und sonstige. Anschaffungsgeschäfte 2 229 8 gegen 166 Sti verworfen. Sir J 26 ℳ), c. he. zu: Privatlotterien 582 804 ℳ aag Seehesne. sesfeate h. — 25 001 ℳ), Staatslotterien 833 056 ℳ (s— 174 786 ℳ). 2 6) Kergphen . vercwaktng 61 007 206 ℳ „Reichs⸗Eisen 2 5 8. 29 c9. senbahn⸗Verwaltung 15 159 000 ℳ ie zur Reichskasse gelangte Ist⸗-⸗Einnahme abzügli der Ausfuhrvergütungen und Bewae Aüc betrhzüglich den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Juni 1893: Zölle 66 055 697 ℳ (— 16085 468 ℳ), Tabacksteuer 1 948 ℳ [— 51 155 ℳ), Zuckermaterialsteuer — 1 656 131 ℳ (— 34 012 069 ℳ), Zuckersteuer 19 926 248 ℳ, darunter Verbrauchsabgabe nach dem Gesetz vom 9. Juli 1887 = 1 376 023 ℳ (+ 5 522 160 ℳ), Salzsteuer 10 092 842 ℳ — 340 203 ℳ.), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 247 106 ℳ (— 568 491 ℳ), Verbrauchsabgabe von Brannt⸗ wein und Zuschlag zu derselben 25 805 239 ℳ (+. 1 061 628 ℳ.) Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 650 135 ℳ (+ 393 228 ℳ); Summe 134 069 674 ℳ (s— 43 399 964 ℳ). r Spielkartenstempel 324 649 ℳ (— 10 818 ℳ). 8
diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder s chlagender Artikel binden. Es wurde hierbei bemerkt, daß b durch Probearbeiten vor dem Director der Königlichen aka⸗ russischerseits Zollermäßigungen sowohl im allgemeinen, wie hierzu der Mit⸗ — heer demischen Hechschule für die bildenden Künste zu Berlin zu namentlich für die Artikel der Metall⸗, Textil⸗ und chemischen die nach 8 e Stand — 266 449 führen. (§ 6.) k 1 Industrie, für Zucker und Hopfen, sowie eine Aufhebung der der parlamentarischen Arbeiten nicht mehr zu erlangen Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt an der betsc uffäschen Grenze bestehenden Differentialzölle 1 sei, und daß zudem die an Frankreich bewilligten Zall⸗ und ihre Thätigkeit an den Director der Königlichen aka- auf Kohlen, Roheisen und Baumwolle ausgeschlossen seien. 8 nachlässe zu unkedeutend seien, um auch nur Konissssch bemschen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin Deutscherseits wurde erwidert, daß ein Vorschlag, nach ein Aequivalent für die Gewährung des deutschen GCene eu“ quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf welchem Rußland für vier Fünftel seiner Gesammteinfuhr nach tionaltarifs zu bilden. (Vergl. Anlage A.) *) Justiz⸗Ministerium. des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule Deutschland Ermäßigung oder Bindung des deutschen Tarifs Die Kaiserlich russische Regierung hat hierauf zwar ein Der Rechtsanwalt Moßdorf in Erfurt ist zum Notar für die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um⸗ mit der Wirkung eines jährlichen Zollnachlasses von rund weiteres Entgegenkommen gegenüber 8 deutschen Vorschlägen für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg a. S., mit (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Copie 25 Millionen Mark fordere, dagegen selbst der dreimal geringeren in Aussicht gestellt, auch den Vorschlag commissarischer Fort⸗ Anweisung seines Wohnsitzes in Erfurt, ernannt worden. nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ deutschen Gesammteinfuhr nach- Rußland keinerlei Erleichterung, führung der Verhandlungen aufrecht derhalten daghgen, dir⸗ liefern, welche Eigenthum derselben wird. (§ 10.) sondern nur eine beschränkte Bindung des vielfach prohibitiven Mittheilung gemacht, daß sie sich aus zolltechnischen Gründen Bei mangelhaftem Fleiß oder Führung des russischen Tarifs gewähre, in keiner Weise die geeignete Basis veranlaßt sehe, am 1. August d. J. den Maximaltarif gegen Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das für eine Verständigung bilden könne. Dabei wurden sowohl die Rußland nicht mestbegunstigenden Länder einzuführen “ “ (S 89 1“ 8 Fsehen en Putenh. vemacht b. dün Eö“ Egc. B.) *) as Stipendium beträgt ca. O ℳℳ. wir. eutschen Landwirthschaft einer Ermäßigung des Zoll⸗ Durch die weitere Steigerung der hohe 5 Zeit vom 29. Dezember 1893 bis 8 1894 verliehen. schutzes gegenüber der billigen russischen Production speciell gegen Deutschland, .