1893 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Aug 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Privilegium wegen Verausgabung auf den Inhaber lautender An⸗

leihescheine der Stadt Remscheid im Betrage von 1 358 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Remscheid unterm 14. Juni 1892 beschlossen hat, die zur Bestreitung der Mehr⸗ kosten des Grunderwerbes für die Bahnlinie Remscheid⸗—Solingen, zur Betheiligung an der elektrischen Straßenbahn, zur Bestreitung' der Mehrkosten für die Thalsperre und Erweiterung der Wasserversorgungs⸗ anlagen, sowie der Kosten für neue Wasserrohrstrecken, zur Erbauung eines Töchterschulgebäudes, zur Aufnahme neuer Gebietstheile ꝛc. erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 358 000 ausstellen und nach Bedarf verausgaben zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin etwas zu er⸗ innern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 358 000 ℳ, in Buchstaben: Einer Million Dreihundertachtund⸗ fünfzigtausend Mark Reichswährung, welche in Abschnitten von 5000, 2000, 1000 und 500 ℳ, und zwar:

100 Stück zu 5000 = 500 000 ℳ,

118öö 2000 390 000 1“ 80 16090. 380 000

1 88 176 0“ 88 000

Summaã 1 358 000 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Procent jährlich zu verzinsen und durch Ausloosung oder Ankauf vom 1. Januar 1894 ab mit jährlich wenigstens einem und einem halben Procent des ursprünglichen Kapitals, unter Zuwachs der durch die laufende Tilgung ersparten Zinsen, sowie der etwaigen Betriebsüberschüsse aus den gewerblichen Unternehmungen, zu deren Ausführung die Aufnahme der Anleihe erfolgt, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Dier Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Antheil⸗ scheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver⸗ pflichtet zu sein.

b Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Mrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Kiel, 24. Juli 1893.

8

1 (.

Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein der Stadt Remscheid ... te Ausgabe 111A14A22X“ über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 24. Juli 1893 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 1116116“ eite... und Gesetz⸗Samm⸗ üZ⸗2. .

f Grund des vom Bezirksausschuß, Erste Abtheilung zu Düsseldorf, unterm 5. Juli 1892 genehmigten Beschlusses der Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung vom 14. Juni 1892 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 358 000 bekennt sich der unterzeichnete Ober⸗Bürger⸗ meister namens der Stadt Remscheid durch diesen, für jeden Inhaber gültigen, seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von . . .. Reichsmark, welche an die Stadt Remscheid baar gezahlt worden und mit vier Procent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 358 000 erfolgt mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine aus einem eechc cn⸗ welcher vom 1. Januar 1894 ab mit einem und einem halben Procent des ursprünglichen Kapitalbetrages unter Zuwachs der durch die laufende Tilgung ersparten Zinsen, sowie der etwaigen Betriebsüberschüsse aus den gewerblichen Unternehmungen, zu deren Ausführung die Anleihe aufgenommen ist, jährlich gebildet wird.

Die Ausloosung geschieht im Monat Mai jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem „Amtsblatt der Königli en Regierung zu Düsseldorf“, der „Kölnischen Zeitung“ und in der „Remscheider Zeitung“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten⸗Versammlung mit Genehmigung des König⸗ lichen Regierungs⸗Präsidenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt. 1 Erfolgt die Rückzahlung der Schuld durch Ankauf, so ist der Betrag der angekauften Schuldverschreibungen alsbald, nachdem der Ankauf bewirkt ist, in gleicher Weise, wie die Rückzahlung durch Ausloosung, bekannt zu machen. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. Juli und 2. Januar, „von heute an gerechnet, mit 4 % jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der 18 gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Stadtkasse zu Remscheid, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kaäpitals eingereichten Anleiheschein sind die dazu 7 22S9—n 1-- en der späteren Fälligkeitstermine zurück⸗ zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, owie die innerhalb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Remscheid. Das Aufgebot und die Kraftlos⸗ erklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und ff. der Civilprozeßordnung füͤr das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83), beziehungsweise nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetzblatt S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor vhr-s der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Ober⸗Bürger⸗ meister zu Remscheid anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemelden und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesem Anleiheschein sind halbjährliche Zinsscheine bis zum vns des debch 1902 ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden

Rheinprovinz.

für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.

8 Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei

der Stadtkasse in Remscheid gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗

scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung

erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig erfolgt ist.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Remscheid mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde ist diese Ausfertcing eigenhändig unter⸗ schrieben worden. Remscheid, den ... Der Ober⸗Bürgermeister. . 8.)

Eingetragen: Controlbuch Seite....

8 Controlbeamter. 8. Regierungsbezir Zinsschein

.. .Reihe 3 zu dem Anleiheschein der Stadt Remscheid 3 . te Ausgabe 2 zu vier Procent Zinsen über

Rheinprovinz.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten . .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihe⸗ scheins für das Halbjahr vom .. ten .. bis .. ten mit. Mark bei der Stadtkasse zu Remscheid.

