11. 8 loco 7,50. Hafer loco 5,00. Hanf 44,00. Leinsaat loco
8 — 28. Juli. (W. T. B.) Die „Nordische Telegraphen⸗
Agentur“ erklärt, daß hier von einem Ausfuhrverbot für Heu und Kleie officiell nichts bekannt sei.
Amsterdam, 28. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 51 ½2. — Bancazinn 53 .
W. T. B.) Die Börse war anfangs
erlauf sehr matt und schloß durch⸗
New⸗York, 28. Juli. anziehend, wurde im weiteren 2 weg matt. Der Umsatz der Actien betrug 353 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 180 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt.
Weizen eröffnete schwach und fallend, entsprechend der Mattig⸗ keit in Chicago. Später trat auf das Gerücht von Goldimports eine Besserung ein, die aber infolge von Realisirungen bald wieder ver⸗ loren ging. 188 den Schluß trat auf Käufe der Exporteure eine abermalige Besserung ein. Schluß stetig. — Mais anfangs steigende Tendenz, schwächte sich aber später aun die Mattigkeit des Weizens und auf günstige Ernteberichte und günstiges Wetter in den Mais⸗ gebieten etwas ab. Schluß stetig.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ vüfen 10 000 Ballen, Ausfuhr nach “ 23 000 Ballen, nr hr nach dem Continent 9000 Ballen. Vorrath 287 000
allen.
Chicago, 28. Juli. (W. T. B.) Weizen durchweg fallend auf lebhafte Verkäufe für entfernte Termine und finanzielle Störungen, sowie auf schwächere Kabelberichte. Später Reaction auf große Käufe. Schluß schwächer. — Maais niedriger, entsprechend der Mattigkeit des Weizens und auf günstiges Wetter.
11“
1 Verdingungen im Auslande.
Dänemark. —
4. August, 12 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Trafikafdelingens Magasin) Hauptbahnhof in Aarhus: Lieferung von Mützen, Unifor⸗ men und Bekleidungsgegenständen für das Maschinenpersonal der Jütland⸗Fünenschen Staatsbahnen. Bedingungen und Proben zur Ansicht an Ort und Stelle, auf Verlangen auch zugestellt.
Verkehrs⸗Anstalten. 8
Hamburg, 29. Juli. (Tel. Dep.) Die gestern auf⸗ getretene Störung in der telegraphischen Verständigung zwischen Wilhelmshaven und Helgoland hat nur wenige Stunden bestanden.
Bremen, 29. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Stuttgart“ ist am 27. Juli Abends in Balti⸗ more angekommen. Der hefefer „Berlin“ hat am 27. Juli Abends Santa Cruz passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Neckar“ ist am 28. Juli Morgens in Neapel angekommen. Der Post⸗ dampfer „Graf Bismarck“ hat am 28. Juli Vorm. Ouessant passirt. Der Postdampfer „Darmstadt“ hat am 28. Juli Nachm. Dover passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Hohenstaufen“ hat am 28. Juli Nachm. die Reise 88 ort Said nach Neapel fortgesetzt.
amburg, 28. Juli. G 5 Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer „Normannia“ ist, von New⸗York kommend, heute Morgen auf der Elbe eingetroffen. Der Schnelldampfer „Columbia“ ist heute Morgen in New⸗York eingetroffen. Der Postdampfer „Borussia“ hat heute Nachmittag Lizard passirt. Der Post⸗ dampfer „Gellert“ ist heute Morgen in New⸗York eingetroffen.
Trie 8- 28. Juli. (W. T. B.) Infolge der Quarantäne unter⸗ läßt die Lloyddampfer⸗Eillinie Triest — Konstantinopel das Anlaufen des Hafens von Brindisi auf der Hinfahrt und geht direct von Triest nach Korfu.
London, 28. Juli. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Goth“ ist am Sonntag auf der Ausreise in Capetown ange⸗ kommen. Der Castle⸗Dampfer „Drummond Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Castle⸗ Dampfer „Hawarden Castle“ ist am “ auf der Heimreise von Capetown abgsgangen. Der Union⸗Dampfer „Spartan“ ist heute auf der Ausreise in Capetown angekommen.
Theater und Musik.
