1893 / 162 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

wahl bekommen haben, war größer als die Zahl der Mandate, die wir im Verhältniß dazu erlangt haben. Ohne Stichwahlen würden Sie (zu den Nationalliberalen) noch nicht einmal im Seniorenconvent erscheinen können, denn Ihre Zahl war nicht rößer als die der Antisemiten. Sie haben die Hilfe von rechts nicht erst bei den Stichwahlen, sondern bereits in den Hauptwahlen bekommen; viele Ihrer Mandate verdanken Sie nur der Angst vor unserem Sieg. In Westhavelland konnte man einen Conservativen nicht durchbringen, daher unterstützten die Conservativen dort gleich die nationalliberale Candidatur. Sie haben also keine Ursache, sic uns gegenüber auf das hohe Pferd zu setzen. Bei der großen Zahl der Parteien ist über⸗ haupt nur eine Minderzahl von Mandaten ohne Unterstützung anderer arteien zu stande gekommen. Man Hagt, die Wahlen hätten ein eedict gegen uns gesprochen. Aehnliche Reden hörte man auch 1878 und 1887; doch folgten darauf die Wahlen von 1881 und 1890, die für die damaligen Regierungsmajoritäten äußerst ungünstig ausfielen. Die Ueberzeugung habe ich, im parlamentarischen Leben ist der nicht verloren, der sich nicht selbst verliert; wer an seiner Ueber⸗ zeugung auch unter ungünstigen Verhältnissen festhält, hat noch eine varlamentarische Zukunft. Es sind uns wieder die ablehnenden Ab⸗ stimmungen bei großen Gesetzen vorgehalten worden. Es ist wahr, wir haben oft mit Nein gestimmt, nicht weil wir die organischen Ein⸗ richtungen überhaupt nicht wollten, sondern weil wir e auf bessere und sicherere Grundlagen gestellt wissen wollten, als die damalige Mehrheit. Manche schlechte Zustände wären dann nicht eingetreten, wenn man uns damals gefolgt wäre. Sind denn die Zustände heute so erfreulich, daß man sich rühmen kann, immer dabei gewesen zu sein, wenn die Grundlagen ge⸗ legt wurden? Nein! Sie haben sich noch so verschlimmert, daß man ernstlich darüber nachdenken müßte, ob nicht bei den grundlegenden Bestimmungen in Verfassung und Gesetz manche Fehlgriffe weniger eschehen wären, wenn der Abg. Dr. von Bennigsen und seine Partei sch der Regierung weniger entgegenkommend gezeigt hätten. Die Wahlen sollen ein Plebiscit für die Militärvorlage gewesen sein! Wenn die Regierung endlich mit den amtlichen Resultaten heraus⸗ käme, so würde sich ergeben, daß der Opposition viele hunderttausend Stimmen mehr zugefallen sind als den Regierungsparteien. Nur die ungerechte Vertheilung der Wahlkreise ist es, die in diesem Falle den Regierungsparteien zu einer größeren Anzahl von an⸗ daten verholfen hat. Selbst in der Mehrheit der einzelnen Wahlkreise ist die Mehrheit der Stimmen gegen die Militärvorlage abgegeben worden. Die Stichwahlen sind freilich meist für die Freunde der Vorlage günstig ausgefallen, weil die Opposittonsparteien in politischer und wirthschaftlicher auf zu verschiedenem Boden standen und sich einander bekämpften. Abg. von Manteuffel rühmte ich der Thaten des Bundes der Landwirthe und des Erfolges des ivoliprogramms. Was wäre aber der Bund der Landwirthe gewesen, wenn er nicht im Bunde gestanden hätte mit den Landräthen? Dieses enge Bündniß der Landräthe und Regierungs⸗Präsidenten mit dem Bunde der Landwirthe ist auch merkwürdig wegen der Opposition beim russischen Handelsvertrag. Von einer Selbständigkeit der conservativen Parteien kann keine Rede sein. Sie haben auch keine Se gemacht auf den Wahlkampf ohne die Krücken der Regierung. Im Jahre 1874 sank ihre Anzahl noch unter die meiner jetzigen Parteifreunde. Thun Sie (rechts) doch nicht so, als ob die für Sie abgegebenen Stimmen begeisterte Anhänger der Militärvorlage seien. Da sind von armen Leuten, die nach dem Wunsch ihrer Arbeitgeber wählen müssen. Sind nicht alle Wahl⸗ kunststücke wie früher in Scene gesetzt worden? Kriegsfurcht hat man zu erregen versucht und amtliche Belehrungen sind in den Kreisblättern ertheilt worden; und trotzdem eine solche unsichere kleine, eine so winzige Mehrheit, daß in der That das Zünglein der Waage bei dem Abg. Boeckel liegt. Ist die Vorlage durch, dann hat das Centrum die Entscheidung in den Steuerfragen und es kommt auf den Abg. Boeckel nicht mehr an. Man spricht von der Unsicherheit aller Verhältnisse im Lande infolge der Auflösung. Merken Sie denn nicht, daß Sie damit gegen den Parlamentarismus überhaupt sprechen, wenn man die vermeintliche Unsicherheit maßgebend sein läßt für die Entscheidung? Entweder stimmt dann das Parlament mit der Regierung überein, und dann ist es überflüssig; oder es stimmt nicht überein, und dann ist es schädlich, weil es Unsicherheit erzeugt. Was heißt das anders, als die Rückkehr zum Absolutismus, zur politischen Kirchhofsruhe zu empfehlen, als die Parole wieder aufzurufen: Ruhe ist die erste Bürger⸗ pflicht! als der an alle Krämer⸗ und Philisterseelen, der Regierung gefügig zu sein, damit die Ruhe nicht gestört wird? Die Beunruhigung von Handel und Gewerbe ist nur entstanden, weil die Anhänger der Regie⸗ rung mehr oder weniger deutliche Drohungen ausgesto en haben, daß es bei dieser Auflösung nicht bewende, sondern im Widerspruch mit dem Geiste der Verfassung eine neue Auflösung kommen könnte. Das hat allerdings in weiten Kreisen den Muth erschlaffen lassen und Unsicherheit in die Erwerbsverhältnisse getragen. Wollen Sie dem für die Zukunft steuern, dann müssen Sie dem Lande endlich einmal beweisen, daß nicht nur zwei oder drei Minister oder ein Reichskanzler über die Geschicke dieses Landes entscheiden, sondern daß auch die Volksvertretung selbst eine feste zu vertreten und fest⸗ zuhalten im stande ist. Die auswärtigen Verhältnisse in Europa sind nie so ruhig gewesen, als während der Verhandlungen über die Militär⸗ vorlage. Nun sind endlich die Studentenkrawalle in Paris gekom⸗ men, sonst fehlte noch etwas zur Begründung der Vorlage. Jetzt ruft Einer nach dem Anderen, nachdem die Officiösen damit begonnen haben: Seht, was für schlimme Studenten in Paris sind: Deutsch⸗ land, rüste Dich, verstärke Dein Heer um 80 000 Mann! Ich unter⸗ schreibe nicht, was man über die Verderbtheit des französischen Volks sagt; ich halte das für viel zu weit gegriffen. Was würden Sie hier sagen, wenn man aus den Krawallen aus Anlaß der Züge der Ar⸗ beitslosen im Frühjahre 1892, oder aus antisemitischen Krawallen Rück⸗ schlüsse ziehen wollte in Frankreich auf die Verderbtheit des deutschen Volks und die Machtlosigkeit der Regieruug? Wäre die Regierung so s wagh so würde das nur beweisen, daß Frankreich nicht bündnißfähig ist. Könnte Rußland mit einem so unsicheren Staat ein Bündniß eingehen? Die Gefahr der auswärtigen Ver⸗ hältnisse liegt allein in der Möglichkeit einer Coalition zwischen Frank⸗ reich und Rußland. Frankreich allein gegenüber, hat uns Verdy 1890 Püagt. ist Deutschland stark genug, n Krieg mit Ehren zu bestehen. sch verstehe es, wenn man aus sich selbst Lern der Vorlage zu⸗ stimmt: ich verstehe es aber nicht, wie man sich zur Verstärkung einer Gründe auf solche äußeren Vorkommnisse beziehen kann. Zuß denn Deutschland wie Espenlaub zittern, wenn sich im Aus⸗ land ein Lüftchen regt oder ein Zeitungsartikel erscheint, der uns nicht gefällt? Wir müßten uns stark genug fühlen, um unsere eigenen Angelegenheiten aus sich selbst heraus zu entscheiden. Die, welche von dem erschütterten Ansehen Deutschlands infolge dieser Ver⸗ handlungen sprechen, glauben die im Ernst daß diese Angstmeierei gegenüber den Studentenkrawallen das Ansehen Deutschlands und des Parlaments stärken kann? Warum blicken Sie bloß nach Paris und auf die Studenten, und nicht auch auf die Erklärung Kalnoky's über das Verhältniß Oesterreichs zu Rußland? Diese kann weit mehr er⸗ nüchtern, als die Studentenkrawalle in Paris erhitzen können. Wenn man heute den Ihr. Dr. von Fernger hört, sollte man meinen, er hätte immer zu den begeistertsten Anhängern der Vorlage ebert er selbst hat aber die schlagendsten Einwendungen gegen die Be⸗ astung angeführt, die er jetzt bewilligt, und nicht nur im November, sondern auch in seiner berühmten Rede am Scluß der Commissions⸗ berathungen. Damals wollte er nicht über ein Mehr von 49 000 Mann hinausgehen. Hätte die Regierung damals die Situation richtig aus⸗ Pentutt. ätte sie auch vor der Auflösung eine Mehrheit efunden. ie kann man es also so darstellen, als ob auf Seiten des eichstags das größte Unrecht und das 1“ echt auf Seiten der n ze S; er Abg. Dr. von Bennigsen führte in der Commission aus, wie die Culturaufgaben in beschämender Weise wegen der mili⸗ täris en Ansprüche ö. werden müßten. Er beklagte auch, daß in der Organisation des Reichs die Vertretung der wirth⸗ schaftlichen und finanziellen Interessen so Aewach bestellt sei. Jetzt stimmt der Abg. Dr. von Bennigsen, nach der Abminderung um ein Sechstel, für diese Vorlage, die immer noch um 20 000 Mann höher

