1893 / 172 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

[25352]

Auf den Antrag des Schuhmachermeisters Carl Schilling aus Papenhagen bei Grimmen als Ab⸗ wesenheits⸗Vormund des Kutschers Friedrich Schulz, welcher im Jahre 1872 nach Amerika ausgewandert ist, wird Letzterer aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 14. April 1894, Nach⸗ mittags 12 ¾⅞ Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte (Zimmer Nr. 1) zu melden, widrigenfalls er für todt und sein Vermögen als seinen Erben ange⸗ allen erklärt wird.

Grimmen, den 28. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. 1.

25351] Aufgebot.

Auf den Antrag der Rentierwittwe Johanna Pohl aus Leobschütz wird deren Sohn Theodor Waldemar Carl Pohl aus Leobschütz, welcher etwa im Jahre 1881 nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert,

sich spätestens im Aufgebotstermine den 12. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 16 zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Leobschütz, den 18. Juli 1893. 8

Königliches Amtsgericht.

[25290] Bekanntmachung.

Im Depositorium des unterzeichneten Großherzogl. Amtsgerichts befindet sich ein Testament der Auguste Adolphine Christiane Varnhagen aus Ambach, niedergelegt am 22. September 1869.

Nachdem seit dieser Zeit von dem Leben oder dem Tode oder von einer Todeserklärung der Genannten keine glaubhafte Nachricht hierher gelangt, so wird solches mit dem Bedeuten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wenn binnen sechs Monaten vom Tage der Einrückung gegenwärtiger Bekannt⸗ machung an gerechnet Niemand auf die Eröffnung obigen Testaments anträgt oder nachweist, daß sie zu unterlassen sei, nach § 14 bis 16 des Gesetzes vom 18. April 1829 über die Eröffnung und Bekannt⸗ machung der gerichtlich erklärten oder niedergelegten letzten Willen verfahren werden wird.

Allstedt, den 11. Juli 1893.

Großherzogl. Sächs. Amtsgericht. U(Unterschrift.)

[25288 Aufgebot.

In Sachen des Nachlasses der am 13. April 1893 zu Mülhausen verstorbenen Rosamunde, geb. Jaeckle, geb. zu Schönenwörd (Schweiz), Ehefrau des Schreiners Ferdinand Linsenmann zu Mülhausen, hat der genannte Ehemann in Gern ger des § 12 des Ges. vom 10. Mai 1886 die Besitzeinweisung beantragt.

Zur Ergänzung der Nachweisung wird hierdurch gemäß § 2 Abs. 4 des genannten Gesetzes ein öffent⸗ liches Aufgebot erlassen mit der Aufforderung an alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe An⸗ sprüche an den Nachlaß der bezeichneten Rosamunde, geb. Jaeckle, zu haben vermeinen, dieselben bis zum 31. Oktober 1893 auf dem Amtsgerichte dahier, Zimmer Nr. 3, anzumelden und zwar unter der Ver⸗ warnung, daß nach Ablauf des Termins die be⸗ antragte Einweisung in den Besitz des Nachlasses erfolgen wird. 6 8

Mülhausen, den 13. Juli 1893.

Kaiserliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Hock, Amtsgerichts⸗Rath. Beglaubigt:

Der Gerichtsschreiber: (L. S.) J. V.: Bachmann.

[25511] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 15. Januar 1893 zu Berlin verstorbene Fufmann Hermann Hell hat in dem mit seiner Ehefrau Fanny, geb. Karger, errichteten, am 23. Fe⸗ bruar 1893 publicirten Testament vom 22. Oktober seinen Sohn Siegmund Hell zu Erben ein⸗ gesetzt.

erlin, den 17. Juli 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[25316] Nr. 5475. Das Großh. Amtsgericht E hat unterm 12. Juli d. Js. folgenden

Endbescheid erlassen:

Nachdem innerhalb Jahresfrist Leben oder Tod der Vermißten, Katharina Winter von Forchheim geboren am 31. Januar 1831, und deren Bruder Friedrich Winter, Schneider von da, geboren am 5. März 1826 beide zuletzt wohnhaft in Forch⸗ heim nicht festgestellt werden konnte, werden dieselben hiermit, unter Verfällung in die Kosten des

rfahrens, für verschollen erklärt.

Ettlingen, den 15. Juli 1893.

Der Gerichtsschreiber: (Unterschrift)

[25309) Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Juli 1893 Sackowitz, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verehelichten Tischlermeister Wolf, Pauline, geborenen Schulze, zu Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Winkler zu Belzig erkennt das Königliche Amtsgericht zu Belzig durch den Amtsrichter Friedlaender für. Recht.

Der Bäckergeselle Wilhelm Friedrich Schulze aus Belzig, geboren am 7. Juli 1835 ebenda, wird für Pht die Kosten werden seinem Nachlasse auf⸗ erlegt. 1

Lenc. 1 enegen decemen. Durch Ausschlußurtheil vom 7. Juli 1893 sind die im Termine nicht erschienenen Erbberechtigten zum Nachlasse der am 9. Dezember 1892 zu Leipzig ge⸗ storbenen Marie led. Meinhardt aus Falkenau, zuletzt in Meuselwitz, ihrer Ansprüche an diesen Nachlaß für verlustig erklärt worden. 8 Altenburg, am 11. Juli 1893. Herzogliches Amtsgericht. Abth. II a. (gez.) Reichardt. Veröffentlicht: 8 Altenburg, am 12. Juli 1893. Gerichtsschreiberei II a. des Herzogl. Amtsgerichts. chack, Actuar.

318] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 8. Juni 1892 zu Sternalitz, Kreis Rosenberg O.⸗S., ver⸗ storbenen Königlichen Amtspächters und Landes⸗

ältesten Rudolf Heider, ist durch das am 27. Juni 1893 verkündete Ausschlußurtheil beendet. IV. F. 3/93 1 Rosenberg O.⸗S., den 16. Juli 1893. Kohnigliches Amtsgericht. arx. 8

[25514] Bekanntmachung.

Die Schuldverschreibung der consolidirten 3 ½ pro⸗ centigen Preußischen Staatsanleihe von 1885 Litr. F. Nr. 4163 über 200 ist durch Urtheil des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. 8

Berlin, den 11. Juli 1893.

Hoyer, Gerichtsschreiber 8

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 81.

[25353]

Auf Antrag der Salome Steinmetz, Wittwe von Michael Schmitt, in Hochfelden wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Meyer zu Straßburg, ist durch Ausschlußurtheil vom 13. Juli 1893 der 4 %ge Pfandbrief der Actiengesellschaft für Boden⸗ und Communalkredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg aus der Pfandbrief⸗Anleihe von 1882 Serie II. Littera A. Nr. 7282 über 500 für kraftlos er⸗ klärt worden.

Straßburg i. E., den 18. Juli 1893

Kaiserliches Amtsgericht.

[25308] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die von der Lebensversicherungs⸗Actiengesellschaft Germania hier unterm 9. September 1864 für den Kaufmann August Ludwig Knönagel zu Brandenburg ausge⸗ stellte Police Nr. 58 564 über 2000 Thaler für kraftlos erklärt.

Stettin, den 8. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[25310] . Nachstehendes am 12. dies. Mts. verkündete Aus⸗ schlußurtheil: Das auf den Namen der Hulda Wicklein hier (Jüdewein) ausgestellte Sparkassebuch der städtischen Sparkasse hier Nr. 5941 mit einem Bestand von 1255 80 am 10. September vor. Js. wird hiermit als kraftlos erklärt, wird hierdurch veröffentlicht. Pößneck, den 13. Juli 1893. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung I.

CE 1 Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Quedlinburg Nr. 17 073 über 182,29 ℳ, auf den Namen der Frau Johanne Blumenthal hier lautend, ist durch Urtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 12. Juli 1893 für kraftlos erklärt. edlinburg, den 15. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. [25303] Aufgebot. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch Nr. 10 355 der Kreissparkasse zu Warendorf, lautend über eine am 22. November 1891 emachte Einlage von 750 auf den Namen der Wittwe Surmund zu Laer, für kraftlos erklärt. Warendorf, den 5. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.

[25295] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Juni 1893. Kranz, Actuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Chausseearbeiters Christian Reß zu Neuhaldensleben erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuhaldensleben durch den Amts⸗ richter Demelius für Recht:

Das Sparkassenbuch Nr. 11 509 der Neuhaldens⸗ leber Stadtsparkasse über 134 69 ₰, ausgefertigt für den Chausseearbeiter Christian Reß aus Neu⸗ haldensleben, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden nach § 89 des Gerichtskostengesetzes dem Antragsteller auferlegt.

Von Rechts egen. ö

[243072)

Nr. 13 316. Das Großh. Amtsgericht zu Schwetzingen hat durch Ausschlußurtheil vom 6. Juli 1893 den am 1. Oktober 1891 von Otto Mannal in Bietigheim an eigene Ordre auf Fr. Blaß in Schwetzingen gezogenen, von letzterem acceptirten und durch Giro des A. Notz in Metzingen in Besitz des Gerbereibesitzers Bernhard Rosenau in Bad Kissingen gelangten, am 10. Februar 1892 fälligen Wechsel über 220 für kraftlos erklärt.

Schwetzingen, den 8. Juli 1893.

Gerichts Amtsgerichts. ark.

[24025 Auf Antrag des Besitzers Daniel Janz⸗Degimmen

hat das unterzeichnete Amtsgericht durch Ausschluß⸗

urtheil vom 8. Juli 1893 dahin erkannt: Der nachstehende Wechsel:

Kaukehmen, den 23. Septem- 8 ber 1891. Für 300 Mark. Am 1. Oktober 1892 zahlen Sie * für diesen Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von 300 Mark. Den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung. Be⸗ richt. Herr Herrmann Stranz in Rautenburg.

Rückseite: Deutscher Wechselstempel 0,10

von 200 und weniger. K. 23. September 1891. 1

8

10,10 von 200 und weniger. Stranz

Angenommen

H

Daniel Demke.

Deutscher Wechselstempel

Für mich an die Ordre des Besitzers Daniel Janz

in Degimmen. 8 Daniel Demke.

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

Kaukehmen, den 8. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht.

[25315] Ausschlußurtheil.

In der Peter Eichler'schen Aufgebotssache F. 35/92 IV. erkennt das Königliche Amtsgericht Fentden. durch den Amtsgerichts⸗Rath Richter für

echt:

1) Der unausgefüllte Primawechsel, mit der Quer⸗ schrift „Angenommen für vierhundert Mark Andreas Mau“ versehen, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Rentier Peter Eichler zu Graudenz auferlegt.

Graudenz, den 14. Juli 1893. 8 1

Königliches Amtsgericht.

