Berlin, ergebenst eingeladen.
Acetien nebst 2 arithmetisch geordneten Nummern⸗ verzeichnissen spätestens am 26. September 1893,
Max
7 Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗
Herseßen gegen Hypothek.
8 8.
Robschützer Papierfabrik. Die Actionäre unserer Actiengesellschaft werden hierdurch zu der Mittwoch, den 13. Sep⸗ tember 1893, Nachmittags 1 Uhr, im Gast⸗ hof zu Kroegis i. S. stattfindenden 11. ordent⸗ lichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Zur Theilnahme an der Generalversammlung be⸗ rechtigt die Vorzeigung der Actien bei derselben. Eröffnung des Locals 1 Uhr. Schluß 2 Uhr.
Tagesordunng: 1) Vortrag des Geschäftsberichtes auf die Zeit vom 1. Juli 1892 bis 30. Juni 1893. 2) Beschlußfassung über Richtigsprechung der E und Entlastung des Vor⸗ andes. 3) Ergänzungswahl der nach § 18 der Statuten 8 ausscheidenden, wieder wählbaren Aufsichtsraths⸗ mitglieder: Herrn Reinhold Dreßler⸗Nossen,
Heerrn Adolph Lehmann⸗Lindigt.
4) Beschlußfassung über sonstige rechtzeitig ein⸗
ggereichte Anträge seitens der Actionäre.
Der gedruckte Geschäftsbericht wird vom 4. Sep⸗ tember ab im Contor der Fabrik, sowie bei dem Ländlichen Vorschuß⸗Verein zu Kroegis i. S. für die Herren Actionäre bereit liegen.
Robschütz, den 22. August 1893.
Der Vorstand der Robschützer Papierfabrik. J. Kremer.
[32270] Dampfstraßenbahn zwischen Groß⸗ Lichterfelde (Anhalter Bahnhof) Serho—
Teltow — Stahnsdorf (Klein Machnow). Die Herren Actionäre und Vorzugs⸗Actionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 27. September 1893, Vormittags 9 Uhr, in das Restaurant Askanier, Anhaltstr. 15 zu
Tagesordnung:
1) Vorlegung des 11““ der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlust⸗Contos für das am 31. März 1893 abgelaufene Ge⸗
scchäftsjahr. 8
2) Ertheilung der Decharge.
3) Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern.
Diejenigen Herren Actionäre bezw. Vorzugs⸗
Actionäre, welche an der Generalversammlung theil⸗ nehmen wollen, haben ihre Actien bezw. Vorzugs⸗
Vormittags 10 Uhr, bei unserer Gesellschafts⸗ kasse zu Berlin, Mauerstraße 45/46, bei Herrn Sabersky zu hinterlegen. Teltow, den 27. August 1893.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths:
— 2
Schmidt.
Genossenschaften.
Keine.
8) Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 32129]
Der Rechtsanwalt Ludwig Curt Hercke in Groitzsch st als verstorben in der Anwaltsliste des unter⸗ eichneten Landgerichts gelöscht worden.
Leipzig, den 30. August 1893.
Königliches Landgericht.
In Frey. 32259] 8
In Gemäßheit des § 24 der Rechtsanwalts⸗
rdnung wird bekannt gemacht, daß der Rechtsanwalt,
Geheime Justiz⸗Rath Victor von Eck hierselbst ge⸗
gelöscht worden ist
Königlichen zugelassenen Rechtsanwälte
Wiesbaden, den 28. August 1893. Königliches Landgericht.
EAMRNAENI xEEss nERN. NaFfehxeki XEee Mekeked
[32426]
Reich
an
ländischen Münzen, das
4) 5 7 8) Das Grundkapital .. 9) Der Reservefonds... 10) Der Betrag der Noten.. 11) Die
bindlichkeiten .. 12) Die sonstigen Passiva
Wechseln.
* Effecten.
Koch. Gallenkamp.
1
(32127]
Activa.
an Noten anderer 4 842 328 ℳ 33 ₰. Efrecten: ℳ 47 336 ℳ 25 ₰.
Passiva.
— ₰.
Wechseln: 231521 8
Stand der
281 487 ℳ 17 Z. 89
Activa.
WäI1 Reichs⸗Kassen⸗ sec Noten anderer Z1““
Guthaben bei der Reichsbank. Wechsel Hestann Vorschüsse gegen Unterpfänder.