“ der Luenc ugfschen Zölh, Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ entgegenstehen, wie darauf hingewiesen, daß inhaltlich enthält, würde die fernere Ausfuhr deutscher Erzeugnisse, so⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an der Statistik die wiederholten Erhöhungen des russischen gnissen nach den EEII Vorsitzenden des Curatoriums einzureichen. Zolltarifs auf die deutsche Ausfuhr nach Rußland die nach⸗ rt und vielfach ausgeschlossen Berlin, den 28. Juli 1893. 3 stheiligsten Wirkungen ausgeübt, während umgekehrt die Er⸗ rden. Mit Rücksicht hierauf erscheint es unver⸗ Der Vorsitzende des Curatoriums höhung des deueen Zolltarifs in den Jahren 1879, 1885 meidlich, sofort nach Einführung des russischen Maximaltarifs der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“. und 1887 die zunehmende Entwickelung der russischen Einfuhr bis zur Wiederherstellung eines billigen Ausgleichs in den Be⸗ Das Statutfür das Kaiserlich deut A. von Werner, nach Deutschland nicht gehindert haben. Zugleich wurde kein dingungen des gegenseitigen Handelsverkehrs auch deutscherseits gische Institut but Director der Königlichen akademischen Hochschule Feetse darüber gelassen, daß Deutschland als Entgelt für seinen die in § 6 des Zolltarifgesetzes vorgesehene Zuschlagsabgabe b für die bildenden Künste. Conventionaltarif, außer Erleichterungen des Grenzverkehrs und auf die russische Einfuhr, soweit die letztere zollpflichtig ist 8 der Zollformalitäten, sowie Besettigung der Differentialzölle u. s. w., insolange zu legen, als der russische Maximaltarif gegenüber eine erhebliche Ermäßigung des russischen Tarifs beanspruchen Deutschland in Kraft bleibt. müsse, namentlich in folgenden Kategorien: Metallwaaren, Nach der Statistik des Deutschen Reichs betrug im Jahre Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge, Chemikalien und Farb⸗ 1891 der Waarenaustausch des deutschen Zollgebiets mit Ruß⸗ stoffe, Textilwaaren, keramische Artikel, Papier, landwirth⸗ land im Specialhandel:
Der Vorschlag des Provisoriums wurd its abgelehnt, unter Fin veis darauf, daß 68” ee sere se. wirkung des Reichstags bedürfe,
. Lubbock beantragte alsdann die Auslassung der Unter⸗Abtheilungen 2, 3, 4 ö— b 5 des Finanzparagraphen, da das Princip, auf dem sie beruhten, nämlich die Unterscheidung een. allgemeinen und be⸗ sonderen Einkünften, zu endlosen Schwierigkeiten führen werde. Nachdem der Premier⸗ Minister Glabston⸗ den Antrag bekämpft hatte, wurde dieser mit 252 ge verworfen. In der gestrigen Sitzung erklärte der Parlaments⸗ Secretär des Auswärtigen Sir E. Grey, die Regierung habe in Wien dringende Vorstellungen erhoben, daß die vor Erlaß des Heuausfuhrverbots abgeschlossenen Contracte von dem Verbote ausgenommen sein saisten. Er glaube, daß die Frage in Wien und in Pest no erwogen werde. Die Berathung des neuen Finanzparagrap en der Homerule⸗Bill wurde sodann fortgesetzt. Als im Verlauf. der Debatte Chamber⸗ lain kurz vor 10 Uhr bei der Berathung eines Amendements energisch, gegen Gladstone sprach, begrüßten ihn laute Rufe „Judas!“ auf den Bänken der Nationalisten. Als nun der Vorsitzende sich erhob, um das Amendement zur Abstimmun zu bringen, ertönten von Seiten der Con⸗ ervativen Ordnungsrufe. Der Lärm im Hause war so stark, daß anfangs der Zweck dieser Rufe nicht zu erkennen war. Wie sich später herausstellte, wünschten einige Con⸗ “ das T. 839 Leen „Judas“ zurück⸗ 11“ a⸗Blat iehe. Zwischen mehreren Nationalisten und Conservativen vom 17. 8 1ö82 inenden Jufbch dn chnce.sdent “ 8. b “ » 24 a. Bis auf weiteres kann jäͤhrlich eines ise⸗ Si — 8 stipendien für klassische etereg, mit Pensic ör aocge den Sitzungssaal seruss. der zunächtt OConnor Präelusivfrist an Gymnasiallehrer vergeben werden, welche an einem veranlaßte, sich ju entschuldigen und sobann das Haus auf⸗ öffentlichen Gymnasium innerhalb des Deutschen Reichs festangestellt forderte, den Zwischenfall zu vergessen und die weiteren Ver⸗ und in Lehre und Wissenschaft besonders bewährt sind. Das Stipen⸗ handlungen so zu führen, wie es der Ehre und den Traditionen dium kann zu diesem Zwecke in zwei halbjährige — jedes zu 1500 ℳ des Hauses entpreche Darauf wurde die Specialdebatte der
den Gerichts⸗Assessor Kuke in Dirschau zum Amtsrichter
daselbst, 3 den Gerichts⸗Assessor Dr. Rosenberg in Tremessen zum
Amtsrichter daselbst, und den Gerichts⸗Assessor Wedekind in Osterode a. H. zum
Amtsrichter in Lüchow zu ernennen. 5
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.