liegt als sein letztes Angebot. Er deckt sich jetzt einfach mit der Wendung: sonst bekommen wir die zweijährige Dienstzeit nicht, die wir immer gefordert haben. Gewiß haben wir sie gefordert, aber nicht als Princip an sich, sondern im Interesse der Ent⸗ lastung. Der Abg. Dr. von Bennigsen meint: wenn man die Deckungsfrage vorher erledigt, wäre es uns nicht recht; und wenn man sie nachher erledigt, wäre es uns auch nicht recht. Gewiß, das Natürliche ist, da -. und Deckung gleich⸗ zeitig erledigt werden, damit man den Nutzen der neuen Aus⸗ gaben und das Nachtheilige der neuen Steuern gegeneinander halten kann. Bezeichnend aus dieser Debatte ist jenes frische, fröhliche Ein⸗ verständniß von der rechten Seite, daß, wenn man die Steuervor⸗ schläge deutlich hervortreten liehe die zweifelhafte Mehrheit für die Vorlage zu einer sicheren Mehrheit dagegen werden würde. Das Steuerprogramm des Reichskanzlers war „wesentlich negativ mit Ausnahme der Börsensteuer. Ich hätte nichts dagegen, wenn die Herren von der Börse das ihnen Zugedachte selbst bezahlten; aber die Banquiers legen die Steuern nur aus, während alle Steuern, die den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Geld⸗ oder Productenmarkte belasten, den ganzen Organismus der Volkswirthschaft treffen. Der Reichskanzler will die Steuern auf die leistungsfähigsten Schultern legen. Was heißt leistungsfähig? Das ist das Geheimniß aller Steuertheorie. Seiner Zeit erklärte man die Brauer und die Gastwirthe für die Leistungsfähigsten. Man sagt, England habe auch Luxussteuern. Aber England hat keine Salz⸗ und keine Zuckersteuer. Wenn Sie Steuern auf die nothwendigen Lebensmittel aufheben, kann man den Luxus besteuern. Der Reichskanzler erklärt, keinesfalls würden die neuen Steuern das landwirthschaftliche Gewerbe treffen. Das ist eine bestimmte Absage für alle die, welche noch eine Deckung der Militärvorlage durch die Aufhebung der Steuerprivilegien, der Ausfuhrprämien für Zucker und der Liebesgabe für die Brenner hofften. Wie steht es mit dem Rohspiritus⸗Monopol? Der Abg. Boeckel ist im Augenblick noch der einflußreichste Mann; ich empfehle ihm, so lange er das noch ist, sich von dem Reichskanzler einen Revers ausstellen zu lassen, daß an das Spiritusmonopol nicht gedacht wird. Oder denkt er vielleicht selbst an ein solches Monopol? Die Conservativen werden kaum etwas dagegen haben, wenn nur der Reichsfiscus die Ausbeute zwischen sich und den Brennern theilt. Die dafür ist ja schon veröffentlicht. Der Fiscus braucht ihnen loß einen bestimmten hohen Preis für ihren Spiritus zuzusichern, sonst mag der Fiscus darauf packen, was er will. Mag das Publikum sehen, wie es sich mit den hohen Preisen abfindet. Eine Erhöhung der Matricular⸗ beiträge hat ohnehin schon stattgefunden, und in Preußen entstehen bei den bedrücktesten Communen gerechte Zweifel, ob sie nach der Inanspruch⸗ nahme durch die Staatsbesteuerung noch im stande 11 werden, wie bisher diese Einkommen zu den Communallasten heranzuziehen. Der Reichskanzler sagte, man müsse mehr Vertrauen, mehr Glauben zur Regierung haben. Der Abg. Se. von Manteuffel hat sehr höflich, aber auch sehr kühl abgelehnt, dies Vertrauensvotum auszustellen; jedenfalls hat er ich so reservirt, daß er danach zu nichts verpflichtet ist. Umsomehr stach in die Augen das Vertrauen, welches der Abg. Freiherr von anteuffel dem preußischen Finanz⸗Minister Dr. Miquel ausge⸗ sprochen, obgleich derselbe noch gar nicht in der Lage war, sein Programm der Zukunft zu entwickeln. Dem Herrn vertrauen Sie blind, und Sie haben damit auch Recht. Für die Durchführung der Finanzpolitik könnten Sie aus den eigenen Reihen nicht die Kraft finden, die Ihnen die nationalliberale Partei in ihrem ehemaligen Führer bringt. Fürst Bismarck war ewiß kein Gegner der Agrarier, aber er hätte doch Anstand genommen, Ihnen solche Concessionen, wie die Aufhebung der Grundsteuer zu machen. Das französische Cadresgesetz erfordert nur 500 000 Was bedeutet das gegenüber unserer Vorlage? Das Cadresgesetz ist nur das Schlußstück der Heeresorganisation, welche bei allen früheren Ver⸗ handlungen uns schon vorgeführt ist. Daß man in Frankreich die Militärvorlagen überstürzt, ist durchaus nicht der Fall. Sie werden meist Jahre lang berathen. Außerdem hat man aber in Frank⸗ reich eine parlamentarische Regierung, welche solche Vorlagen garnicht einbringen kann, welche auf Widerspruch des Parlaments stoßen. Das arlament wirkt dort bei militärischen Dingen viel mehr mit als wir. n Frankreich kann die Regierung garnicht erklären, daß das nun ihre letzte Concession sei. Man nimmt dort auch Vorschläge aus dem Parlament entgegen und behandelt die parlamentarischen Dinge ebenso wie jede andere Frage. Das Cadresgesetz enthält für uns keinen An⸗ laß zur Erhöhung der Militärlasten; aber unsere Vorlage wird die andern Staaten anreizen zur Verstärkung ihrer Rüstungen, was wieder auf Deutschland zurückwirkt. ei unserer Regierung sind die militärischen Anschauungen in erster Linie maßgebend, während die bürgerlichen Interessen nicht vertreten sind. Als einziger Hort dieser Interessen galt bisher der 2 eichstag, und wenn er nun nicht festbleibt, wenn er schwach und ohnmächtig wird, wo soll da überhaupt noch eine Grenze sein gegenüber den sich steigernden An⸗ forderungen im militärischen Interesse? Da muß eine Rücksichtslosig⸗ keit Platz greifen zum Schaden aller Culturinteressen. Diejenigen, die dieser Vorlage zustimmen, übernehmen damit eine große Verantwort⸗ lichkeit gegenüber der weiteren Entwickelung in den inneren Verhält⸗ nissen Deutschlands, und wenn wir der Militärvorlage Widerstand entgegensetzen, so thun wir nur unsere SH nicht nur unserer Ueberzeugung gegenüber, sondern auch gegenüber den Interessen des Volks und des Vaterlandes! 1 1

