. März 15,85. Mais pr. Juli 11,75, pr. November 11,95, pr. März 12,25.
Braunschweig, 1. Juli. (W. T. B.) Serienziehung der Braunschweiger 20 Thaler⸗Loose. 229 1125 1509 1595 1915 2033 2075 2142 2739 2908 2928 2970 2988 3520 3584 3651 3726 3789 4274 4282 4284 4293 4401 4657 4890 4946 4974 5583 5747 5864 5978 6026 6145 6270 6785 6793 6807 6889 7011 7103 7157 7510 7612 8135 8158 8282 8311 8561 8607 8731 8927 8970 9349.
Gewinnziehung der Kur⸗
einingen, 1. Juli. (W. T. B.) Serienziehung der Meininger 7 Fl.⸗Loose: 49 104 195 239 386 427 475 694 8 896 936 1016,1442 1591 1827 1873 1895 1898 1906 2059 2272 2473 2605 2724 2868 2906 3278 3330 3391 3459 3617 3748 3889 3934 4036 4201 4215 4250 4409 4708 4721 4729 4787 4839 5424 5555 5600 5725 5786 5802 6140 6176 6178 6283 6427 6459 6491 6561 6607 6638 6746 6919 6966 6983 6987 7183 7299 7404 7411 7553 7593 7603 7628 7642 7874 7877 7944 8106 8127 8234 8275 8390 8452 8647 8782 8799 8928 8971 9083 9149 9300 9594 9597
9628 9962 9991.
Bremen, 1. Juli. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Rassinirtes Petroleum. (Officielle Notirung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Faßzollfrei. Ruhig. Loco 4,75 Br. — Baum⸗ wolle. Fest. Upland middling, loco 42 ¼ ₰. Upland, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung, pr. Juli 41 ¼ ₰, pr. August 42 ₰, pr. September 42 ½¼ ₰, pr. Oktober 42 ⅞˖ ₰, pr. November 42 ½ ₰, pr. Dezember 42 ¼, J. — Schmalz. Ruhig. Shafer — ₰, Wilcox 50. ₰, Choice Grocery — ₰, Armour 50 ₰, Cudahy — +₰. Rohe & Brother spure) 50 ½ ₰, Fairbanks 41 ½ 4. — Spéck. Ruhig. Loco Short clear middl. 55. — Taback. 29 Seronen Ambalema. .
Henpurg, 1. Juli. (W. T. B.) Bei der heutigen Ziehung der Hamburger Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1846 sind folgende Serien gezogen: 22 152 231 253 311 321 353 478 605 8 640 732 744 834 885 932 937 955 962 980 1014 1123 1151 1203 1260 1309 1330 1345 1367 1428 1458 1470 1472 1492 1495 1525 1553 1653 1726 1750 1792 1829 1865 1867 1882 1888 1889 1900.
Wien, 1. Juli. (W. T. B.) Serienziehung der öster⸗ reichischen 1854 er Staats⸗Loose. Gezogene Serien: 123 131 146 231 707 714 807 897 926 1035 1087 1171 1184 1236 1436 1450 1491 1530 1537 1548 1574 1576 1631 1729 1732 1850 1904 1993 2044 2309 2367 2381 2401 2423 2438 2482 2491 2602 2619 2833 2855 2883 2965 3054 3063 3122 3160 3250 3259 3509 3622 3734 3774 3825 3868 3926 3931 3975 3998.
Pest, 1. Juli. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen weichend, pr. Herbst 8,18 Gd., 8,20 Br. Hafer pr. Herbst 6,52 Gd., Gd., 5,55 Kohlraps pr. August⸗September 15,30 Gd.,
50 Br.
London, 1. Juli. (W. T. B.) Wollauction. Betheiligung. Preise stetig.
An der Küste 12 Weizenladungen angeboten.
18 ⅜ stetig.
in der Woche vom 24. Juni bis 30. Juni: englischer Weizen 850, fremder 26 678, engl. Gerste 173, fremde 7912, 18 106, fremde —, engl. Hafer 299, fremder 59 555 Orts., Mehl 15 969, fremdes 20438 Sack und 14 Faß.
