1893 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Aug 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberst⸗Lieutenant von Zastrow, Commandeur des Brandenburgischen Jäger⸗Bataillons Nr. 3, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Postamts-Vorsteher a. D. und Kirchenältesten Friedrich Grebner zu Leitzkau im ersten Jerichowschen Kreise den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den Hamssatreen und Organisten Hoffmann zu Ludwigs⸗ dorf im Kreise Schweidnitz und von Osten zu Uetersen im Kreise Pinneberg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, ddem Kirchenältesten, Altsitzer Bartels zu Dalchau im Kreise Osterburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Vice⸗Wachtmeister Heufelder im 2. Garde⸗Feld⸗ Artillerieꝛ-Regiment und dem Musketier Jakob Ledig im Infanterie⸗Regiment Nr. 99 die Rettungs⸗Medaille an zu verleihen. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Legations⸗Secretär bei der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Gesandschaft in Dresden, Grafen Széesen den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Advocaten Dr. jur. Alexander Braun zu Brüssel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. 8

8

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts, Vice⸗Admiral Hollmann die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin

ihm verliehenen Großkreuzes des Greifen⸗Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 1893 beschlossen, dem Innungsverbande „Bund deutscher Stein⸗ setzer⸗-Innungen“ in Berlin auf Grund des § 104 h der Gewerbeordnung die Fähigkeit beizulegen, unter seinem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum oder andere 2hggtic Rechte an Grundstücken zu erwerben, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. .

Berlin, den 28. Juli 1893.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 Geichs Gesebb⸗ S. 379) ist folgenden Krankenkassen:

1) der Krankenkasse für evangelische Jünglings⸗ und Männer⸗Vereine mit dem Sitze in Soest (E. H.), der Krankenkasse des Vereins „Militärische Brüder⸗ schaft“ für die Stadt Altona sowie für Hamburgisch Eimsbüttel und St. Pauli (E. H.) in Altona, der Unterstützungskasse in Krankheitsfällen, genannt:

„Der treue Beistand von 1866“ in Altona (E. H.),

4) der Krankenkasse „Frisch auf“ (E. H.) in Hamburg,

5) der Krankenkasse der Segelmacher für Altona und

Hamburg, genannt: „Harmonie“ (EC. H.) in Altona

die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. 8 . 88 8 Berlin, den 29. Juli 1893.

8 Der Reichskanzler Im Auftrage:

Rothe.

Am 1. August d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction in Altona der zwischen Tönning und Katharinenheerd belegene Haltepunkt Kating für den Per⸗ sonenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 31. Juli 1893. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Berlin, Dienstag, den 1. Au

Die Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2120 die Verordnung, betreffend die Erhebung eines Zeg; für aus Rußland kommende Waaren. Vom 29. Juli 1893

Berlin,

8

den 31. Juli 18b3. Kaiserliches Postzeitungsamt.

In Vertretung: Bath.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Professoren und Studien⸗Directoren der Haupt⸗ Cadetten⸗Anstalt Dr. Tüllmann und Dr. Püttmann und den Professoren des Cadettencorps Dr. rdmann, Dr. Schmidt I., Dr. Schmidt II., Dr. Schippang, Dr. Streit, Gerlach, Dr. Beck, Volkmar, Dr. Frölich, Barth, Dr. Boesser, Dr. Schwengberg, Dr. Hülsen I. und Hecht den Rang der Räthe vierter Klasse zu verleihen, sowie die Oberlehrer des Cadettencorps Schliephacke, Dr. Beeck, Kniebe, Dr. Metger, Hempel, Faßmann, Dr. Dreist und Biereye zu etatsmäßigen Professoren des Cadettencorps zu ernennen. 9 ö

8 11“

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Wienke zu Herzberg a. E., Kreis Schweinitz, ist unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt in die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Wittenberg, mit dem Amtswohnsitz in Wittenberg, versetzt worden.

1“

Der Königliche Regierungs⸗Baumeister Mönnich in Köln a. Rhein, zur Zeit bei dem Neubau des Justizgebäudes daselbst beschäftigt, ist zum Land⸗Bauinspector ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Den Oberlehrern Dr. August Niederländer am Gymnasium zu Düren, Dr. Heinrich Zösinger am Real⸗ gymnasium zu Ruhrort, Dr. Gustav Hörter am Real⸗ gymnasium zu Barmen, Eduard Depenthal am Gymnasium zu Kleve, Karl Schleyer am Gymnasium zu Neuß, Dr. Heinrich Hahn am Realgymnasium zu Köln, August Much am Gymnasium zu Kreuznach, Emil Rolfs an der Ober⸗Realschule zu Köln, Dr. Richard Küllenberg am Progymnasium zu Sobernheim, Hermann Schulte am Realgymnasium und Gymnasium zu

üsseldorf, Dr. Karl Finsterwalder am Gymnasium an Marzellen zu Köln, August Pieper am Gymnasium zu Mülheim a. d. Ruhr und Dr. Lebrecht Lenssen am Real⸗ gymnasium zu Barmen, sowie

dem Musiklehrer und Componisten Frankfurt a. M. und

dem Landschaftsmaler Georg Oeder das Prädicat Professor beigelegt worden.

An dem Schullehrer⸗Seminar in Cornelimünster ist der bisherige Seminar⸗Hilfslehrer Stein aus Warendorf als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Anton Urspruch zu zu Düsseldorf ist

9] 2 Angekommen:

Seine Excellenz der General Lieutenant von Winter⸗ feld, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Allerhöchst beauftragt mit Führung des Garde⸗Corps.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. August.