L Senstige 111““ Darlehen an den Staat öX1öX“”“ 8 Passiva. Eingezahltes Actien⸗Kapital. Reserve⸗Fonds .. Bankscheine im Umlauf. . Täglich fällige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten . . .. Sonstige Passiva . . .
Guldennoten (Schuldscheine) Wechsel betragen ℳ 2 409 5
torben und daher in der
Liste der beim hiesigen!
Movnats⸗Uebersicht
rgischen Spar⸗ und
₰
361 383 40
6 333 472 98 2 150 550 44 7 223 510 71 10 613 042 25 1 792 108 27 449 701 45
90 000 — 57 80
dassebestand chse
Darlehen gegen Unterpfand Conto⸗Corrent⸗Debitoren. b1“] Verschiedene Debitoren. Bank⸗Gebäude in Olden⸗ burg und Brake Bank⸗Inventar
Be
29 013 827 30.
Aetien⸗
Reservefond
Einla 1
1898 Neue Einlagen im Monat August 1893,
Rückzahlungen Monat August 1893 „
Bestand am 1. Sept. 1893 v“ Conto⸗Corrent⸗Creditoren Verschiedene Creditoren
pro 1. September 1893.
Passiva. “
een:
and am 1. August
Activa. 1) Metallbestand (der Bestand an cursfäh gen. deutschen Gelde und Gold in Barren oder aus⸗
9) Bank⸗Ausweise. —
1““
vom 31. August 1893.
estand an Reichskassenscheinen 8
— zu 1392 ℳ hechnet⸗ “ 3 oten anderer Banken
Lombardforderungen.
sonstigen Activen 86 Passiva.
umlaufenden sonstigen täglich fälligen Ver⸗
Berlin, den 2. September 1893. Reichsbank⸗Directorium. von Klitzing.
Wochen⸗Uebersicht
der Städtischen Bank zu Breslau
am 31. August 1893.
8 Metallbestand: 353 196 ℳ 32 ₰.
Bestand an E1“ 5655 ℳ Besgand anken: 166 800 ℳ We
Lombard: 2 773 700 ℳ
Grundkapital: 3 000 000 ℳ Re⸗ serve⸗-Fonds: 600 000 ℳ Banknoten im Umlauf: 977 600 ℳ Depositen⸗Kapitalien: Tägliche Ver⸗ bindlichkeiten: 217 860 ℳ An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: 3 200 000 ℳ Feh. e Passiva: 31 532 ℳ 42 ₰. Eventuelle Verbind i⸗ keiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbarer
Frankfurter Bank
am 31. August 1893.
Kassa⸗Bestand: 86 ℳ 3 577 300.—
29 700.— 401 000.—
(§ 43 des
An eine Kündigungsfrist gebundene
Noch nicht zur Einlösung gelangte Die noch nicht fälligen, Sv“ inländischen
Die Direction der Frankfurter Bauk. H. Andreae. A. Lautenschlaeger.
.ℳ 22 306 832. 32 919 240. 57
Pfund 803 722 000
25 672 000 10 058 000 614 148 000 80 047 000 2 986 000 33 830 000
120 000 000 30 000 000
950 437 000
460 286 000 745 000
Frommer.
sel: Sonstige Activa:
ℳ 4 008 000 1 918 200
23 503 600 11 116 900
5 236 400 680 000
. . „ 1 714 300 ℳ 18 000 000 „ 4 500 000 „ 9 498 600 „ 5 713 400
7 876 200 1 647 400
131 400
[32313]
Oldenburgischen Landesbank
M“ 1X“ 11616“ Conto⸗Corrent⸗Saldo. *. Lombard⸗Darlehen.. e“ Nicht eingeforderte 60 % des
““
Depositen:
Regierungsgelder und Guthaben 8
[32328]
Stand am 31. August
4
Bank für Sübdeutschland. Verschiedene Bekannt⸗
1893. .“
8 Activa. Kasse:
1) Metallbestand... 2) Reichskassenscheine ..
— Kassenbestand Bestand an Wechseln.. Lombardforderungen Eigene Effecten... Immobilien.. Sonstige Activa..
Passiva.
NI“ Immobilien⸗Amortisationsfon Mark⸗Noten in Umlauf ..
Währung.. . Täglich fällige VII.
Eventuelle Verbindlichkeiten aus
Mecklenburgische in Schwerin i.
