1893 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Renner, u Sefelhoef⸗ Rosch, Bürgermeister zu Bleialf, Kreis Prüm, Salentin, Genremaler zu EE 8 Schnee, Kanzlei⸗Rath zu Saarbrücken, Schneider, Obersteiger auf der Königlichen Steinkohlengrube Heinig bei Neunkirchen, S Hols⸗ arnisonverwaltungs⸗Inspector zu Bonn, S 8 ert, Universitätskassen⸗ und Quästur⸗Controleur zu onn, ann, evangelischer Hauptlehrer zu Remscheid, Kreis ennep, Seulen, Bürgermeister, Gutsbesitzer zu St. Tönis, Kreis Kempen, Solle, Polizei⸗Commissar zu Koblenz, . Sperling, Rendant des Festungsgefängnisses zu Köln, Stüning, Deichgräf der Schau Friemersheim und Schank⸗ wirth zu Hoch⸗Emmerich, Kreis Mörs, Surges, Bürgermeister zu Hönningen, Kreis Adenau, Dr. Teich, praktischer Arzt und Knappschafts⸗Arzt zu Dudweiler, Kreis Saarbrücken, Thiesen, Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse zu Karthaus, 3 Vaasen, Revierförster zu Kesternich, Kreis Montjoie, Vincenz, Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse zu Aachen, Volkening, Rentner zu Essen a. d. Ruhr, Weber, Beigeordneter, Lederfabrikant zu St. Vith, Kreis Malmedy, Weber, Amtsanwalt zu Köln, Widmayer, Beigeordneter, Bandfabrikant zu Ronsdorf, Kreis Lennep, und Zirbel, Rendant des Bekleidungsamts des VIII. Armee⸗ Corps zu Koblenz;

den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern: D. Link, evangelischer Pfarrer zu Koblenz, Merck, evangelischer Fhfarber von Medard und Rector der Lateinschule zu Meisenheim, und Metz, evangelischer Pfarrer zu Offenbach a. Glan;

den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern:

Bohn, Erster katholischer Lehrer zu Kröv, Kreis Wittlich, 1 evangelischer Hauptlehrer zu Lüttringhausen, Kreis ennep, 8

ahrland, evangelischer Lehrer zu Aachen, obes, katholischer Hauptlehrer zu Ehrenbreitstein, ehlen, Erster katholischer Lehrer und Organist zu Güsten, Kreis Jülich, Leuwer, katholischer Lehrer zu Baasem, Kreis Schleiden Ockenfels, katholischer Hauptlehrer zu Cochem, 6 Protsch, evangelischer Hauptlehrer zu Kirchberg, Kreis Simmern, Voß, katholischer Hauptlehrer zu Dülken, Kreis Kempen, und Werkhäuser, evangelischer Hauptlehrer zu Koblenz;

das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:

Bender, Gemeinde⸗Vorsteher zu Neukirchen, Kreis Wetzlar Donike, Fußgendarm zu Stolberg, Landkreis Aachen,

Koenen, städtischer Hafenmeister zu Neuß, und 8 Vogeler, Gendarmerie⸗Ober⸗Wachtmeister zu Bonn; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