Renrscheid, den I 18

Der Ober⸗Bürgermeister. Eingetragen: 1“

Controlbuch Seite . . . .

Controlbeamter. 18 Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren nach Ablauß des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschrift des Ober⸗Bürgermeisters kann mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch 8 jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Unterschrift eines Control⸗ eamten versehen werden.

Rheinprovinz. 8 Regierungsbezirk Düsseldorf. 88EEEEäCSung zu dem Anleiheschein der Stadt Remscheid .. te Ausgabe Buchstabe . . . Nr. über. .. Mark. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die .. . Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von bis bei der Stadtkasse zu Remscheid, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. G Der Ober⸗Bürgermeister. . Eingetragen:

Controlbuch Seite . . . .

Cpontrolbeamter. Anmerkung. Die Namensunterschrift des Ober⸗Bürgermeisters kann mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controlbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. ter Zinsschein. ..b ter Zinsschein.

Anweisung.

1

Königliche Technische Hochschule zu Aachen.

Im Winter⸗Semester 1893/94 beginnen die Immatrikulationen am 2., die Vorlesungen am 9. Oktober 1893. Programme übersendet auf Ersuchen das Secretariat.

““ Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗ Dr. Miquel, nach Frankfurt a. M.;

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, nach der Insel Borkum.

und Finanz⸗Minister

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 8. August.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen bei gutem Wetter heute Vormittag um 9 Uhr vor Feal ein, begaben Sich gegen 10 Uhr an Land und wohnten der Schießübung mit der schweren Armirung bei.

Morgen früh gedenken Seine Majestät die Reise nach Kiel fortzusetzen. 8 3.

5

Der Staatssecretär des Auswärtigen Amts, Wirklich Geheime Rath Freiherr von Marschall hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Ab⸗ wesenheit ist mit seiner Vertretung der Unter⸗Staatssecretär, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Freiherr von Rotenhan betraut.

Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Dr. Miquel ist nach Frankfurt a. Main abgereist und wird demnächst einen mehr⸗ wöchigen Urlaub nach Scheveningen antreten.

Der Regierungs⸗Rath Wetzel in Güa ist der Königlichen Regierung zu Stettin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Kesselkaul aus Trier ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Düren zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 1 8

S. M. Kanonenboot „Iltis“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Graf von Baudissin, ist am 7. August in Nokohama eingetroffen

Sachsen.

Ihre Majestäten der König und die Königin hatten sich gestern vom Haag nach Schloß Loo begeben. Auf der Station Apeldoorn wurden Allerhöchstdieselben von Ihren Majestäten der Königin und der Königin⸗Regentin der Nieder⸗ lande begrüßt und fuhren von dort in offenem Wagen nach dem Schlosse. Heute Vormittag sind der König und die Königin wieder in Schloß Pillnitz eingetroffen.

General

Hessen.

Ddie beiden Kammern der Stände hatten aus Anlaß der in dem Großherzogthum herrschenden Nothlage der Land⸗ wirthschaft beschlossen, die Gro Regierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß von der Abhaltung der Militär⸗Herbstübungen im Lande in Jahre überhaupt, jedenfalls in den besonders ge⸗ fährdeten Landestheilen, allermindestens aber von einer Fourage⸗ und Streulieferung, sowie von einer Mannschafts⸗ verpflegung durch die Gemeinden und Quartierträger ab⸗ gesehen werde. Die Militärverwaltung hat nun zwar, wie die ‚Darmst. Ztg.“ erfährt, mit Rücksicht auf die Nothwendigkeit ber Ausbildung der Truppen von einem Ausfall oder einer Einschränkung der im Bereich des XI. Armee⸗Corps in Aus⸗ sicht genommenen Manöver Abstand nehmen zu sollen geglaubt, sühch bei den bevorstehenden Herbstmanövern der Bevölkerung er betreffenden Gegenden Erleichterungen durch geeignete Anordnungen an die zuständigen Militärbehörden zu theil werden laßfen.

diesem

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Hoheit der Herzog hatte nach dem gestern Vor⸗

mittag dn egirenen Bulletin eine gute Nacht gehabt; die

Besserung schreitet langsam fort.

