nach im Namen meiner kanzkers zurück.
Reichskanzler Graf von Caprivi: .
Ich freue mich dieser Erklärung, werde aber, ehe ich mein Urtheil modificire, die weitere praktische Entwickelung der Dinge abwarten. (Bewegung im Centrum und links. Bravol rechts.)
F Dr. Lieber (Centr.): Mit der großen Mehrheit des Hauses aben auch wir den Wunsch, baldigst zu Ende zu kommen; ich werde mir deshalb große Beschränkung auferlegen und unter Ver⸗ zicht auf die übrigen Reden mich nur mit dem Reichskanzler be⸗ schäftigen. Derselbe hat den Vorwurf der Umwandlung der Centrums⸗ partei in eine demokratische begründet unter Berufung auf den Parteitag der rheinischen Centrumspartei. Wohl einige Ausführungen von mir 2 es 1e welche ihm den g-. dazu gegeben haben. Ich selbst oll mich ja als Demokrat bezeichnet haben. Ich hätte nicht geglaubt, daß man eine solche ironische Verwendung einer auf uns angewendeten Bezeichnung ernsthaft nimmt. So wenig die Geusen sich im Ernst als Bettler betrachteten, ebenso wenig bin ich, ist meine Partei gesonnen, sein Stigma als eine ernstliche Charakterisirung auf⸗ zunehmen. Auch wir könnten einen Geusenpfennig mit der In⸗ schrift: „En tout fidèle au roi“ an unsere Brust heften. Der Reichskanzler hätte gut gethan, bei seiner Gepflogenheit zu bleiben und sich nicht von der „Kreuzzeitung“ u. s. w. Dinge zutragen lassen sollen, die den Kampf nur verbittern. Den Föderalismus vertreten wir auch jetzt, auch wenn wir deswegen als partikularistische Demokraten bezeichnet werden; wir müssen diese Vertretung unserer Tendenzen gegenüber dem überspannten Imperialimus aufrecht erhalten. Daß das Centrum eine politische Partei ist, hat schon früher Herr von Schorlemer⸗Alst ausgeführt, der die Behauptung, daß im Centrum auch demokratische Tendenzen vertreten sind, als Schwindel bezeichnete. Er hat damals davor gewarnt, Nationalliberale in den Reichstag zu schicken, einmal weil sie Culturkämpfer sind, dann aber auch, weil sie keine feste Ueberzeugung als politische Partei haben. Der Reichskanzler be⸗ trachtet sich als den Mittelpunkt der Geschäfte; allein der Mittel⸗ punkt des Ptolemäischen Systems befindet sich bekanntlich selbst in der Rotation, und denkt, daß sich alles um ihn drehe. Wir haben einen mächtigen Reichskanzler vor ihm gesehen, der davor warnte, seine alten Reden auszugraben, weil er nicht wisse, ob er nach Jahres⸗ frist noch dasselbe vertreten werde. Der Reichskanzler ist berühmten, aber nicht guten Mustern gefolgt. Der Reichskanzler hat mir unter⸗ eschoben, ich hätte behauptet, daß, je mehr Soldaten vor⸗ Hacben wären, desto mehr todtgeschossen würden. Ich habe mich auf eine frühere Rede des Reichskanzlers gestützt, in gesagt war, daß kein Heerführer im stande sei, so große Massen zu führen, zu ernähren und mit ihnen zu schlagen. In diesem Zusammen⸗ hange stand meine Aeußerung, und der Reichskanzler thäte gut, nicht in die alte Methode zu Stellen aus dem Zusammenhang zu reißen. Die Vorlage soll für die Ehre und Existenz Deutschlands nothwendig sein. Das hat der Reichskanzler von der früheren Vor⸗ lage auch gesagt; er hat nachgegeben und sollte deshalb denjenigen nicht so schroff entgegentreten, welche ein weiteres Nachgeben verlangen. Wir halten aus finanziellen und wirthschaftlichen Gründen die Vorlage nach wie vor 889 unannehmbar, weil sie nur der erste Schritt auf dem Wege zur vollen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht ist, deren Kosten wir und mit uns der frühere Reichstag als unerschwinglich be⸗ zeichnen müssen.
Reichskanzler Graf von Caprivi: 8
Ich werde mich der Kürze befleißigen und ich glaube, ich werde darin wenigstens dem Herrn Vorredner über sein. (Heiterkeit.) Nur auf zwei Bemerkungen seiner Rede gehe ich ein: auf eine, die mich betrübt hat, und eine andere, die mich erfreut hat.
Es hat mich betrübt, daß es hier in dieser Versammlung möglich ist, das Beispiel, das mein Amtsvorgänger während seiner Amts⸗ führung gegeben, kurzweg als schlechtes zu bezeichnen. (Bei⸗ fall rechts und bei den Nationalliberalen.) Es hat mich gefreut, daß der Herr Abgeordnete, der in Aschaffenburg im April d. J. eine Rede hielt, in welcher er diejenige Dynastie, unter welcher er zu leben die Ehre hat, einer Kritik unterzog, und die er mit den Worten schloß: Dies in Bezug auf den Hort der Monarchie! — ich will die Erklärung hier nicht verlesen, — sich inzwischen gewandelt hat, — und das eben freut mich —; ich würde nicht mehr in seinem Sinne handeln, wenn ich jene Erklärung vorlese, denn heute sagt er: en tout fidèle au roi. Ich bin der Hoffnung, daß der Herr Abgeordnete in Allem seinem König treu sein wird. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Beckh (freis. Vp..): Im Namen der linksrheinischen Bayern kann ich nur sagen, daß nicht allein die Militärvorlage an und für sich, sondern die damit verknüpfte Erweiterung des Militarismus uns im Süden nicht sympathisch ist. Der Militarismus ist kein Popanz, er ist ein System, welches den ganzen Staat den militärischen An⸗ schauungen unterwirft und hierfür den Erwerb und das Vermögen des Volkes rücksichtslos ausbeutet. Das deutsche Volk ist wahrhaftig nicht so reich, um solche Lasten auf die Dauer aushalten zu können. Man will nicht haben, da die Söhne und Brüder noch weiter in großer Zahl dahin geführt werden, wo nur
ie Caricatur eines Beschwerdewegs existirt, wo nur ein geheimes Verfahren besteht, das auch bei uns in Bayern eingeführt werden soll. Die Behauptung, daß man nur aus taktischen Gründen für die Militärvorlage eine Mehrheit zusammenbringen würde, wurde eifrig bekämpft von dem Abg. “ von Stumm, und bald darauf trat der polnische Redner auf und erklärte, daß seine Freunde nur aus solchen taktischen Gründen für die Vorlage stimmen. Redner will auf die früheren Reden igeher⸗ wird aber vom Präsidenten auf den 882 verwiesen; auch seine Bemerkung über die Steuervorlagen, die in egfall gekommen seien, wird als nicht zur Sache gehörig bezeichnet. Redner verzichtet auf das Wort.