[25305] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der eingetragenen Eigenthümer:

I. der Geschwister: 3 8

a. Wilhelmine, b. Pauline Meutsch zu Essen, vertreten durch ihren Vater, den w Hein⸗ rich Meutsch daselbst, Prozeßbevollmächtigter Rendant Friedrich Hark zu Rheda, -

II. des Fabrikarbeiters Wilhelm Cramer zu Rheda,

III. des Cigarrenarbeiters Hermann Cramer daselbst,

IV. des Bahnarbeiters Heinrich Heißmann daselbst,

V. des Maurers Franz Friedrich Cramer daselbst, Frenat das Königliche Amtsgericht zu Rheda für

echt:

Die nachstehend näher bezeichnete Hypotheken⸗ urkunde: über 49 Thaler 11 Silbergroschen 6 Pfennige Abdicat für die minorenne Elise Dorothea Kelp, geboren den 21. Februar 1844, nach der Schichtungsverhandlung vom 11. November 1851, eingetragen unter Nr. 1 der Abtheilung III. des Grundbuchs von Rheda Band 21 Art. 20,

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gesetzt.

[25306) Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Webers Joseph Lechmann zu Schönwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wocke zu Frankenstein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Frankenstein am 11. Juli 1893. für Recht: 1

Der eingetragene Gläubiger und seine Rechts⸗ nachfolger sowie alle unbekannten Interessenten der auf Blatt 142 Schönwalde in Abtheilung III. unter Nr. 2 für Josef Walter eingetragenen Hypothek von 81 Thalern (einundachtzig Thalern) werden mit ihren Ansprüchen auf die Forderung ausgeschlossen, die darüber gebildete Hypotheken⸗ urkunde wird für kraftlos erklärt, und es hat der Antrag⸗ steller die Kosten des Verfahrens zu tra

[25299)0) Bekanntmachun 1

Die Stamm⸗Hypotheken⸗Urkunde über die im Grundbuche von Reinickendorf Bd. VII. Bl. Nr. 235 in Abth. III. Nr. 2 für die Frau Kaufmann Lang⸗ held, Elise, geb. Kohlweck, den Kaufmann Joseph Kohlweck und die Frau Amtsrichter Munckel, Käthe, geb. Kohlweck, eingetragenen 6750 Darlehn ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.

Berlin, den 10. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung XVI.

[25302] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 13. Juli 1893 sind die über die nachstehend bezeichneten, im Grundbuch von Wesel Stadt Bd. VI. Bl. 148 Abtheilung III. unter Nr. 3 bis 5 für den Kaufmann Wenzel Töns zu Wesel ein⸗ getragenen Hypothekenposten: a. (unter 3): 1 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Verschreibung vom 21. Juni 1867, b. (unter 4): 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Verschreibung vom 7. März 1870, . c. (unter 5):

100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Verschreibung vom 13. Februar 1871 gebildeten Hypothekeninstrumente für kraftlos erklärt.

Wesel, den 13. Juli 1893. 8 Königliches Amtsgericht. F. 5/93.

32 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 10. Juli 1893 sind die Inhaber nachvermerkter Hypothekenpost von 32 Thalern 15 Sgr. nebst 5 % Ienhorn Laudemiengelder, eingetragen für das Do⸗ minium auf Grund der Schuldverschreibung vom 10. Februar 1813 auf Blatt Nr. 217 Altendorf Abthlg. III. Nr. 2 und nach erfolgter Par⸗ zellirung übertragen nach Blatt 677 und 678 Alten⸗ dorf Abthlg. III. Nr. 16(2) und nach Schließung des letzteren Blattes auf Blatt 797 Altendorf Abthlg. III. Nr. 5 übertragen, aus der Ver⸗ fügung vom 13. Februar 1813, mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen und die Post selbst 8 löschungsfähig erklärt worden; auch ist die Hypot ekenurkunde über jene Post für kraftlos erklärt worden. Ratibor, den 10. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[25314 1

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Krotoschin vom 14. Juli 1893 ist für Recht erkannt:

Die Hypotheken⸗Urkunde über die auf dem Grund⸗ buchblatte des Grundstücks Krotoschin 375, früher rundbuchmäßig bezeichnet Krotoschin Koschminer Vorstadt 40, in der III. Abtheilung unter 9 ein⸗ getragene Forderung, nämlich 100 Thaler Rest⸗ forderung nebst 1 Thaler 18 Sgr. Kosten sowie den Kosten der Eintragung, eingetragen laut Verfügun vom 10. auf Antrag des Prozeßrichters vom 2. Juli aus dem schiedsmännischen Vergleiche vom 21. Juni 1868 für den Handelsmann Benjamin Schreier zu Krotoschin und unter dem 14. Oktober 1874 um⸗ geschrieben auf den Namen der verwittweten Frau Müllermeister Appollonia Marchwicka, geborenen Trawinska, zu Krotoschin, bestehend aus dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge, der beglaubigten Abschrift de Ersuchens des Prozeßrichters un schi männischen Vergleiche,

wird für kraftlos erklärt. Krotoschin, den 14. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.