Achenbach, Bureaudiener beim Ober⸗Bergamt zu Bonn, Becue, Steuer⸗Aufseher zu Köln, Bläsing, Fußgendarm zu Mechernich, Kreis Schleiden, Böttcher, Kanzlist beim Landgericht zu Kleve, Budig, Gerichtsdiener zu Velbert, Büttner, Strommeister 5 Wesel, Dahms, Briefträger zu Düsseldorre, 5 Dietrich II., Förderungs⸗Aufseher zu Neuenkirchen, Kreis Ottweiler, Duesberg, Förster zu Materborn, Kreis Kleve, Eberhardt, Fahrst iger zu Schwalbach, Kreis Saarlouis, Eggert, Regierungs⸗Kanzlist zu Köln, Faber, 11uu.“*“ Landwirth zu Kanzem, Kreis Saarburg, echtelhoff, Eisenbahn⸗Zugführer zu Oberhausen, 8 rembgen, Gemeindeförster zu Elmpt, Kreis Erkelenz, rey, u1u““ und Streckenschlosser zu Saar⸗ brücken, ann, Strommeister zu Ponteu⸗Besseringen, Kreis erzig, Geiling, Steuer⸗Aufseher zu Köln, Gommelshausen, Garnison⸗Backmeister zu Koblenz, Grossarth, Gemeinde⸗Vorsteher, Ackerer zu Raumbach, Kreis Meisenheim, aacke, Grubenwächter aüu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, enkel, Strafanstalts⸗Aufseher zu Werden, Landkreis Essen, errmann, J11. zu Koblenz, eß, Fußgendarm zu Kempfeld, Kreis Berncastel, offmann, Garnison⸗Backmeister zu Saarlouis, enal, Bergmann zu Saarwellingen, Kreis Saarlouis, adler, Hausdiener beim H azareth zu Köln, Klose, Steuer⸗Aufseher zu Düsseldorf, König, Kreisbote zu Lennep, Koehler, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Krefeld, Kolf, Zweiter Hausdiener beim chemischen Institut der Universität zu Bonn, Kolms ö zu Saarbrücken, Kreus ch er II., Gemeinde⸗Vorsteher, Ackerer zu Löllbach, Kreis Meisenheim, Kulka, Geldzähler bei der Reichsbankstelle zu Elberfeld, Kunitz, Kreisbote zu Saarburg, Lehmann, Formermeister bei der Krupp'schen Hüttenver⸗ waltung zu Sayn, Landkreis Koblenz, Leinen, Postschaffner zu Saarlouis, Luchmann, Magazin⸗Aufseher zu Köln, Müller, Gerichtsdiener zu Neuwied, Müller, Eisendreher zu Mülheim a. d. Ruhr, Müller, Steuer⸗Aufseher zu Mülheim am Rhein, Nabert, Förster zu Germeter, Kreis Montjoie, Neu, Diener am Schullehrer⸗Seminar zu Ottweiler, Nitz, Kasernenwärter zu Köln, 8 Nöller, Eisenbahn⸗Zugführer zu Koblenz, 1 Oerter, Strommeister zu Uerdingen, Kreis Krefeld, Ostermeier, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Elberfeld, Oswald, Gerichtsdiener zu Asbach, 5 Schuldiener am Friedrich⸗Wilhelm⸗Gymnasium zu öln,

Püschel, Schutzmann zu Aachen, Reimann, Obermeister bei der Artillerie⸗Werkstatt zu Deutz, Schaefer, Schutzmann zu Koblenz, Schausten, Gemeinde⸗Vorsteher zu Sehl, Kreis Cocheum, Schüller, zu Köln, Schumacher, Vollziehungsbeamter zu Geldern, Seul, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Essen, Sitz, Polizei⸗Sergeant und Marktmeister zu Barmen, Steinborn, Postpackmeister zu Aachen, 8 TDrilsbach, Gemeindeförster zu Vallendar, Kreis Koblenz, Viehöver, Kassenbote bei der Technischen Hochschule zu Aachen, Vögler, Fußgendarm zu Dudweiler, Kreis Saarbrücken, Wächter, Maschinenwaͤrter zu Elversberg, Kreis Ottweiler, Walbrül, Postschaffner zu Koblenz, Wirtz, W“ zu Wellesweiler, Kreis Ottweiler, Wöstendiek, Postschaffner zu Wefel,

iegenhagen, Postschaffner zu Trier, und Zierenstein, Regierungs⸗Hauptkassendiener zu Düsseldorf.

Bei der gegenwärtigen Anwesenheit in der Rheinprovinz haben Seine Majestät Allergnädigst geruht, die Kammerherrnwürde zu verleihen:

dem Grafen Eugen von Hoensbroech zu Türnich im Kreise Bergheim,

dem Königlichen Kammerjunker Grafen von Bergh genannt Trips zu Hemmersbach im Kreise Bergheim,

dem Königlichen Major a. D. Freiherrn Schütz von Leerodt zu Leerodt im Kreise Geilenkirchen, und

dem Königlichen Rittmeister der Reserve des Cürassier⸗ Regiments von Driesen (Westfälisches) Nr. 4 Freiherrn von der Leyen zu Haus Meer im Kreise Neuß und auf Blömers⸗

heim im Kreise Mörs.

