unter Nr. 1 c. für den Einwohner Lorenz Zuraw eingetragenen Post von 26 Thlr. 13 Sgr. nebst 5 % Zinsen,
n exeamt das Königliche Amtsgericht zu Krone a. Br.
r Recht:
1) Der Grundbesitzer Adam Dorsch aus Monko⸗ warsk wird für berechtigt erklärt, das Kapital von 48 Thlr. 16 Sgr. 9 ¾ Pf., welches in dem Grundbuch⸗ blatt des ihm gehörigen Grundstücks Monkowarsk Nr. 48 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Peter Lorkowski eingetragen ist, nebst 5 % Zinsen für fünf Jahre an die Königliche Regierung zu Bromberg als Hinterlegungsstelle einzuzahlen. Dem Käthner Anton Lorkowski aus Chmielewo werden seine Rechte auf die Hinterlegungsmasse vorbehalten.
2) Der Besitzer Ignatz Gburczyk aus Wiensowno wird für berechtigt erklärt, das Kapital von 26 Thlr. 13 Sgr., welches in dem Grundbuchblatt des ihm
ehörigen Grundstücks Wiensowno Nr. 5 in Ab⸗ Kbeilusg, 1II. unter Nr. 1 c. für den insen für
Lorenz Zuraw eingetragen 18 nebst 5 % Z Brom⸗
fünf Jahre an die Königliche Regierung in berg als Hinterlegungsstelle einzuzahlen. 3) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt. Krone a. Br., den 23. September 1893. Königkiches Amtsgericht.
[36885] Bekanntmachung.
In der Kureck'schen “ ist durch das am 25. September 1893 verkündete Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts das über 500 Thaler Theilhypothek der Alexandra Wisniewska, eingetragen auf Kielp Bl. 13 in Abth. III. Nr. 3 und auf Kielp Bl. 17 in Abth. III. Nr. 12 durch Verfügung vom 16. Fe⸗ bruar 1877 gebildete Zweighypothekendokument für kraftlos erklärt.
Im, den 25. September 1893. Königliches Amtsgericht.
[36876] Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgericht Köper vom 23. September 1893 ist das Document über die im Grundbuch der Stadt Köpenick Bd. II. Bl. Nr. 80 und Bd. V. Bl. Nr. 252 auf den Grundstücken der Schlächtermeister Wernerschen Eheleute hierselbst und im Grundbuch vom Ritter⸗ zut Köpenick Bd. II. Bl. Nr. 66 auf dem Grund⸗ tück des Fabrikbesitzers Charles Blackburn hierselbst in Abth. III. unter Nr. 12 bezw. Nr. 1 bezw. Nr. 1 auf den Namen des Stellmachermeisters Johann Carl Ferdinand Großmann eingetragene Theilpost von 500 Thlrn. Restkaufgeld, bestehend aus der Schuldurkunde vom 13. August 1868, den Eintra⸗ gungsvermerken in den Grundbuchblättern, den Aus⸗ zügen aus den letzteren, und aus der ö“ lung vom 21. April 1873 nebst Umschreibungsvermerk vom 28. August 1873 für kraftlos erklärt worden Köpenick, den 23. September 1893. 8
Königliches Amtsgericht Abtheilung II.
[36878] Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1893.
Geppert, Referendar, als öe
Auf den Antrag des Wirths Michael Mazany zu Chomiaza Geistlich, vertreten durch den Rechtsanwalt von Biernacki in Labischin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht:
Die aus der Schuldurkunde vom 9. Dezember 1873 und dem Hypothekenbriefe vom 12. Dezember 1873 bestehende Hypothekenurkunde über diejenigen 150 Thaler Darlehn, welche auf dem Grundstück des Antragstellers Geistlich Chomiaza 15 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4 für den Gastwirth Gustav Victor in Szezepanowo eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem steller zur Last.
[36889) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Fleischermeisters Simon Wieruszowski hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Pulvermacher hierselbst, sowie des Wirths Stanis⸗ laus Wrobel zu Lubcezyn, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Brocoff von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kempen — Posen — dur den Amtsgerichts⸗Rath Pleßner für Recht
Die Hypothekenurkunden: “
a. Üüber die Post Baranow Nr. 191 Abtheilung III. Nr. 2 von 292,41 ℳ nebst Zinsen, haftend für Cäcilie Neumarkt in Patterson in Nord⸗Amerika,
b. über die Post Lubezyn Nr. 10 Abtheilung III. Nr. 1 a. von 159 Thlr. 14 Sgr. = 478,40 ℳ nebst Zinsen, haftend für den Kaufmann Benjamin Schaps zu Kempen 1 1
werden hiermit für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens den Cte stelern auferlegt.
eßner. Verkündet am 18. September 1893. Stange, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgeri
886966], Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo⸗ thekenurkunde über 180 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 24. September 1863 am 7. Oktober 1863 für die Dorfgemeinde zu Foll⸗ wark in Abtheilung III. Nr. 3 des den Häusler Josef und Rosalie Blach'schen Eheleuten Fröürigen Grundstücks Blatt Nr. 16 Follwark, mithaftend auf 45 Follwark, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 7. Oktober 1863 und der Schuldurkunde vom 24. September 1863, zwecks Löschung der Post für kraftlos erklärt. . Oppeln, den 19. September 1893. Königliches Amtsgericht.
Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. September d. J. ist der Hypothekenbrief, der über die im Grundbuche von Lichtenau Artikel 155 Abtheilung III. Nr. 1 und Artikel 79 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragene Forderung von 1080 ℳ zu Gunsten des Kaufmanns und Metzgers Martin Heydolf in Lichtenau nach Schuldurkunde vom 28. Januar 1878 gebildet worden ist, für kraft⸗ los erklärt worden. ““ Hess. Lichtenau, 22. September 1893 Königliches Amtsgericht.