8 Nachdem der aus dem Ertrage der Getreide⸗ und Viehzölle für das Etatsjahr 1892/93 auf Preußen entfallende Antheil auf die Summe von
51 770 737 ℳ
ermittelt ist, wird nach Abzug des der Staatskasse ver⸗ bleibenden Betrages von 15 000 000 ℳ der auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (G.⸗S. S. 128) den Communal⸗ verbänden zu überweisende Betrag auf 36 770 737 ℳ hier mit festgesetzt. 1
Die nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vertheilung dieses Betrages auf die einzelnen Kreise und die Fegerzenensche Lande entfallenden Summen haben wir durch gemeinsame Verfügungen vom heutigen Tage festgestellt und deren Veröffent⸗ lichung durch die Amtsblätter angeordnet. Es treffen im ganzen auf
1) die Provinz Ostpreußen
. che archäolo⸗ vom 9. April 1887 (Central⸗Blatt S. 172)
Die Nummer 21 der Gesetz⸗Sammlung, welche von
heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
1 984 072 ℳ Nr. 9627 das Gesetz wegen Aufhebung directer Staats⸗ — zerlegt werden Homerule⸗Bill erledigt.
3 095 632 2 990 920 1 919 616 1 773 732 4 583 764 3 621 083 2 042 634 3 093 597 2 568 346
1 Westpreußen. Stadt Berlin. Provinz Brandenburg ommern dorn .“ chlesien. Sachsen . . .. Schleswig⸗Holstein “ Westfalen. 5 Hessen⸗Nassau 2 147 157 Rheinprovinz . .. .5 391 106 8 e Lande 76 025 „ zusammen wie oben 36 770 737 ℳ Wegen Auszahlung der überwiesenen Beträge an die Com⸗ munalverbände ist heute das Erforderliche verfügt worden. Berlin, den 26. Juli 1893. “ Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. — In Vertretung:
Im Auftrage: Haase. Meinecke.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der Kreis⸗Thierarzt Lucas, bisher in Gersfeld, ist in die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Montjoie, mit dem Amtssitz in Imgenbroich, versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. med. Annuske in Ruß ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Stuhm ernannt worden.
Königliche Akademie der Wissenschaften.
1 Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Abbé L. Duchesne in Paris, den Hofßatte Professor Dr. Julius 6 er in Innsbruck und den Professor Dr. theol. et phil.
Emil Schürer an der Universität zu Kiel zu correspon⸗
philosophisch⸗historischen Klasse
direnden Mitgliedern ihrer
gewählt.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Bekanntmachung. Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III., am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächtnißfeier begehen. x 1 Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen. Berlin, den 27. Juli 1893. 8 Der Rector der Universität. Virchow.
Bekanntmachung.
Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Ischia ver⸗ storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von
Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „AdolfeGinsverg⸗Stiftung“ trägt. Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Confession, welche ihre
akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das üte Semester die Königliche akademische Hochschule für die
bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung
von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent⸗
weder in Meister⸗Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren. 1 Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen 1 hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. (§ 1 des Statuts der Stiftung.)
Das Stipendium, welches der Regel nach in I ichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedo 9 Jahre hintereinander, aber nicht länger
an denselben Bewerber bewilligt werden. (§ 4 des Statuts.)
Bei den Bewerbungen, welche an den Director der Hoch⸗
schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, ind folgende Schriftstücke Süer
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2 amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der aka⸗
5 en Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung
ewerbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber
steuern. Vom 14. Juli 1893; unter
Nr. 9628 das Ergänzungssteuergesetz. Vom 14. Juli
1893; und unter Nr. 9629 das Communalabgabengesetz. Vom 14. Juli
1893. 8
Berlin, den 28. Juli 1893.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
8 Weberstedt.
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden das Gesetz wegen Aufhebung directer Staatssteuern und das Ergänzungssteuergesetz, beide vom 14. Juli 1893, ver⸗
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Kaltenborn⸗Stachau.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. 1
“ Berlin, 28. Zuli.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin unter⸗ nahmen, wie „W. T. B.“ aus Cassel meldet, gestern Nach⸗ mittag mit den Prinzen und der Prinzessin zur Feier des Geburtstages des Prinzen Oskar eine Fahrt nach Schloß Wilhelmsthal. Am Morgen hatte aus demselben Anlaß die Regimentsmusik des Infanterie⸗Regiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83 vor dem Schlosse auf Wilhelms⸗ höhe ein Ständchen gebracht.