Paris, 1. Juli. (W. T. B.) Von der Börse wird be⸗ richtet: Die Tendenz war heute vollständig von der Svanier⸗Baisse beeinflußt. Der Mißerfolg der versuchten Schatzscheine⸗Emission und die dadurch bewirkte Verschlechterung des Madrider Wechselcurses veranlaßten große Positionslösungen und Blancoverkäufe, denen nur eine geringe Contrepartie gegenüberstand. Nach mehr als zweiprocen⸗ tigem Rückgange war der Curs schwach erholt. Italiener flau auf deutsche und englische Verkäufe. Renten matter auf vertheuerten Report bis 15 Centimes, andere Curse durchweg nachgebend, nur russische Werthe behauptet. b
Amsterdam, 1. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. — Bancazinn 54 ½.
New⸗York, 1. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und schloß nach theilweiser Reaction stetig. Der Umsatz der Actien betrug 103 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 220 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 155 000 Unzen.
Nach einer Meldung des „New⸗York Herald“ aus Lima hat das Sinken des Silberpreises daselbst eine finanzielle und wirth⸗ schaftliche Krisis und eine allgemeine Geschäftsstockung hervorgerufen; der Wechselcurs berägt 21 Pence. 8
Weizen eröffnete sehr fest und einige Zeit steigend auf gute Kauflust und bessere Kabelberichte, sowie au Deckungen der Baissiers; dann lebhafte Reaction auf günstige Ernteberichte; später abermalige Erholung auf Käufe des Auslandes; Schluß fest. — Mais sehr fest und einige Zeit steigend auf große Speculationskäufe und Deckungen der Baissiers; dann lebhafte Reaction auf günstige Ernteberichte und zunehmende Lieferungen, worauf Erholung folgte. Schluß fest.
Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 8 003 210 Dollars gegen 10 783 178 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 211 855 Dollars gegen 1 871 210 Dollars in der Vorwoche. G 1
Chicago, 1. Juli. (W. T. B.) Weizen sehr fest auf Deckungen der Baissiers. — Mais. Den ganzen Tag steigend mit wenigen Reactionen.
Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaft 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.- 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Uhrmacher Gustav Müller wegen Bankerutts unter dem 20. April 1891
geklagten
Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des An⸗ Maschinenformers Wetzlar wird aufgehoben. 1 1 1 1 Limburg, den 28. Juni 1893. feolgtem Zuschlag das Kau Königliches “ Strafkammer III. An Denhard. Fb u
Philipp Völker aus
enau. Dr. Reiß.
in, den 29. Juni 1893.
Königliches Landgericht II. Der Untersuchungsrichter.
Steckbriefs⸗Erledigun 8 2 Der gegen den Schreiber Karl Anton Schade wiederholter Unterschlagung, wiederholten Hausfriedensbruchs und Nöthi ung unter dem 27. Oktober 1886 in den 9
661. 86 erlassene Steckbrief wird zurück⸗
[21080]
genommen. Berlin, den 22. Juni 1893.
Neue
[21066] Bekanntmachung. it 12,30
Die unverehelichte Therese Pankalla, geb. den EE“ 5. September 1853 zu Ellguth bei Friedland, Kreis htaerhers steht wegen S unter Anklage.
Um Mittheilung des Aufenthalts wird ersucht.
nenbrietzen, den 28. Juni 1893. Der Amtsanwalt.
[21167] Beschluß.
In der Strafsache gegen den Maschinenformer etzlar und Genossen, wegen emelde, Betrugs, Wuchers und strafbaren Eigen⸗
buchblatts Grundstück betr
Zeit der Eintra
at die dritte Strafkammer des Königlichen Land⸗
8 893 auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ 7* gSe. bei Fest Kb ie durch den Beschluß der Ferienkammer des
öniglichen Landgerichts ierselbst vom 15. Sep⸗
tember 1883 verhängte Beschlagnahme des im
2) Aufgebote, Zustellungen unnd dergl.