Abg. von Jazdzewki (Pole): Die Sehö des Reichs⸗ tags hat einmüthig beschlossen, in eine materielle rörterung der uns beschäftigenden Militärvorlage nicht einzutreten. Die Reserven, die sich meine Fraction aus wohlerwogenen Gründen auferlegt, und zwar wegen der ernsten Schwierigkeiten, denen wir im Staat und im Reiche begegnen, wird hoffentlich der hohe Reichstag zu würdigen wissen und die Mitglieder desselben veranlassen, uns in eine materielle Erörterung dieser und anderer Fragen bei dieser Gelegenheit nicht hineinzuzwingen. Die einzig sachliche . die ich abzugeben habe, geht dahin: wir Polen werden für die Vorlage der verbündeten Regierungen eintreten. (Lebhaftes Bravo! auf verschiedenen Seiten). Meine Herren, indem ich das verlautbare, erkläre ich zugleich für alle egenigen welche dieses unser Votum befremden oder wundern sollte, daß wir das etwa nicht unüberlegt oder, wie uns schon entgegengehalten wurde, aus Liebe⸗ dienerei den verbündeten Regierungen oder der preußischen Staats⸗ regierung gegenüber thun; wir thun es vielmehr einzig und allein in der vollen Ueberzeugung, daß wir durch unsere Entscheidung, die hehren und heiligen Interessen, deren Wahrung uns unsere Bevölke⸗ rung anvertraut hat, einzig richtig und correct wahrnehmen und schützen. Wir erwarten und hoffen von der Königlichen Staats⸗ regierung in Preußen und von der Reichsregierung, daß sie dieser unserer überaus schwierigen Stellung und verantwortungsvollen Hal⸗ tung wohlwollend Rechnung tragen, und soweit es nur in ihren Kräften liegt, eine Linderung e7 allen den Gebieten herbeiführen wird, auf welchen bei uns eine Unsumme von Wisl tichmüng und Er⸗ bitterung existirt, welche die Gewissen und Herzen unserer Landsleute tief bewegen. Ich sollte meinen, daß, wenn wir in einer durchweg loyalen Weise auftreten und unsere schweren Bedenken zurückhalten, wir auch auf Seiten der maßgebenden Regierungskreise eine entgegen⸗ kommende und loyale Haltung zu erwarten haben, und ich hoffe, daß wir sie finden werden. Finden wir sie nicht, so kann uns von keiner Seite ein Vorwurf treffen, wir haben dann nur bewiesen, diß wir es verstehen, wenn es darauf ankommt, unsere Schuldigkeit zu thun, und werden es nicht zu vertreten haben, wenn ebenso die Gerechtigkeit von anderer Seite uns gegenüber nicht erfüllt worden ist. (Lebhafter