Anhalt. 8 Seine Hoheit der Herzog begiebt sich, nach der „Magd. Ztg.“ heute von Dessau nach Berchtesgaden. In Schwarza wird sich Ihre Hoheit die Herzogin, die in Gehren verweilt, Seiner Hoheit anschließen. Ihre Hoheit die Erbprinzessin ist Fengsftesn zu mehrwöchigem Aufenthalt nach Norderney ah

8 Oesterreich⸗Ungarn.

8

Gestern Vormittag ist in Wien die österreichisch⸗ ungarische Zoll⸗ und Handelsconferenz zur Fest⸗ stellung der Instructionen für die Handelsvertrags⸗Ver⸗ handlungen mit Rußland zusammengetreten. Wie das „Fremdenblatt“ mittheilt, dürfte die Conferenz voraussichtlic

mehrere Tage dauern. 8

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte, 8

wie „W. T. B.“ berichtet, der Premier⸗Minister Gladstone, die Anschauungen der Regierung bezüglich Egyptens seien in der Depesche Lord Rosebery’s über die Vorgänge, die sich zu Anfang dieses Jahres in Egypten abgespielt hätten, sowie in den von Seiten der Regierung in einer darauf folgenden Unterhaussitzung abgegebenen Erklärungen dargelegt worden Seitdem habe sich nichts zugetragen, was die Regierung in den Stand setzen könnte, weitere Erklärungen in dieser An⸗ gelegenheit abzugeben. Spanien.

Der dtsee Handelsvertrag ist lau

Meldung des „W. T. B.“ gestern unterzeichnet worden.

Dänemark. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Kopenhagen wird in dem gestern veröffentlichten Bericht der Regierungs⸗ commission für den Gesetzentwurf über die Revision der Gewerbegesetzgebung beantragt, daß der obligatorische Befähigungsnachweis für Handwerk, Industrie und Handel eingeführt werde. Ferner wird beantragt, daß Geschäftsleute die für ausländische Rechnung reisen, nur in Städten und nu an solche Personen sollen verkaufen dürfen, die zum Handels betriebe berechtigt sind, und zwar nur Posten von wenigsten 200 Kronen Werth.

Amerika.

Der Congreß der Vereinigten Staaten ist gestern in Washington zusammengetreten. Die G des Prã sidenten gelangt voraussichtlich heute zur Verlesung. Sie ist dem „W. T. B.“ zufolge nicht umfangreich und behandelt fast ausschließlich finanzielle Angelegenheiten. 8

Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Buenos Aires meldet, ist der Gouverneur der Provinz Buenos Aires Costa in Verkleidung nach La Plata entflohen. In einer an die Provinzial⸗Legislatur gerichteten Adresse klagt er die National⸗ regierung an, daß sie die Insurgenten und Radicalen unter 6 stützt und beschützt habe. Nach einer in Paris eingetroffenen Meldung ist der Vice⸗Gouverneur der Provinz Buenos Aires an die Stelle Costa’'s getreten und hat um die Inter⸗ vention der Bundesregierung gebeten. Diese entsandte den Amaroarias zur Herstellung der Ordnung. Angesichts der Entlassung der Provinzialtruppen herrscht in La Plata unter den Einwohnern, die Unruhen befürchten, große Aufregung. Tausend Insurgenten von der Partei Mitre's verließen Pereira unter Füh⸗

rung des Generals Campos, um nach La Plata zu gehen.

3000 Mann Nationaltruppen gingen von Lamas nach La Plata ab. Der Kriegs⸗Minister begab sich mi zwei Kanonenbooten ebendahin.

Asien. 1 ö“

Nach einer Depesche des „Temps“ aus Saigon sind 250 Schützen und Soldaten der Marine⸗Infanterie von dort zur Besetzung von Chantaboun abgegangen. Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Bangkok vom gestrigen Tage emeldet wird, begaben sich Commissare der siamesischen Regierung nach Chantaboun, wo sie während der Dauer der französischen Besetzung bleiben werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

W Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus.

Soeben ist im Verlage des Königlichen Statistischen Bureaus das I. und II. Vierteljahrsheft des XXXIII. Jahrgangs der vom Director des Bureaus Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath E. Blenck herausgegebenen Zeitschrift (1893) erschienen und damit die unlieb⸗ same Verspätung der einzelnen Hefte ausgeglichen worden, welche insbesondere durch die Herstellung des Registers für die vorher⸗ gegangenen 30 Bände im Jahrgange 1890 herbeigeführt war. Das vorliegende Doppelheft enthält an Arbeiten ein⸗ zelner Verfasser einen Aufsatz vom Regierungs⸗Rath G. E

über „die preußischen Sparkassen im ö 1891 bezw. 1891/92“9, welcher sich als eine Weiterführung der früheren gleichartigen Arbeiten kennzeichnet. Professor A. Petersilie hat eine Abhandlung über „das niedere Schulwesen Preußens in statistischer Beleuchtung“ beigetragen. „Die internationale Ausstellung für Musik⸗ und Theater⸗ wesen in Wien im Jahre 1892 und die Entwickelung des deutschen Musikinstrumenten⸗Gewerbes“ ist von O. Behre in einer län⸗ eren Arbeit besprochen. Daran reihen sich ausführliche Mit⸗ Kellungen über die „vorläufigen Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember 1892 im preußischen Staat sowie in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont“ und über „die Zwangs⸗ versteigerungen land⸗ und forstwirthschaftlicher Grundstücke im preußischen Staat während der Rechnungsjahre 1886/87 bis 1891/92“. Weehamn und die reichhaltige „Statistische Correspondenz“ machen den Beschluß. Als besondere Beilage ist die übliche Nach⸗ weisung der „wirklichen und Mittelpreise der wichtigsten Lebensmittel für Menschen und Thiere in den bedeutendsten Marktorten der preußi⸗ schen Monarchie während des Kalenderjahres 1892 bezw. des Ernte⸗ jahres 1891/92“„ angefügt.