Im Lessing⸗Theater wird morgen Henrik Ibsen's Schauspiel Rosmersholm“ zum ersten Mal wiederholt, während am Montag p. K. Rosegger's Volksschauspiel „Am Tage des Gerichts“ zum fünfzigsten Geburtstage des Dichters in neuer ö wieder zur Darstellung kommt. Der weitere Spielplan lautet wie folgt: Dienstag: „Rosmersholm“, Mittwoch: „Am Tage des Gerichts“, Donnerstag: „Die Orientreise“, Freitag: „Sodoms Ende“, Sonn⸗ abend: „Rosmersholm“. “ Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird bis einschließlich nächsten Sn die komische Oper „Nanon“ von Zell und Genée gegeben. m Park findet täglich Doppel⸗Concert und Specialitäten⸗Vorstellung statt. Im Kroll'schen Theater gestaltet sich der Spielplan für die neue Woche, wie folgt: Sonntag: „Fra Diavolo“ (mit Herrn
““
8 Bötel in der Titelpartie); Montag: „Der Waffenschmied“; ienstag: „Die Hugenotten“ (Valentine: Frau Moran⸗lden, Raoul: Se Bötel, als Gäste); Mittwoch: „Der Schmied von Gretna⸗ reen“; Donnerstag: „Fidelio“ ö. Moran⸗Olden); htag. „Die Stumme von Portici’ (Masaniello: Heinrich Bötel); onnabend: „Die Nachtwandlerin“ (erstes Gastspiel von Signora Emma Nevada in der Partie der „Amine“).
“
Mannigfaltiges.
11““ 88 8 11u“
Die Verwaltung der städtischen Park⸗, Garten⸗ Baumanlagen hatte, wie der „Voss. Z.“ berichtet wird, im Jahre 1892/93 bei einer Ausgabe von 540 200 ℳ eine Einnahme von 44 220 ℳ, die gegen den Anschlag ein Mehr von 28 260 ℳ ergab. Diese Einnahme war entstanden aus dem beim Verkauf von Terrain am Victoria⸗Park erlösten Gelde. Der Victoria⸗Park ist soweit efördert, daß nur noch kleine Theile des Bettes für den Waässer⸗ 585 und die Fußgängerbrücke herzustellen bleiben, während von baulichen, den Betrieb des Wassersturzes betreffenden Arbeiten die letzten Röhrenleitungen gelegt und der Bau des Ma⸗ schinen⸗ und Gärtnerhauses in Angriff genommen ist; die Er⸗ öffnung der ganzen Anlage ist für den nächsten Monat in Aussicht genommen. Im Humboldthain wurde im Zusammenhang mit dem Umbau der Stettiner Eisenbahn, in der Nähe der Hoch⸗ und Wiesenstraße, die botanische Abtheilung in der Badstraße eingeschränkt, und als Ersatz für das verlorene Terrain wurden auf dem städtischen Besitz in der Pankstraße 37/40 Einrichtungen zur Anzucht von “ für den botanischen Unterricht in den städtischen
ehranstalten getroffen. Im kleinen Thiergarten wurde die
Verbesserung wichtiger Durchgangswege durch Herstellung von Mosaikpflaster (748 qm) ausgeführt. Der Treptower Park er⸗ fuhr eine wesentliche Verbesserung durch Herstellung eines Fahrweges von der Verbindungsbahn bis zu dem in die alte Köpenicker Land⸗ straße einmündenden, den großen Spielplatz berührenden, schon vor⸗ handenen Parkfahrweg. Die städtischen Baumschulen und der Plänterwald hinter Treptow enthielten Ende März 1893 noch 2 545 000 Stück Gehölze verschiedener Größe, nachdem im Jahre 1892/93 für städtische Anlagen 1 070 722 Bäume und Sträucher im Werthe von 64 125 ℳ abgegeben waren. Die Culturflächen konnten mit den bewilligten Extra⸗ mitteln zur Beschäftigung Arbeitsloser gründlich gereinigt und tief umgegraben werden. Größere Ersatzpflanzungen und Neuanpflanzungen auf Straßen und Plätzen wurden ausgeführt in der Potsdamer⸗, Swinemünder⸗, Gneisenau⸗, Paul⸗, TE“ u. a. Neue Schmuckplätze wurden angelegt auf dem Pappelplatz, dem Platz an der Bremer⸗ und Birkenstraßenecke, auf dem Lützow⸗ und Arminius⸗ platz. Uebernommen wurden der kleine Schmuckplatz vor dem Criminal⸗ gericht und an Denkmälern das Lessing⸗ und Senefelder⸗Denkmal. In den Anlagen an der Heilig⸗Kreuzkirche wurde ein Bassin für einen Springbrunnen angelegt. Die Gewächshäuser des Humboldt⸗ hains hatten einen Pflanzenbestand von 40 740 Exemplaren.
Das Dammmühlengebäude geht seiner Vollendung entgegen und wird voraussichtlich im November in Benutzung genommen werden. Das erste und zweite Stockwerk ist für die Geschäftsräume der Armendirection bestimmt, während das Erdgeschoß die städtische Sparkasse aufnehmen soll. Es findet dann eine Ver⸗ einigung beider Abtheilungen der Sparkasse — Klosterstraße und Zimmerstraße — statt. Die bisher in der Klosterstraße benutzten Kassenräume gehen in die Hauptkasse der seüdtis en Werke über, deren Bureaus wiederum von der Direction der städtischen Markthallen eingenommen werden sollen.
