8 Rumänien. 114“ 28. August. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von 20 000 kg Leder für Schuhsohlen. 8 29. August, ebenda, Lieferung von 3000 Säbelkoppeln. 31. August, ebenda, Lieferung von 14 000 Paar Sporen. 2. September, ebenda, Lieferung von 10 000 Säcken für Zwieback. 23. August, ebenda, Lieferung von 25 000 Feldflaschen aus emaillirtem Blech. v
8 Verkehrs⸗Anstalten.
In Strausberg fand vorgestern die Eröffnung der 6,2 km. langen Eisenbahn statt, welche die Stadt mit der gleichnamigen Station der Ostbahn verbindet. Die Bahn, eine Kleinbahn, und zwar die erste Kleinbahn, die in Preußen dem Verkehr übergeben worden ist, wurde, wie wir der „V. Z.“ entnehmen, von der Straus⸗ berger Eisenbahn⸗Actiengesellschaft, an der außer Privatleuten in Berlin und Magdeburg, die Stadt Strausberg, der Kreis Oberbarnim und die Provinz Brandenburg betheiligt sind, mit einem Kosten⸗ aufwand von 360 000 ℳ gebaut. Es besteht die Absicht, sie nach Wrietzen a. O. weiterzuführen.
—. Der Postdampfer „Dubbeldam“ der Niederländisch⸗ Amerikanischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft ist am 16. d. M. in New⸗York angekommen.
Bremen, 18. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Werra“ ist am 16. August Nachmittags in Genua angekommen. Der Schnelldampfer „Aller“ ist am 17. August Vormittags auf der Weser angekommen. Der Schnell⸗ dampfer „Lahn“ ist am 16. August Nachmittags in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Darmstadt' ist am 16. August Nachmittags von Baltimore nach der Weser abgegangen. Der 1““ „Straßburg“ ist am 16. August Nachmittags in
dew⸗York angekommen. Der Postdampfer „München“ ist am 16. August Abends in New⸗York angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Salier“ hat am 16. August Abends die Reise von Neapel nach Port Said fortgesetzt. Der Schnelldampfer „Havel“ hat am 16. August Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer „Trave“ hat am 17. August Morgens Dover peassirt. 6A“ „Baltimore“, vom La Plata kommend, hat am 17. August Morgens Beachy Head passirt. Der Postdamdfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 17. August Nach⸗ mittags die Reise von Genua nach New⸗York fortgesetzt. amburg, 17. August. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer „Augusta Victoria“ hat, von New York kommend, heute Nachmittag Scilly passirt.
— 18. August. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerikanische Packet⸗ fahrt⸗Actiengesellschaeft. Der Schnelldampfer „Fürst Bismarck“ ist, von Hamburg kommend, gestern Abend in New⸗York ein⸗
getroffen. London, 17. August. (W. T. B.) Die Union⸗Dampfer „Spartan“ und „Goth“ sind gestern auf der Heimreise von 6““ 8 1 11“
Capetown abgegangen.
Theater und Musik.
DSDas Lessing⸗Theater bringt in der Mitte der nächsten Woche seine erste, der heiteren Gattung angehörende Novität zur Aufführung: ein vieractiges Lustspiel von Robert Kohlrausch, mit dem Titel „Menschen!“. Der Verfasser, bekannt als Feuilletonist und Theater⸗ kritiker des „Hannoverschen Couriers“, hat bereits früher auf der Bühne mit Erfolg debütirt. Ein vieractiges Schauspiel aus seiner Feder, „Das goldene Kalb“, ist von Friedrich Mitterwurzer in sein Gastspielrepertorre aufgenommen worden, während das Königliche Schauspielhaus im letzten Spieljahre „Die bezähmte Widerspenstige“ 8 cer.⸗ 11“ von Robert Kohlrausch zur Aufführung ge⸗ ra at.
Im Kroll'schen Theater geht am Sonntag Zepler’'s „Braut⸗ markt zu Hira“ in Scene. An demselben Abend tritt auch Signora Nevada wieder auf, und zwar als Rosine in Rossini's „Barbier von Sevilla“. Das erste Auftreten des Signor Battistini findet bestimmt am Dienstag, 22. d. M., in Donizetti's „Favoritin“ statt, in welcher Oper der Sänger die Partie des Königs Alphons singt. Die Titelrolle singt Frau Moran⸗Olden und zwar zum ersten Male in Berlin. Wegen einer leichten Indisposition der letztgenannten Künstlerin kann die für morgen (Sonnabend) ange⸗ kündigte Aufführung des „Fidelio“ nicht stattfinden; dafür geht Mozart's „Zauberflöte“ in Scene.
1114“
8
Mannigfaltiges.