Das III. Vierteljahrsheft, welches innerhalb der bestimmungs⸗ Fesehar Zeit ausgegeben werden soll, wird aus der Feder des Geheimen Regierungs⸗Raths A. Freiherrn von Fircks eine Unter⸗ suchung über „die preußische Bevölkerung nach ihrer Muttersprache und Abstammung auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 und anderer statistischer Aufnahmen“ enthalten.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum internationalen Socialistencongreß in Zürich waren, wie von dort gemeldet wird, etwa 700 Ab⸗ gesandte aus allen Weltgegenden angemeldet. Die eigentlichen Verhandlungen begannen gestern Vormittag. Auf der provisorischen Tagesordnung des Congresses stehen fol⸗ gende Gegenstände: 1) Maßregeln zur internationalen Durchführung des Achtstundentages. 2) Gemeinsame Bestimmungen über die Maifeier. 3) Die politische Taktik der Socialdemokraten: a. Parlamentarismus und Wahl⸗ agitation, b. directe Gesetzgebung durch das Volk. 4) Stellung der Socialdemokratie im Kriegsfalle. 5) Schutz der Arbeiterinnen. 6) Nationale und internationale Ausgestaltung der Gewerk⸗ schaften. 7) Internationale Organisation der Socialdemokratie. 8) Verschiedenes. Ueber die Sitzungen des gestrigen Tages hberichtet „W. T. B.

In der gestrigen Vormittagssitzung wurde beschlossen, daß am ersten Tage ein deutscher Delegirter, am zweiten ein französischer, am dritten ein englischer, am vierten ein belgischer, am fünften ein öster⸗ reichischer und am sechsten ein italienischer Delegirter die Verhandlungen des leiten solle. Für den gestrigen Tag wurde der socialdemokra⸗ tische deutsche Reichstags⸗Abgeordnete Singer zum Präsidenten, der Re⸗ dacteur der Pariser „Revue Sociale“ Argyaddre zum Vice⸗Präsidenten gewählt. Ueber die Frage der Zulassung der Anarchisten zum Congreß entspann sich eine lebhafte Debatte. g die Zulassung sprachen fran⸗ zösische, englische und holländische Delegirte. Bebel und Cahan⸗ New⸗York griffen die Anarchisten lebhaft an: unter den Anarchisten seien ebenso viele Verleumder als Köpfe. Die Debatte wurde Mittags ab⸗ gebrochen. Bald nach Eröffnung der Nachmittagssitzung brachten Hopson (England) und Volders (Belgien) einen Antrag auf so⸗ fortigen Schluß der Debatte über die Frage der Zulassung der An⸗ archisten ein. Hierüber entstand eine große Aufregung. Schließlich wurde der Schluß der Debatte mit großer Mehrheit angenommen. In der definitiven Abstimmung nach Nationalitäten ergab sich, daß 12 von ihnen für und eine, und zwar die belgische, gegen die Ausweisung eintraten. Die Delegirten von Frankreich und Holland enthielten sich der Ab⸗ stimmung. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses entstand ein großer Tumult. Die Anarchisten verließen unter Protesten den Saal. Der Beschluß wurde von dem größten Theil der De⸗ legirten mit lauten Bravorufen entgegengenommen. Hierauf trat in⸗ 88 der herrschenden Aufregung eine kurze Pause in den Ver⸗ handlungen ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung schritt man zur Festsetzung der Tagesordnung für den Congreß. Außer den oben an⸗ geführten Verhandlungspunkten wurde auf Antrag der rumänischen Delegirten die Agrarfrage und auf Antrag der französischen Delegirten der Generalstrike in die Tagesordnung aufgenommen.

Zum großen Ausstand der englischen Gruben⸗ arbeiter liegen heute folgende Meldungen vor:

In den Grafschaften Fife und Kinroß haben gestern ins⸗ gesammt 7000 Bergleute gekündigt, weil die Grubensitzer sich weigerten, ihnen eine 25 % Lohnerhöhung zu gewähren. Dem „Standard“ zufolge haben die Besitzer der Kohlengruben in Wales und Monmouth eingewilligt, die Löhne der Bergarbeiter um 1 ½ % zu erhöhen. tkan nahm infolge hiervon an, daß die Arbeiter heute zu ihrer Thätigkeit zurückkehren würden. Die Grubenbesitzer von Durham verweigerten, wie ein Wolff'sches Telegramm meldet, die von den Arbeitern geforderte Lohnerhöhung um 15 ½ %, die der seit zwei Jahren erfolgten Herabsetzung der Löhne entspricht. Den von den Grubenbesitzern gemachten Vorschlag, die Frage einem Schiedsgericht zu unterbreiten, werden die Arbeiter vor⸗ aussichtlich zurückweisen.