Die in Berlin bestehenden 18 Flußbadeanstalten hatten nach einer Mittheilung der „Nat.⸗Z.“ von der Eröffnung der Badesaison am 15. Mai bis zum 15. Juli d. J. eine Frequenz von 663 658 ö von denen 557 370 gegen Zahlung von 5 ₰ für das Bad
adeten; 306 288 erhielten Freibäder. — Die Frequenz in der Volks⸗
badeanstalt in Moabit und in der in diesem Jahre neu eröffneten Volksbadeanstalt an der Schillingsbrücke war ebenfalls sehr se und betrug zusammen gegen 40 000 Bäder, zumeist Wannen⸗ äder. Bei elegenheit der Berathung der Vorlage wegen Ankaufs eines Grundstücks zur Erbauung einer dritten Volks⸗ badeanstalt hatte die Stadtverordneten⸗Versammlung beschlossen, indem sie die betreffende Vorlage des Magistrats ablehnte, denselben zu ersuchen, ihr einen Plan vorzulegen, aus welchem hervorgehe, wie⸗ viel Volksbadeanstalten noch errichtet werden sollen und in welchen Stadtgegenden. Dem Wunsche der Stadtverordneten⸗Versammlung gemäß hat das Magistrats⸗Collegium in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, außer den bereits bestehenden Volksbadeanstalten noch vier solcher und zwar im Südosten, Südwesten, Norden und Nordosten der Stadt zu errichten. Der Plan für diese Anstalten wird der Stadtverordneten⸗Versammlung zur Zustimmung zugehen.
Königsberg, 27. Juli. Ueber eine Luftspiegelung auf dem Frischen Haff derichtet die „Königsb. Allg. Ztg.“: Eine Anzahl Fischerboote befand sich am Montag Nachmittag auf der etwa eine starke halbe Meile von Groß⸗Heydekrug entfernt be⸗ legenen Fischereistelle. Es herrschte auf dem Wasser vollständig klares
Wetter, Als die Fischer etwa um 2 Uhr Nachmittags von ihrer Arbeit auf⸗ blickten, waren 8. nicht wenig erstaunt, nichts von ihrem heimath⸗ lichen Strande, dafür aber ein endloses Meer zu sehen, in welchem Groß⸗Heydekrug, Margen, Marschenen, Widitten nebst der ganzen Kapornschen sorf⸗ umherzuschwimmen schienen. Alle Dörfer und Wälder aber standen auf dem Kopf, sodaß das Bild für die Fischer ein über alle Maßen verwirrendes war. Unter diesem verkehrten Bilde erblickten sie aber wiederum die genannten Dörfer in regel⸗ rechter Stellung, sie sahen Personen am Strande, sogar in den Ortschaften, die in der oberen Luftspiegelung gleichfalls alle auf dem Kopf standen und sich so fortbewegten. Auch die vorüber⸗ segelnden Kähne und Dampfer zeigten sich m demselben Doppelbilde. Auffallend war hierbei noch, daß der Pfiff eines Dampfers stets zweimal gehört wurde. Die interessante Luftspiegelung dauerte circa eine Viertelstunde, dann wurde die Sonne von einer Regenwolke verdeckt und die Erscheinung verschwand in wenigen Augenblicken. Proskau, 25. Juli. Am 12. August beschließt das König⸗ liche pomologische Institut in Proskau sein 50. Semester. Das Institut hat während seines Bestehens mit großem Erfolg an der Hebung des Obst⸗ und Gartenbaues gearbeitet: weit über die Grenzen Deutschlands hinaus wirken Proskauer Schüler im Sinne der jetzt das Jubelfest feiernden Anstalt. Der 50. Semesterschluß wird in feierlicher Weise begangen werden. Am Abend desselben Tages wird ein feierlicher Commers Lehrer und Schüler vereinigen;
am darauf 1a.. Tage, welcher auch entfernteren Kreisen er-
wünschte Gelegenheit bieten wird, der wohlverdienten Sympathie für das Institut Ausdruck zu geben, sind weitere Festacte geplant.
Hannover, 28. Juli. Heute Morgen wurde, wie der „Hann. Cour.“ berichtet, mit der Zumauerung des Eingangsbogens des nord⸗ östlichen Thurmes der Garnisonkirche (vergl. Nr. 176 d. Bl.) begonnen; bis Mittag war dieselbe etwa bis zur Hälfte gediehen. Gestern wurde eine geringe Erschütterung in dem Gemäuer des Thurmes wahrgenommen, und ist infolge dessen die Absperrung bis
auf die Mitte des Goetheplatzes ausgedehnt und die bis dahin noch
offene, wenn auch beschränkte Passage längs der Häuser neben dem Thurm ganz geschlossen worden. Bis heute Mittag waren weitere Veränderungen nicht eingetreten.