Abg. Zimmermann (Deutsche Reformpartei): Ich habe namens der Reformpartei folgende Erklärung abzugeben: Nachdem der Reichs⸗ kanzler bei Beginn der Berathungen und in Beantwortung der Aus⸗ führungen meines Fractionsgenossen, des Abg. Dr. Boeckel, die Wünsche unserer Partei in Bezug 2 die Deckungsfrage insoweit befriedigend beantwortet hat, daß die Erhöhung der Brau⸗ und Branntweinsteuer beseitigt ist und daß sie auch nicht wiederkommt, andererseits eine härtere und ergiebigere Besteuerung der Börse in Aussicht genommen ist fans für uns die Gründe beseitigt, die im vorigen Reichstag zur Able nung der Vorlage geführt haben. Wir halten allerdings zeft daran, daß die vom Rei skanzler ein egangenen Verpflichtungen voll und ganz erfüllt werden, daß die Reichsregierung sich stark genug er⸗ weist, etwaige Abschwächungsversuche der Börsensteurr von vorn⸗ herein zurückzuweisen. Wir halten diese Erklärungen, die der Reichskanzler gegeben hat, für bindend auch für die Zukunft. Es dürfte für die Reichsregierung geboten sein, da das An⸗ sehen der Reichsregierung durch verschiedene Fehler schwer erschüttert ist, dafür zu sorgen, daß nicht durch wiederholte Enttäuschungen eine weitere Entfremdung zwischen dem Volk und der Re ierung eintritt. Für unsere Abstimmung bleibt nach wie vor die wirthschaftliche Frage die entscheidende, und dazu tritt die Erwägung, daß eine nochmalige Ablehnung bedenkliche Folgen auch auf wirthschaftlichem Gebiet nach
iehen würde. Wir erklären uns durch die Zusage des Reichs⸗ kanzlers soweit befriedigt, daß wir aus taktischen Gründen unsere anderweiten Bedenken unterdrücken, um nicht durch nochmalige Ab⸗ lehnung die Vorlage zu Fall zu bringen und das polit ische eecen Deutschlands nach außen zu schädigen. (Präsident von Lepetzow bittet den Redner, nunmehr diese Ausführungen abzubrechen.) Ich bin auch zu 1e- ich erkläre nur noch, daß wir für Artikel 1 stimmen werden.
Abg. Graf Moltke (dcons.) verweist allen Argumenten gegen⸗ über auf die Erfahrungen des Krieges von 1870/71. Deutschland
Freunde die Anschuldi un
hatte damals eine große numerische Ueberlegenheit und auch ein Ueber⸗ gewicht bei der Artillerie, und nur dadurch sei es ihm möglich ge⸗ worden, einen ehrenvollen Frieden zu erzwingen. Die weiteren Aus⸗ seungen des Redners sind bei seiner schwachen Stimme nicht ver⸗ ändlich. . 2 Abg. Dr. Lieber (Centr.): Wenn ich den Reichskanzler richtig verstanden habe, war seine Meinung die, ich hätte mich aus einem königsuntreuen in einen königstreuen Mann verwandelt. Der Reichskanzler hat damit meine Königstreue in früherer Zeit be⸗ zweifelt; dagegen habe ich mich zu verwahren. Wenn ein Mitglied Le Fenfes gegen ein anderes Mitglied desselben diesen Vorwurf er⸗ hoben hätte, hätte der Präsident seines Amtes gewaltet. Der Reichs⸗ kanzler hat sich auf eine Rede von mir außerhalb des Hauses berufen. Was ich hier im Hause geäußert, hat ihm dazu keinen Anlaß ge⸗ geben. Ich berufe mich dafür auf das Zeugniß aller redlichen Mit⸗ glieder 83 Hauses. Ich bin 1866 der Krone Preußen unterworfen worden. In dem Besitzergreifungspatent des Königs Wilhelm wurden die Bewohner der eroberten Landestheile aufgefordert zum pflicht⸗ mäßigen Gehorsam. Diesem Befehl habe ich unweigerlich Folge ge⸗ leistet, und weder irgend eine Parlamentsverhandlung noch irgend eine andere Handlung hat Anlaß gegeben, meine Königstreue zu bezweifeln. Wenn ich der früheren Zeit gedacht habe, so berechtigt mich dazu dqs Wort des Besitzergreifungspatentes: daß der König es ehre, wenn die Bewohner der eroberten Landestheile sich schwer dazu entschließen könnten, sich in die neue Regierung zu finden. Gebotener Gehorsam ist schwieriger als angestammter, und ich habe den gebotenen geleistet.
Damit schließt die Debatte. In namentlicher Abstimmung wird § 1 mit 198 gegen 187 Stimmen angenommen. Für denselben stimmen geschlossen die Conservativen, die Reichs⸗ partei, die Nationalliberalen, die Polen, die Freisinnige Ver⸗ einigung und die Deutsche Reformpartei; ferner vom Centrum Prinz Arenberg und Lender, außerdem Graf Bismarck⸗Schön⸗ hausen, von Hornstein, Prinz Carolath und Roesicke. Gegen § 1 stimmen geschlossen die Socialdemokraten, die Süddeutsche und die Freisinnige Volkspartei, das Centrum mit den genannten Ausnahmen, sowie von den keiner Fraction angehörigen Mit⸗ gliedern die Welfen, die Elsaß⸗Lothringer und die Abgg. Bachmeir, Dr. Pachnicke, Dr. 28 und der Däne Johannsen. Es fehlten die Abgg. Hilpert, Liebermann von Sonnenberg, Ahlwardt und Leuß (b. k. F.), sowie von Czarlinski (Pole), die Abgg. Eck und Letocha (Centr.) Abg. Wenzel (Centr.) erklärt, daß er durch Zufall verhindert gewesen sei, der Abstimmung beizu⸗ wohnen und mit Nein zu stimmen.