Dem Bundesrath ist von dem Herrn Reichskanzler unterm 25. d. M. der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffend die Geh h tt. Zollzuschlaße für aus Rußland kommende aaren, zur Beschlußfassung zu⸗ gegangen. Begleitet ist diese Vorlage von nachstehender
EETIIII1I1Z1I161 8
Der deutsche Ausfuhrhandel nach Rußland leidet seit Jahr⸗ zehnten unter den hohen und stetig gesteigerten russischen Zöllen. Aus den betheiligten deutschen Erwerbskreisen ist hierüber be⸗ ständig Klage geführt und die Herstellung erträglicher Be⸗ dingungen für ie Ausfuhr verlangt worden. Für verschiedene Gewerbs⸗ und Handelskreise war dieses Verlangen um so be⸗ rechtigter, als der Verkehr aus Deutschland theils infolge erhöhter Differentialzölle an der deutsch⸗ russischen Grenze, theils infolge von Begünstigungen, welche dritten Staaten bei der Einfuhr nach Finland eingeräumt waren, einer ungleichen Zollbehandlung im russischen Reich unterlagen. b
Es war daher der Regierung Seiner Majestät des Kaisers erwünscht, als die Kaiserlich russische Regierung im Winter 1890/91 aus Anlaß der von Deutschland mit Oesterreich⸗ Ungarn eingeleiteten Handelsvertragsverhandlungen die Ver⸗ ständigung uͤber ein Zollabkommen zwischen Rußland und Deutschland anregte. “ 1
Die Kaiserlich russische Regierung ging hierbei zunächst von der Auffassung aus, daß Deutschland zur Deckung seines Ein⸗ fuhrbedarfs an Getreide auf die russische Getreideausfuhr an⸗ gewiesen sei, und daß es daher für die Einräumung von Er⸗ mäßigungen der deutschen Getreidezölle Zugeständnisse bezüglich des russischen Zolltarifs nicht beanspruchen könne. Der deutsche Vorschlag, in Consequenz dieser Auffassung von einer ver⸗ Trapenlasigen Bindung der deutschen Getreidezölle überhaupt abzusehen und das Abkommen auf die Regelung des übrigen Waarenverkehrs zu beschränken, fand jedoch nicht die Zustim⸗ mung der russischen Regierung. Die letztere schlug vielmehr im Movember 1891 eine Verständigung auf der Grundlage vor, daß Deutschland an Rußland seine Vertragszölle für Getreide, Holz, Eier, Butter, Geflügel und Wild (nicht lebend), Pferde, Schweine, sowie einige weitergehende Zollermäßigungen gewähre, ferner die Zölle für Petroleum und Caviar und die Zollfreiheit für Flachs, Hanf, Werg, Wolle, nicht ge⸗ waschen, Schweineborsten, Felle und Leder, nicht bearbeitet, Flaum und Federn, Geflügel und Wild (lebend) und Kleie binde und auf den Erlaß von Vieheinfuhrverboten verzichte. Als Gegenleistung sollte Rußland seinen bestehenden
schaftliche eseugishe
Die Kaiserlich russische Regierun⸗ sprach hierauf im Juli
1892 — nachdem inzwischen die Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich⸗Ungarn u. s. w. in Kraft getreten waren — den Wunsch aus, bevorsie sich über die Möglichkeit einer Ermäßigung des
bestehenden russischen Zolltarifs erkläre, die deutscherseits zu stellenden Forderungen in präciser Formulirung mitgetheilt zu erhalten, um danach die ihr zugemutheten Opfer ermessen zu können. Zu diesem Zwecke wünschte sie die Mittheilung einer detaillirten Liste derjenigen Artikel, für welche deutscherseits Zoll⸗ ermäßigungen verlangt würden, unter Bezeichnung derselben nach der Klassifikation des russischen Tarifs und unter Angabe der für jeden einzelnen Artikel gewünschten Zollermäßigung, sowie eine de⸗ taillirte Angabe der deutscherseits gewünschten Grenzerleichterun⸗ gen. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers sagte alsbald unter Erklärung ihrer Bereitwilligkeit zum Eintritt in die Verhandlungen die Aufstellung der gewünschten Listen zu, er⸗ klärte aber zugleich, daß sie außer der Ermäßigung des russi⸗ schen Zolltarifs die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsch⸗russische Landgrenze, gegen⸗ über den baltischen Häfen Rußlands, für Roheisen, Baumwolle und Kohle, sowie die Gewährung voller Meistbegünstigung, auch für Finland, als Voraussetzung für den Abschluß eines Uebereinkommens, ansehen müsse.
