1893 / 229 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Sep 1893 18:00:01 GMT) scan diff

[35636] Aufgebot. .

1) Philipp Sponheimer dritter, Landwirth, und 2) Martin Enk, Landwirth, beide in Freilaubers⸗ heim wohnhaft und durch Rechtspraktikant Lahr in Wöllstein vertreten, behaupten, das Eigenthum an den nachbezeichneten, in der Gemarkung Freilaubers⸗ heim gelegenen und im Grundbuch auf die Namen: Enk Christian Erben und Sponheimer Philipp Erben, wohnhaft zu Freilaubersheim, und bezw. Enk Philipp Erben, wohnhaft zu Freilaubersheim, eingetragenen Grundstücken, nämlich an: 1) Section und alt Nr. A. Flur IX., neu Nr. 115, 116, 117, Klasse 4 R. E. 2 Fl. 38 Kr. Siebentausend fin hundert Quadratmeter Radelholz in der Mockenhalle neben Gemeinde die bürgerliche und Lahr Johann; 8) Section und alt Nr. A. 870, Flur III. neu Nr. 327 Klasse ½ und ¾ R. E. 30 Kr. Elfhundert - Quadratmeter Eichenschälwald im

ärengrund, neben Breitenbach Valentin II. und Gemeinde die durch Ersitzung erworben zu haben und haben dies auch glaubhaft gemacht. Auf deren Antrag werden alle diejenigen, welche An⸗ sprüche auf diese Grundstücke zu haben glauben, auf⸗

efordert, diese ihre Ansprüche in dem hiermit be⸗ timmten Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 15. November 1893, Vormittags neun Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung geltend zu machen. Der Grundbuchsauszug liegt auf der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts zur Einsicht offen.

Wöllstein, den 17. Juni 1893.

Großh. Amtsgericht. Dr. Vogel.

Beschluß. 8 Aufgebot. 8 Bezüglich der in der Gemarkung Wolfsheim ge⸗ legenen, auf den Namen „Türk Philipp’ eingetragenen arzelle: Section B. Nr. 993, Flur I. neu tr. 411 638 qm Acker an der Hörgratz, neben Doll Leonhard, Bernhard Christian und Huth Friedrich, Klasse 2, R.⸗C. 1 Fl. 55 Kr. ist seitens der Kinder und Erben der zu Wolfsheim wohnhaft ge⸗ wesenen und verlebten Eheleute Wzilhelm Türk und Margaretha, geborene Krollmann, als: 1) eborene Türk, ohne Geschäft, und deren Ehemann eorg Mauer, Schuhmachermeister, 2) Wilhelm Türk II., Ackersmann, 3) Georg Türk, Ackersbursche, 4) Katharina Türk, ohne Geschäft, alle in Wolfs⸗ heim wohnhaft, 5) Valentin Türk, Landesproducten⸗ händler, und 6) Johann Türk, Bäckermeister, beide in Offenbach wohnhaft, sämmtlich vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten Peter Eberle I., Ge⸗ meindeeinnehmer, in Wolfsheim wohnhaft, auf Grund ehe der Erlaß des Aufgebots beantragt worden. Alle diejenigen, welche Ansprüche auf genanntes Grundstück erheben zu können glauben, werden auf⸗ gefordert, im Aufgebotstermin Donnerstag, 9. No⸗ vember 1893, Nachmittags 3 Uhr im Sitzungssaal des unterzeichneten Gerichts ihre Nissrtche unter dem Rechtsnachtheil der Anerkennung der Ersitzung und Ueberschreibung auf die Antrag⸗ steller im Grundbuche anzumelden. E1““ Wörrstadt, 20. September 1893. Großherzogliches Amtsgericht. Ziegler. 8

33115 Aufgebot. 8 1 d15 Zrund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend Landansprüche im südwestafrikanischen Schutzgebiet, vom 2. April 1en8 wird folgendes Aufgebot von Amtswegen erlassen:

e welche in den Gebieten der Bondel⸗ zwarts, der Veldschoendragers und von Keetmans⸗ hoop (Zwartmodder) vor dem Erlaß der Verfügung

des Kaiserlichen Commissars vom 1. Oktober 1888 aus Verträgen über den Erwerb von Grundeigen⸗ thum, sowie vor dem Erlaß der Verfügung des stellvertretenden Kaiserlichen Commissars vom 1. Mai 1892 aus Pachtverträgen Ansprüche rechtsgültig er⸗ worben zu haben glauben, werden aufgefordert, diese Ansprüche spätestens bis zum 1. Jannar 1894, Vormittags 9 Uhr, bei der Gerichtsbehörde erster Instanz des südwestafrikanischen Schutzgebietes in Windhoek anzumelden. 8

Die der hat den Verlust

der Landansprüche zur Folge. 1

Anmeldende, welche nicht in dem Schutzgebiet ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen für das Verfahren einen im Schutzgebiet sich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und der Gerichts⸗ behörde namhaft machen.

Windhoek, den 1. September 1893. Der stellvertretende Kaiserliche Commissar für das südwestafrikanische Schutzgebiet.