eifall.

Abg. Rickert (freisinnige Ferete heg. Gewiß wäre im ver⸗ flossenen Reichstag eine Verständigung möglich gewesen, aber der Abg. seger hat keinen Grund, das besonders hervorzuheben; denn er und eine Freunde haben im letzten Augenblick, als der Antrag Stumm auf Vertagung eine Verständigung näher brachte, diesen abgelehnt und dadurch eine Verständigung verhindert. uf die Wahlstatiftt gehe ich nicht ein; die Abstimmung in der nächsten Woche wird keigen, wie die Mehrheit des deutschen Volks denkt. Eine bindende Er⸗ klärung habe ich für meinen Theil in Bezug auf die Militärvorlage

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den Wählern nicht gegeben. Nichts ist gefährlicher als in einer der⸗ artig schwierigen Frage zu früh eine positive Stellung zu nehmen. inem Manne, wie dem Abg. Payer, der die Freiheit vertritt oder vertreten will, steht es schlecht an, zu behaupten, daß diejenigen, welche für die Vorlage sind, nicht aus Ueberzeugung, sondern aus Gründen der Staatsklugheit, um anderes zu erreichen, für die Vorlage stimmen. Ein G“ Vorwurf läßt mich kühl und gleichgiltig. Ich habe von vornherein die Militärvorlage sachlich be⸗ trachtet. Man kann meinen politischen Charakter verdächtigen, so viel man will. Ich glaube auch, es ist besser, einen Fehler, den man ge⸗ macht hat, zu bekennen. Wenn ich für den Grundgedanken der Vor⸗ lage eintrete, so entferne ich mich damit nicht vom Programm der freisinnigen Partei, weil dasselbe die volle Durchführung der Wehr⸗ pflicht und die zweijährige Dienstzeit fordert. Die volle Durch⸗ führung der Wehrpflicht wird aber hier durchaus noch nicht erreicht. Die Socialdemokraten verweisen immer auf Frankreich. Dort spricht man auch von Abrüstung, aber man will durchaus nicht, wie ein vom „Vorwärts“ citirter Artikel von Pascal Grousset in dem sehr radicalen „Germinal“ beweist, selbst anfangen, sondern den Anfang anderen überlassen; da müssen wir auch vor⸗ sichtig sein. Die Miliz können wir nicht einführen, jedenfalls nicht im Augenblick, wo die Schweiz einsieht, daß sie mit ihrem Miliz⸗ system nicht durchkommen kann, und Miene macht, unser Wehrsystem zu adoptiren. Würde denn das Volk bei Einführung des Miliz⸗ systems finanziell besser fahren? Wir würden keine Ersparnisse machen; aber die persönliche Belastung des Einzelnen würde sehr viel größer sein. Es schweben jetzt zwei Fragen: Die zweijährige Dienstzeit und die Deckungsfrage. Die erstere ist leider beim Wahl⸗ kampf zu sehr in den Hintergrund gedrängt worden. Vor dreißig Jahren hätte die zweijährige Dienstzeit den Conflict verhindert, und jetzt wollte man zurückschrecken vor den Kosten dieser Meüheehe wenn sie uns sichergestellt ist! Wenn der Reichskanzler an seinem Platz bliebe, dann würden wir vertrauen können, daß die zweijährige Dienst⸗ zeit erhalten bleibt; aber es giebt Gegner der zweijährigen Dienstzeit, welche dieselbe bald wieder beseitigen möchten; die Deckungsfrage muß gleichzeitig mit der Vorlage behandelt werden. Aber es ist auch kein Unglück, wenn die Militärvorlage vorher erledigt wird. Das war 1887 auch so, als wir jeden Mann und jeden Groschen bewilligten und die Steuerfragen noch nicht erledigt waren. Einer Börsensteuer will ich zustimmen, sobald sie den Verkehr nicht beschwert und die Geschäfte nicht unseren Concurrenten zutreibt. Unter keinen Umständen darf aber eine Be⸗ steuerung der Lebensmittel der ärmeren Leute herbeigeführt werden. Ich nehme an, daß die Brausteuer und die Branntweinsteuer nicht wiederkehren werden. (Der Reichskanzler nickt.) Der Reichskanzler bestätigt das. Es liegt im Interesse der verbündeten Regierungen, daß die ärmeren Leute nicht belastet werden. Darin stimme ich mit dem Reichskanzler überein, daß wir den vaterländischen Boden schützen müssen gegen einen feindlichen Einfall. Das hat mit der politischen Parteistellung nichts zu thun. Ich würde aus den Reihen der liberalen Parteien austreten, wenn es mir unmöglich gemacht würde, für die Vertheidigung des Vaterlandes einzutreten. Daß die Freunde der Militärvorlage Gegner des allgemeinen Wahlrechts sind, ist nicht wahr. 88 bin ein überzeugter Anhänger des allgemeinen Wahlrechts. Man sollte doch erst abwarten, ob wir nicht auch später fest und treu für die Grundsätze des Liberalismus eintreten werden. Wenn man den Kampf gegen den Bund der Landwirthe, gegen die Interessenpolitik für 5 gefährlich hält, dann müßte man doch um so mehr sich sammeln auf dem Standpunkt des Liberalismus. Jetzt bezeichnet ja schon ein Redner Rußland als Feind, was doch die Regierung nicht zugeben wird. Ein unverfälschter Demokrat, Franz Ziegler, schrieb aus Anlaß der Annexion von Elsaß⸗Lothringen an einen Freund: Wenn die Sicherheit des Vaterlandes in Frage komme, dann kenne er keine Parteistellung. Leute, welche das Unterwerfung unter die Oberen nennen, sind zu verblendet, um die Sachlage zu begreifen. Mit solchen Geistern discutire er nicht. Ich auch nicht! Wo die Sicherheit des Vaterlandes in Betracht kommt, müßten die Parteiinteressen in den Hintergrund treten. Ich will niemand einen Vorwurf daraus machen, wenn er gegen die Vorlage ist. Wir verlangen aber auch, daß er unsere Ueberzeu ung respectirt und uns nicht verdächtigt. Liberalismus und Eintreten für ie Vorlage sind mit einander zu verbinden, und ich hoffe, durch die Verständigung mit der Regierang dem Frieden des Landes zu dienen. (Beifall.) ““ Darauf schließt die Debatte mit einer Reihe persönlicher