Triest, 29. Juli. Hier wurde, wie „D. B. H.“ meldet, gestern Morgen ein heftiger Erdst oß verspürt.
Paris, 28. Juli. Heute Vormittag brach laut Meldung des „W. T. B.“ in einem Fourage⸗Magazin am Quai Rapée henen aus, welches sich auf eine Faßniederlage und die benachbarten Magazine ausdehnte. Die Brandstätte umfaßt einen Raum von 150 000 qm. Die auf der Brandstätte befindlichen Pferde und das Mobiliar wurden gerettet; drei Feuerwehrleute wurden schwer ver⸗ wundet. Der Schaden wird auf 4 Millionen Franes geschätzt.
Messina, 28. Juli. Im Fort Agliastro fand, wie „W. T. B.“ meldet, infolge eines Heubrandes eine Pulver⸗ Explosion statt, bei welcher fünf Soldaten verwundet wurden.
Lissabon, 29. Juli. In Callongo bei Oporto fand, wie „H. T. B.“ meldet, gestern ein Erdrutsch statt, bei welchem sieben verschüttet wurden. Bisher sind vier Leichen hervorgezogen worden.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Stuttgart, 29. Juli. (W. T. B.) Der „Staats⸗ Anzeiger für Württemberg“ veröffentlicht einen Artikel, wonach für die diesjährigen Herbstübungen mit Rück⸗ sicht auf die landwirthschaftlichen Verhältnisse wesent⸗ liche Aenderungen angeordnet werden. Dieselben be⸗ treffen die Verlegung größerer Exercitien auf die Exercir⸗ plätze, ferner der Manöver in die Gegenden, welche durch die Futternoth weniger berührt werden, den Ausfall von Uebungen, besonders der berittenen Waffen, die Ein⸗ schränkung der Betheiligung der Cavallerie und der Artillerie, sowie die Kürzung der Dauer dieser Uebungen. Die nunmehrigen Anordnungen seien die Grenze dessen, was die Kriegsverwaltung im Hinblick auf die Kriegstüchtigkeit der Trup⸗ pen verantworten könne. Der König habe hinsichtlich der Kaiser⸗ manöver Schritte gethan und die Kaiserliche Zustimmung dazu erwirkt, daß statt der e,e Manöver des XIII. und XIV. Armee⸗Corps solche der einzelnen Corps je auf eigenem Landesgebiet unter Verzicht der Aufstellung der Reserve⸗Divisionen ausgeführt werden⸗ Daher werden 41 Bataillone, 20 Escadrons und 23 Batterien weniger in dem Manböverterrain sich bewegen.
sodaß die “ sehr heiß herniederbrannten.
Wetterber 8 U
8
2
t vom 29. Juli, orgens.
SN
Stationen.
Wetter.
Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. vSe 3
t Petersburg Moskau...
Regen bedeckt wolkig bedeckt wolkenlos halb bed. bedeckt wolkenlos
Cork, Queens⸗ town.. Cherbourg. 1““ “ —— — Swinemünde Neufahrwasser Memel..
bedeckt wolkig wolkig bedeckt halb bed. wolki bede wolkig’⸗)
Peris “ ünster.. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin.. Breslau.. 762
wolkenlos bedeckt bedeckt²) — Regen“ Regen bedeckt bedeckt²) 19
le bMix.. 767 67688
heiter 82 wolkig 16
¹) Nachts Gewitter. ²) Gestern Regen. ³) Gestern
und Nachts Regen. Gewitter.
⁴) Nachts Regen. ⁵) Nachts
Uebersicht der eittersss Der Luftdruck hat über Europa etwas abgenommen, doch ist die Luftdruckvertheilung wenig geändert.
Bereits ein gestern im Nordwesten des Erdtheils sich andeutendes Minimum dringt ostwärts vor. Es läßt dasselbe für Deutschland unter Zurückdrehen der Winde nach West zwar Erwärmung, aber noch weitere Regenfälle erwarten. Da Deutschland immer noch einer von Nord nach Süd sich er⸗ streckenden Furche relativ niedrigen Luftdrucks an⸗ ehört, so herrscht bei mäßiger nördlicher Luft⸗ sedem en⸗ daselbst noch trübes und, mit Ausnahme des äußersten Ostens, kühles Wetter; im Binnen⸗ lande und an der Epreufilchen Küste fanden zum theil sehr ergiebige Regenfälle statt. Deutsche Seewarte.
112121“ Theater⸗Anzeigen.
Lessing⸗Theater. Sonntag: Rosmersholm. Anfang 7 ½ Uhr. 1 .“
Montag: Zum 50. Geburtstag P. K. Rosegger's. Am Tage des Gerichts.
Dienstag: Rosmersholm. — 3
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.