[368600 Bekanntmachung. 8 8 Dur Fe des unterzeichneten Gerichts vom 20. September 1893 sind:
136861. Dur
Bertha Emilie Auguste Thomas zu Liegnitz gehörigen
Hypothekenbrief vom 3. Juni 1864,
Grund der Verfügung vom 26. September 1872,
der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 25. März,
später in Rathay eingetragenen 100 Thaler Zehrgeld,
[für zwei Kühe, ausgeschlossen.
Decker zu Bernstein, vertreten durch Rechtsanwalt
[36895]
die Kaufleute Ernst Gustav Reichert und Bentheim
tragen ufolge Verfügung vom 8. Juli 1867 auf Grund der Schuldurkunde und Pfandverschreibung vom 2. Juli 1867 für den Kutscher Ernst Arlt zu Liegnitz in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Schneider⸗ meister Emil Thau gehörigen Grundstücks Groß⸗ Baudiß Nr. 63, abgetreten auf Grund der Cession vom 9. Juli 1888 an den Handelsmann Carl Friebe zu Groß⸗Baudiß, 2) die Urkunde über 88 Thlr. 7 Sgr. 10 Pfg. Kostenforderung der Salarienkasse des Sn Stadtgerichts zu Breslau, eingetragen in bthei⸗ lung III. unter Nr. 5 a. und diejenige über 34 Thlr. 2 Sgr. 10 Pfg. Forderung des Magistrats zu Breslau, eingetragen in III. unter Nr. 5 b. des dem Stellenbesitzer Carl August Ehren⸗ fried Menzel gehörigen Grundstücks Baben Nr. 4, 3) die Urkunde über 200 Thlr. Darlehnsforderung, eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Mai 1864 auf Grund der Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde vom 21. Mai 1864 für den verstorbenen Güter⸗ expedienten Josef Wiltsch in Frankenstein in Ab⸗ III. unter Nr. 18 des der unverehelichten
Nr. 359, gebildet aus
Grundstücks Stadt Liegni 1. Mai 1864 und dem
der Schuldurkunde vom
4) die Urkunden über folgende auf dem Grund⸗ stücke des Freistellenbesitzers Ernst Karl Streckmann Jäschkendorf Nr. 20 in Abtheilung III.,
a. Nr. 5 Siebenzig Thaler Darlehn, eingetragen für die verwittwete Kreissecretär Marie Wehle, geb. Hohaus, zu Liegnitz, 3 b. Nr. 7 Einhundertachtzig Thaler Darlehn, ein⸗ getragen für dieselbe Gläubigerin, c. Nr. 8 Dreihundertfünfzig Thaler Darlehn, ein⸗ getragen für dieselbe Gläubigerin, — sämmtlich auf
d. Nr. 9 Einhundertzwanzig Thaler Darlehn, eingetragen für den Gutsbesitzer Johann Carl Trau⸗ gott Bayer in der Vorstadt Parchwitz auf Grund
zufolge Verfügung vom 26. März 1859,
für kraftlos erklärt worden.
Liegnitz, den 21. September 1893. Königliches Amtsgericht.
[36872] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Eigenthümers Traugott Gierke aus Albertoske, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Bartecki zu Neutomischel, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Neutomischel durch den Amts⸗ richter Köhler für Recht:
) die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Blake Nr. 9, a. in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 für die verwittwete Anna Rosina (auch Anna Maria ge⸗ nannt) Schneider, geb. Gaertchen in Albertoske,
116“
b. in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 für Anna Eleonore Schneider in Albertoske, später in Rathay eingetragenen 25 Thaler nebst einer Caution
2) Die Hypothekendocumente über die vorerwähnten Posten, bestehend aus der Ausfertigung des Erb⸗ recesses vom 28. November 1837, dem Hypotheken⸗ scheine und dem Eintragungsvermerke werden für kraftlos erklärt.
Die Inhaber dieser Documente werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die bezeichneten Urkunden ausgeschlossen.
3) Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Neutomischel, den 22. September 1893 Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 25. September 1893. Wagner, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Sattlermeisters Wilhelm
[36883]
Rentzmann zu Berlinchen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Gerichts⸗ Assessor Hesselbarth für Recht:
Die beiden Grundschuldbriefe vom 21. November 1877, nach welchem auf dem Grundstück Bärfelde Band I./III. Blatt Nr. 34 in Abtheilung III. fol⸗ gende Grundschulden eingetragen stehen:
1) unter Nr. 25 450 ℳ (i. B. Vierhundert⸗ fünfzig Mark) für den minorennen Paul Hesse zu Bärfelde,
2) unter Nr. 26 150 ℳ (i. B. Einhundert⸗ fünfzig Mark) für den Commissionär Gustav Hesse zur Bärfelde
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
stecker Decker zur Last.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 18903. Wagner, Gerichtsschreiber. 8—8 Auf den Antrag des Ackerbürgers Wilhelm amann zu Neu⸗Clausdorf erkennt das Königliche mtsgericht zu Berlinchen durch den Gerichts⸗
Assessor Hesselbarth für Recht:
I. Das Hypotheken⸗Document, Inhalts dessen auf dem Grundstücke Bernstein Band VI. Blatt Nr. 220 in Abtheilung III. unter Nr. 1 100 Thlr. (i. B. Einhundert Waler) zu 5 % verzinslich für den Loh⸗
erbermeister Wilhelm Boese zu Berlinchen zufolge Verfügung vom 15. Februar 1868 eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.