Aus dem gleichen Anlaß haben Seine Majestät der König Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz Nasse zu Koblenz den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath, dem Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht in Köln Heymer den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse, dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht in Düsseldorf, 1.“ ourth den Charakter als Geheimer Justiz⸗ ath, dem 1“ an der Technischen Hochschule zu Aachen, Baurath Dr. Heinzerling, b dem Ober⸗Bürgermeister de Nys in Trier, dem Ober⸗Bürgermeister Pelzer in Aachen, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät der Universität zu Bonn Dr. Ritter und dem Ober⸗Bürgermeister Wegner in Barmen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, dem Landes⸗Baurath Dreling zu Düsseldorf und dem Baurath Pflaume zu Köln den Charakter als Ge⸗ heimer Baurath, 1 dem Sanitäts⸗Rath, Kreisphysikus Dr. Krxibben zu Aachen den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, dem Commerzien⸗Rath Friederichs zu Remscheid, dem Commerzien⸗Rath Kesselkaul zu Aachen, dem Commerzien⸗Rath Michels zu Köln und dem Commerzien⸗Rath Spaeter zu Koblenz den Charakter als Geheimer Commerzien⸗Rath, dem praktischen Arzt Dr. Capellmann zu Aachen, dem praktischen Arzt Dr. Deubel zu Barmen, dem praktischen Arzt Dr. Eichelberg zu Wesel, dem Knappschafts⸗Arzt Dr. Füller zu Neunkirchen, dem Kreisphysikus Dr. Kimpen daselbst und dem veae gen Arzt Dr. Vogelsang zu Hilden den Charakter als Sanitäts⸗Rath, dem Kreis⸗Schulinspector Kallen zu Düren, dem Kreis⸗Schulinspector Dr. Keller zu Aachen und dem Kreis⸗Schulinspector Zillikens zu Eupen den Chafütter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, dem Berg⸗Assessor a. D. und General⸗Director des Kölner Bergwerksvereins Krabler zu Altenessen den Charakter als Bergrath, dem Notar Claasen zu Brühl, .““ dem Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht in Köln von Coellen, dem Notar Dumont zu Boppard, dem Notar S u Köln, 8 .“ dem Notar e t zu Barmen, dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht in Saarbrücken Rettig und dem Hypothekenbewahrer Schommer zu Aachen den Charakter als Justiz⸗Rath, dem Ober⸗Postdirections⸗Secretär Beermann zu Trier, dem Rechnungs⸗Revisor bei dem Landgericht in Saar⸗ brücken Gaerner, dem Verwaltungs⸗Inspector der klinischen Anstalten der Universität Bonn Gutmacher, dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Heßdoerffer zu Duisburg, b. 6 Rechnungs⸗Revisor bei dem Landgericht in Kleve ende, dem Regierungs⸗Secretär n zu Düsseldorf und dem Rentmeister Zingsem zu M.⸗Gladbach den Charakter als Rechnungs⸗Rath, 8 dem Gerichtsschreiber, Secretär Bartholomé zu M.⸗ Gladbach, dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗ wesen bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction zu Köln Beitz, dem Gerichtsschreiber, Secretär Christiani zu Braunfels, dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Krefeld, Secretär Ensho fß⸗ .“ dem Kreissecretär Fischer zu Trier und .“ dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Landgericht in Feg. Kanzlei⸗Director Hirsch den Charakter als Kanzlei⸗ ath, dem Hüttenbesitzer Boecking zu Halbergerhütte, dem Kaufmann und Fabrikanten Hardt zu Lennep, dem Fabrikanten und Rittergutsbesitzer Schoeller zu üren, feld . Fabrikanten und Kaufmann Schoeller zu Elber⸗ eld un dem Kaufmann Stein zu Düsseldorf den Charakter als Commerzien⸗Rath, sowie dem Polizei⸗Präsidenten von König zu Köln den Rang der Räthe dritter Klasse, und

v1““

den Bürgermeistern van Meenen zu Solingen und

Werners zu Duüren den Titel Ober⸗Bürgermeister zu ver⸗

leihen.