Kunst und Wissenschaft.

Große Beachtung finden von Seiten des Publikums die An⸗ lagen vor dem Winterhause des Botanischen Gartens, wo in sehr decorativer und instruectiver Weise eine große Zahl präch⸗ tiger Exemplare der Georgine (Dahlia variabilis) Aufstellung ge⸗ funden hat. Und diese Pflanze verdient auch wirklich eine solche Be⸗ achtung aus zahlreichen Gründen. Am Anfange unseres Jahrhunderts wurde sie aus ihrem Vaterlande Mexico nach Europa importirt, weil man an ihr eine Veränderungsfähigkeit wahrgenommen hatte, wie sie bis dahin unbekannt war. Und daher trägt sie denn auch ihren Namen „variabilis“, die Veränderliche. Während man sie nämlich in ihrer Heimath als unscheinbare Staude mit kleinen, meist nur gelb und roth⸗ gefärbten Blüthen kennt, ließen sich aus ihr in der Cultur immer neue Varietäten und Formen erziehen, sodaß sie nach kurzer Zeit zu den beliebtesten Gartenpflanzen zählte. Die Abänderungen erstrecken sich nicht nur auf Höhe und Gestalt der Staude, auf die Form und die mehr oder weniger tiefe Lappung der Blätter, sondern vor allem auf die sehr verschiedenartig vorgeschrittene Füllung, die Farben, die Größe und plastische Ausbildung des ganzen Blüthenkopfes und die Zierlichkeit und Grazie der Einzelblüthen. Das, was man gewöhnlich als eine Georginenblüthe bezeichnet, ist nämlich nichts Anderes als ein Con⸗ lomerat, eine enge Zusammendrängung von oft mehr als hundert Finzelblüthen, wie wir dies bei sämmtlichen Arten der großen Familie der Körbchenblüher (Compositen) finden. Nachdem nun die Georgine längere Zeit hindurch die Lieblingsblume sämmtlicher Gartenliebhaber gewesen war auf den Dörfern hat sich übrigens die Vorliebe für dieselbe bis auf 8 Zeit unverändert erhalten wurde man ihrer allmählich mehr und mehrüberdrüssig, und aus den Luxusgärten verschwand sie deshalb fast vollständig. Erst jetzt fängt man wieder an, sich ihrer Cultur zuzuwenden, da sie eine Anzahl gärtnerisch sehr wichtiger Eigen⸗ schaften besitzt. Die verschiedenen Varietäten lassen sich nämlich prächtig zur Zusammenstellung großer Gruppen verwenden, wobei natürlich die Höhe und Blüthenfarbe jeder einzelnen Varietät genau bekannt sein und berücksichtigt werden muß. Infolge ihres raschen Wachsthums, ihrer zahlreichen Blätter und der außerordentlichen Blüthenzahl sind sie wie nur wenige andere Pflanzen zur Deckung und Zierde von Zäunen oder von mangelhaft bestandenen Gehölzgruppen, zur Ein⸗ fassung von größeren Geländen geeignet. Auch lassen sie sich sehr leicht als Topfpflanzen ziehen, weshalb sie dann zu außerordentlich hübschen Decorationen zusammengestellt werden können. Die wichtigste Eigenschaft der Georgine ist jedoch ihre außerordentlich leichte und

mühelose Cultur. Im Frühjahr werden ihre Knollen etwas an⸗ getrieben und, sobald keine Fröste mehr zu befürchten sind, gleich an Ort und Stelle in tief lockeren, nahrhaften Boden in ungefähr 5 cm Tiefe und 0,75 —1 m Entfernung von einander dneehflasst. Im Juli oder August beginnt die Blüthezeit und dauert ununterbrochen fort bis zum Eintritt der winterlichen Fröste, denen die Staude sofort zum Opfer fällt. Die Knollen werden sodann an trockenen frostfreien Orten leicht überwintert. Es läßt 8. nun nicht leugnen, daß im unserem Geschmack die großen massigen kugel⸗ förmigen Blüthenköpfe der Fee wenig zusagen. Doch sind in neuester Zeit zahlreiche Variekäten, Liliput⸗ oder Zwerg⸗ Georginen gezogen worden, deren reizende kleine Köpfchen und die vom zartesten Weiß bis zum tiefsten Schwarzpurpur alle Farben⸗ nüancen durchlaufenden zierlichen Blüthen wohl jeder „verfeinerten“ Geschmacksrichtung genügen werden.!