II. Das Hypotheken⸗Document, Inhalts e auf dem Grundstück Bernstein Band X. Blatt Nr. 382 in Abtheilung III. unter Nr. 3 300 Thlr. (i. B. Dreihundert Thaler) zu 5 % verzinslich für
Ephraim Jacobus zu Friedeberg N.⸗M. zu Antheilen zufolge Verfügung vom 6. Apri eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt. III. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt.
[368822 Im Namen des Königs! — Auf den Antrag des Kaufmanns Moritz Horwitz in Schroda, vertreten durch den Rechtsanwalt Czypickt in Koschmin, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Fr nig.ve. für Recht: S eer Zweighypothekenbrief, welcher über die im Grundbuche von Koschmin Nr. 207 Abth. III. Nr. 4 fir den Kaufmann Herrmann Baruch in Schroda ubingrossirten 2000 ℳ Darlehn nebst Zinsen aus der am 28. Oktober 1886 beglaubigten Abschrift des
1ehen 1868
36886]
Darlehn der Emma Horwitz d. i. des Hrpotheren. briefes von Koschmin Nr. 207 und der Schuldurkunde vom 26. Juli 1886 gebildet worden ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 8 8
[36360] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Gericht hat durch das am 23. September 1893 verkündete Ausschlußurtheil wie folgt erkannt:
ad I. Die unbekannten Rechtsnachfolger der Hypothekenposten von: 8
a. der im Grundbuche des dem Häusler Ernst Linke zu Antonienwald 8.. Grundstücks, An⸗ tonienwald Nr. 32, th. III., eingetragenen Kaution:
1) Nr. 2 v8. resol. vom 8. Juli 1783 ist Be⸗ sitzer Christian Linke für den Gottfried Schieberle, “ Nr. 19 in Antoniwald, auf 50 Thaler Thristian Gottfried Bernt'scher Pupillengelder an Schäden, Zinsen und Kosten Bürge,
2) Nr. 3 vig. resol. vom 23. Mai 1810 hat Besitzer für seinen Sohn Ehrenfried Linke wegen erlernender Seifensiederprofession Kaution geleistet,
b. dem im Grundbuche des dem Häusler Gustav Knobloch zu Blumendorf gehörigen Grundstücks Blumendorf Nr. 83 Abth. III. Nr. 1 für den “ Sigismund Theuner dort eingetragenen
aufgelde von 160 Thaler aus dem Vertrage vom 3./27. Juni 1807, U c. dem im Grundbuche des Häuslers Ernst Joppe zu Giehren gehörigen Grundstücks Giehren Nr. 137 Abth. III. gir. 2 für Jeremias Greth aus dem
6. Mai 1 Kaufvertrage vom 28. Junk 1805 eingetragenen
Kaufgelde von 160 Thalern, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypo⸗ thekenposten ausgeschlossen.
ad II. Die Hypotlekenurkunden über:
a. 10 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. Darlehn, eingetragen im Grundbuch des dem Häusler Leberecht Berndt zu Antonienwald gehörigen Grundstücks Antonien⸗ wald Nr. 51 Abth. III. Nr. 2 für die Häuslerfrau Friederte⸗ Mildner, geb. Ohmann, zu Neu⸗Geb⸗ ardsdorf, gebildet aus der Schuldurkunde vom 1 dem Ingrossationsvermerk vom 18. August 84
b. 120 Thlr. Darlehn, eingetragen im Grundbuche des der Häuslerfrau Ernestine Gedlich, geb. Scholz, zu Egelsdorf gehörigen Grundstücks Friedeberg a. Qu. Nr. 187, Abth. III. Nr. 7 für den Strump stricker. meister Joseph Reichelt zu Friedeberg a. Qu., ge⸗ bildet aus der Urkunde vom 17. und dem Ingrossa⸗ tionsvermerk vom 19. August 1852,
c. 298 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. Muttererbe, einge⸗ tragen im Grundbuche des dem Kretschambesitzer Moritz Theuner zu Antonienwald gehörigen Grund⸗ stücks Antonienwald Nr. 1, Abth. III. Nr. 10, für den Fleischer Julius Gustav Adolf Hainke in Hin⸗ dorf, gebildet aus der Urkunde vom 1. September, dem Hüers ationsvermerk vom 3. Oktober 1868 dem Abzweigungsvermerk vom 10. September d. 1) 200 Thlr. Abth. III. Nr. 3,
2) 200 Thlr. Abth. III. Nr. 4
im Grundbuche des dem Hutmachermeister Berthold Spieß in Friedeberg a. Qu. gehörigen Grundstücks Friedeberg Nr. 198, Darlehne, zu “
1) für den Wappenschneider Johann Heinrich Friedrich in Friedeberg a. Qu., gebildet aus der und dem Hypothekenschein vom 20. April
8,
2) für den Schullehrer Großmann zu Querbach, gebildet aus der Urkunde, dem Hypothekenschein vom 18 und dem Ingrossationsvermerk vom 21. Oktober
53,
werden für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zu Last.
Friedeberg a. Queis, den 23. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[36893 Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil vom 19. September 1893 sind die Inhaber der auf den Grundstücken Chrosno Nr. 3, Nr. 13 und Nr. 14 in Abtheilung III. unter Fiffer 1a. für Franziska, verwittwete Gralczak, ge⸗ orene Foldzinska, lund ebendaselbst unter Ziffer 1c. für Michael Gralczak aus dem Erbreceß vom 27. September 1852 eingetragenen Posten von 19 Thlrn. 17 Sgr. 7 Pf. bezw. 9 Thlrn. 23 Sgr. 9 Pf. mit ihren Ansprüchen auf dieselben ausge⸗ schlossen worden. Strelno, den 19. September 1893. ““ Königliches Amtsgericht.