Deutsches Reich

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Ernennung der Mitglieder des Patentamts, Ingenieure Hausding und Hofmann in Berlin auf weitere fünf Jahre zu erstrecken. Bekanntmachung, betreffend die Kündigung des zwischen Deutschland und Italien einerseits und der Schweiz andrerseits am 25. Juli 1873 zur Ausführung des Auslieferungs⸗ vertrages zwischen dem Reich und Italien vom 31. Oktober 1871 getroffenen Abkommens. 8 Vom 22. August 1893. 1 Nachdem die schweizerische Regierung mit einer Note vom 21. Juli d. J., die dem Kaiserlichen Gefandten in Bern am 23. dess. Mts. zugegangen ist, das zwischen Deutschland und Italien und der Schweiz andrerseits zur

Ausführung des Büsnctferengegenk ghe eehe dem Reich ei

und Italien vom 31. Oktober 1871 ( 8⸗Gesetzbl. S. 446) ee Abkommen vom 25. Juli 1873 (Central⸗Blatt .2) aufgekündigt hat, tritt dieses Abkommen gemäß der Bestimmung in seinem Schlußabsatze, wonach es einen Monat nach erfolgter Aufkündigung seitens eines der erklä⸗ renden Theile wieder außer Wirksamkeit treten soll, mit dem 23. d. M. außer Kraft. 8 6 Berlin, den 22. August 1893. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rotenhan.

1118118“

Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Form des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 379) ist nachstehenden Krankenkassen: 1) der Krankenkasse „Die gute Hoffnung“ (E. H.) in Wandsbek, 2) der Krankenkasse der Arbeitervereinigung von 1867 (E. H.) in Hamburg von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 27. August 1893. Der Reichskanzler. . In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Bei dem gemäß § 150 des Statuts für den zur selbst⸗ ständigen Durchführung der Invaliditäts⸗ und Altersversiche⸗ Func zugelassenen Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum ebendaselbst errichteten Schiedsgericht ist an Stelle des aus dem Staatsdienst geschiedenen Ober⸗Bergraths Dr. Weidtman der juristische Hilfsarbeiter des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Dortmund, Gerichts⸗Assessor a. D. Bennhold zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden.

Berlin, den 29. August 1893.

Der Minister für und Gewerbe. Im Auftrage: Eskens.

1

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Präsidial⸗ Rath Maubach in Königsberg i. Pr. auf die Dauer seines Hauptamts zum Director des dortigen Provinzial⸗Schulcollegiums im Nebenamt, en bei der Heroe ial⸗Steuer⸗Direction zu Berlin an⸗ helnalen giegierungs Rah Müller zum Ober⸗-Regierungs⸗ ath, und den Landrath Grimm zu Eschwege zum Regierungs⸗ Rath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: u genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt von Bern storf in Prenzlau in gleicher Amtseigenschaft an das Land⸗

gericht in Kiel und der Erste Staatsanwalt Peterson in Konitz in gleicher

Amtseigenschaft an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts

in Essen versetzt werde, sowie 1

den Amtsgerichts⸗Raͤth Schmölder in Köln und den Landgerichts⸗Rath Müller in Bonn zu Ober⸗Landesgerichts⸗ Räthen in Köln,

den Gerichts⸗Assessor Forstreuter in Neidenburg zum Amtsrichter in Bialla O.⸗Pr., .

den Gerichts⸗Assessor Richard Henning in Breslau zum Amtsrichter daselbst, LL“

den Gerichts⸗Assessor Kaupisch in Winzig zum Amts⸗ richter daselbst,

den Gerichts⸗Assessor Bernard in Ratibor zum Amts⸗ richter in Löwen,

den Gerichts⸗Assessor Heinrich in Mansfeld zum Amts⸗ richter in Pleß,

den Geri n seler Reinicke in Halle a. S. zum Amtsrichter in Mansfeld,

den Gerichts⸗Assessor Scheidemantel in Eisleben zum Amtsrichter in Mücheln,

den Gerichts⸗Assessor Roßbach in Hersfeld zum Amts⸗ richter in Abterode, und 1 G dden Gerichts⸗Assessor Bohné in Arolsen zum Amtsrichter in Windecken zu ernennen; ferner

dem Gerichtskassen⸗Rendanten Seidel in Tarnowitz den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und

dem Secretär Horn bei der Staatsanwaltschaft des Land⸗ gerichts in Potsdam, sowie

dem Ersten Gerichtsschreiber, Secretär Kersten in Ja⸗ rotschin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 8

