Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
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für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SsW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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die Königliche ““
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bureau⸗Vorsteher und Rendanten der General⸗Ordens⸗ Commission, Geheimen Rechnungs⸗Rath Unglaube den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 den nachbenannten Königlich schwedisch⸗norwegischen Staatsangehörigen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen von Schweden und Norwegen von Lilliehöök; den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Commandanten der Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Premier⸗ Lieutenant Freiherrn Leuhusen; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Lootsen⸗Capitän Emil Smith zu Stockholm. 8 Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten ꝛc. im Ressort des Auswär⸗ tigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens zweiter Klasse: dem Wirklichen Legations⸗Rath Hellwig, vortragendem Rath im Auswärtigen Amt, und dem Ersten Secretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Rom, Legations⸗Rath von Müller;
des Commandeurkreuzes des Kaiserlich japanischen
Verdienst⸗Ordens der aufgehenden Sonne: dem Zweiten Secretär bei der Kaiserlichen Botschaft in St. Petersburg, Legations⸗Rath von Waldthausen;
“
des Commandeurkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: dem Legations⸗Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft n Bukarest von Schlözer;
des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien⸗Nassau: dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam Dr. Kürwitz;
des Persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens 8 8 zweiter Klasse: dem geheigier. hegetar bei der Kaiserlichen Gesandtschaft Aires Freiherrn von Heintze⸗Weißenrode;
in Buenos des Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗unga⸗ rischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Kaiserlichen (Wahl⸗) Konsul in Port of Spain (Trinidad) Hoffmann; sowie 8 des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Second⸗Lieutenant Grafen von Magnis vom Husaren⸗Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7, attachirt der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dr. Rhynvis Feith zum Konsul in Groningen
und den Rechtsanwalt Heinrich von Haͤast zum Konsul in Christchurch (Neu⸗Seeland) zu ernennen geruht.
Dem zum türkischen Konsul mit dem Amtssitz in furt a. M. ernannten Kaufmann Louis Krebs ist Erequatur namens des Reichs ertheilt worden.
rank⸗ das
Bekanntmachung.
Es werden eröffnet werden: Bei den Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen an der Strecke Vendenheim—Hagenau am 1. Oktober d. J. der Halte⸗ punkt Weyersheim für den Personenverkehr, im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Berlin am 1. Oktober d. J. die Station Alt⸗Mädewitz auch für die Abfertigung von Frachtstückgütern im Einzelgewichte bis zu kg und für den Veehverkehr, sowie am 15. Oktober die Station Pankow⸗Schönhausen bei Berlin für den Güter⸗ verkehr in Wagenladungen, ö“
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Brom⸗ berg an der Strecke Thorn — Jablonowo am 1. Oktober d. J. die Haltestelle Zielen für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie an demselben Tage die bisher nur für diesen Verkehr eingerichtete Haltestelle Glietzig und am 15. Oktober der Personen⸗Haltepunkt Waldhausen für den Eil⸗ und Fracht⸗ stückgutverkehr,
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Han⸗ nover an der Strecke Treysa —Marburg am 15. Oktober d. J. der S Anzefahr für den ööö
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Magde⸗ burg am 1. Dezember d. J. die Station Watenstedt auch für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie für die Ab⸗ fertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren i Einzelsendungen und Wagenladungen. “
Berlin, den 30. September 1893.
— Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.
In Vertretung: Kraefft.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landrath Neupert zu Aurich bei seinem Ausscheiden
gun dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗
ath, sowie
em Provinzial⸗Steuer⸗Secretär Zoeller zu Stettin,
dem Rentmeister Daub zu Koblenz und dem Nentmeister
Krechel zu Zell bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Schulrath Karl Herrmann in Merseburg zum Provinzial⸗Schulrath zu ernennen, sowie der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Düsseldorf, Professors Matthias Evers zum Director des Gymnasiums zu Barmen die Allerhöchste Bestätigung zu eth ihen.
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Staats⸗Ministerium.
Bei dem „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ ist der Expedient Goerges zum Rendanten der Kasse, der Bureau⸗Assistent Reyh er zum Expedienten ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium...
Der bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction zu Köln angestellte Regierungs⸗Rath Mertens ist in die Stelle eines Mitgliedes der “ zu Berlin versetzt worden.
Dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗ aöen Iffland in Neidenburg 8 die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗ Steuer⸗Direction zu Danzig,
dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zoll⸗Inspector Ouvrier in Emden die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗ Direction zu Köln und
dem Regierungs⸗Assessor Schmidt in Breslau die Stelle eines Mitgliedes und Stempelfiscals bei der dortigen Provinzial⸗ Steuer⸗Direction verliehen worden.
Der Secretariats⸗Assistent Hammerschmidt ist als Be. Registrator bei dem Finanz⸗Ministerium angestellt worden. 8 1b
Miinisterium der öffentlichen Arbeiten. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der
Kanzlei⸗Diätarius Leopold Mellenthin zum Geheimen Kanzlei⸗Secretär ernannt worden. v1“
Provinzial⸗Schulrath Herrmann ist dem Provinzial⸗ Schulcollegium in ehn überwiesen. -“ 1“
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath
Dem Consistorial⸗Rath Fluhme in Stettin ist die etats⸗ mäßige Stelle eines juristischen Mitgliedes bei dem Königlichen Consistorium der Provinz Brandenburg verliehen worden.