*» Auf Grund sorgfältiger Berathungen und nach ein⸗ gehender Vernehmung von Vertrauenspersonen aus den Kreisen der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, wurden die deutschen Vorschläge festgestellt und der Kaiserlich russischen Regierung, welche inzwischen im November 1892 ihre Geneigtheit erklärt hatte, die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsch⸗russische Landgrenze gegenüber den baltischen Häfen Rußlands und die Gewährung voller Meistbegünstigung zuzugestehen oder in Erwägung zu nehmen, im März 1893 übergeben.
Bei Aufstellung dieser Vorschläge ist der Grundsatz leitend gewesen, daß, wenn Deutschland durch Gewährung seines Con⸗ ventionaltarifs der russischen Einfuhr Vortheile einräumt, es seinerseits berechtigt ist, ebenso wie von anderen Staaten so auch von Rußland die Herabsetzung seines Zolltarifs in dem Maße zu verlangen, daß wiederum eine lohnende Ausfuhr deutscher Producte nach Rußland möglich wird. Es sollte der russischen Regierung ein Verzicht auf das System des Schutzes der nationalen Arbeit nicht zugemuthet werden, wohl aber der Gedanke zur Geltung kommen, daß Rußland nur dann darauf rechnen darf, seine Producte bei uns abzusetzen, wenn es bereit ist, auch deutschen Erzeugnissen seinen Markt offen zu halten. Bei Auswahl der in die Liste aufzunehmenden Gegenstände wurde in Betracht gezogen, daß, wenn Rußland erst die Bahn einer Vertragspolitik beschritten haben würde, uns im Wege der Meistbegünstigung auch indirect Begünstigungen für solche Artikel zukommen werden, an denen andere Staaten in erster Linie interessirt sind.
Die deutschen Anträge zum russischen Tarif beschränkten sich daher nach Zahl und Umfang auf das nach eingehender Prüfung als unerläßlich erkannte Mindestmaß. Im übrigen war vorausgesetzt, daß die Differentialzölle an der deutsch⸗ russischen Grenze zu beseitigen und daß das Abkommen auf der Basis der gegenseitigen Meistbegünstigung zu treffen sein würden.
Seitens der Kaiserlich russischen Regierung sind diese Vorschläge in wesentlichen Punkten nicht angenommen worden. Der russischerseits zunächst wiederaufgenommene Antrag auf Abschluß eines Viehseuchenabkommens wurde zwar fallen gelassen, dagegen ist jede Vereinbarung über den finischen Zolltarif mit Rücksicht anf die für Finland in Aussicht stehende Einführung des höheren allgemeinen russischen Zolltarifs, sowie eine größere Anzahl der beantragten Ermäßigungen des russischen Tarifs ab⸗ gelehnt worden; bei dem Rest sind nur mäßige Herabsetzungen zugestanden worden. Als Ersatz wurden geringe Zollermäßi⸗ gungen für einige deutscherseits nicht benannte Artikel an⸗ geboten. Mit dießer Maßgabe brachte die Kaiserlich russische Regierung die sofortige Eröffnung commissarischer Verhand⸗ lungen in Vorschlag und knüpfte hieran Mitte Juli d. J. den Wunsch nach Abschluß eines Provisoriums, wodurch an Ruß⸗ land provisorisch bis Ende d. J. der deutsche Conventional⸗ tarif, dagegen an Deutschland der Mitgenuß der an Frankreich bewilligten Tarifconcessionen eingeräumt werden sollte.
Deutscherseits wurde der Vorschlag commissarischer Ver⸗
handlungen im Princip angenommen, auch die Bereitwilligkeit ausgesprochen, eine Revision einzelner deutscher Anträge im Lause der Verhandlungen vorzunehmen, dagegen betont, daß in der Hauptsache die gestellten Forderungen aufrecht erhalten werden müßten. Zugleich wurde zur Erwägung gestellt, ob nicht für den Fall und vom Zeitpunkt der Einführung des erheblich höheren russischen Zolltarifs in Finland zu Gunsten des da⸗ durch betroffenen deutschen Handels Compensationen im Ge⸗
Zolltarif für eine beschraͤnkte Anzahl deutscherseits vorzu⸗
biete des allgemeinen russischen Tarifs zu vereinbaren wär
Branntwein
in der Einfuhr aus hhe eanh 578 701 000 ℳ,
in der Ausfuhr nach Rußland
Von der russischen Einfuhr nach Deutschland waren
Werthe von etwa 400 Millionen Ma wichtigere Artikel:
Mark
Weizen im Werthe von h“ 1 8 Saö Buchweizen .. ülsenfrüchte. B1X““ v14““ Raps und Rübsamen Mais und Dari.. Polz u. Waaren daraus Kautschukwaaren “ Fleisch, ausgeschlachtet X“ F Mineralische Schmier⸗ c“ 8 Eier von Geflügeln. k ö14“ 8 Schweine . 1 Die vorstehenden
1ö“
1*2
Marktes. der russischen
seines Einfuhrbedarfs an Production angewiesen ist,
nahmsweise ungünstigen Erntejahre der Zufuhrbedarf auf dem Weltmarkt gedeckt werden konnte, obwohl das vefl zuf hen
demselben ferngeblieben war. Aus diesen Erwägungen ist der v Entwurf hervorgegangen.