[32314] Activa. Darlehn gegen Unterpfand und Conto⸗Corrent⸗Debitoren ... Eigene Effecten und Consortial⸗ k“ Nicht eingeforderte 60 % des Actien⸗
3) Noten anderer Banken.
Zö1ö1ö1“X“;
Nicht präsentirte Noten in alter Guthaben .. e1“
gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: ℳ 1 231 715.52.
Status ultimo August 1893. Kassenbestand und Bankguthaven. ℳ 2 51
SH “ 14344**
. machungen.
[30104] Bekanntmachung.
Der Herr Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat durch Erlaß vom 31. v. Mts. be⸗ stimmt, daß für den Kreéeis Bleckede im dies⸗ seitigen Regierungsbezirk eine eigene Kreisthierarzt⸗ stelle mit dem Amtssitze in Bleckede und einem jährlichen Stellengehalt von 600 ℳ errichtet werde.
Geeignete Bewerber um die zu errichtende Stelle wollen ihre Gesuche bis spätestens zum 30. Sep⸗ tember ecr. an mich einreichen und denselben einen Lebenslauf, die Approbation und das Fähigkeits⸗ szugnis zur Anstellung als beamteter Thierarzt bei⸗ ügen.
Lüneburg, den 16. August 1893.
Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Metz.
ℳ
3 911 467 30 955 249 000 4 191 422 14 599 924 1 781 864 4 596 732 433 159
2 787 944 28 391 048
15 672 300 —. 1 788 664 ds 97 696 . [10 293 300 91 885/ 72 6 251 25 440 949,46 28 391 048 02 zum Incasso
[301033)5) Bekanntmachung. Für die Kreise Alfeld und Gronan soll eine eigene Kreisthierarztstelle mit dem Amtssitze in
Alfeld errichtet werden. Mit der Stelle ist ein nicht pensionsfähiges Ge⸗ sich um diese
halt von 600 ℳ jährlich verbunden. Qualificirte Thierärzte, welche Stelle bewerben wollen, werden ersucht, sich inner⸗ halb dreier Wochen unter Vorlegung der erfor⸗ derlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufes schriftlich bei mir zu melden. Hildesheim, den 15. August 1893.
Der Regierungs⸗Präsident: Dr. Schultz.
Bank M.
[32329]
Mlichael Gottfried von Bulmerincg's Familien⸗Legat.
Die Generalversammlung der Interessenten, zu der auch die Neuwahl der Administration zu
142 344,42 77 049,69
b Ppassiva.
83J Depositen⸗Gelder: Kapital⸗Einla Reservefonds.
Diverse Creditoren..
NR92712,90 ℳ 5 000 000,— gen, Sparbücher ꝛc. „ Dividenden⸗Reservefonds .“ 1
vollziehen sein wird, findet am 9. September a. c., um 6 Uhr Abends, in der Wohnung des Herrn Robert von Bulmerineg, Boul. 6 I. statt. Riga, im „‚August 1893. 8
Die Administration.
1“
6 542 661,09 8 61 045,26
20 000,— 297 006,61
Ausweis
per 31. August 1893. Activa. ℳ
Actien⸗Kapitals
ℳ 11 920 712,96
für Deutschland von 1867 in Berlin.
Auf Grund § 7 des Statuts und unter Hinweis
auf die §§ 8 und 10 desselben beehren wir uns, die
stimmberechtigten Gesellschaftsmitglieder zu einer
außerordentlichen, in Berlin. Trebbinerstr. 15 I.,
stattfindenden Generalversammlung auf
Sonnabend, den 23. September cr., Mittags 12 Uhr,
hierdurch ergebenst einzuladen. Zweck derselben:
Aenderung des Statuts.
Berlin, den 30. August 1893.
Der Vorsitzende des Verwaltungsraths:
177 041. 38 7 079 810. 20 2 673 209. 45 7 924 547. 75 8 509 235. 95
42 582. —
1 800 000. 135 310. 38
ℳ
28 341 737. 11
Passiva. ℳ
öffentl. Kassen ℳ 9 440 088. 19 Einlagen von Privaten.
Einlagen auf Check⸗Conto „ 585 329. 49
ℳ
8
ℳ 23 226 072. 89 728 065. 26
im
Giro⸗Verbindlichkeiten ℳ 23 656. 50.
22 498 007 63 915 521 42 902 045 77 948 252 48
29 013 827 30
Feuerspritze hiermit empfohlen. in Fulerum bei Mülheim (Ruhr).