Ausschlußurtheil. Verkündet am 19. September 1893. Referendar Pfeiffer, als Gerichtsschreiber.
In der Kuhn'schen Aufgebotssache XVI. F. 5/92 erkennt das Königliche Amtsgericht XVI. zu Königs⸗ berg durch den Gerichts⸗Assessor Cohn für Recht:
I. Dem Eigenkäthner Carl Müller in Tranßau werden seine Rechte auf die Hypothekenpost von 59 Thalern 2 Sgr. 7 Pfg., mütterliche Erbgelder der Laura Arndt, für dieselben ursprünglich auf dem Fol. Laptau Nr. 6 aus dem Erbrecesse vom 25. Ok⸗ tober 1836, bestätigt am 1. November 1837 ex decreto vom 3. Januar 1838 eingetragen gewesen und von dort auf das Grundbuchblatt des dem Rittergutsbesitzer Johannes Kuhn gehörigen Grund⸗ tühea. aptau Abth. III. Nr. 11 übertragen, — vor⸗ ehalten.
II. Die etwa sonstberechtigten der ad I bezeich⸗ neten Hypothekenpost sowie der daselbst in gleicher Weise eingetragenen 118 Thlr. 5 Sgr. 2 Pfg. mütterliche Erbgelder der Geschwister Julius un Flara Arndt, werden mit ihren Ansprüchen auf diese
osten ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Rittergutsbesitzer Johannes Kuhn in Laptau
auferlegt. Von Rechts
[36896] Bekanntmachung. In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗ gangener Hypothekendocumente und getilgter Hypo⸗ thekenposten, hat das Königliche Amtsgericht zu Salzwedel am 19. September 1893 für Recht J thekend te, bestehend olgende Hypothekendocumente, bestehend:
a. aus einer Fs ertsgung des Uebergabe⸗Altentheils⸗ und Ablobungsvertrages vom 15. Mai 1844 nebst
Wegen.
b. aus der Ausfertigung des Ehe⸗, Uebergabe⸗, Altentheils⸗ und Ablobungsvertrages vom 21. Sep⸗ tember 1820 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 6. November 1821, — aus welchen ad a. auf der Grundsitzerstelle Nr. 4 zu Schmölau, Band 2. Blatt Nr. 14 des Grundbuchs von Schmölau in Abtheilung III. Nr. 4 b. für Johann Wilhelm Möller 60 Thaler und 1 Koffer nebst freiem Unter⸗ halt, und ferner ad b. in W Inl Nr. 1 für Joachim Heinrich Möller fünf Thaler Com⸗ petenz eingetragen stehen, werden für kraftlos erklärt. Der Joachim Heinrich Möller und 8. unbekannte Re hüsnachslger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die vorerwähnte Competenz von fünf Thalern für ausgeschlossen erklärt.
Salzwedel, den 23. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[36864] Bekanntmachung. Die Gläubiger der für die Kinder des Franz Komorowicz, für Apollonia Winowicz, geborene Komorowicz, und für die Kinder des Nicolaus Komorowicz auf dem Blatte Kröben Nr. 156 in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Recesse vom
5 1 kn Zun 1845 eingetragenen Erbtheile von zusammen 43 Thalern 10 Sgr. werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. 8 Gostyn, den 16. September 1893.
Königliches Amtsgerieht.
“
[36897] Im Namen des Königs! Verkündet am 19. September 1893. Müller, Gerichtsschreiber. “ Auf Antrag des Ziegeleibesitzers und Landwirths Wilhelm Falkenhagen zu Göricke, vertreten durch den Rechtsanwalt Meyer zu Kyritz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kyritz durch den Amts⸗ richter Arndt für Recht: . Der eingetragene Gläubiger, Prediger Heise zu Groß⸗Welle, dessen Cessionar, Chausseegeldeinnehmer Samuel August Ferdinand Fischer zu Poniß; sowie die unbekannten Rechtsnachfolger dieser Personen werden mit ihren Ansprüchen auf die in der III. Ab⸗ theilung des dem Antragsteller Falkenhagen ge⸗ hörigen Grundstücks Göricke Band II. Blatt Nr. 35 eingetragenen Hypothekenposten: a. Nr. 3: 150 Thlr. Courant zu 5 % vom 25. März 1835 verzinslich aus der Obligation des Ziegelmeisters Christian Kuhse und dessen Ehefrau Henriette, geb. Lettow, vom 30. März 1835, b. Nr. 4: 49 Thlr. Courant zu 5 % verzinslich aus der Obligation derselben Schuldner vom 29. August 1836, — beide Posten abgetreten durch gerichtliche Cession vom 30. März 1854 mit den Zinsen vom 25. März 1854 an den Chausseegeld⸗Einnehmer Samuel August Ferdinand Fischer zu Ponitz —
ausgeschlossen. Königliches Amtsgericht.