[25296] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Juni 1893. Kranz, Actuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Böttchers Christian Jacobs zu Hillersleben erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuhaldensleben durch den Amtsrichter Demelius in der Jacobs'schen Aufgebotssache F. 3/92 für Recht:

Das Hypothekendocument über 150 Thaler (5 % 30 Thaler) Vatergut, ursprünglich für die 5 Geschwister Andreas Christian, Marie Elisabeth, Johann Joachim, Friedrich Andreas und Johann Andreas Heinrich Jacob zu Hillersleben aus dem Testament des Zimmermeisters Johann Joachim Jacob zu Hillers⸗ leben de publ. 23. Juli und dem Erbvergleich de conf. 3. August 1830 zu gleichen Rechten im Grundbuche von Hillersleben Band I. Fol. 17 Rubr. III. zu Nr. 8a. b. c. d. und von Neuenhofe Vol. II. Fol. 48 Rubr. III. zu I. a—e eingetragen, jetzt im Grundbuche von Hillersleben Band II. Artikel 69 Abtheilung III. unter Nr 4 und im Grundbuche von Neuenhofe Band II. Artikel 99 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragen und gebildet aus dem Hypothekenschein vom 29. April 1830, der Aus⸗ fertigung des Testaments vom 29. April 1830 und des Erbvergleichs vom 3. August 1830, wird zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden nach § 89 des Gerichtskosten⸗Gesetzes dem Antragsteller

auferlegt. 1 Von Rechts Wegen Demelius.

[25298] Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juli 1893. Kliewer, als Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Besitzers August Stories zu Serpentienen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Skaisgirren durch den Amtsrichter Speiswinkel in der Stories'schen Aufgebotssache, F. 2/93, für Recht:

Die beiden Hypothekendoecumente über je 31 einunddreißig Thaler 24 vierundzwanzig Silbergroschen 6 Pfennig, welche auf Grund des Johann Kinder'schen Erbtheilungeplans vom 27. Ja⸗ nuar 1885, der Genehmigungsverhandlungen vom 22. Februar und 21. März 1855, der obervormund⸗ schaftlichen Autorisation vom 26. März 1855 und des Erbattestes vom 5. April 1855 gemäß Ver⸗ fügung vom 27. April 1855 für die minorennen Geschwister Andreas, Johanne Leopoldine und Jo⸗ hann Hermann Kinder, bezw. für die Wirthsfrau Margaretha Rehling, geb. Kinder, in Abth. III. unter Nr. 11 und 12 des Grundbuchs von Serpen⸗ tienen Nr. 5 aus dem Grundbuche von Serpen⸗ tienen Nr. 7 übertragen, eingetragen stehen, werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Speiswinkel.

11616“

[25319) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die Hypothekenurkunden über folgende im Grund⸗ buche von Gilgenau Nr. 20 Abth. III. eingetragene Ansprüche:

a. 16 Thlr. 20 Sgr. Erbgelder der Charlotte und Caroline Gabriel, 8

b. 14 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf. der Salarienkasse Osterode, zu a. jedoch nur soweit der Antheil der Caroline Gabriel von 8 Thlr. 10 Sgr. in Frage kommt,

für kraftlos erklärt.

Hohenstein, Ostpr., den 12. Juli 1893 8 Königliches Amtsgericht.

[25304] .

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 8. Juli 1893 sind alle diejenigen, welche wegen des bei dem Hofe No. ass. 3 in Heckenbeck nebst Zubehör aus der Obligation vom 25. April 1822 für den Goldschmied Gottfried Weber zu Gandersheim nebst 5 % Zinsen eingetragenen Hypothekkapitals 75 Thaler, worunter 25 Thaler Conventionsmünz und 50 Thaler Preuß. Courant befindlich, dem Auf⸗ gebote vom 24. November 1892 zuwider, ihre An⸗ sprüche und Rechte nicht rechtzeitig angemeldet haben mit solchen ausgeschlossen, auch ist die betr. Hypo⸗ thekurkunde der Eigenthümerin des fraglichen Hofes, Ehefrau des Schlachters Wilhelm Schneider, Auguste, 898 Schum, in Bornhausen gegenüber für kraftlos erklärt.

Gandersheim, den 14. Juli 1893.

HKerrzogliches Amtsgericht. Unmterschrift.)

[25512] Im Namen des Königs! b In der Grabowski'schen Aufgebotssache F. 4/9

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marien

werder unterm 12. Juli 1893 für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Fühsscher Band I. Blatt 14 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 1 f. für Otto Bernhard Gra⸗ bowski eingetragene zu fünf Prozent verzinsliche Vatererbtheilsforderung von 194 Thaler 2 Sgr. 5 Pf. wird für kraftlos erklärt;

2) die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Von Rechts Wegen.

8 88

[25519] Bekanntmachung. Durch diesseitiges Ausschlußurtheil vom 11. Julm 1893 ist der Hypothekenbrief über die bei dem Grund stück Zellin Nr. 294 Abtheilung III. Nr. 1 ein⸗ getragene Fos von zusammen 350 Thlr., auf das genannte Grundstück bei erfolgter Abzweigung 12 Zellin Nr. 135 übertragen, für kraftlos erklär worden. . Bärwalde Nm., den 11. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.

m Namen des Königs! osef Witucki'schen Aufgebotssache 5 F. 2/93 sind durch Erkenntniß vom 6. Juli 18 der Justiz⸗Rath Brachvogel zu Bromberg 9⸗ seine Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen an⸗ 1 ost 8 Abtheilung III. Grundbuchblatt 28 13 über 18 Thlr. 3 Sgr. und 2 Thlr. 13 Sgr. auf geschlossen. 8 1 Königliches Amtsgericht Wongrowitz.