Der Zollzuschlag ist vorgesehen für die hauptsächlich in Betracht kommenden russischen Ausfuhrartikel. “ Da die russische Maßregel sich auf Rußland, ausschließlich erscheint es angezeigt, die deutsche
beschränkt, so egenmaßregel in entsprechender Weis
Die Höhe der Sifcheensabgase ist mit Rücksicht auf die E dem russischen Zolltarif geringen Sätze des
im Vergleich deutschen Tarifs und im Interesse der nahme auf 50 Proc. bemessen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Juli d. J.
beschlossen, den Bestimmungen, betreffe
landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, vom Jahre 1888 (Central⸗Blatt
Seite 642)
unter Ziffer II Absatz 2 zufügen:
„Des Weiteren ist die steuerfreie Verabfolgung von denaturirtem Handelssalz zum Aufthauen von Eis und Schnee auf Straßen, Reitbahnen, Straßen⸗ und Bahn⸗
steigen, in Abfall⸗ und Abortröhren,
und Wasserleitungsschachten, zur Vertilgung des Hausschwamms und des Graswuchses insbesondere auch an Private, Anstalten und Gemeindeverwaltungen, welche weder Gewerbe noch Land⸗
wirthschaft betreiben, zulässig.“
Verbrauchssteuern sowie
ölle 73564 775 ℳ (gegen denselben — 15 469 455 ℳ), Tabacksteuer 2 202 Fngecrace aliseuer — 1 663 254 ℳ (+
euer 16 519 827 ℳ (+ 3 674 516 ℳ), Salzsteuer 9 120 321 ℳ
(+ 517 854 ℳ), aischbottich⸗ und ( 3 120 394 ℳ), Uebergangsabgabe
von Bier
Summe 138 309 141 ℳ (+† G 5 ℳ). — — 478 + 57 294 ℳ)
kartenstempel 236 429 ℳ stempelsteuer 2 007 538 ℳ ur: a. Werthpapiere 85 714 — —
*) Sind bereits durch die öffentlichen
6 8 Zahlen beleuchten das Interesse der russischen Volkswirthschaft an der Offenhaltung des deutschen Andererseits haben die Erfahrungen, welche anläßlich Getreideausfuhrverbote im gemacht worden sind, gelehrt, daß Deutschland in der Deckung Brotfrüchten nicht auf die russische daß vielmehr selbst in einem aus⸗
der tarifmäßigen
u 8 8 “ 8
ü vom 1. April 1893 bis zum Schlusse des Monats Juni 1893 sind von Einnahmen eeinschließlich der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen von anderen Einnahmen im
1usgie Reich zur Anschreibung gelangt:
und steuer 2 665 799 ℳ (— 1 251 315 ℳ), Verbrauchsabgabe von güchlag zu derselben
rausteuer 6 951 276 ℳ (+ 410 443 ℳ),
872 094 (+ 52 441 ℳ);
145 336 000 ℳ rk zollpflichtig, darunter
ei einer Gesammt⸗ einfuhr nach Deutschland aus allen Ländern von 8 Mark,.
llionen
S 8080 dol G 0
—
1 00SC⸗
65,3
10,3 56 73 5,6 71,9
E &gE
— bo S.S 00 00 00
—
Jahre 1891/1892
orliegende Verordnungs⸗
e zu beschränken.
Wirksamkeit der Maß⸗ Eingangsabgabe
nd die Befreiung des zu
folgenden Satz hinzu⸗
Dolen (Abzugskanälen)
Zeitraum des Vorjahres 220 % (+ 164 139 ℳ), 25 353 138 ℳ), Zucker⸗
ranntweinmaterial⸗ 28 076 083 ℳ Spiel⸗ ℳ), Wechsel⸗
Stempelsteuer ℳ (+ 63 422 ℳ),
behufs einer im Winter⸗Semester, spätestens am
Dezember anzutretenden halbjährigen Uragfene Anstatt der in § 21 geforderten Zeugnisse von Universitäten oder
Professoren hat der Bewerber ein Zeugniß seiner vorgesetzten Behörde,
sowohl über seine bisherige Amtswirksamkeit, als auch darüber bei⸗
zubringen, daß im Falle der Stipendien⸗Verleihung auf die Erthei⸗
lung des erforderlichen Urlaubs gerechnet werden könne.