Zwangsverstei erung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im auf den
Ser Grundbuche von Alt⸗Schöneberg, Band 33 Nr. 1310 auf den Namen des Bücherrevisors Siegfried Albu hier eingetragene, am Platz C belegene Grundstück am 20. 20. September 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist stück ist mit
zur Grundsteuer veranlagt. aus der Steuerrolle, HPplaubigte Abschrift des Grund⸗ etwaige 2
Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf “ Ansprüche, deren Vor⸗ race deren Vorhandensein oder Betrag aus dem 5 rundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ gin insbesondere 5 Bim
den Ersteher üb handensein oder
hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden von und, falls der betreibende dem Gerichte aupbaft zu machen, widrigenfalls die⸗
erücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kau geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen welche das Eigenthum des
Berlin, den 22. Juni 1893. [21081]
Namen des Danzigerstraße Nr. (—)
unterzeichneten stelle, Neue Friedrichstr. 13, 1,20 ℳ Fläche von 3 a 41 qm anlagt. Abschrift des
Reinertrag und einer Fläche von Auszug
schätzungen und andere das effende Nachweisungen, sowie besondere
werden. die nicht von selbst auf den
etrag aus dem Grundbuche zur dung des Versteigerungsvermerks nicht
wiederkehrenden Hebungen oder
Gläubiger widerspricht,
zert
Ansprüche veich das Eigenth
Grundstücks beanspruchen, werden 2536 vor Schluß des Versteigerungstermins die Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ her
sgeld in Bezug auf den ruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das rtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. September 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung Grundbuche von der Königstadt Band 100 Nr. 4876 Zimmermeisters Theodor Bartel zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der belegene Grundstück am eptember 1893, Vormittags 10 Uhr, Gericht, an Gerichts⸗ Hof, part., Saal 40, versteigert werden. Reinertrag und zur Grundsteuer ver⸗ Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte rundbuchblatts, etwaige — und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen Alle Realberechtigten werden aufget Ersteher übergehenden An⸗
steigerungsvermerks nicht hervor derartige Forderungen von Kapita kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fes stellung des geringsten Gebots 8. eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei ⸗ Fenac des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten im Range zurü negen.
spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗
einstellung des steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens beizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag
das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die
Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die
Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Sep⸗
tember 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichts⸗
stelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 23. Juni 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[21082 Zwangsversteigerung.
Im der Zwangsvollstre n oldas ha Grun rund⸗ buche von Berlin Band 17 Blatt Nr. 1258 2 den Namen des Kaufmanns Otto Schnicke hierselbst eingetragene, in der Poststraße Nr. 1, Kömigstraße Nr. 1 bis 6, Nr. 7 nebst Zubehörstücken, nämlich in den katasteramtlich laut Artikel 2467, 2505 und 15504 näher bezeichneten 2 Bürgerwiesen vor dem Frankfurter Thore und einem Hofraum belegene Grundstück am 29. September 1898, Vormittags 10 8⅞ wW-hr, vor dem unter ⸗ Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstra e 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, persteigert werden. Das Grundstück ist mit 2,28 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 4,85 a zur Grundsteuer, mit 86 500 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abf ätzun und andere das Grundstück betreffende Nachwe en, sowir besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, Cin⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbe Ersteher übergehenden üche, deren handensein oder Bettrag aus dem zur Zeit der Eintragung des Versteiger vermerks nicht herporging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigermn termin vor der Aufforderung zur Abgabe von boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft in machene.
soll das im
Flügel C., Das Grund⸗ einer
können in der
ordert,
sen, wieder·
tstellung des
Dieienigen,
6,54 Br. Mais per 5,11 Gd., 5,13 Br., pr. Mai⸗Juni 8
Lebhafte
6 % Javazucker loco 20 stetig, Rüben⸗Rohzucker loco — 3. Juli. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen
engl. Malzgerste engl.
8