[36879) Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1893. Geppert, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Ackerwirthe Joseph Winkler, Martin Chwalski und Wilhelm 8 enreiter in Augustowo, sämmtlich vertreten durch den Rechts⸗ anwalt von Biernacki in Labischin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht: 1 Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf folgende, auf den Joseph Winkler'schen Grund⸗ stücken Augustowo 25 und 45, dem Martin Chwalski⸗ schen Grundstücke Augustowo 41 und dem Wilhelm Kutschenreiter'schen Grundstücke Augustowo 43 in Abtheilung III. eingetragene Hypotheken: 1 a. das unter Nr. 1 für Martin und Josepha Mikolajczak auf Grund des Erbrecesses vom 10. Juli 1839 eingetragene Muttererbtheil von je 6 Thaler 2 Silbergroschen 7 Pfennige, 8
Majchrzak eingetragene Erbtheil von 145 Thaler 7 Silbergroschen 2 Pfennige aus dem Erbreceß vom 22. Mai 1856,
c. das unter Nr. 3 bezw. 2, 3 und 3 auf Grund desselben thereeses für Nicolaus Majchrzak noch eingetragene Erbtheil von 41 Thaler 14 Silber⸗ groschen 106⁄½ Pfennige G
ausgeschlossen. 1
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.
[36748] .
Das Königliche Amtsgericht zu Katscher hat durch Urtheil vom 21. September 1893:
1) dem Webermeister Franz Zobina zu Lehn⸗ Langenau und der Wittwe Johanna Nimcezyk, ge⸗ borenen Zobina, zu Krottfeld ihre Rechte auf die auf Blatt 261 vaeeees in Abtheilung III. Nr. 8 für den Häusler Stephan Zobina zu Krott⸗ feld eingetragene Kaufgelderpost von 61 Thalern 17 Silbergroschen 9 Wencige⸗ vorbehalten und
2) die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Srfcth renolen ige⸗ Stephan Zobina mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 23. September 1893. Janietz, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des durch den Rechtsanwalt Epstein zu Kattowitz vertretenen Stellenbesitzers (und Victualienhändlers) Johann Gawitzki zu Zalenze, als eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Blatt Nr. 162 Zalenze, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Katkowitz durch den Gerichts⸗Assessor
olff für Recht:
I. Die unbekannten Erben bezw. Erbeserben des eingetragenen Gläubigers Karl Grieger werden mit ihren Ansprüchen auf die Antheile des Schleppers Josef Kotowski, des Theodor Piecha, des Franz Piecha, des Johann Piecha, der Marie Piecha, der Katharina Piecha, der Magdalena Bobczyk, des Franz Plocitza und des Fekiesafa Peter Plocitza an der auf dem Grundstücke Blatt Nr. 162 Falens⸗ hüne sng III. Nr. 2 haftenden Hypothekenpost von 110 Thlrn. = 330 ℳ cnsgesehl⸗ en.
II. Die 8 des Verfahrens fallen dem Stellen⸗ besitzer und Victualienhändler Johann Gawitzki zu Zalenze zur Last
[36753]
1) die Urkunde über 400 Thaler Darlehnsforde⸗ rung nebst 5 % Zinsen vom 1. Juli 1867, einge⸗
Hau tdocuments vom 28. Oktober 1886 über 4000 ℳ
Hypothekenschein vom 18. Juni 1844, 1
Königliches Amtsgericht Kattowitz.
44.—
b. das unter Nr. 3 bezw. 2, 3 und 3 für Martin
[36649]
5 Zabrze durch den Gerichts⸗Assessor Neumann für
zum Deutschen Reich
Zweite
Berlin, Freitag,
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Beilage
8⸗Anzeiger und Königlich Preu
den 29. September
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und ig 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene
irthschafts⸗Genossenschaften.
echtsanwälten.
xekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen nb derg..
[36873] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Eigenthümers August Päschke aus Blake, vertreten durch den Rechtsanwalt Bar⸗ tecki zu Neutomischel erkennt das Königliche Amts⸗ - Neutomischel durch den Amtsrichter Köhler ür Recht:
9 Die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von:
a. Blake Nr. 9 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 für die verehelichte Marie Elisabeth Schulz aus Blake eingetragenen 16 Thaler 10 Sgr. rück⸗ ständige Kauf⸗ resp. Reservegelder,
b. Blake Nr. 9 in der dritten Abtheilung unter Nr. 4 für die Wittwe Ernestine Wilhelmine Schiller aus Blake eingetragenen 10 Thaler rückständiges Kaufgeld,
ausgeschlossen.
2) Das Hypothekendocument über die auf Blake Nr. 9 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 für die verehelichte Marie Elisabeth Schulz aus Blake ein⸗ getragenen 16 Thaler 10 Sgr. rückständige Kauf⸗ resp. Reservegelder, bestehend aus dem Eintragungs⸗ vermerke, der Ausfertigung des Vertrages vom 3. Mai 1835 resp. 12. November 1842 und dem eingehef⸗ teten Hypothekenschein wird für kraftlos erklärt.
Die Inhaber dieses Documentes werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die bezeichnete Urkunde ausgeschlossen.
3) Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Neutomischel, den 22. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[366466 Bekanntmachung.
Folgende Hypothekenurkunden:
a. die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Blatt Nr. 160 Tichau in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Se. Hoheit den Herzog Heinrich von Anhalt⸗Cöthen und Fürsten von Pleß auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 18. De⸗ zember 1846 zufolge Verfügung vom 1. Juni 1848 eingetragene Post von 22 Reichsthaler,
b. die Pehe hcehse über die auf dem Grund⸗ stücke Blatt Nr. 160 Tichau in Abtheilung III. unter Nr. 2 für die Eva Tichauer auf Grund der Nachlaßregulirungsverhandlung vom 29. Januar 1850 zufolge Verfügung vom 12. März 1850 ein⸗ getragenen 25 Reichsthaler mütterliche Erbegelder,
c. das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstücke Blatt Nr. 160 Tichau in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 9 und zugleich auf dem Grund⸗ stücke Blatt Nr. 171 Tichau in Abtheilung III. unter Nr. 5 für den Gastwirth Jacob Schindler zu Urbanowitz auf Grund der Schuldurkunde vom 12. Juni 1871 zufolge Verfügung vom 8. September 1871 eingetragene Darlehnsforderung von 125 Thaler,
sind durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden
Nicolai, den 18. September 1893.