Aufgerufene, noch nicht zur Ein⸗
lösung gelangte Banknoten
Reservefonds 1“ “ 1 1X4“
„ 14 227 924. 82
A. v. Versen.
für Deutschland von 1861 in Berlin.
Auf Grund § 7 des Statuts und unter Hinweis
auf die §§ 8 und 10 desselben beehren wir uns, die
stimmberechtigten Gesellschaftsmitglieder zu einer
außerordentlichen, in Berlin, Trebbinerstr. 15 I.,
stattfindenden Generalversammlung auf
Sonnabend, den 23. September er., Mittags 12 Uhr,
hierdurch ergebenst einzuladen. Zweck derselben:
Aenderung des Statuts.
Berlin, den 30. August 1893.
24 253 342.
700. 468 317. 619 376.
ℳ
Oldenburgische Landesbank.
Merkel. Harbers. Wie
von meuschli
28 341 737. Der Vorsitzende des Verwaltungsraths:
A. v. Versen.
senbach.
Zur Desinfection chen und gewerblichen Abgängen bewährt sich vorzüglich “
aus der Chem. Fabrik von Dr. H. Noerdlinger, Bockenheim. Zu haben in Apotheken und Drogenhandlungen.
[30850]
Feuer⸗ zugl. Garten⸗Spritzbüchse, doppelt i. Zink 5, i. Messing 9 ℳ, als die bewährteste
Behörden u. s. w. zur Ansicht.
äh. gratis. Quermann, all. Fabr.
[69151]
bis Mk. 5.85 (ca. 450 versch. Dessins u. Farben), sowie schwarze, weiße und farbige Seidenstoffe, v. 75 Pf. bis Mk. 18.65 p. Meter — glatt, ge⸗ streift, karrirt, gemustert ꝛc. (ca. 240 versch. Qual. .2000 versch. arben Dessins ꝛc.) Seiden⸗Damaste v. Mk. 1.85—18.65 Seiden⸗Grenadines „ „ 1.35—11.65 Seiden⸗Bengalines „ „ 1.95— 9.80 Seiden⸗Ballstoffe „ „ —.75—18.65 Seiden⸗Bastkleiderp. Robe, „16.80—68.50 Seiden Armüres, Merveilleux, Duchesse etc. porto⸗ und ofee in's Haus. Muster umgehend. Doppeltes Briefporto nach der Schweiz.
Seiden⸗Fabrik G. Henneberg, Zürich.
Königl. u. Kaiserl. Hoflieferant.
eax nbhs
———
Todleben
u““
Der Be Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
Inse
Inserate nimmt an:
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
3 SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰. 4
rtionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Pfarrer Grauenhorst an der Emmauskirche zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 1
dem Rathsmaurermeister und Kirchenältesten Biebendt, dem Bankdirektor und Kirchenältesten Prippenow, dem Orgelbauer Oswald Wilhelm Dinse und dem Stadt⸗ verordneten, Apotheker Schmeisser, sämmtlich zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie 1
dem Maurerpolier Lauterbach zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1
“ 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Königlich württembergischen Staatsangehörigen, Leiter
der „Allgemeinen Deutschen Verlagsanstalt“ in Stuttgart
Dr. Hilhelm Lauser den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klaässe zu verleihen.
Deutsches Reich.
A4XX“
betreffend das Ergebniß der von den Vorständen der land⸗ wirthschaftlichen Berufsgenossenschaften und von den Ausführungsbehörden vorgenommenen Wahl und der durch den Bundesrath erfolgten Berufung von vier nichtständigen Mitgliedern des Reichs⸗ Versicherungsamts nebst je sechs Stellvertretern derselben für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 30. Sep⸗ tember 1897. (Vergl. § 95 Absatz 2 bis 5 des landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherungsgesetzes in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 16. Mai 1892, sowie § 133 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes.)
Vom 2. September 1893. — R⸗V⸗A. 0.B. 2584.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der oben an⸗ geführten Gesetze und die Bekanntmachung vom 1. September ö1111A“
V.⸗A. F. 30491 effe ie gleichen Wahlen für die gewerblichen ö“ wird nach⸗ stehend das Ergebniß der von den land⸗ und forstwirthschaft⸗ lichen Genossenschaftsvorständen und Ausführungsbehörden aus 8 Mitte vorgenommenen Neuwahl und der durch den
undesrath erfolgten Berufung von je zwei nichtständigen Mitgliedern des Reichs⸗Versicherungsamts nebst je sechs Stell⸗ vertretern derselben für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 30. September 1897 bekannt gemacht.