8
Nichtamtli
Preußen. Berlin, 2. Oktober.
Seine Majestät der Kaiser und König sind am Sonnabend Abend 6 Uhr 20 Minuten von der Reise
nach Schweden in Neufahrwasser wohlbehalten eingetroffen
und Abends 11 Uhr nach Rominten weitergereist, woselbst estern Vormittag 11 Uhr im Beisein Beider Majestäten ie Einweihung der neuerbauten evangelischen Kapelle stattfand.
ZIIe ““ die Kaiserin und Königin trafen, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Vormittag um 11 Uhr 28 Minuten in Trakehnen ein und wurden von dem äußerst zahlreich erschienenen Publikum stürmisch begrüßt. Ihre Majestät, Allerhöchstwelche von dem Landstallmeister von rankenberg empfangen wurden, fuhren vom Bahnhof in einer 8g“ Equipage unter begeisterten Hurrahrufen der Menge nach dem Hause des Landstallmeisters, wo Allerhöchstdieselbe Wohnung nahmen.
Heute haben Ihre Majestät über Marienburg die Rückreise nach Berlin angetreten.
Die Berathungen des Redactionsausschusses der Börsen⸗ Enqustecommission über den dem Reichskanzler zu er⸗ stattenden Schlußbericht sind bereits soweit vorgeschritten, daß ihre Beendigung binnen wenigen Tagen erwartet werden kann. Das Plenum der Commission wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats zur endgültigen Feststellung des Berichts berufen werdben.
Die Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ vom 1. Oktober 1893 enthält Statistik der entschädigungspflichtigen Unfälle der Land⸗ und Forstwirthschaft des Deutschen Reichs für das Jahr 1891 nebst dem dazu gehörigen Rundschreiben an die Vorstände der landwirth wa füllchen Berufsgenossen⸗ schaften vom 20. September 1893.
In der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“, be⸗ die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, finden sich mehrere Revisions⸗Entscheidungen, die für das Verfahren bei Erhebung und Feststellung der Kentenansprüche von Bedeutung sind. So ist der Verzicht einer Partei auf Zustellung der schiedsgerichtlichen Entscheidung für unzulässig erklärt, weil die Bestimmung, welche die 1“ des Urtheils an die Parteien vorschreibt, zwingendes Recht enthält. Unterbleibt die Zustellung, so kann die Frist zur Einlegung der Revision überhaupt nicht zu laufen be⸗ ginnen.
Eine Verletzung des dem Staatscommissar im § 13 Absatz 3 der Kaiserlichen Verordnung vomt 1. Dezember 1890 verliehenen Vorrechts, wonach seine zur Klarstellung des Sachverhalts gestellten Beweisanträge nur dann abgelehnt werden dürfen, wenn aus der Befolgung des Antrags überwiegende Nachtheile zu besorgen sind, be⸗ rechtigt zwar den Staatscommissar selbst, nicht aber den Vor⸗ der betheiligten Versicherungsanstalt, ein Rechtsmittel ein⸗ zulegen.
Bereits früher hat das Reichs⸗Versicherungsamt den Grundsatz ausgesprochen, daß die Rechtsnachfolger eines im Laufe des Rentenfestsetzungsverfahrens verstorbenen Renten⸗ bewerbers befugt sind, die diesem bis zum Todestage zugefallenen Rentenbeträge für sich zu beanspruchen und zu diesem Zwecke das durch den Tod des Erblassers unterbrochene Verfahremn aufzunehmen. Im Verfolg dieses Grundsatzes sind nunmehr nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die Testamentserben für berechtigt erachtet worden, in daß Rentenfeststellungsverfahren einzutreten, und zwar auch dann, wenn dasselbe noch vor der Versi gsanstalt bt. Ebenso ist der Eintritt der Erben in ein auf Grund des Gesetzes vom 8. Juni 1891 als aufgenommen geltendes Rentenfeststellungsverfahren zugelassen worden. Aeen die Erben nicht befugt, eine Invaliden⸗ oder te zu beanspruchen, wenn der Berechtigte selbst noch nicht bei Lebzeiten den Rentenanspruch angemeldet hat: hrti nicht die bloße Aussicht (Anwartschaft) auf die demmächstigtt Erlangung einer Invaliden⸗ oder Altersrente, sondern nur detz bereits erworbene, die Anmeldung seitens des
tigten voraussetzende Rentenanspruch bildet ein 88 5 88 dem daß von einer Rechtsmachfolge die . 1 ein kann.
Der Ausschuß zur -ee der Wasser⸗
verhältnisse in den der Ueberschwemmungegefehzztz besonders ausgesetzten Flußgedieten trat im S 8 saal des Ministeriums der Fihenlilchen Ardeiten am
26. v. Mts. zu seiner dritten Z“ an welch sich in der Zeit vom 27. bis 29. p. ine Bereisung deß
In den beiden Sitzungen, zu 26 Mrgleder
eingefunden hatten, wurden zunächst ü 8 Protokolls der Sitzung vom 9. Fedruar d. J. dimn 1b liche Mittheilungen gemacht, desonders über die
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