In Harzburg feierte am Dienstag der f Abgeordnete Consul a. D. Herr H. H. Meier aus Bremen das Fest der goldenen Hochzeit. Seine Majestät der Kaiser übersandte, wie die „Weser⸗Ztg.“ mittheilt, dem Jubilar mit der goldenen Ehejubiläums⸗ Medaille folgendes, aus Helgoland, vom 9. August datirtes Schreiben: „Ich habe vernommen, daß Sie mit Ihrer Gemahlin am 15. d. M. das Fest der goldenen Hochzeit feiern werden, und freue Mich, Ihnen zu diesem seltenen Tage Meinen Glückwunsch aus⸗ zusprechen. Mögen Ihnen in der gleichen Rüstigkeit und
b mit welcher Sie dieses Fest begehen, noch lange ahre ungetrübten Glückes an der Seite Ihrer Gattin durch Gottes Gnade beschieden sein, und mögen Sie in der hohen Achtung und Werthschätzung, die Ihnen ungetheilt von Nah und Fern gezollt wird, den wohlverdienten Lohn erblicken für die langjährigen erfolgreichen Bestrebungen, welche Sie dem Wohle und Gedeihen Ihrer Vater⸗ stadt Bremen, deren Handel und Schiffahrt, wie auch der Fäederzhig des Reichs und seiner Interessen unablässig gewidmet haben. Als ein sichtbares Andenken an diesen festlichen Tag und als ein Zeichen Meiner Anerkennung lasse Ich Ihnen beifolgend die Ehe⸗Jubiläums⸗ medaille in Gold zugehen. Ihr wohlgeneigter Wilhelm J. R.“
Das Institut der Urania wird am nächsten Sonntag, also noch vor Schluß der Schulferien, wieder eröffnet. Das Repertoire des wissenschaftlichen Theaters wird vorläufig noch von der in ihrer Neu⸗ gestaltung eine ganz besondere Anziehungskraft e „Amerika⸗ fahrt“ beherrscht werden.
Posen, 17. August. Der General⸗Arzt des V. Armee⸗Corps Dr. Schrader, ehemals Leibarzt Seiner Majestät des hochseligen Kaisers Friedrich, ist, wie die „Schles. Ztg.“ meldet, gestern auf einer Inspectionsreise in Ostrowo plötzlich vom Schlage gerührt und auf seinen Wunsch in das hiesige Diakonissen⸗Krankenhaus gebracht worden.
Remscheid, 16. August. Die Theilnehmer an der XXXIV. Haupt⸗ versammlung des Vereins deutscher Ingenieure besuchten gestern Nachmittag eine Anzahl von Fabriken und sonstigen technischen Anlagen der Städte Barmen und Elberfeld. Der Abend vereinigte sie im Luftkurhause der Barmer Anlagen. Am heutigen Morgen führte ein Sonderzug die Gäste nach der industriereichen Stadt Remscheid, die sich zum Empfang der Ingenieure festlich ge⸗ schmückt hatte. Im Hotel Schießen daselbst fand heute Vor⸗ mittag die dritte und letzte Hauptsitzung statt. Hofrath Dr. Caro ertheilte als Vorsitzender zunächst das Wort dem Ober⸗Bürgermeister von Bohlen, welcher die Versammlung herzlich willkommen hieß und ein Bild von der kräftig auf sich selbst stehenden Remscheider In⸗ dustrie entwarf. Die Versammlung dankte dem Redner durch leb⸗ haften Beifall, dem der Vorsitzende noch besonderen Ausdruck gab. Dann hielt Director Haedicke⸗Remscheid einen Vortrag über die „Kleineisenindustrie“, die in Remscheid und den benachbarten Orten ihren Hauptsitz hat und die Anfertigung aller möglichen Gegen⸗ stände, vom einfachen Fischhaken bis zur Revolverkanone sich zur Auf⸗ gabe stellt. Im Saal war eine reiche Sammlung aller ihrer Erzeug⸗ nisse, Klingen, Sensen, Scheeren, Schlösser, Werkzeuge vereinigt, an deren Hand der Redner die allmähliche Entwickelung dieser Industrie erläuterte. Er zeigte, wie sie, von der Handarbeit ausgehend, später zur Maschinen⸗ arbeit und Massenherstellung führte, und wie die Formgebung selbst bei⸗ scheinbar ganz einfachen Gegenständen, dem Zwang der Nothwendig⸗ keit und auch wohl der Geschmacksrichtung der verschiedenen Con⸗ sumenten folgend, eine außerordentlich mannigfaltige geworden ist. Auch der Elektricität im Dienst der Kleineisenindustrie erwähnte der Vortragende und sprach schließlich die Hoffnung aus, daß durch Einführung dieser und der Kleinmotoren die Con⸗ currenzfähigkeit des Kleingewerbes wieder gehoben werden möge. Dem mit Beifall entgegengenommenen Vortrag folgte ein weiterer des Herrn Fehlert⸗Berlin über einen aichbaren Geschwin⸗ digkeitsmesser von Dr. Braun, der durch Abbildungen und Modelle erläutert war. An den Vortrag knüpfte sich eine Erörterung, an der sich besonders die Herren Professoren Bach⸗Stuttgart und Ernst⸗Karls⸗ ruhe betheiligten. Da nunmehr alle Punkte der Tagesordnung erledigt waren, schloß der e die Sitzung, nachdem er allen, die zum guten Gelingen der Hauptversammlung beigetragen haben, wärmsten Dank sagte. Der Nachmittag sowie der morgige Tag wird jedoch die Theilnehmer noch zusammenhalten und ihnen weitere Gelegenheit geben, den reichen Sehenswürdigkeiten des bergischen Landes Beachtung zu schenken.