Das Stimmenverhältniß der einzelnen Wahlkörper hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 27. April 1893 unter Berücksichtigung der Zahl der versicherten ““ bestimmt. (Zu vergleichen das diesseitige Rundschreiben vom 27. Mai 1893 — R.⸗V.⸗A. I. 17 492 —.)
I. Von den 48 wahlberechtigten Berufsgenossenschaftsvor⸗ ständen haben 48 und von den 50 wahlberechtigten Aus⸗ ehörden haben 43 ihre Stimmzettel rechtzeitig ein⸗ gesandt. .
Auf Grund der Eintragungen in den Stimmzetteln sind mit Stimmenmehrheit zu nichtständigen Mitgliedern gewählt:
1) Rittergutsbesitzer von Oehlschlägel zu Oberlangenau bei Freiberg i. S., Vorstandsmitglied der landwirthschaftlichen Berussgenossenschaft für das Königreich Sachsen mit 12 239 227 Stimmen;
2) Königlicher Polizei⸗Präsident und Rittergutsbesitzer von Brandt zu Königsberg i. Pr., Vorstandsmitglied der Ostpreußischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, mit 11 419 660 Stimmen.
Der Rest der Stimmen zersplitterte sich auf 3 weitere Personen.
Als Stellvertreter der vorgenannten Mitglieder sind ein⸗ stimmig mit 12 488 010 Stimmen gewählt und zwar:
a. als Stellvertreter des ersten nichtständigen 8 Mitgliedes: 1
1) Königlicher Landes⸗Director und Rittergutsbesitzer Hoeppner zu Stettin, Vorstandsmitglied der E““ land⸗ und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft;
2) Gutsbesitzer Franz Gunst zu Hembsen bei Brakel, Kreis Horter, Vorstandsmitglied der Westfälischen landwirth⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft..
Bürgermeister und Getfbesiher Born zu Erbenheim, Vorstandsmitglied der Hessen⸗Nassauischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft;
4) Oekonomie⸗Rath und Domänenpächter Hermann Stockmayer zu Schloß Lichtenberg, Gemeinde Oberstenfeld,
Ober⸗Amt Marbach, xööb der landwirthschaft⸗
schaftlichen Berufsgenossenschaft für den Neckarkreis;
5) Königlicher Ober⸗Forstmeister von Alvensleben zu Potsdam, Mitglied der Königlichen Regierung, Abtheilung für directe Steuern D nen und Forst zu Potsdam;
n 1“
Berlin, Montag, den 4. September, Abends.
6) Landeshauptmann Dr. Graf von Posadowsky⸗ Wehner zu Posen, Vorstandsmitglied der Posenschen land⸗ wirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, welcher indessen mit Rück⸗ sicht 1. seine inzwischen erfolgte Ernennung zum Staats⸗ secretär des Reichs⸗Schatzamts hier ausscheidet;
b. als Stellvertreter des zweiten nichtständigen Mitgliedes:
1) Hofbesitzer und Amtsvorsteher Edding zu Milstedt bei Husum, Vorstandsmitglied der Schleswig⸗Holsteinischen land⸗ wirthschaftlichen Berussgenossenschaft, 8
2) Großherzoglicher Oberförster Karl Rau zu Pforz⸗ heim, Vorstandsmitglied der Badischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft;
3) Bürgermeister Süsserott zu Güstrow, Vorstands⸗ mitglied der Mecklenburg⸗Schwerinschen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft; “
4) Königlicher Regierungs⸗Rath und Landrath Friedrich Tilemann zu Iburg, Vorstandsmitglied der Hannoverschen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft; —
5) Königlicher Landrath Freiherr Georg von Zedlitz⸗ Neukirch auf Neukirch, Kreis Schönau, Vorstandsmitglied der Schlesischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft; 1
6) Gutsbesitzer Freiherr von Welser zu Ramhof bei Donauwörth, Vorstandsmitglied der landwirthschaftlichen Be⸗ “ für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, welcher 12 263 003 Stimmen erhielt. 1
8 wählbare Candidaten wurden nicht in Vorschlag gebracht. b