(L. S.) von Frangois, Hauptmann

5 Aufg u“ 1 Der . Marksteller zu Düsseldorf hat die Todes⸗ erklärung seines seit 1853 verschollenen, am 7. Sep⸗ tember 1814 zu Altstadt geborenen Vaters Johann Konrad Marksteller beantragt. Der Verschollene wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. April 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklärt werden wird. F. Nr. 1/93. Selters, den 20. September 1893. Königliches Amtsgericht.

[25291]

Der im Jahre 1869 nach Nord⸗Amerika aus⸗ gewanderte Buchbinder Heinrich Capelle von hier, von welchem, wie glaubhaft gemacht, seit länger als zehn Jahren Nachricht nicht eingegangen ist, wird auf Antrag seiner Ehefrau, Elise, geb. Meyer, auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Januar 1894, Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Gerichtszimmer anberaumten Aufgebots⸗ termine so gewiß zu melden, als er sonst für todt erklärt und sein Vermögen als Erbschaft betrachtet werden wird. h

Horn, den 17. Juli 1893. 8

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Glördemann. .

[35468) Aufgebot zwecks Todeserklärung. Es werden aufgefordert,

1) der am 24. Dezember 1847 als Sohn der

Eheleute Schmiedemeister Hinrich Willms Abben und Focke Janßen, geborenen Saathoff, zu Iherings⸗

6

fehn geborene Steuermann Hinrich Hinrichs Abben aus Fberingesehn, der am 14. Dezember 1876 mit dem Schiffe „Leda“, Capitän Doyen von Stral⸗ sund nach Gent gefahren und seitdem verschollen ist, auf Antrag seines Bruders, Schmiedemeister Johann Hinrichs Abben zu Iheringsfehn,

2) der am 14. November 1852 als Sohn der Eheleute Steuermann Jans Willms Bojen und Trientje Bojen, geborenen Ammermann, zu Warsings⸗ fehn geborene Matrose Willm Bojen aus Iherings⸗ fehn, der seit einer von England wahrscheinlich nach Australien im Jahre 1882 angetretenen Reise verschollen ist, auf Antrag seiner Mutter, Wittwe Jans Bojen zu Iheringsfehn,

3) der am 5. Oktober 1820 als Sohn der Ehe⸗ leute Schiffer Hinrich Heyen und Frauke, geborenen Dirks, zu Iheringsfehn geborene Heye Hinrichs Heyen, der vor etwa 40 Jahren von Iherings⸗ fehn nach Texas ausgewandert ist, zuletzt in Gal⸗ veston gewohnt hat und vor etwa 30 Jahren gestorben sein soll, auf Antrag seines Abwesen⸗ heitsvormundes, Krämer und Landwirth Hermann Janßen Schön zu Iheringsfehn, sich längstens in dem Aufgebotstermin am 10. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden können und ihr Vermögen ihren Erben als angefallen gilt. Die von den Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer haben sich in diesem Termine ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie später die über die Erbschaft der Verschollenen erlassenen Verfügungen anerkennen müssen und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen fordern können, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken, was von der Erbschaft demnächst noch vorhanden sein möchte.

Aurich, den 10. September 1893. 1

Koöbhnigliches Amtsgericht.

8

[35478] Aufgebot. Auf den Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß⸗ pflegers Rechtsanwalts Schmeidler zu Liegnitz werden die unbekannten Erben der am 10. September 1891 zu Liegnitz verstorbenen verwittweten Musiker Henriette Sander, geb. Beyer, und die unbekannten Erben der am 13. März 1892 zu Kunitz, Kreis Liegnitz, verstorbenen Kinderfrau, verwittweten Johanna Krause, geb. Rosemann, aus Grosnig, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Juli 1894, Vorm. 10 Uhr, ihre An⸗ sprüche und Rechte an den Nachlaß dieser Personen bei unterzeichnetem Gerichte, Zimmer Nr. 29, anzu⸗ melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Nachlässe werden ausgeschlossen und dieselben den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung solcher aber dem Fiscus werden verabfolgt werden, die sich später meldenden Erben aber alle Verfügungen der Erbschaftsbesitzer anzuerkennen schuldig, von denselben weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt sind, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vor⸗

handenen begnügen müssen.

Liegnitz, den 18. September 1893.

Königliches Amtsgericht.

*

5

[35497] Aufgebot. Nachdem die Wittwe des Großköthers Heinrich Lohmann, Johanne, geb. Schmidtmann, zu Emmer⸗ born, als Schwester der Mutter des am 11. Juli d. J. ohne Hinterlassung von Ascendenten oder De⸗ seendenten unverheirathet verstorbenen Viertelmeiers Heinrich Greve zu Linnencamp das Aufgebot hin⸗ sichtlich Aller, die ein näheres oder gleich nahes Erb⸗ recht zu haben vermeinen, beantragt hat, so werden Alle, die einen solchen Anspruch erheben, aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 14. November cer., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Herzog⸗ lichen Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermine an⸗ zumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß die An⸗ tragstellerin als die wahre Erbin angenommen werden soll, und daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldics auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine An⸗ sprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden. Stadtoldendorf, den 18. September 1893