Sonntag: Neu einstudirt: Nanon. Komische Oper in 3 Aeten (frei nach einem Lustspiele der Ferxen Theaulon und d'Artois) von F. Zell und
ichard Genée. Musik von Richard Genée. Regie:
err Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Kroner. nfang 7 ½ Uhr.
Im Park: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Lei⸗ tung des Concertmeisters Herrn Stiemer. — Auf⸗ treten der Soubrette Clotilde Kowala, der Tanz⸗ äsngerin Orosy, des Damen⸗Terzetts Sylvia und des Alfred Bender. An⸗ ang 5 Uhr.
Um 10 Uhr: Die Fontaine lumineuse.
In Berlin nirgends sonst zu sehen. — Elektrische Illumination. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten
sind geöffnet. 8 Montag: Nanon. Anfang 7 ½ Uhr. Im prachtvollen Park: Großes vsepen
Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗
mental⸗Künstler. Anfang 6 Uhr.
Kroll’'s Theater. Sonntag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel. vtr. Diavolo. (Fra Diavolo: Herr Bötel.) Anfang 7 Uhr.
Montag: Der Waffenschmied.
Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 ½ Uhr. 1
Dienstag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel und der Fcau Moran⸗Olden. Die Hugenotten.
Victoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Sonntag: Zum 72. Male mit vollständig neuer Aus⸗ stattung: Fraun Venus. Modernes Märchen (großes Aussta ; mit Gesang und Ballet in 12
Bildern. nürn 7 ½ Uhr. Im Belle⸗Alliance⸗Garten: Militär⸗Doppel⸗Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anna Rieder und Hermann Werner, Tyroler Jodler. Unga⸗ risches Tanz⸗ und Gesangs⸗Damen⸗Trio Welten⸗ berg. — Die Zillerthaler. Tiroler Lebensbild mit Gesang und Tanz, auf der Sommerbühne dar⸗ estellt von Mitgliedern des Schauspielpersonals. Anfang 4 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗ flammen.
Montag: Frau Venus. Fesea Uhr.
Im Garten: Doppel⸗Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anfang 5 Uhr.
Theater Unter den Linden. Sonntag: Zum letzten Male: Die verkaufte Braut. Kom sche
Oper in 3 Acten von Friedrich Smetana.
Das ganze Reinerträgniß dieser Vorstellung fällt dem Solo⸗ und Chorpersonal des Baumann'schen Opern⸗Ensembles zu. 74 Abeutend ermäßigte 7 r.
☛ ‧ Das Theater ist durch den neuen elektrischen Luftkühl⸗Apparat das bestventilirte in Berlin.
Eintrittspreise. Anfang
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Oberlehrer Dr. Romstedt mit 8 Emilie Rente (Göttingen). — Hr. General⸗ Major z. D. Victor von Kleist mit Frl. Elisabeth von Alt⸗Stutterheim (Georgenau).
Geboren: Ein Sohn! Hrn. Millitär⸗In⸗ tendantur⸗Assessor bSgs (Berlin). — Hrn. Lieutenant Hans Freiherrn von Berlepsch (Frei⸗
erg).
Deshrben: Hr. Amtmann z. D. Alexander Wester⸗ burg (Warmsdorf). — Verw. Fr. Oberst Henriette Neuland, geb. Kieckhoefer (Berlin). — Fr. Amts⸗ rath Franz, geb. Degener (Braunschweig). — Hr. Premier⸗Lieutenant Otto von Koenen (Frankfurt a. M.) — Hrn. Geh. Ober.Regierun s⸗Rath Stöckhardt Sohn Ringo (Villa Annen of bei Schmiedeberg im Riesengebirge). — Hr. Post⸗ director a. 8. Theodor Roesener (Breslau).
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Heaerin ——— 8 Verlag der Expedition (J. V. Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ eVnstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. Fünf Beilagen 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
zu bestimmen.
Vom 14. Juli 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Umfang derselben, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland, was folgt:
Theil I. Gemeindeabgaben. Erster Titel. Allgemeine mangen.
Die Gemeinden sind hercehtigt, gaben und Bedürfnisse nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Gebühren und Beiträge, indirecte und directe Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern.
2
Die Gemeinden dürfen von der Befugniß, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die sonstigen Ein⸗ nahmen, insbesondere aus dem Gemeindevermögen, aus Ge⸗ bühren, Beiträgen und vom Staat oder von weiteren Communalverbänden den Gemeinden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde⸗ und Lustbarkeits⸗, sowie auf ähnliche, durch besondere Rücksichten gebotene Steuern findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Durch directe Steuern darf nur der Bedarf aufgebracht werden, welcher nach Abzug des Aufkommens der indirecten Steuern von dem gesammten Steuerbedarf verbleibt.
Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grund⸗ sätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durch die Unternehmung der Gemeinde er⸗ wachsenden Ausgaben, einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, aufgebracht werden.
Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zu⸗ gleich einem öffentlichen Interesse dient, welches anderenfalls nicht befriedigt wird.
Zweiter Titel. 8 Gebühren und Beiträge. Die Gemeinden können im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veran taltungen (An⸗ lagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergütungen (Gebühren) erheben. 1
Die Erhebung von Gebühren hat zu erfolgen, wenn die Veranstaltung einzelnen Gemeindeangehöoörigen oder einzelnen Klassen von solchen vorzugsweise zum Vortheil gereicht und soweit die Ausgleichung nicht durch Beiträge (§ 9) oder eine Mehr⸗ oder Minderbelastung (§ 20) erfolgt. Die Gebühren⸗ sätze sind in der Regel so zu bemessen, daß die Verwaltungs⸗ und Unterhaltungskosten der Veranstaltung, einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, gedeckt werden.
Besteht eine Verpflichtung zur Benutzung einer Ver⸗ anstaltung für alle Gemeindeangehörigen oder für einzelne Klassen derselben, oder sind die Genannten auf die Benutzung der Veranstaltung angewiesen, so ist unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, welchem die Veranstaltung dient, und der den Einzelnen gewährten besonderen Vortheile eine entsprechende Ermäßigung der Gebührensätze gestattet; auch 8 in Fällen dieser Art die Erhebung von Gebühren unter⸗
eiben.
„Auf Unterrichts⸗ und Bildungsanstalten, auf Kranken⸗ häuser, Heil⸗ und Pflegeanstalten, sowie auf vorzugsweise den Bedürfnissen der unbemittelten Volksklassen dienende Ver⸗ anstaltungen finden vorstehende Bestimmungen (Absatz 2 und 3) keine Anwendung. Jedoch muß für den Besuch der von den Gemeinden unterhaltenen höheren Lehranstalten und Fach⸗ schulen ein angemessenes Schulgeld erhoben werden.
Andere Abweichungen von der im Absatz 2 vorgeschriebe⸗ nen Bemessung der Gebühren sind nur aus besonderen Gründen gestattet.
Ein Zwang zur Erhebung von Chaussee⸗, Wege⸗, Pflaster⸗ und Brückengeldern findet nicht statt.
Ddie bestehenden Vorschriften über die Verleihung des Rechts auf Erhebung von Iühenffe⸗⸗ Wege⸗, Pflaster⸗, Brücken⸗, Fähr⸗, Hafen⸗, Schleusengeldern und von anderen derartigen Verkehrsabgaben, sowie über die Feststellung der Tarife für solche werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 6.
Die Gemeinden, Amtsbezirke, Aemter und Landbürger⸗ meistereien sind berechtigt, für die Genehmigung und Beauf⸗ sichtigung von Neubauten, Umbauten und anderen baulichen Herstelungen, sowie für die ordnungs⸗ und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung von Messen und Märkten, von Musik⸗ ia tweseh⸗ Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen und sonstigen Lustbarkeiten Gebühren zu erheben. Die Er⸗ hebung von Lustbarkeitssteuern schließt die Erhebung von Ge⸗ bühren für die Beaufsichtigung der Lustbarkeit aus.
Im übrigen bewendet es hinsichtlich der Befugniß der Gemeinden, für einzelne VS ihrer Organe Gebühren (Verwaltungsgebühren) zu erheben, bei den bestehenden Bestimmungen. 1 8
Die Febühren müssen so bemessen werden, daß deren Aufkommen die Kosten des bezüglichen Verwaltungszweiges bb1I1I11X“*““ ..
Gebühren sind im voraus nach festen Normen und Sätzen Eine Berücksichtigung Unbemittelter ist nicht ausgeschlossen. 8 Die Festsetzung von Gebühren bedarf in den Fällen des 4 Absatz 3 und 5 und des § 6 der Genehmigung.
zur Deckung ihrer Aus⸗
2, 8* ür die Hea taa der von ihnen
Erste Beila ge zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin, Sonnabend, den 29. Juli
„Das Erforderniß der Genehmigung des Schulgeldes dur
die Schulaufsichtsbehörde bleibt n er ert 8 8 9.
Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Veran 1“ n,c durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben. Die Beiträge ind nach den Vortheilen zu bemessen.
Beiträge müssen in der Regel erhoben werden, wenn anderenfalls die Kosten, einschließlich der Ausgaben für die Ver⸗ zinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, durch Steuern aufzubringen sein würden.
Der Plan der Veranstaltung ist nebst einem Nachweise der Kosten offen zu legen. Der Beschluß der Gemeinde wegen Erhebung von Beiträgen ist unter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennachweis zur Einsicht offen liegen, in ortsüblicher Weise mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeichnenden Frist von mindestens 4 Wochen bei dem Gemeindevorstande anzubringen seien. Handelt es sich um eine Veranstaltung, welche nur einzelne Grundeigenthümer oder Gewerbetreibende betrifft, so genügt an Stelle der Bekannt⸗ machung eine Mittheilung an die Betheiligten. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
Zu diesem Behufe hat der Gemeindevorstand den Be⸗ schluß nebst den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und welche Einwendungen innerhalb der gestellten Frist erhoben sind, der zuständigen Behörde einzureichen.