[25513] In der

1*

[25312] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Gärtners Peter Gawlik zu Woiska I. II. vom 8. Juni 1892 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Peiskretscham durch den Amtsrichter Paetz am 14. Juli 1893 für Recht:

Der Grundschuldbrief vom 14. November 1872 über die für den Scholzen Franz Frydek aus Woiska auf Blatt 2 Woiska I. II. in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragene, zu 6 % verzinsliche Grundschuld von 240 Thalern wird für kraftlos erklärt; die Kosten des ö“ werden dem Antragsteller auferlegt. F. .

[25311] Bekanntmachung. 8

A. Durch Ausschlußurtheil vom 7. Juli 1893 sind die Hypothekendoeumente über:

1) 41 Thaler für Anna Catharina und Amalie Geschwister Rodde auf Sterkeninken Nr. 34 Ab⸗ bheilung III. Nr. 1 und 2 eingetragene mütterliche Erbgelder;

2) 800 Thaler, eingetragen für Geschwister Christian und Jacob Juschkat auf Klein Niebudszen Nr. 2 in Abtheilung III. unter Nr. 4;

3) 100 Thaler, eingetragen für Georg Radszuweit auf Spracten Nr. 72 Abtheilung III. unter Nr. 15;

4) 9 Thaler der Catharina und 9 Thaler der Louise Geschwister Ruddat, eingetragen auf Kauschen Nr. 88 und 98 in Abtheilung III. unter Nr. 1 be⸗ ziehungsweise 16;

5) 396,50 ℳ, eingetragen für Samuel Grigat in Groß Laszeninken auf Mangarben Nr. 22 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 6;

6) 150 für die minderjährigen Geschwister Auguste und Amande Schwarz in Piathen, eingetragen auf Piathen Nr. 27 in Abtheilung III. Nr. 2;

7) 20 Thaler, eingetragen für Gottfried Mueller

auf Pleinlauken Nr. 38 in Abtheilung III. unter

T. 8) 998,05 ℳℳ, umgeschrieben auf Aurelie Erdmuthe Bertha Petereit, im Grundbuch von Jodlauken Nr. 44 in Abtheilung III. unter Nr. 10c einge⸗ tragen, aufgeführten Posten für kraftlos erklärt.

B. Durch Ausschlußurtheil vom 7. Juli 1893 sind die Inhaber nachstehender Hypothekenposten:

1) 600 Thaler Darlehnsforderung für den Kauf⸗ mann Ferdinand Stutzki in Insterburg, eingetragen 32 ““ Nr. 21 in Abtheilung III. unter

ö1

2) 50 Thaler für den Altsitzer Christoph Lengwenus in Schuppinnen, eingetragen auf Tabacken Nr. 4 Abtheilung III. Nr. 12;

3) 58 Thaler 2 Silbergroschen 2 Pfennige Rest⸗ kaufgeld für die Geschwister Henriette, Karf Gott⸗ fried, Charlotte, Samuel, Ernestine und Karoline Schimkat, eingetragen auf Neu⸗Schillgallen Nr. 2 in Abtheilung III. Nr. 2;

4) a. 9 Thaler Darlehn für den A. Urbani,

b. 20 Thaler 9 Silbergroschen Kaufgeld für den Justiz⸗Rath Lindenau II.,

eingetragen auf Klein⸗Reckeitschen Nr. 50 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 22 und 33;

5) a. 7 Thaler 13 Silbergroschen 3 Pfennige für Christian,

b. 7 Thaler 13 Silbergroschen 3 Pfennige für Anna Marie

Geschwister Bendszuweit eingetragene Erbgelder auf Swainen Nr. 13 in Abtheilung III. unter

Nr. 8;

6) 9 Thaler für die Henriette Ruddat, eingetragen auf Kauschen Nr. 88 und Nr. 98 in Abtheilung III. zunter Nr. 1 beziehungsweise 16,

aufgeführten Posten,

sowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die vorbenannten Posten aus⸗ geschlossen.

Insterburg, den 7. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht.

Kaufmann

[25297) Im Namen des Königs! 1

Auf den Antrag des Gastwirths Paul Zombek in

Fefgetschan erkennt das Königliche Amtsgericht zu eiskretscham durch den Amtsrichter Paetz für Recht:

1) dem Martin Sombek unbekannten Aufent⸗ halts werden seine Rechte auf die Hypothekenpost von 293 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf. Muttererbtheil, ein⸗ getragen für Martin Sombek auf den Grundstücken Blatt 64, 237 und 244 Peiskretscham in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3, bezw. 3, bezw. 5, aus der Verhandlung vom 29. März 1870 vorbehalten,

2) die unbekannten etwaigen Berechtigten der vor⸗ e Hypothekenpost werden mit ihren An⸗ prüchen auf die Post ausgeschlossen.

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem W““ Zombek in Peiskretscham auferlegt.

Die Rhht keit der Abschrift vorstehender Urtheils⸗ formel wird I beglaubigt. 8

Peiskretscham, den 14. Juli 1893.

(L. S.) Arlt, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(25313) Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Juli 1893. Referendar Hirsch, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Wilhelmine Koske, 8 Forstreuter, in Reinlacken, vertreten durch den Justiz. Rath Barnick in Wehlau, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Wehlau durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Uhl für Recht: Die Gläubiger und deren Rechtsnachfolger nachbezeichneter Hypotheken⸗ post; über 23 Thlr. 24 Sgr. 10 f. mütterliches Erbtheil der beiden minorennen Geschwister Caroline und Julie Henriette Siemund aus dem Receß vom 24. November 1835, 15. April, 28. Juni und 4. Oktober 1836, zufolge Verfügung vom 11. De⸗ zember 1838 eingetragen in Abtheilang III. Nr. 11 des der Wittwe Wilhelmine Koske, geb. Forstreuter, gehörigen Grundstücks Reinlacken Nr. 1, werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichnete Forderung ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Uhl.