Koönigliches Amtsgerich
Der Hypothekenbrief über die in Abthl. III. Nr. 2 tom. 52 vol. 3 Nr. 93 pag. 49 Grundbuchs von Wiesens für den Landwirth Jan Dirken Janssen in Holtrop eingetragenen 1200 ℳ Darlehn nebst Zinsen ist durch Urtheil vom 19. d. M. für kraftlos erklärt; die Post kann auch ohne Vorlegung desselben im Grundbuch gelöscht werden. 8
Aurich, den 20. September 1893.
“ Königliches Amtsgericht. III. 1“ r
Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1893.
Majerski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Stellenbesitzers Josef Czech Alt⸗Zabrze erkennt das Königliche Amtsgericht zu
Recht: Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstücke Nr. 219 Zabrze eingetragenen, von Nr. 218 Zabrze übertragenen 60 Thaler Kaufgelder, vom 1. Januar 1856 ab jährlich mit 6 % in halb⸗ jährlichen Raten verzinslich, für den Kaufmann Salomon Königsberger zu Beuthen O.⸗S. laut Verhandlung vom 28. Januar 1856, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 28. Januar 1856, dem Hypothekenbuchauszuge von Nr. 218 Zabrze und dem Ingrossationsvermerke wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. “ Neumann
[36604) Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtbeil des unterzeichneten Gerichts vom 21. September 1893 sind für kraftlos erklärt worden:
1) der über die im Grundbuche von Tremessen Blatt 6 Abtheilung III. unter Nr. 17 für Johann Anton Oborski eingetragene Hypothek von 300 Thlr. rückständiges Kaufgeld gebildete Hypothekenbrief;
2) der über die im Grundbuche von Wymystowo Königlich Blatt 10 Abtheilung III. unter Nr. 11 für die minderjährigen Marianna, Josef und Johann Geschwister Kocik eingetragene Hypothek von 180 ℳ überwiesenes Darlehn gebildete Hypothekenbrief.
Tremessen, den 22. September 1893
Königliches Amtsgericht.
[36599] Ausschlußurtheil. Verkündet am 20. September 1893. Prinz, Gerichtsschreiber.
In der Bertz'schen Aufgebotssache F. Nr. 9 de 93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Branden⸗ burg a. H. durch den Amtsrichter Büchner für
echt:
Die Hypothekenurkunde über 50 Thaler Kauf⸗
elderforderung, eingetragen aus dem gerichtlichen aufvertrage vom 5. und 6. Februar 1829 für die verehelichte Bauer Zander, Dorothea, geb. Drünk⸗ witz, zu Plötzin in Abth. III. unter Nr. 2 des Grundbuchs von Lehnin Band II. Blatt Nr. 89. und bei Abschreibung von Parzellen übertragen nach Band 11 Blatt Nr. 442 desselben Grundbuchs Ab⸗ theilung III. Nr. 2, gebildet aus einer Ausfertigung des Kaufvertrages vom 5. und 6. Februar 1829, dem Hypothekenschein vom 23. April 1829 und dem Ein⸗ tragungsvermerk desselben Tages wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen d ntragstellern zur Last. “
Büchner. “
[36875] Bagüaeenenng.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Dorsten vom 18. September 1893 ist die über die im Grundbuch von Dorsten Band 4 Blatt 313 und Band 4 Blatt 307 Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post von 40 Reichsthaler Clev. aus der Urkunde vom 23. Januar 1780 ge⸗ bildete Hypotheken⸗Urkunde zu Gunsten des Bene⸗ ficium Fuisting zu Dorsten für kraftlos erklärt.
Dorsten, den 25. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 20. September 183. Abich, Assistent, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gemeindevorstehers Runge aus Harmhausen, Gemeinde Wesenstedt, erkennt das Kö⸗ nigliche Amtsgericht zu Bassum, Abtheilung II., durch den Gerichts⸗Assessor von Frese für Recht:
Die Hypothekenurkunde, betreffend das im Grund⸗ buche von Twistringen Band III. Blatt Nr. 104 auf dem IG“ des Schmiedes Anton Meyer in Twistringen in Abtheilung III. Nr. 1 zu Gunsten der Häuslings⸗Armenkasse des Kirchspiels Schmal⸗ förden eingetragene Darlehen über 50 Thaler Courant mit Eintragungsvermerk vom 9. März 1842 wird für kraftlos erklärt. von Frese. 8
[36615]
[36619] Im Namen des Königs! „Verkündet am 19. September 1893. Bügelmann, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Bürgermeisters Grote in Haltern vom 6. April 1893 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haltern durch den Amtsrichter Freiherrn von Korff, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Be⸗ rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht, den wesentlichen Inhalt der Urkunde und die zu ihrer Erkennbarkeit erforderlichen Merkmale angegeben, den Verlust der Urkunde glaubhaft gemacht, sowie zur eidlichen Versicherung der Wahrheit seiner An⸗ gaben sich erboten und das Anerkenntniß des Grund⸗ stückseigenthümers beigebracht hat, daß die Post noch nicht getilgt sei, da das Aufgebot nach §§ 110 der Grdb.⸗O. und 823 ff. C.⸗P.⸗O. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗Amtsblatts zu Münster vom 29. April 1893 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 19. September 1893, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet finc⸗ und der Antrag⸗ steller den Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht: Die aus dem rechtskräftigen Mandat der vormaligen Königlichen Gerichtscommission zu Hal⸗ tern vom 18. Januar 1861 und dem Hypotheken⸗ buchsauszug vom 22. Februar 1861 gebildete Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuch von Stadt Haltern Band 55 Blatt 20 Abth. III. Nr. 6, Band 31 Blatt 34 Abth. III. Nr. 6 und Band 11 Blatt 14 Abth. III. Nr. 3 zu Gunsten der Kämmerei⸗ kasse der Stadt Haltern eingetragene Restforderung von 15 Thlr. 10 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit 4. Fe⸗ bruar 1860 nebst Gebühren und Kosten wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. Frhr. von Korff. 8
[36617] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. September 1893 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Strelno Nr. 335 in Abtheilung III. Ziffer 2 für den Kreis⸗ physikus Dr. Wilezewski eingetragene Post von 450 ℳ für kraftlos erklärt worden. Strelno, den 22. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1893.