„Auf Ihren Bericht vom 6. August d. J. will Ich dem Kreise Jerichow II im Regierungsbezirk Magdeburg, welcher den Bau folgender Chausseen: 1) von Blockdamm über Klein⸗ und Groß⸗Wulkow, Briest, Melkow und Wust bis zur Genthin⸗Havelberger Provinzialstraße, 2) von Briest über Sydow und Schmitzdorf bis fann Bahngofe Groß⸗Wudicke der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn beschlossen hat, das Enteignungs⸗ recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 (Ges.⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, owie der sFntigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ chriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vor⸗

—.—

aufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem

Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die ge⸗ dachten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Neues Palais, den 17. August 1893.

Wilhelm R. Töhielen.

8

Justiz⸗Ministerium.

Ddie Rechtsanwälte Wehlau und Bellerode⸗Dembezak in Breslau sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landes⸗ gerichts in Breslau, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Breslau, der Rechtsanwalt Roehricht in Zeitz ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz, * die Rechtsanwälte Schenck und Rühr in Essen sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Hamm, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Essen, und der Rechtsanwalt Vohren in Paderborn ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Paderborn, ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Ober-⸗Regierungs⸗Rath Müller ist die Stelle des Ober⸗Regierungs⸗Raths bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction zu Breslau verliehen worden.

General⸗Lotterie⸗Direction.

Die Ziehung der 3. Klasse 189. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 11. d. , Mhorgens tischer im Ziehungs⸗Saale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang

nehmen. Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, bis zum zulbf M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts ein⸗ zulösen. Berlin, den 1. September 1893. 8 Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

4 8 8

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster Crotogino zu Bülowsheide ist auf die Oberförsterstelle zu Friedrichswalde im Regierungsbezirk Stettin und

der Oberförster Morant zu Puppen auf die Oberförster⸗ stelle zu Neunkirchen im Regierungsbezirk Trier versetzt worden.

Die Forst⸗Assessoren Braubach und Tillgner sind zu Oberförstern ernannt. Dem Oberförster Braubach ist die

Oberförsterstelle zu Bülowsheide im Regierungsbezirk Marien⸗ werder und dem Oberförster Tillgner die Oberförsterstelle zu Puppen im Regierungsbezirk Königsberg übertragen worden.

Der Kreis⸗Thierarzt Hamann zu Striegau ist unter

Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt in die Kreis⸗ hierarztstelle des Kreises Schweidnitz, mit dem Amtssitz in Schweidnitz, versetzt worden. b8

Ministerium der öffentlichen Arbeite⸗ Der bisher bei der Königlichen Regierung in Hildesheim Land⸗Bauinspector Kleinert ist nach Einbeck ver⸗

demselben die dortige Kreis⸗Bauinspectorstelle ver⸗

iehen worden. 8

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Polizei⸗Verordnung.

hütung des Einführens und Verbreitens der Cholera durch den Flößereiverkehr auf der Weichsel und den zu ihrem Stromgebiet gehörigen Wasserstraßen verordne ich, unter Aufhebung der Polizei⸗Verordnungen vom 4. Oktober und 26. Oktober 1892, auf Grund der 88 197, 138, 139, Satz 2 des über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Verbindung mit den §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 für den Umfang der Provinz Peivreußen, was folgt:

Den auf Traften von der russischen Grenze die Weichsel hinabfahrenden Flößern, welche nicht Angehörige des Deutschen Reichs sind, einschließlich der Kassirer und Rottleute, ist, so⸗ weit nicht nachstehend Ausnahmen gestattet werden, das Ver⸗ lassen der Traften, sowie das Betreten der Ufer und Ufer⸗ ortschaften verboten.