Bekauntmachung. 8 Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts bem 13. Juli 1893 sind die Inhaber der nachstehend zeichneten Lrpothekenpoft: nesst aisend Thaler preußischen Courants Darlehn 21 8 Procent Zinsen aus der Verschreibung vom Oktober 1861 für die Wittwe Theodor Heinrich

8

Maaßen, Theodora, geb. Timmermann, zu Wesel auf Parzelle Nr. 1 eingetragen zufolge Verfügung vom 2. 1869⸗ S j dieselb chlof mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen. Wesel, den 13. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet den 28. Juni 1893.

Ludewig, Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache Müller F. 7/92, Stremmer F. 4/92, Schneider F. 8/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brilon durch den Amtsgerichts⸗Rath Schwickardi für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 389,58 Judicat⸗ forderung nebst 5 % Zinsen von 104 Thalern 15 Sgr. = 313 50 seit 1. Juli 1870 bis 1. No⸗ vember 1871, eingetragen aus dem Erkenntnisse vom 9. Juli 1870 für den Hüttenarbeiter, jetzt Lademeister Anton Johann Gerold zu Altenessen Band 12 Blatt 20 Abtheilung III. Nr. 6 des Grundbuchs von Thülen sowie

2) die Hypothekenurkunde über 120 Darlehn aus der Urkunde vom 11. Oktober 1843 für Bern⸗ hard Gerlach zu Beringhausen, eingetragen Band 12 Blatt 41 Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Padberg,

werden für kraftlos erklärt.

3) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von Fünfzig Thalern Berl. Courant nebst 5 % Zinsen für den Minorennen Johann Koester zu Scharfen⸗ berg aus der Urkunde vom 16. Juni 1829, einge⸗ tragen im Grundbuch von Messinghausen Band 1 Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 2, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 12. Juli 1893. Guischard, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Auguste Steckmann, geb. Stachel, in Soldau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Konietzko für Recht:

Der unbekannte Inhaber der im Grundbuche des Grundstücks Soldau, Großbürgerhaus Nr. 37 in Abtheilung III. Nr. 14 für die Geschwister Barbara, Catharina und Johanne Lork und Gottliebe Jablo⸗ nowski auf Grund des Inventars vom 22. Juli 1816 und der Verfügung vom 30. August 1817 ein⸗ getragenen Post von ꝛ283 Thaler 63 Groschen 5 ¼ Pf. nebst 5 % Zinsen seit dem Tage, an welchem die Gläubiger das Haus räumen, von welchen jedoch bereits 193 Thaler 63 Gr. 5 ¼ Pf. auf Grund der Verfügung vom 21. Mai 1839 und 6 Thlr. 20 Sgr. auf Grund der Verfügung vom 17. Juni 1873 ge⸗ löscht sind, wird mit seinen Rechten auf die genannte Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Konietzko.

[25082] Im Namen des Königs!

In der Friedrich Roemer'schen Aufgebotssache F. 1/93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder unterm 30. Juni 1893 für Recht:

1) die unbekannten Rechtsnachfolger der Gläubiger der im Grundbuche von Rundewiese Band II. Blatt 29 in Abtheilung III. unter Nr. 3 einge⸗ tragenen zu fünf Procent verzinslichen Muttererb⸗ theilsforderungen von 1253 Thaler 23 Sgr. 4 Pf. und zwar von 700 Thaler 16 Sgr. 8 Pf., einge⸗ tragen für Christine Roemer, verehelichte Hofbesitzer Martin Steinborn in Rundewiese, und 553 Thaler 6 Sgr. 8 Pf., eingetragen für Julianne Roemer, verehelichte Hofbesitzer Karl Kühnbaum in Past⸗ wisko, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Hofbesitzer Friedrich Roemer in Rundewiese

auferlegt. Von Rechts Wegen

[25307]

[25071]

25085] Auf den Antrag des Handarbeiters Johann Heinrich Möller in Spenge hat das Königliche Amtsgericht zu Herford am 14. Juli 1893 für Recht erkannt: Der bezüglich der im Grundbuche von Spenge Band VI. Blatt 43 eingetragenen, hierher von Band I. Blatt 117 Spenge übertragenen Theil⸗ hypothekenpost von 25 Thlr., über welche der Hypothekenschein de dato Bünde, den 11. Juli 1826 sich verhält, eingetragene Caspar Heinrich Ewering, owie dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗

sprüchen auf die sa ahs Post ausgeschlossen.

Herford, den 14. Juli 1893. Königliches Amtsgericht.

[251162 Im Namen des Königs!