Friese, Gerichtsschreiber. “ Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Johann Christian Parchen zu Christdorf hat das Königliche Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsrichter Pleßner für Recht erkannt: 1) Die aus der Ausfertigung des Theilungsrecesses über den Nachlaß der zu Christdorf verstorbenen ver⸗ ehelichten Bauer Parchen, Anna Dorothee, geb. Granzow, vom 17. November 1838, obervormund, schaftlich genehmigt am 18. November 1838, auf
[36598]
im Grundbuche von Vehra Artikel 157, 174, 173,
1838 gebildete Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buch von Christdorf Band I. Blatt Nr. 25 (früher Vol. II. Fol. 333 Nr. 27) in Abtheilung III. Nr. 4 Fhgesrsenen 500 Thaler Muttergut der Geschwister archen 1) Katharine Marie, geb. den 11. März 1824, 2) Johann Christian, geb. den 8. Februar 1826, 3) Friedrich Wilhelm, geb. den 16. Oktober 1830, 4) Katharine Marie Dorothee, geb. den 16. März
1834, 5) Johann Christoph, geb. den 30. Dezember 1835 8
wird für kraftlos erklärt. 8 Pleßner.
[36647]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. September 1893 ist die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück des Schmiedemeisters Karl Pommer⸗Esche zu Prerow Band V. Blatt 35 des Grundbuchs vom Kirchspiel Prerow in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 7 für den Königlichen Justiz⸗ fiscus eingetragene Post von siebenundfünfzig T lern zwei Silbergroschen für kraftlos erklärt.
Barth, den 21. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[366111 Im Namen des Königs!
In Sachen, betreff. Aufgebot einer Hypothek auf Antrag des Ackermanns Georg Schade und Frau Barbara Elisabeth, geb. Maurer, zu Berndshausen, hat das Königliche Amtsgericht zu Homberg durch den Amtsgerichts⸗Rath Burchardi in der Sitzung am 13. Juli 1893 auf Antrag der Eheleute Schade zu Recht erkannt:
Die Hypothek Post 8, 20, 30 Abth. III. Art. 95 Grundbuch von Berndshausen — 306 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1873, 120 ℳ 48 ₰ Kosten für Moses Wittwe in Beiseförth wird für erloschen erklärt.
Homberg, den 25. September 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Burchardi.
[36616] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 23. September 1893 sind die E11.“ der auf Nr. 34 Döbern Abtheilung III. kr. 9 für die verwittwete Auszüglerin Rosina Sperlich, geb. Hentschel, eingetragenen Termingelder⸗ forderung von 38 Thaler 18 Sgr. 11 Pfg. mit ihren Rechten auf diese Post ausgeschlossen worden. Brieg, den 23. September 1893. Königliches Amtgericht. II.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. September 1893.
Toussaint, Gerichtsschreiber.
In der Segatz schen Aufgebotssache F. 2/93 erkennt das Königliche Amtsgericht Marggrabowa durch den Amtsrichter Habedanck für Recht:
1) Die etwa Berechtigten der Hypothekenposten von 45 Thaler 66 Groschen und 16 ½ Pf. und von noch 30 Thaler 4 Pf., eingetragen für die Marie Kullak bezw. für die Eva Dombrowski, geb. Kullak, in Abth. III. Nr. 6 bezw. Nr. 7 des dem ver Gottlieb Segatz gehörigen Grundstücks Guhsen 21, für . Posten auch die Grundstücke Guhsen Nr. 2, Nr. 9 B., Nr. 26 B., Nr. 39, Nr. 45 und Nr. 47 haften, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Gottlieb Segatz auferlegt.
Marggrabowa, den 19. September 1893. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1893. Ahlborn, Herichtsschreiber. Auf den Antrag des Eigenwohners Hein Hauschildt in Leeswig erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jork Abthl. II. durch den Amtsrichter Wiegrebe ꝛc. für Recht: Alle diejenigen, welche Rechte und Ansprüche haben in Bezug auf folgende Post: 2200 ℳ (Zweitausend zweihundert Mark) verzinslich mit jährlich 4 ½ % (resp. 4 %), eingetragen in das Hypothekenbuch den 27. Februar 1846 und im Grundbuch von König⸗ reich Band III. Blatt 77 Abtheilung III. unter Nr. 1 zu Gunsten des Landphysikus Dr. Brecht in Buxtehude, werden damit mit solchen Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen. Die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens hat Antragsteller zu tragen.
[36613] Im Namen des Königs!