§ 2 des Artikels I, welcher die Zahl der Formationen aufzählt, wird ebenfalls genehmigt.
Beim Artikel II (zweijährige Dienstzeit) liegt der Antrag der Abgg. Prinz Carolath und Roesicke vor: die zwei⸗ jährige Dienstzeit gesetzlich festzulegen für die Dauer der eben angenommenen Präsenzstärke.
Abg. Prinz Carolath (b. k. F.): Bei der nicht sehr großen Majorität, mit der § 1 der Vorlage angenommen worden ist, werden Sie wohl damit zu rechnen haben, daß auch einige Herren unter den 11 Mitgliedern der Majorität gewesen sind, die Werth darauf legen werden, daß unser Antrag angenommen wird. Voraussichtlich würde sich sogar das Bild noch ungünstiger gestalten, wenn dieser Antrag keine Annahme fände. Der Antrag, den ich bereits vor der Auf⸗ lösung des Reichstags eingebracht hatte, konnte damals wegen des über⸗ hasteten Schlusses nicht mehr zur Berathung kommen. Ich habe ihn aber wieder eingebracht, weil uns und wohl auch der Mehrheit des Reichstags daran gelegen ist, daß die Militärvorlage mit einer nennenswerthen Majorität angenommen wird. Redner spricht die Erwartung aus, daß das Vertrauen zur Regierung in Bezug auf die Deckungsfrage nicht getäuscht werden möge, und bestreitet, daß die Nachricht der „Kreuzzeitung“, daß sein Antrag bei keiner Partei Unterstützung gefunden hätte, zutreffend sei. Er habe eine solche Unterstützung garnicht gesucht und auch nicht suchen können, da der Reichstag in den letzten Tagen nicht versammelt war. Die Bedingung der gesetzlichen Festlegung der zweijährigen Dienstzeit wird bis in die Reihen der gemäßigten Parteien hinein verlangt. Der Antrag soll nur einen theoretischen Werth haben, aber eine kleine Garantie ist immer besser als gar keine. Für den Reichstag garantirt der Antrag die zweijährige Dienstzeit; für die Regierung enthält er die Sicherheit, daß die Friedenspräsenzstärke nicht so leicht angegriffen wird. Es wird gesagt, daß die Annahme des Antrages sogar die zweijährige Dienstzeit gefährden könne, weil die Verminderung der Präsenzstärke um einige Mann die zweijährige Dienstzeit beseitigen würde. Auf diesem Wege würden aber selbst die sehr bedingten Anhänger der zweijährigen Dienstzeit auf der rechten Seite dieselbe nicht be eitigen wollen und können. Der Antrag scheint manchen Herren besonders unangenehm zu sein, vielleicht aus persönlichen Gründen; sie bereiten vielleicht schon einen neuen Antrag vor, der nicht das Odium der Person auf sich hat. Ich glaube, sie werden sich doch noch überlegen, ob sie dabei die ganze Vorlage fallen lassen sollen. Die Socialdemokraten warten ja bloß darauf, daß die bürgerlichen Parteien abwirthschaften. Wenn die bürgerlichen Parteien sich nicht einmal bei einer so 185 nationalen Frage einigen können, so wird das Wasser auf die Mühle der Socialdemokraten dfein Selbst dieser harmlose Antrag, der nur annähernd einer geschi een Feststellung der zweijährigen Dienstzeit gleichkommt, erregt Anstoß. Wie lebhaft wünscht man eine Reform der Militärgerichtsbarkeit, der Schieß⸗ instruction der Wachtposten u. s. w., und die liberalen Parteien haben diese Wünsch: zurückgestellt. Dafür sollten die Herren rechts dankbar sein und dies durch die Annahme des Antrages bethätigen.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich habe keine besonderen Wünsche in Bezug auf die Regierungsvorlage gehabt. Wenn die Herren von den Deutschconservativen, welche große Bedenken wegen der zweijährigen Dienstzeit gehabt haben, jetzt für die Vorlage ein⸗ treten, so bringen sie damit ein viel größeres Opfer als die Herren von der Linken. Der Antrag Carolath ist nur eine Wiederholung des Antrages des Abg. Dr. von Bennigsen, den in der Commission nicht die Conservativen, sondern der Abg. Richter bekämpft hat, weil er ein Aeternat darstelle, also gefährlicher sei als die Vorlage. Der Antra Carolath enthält veee formalen und materiellen Fehler, die i verbessern würde, wenn die Conservativen bereit wären, dann für den Antrag einzutreten. So kann ich im Interesse des Zustandekommens der Vorlage nur wünschen, daß die Herren Ue “ zurückziehen mögen.