Der Beschluß der zuständigen Behörde ist in gleicher Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, wie der Be⸗ schluß der Gemeinde bekannt gemacht worden ist.
Gegen den Beschluß der zuständigen Behörde steht den Betheiligten die Beschwerde offen.
9 10
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 561) bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die im § 15 daselbst vorgesehenen Beiträge nach einem anderen, als dem dort angegebenen Maßstabe, insbesondere auch nach der be⸗ bauungsfähigen Fläche, bemessen werden dürfen.
§ 11
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld, vom 26. April 1872 (Geset⸗Samml. S. 513), bleiben unberührt.
Ebenso behält es bei den Bestimmungen der Gesetze über die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 277) und 9. März 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 273) sein Bewenden. Jedoch dürfen für die Schlacht⸗ hausbenutzung Gebühren bis zu einer solchen Höhe er⸗ hoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen die Kosten der Unterhaltung der Anlage und des Betriebes, sowie ein Betrag von 8 Proc. des Anlagekapitals und der etwa gezahlten Entschädigungssumme gedeckt werden. n ver egen Städten, in denen Verbrauchssteuern auf Flechg zur Erhebung kommen, dürfen die Benutzungsgebühren nur bis zu einer solchen Höhe erhoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen außer den Unterhaltungs⸗ und Betriebs⸗ kosten ein Betrag von 5 Proc. des Anlagekapitals und der Entschädigungssumme gedeckt wird.
„Die Gebühren für die Untersuchung des nicht in öffent⸗ lichen Schlachthäusern ausgeschlachteten Fleisches (Artikel 1 § 2 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 9. März 1881) können in einer den Gebühren für die Schlachthausbenutzung ent⸗ prechenden Höhe bemessen werden.
§ 12.
In Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten können die Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kur⸗ taxen) erheben.
Dritter Ditel. Gemeindesteuern. Erster Abschnitt.
Indirecte Gemeindesteuern.
Die Gemeinden sind zur Erhebung indirecter Steuern innerhalb der durch die Reichsgesetze gezogenen Grenzen befugt.
Den Gemeinden sind Vereinbarungen mit den Betheiligten gestattet, wonach der Jahresbetrag der zu entrichtenden indirecten Steuern für mehrere Jahre im voraus fest bestimmt wird. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung.
§ 14.
Steuern auf den Verbrauch von Fleisch, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennstoffen aller Art dürfen nicht neu eingeführt oder in ihren Sätzen erhöht werden. Die Ein⸗ führung einer Wildpret⸗ und Geflügelsteuer ist jedoch auch in den früher nicht mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Gemeinden zulässig. Die Steuersätze können abweichend von den Vor⸗ schriften des Erlasses vom 24. April 1848 (Gesetz⸗Samml. S. 131) bemessen werden.
Wegen der Schlachtsteuer bewendet es bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗ Samml. S. 222). 8
50
Die Besteuerung von Lustbarkeiten, einschließlich musikalischer und declamatorischer Vorträge, sowie von Schau⸗ stellungen umherziehender Künstler ist den Gemeinden gestattet.
§ 16.
Die Gemeinden sind befugt, das Halten von Hunden zu besteuern (§ 93). Die in dieser Beziehung zur Zeit be⸗ stehenden gesetzlichen T“ aufgehoben.
Die bestehenden Vorschriften über die Verwendung des Aufkommens indirecter Steuern für bestimmte Zwecke (Kosten der Armenpflege u. s. w.) werden aufgehoben 11“ “
1
b 8 8
“ § 18. Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender Gemeindesteuern kann nur durch Steuerordnungen erfolgen. 8
Die Steuerordnungen bere,fer der Genehmigung. 1 „Wegen der Befreiung der Militärfpeiseeinrichtungen und ähnlicher Militäranstalten von den Verbrauchssteuern . es bei den bestehenden Bestimmungen.
“ Zweiter Abschnitt. Directe Gemeindesteuern. I. Allgemeine Bestimmungen.
8 . 8 3 8 8 Die directen Gemeindesteuern sind auf alle der Besteuerung unterworfenen Pflichtigen nach festen und gleichmäßigen Grund⸗ sätzen zu vertheilen.