Bemerkungen.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 13. Juli, 12 Uhr. (Interpellation Osann, betreffend die Futternoth; Interpellation Bebel, betreffend das Verhalten des Polizei⸗ Directors Feichter in Straßburg; zweite Berathung der

Militärvorlage.)

Literatur. Militärisches. Die Kriegswaffen, eine fortlaufende, übersichtlich ge⸗ ordnete Erfaneseg ednie der gesammten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb⸗ und Stichwaffen und Instrumente, sowie Torpedos, inen, anzerungen und dergl. seit Einführung von Hinterladern von Emil apitaine und 8 von Hertling. Rathenow 1893. Verlag von Max Babenzien. V. Band. XII. Heft. Preis des Heftes 1,50 In diesem den fünften Band abs ließenden Heft werden als neueste Constructionen ein den gta scat. ei welchem das Geschoß im Rohr solange festgehalten wird, bis ein genügender Luft⸗ druck hergestellt ist, von The Pneumatic Dynamite gun Company in New⸗York und eine Visirvorrichtung für Bchußwaffen bei welcher das Bild des Ziels auf einem Zielschienenschirm sichtbar wird, von Marquis de Friaysseixr Bonnin in Paris beschrieben und durch Zeich⸗ nungen erläutert. Am Schluß ist ein nach den Constructeuren ge⸗ ordnetes 8“ ö beigegeben. eisebücher.

Meyer's Reisebücher. Deutsche Alpen. Erster Theil. Vierte Auflage. it 23 Karten, 4 Plänen und 12 Panoramen. Leipzig und Wien. Bibliographisches Institut. (Preis gebunden 4 ℳ) Der Vorzug großer Handlichkeit, durch welchen sich die Meyer'schen Reisebücher sh vortheilhaft kennzeichnen und der es dem Reisenden ermöglicht, das Buch bequem in der Rocktasche unterzubringen, bewährt sich vor allem bei diesem Alpenführer. Leicht Gepäck ist eine der Vorbedingungen für eine angenehme Reise, besonders im Gebirge: dieser „Anschauung selüeeh. hat die Redaction die Vertheilung des Stoffs auf drei hand⸗ liche Bändchen beibehalten. Der hier angezeigte erste Theil enthält das bayerische Hochland, Algäu, Vorarlberg, Nordtirol, Brennerbahn, Oetzthaler⸗, Stubaier⸗ und Ortlergruppe, Bozen, Meran, Vintschgau, Südtirol: Brenta⸗, Presanella⸗ und Ada⸗ mellogruppe, Gardasee. Durch diese Eintheilung war es möglich, dem Buch seine Eigenart zu erhalten: die größere Ausführlichkeit und

rische der Darstellung, die Berücksichtigung der Natur und der Ge⸗ chichte des Landes und der in den deutschen Alpen heimischen Be⸗ wohner, die in der Ursprünglichkeit ihrer Lebensweise so viel An⸗ ziehendes besitzen. Wie die neue Ausgabe in jeder anderen Beziehung vermehrt und berichtigt ist, so wird darin namentlich auch den An⸗ sprüchen der Bergsteiger erhöhte Beachtung geschenkt. Die Heraus⸗ geber sind dabei durch eine Fros⸗ Anzahl der daee. Fnzessen Bergkenner und alpiner Vereine unterstützt worden. iese Mitarbeiterschaft giebt die beste Gewähr dafür, daß die Angaben des Buchs auch in bergsteigerischen Dingen durchaus auf eigener Anschauung beruhen und auf dem Laufenden 8 Die vierte Auflage von Meyer's „Deutsche Alpen“, erster Theil, ist ferner durch mehrere neue Specialkarten der Oetzthaler, der Stubaier und der Ortler Alpen sowie vom Algäu im Maßflab von 1:100 000 vermehrt worden, welche nach ganz neuem, zum theil noch garnicht veröffentlichtem Material gezeichnet sind und Freunden des Bergsteigens eine willkommene Erscheinung sein werden.

28 . s8⸗Sachen. 2. kufag ote, Zustellungen u. 1 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Vetaus. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

8

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗ b 7. Erwerbs⸗ und rsens 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 1 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene

enofsenschaften.

ekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

22632 L2 is 1““ D. 619. 92 unterm 29. Juni 1892 hinter den Kaufmann Paul Scholz erlassene offene Strafvollstreckungs⸗Ordre wird hier⸗ durch erneuert.

Berlin, den 2. Juli 1893.

Königliches v1 Abtheilung 135.

artz.

[22782]

In der Strafsache gegen 811X““

1) Georges, Alfred, geboren am 14. Oktober 2 zu Delme, zuletzt daselbst wohnhaft, ohne Ge⸗ werbe,

9 Martignon, Franz Adrien, geboren am 5. April 1870 in Brehain, zuletzt daselbst,

beide z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffen⸗ den höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver⸗ fahrens in Gemäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlag⸗ nahme des gesammten im Deutschen Reiche be⸗ findlichen Vermögens der Angeklagten angeordnet.