Am heutigen Tage feiert der Geheime Medizinal⸗Rath,

Pros scr Dr. Senatoer senr 25 jähriges Jubiläum als Docent der

erliner Universität. Der Jubilar wurde 1834 zu Gnesen in der Provinz Posen geboren und machte seine Studien ausschließlich in Berlin.

Der 24. Congreß der Deutschen anthropologischen

Gesellschaft nahm am Sonnabend seinen mit einer nicht⸗ officiellen Vorversammlung in Göttingen. ort wurden die berühmte Blumenbach'sche Schädelsammlung, sodann die paläon⸗ tologischen und prähistorischen Schätze, die das städtische Alterthümer⸗ museum birgt, sowie das naturhistorische Museum besichtigt. Durch die Anatomie wurden die Gäste von dem Director, Professor Merkel geführt. In der Schädelsammlung interessirten besonders die Mikro⸗ cephalenschädel, darunter das Skelett eines 30 jährigen Mannes, dessen Schädel wenig größer ist als eine Faust, verschiedene, höchst merk⸗ würdige Bildungen vom Neanderthal⸗Typus, alle von friesischen Inseln, ferner makrocephale Schädel eigenthümlicher Art, Rassenschädel, das Gehirn des berühmten Mathematikers Gauß ꝛc. Nach der Besichti⸗ gung der verschiedenen Sammlungen fand in der „Krone“ ein ge⸗ meinsames Mittagsmahl statt. Der Vorsitzende der Gesellschaft, Geheime Medizinal⸗Rath Professor Dr. Virchow hob in seiner Tischrede die Verdienste Blumenbach’'s hervor, dem es gelungen sei, ein so reiches anthropologisches Material vom ganzen Erdenrund zusammenzubringen, wie es zu seiner Zeit an keiner anderen Stelle vereint gewesen. Besonders wichtig seien die vielen Ueberbleibsel aus der Zeit der ersten Weltumsegelung Cook's, die Blumenbach als ein Bahnbrecher auf anthropologischem Gebiet mit unermüdlichem Fleiß gesammelt habe. Er schloß mit einem Hoch auf den um die Erhal⸗ tung und Vermehrung der Sammlung verdienten Nachfolger des Be⸗ den Professor Merkel, der seinerseits auf die Anthropo⸗ ogische Gesellschaft und ihren verdienten Vorsitzenden toastete. Gestern Uhr wurde sodann in Hannovper, im Saale des alten Rathhauses der Congreß feierlich eröffnet. Namens der Staatsregierung begrüßte die Versammlung, wie „W. T. B.“ meldet, der Regierungs⸗Präsident Graf Bismarck in Vertretung des behinderten Ober⸗Präsidenten Dr. von Bennigsen, namens der Provinz und der Provinzialverwaltung der Landes⸗Director von Hammerstein, namens der Stadt der Stadt⸗Director Tramm, der Technischen Hoch⸗ schule Professor Schaefer, als Localgeschäftsführer der Museums⸗ Director Schuchardt. In der sich anschließenden ersten Sitzung erstattete Professor Ranke⸗München den wissenschaftlichen Jahresbericht, Ober⸗ lehrer Weißmann⸗München den Rechenschaftsbericht pro 1892/93. Baurath Professor Köhler hielt einen Vortrag über die Baugeschichte I Stadt⸗Bauinspector Rodewald über das „Opfer beim Baubeginn“, Director Schuchardt über den deutschen Limes.

Aus Königsberg wird das am 5. August erfolgte Ableben des ordentlichen Professors der Theologie, D. Rudolf Friedrich Grau gemeldet. Er war im Jahre 1835 zu Heeringen in Hessen⸗Nassau geboren, studirte in Marburg, Leipzig, Erlangen und wurde aus Marburg, wo er im Jahre 1865 seine Lehrthätigkeit begann, im folgenden Jahre als ordentlicher Professor der Theologie an die „Albertina“ berufen. Als theologischer Schriftsteller hat er nicht bloß in größeren, der neutestamentlichen Exegese dienenden Werken, sondern auch durch religions S. und systematische Arbeiten eine über die Grenzen Peutsch ands hinausgehende Wirksamkeit aus⸗ geübt. U. a. war er Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Beweis des Glaubens“.

Die von der „Akademie gemeinnütziger Wissenschaften“ zu Erfurt gekrönte Preisschrift des Stadtpfarrers Lic. Hummel in Schwaigern: „Was läßt sich zur Pflege einer gediegenen echt volks⸗ thümlichen Bildung in den Arbeiterkreisen thun?“ wird demnächst im Verlag von Eugen Salzer in Heilbronn in Buchform erscheinen.