Kufstein. Die Stadt Kufstein beging am letzten Sonntag die Feier ihres fünfhundertjährigen Bestehens. Eingeleitet wurde die Feier, wie bayerische Blätter melden, durch einen Festzug, der sich in folgender Reihe in Bewegung setzte: Voran die Stadt⸗ kapelle, dann eine Gruppe von siebzig jungen Tirolerinnen in ihrer malerischen Volkstracht, hierauf der Altschützenmeister mit schwerer silberner Schützenkette (der ältesten in ganz Tirol), costümirte Zieler, der Kufsteiner Standesschützenverein und eine Reihe Kufsteiner Vereine. Ver⸗ sinnbildlichte dieser Theil des Festzuges gewissermaßen Neu⸗Kufstein, so stellte der zweite, historische Theil, Alt⸗Kufstein dar zu jener Zeit, als Herzog Stefan III. von Bayern auszog, dem Markte Kufstein die Rechte einer Stadt zu verleihen. Den gi. fnetn Knappen, der Kastellan, der Schalksnarr ꝛc.; den Schluß bildeten be⸗ waffnete Reisige. Gegenüber dem Kink⸗Denkmale war ein großes Podium mit Zelt aufgeschlagen, woselbst nach Eintreffen des Fest⸗ zuges das vom Hof⸗Schauspieler Hildebrand (München) verfaßte Fest⸗ spiel, das die Erhebung des Marktes „Kuofstain“ zur Stadt durch
erzog Stefan zum Vorwurf hatte, gegeben wurde. Dann hielt 8 rgfessor Prem (Kufstein) die Festrede, in welcher er einen Abriß der
eschichte der Stadt gab. Beim Festbanket sprachen der Bürger⸗ meister, der Statthalter und Rittmeister Henke. burg veranstaltetes Kinderfest verlief heiter und schön. ein Festconcert statt.
Ein in der Zellen⸗ Abends fand
8 und die
Dessau, 17. August. Zur Feier des heutigen 200 jährigen Er⸗ innerungstages des Regierungsantritts des Fürsten Leopold von Anhalt⸗Dessau war, wie der „Anh. St.⸗A.“ berichtet, das Denk⸗ mal auf dem Großen Markt bereits gestern Morgen festlich decorirt. Im Hintergrunde breitete sich zwischen zwei Flaggenmasten eine rothe Dra⸗ perie aus, auf der die goldgestickten Namen der Schlachtorte „Namur, Höchstedt, Turin, Cassano, Rügen, Kesselsdorf“, die den Ruhm des Fürsten von Anhalt⸗Dessau in alle Welt getragen, angebracht waren. ur Seite erhoben sich weitere zwei Flaggenmasten; sämmtliche Mafhun waren mit Guirlanden umrankt und mit einander verbunden. Vier mit Eichenblättern und Fähnchen ausgeschmückte Geschütze, zu beiden Seiten je zwei, flankirten das Denkmal, das aus einem kleinen Wald von Gewächsen hervorragte. An der Stirnseite des Denkmals vor dem Piedestal war das Herzoglich anhaltische Wappen angebracht; eine Pyramidengruppe von Gewehren aus der Zeit des „alten Dessauers“ mit Bajoneten und eisernen Ladestöcken, den auf dem Gebiete des Kriegswesens bahnbrechenden Erfindungen des Fürsten⸗Heerführers, ver⸗ vollständigte den einfachen, aber durchaus angemessenen Schmuck des Denkmals. Zu dem die Feier einleitenden Festzuge sammelten sich Abends von 7 ½ Uhr an die hiesigen Kriegervereine, die freiwillige Schützengilde auf dem Albrechtsplatze.
egen 8 ½ Uhr setzte sich der aus circa 400 Theilnehmern gebil⸗ dete Zug, der von dem Turnlehrer a. D. Friedr. Löwigt com⸗ mandirt wurde, unter Vorantritt des Musikcorps des Anhaltischen Infanterie⸗Regiments Nr. 93 und begleiter von einer nach Tausenden zählenden Menge in Pemnea. und nahm seinen Weg durch die Zerbster Straße, über den Kleinen Markt, an dem Rathhause vorbei nach dem Denkmalsplatz auf dem Großen Markt. Mit seinen vielen Lampions gewährte der Zug einen hübschen Anblick. Die Straßen und der Platz selbst waren von Zu⸗ schauern dicht umsäumt. Nach Aufstellung des Festzuges an der Front des Leopold⸗Denkmals, und nachdem die Anwesenden gemeinsam den ersten Vers des Anhaltliedes gesungen hatten, ergriff Herr Lieutenant d. L. Dr. Lorenz das Wort zu einer längeren patriotischen Ansprache, in der er die Bedeutung des Fürsten Leopold als Kriegshelden und Landesfürsten in einem geschicht⸗ lichen Rückblick hervorhob. Unter den Klängen des Hesfauer Marsches legten sodann der Regiments⸗Commandeur und der Bezirks⸗Cosmmandeur im Namen des activen, beziehentlich des Reserve⸗Offiziercorps sowie die Vertreter der am Festzug betheiligten Corporationen Lorbeerkränze am Denkmal nieder. Sich dann der Gegenwart, als der Zeit der Erfüllung zuwendend, wies der Festredner darauf hin, daß, was die von dem „alten Dessauer“ geschärften Waffen damals erringen sollten, eben diese Waffen heute zu ver⸗ theidigen und bewahren hätten unter den Klängen des herrlichen Liedes, mit denen sich 1870 das deutsche Volk erhob. Neben den Klängen des „Dessauer Marsches“ sei „die Wacht am Rhein“ das Schutz⸗ und Trutzlied der erfüllten Sehnsucht. Wenn es einst zum Kampf kommen sollte, dann werde der Geist des Fürsten Leopold unter den Klängen dieses Liedes unserem Volk voran in den Kampf ziehen. „Die Wacht am Rhein“ — so forderte Redner auf — „ertöne denn zum Schluß dieser Feier, machtvoll erklingend zu der ehrwürdigen Schloßkirche hinüber, in die Grüfte hinein, wo Fürst Leopold neben seinem Vater und seinem Sohne ruht, als Gruß der deutschen Gegenwart an die Helden der Vergangenheit, die das erst vorbereitet, was wir heute genießen, und als ein Ge⸗ löbniß, daß wir seinem Geist im Sinne der Wacht am Rhein allezeit treu bleiben wollen, dem Geiste des Mannesmuths, des Gehorsams und soldatischer Opferwilligkeit!“ Mit einem von der Festversammlung begeistert aufgenommenen Hoch auf Seine Hoheit den regierenden Herzog schloß die Festrede. Nach Beendigung der Feier am Denkmal begab sich der Festzug nach dem „Tivoli“, in dessen großem Saale ein in allen Theilen wohlgelungener und ungemein zahlreich besuchter Festeommers stattfand.