Metz, den 4. Juli 1893.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[22783]

In der Straffache Fegeen

1) Raucher, Jos. Nik., geb. 2. 7. 70. in Chambrey, Metzger,

2) Bolis, Ernst, geb. 17. 6. 70 in Gremecey, Gewerbe unbekannt,

3) Admand, Karl Felix, geb. 2. 9. 70 in Harrau⸗ court, Fuhrmann, b 8 Viktor, geb. 15. 1. 70 in Sotzeling,

enecht,

5) Claude, Justin, geb. 2. 9. 70 Knecht,

alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort und zuletzt in ihren Geburtsorten wohnhaft gewesen, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten

in Wuisse,

Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ mäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O.

und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des ge⸗ sammten im Deutschen Reich befindlichen Vermögens der Angeklagten angeordnet. Metz, den 23. Juni 1893. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[22784] In der Strafsache gegen:

1) Mileur, Ludwig, geb. 25. 4. 70 in Bour⸗ donnaye, Gewerbe unbekannt,

2) Stef, Camille Alphons, geb. 12. 4. 70 in Bourdonnaye, Gewerbe unbekannt,

3) Crouvoisier, Paul, geb. 24. 11. 70 in Donnelay, Gärtner, zuletzt in Dieuze,

4) Crouvoisier, Viktor, geb. 24. 11. 70 in Donnelay, Gärtner, zuletzt in Dieuze,

5) Claudon, Joseph, geb. 24. 3. 70 in Ley, Tagner,

6) Dragé, Eugen Alfred, geb. 23. 7. 70 in Maizières, Kammerdiener,

7) Grandmougin, Eduard, geb. 30. 4. 70 in Maizidres, Spezereihändler, 3

8) Damioly, Viktor, geb. 25. 6. 70 in Marsal, Gewerbe unbekannt,

9) Petitjean, Hypolit Jos. Eugen, geb. 10. 12. 70 in Ommeray, Ackerer,

alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort und, wo nicht anders zuletzt in ihren Geburtsorten wohnhaft gewesen, wegen der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Ange⸗ klagten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner, zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig ö die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlichen Vermögens der An⸗ geklagten angeordnet.

Metz, den 23. Juni 1893.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[22785] In der Strafsache gegen 1 1) Fichter, Henry Eug., geb. 15. 2. 68 zu Dieuze, Gewerbe unbekannt, 2) Himberlin, Julius Cäsar, geb. 23. 3. 68 zu Dieuze, Gewerbe unbekannt, 3) Aubry, Adolph, geb. 2. 6. 68 zu Gißelfingen, Gewerbe unbekannt, 4) Sidan, Raymond Celestin, geb. 4. 3. 68 zu Liedersingen, Gewerbe unbekannt, Pomme, Emil Ad., geb. 20. 12. 70 zu Dieuze, Knecht, zuletzt in Burgaltdorf, 6) Bleuer, Gustav, geb. 10. 7. 70 zu Verga⸗ ville, Schreiner, zuletzt in Dieuze, 7) Gaboriau, August, geb. 12. 10. 70 zu Dieuze, Bäcker, 8) Schnimer, Stephan, geb. 28. 2. 70 zu Dieuze, Zimmermann, 1 9) Guerre, Joseph, geb. 8. 1. 70 zu Gißel⸗ fingen, Arbeiter, 1 10) Mourant, Eugen, geb. 29. 3. 70 zu Gißel⸗ ngen, Tagner, 8 111) Drié, Joh. Felix, geb. 15. 8. 70 zu Güb⸗ lingen, Gewerbe unbekannt, Gérardin, Ludwig Alfons, geb. 18. 1. 70 zu t. Moödard, Knecht, 13) Troßler, Eugen, geb. 12. 9. 70 zu Bens⸗ Tagner, zuletzt in Vergaville, w

alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort und, wo nicht anders angegeben, zuletzt in ihren 2 urtsorten wohnhaft gewesen, wegen Ver⸗ dibung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der doe Angeklagten nmoglicherweish treffenden hoͤchsten eldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäß⸗ 8 der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. und § 140 Str.⸗

„B., da die Beschlagnahme einzelner zum Ver⸗

mögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlichen Vermögens der An⸗ geklagten angeordnet. Metz, den 23. Juni 1893. Kaiserliches Landgericht. Strafklammer.

2) Aufgebote, Zustellungen [22715]

In Sachen des Dr. phil. Robert Evers hier, Klägers, wider den Tischler Friedrich Wolff hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Be⸗ klagten gehörigen Grundstückes Nr. 28 b. Blatt VII. des Feldrisses Hagen am Mittelwege zu 5 a 2,5 qm sammt dem Wohnhause Nr. 6172 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 6. Juli 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 6. Juli 1893 er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 10. November 1893, Morgens 10 Uhr, vor FWI1“ Amtsgerichte VIII. hieselbst, Zimmer

tr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

den 6. Juli 1893.

Herzogliches ee VIII. Nolte.

[22746]

Das Kgl. Amtsgericht München I., Abth A. f. C.⸗S., hat in Sachen Neuhöfer gegen Karlmann wegen Vertheilungsverfahren den auf 5. Juli 1893 anberaumt gewesenen Termin von Amtswegen auf Mittwoch, 30. August 1893, Vormittags 9 Uhr, vertagt. Dies wird dem Kohlenhändler M. Alteneder im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben.

München, den 5. Juli 1893.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein, K. Secretär.

[22717] Aufgebot.

Es werden aufgeboten folgende Kuxscheine des in 100 Kuxe eingetheilten Bleierzbergwerks „Johanni“ bei Bracht, Gemeinde Schmallenberg, Kreis Me⸗ schede, Regierungsbezirk Arnsberg:

a. auf den Antrag des Chemikers Hermann Cle⸗ ment zu M.Gladbach vertreten durch Rechts⸗ anwalt Heuser zu Barmen die 7 Kurscheine Nr. 90 bis 96 über je eine Kuxe, als deren Eigen⸗ thümer der Antragsteller im Gewerkenbuche des ge⸗ nannten Bergwerks unter 90 bis 96 eingetragen ist;

b. auf den Antrag der Bleierzzeche Johanni vertreten durch Rechtsanwalt Heuser zu Barmen die 4 Kurscheine Nr. 97 bis 100 über je eine Kuxe, als deren Eigenthümer im Gewerkenbuche der Buch⸗ binder Carl Deicke früher zu Barmen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts unter 97 bis 100 einge⸗ tragen ist. Das dem Carl Deicke zustehende Amortisationsrecht ist durch Beschluß des König⸗ lichen Amtsgerichts zu Barmen vom 6. Februar 1892 für die Bleierzzeche Johanni gepfändet, die Veräuße⸗

rung des Rechts angeordnet und bei dem Verkauf

der Hnhehag erin zugeschlagen.