„IçJn Sachen, betreffend das Aufgebot des Grund⸗ stücks Blatt 298 Dom. Badewitz Plan 263 g von der E. Straße bis zum Beckenteiche, Gr. St. M. Rolle 637 in Größe von 24 ar 50 qm mit 7 92 Grundsteuer⸗Reinertrag zum Zweck der Besitztitelberichtigung erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz durch den Gerichts⸗ Assessor Just für Recht: alle Eigenthumsprätendenten des Grundstücks Blatt 298 Dom. Badewitz werden mit ihren Eigenthumsansprüchen auf das genannte Grundstück Fücsse hrccen die Kosten werden dem Lehrer Albert Beyer in Badewitz auferleg 6

8 Königliches Amtsgericht. 8 Just.

[25081] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache F. 1/93 hat das unter⸗ zeichnete Amtsgericht am 5. Juli 1893 für Recht er⸗ kannt:

Die Urkunde über die im Grundbuch von Burzen Nr. 17 und Burzen Nr. 29 Abth. III. Nr. 1 resp. Nr. 1 für die Jacob Dallüge'schen Eheleute einge⸗ tragenen 150 Thlr. = 450 Restkaufgeld, be⸗ stehend aus der Ausfertigung des Vertrages vom 1. Februar 1850 mit Ingrossationsnote, der Aus⸗ fertigung der Verhandlung vom 30. Oktober 1850 und dem Hypothekenschein von Burzen 17 wird für desbass erklärt, die eingetragenen Gläubiger der er⸗ wähnten Post oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Ratzebuhr, den 11. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht.

. sind die Geschwister

und Maria Catharina Ziegenhagen zu

Endorf und bezw. deren Rechtsnachfolger mit ihren

Ansprüchen auf die im Grundbuche von Endorf

Band I. Blatt 13 zu Lasten der Gebrüder Adolf

und Franz Schüler zu Gehren Abtheilung III.

Nr. 1 und 2 eingetragene Abfindung von je 28 Tha⸗

lern aus der Urkunde vom 24. September 1844 aus⸗ geschlossen. 1““

Balve, den 13. Juli 1893. 5

Königliches Amtsgericht.

[25321] Oeffentliche Zustellung.

„In Sachen der Frau Marie Hübner, geb. Böhm, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Poppelauer hier, geßen ihren Ehemann, den Maurer August Emanuel Johann Hübner, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits über die ihm bereits zugestellte Ehescheidungs⸗ klage vor die 21. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, auf den 11. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zu wacsen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Berlin, den 10. Juli 1893.

„Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Civilkammer 21.

[25336] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Dienstknechts, späteren Arbeiters Johann Gooßen in Stade, Anna Marie, geb. Stüven, daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Wyneken in Stade, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Ver⸗ lassung auf Ehescheidung mit dem Antrage auf die am 30. November 1884 vor dem Standesamte in Stade geschlossene Ehe dem Bande nach zu lösen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu er⸗ klären und in die Kosten des Prozesses zu verurtheilen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Stade auf Montag, den 20. November 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch Beschluß vom 13. d. M. be⸗ willigten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, den 18. Juli 1893.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25322] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte ehemalige Handelsfrau Louise Thielsch, geb. Fischer, in Schweidnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Groeger II. zu Schweidnitz, klagt gegen den Kesselschmied Hermann Thielsch, zuletzt in Schweidnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den verklagten Ehemann für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 16. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bes⸗ ellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Schweidnitz, den 15. Juli 1893.

Bergius, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25330] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Hedwig Rabe, geborene Andrich, zu Fürstenwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Elze zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Max Rabe, früher in Halle a. S., jetzt unbekannt abwesend, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 28. Oktober 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., ben 17. Juli 1893.

Damm, Aectuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25323] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Am 1. Februar ds. Ihs. hat der inzwischen ver⸗ storbene Kgl. Advocat und Rechtsanwalt Schlelein dahier, namens des Schlossers Mathäus Schmitt in Bamberg, gegen Schmitt, Anna, Ehefrau desselben, in München wohnhaft, z. Zt. unbekannten lufenthaltes, wegen Ehescheidung, Klage beim 88 Landgerichte Bamberg dahier eingereicht und be⸗ antragt: Kgl. Landgericht wolle erkennen:

I. Die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach getrennt.

II. Die Beklagte wird als der allein schuldige Theil erklärt.

III. Dieselbe hat sämmtliche Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen.

Von Seite des an Stelle des verlebten Anwaltes Schlelein als Pflichtanwalt des Klägers ernannten Kgl. Advocten, Justiz⸗Rathes Düll wurde unterm 5. April cr. das Zeugniß über mißlungenen Sühne⸗ versuch und der Nachweis der Erlassung eines Rück⸗ kehrbefehles an die Beklagte in Vorlage gebracht. Bei dem unbekannten Aufenthalte der Beklagten Anna Schmitt wurde durch erichtsbeschluß vom 12. Juli ds. Ihs. die öffentliche Zustellung der Klage 1eenh und zugleich von dem Vorsitzenden der I. Civilkammer des Kgl. Landgerichts Bamberg Termin zur Verhandlung der Sache auf Mittwoch, 13. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr, im landgerichtlichen Civilsitzungssaale Nr. 76/II. be⸗ stimmt. Zu diesem Termin wird die Beklagte Anna Schmitt mit der Uee. geladen, bis dahin einen beim Kgl. Landgerichte dahier zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen.

Bamberg, 17. Juli 1893.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Bamberg. Der Kgl. Ober⸗Secretär: (L. 89 Schwemmer.

[25329] Oeffentliche Zustellung.