In der Brückner'schen Aufgebotssache von Vehra hat das Königliche Amtsgericht zu Weißensee durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Fränkel in seiner Sitzung am 19. September 1893 für Recht erkannt:
Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗
nachfolger:
1) von 300 Thaler Cour. nebst 5 % Zinsen vom 1. Januar 1837 und den Kosten für den Pfarrer und Adjunct Dr. Schwabe in Rißdorf aus dem rechtskräftigen Mandat vom 25. Januar 1837, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 22. Januar 1838
[36600]
[36597]
45 und 53,
2) von 12 Thaler 18 Stzr. 8 Pf. mit 5 % Zinsen für die Andreas Weiße’'sche Erbschaftsmasse aus der Verschreibung vom 14. Juni 1837, eingetragen zu⸗ folge Verfügung vom 14. Juni 1837 im Grundbuche von Vehra Artikel 157, 174, 173, 45 und 53, werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen. Weißensee i. Th., den 19. September 1893.
welcher die Eintragung des Muttergutes notirt ist und aus dem Hypothekenschein vom 29. Novemb
1866121 Famen bet nönnger n der Haupt'schen gebotssache von Schwer⸗ stedt hat das Königliche Amtsgericht zu Wechwfre durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Fränkel in seiner Sitzung am 20. September 1893 für Recht erkannt: Den Brüdern Christian Carl, Albert Heinrich und Heinrich Louis Salzmann zu Schwerstedt beziehungs⸗ weise Werningshausen werden ihre Rechte an der Hypothek von 74 Thalern 13 ½ Sgr. Muttergut, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 20. Dezember 1866 für den minorennen Friedrich Benjamin Ludwig Salzmann im Grundbuche von Schwerstedt Band II. Blatt 782 Abtheilung III. Nr. 2, vorbehalten; die sonstigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypothek⸗ Cenbg e 1. 8 lhren dI Rechten auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen. Weißensee, 21. September 1893. 1
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.
*
[36601] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil von heute sind behufs An⸗ legung eines neuen Grundbuchblatts für den Bauer⸗ gutsbesitzer Christian Kondziella zu Frauendorf alle etwaigen Eigenthumsprätendenten mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die mit einer Grundbuch⸗ nummer nicht versehene, in der Gemarkung Frauen⸗ dorf “ I. Nr. 381 von a qm mit einem Reinertrage von 0,39 Thaler ausgeschlossen. Oppeln, den 21. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[36890) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirths Johann Nasiadek zu Rzetnia, vertreten durch den Rechtsanwalt Pulver⸗ macher hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kempen (Posen) durch den Amtsgerichts⸗Rath Pleßner für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger Adolph von Wezyk bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Hypothekenpost Rzetnia Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 51 von 66,08 ℳ hiermit ausgeschlossen und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Lüst gelegt.
eßner. Verkündet am 18. September 1893. Stange, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[36858] 8
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 26. September 1893 sind die Be⸗ rechtigten zu den in Artikel 1 A. des Grundbuchs von Dorheim auf Grund der Urkunden vom 18. März 1846, 25. Juni 1847 und 15. Juni 1849 für den verstorbenen Advocaten Adolf von hier in Posten Abtheilung III. unter Nr. 2, 4 und 5 — früher eingetragen im General⸗Währschafts⸗ und Hypothekenprotokoll von Dorheim Band IV. Bl. 4 und 25 — eingetragenen zu 4 ½ % verzinslichen Dar⸗ lehnsforderungen von 2000 Thlr. und 500 Thlr. mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten aus⸗ geschlossen worden. Jesberg, 26. September 1893. .“
Königliches Amtsgericht.
[36881] Im Namen des Königs! Verkündet am 25. September 1893.
Gigas, Actuar, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Wirths Josef Jankowski . Lutynia, vertreten durch den Rechtsanwalt Kantoro⸗ wicz in Koschmin, erkennt das Königliche Amtsgericht sn Fesgientn durch den Amtsrichter Frydrychowicz ür Recht: Der unbekannte Inhaber der im Grundbuch von Lutynia Nr. 6 Abth. III. Nr. 13 aus dem Erkennt⸗ nisse vom 22. Februar 1866 am 22. Januar 1867 für den Schänker Josef Zwierzycki in Gutow einge tragenen Post von 11 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. nebse 5 % Zinsen seit dem 7. November 1865, sowi 1 Thlr. 4 Sgr. Kosten nebst Kosten der Eintragung insbesondere der genannte Gläubiger bezw. desse Rechssnach algen werden mit ihren Ansprüchen au die Post 8a Die Kosten des Verfahren werden dem Antragsteller auferlegt.
[36898 Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil von heute sind die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 600 ℳ Kauf geld nebst 6 % Zinsen vom 1. April 1876 für den Auszügler Anton Wrzeziono und dessen Ehefrau Susanna, geb. Zowarka, in Abtheilung III. Nr. 4 des dem Häusler Andreas Labisch gehörigen Grund stücks Nr. 96 Tarnau aus der Urkunde vom 7. Apri 1876 mit ihren Ansprüchen auf die Post ausge⸗ schlossen. Oppeln, den 19. September 1893.
Königliches Amtsgericht.
[36884] Im Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1893.
von Valtier, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Besitzers Johann Gietz in Kompanie, vertreten durch den Rechtsanwalt Radt in Thorn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn für Recht: 8 1) Der Inhaber bezw. dessen Rechtsnachfolger der Hypothekenpost über 50 Thlr. 10 Sgr. 9 ₰ = 151 ℳ 9 ₰ Vatererbtheil, eingetragen für den Friedrich Wilhelm Gietz in Abth. III. Nr. 3 des dem Besitzer Johann Gietz gehörigen Grundstücks Kompanie Blatt 12 auf Grund des Recesses vom 10. Januar 1854 eingetragen, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Johann Gietz auferlegt. Von Rechts Wegen.
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.
I11“ 3 11“