Handelt es sich um Veranstaltungen, welche in besonders hervorragendem oder geringem Maße einem Theil des Ge⸗ meindebezirks oder einer Klasse von Gemeindeangehörigen zu statten kommen, und werden Beiträge nach §§ 9 und D nicht erhoben, so kann die Gemeinde eine entsprechende Mehr⸗ oder Minderbelastung dieses Theils des Gemeindebezirks oden dieser Klasse von Gemeindeangehörigen beschließen. Bei der Abmessung der Mehr⸗ und Minderbelastung ist namentlich der zur Her⸗ stellung und Unterhaltung der Veranstaltungen erforderliche Bedarf nach Abzug des etwaigen Ertrags in Betracht⸗ zu ziehen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
A.
Die auf besonderem Rechtstitel beruhenden Befreiungen einzelner Grundstücke von Gemeindesteuern bleiben in ihrem bisherigen Umfang fortbestehen. Die Gemeinden sind jedoch berechtigt, diese Befreiungen durch Zahlung des hen Jahreswerths derselben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem 1. April desjenigen in welchem die Ablösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein “ Entschädigungsmaßstab fest, so hat es hierbei sein Be⸗ wenden. „Vorschriften, welche eine Befreiung von Gewerbesteuer in sich schließen, finden auf Gewerbe, welche nach Ver⸗ Ferngighs dieses Gesetzes in Betrieb gesetzt werden, keine An⸗ wendung. 8
Die Gemeinden sind berechtigt, die bestehenden Be⸗ freiungen durch Zahlung des 13 ⅛ fachen Jahreswerths der⸗ selben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem 1. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ab⸗ lösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Ent⸗ schädigungsmaßstab fest, so u“ hierbei sein Bewenden.
Die directen Gemeindesteuern können vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb (Realsteuern), sowie vom Einkommen der Steuerpflichtigen (Einkommensteuer) erhoben werden.
Ddie Einkommensteuer kann zum theil durch Aufwands⸗ steuern ersetzt werden. Aufwandssteuern dürfen grundsätzlich die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher als die größeren belasten.
und Wohnungssteuern dürfen nicht neu eingeführt werden.
„Ddie bestehenden Mieths⸗ und Wohnungssteuern sind auf ihre Uebereinstimmung mit den vorstehenden Besteuerungs⸗ grundsätzen und den sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu prüfen. Sie bedürfen erneuter, an die Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen gebundener Genehmi⸗ gung und treten außer Kraft, wenn die Genehmigung nicht bis zum 1. April 1898 erfolgt ist.
„Die Einführung neuer und die Beränderung bestehender directer Gemeindesteuern, welche nicht in Procenten der vom Staat veranlagten Steuern erhoben werden, kann nur durch Steuerordnungen erfolgen.
Die Steuerordnungen bedürfen der Genehmigung.
II. Besondere Bestimmungen. 1) Realsteuern.
a. Vom Grundbesitz. Den Steuern vom Grundbesitz sind die in der Gemeinde belegenen bebauten und unbebauten Grundstücke unterworfen, mit “ lichen Schlöf
a. der Königlichen lösser, einschließlich der zugehörigen Nebengebäude, Eeedumme und Greinsch Fiich erg.
b. der einem fremden Staat gehörigen Grundstücke, auf denen Botschafts⸗ oder Gesandtschaftsgebäude errichtet sind, ein⸗ schließlich der auf ihnen errichteten Gebäuds, sofern von dem fremden Staat Gegenseitigkeit gewährt wird;
zec. der dem Staat, den Provinzen, den Kreisen, den Ge⸗ meinden oder sonstigen communalen Verbänden gehörigen Grundstücke und Gebäude, sofern sie zu einem öffentlichen. Dienst oder Gebrauch bestimmt sind; 1
d. der Brücken, Kunststraßen, Schienenwege der Eisen⸗ bahnen, sowie der schiffbaren Kanäle, welche mit Fenchh ... des Staats zum öffentlichen Gebrauch angelegt sind; — e. der Deichanlagen der Deichverbände und der im öffent⸗ lichen Interesse staatlich unter Schau gestellten sowie der im öffentlichen Interesse unterhaltenen Anlagen der Ent⸗ und Bewässerungsverbände;
. der Universitäts⸗ und anderen zum öffentlichen Unter⸗ richt bestimmten Gebäude;
g. der Kirchen, Kapellen und anderen dem öffentlichen Gottesdienste gewidmeten Gebäude, sowie der gottesdienstlichen Gebäude der mit Corporationsrechten versehenen Religions⸗ gesellschaften; 8
h. der Armen⸗, Waisen⸗ und öffentlichen Krankenhäuser, der Gefängniß⸗, Besserungs⸗, Bewahr⸗ und derjenigen Wohl⸗ thätigkeitsanstalten, welche die Bewahrung vor Schutzlosigkeit oder sittlicher Gefahr befwechen (Mägdehäuser und dergleichen), sowie der Gebäude, welche milden Stiftungen angehören und
für deren Zwecke unmittelbar benutzt
den; durch Gemeinde⸗
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