Reichskanzler Graf von Caprivi:
Ich trete den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Stumm bei. Ich halte den Antrag Carolath an sich für unschädlich, aber auch für unnöthig, und war des Glaubens, daß er eben dazu beitragen sollte, hochgehende Wogen zu beschwichtigen und mehrere Leute unter dieselbe Fahne zu bringen. Das aber hat der Herr Antragsteller durch seine Rede nicht erreicht. (Sehr richtig! rechts.) Die Sache ist nach meinem Dafürhalten ganz einfach: es sind zwei Theile, die schließen einen Contract auf fünf Jahre mit einander und wollen nun nach dem Antrag des Herrn Prinz Carolath den Zusatz machen: wenn einer von beiden Theilen nicht kündigt, so läuft er immer ein Jahr weiter. Ich kann nicht finden, daß, wenn die verbündeten Regierungen dem Antrage zustimmten, sie irgend ein Recht aufgeben, zurückwichen oder eine Concession machten. Sie würden ihre Zustimmung geben können, um eben hier eine größere Majorität zu erzielen; aber es liegt für sie auch kein Grund vor, so zu handeln. Die Regierungsvorlage genügt uns voll⸗ kommen. Ich sollte aber auch meinen, daß den Herren drüben die Regierungsvorlage genügen konnte. Ist das nicht der
Fall, so beruht das wohl auf einem gewissen Mißtrauen gegen die
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verbündeten Regierungen; man sagt, es wäre diesen nicht ernst mit
der zweijährigen Dienstzeit, man hätte vielleicht doch hier und da Hintergedanken. Das ist nicht der Fall. Ich bin berechtigt, zu er⸗ klären, daß, wenn nicht etwa wider Erwarten bei Durchführung der zweijährigen Dienstzeit unüberwindliche Hindernisse, die nicht vorher⸗ zusehen waren (Aha! links), eintreten sollten, an keiner Stelle inner⸗ halb der verbündeten Regierungen die Absicht besteht, nach Ablauf ber 8 auf die dreijährige Dienstzeit zurückzugehen. (Bravo! rechts. Abg. Dr. Bachem (Centr.) hält den I 9
für bedenklich, weil 8 na- die v “ der geth sogar der Friedenspräsenzstärke. Er sichert nicht die zweijährige Dienstzeit die nur gesichert sein wird, wenn die Mehrheit des Reichstags für
“ 88 sen (al Ich
g. Dr. von Bennigsen (nl.): Ich möchte mich nicht bei einem Nebenantrag aufhalten, mag er eine I feich 88 nicht. So lange er nicht zurückgezogen ist, werden meine Freunde für denselben stimmen. Ich möchte glauben, daß er gegenüber der Vor⸗ lage in gewisser Beziehung doch eine Verbesserung enthält. Wir sind aber nicht der Meinung, daß der Werth dieses Antrages so bedeutend ist, daß von seinem Schicksal, was ja ganz unbestimmt ist, etwa das Schicksal der Vorlage abhängig zu machen ist. Dieser Antrag ist insofern doch nicht ohne Bedeutung, weil er eine große organische Veränderung unserer Heereseinrichtung dauernd beschließt, solange diejenigen Voraussetzungen vom Reichstag nicht angegriffen werden, welche die verbündeten Regierungen für die Einführung der zweijährigen Dienstzeit für absolut erforderlich erklärt haben. Darin liegt der Vorzug „daß der Reichstag mit Recht die Bei⸗ behaltung der zweijährigen Dienstzeit auch über 5 ½ Jahre hinaus in feste Aussicht nehmen darf. Nur mit seiner Zustimmung darf sie geändert werden, so lange er nicht an den Formationen und der Friedenspräsenzstärke etwas abändert. Also die Regierung ihrerseits allein kann auf die dreijährige Dienstzeit bei den Fußtruppen nicht zurückkommen. In der früheren Commission und in der Presse der Oppositionsparteien ist nun geltend gemacht worden, die Regierung könnte ja durch eine erbärmliche Herabminderung der Friedenspräsenz die Vortheile dieses Antrages selbst beseitigen. Nein, so liegt die Sache nicht. Die Formationen wie die Friedenspräsenz sind jetzt und werden auch künftig gesehlich festgestellt ent⸗ weder wie hier in einem organischen Gesetz, oder künftig in einem solchen oder zum theil in einem Etatsgesetz. Auch über die Friedenspräsenz und die Formationen wird also eine gesetzliche Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichs tag auch künftig erforderlich sein. Die verbündeten Regierungen haben militärisch⸗technische Gründe gegen diesen Antrag überhaupt garnicht geltend gemacht. Der Reichskanzler hat s. 3. gesagt: so lange die nothwendigen Gegenleistungen bestehen und vom Reichstag aufrechterhalten werden, wäre jg principiell gegen einen solchen Antrag nichts einzuwenden. Da die Sache so ist und große organisatorische Einrichtungen doch nicht auf Zeit, sondern auf die Dauer gemacht werden, so könnte immerhin die Mehrheit des Reichstags sich dafür entscheiden, diesen Antrag anzunehmen.
Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) spricht sich persönlich für den Antrag aus, macht aber von der Annahme desselben nicht seine Ab⸗ stimmung für die Vorlage abhängig. Er habe sich seinen Wählern gegenüber für die verfassungsmäßige Fhetlfgung der zweijährigen Dienstzeit ausgesprochen und bedauere, daß die Regierung demgegen⸗ über eine ablehnende Haltung eingenommen habe. Ebenso gut wie die dreijährige könnte doch auch die zweijährige Dienstzeit in der Ver⸗ fassung ihren Platz finden, zumal es sich dabei um die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches weiter Volkskreise handelt.
Abg. Dr. Barth ( reisinnige Vereinigung) erklärt sich für den Antrag, nicht weil derselbe eine geringe Bedeutung hat, sondern weil er dasgenige in sich vereinigt, was man verlangen kann als Sicherung der zweijährigen Dienstzeit. Wenn nur die Vorlage angenommen wird, so würde nach 5 ½ Jahren, wenn nicht inzwischen eine neue Ver⸗ einbarung zu stande kommt, die zweijährige Dienstzeit einfach weg⸗ fallen. Die verbündeten Regierungen brauchten nur jede Vorlage zu unterlassen, und würden dadurch die freie Entschließung des Reichs⸗ tags vollständig aufheben. Die jetzige Regierung wird ja wohl ihren Versicherungen treu bleiben; aber diejenige Richtung, welche der zweijährigen Dienstzeit nicht freundlich 8eh e. könnte sich anders verhalten. Die Annahme es Antrags sichert aber die zweijährige Dienstzeit, solange die Prä⸗ senzstärke dieselbe bleibt. Der Antrag Carolarh hat aber auch die Be⸗ deutung, daß der Reichstag nicht eine Herabsetzung der Präsenzziffer beantragen kann, wenn er nicht damit die zweijährige Dienstzeit ge⸗ fährden will. Bisher hat der Reichstag noch niemals den Antrag auf eine solche Herabsetzung der Präsenzziffer gestellt, und wenn er sich stark genug dazu fühlt, dann wird er auch die Festhaltung der zwei⸗ setethen ienstzeit durchsetzen können.