Eiin derartiges Stipendium kann an ein und di selb
einmal verliehen werden..
Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung zu⸗
sammen.
Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, General⸗Lieutenant Graf von Wedel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit für girt der Legations⸗Secretär Graf von der Groeben als Geschäftsträger.
Der General⸗Lieutenant von Hof bauer, Inspecteur de Feld⸗Artillerie, ist hierher züragnercheff “ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königli bayeri Ministerial⸗Rath Geiger ist von hier abgereist! 1 8
8
GS. M. Cadetten⸗S ulschiff „Stein“, Commandant Capitän zur See von ietersheim, ist am 26. d. M. in Cowes eingetroffen und beabsichtigt am 7. August cr. wieder in See zu gehen. 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Die Leiche des Reichs⸗Kriegs⸗Ministers Freiherrn von Bauer wurde gestern in Lemberg mit großen militärischen Ehrenbezeigungen beigesezt. Der Erzherzog Leopold “ ator wohnte, wie „W. T. B.“ berichtet, ber Feierlich⸗ eit bei.
„W. T. B.“ berichtet aus Lemberg, nach einer Mit⸗ theilung der „Tribuna“ aus Torda sei der Advocat Vladarin bei seiner Heimkehr von der Rumänen⸗Conferenz seitens des Pöbels angegriffen worden. Vladarin's Haus so⸗ wie die Wohnungen anderer Rumänen, auch die des Rumänen⸗ führers Ratiu seien mit Steinen beworfen und arg beschädigt worden. Die Gendarmerie sei mit Feuerwaffen und Bajonett gegen die Ruhestörer eingeschritten, wobei ein Mann getödtet und mehrere verwundet worden seien. Eine authentische Be⸗ stätigung dieser Meldung der „Tribuna“ liegt bis jetzt
Großbritannien und Irland “ „In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte dem
Bericht des „W. T. B.“ zufolge der Staatssecretär des Aus⸗
wärtigen Earl of Rosebery, die Regierung sei nicht in der Lage, eine volle Erklärung über die siamesischen Ange⸗ legenheiten dzußeben. en französischen Minister des Aus⸗ wärtigen Develle habe Lord Dufferin seit seiner ersten Unter⸗ redung am vergangenen Sonnabend erst gestern wiedersehen können. Die Haltung der englischen Regierung sei von Anfang an gewesen, sich jeder Einmischung in den französisch⸗ siamesischen Streit zu enthalten und für die Sicherheit der britischen Unterthanen und der britischen Interessen in Bangkok sn sorgen. England habe es vermieden, der siamesischen Regierung Rath zu ertheilen, außer wenn sie darum angefangen worden sei, und dann habe sie Siam empfohlen, sich so schleunig wie möglich mit Frankreich zu einigen. Die jetzigen Vorgänge in Siam seien jedoch für Eng⸗ land keineswegs gleichgültig; letzteres bedauere vielmehr seiner Handelsinteresen wegen, daß Frankreich die Blockade für noth⸗ wendig erachte, da eine solche schwierige Fragen des Vö kerrechts aufwerfen könnte. Die Blockade sei noch nicht formell notificirt; vielleicht sei es nicht zu viel, zu hoffen, daß sie noch abge⸗ wendet werden dürfte. In Bezug 88 die England berührenden Gebietsfragen glaube Frankreich — indem es ebenso wie England den Werth der Unabhängigkeit Siams erkenne und für wichtig erachte —, daß England an keiner Stelle auf der indo⸗chinesischen Halbinsel mit französischen Gebietstheilen sich berührende Grenzen habe.
as Unterhaus nahm vorgestern die Debatte über den Antrag Chamberlain’s (siehe die gestrige Nr. des „R.⸗ und
Blätter bekannt geworden.
St.⸗A.“) wieder auf. Der Antrag wurde schließlich mit 226
Das Staats⸗Ministerium hielt heute eine Sitzung.