“ 8
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Gotha, 18. August. (W. T. B.) Das heute ausgegebene Bulletin über das Befinden Seiner Hoheit des Herzogs lautet: Vergangene Nacht gut; gestern schlief Seine Hoheit viel, Nahrungsaufnahme erschwert, aber ausreichend. Flor⸗ schütz. Schwerdt.
Bombay, 18. August. (Meldung des „Reuter'schen Bureaus“). Um neuerlichen Zusammenstößen der Muhamedaner und Hindus vorzubeugen, wurde eine Kanone bei der Juma⸗ Moschee “ ährend der Gebete der Muhamedaner nahm ein starkes Truppenaufgebot vor der Moschee Aufstellung. Der Tuchmarkt und die Magazine sind wieder eröffnet.
Bangkok, 18. August. (W. T. B.) Das englische Kanonenboot „Linnet“ ist gestern nach Hongkong in See ge⸗ gangen.
reia. S. vom 18. August,
r Morgens.
im. S.
sius
5 C. = 40R.
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr
u. d. Meeressp.
red. in Mill Temperatur in ° Cel⸗
dürfte.
bedeckt halb bed. Regen bedeckt wolkenlos heiter heiter bedeckt
Belmullet.. 751 Aberdeen 754 Christiansund 759 Kopenhagen. 767 Stockholm. 766 aranda. 762
t Petersburg 759 Moskau 7746
— — — — 2S.
gefallen.
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Uebersicht der Witterung.
Während das barometrische Minimum, welches gestern bei Wisby lag, mit zunehmender Tiefe ost⸗ wärts nach dem Innern fortgeschritten ist, hat sich die Depression im N. · gebildet und eine Theildepression auf ihrer Südseite in der Kanalgegend entwickelt, welche bei weiterem Fortschreiten nach Osten hin Gewitter veranlassen Ueber Central⸗Europa lagert ein umfang⸗ reiches Hochdruckgebiet, mit ruhiger, warmer, fast wolkenloser und trockener Witterung. deutschland erhoben sich gestern die Nachmittags⸗ temperaturen vielfach über 30 Grad. Im Westen der britischen Inseln sind erhebliche Regenmengen
t † 2 kordwesten weiter aus sind geöffnet.
Sonntag: Fatinitza.
Anfang 6 Uhr. In Süd⸗
flöte. Anfang 7 Uhr.
Der Barbier von Sevilla. Brautmarkt zu Hira. Dienstag:
Deutsche Seewarte.
Cork, Queens⸗ 74ö71754 Cherbourg. 759 16763 q116“] Fhün bur⸗ IL1“ winemünde 767 Neufahrwasser 768. Memel 767
Peris hI11“ ünster. 764 Karlsruhe. 765 Wiesbaden 765 München 768 Chemnitz 767 Berlin. 767 Wien.. 766 N heiter⁵) Breslau. 769 OSO 3 wolkenlos Ile d'Aix .. 759 SSO. 4 heiter Nizza.. 765 still wolkenlos 23 Wesst.. 766 still heiter 26
Regen wolkenlos wolkenlos halb bed. heiter heiter¹) halb bed. halb bed. ²) wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenl. ³) wolkenlos wolkenl. ⁴)
pfeil.
₰ BaüboreeSoehhee
Sonnabend: 3 Acten von
9 9U
¹) Thau. ²) Nachts etwas Regen. Thau. ⁴) Dunst, Thau. ⁵) Gewitter.
³) Nachts
Theater⸗Anzeigen.
Lessing⸗Theater. 8 “ 8' hn 8 onntag: Da echt, zu lieben. 6 ja-
Montag: Rosmersholm. 8 Victoria⸗Theater.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Fatinita.
heiter ranz von Suppé. err Kapellmeister Federmann.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Con⸗ eert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung des Concertmeisters Herrn Stiemer. — Auftreten der Wiener Duettisten Rosa und Rudolf Niedel, der Liedersängerin Kassai Aranka, der Soubrette Thiedemann und der
Die Favoritin.
Sonnabend: Der Probe⸗
Bildern. Anfang 7 ½ Uhr.
Militär⸗Doppel⸗Concert. Specialitäten ersten Ranges.