An den Ufern der Weichsel und den zu ihrem Stromgebiet gehörigen Wasserstraßen sind an den in dem anliegenden Ver⸗ zeichniß genannten Orten Lebensmittelverabfolgestellen einge⸗ richtet, welche durch rothe Flaggen kenntlich gemacht 8. n diesen Verabfolgestellen erhalten die Flößer Lebensmittel und gutes Trinkwasser. Zum Einnehmen der Lebensmittel und des Wassers an . Stellen ist es dem Kassirer oder Rottmann und einem Mann von jeder Traft gestattet, an Land zu gehen. Nach Empfang des und der Lebensmittel sind die an Land gegangenen Personen ver⸗ pflichtet, sofort auf ihre Traft zurüͤckzukehren. Sollten die gewünschten Gegenstände auf der Verabfolgestelle nicht, oder nicht in ausreichender Menge vorhanden ein, so sind die an Land gegangenen Personen gehalten, ofort auf die Traften zurückzukehren und dort zu warten,

1“

bis die geforderten Gegenstände herbeigeschafft und vom Ufer

ein Zeichen zum Abholen gegeben wird.

Den in § 1 genannten Personen ist die Rückkehr in die nach beendigter Thalfahrt nur unter Benutzung der

senbahn, nur in den von der Bahnverwaltung zu ihrem Transport bereit gestellten Wagen und nur auf den Linien EE“ Danzig Dirschau Marienburg (bezw. Elbing —Marienburg), arienwerder Graudenz Thorn Alexandrowo, sowie nur auf den⸗ jenigen Zügen gestattet, welche von Thorn, Hauptbahnhof, um 11 Uhr 54 Minuten Mittags und 7 Uhr 1 Minute Nachmittags, von Bahnhof Danzig, leges Thor, um 4 Uhr 15 Minuten Morgens, von Elbing um 3 Uhr 54 Minuten Morgens und von Marienburg um 7 Uhr 6 Minuten Morgens abgehen. 6

1II 8 1 und 3 genannten Personen dürfen die ihnen seitens der Polizeibehörde oder der Königlichen Eisenbahnver⸗ waltung angewiesenen Unterkunftsräume und Wagen nur auf Anordnung der zuständigen verlassen.

„Die Kassirer und Rottleute sind von den Beschränkungen dieser Polizeiverordnung befreit, wenn seitens des mit der ob Revision ihrer Traft beauftragten Arztes fest⸗ Pe. wird, daß bei ihnen der unmittelbare Verdacht einer holera⸗Erkrankung oder Cholera⸗Infection nicht vorliegt. Der untersuchende Arzt hat hierüber eine Bescheinigung auszustellen und dem betreffenden Kassirer oder Rott⸗ mann als Ausweis einzuhändigen. Dieser Ausweis gilt jedoch nur für den Tag der Ausstellung und nur für den Bereich des betreffenden Ueberwachungsbezirks. Bei längerem Aufenthalt in ein und demselben Ueberwachungs⸗ bezirk sind die Kassirer und Rottleute, welche die Vergünsti⸗ gungen dieses Perngrahhen genießen, verpflichtet, sich innerhalb der ersten fünf Tage ihres Aufenthalts täglich dem leitenden Arzt der Ueberwachungsstelle, oder dessen Stellvertreter, zu einer von diesem zu bestimmenden Stunde behufs ärztlicher Untersuchung vee

Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift hat, abgesehen von der verwirkten Strafe, das Erlöschen der eingeräumten Ver⸗ günstigungen ohne weiteres zur Folge.

Die Beschränkung des § 2 findet keine Anwendung auf solche Personen, welche sich zwecks Meldung eines Erkran ungs⸗ alles nach der nächsten Ueberwachungsstelle begeben, oder sich auf dem nach § 7 geordneten Märsch nach den Unterkunfts⸗ räumen oder Bahnhöfen zu den für Flößer bestimmten Zügen befinden. .

7

87.