Die Inhaber der vorstehend bezeichneten, angeblich verloren gegangenen Kuxscheine werden daher aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 9. Fe⸗ bruar 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzumelden und die Kuxscheine vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. 1

Fredeburg, den 4. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht.

([6604] Aufgebot. 8

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin:

a. des für den Arbeiter Hermann Hahn aus⸗ gefertigten Sparkassenbuches Nr. 180 952 mit einem Guthaben von 51,38 ℳ, von dem Arbeiter Hermann Hahn hier, Landsbergerstr. 113, 1

b. des für den Fritz Krakauer ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 567 285 mit einem Guthaben von 177,33 ℳ, von dem Vormunde des Fritz Frakauer Herrn Julius Rosenheim hier, Pariser

atz 2, .

c. des für Frau Marie Doehring, geb. Borchert, ausgefertigten Nr. 126 462 mit einem Guthaben von 90,83 ℳ, von Frau Marie Doering, geb. Borchert, hier, Reinickendorferstr. 14a,

d. des für Fräulein Elise Lüdtke (Liedtke) aus⸗ gefertigten Sparkassenbuches Nr. 527 096 mit einem Guthaben von 170,46 von der Näherin Elise Liedtke (Lüdtke) hier, Pücklerstr. 55,

e. des für den Goldarbeiterlehrling Carl Bartel ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 316 757 mit einem Guthaben von 112,86 ℳ, von dem Schankwirth Carl Bartel hier, 1. 67.

f. des für die Wittwe Johanna Jehge, geb. Hermann, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 180 713 mit einem Guthaben von 50 ℳ, von der Wittwe Johanna Jehge, geb. Hermann, hier, Eisenbahn⸗

straße 18,

g. des für Frau Helene Konopka, geb. Lohoff, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 135 287 mit einem Guthaben von 146,11 ℳ, von Frau Helene Konopka, geb. Lohoff, hier, Schwedterstr. 5, 1

h. des für die Wittwe Minna Böhm, geb. Rose, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 100 681 mit einem Guthaben von 252,13 ℳ, von der Wittwe Minna Böhm, geb. Rose, hier, Andreasstr. 77 II.,

i. des für den Musiker Max Bargob aus⸗ efertigten Sparkassenbuches Nr. 210 550 mit einem Gutha een von 235,56 und des für den Tischler Otto. Bargob ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 210 547 mit einem Guthaben von 225,06 ℳ, von dem Musiker Max Bargob hier, Zionskirch⸗ straße 42,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B., part., Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte

anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ be. die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 8. April 1893.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 81.

[164371 Aufgebot.

Der Bäcker Heinrich Plümer zu Altenessen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Heinen zu Essen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 13 740 der städtischen Sparkasse zu Steele, lautend auf den Namen des Hrtenrich Plümer in Altenessen und über eine Einlage nebst Zinsen bis zum 1. Januar 1893 von 1259 43 ₰, beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Dezember 1893, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten FZE“ seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, die Kraftloserklärung desselben wird.

Steele, den 31. Mai 1893.

Königliches Amtsgerich

[16721] Aufgebot.

Das angeblich verlorene Sparkassenbuch Nr. 5620 der Sparkasse des Kreises Löbau zu Neumark W. Pr., für Hermann Kant⸗Mroczenko auf 90 + 40 =— 130 lautend, wird auf Antrag des Lehrers Her⸗

mann Kant zu Mroczenko behufs Neuausfertigung Naufgeboten. spätestens im Aufgebotstermine am 8. Januar

Der etwaige Inhaber des Buchs wolle

1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte das Buch vorlegen und seine Rechte anmelden, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt wird. F. 1/93. Neumark W. Pr., den 3. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. .

[227 Aufgebot. Das Stubenmädchen Rosalie Rosenke zu Jano⸗ witz hat das Aufgebot des ihr angeblich verloren

gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 6667 der Kreis⸗ (Sparkasse zu Inowrazlaw mit einem Ende des Jahres 1891 72,27 betragenden Bestande be⸗

antragt. Der unbekannte Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte aus demselben spätestens im Aufgebots⸗ termin am 6. Februar 1894, 12 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt werden wird. Inowrazlaw, den 1. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. [22183]

Auf Antrag

1) der Wilhelmine Marie, geb. Hamann, richtig Voth, früher verw. Salzmann, jetzt des Gold⸗ arbeiters Albert Eugen Eisele Ehefrau, ver⸗ treten durch ihren Ehemann, und

2) des Sohnes derselben, Hermann Heinrich Salz⸗ mann, vertreten durch seine Vormünder Hermann Hardts und Claus Hinrich Soth, sämmtlich vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier,

wird ein G dahin erlassen: Alle, welche der Befugniß der Antragsteller zur

Umschreibung des St. Georg pag. 6333 Ostern 891 dem Johann Hermann Eduard Salzmann

ugeschriebenen Hypothekpostens groß 10000,— uf ihren alleinigen Consens widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche Widersprüche ei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ traße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens ber in dem auf Freitag, den 3. November 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten ufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige hunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ 1u.“ bei Strafe des Aus⸗ chlusses. 8 Hamburg, den 28. Juni 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[74396] Aufgebot.

Auf Antrag der Schmiedefrau Julianna Krus⸗ zewska, geb. Kulczynska, in Borek wird der Schmied Adalbert Kruszewski, welcher vor etwa 20 Jahren seinen Wohnort Borek verlassen hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 18. Dezember 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, sich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Koschmin, den 4. März 1893. ““ Königliches Amtsgericht. Frydrychowicz.