Einen Wettbewerb für zwei epangelische Kirchen in Düsseldorf schreibt, wie dem „Centr.⸗Bl. d. Bauv.“ mitgetheilt wird, die dortige evangelische Gemeinde aus. Es handelt sich um Erlangung von Entwurfsskizzen im Maßstab 1:100 für eine Kirche an der Kruppstraße (Oberbilk) und für eine Kirche an der Flora⸗ straße. Die Kosten der ersteren dürfen 250 000 ℳ, die der letzteren 300 000 nicht übersteigen. Für die zwei besten Ent⸗ würfe für jede Kirche stehen je ein erster Preis von 1200 und je ein zweiter Preis von 800 zur Verfügung. Ankauf weiterer Entwürfe zum Betrage von je 500 ist vorbehalten. Am Preisgericht nehmen als Techniker die Herren Geheimer Ober⸗Bau⸗ rath Adler in Berlin, Baurath Moeller in Düsseldorf und Baurath Pflaume in Köln theil. Die Entwürfe sind bis zum 15. November d. J. einzureichen.

In der Nacht vom Sonntag zum Montag starb in Nau heim der Schriftsteller und Dramatiker Oskar Justinus. 8

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Landwirthschaftliche Production der Welt.

Von dem Department of Agriculture der Vereinigten Staaten von Amerika sind kürzlich Untersuchungen darüber vorgenommen worden, welche Gesammterträge bei einer Reihe der wichtigsten menschlichen Nahrungs⸗ und Genußmittel sowie bei der Wolle in den an Erzeugung derselben hauptsächlich betheiligten Ländern gewonnen werden. Die Ergebnisse finden wir in dem „Journal of the royal Statistical Society“ zu London veröffentlicht. Die „Statist. Corr.“ entnimmt dieser Quelle die nachstehenden, theils auf amtlichen, theils auf anderen Angaben beruhenden Zahlen, indem sie sich darauf be⸗ schränkt, bei den in Betracht gezogenen Früchten nur je diejenigen b Länder anzuführen, welche in erster Reihe verzeichnet sind. Hierna betrug die zehn⸗ bis elfjährige Durchschnittsernte (von 1880 bis 1890) in Tausenden von Bushels (1 = 36,35 1):

an Weizen in den Ver. Staaten von in den Ver. Staaten von 8

Ebb6 Amerika.. 166088 in Gea ͤ..309 433 in Oesterreich⸗Ungarn. 109 508 iEsiinn 80 722 in Rußland mit Polen in Rumänien .. . 61 003

und Finland.. in Frankreich 26 563 in Oesterreich⸗Ungarn an Werste

an Roggen 8 öe . in Rußland mit Polen in Rußland mit Holen

und Füetnh in Deutschland 100 948 5 in Oesterreich⸗Ungarn. 97 906

in Deuts land 11“ 98 in Oesterreich⸗Ungarn . 121 956 im Ver. brit. Königreich 80 155. in den Ver. Staaten von 54 992

in 86 2681 in den Ver. Staaten von Amerik 111A1A“ Amerika an Kartoffeln

an Hafer in den Ver. Staaten von in Deutschland 891 732 Amerika.. 594 961 in Rußland mit Polen in Rußland.. 535 092 und Finland 464 441 in Deutschland .. 299 556 in Oesterreich⸗Ungarn. 409 369 in Frankreich .246 061 in Frankreich 396 746 im Ver. brit. Königreich 167 307 im Ver. brit. Königreich 228 093.

an Mais

229 916 160 529

Bei der Tabackernte stehen die Vereinigten Staaten von Amerika mit 499 056 000 Pfund (1 = 0,459 kg) in erster Linie; ihnen reihen sich an Oesterreich⸗Ungarn mit 133 936 000, Rußland mit 112 487 000, Deutschland mit 90 883 000 und Frankreich mit 43 742 000 Pfund.

Die Wollproduction entfällt jetzt hauptsächlich auf die außer europäischen Länder. Unter diesen nimmt Australien mit Neuseeland und einem Durchschnittsertrag von 550 000 000 Pfund die erste Stelle ein. Ihm schließen sich die Argentinische Republik mit 376 700 000 und die Vereinigten Staaten von Amerika mit 307 100 000 Pfund an, demnächst Rußland mit 291 500 000, Frankreich mit 124 803 000 und die Capcolonie mit 121 682 000 Pfund.

Die Erntearbeiten sind in Thüringen nahezu vollendet. Der Ertrag der Früchte, mit Ausnahme von Gerste und Hafer, die zum theil fehlgeschlagen sind, wird von der „Th. C.“ als nicht un⸗ günstig bezeichnet; doch haben die zahlreichen Niederschläge der letzten Wochen das Hereinbringen namentlich des Roggens beeinkrächtigt und wird in einzelnen⸗-Orten über Auswuchs geklagt. 8

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs Maßregeln.

ebbeIöö über die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche

in Preußen im Ausgang des Monats Juli 1893.