Die Ablohnung der Flößer nach beendigter Thalfahrt hat auf der Traft oder den polizeilich zu bestimmenden Stellen stattzufinden. Nach dem Verlassen der Traft, beziehungsweise nach erfolgter Ablöhnung haben sich die Flößer sofort ge⸗ schlossen auf dem von der Polizeibehörde vorgeschriebenen Wege nach den ihnen angewiesenen Unterkunftsräumen, be⸗ ziehungs weise zum Bahnhof zu .“

Die im 1 genannten Ph. nen haben allen in Bezug auf ihren Aufenthalt, ihre Ablohnung, Sammlung und Ab⸗ reße an sie ergehenden Anweisungen der Polizei⸗ und Eisen⸗ bahnbeamten unweigerlich Folge zu leisten. 99

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, inso⸗ weit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zum Betrage von sechzig Mark oder 11“ bestrat.

Soweit durch Bezirks⸗, Kreis⸗ oder Ortspolizei⸗Verord⸗ nungen weitergehende Bestimmungen erlassen sind, behält es bei denselben das Bewenden.

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b 8 11. gel; Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. den 30. August 1893. er Ober⸗Präsident der Provinz Westpreußen, 8 Staats⸗Minister ““ von Goßler.

Verzeichniß der zur Durchführung der sanitätspolizeilichen Ueberwachung der im Stromgebiet der Weichsel verkehrenden Fahrzeuge längs des Strom⸗ laufs der Weichsel errichteten Verpflegungsstellen, auf welchen der Bemannung der Holztraften die erforderlichen Lebensmittel gegen Ent⸗ gelt, Trinkwasser unentgeltlich verabreicht wird.

Des Ueber⸗ Die Verpflegungsstellen wachungs⸗ sind belegen bezirks Namen am Weichselufer bei

Schilno Rudack(linkes Weichselufer) r. Nessau do.

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Thorn do.

.X“ Pensau do. Scharnau do.

Brahmünde Grä

Regierungs⸗ bezirk

Käsemark

1“ Dt. Fordon an der Hafen⸗ spitze Kulm Kulm Schwetz Graudenz Graudenz Neuenbur Kurzebrack Kurzebrack Mewe Pieckel irschau Dirschau Palschau Schöneberg Rothebude Käsemark Plehnendorf Weßlinken Außerdem an der Nogat bei: Kalthof (Marienburg) Wolfsdorf Niederung Kraffohlschleuse

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Angekommen:

Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichsbank⸗Directoriums Dr. Koch, von der Urlaubsreise.

Aiicchtamtliches.

Deutsches Reich.

u.“ Preußen. Berlin, 1. September.

hre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind heute Vormittag 10 Uhr in Koblenz eingetroffen und, wie „W. T. B.“ meldet, von Seiner Königlichen Hoheit dem 1“ Albrecht, dem. Reichskanzler Grafen Caprivi, der eneralität und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Die Stadt war auf das prächtigste das Wetter sehr schön und die Straßen von einer dichtgedrängten Menschenmenge, darunter viele Leute vom Lande, besetzt. An dem in der Schloßstraße errichteten Triumphbogen wurden Ihre Majestäten seitens der Stadtbehörden feierlich begrüßt. Ober⸗Bürgermeister Schüller bot den Willkommengruß, wobei er insbesondere an den hüufigen Aufenthalt weiland Kaiser Wilhelm's I. und der Kaiserin Augusta in den Mauern der Stadt erinnerte. Ein junges Mädchen begrüßte Ihre Majestät die Kaiserin mit einem poetischen Willkommen. Seine Majestät der Kaiser gedachte in Seiner Erwiderung auf die Ansprache des Ober⸗Bürger⸗ meisters gleichfalls des Aufenthalts der Kaiserin Augusta in Koblenz, sowie der frohen Stunden, die Er Selbst hier ver⸗ lebt habe, erinnerte daran, daß Er Koblenz zum Zeichen Seines Wohlwollens als Stätte des Provinzialdenkmals der Rhein⸗ provinz für Kaiser Wilhelm I. bestimmt habe, und sprach die Leffaung aus, daß die Stadt dieses Denkmal in treuer Obhut halten werde. Im Schlosse fand Empfang der Pro⸗ vinzialbehörden und darauf ein Frühstück statt. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien wird heute Abend 6 Uhr in Koblenz erwartet. Seine Majestät der Kaiser wird am Bahnhofe anwesend sein; daselbst wird großer militärischer Fenpfan stattfinden. Heute Abend um Feuhr ist Mittagstafel für die Provinz im Königlichen Schlosse, um 9 Uhr Rheinbeleuchtung und eine Festfahrt auf dem Rhein.