II. Auf Grund des § 95 Absatz 2 und 5 a. a. O. sind von dem Bundesrath aus dem Stande der in land⸗ und forst⸗ wirthschaftlichen Betrieben beschäftigten versicherten Personen berufen worden: zu nichtständigen Mitgliedern:
1) der Arbeiter übner zu Tegel;
2) der Arbeiter August Köllner zu Weimar;
a. zu Stellvertretern des ersten nichtständigen Mitgliedes:
1) der Arbeiter Berthold Stolz zu Schulzendorf bei Tegel;
2) der Privatförster Friedrich Selke zu Schloßhof bei Sydow in Pommern;
3) der A bei Tegel;
4) der Holzhauer August Tietz zu Zehlendorf;
5) der Holzhauer Hermann Müller zu Zehlendorf:;
6) der Ackerbursche Alexander Schüler zu Mombach, Kreis Mainz;
b. zu Stellvertretern des zweiten nichtständigen 3 Mitgliedes: 1) der Arbeiter B“ August Jacob auf dem Ostravorwerk zu Dresden; 2) der Holzhauer und Büdner Wilhelm Weber zu Gatow bei Spandau; 3) der Holzhauer Ernst Krüger zu Stahnsdorf, Kreis eltow; 8 8 der Arbeiter Gustav Werth zu Schulzendorf bei egel; 5) der Forstwege⸗Aufseher Ludwig Kester zu Vordere Glashütte bei Rappoltsweiler im Ober⸗Elsaß; 8 n“ Wirthschafts⸗Aufseher Christoph Froborg zu u
rbeiter Wilhelm Borgmann zu Schulzendorf
eestedt in Braunschweig. Berlin, den 2. September 1893. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Im Bode
Bekanntmachn Mnter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 27. d. M., betreffend die Maßnahmen sur seuchenpolizeilichen H des Schiffsverkehrs im heinstromgebiet (siehe Nr. des „Deutschen Reichs⸗ Anzeigers“) bringe ich hierdurch die nachfolgenden von mir getroffenen Anordnungen zur öffentlichen Kenntniß.
§ 1. Die Maßregeln, welche von den zur Verhütung der hegeae ense dns und Verbreitung durch den Schiffahrtsverkehr im Rheinstromgebiete errichteten Control⸗ stationen 85 meine Bekanntmachung in Nr. 209 des „Deut⸗ schen Reichs⸗Anzeigers“) auszuführen ind, umfassen:
a. Regelmäßige auf den gesammten Schiffahrtsverkehr an⸗ zuwendende gesundheitspolizeiliche Maßnahmen (§ 2),
b. Vorkehrungen für den Fall von Cholera⸗ oderzcholera⸗ ähnlichen Erkrankungen der auf den Fahrzeugen befindlichen Personen (§ 6),
c. Mitwirkung bei Beschaffung der behufs Aussetzung, sowie behufs Unterbringung Cholerakranker und ⸗Verdächtiger nothwendigen Einrichtungen und Sehasster irs (§ 7).
§ 2. Die regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Mahnahmen
bestehen in der ärztlichen der auf den Fahrzeugen dlichen Personen, in der Besichtigung der Fahrzeuge, in
Reinigungsmaßregeln und in der Belehrung der Schiffs⸗ mannschaf 1 1
Die ärztliche Untersuchung erstreckt sich auf sämmtliche auff 88 Fahrzeugen befindlichen Schiffsmannschaften und Fahrgäste.
Durch dieselbe ist ob bei diesen Personen Cholera⸗ oder choleraverdächtige Erkrankungen vorliegen. Die Schiffs⸗ bezw. Floßführer sind verpflichtet, bei Gelegenheit der ärztlichen Untersuchung über sämmtliche auf solche Erkrankungen hin⸗ deutenden und von ihnen wahrgenommenen Erscheinungen (Durchfall, Erbrechen u. s. w.) Mittheilung zu machen. Durch Einsichtnahme des Befundscheins (§ 3) ist zu ermitteln, ob sich alle in demselben aufgeführten Personen der Untersuchung gestellt haben. Fehlt eine derselben, so ist nach deren Verbleib zu forschen und geeigneten Falls der zuständigen Behörde Mit⸗ theilung zu machen. 1
Der Besichtigung werden sämmliche betretbaren Schiffs⸗ räume bezw. Floßhütten unterzogen.
Gelegentlich der Besichtigung ist zugleich festzustellen, ob gutes Trinkwasser in genügender Menge auf dem Fahrzeuge vorhanden ist.