Die Seuche herrschte in Gemeinde⸗ (Guts⸗) Bezirken

88

Angabe der Thiergattung, welche von der Seuche be⸗ fallen ist.

Regierungs⸗ bezirk

Laufende Nr.

11 Rinder, Schweine.

19 Rinder, Schafe, Schweine. 4 Rinder.

Rinder, Schafe, Schweine. Rinder.

Rinder,

Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder, Schweine. Rinder, Schafe, Schweine. Rinder.

Rinder.

Rinder,

Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder, Schafe.

Rinder, Schafe, Schweine. Rinder, Schweine. Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder.

Rinder, Schweine.

Königsberg Gumbinnen eei Marienwerder otsdam 8 Frankfurt a. O. Stettin Fößlin Hfen. Belen er. 1 Breslau . Liegnitz Oppeln. Magdeburg 5 Merseburg. Frfurtt Schleswig. annover. Hildesheim inden. Arnsberg Koblenz. 1SZ Düsseldorf.. Trier. Aachen

Zusammen

Die Regierungsbezirke Stralsund, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Münster, Wiesbaden, Sigmaringen und die Stadt Berlin waren am Schluß des Monats Juli 1893 frei von der Maul⸗ und Klauenseuche. 1 11“

09o 21ISE£ 2SNg

V 130

-ℳNng=VeSSbehdSoehSSehccredee—́SͤNNSeeN

db0— SrbeoSenodorerore—nRohneSde—— n

£☛ —₰½

Italien.

Nach einer ministeriellen Verfügung werden in den Häfen der Provinz Genua die von Neapel eintreffenden Schiffe einer ärztlichen Untersuchung unterworfen. Die Ausschiffung von schmutzigen Gegen ständen ist verboten; letztere werden unter Mitwirkung des Hafen arztes einer Desinfection unterzogen.

Spanien.

Nach einer in der „Gaceta de Madrid“ vom 3. d. M. ver⸗ öffentlichten Königlichen Verfügung vom 1. d. Mts. werden alle nach dem 18. v. M. von Neapel ausgegangenen und nach dem 3. d. M. in Spanien eintreffenden Herkünfte nach dem Quarantäne⸗ hafen gesandt.

Die in einer Entfernung von 165 km von Neapel gelegenen italienischen Häfen gelten vom 1. d. M. an als choleraverdächtig.

Türkei. 1

Zufolge Beschlusses des Internationalen Gesundheitsraths in

Konstantinopel unterliegen Herkünfte aus Rostow a. D. seit dem 31. v. M. einer fünftägigen in Kawak zu bestehenden Quarantäne.

Bulgarien. Vom 6. d. M. ab sind Personen und Provenienzen aus Ruß⸗ land, Rumänien und der asiatischen Türkei einer achttägigen Quarantäne unterworfen.

1 8

Cholera ö

Wien, 7. August. Aus Nadworna in Galizien wird der „Wien. Abdp.“ gemeldet, daß daselbst zwei verdächtige Todes fälle vorkamen, die sich als Magen⸗Darmkatarrh bedestellten Da jedoch infolge des Eisenbahnbaues Szigeth Woronienka der Ueber⸗ tritt der Arbeiter aus Ungarn nach Galizien die Besorgniß einer Einschleppung der Cholera nahelegte, wurden Vorsichtsmaßregeln, namentlich die sanitäre Revision an der Einbruchsstation Woronienka sowie die Errichtung von Spitalbaracken, verfügt.

Rom, 7. August. Der Minister des Innern hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge den hiesigen Vertretern der fremden Mächte mitgetheilt, daß die Cholera, we che in zwei kleinen Gemeinden der Provinz Alessandria ausgebrochen war, erloschen sei. ganz Italien kämen jetzt nur vereinzelte Cholerafälle vor. In Neapel sei die Cholera im Verschwinden begriffen und es seien energische Maßnahmen getroffen, um das Einschleppen und die Verbreitung der Cholera zu verhindern. In Udine und Pontebba wurden die ärzt⸗ liche Ueberwachung der Reisenden und die Desinfection ihrer Wäsche

Bukarest, 7. August. Nach einer amtlichen Meldung aus Braila sind daselbst gestern acht Neuerkrankungen und sechs Todes⸗ fälle an Cholera vorgekommen. Aus Sulina wurden vier ver⸗ dächtige Erkrankungsfälle gemeldet. v G

Handel und Gewerbe.

Die russische Verordnung (avis du Département des Douanes, veröffentlicht im „Journal de St. Pétersbourg“ vom 2. August Nr. 193), betreffend die Erhöhung der sogenannten Laststeuer gegen deutsche Schiffe, lautet in Uebersetzung folgendermaßen: 1

„Auf Grund der in Art. 827 des Fol esetzes enthaltenen allgemeinen Bestimmung sind die in russische Heüsen einlaufenden fremden Schiffe einer Tonnenabgabe im Betrage von 1 Rbl.