[22723] Aufgebot. Auf den Antrag der Wittwe des Justiz⸗Raths Gremler, Emma, geb. Mues, zu Worbis wird der am 12. Dezember 1848 zu Worbis geborene Richard Gremler, Sohn des verstorbenen Justiz⸗Raths Lambert Gremler zu Worbis und der Antra stellern welcher in den sehüger Jahren nach Amerika ausge⸗ wandert ist und seit dem Jahre 1882 keine Nachricht von sich gegeben hat, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in

em auf Mittwoch, den 23. Mai 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine zu widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

Worbis, den 28. Juni 1893. 6

Königliches Amtsgericht. I. 8 [227222 Aufgebot.

Der Müller Gustav Neuendorf, geboren am 10. Juli 1823 zu Biesenbrow, welcher im Jahre 1856 von Gerswalde nach Amerika ausgewandert sein soll, wird auf den Antrag seiner Kinder:

1) des Mühlenmeisters Ernst Neuendorf zu Pom⸗

E1I1 Stettin,

2) der verehelichten Bäckermeister Tech, Anna, ge⸗

borenen Neuendorf, zu Gerswalde,

aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 18. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich zu widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. 8 Templin, den 28. Juni 1893. Königliches Amtsgericht

[227192 Aufgebot.

„Auf den Antrag des Apothekers Jürgen Soltau in Bergedorf, als Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Eheleuté Dr. med. Adolph Ruben und Bertha Rudolphine Ruben, geb. Juhr, daselbst, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Hermann May, A. Mittelstrass und Hugo May in Hamburg, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, welche an dem Nachlaß der am 27. April 1888 resp. 12. Juni 1893 in Bergedorf verstorbenen Eheleute Dr. med. Adolph Ruben und Bertha Rudolphine, geb. Juhr, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben

vermeinen, oder den Bestimmungen des von den⸗

selben hinterlassenen, in Schwerin i. M. am 25. Fe⸗ bruar 1886 errichteten, am 12. April 1887 bei dem Bürgermeisteramt in Bergedorf zur amtlichen Ver⸗ wahrung übergebenen, am 3. Juli 1890 in Hamburg publicirten gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere der Berufung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker mit der Befugniß, den Nachlaß allein ge⸗ richtlich und außergerichtlich zu vertreten, auch Grund⸗ stücke und Hypotheken auf seinen alleinigen Consens umschreiben und tilgen oder Clauseln anlegen und tilgen zu lassen, widersprechen wollen, aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Freitag, den 10. November 1893, Vor⸗ mittags 10 Ühr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, Auswärtige unter der Verpflichtung zur Bestellung eines ordnungsmäßig legitimirten hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten —, bei Strafe des Ausschlusses. Bergedorf, den 1. Juli 1893. Das Amtsgericht. „(gez.) Lamprecht Dr. 8 Beglaubigt: W. Müller, Gerichtsschreiber.

[21479] Aufgebot.

Auf Antrag des Hoteliers Andreas Petersen in Norburg als Testamentsvollstreckers der am 28. Fe⸗ bruar d. J. zu Norburg mit Hinterlassung des gültig ohne öffentliche Urkunde errichteten Testamentes vom 26. November 1892 verstorbenen Wittwe Anna Catharine Wind, geb. Schmidt, werden alle die⸗ jenigen, welche an den Nachlaß der . Wittwe Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen,

namentlich die Geschwister und Geschwisterkinder mit

Ausnahme der in dem Testamente eingesetzten Erben, des Marcus J. Schmidt in Teglverk in Dänemark und der Margarethe Sund, geb. Schmidt, in Ham⸗ burg, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und An⸗ sprüche auf die Nachlaßmasse bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zu dem auf Freitag, den 20. Oktober 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden. Norburg, den 27. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. Colpe.

Defsentliche Ladung. Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den

[22720]

Nachlaß der am 7. Oktober 1892 zu Frankfurt a. Main verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Moses Beer, Franzisca Caroline, geb. Höchberg, zustehen, haben solche vor dem 19. August 1893 bei unterzeichnetem Gerichte behnh anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben Sicherheitsleistung verabfolgt werde. Frankfurt a. M., den 3. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II ¹.

ohne

[22721] Aufgebot.

Am 15. Januar 1893 ist zu Blankensee der Cigarrenfabrikant Zacharias Friedrich Kahl ver⸗ storben, welcher in dem von ihm unterm 25. August 1888 errichteten Privattestament die eheliche Nach⸗ kommenschaft seiner Geschwister, nämlich:

1) des zu Neustadt geborenen Georg Christian Ferdinand Kahl, des zu Neustadt verstorbenen Salomon Kahl, des zu Neustrelitz verstorbenen Günther Kahl, der Meline Beetz, geb. Kahl, zu Neustadt des zu Neustadt verstorbenen Magnus Kahl, der 5 Neustadt verstorbenen Rosine Ewald, verwittweten Schmidt, geb. Kahl, ) 88 Schmidt, geb. Kahl, zu Neu⸗ adt, zu seinen Erben eingesetzt hat. Nachdem nunmehr der Cigarrenfabrikant Friedrich Kahl in Blankensee, Sohn des verstorbenen Günther Kahl, und die meisten der berufenen, durch den Rechtsanwalt Brunswig in Neustrelitz vertretenen Erben, zwecks Erlangung des Erbenzeugnisses die Er⸗ lassung eines öffentlichen gerichtlichen Aufgebots beantragt haben, werden in Gewährung dieses An⸗ trags alle diejenigen, welche als Nachkommen der obengenannten Geschwister des Erblassers Zacharias riedrich Kahl auf Grund seines Testaments zur rbfolge berufen zu sein glauben, soweit sie nicht schon den Rechtsanwalt Brunswig in Neustrelitz be⸗ vollmächtigt haben, sowie alle diejenigen, welche als Intestaterben das Testament etwa nicht anerkennen wollen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 30. August 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte 82 raumten Aufgebotstermine ihre Erbansprüche unter Einreichung ihrer sie als Nachkommen der oben⸗ Geschwister des Erblassers legitimirenden rkunden, resp. ihren Widerspruch gegen das Testa⸗ ment anzumelden unter dem Nachtheile, daß der Cigarrenfabrikant Friedrich Kahl zu Blankensee und Genossen, sowie diejenigen, welche sich außerdem noch als Erben melden oder legitimiren werden, für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß Aerlasfen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach dem Ausschluß⸗ urtheil meldenden Miterben alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft ge⸗