Das Kriegsgericht über den Capitän Bourke und die anderen überlebenden Offiziere des untergegangenen Kriegs⸗ schiffes „Victoria“ erkannte, wie aus Malta gemeldet wird, dahin, daß der Untergang der „Victoria“ lediglich durch die Schuld des Admirals Tryon herbeigeführt worden sei und daß der Capitän Bourke und die übrigen Offiziere der „Victoria“ von jedem Tadel freizusprechen seien. In dem Urtheil wird dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß der Contre⸗Admiral Markham nicht die Absicht ausgeführt habe, um eine Erklärung des von Tryon gegebenen Signals zu ersuchen. Es laufe indessen den “ I denr Nerhes⸗ zuwider, Markham zu
„ weil er den Befehl seines persönli egenwärtige Ober⸗Befehlshabers ausgeführt habe. 1 8 8 1 1.
5 Frankreich.
er britische Botschafter Lord Dufferin hatte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Vormittag eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen Develle. Es verlautet, Frankreich beabsichtige, vor allem die Frage der Verletzung der Verträge und der nationalen Würde, die durch das Ver⸗ halten Siams gegenüber Frankreich aufgeworfen sei, zu regeln. Die französische Regierung halte daran fest, keine fremde Einmischung in diese Angelegenheit zu dulden.
Dem „Reuter'schen Bureaut wird aus Bangkok von gestern gemeldet, die französischen Kanonenboote hätten vor⸗ gestern Abend die Barre passirt und sich gestern bei der Insel Kohsichang mit dem indochinesischen Geschwader unter dem Commando des Admirals Humann vereinigt. In der britischen Gesandtschaft zu Bangkok habe zwischen den Vertretern der auswärtigen Mächte, den frem⸗ den Kaufleuten und den Commandanten der britischen und deutschen Kanonenboote eine Con ferenz stattgefunden, Öum die Erventualität einer Emeute seitens der Chinesen zu erörtern. Es sei beschlossen worden, die siamesische Regierung um militärische Besetzung der Handelscentren zu bitten. — Wie die „Times“ aus Bangkok meldet, habe der Capitän des „Forfait“ an der Mündung des Menam bekannt gemacht, daß die Blockade gegen die Rheden und die übrigen Theile der siamesischen Küste sowie die siamesischen Inseln Cap Chulai und Cap Cankoabang am 26. d. M. begonnen habe. Den neutralen Schiffen sei eine Frist von drei Tagen gewährt, um die Häfen des Blockadegebiets zu verlassen. Die Blockade umfasse die Bai von Bangkok und die ganze siamesische Küste sowie die Inseln zwischen der malayischen und der indochinesischen Halb⸗ insel nördlich vom 13. Breitengrad. In der Stadt Bangkok sei bisher die Ruhe nicht gestört worden. Von fremden Schiffen seien nur noch je ein englisches, deutsches und holländisches anwesend. Nach einer Neldung der „Daily News“ aus Bangko habe die siamesische Regierung dem fran zsischen Ge⸗ säen Pa vie von neuem ein Schreiben sbersan t, worin as Bedauern über seine Abreise ausgesprochen und versichert daß ie aegierung nr 9 Frieden wolle. Unter den Europäern in Bangkok herrsche Besorgniß wegen de öglich⸗ keit d Aüshruch vo Unruhen. Fö
ie der „Standard“ aus Peking vom 27. d. M. meldet, werde die chinesische Re Fesn Einspruch e heben, falls die Franzosen in Siam über den 21. Breitengrad hinausgehen sollten.
„ Bis vorgestern waren der „Köln. Ztg.“ zufolge 145 Can⸗ didaturen für die Deputirtenkammer bekannt, 54 für Paris und 91 für die Departements. Unter den Candidaten befinden sich 22 ehemalige Minister, die der Linken angehören, nämlich Bourgeois, Henri ris on, Cavaignac, Deluns⸗ Montaud, Flourens, Floquet, ranet, Guyot⸗Dessaigne, ““ Pierre Legrand, Lockroy, de Mahy, Mline, Rouvier, Jules Roche, Ribot, Ricard, Reynal, Sarrien, Léon Say und Siegfried. Von früheren conservativen Ministern tritt bis jetzt nur Fourtou als Candidat auf. Außerdem bewerben sich drei Senatoren, die früher Minister waren, um Sitze in der Deputirtenkammer, nämlich Goblet, Allain⸗Targé und Ferrouillat.
Aus Wydah wird gemeldet, der König von Dahomey habe den interimistischen Commandanten der Truppen in Benin, Obersten Dumas um eine Unterredung ersuchen lassen.
8 Türkei. er Khedive hat sich, wie „W. T. B.“ ans Konstanti nopel berichtet, gestern an Bord bes Dampfers „El dens eingeschifft. Der Sultan sandte demselben durch einen Adjutanten seine Abschiedsgrüße. Sonst hat kein Ceremoniell stattgefunden. ““ Bulgarien. G Die „Agence balcanique“ constatirt, daß rnennung für die am nächsten
der Candidaten und die
Sonntag stattfindenden Neuwahlen zur Sobranje sich in