Abg. Freiherr von Manteuffel (decons.) erklärt sich namens seiner Freunde gegen den Antrag Carolath. Die Bedenken gegen den Antrag seien doch nicht so unbegründet, wie die Abgg. Dr. von Bennigsen und Dr. Barth es dargestellt haben. Die Opfer, die die Conservativen bei der Vorlage bringen, sind recht erheblich, namentlich gehören dahin die Aufgabe der dreijährigen Dienstzeit, welche wir Jahrzehnte lang Schulter an Schulter mit der Regierung vertreten haben, und die Beschrankung auf den Antrag Huene. Die Bedenken dagegen waren so schwerwiegend, daß wir eine Zeit lang geschwankt haben, ob wir den Antrag Huene überhaupt annehmen könnten. Wenn die Gefährdung der Militärvorlage verhütet werden soll, so wird es besser sein, wenn der Antrag Carolath, über den schon so viel ge⸗ sprochen ist, zurückgezogen würde.
Abg. Richter (Frs. Volksp.): Der Wunsch, die Dienstzeit dauernd festzulegen, würde nur durch eine einfa abzielende klare Bestimmung erfüllt werden.
thatsächlich
e, darauf Wenn dieser Antra 1 dasselbe erreicht, so sehe ich nicht ein, warum nicht durch unsere frühere Fassung die Einführung der zweijährigen Dienstzeit
Fer harn
dauernd gesetzlich festgelegt wird. Ob der Antrag angenommen wird oder nicht, kann für unsere Stellung zur Militärvorlage überhaupt nicht entscheidend sein. Auch die dauernde gesetzliche Festlegung selbst würde es nicht sein, weil wir überhaupt die Einfuͤhrung der zweijährigen Dienstzeit und die damit hier verknüpfte Peüsenzerhötzung für zu theuer bezahlt halten. Die Annahme des Abg. Prinzen Carolath, die Mehr⸗ heit für die Vorlage würde sich durch seinen Antrag vermehren, trifft in keiner Weise zu. Der Antrag wird viel zu sehr in seiner Be⸗ deutung aufgebauscht, um daraus zu folgern, daß er entscheidend für oder gegen die Vorlage in die Wagschale fällt. Ob die Vorlage in der dritten Lesung wieder angenommen wird, und mit welcher Mehr⸗ heit, das wird von dem Pr senzstande im Reichstage und viel mehr von dem Gesundheitszustand der einen oder der anderen Seite ab⸗ hängen, als von dem Abg. 25 Carolath. Eine sach⸗ liche Prüfun des Antrags aben wir bereits in der Militärcommission eintreten lassen, wo der Abg. Dr. von Bennigsen denselben stellte. Ich habe mich damals gegen den Antrag gewandt, weil ich ihn nicht für eine Bexhesserun „sondern eher für eine Verschlechterung ansah, und meines Wissens haben meine Freunde in der Commission dem nicht widersprochen, sondern diese Ansicht ge⸗ theilt. An sich ist die Verbindung einer Einrichtung, die man für dauernd erachtet, mit der Festseung der szedensmrsengstärte die periodisch verschieden normirk wird, unnatürlich. Ich führte in der Commission aus, daß der Antrag, das Quinquennat durch das Aeternat zu ersetzen, die Folge hat, die Lohe Präsenzstärke zu verankern. Als wir 1874 einen Kampf um das Aeternat und Septennat führten, wurde von Freunden des Aeternats ausgeführt; es ist doch niemals davon Ge⸗ brauch gemacht worden, nach Ablauf des Septennats oder Quinquennats die Präsenzziffer herabzusetzen. Wohin kämen wir, wenn wir das Recht danach gestalten wollten? Dann könnte man schließlich auch eine Ablehnung des Budgets durch den Reichstag für überflüssig er⸗ klären, weil niemals ein Budget vom Reichstag abgelehnt worden ist. Je höher die Präsenzziffer wird, desto näher würde es auch für 1s
jetzige Mehrheit liegen, zu prüfen, ob in der That nicht eine Herab⸗
setzung angezeigt ist.
er * 8 die lepige über das hinaus, was er
der zweijährigen Dienstzeit folgend bezeichnet.
Erhöhung Ziffern,
Regierungsstandpunkt aus nichts zu thun haben.
Recht auf
geringsten Aenderung das r Wir würden
jährigen Dienstzeit verloren geht.
maßen unter eine Strafklausel gesetzt. In welche komische Lage kommt z. B. der Reichstag, wenn die Regierung auf einige hundert
—
Es. ist unrichtig, daß die des beng innerlich ganz und gar mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit zusammenhängt. Das ist auch unrichtig vom Standpunkt der Regierung. Reichskanzler hat die verschiedenen Präsenzerhöhungen klassificirt
als unmittelbar aus 8 eze Es stecken die mit der be habeigen Dienstzeit auch vom 8 nich n Ich weise hin auf
all die Vermehrungen, die bei den technischen Waffen erfolgen sollen aus Gründen, die ganz abgesehen von der zweijährigen Dienstzeit latz greifen. Wenn wir irgendwie in Zukunft die jetzige Präsenzziffer ee angreifen, auch vom Standpunkt der Mehrheit, weil sich die thatsächlichen Verhältnisse ändern können, so werden wir das nach Annahme des Antrags immer unter der Gefahr thun, daß bei der Erhaltung
solche Herabsetzung sich ver das Gesetz schreiben.
in dieser
Abstimmung verzichteten.
der zwei⸗
also gewisser⸗ wieder aufgenommen würde.
gestimmt werden.