Herzogliches Amtsgericht. 38

CaehI

Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschrei

[35613] Urtheilsauszug. 1 Das Herzoglich Anhalt. Amisgericht zu Jeßnitz hat durch Urtheil vom 20. d. M. für Recht erkannt: Der am 24. Januar 1834 in Tornau geborene Kellner Franz Gottlieb Möbius wird für todt er⸗ klärt. Die Regulirung des Nachlasses und die Aus⸗ antwortung der Erbschaft beziehentlich des Ver⸗ mächtnisses, sowie die Ertheilung eines Erblegiti⸗ mationsattestes an die bekannten legitimirten Erben beziehentlich Vermächtnißnehmer wird ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich bis zum heutigen Termine nicht gemeldet haben, erfolgen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller nach § 87 der Reichs⸗Civilprozeß⸗Ordnung zur Last. Von Rechts Wegen! Jeßnitz, den 20. September 1893. Herzoglich Anhaltisches Amtsgerich (WMaynder.e

8

[35584] 1 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 19. September 1893 ist der am 2. März 1823 auf Kekenis geborene Laus Lausen für todt erklärt. Sonderburg, den 19. September 1893. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung I1.

[35583] 8 Verkündet am 18. September 1893. Referendar Lütkemann, als Gerichtsschreiber. Im Nameun des Königs! 1 Auf den Antrag des Amtsgerichts⸗Secretärs Hotop in Reinhausen, betr. Aufgebot eines Caukions⸗ Empfangsscheins, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reinhausen durch den Amtsgerichts⸗Rath von Goeben für Recht:

über Niederlegung des consolidirten 4 % Staats⸗ anleihescheins de 1884 Litt. E. Nr. 756 291 über 300 ausgestellte Cautions⸗Empfangsschein vom 18. September 1886 wird für kraftlos erklärt von Goeben. 8 [35580] Bekanntmachugg. Durch Ausschlußurtheil vom 18. d. M. ist der von der Lebensversicherungs⸗Actiengesellschaft „Ger⸗ mania“ hier unterm 31. Oktober 1876 für den Cantor, Lehrer und Agenten der „Germania“ Friedrich Julius ee ZLanitz zu Kühren ausgestellte ositalschein zur Police Nr. 181 124 für kraftlos erklärt. Stettin, den 18. September 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[35578] b Durch Ausschlußurtheil von heut sind die beiden Sparkassenbücher der Stadt Groß⸗Wartenberg Nr. 5334 und 5335 über je 113,12 ℳ, ausgestellt für die Geschwister Friedrich und Rosina Kubica aus Kotzine, für kraftlos erklärt worden.

Gr. Wartenberg, 18. September 1893. Eii he Amtagericht..

[35590] Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. September 1893. Schneider, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag:

1) des Gutsbesitzers Reinhold Claus aus Weißen⸗ born als Vormundes der 8 minderjährigen Geschwister Kürschner von Droyßig,

2) des Gutsbesitzers Gustav Adolph Zetzsche von Minkwitz 1 1

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Rittler für Recht: 1) Die Sparkassenbücher:

A. der Sparkasse des Zeitzer Kressee

mit Ein⸗

lagebestand

137,03 117,90 121,21

89,37

60,22

63,57

124,04 5,95

Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.

2762 für Otto Karl 2763 Therese Anna 2764 Minna Therese 2765 Emma Therese 2766 Martha Therese 2767 Helene Therese Nr. 2768 Hedwig Therese Nr. 2769 Friedrich Karl . . B. der Stadtsparkasse zu Zeitz

Nr. 62 601 für Karl Otto Kürschner mit 9,01 Einlagebestand, Nr. 31 127 für den Gutsbesitzer Adolph Zetzsche in Mintwitz mit 61,67 Einlagebestand

werden für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

Rittler.

Geschwister Kürschuer

[35609] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind 6 I. auf Antrag des Kaufmanns Adolf Friedrich Moeser hier die Documente über die im Grundbuche von Potsdam Band XV. Blatt 1065 in Abthei⸗ lung III. für den verstorbenen Rentier Eduard Albert Louis Hindenberg zu Potsdam eingetragenen Posten von 1500 Thalern oder 4500 Nr. 10/17, 00 Thalern oder 1500 Nr. 13, 1000 Thalern oder 3000 Nr. 14, 3

II. auf Antrag des Schlächtermeisters Gottlieb Klinner hier das Document über die im Grundbuche von Potsdam Band XIV. Blatt 1032 in Abthei⸗ lung III. Nr. 26 für die Cigarrenfabrik Kappes & Wey zu Bruchsal eingetragenen 25,65 für kraftlos erklärt worden. Potsdam, den 20. September 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[35589) m Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1893. Schneider, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Zimmermeisters Hugo Schunke in Zeitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeitz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Rittler für Recht:

1) Der Wechsel d. d. Zeitz, den 15. Dezember 1892 über 113,62 ℳ, fällig und zahlbar am 1. April 1893 in Zeitz bei F. M. Müller Bankgeschäft, ge⸗ zogen auf den Tischlermeister Wilhelm Reichardt in Zeitz, von dem Antragsteller und von Reichardt an⸗ genommen, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens steller auferlegt. 1 8

Riitler.