Die unverhelichte Alwine Thinius, im Beistande ibres Vormundes Gottlieb Richter, beide zu Grau⸗ winkel, klagt gegen den Gestütswärter Ernst Gärt⸗ ner, früher zu Berlin, wegen Alimente, mit dem Antrage, 1) denselben für den Vater des von ihr am 23. Februar 1891 geborenen Kindes, Vornamens Pauline Anna, zu erklären, 2) denselben kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, a. an sie an Tauf⸗, Ent⸗ bindungs⸗ und Sechswochenkosten 30 ℳ, b. für das gedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurück⸗ gelegten vierzehnten Lebensjahre 12 an monat⸗ lichen Alimenten, und zwar die rückständigen sofort, die laufenden in vierteljährlichen Vorausbezahlungen, zu entrichten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht I. zu Berlin auf den 2. No⸗ vember 1893, Vormittags 10 Uhr, Jüden⸗ straße 59; II. Tréppen, Zimmer 118. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 14. Juli 1893.

Meyer, Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 8.

[25331 Oeffentliche Zustellung. In Sachen Weckerle, Kreszenz, ledige, großjüheihe Privatierstochter von Edelstetten und der Curatel über deren am 12. November 1891 außerehelich ge⸗ borenes Kind „August“, vertreten durch den Vor⸗ mund Georg Weckerle, Privatier in Edelstetten, Klagetheil, gegen den ledigen großjährigen Kaufmann Johann Müller von Ulm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wird letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kosten⸗ fällige Verurtheilung des Beklagten in einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheil zur Anerken⸗ nung der Vaterschaft zu dem vorbezeichneten Kinde, dann zur Zahlung eines jährlichen in halbjährigen Raten voraus zu entrichtenden Alimentenbeitrags von 120 für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegten 14. Lebensjahre, zur Zahlung einer Entschädigung für Tauf⸗ und Kindbeitkosten von 25 ℳ, in die öffentliche Sitzung des Königl. Amtsgerichts Krumbach vom Freitag, den 27. Ok⸗ tober 1893, Vormittags 9 Uhr, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen. Krumbach, den 17. Juli 1893. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Krumbach. Strobl, K. Secretär.

[253542 SOeffentliche Zustellung.

In Sachen Adam Sabina, Taglöhnerstochter von Straßbessenbach und Curatel über deren ill. Kind „Johann“, vertreten durch Vormund Jakob Adam, Taglöhner von Straßbessenbach, Klagspartei, gegen Arnold Heinrich, Steinhauer von Grünmorsbach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimentation wird klägerischerseits, nachdem am Termine vom 14. Juli I. Js. wegen Nichterscheinens der Parteien nicht verhandelt werden konnte, der Beklagte neuerdings in die unter Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung auf Dienstag⸗ 31. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr. Sitzungssaal Nr. 34, beim Kgl. Amtsgericht Aschaffen⸗ burg anberaumte Sitns behufs mündlicher Ver⸗ handlung über die Protocollarklage vom 3. Mai 1893 geladen und werden die in der vorerwähnten Klage niedergelegten Anträge wiederholt werden.

Aschaffenburg, 19. Juli 1893.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts

(L. S.) Daschner, Kgl. Secretär.

[25333] Oeffentliche Zustellung.

Maria Zollner, ledige großjährige Inwohners⸗ tochter von Siegersdorf und deren Vater Johann Zollner als Vormund ihres außerehelichen Kindes „Josef“, haben beim Kgl. Amtsgerichte Mitterfels gegen Jacob Högerl, Inwohnerssohn von Pracken⸗ 8 Amtsgerichts Viechtach, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthaltes Klage erhoben, mit dem Antrage, ÜUrtheil zu erlassen:

1) Beklagter sei schuldig, auf Grund des mit Maria Zollner innerhalb der kritischen Zeit zu Hubing ds. Gerichts allein gepflogenen Beischlafes die Vater⸗ schaft zu genanntem Kinde anzuerkennen,

2) derselbe habe einen jährlichen, in Vierteljahrs⸗ raten voraus zu leistenden Unterhaltsbeitrag von 30 ℳ, sowie die Hälfte des Schulgeldes und der etwaigen Leichenkosten bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes zu bezahlen, ferner

3) an Kindsmutter eine Kindbettkostenentschädigung von 6 zu entrichten. Klagspartei hat zugleich den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kgl. Amtsgericht Mitterfels geladen. von welchem hiezu Termin auf Freitag, den 24. November 1893, Vormittags S Uhr, be⸗ stimmt worden ist.

Mitterfels, den 18. Juli 1893.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. &) Ortner.

8

[25328] Oeffentliche Iustellung.

Die Rentier Jaedicke schen Erben, h das Fräulein Elise Jaedicke zu Berlin, Invalidenstr. 92. die Frau Peterson, Amalie, geb. Jaedicke, die ver⸗ wittwete Kanzlei Räthin Bandt, Johanna, geb. Jaedicke, der Kronprinzliche Koch Carl Emil Jaedicke, vertreten durch die Rechtsanwälte r Rath Kleinholz und Dr. Israel zu Berlin, Pofß straße 1, klagen gegen den Kaufmann L. Jost. früher zu Berlin, Invalidenstr. 92, Pft unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Miethe für die Monate Januar, Februar und Mär 1893 mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung vom 249,75 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1893, und laden den Beklagten zur mündlichen handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, III Tr. Zimmer 156, auf den 18. September 1892. Vormittags 10 ½ Uhr. Zwecke der à vJ.v wird dieser Auszug der Klage gemacht.

Berlin, den 14. Juli 1893.

.. 8 Steinke, Gerichtsschreiher . des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 30.

[25324]

Oeffentliche Zusten

Sigmund Schwarz, Handelsman 8 wohnhaft, klagt u Theobald S. mann, früher in Schwanheim wo dermalen

ohne bekannten Wohn⸗ und Auf mit dem Antrage auf kostenfällige