Seine Majestät der Kaiser und König begrüßten gestern Ihre Königlichen Hoheiten den Herzog und die Herzogin von York bei der Ankunft in Cowes und nahmen alsdann Vorträge entgegen.

Heute wohnten Seine Majestät der Segel den Queenscup vom „Meteor“ aus au.

8Iö

Bei der Verhandlung über die Anträge Eckels und Schöller, betreffend die Staffeltarife für Getreide, Mühlen⸗ fabrikate und Malz, in der letzten Sitzungsperiode des Hauses der Abgeordneten erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten den Standpunkt der Staatsregierung dahin:

1) daß die für Getreide eingeführten Frachtermäßigungen aus überwiegenden allgemeinen Wirthschaftsrücksichten bis auf weiteres beibehalten werden müßten; 8

2) daß bezüglich der Frachtermäßigungen für Mühlen⸗ fabrikate die Ueberzeugung nicht gewonnen sei, daß ihr wirth⸗ schaftlicher Einfluß für größere Gebiete des Staats ein über⸗ wiegend schädlicher sei; b

3) daß indessen eine Untersuchung darüber eingeleitet sei, ob eine Erhöhung der Tarife für Mühlen abrikate unter Bei⸗ behaltung des Staffelsystems und eine zeseitigung der Er⸗ höhung der Staffeltarife für Malz angängig und nützlich sei.

Diese Untersuchung ist inzwischen durch eine freie Be⸗ sprechung mit Vertretern der Mühlen⸗ und Malzindustrie aus den verschiedenen Gebieten des preußischen Staats zu Ende geführt worden. Als Ergebniß dieser ist festzu⸗ stellen, daß die Interessen der verschiedenen Landestheile an der Gestaltung der Eisenbahntarife für Mühlenfabrikate und für Malz entgegengesetzte sind und sich in einer, allen Wünschen entsprechenden Maßregel nicht vereinen lassen. Während die Mühlenindustrie der westlichen Landestheile, welche vor⸗ wiegend auf den Wasserbezug ausländischen Mahl etreides gegründet ist, in erster Linie die Beseitigung der Staffeltarife

ür Mühlenfabrikate und die Tarifirung derselben nach Specialtarif I anstrebte und nur für den Fall der Unausführ⸗ barkeit dieser Maßnahme sich mit Beibehaltung des Staffeltarifs unter Erhöhung der Frachtsätze für Mehl gegenüber Getreide um etwa 30 Proc. einverstanden erklärte, wurde gegen jede verschiedene Tarifirung von Getreide und Mehl von dem überwiegenden Theil der Interessenten ämmtlicher anderen Landestheile lebhafter Widerspruch erhoben.

uch die Mühlenindustrie der Mittelprovinzen selbst soweit sie an sich Gegner der Staffeltarife ist, glaubte auf die Beibehaltung der Gleichtarifirung von Rohstoff und von Fa⸗ brikat entscheidenden Werth legen zu müssen, da auf dieser Grundlage die Mühlenindustrie Deutschlands sich geschichtlich entwickelt habe. 1

Unter diesen Umständen hat die Staatsregierung, geleitet

von der Ueberzeugung, daß einerseits die Frachtermäßi⸗ ung für Mühlenfabrikate eine den Bedürfnissen ent⸗ prechende Erweiterung des Absatzgebiets für inländisches Getreide und inländisches Mehl herbeigeführt hat, daß andererseits aber eine Schädigung allgemeiner Interessen infolge des Staffeltarifs bisher nicht nachweisbar gewesen, vielmehr die allgemein gesunkene Rente der Mühlenindustrie wesentlich anderen Ursachen beizumessen ist, beschlossen, bis auf weiteres die Staffeltarife für Mühlenfabrikate unver⸗ ändert beizubehalten.

Dagegen wird die nachträglich erfolgte Aufnahme von Malz in die Staffeltarife wieder rückgängig gemacht werden und besteht die Absicht, zum 1. Oktober d. J. diesen Artikel wieder in die regelmäßige Klasse des Specialtarifs I zurückzuversetzen. Es geschieht dies aus nationalwirthschaft⸗ lichen Rücksichten, nachdem nicht nur die Mälzereien der westlichen und nördlichen Landestheile, sondern auch die großen Handelsmälzereien der Provinz Sachsen in Aenderung ihres früher eingenommenen Standpunktes übereinstimmend begutachtet haben, daß die Beibehaltung der eingeführten Frachtermäßigung für Malz die Wettbewerbsfähigkeit der in⸗ ländischen Industrie gegenüber dem Auslande in Frage stelle. Angesichts dieser berechtigten Interessen des über⸗ wiegenden Theils der inländischen Malzindustrie war es nicht angängig, den Wünschen der schlesischen Mälzereien auf Bei⸗ behaltung dieser Tarife zu entsprechen; indessen unterliegt es der Erwägung, ob durch Gewährung einzelner rachterleichte⸗ rungen die Weiterentwickelung der schlesischen Malzfabrikation gefördert werden kann.

Der öö bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Graf von Lerchen⸗ feld⸗Kzfering ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

S. M. Cadetten⸗Schulschiff „Stosch“, Commandant Capitän zur See Rittmeyer, ist am 30. Juli cr. in Cowes eingetroffen und beabsichtigt am 5. August wieder in See zu gehen.

Der Regierungs⸗Assessor Pohle zu Stade ist der König⸗ lichen Regierung zu Bromberg zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden. .“ 1