Komische Operette in Zell und R. Genée. Musik von Regie: Herr Unger. Dirigent:
Anfang 7 ½ Uhr. flammen.
Im Garten: Concert. Ranges. Anfang 5 Uhr. Fischer. gliedern des Victoria⸗Theaters.
söcfschen Gesangshumoristen Zocher. Anfang r
Um 10 Uhr: Die Fontaine lIumineuse. In Berlin nirgends sonst zu sehen. — GElektrische Illumination. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten
Anfang 7 ½ Uhr. Im prachtvollen Park: Gr. Doppel⸗Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstler.
Kroll's Theater. Sonnabend: Die Zauber⸗
Erstes Gastspiel der Sgr. Mattia Battistini und Gastspiel der Frau Moran⸗Olden.
Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗Garten. Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 ½ Uhr.
Belle⸗Alliancestraße 7/8.
Sonnabend: Zum 91. Male mit vollständig neuer Aus⸗ 1“ 8 hhtten : Frau Venns. Modernes Märchen (großes usstattungsstück) mit Gesang und Ballet in 12
Im Belle⸗Alliance⸗Garten: Auftreten von Anfang 5 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗
Italienische Nacht. Auftreten von Specialitäten ersten
Auf der Sommerbühne: Guten Morgen, Herr Posse mit Gesang, dar
Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum 64. Male: Goldlotte. Gesngehafs in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Goldlotte.
81☛ Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. 2☚
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Freiin Kaethe von Wangenheim mit Vorher:
Sonntag: Gastspiel der Sgra. Emma Feeg Fr. Lieut. Frhrn. von Meyern⸗Hohenberg (Brü⸗
eim — Karlsruhe). Frl. Gertrud Wehner mit, Fhn. Gerichts⸗Referendar Albert Beyer (Walden⸗ urg i. Schl. — Breslau). Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Assessor Adolf Lex mit Frl. Caroline Turnau (Wiesbaden-—Leipzig). Geboren: Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. rem.⸗Lieut. Werner von Alvensleben (Neuhaldens⸗ eben). — Ein Sohn: Fi Pastor Graßmann (Zudar auf Rügen). — Eine Tochter: Hrn. Heinrich Grafen Finck von Finckenstein (Ober⸗ Eisersdorf). — Hrn. Pfarrer R. Kanus e Gestorben: Hrn. Heinrich von Graevenitz Tochter Elisabeth SEhe⸗ — Hr. Prem. ⸗Lieut. a. D. Friedrich von Trott zu Solz (Solz bei Bebra). — Hr. Amtsgerichts⸗Rath a. D. Rudolf von Wenckstern (Görlitz).
Anfang
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,
Fünf Beilagen
Doppel⸗
Ult von Mit⸗
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 18. August.
Deer preußische Minister für Handel und Gewerbe hat nachstehenden Erlaß an die Ober⸗Präsidenten
gerichtet: 1 2 Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin, den 15. August 1893. Eurer Excellenz lasse ich in der Anlage . .. Exem⸗ plare von .“ A. Vorschlägen für die Organisation des Handwerks, B. Vorschlägen für die Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk, “ d Erläuterungen zur eingehenden gutachtlichen Aeußerung ugehen. 9 Die Vorschläge stellen das unverbindliche Ergebniß vor⸗ läufiger Erwägungen dar und sollen im wesentlichen nur die Grundlage für weitere Erörterungen abgeben, bei denen die Auslassungen der Behörden und die von der Oeffentlichkeit zu erwartende Kritik gewürdigt und berücksichtigt werden. Die gutachtliche Aeußerung wird sich auf die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Vorschläge im allgemeinen zu beschränken haben; ich wünsche jedoch, folgende Einzelfragen ausdrücklich beantwortet zu wissen:
1) Erscheint die zur Abgrenzung der Kleinbetriebe gegen⸗ über den Großbetrieben angenommene Arbeiterzahl zutreffend? (A. Ziffer II.) “
2) In welcher Weise sollen die Beiträge für die Fach⸗ genossenschaften bemessen und vertheilt werden? Kann hierbei die Höhe der Gewerbesteuer, die Zahl der Arbeiter oder der Umfang der maschinellen Hilfskräfte einen Maßstab abgeben? (A. Ziffer VII.) 1 .“
3) In welchem Verhältniß soll die Hahl der Mitglieder des Gehilfenausschusses zu der Zahl der Mit lieder des Vor⸗ standes der Fachgenossenschaft stehen? (A. öhr XVIII.) 8
4) Wer soll die Kosten des Gehilfenausschusses tragen? Ist es unbedenklich, bei der Geringfügigkeit der Beiträge und der Schwierigkeit der Einziehung diese als Kosten der Fach⸗ genossenschaften zu bezeichnen? event. erscheint es angängig, den Arbeitgebern eine Vorschußverbindlichkeit aufzuerlegen und ein Abzugsrecht am Lohn einzuräumen? (A. Ziffer XIX.)
5) In welchem Verhältniß soll die Zahl der Vertreter der Gehilfenausschüsse zu der Zahl der Mitglieder der Hand⸗ werkskammer stehen und wie soll ihre Zahl auf die Gehilfen⸗ ausschüsse vertheilt werden? (A. Ziffer XXX.) 1
6) Nach welchem Maßstab sollen die Kosten der Hand⸗ werkskammer auf die einzelnen Fachgenossenschaften vertheilt werden? (A. Ziffer XXIX.) 1
Inwieweit die Anhörung aller Localbehörden wünschens⸗ werth erscheinen kann, überlasse ich dem Ermessen Eurer Ex⸗ cellenz und sehe Ihrem gefälligen Bericht bis zum 1. Januar k. J. ergebenst entgegen.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch.