Antrag⸗

8

Im Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1893. Kriewitz, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kossäthen Gottfried Nagora zu Raakow erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Seuftenberg für Recht: 8

Das aus einer Ausfertigung des Erbrecesses vom 15. November 1860 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 5. Dezember 1860 und der Ingrossationsnote vom 11. Dezember 1860 gebildete Document über die im Grundbuche von Raakow Nr. 6 in Abtheilung III. unter Nr. 10 für die sechs Geschwister Nogara August, Gottfried, Christiane, Wilhelmine, Johann und Gottlieb, eingetragene Post von 373 Thalern 21 Sgr. 6 Pf. wird zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs! Verkuüͤndet am 19. September 1893. Bacher, Gerichtsschreiber. 8

In der Keichel'schen Aufgebotssache, F. 8/93, er⸗ kennt das Kenigliche Amtsgericht zu Guttstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Meixner für Recht:

Die Hypothekenurkunde über noch 28 Thlr. 17 Sgr. 3 Erbgelderforderung, eingetragen auf Grund des Erbrecesses vom 21. September 1852, conf. den 1. April 1853 für die Geschwister Barbara Franz und Andreas Klink ursprüinglich auf dem Grundstück Albrechtsdorf Nr. 16 und bei erfolgter Zuschreibung

[35588]

Albrechtsdorf gehörige „, Albrechtsdorf 12

Nr. 3 Abthl. III.

dem Inventar nebst Taxe vom 11. Mai 1852, sowie den Verhandlungen vom 12. Mai 1852, 21. Sep⸗ tember 1852, 6. Dezember 1852, 22. Februar 1853, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. Meixner.

[35579) Im Namen des Königs! Verkündet am 16. September 1893.

Actuar Mes . als Gerichtsschreiber. 3 Auf den Antrag des Großköthners Barthold Riege Nr. 1 zu Bullenhausen erkennt das Königliche Amt gericht zu Harburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Bornemann: da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat; da das Aufgebot nach § 20 des Ausführungogeseses zur Civil⸗Prozeß⸗Ordnung und nach den Bestimmungen der Grundbuchordnung zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch Einrückung in das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Lüneburg vom 12. Mai 1893 und im Hamburger Correspondenten vom 7. Mai 1893 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 24. August 1893, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht: Die zu Gunsten des Großköthners Barthold Riege zu Bullenhausen vom Kleinköthner Hans Claus Schween Nr. 18 zu Bullenhausen über ein Darlehn von 2100 ausgestellte Urkunde vom 27. Mai 1886, bezüglich deren eine Hypothek im Hypotheken⸗ buche von Harburg I. Abtheilung, Bezirk XV., Fol. 18, pag. 342 eingetragen und in das Grund⸗ buch von Bullenhausen Band 1. Blatt 17 Abthei⸗ 1 1 Nr. 2 übertragen ist, wird für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs,! Verkündet am 19. September 1893.

Bacher, Gerichtsschreiber. In der Armborst'schen Aufgebotssache F. 4/93 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Guttstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Meixner für Recht: Der Hypothekenbrief über 1500 Elternerbtheil, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 8. April 1882 für die Kaufmannstochter Emeline Hermann zu Wolfsdorf in Abth. III. Nr. 4 des dem Gast⸗ wirth Peter Armborst zu Wolfsdorf gehörigen Grundstücks Wolfsdorf Nr. 57, übergegangen durch Cession vom 25. Juni 1892 bezw. 23. Juni 1892 auf den Köllmer Joseph Schulz zu Wolfsdorf, ge⸗ bildet aus dem Hypothekenbriefe vom 12. April 1887 und dem Vertrage vom 8. April 1882, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Mei

[35586]

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. September 1893.

Bacher, Gerichtsschreiber. In der Boehm'schen Aufgebotssache F. 5/93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Guttstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Meixner für Recht: Die Hypothekenurkunde über 200 Thaler Darlehn, eingetragen aus der notariellen Obligation vom 9. März 1860 für den Schulzen Gruhn aus Open in Abth. III. Nr. 6 des dem Besitzer Joseph Boehm gehörigen Grundstücks Petersdorf Nr. 7, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 27. März 1860 und der notariellen Obligation vom 9. März 1860, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. 1

[35587]

[355811 8 Auf Antrag des Böttchers Heinrich Schoof in

Hörsingen erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Weferlingen für Recht: 1

Die Hypothekenurkunde über das auf den Grund⸗ stücken Band II. Blatt Nr. 59 des Grundbuchs von Klein⸗Bartensleben in der III. Abtheilung unter Nr. 2 eingetragene Restkapital von 150 Thalern Courant aus der Obligation vom 17. Januar 1837 wird für kraftlos erklärt.

Weferlingen, den 18. September 1893.

Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkuüͤndet am 16. September 1893. Langner, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hvpo⸗ theken⸗Urkunden erkennt das Königliche Amtsgericht zu Striegau durch den Amtsgerichts⸗Rath Westphal für Recht: Folgende Hypotheken⸗Urkunden:

1) Die Hypotheken⸗Urkunde über die auf dem Grundstück Nr. 37 Pfaffendorf Abtheilung III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 28. Dezember 1853 für den Auszügler Kohann Schiller daselbst einge⸗ tragenen, am 18. Juli 1876 auf den Pfarrer Theodor Keller in Bertholdsdorf umgeschriebenen 120 Thaler Darlehn,

2) die Hypotheken⸗Urkunde über die auf dem Rittergute Neuhof Abtheilung III. Nr. 9 zufolge Verfügung vom 20. April 1863 für den früheren Rittergutsbesitzer Karl Josef Alexander Gustav Albert Nitsche in Breslau eingetragenen Kaufgelder von noch 31 600 Thaler, 1

3) die Hypotheken⸗Urkunde über die auf dem Grundstücke Nr. 14 Thomaswaldau Abtheilung III. Nr. 8 zufolge Verfügung vom 29. Oktober 1824 für das Aerar der Kirche zu Striegau ein⸗ getragenen, zufolge Verfügung vom 20. März 1845 auf den Königlichen Superintendenten Pastor von Herrmann in Hohenfriedeberg und zufolge Verfügung vom 1. November 1862 auf die Kinder der ver⸗ wittweten Kaufmann Mäntler, Charlotte, geb. Bürgel, und der verwittweten Pastor Kosche, Mathilde, geb. Bürgel, Namens Paul Mäntler, Hermann Mäntler, Clara Mäntler, Emilie Kosche, Marie Kosche, Eli⸗ sabeth Kosche, mit der Maßgabe umgeschriebenen 500 Thaler Darlehn, daß den drei Töchtern der ver⸗ storbenen Einnehmer Charlotte Bürgel, geb. Her⸗ mann, Namens Henriette, Auguste und Sophie is an ihr Lebensende die Zinsen zustehen, 1

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen.

[35608]

Der dem Amtsgerichts⸗Secretär Hotop in Rein⸗

hausen von Königlicher Justizhauptkasse zu Celle

von dort auf das dem Besitzer Franz Keichel zu

1X““ 8 ET“

übertragen, gebildet aus 8 dem Hypothekenschein vom 17. November 1853 und

—“ [35577]

Post 2 K

5 Verkündet am 19. September 1893. Schünemann, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bauern Franz Vahl zu Strachmin, vertreten durch den Rechtsanwalt Mahlen⸗ dorff zu Köslin, als Eigenthümers des Grundstückes Strachmin Bl. 3, erkennt das Kgl. Amtsgericht zu ge. durch den Amtsgerichts⸗Rath Zimmer ür Recht: Der Hypothekenbrief über die auf dem Bauern⸗ hofe Strachmin Blatt 3 (drei) in Abtheilung III. Nr 2 (zwei) eingetragene Forderung von 350 Thalern jetzt 1050 aus der Schuldurkunde vom 22. März 1854, eingetragen am 1. Mai 1854, wird zum wecke der Löschung für kraftlos erklärt. Die Kosten at der Antragsteller Bauer Franz Vahl zu Strach⸗ min zu tragen. 1“ Zimmer.

Ausschlußurtheil.

Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erkennt das Kgl. Amtsgericht Erlangen in Sachen Ulmer, Julius, Handelsgesellschaft in Nürnberg, vertreten durch Rechtsanwalt Martin in Erlangen, betreffend Einleitung eines Aufgebots⸗ verfahrens bezüglich der Pl. Nr. 62 und 727 ab der Steuergemeinde Bruck zum Zwecke der Besitztitel⸗ berichtigung auf ꝛc. Ulmer, auf Grund der in der Sitzung vom 11. Juni 1893 gepflogenen Verhand⸗ lung, in der Erwägung, daß ꝛc. ꝛc., zu Recht wie

olgt:

- I. Realansprüche jeglicher Art dritter Personen an die Grundstücke Pl. Nr. 727b 1 Tgw. 45 Dez. und 2 Tgw. 13 Dez. Feld am Ser Weg,

Plan Nr. 62 0167 ha Hartmannsgarten am Sand⸗ berg, Gartenacker, sämmtlich in der Steuergemeinde Bruck gelegen, werden biermit ausgeschlossen.

II. Bezüglich dieser Grundstücke ist der Besitztitel 8g g Firma Julius Ulmer in Nürnberg zu be⸗ richtigen.

III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen.

G Königliches Amtsgericht. Strohmeyer, K. Amtsrichter Verkündet am 10. Juni 1893. Rhomberg, gepr. Rechtspraktikant f. Gerichtsschreiber. Zur Beglaubigung: Erlangen, den 21. September 1893. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Lauk, Königl. Secretär.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1893. Schiller, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag ,1) des Böttchermeisters, früheren Schwarzvieh⸗ händlers Johann Ferdinand Schulz zu Kay wohnhaft, elde dessen Ehefrau, Ernestine, gebor. Quappe da⸗ elbst,

3) des Schneidermeisters Wilhelm Hauch,

4) des Gärtners Gottlieb Fimmel, zu 3 und 4 zu Palziger Hammer, sämmtlich vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wasser zu Züllichau,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Züllichau durch den Gerichts⸗Assessor Lent für Recht:

Der Gläubiger beziehungsweise dessen Rechtsnach⸗ folger an der im Grundbuch von Hammer Band 1. Blatt Nr. 2 und Band II. Blatt Nr. 20 und Blatt Nr. 21 in Abtheilung III. unter Nr. 3 resp. la. resp. 1a. zu 5 Procent verzinslichen und nach drei⸗

monatlicher Kündigung zahlbaren, für den Amtmann Heinrich Wilhelm Linke zu Palzig eingetragenen Post von 50 Thaler Darlehn werden mit ihren Ansprüchen an die genannte Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur L

1 [35610] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. September 1893 ist dahin erkannt: Die ein⸗ getragenen Gläubiger folgender im Grundbuch des Grundstücks Gr. Lappienen Bd. I. Bl. Nr. 8 Ab⸗ theilung III. Nr. 3 eingetragenen Post: Eine Caution für die Verpflichtung der Wittwe Dobilleit, die Nachlaßschulden nach Johann Dobilleit im Betrage von 256 Thlr. 2 Sgr. 6 allein zu berichtigen, eingetragen aus dem Recesse vom 20. Juni 1854 ohne Ertheilung eines Documents zufolge Ver⸗ fügung vom 7. März 1855, nämlich die Geschwister Amalie Friedericke, Johann Friedrich und Amalie Ida Dobilleit, sowie die Rechtsnachfolger dieser Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die ausgeschlossen. ukehmen, den 14. September 1893 Königliches Amtsgericht.

[35611] Im Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1893. Kriewitz, Gerichtsschreiber. „Auf den Antrag des Stellmachers Adolph Jaeckel in Senftenberg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg für Recht: Die Rechtsnachfolger des im Jahre 1838 verstorbenen Stellmachermeisters Samuel Gottlieb Jaeckel werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Senftenberg Band II. Nr. 66 in Abtheilung III. unter Nr. 1 aus dem Vertrage vom 28. September 1825 am 1. September 1828 eingetragene Hypothekenpost von 50 Thalern ausgeschlossen. Die Kosten trägt der Antragsteller. Von Rechts

Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. September 1893. Scharlach, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Ackerwirths Franz Henke, als ormund der Minorennen Franz und Bernhard allmeyer zu Esbeck, erkennt das Königliche Amts⸗

Fericht zu Lippstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath

jebrecht für Recht:

Die im Grundbuch von Esbeck Band I. Blatt 273 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Abfindungs⸗ orderung von zwanzig Thalern für die Maria Eli⸗ abeth Wallmeyer von Esbeck, jetzt unbekannten ufenthalts, wird für getilgt erklärt.

Die K.

Wegen.

[35575]

osten trägt Antragsteller für seine Mündel. Von Rechts Wegen.

iebrecht.

JL35574]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. September 1893.

Froböse, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Rheden Band I. A. Artikel 18 Abtheilung III. Nr. 3 ein⸗ hypothek von 1200 ℳ, erkennt das

önigliche Amtsgericht zu Elze, Abtheilung I., durch den Amtsrichter von Borries für Recht:

Auf den Antrag der Ehefrau des Leibzüchters August Rosenbusch, Wilhelmine, geb. Bode, in Rheden wird diejenige Hypothekenurkunde für kraft⸗ los erklärt, welche über die im Grundbuche von Rheden Band I. A. Artikel 18 Abtheilung III. Nr. 3 für den Haussohn Karl Bode in Heinum ein⸗ getragene Hypothek von 1200 aus der Schuld⸗

25. Nov urkunde vom Perehe 1866, aus dem Ein⸗

2. Dezember tragungsvermerke vom 7. Dezember 1866 und aus der Cessionsurkunde vom 1./7. Mai 1873 gebildet worden ist. „Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Elze, den 19. September 1893.

Königliches Amtsgericht. I. [3557683 Im Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1893.

Scharlach, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Schneidermeisters und Ackerwirths Caspar Schäfer von Westernkotten, Vormund des Josef Heinrich Jesse daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippstadt durch den Amtsgerichts⸗ Rath Liebrecht für Recht:

„Der Josef Heinrich Jesse zu Westernkotten wird für den Eigenthümer des Grundstückes Flur III. Nr. 767/365 der Steuergemeinde Westernkotten er⸗ klärt und werden alle übrigen Prätendenten mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Kosten trägt der Josef Heinrich Jesse. Von Rechts

Wegen. Liebrecht.

[3563101 Oessentliche Zustellung.

Der Carl Michael Gellweiler, Eisenbahn⸗ bediensteter in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Kaden in Mainz, klagt gegen seine Ehefrau Char⸗ lotte, geb. Theis, ohne besonderes Geschäft, ohne bekannten Aufenthaltsort, Beklagte, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem -“ auf Scheidung der zwischen den Parteien am 26. Oktober 1878 vor dem Standesbeamten zu Mainz geschlossenen Ehe und Verurtheilung der Beklagten zu den Kosten des Verfahrens, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 18. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

E. S.) Wolf, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[35627] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Kesselflickers Carl Zint, Emilie, geb. Werner, zu Schwartau, vertreten durch den Rechtsanwalt Ollmann zu Greifswald, gegen ihren Ehemann, den Kesselflicker Carl Zint aus Stralfund. z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung ist nach Beendigung der Beweisauf⸗ nahme zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung unter Aufhebung des auf den 25. Oktober cr., Vorm. 9 Uhr, verkündeten Verhandlungstermins neuer Termin vor der zweiten Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Greifswald auf den 20. De⸗ zember 1893, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu welchem die Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Greifswald, den 19. September 1893.

Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[35477] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Amalie Auguste, verehel. Ueberschär, eb. Schindler, in Borna, Klägerin (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilisch in Dresden) gegen ihren Ehemann, den Maler Gustav Leberecht Ueberschär, früher in Penig, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung, hat Klägerin wider das am 20. Dezember 1892 verkündete, dem Be⸗ klagten öffentlich zugestellte, die Klage abweisende Urtbeil der IV. Civilkammer des Königl. Land⸗ erichts zu Chemnitz Berufung eingewendet mit dem Feeee unter Urtheils die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Sk des Rechtsstreits vor den V. Senat des önigl. Sächs. Ober⸗Landesgericht Dresden auf Sonnabend, den 9. Dezember 1893, Vormitt. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu 5 um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Berufung bekannt gemacht. Dresden, den 20. September 1893.

Der Gerichtsschreiber

des Königl. Sächs. Ober⸗Landesgerichts: . Henkel, Secretär. [35570] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Arbeiter Friedrich Landwehr, Dorothea, geb. Gerull, in Essen, Segerothstraße Nr. 125, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wallach in Essen, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, früher in Essen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe, zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, nud ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des⸗Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 29. Jannar 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat festgeseßt. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 19. September 1893.

Waegner, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. vI11“

8 8

[35569] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Marianna Szlapka, geborene Szalajdowska, zu Berlin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wolfen in Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Szlapka, früher zu Inowrazlaw, jetzt unbekannten Aufentholtt⸗ wegen .1 mit dem auf bösliche Verlassung ge⸗ gründeten Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 18. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 18. September 1893. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Abtheilung I.

8

[35480]1 Beschluß.

In Sachen der „Ehefrau des Kutschers Johannes Carl Schultz, Friederike, geb. Schuldt, früher zu Danneborth, jetzt zu Questin, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Danneborth, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheidung, wird Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, 5. Dezember 1893, 10 Uhr Vormittags.

Rostock, 18. September 1893.

Großherzoglich Meckl.⸗Schwerinsches Landgericht.

Civilkammer II. Sohm. C. Schmidt. v. Kühlewein. An den Kutscher Johannes Carl Schultz, früher zu Danneborth, jetzt unbekannten Aufenthalts.

[35568]=† Oeffeutliche Zustellung.

Die ledige Maria Gertrude Hohmann in Künzell, vertreten durch Rechtsanwalt Lewin dabhier, klagt gegen den Wendelin Reinhard von Steinhaus, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und wegen Forderung mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärendes Urtheil zu verurtheilen:

1) die Vaterschaft zu dem am 27. Mai 1892 ge⸗ borenen Kinde der Klägerin Namens Johann anzu⸗ erkennen,

2) an die Klägerin von der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahre des Kindes als alljährlichen Alimentationsbeitrag 60 und zwar die bereits verfallenen Raten sofort und die künftig fällig werdenden in vierteljährigen Raten pränume⸗ rando zu zahlen,

3) an die Klägerin an Tauf⸗ und Kindbettskosten 36 zu zahlen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abth. III., zu Fulda auf den 6. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Fulda, am 19. September 1893.

Milchling,

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. III.

[356282. Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Max Wilhelm Carl Friedrich Doege zu Tribsees, vertreten durch seinen Vormund, Hofbesitzer Gustav Hannemann zu Tribsees, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Kirchhoff zu Greifswald, klagt gegen den Arbeiter Albert Doege aus Tribsees, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Illegitimitäts⸗ Erklärung, mit dem Antrage, gegen den Beklagten zu erkennen, daß der Kläger als ein von ihm in der Ehe mit der Johanne, geb. Schwiemann, zu Tribsees erzeugtes Kind nicht zu erachten und der Beklagte deshalb nicht als Vater des Klägers anzusehen ist, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf den 18. Dezember 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Greifswald, den 19. September 1893.

Lrause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[35564] Oeffentliche ——

Die Stromfahrzeug⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Zehdenick, vertreten durch den Director Zepp zu Kamp und dieser wieder vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Zühl zu Zehdenick, klagt gegen den Schiffs⸗ eigner Gustav Folchert, früher zu Bohnsackerweide wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 46,95 und Zinsen als Ersatz für einen von dem⸗ selben auf dem Fahrzeuge des Schiffseigners Julius Eisermann in Kamp XIII. 4213 Police Nr. 316 an einem Segelknie, einem Spurklotz, einer Segel⸗ stange und der Welle einer Winde angerichteten Schaden, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah⸗ lung von 46,95 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streitz vor das Königliche Amtsgericht 1IX. zu Danzig, Pfefferstadt, Zimmer Nr. 40/41, auf den 9. Januar 1894, VPormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 18. September 1893.