Die bei der Besichtigung sich als nothwendig heraus⸗ stellenden Reinigungsmaßregeln werden seitens des dienst⸗ thuenden Sanitäts⸗Offiziers angeordnet. Dieselben sind durch 8 Schiffs⸗ bezw. Floßführer ungesäumt zur Ausführung zu
ringen.
Seitens der Controlstations⸗Vorstände ist Sorge zu tragen, daß jeder Führer eines Fahrzeugs sich im Besitz eines Exem⸗ plars der Druckschrift „Wie schuüͤtzt sich der Schiffer vor der Cholera?“, zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt, sowie einer noch herzustellenden Druckschrift befindet, welche einen Auszug der gegenwärtigen Bekanntmachung sowie den Wortlaut des § 327 Strafgesetzbuchs enthalten wird. Die be⸗ sonders wichtigen dieser Bestimmungen werden mit gesperrter Schrift gedruckt sein.
§ 3. Die Beurkundung der vorschriftsmäßigen Ausführung der im § 2 aufgeführten Maßregeln und der hierbei gemachten wichtigeren Beobachtungen erfolgt auf einem Befundschein, welcher bei der nächstfolgenden Vornahme derselben Maßregeln stets vorzulegen ist. In den Befundschein ist die Anzahl der zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen einzutragen.
§ 4. Den regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Maß⸗ nahmen (§ 2) unterliegen die sämmtlichen innerhalb der Dienstbezirke der Controlstationen schwimmenden Fahrzeuge (Schiffe und Flöße) mit Ausnahme der Ruderboote.
Für die Localdampfer können auf Grund ausdrücklicher für jeden einzelnen Localdienst zu treffender Anordnung des unterzeichneten Reichscommissars die erwähnten Maßnahmen ganz oder theilweise außer Anwendung gesetzt werden.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Ueberwachung der Dienst⸗ fahrzeuge sowie der Personendampfboote sind mit den zustaͤn⸗ digen Behörden bezw. mit den in Betracht kommenden Be⸗ triebsleitungen vd Vereinbarungen getroffen. Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 finden auf diese Fahrzeuge keine Anwendung. Ereignet sich auf denselben ein Fa von Cholera oder Choleraverdacht, so wird sofortige Anzeige der zuständigen Controlstation zugehen, welche alsdann nach den Bestimmungen der §§ 6 und 7 Abs. 1 zu ver⸗ fahren hat.
5. Die regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Maß⸗ nahmen (§ 2) werden ebensowohl während der Fahrt, als während des Stillliegens der Fahrzeuge in Gemäßheit der jerüber den eeSee zugegangenen besonderen Vor⸗ chriften ausgeführt.
Während des Kalendertages, an welchem diese Maß⸗ regeln an einem Fahrzeuge ausgeführt worden sind, darf dasselbe eine gelb⸗blaue Flagge führen und bleibt alsdann während desselben Tages der Regel nach von der Wieder⸗ holung der gleichen Maßnahmen befreit.
Die gelb⸗blaue Flagge wird auf allen Controlstationer durch den dienstthuenden Gendarmen oder Polizeibeamten gegen Sefehühs der Herstellungskosten (70 ₰) auf Verlangen verabfolgt.
er dienstthuende Sanitäts⸗Offizier ist jederzeit befugt, die im § 2 aufgeführten Maßregeln auch an solchen Fahrzeugen vorzunehmen, an welchen diese Maßregeln bereits am sel Tage vorgenommen worden sind, sobald ihm solches durch be⸗ sondere Umstände geboten erscheint.
Die Dienststelle der Controlstations⸗Vorstände am Lande ist durch eine weiße Flagge mit rothem Kreuz bhezeichnet. Dieselbe Flagge führen die von dem dienstthuenden Sanitäts⸗ Offizier benutzten Fahrzeuge.
Auf ein mit dieser Flagge durch Senken und Heben gegebenes Zeichen hat jedes Schiff anzuhalten. Durch die regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen darf der Schiffsverkehr nur insoweit aufgehalten oder gestört werden, als dies unumgänglich nothwendig ist.
§ 6. Bezuüͤglich der Fahrzeuge, auf welchen cholerakranke oder ⸗verdächtige Personen aufgefunden werden, sind folgende Maßregeln vorzunehmen:
Der dienstthuende 1““ läßt das Fahrzeug unter seiner Begleitung thunlichst zu der am schnellsten zu er⸗