An die sämmtlichen Königlichen Ober⸗Präsidenten. (einzeln.) A. Vorschläge für die Organisation des Handwerks.
I. Zur Wahrnehmung der Interessen des Kleingewerbes sind Fach⸗ genossenschaften und Handwerkskammern zu errichten.
Die Errichtung der Fachgenossenschaften erfolgt innerhalb der Bezirke der Handwerkskammern. Die Abgrenzung dieser Bezirke wird nach Anhörung betheiligter Gewerbtreibender von der Landescentral⸗ behörde bestimmt. 1“
1“ 1“ ] 5 “ 11A1“*“ 3 Mit Ausnahme des Handels und der in §§ 29 bis 30, 31. der Gewerbeordnung I Gewerbe, aber einschließlich des Musiker⸗Gewerbes, soweit es höhere künstlerische Interessen nicht ver⸗ folgt, gehören den Fachgenossenschaften alle Gewerbtreibenden an, welche ein Handwerk betreiben oder regelmäßig nicht mehr als zwanzig Arbeiter beschäftigen. 8 . Durch Beschluß des Bundesraths kann für bestimmte Gewerbe die Beschäftigung einer geringeren Zahl von Arbeitern als Grenze
t t werden. festgesetzt werden nüt
Durch Beschluß des Bundesraths können bestimmte Gewerbe von der Zugehörigkeit zu den Fachgenossenschaften ausgenommen werden. Der Beschluß kann auch für örtlich begrenzte Bezirke erlassen werden.
Die Fachgenossenschaften sind, soweit einzelne Gewerbszweige im Bezirke gr Handwerlskammer hinreichend stark vertreten sind, für diese, soweit dies nicht der Fall, für mehrere Frwerbeeneeige unter thunlichster Berücksichtigung der Gewerbe zu bilden.
Die Bildung der einzelnen Fachgenossenschaft erfolgt in ähnlicher Weise, wie die Bildung der Berufsgenossenschaften bei der Unfall⸗ versicherung.
I. Jeder Gewerbtreibende gehört kraft Gesetzes der Genossenschaft eines Faches an. dectecttenn⸗ in deren Betrieb mehrere Gewerbszweige ver⸗ eeinigt sind, sind der Fachgenossenschaft ihres Haupt⸗Gewerbszweiges zuzuweisen. 1 Statut. D Verwaltung sowie 8 ie Fachgenossenschaften regeln ihre innere ihre Berc Lachamasse es ein von der Generalversammlung ihrer Vütglieder zu beschließendes Statut. Das Statut muß Bestimmung reffen über den Namen, Sitz und Bezirk der Fachgenossenschaft, 8 98 Zahnransehang, und Befugnisse des Vorstandes und er etwa zu bestellenden Ausschüsse, 1 die eee- und Art der Beschlußfassung der Generalversammlung,
beh Das Statut bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ ehörde.
Kommt ein Beschluß der Generalversammlung über das Statut nicht zustande oder wird die Genehmigung wiederholt versagt, so er⸗ läßt die höhere Verwaltungsbehörde das Statut mit rechtsverbind⸗ licher Kraft.
Organe. VIII. Dem Vorstand liegt die gesammte Verwaltung der Fachgenossen⸗ schaft und die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Befugnisse ob, soweit nicht einzelne Angelegenheiten durch Gesetz oder Statut der Beschluß⸗ nahme der Generalversammlung vorbehalten oder besonderen Aus⸗ schüssen übertragen sind. 1
Der Velen.esnabwe der Generalversammlung sind vorbehalten: 1) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse, 2) die Wahl der Mitglieder der Handwerkskammer,
3) die Festsetzung des Etats, die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, die Bewilligung von Ausgaben, welche nicht im Etat vorgesehen sind,
4) Abänderungen des Statuts.
Stimmrecht in der Generalversammlung. X
In den Generalversammlungen der Fachgenossenschaft ist stimm⸗ berechtigt, wer das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahre im Bezirk der Handwerkskammer ein der Fachgenossenschaft an⸗ gehörendes stehendes Gewerbe betreibt.
Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind (§§ 31, 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes), sind nicht stimmberechtigt.
8
Wählbarkeit zu Aemtern. X
Zu Mitgliedern des Vorstandes oder der Ausschüsse können nur solche Angehörige der Fachgenossenschaft gewählt werden, welche das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl vorhergegangenen Jahre für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung er⸗ stattet haben und im Bezirke der Handwerkskammer seit mindestens zwei Jahren ein der Fachgenossenschaft angehörendes stehendes Ge⸗ werbe betreiben.
Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind, sind nicht wählbar.
Ehrenamtliche 1““ Inhaber der Aemter.
Die Aemter der Fachgenossenschaften sind Ehrenämter. Die Uebernahme kann nur aus Gründen verweigert werden, aus denen die Wahl zum Beisitzer eines Gewerbegerichts abgelehnt werden darf.