Hoffmeister, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IX.

[35566 Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe und Erben des Besitzers (Einsassen) Johann Bleich aus Guhringen, nämlich:

1) Der Wittwe Eva Bleich, geb. Omnis, aus Guhringen, 1“

2) des Besitzers Ludwig Bleich ebendaher,

3) der Besitzerfrau Marie Bendig, geb. Bleich, im Beistande ihres Ehemannes, des Besitzers Jacob Bendig aus Lessenwalde,

4) der Besitzerfrau Wilhelmine Kühnke, geb. Bleich, im Beistande ihres Ehemannes, des Be⸗ sitzers Gottfried Kühnke aus Wardengkowo

5) der Besitzerfrau Eva Stielau, geb. Bleich, im Beistande ihres Ehemannes, des Besitzers Johann

Stielau aus Krzywken, C

6) des Besitzers August Bleich aus Mathildenhof,

7) des Besitzers Carl Bleich aus Harnau,

8) des Besitzers Heinrich Bleich aus Guhringen,

9) des Landwirths Julius Bleich ebendaher,

ad 1—5 und 7—9 vertreten durch ihren General⸗ bevollmächtigten, Besitzer August Bleich⸗Mathilden⸗ hof, Klägers ad 6, dieser vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wogan zu Rosenberg,

klagen gegen die Krüger Eduard und Auguste, geb. Schacht, Valeutin'schen Eheleute, früher zu Guhringen, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, aus einem im Grundbuche von Guhringen Band III. Blatt 133 in Abtheilung III. unter Nr. 4 zu 5 % verzinslich eingetragenen Darlehn von 600 mit dem Antrage:

1) die Beklagten zu verurtheilen, an die Kläger 300 dreihundert Mark nebst fünf Procent Zinsen seit dem 18. März 1890 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

1 das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären,

und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg Westpreußen auf den 15. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rosenberg W.⸗Pr., den 8. September 1893.

ö Hoppe, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[35629) Oeffentliche Zustellung.

Der Rittergutsbesitzer Rudolph Boenisch zu Henner⸗ witz, vertreten durch den Justiz⸗Rath Kurek hier, klagt gegen den Rittergutsbesitzer Eduard Graf von Oppersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, die Auszahlung der in Sachen Bönisch wider von Oppersdorf O. 384/90. Q. 36,90 bei der Königlichen Regierung, Hinterlegungs⸗ stelle in Oppeln, hinterlegten Sicherheit von 200 nebst aufgekommenen Hinterlegungs⸗ zinsen an den Kläger zu bewilligen,

Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

ären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz auf den 20. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Lindner, Secretär, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[355652 SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Markus Hirsch zu Fabischin, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Sußmann zu Brom⸗ berg, klagt gegen

1) das Fräulein Martha Bertha Leopoldine Fell⸗ mann in Murezyn,

2) die Frau Jenny Wilhelmine Johanna Tiefenau, geb. Fellmann, in Cassel,

3) die Frau Wanda Albertine Feldt, geb. Fell⸗ mann, unbekannten Aufenthalts,

4) den Inspector Albrecht Carl Peter Fellmann in Rudnicz,

5) die Frau Rittmeister Johanna Agnes Schultze⸗ Modrow, geb. Fellmann, in Thorn,

6) die Frau Alice Angelika Klara Heckert, geb. Fellmann, in Berlin,

7) das Fräulein Eveline Herma Fellmann in Murczyn,

wegen der für Einlösung der beiden Wechsel vom 1. Juni und 15. August 1870 über je 300 Thlr. für den Vater der Beklagten Gutsbesitzer Albrecht Fellmann zu Murczyn gezahlten 600 Thlr. = 1800 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten als Erben des Gutsbesitzers Albrecht Fell⸗ mann zu Murczyn zur Zahlung von 1800 nebst 6 % Zinsen von 900 seit 1. September 1870 und von 900 seit 1. November 1870 und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils gegen Sicherheitsleistung, und ladet die Beklagte zu 3, Frau Wanda Albertine Feldt, geb. Fellmann, unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streite vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 16. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 20. September 1893.

Kriesel,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri

[35561] Oeffentliche Zustellung. G Die Armen⸗Direction zu Berlin ngagt gegen den früheren Posthilfsboten Franz Mickel, unbekannten Aufenthalts, wegen 40,50 nebst 5 % Zinsen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 40,50 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung der Klage zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Verlin. Abtheilung 46, auf den 11. November 1893, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, III Treppen, Zimmer 164. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Beuche, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 46.

[35567] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Bauunternehmer Carl Piepenbrock zu Werdohl, vertreten durch den Rechtsanwalt Grau⸗ mann zu Altena, klagt gegen den Fabrikarbeiter und Händler Rudolf Hotze, früher Werdohl, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsortes, wegen rückendiger Miethe für die Zeit vom 1. März 1892 bis 1. Ok. tober 1892 mit dem Antrage auf Zahlung von 262 50 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1892, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ czen zu Altena auf den 16. November 1893. Vormittags 10 ¼ uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Wihbe,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8 8 8 8 88