Der General der Cavallerie Graf von Schlieffen II., General⸗-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Chef des Generalstabs der Armee, ist von Berlin ab⸗ gereist.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ist nach der Provinz Schlesien abgereist.

Wilhelmshaven, 31. August. Die gesammte anöver⸗ flotte, aus 49 Schiffen und Fahrzeugen bestehend, ist heute Nachmittag auf der hiesigen Rhede und im Hafen eingetroffen.

Bayern. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig ist heute früh als Vertreter Seiner Keri chin oheit 88 Prinz⸗ Regenten Kaiser⸗Manövern nach Elsaß⸗Lothringen ab⸗ sereist eine Königliche Sen der Prinz Leopold hat iich heute Vormittag nach Koblenz begeben. .“ Sachsen⸗Meiningen. Seine Hoheit der Herzog ist der „Magd. Ztg. nach d dalettalp am Köngeser abgereist. 8.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Die „Cob. Ztg.“ veröffentlicht nachstehenden Erlaß Ihrer Hoheit der verwittweten Herzogin:

„In meinem namenlosen Schmerz um den theuren Entschlafenen, meinen nun in Gott ruhenden hohen Gemahl, hat die mitfühlende und mittrauernde Theilnahme, die aus Stadt und Land im lieben Coburg⸗Gotha Unzählige mir bekundet haben, meinem schwergeprüften Herzen unendlich wohlgethan und, soweit warme Theilnahme zu trösten vermag, mir lindernden Trost gegeben. Innigen Dank Allen, die bei Heimgang des Unvergeßlichen meiner gedachten!

Zoburg, 31. August 1893.

Elsaß⸗Lothringen. Der Kaiserliche Statthalter Fürst SHeShen. ist, wie

die „Straßb. Post“ berichtet, vorgestern Mittag wieder in Straßburg eingetroffen. 68

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Alexandrine.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha ist gestern auf der Rückreise von Coburg nach Soßa

in Wien eingetroffen.

Großbritannien und Irland.

Dem Unterhause erklärte gestern, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, der Parlamentssecretär des Auswärtigen Sir Edward Grey in Beantwortung einer Fnffsage. die britische Regierung 28 keinen Agenten in Chantaboon, er könne daher nicht agen, ob die Zranzusen dort Erdwerke errichteten. Es sei dies aber wohl möglich als Vorsichtsmaßregel, da in Chantaboon 400 Mann französischer und 4000 siamesischer Truppen sich befänden. Die Regierung habe keine Nachricht darüber, daß der französische Vertreter in Siam neue Forderungen gestellt ätte. Die englische Regierung halte an den Erkärungen ord Rosebery’s vom 17. Juli hinsichtlich der 2e Interessen in Siam fest. Der Botschafter Lord Dufferin gehe noch in dieser Woche nach Paris, um Unterhandlungen auf Grundlage der von der Regierung bereits zur Wahrung der britischen Interessen für nothwendig erklärten Bestimmun⸗ gen fortzusetzen. Frankreich habe die Versicherungen, die es 8. „bezüglich der Unabhängigkeit Siams gegeben habe, nicht zurückgezoggen. Was die Neuen Hebriden betreffe, so habe die Regierung keine Nachricht von -2 ichs Absicht, dieselben zu annectiren. Die bezüglich dieser Inselgruppe mit Frankreich abgeschlossene Convention sei nicht gekündigt, und solange diese bestehe, I die Neuen Hebriden nicht annectiren. Im weiteren Verlauf der Sitzung

erklärte der Premier⸗Minister Gladstone hinsichtlich des Ge⸗

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