Aufgaben.
a. obligatorische. 1 1“ 1 8 8
Aufgabe der Fachgenossenschaften ist:
1) die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Genossen, . 1
2) die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, u.“
3) die nähere Regelung des Lehrlingswesens und die Fürsorge für die technische, gewerbliche und Ausbildung der Lehrlinge, der Erlaß von Vorschriften über das Verhalten der Lehrlinge, die Art und den Gang ihrer Ausbildung, die Form und den Inhalt der Lehrverträge, sowie über die Verwendung von Lehrlingen außerhalb des Gewerbes, “
4) die Entscheidung über die zwischen den Mitgliedern der Fach⸗
enossenschaft und ihren Lehrlingen entstehenden Streitigkeiten, welche
sich auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Lehrverhält⸗ nisses, auf die ge dnsekicen Leistungen aus demselben, auf die Er⸗ theilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse beziehen,
5) die Bildung von Prüfungsausschüssen für einzelne Gewerbe oder “ zu dem Zwecke, Lehrlinge und Gesellen auf ihren Antrag einer Prüfung zu unterziehen und über den Erfolg der⸗ selben ein Zeugniß auszustellen.
b. facultative. senschaften sind vefugt Die Fachgenossenschaften sind befugt: 1“
1) 2Faeehüsenen zur Pe der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge zu treffen und Fachschulen zu errichten und zu leiten,
2) über den Besuch der von ihnen errichteten Fortbildungs⸗ und Fachschulen Vorschriften zu erlassen, soweit dieser Besuch nicht durch Statut oder Gesetz geregelt ist.
Die Vorschriften der Fachgenossenschaften, welche auch für einzelne Gewerbe erlassen werden können, unterliegen der Genehmigung der Handwerkskammer und dürfen deren Vorschriften und Beschluͤssen nicht zuwiderlaufen. 88 1
Die nähere Regelung der Prüfungen erfolgt durch eine Prüfungs⸗ ordnung, welche von der Fachgenossenschaft zu beschließen ist der Genehmigung der Handwerkskammer bedarf.
Aufsicht. 5.8 8
Die Fachgenossenschaften sind der Aufsicht der Handwerkskammer untecdasts Die Handwerkskammer kann sich der Fachgenossenschaften als ihrer Organe bedienen.
Gehilfenausschuß.
Errichtung.
Mitgliedern der chgenossenschaft beschäftigten Die bei den gliedern der Fachgenossenschaft be⸗ 1 Arbeiter wählen den Gehilfenausschuß. Zur Theilnahme an der Wahl sind diejenigen Arbeiter berechtigt, welche:
a. sich im “ der bürgerlichen Ehrenrechte befinden,
b. das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben,
c. seit länger als einem halben Jahre im Bezirk der Fach⸗ genossenschaft beSsfäh⸗ sind und während mindestens der Hälfte dieses Zeitraums bei Mitgliedern derselben in Arbeit stehen.
Wählbar ist jeder Arbeiter, welcher: 1
a. sich im Besitz der .r Ehrenrechte befindet,
b. das 30. Lebensjahr vollendet hat, 8 1
c. in dem der Wahl ““ Jahre für sich oder seine Familie aus öffentlichen Mitteln Armenunterstützung nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat,
d. seit mindestens zwei Jahren im Bezirk der Fachcgencsenscalt beschäftigt ist und während dieser Zeit länger als ein Jahr bei Mit⸗ gliedern der Fachgenossenscheft in Arbeit gestanden t
Das Amt eines Mitglieds des Gehicgenansschuse ist ein Ehren⸗ amt. Die Uebernahme kann nur aus Gründen verweigert werden, aus denen die Wahl zum Beisitzer eines Gewerbegerichts abgelehnt
werden darf. XVII. 1 Kommen Wahlen nicht zu stande, oder wird von der Mehrzahl
der Gewählten wiederholt die Annahme der Wahl mit Erfolg ab⸗ gelehnt, so hat die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der
Wählbaren zu ernennen, oder die Wahrnehmung seiner Obliegen⸗ heiten anderen Personen zu übertragen.
Zuständigkeit.
XVIII. “
Der Gehilfenausschuß ist berechtigt zur Mitwirkung bei Regelung der Lehrlingsverhältnisse, der Abnahme der Gesellenprüfungen, der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Fachgenossen⸗ schaft und ihren Lehrlingen sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, welche⸗die Interessen der Gehilfenschaft berühren. Seine Mitglieder nehmen an der Berathung und Beschlußfassung der Fachgenossenschaft über die vorstehend bezeichneten Angelegenheiten mit vollem Stimmrecht theil. Kommt ein Beschluß gegen die Stimmen seiner sämmtlichen Mitglieder zu stande, so kann der Ge⸗ hilfenausschuß mit aufschiebender Wirkung die Entscheidung der Hand⸗ werkskammer beantragen. 8 1 1 Bei der Abnahme der Gesellenprüfungen, bei der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Angehörigen der Fachgenossenschaft und ihren Lehrlingen, und bei der Verwaltung von Einrichtungen, für welche die Gehilfen Aufwendungen zu machen haben, sind die Mit⸗ glieder des Gehilfenausschusses, abgesehen von der Person des Vor⸗ sitzenden, in dem gleichen Maße zu betheiligen, wie die Mitglieder der Fachgenossenschaft. 8 1 8 ¹ Der Gehilfenausschuß ist ferner berechtigt, Anträge bezüglich aller seiner Zugehörigkeit angehörenden Gegenstände bei der Fach⸗ enossenschaft und der Handwerkskammer zu stellen, welche über die⸗ felben zu beschließen haben.