Oekonomiehandwerker e und wenn der Reichstag dann eine
itten muß! Der Reichstag kann aber nicht gegen den Willen der Regierung eine höhere Präsenzziffer in Die Regierung kann sich aus ganz loyalen Gründen zu einer Verminderung der Ziffer verstehen, kommt aber immmer in den Verdacht der Illoyalität, die Ziffer herabzusetzen. um die zweijährige Dienstzeit zu beseitigen. Der Antrag Carolath hat deshalb keine große principielle Bedeutung, kann aber einen Streitigkeiten bilden. Deshalb wäre es in Anbetracht der Temperatur⸗ verhältnisse wünschenswerth, wenn die Antragsteller auf die namentliche
Damit schließt die Debatte. Abg. Roesicke erklärt, daß er den Antrag würde, wenn er nicht wüßte, daß er von anderer
Ueber den Antrag Roesicke⸗Carolath soll namentlich ab⸗ Die Abgg. von Kardorff und Richter
Der Antrag Herd von
desee n
eite sofort Vorlagen an die
nommen. Schluß 5 ½
beantragen, die namentliche Abstimmung auf Freitag zu ver⸗ tagen und heute in einer nach kurzer Zeit stattfindenden zweiten Sitzung sofort die erste Berathung des Nachtrags⸗Etats und des dazu gehörigen Anleihegesetzes vorzunehmen, damit dieselben der Budgetcommission überwiesen werden können
wird angenommen.
Schluß gegen 5 Uhr.
6. Sitzung. Nachmittags 5 ¼ Uhr. 8 Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung Nachtrags⸗Etats und des Anleihegesetzes. Abg. von Kardorff (Rp.) beantragt die Verweisung beider
Budgetcommission.
Eine Debatte findet nicht statt. Der Antrag wird ange⸗
Uhr.
—
J. Untersuchungs⸗Sachen.
2, Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Fenrnen S elchesten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7 Erwerbs⸗ e 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene
und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
echtsanwälten. ekanntmachungen.
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 2) Aufgebote, Zustellungen
unnd dergl.
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur he cagerste ec nng des dem Erbpächter Lembcke zu Dorf Friedrichsruh gehörigen Erbpachtgehöfts Nr. 4 daselbst mit Zubehör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufs⸗Bedingungen am Mon⸗ tag, den 25. September 1893, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 16. Oktober 1893, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 25. Sep⸗ tember 1893, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Aus⸗ lage der Verkaufsbedingungen vom 1. September an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Se⸗ quester bestellten Schulzen Thießen zu Dorf Friedrichs⸗ ruh, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
Krivitz, den 11. Juli 1893.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches C 11“*“
VW 8
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem hendeh finden zur Zwangsversteigerung des dem
ndelsmann Alfred Plaenert gehörigen Wohngrund⸗ tücks Nr. 109 an der Waisenstraße hierselbst mit Zubehör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 4. Oktober 1893, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 25. Oktober 1893, jedesmal Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 18. September 1893 an auf der Gerichts⸗ schreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt C. Wehmeyer hieselbst, welcher Perli bhe⸗ ern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Schwerin i. M., den 6. Juli 1893. Großherzogliches Amtsgericht.
Aufgebot. “ Actiengesellschaft Leipziger Malzfabrik in hat das Aufgebot eines von ihr gezogenen, vorerst aber nur mit dem lithographirten Unterdruck
Leipziger Malzfabrik in Schkeuditz⸗ versehenen Wechsels, datirt eras. den 6. März 1893, ge⸗ zogen auf W. Thaler in lüchtern und von diesem acceptirt, lautend auf ℳ 1800, zahlbar bei Roth⸗ bart & Cie. in Frankfurt a. M. drei Monate nach der Ausstellung, g eee Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Ja⸗ nuar 1894 *), Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzslegen. widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. “
Frankfurt a. M., den 9. Juni 1893. Das Königliche Amtsgericht. 1V. *) In der ersten Bekanntmachung ist irrthümlich statt 3. Januar 1894, der 3. Januar 1893 angegeben.
[8940] e gbest. 3 Der Herr Heinrich Gillert hier, Keibelstr. 12, hat das Aufgebot des auf den Namen des Herrn Heinrich Gillert lautenden Sparkassenbuches Nr. 1140 der Dorotheenstädtischen Kredit⸗Bank hier⸗ selbst mit einem Guthaben über 1000 ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 30. No⸗ vember 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, lügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der 6 erfolgen 1 i 19s erlin, den 26. Apri 1 Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 81.
(23777] Aufgebot. 1 Der Gemeinde⸗Kirchenrath zu Schneidlingen hat das Aufgebot des Quittungsbuchs Nr. 2488 der Städtischen Sparkasse zu Egeln, auf den Namen der Kirche zu Schneidlingen und über 11 ℳ 10 ₰ lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 7. Februar 1894, Bormittags 12 Uhr, vor eem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ ermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Egeln, den 6. Juli 1893. 8 Königliches Amtsgericht. Abth
(23776] Aufgebot. Folgende Urkunden: “
[17244] 18 Die e.
1891 über 360 ℳ 19 ₰ lautend, ausgestellt für die Stiftsdame R. von Basedow in Mosigkau, 2) der für den Häusler Christian Föhse sen. in Großkühnau als Schulddocument über 600 ℳ aus⸗ gefertigte Kaufvertrag vom 4./20. Februar 1882 des Zimmermanns Christian Föhse jun. daselbst,
sind verloren gegangen und haben: zu 1) die Stiftsdame Fräulein Basedow in Mosigkau, zu 2) der Zimmermann Christian Föhse in Groß⸗ kühnau, der Maschinist Carl Föhse in Bremen, der Forstaufseher Philipp Föhse in Dessau und die Ehe⸗ frau des Arbeiters August Müller, Wilhelmine, geb. Föhse, in Großkühnau,
die Hins Fügs des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung dieser Urkunden beantragt. Den Anträgen ist stattgegeben worden und wird hierdurch Aufgebotstermin auf Dienstag, den 29. August 1893, Vormittags 10 ½ Ühr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anberaumt, zu welchem die etwaigen Inhaber der oben be⸗ zeichneten Urkunden hierdurch mit der Aufforderung geladen werden, spätestens in diesem Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. Dessau, den 10. Juli 1893. “
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht (gez.) Gast. Ausgefertigt: Dessau, den 10. Juli 1893. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgeri (L. S.) Schumann, Secretär. “ Aufgebot. Die Hallands Enskilda Bank in Halmstad, ver⸗ treten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Kraft⸗ loserklärung eines Wechsels, groß 10 000 Kronen. Der Wechsel ist von der Halmstad Stenhuggeri Aktiebolag zu Halmstad am 29. Oktober 1892 aus⸗ gestellt, von der hiesigen Firma J. F. Witt & Söhne mit Accept versehen, von der Antragstellerin unter Nr. 3135 discontirt, fällig am 29. Januar 1893 und zahlbar in Hamburg bei der Norddeutschen Bank.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 23. Februar 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 15. Mai 1893. 8
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr.
Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[23779]
Rosalie von
8 ts:
b Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht Dillingen hat unterm Heutigen nachstehendes Aufgebot erlassen: Gemäß Art. 123 A.⸗G. zur R.⸗C.⸗P.⸗O. mit § 82 Bayer. Hyp.⸗Ges. u. § 824 R.⸗C.⸗P.⸗O. werden auf Antrag des Oekonomen Anton Reiner von Holzheim alle diejenigen, welche ein Recht auf die im Hyp.⸗Bch. für Holzheim Bd. I. S. 258 auf dem Anwesen der Eheleute Anton und Josepha Reiner Hs.⸗Nr. 71 in Holzheim für Leonhard Reiner von da auf Grund Uebergabsbriefs vom 6. Juli 1820 eingetragenen Hypothekforderungen, nämlich 45 Fl. zu 4 % ver⸗ zinslicher Seberse6s lg,. 64 Fl. Martini⸗ fristen à 6 Fl., 28 Fl. Anschlag des jährlich abzu⸗ gebenden Naturalcorpus sowie auf die weiter ein⸗ eetragenen 40 Fl. Vatergut der Kinder Johann, -ee Max und Leonhard Reiner von Holz⸗ heim, eingetragen seit 4. September 1832 auf Ab⸗ leben ihres Vaters Leonhard Reiner, zu haben glauben, aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche innerhalb 6 Nonaten, spätestens aber in dem auf Freitag, 9. Februar 1894, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls diese Femerng zen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden.
Dillingen, 10. Juli 1893.
Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. (L. S.) Dusch, K. Secretär.
[23780] Aufgebot.
Der Herr Rechtsanwalt Driever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von der Wittwe Bernard Bevers, Wilhelmina, geborene Lütke⸗Schipholt sive Schiphold in Gronau ertheilten Vollmacht namens derselben das Aufgebot der für die Eheleute Abraham Veen, der aus der Ehe mit seiner verstorbenen Frau Henriette Klopp Kinder hat, und Benjamin, Aleida, Adolf, JIvan und Sophie glpß berichtigten An⸗ theile an den Parzellen Flur 21 Nr. 206 der Steuer⸗ gemeinde Gronau Stadt, Hofraum ꝛc. nebst Wohn,. haus Nr. 125, groß 1 a 22 qm und Flur 2 Nr. 767/51 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, hinter Feldkaiser (Weide, Acker), groß 44 a 7 qam beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden guf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf diese An⸗ theile spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 20. Dezember 1893, Morgens 9 Uhr,
) das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Dessau Nr. 29 556, nach dem letzten Eintrag vom 10. August
anberau ermine anzumelden und zwar unter e im Falle nicht erfolgender
Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthums⸗ prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für die Wittwe Bernard Bevers, Wilhelmina, geborene Lütke⸗Schipholt sive Schiphold in Gronau in münsterischer Gütergemeinschaft mit ihren Kindern Heinrich, Arnold, Hendrika, Bernard, Anna und Mina Bevers, alle in Gronau, erfolgen werde. Ahaus, den 23. Juni 1893. 1 Königliches Amtsgericht. [23840] Aufgebot. Auf Antrag von: Wittwe von Heinrich Höffler, ohne Gewerbe, in Wendelsheim, 2) Louise Alleborn, ohne Gewerbe da⸗ selbst, und 3) Peter Alleborn II., Ackerer allda, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf die nachstehend bezeichneten, in dem Grundbuche der Ge⸗ meinde Wendelsheim auf den Namen von Konrad Werz in Wendelsheim eingetragenen Grundstücke,
nämlich: Gemarkung Wendelsheim: G
1) Flur 5 Nr. 236 — 1650 qm Acker auf dem i Krämer,
2) Flur 6 Nr. 85 — 1356 qm Acker in der alten Kriegsfelderstraße, G
3) Flur 6 Nr. 139 — 1400 qm Acker in der Fahrengewann,
4) Flur 11 Nr. 150 — 1694 qm Acker auf dem Steimel, und .
5) Flur 13 Nr. 1086⁄10 — 399 qm Acker bei Oberwendelsheim
erheben zu können glauben, aufgefordert, ihre An⸗ sprüche unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der genannten Antragsteller spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termine vom Dienstag, den 3. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden.
Alzey, den 12. Juli 1893. 1 8
Großh. Hess. Amtsgericht. Dahlmann.
[23841] 8 Aufgebot.
Auf Antrag der Erben des in Wahlheim wohn haft gewesenen und allda verlebten Ackermanns Philipp Becker, vertreten durch den Miterben Johann Becker, Schmied in Wahlheim wohnhaft, werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf die nachstehend bezeichneten, in dem Grundbuche der Gemeinde Wahlheim auf den Namen von Engelhard Becker Erben in Wahlheim und Johann Georg Becker Erben in Wahlheim eingetragenen Grundslücke,
nämlich: Gemarkung Wahlheim: a. auf den Namen von Engelhard Becker Erben in Wahlheim eingetragen: ““ 1) Flur 4 Nr. 44 — 594 qm Acker, die Drei⸗
sitze, Flur 6 Nr. 59 — 3100 qm Acker in der Kreuzgewann und
8 lur 7 Nr. 151 — 1350 qm Acker auf der Altbach;
b. auf den Ramen von Johann Georg Becker Erben in Wahlheim eingetragen:
4) Flur 1 Nr. 64 — 394 qm Acker an der Seiler⸗ mühle,
5) Flur 3 Nr. 59 — 1700 qm Acker und 1369 qm Weinberg, Lattgewann,
6) Flur 6 Nr. 93 — 1450 qm Acker an der
der Kreuzgewann, lur 7 Nr. 132 — 500 qm Acker auf der
Altbach,
8) Flur 6 Nr. 581 ¼⁄10 — 4063 qm Acker in der Kreuzgewann und
9) Flur 6 Nr. 61 ¼⁄0 — 2900 qm Acker allda, erheben zu können lLansen aufgefordert, ihre Ansprüche unter dem Rech snachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der genannten Antragsteller spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termin von Dienstag, den 3. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht anzumelden. ö
Alzey, den 12. Juli 1893.