P.89. Die durch die Bildung und die Geschäftsführung des Gehilfen⸗ ausschusses bedingten Aufwendungen sind von allen Wahlberechtigten aufzubringen. “ II. Handwerkskammern.
— b Errichtung.
Die Fachgenossenschaften wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder der Handwerkskammer. Die Zahl der von den einzelnen Genossen⸗ schaften zu wählenden Mitglieder wird nach Anhörung Gewerb⸗ treibender (Innungen, Gewerbevereine ꝛc.) durch die höhere Ver⸗ waltungsbehörde “ 1 Die Wahl erfolgt auf 6 Jahre; je nach 3 Jahren scheidet die Hälfte der Gewählten aus. v X“. ist zulässig. 1 Die Wählbarkeit zum Mitgliede der Handwerkskammer ist v. den gleichen Voraussetzungen abhängig, wie die Wählbarkeit zu Aemtern
(8 der Fachgenossenschaft. (X.) XXII.
Das Amt eines Mitglieds der Handwerkskammern ist ein Ehren⸗ amt. Die Uebernahme kann nur aus Gründen verweigert werden, aus denen die Wahl zum Beisitzer eines Gewerbegerichts abgeleh t
werden darf. Statut. 8.S. C
Die Einrichtung und der Geschäftsbetrieb der Handwerkskammer wird durch ein Statut geregelt, welches von der höheren Verwaltungs⸗ behörde zu genehmigen ist. Ueber das Statut beschließt die Hand⸗ werkskammer unter Leitung eines Commissars der höheren Verwal⸗ tungsbehörde. Kommt ein Beschluß nicht zu stande, oder wird die Genehmigung dem Statut wiederholt versagt, so erläßt die höhere Verwaltungsbehörde das “ Kraft.
as Statut muß Bestimmungen über den Sitz der Handwerks⸗ Wahl 968 Befugnisse des Vorsitzenden, die Art der Be⸗ rufung der L die Bildung und Befugnisse der Ab⸗ theilungen (. “ die Anstellung des Secretärs — dieser darf nicht Mitalied der Handwerkskammer sein —, die Vertheilung und Ein jehung der Beiträge, das Kassen⸗ und Rechnungswesen enthalten.
Aufgaben. a. obligatorische.
Die Handwerkskammern haben:
1) die Handne über die Fachgenossenschaften und Innungen ihres Bezirks zu führen, 8 sührene ürung der für das Lehrlingswesen geltenden Vor⸗ schriften in den Betrieben der zu den Fachgenossenschaften gehörenden Gewerbtreibenden zu beaufsichtigen, . 1
3) die durch das Geeh auf dem Gebiet des Lehrlingswesens ihnen sonst übertragenen Obliegenheiten und Befugnisse wahrzunehmen,
4) bei der Ueberwachung der auf den Arbeiterschutz bezüglichen Bestimmungen der Gewerbeordnung mitzuwirken,
5) für Vrbeitsnachweis und Herbergswesen zu sorgen
6) auf Ansuchen der Behörden Berichte und Gutachten über ge⸗ werbliche Fragen zu erstatten.
b. Facultative. ie Handwerkskammern sind befugt:
vi d zur Förderung des Kleingewerbes geeigneten Einrichtungen und Magnahmen zu berathen und bei den Behörden anzuregen,
2) Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge zu treffen und Fachschulen zu errichten. 1
c. Erlaß von Vorschriften XXVII
Die Handwerkskammern sind ferner befugt, Vorschriften zu er⸗ lassen: 1) über den Besuch der von ihnen errichteten Fach⸗ und Fort⸗ bildunhesculen soweit dieser Besuch nicht durch Statut oder Gesetz
t ist, 8 geregg üler die Anmeldung und Abmeldung der Gesellen, Gehilfen,
inge und Arbeiter bei den Fachgenassteschaften Fhrkeh Vorschriften können auch für bestimmte Gewerbe erlassen werden und bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗
behörde. Aufsicht. Commissar. 1 Henbwerter wird durch die Die Aufsichtsbehörde der den pwerkskammer wird dur⸗ S bestimmt. Für jede Handwerkskammer wird von
descentralbehörde ein Commissar bestellt. 8 Commissar hat die Rechte eines Mitglieds der Handwerks⸗
kammer; ein Stimmrecht steht ihm nicht zu. Er kann jederzeit von den Schriftstücken der Handwerkskammer Einsicht nehmen, Gegenstände zur Berathung stellen und die I von Si — verlangen. Er hat bomnmere Versammlungen der Fachgenossenschaften beizuwohnen. Der
Commissar kann die Beschlüsse der Handwerkskammer mit aufschieben⸗ der Wirkung beanstanden. Ueber die Beanstandung entscheidet nach Anhörung der Handwerkskammer die höhere Verwalkungsbehörde. Kosten. Die Kosten der Handwerkskammern werden, soweit 8. in deren sonstigen Einnahmen keine Deckung finden, von den ihnen unter⸗
die Bemessung und Vertheilung der Beiträge, das Rechnungswesen.
Handwerkskammer entweder einen Gehilfenausschuß aus der Zahl der
stehenden See durch jährliche Beiträge nach Maßgabe des Statuts aufgebracht.