Großh. Hess. Amtsgericht 6 Dahlmann. 1 ereesfezig egeah. v 23783 Aufgebot. — 8shnae⸗ der verehelichten Dittmann, Marie Friederike, verwittwet gewesene Renz, geb. Büchner, in Schönfeld bei Artern ist gegen deren Ehemann Heinrich Carl Anton Dittmann, 488 am 13. Mai 824 zu Rottleben, der seit dem 7. April 1875 mit der Antragstellerin verheirathet gewesen ist und im Juni 1881 Schönfeld bei Artern verlassen hat, und von dem seit dieser Zeit keine Nachricht eingegangen ist, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung eingeleitet worden. Es ergeht deshalb an den Letztgenannten die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermine vom 15. März 1894, Vormittags 9 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgerichte schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er auf Antrag für todt erklärt werden wird b Artern, den 7. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.
[23781) Aufgebot behuf Todeserklärung. u
Auf Antrag der Ehefrau des Schiffscapitäns Her⸗ meyer, Johanne Gesine Friederike, geb.
[23782]
tag, den 16. 9 ½ Uhr, an hi Nr. 4, anberaumt.
etwaige unbekannte (. 1 nehr! desselben werden hierdurch aufgefordert, spätestens in diesem Termin zu erscheinen und ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls ꝛc. todt un . c nehmer desselben ihrer Rechte und Ansprüche für ver⸗ lustig werden erklärt werden, auch die Ausantwortung des gerichtlich hinterlegten Vermögens des Ver⸗ schollenen an die bekannten legitimirten Erben ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird.
hiesigen Re Lippmann, hat unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines “ beantra
Minnemann, in Vegesack, wird deren genannter Ehe⸗ mann, geboren am 31. Mai 1831, storbenen Eheleute Ahrend Lahmeyer und Gesche Margarethe, geb. Kruse, damit aufgefordert, späte⸗ stens in Freitag, mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens und der 1) Katharina, geb. Alleborn, h
Sohn der ver⸗
dem zum weiteren Verfahren auf den 21. Dezember 1894, Vor⸗
ur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet interlassenen Ehefrau die Wiederver⸗ eirathung gestattet werden soll.
Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen
zufolge der Schiffscapitän Hermann Lahmeyer als Führer des deutschen Schiffes „Anna“ mit v Schiffe am 1. April 1892 Liverpool verlassen
um nach Batavia zu segeln, daß das Schiff „Anna“* seinen Bestimmungshafen nicht erreicht hat, vielmehr sammt seiner Besatzung verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über Fortleben oder Tod des Capitäns Lahmeyer Alle ersucht, welche solche zu geben
at,
m Stande sind. Die unbekannten Erben und
Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem an⸗ beraumten Termine geltend zu machen
Bremen, den 11. Juli 1893. Das “ 8
(gez.) Ulex. 3 8 Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
Aufgebot. Der Kossath Christian Pflug in Dellnau und Ge⸗
nossen haben das Aufgebot des am 6. Dezember 1816 zu Dellnau geborenen B Gottlieb Pflug, eines Sohnes der vor 1 storbenen Bernhard Pflug's⸗ länger als 40 Jahren n. 8 und von dem seitdem keinerlei Nachricht über ihn oder seine Familie nach hier , seiner Todeserklärung,
ufruf mächtnißnehmer desselben
2 daselbst ver⸗ Amerika ausgewandert
etwaiger
Es wird hierdurch Aufgebotstermin auf Dienb⸗ * 1894, Vormittags iger Amtsgerichtsstelle, Zimmer
Der Schuhmacher 2 Gottlieb Pflug und rben und Vermächtnißnehmer
Pflug für die unbekannten Erben und Bermaächtn 32
Dessau, den 8. Juli 1893.
HKHKeerzoglich Amtsgericht. (ge.) Gast.
usgefertigt:
8 8 Dessau, den 8. Juli 1893.
Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts:
(L. S.) Schumann, Seeretär.
[23778]
1b Aufgebot. Das hiesige Erbschaftsamt, vertreten durch die 8 Samson und
tsanwäͤlte Dres. jur.
. Am 11. März 1893 sei bierselbst der hiesige Kaufmann Lui Meyer todt aufgefunden. Der Nachlaß sei laut iüseaae des Amtsgerichts Hamburg vom 24. April 1892 von der Wittwe des Erblassers, Bertha, geb. Rothschild, 1 1 von den vier minderjährigen Kindern des Erb⸗ assers: a. Esther Emmy, b. Recha Frieda, c. Israel Ivan und d. Salomon, voertreten durch ihre sub 1 genannte mütter lliiche Vormünderin und die Vormund schafts⸗Assistenten Abraham Lewandows und Moritz Heimann,
mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten terwaltung über⸗
erd dem “ t zur V
geben worden. 1 1
Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen Alle, welche — mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger — an die vorbezeichnete Verlassenschaft Erb⸗ oder b rüche zu haben vermeinen, sowie welche der Umschreibungs iß schaftsamts widersprechen wollen, werde durch hcehh-e solche An⸗ und sprüche bei dem untergeichneten Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17. spätestens aber in dem auf Freitag, den 10. Mo⸗ vember 1893, Nachmittags 1 Upr beraumten Aufgebotstermin, da Zimmer Nr. 7, anzumelden — und thunlichst unter Bestellung einez — bei St chlusses und unter dem Rechtbman die nicht angemeldeten Anspre
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